Die Stadt bleibt Mitglied im Naturparkverein

Die Stadt Plön hatte seinerzeit beschlossen, vorsorglich die Mitgliedschaft im Naturparkverein Holsteinische Schweiz zu kündigen, um unkalkulierbare Risiken auszuschließen. Nach meiner Meinung krankt der Naturparkverein zum einen an seiner Geschäftsführung, zum anderen wird er von den Mitgliedskommunen wohl lediglich als Zuschußbeschaffungsorgan betrachtet. Dennoch überwiegen die Vorzüge einer Mitgliedschaft. Daher hat die Ratsversammlung beschlossen, die Kündigung zurückzuziehen. 

Nachfolgend die Einführung in den Tagesordnungspunkt, in der ich meine kritische Bewertung zum Ausdruck gebracht habe, nicht zuletzt, damit sie aktenkundig festgehalten werden:

Aufgrund der als skandalösen zu bewertenden Vorgänge, die letztendlich zur Umzugsentscheidung der Geschäftsführung und der Ausstellung des Naturparkvereins von Plön nach Eutin geführt haben, waren zu dem damaligen Zeitpunkt zukünftige Kostenrisiken aus einer weiteren Mitgliedschaft für die Stadt Plön im Naturparkverein nicht kalkulierbar. Daher war es nur folgerichtig, seinerzeit eine Kündigung der Mitgliedschaft vorzunehmen.

Die Höhe der in Aussicht gestellte Unterstützung, die der Naturparkverein jetzt für die Einrichtung und den Betrieb eines Naturerlebnisraumes im Bereich Ölmühle gemacht hat, wurden im Hauptausschuß sehr unterschiedlich und zum Teil als deutlich zu niedrig bewertet. 

Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Hauptausschusses erhebliche Zweifel an der Professionalität der Geschäftsführung des Naturparkvereines geäußert. So wurde die Frage gestellt, warum es einer Geschäftsführung, der es über Jahre hinaus nicht gelungen ist, die Ausstellung in Plön aktuell zu halten, zukünftig gelingen soll, eine neu konzipierte Ausstellung in Eutin dauerhaft aktuell zu halten. 

Ungeachtet der geäußerten Zweifel an der Sinnhaftigkeit der beschlossenen Umzugsentscheidung sah der Hauptausschuß unter Berücksichtigung der nunmehr bekannten und als gering eingeschätzten finanziellen Mehrbelastung und Risiken die zweifellos vorhandenen Vorteile einer Mitgliedschaft, die sich insbesondere aus der Möglichkeit zur Einwerbung von Zuschüssen mit einer Förderquote von bis zu 90% ergeben.

Darüber hinaus wurde berücksichtigt, daß die Holsteinische Schweiz zukünftig im Landesentwicklungsplan als Schwerpunktraum für Tourismus ausgewiesen wird und ein gemeinsames Auftreten der Fremdenverkehrsorganisationen in einem einheitlichen Raum für den Fremdenverkehr wichtig ist.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die Kündigung im Naturparkverein Holsteinische Schweiz zum 31. Dezember 2019 zurückzunehmen.

Eine letzte lange Sitzung

Heute fand die letzte Ausschußsitzung des Jahres statt. Der Hauptausschuß tagte ab 18:30 in der Tourist Info im Bahnhof. Obwohl die Tagesordnung weder lang noch die Themen strittig waren, wurde es eine sehr lange Sitzung.

In der Einwohner*innenfragestunde wurde vom Seniorenbeirat die Frage aufgeworfen, ob es möglich sei, nicht nur den Bereich Parnass, sondern auch das Ölmühlenviertel am Sonntag mit in den Busverkehr einzubinden und eventuell zu besonderen Anlässen Sammelruftaxis einzusetzen.
Der Bürgermeister führte aus, daß das grundsätzlich möglich sei, allerdings auch Mehrkosten verursacht. Ich erwähnte, daß sich das Lütjenburger System zumindest nach Auffassung der Nutzer bewährt hat und regte an, beim Kreis nachzufragen, ob es auch auf Plön übertragbar ist. Herr Jagusch (CDU) betonte, daß der Kreis dieses Rufsystem zusätzlich in der Probstei und in Plön weiter erproben will. Das war uns neu und wir werden dann sehen, in welchem Umfang damit die Nahverkehrsangebote für Plön und für das Umland verbessert werden kann und was das kosten wird. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses soll dazu berichtet werden.

Darüber hinaus wurde gefragt, ob es möglich sei, für unsere Sandkiste auf dem Markt ein Sandkasten im Sandkasten zu beschaffen. Dieser Sandkasten in Form eines Wickingerschiffes könnte dann zum Einen mit einer Verwahrkiste für das Spielzeug versehen werden, zum Anderen könnte man es mit einem Mast ausstatten, an der die Plön-Flagge weht. Ein nettes Fotomotiv.
Dieser Vorschlag wurde notiert und soll im kommenden Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus besprochen werden.

Weiterhin wurde gefragt, warum einer der Behindertenparkplätze am Stadtgraben deutlich schmaler ist als die beiden anderen. Das konnte die Verwaltung nicht aus dem Stand beantworten, die Frage wird aber geklärt und das Ergebnis in einer der kommenden Ausschußsitzungen bekannt gegeben.

Eine weitere Frage bezog sich auf das Sponsorenplakat am Weihnachtsmarkt, das als zu groß empfunden wurde. Da der Weihnachtsmarkt durch das Stadtmarketing betrieben wird, wurde der Fragesteller gebeten, die Frage mit dem Verein zu klären.

Eine weitere Frage bezog sich auf die Einnahmeentwicklung durch Parkgebühren in der Schloßgarage, nachdem die Gebühren dort erhöht wurden. Eine interessante Frage, deren Beantwortung mich auch interessiert. Die Ergebnisse sollen nun ermittelt und dann in der nächsten Ausschußsitzung bekannt gegeben werden.

Im Rahmen des Berichtswesens kündigte ich an, daß sich die Situation im Bezug auf den Planungsverband geändert und der Verbandszweck nicht mehr erfüllbar ist. Dazu kündigte ich einen Bericht im nichtöffentlichen Teil an. Dort hatte der Bürgemeister dann noch einen weiteren Bericht zum Thema, der nicht nur bei mir zu Heiterkeit und Stirnrunzeln führte.

Der erste thematische Tagesordnungspunkt war die Freigabe von Mitteln für die Beschaffung einer neuen Telefonanlage. Dieses Thema wurde sehr umfassend beraten und die Mitarbeiter der Firma IFT, die das Vorhaben mit begleiten, mußten zu vielen z.T. sehr detaillierten Fragen Rede und Antwort stehen. Am Ende folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und gab die Gelder einstimmig frei.

Der nächste Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, bei der Vergabe von Aufträgen der Stadt Plön ein besonderes Augenmerk auf soziale und ökologische Kriterien zu legen. Der Ausschuß war sich im wesentlichen einig, dieses Ziel zu unterstützen. Grundsätzlich ist das rechtlich möglich und der Bürgermeister betonte, daß der „offizielle“ Rathauskaffee im Weltladen gekauft wird. Ich brachte zum Ausdruck, daß ich das Ziele unterstütze und selber Kaffee aus indigener kooperativer Produktion trinke, brachte aber meine Bedenken zum Ausdruck, daß die durch einen solchen Beschluß entstehenden Mehrkosten möglicherweise von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen werden könnten. Das wird geklärt und daher wurde der spätere Beschlußvorschlag um einen entsprechenden Vorbehalt ergänzt. Von der CDU kam dann noch der Vorschlag, den Passus „im Rahmen geltender Gesetze“ zu ergänzen, was eigentlich selbstverständlich ist und der Ausdruck „besonderes Augenmerk“ wurde auf Wunsch der FDP aus dem Beschlußvorschlag gestrichen, der danach einstimmig angenommen wurde.

Der Antrag der FWG-Fraktion, die Ordnungsgelder bei Überschreiten der markierten Parkflächen auf dem Stadtgrabenparkplatz auszusetzen, wurde mit Mehrheit in die AG-Parken verwiesen. Ich habe dagegen gestimmt, weil ich der Ansicht bin, daß der Ausschuß nicht beschließen kann, sich über geltendes Ordnungsrecht hinwegzusetzen.
Außerdem bin ich der Meinung, daß jemand, der sich für 60.000,– ein SUV kauft, das nicht auf einen Parkplatz paßt, auch 10,– Euro übrig haben sollte, um das Bußgeld zu zahlen, wenn er/sie verkehrswidrig parkt. Man kann auch etwas weiter außerhalb parken, wo die Parkplätze nichts kosten. Dann muß man eben ein kleines Stück laufen.
Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis die AG kommt.

Mögliches Konfliktpotential bot der Tagesordnungspunkt „Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg“. Die Kündigung liegt nunmehr vor. Aus Sicht der Stadt – und hier waren sich Verwaltung und Selbstverwaltung völlig einig – ist das Vertrauensverhältnis mit Ascheberg zerrüttet, eine weitere kooperative Zusammenarbeit ist aufgrund der in der Pressemitteilung der Gemeinde Ascheberg aufgeführten, aber nicht begründeten Vorwürfe kaum möglich. Ich bemerkte, daß die Vorwürfe des Ascheberger Bürgermeisters für mich nicht nachvollziehbar sind, wir aber eine Schlammschlacht vermeiden sollten vor allem vermeiden sollten, daß der Streit auf dem Rücken der Beschäftigten im Rathaus ausgetragen wird. Unter der Annahme, daß es auch im Interesse Aschebergs sein wird, den Vertrag schnellstmöglich zu beenden, wurde der Bürgermeister beauftragt, mit Ascheberg eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages zu erreichen, damit die Verwaltungsgemeinschaft dann zur Mitte oder zum 31.12.2019 beendet werden kann. Sofern am Vertrag festgehalten wird, wäre eine fristgemäße Beendigung erst zum 31.12.2020 möglich.
Der Beschluß fiel einstimmig.aus.

Der Dringlichkeitsantrag zur Auftragsvergabe der Baumaßnahme “Uferbefestigung unterhalb der Ölmühle” wurde als letzter öffentlicher Punkt beraten. Da Gebäudeschäden zu befürchten sind, wenn diese Maßnahme nicht durchgeführt sind und die Maßnahme aus anderen Gründen bis Ende Februar abgeschlossen sein muß, gab es hierzu keine Diskussion, sondern lediglich einen einstimmigen Beschluß.