Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im SteP vorgestellt.

Am Mittwoch, dem 13. März tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung in den Räumen der Tourist Info im Bahnhof.

Der inhaltliche TEil begann mit dem Bericht der Verwaltung.

Der Bürgermeister beantwortete eine Frage von Herrn Gampert aus einer vorherigen Sitzung zu den geplanten Pollern. Die Wartungskosten für baugleiche Ploller in Oldesloe betrugen nach Auskunft des Herrn Bürgermeisters  insgesammt 700,– Euro für vier Anlagen. Der Hinweis von Herrn Gampert (FWG), noch einmal in Scharbeutz nachzufragen, wurde auch von der Selbstverwaltung mit wenig Begeisterung aufgenommen.

Darüber hinaus steht ein weiterer Umbau am Gymnasium Schloß Plön an. Nach Abschluß der Arbeiten am „neuen“ Neubau soll der Cafeteria – Trakt deutlich vergrößert werden. Derzeit wird die Realisierbarkeit geprüft. Wenn der Umbau abgeschossen ist, wird der „alte“ Neubau aus den siebziger Jahren abgerissen.
Durch die Baumaßnahme am Cafeteria-Trakt soll vermieden werden, einen weiteren Anbau an den „neuen“ Neubau zu setzen, der dann den Rest des Schulhofes noch einmal verkleinert.

In der Ulmenstraße steht die Stadt in Verhandlung mit der Gewerblichen- und der Wankendorfer Baugenossenschaft. Hier sollen 7 zusätzliche Wohneinheiten entstehen und durch einen Flächentausch und weitere Vereinbarungen könnten bis zu 30 zusätzliche Stell- und Parkplätze entstehen. Die zusätzlich entstehenden Kosten belaufen sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen auf 70.000,– Euro. Das Stimmungsbild im Ausschuß war vom Grundsatz her positiv, so daß der Bürgermeister die politische Rückendeckung für weitere Gespräche mit den Baugenossenschaften hat.

Auch aus der Selbstverwaltung gab es Berichte bzw. Anfragen

Frau Meyer (Bündnis 90 / Die Grünen) berichtete über ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes, auf dessen Basis ein Tempo 30 Abschnitt in Eckernförde eingeführt wurde.
(Anm.: Die Presse berichtete darüber und darüber, daß die Maßnehme bei den Autofahrer*innen zu Unmut geführt hat und diese ihren Unmut mit trotzigen Hupkonzerten zum Ausdruck bringen.)
Sie führte aus, daß die Einrichtung von Tempo 30 Abschnitten auf Bundesstraßen damit nicht mehr alleine aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt werden kann, sondern auch aus Gründen des Lärmschutzes. Frau Meyer fragte nach, ob die Verwaltung prüfen könne, ob das Urteil auch eine Anwendung für Plön möglich machen würde.
Wir hatten über das Thema bereits im Vorfeld diskutiert und halten eine solche Maßnahme durchaus für denkbar.

Mit dem neuen Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) stand ein langfristig sehr bedeutsames Thema auf der Tagesordnung. Ich persönlich fand die Vorlage der Verwaltung inhaltlich ziemlich dünn. Sie kam über eine kurze Zusammenfassung nicht hinaus und enthielt weder Bewertungen noch Empfehlungen. Allerdings waren die beiden wesentlichen Punkte aufgeführt.
Plön behält seine Stellung als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
Plön wird gemeinsam mit Eutin und Malente in einen Schwerpunktraum Tourismus und Erholung aufgenommen. Es handelt sich dabei um den ersten Schwerpunktraum, der nicht direkt an einer der Küsten liegt.
Ich persönlich hielt die Vorlage erst einmal nicht für beratungs- oder beschlußfähig und hatte daher beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, was aber nicht erfolgte. Der Bürgermeister betonte, daß die Vorlage erst einmal nur der Information über den LEP dienen würde. Die Fraktionen können jetzt den LEP lesen und Beiträge für die Stellungnahme an die Verwaltung geben. Das wäre, sagen wir mal, ein gewöhnungsbedürftiges Vorgehen. Vielmehr wäre es nach meiner Auffassung richtig, daß die Verwaltung den LEP mit seinem gesamten Sachverstand durcharbeitet und die einzelnen Punkte analysiert, Vor- oder Nachteile darstellt, diese abwägt, bewertet und Empfehlungen für eine Stellungnahme der Stadt formuliert, über die die Politik dann beraten kann. Das brachte ich so zum Ausdruck und dieser Auffassung folgte auch der Ausschußvorsitzende Herr Meltzer (CDU) und der Rest des Ausschusses.
Bemerkenswert fand ich, daß die Verwaltung den Schwerpunkt Siedlungsbau als „betroffene Belange der Stadt Plön“ ausdrücklich aufgeführt hat und unterschwellig aber offenkundig für eine Fortsetzung der Planungen auf den Trammer Seewiesen argumentierte. Dabei hat sich nach meiner Einschätzung hier im Vergleich zum alten LEP gar nichts geändert.
Ich finde, daß die Belange der Stadt Plön auch dadurch betroffen sind, daß die Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön im Kapitel Regionalverkehr gar nicht aufgeführt ist, anders als die Strecke Kiel – Schönberg. Davon ist in der Vorlage der Verwaltung aber nichts zu finden.
Die Liste der nicht aufgeführten „betroffenen Belange“ ließe sich durchaus noch verlängern.
Darüber hinaus wurde in der weiteren Diskussion festgestellt, daß der LEP auch in erheblichem Maße Belange des Umwelt und Naturschutzes und des Tourismus betrifft. Vor diesem Hintergund wurde geäußert, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sich ebenfalls mit der Stellungnahme zum LEP befassen sollte.

Die nächsten beiden TAgesordnungspunkte betrafen das Gewerbegebiet Behler Weg. Hier hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises einen Weg aufgezeigt, eine weitere Fläche für eine Erweiterung des Gewerbegebietes auszuweisen. Es wurde beschlossen, die erforderlichen planerischen Grundlagen zu schaffen, um die Fläche zu aktiviren.

Anschließend ging es um die Zukunft der Bootsvermietung „Tante Thea“ Der Bürgermeister berichtete, daß die Fläche nunmehr von der Stadt gepachtet sei. Pacht sei aber keine geeignete Grundlage für eine Investitionssicherung, weder für die Stadt noch für einen Investor.
Der bestehende Bau ist ein Schwarzbau aus dem Jahr 1949, der teilweise erweitert wurde. Seit 1975 gibt es eine Akte, die im wesentlichen die ständige Verlängerung des Betriebes um jeweils 5 Jahre beinhaltete. Auf meine Nachfrage hin bestätigte der Herr Bürgermeister, daß auch die vorhandenen gastronomischen Einrichtungen nicht weiter betrieben werden können, da sie nicht mehr den Anforderungen entsprechen und ein neuer Betreiber die Räumlichkeiten so herrichten müßte, daß sie heutigen Anforderungen entsprechen. Damit überhaupt etwas passieren kann, muß auf jeden Fall Baurecht geschaffen werden. Tatsächlich soll es sogar einen Bebauungsplan geben, der aber bei der Stadt als nicht anwendbar eingestuft ist, wobei der Kreis das möglicherweise anders sieht. Aber auch das würde nicht weiter helfen, weil der Bereich als Wald eingetragen ist.
Hier sind weitere Abklärungsprozesse erforderlich und es wird ein aufwendiges und langwieriges Verfahren. Die Toilettenanlage soll aber erst einmal weiter betrieben werden.

Jahmarkt und Gebühren

In den vergangenen Tagen ging durch die Presse, daß die Gebühren für Schausteller auf dem Jahrmarkt um 75% angehoben wurden. Die Gebührenanhebung sorgte für eine emotionell gereizte Stimmung auf “Plönbook”. Dabei wurde in einigen Beiträgen gegen die beamteten Mitarbeiter*innen des Rathauses sowie meine Kolleg*innen aus der Politik und gegen mich polemisiert. Viele Beiträge waren sachlich, einige enthielten auch Verbesserungsvorschläge. Nachfolgend meine Antwort auf die durchaus spannende Diskussion und ein paar Anmerkungen zu Punkten, die mir besonders aufgefallen sind.

Sehr geehrter Herr , sehr geehrter Herr ,

ich bin gerne bereit, hier auf sachlicher Ebene zu argumentieren, zu streiten und mich auch überzeugen zu lassen. Bevor ich zu den Fakten komme, und ich wurde hier nach Zahlen gefragt, ist es mir ein menschliches Bedürfnis, polemisch zu werden, weil ich die Art und Weise, wie meine Kolleg*innen und ich hier angegangen werden, als unfair empfinde.
 
Ihre unbegründete Einlassungen, daß meine Argumentation blödsinnig ist, nehme ich mal als nicht weiter kommentarwürdig zur Kenntnis.
Vielleicht sind Sie in ihrem BWL-Grundseminar zu der Erkenntnis gekommen, daß 7 x 50 € mehr ist als 2 x 100 €, ich habe das bereits in der dritten Klasse bei Frau Selmer in der Grundschule Breitenaustraße gelernt.
In meinen beiden Grundkursen BWL habe ich mich mit anderen Dingen befassen müssen. Sei’s drum.
 
Hier wurde nach Zahlen gefragt. Die Zahlen bzw. die Kalkulation finden sie im Bürgerinformationssystem der Stadt Plön, auf das ich gerne verlinke:
 
Die Begründung für die Gebührenerhöhung und die Rahmenbedingungen können sie der Beratungsvorlage entnehmen, die ich nachfolgend verlinke.
 
Auf Seite 5 können Sie nachlesen, daß selbst die jetzt erhobenen Gebühren nicht kostendeckend sind. Der jährliche Unterschuß für die kommenden Jahre beträgt fast 14.000,– Euro.
Wir als politische Entscheidungsträger haben es aber als unzumutbar angesehen, die Kosten in voller Höhe auf die Gebühren der Marktbeschicker umzulegen.
Das sind 14.000 Euro im Jahr, die ich z.B. gerne für die Ausstattung der Spielplätze oder der Innenstadt mit Spielgeräten ausgeben würde, weil ich glaube, daß unsere Kinder mehr davon hätten als vom Jahrmarkt.
 
Auch die oben aufgeführte Behauptung, die Stadt würde nichts für die Kinder tun, ist viel zu pauschal und auch nicht richtig. Die Versorgung mit Kindergärtenplätzen ist überdurchschnittlich gut. Das Jugendzentrum an der Gemeinschaftsschule bietet jüngeren Schüler*innen ein attraktives Angebot. Dann erinnere ich noch kurz an das Kinderferienprogramm, das auch hervorragend angenommen wird. Darüber hinaus fördert die Stadt die Sportvereine durch die kostenlose Überlassung der Sportanlagen (im Gegenzug für Pflegearbeiten) und bezuschußt die Jugendarbeit in den Vereinen. Das tut nicht jede Stadt, aber es ist parteiübergreifende Auffassung bei uns, daß wir und diesen “Luxus” zu leisten, der aus unserer Sicht eben kein Luxus ist, sondern ein erforderliches Angebot.
Aus meiner persönlichen Sicht sehe ich Defizite bei dem Angebot für Jugendliche ab der Pubertät.
Kurzum: die Behauptung, Plön würde für Familien mit Kindern und Jugendlichen unattraktiv gemacht, weil man die Durchführung des Jahrmarktes gefährden würde, kann ich nicht nachvollziehen.
 
Daß zunehmend ältere Menschen in unseren Städten und Gemeinden leben, liegt auch daran, daß die Gesellschaft insgesamt älter wird.
Natürlich sehe ich auch, daß wir Zuzüge von älteren Menschen haben, die hier gerne ihren Lebensabend verbringen, weil es hier schön und im Vergleich zu den Gegenden, aus denen sie zuziehen, auch sehr günstig ist. Ich wüßte aber nicht, wie ich einen Hauseigentümer verpflichten kann, sein Haus günstig an eine junge Familie aus der Region zu vermieten, statt es für teuer Geld an einen Rentner aus Süddeutschland zu verkaufen.
Die Alternative zum freien Markt wäre eine Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum, und da sind wir uns vermutlich einig, daß wir das nicht wollen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, bei zukünftigen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, daß eine erkennbarer Anteil von Bauplätzen/Wohnraum zu vergünstigten Preisen an junge Familien abgegeben oder die Förderung von Sozialwohnungsbau wieder aufgenommen wird.
Darüber kann man ernsthaft nachdenken und das wird an einigen Stellen wohl auch schon getan.
 
An dieser Stelle noch ein kurzes Rechenbeispiel: Für eine Zuckerwattenbude mit geschätzt 40 qm sind heute 70,– Euro pro Tag zu zahlen. Bisher wären es 40,– Euro gewesen. Ich persönlich kann nicht glauben, daß die 30,– Euro Unterschied tatsächlich die betriebswirtschaftliche Entscheidung, den Plöner Jahrmarkt zu beschicken, entscheidend beeinflussen.
Die Kalkulation der Stadt ist öffentlich. Um den Sachverhalt wirklich beurteilen zu können, wäre es für mich interessant, einmal in die Kalkulation und Abrechnung eines Schaustellers Einsicht zu nehmen.
 
Und weil ich persönlich gefragt wurde: Ja, ich war als Kind in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren auf dem Jahrmarkt und habe das als toll empfunden, weil es kaum andere vergleichbare Unterhaltungsmöglichkeiten gab. Später stellte dann das Legoland Sierksdorf, heute Hansapark, eine attraktive Alternative dar, die die Bedeutung des Jahrmarktes beeinträchtigte.
Ich hatte nicht den Eindruck, daß der Jahrmarkt für meine eigenen Kinder (Späte neunziger, frühe zweitausender Jahre) wirklich ein Anziehungspunkt war. Mit den elektronischen Medien hatte die Kinder dann neben dem Hansapark weitere Unterhaltungsangebote, die die Attraktivität des Jahrmarktes relativierten, zumal die Jahrmarktstermine üblicherweise in Schlechtwetterperioden liegen.
Ich kann Ihnen aber versichern, daß mir nichts daran liegt, den Jahrmarkt abzuschaffen.

Straßenausbaubeiträge in der Beratung

Das Land Schleswig Holstein, oder besser, seine derzeitige „Jamaika“ Regierung hat die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Januar 2018 aufgehoben und die Entscheidung, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden, den Gemeinden übertragen.

Der Hauptausschuß hat am 10. September 2018 beschlossen, die Einführung „Wiederkehrender Beiträge“ als Alternative zu „Straßenausbaubeiträgen“ nach § 8 KAG zu prüfen. Diese Prüfung ist jetzt abgeschlossen. Das Ergebnis ist in einer Vorlage erläutert, die bereits jetzt im Internet einsehbar ist und am kommenden Montag im Hauptausschuß (1830, Soziales Dienstleistungszentrum) beraten werden soll.
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=2438
Die Kieler Nachrichten haben in ihrer Ausgabe vom 04. März darüber berichtet.

Insgesamt sind 4 Möglichkeiten denkbar:
1. Beibehaltung der „Straßenausbaubeiträge“
2. Einführung von „Wiederkehrenden Beiträgen“ bei Streichung der „Straßenausbaubeiträge“
3. Erhöhung der „Grundsteuer“ bei Streichung der „Straßenausbaubeiträge“
4. Streichung der Straßenausbaubeiträge ohne finanzielle Kompensation.

Im Einzelnen

1. Die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge würde an der jetzigen Situation nichts ändern. Die Hauseigentümer*innen müßten weiterhin für die Kosten der Straßen aufkommen, an denen ihre Immobilien liegen. Das ist jahrzehntelange Praxis. Straßenausbaubeiträge sind rechtssicher und „durchgeklagt“. Der bürokratische Aufwand ist gering.
Um Härten abzufedern, die durch eine hohe Einmalzahlung entstehen können, besteht die Möglichkeit, den Betrag über bis zu 20 Jahre hinweg zu stunden, also in Raten abzuzahlen.

2. Als Alternative wurden Wiederkehrende Beiträge geprüft. Auch hier müßten die Hauseigentümer*innen für die Kosten der Straßen aufkommen, an denen ihre Immobilien liegen.
Allerdings müßten „Abrechnungseinheiten“ gebildet werden. Hierbei werden zusammenhängende Siedlungsflächen erfaßt. Über einen 5-Jahresplan werden die zu erwartenden Kosten verteilt. Den Eigentümer*innen in jeder einzelnen Abrechnungseinheit werden jährlich Beitragsbescheide zugestellt, die jeder für sich angefochten werden können. Das ist mit einem deutllich erhöhten bürokratischen Aufwand verbunden, den die meisten Gemeinden, die diese Lösung eingeführt haben, nur mit externen Beratungsbüros bewältigen konnten. Da es zu wiederkehrenden Beiträgen kaum Gerichtsentscheidungen gibt, wäre mit einem erhöhten Aufkommen an Klagen zu rechnen, wobei dann über die ersten Jahre hinweg ein erhöhtes Prozessrisiko besteht. Die Möglichkeit der Stundung besteht nicht.

3. Die Erhöhung der Grundsteuer wäre eine weitere Möglichkeit, die Einnahmeausfälle auszugleichen, die durch einen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge entstehen. In diesem Fall müßten die Eigentümer*innen zwar die Grundsteuer zahlen, allerdings können sie die Kosten als Vermieter*innen auf die Mieter umlegen, was bei realistischer Betrachtung flächendeckende Mietpreiserhöhungen zur Folge hätte. Darüber hinaus würde sich die Einnahmesituation der Stadt verbessern, was dazu führen wird, daß die Zahlungen der Kreisumlage sich erhöhen wird. Um die Kosten voll zu kompensieren, müßten deutlich höhere Steuern erhoben werden, als für den Straßenbau erforderlich.

4. Ein ersatzloser Verzicht auf Straßenausbaubeiträge würde bedeuten, daß die Stadt den Straßenbau im wesentlichen über Kredite finanzieren müßte. In den vergangenen 7 Jahren hat Plön ca. 2.7 Millionen für Straßenbau ausgegeben, also ca 385.000,– Euro pro Jahr. Bei einem Verzicht auf Straßenausbaubeiträge würde die Stadt ca. 76.000,– Euro pro Jahr vom Land für die Erfüllung dieser Aufgabe bekommen, also gerade einmal 20% der benötigten Mittel. 80% des Aufwandes wären über Kredite zu finanzieren.

Nach meiner Bewertung hat die Landesregierung den „Schwarzen Peter“ an die Gemeinden weitergereicht. Einige Gemeinden sind wirtschaftlich so gut gestellt, daß sie auf die Straßenausbaubeiträge verzichten können, andere können es nicht. Man könnte sagen, daß mit der Jamaika-Entscheidung der Wettbewerb zwischen den Gemeinden eröffnet wurde, man könnte aber auch sagen, daß man zum Teil unerfüllbare Erwartungen erweckt und Unfrieden gesät hat.

Ein Verzicht auf Ausbaubeiträge kommt aus meiner Sicht nicht in Frage, weil Plön als Fehlbedarfsgemeinde mit einer jährlichen Neuverschuldung sich das schlicht und einfach nicht leisten kann. Den ernst gemeinten Hinweis: „Wir sind so hoch verschuldet, da kommt es dann jetzt auch nicht mehr drauf an“ will ich nicht gelten lassen.

Die Erhöhung der Grundsteuer kommt für mich genau so wenig in Frage, da die erzielten Mehreinnahmen der Stadt in Teilen über die Kreisumlage wieder verloren gehen würden und Mieterhöhungen die unweigerliche Folge wären. Dies käme einer Kostenverlagerung von den Eigentümer*innen auf die Mieter*innen gleich, die ich vom Grundsatz her ablehne.
Ein immer wieder ins Feld geführtes Argument ist, daß die Eigentümer*innen an den Rand der wirtschaftlichen Existenz gedrängt werden. Das ist im Einzelfall so und ich kenne tatsächlich einen entsprechenden Fall. Allerdings gilt das auch für Mieter*innen, die keinen finanziellen Spielraum haben. Das gilt – und zwar in beiden Fällen – besonders für alleinstehende Witwen.

Das Instrument der Wiederkehrenden Beiträge ist nach meiner jetzigen Bewertung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Der Gedanke, gleich mehrere 5-Jahres-Pläne aufzustellen, ist ernüchternd. Zudem ändern Wiederkehrende Beiträge nichts an der Situation, daß Eigentümer*innen die Kosten für den Straßenausbau zu übernehmen haben.
Vielmehr sind die Beiträge im Vorherein zu zahlen und können nicht über Jahre gestundet werden.
Wie Herr Michalla in seinem Kommentar in den KN zu dem Ergebnis kommt, Wiederkehrende Beiträge seien das gerechteste System, erschließt sich mir nicht.

Da ein völliger Verzicht auf Ausbaubeiträge in Plön nicht in Frage kommt, ist der Ansatz über Ausbaubeiträge nach wie vor der richtige Weg. Er unterscheidet sich vom Ergebnis her nicht von Wiederkehrenden Beiträgen. Zudem können die Beiträge über 20 Jahre zurückgezahlt werden und der bürokratische Aufwand ist am geringsten.

Die Landesregierung hat sich bei der Freigabe der Entscheidung darüber, ob eine Kommune Straßenausbaubeiträge erhebt oder nicht, sehr geschickt aus der Affäre gezogen. Bei einem Verbot von Ausbaubeiträgen hätte sie dafür sorgen müssen, daß auch die finanziell schlechter gestellten Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet werden. Durch die Freigabe der Entscheidung hat sie den „Schwarzen Peter“ den Kommunen zugeschoben, die sich im Einzelfall einen Verzicht nicht leisten können. Bei deren Bürger*innen wurden Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können.
Ich werde nach jetzigem Kenntnisstand dem Beschlußvorschlag der Verwaltung im wesentlichen folgen. Er besagt, die bisherige Regelung beibehalten werden soll. Allerdings kann ich mir vorstellen, erneut über das Thema zu beraten, wenn die neuen Regelungen zum Finanzausgleich eine vollständige Kostenkompensation für den Verzicht auf Straßenausbaubeiträge vorsehen. Ich bin gespannt, ob die Landesregierung dann eine Lösung schafft, die es auch finanzschwächeren Kommunen erlaubt, auf Ausbaubeiträge zu verzichten.

Rekordverdächtige Ratsversammlung

Gestern, am Mittwoch, tagte die Ratsversammlung in der Aula am Schiffsthal in rekordverdächtiger Zeit.

Mit der Entscheidung über den Wegenutzungsvertrag für Strom und Gas stand eine wichtige, aber wenig beachtete Entscheidung auf der Tagesordnung, die allerdings im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung getroffen wurde. Daher kann ich über diesen Tagesordnungspunkt leider nichts berichten. Letztendlich hat die Entscheidung darüber, ob die Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas an die Stadtwerke oder an die konkurrierende NetzAG erfolgen sollte, in den Jahren 2011/2012 zu hitzigen Debatten und Zerwürfnissen geführt. Letztendlich traten Verwaltung und Selbstverwaltung mit eigenen Anwälten gegeneinander an.
Die NetzAG hat die Netze trotz der Entscheidung der Ratsversammlung zu Gunsten der Stadtwerke nicht übergeben und den Rechtsweg beschritten. Eine Klage der Stadtwerke auf Herausgabe der Netze wurde seinerzeit – so zumindest meine Vermutung, der Verwaltungsrat tagt ja nicht-öffentlich und ich war damals kein Mitglied – von der Politik ausgebremst.
Sofern die Entscheidung für eine Aufhebung der geschlossenen Verträge gefallen ist, wäre eine neue Ausschreibung fällig. Damit wäre auch der Stillstand im juristischen Verfahren beendet.

Ein weiteres diskutiertes Thema waren der Antrag der Fraktion „Die Linke“, Plön zu einem „Sicheren Hafen“ zu erklären:
“1. Die Stadt Plön verurteilt jede Kriminalisierung der Seenotrettung
2. Die Ratsversammlung erklärt die Stadt Plön zu einem sicheren Hafen und nimmt freiwillig aus Seenot gerettete Geflüchtete auf. Er schließt sich der Initiative vieler Städte, Kreise und Bundesländer in Deutschland und Europa an.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle nötigen Vorkehrungen für die Aufnahme, Unterbringung und den Aufenthalt sichernde Maßnahmen zu treffen.”

Der Fraktionsvorsitzende wurde gefragt, ob er den Antrag erst zur Beratung in den zuständigen Ausschuß geben wolle, da mehrere Parteien offenbar Schwierigkeiten mit der Behandlung des Antrages ohne vorherige Beratung hätten. Herr Schröder wies den Vorschlag zurück und betonte, er hätte den Antrag ganz bewußt ohne den Vorlauf über den Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten in die Ratsversammlung gebracht.
Über den Antrag entbrannte dann erwartungsgemäß eine Debatte. Grundsätzlich konnten alle dem Punkt 1 zustimmen, zumindest hat niemand widersprochen.

Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich in ihrem kurzen Beitrag sehr leidenschaftlich für die humanitäre Hilfe aus. Menschen in Seenot nicht zu helfen wäre unmenschlich und herzlos.

Herr Meusser von der FDP betonte, der „Gesinnungsethik“ der Fraktion „Die Linke“ die Verantwortungsethik der „FDP“ entgegenzusetzen. Auch er wandte sich ganz eindeutig gegen eine Kriminalisierung der Seenotrettung, betonte aber auch, daß die Erklärung von sicheren Häfen erst den Anreiz für Menschen schaffen würde, sich auf die gefährliche Reise zu machen und sich in Situationen zu begeben, aus denen sie dann gerettet werden müßten. Der Bund und die EU hätten die Pflicht, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Wege für eine legale und gesteuerte Zuwanderung zu schaffen. (Zu den Begriffen Verantwortungs- und Gesinnungsethik habe ich einen eigenen Beitrag geschrieben: 
http://www.ingo-buth.de/2019/02/28/gesinnungsethik-als-schimpfwort-missbraucht/)

Ganz ähnlich äußerte sich auch der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thorsten Roth. Auch er betonte die Verantwortung von EU und Bund für die Themenbereiche Asyl und Zuwanderung. Darüberhinaus führte er aus, daß die Stadt Plön bei der Aufnahme und Betreuung der Geflüchteten sehr gute Arbeit geleistet hat und nach wie vor leistet. Um die Konsequenzen eines solchen Beschlusses abschätzen zu können sprach er sich dafür aus, den Antrag in den zuständigen Ausschuß zu überweisen. Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit gefolgt. Hier wird dann sicher auch über die personellen und finanziellen Folgen eines solchen Beschlusses und über eine mögliche zahlenmäßige Begrenzung zu reden sein.

Die Anregungen von Herrn Dr. Fehlberg zum Bauvorhaben in der Krabbe 2-3 standen auf der Tagesordnung. Sie wurden zur Kenntnis genommen, allerdings wurde beschlossen, sie nicht weiter zu verfolgen. Hier ging es um die Forderung, einen Bebauungsplan aufzustellen. Diese Option wurde in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planungen durchaus beraten, aber verworfen. Statt dessen hat der Ausschuß sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, das städtische Einvernehmen zu der vorgelegten Bauvoranfrage zu erteilen, weil es sich nach mehrheitlicher Auffassung des Ausschusses in die Umgebung einfügt. Letztendlich liegt die Entscheidung darüber bei der Bauaufsicht des Kreises.
Ich habe mich enthalten, weil ich die Bewertung nachvollziehen kann, aber nicht uneingeschränkt teile. Nach meiner Einschätzung ist der jetzige Weg zulässig, ein Bebauungsplan für den gesamten Bereich wäre allerdings besser gewesen. Eine zwingende Notwendigkeit für einen Bebauungsplan bestand aber aus meiner Sicht nicht.

Ebenfalls enthalten habe ich mich bei der Entscheidung über die neue Organisationsstruktur der Verwaltung. Die entsprechende Vorbesprechung dazu fand im Ältestenrat statt und nicht – so zumindest meine Auffassung – im zuständigen Hauptausschuß. Nun war ich zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung im Urlaub, wurde vertreten und die Fraktionsvorsitzenden als Teilnehmer*innen im Ältestenrat waren informiert. Dazu kommt, daß ich die Umstrukturierung für ausgesprochen sinnvoll halte, auch wenn eine vierte Fachbereichsleitungsstelle eingerichtet wird. Nur dagegen zu stimmen, weil das Verfahren aus meiner Sicht nicht optimal gelaufen ist, wäre nicht sachgerecht gewesen.

Zu Wort gemeldet habe ich mich auch zu Tagesordnungspunkt 9. Hier sollten wir einer Satzungsänderung zustimmen, die erst am Folgetag auf der Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtwerke getroffen wird. Auf meine Anregung wurde ein Vorratsbeschluß getroffen. Wenn der Beschluß des Verwaltungsrates so sie vorgelegt morgen angenommen wird, dann ist damit auch die Zustimmung der Ratsversammlung verbunden.

Der Planungsverband “ex-Seewiesen” läßt die Arbeit ruhen

Am Dienstag tagte die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, besser bekannt unter dem Begriff Seewiesen.
Die schlechte Nachricht: Der Verband will sich immer noch nicht auflösen, obwohl bei realistischer Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann, daß auf den Seewiesen jemals gebaut wird.
Der Umstand, daß die Stadt Plön den Planungsverband selbst bei einem entsprechenden politischen Beschluß nicht verlassen kann, so jedenfalls die Auffassung der Verwaltung, ist skandalös und erinnert an das Instrument einer Zwangsehe.

Der Vorsitzende des Planungsverbandes berichtete:
– Der neue Grundstückseigentümer hat keine Planungsabsichten
– Der neue Grundstückseigentümer beabsichtigt nicht, in den städtebaulichen Vertrag des Planungsverbandes mit dem ehemaligen Eigentümer einzutreten.
– Der neue Eigentümer hat erklärt, die Flächen in der landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen.
– Bei einer Auflösung des Planungsverbandes entstehen keine Schadensersatzansprüche

Der Vorsitzende des Planungsverbandes erläuterte unter Tagesordnungspunkt 6, daß die Anwendung des Umlageverfahrens, eine Art Enteignung der potentiellen Bauflächen, aus rechltichen Gründen nicht in Frage kommt.

In der Beratung zum Tagesordnungspunkt 5 über den Beschluß der weiteren Vorgehensweise führte eine Mitarbeiterin der Verwaltung aus, daß eine Kündigung durch die Stadt Plön nach § 127 Landesverwaltungsgesetz nicht möglich ist, weil die Kündigungsvoraussetzungen nicht gegeben sind und vor der Kündigung die Möglichkeit einer Vertragsanpassung zu prüfen wäre.

Darüber, ob sich die städtebaulichen Zielsetzungen nach § 205 Abs. 5 BauGB geändert haben und der Planungsverband sich auflöst, trifft der Planunsverband selber in Ausübung seines weiten Ermessensspielraumes. Die Verwaltung führte aus, daß die Absicht des Eigentümers, die Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen, kein zwingender Grund für die Auflösung des Planungsverbandes ist. Die städtebaulichen Absichten könnten weiter verfolgt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein Bebauungsplan aber unzulässig, wenn er auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung zu § 1.3 Baugesetzbuch. Diese Tatsache ist sowohl dem Vorsitzenden des Planungsverbandes wie auch der Verwaltung bekannt und hätte den Mitgliedern des Planungsverbandes zumindest bekannt sein müssen. Allerdings wurde diese Information in der Vorlage nicht aufgeführt.
Hier muß die Frage erlaubt sein, ob nicht unter Umständen die falsche Anwendung des Rechtes durch einen Amtsträger ein Sachverhalt ist, der den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt.
Es kann natürlich trefflich darüber gestritten werden, ob 5 bis 10 Jahre ein unabsehbarer Zeitraum ist, aber die Landesplanung hat meiner Kenntnis nach geäußert, daß ein Ruhen des Planungsverbandes maximal bis zu 5 Jahren akzeptabel sei.

Allein die unrealistische Annahme, daß der neue Eigentümer seine Meinung ändern könnte, rechtfertigt aus meiner Auffassung in keinem Fall die Fortführung der Planung oder das Fortbestehen des Planungsverbandes. In diesem Zusammenhang von einem weiten Planungsermessen zu sprechen ist der Versuch, den Planungsverband noch einmal über die Runden zu retten.

Ich habe noch gefragt, warum das Schreiben der Kanzlei BMZ als nicht-öffentlich eingestuft wird. Der Vorsitzende des Planungsverbandes erläuterte, dies wäre geschehen, weil das Schreiben strategische Empfehlungen enthalte.

Am Ende der Beratung wurde bekannt begeben, daß Rathjensdorf eine neue Innenraumpotentialanalye in Auftrag geben wird.

Der abschließende Beschluß ging dahin, das Ergebnis der Analyse abzuwarten und die Arbeit ruhen zu lassen.

Man will von Rathjensdorfer Seite einen Fuß in der Tür behalten, allerdings sein man zum Ende des Jahres mit seinem Geduldsfaden am Ende.

Masterplan Nordufer Großer Plöner See – Vision 2030

Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über die zukünftige Entwicklung des Strandweges gesprochen.

Das Thema war in der abgelaufenen Legislaturperiode bereits im Gespräch. Die Überlegungen wurden seinerzeit abgebrochen, da noch Bauarbeiten der Bahn angekündigt waren, die mit der Ertüchtigung der Strecke Kiel – Lübeck in Verbindung standen. Diese Bauarbeiten hätten auch den Strandweg betroffen,
Nachdem die Bahn entschieden hat, der Versorgung des ländlichen Bereiches Vorrang zu geben (Plön behält den Knotenpunkt und 30-Minuten Takt, dafür entfällt die Ertüchtigung der Bahnstrecke Kiel – Lübeck für Fahrzeiten unter 60 Minuten), sind die Bauarbeiten an den Gleisen nicht mehr erforderlich. Damit können neue Überlegungen über die zukünftige Gestaltung des Strandweges beginnen.

Die „Visionen“ des Bürgermeisters, abgestützt auf grobe Konzeptzeichnungen eines Planungsbüros, haben die Mitglieder des Ausschusses in der Dezembersitzung des SteP überrascht, genauso wie die Vorlage eines Beschlußvorschlages, den Planungen grundsätzlich zuzustimmen. Obwohl ich den „verhandlungstaktischen“ Ansatz des Bürgermeisters gut verstehen kann, fühlten sich die Mitglieder des Ausschusses erst einmal überrumpelt und haben die Verwaltung beauftragt, verschiedene Fragen bis zur nächsten Sitzung zu klären. Die nächste Sitzung war die Sitzung, die am vergangenen Mittwoch stattfand.

Obwohl die aufgeworfenen Fragen durch die Verwaltung nicht geklärt waren – die „Tage zwischen den Jahren“ lagen zwischen der Sitzung – wurde von der Verwaltung erneut ein gleichlautender Beschlußvorschlag zur Abstimmung vorgelegt. Das hat bei den Mitgliedern des Ausschusses natürlich Befremden ausgelöst.
Daher hat die SPD-Fraktion einen abweichenden Beschußvorschlag entwickelt, der nicht so weit ging wie der Beschlußvorschlag der Verwaltung. Ziel war vor allem, keine Vorfestlegung auf die Planung zu treffen, die bereits durch die Presse gegangen ist.
Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Ich bin der Ansicht, daß die Diskussion, die auch – wie bereits angedeutet – in Form einer Einwohnerversammlung öffentlich geführt werden sollte, absolut ergebnisoffen sein muß. Die Reaktionen in den sozialen Netzen fallen unterschiedlich aus, die positiven Stimmen scheinen leicht zu überwiegen, während die persönlichen erhaltenen Rückmeldungen einiger Ausschußmitglieder eher skeptisch sind.

Die FWG verwies darauf, daß die Planungen völlig überdimensioniert sind und die Stadt sich derartige Projekte in Anbetracht der finanziellen Situation nicht leisten kann. Mit dieser Haltung ist die FWG jedoch relativ alleine. Die CDU hat nach meiner Einschätzung die wenigsten Vorbehalte und hätte auch der Vorlage der Verwaltung zugestimmt.

Grundsätzlich gibt es im Moment eine breite politische Mehrheit dafür, den Bereich des Strandweges weiter zu entwickeln. Was möglicherweise gemacht wird, hängt von vielen Fragen ab, die erst einmal geklärt werden müssen. Zu diesen Fragen gehört auf jeden Fall die Eigentumsfrage. Ein Teil des jetzigen Strandweges gehört der Bahn, der andere Teil dem Land. Sofern die Stadt die Flächen nicht erwerben kann, wäre die Nutzung langfristig abzusichern, bevor hier investiert wird.
Interessant ist auch die Frage, wie mit den bestehenden Stegen verfahren werden soll. Meines Wissens müßten sie zu den Häusern am Markt und in der Klosterstraße gehören und dürften rechtlich abgesichert sein. In welchen Ausmaß ein Eingriff in die FFH Fläche des Großen Plöner Sees möglich ist, ohne das Verschlechterungsverbot zu verletzen, bleibt natürlich auch zu klären. Und natürlich stellt sich die Frage, was technisch überhaupt realisiert werden kann. Abschließend ist auch die Kostenfrage von Bedeutung, und die ist eng mit der Frage verbunden, aus welchen Fördertöpfen die Stadt schöpfen kann.
Am Ende können Visionen keine ordentliche Verwaltungsarbeit ersetzen.
Sie können sie bestenfalls beflügeln. 

Für mein Gefühl enthält die Projektbezeichnung mit “Masterplan” und “Vision 2030” auch zu viele Worte, die so im Bullshit-Bingo vorkommen könnten.

Nach dem jetzigen Stand der Meinungsbildung würde ich eine barrierefreie Überquerung der Bahnstrecke in Verbindung mit dem promenadenartigen Ausbau des Bereiches zwischen Seeprinz und Marktbrücke für realistisch und wünschenswert halten, aber das ist noch nicht viel mehr als ein Bauchgefühl.
Ich kann auch diejenigen verstehen, die wollen, daß alles so bleibt wie es ist, weil wir es so kennen und weil wir es so wie es ist lieben. Allerdings ist das nach meiner Meinung für die Zukunft von Plön als Fremdenverkehrsort nicht ausreichend.
Von daher finde ich den Ansatz alles in allem gut.
Gut würde ich es auch finden, beim nächsten Projekt nicht mit Ansage überrumpelt zu werden.

Neujahrsrede des Bürgermeisters

Liebe Leserinnen und Leser,

heute fand in den Räumen der Fördesparkasse der gemeinsame Neujahrsempfang der Stadt Plön, der Marineunteroffizierschule und der Fördesparkasse statt. An der Veranstaltung nahmen unter anderem Vertreter*innen der Partnerstadt Plau am See, der Nachbarstädte Lütjenburg und Preetz und vieler Plöner Behörden, Vereine und Verbände teil. Im Rahmen der Veranstaltung wurde Frau Astrid Röhr vom Musikzug Plön für ihre langjährige ehrenamtliche Arbeit mit der Bürgermeister Kiunder Medaillie ausgezeichnet. Völlig zu Recht. Vielen Dank für das Engagement und herzlichen Glückwunsch.

Nachfolgend die Rede von Herrn Bürgermeister Lasr Winter, die er mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Sie gibt einen ganz guten Überblick darüber, was sich im vergangenen Jahr getan hat und was im neuen Jahr ansteht:

„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“

Liebe Plönerinnen und Plöner, liebe Gäste,
kein geringerer als Willy Brandt hat diesen Satz formuliert und hat in seiner Zeit als Bundeskanzler ganz neue Wege beschritten und die Zukunft unseres Landes gestaltet.
Diese Aussage sollten wir uns in diesem Jahr als Leitsatz bei der Umsetzung unserer Projekte immer wieder vor Augen halten.
Ich begrüße Sie recht herzlich zu unserem diesjährigen gemeinsamen Neujahrsempfang der Marineunteroffiziersschule und der Stadt Plön.
Ich wünsche Ihnen allen ein frohes, glückliches und gesundes neues Jahr.
Wieder einmal dürfen wir unseren Neujahrsempfang in den Räumlichkeiten der Förde Sparkasse ausrichten. In diesem Jahr zum 12. Mal.
Herzlichen Dank für die Gastfreundschaft.
Traditionell nehmen die Vertreterinnen und Vertreter der Vereine, Verbände und Behörden an den Neujahrempfängen teil. Immer wieder und in den letzten Jahren auch vermehrt, kommen die Plönerinnen und Plöner und Gäste aus dem Umland zu diesem gesellschaftlichen Ereignis. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich und heißen Sie alle herzlich willkommen.
Mit einem unserer städtischen Partner richten wir diesen Neujahrsempfang aus. Ein anderer Partner sitzt, wie in jedem Jahr, hier vor mir. Aus unserer Partnerstadt Plau am See begrüße ich recht herzlich Bürgervorsteher Tast und Bürgermeister Reier mit seiner Gemahlin.
Ich freue mich, dass heute der Schleswig-Holsteinische Landtag vertreten ist.
Mein herzliches Willkommen gilt der Abgeordneten Frau Poersch.
Für den Kreis Plön begrüße ich recht herzlich Kreispräsident Herrn Leyk.
Für die verschiedenen Kommunen begrüße ich stellvertretend Bürgervorsteher Herrn Gärtner von unserer Nachbarstadt Preetz.
Stellvertretend für alle Hilfsorganisationen begrüße ich von der Polizeistation Plön die stellvertretende Leiterin Frau Sievers.
Bei dem einen großen Geldinstitut sind wir als Gast, und das andere große Geldinstitut ist bei uns zu Gast. Ich begrüße für die VR-Bank Frau Hansen und Herrn Knoll.
Die Kirchengemeinden sind ebenfalls vertreten. Ich begrüße Pastor Thiele.
Ebenso begrüße ich meine beiden Vorgänger im Amt, die Bürgermeister a.D. Jens Paustian und Ulf Demmin.

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“
Und das gilt natürlich auch für Plön.
Im abgelaufenen Jahr haben wir viel dazu beigetragen die Zukunft zu gestalten.
Hier ein paar Beispiele dafür:

Wir haben rd. 40 Kindern eine neue Heimat in einem Kindergarten geschaffen. In einer großartigen Kooperation mit der Johanniter Unfallhilfe konnte im Oktober der Betrieb aufgenommen werden.

Wir haben den rechtlichen Rahmen geschaffen, dass Plön doch noch zum ersehnten Glasfaserausbau kommt. Dazu nach her noch mehr.

Die Infrastruktur ist mit der Fertigstellung des Steinbergweges und der derzeitigen Sanierung der Ulmenstraße ein Stück weit zukunftssicherer geworden.

Und wir haben die Voraussetzungen geschaffen, dass in diesem Jahr ein Kinder- und Jugendbeirat seine Arbeit aufnehmen kann. Gemeinsam mit vielen anderen Kommunen in Schleswig-Holstein wird die Wahl am 20. November durchgeführt. Zuvor gibt es eine intensive Vorbereitung für interessierte Kinder und Jugendliche durch die Schulen und Mitarbeitern der Stadt Plön.

Die Grundlage für ein barrierefreies Bürgerbüro ist geschaffen worden. Spätestens Mitte dieses Jahres wird es eingeweiht. Es wird gemeinsam mit dem Stadtbüro der Stadtwerke Plön in der Langen Straße 21, im Otto-Haack-Haus, installiert. Alle grundsätzlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger können dort erledigt werden.

„Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Weihnachtsansprache die Deutschen zu mehr Miteinander-Reden und zum demokratischen Streiten aufgerufen – im Interesse der Gesellschaft und des Landes.“

Dazu rufe ich auch die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Plön auf. Aufgerufen sind alle. Nicht nur die, die gegen Veränderung sind. Auch die schweigende Mehrheit, die vielleicht für ein Projekt sind, sollen sich beteiligen. Und in diesem Jahr haben wir viele Projekte am Start, die das Gesicht von Plön verändern können. Ja, verändern sollen.
Veränderungen sind nicht gleichbedeutend mit Verschlechterungen. Ganz im Gegenteil. Sie gehören zur Entwicklung einer Stadt und ihrer Gesellschaft.
„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“

Und das wollen wir in Plön auch tun.
Mit dem Masterplan Nordufer Großer Plöner See 2030 haben wir ein sehr großes Projekt am Start, das die Plönerinnen und Plöner schon heute, gerade nach der ersten Vorstellung, bewegt. Diesen Schwung sollten wir nutzen, um einen großen Bürgerdialog zu führen. So schlage ich vor, dieses Thema im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorzustellen und zu diskutieren.

Ein weiteres Projekt für eine ausgiebige Bürgerbeteiligung wird die Städtebauförderung werden. Der Bereich des Bahnhofsvorplatzes, des ZOBs bis hin zur Schwentineplattform wird Gegenstand von Voruntersuchungen, die demnächst mit weiteren Gutachten beauftragt und erstellt werden.
Über die Ergebnisse möchten wir uns gern gemeinsam austauschen, um zu guten Ergebnissen zum Wohle unserer Stadt zu kommen.

Eine weitere Herzensangelegenheit von mir ist der Breitbandausbau in unserer Stadt. Nun geht es endlich los. Am 30. Januar, um 19.00 Uhr, informieren wir über den Ausbau in der Aula am Schiffsthal. Schon heute können sie im Internet unter www.SWP-Breitband.de die wichtigsten Informationen erhalten.
Ich werde mich persönlich an der Akquise beteiligen und von Haus zu Haus gehen, damit der Ausbau ein Erfolg wird.

Weitere Zukunftsthemen stehen an.
Wir wollen uns auf den Weg der CO²-neutralen Stadt begeben.
Dazu kümmern wir uns um die E-Mobilität in der Stadt.
Wir bauen die fahrradfreundliche Stadt weiter aus. Noch in diesem Monat konstituiert sich das Fahrrad-Forum-Plön. Erste Verkehrsversuche werden starten.
Wir wollen den Plastikkonsum in unserer Stadt reduzieren.
Ich sprach von der Veränderung des Plöner Stadtbildes. Dazu gehört auch, dass wir so viele B-Pläne in der Bearbeitung haben, wie schon lange nicht mehr:

Hotelentwicklung Fegetasche,
Erweiterung Gewerbegebiet,
Ochsenkoppel,
Vogelberg,
Kieler Kamp,
Eutiner Straße.
Die Fläche des Seehofes muss entwickelt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
es steht uns viel Arbeit bevor. Es stehen uns viele Diskussionen bevor, die auch dringend zu führen sind. Und damit komme ich auf mein Eingangszitat zurück.
„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“
Beteiligen Sie sich alle an der Gestaltung unserer Stadt. Bringen Sie Ihre Ideen, Ihre positiven wie auch kritischen Meinungen mit in die Diskussion ein. Aber haben Sie keine Angst vor Veränderungen. Denn am Ende wird es sich bewahrheiten, was der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, Dr. Peter Kurz einmal gesagt hat:
Heute ist die gute alte Zeit von morgen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(es gilt das gesprochene Wort)

„Verkackt“ haben es die Grünen im Land.

Auch Plön hat in der letzten Ratsversammlung beschlossen, die Mitgliedschaft im Naturparkverein zu kündigen, genau wie der Kreis und andere Gemeinden es bereits vorher getan haben. Zur Entscheidung des Kreises gibt es eine Presseerklärung der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die an verdeckter Scheinheiligkeit kaum zu überbieten ist.
Sie weist die Schuld für die Entscheidung der SPD, CDU und UWG auf Kreisebene zu und wirft die Frage auf, ob die Befürworter des Austritts sich der Tragweite ihrer Entscheidung überhaupt bewußt sind. Das lenkt nach meiner Meinung von der eigentlichen Verantwortlichen ab, denn seinen wir mal ehrlich, verkackt haben es die Landesgrünen, oder?

Wie man am Jargonausdruck „verkacken“ schon merkt, geht es mir nicht nur um die Sache, sondern um eine polemische Auseinandersetzung mit der Rolle der Grünen.

Ausgangspunkt für die Entscheidung, die Ausstellung des Naturparkvereines von Plön nach Eutin zu verlegen, war ein Streit zwischen Naturparkverein als Nutzer und der Marius-Böger-Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses in Plön, in dem die Ausstellung des Naturpakvereins bislang untergebracht ist. Bei dem Streit ging es um ca. 10.000,– Euro für die Sanierung des Daches, die von der Marius-Böger-Stiftung gefordert wurden und die die Geschäftsleitung des Naturparkvereines nicht zahlen wollte.
Durch die Presseberichterstattung wurde der Eindruck erweckt, daß bei dem Streit wohl auch ein persönliches Zerwürfnis zwischen den Akteur*innen eine große, wenn nicht die entscheidende Rolle gespielt hat.
Das Zerwürfnis ist zwar bedauerlich, aber keine stichhaltige Begründung für einen Umzug. Vielmehr wirft dieser Umstand die Frage auf, ob die handelnden Personen für ihre Aufgabe überhaupt geeignet sind.

Dann kam die Landesregierung ins Spiel und mit ihr die Regierungsfraktion der Grünen. Offenbar war im Landessäckel zwar nicht genug Geld, um Weihnachtsgeld zu zahlen, aber genug, um 100.000.000,– (Einhundert Millionen) Euro auf die Nachschiebeliste zu setzen. 70 Millionen davon fließen in Regierungsprojekte, 30 Millionen standen den Fraktionen für eigene Projekte, also zur Beglückung ihrer Klientel zur Verfügung.

So meldete die Grüne Landtagsabgeordnete Marlies Fritzen, die von den Problemen zwischen Stiftung und Verein gehört hatte, erst einmal 500.000,– Euro für den Umzug der Ausstellung des Vereines von Plön nach Eutin an. Da Frau Fritzen von 2012 bis 2017 Mitglied im Rat der Stiftung Schloß Eutin war, wird sie sich sicher auch im Umfeld des Schlosses gut auskennen. Da fällt es mir schwer, an einen Zufall zu glauben, wenn als neuer Standort für die Ausstellung des Naturparkhauses die Opernscheune im Schloßpark Eutin ins Gespräch gebracht wurde. Eutin liegt im Wahlkreis Ostholstein, der – das ist jetzt wirklich eine Überraschung – von der Landtagsabgeordneten Fritzen betreut wird.

Natürlich hat Frau Fritzen recht, wenn Sie sagt, daß die Wahlkreise für die Grünen Mandatsträger nicht so die Bedeutung haben wie für die Kandidaten von CDU und SPD, die eine Chance haben, direkt gewählt zu werden. Möglicherweise ändert sich das in Zukunft auch, aber wer sich ein klein wenig mit dem Wahlsystem auskennt weiß, daß es auf die Zweitstimmen ankommt.
Und wenn man den betreuten Wahlkreis mit Wohltaten bedenkt, dann gibt es bei der nächsten Wahl vielleicht auch die ein oder andere Zweitstimme zusätzlich, und wenn man einen guten Listenplatz hat, dann steigt so auch die Chance auf einen Wiedereinzug in den Landtag. Ich würde aber nicht so weit gehen zu behaupten, daß diese Überlegungen die Motivationslage von Frau Fritzen gewesen sind. Sie hat es sicher gut gemeint. Gut gemeint ist nicht auch immer gut gemacht.

Die Begründung für die Bereitstellung der Mittel: „für den Umzug von Plön nach Eutin“ wurde zwar später zurückgenommen, wohl, weil man gemerkt hat, daß hier der Anschein entstehen kann, daß eine Entscheidung gekauft wird. Entsprechende Kritik wurde frühzeitig laut, aber die Vorentscheidung war damit bereits getroffen. Später hieß es dann, so in der Pressemitteilung der Kreisgrünen vom 07. Dezember zu lesen, daß die 500.000,– Euro auch für den Standort Plön in Frage gekommen wären.
Aus meiner Sicht eine Feigenblattaussage. Die Weichen für den Umzug waren frühzeitig gestellt.

Wenn man sich jetzt auf die Position zurückzieht, die Entscheidung wäre ja nicht von den Grünen getroffen worden, sondern vom Naturparkverein, so ist das zwar erst einmal richtig. Interessant wäre aber die Antwort auf die Frage, wie die Entscheidung ausgefallen wäre, wenn das Geld für den Umzug – oder jetzige Spreche: „für die Ausstellung“ – nicht in Aussicht gestellt worden wäre.

Es ist wohl auch so, daß der Naturparkverein zum Zeitpunkt der Entscheidung weder ein Konzept für die Ausstellung, noch für den Betrieb der Ausstellung hatte und nach meiner Kenntnis auch bis heute nicht hat. Von daher ist die Kostenschätzung von 500.000,– Euro bestenfalls eine mehr oder weniger gute und vermutlich viel zu hoch gegriffene Schätzung.

Es ist wohl auch so, daß bislang noch gar kein Mietvertrag mit dem Eigentümer der Konzertscheune vorliegt oder zustande gekommen ist.
Hervorgehoben werden muß, daß die langfristige Kostenentwicklung offenbar bei der Entscheidung nicht bekannt war oder nicht berücksichtigt bzw. „weggewogen“ wurde. Nach meinem Kenntnisstand konnte der Verein das Uhrenhaus kostenlos nutzen, in Eutin wird spätestens nach 3 Jahren eine Miete zu zahlen sein.
Geht man vorsichtig an die Schätzung der Miete heran, dann könnte man pro Monat 800,– Euro ansetzen, sicher nicht ganz unrealistisch, und kommt so im Jahr auf knapp 10.000,– Euro im Jahr, also in etwa die Summe, um die es beim Streit geht.
Aber anders als die Reparatur zahlt man die Miete nicht einmalig, sondern dann Monat für Monat, Jahr für Jahr. Das finde ich einen recht hohen Preis dafür, daß sich einige Erwachsene nicht einigen können.

Dazu kommt, daß nicht nur ich mich frage, warum die ersten 3 Jahre angeblich mietfrei sein sollen. Ist es, wie eine Gesprächspartnerin mutmaßte, etwa so, daß die Umbaumaßnahmen für die Ausstellung auch Investitionsmaßnahmen am Gebäude sind, die dessen Wert steigern und die die durch den zeitlich begrenzten Mietverzicht kompensiert werden sollen? Das kann ich nicht glauben, da ja im Bezug auf die Entscheidung gegen Plön immer wieder betont wurde, man könne nicht in ein Gebäude investieren, das einem nicht gehört. Wäre es in Eutin so wie oben beschrieben, dann würde es sich nach meiner Einschätzung um so etwas wie eine verdeckte Investition des Landes in eine private Immobilie handeln. Die Gefahr, daß das herauskommt, wird man sicher nicht eingehen wollen. Also, ich glaube es nicht, zumal jedem klar sein muß, daß dieses Vorhaben nunmehr mit Agrusaugen beobachtet wird.

In der Pressemitteilung heißt es dann u.a. weiter: „ In Plön wurde jahrelang versäumt, die Weichen für eine zukünftige Ausrichtung des Naturparks zu stellen …“
Das ist natürlich ein interessanter Aspekt. Wer hat es versäumt? Es kann sich ja eigentlich nur um die Geschäftsführung des Naturparkvereines oder um dessen Vorstand handeln. Wer jetzt glaubt, durch den Wechsel des Standortes das Problem zu lösen, der glaubt vermutlich auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten.

Im Naturparkplan von 2009 heißt es zum Thema Ausstellung:
“Die Ausstellung im Naturpark-Haus dient Einheimischen zur Information über Natur und Landschaft der Region und stellt zugleich ein wichtiges touristische Angebot für Gäste dar.
Die Modernisierung der Ausstellung ist nötig. Für eine stärkere Erlebnisorientierung sollen vor allem interaktive und verschiedene Sinne ansprechende Lernangebote ergänzt werden.
Durch mobile Ausstellungs- und Präsentationsformen soll der Naturpark zudem in der Region präsenter und überregional bekannter werden. Folgende Maßnahmen sind notwendig:
– Ausweitung der Themenschwerpunkte
– Modernisierung und Aktualisierung bestehender Angebote
– Einrichtung neuer interaktiver Erlebnisstationen
– Schaffung einer Informationsecke für (Umweltbildungs-) Anbieter der Region
– Konzeption von Sonder-/Wanderausstellungen die im Naturpark gezeigt werden
– Konzeption eines mobilen, modulartig aufgebauten Naturpark-Infostandes zur Präsentation auf Veranstaltungen, Festen und Messen”
Als Bürger habe ich nicht den Eindruck, daß man bei der Umsetzung der selbst gesteckten Ziele in den letzten 9 Jahren besonders erfolgreich war und wüßte nicht, warum das durch einen Umzug dauerhaft anders werden soll. Kurzfristig wird man allerdings eine moderne Ausstellung erhalten, die man auch in Plön hätte haben können. Für 500.000,– Euro läßt sich einiges realisieren. Aber darum ging es hintergründig  offenbar gar nicht.

Ich bin der Meinung, daß der zurecht beklagte Missstand durch Veränderungen im Personalkörper oder in der Ablauforganisation erfolgreicher abgestellt werden könnte. Man könnte auch der Meinung sein, der Verein läuft vor Problemen davon, die ihn in Eutin wieder einholen werden.
Eine Konsequenz aus erkannten Missständen in der Vereinsarbeit ist ein Umzug auf jeden Fall nicht.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Durch die Möglichkeit in der Eutiner Opernscheune … eine neue Bleibe zu finden, wird dem Verein die Chance eröffnet weiter existent zu bleiben … .
Ganz im Ernst, es hätte auch bei einem Verbleib in Plön keine Gefahr für die Existenz des Vereines bestanden. Ein Scheinargument, wie es im Buche steht. Die Gefahr für die Existenz wurde durch die Umzugsentscheidung erst heraufbeschworen.
Und weiter im Text: … und sich weiter zu entwickeln.“
Auch das ist nicht stichhaltig. So hatte der Plöner Bürgermeister u.a. ganz klar die Lösungsmöglicheiten für das beklagte Platzproblem aufgezeigt.

Im übrigen fällt es mir schwer zu erkennen, welchen Nutzen der Verein tatsächlich für die Region hat, der nicht auch auf anderem Wege erbracht werden könnte. Für die Förderung von Projekten durch die Aktivregionen „Holsteins Herz e.V. und Schwentine Holsteinische Schweiz e.V.“ ist der Naturparkverein jedenfalls nicht zwingend erforderlich. Und das Argument: „Zudem besteht eine Naturpark-Partnerschaft mit dem auf der dänischen Insel Lolland gelegenen Naturpark Maribosoerne“ ist auch nicht so besonders überzeugend.

Die Pressemitteilung gipfelt in der Frage, ob die Entscheidungsträger im Kreistag sich der Tragweite des Beschlusses überhaupt bewußt waren. Dazu wird ausgeführt: „Gerade erst wurde vom renommierten Institut für Bäderforschung in Nordeuropa das Tourismuskonzept für die Holsteinische Schweiz vorgestellt. Dieses lehnt sich in vollem Umfang an die Tourismusstrategie 2025 des Landes, die übrigens von einem SPD-Minister ins Leben gerufen wurde, an. Dort wird gesagt, dass es in Zukunft keinen Tourismus ohne Nachhaltigkeit geben wird.
Diese Aussagen mögen alle für sich genommen richtig sein. Der Umkehrschluß würde bedeuten, daß es ohne Naturparkverein keine Nachhaltigkeit in der Region geben wird. Diese Art der Argumentation in der Pressemitteilung ist nach meiner Auffassung subtil, die unterschwellige Aussage ist einfach falsch.
Da wiederum stellt man sich die Frage, ob Herr Milhan, der Verfasser der Pressemitteilung, sich überhaupt im Klaren darüber ist, wie belastbar seine Aussagen sind.

Tatsächlich finde ich es sehr bedauerlich, daß die Grünen im Land mit ihrer ursprünglichen Absicht, „den Umzug des Naturparkvereines von Plön nach Eutin“ zu finanzieren eine Kettenreaktion ausgelöst haben, die allem Anschein dazu führt, daß sich der Naturpark mit der Umszugsentscheidung gerade selber zerlegt.

Es ist aber völliger Quatsch zu behaupten, man würde jetzt die „sprichwörtliche „Beleidigte Leberwurst““ spielen und überlegen, wie man dem Naturpark am besten eins auswischt. Auch der Vorwurf des Fraktionsvorsitzenden der Linken in Plön, man würde versuchen, den Naturpark zu erpressen, läuft ins Leere.

Ich habe dem Antrag, die Mitgliedschaft zu kündigen in der letzten Ratsversammlung zugestimmt, weil die Stadt eine 12-monatige Kündigungsfrist hat. Bei einer Entscheidung in diesem Jahr ist der nächst mögliche Austrittstermin der 31. Dezember 2019.
Wäre die Entscheidung geschoben und erst 2019 getroffen worden, wäre der Austritt erst zum 31. Dezember 2020 möglich gewesen. Das hätte ein erhebliches Kostenrisiko für die Stadt im Jahr 2020 nach sich gezogen. Weil der Kreis Plön bereits beschlossen hat, seine Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2019 zu kündigen, werden seine Beiträge ab Januar 2020 im Haushalt des Vereins fehlen. Der Fehlbetrag wird dann auf die übrigen Mitglieder umgelegt. Mit einem Satz: Es wird teurer. Hinzu kommen dann – ab wann auch immer – die Mietkosten für die Opernscheune, die eine weitere Steigung des Beitrages nach sich ziehen werden. Die Höhe der Kosten ist im Moment nicht absehbar, weil nicht absehbar ist, welche Gemeinden und Städte ebenfalls noch die Entscheidung treffen werden und die Kostenentwicklung im Verein selber ja auch noch gar nicht kalkuliert ist, jedenfalls nicht, daß ich wüßte.

Vor diesem Hintergrund ist das Kostenrisiko bei einem Verbleib im Verein nur schwer kalkulierbar.
Von daher ist die Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt eine vernünftige Entscheidung und keine Trotzreaktion.
Wir haben in der Entscheidung unserer Ratsversammlung auch deutlich zum Ausdruck gebracht, daß wir die Kündigung zurückziehen, wenn mit dem Naturparkverein Lösungsvorschläge erarbeitet werden können, die eine klare Perspektive aufzeigen. Damit ist klar, daß die Stadt nach wie vor gesprächsbereit ist.
Der Ball liegt jetzt erst einmal in Spielfeld des Naturparkvereins.

Trammer Seewiesen. Der Investor meldet sich doch noch.

Heute berichteten sowohl die Kieler Nachrichten (KN) und der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) zu den Trammer Seewiesen. Beide benannten den neuen Eigentümer, der OHA berichtete zudem von einem Gespräch mit dem alten Eigentümer und immernoch Investor Herrn Dr. Rahlf von der Ronda Real Estate GmbH.

Der Inhalt aller Artikel läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Der Investor und gleichzeitig ehemaliger Eigentümer der Flächen auf den Trammer Seewiesen (Dr. Rahlf) verkauft die Flächen an einen neuen Eigentümer, von dem er wissen muß, daß der Käufer die Flächen weder selbst entwickeln noch durch Dritte entwickeln lassen will und beklagt sich dann, daß die Stadt Plön kein Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht gemacht hat, um das Projekt weiterführen zu können.

Ich verstehe das nicht und ich glaube, man muß sich auch gar keine Mühe mehr geben, das verstehen zu wollen.

Nach meinem Verständnis hatte die Stadt kein Vorkaufsrecht und dementsprechend hätte sie davon auch kein Gebrauch machen können.

Dem Bericht des OHA zufolge betont der Investor, daß das Projekt so wie jetzt geplant unwirtschaftlich sei. „Erforderlich sei … eine umfassende Erweiterung des Planungsgebietes sowie eine Kostenbeteiligung an der weiteren Umplanung.“

Dazu nur zwei kurze Fragen: Wer bitte soll sich da an den Kosten beteiligen? Etwa die Stadt Plön oder die Gemeinde Rathjensdorf?

Abschließend wird noch ein Städtebaulicher Vertrag erwähnt. Der existiert, und im Zusammenhang mit ihm könnte man versucht sein, die Gefahr von drohenden Schadensersatzforderungen an die Wand zu malen.
Verwaltungsrechtlich ist es aber so, daß B-Planverfahren ergebnisoffen zu führen sind und die Städte und Gemeinden, in diesem Fall der Planungsverband, den Aufstellungsbeschluß jederzeit aufheben und das Verfahren beenden kann, sofern dies sachlich zu begründen ist.
Daher läßt sich nach meiner Überzeugung aus der Einstellung des Bauleitverfahrens auch keine Forderung auf Schadensersatz ableiten.
Der Städtebauliche Vertrag zwischen Planungsverband und Investor darf von daher keine Verpflichtung enthalten, die Planung auf den Trammer Seewiesen auch tatsächlich umzusetzen. Das tut er nach meiner Auffassung auch nicht.
Er enthält unter anderem Regelungen zu Rechten, Pflichten sowie Ziele und Kosten im Planungsverfahren.
Auch daraus lassen sich keine Schadensersatzforderungen ableiten, wenn es eine sachlich begründete Aufhebung des B-Planverfahrens gibt.

Ich habe die Erwähnung des Städtebaulichen Vertrages im OHA-Artikel so verstanden, daß damit ein moralischer Anspruch auf die Umsetzung der Planung begründet werden soll.
Schon der Versuch ist absurd und zum Scheitern verurteilt.

Die Frage ist also nicht, ob man aus dem Verfahren und dem Vertrag aussteigt, sondern wie man das unbeschadet tut. Man sollte sich endlich eingestehen, daß das Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und den Spuk beenden.

Jetzt noch der Link auf den Beitrag des OHA.
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/neuer-besitzer-neue-chance-id22025742.html

Absurdistan liegt auf den Trammer Seewiesen.

In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich im öffentlichen Teil der Sitzung berichtet, daß die Voraussetzungen für den Planungsverband Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, das Planungsziel zu erreichen, aufgrund neuer, auch den Mitgliedern des Planungsverbandes Seewiesen vorliegenden Informationen, nicht mehr gegeben sind.
(Anmerkung bzw. Zusatzinformation: Wenn der Planungsverband sein Planungsziel nicht mehr erreichen kann, dann muß er aufgelöst werden.)
Dem wurde auch vom Vorsitzenden des Planungsverbandes nicht widersprochen.
Gleichzeitig habe ich angekündigt, daß ich im nichtöffenlichen Teil der Sitzung weitere Informationen dazu geben werde.
Das habe ich getan. Dort wurde ich dann von einer ganz neuen Entwicklung überrascht, die an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Leider kann ich aus nichtöffentlicher Sitzung nicht weiter berichten.
Jetzt fehlt nur noch, daß der alte Investor in den sozialen Wohnungsbau einsteigt, um die Fraktion „Die Linke“ zu ködern, den Fortbestand des Planungsverbandes doch noch zuzustimmen.

Es kann wirklich nicht mehr darum gehen, wie man den Planungsverband künstlich am Leben erhält, sondern darum, wie man in einem geordneten Verfahren aus den Planungen aussteigt.

Eine letzte lange Sitzung

Heute fand die letzte Ausschußsitzung des Jahres statt. Der Hauptausschuß tagte ab 18:30 in der Tourist Info im Bahnhof. Obwohl die Tagesordnung weder lang noch die Themen strittig waren, wurde es eine sehr lange Sitzung.

In der Einwohner*innenfragestunde wurde vom Seniorenbeirat die Frage aufgeworfen, ob es möglich sei, nicht nur den Bereich Parnass, sondern auch das Ölmühlenviertel am Sonntag mit in den Busverkehr einzubinden und eventuell zu besonderen Anlässen Sammelruftaxis einzusetzen.
Der Bürgermeister führte aus, daß das grundsätzlich möglich sei, allerdings auch Mehrkosten verursacht. Ich erwähnte, daß sich das Lütjenburger System zumindest nach Auffassung der Nutzer bewährt hat und regte an, beim Kreis nachzufragen, ob es auch auf Plön übertragbar ist. Herr Jagusch (CDU) betonte, daß der Kreis dieses Rufsystem zusätzlich in der Probstei und in Plön weiter erproben will. Das war uns neu und wir werden dann sehen, in welchem Umfang damit die Nahverkehrsangebote für Plön und für das Umland verbessert werden kann und was das kosten wird. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses soll dazu berichtet werden.

Darüber hinaus wurde gefragt, ob es möglich sei, für unsere Sandkiste auf dem Markt ein Sandkasten im Sandkasten zu beschaffen. Dieser Sandkasten in Form eines Wickingerschiffes könnte dann zum Einen mit einer Verwahrkiste für das Spielzeug versehen werden, zum Anderen könnte man es mit einem Mast ausstatten, an der die Plön-Flagge weht. Ein nettes Fotomotiv.
Dieser Vorschlag wurde notiert und soll im kommenden Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus besprochen werden.

Weiterhin wurde gefragt, warum einer der Behindertenparkplätze am Stadtgraben deutlich schmaler ist als die beiden anderen. Das konnte die Verwaltung nicht aus dem Stand beantworten, die Frage wird aber geklärt und das Ergebnis in einer der kommenden Ausschußsitzungen bekannt gegeben.

Eine weitere Frage bezog sich auf das Sponsorenplakat am Weihnachtsmarkt, das als zu groß empfunden wurde. Da der Weihnachtsmarkt durch das Stadtmarketing betrieben wird, wurde der Fragesteller gebeten, die Frage mit dem Verein zu klären.

Eine weitere Frage bezog sich auf die Einnahmeentwicklung durch Parkgebühren in der Schloßgarage, nachdem die Gebühren dort erhöht wurden. Eine interessante Frage, deren Beantwortung mich auch interessiert. Die Ergebnisse sollen nun ermittelt und dann in der nächsten Ausschußsitzung bekannt gegeben werden.

Im Rahmen des Berichtswesens kündigte ich an, daß sich die Situation im Bezug auf den Planungsverband geändert und der Verbandszweck nicht mehr erfüllbar ist. Dazu kündigte ich einen Bericht im nichtöffentlichen Teil an. Dort hatte der Bürgemeister dann noch einen weiteren Bericht zum Thema, der nicht nur bei mir zu Heiterkeit und Stirnrunzeln führte.

Der erste thematische Tagesordnungspunkt war die Freigabe von Mitteln für die Beschaffung einer neuen Telefonanlage. Dieses Thema wurde sehr umfassend beraten und die Mitarbeiter der Firma IFT, die das Vorhaben mit begleiten, mußten zu vielen z.T. sehr detaillierten Fragen Rede und Antwort stehen. Am Ende folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und gab die Gelder einstimmig frei.

Der nächste Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, bei der Vergabe von Aufträgen der Stadt Plön ein besonderes Augenmerk auf soziale und ökologische Kriterien zu legen. Der Ausschuß war sich im wesentlichen einig, dieses Ziel zu unterstützen. Grundsätzlich ist das rechtlich möglich und der Bürgermeister betonte, daß der „offizielle“ Rathauskaffee im Weltladen gekauft wird. Ich brachte zum Ausdruck, daß ich das Ziele unterstütze und selber Kaffee aus indigener kooperativer Produktion trinke, brachte aber meine Bedenken zum Ausdruck, daß die durch einen solchen Beschluß entstehenden Mehrkosten möglicherweise von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen werden könnten. Das wird geklärt und daher wurde der spätere Beschlußvorschlag um einen entsprechenden Vorbehalt ergänzt. Von der CDU kam dann noch der Vorschlag, den Passus „im Rahmen geltender Gesetze“ zu ergänzen, was eigentlich selbstverständlich ist und der Ausdruck „besonderes Augenmerk“ wurde auf Wunsch der FDP aus dem Beschlußvorschlag gestrichen, der danach einstimmig angenommen wurde.

Der Antrag der FWG-Fraktion, die Ordnungsgelder bei Überschreiten der markierten Parkflächen auf dem Stadtgrabenparkplatz auszusetzen, wurde mit Mehrheit in die AG-Parken verwiesen. Ich habe dagegen gestimmt, weil ich der Ansicht bin, daß der Ausschuß nicht beschließen kann, sich über geltendes Ordnungsrecht hinwegzusetzen.
Außerdem bin ich der Meinung, daß jemand, der sich für 60.000,– ein SUV kauft, das nicht auf einen Parkplatz paßt, auch 10,– Euro übrig haben sollte, um das Bußgeld zu zahlen, wenn er/sie verkehrswidrig parkt. Man kann auch etwas weiter außerhalb parken, wo die Parkplätze nichts kosten. Dann muß man eben ein kleines Stück laufen.
Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis die AG kommt.

Mögliches Konfliktpotential bot der Tagesordnungspunkt „Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg“. Die Kündigung liegt nunmehr vor. Aus Sicht der Stadt – und hier waren sich Verwaltung und Selbstverwaltung völlig einig – ist das Vertrauensverhältnis mit Ascheberg zerrüttet, eine weitere kooperative Zusammenarbeit ist aufgrund der in der Pressemitteilung der Gemeinde Ascheberg aufgeführten, aber nicht begründeten Vorwürfe kaum möglich. Ich bemerkte, daß die Vorwürfe des Ascheberger Bürgermeisters für mich nicht nachvollziehbar sind, wir aber eine Schlammschlacht vermeiden sollten vor allem vermeiden sollten, daß der Streit auf dem Rücken der Beschäftigten im Rathaus ausgetragen wird. Unter der Annahme, daß es auch im Interesse Aschebergs sein wird, den Vertrag schnellstmöglich zu beenden, wurde der Bürgermeister beauftragt, mit Ascheberg eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages zu erreichen, damit die Verwaltungsgemeinschaft dann zur Mitte oder zum 31.12.2019 beendet werden kann. Sofern am Vertrag festgehalten wird, wäre eine fristgemäße Beendigung erst zum 31.12.2020 möglich.
Der Beschluß fiel einstimmig.aus.

Der Dringlichkeitsantrag zur Auftragsvergabe der Baumaßnahme “Uferbefestigung unterhalb der Ölmühle” wurde als letzter öffentlicher Punkt beraten. Da Gebäudeschäden zu befürchten sind, wenn diese Maßnahme nicht durchgeführt sind und die Maßnahme aus anderen Gründen bis Ende Februar abgeschlossen sein muß, gab es hierzu keine Diskussion, sondern lediglich einen einstimmigen Beschluß.

Beratung zur Bebauung der Seewiesen Tramm im wesentlichen nicht-öffentlich.

Gestern tagte der Planungsverband Seewiesen, eine denkwürdige Sitzung. Sie war so öffentlich wie möglich, also fast durchgehend nichtöffentlich.

In der Beratung zur Tagesordnung wurde beschlossen, daß ich meinen Antrag auf Beendigung der Bauleitplanung zwar öffentlich vortragen könne, die Beratung aber dann nichtöffentlich unter dem Tagesordnungspunkt 8 „Planungsverband Wohngebiet am Trammer See, hier: Beratung und Beschluß über die weitere Vorgehensweise“ im nichtöffentlichen Teil erfolgen solle.
Dem stimmte ich zu, ich hätte auch vollständig nicht-öffentlich vorgetragen. Im Grunde genommen war mir die Entscheidung zu meinem Antrag egal und ich habe eine Ablehnung erwartet. Egal wie die Abstimmung ausgeht, der der Planungsverband befand sich in einer Zwickmühle.
Würde der Planungsverband der Einstellung der Bauleitplanung zustimmen, entfiele der Verbandszweck, er müßte sich auflösen, eine saubere Lösung.
Würde der Planungsverband nicht zustimmen, würde er den Weg für die Plöner Ratsversammlung freimachen, über den Verbleib im Planungsverband abzustimmen.
(Beschlußvorschlag: Siehe Ende des Beitrages)

Die gesamte rechtliche und vertragliche (Fehl)Konstruktion des Planungsverbandes macht diesen verzwickten Verfahrensweg leider erforderlich, weil dort keine Ausstiegsklausel vorgesehen ist.
Wer allerdings 1 und 1 zusammenzählen kann, der weiß, daß des in der Plöner Ratsversammlung keine politische Mehrheit mehr für dieses Bauvorhaben gibt und kann sich an den Fingern einer Hand abzählen, daß das Vorhaben spätestens bei der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplanes scheitern wird, die für die Realisierung der Bebauung erforderlich ist.

In der Einwohnerfragestunde konnte der Verbandsvorsteher auf die Frage einer Einwohnerin nach aktuellen Planungsstand nichts Konkretes als Antwort geben. Er erwähnte lediglich, daß der bisherige Investor, Herr Dr. Ralph, den Termin und auch die Terminverlängerung für die Vorlage eines überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes verstreichen ließ, ohne sich zu melden. Es wäre bis heute auch nicht möglich gesesn, Kontakt mit ihm aufzunehmen.

Mein Kommentar: Der Planungsverband steht vor dem Nichts.
Und dazu gab es auch keinen Widerspruch.

Herr Möller fragte dann, ob es vermessen sei zu behaupten, daß der Investor kein Interesse mehr hat, das Vorhaben zu entwickeln. Die Antwort des Bürgermeisters ließ sich nach meinem Verständnis dahingehend deuten, daß man das Vertrauen zu dem Investor verloren hat.
Herr Möller bemängelte in der Einwohnerfragestunde, daß die Beratung im Wesentlichen in den nichtöffentlichen Teil verschoben wurde und die Öffentlichkeit im Vermutungsmodus belassen wird und damit im Dunkeln tappen muß.

Der Bericht der Plöner Verwaltungsmitarbeiterin über einen Termin bei der Landesplanung fand ich sehr interessant, weil auch er nicht besonders aufschlußreich war. Auf meine Frage, ob ich das Protokoll des Besuches bekommen könnte, wurde mir geantwortet, daß das nicht möglich sei, da es eine Rathjensdorfer Angelegenheit sei. Da wundert es mich dann aber sehr, daß der Besuch von der Plöner Verwaltung begleitet wird und nicht von der Verwaltung des Amtes Großer Plöner See, die für Rathjensdorf zuständig ist.
Traut Rathjensdorf seiner eigenen Verwaltung nicht? War es vielleicht doch ein Besuch im Rahmen der Arbeit des Planungsverbandes? Dann wäre nämlich die Plöner Verwaltung zuständig gewesen. Oder will man mir lediglich das Protokoll vorenthalten, damit ich die Inhalte nicht gegen den Planungsverband verwenden kann? Aber hier befinde ich mich schon wieder im Vermutungsmodus. Im Grunde genommen ist das eigentlich auch nur noch eine Nebenfragwürdigkeit.

Dazu passt auch, daß die nicht-öffentliche Vorlage sich wie ein Aal um das Thema windet und nichts anderes ist als der Versuch, daß Projekt künstlich am Leben zu erhalten.

Zum Abschluß der Wortlaut meines Beschlußvorschlages:

Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf möge beschließen, die Bauleitplanung für das Plangebiet zu beenden.

Unmittelbar nach Einstellen der Planungsarbeiten soll sich der Verband in einem geordneten Verfahren auflösen.

Die Mitglieder des Planungsverbandes mögen zur Kenntnis nehmen, dass eine Abstimmung in der Ratsversammlung der Stadt Plön zu diesem Thema lediglich noch nicht stattgefunden hat, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

Aller Voraussicht nach wird es in einer der nächsten Ratsversammlungen zu dem Beschluss kommen, entsprechend der geltenden vertraglichen und gesetzlichen Regelungen aus dem Planungsverband auszutreten, wenn dessen einvernehmliche Auflösung nicht zeitnah erfolgt.

Da die Abstimmung im nichtöffentlichen Teil erfolgte, kann ich über deren Ausgang nichts sagen, bevor der Verbandsvorsteher das Ergebnis nicht öffentlich gemacht hat.
Tut mir leid, aber die Presse wird sicher berichten.

Ascheberg First

So funktioniert es. Aus nichtöffentlicher Sitzung wird die Information an die Presse weitergegeben, daß die Gemeinde Ascheberg überlegt, aus der Verwaltungsgemeinschaft mit Plön auszusteigen.

Für die Presse, in diesem Fall für den Ostholsteiner Anzeiger, ist das natürlich ein gefundenes Fressen. In einer Art von – ich habe den schönen Ausdruck „Guerilla Journalismus“ gehört – wurde diese Neuigkeit erst einmal auf den Markt geworfen. Man kann sich dann auch schnell wieder zurückziehen, aber erst einmal hat man den Überraschungseffekt auf seiner Seite. Reagieren Beteiligte, hat man wieder etwas Spannendes zu berichten. Aus Sicht des Ostholsteiner Anzeigers betrachtet ist es natürlich legitim, Informationen aus nicht-öffentlichen Sitzungen zu verwenden.
Es belebt den Absatz und ein hoher Absatz ist bedeutend für die Höhe der Werbeeinnahmen. Von reinem Journalismus kann kaum eine Zeitung leben. Das sind die Mechanismen und Medienschelte ginge am Thema vorbei.
Die Berichterstattung ist mit Sicherheit durch die Pressefreiheit voll gedeckt und juristisch überhaupt nicht zu bemängeln. Belange der nationalen Sicherheit sind jedenfalls nicht betroffen.
Die Frage ist, wie man das bewertet, aber dazu am Ende des Beitrages mehr.

Die andere bedeutende Frage ist: Wird hier die Presse instrumentalisiert, und wenn ja, welche Absicht steckt dahinter?
Ob hier keine, eine indirekte oder eine direkte Beziehung zwischen dem/der Zurtäger*in zum Ascheberger Bürgermeister besteht, ist relativ unerheblich. Wesentlich ist, daß die Zeitung absichtlich oder unabsichtlich eine politische Bühne bietet, auf der der Ascheberger Bürgermeister  seine Position offensiv darstellen kann.

Ascheberg First.

Die Überlegungen, die Verwaltungsleistung für Ascheberg so kostengünstig wie möglich zu gestalten, ist für den Bürgermeister völlig legitim. Sie führte seinerzeit dazu, daß Ascheberg – genau wie Bösdorf -ädas Amt Großer Plöner See verlassen und einen Vertrag über eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Plön geschlossen hat. Die Verträge über eine Verwaltungsgemeinschaft kamen für beide Gemeinden kostengünstiger als die damalige Amtsumlage, die für die Verwaltungsleistung des Amtes Großer Plöner See zu leisten war. Unvorhersehbarer Aufwand, der z.B. durch die Aufstockung des Personals für die Betreuung der Geflüchteten seit Herbst 2015 entstanden ist, konnte von der Stadt aufgrund des Vertrages nicht auf die mitverwalteten Gemeinden umgelegt werden. Das hat die Kommunalaufsicht kürzlich bestätigt und damit eine für die Stadt Plön nachteilige Regelungslücke im Vertrag offengelegt. Daher kann angenommen werden, daß die Einnahmen aus der Verwaltung Aschebergs für die Stadt Plön derzeit nicht die tatsächlichen Kosten decken. Eine eindeutige Zuordnung einzelner Verwaltungsarbeiten zu tatsächlichen Kosten ist aber problematisch und würde zu einem extrem hohen Verwaltungsaufwand führen.
Sollte sich herausstellen, daß das die Kosten für die Verwaltung der Gemeinde Ascheberg dauerhaft tatsächlich höher sind als die Zahlungen der Gemeinde Ascheberg, dann wäre es vielmehr an der Stadt Plön zu überlegen, Ascheberg ziehen zu lassen. Das gilt besonders, wenn der Bürgermeister der Gemeinde Ascheberg der Ansicht ist, sich öffentlich über Mängel in der Verwaltungsarbeit zu beschweren statt Probleme kooperativ im gegenseitigen Gespräch zu klären. Anders kann ich den in der Zeitung widergegebenen und für mich etwas befremdlichen „Klimaanlagenvergleich“ des Ascheberger Bürgermeisters nicht deuten.
Diesen Vergleich finde ich ohnehin irgendwie merkwürdig und er erweckt den Anschein notorischer Nörgelei.

In dem Zusammenhang würde ich dann auch die in der Zeitung widergegebene Aussage des Plöner Bürgermeisters sehen, daß der Ascheberger Bürgermeister von Anfang an gegen die Verwaltungsgemeinschaft war. Sofern das zutreffend ist, würde ich persönlich das gezeigte Verhalten dann so deuten, daß hier durch Nörgelei versucht wird, das Vertrauens- und Vertragsverhältnis so zu belasten, daß eine Aufhebung des Vertrages zwischen Plön und Ascheberg wahrscheinlicher wird. Aber wie oben gesagt, wenn sich herausstellt, daß die Mitverwaltung Aschebergs dauerhaft nicht kostendeckend ist, dann hätte ich überhaupt kein Problem damit, wenn Ascheberg sich aus der Verwaltungsgemeinschaft zurück zieht.

Ich bin gespannt, ob das Amt Großer Plöner See sich darauf einläßt, Ascheberg wieder aufzunehmen oder einen Vertrag für eine Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg abzuschließen. Das Verhalten des Ascheberger Bürgermeisters unter der Maxime „Ascheberg First“ würde zumindest mir zu denken geben. Bei den Hintergrundgespächen würde ich aber gerne Mäuschen spielen.

Ein weiterer Aspekt ist immer: wie reagiert man auf derartige Presseinformationen. Es bleibt einem nur, zu reagieren. Die Initiative liegt bei anderen.
Reagiert man, dann gibt man dem Vorgang eine Bedeutung, die er möglicherweise gar nicht hat und wertet die Akteure auf.
Reagiert man nicht, steht eine Information unwidersprochen im Raum, und darauf kann sich der Akteur jederzeit berufen.
Hier bleibt einem nur übrig, zu taktieren.

Auch wenn ich die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers in juristischer Hinsicht in keiner Weise bemängel, so finde ich das Verhalten zu diesem Thema etwas befremdlich. Leider ist das für mich im Moment kein Einzelfall. Das Blatt ist in den vergangenen Tgen ja bereits aufgefallen, weil es ausgesprochen CDU-nah über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung berichtet hatte, ohne vor Ort gewesen zu sein. Dabei bezog das Blatt sich auf Antworten zu Nachfragen bei dem Ortsvereinsvorsitzenden der CDU, Herrn Jagusch, der ebenfalls nicht an der Sitzung teilgenommen hat. Ich schätze es so ein, daß der Ostholsteiner Anzeiger weniger nachgefragt hat, sondern gezielt mit Informationen gefüttert wurde, die er ungeprüft gedruckt hat.

Lokaljournalismus oder Verlautbarunsorgan, ein Spagat auf einem schmalen Grad, der unter den heutigen Arbeitsbedingungen im Journalismus und bei dem Konkurrenzverhältniss zum Internet  sehr schwer ist. Ich beneide da niemanden.
Aber jeder hat seine eigene Meinung zu den Anforderungen an Qualitätsjournalismus, und die Kriterien dafür können sich unterscheiden.

Der Ostholsteiner Anzeiger berichtet

von der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP), ohne dabei gewesen zu sein. Der OHA fragte nach eigenen Angaben beim CDU-Fraktionsvorsitzenden Andre Jagusch nach, der aber ebenfalls nicht an der Sitzung teilgenommen hat und berichtet unter der Schlagzeile: „CDU macht Politik im neuen Haushalt“ über die Sitzung des letzten SteP am 07. November 2018.
Leider ist nicht alles zutreffend, was dort zu lesen ist, ich werde mich gleich im Detail dazu äußern.

Vorher erlaube ich mir noch eine persönliche Bewertung: Im Allgemeinen wehrt sich der Ostholsteiner Anzeiger immer gegen den Vorwurf, einseitig zu Gunsten der CDU zu berichten. Aber viele Artikel im Bereich Lokalpolitik sind gut recherchiert und es werden eher „heiße Eisen“ angefaßt als in anderen Blättern, aber dieser Beitrag bestätigt als Ausnahme die Regel und ist nicht geeignet den Eindruck zu erwecken, daß er ein Musterbeispiel für eine gelungene und ausgewogene Berichterstattung ist.

Der OHA schreibt am 08. November: „Fast zwölf Stunden hat die CDU-Ratsfraktion in einer Haushaltsklausur getagt, um neue Ideen für Plön zu entwickeln. Die ersten Anträge wurden nun im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung gestellt.“
Das ist wohl zutreffend und man muß ehrlich anerkennen, daß die neue CDU-Fraktion sich mit Ihrer Arbeit viel Mühe gegeben hat, mehr vermutlich, als alle anderen Fraktionen. Davor habe ich großen Respekt, und ja, die CDU-Fraktion hat tatsächlich Politik gemacht.
Aber nicht jede Idee ist wirklich neu.

Der OHA schreibt am 08. November: „Für die Erstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Ochsenkoppel sollen nun 60 000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt will die Gelegenheit der Neuentwicklung des dortigen Geländes der ehemaligen Zentrale der Kreisfeuerwehr nutzen. Die CDU-Gedanken befassen sich auch mit einem Kauf der Zentrale.“

Das ist korrekt, aber das mit dem Plan ist nicht neu. Ich habe die Überplanung des Bereiches schon seit Jahren gefordert. Leider war in den vergangenen Jahren keine Mehrheit dafür erkennbar, eine solche Planung auf den Weg zu bringen. Ich finde es sehr gut, daß das jetzt von der neuen CDU-Fraktion angeschoben wird. Diese Maßnahme war dann auch völlig unstrittig und wurde von allen Fraktionen unterstützt.

Weiter schreibt der Ostholsteiner Anzeiger am 08. November: „Aber auch der Bebauungsplan Behler Weg soll für 60 000 Euro auf den Weg gebracht werden, teilte André Jagusch auf OHA-Anfrage mit. Das Geld wolle mit einem Sperrvermerk versehen werden. Es gehe dabei um eine Vergrößerung des dortigen Gewerbegebietes.“

Im Antrag der CDU steht: „Der Ausschuss möge der Ratsversammlung empfehlen, den Betrag für die Erstellung eines B-Planes für den Bereich Behler Weg auf 65.000 Euro zu erhöhen, mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Freigabe der Mittel soll durch den SteP-Ausschuß erfolgen.“
Wenn ich richtig aufgepasst habe ging es darum, den ohnehin bereits geplanten Betrag von 60.000,– Euro um 5.000,– Euro auf 65.000,– Euro zu erhöhen, um weitere Flächen mit einzubeziehen und damit ein größeres Angebot von Gewerbeflächen zu schaffen.
Dieser Antrag wurde zurückgezogen, weil die Betrachtung zusätzlicher Flächen im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes möglich ist.

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt weiter: „Die Treppenanlagen an der Plöner Bürgermeister-Kinder-Straße, dem TSV-Heim und der Klanderstraße zur Rosenstraße sollen für zusammen 10 000 Euro instand gesetzt werden”.

Auch hier verhält es sich anders, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt. Die Treppenanlagen im Bereich TSV-Heim sollen tatsächlich instandgesetzt werden. Über die Notwendigkeit waren sich alle Beteiligten einig. Zusätzliche Mittel werden für die Verbesserung der Barrierefreiheit der Verbindung zur Bürgermeister Kinder Straße bereitgestellt, damit sie mit Kinderwagen und Rollatoren einfacher zu befahren ist. Dazu kommen noch einmal Mittel für die Verbindungstreppe von der Klanderstraße zum Schaarweg. Ich bin mir nicht sicher, aber zusammen waren das mehr als 10.000,– Euro.

Nachfolgend schreibt der Ostholsteiner Anzeiger noch: „Aber auch die Steganlage am Bootshafen bedarf der Erneuerung. Hierfür wurden 40 000 Euro mit einem Sperrvermerk in den Haushalt 2020 verschoben. Es soll geprüft werden, ob durch den Einsatz von Kunststoff-Material eine längere Haltbarkeit erzielt werden kann.“

Das ist einfach falsch. Es handelte sich im CDU-Antrag um einen Betrag von 35.000,– Euro und aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt wird der Betrag nicht in das Jahr 2020 geschoben.

Weiter im Text des Ostholsteiner Anzeigers: „Mit einem Sperrvermerk sollen nach einem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 15 000 Euro für Parkplätze am Klinkerteich ausgegeben werden.“
Fakt ist, daß der CDU-Antrag lautete: „Der Ausschuß möge der Ratsversammlung empfehlen, diese Baumaßnahme (15 TE) zu streichen. Der einstimmige Beschluß des Ausschusses lautete, die 15,000,– Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dem ursprünglichen Antrag der CDU wurde damit nicht gefolgt, es wird aber der Eindruck erweckt, daß hier CDU-Politik umgesetzt wird.

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt weiter: „Auf CDU-Initiative empfiehlt der Ausschuss der Ratsversammlung, 5000 Euro für ein Parkkonzept auszugeben. Es geht dabei um Motorrad-Parkplätze an der Förde-Sparkasse und am Wentoprer Platz sowie neue Behindertenparkplätze am Bürgerbüro.“

Das ist auch falsch. Der Punkt Parkkonzept ist in den Anträgen der CDU-Fraktion nicht enthalten. Diese Initiative kam von Bündnis 90/Die Grünen, ihr wurde zugestimmt. Dabei wurde auch mein Hinweis mit aufgenommen, daß zu untersuchen ist, ob und wie die Einnahmen aus Parkgebühren erhöht werden können, .
Dazu eine kurze Bemerkung: Den Punkt Parkgebühren werfe ich ungern auf, weil man damit in der öffentlichen Diskussion nur verlieren kann. Aber Plön bekommt von den jährlichen Fehlbedarfszuweisungen 150.000,– Euro abgezogen, weil es nach Ansicht der Prüfungsbehörde nicht alle Möglichkeiten ausschöpft. Genau genommen heißt das, wir verzichten freiwillig auf Einnahmen in Höhe von 150.000,– Euro und bekommen die selbe Summe von unseren Fehlbedarfszuweisungen noch einmal abgezogen. Bei strenger Betrachtung verzichten wir auf Einnahmen in Höhe von 300.000,– Euro. Nach meiner Ansicht können wir uns diese „Förderung des Autoverkehrs“ nicht leisten.

Die zusätzlichen Motorradparkplätze am Markt und am Wentorper Platz sind in der Tat im Antrag der CDU enthalten, aber als eigenständiger Punkt. Jeder weiß, daß die Motorräder am Wentorper Platz und am Markt wild parken. Insbesondere am Wentorper Platz wird die Legalisierung des Fehlverhaltens abgelehnt, da hier Behindertenparkplätze entstehen sollen, wenn das barrierefreie Bürgerbüro im Bereich Wentorper Platz eingerichtet wird. Bislang ist aber noch gar nicht entschieden, ob ein Bürgerbüro eingerichtet wird und wenn ja, an welchem der zwei denkbaren Standorte das erfolgen wird. Diese Entscheidung fällt erst in der Sitzung des Hauptausschusses am 19. November in nichtöffentlicher Sitzung.
Der Antrag wurde mit fünf Ja- gegen fünf Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. (Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt)
Im übrigen bin ich der Meinung, daß hier endlich neue Wackeltiere aufgestellt werden sollten. Die alten, bei den Kindern sehr beliebten Wackeltiere wurden entfernt, weil sie den Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr entsprachen. Ich habe darauf verzichtet, dazu einen eigenen Antrag zu stellen, weil die Mittel in dem dafür vorgesehenen Titel des Haushaltes vorhanden sein sollten.

Der Ostholsteiner Anzeiger fährt fort: „Abgelehnt wurde im Ausschuss ein CDU-Antrag auf Streichung von 5000 Euro zur Gestaltung neuer Beete sowie die Reduzierung der Kosten von 20 000 auf 5000 Euro für eine bessere Anbindung des Anlegers an der Fegetasche am Wochenende durch den ÖPNV. Die CDU hätte sich gern des neuen Anruftaxis bedient.
Das ist korrekt. Ich bin durchaus ein Freund von Anruflinientaxis, zumal diese in und um Lütjenburg wohl sehr erfolgreich getestet wurden. Argumentiert wurde aber, daß diese Linientaxis zum Bustarif für Gruppen zu klein sind, die 5-Seen-Fahrt aber vielfach von Gruppen genutzt wird. Diese Auffassung wurde mehrheitlich geteilt.

Zu guter letzt schreibt der Ostholsteiner Anzeiger: „Die SPD hat im Ausschuss für die Instandsetzung der Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel für rund 15000 Euro gesorgt. Außerdem wurde beschlossen, 10 000 Euro in den Haushalt zum Erhalt von „Tante Theas Bootsverleih“ zu stecken. Derzeit ist die Stadt mit der Segelschule Wiederich im Gespräch, um dort einen Tretbootverleih zu installieren.“

Auch hier trifft die Berichterstattung nicht vollständig zu. Tatsächlich werden 15.000,– Euro für einen neuen Steg für die DLRG eingestellt, allerdings wurde keine verbindliche Aussage zum Standort getroffen, weil sich die Verhandlungen mit den Hohenzollern über den Standort Prinzeninsel noch hinziehen. Unstrittig ist jedoch, daß die DLRG die Möglichkeit erhalten soll, an einer der Badestellen ihrer Aufgabe nachzukommen.

Bei den 10.000,– Euro für den Erhalt von „Tante Theas Bootsverleih“ handelt es sich um Mittel zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, nicht um investive Maßnahmen, da auch hier die Gespräche über den zukünftigen Betrieb noch nicht abgeschlossen sind.

Jetzt bin ich gespannt, ob und wenn ja was der Ostholsteiner Anzeiger zur Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus berichten wird.

– Quelle: https://www.shz.de/21597942 ©2018
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/cdu-macht-politik-im-neuen-haushalt-id21597942.html

Haushaltssaison, politisch die fünfte Jahreszeit.

Der Haushalt gilt als „Königsrecht des Parlamentes“, und er ist damit auch das Königsrecht unserer Ratsversammlung. Der Entwurf für den Haushalt wurde von der Verwaltung aufgestellt. Heute abend um 18:30 Uhr steht die erste politische Debatte an, wenn der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) über seinen Produkthaushalt beraten wird. Morgen wird der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über seinen Produkthaushalt beraten, der Hauptausschuß (HA) folgt am 19. November und wird sowohl seinen eigenen wie auch den Gesamthaushalt der Stadt erörtern. Wenn alles glatt geht, kann die Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 den Haushalt für 2019 beschließen. Damit wäre die Verwaltung zum Beginn des kommenden Jahres voll handlungsfähig. Ohne genehmigten Haushalt müßte sie sich im wesentlichen auf ihre Pflichtaufgaben beschränken. Das ist in den vergangenen Jahren durchaus vorgekommen und wiederholt sich hoffentlich nie wieder.
Als Fehlbedarfsgemeinde ist Plön aber noch auf die Zustimmung der Kommunalaufsicht angewiesen.

Üblicherweise sind Haushaltsdebatten stark ritualisiert. Zum Einen dienen sie der Opposition dazu, mit der Regierungspolitik abzurechnen, zum Anderen nutzt die Regierung sie gerne dazu, Ihre Leistungen hervorzuheben und öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Aufgrund der Zusammensetzung der Ratsversammlung und den wechselnden Mehrheiten, mit denen in Plön Beschlüsse gefaßt werden, wird es keine Generalabrechnung geben, wohl aber den Versuch, sich und seine Partei/Fraktion darzustellen. Das ist aber auch soweit in Ordnung und gehört zum Alltagsgeschäft.
Die wirkliche Bedeutung liegt in einem anderen Bereich. Nur Projekte und Vorhaben, die mit Geld im Haushaltsplan berücksichtigt sind, haben auch eine realistische Chance, verwirklicht zu werden. Dröger Stoff, aber bedeutsam.
Was nicht im Haushaltsplan berücksichtigt ist, wird in der Regel nicht realisierbar sein. Darum ist es wichtig, sich im Vorfeld gründlich mit diesem Zahlenwerk zu befassen. Auf der einen Seite geht es dabei darum, einzelne Positionen zu hinterfragen und ggf. zu kürzen oder zu streichen, um zu sparen. Auf der anderen Seite geht es darum, neue Projekte einzubringen.
Dabei kann noch mit dem Instrument des Sperrvermerkes gearbeitet werden. Das heißt, daß das Geld im Haushalt berücksichtigt wird, aber für die Freigabe der Beschluß eines Ausschusses bzw. ein Beschluß der Ratsversammlung erforderlich ist. Damit schafft man Flexibilität im Handeln, weil man vermeidet, daß ein aufwendiges Verwaltungsverfahren für einen Nachtragshaushalt erforderlich wird. Andererseits erhöht es die Summe der Neuverschuldung erst einmal, unabhängig davon, ob die Gelder später freigegeben werden oder nicht. Erfahrungsgemäß wird die Neuverschuldung aber nicht so hoch ausfallen, da nicht alle Vorhaben, die mit einem Sperrvermerk versehen sind, am Ende des Haushaltsjahres auch realisiert werden. Damit fließen auch die erforderlichen Mittel nicht ab.

In der heutigen Sitzung des SteP wird über einen großen Batzen Geld zu beraten sein. Die CDU-Fraktion hatte schon in der letzten Sitzung angekündigt, einen Antrag über 600.000,– Euro einzubringen, der für den Erwerb der Kreisfeuerwehrzentrale und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Spitzenort vorgesehen ist. Dieser Betrag soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Kostenansatz ergibt sich aus den Berechnungen des Gutachterausschusses (550.000,– Euro für das Grundstück mit Gebäuden) und den erforderlichen Planungskosten (50 bis 60.000,– Euro).
Dieser Betrag verändert die Bilanz nicht, wird aber die Neuverschuldung erhöhen. Von daher tue ich mich als Vorsitzender des Hauptausschusses – der u.a. auch für den Haushalt zuständig ist – damit sehr schwer.
Andererseits habe ich mich schon seit Jahren dafür eingesetzt, den Bereich Spitzenort zu überplanen, weil ich hier das Potential für Weiterentwicklung eines „maritim-touristischen“ Schwerpunktes sehe. Die Ansätze sind mit Segelschule, Campingplatz, Jugendherberge und Sirius-Werft bereits gegeben. Leider war dafür früher keine politische Mehrheit absehbar. gut, daß sich jetzt eine politische Mehrheit dafür abzeichnet.
Für Spitzenort müssen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und geboten werden. Schon allein aus diesem Grunde werde ich den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen. Hier ist es unwichtig, wer der Urheber des Antrages ist, wichtig ist, daß er beschlossen, von einer breiten Mehrheit mitgetragen und letztendlich umgesetzt wird.

Vor diesem Hintergund war ich kürzlich etwas irritiert, als ich in der Zeitung las, daß der Kreis prüfen würde, auf dem Gelände der Kreisfeuerwehrzentrale einen einen weiteren Verwaltungsbau zu erstellen. Eigentlich müßte auch beim Kreis bekannt sein, daß der Hauptwirtschaftszweig der Stadt der Tourismus ist und hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Auch die Eignung des Standortes Spitzenort für den Tourismus dürfte dort bekannt sein. Es wird Zeit, daß Stadt und Kreis bezüglich der Potentiale für einen neuen Verwaltungsbau einmal miteinander reden. Ich würde mich sehr wundern, wenn unsere Verwaltung nicht bereits in diese Richtung arbeitet.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich, daß die Stadt ihre städtebaulichen Planungen und Absichten endlich formuliert und ihren Gestaltungswillen in Plänen festlegen will. Das ist eine gute Grundlage, um mit dem Kreis gemeinsam in den Dialog einzutreten und nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind.