Gestern tagte die Ratsversammlung. Auch wenn es mutmaßlich eher dem Zeitgeist entspräche, zuerst über die vielen – aus meiner Sicht teilweise „grüngewaschenen“ Beschlüsse – zu berichten, beginne ich mit dem Finanziellen. 2012 war einer der Slogans in Bill Clintons Wahlkampf: „It`s the economy, stupid“, oder frei übersetzt: „Ohne Moos nichts los“.
Auch wenn ich möglicherweise falsch verstanden werde, ich folge nicht dem Slogan: “Man muß sich Umweltschutz auch leisten können”, sondern der Bewertung: Ist das Geld, was wir für Klimaschutz ausgeben, wirklich sinnvoll ausgeben. Leider, so nehme ich es zumindest wahr, ist der Verweis darauf, man müsse eben mal kurz die Welt retten, nur ein Scheinargument dafür, sich mit Ausgaben aus dem städtischen Haushalt so grün wie darzustellen, weil die kommenden Wahlkämpfe sich bereits abzeichnen.
Ich komme also zum Nachtragshaushalt 2021. Damit verbunden ist der Stellenplan. Insbesondere der Stellenplan sorgte für eine Diskussion.
Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeigt eine Verbesserung auf, ohne dass man die Situation wirklich als gut bezeichnen kann. Der Fehlbedarf beträgt 1.305.700,- €, auch wenn er von ursprünglich eingeplanten 3.208.500,- € um 1.902.800,- € gesunken ist.
Das liegt im Wesentlichen an der Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, die von 1.900.000,- € um 700.000,- € auf 2.600.000,- € gestiegen sind. Als weitere Einnahmesteigerungen sind beispielsweise zu vermerken: Zweitwohnungssteuer (plus 25.000,- €), Parkgebühren (plus 40.000,- €) und der Eingang der Fehlbedarfszuweisung 2018 in Höhe von 182.200,- €.
Einsparungen ergaben sich bei den Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 434.500,-€ sowie bei Personalaufwendungen mit 129.700,- €.
Negativ wirkte sich allerdings die Schließung des PlönBades aus. Im Normalbetrieb können pro Jahr Einnahmen in Höhe von rund 265.000,- erwartet werden. Der Haushaltsansatz 2021 wurde – bedingt durch die Corona-Pandemie mit 80.000,- € geplant und mußte jetzt auf 50.000,- € nach unten korrigiert werden.
Der Nachtragshaushalt muß von der Ratsversammlung genehmigt werden. Er wird dann, zusammen mit dem Stellenplan, dem Gesamtbetrag für Kredite und Investitionen (1.164.900,- €), den Verpflichtungsermächtigungen (85.000,- €) und dem Höchstbetrag für Kassenkredite (8.000.000,- €) sowie den Hebesätzen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.
Für Diskussion sorgte der Stellenplan. Er sieht den Aufwuchs um zwei Stellen von derzeit 81,193 Stellen auf neu: 83,193 Stellen vor.
Das ist anzumerken, dass eine Stelle in der Regel eine jährliche Steigerung der Personalkosten um rund 70,000,- € nach sich zieht.
Eine Stelle wird für die Kämmerei vorgesehen. Durch die Umstellung auf die Doppelte Buchführung ist ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre mußten entsprechend der doppelten Buchführung umgestellt werden. Der Jahresabschluß 2020 befindet sich derzeit in der Bearbeitung.
Eine Anmerkung dazu: Er ist die Voraussetzung dafür, daß für 2022 ein Haushalt für die Stadt aufgestellt werden kann. Gerne hätte ich es gesehen, wenn wir bereits in diesem Jahr einen Haushaltsbeschluß für das kommende Jahr hätten treffen können. Bis zum Beschluß des Haushaltes 2022 werden wir uns ab Januar in einer Interimswirtschaft befinden. Durch den Nachtragshaushalt 2021 haben wir uns unsere Handlungsfähigkeit igrundsätzlich erhalten.
Der Arbeitsaufwand für die Kämmerei wird sich in der Zukunft dauerhaft erhöhen. Der wesentliche Grund ist die Umstellung des §2b des Umsatzsteuergesetzes. Künftig fällt für verschiedene Leistungen Umsatzsteuer an. Das betrifft nicht nur, aber besonders den Bauhof. Er ist Teil der Stadtwerke/Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR). Da die Stadtwerke AöR rechtlich nicht Teil der Verwaltung sind, wären ihre Leistungen am Januar 2023 gewerbesteuerpflichtig. Daher wurde auch beschlossen, die Stadtwerke als Regiebetrieb wieder in die Verwaltung einzugliedern.
Aus meiner Beobachtung über die letzten Jahre hinweg ist die Kämmerei mit der Arbeitsbelastung an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Daher habe ich mich an dieser Stelle ganz eindeutig für eine Stellenmehrung ausgesprochen, obwohl ich Stellenmehrungen grundsätzlich ablehnend gegenüber stehe.
Eine weitere Stelle wird es vermutlich im Bereich Bauen/Planen geben. Ein Mitarbeiter wird absehbar in den Ruhestand gehen. Seine Stelle soll frühzeitig nachbesetzt werden, um den/die Nachfolgender*in einzuarbeiten. Gleichzeitig soll mit der frühzeitigen Nachbesetzung der Rückstau von Arbeiten bewältigt werden. Unsere Partnerin in der Verwaltungsgemeinschaft, die Nachbargemeinde Bösdorf, beklagt lange Bearbeitungszeiten und würde sich zeitlich begrenzt an den Kosten der frühzeitigen Nachbesetzung beteiligen. Diese Stelle ist allerdings noch mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerkes wird erfolgen, wenn die Rahmenbedingung feststehen und diese Entscheidung dann auch als sinnvoll bewertet wird.
Die Bürgervorsteherin (CDU) und der Vorsitzende der SPD Fraktion sprachen sich eindeutig für die Stelle in der Kämmerei aus, um den Arbeitsaufwand dort in normale Bahnen zu lenken.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach mir aus der Seele, wenn er sich kritisch zu Stellenmehrungen äußerte. Im Bezug auf diese beiden genannten Stellen konnte ich ihm allerdings nicht folgen. Der Vorsitzende der SPD Fraktion betonte im Bezug auf die Stelle in der Bauverwaltung, dass es momentan ausgesprochen schwierig ist, geeignetes Personal für den öffentlichen Dienst zu finden, weil der Fachkräftemangel eine Realität ist, unter der auch die Wirtschaft leidet. Er betonte, dass bereits die Suche nach einem geeigneten Bewerber sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, so dass sich die 1 1/2 Jahre der Doppelbesetzung in der Realität deutlich reduzieren werden.
Der Stellenplan wurde mit – soweit ich mich erinnere – 15 Ja- und sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ratsversammlung stimmte dann auch dem Nachtragshaushalt und der Nachtragshaushaltssatzung zu.