Rekordverdächtige Ratsversammlung

Gestern, am Mittwoch, tagte die Ratsversammlung in der Aula am Schiffsthal in rekordverdächtiger Zeit.

Mit der Entscheidung über den Wegenutzungsvertrag für Strom und Gas stand eine wichtige, aber wenig beachtete Entscheidung auf der Tagesordnung, die allerdings im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung getroffen wurde. Daher kann ich über diesen Tagesordnungspunkt leider nichts berichten. Letztendlich hat die Entscheidung darüber, ob die Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas an die Stadtwerke oder an die konkurrierende NetzAG erfolgen sollte, in den Jahren 2011/2012 zu hitzigen Debatten und Zerwürfnissen geführt. Letztendlich traten Verwaltung und Selbstverwaltung mit eigenen Anwälten gegeneinander an.
Die NetzAG hat die Netze trotz der Entscheidung der Ratsversammlung zu Gunsten der Stadtwerke nicht übergeben und den Rechtsweg beschritten. Eine Klage der Stadtwerke auf Herausgabe der Netze wurde seinerzeit – so zumindest meine Vermutung, der Verwaltungsrat tagt ja nicht-öffentlich und ich war damals kein Mitglied – von der Politik ausgebremst.
Sofern die Entscheidung für eine Aufhebung der geschlossenen Verträge gefallen ist, wäre eine neue Ausschreibung fällig. Damit wäre auch der Stillstand im juristischen Verfahren beendet.

Ein weiteres diskutiertes Thema waren der Antrag der Fraktion „Die Linke“, Plön zu einem „Sicheren Hafen“ zu erklären:
“1. Die Stadt Plön verurteilt jede Kriminalisierung der Seenotrettung
2. Die Ratsversammlung erklärt die Stadt Plön zu einem sicheren Hafen und nimmt freiwillig aus Seenot gerettete Geflüchtete auf. Er schließt sich der Initiative vieler Städte, Kreise und Bundesländer in Deutschland und Europa an.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle nötigen Vorkehrungen für die Aufnahme, Unterbringung und den Aufenthalt sichernde Maßnahmen zu treffen.”

Der Fraktionsvorsitzende wurde gefragt, ob er den Antrag erst zur Beratung in den zuständigen Ausschuß geben wolle, da mehrere Parteien offenbar Schwierigkeiten mit der Behandlung des Antrages ohne vorherige Beratung hätten. Herr Schröder wies den Vorschlag zurück und betonte, er hätte den Antrag ganz bewußt ohne den Vorlauf über den Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten in die Ratsversammlung gebracht.
Über den Antrag entbrannte dann erwartungsgemäß eine Debatte. Grundsätzlich konnten alle dem Punkt 1 zustimmen, zumindest hat niemand widersprochen.

Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich in ihrem kurzen Beitrag sehr leidenschaftlich für die humanitäre Hilfe aus. Menschen in Seenot nicht zu helfen wäre unmenschlich und herzlos.

Herr Meusser von der FDP betonte, der „Gesinnungsethik“ der Fraktion „Die Linke“ die Verantwortungsethik der „FDP“ entgegenzusetzen. Auch er wandte sich ganz eindeutig gegen eine Kriminalisierung der Seenotrettung, betonte aber auch, daß die Erklärung von sicheren Häfen erst den Anreiz für Menschen schaffen würde, sich auf die gefährliche Reise zu machen und sich in Situationen zu begeben, aus denen sie dann gerettet werden müßten. Der Bund und die EU hätten die Pflicht, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Wege für eine legale und gesteuerte Zuwanderung zu schaffen. (Zu den Begriffen Verantwortungs- und Gesinnungsethik habe ich einen eigenen Beitrag geschrieben: 
http://www.ingo-buth.de/2019/02/28/gesinnungsethik-als-schimpfwort-missbraucht/)

Ganz ähnlich äußerte sich auch der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thorsten Roth. Auch er betonte die Verantwortung von EU und Bund für die Themenbereiche Asyl und Zuwanderung. Darüberhinaus führte er aus, daß die Stadt Plön bei der Aufnahme und Betreuung der Geflüchteten sehr gute Arbeit geleistet hat und nach wie vor leistet. Um die Konsequenzen eines solchen Beschlusses abschätzen zu können sprach er sich dafür aus, den Antrag in den zuständigen Ausschuß zu überweisen. Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit gefolgt. Hier wird dann sicher auch über die personellen und finanziellen Folgen eines solchen Beschlusses und über eine mögliche zahlenmäßige Begrenzung zu reden sein.

Die Anregungen von Herrn Dr. Fehlberg zum Bauvorhaben in der Krabbe 2-3 standen auf der Tagesordnung. Sie wurden zur Kenntnis genommen, allerdings wurde beschlossen, sie nicht weiter zu verfolgen. Hier ging es um die Forderung, einen Bebauungsplan aufzustellen. Diese Option wurde in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planungen durchaus beraten, aber verworfen. Statt dessen hat der Ausschuß sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, das städtische Einvernehmen zu der vorgelegten Bauvoranfrage zu erteilen, weil es sich nach mehrheitlicher Auffassung des Ausschusses in die Umgebung einfügt. Letztendlich liegt die Entscheidung darüber bei der Bauaufsicht des Kreises.
Ich habe mich enthalten, weil ich die Bewertung nachvollziehen kann, aber nicht uneingeschränkt teile. Nach meiner Einschätzung ist der jetzige Weg zulässig, ein Bebauungsplan für den gesamten Bereich wäre allerdings besser gewesen. Eine zwingende Notwendigkeit für einen Bebauungsplan bestand aber aus meiner Sicht nicht.

Ebenfalls enthalten habe ich mich bei der Entscheidung über die neue Organisationsstruktur der Verwaltung. Die entsprechende Vorbesprechung dazu fand im Ältestenrat statt und nicht – so zumindest meine Auffassung – im zuständigen Hauptausschuß. Nun war ich zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung im Urlaub, wurde vertreten und die Fraktionsvorsitzenden als Teilnehmer*innen im Ältestenrat waren informiert. Dazu kommt, daß ich die Umstrukturierung für ausgesprochen sinnvoll halte, auch wenn eine vierte Fachbereichsleitungsstelle eingerichtet wird. Nur dagegen zu stimmen, weil das Verfahren aus meiner Sicht nicht optimal gelaufen ist, wäre nicht sachgerecht gewesen.

Zu Wort gemeldet habe ich mich auch zu Tagesordnungspunkt 9. Hier sollten wir einer Satzungsänderung zustimmen, die erst am Folgetag auf der Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtwerke getroffen wird. Auf meine Anregung wurde ein Vorratsbeschluß getroffen. Wenn der Beschluß des Verwaltungsrates so sie vorgelegt morgen angenommen wird, dann ist damit auch die Zustimmung der Ratsversammlung verbunden.