SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmen gegen die Nutzung eines nahezu klimaneutralen Kraftstoffes

Der synthetische Kraftstoff HVO 100 ist geeignet, fossilen Diesel zu ersetzen. Wenn er zertifiziert ist, dann wurden kein Palmöl oder ähnliche Biostoffe verarbeitet, für deren Anbau Regenwälder gerodet wurden. Statt dessen werden Abfallstoffen wir Fettabfälle oder altes Motorenöl verarbeitet. Die Reduzierung von fossilem CO2-Ausstoßes kann bei bis zu 90% liegen. Der Ausstoß anderer Schadstoffe kann – gerade bei älteren Motoren – deutlich reduziert werden.

HVO 100 ist dennoch kein Allheilmittel gegen den Klimawandel, weil es nicht ausreichend Grundstoffe gibt, um HVO für alle zu produzieren. Dennoch kann es als Zwischenlösung angesehen werden, um vorhandene Diesel-Fahrzeuge nahezu klimaneutral zu nutzen.

Daher hatte die FWG-Plön bereits im September vorigen Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt. Damals wollte man noch nicht entscheiden. Statt dessen hat man einen Prüfauftrag gestellt. Es sollte ermittelt werden, 
– welche Autos aus der Flotte der Plöner Kraftfahrzeugflotte mit HVO 100 betrieben werden können (Baubetriebshof, Feuerwehr)
– ob es Ko-operationsmöglichkeiten mit anderen lokalen Fahrzeugflotten (z.B. Feuerwehr, THW, VKP) gibt und
– Welche Erfahrungen es bei anderen Betrieben gibt, die bereits heute HVO 100 nutzen, etwa bei der Verkehrsbetrieben im Kreis Rendsburg Eckernförde.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie lag ein Beschussvorschlag der Verwaltung vor. Er empfahl eine Ablehnung.

Im Endeffekt kann ich mit einer Ablehnung leben, wenn diese schlüssig und gut begründet ist. Leider konnte der Eindruck entstehen, dass die Vorlage die Entscheidung in eine ganz bestimmte Richtung lenken sollte.
Wie ist die Aussage unter „Finanzielle Auswirkungen“ sonst zu verstehen: „Sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden und keine Umstellung des Kraftstoffes erfolgen, ergeben sich entsprechend auch keine finanziellen Auswirkungen aus der Vorlage.“ Es wäre schon in Ordnung gewesen, zumindest die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen, die zu erwarten wären, wenn man sich für den klimafreundlichen Kraftstoff entschieden hätte.
Aus meiner Sicht wollte die Verwaltung das aber nicht und hat die politische Meinungsbildung beeinflußt.

Auch der Umstand, dass es in 243 Tagen seit dem ersten Beschuss nicht gelungen ist, nach den Erfahrungen bei anderen HVO-100 Nutzern nachzufragen zeugt nicht von Nachdruck bei der Bearbeitung des Beschusses vom letzten Jahr.
Immerhin, in der Sitzung wies die Bürgermeisterin darauf hin, dass der Termin für ein Gespräch mit der VKP bereits vereinbart ist.
Ich denke, bis dahin könnte man auch ermitteln, welche unserer Plöner Feuerwehrfahrzeuge mit HVO 100 betrieben werden können.

Besonders enttäuscht war ich von den Ausführungen zum Themenbereich „Klimarelevanz / Begründung.“
Hierbei wurde lediglich aus einem Factsheet der Deutschen Umwelthilfe vom 30. Juli 2024 zitiert, das auf die Probleme mit HVO 100 hinweist, die ich nicht völlig von der Hand weisen will.

Allerdings scheint das Factsheet nicht im Ansatz den Anforderungen an eine wissenschaftliche Aussage zu genügen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kommt, unter anderem durch Auswertung öffentlich verfügbarer wissenschaftlicher Studien und in Übereinstimmung mit den Bewertungen des Bundesumweltamtes und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu einem völlig anderen Ergebnis.
Auch hier keine Darstellung des Sachstandes und keine Abwägung von Argumenten und Gegenargumenten.
Ich wiederhole mich: Aus meiner Sicht wollte die Verwaltung das aber nicht und hat die politische Meinungsbildung beeinflußt.

Der Antrag der Verwaltung kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1074458.pdf

Den vollständigen FWG-Antrag stelle ich nachfolgend ein:

Sachstand

Der Inhalt des Beschusses vom 12. September 2024 wurde nicht umfänglich, sondern nur in Teilen umgesetzt.

Aus der Vorlage nicht erkennbar, ob die Möglichkeit der Betankung der Plöner Feuerwehrfahrzeuge mit HVO 100 untersucht wurde. 

Ferner ist weder erkennbar, ob Kooperationsmöglichkeiten mit dem Kreis erörtert und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Entsprechende Bemühungen und Ergebnisse werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Abschließend ist festzustellen, dass auch keine Erfahrungen von andern HVO 100 Nutzern, z.B den Verkehrsbetrieben des Kreises Rendsburg Eckernförde eingeholt wurden.

Die Begründung der Klimarelevanz ist in der vorgelegten Form weder richtig noch haltbar.
Die Vorlage der Verwaltung beschränkt sich ausschließlich auf ein Factsheet der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 30. Juli 2024.
Die DUH ist eine gemeinnützige Organisation, die gem. Lobbyregistergesetz im Lobbyregister eingetragen ist. Damit ist sie als Interessenvertretung, aber nicht als neutrale Instanz anzusehen.
Das Factscheet enthält Aussagen, die nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in keiner Weise den Anforderungen entsprechen, die man an eine wissenschaftliche Untersuchung stellen kann. 

Zu den Inhalten des Factsheets hat sich das BMDV) eindeutig positioniert. Das geht sehr klar aus der „Erkenntnislage zu Umweltauswirkungen von HVO 100“ des BMDV vom 12. August 2024 hervor:
„HVO ist ein besonders nachhaltiger und hochwertiger Biodieselkraftstoff. HVO in Reinform (HVO 100) hat ein CO2-Emissionsminderungspotenzial von mehr als 90 Prozent.“

„Aufgrund der Unterschiede in seinen strukturchemischen Eigenschaften entstehen bei Verbrennungsvorgängen gegenüber konventionellem Dieselkraftstoff grundsätzlich weniger Rußpartikel, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid und CO2.“

„tendenziell fällt die Reduzierung des Ausstosses von Schadstoffen bei modernen Dieselmotoren geringer aus als bei älteren Dieselmotoren.“

„Die Einordnung des BMDV wird nicht nur durch öffentlich verfügbare wissenschaftliche Studien, Veröffentlichungen und Untersuchungen gestützt, sondern folgt darüber hinaus auch der Bewertung des Umweltbundesamtes sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.“

Das vollständige Dokument kann im Internet nachgelesen werden:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/erkenntnislage-umweltauswirkung-hvo100.html

Unter Bezug auf den Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ ist nicht erkennbar, ob die Kämmerei an dessen Erstellung beteiligt war. Zumindest fehlt dafür ein nachvollziehbarer Hinweis (aus Sicht der Kämmerei). Darüber hinaus ist die Darstellung unvollständig, weil nicht dargestellt wird was passiert, wenn die Selbstverwaltung dem Beschlussvorschag der Verwaltung nicht folgt. 

Zertifizierte HVO 100 Kraftstoffe enthalten kein Palmöl, bestenfalls Palmölreste.

Bewertung:

– Durch die Nutzung von HVO 100 kann eine signifikante Reduzierung des CO2-Ausstoßes erreicht werden.

– Für ältere Dieselmotoren ergibt sich zudem eine Reduzierung des Ausstoßes anderer Schadstoffe. 

Die Mehrkosten werden tendenziell durch sinkende Kraftstoffpreise ganz oder teilweise kompensiert.

Die Synergieeffekte, die sich aus der Kooperation mit der Feuerwehr Plön und dem Kreis ergeben können wurden bisher noch nicht in ausreichendem Maße betrachtet, bewertet und abgewogen.

Die Nutzung von HVO 100 Kraftstoffen ist eine vergleichsweise kostengünstige Lösung, um einen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen zu leisten. Die Nutzung ist als Zwischenlösung anzusehen. Unter Betrachtung der Life Cycle CO2 Bilanz ist die Nutzung bestehender Fahrzeuge bis zum Ende der Nutzbarkeit nach vorläufiger Einschätzung die vermutlich nachhaltigste Lösung. Bei Ersatzbeschaffungen sind Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten in die Auswahlentscheidung mit einzubeziehen

Finanzielle Auswirkungen

Die Mehrkosten für die Betankung mit HVO 100 liegen im Rahmen zwischen 700 und 800 €.
Derzeit sinken die Kraftstoffkosten. Bei stagnierendem oder nur verhaltenem Wirtschaftswachstum werden sie voraussichtlich weiter sinken oder stabil bleiben.
(Preisentwicklung Diesel:
04. Februar 25: 1,691 €,
29. April 2025: 1,572 €)
Die Mehrkosten werden derzeit zum größten Teil oder ggf. komplett durch die momentan sinkenden Kraftstoffpreise kompensiert. 

Beschussvorschlag:

1. Der SUE möge beschließen, dass die stadteigenen Fahrzeuge, die für eine Nutzung von HVO 100 geeignet sind, zukünftig mit HVO 100 betrieben werden.

2. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass aus der Vorlage der Verwaltung nicht hervorgeht, ob die Arbeitsaufträge, die in dem Beschuss des SUE vom 12. September 2024 erteilt wurden, auch abgearbeitet sind. Die Prüfergebnisse werden nicht dargestellt. Das ist in schriftlicher Form nachzuholen.  Dazu ist in der nächsten Sitzung des SUE zu berichten.
Insbesondere ist auf folgende Punkte einzugehen:
– Nutzung von HVO durch Fahrzeuge der Feuerwehr Plön
– Ko-operation mit dem Kreis Plön (THW, VKP)
– Erfahrungen anderer Nutzer*innen.

3. Die vorhandenen Fahrzeuge der Stadt Plön werden im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung bis zum Ende ihrer Nutzbarkeit betrieben und dann durch Ersatzbeschaffungen ersetzt, wobei im Auswahlverfahren auch alternative Antriebsmöglichkeiten berücksichtigt werden sollen. 

Ende des Antrages

Mein Fazit: Während man sich im Bereich Kälte- und Wärmeplanung an der extrem teuren Musterlösung abarbeitet, ist man an einem sofort umsetzbaren, relativ wirksamen und vergleichsweise sehr günstigen Zwischenschritt nicht interessiert.

Eine letzte lange Sitzung

Heute fand die letzte Ausschußsitzung des Jahres statt. Der Hauptausschuß tagte ab 18:30 in der Tourist Info im Bahnhof. Obwohl die Tagesordnung weder lang noch die Themen strittig waren, wurde es eine sehr lange Sitzung.

In der Einwohner*innenfragestunde wurde vom Seniorenbeirat die Frage aufgeworfen, ob es möglich sei, nicht nur den Bereich Parnass, sondern auch das Ölmühlenviertel am Sonntag mit in den Busverkehr einzubinden und eventuell zu besonderen Anlässen Sammelruftaxis einzusetzen.
Der Bürgermeister führte aus, daß das grundsätzlich möglich sei, allerdings auch Mehrkosten verursacht. Ich erwähnte, daß sich das Lütjenburger System zumindest nach Auffassung der Nutzer bewährt hat und regte an, beim Kreis nachzufragen, ob es auch auf Plön übertragbar ist. Herr Jagusch (CDU) betonte, daß der Kreis dieses Rufsystem zusätzlich in der Probstei und in Plön weiter erproben will. Das war uns neu und wir werden dann sehen, in welchem Umfang damit die Nahverkehrsangebote für Plön und für das Umland verbessert werden kann und was das kosten wird. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses soll dazu berichtet werden.

Darüber hinaus wurde gefragt, ob es möglich sei, für unsere Sandkiste auf dem Markt ein Sandkasten im Sandkasten zu beschaffen. Dieser Sandkasten in Form eines Wickingerschiffes könnte dann zum Einen mit einer Verwahrkiste für das Spielzeug versehen werden, zum Anderen könnte man es mit einem Mast ausstatten, an der die Plön-Flagge weht. Ein nettes Fotomotiv.
Dieser Vorschlag wurde notiert und soll im kommenden Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus besprochen werden.

Weiterhin wurde gefragt, warum einer der Behindertenparkplätze am Stadtgraben deutlich schmaler ist als die beiden anderen. Das konnte die Verwaltung nicht aus dem Stand beantworten, die Frage wird aber geklärt und das Ergebnis in einer der kommenden Ausschußsitzungen bekannt gegeben.

Eine weitere Frage bezog sich auf das Sponsorenplakat am Weihnachtsmarkt, das als zu groß empfunden wurde. Da der Weihnachtsmarkt durch das Stadtmarketing betrieben wird, wurde der Fragesteller gebeten, die Frage mit dem Verein zu klären.

Eine weitere Frage bezog sich auf die Einnahmeentwicklung durch Parkgebühren in der Schloßgarage, nachdem die Gebühren dort erhöht wurden. Eine interessante Frage, deren Beantwortung mich auch interessiert. Die Ergebnisse sollen nun ermittelt und dann in der nächsten Ausschußsitzung bekannt gegeben werden.

Im Rahmen des Berichtswesens kündigte ich an, daß sich die Situation im Bezug auf den Planungsverband geändert und der Verbandszweck nicht mehr erfüllbar ist. Dazu kündigte ich einen Bericht im nichtöffentlichen Teil an. Dort hatte der Bürgemeister dann noch einen weiteren Bericht zum Thema, der nicht nur bei mir zu Heiterkeit und Stirnrunzeln führte.

Der erste thematische Tagesordnungspunkt war die Freigabe von Mitteln für die Beschaffung einer neuen Telefonanlage. Dieses Thema wurde sehr umfassend beraten und die Mitarbeiter der Firma IFT, die das Vorhaben mit begleiten, mußten zu vielen z.T. sehr detaillierten Fragen Rede und Antwort stehen. Am Ende folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und gab die Gelder einstimmig frei.

Der nächste Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, bei der Vergabe von Aufträgen der Stadt Plön ein besonderes Augenmerk auf soziale und ökologische Kriterien zu legen. Der Ausschuß war sich im wesentlichen einig, dieses Ziel zu unterstützen. Grundsätzlich ist das rechtlich möglich und der Bürgermeister betonte, daß der „offizielle“ Rathauskaffee im Weltladen gekauft wird. Ich brachte zum Ausdruck, daß ich das Ziele unterstütze und selber Kaffee aus indigener kooperativer Produktion trinke, brachte aber meine Bedenken zum Ausdruck, daß die durch einen solchen Beschluß entstehenden Mehrkosten möglicherweise von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen werden könnten. Das wird geklärt und daher wurde der spätere Beschlußvorschlag um einen entsprechenden Vorbehalt ergänzt. Von der CDU kam dann noch der Vorschlag, den Passus „im Rahmen geltender Gesetze“ zu ergänzen, was eigentlich selbstverständlich ist und der Ausdruck „besonderes Augenmerk“ wurde auf Wunsch der FDP aus dem Beschlußvorschlag gestrichen, der danach einstimmig angenommen wurde.

Der Antrag der FWG-Fraktion, die Ordnungsgelder bei Überschreiten der markierten Parkflächen auf dem Stadtgrabenparkplatz auszusetzen, wurde mit Mehrheit in die AG-Parken verwiesen. Ich habe dagegen gestimmt, weil ich der Ansicht bin, daß der Ausschuß nicht beschließen kann, sich über geltendes Ordnungsrecht hinwegzusetzen.
Außerdem bin ich der Meinung, daß jemand, der sich für 60.000,– ein SUV kauft, das nicht auf einen Parkplatz paßt, auch 10,– Euro übrig haben sollte, um das Bußgeld zu zahlen, wenn er/sie verkehrswidrig parkt. Man kann auch etwas weiter außerhalb parken, wo die Parkplätze nichts kosten. Dann muß man eben ein kleines Stück laufen.
Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis die AG kommt.

Mögliches Konfliktpotential bot der Tagesordnungspunkt „Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg“. Die Kündigung liegt nunmehr vor. Aus Sicht der Stadt – und hier waren sich Verwaltung und Selbstverwaltung völlig einig – ist das Vertrauensverhältnis mit Ascheberg zerrüttet, eine weitere kooperative Zusammenarbeit ist aufgrund der in der Pressemitteilung der Gemeinde Ascheberg aufgeführten, aber nicht begründeten Vorwürfe kaum möglich. Ich bemerkte, daß die Vorwürfe des Ascheberger Bürgermeisters für mich nicht nachvollziehbar sind, wir aber eine Schlammschlacht vermeiden sollten vor allem vermeiden sollten, daß der Streit auf dem Rücken der Beschäftigten im Rathaus ausgetragen wird. Unter der Annahme, daß es auch im Interesse Aschebergs sein wird, den Vertrag schnellstmöglich zu beenden, wurde der Bürgermeister beauftragt, mit Ascheberg eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages zu erreichen, damit die Verwaltungsgemeinschaft dann zur Mitte oder zum 31.12.2019 beendet werden kann. Sofern am Vertrag festgehalten wird, wäre eine fristgemäße Beendigung erst zum 31.12.2020 möglich.
Der Beschluß fiel einstimmig.aus.

Der Dringlichkeitsantrag zur Auftragsvergabe der Baumaßnahme „Uferbefestigung unterhalb der Ölmühle“ wurde als letzter öffentlicher Punkt beraten. Da Gebäudeschäden zu befürchten sind, wenn diese Maßnahme nicht durchgeführt sind und die Maßnahme aus anderen Gründen bis Ende Februar abgeschlossen sein muß, gab es hierzu keine Diskussion, sondern lediglich einen einstimmigen Beschluß.