Die Stadt bleibt Mitglied im Naturparkverein

Die Stadt Plön hatte seinerzeit beschlossen, vorsorglich die Mitgliedschaft im Naturparkverein Holsteinische Schweiz zu kündigen, um unkalkulierbare Risiken auszuschließen. Nach meiner Meinung krankt der Naturparkverein zum einen an seiner Geschäftsführung, zum anderen wird er von den Mitgliedskommunen wohl lediglich als Zuschußbeschaffungsorgan betrachtet. Dennoch überwiegen die Vorzüge einer Mitgliedschaft. Daher hat die Ratsversammlung beschlossen, die Kündigung zurückzuziehen. 

Nachfolgend die Einführung in den Tagesordnungspunkt, in der ich meine kritische Bewertung zum Ausdruck gebracht habe, nicht zuletzt, damit sie aktenkundig festgehalten werden:

Aufgrund der als skandalösen zu bewertenden Vorgänge, die letztendlich zur Umzugsentscheidung der Geschäftsführung und der Ausstellung des Naturparkvereins von Plön nach Eutin geführt haben, waren zu dem damaligen Zeitpunkt zukünftige Kostenrisiken aus einer weiteren Mitgliedschaft für die Stadt Plön im Naturparkverein nicht kalkulierbar. Daher war es nur folgerichtig, seinerzeit eine Kündigung der Mitgliedschaft vorzunehmen.

Die Höhe der in Aussicht gestellte Unterstützung, die der Naturparkverein jetzt für die Einrichtung und den Betrieb eines Naturerlebnisraumes im Bereich Ölmühle gemacht hat, wurden im Hauptausschuß sehr unterschiedlich und zum Teil als deutlich zu niedrig bewertet. 

Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Hauptausschusses erhebliche Zweifel an der Professionalität der Geschäftsführung des Naturparkvereines geäußert. So wurde die Frage gestellt, warum es einer Geschäftsführung, der es über Jahre hinaus nicht gelungen ist, die Ausstellung in Plön aktuell zu halten, zukünftig gelingen soll, eine neu konzipierte Ausstellung in Eutin dauerhaft aktuell zu halten. 

Ungeachtet der geäußerten Zweifel an der Sinnhaftigkeit der beschlossenen Umzugsentscheidung sah der Hauptausschuß unter Berücksichtigung der nunmehr bekannten und als gering eingeschätzten finanziellen Mehrbelastung und Risiken die zweifellos vorhandenen Vorteile einer Mitgliedschaft, die sich insbesondere aus der Möglichkeit zur Einwerbung von Zuschüssen mit einer Förderquote von bis zu 90% ergeben.

Darüber hinaus wurde berücksichtigt, daß die Holsteinische Schweiz zukünftig im Landesentwicklungsplan als Schwerpunktraum für Tourismus ausgewiesen wird und ein gemeinsames Auftreten der Fremdenverkehrsorganisationen in einem einheitlichen Raum für den Fremdenverkehr wichtig ist.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die Kündigung im Naturparkverein Holsteinische Schweiz zum 31. Dezember 2019 zurückzunehmen.