spannend. innovativ. voll daneben.

Im neuen Newsletter beschreibt er Klimaschutzmanager der Stadt die Massenalgenanlage auf dem Gebiet des Klärwerks Plön als spannendes und innovatives Projekt.
„Spannend“ und“ innovativ“ liest sich wie „stets bemüht“ in einem Arbeitszeugnis. Es klingt gut, aber in Wahrheit ist es das genaue Gegenteil.

Innovativ ist das Projekt Massenalgenanlage, weil es in dieser Form noch nirgends existiert. Warum? Das kann man sicher hinterfragen.
Fakt ist: Die Massenalgenanlage ist ein Forschungsprojekt, das zum Kernstück der Wärmeversorgung eines ganzen Quartiers gemacht werden soll.
Wenn es funktioniert, gut.
Wenn nicht, wird es spannend.

Spannend ist das 10 Millionen Projekt auch aus einem anderen Grunde.
Es ist auf eine 100 prozentige Förderung ausgelegt.
Wenn es teurer wird, trägt die Stadt das finanzielle Risiko zu 100 %.
Es ist nichts Neues, dass öffentliche Projekte nicht im Kostenrahmen bleiben. Das war bei der Einrichtung unseres eigenen Bürgerbüros so, es war bei der Gorch Fock so und die Elbphilharmonie sollte Anfangs gerade einmal 77 Millionen kosten, am Ende waren es über 800 Millionen Euro. Das ist gut das zehnfache des ursprünglichen Preises vom dem jede*r wusste, dass er nicht gehalten werden kann.
Es entsteht immer wieder der Eindruck, dass Projekte, die politisch gewollt sind, erst schön gerechnet werden, um die politische Zustimmung zu erhalten. Wenn der erste Spatenstich gemacht wurde, gibt es meist kein zurück mehr. Dann heißt es: koste es, was es wolle.
In unserem Falle einmal grob über den Daumen gerechnet: Wenn die Kosten – ganz vorsichtig gerechnet – nur um die Hälfte steigen, wird die Stadt mit 5 Millionen Euro für ein spannendes und innovatives Projekt einstehen müssen. Bei realistischer Einschätzung wird die Kostensteigerung höher sein. 
Ob die jährlichen Betriebskosten von 800.000,- Euro jemals erwirtschaftet werden können, ist im Moment völlig ungeklärt. Spannend, nicht wahr? Noch spannender wird es, weil noch gar keine Informationen darüber vorliegen, wer das Netz zur Verteilung der Wärme im Quartier baut und wie hoch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb sind.

Dagegen sind die Risiken der möglichen Kollateralschäden des Projektes fast schon bedeutungslos.
Die Frage, ob die Einleitung von heruntergekühltem, sauerstoffübersättigten Abwasser in die Tiefenzone des Kleinen Plöner Sees wirklich so unschädlich ist, wie von den Forschern behauptet wird, wage ich zu bezweifeln. Jeder Eingriff in die Natur hat Folgen, aber kritische Meinungen wurden ausgeblendet.
Zitat: “Wir wollen keine wissenschaftliche Diskussion in der Sitzung”. 
Die Bebauung der Seewiesen mit einer Photovoltaik-Anlage ist ein schwerer Eingriff in das typische Landschaftsbild unserer Heimat, der kaum wieder gut gemacht werden kann.
Der Ansatz, die erforderliche elektrische Energie über die Beteiligung an einem Photovoltaik-Projekt in der näheren Umgebung zu erzeugen, ist nicht innovativ genug und wurde verworfen, weil das nicht gefördert wird. 
Das ist ein zu spannendes Feld, Louise. 

Ratsversammlung beschließt den Beitritt zur Initiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten”

Am gestrigen Mittwoch hat die Ratsversammlung getagt. In der Sitzung wurde unsere – jetzt ehemalige – ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Torges, verabschiedet. Sie zog noch einmal ein Resümee ihrer langjährigen Tätigkeit. Die Verabschiedung übernahm der erste Stadtrat, Herr Koll. Er sprang für Herrn Bürgermeister Winter ein, der an Corona erkrankt ist. Die Ratsversammlung wünschte Frau Torges viel Glück in ihrer neuen Tätigkeit. Sie arbeitet bereits als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in unserer Nachbarstadt Preetz.
Preetz hat mehr Einwohner*innen als Plön und ist daher verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. 

Der Tagesordnungspunkt mit der wohl langfristigsten Bedeutung war ein gemeinsamer Antrag, den die Kolleg*innen Kyra Grieser (FDP), Stefanie Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg Schröder (Die Linke), Yorck Wegener (CDU), Dorit Dahmke (Umweltbeauftragte) und ich eingebracht haben. Hier geht es um den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.

Im Rahmen der AG-Lärmschutz hatten wir im kleinen Kreis bereits über das Thema gesprochen. Am 27. September 2017 hat die Stadt Plön den „Lärmaktionsplan der Stadt Plön zur zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie“ beschlossen. In dem Plan wurde aufgezeigt, dass vor allem die Bereiche der Bundesstraßen Hamburger Straße und Rautenbergstraße (zwei- und vierspuriger Teil) besonders von Lärm belastet sind. Für die nächsten fünf Jahre wurden 2017 unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen: „Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ und „Verstetigung des Verkehrs“.  Beide Maßnahmen haben zum Ziel, eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten. In den letzten 4 1/2 Jahren ist wehr oder weniger nichts passiert. Selbst der Versuch, für die Rautenbergstraße im Bereich der Grundschule Breitenaustraße und der Kita Seeblüte aus Sicherheitsgründen Tempo 30 einzuführen, scheiterte an der Verkehrsaufsicht des Kreises.

Ziel des Bündnisses ist es, die Entscheidung über die Regelung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf die Ebene der Städte und Gemeinden zu ziehen.
Der Bundestag hat bereits am 17. Januar 2020 und am 16. April 2021 Beschlüsse gefaßt, die in diese Richtung gehen.
Auch Herr Verkehrsminister Wissing (FDP) will es den Kommunen erleichtern, auf ihren Straßen Tempo 30 vorzuschreiben. “Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was für ihre Bewohner gut ist … „, auch wenn er von einem flächendeckenden Tempo 30 nicht überzeugt ist. Dahingehend hat er sich zumindest im Januar diesen Jahres geäußert.

Das betonte auch der Kollege Wegener, der unseren gemeinsamen Antrag in die Ratsversammlung einbrachte. Er betonte, dass es erst einmal nicht darum geht, morgen Tempo 30 Schilder auf den Hauptverkehrsstraßen zu verteilen. Vielmehr soll der Beitritt zu dem Bündnis dazu führen, dass dem Gesetzgeber verdeutlicht wird, dass die Kommunen erwarten, die Gesetzeslage den Bedürfnissen der Menschen anzupassen. Ziel muß, die Entscheidung über die Einführung von Tempo 30 auf die Kommunen zu verlagern. Dann werden wir vor Ort im Einzelfall entscheiden können, wo die Geschwindigkeit reduziert wird.

Er führte aus, dass es in Plön – anders als in größeren Städten, die ja häufig auch Universitätsstädte sind – weniger darum geht, die Geschwindigkeiten von Auto- und Fahrradverkehr einander anzupassen, um das Gefahrenpotential zu reduzieren, das sich aus größeren Geschwindigkeitsdifferenzen ergibt. Das wäre in Plön eher ein Nebeneffekt. Bei uns steht das Ziel im Vordergrund, den Lärmschutz zu verbessern. 

Die Ratsversammlung hat mit 16 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den Herrn Bürgermeister gebeten, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beizutreten.

Darüber hinaus hat die Ratsversammlung weitere Beschlüsse gefaßt. Als Vorsitzender des Hauptausschusses habe ich in die Tagesordnungspunkte 11 und 12 eingeführt.
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die Gemeindeordnung geändert, so dass Sitzungen auch online stattfinden können. Lediglich Wahlen waren davon ausgenommen. Nach einer weiteren Anpassung der Gemeindeordnung ist das jetzt auch möglich, Mit unserem Beschluss setzen wir das auch für Plön um.
Darüber hinaus ging es um die Neuberechnung der Benutzungsgebühren der Obdachlosenunterkünfte. Das war eher eine Formsache.
Beide Beschlüsse wurden ohne Aussprache einstimmig gefasst.

Der Kollege Meltzer brachte als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) die Änderung der Werbeanlagensatzung ein. Sie beinhaltet eine Verbesserung der Werbemöglichkeiten für Gewerbetreibende „in der zweiten Reihe“ (also zur Stadtgrabenstraße hin) und für Betriebe im ersten Stock. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung auf den Bereich des Bootshafens ausgedehnt.
Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

Der Kollege Weber hat als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stadtwerke – Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) eine Änderung der Satzung der Stadtwerke mit Bezug auf die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung eingebracht. Die Ratsversammlung muß Satzungsänderungen der Stadtwerke – AöR zu stimmen. Das hat sie dann auch getan.

Sowohl der Herr Bürgermeister wie auch weitere sieben Mitglieder der Ratsversammlung haben aufgrund er Corona-Lage nicht an der Sitzung teilgenommen. Es wurde wohl kurzfristig überlegt, die Sitzung online durchzuführen oder zu vertagen. Das hat man dann doch nicht getan, da auch der Wahlausschuss für die Direktwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu wählen war. Vorsitzender des Wahlausschusses ist Herr Westerwelle (Verwaltung), Beisitzer*innen sind: Herr Wegener (CDU), Herr Melzer (CDU), Herr Pfau (SPD), Frau Hansen (SPD), Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen, Frau Dr. Unbehauen (Bündnis 90/Die Grünen), Herr Messer (FDP) sowie Herr Schröder (Die Linke).

Die Sitzung verlief reibungslos und war nach 45 Minuten bereits beendet. Das ist in Anbetracht der Corona-Situation durchaus zu begrüßen. Die Mitglieder der Ratsversammlung haben auch durchgehend Masken getragen. Wie die Bürgervorsteherin sagte: „Passen sie auf sich auf.”

Schwimmbadtechnik und Kunstrasen

Am gestrigen Donnerstag tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Hier standen zwei Themen auf der Tagesordnung, die für den Sport in Plön wichtig sind.

Zum einen ging es um die Heizungsanlage im Schwimmbad, zum anderen um das Thema Kunstrasen auf dem Ksour Essaf Sportplatz.

Durch den Ausfall eines Blockheizkraftwerkes im Schwimmbad ist der Betrieb auf die beiden verbliebenen Gas-Brennwertkessel-Anlagen angewiesen. Die Gas-Brennwertkessel sind jedoch langsam am Ende ihrer Lebensdauer angekommen. Ein Ausfall eines der Kessel würde zur Schließung der Schwimmhalle führen. Das kann kaum jemand wollen.

Daher hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro vorgeschlagen, die bestehende Anlage aus Blockheizkraftwerk und Gas-Brennwertkessel zu erneuern. Die dafür veranschlagten Kosten betragen 58.000,- € für die Ingenieurleistungen und 329.500,- € für die technischen Anlagen.

Die Anlage ist so zwar sehr effizient und klimafreundlich, aber nicht klimaneutral. Das sorgte für eine Diskussion im Ausschuss. Es ging um die Frage, ob es eine Lösung gibt, die weniger CO2 ausstößt oder komplett klimaneutral ist.

Eine Holzpelletheizung fiel aus der Betrachtung heraus, weil keine ausreichende Lagerkapazität für die Pellets vorhanden ist.

Eine Wärmepumpe wäre natürlich klimaneutral, wenn sie mit Strom aus regenerierbaren Energiequellen betrieben wird. Diese Lösung ist natürlich deutlich teurer. In dem Zusammenhang wurde auch erwähnt, dass sie bei höherem finanziellen Aufwand einen geringeren Wirkungsgrad hätten. Zudem seinen sie als komplexes System reparaturanfälliger und würden höhere Wartungskosten verursachen.

Ich habe drei Fragen gestellt:

1. Warum wird nicht nur ein Heizkraftwerk gebaut.
Dazu: Ein Blockheizkraftwerk erzeugt auch Strom, der für den Betrieb der Schwimmhalle benötigt wird.

2. Läßt sich die Anlage auch auf Bio-Gas oder Wasserstoffbetrieb umstellen
Dazu: Bio-Gas kann am Markt bei einem Anbieter gekauft werden. Er kauft die entsprechende Menge ein stellt sie im Gasnetz bereit. Man bekommt dann zwar Gas, das nicht unbedingt Bio-Gas ist, aber eine entsprechende Menge Biogas wird – wo auch immer – statt Erdgas verbrannt.
Eine Umstellung auf Wasserstoff ist nur mit Änderungen am System möglich. Zudem ist die Menge an Wasserstoff, der aus regenerierbaren Energien gewonnen wird, noch sehr gering. Zur Zeit besteht auch kein geeignetes Leitungsnetz.

3. Wäre eine Hybrid-Anlage aus Blockheizkraftwerk und Wärmepumpe geeignet?
Dazu: Vom Grundsatz her ja, aber das die Dimensionierung der Anlage müßte komplett neu berechnet werden.

Es stellte sich eine weitere Frage. Sie ging dahin, die Dachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieelementen auszustatten.
Dazu: Das Dach der Schwimmhalle ist ungeeignet, da die Statik dafür nicht ausgelegt ist. Eine Aufständern auf Stahlträgern wäre ggf. möglich, aber sehr teuer. Außerdem ließe sich mit einer solchen Lösung nicht ausreichend Energie für den Betrieb der Schwimmhalle erzeugen. 

Bei der Realisierung des Projektes sind mehrere Risiken zu betrachten. Das wären:
– Lieferengpässe
– Baufristen und steigende Baupreise
– Steigende Energiepreise.

Ich habe dann darauf hingewiesen dass die Schwimmhalle unter normalen Bedingungen ein jährliches Defizit von +/- 400.000,- € aufweist und wir als Fehlbedarsgemeinde auch die Kostensituation im Auge behalten müssen. Vor diesem Hintergrund habe ich mich dann dafür ausgesprochen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Instandsetzung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen, bevor die Baukosten weiter steigen und Lieferengpässe auftreten. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass wir als Fehlbedarfsgemeinde auch die Kostensituation mit im Auge behalten müssen.
Nachdem der Ausschußvorsitzende äußerte, dass mein Vorschlag auch sein Vorschlag wäre, gab es noch einige Wortbeiträge, aber der entsprechende Beschluss wurde gefaßt, soweit ich mich erinnere, mit 10 Ja- und einer Gegenstimme.

Die Frage des Kunstrasenplatzes sollte bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses beraten werden. Gestern ging es erst einmal darum, ob der Plan, den Ksour Essaf Sportplatzes mit einem Kunstrasen auszustatten, weiter verfolgt werden sollte. Immerhin würde der Bau eines Kunstrasenplatzes dem Beschluss „Plastikfreies Plön“ entgegenstehen.

Die Vertreter des TSV Plön zeigten auf, dass die Durchführung des Fußballtrainings für die Kinder und Jugendlichen auf dem Ksour Essaf Sportplatz schwierig ist. Der Sportplatz am Schiffsthal wird für den Leistungssport geschont und der Sportplatz im Schlosspark läßt ebenso wie der Ksour Essaf Sportplatzes keinen ganzjährigen Sportbetrieb zu.
Zudem würden moderne Kunstrasenplätze 95 % weniger Mikroplastik freisetzen und die verwendeten Kunststoffe würden später recyclebar sein.
Sie erinnerten an die Bedeutung des Sportes für die Kinder und Jugendliche und zeigten Bilder, die dokumentieren, dass der Ksour Essaf Sportplatz zur Zeit eigentlich unbesiegbar ist.
Zudem würde sich die Düngung des Naturrasens negativ auf den Suhrer See auswirken.

Neben der Frage, wie dogmatisch der Beschluß „Plastikfreies Plön“ bei der Beschlussfindung in den Ausschüssen auszulegen ist, stellt sich die Frage, wie ein Kunststoffrasen zu bewerten ist.
Wenn ich richtig informiert bin, dann setzen Kunstrasenanlagen bundesweit 10.000 Tonnen Mikroplastik pro Jahr frei. Mikroplasik ist ein echtes Problem, da es mittlerweile den Weg in die Nahrungskette gefunden hat. Es steht im Verdacht, hormonartige Wirkung auf den menschlichen Körper zu haben. Diese Gefahr kann ich nicht wirklich bewerten, aber ich werde mich diesbezüglich einmal an einen Umweltmediziner werden.

Dazu kommt natürlich, dass die Kosten für ein solches Projekt mit 1.000.000,- € erheblich sind.
Dem gegenüber stehen natürlich die Kosten für einen Ersatzneubau für die abgerissene Turnhalle am Schiffsthal. Ohne die Projekte gegeneinander ausspielen zu wollen, aber der Ersatzneubau steht trotzt eines Kostenansatzes von fünf Millionen für mich an erster Stelle, da er nicht nur für Fußball, sondern für viele Sportarten im Breitensportbereich zur Verfügung steht.
Relativ klar ist aber auch, dass nichts davon kommen wird, wenn es keine Fördermittel gibt.  Daher wurde beschlossen, erst einmal weitere Informationen zusammenzutragen, bevor eine Entscheidung ansteht. 

Rodomstorstraße wird Fahrradstraße

Die Rodomstorstraße wird voraussichtlich bis Ende 2023 als Fahrradstraße eingerichtet, möglicherweise schon deutlich früher. Die Verbindung zwischen Gänsemarkt und Bahnhofstraße/Lübecker Straße soll – so zumindest die Vorstellung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung – für den Durchgangsverkehr mit PKW gesperrt werden. Ziel ist eine Verkehrsberuhigung in der Rodomstorstraße, die
– zum einen den Anwohner*innen zu Gute kommt,
– zum anderen zur erhöhten Verkehrssicherheit des Schulweges zur Grundschule Rodomstorstraße beitragen soll.
Ergänzend soll die Einbahnstraßenregelung in der Kannegießerberg geändert werden, um die Nutzung als Schleichweg zu reduzieren.
In wie weit die Verkehrsaufsicht des Kreises dem zustimmt, ist noch abzuwarten.
Außerdem soll die Fahrradstraße auf Höhe der Gemeinschaftsschule in Richtung Parkplatz Schiffsthal abschwenken. Der vom Fahrradforum favorisierte Kreisel an dieser Stelle wurde vom Ausschuß verworfen.
Ergänzend wurde von meinem Kollegen Rose (SPD) daran erinnert, dass die Verlegung der Haltestelle für Schulbusse auf den Parkplatz am Schiffsthal nun angestrebt werden solle, da sie einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit der Schüler*innen leisten kann. Die Haltestelle direkt vor dem Schulhof wurde bereits vor einigen Jahren entsprechend hergerichtet.

Zum Thema Fahrradstraße gab es eine längere Diskussion. Grundsätzlich wurde festgehalten, dass eine Fahrradstraße von allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden kann, sie aber für die Nutzung durch Fahrradfahrende optimiert ist. Der vorhandene Straßenraum bleibt im Wesentlichen unverändert, die Fahrradspuren werden entsprechend farblich gekennzeichnet.

Da die Umgestaltung sich im wesentlichen auf eine neue Beschilderung sowie eine neue Markierung beschränkt und der Ausbau zu einem hohen Maße gefördert wird, geht die Verwaltung davon aus, dass für die Grundstückseigentümer*innen an der Rodomstorstrasse keine Ausbaubeiträge anfallen werden.

In der Diskussion sprach der Kollege Wegener (CDU) davon, dass das Primat des Autos vom Primat des Fahrrades abgelöst wird und das es eigentlich um ein gleichberechtigtes Miteinander gehen müßte. Die CDU-Fraktion hatte daher vorgeschlagen, den südlich der B76 gelegenen Teil der Rodomstorstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Dieser Vorschlag ist auf den ersten Blick nicht schlecht, aber es gab seitens der Verwaltung Bedenken, da ein derart langes Straßenstück aus rechtlichen Gründen nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet werden könne. Dem widersprachen die Kollegen der CDU-Fraktion. Das wohl schlagende Argument gegen den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich war aber wohl, dass dies einen Umbau (Verkehrsfläche ohne Kantsteine) des Straßenraums nach sich gezogen hätte, für den Ausbaubeiträge fällig geworden wären.

Mein Kollege Möller (SPD) griff den von mir immer wieder gerne verwendeten Begriff der „Autogerechten Stadt“ auf. Er betonte, dass durch eine Sperrung des Gänsemarktes für den Durchgangsverkehr die Anwohner*innen des Parnass-Quartiers mit dem Auto nicht mehr direkt in die Lübecker Straße fahren können sondern den Weg über die B 76 und die Lütjenburger Straße und durch die Bahnhofstraße nehmen müssten. Er argumentierte – auch nicht von der Hand zu weisen – dass sich dadurch der Autoverkehr auf der Bahnhofstraße und im Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel erhöht, was mit den Sanierungszielen nur schwer in Einklang zu bringen wäre.

Ich habe unter Bezug auf die Argumente der Kollegen Wegener und Möller einen Redebeitrag gehalten, in dem ich betonte, dass das Primat des Autos bzw. das Konzept der „Autogerechten Stadt“ Relikte aus der Mitte des letzen Jahrhunderts wären. Für mich ist offensichtlich, dass der Autoverkehr immer noch privilegiert ist. Heute müsse es um eine gerechte Verteilung des öffentlichen Raumes unter allen Verkehrsteilnehmenden gehen. Ich habe betont, dass es für mich durchaus vertretbar sei, dass Autofahrer*innen 700 Meter weiter fahren, wenn dadurch die Verkehrssituation für Radfahrende und sie Sicherheit auf dem Schulweg verbessert werden kann.
Gleichzeitig habe ich hervorgehoben, dass ich nichts gegen das Auto an sich habe. Gerade für die Einwohner*innen in den Umlandgemeinden wäre es wichtig, um nach Plön zu kommen, da der öffentliche Personennahverkehr den Menschen aus den Gemeinden rundum kaum eine andere Möglichkeit läßt. In dem Zusammenhang habe ich mich auch noch einmal deutlich dafür ausgesprochen, Parkplätze so weit wie möglich zu erhalten.

Im Jahr 2016 war ich Gründungsmitglied der AG-Fahrrad, Vorläuferin des heutigen Fahrradforums. Schon damals – vor sechs Jahren – war es mein Ziel, an der Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer*innen mitzuarbeiten. Mein damaliger Optimismus, schnell etwas erreichen zu können, war im nachhinein betrachtet fast schon naiv. http://www.ingo-buth.de/2016/05/13/ag-fahrrad/

Ich finde auch, dass die Einrichtung der Fahrradstraße in der Rodomstorstraße jetzt nicht der große Wurf ist, aber immerhin, ein Fortschritt. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Dazu gehören die Einrichtung von Fahrradstraßen in der Eutiner Straße und der Johannisstraße.
Insgesamt bleibt aber festzustellen, dass auch das am Ende nur Stückwerk ist. Ein durchgehender Fahrradverkehr von Plön Ost nach Plön West und umgekehrt ist damit nicht gegeben. 

Kritische Stimmen zu Massenalgenanlage und zum Energetischen Quartierskonzept.

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Planung (SteP) sowie Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wurde heute (10. Februar) über einen Förderantrag in Höhe von 10 Millionen Euro für die Massenalgenkultur-Anlage auf dem Klärwerks in Plön beraten. Diese Forschungsanlage soll Herzstück für die Nahwärmeversorgung des Quartiers Plön Südwest werden. 
Ich halte die Massenalgenanlage für ein durchaus interessantes Forschungsprojekt, aber ich bin davon überzeugt, dass man ein Forschungsprojekt nicht zum Herzstück einer Heizungsanlage für ein ganzes Quartier machen sollte. 
Die in der Vorlage erstmals genannten Kosten für den Betrieb in Höhe von 887.700,00 Euro pro Jahr wurden gerade erst vor einer Woche bekannt. Das wirtschaftliche Risiko liegt zu 100% bei der Stadt. Ob diese Kosten durch den Verkauf von Wärme jemals gedeckt werden können, ist im Moment noch ungeklärt. Ein Ergebnis ist erst im Laufe des jetzt angestoßenen Verfahrens zu erwarten.
Auch die damit verbundene Einleitung von heruntergekühltem Abwasser in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees sehe ich sehr kritisch. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche, wissenschaftlich fundierte Aussagen. 
Obwohl ich noch vor zwei Tagen für den Antrag stimmen wollte, sehe ich jetzt – nachdem ich mich weiter mit dem Projekt auseinandergesetzt habe – mehr Risiken als Chancen . Daher, und auch, weil ich schon immer gegen eine Bebauung der Seewiesen mit was auch immer war, habe ich mich schweren Herzens doch dazu entschieden, gegen das Projekt zu stimmen.
Auch die anfängliche Begeisterung bei einigen Kolleg*innen scheint verflogen.
Es fielen durchaus sehr kritische Anmerkungen. 
Der GUT stimmte Einstimmig für den Antrag, der um die Einrichtung eines professionellen, externen, zertifizierten Risikomanagements erweitert wurde. 
Das deckt sich mit dem Antrag, den ich für den kommenden Montag im Hauptausschuß gestellt habe. 
Der SteP stimmte mit 8 Ja- und 2 Neinstimmen sowie einer Enthaltung dafür.

Nachfolgend mein Redebeitrag:

“Meine Damen und Herren,

heute soll über einen Förderantrag in Höhe von
10 Mio. Euro abgestimmt werden.
Ich habe starke Zweifel, dass diese Entscheidung in die Zuständigkeit eines der beiden Ausschüsse fällt, die hier heute tagen.

Diese Mittel waren weder im Haushalt für das Jahr 2021 aufgenommen, noch sind sie im Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.
Das ist der derzeit gültige Haushalt, weil wir noch keinen beschlossenen Haushalt für das Jahr 2022 haben.
Da wir außerhalb des gültigen Haushaltes entscheiden, sehe ich die Zuständigkeit des Hauptausschusses als gegeben an.

Mit der heutigen Entscheidung erfolgt auch eine Weichenstellung für die Stadtwerke.
Die Zuständigkeit für Fragen der Stadtwerke fällt ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses.

Daher habe ich starke Zweifel, dass dieser Beschluss, der heute wohl getroffen wird, überhaupt rechtmäßig zustande kommt. Soviel vorweg.

Die Vorlage, über die wir heute beraten, ist vor gerade einmal einer Woche veröffentlicht worden.
In ihr werden erstmals konkrete Zahlen genannt.
Der jährliche Fehlbedarf wird auf 887,700,- Euro beziffert.
Dieser Fehlbedarf soll durch die Vermarktung von Wärme erwirtschaftet werden.

Aufgrund der heute vorliegenden Informationen habe ich starke Zweifel, ob das im Ansatz realistisch ist, zumal die Kosten für die Verlegung des Nahwärmenetzes im Quartier ja noch mit keinem Cent in die Betrachtungen mit eingeflossen sind. 

Die geplante Massenalgenkultur-Anlage ist auch aus meiner Sicht spannendes Forschungsprojekt, das auf dem Gelände unserer Kläranlage verwirklicht werden sollte. Allerdings ist der Weg von einer Forschungsanlage zu einem alltagstauglichen Produkt mit erhebliche Risiken behaftet, die man nicht unterschätzen darf.
Niemand, weder die CAU noch der Fördergeber, wird uns eine Garantie auf diese Anlage geben oder das finanzielle Risiko für den Betrieb übernehmen.
Eine Garantie über die dauerhafte Leistungsfähigkeit und auf die technische Belastbarkeit der Anlage wird es noch nicht einmal mal für die ersten beiden Jahre geben.
Geschweige denn über die gesamte Nutzungszeit.

Eine Forschungsanlage zum Herzstück einer Nahwärmeanlage zu machen, ist daher ein sehr hohes Risiko. Das finanzielle Risiko trägt am Ende die Stadt Plön.

Die Stadt Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Kommunalaufsicht bestätigt uns jährlich, dass unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Ob wir unter diesen Umständen dieses Risiko tragen sollten, sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Ihrer Entscheidungsfindung heute mit berücksichtigen.

Da die Massenalgenkultur-Anlage immer im Zusammenhang mit dem Quartierkonzept gesehen wird, muß sie auch unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Daseinsvorsorge betrachtet werden.
Mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz begeben sich die Menschen in eine direkte Abhängigkeit von der Betreiberin der Anlage und des Netzes. Egal, ob das die Stadt selber ist oder ob es die Stadtwerke sein werden oder Dritte, wir haben eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und die Verlässlichkeit der Wärmeversorgung.
Für mich ist eine Forschungsanlage keine verläßliche Basis dafür.
Die öffentliche Daseinsvorsorge ist für mich aber ein wesentlicher Gesichtspunkt.

Zudem habe ich ernsthafte Zweifel, ob die Einleitung von heruntergekühltem und sauerstoffübersättigten Wasser in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees überhaupt dem erwünschten Verbesserungseffekt erzielt, auch im Bezug auf die Phosphoreinbringung.
Zum Methan: Das Leibnitz-Institut für Wasserökologie und Binnenfischerei hat am 5. Dezember 2019 einen Artikel veröffentlicht; Titel:
„Sauerstoffreiche Seen als Quelle für Methan identifiziert“. Demnach wird Methan – entgegen bisheriger Erkenntnisse – hauptsächlich in der warmen Oberschicht von Seen gebildet. 
Dennoch wird im Foliensatz suggeriert, dass die Einleitung von sauerstoffreichem Kaltwasser in die Tiefenzonen zu einer erheblichen Reduzierung der  Methanemission führt.

Jeder Eingriff in die Natur ist ein Eingriff, und auch wenn er gut gemeint ist. Die Folgen zeigen sich immer erst hinterher.
Aus den Unterlagen für heute geht auch hervor, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt.
Wie viel Sicherheit gibt es wirklich.

Ich hatte daher gebeten, die Limnologin Frau Dr. Krambeck – die sich in ihrer Forschungstätigkeit am Max Planck Institut mit dem Ökosystem der hiesigen Seen auseinandergesetzt hat – als Sachverständige zu dieser Ausschusssitzung einzuladen. In ihrem Gutachten, das ihnen bekannt sein müßte, stellt sie klar, dass die Einleitung von heruntergekühltem Abwasser in den Kleinen Plöner See zur Verbesserung der Wasserqualität überflüssig ist.

Dass Frau Dr. Krambeck nicht eingeladen wurde ist für mich ein Anzeichen, dass eine kritische Diskussion auf Basis wissenschaftlicher Fakten zu diesem Thema nicht erwünscht ist.
Dass Herr Dr. Holm sich vor zwei Tagen telefonisch mit Frau Dr. Krambeck in Verbindung gesetzt hat, ändert nichts an meiner Einschätzung.

Aufgrund der zahlreichen Risiken, die ich in Verbindung mit dem Projekt sehe, habe ich als Ratsherr zur Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Montag einen Antrag zum Tagesordnungspunkt „Risikomanagement Enegetisches Quartierskonzept“ gestellt.
Er kann seit Montag von allen im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Aufgrund der zahlreichen Risiken hoffe ich, dass sich der Hauptausschuss entscheidet, dieses Projekt von jetzt an durch ein professionelles, externes und zertifiziertes Risikomanagement begleiten zu lassen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, dem ich angehöre, wird in die heutige Entscheidung mit einbezogen, weil es auch um das Bauvorhaben eines Photovoltaik-Feldes auf städtischen Flächen im Außenbereich geht.

Wie Sie alle seit Jahren wissen, lehne ich die Bebauung der Trammer Seewiesen ab.
Ich habe lange überlegt, ob ich dem vorliegenden Antrag heute zustimmen werde, weil ich im Grunde genommen für den Bau der Massenalgenanlage bin.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen habe ich seit Jahren abgelehnt, das schießt die Ablehnung einer PV- oder Solarthermieanlage mit ein.
Ich stehe zu meiner Positionen.
Ich sehe mehr Risiken als Chancen.
Ich möchte politisch glaubwürdig bleiben.
Daher bleibt mir heute nichts anderes übrig, als den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.”

10 Millionen Fördermittel für die Massenalgenanlage im Klärwerk? Nur, wenn Risiken minimiert werden!

Wieder einmal gibt es Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit der Ausschüsse. Diesmal geht es um einen Förderantrag über 10 Millionen Euro für die Massenalgenalage auf dem Gelände des Klärwerk Plön. Dabei handelt es sich um ein Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität zu Kiel (CAU).

Am 15. Dezember 2021 hat die Ratsversammlung die Beantragung des Sanierungsmanagements beschlossen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sollen in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 eingestellt werden. Die Verwaltung wurde gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.
Vorgesehene Einzelmaßnahmen müssen dem Ausschuss / den Ausschüssen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Da es hier um Fördermittel in erheblicher Höhe geht, die nicht im laufenden Haushalt berücksichtigt sind, sehe ich ganz eindeutig die Zuständigkeit des Hauptausschusses gegeben. 

Aber nichts genaues weiß ich noch nicht. Wenn ich den Anhang zum Tagesordnungspunkt der letzten Ratsversammlung – ein Foliensack mit 18 Seiten – richtig versanden habe, dürfte es sich um die Maßnahme F1, Antrag „Sanierungsmanagement nach KfW 432“ handeln. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des SteP und GUT am 10. Februar 2022 – also in 8 Tagen, liegt bis jetzt noch nicht vor, ebensowenig gibt es bis jetzt keine Vorlage.

Ausschnitt aus dem Foliensatz des Fachbüros, der in der Ratsversammlung vorgestellt wurde und im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden kann.

Was sich genau hinter der Maßnahme F1 verbirgt, ist mit im Moment nicht klar. Der Foliensatz gibt Anhaltspunkte, ist da für meine Begriffe etwas zu wenig konkret. 

Aber ich will mich hier nicht in Verfahrensfragen verlieren. 

Die Massenalgenanlage soll zum einen das Wasser des Klärwerkes zusätzlich reinigen, gleichzeitig soll die dabei entstehende Wärme für Heizzwecke genutzt werden. Auf den ersten Blick eine Win-Win Situation mit positiver Wirkung auf die Umwelt. Sauberes Wasser, Wärme und Wärmeerzeugung als neues Geschäftsfeld für die Stadtwerke. Daher habe auch ich mich anfangs von einer gewissen grünen Euphorie für das Projekt leiten lassen. Als sich im Verlauf der Vorberatung herausgestellte, dass die Anlage auch ein Solarthermiefeld am Ortseingang auf den Trammer Seewiesen umfassen sollte, habe ich erste Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert. Jetzt soll aus der Solarthermieanlage ein Photovoltaik-Feld werden, was im Bezug auf die erhebliche Störung des Landschaftsbildes keinen Unterschied macht. Zu den Solaranlagen wurde von der Verwaltung eine Anfrage an den Kreis gestellt. Die Antwort enthält Hinweise zum Verfahren und äußert sich im wesentlichen kritisch zu dem Vorhaben.
Kein gutes Vorzeichen.

Das Hauptproblem ist aber das finanzielle Risiko für die Stadt Plön, das ich im Moment in keiner Weise abschätzen kann, weil mir trotz Anfrage noch nicht einmal der Entwurf der Verwaltungsvorlage vorliegt.
Mir ist daher auch noch völlig unbekannt, welche Konsequenzen und Bindungen sich aus einem Beschuss zur Beantragung der Fördermittel ergeben und wie weit dadurch der spätere Handlungsspielraum der Stadt eingeschränkt wird.

Das Hauptrisiko besteht darin, dass es sich bei der Massenalgenanlage um ein Forschungsprojekt handelt.
Es gibt meines Wissens keine vergleichbare Anlage. Ein kleiner Versuchsaufbau hat funktioniert. Das bedeutet aber nicht, dass eine Großanlage auch funktionieren muß. Ich vermute einmal, dass hier niemand eine Garantie auf die Funktion und Leistungsfähigkeit geben wird.

Am Ende ist es zumindest für mich eine offene Frage, wem die Anlage später gehören wird, der CAU, der Stadt oder den Stadtwerken? 

Vor allem sehe ich im Moment Risiken, die geklärt werden müssen, bevor man sich durch einen Förderantrag möglicherweise so bindet, dass man aus der Sache nicht mehr rauskommt. Was passiert, wenn es teurer wird? 10 Millionen Euro ist eine Menge Geld, aber schon die Investitionen in die Wärmeerzeugung – um die es beim Förderantrag möglicherweise gar nicht gehen wird – sind für die günstigste Lösung mit 6,7 Millionen angegeben. Das ist übrigens die Lösung ohne Solaranlage auf den Trammer Seewiesen.
Die Investitionen in die Wärmeerzeugung mit Solarfeld liegen je nach Ausbauvariante zwischen 10.170.000,- € und 17.330.000,- €.

Die Schätzungen der Kosten für die Investitionen in die Wärmeerzeugung können dem Anhang zum Protokoll der Ratsversammlung auf Seite 16 entnommen werden.

Nun ist es erfahrungsgemäß so, dass sich Bauvorhaben, aber auch Forschungsprojekte im Laufe der Zeit deutlich verteuern. Wer trägt das finanzielle Risiko? Die CAU, dessen Forschungsprojekt hier gefördert werden soll, die Stadt als Eigentümerin der Stadtwerke AöR (Anstalt öffentlichen Rechtes), die das Klärwerk betreibt oder die AöR selber?

Ich bin überzeugt, dass keiner meiner Kollegen aus den Ausschüssen diese Frage wirklich rechtssicher beantworten kann.

Hinzu kommt, dass wir es nicht mit einer marktgängigen Kauflösung zu tun haben. Daher besteht ein erhebliches Risiko für den langfristigen Betrieb. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ersatzteilversorgung für die Dauer der Nutzung, ich vermute mal 30 Jahre, geklärt ist. Das echte Problem taucht auf, wenn es nach 10 Jahren keine Ersatzteile mehr gibt, weil sie nirgendwo auf Vorrat gelegt wurden.
Natürlich muss es auch eine verläßliche Dokumentation geben, ohne die ein gesicherter Betrieb und eine verläßliche Wartung und Reparatur nicht dauerhaft garantiert werden kann.
Das hört sich erst einmal kleinkariert an, aber aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass es erhebliche Probleme nach sich ziehen kann, wenn Dokumentation und Ersatzteilversorgung nicht vorher geregelt sind. Es handelt sich dabei nämlich um echte Kostenfaktoren. Was passiert, wenn man am falschen Ende spart konnte man bei Ubooten der Klasse 212 sehen. Von sechs Einheiten war gerade mal eine fahrfähig, weil keine Ersatzteile verfügbar waren.

Was ich auch für wichtig halte ist, dass man so unbeschadet wir möglich aus dem Projekt aussteigen kann, wenn die Kosten davon laufen. Eine echte Exit-Strategie habe ich bisher in der gesamten Entscheidungsfindung vermißt. Sie ist aber aus meiner Sicht absolut erforderlich, weil die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht nachgewiesen ist und vermutlich auch nicht garantiert wird. Weiterwursteln könnte teuer werden.

Dazu kommt aus meiner Sicht ein ökologisches Risiko, das niemand wirklich abschätzen kann. Dem geklärten Abwasser wird die Wärme entzogen. Es soll auf 4 Grad abgekühlt und mit Sauerstoff angereichert werden. Das so behandelte Abwasser soll dann in die tieferen Bereiche des Kleinen Plöner Sees eingeleitet werden. Das ist nach einem mir vorliegenden Gutachten unnötig. Es ist ein völlig natürlicher Vorgang, dass das Wasser in tiefen Seen geschichtet ist. Im Sommer liegt warmes Oberflächenwasser über kaltem Tiefenwasser. Ein Austausch findet nicht statt. Der Sauerstoff im Tiefenwasser nimmt über den Sommer ab.
Im Herbst, Winter und Frühjahr ist das Wasser kalt, die Sprungschicht zwischen warmen Oberflächenwasser und kalten Tiefwassr lösen sich auf, die Wassersäule durchmischt sich, besonders bei Frühjahrs- und Herbststürmen, bei denen auch Sauerstoff in den See eingetragen wird. Das ist wohl völlig ausreichend, um die „Phosphatfalle“ zu aktivieren.

Jeder noch so gut gemeinte Eingriff in ein Ökosystem kann Folgen haben. Zuerst einmal hört es sich gut an, den See zu durchlüften. Allerdings scheint es so zu sein, dass das sauerstoffarme Tiefwasser die Kinderstube der Zuckmücken ist. Hier können die Larven heranwachsen. Etliche Fressfeinde können sie hier wohl nicht erreichen, weil für sie der Sauerstoffgehalt in der Tiefe nicht zum Atmen reicht. Nun ist die Zuckmückenlarven und die Zuckmücken selber ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette, sowohl für Tiere, die im Wasser leben wie auch für Vögel und Fledermäuse. Ich wüßte nicht, dass es hierzu eine plausible Folgenabschätzung gibt.

Nicht zuletzt ist es natürlich auch so, dass  das Klärwerk in die Wärmeerzeugung einsteigen wird. Eine Erweiterung des Geschäftsfeldes der Stadtwerke AöR muß für eine Fehlbedarfsgemeinde wie Plön durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden. Hier gibt es einen umfangreichen Anforderungskatalog. Die Notwendigkeit einer Geschäftsfelderweiterung muss begründet werden, entsprechende betriebswirtschaftliche Unterlagen sind vorzulegen. Das sieht das kommunalrecht und das Haushaltsrecht so vor. 

Gleichzeitig muß wohl auch die Satzung für die AöR geändert werden.
Das liegt definitiv im Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses, um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen.

Damit das Konzept des Nahwärmenetzes überhaupt funktioniert, müssen diejenigen, die sich daran anschließen wollen, ihre Häuser energetisch sanieren, also isolieren. Das ist erforderlich, damit die Temperatur des Wassers für die Heizung und für das Trinkwasser für den Transport abgesenkt werden kann. Damit ließen sich Wärmeverluste vermeiden und der wirtschaftliche Betrieb sicherstellen. In der Berichterstattung der Kieler Nachrichten stand: „dafür gibt es Zuschüsse“, ohne etwa Förderquoten oder Höchstsummen zu nennen. Ob der Anschluss an ein Nahwärmenetz für die Privaten Nutzer damit überhaupt wirtschaftliche ist, ist nach meiner Kenntnis nicht abschließend geklärt. Hinweise wie: „Gas wird immer teurer und die Sonne stellt keine Rechnung“ sind eigentlich keine ausreichende Begründung für eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. 

Darüber hinaus haben wir für die Johannisstraße einen Bebauungsplan aufgestellt, mit dem wir das Straßenbild dieses alten und typischen Plöner Quartiers mit bewahren wollen. Wenn wir daran festhalten und die Fassaden, die teilweise sehr schön sind, für die Nachwelt erhalten wollen, dann kommt eine Außenisolation hier eigentlich nicht in Frage. Klar ist aber auch, dass er hier keine Gestaltungssatzung gibt und alles mögliche möglich wäre.

Ich hoffe, dass wir in den kommenden Sitzungen möglichst viele offene Fragen klären können. Ich könnte mir vorstellen, dass wir den Antrag auf Fördermittel nur einreichen, um die Frist für die Antragstellung zu wahren.
Dem Argument, dass viele dieser Fragen ja erst im Laufe des Verfahrens geklärt werden sollen, kann ich nicht folgen, solange nicht klar ist, wie man ggf. schadlos für die Stadt oder die AöR aus dem Verfahren aussteigen kann.
Die Inanspruchnahme der Fördermittel sollte aus meiner Sicht erst erfolgen, wenn es eine klare Exit-Strategie gibt, sollten die Kosten aus dem Ruder laufen. 

Gegendemonstration zum so genanntem Spaziergang in Plön

Seit einigen Wochen „spazieren“ Leute durch Plön, die damit gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie demonstrierten. Ein Plöner Bürger hatte für heute 18:00 Uhr zu einer Gegendemonstration auf dem Markt aufgerufen. Etwa 150 Plönerinnen und Plöner folgten dem Appel.

Die Gegendemonstrant*innen mit Plakat sammeln sich zum Pressefoto

Schon am vergangenen Montag kam mir der Demonstrationszug der „Spaziergänger*innen“ mit geschätzt 40 Personen entgegen. Nachdem bekannt wurde, dass für heute eine Gegendemonstration geplant ist, rief der „Widerstand“ auf Telegram auf, zur Unterstützung des „Spazierganges“ nach Plön zu kommen. Dem Ruf scheinen etliche „Widerständler“ aus der Region gefolgt zu sein.
Mein Nachbar auf der Gegendemonstration hatte versucht, Plöner*innen bei der Spaziergänger-Demo zu erkennen. Ergebnis: Vier. Es werden mit Sicherheit ein paar mehr gewesen sein.

Zum Abschluss treffen sich die “Spaziergänger*innen” vor dem Rathaus. Es werden Reden gehalten.

Ich war nach Ende der Gegendemonstration noch bei der Bank und Einkaufen. Als ich danach in Richtung Wohnung fuhr sah ich, dass die Kundgebung der Spaziergänger*innen wohl auch beendet sein musste. Zahlreiche Demonstrant*innen zogen mit ihren Irrlichtern zu den Autos und etliche Fahrzeuge stauten sich vor der Ausfahrt vom Parkplatz Stadtgraben in Richtung Bundesstraße.

Auf der Gegendemonstration war die Kommunalpolitik gut vertreten. Der Bürgermeister und die Bürgervorsteherin gehörten zu den Teilnehmer*innen. Die Fraktionsvorstände von CDU, SPD und DIE LINKE waren anwesend, ebenso wie einige Ratsmitglieder und Bürgerliche Mitglieder aus den Ausschüssen, dazu etliche Anwohner*innen.

Eigentlich dürfte damit klar sein, dass die Spaziergängerei nur die Ausdrucksform einer kleinen, wenn auch lautstarke Minderheit ist, die aus der gesamten Region zusammengetrommelt wurde.

Ich halte es schon für eine perfide Anmaßung, sich in Anlehnung an den Widerstand gegen die NS-Diktatur als „Widerstand“ zu bezeichnen. Wenn „Jana aus Kassel“ sich im Widerstand glaubt und öffentlich äußert, sie fühle sich wie Sophie Scholl, dann ist das nicht nur eine peinliche Entgleisung, sondern grob wahrnehmungsgestört.
Sophie Scholl hat um die Gefahr wissend ihr Leben riskiert und wurde von einer Unrechtsjustiz zum Tode verurteilt und hingerichtet. Das Einzige, was den „Janas“ dieser Republik droht, ist sich lächerlich zu machen.

Nein, wir leben nicht in einer Corona-Diktatur. Diese Behauptung ist so absurd und wegen Vernunftbeleidigung auch nicht diskutabel. Gerne diskutiere ich, ob die Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind, aber mit Sicherheit diskutiere ich nicht die „Systemfrage“. Man kann vieles in Frage stellen, aber wer behauptet, wir würden in einer Diktatur leben, stellt damit mehr oder weniger unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage.

Durch das Tragen eines Judensternes mit dem Aufdruck „Umgeimpft“ stellt man sich sogar auf die Stufe von Opfern eines bürokratisch geplanten und industriell durchgeführten Völkermordes. Gleichzeitig stellt man unseren Staat mit dem Terrorregime des Nationalsozialismus auf eine Stufe. Das ist nicht nur boshaft, sondern auch eine widerliche Entgleisung.

In der Spaziergänger*innen-Demo wurden kleine dänische Fähnchen mitgeführt.

Nun muß man der Fairness halber feststellen, heute in Plön gab es derlei nicht. Soweit ich es mitbekommen habe, wurde die Presse nicht beschimpft oder angegriffen.  Es wurden keine Reichsflaggen mitgeführt. Auch sonst wurden keine verfassungswidrigen Symbole gezeigt. Stattdessen schwenkte man kleine dänische Fahnen, wohl, weil unsere nördlichen Nachbarn die Schutzmaßnahmen jetzt auslaufen lassen können, da sie eine ausreichend hohe Impfquote erreicht haben, mit der die Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden kann.
Von keiner Seite – weder der Seite der Spaziergehenden noch von Seiten der Gegendemonstrierenden – wurde gepöbelt. Von keiner Seite ging Gewalt aus. Die Polizei hat durch ihre Präsenz und das ruhige und professionelle Auftreten einen geordneten Rahmen geschaffen. Danke. 

Es ist eigentlich bekannt, dass die Organisation solcher „Spaziergänge“ ihren Ursprung häufig im rechten Milieu hat. Bekannte Rechtsextremisten, AfD-Mitglieder, Reichsbürger und Verschörungstheoretiker aller Art tummeln sich dort und sind auch auf der Strasse mit dabei. Aus meiner Sicht ist für sie der „Widerstand“ gegen die Maßnahmen zum Schutz vor Corona nur ein Mittel zum Zweck, um die Gesellschaft zu spalten. Das war schon seinerzeit so, als der „Widerstand“ die starke Zuwanderung von Geflüchteten für “nationale” Zwecke instrumentalisierte. Nach meiner Bewertung ist der Protest vordergründig gegen die jetzigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gerichtet, unterschwellig geht es etlichen aber doch darum, unsere Gesellschaftsordnung zu unterwandern. Fehlende Distanz macht einen zum Mitläufer.


Nun sind viele, die dort mitspazieren, keine Nazi’s. Aber man geht auch nicht mit Nazis spazieren. Es soll später zumindest niemand behaupten, man habe von nichts gewußt.  

Eine Stelle Klimaanpassungsmanagement für was?

In der Ratsversammlung am 15. Dezember wurde über die „Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagementes“ gesprochen. Verbunden ist die Entscheidung mit der Schaffung einer neuen Stelle, die vorerst befristet auf zwei Jahre eingerichtet werden soll. Diese Stelle wird zu 90% vom Bund gefördert.
Ich halte die Entscheidung, hierfür eine neue Stelle einzuführen, für falsch und habe konsequenterweise auch dagegen gestimmt.
Erfahrungsgemäß, und da beziehe ich mich da ganz konkret auf die letzten beiden Stellen, die befristet eingerichtet wurden, werden befristete Stellen schnell zu unbefristeten Stellen. Dann stehen sie in absehbarer Zeit auch im Stellenplan, der im Nachtragshaushalt 2021 bereits um zwei Stellen aufgestockt wurde. 
Die Personalkosten sind nicht unerheblich. Vor dem Hintergrund unserer Haushaltslage ist jede Stellenmehrung, auch jede potentielle Stellenmehrung, kritisch zu betrachten.
Aus meiner Sicht ist die Verwaltung, egal ob es sich um die Bauverwaltung oder die Umweltverwaltung handelt, fachlich durchaus in der Lage, bei Ihren Entscheidungen die Folgen des Klimawandels mit zu berücksichtigen. Die Umweltbeauftragte und ihre Stellvertreterin können der Verwaltung mit Rat zur Seite stehen.

Wenn wir über eine Stelle reden, die bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels tätig werden soll, muß man sich erst einmal ganz klar machen, dass es dabei um die Bewältigung der Folgen in der Stadt Plön handelt. Es geht – anders als beim Klimaschutz in unserer Stadt – nicht um einen Beitrag zur Reduzierung der weltweit ausgestoßenen Treibhausgase. Das muß man unterscheiden. Es geht um Maßnahmen gegen Auswirkungen des Klimawandels, die unsere Heimatstadt betreffen. 

In der Vorlage – klassische Schreibtischlyrik mit reduzierter Schriftgröße, damit alles noch auf drei Seiten paßt – werden dann die Temperaturanstiege seit Beginn des industriellen Zeitalters aufgeführt und global mit 1,2 Grad sowie für Deutschland mit 1,6 Grad angegeben.
Nicht erwähnt wird, daß der durchschnittliche Anstieg in Norddeutschland lediglich 0,4 Grad beträgt.
Anders als Völker im Pazifik, deren Inseln durch den Anstieg des Meeresspiegels langsam überflutet werden oder Hafenstädte, die erheblich in den Küstenschutz investieren müssen, um nicht im Meer zu versinken, gehört Schleswig Holstein teilweise sogar zu den Gewinnern des Klimawandels. Wärmere, trockenere Sommer werden die Landwirtschaft durch längere Vegetationsperioden begünstigen, aber vor allem der Tourismus – unser Wirtschaftsfaktor Nr. 1 – wird durch eine verlängerte Saison profitieren
Das habe ich jetzt nicht von Telegram oder aus der YouTube-Universität, sondern von der Homepage der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/klimaschutz/klimawandel.html

Natürlich bleiben auch wir in Schleswig Holstein nicht von den Folgen des Klimawandels verschont. Aber man wird schon einmal fragen dürfen, was uns in Plön ganz besonders betreffen wird und wo genau der Handlungsbedarf zu sehen ist, der die Schaffung einer neuen Stelle rechtfertigt.

Starkregenereignisse, auch stärkere als gewohnt, stellen bei uns kein besonderes Problem dar. Zumindest ist das Abwassersystem für Oberflächenwasser möglichen Starkregenereignissen gewachsen. Das ist zumindest die Auskunft, die ich von den Stadtwerken AöR auf Rückfrage erhalten habe. Problematisch ist höchstens die Senke an der Övelgönne, wo das Einheitsbudeln stattfindet. Dort stehen aber keine Gebäude.
Dürreperioden sind bei uns natürlich nicht völlig auszuschließen, aber nach meiner Einschätzung werden sie die Stadt Plön bei weitem nicht so treffen wie die Landwirtschaft in Brandenburg.
Waldbrände – sie werden ebenso in der Vorlage genannt – scheinen mir auch eher ein Problem zu sein, das in der Lüneburger Heide auftritt, aber nicht in der Stadt Plön mit ihren überschaubaren Waldflächen, die sich überwiegend nicht im Eigentum der Stadt befinden.
Der steigende Meeresspiegel sind für Plön auch relativ irrelevant. Das Erfordernis für den Küstenschutz sehe ich eher an der Nord- und Ostsee.
Da die Schwentine nicht so über die Ufer treten kann wie die durch ihr Tal eingeengte Ahr, die in der Vorlage erwähnt wird, scheint mir die Gefahr einer vergleichbaren Katastrophe in Plön sehr gering.
Windhosen sind natürlich nicht auszuschließen, aber da fehlt mir die Phantasie, welche konkreten Maßnahmen die Stadt vorbeugend ergreifen kann. Möglicherweise bietet das Baurecht hier einige Möglichkeiten, aber das können uns unserer Stadtplaner sicher sagen.
https://web.de/magazine/ratgeber/haus-garten/tornado-deutschland-schuetze-haus-windhose-31575162
Hauseigentümer*innen sei zumindest eine gute Versicherung empfohlen.

Wenn in der Diskussion über das Klimaanpassungsmanagement dann allerdings Argumente genannt werden wie „Mit dem Klima hängt doch alles zusammen“ oder „Ist doch toll, wenn wir etwas für die Umwelt tun“, dann würde ich der oder dem einen Kollegen oder der anderen Kollegin mal empfehlen, statt mit dem Wohnmobil mit der Bahn in den Urlaub zu fahren oder mit dem Rad zur Ratsversammlung zu kommen. 

Die CDU Fraktion hat sich – was soll man bei grünen Themen schon dagegen sagen – leider nicht getraut, das Klimaanpassungsmanagement abzulehnen. Statt dessen hat sie einen eigenen Beschlußvorschlag eingebracht, der darauf abzieht, die Stelle nach zwei Jahren an die Klimaagentur des  Kreises abzusteuern, die gerade in Gründung befindlich ist. Der Bürgermeister stellte die Handlungsfähigkeit dieser Agentur schon einmal vorsorglich in Frage, obwohl sie noch gar nicht gegründet ist. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch, trat dem entgegen. Der Beschlußvorschlag der CDU fiel dann so watteweich aus, dass ich ihn hier gar nicht aufführen will.  

Und nun zum Klima, das Nahwärmenetz

In der Ratsversammlung am Mittwoch zwei Themen mit Bezug zum Klimawandel beraten.
Zum Einen ging es um das energetische „Quatierskonzept Plön  Südwest“ (kurz: Quartierskonzept), zum anderen um die Etablierung eines Klimaanpassungsmanagements.

Das Quartierkonzept ist Ausfluss des Klimakonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“. Kernziel des ist der Aufbau eines Nahwärmenetzes im Bereich von der Seestraße einschließlich der Innenstadt bis hin zur Stadtschwentine.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Einrichtung eines zentralen Wärmenetzes zur Versorgung des genannten Gebietes. Hierbei soll die Abwärme der „Massenalgenkulturanlage“ (kurz Algenanlage) genutzt werden. Die Algenanlage ist eine weitere Klärstufe, die als Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität (CAU) auf dem Gebiet der Kläranlage errichtet werden soll. Diese Anlage erzeugt im Sommer voraussichtlich ausreichend Wärme, um den Bedarf des Quartiers Plön Südwest zu decken. Das ist der Kernbestandteil des Konzeptes 1, das im Endbericht „Integriertes Energetisches Quartierkonzept Plön-Südwest“ beschrieben wird.
Dieses Konzept unterstütze ich ausdrücklich.

Sollte sich herausstellen, daß die Wärmegewinnung über die Algenanlage nicht ausreicht, wird die Errichtung von Solarthermieanlagen auf den Trammer Seewiesen als Alternative vorgesehen. Auch die Wärmeerzeugung über Solarthermie wird nur im Sommer ausreichend sein.
Ein Nahwärmesystem mit Solarthermie wird im Endbericht als Konzept 2 beschrieben.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen lehne ich uneingeschränkt ab. Ich würde es in hohem Maße bedauern, wenn die Landschaft an dieser Stelle verbaut wird, sei es mit einem Neubaugebiet oder eben mit Solaranlagen.

Sowohl die Algenanlage als auch die Solarthermieanlage können nur im Sommer ausreichend Energie für ein Nahwärmenetz erzeugen. Im Winter ist eine zusätzliche Wärmegewinnung erforderlich. Hierzu werden folgende Anlagen als Option genannt: Blockheizkraftwerk (Erdgas, Bioethan), Gaskessel (Erdgas/Bioethan), Elektrokessel, Holzpellet-/Hackschnitzelkessel.
Dazu kommt ein Wärmespeicher, über dessen Ausmaße und Gestaltung erst einmal nichts weiter bekannt ist, außer, daß man zylindrische Körper stehend oder liegend vorstellen kann und dass die Speicherung in Dänemark in pyramidenförmigen Speichern erfolgt.

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Nahwärmenetzes ist die Bereitschaft der Eigentümer*innen der Gebäude, ihre Häuser ausreichend zu dämmen, um den Energieverbrauch schon im Ansatz zu senken. Verbunden damit soll das Netz mit deutlich niedrigeren Temperaturen sowohl für den Heizanteil wie auch den Warmwasseranteil des Trinkwassers betrieben werden (Absenkung von 80 auf 50 bzw. von 60 auf 30 Grad).

Die zu finanzierende Investitionssumme für das Konzept 1 wird mit ca. 8.070.634,- € angegeben. Für das Konzept 2 werden, je nach Ausbauvariante, Summen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- € genannt.

Entscheidend für den Erfolg wird auch sein, ob der Anbieter die Eigentümer*innen im Versorgungsgebiet zu halbwegs konkurrenzfähigen Preisen versorgen kann, denn nur dann besteht auch die Aussicht, eine ausreichende Anschlußquote zu erreichen.

Als mögliche Betreiber*innen des Nahwärmenetzes werden im Quartierskonzept die Stadtwerke, kommerzielle Betreiberinnen von Versorgungsleistungen oder Betriebsgenossenschaften genannt. 

Insgesamt bleibt festzustellen, dass wir es hier erst einmal mit einem Konzept zu tun haben, dessen Umsetzung vor hohen Hürden steht. Ob die Errichtung entsprechender Anlagen wie etwa eines Blockheizkraftwerkes oder eines Wärmespeichers auf dem Gebiet des Klärwerkes überhaupt möglich sein wird, ist aus meiner Sicht noch völlig offen. Das betrifft sowohl den Aspekt der tatsächlichen Bebaubarkeit wie auch des verfügbaren Platzes. Die Frage nach planungsrechtlicher Zulässigkeit ist bislang ebenso unbeantwortet. Die Antwort auf die Frage, wer das Netzt betreiben wird und wie sich die Investitionskosten tatsächlich entwickeln werden bleibt abzuwarten. Öffentliche Projekte wie der Flughafen in Berlin, die Elbphilharmonie oder auch unser Bürgerbüro bleiben selten im Preisrahmen – und ob die angebotenen Wärme dann auch noch konkurrenzfähig ist, bleibt abzuwarten.

Aus meiner Sicht ist es bereits heute absehbar, dass das Konzept 2 (Solarthermie) nicht umsetzbar ist. Um nicht, wie beim „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ über Jahre hinaus mit hohem Aufwand für den Papierkorb zu arbeiten, wäre es sinnvoll gewesen, wenn sich die Ratsversammlung jetzt auf das Konzept 1 (Algenanlage) festlegt und das Konzept 2 verworfen hätte. Ich habe das öfter als Anregung in die Diskussion eingebracht – erst in den Ausschüssen, dann auch in der Ratsversammlung – aber hier wollten mir meine Kolleg*innen nicht folgen.
Ich halte das Projekt „Nahwärmenetz“ für zukunftsträchtig. Da ich davon überzeugt bin, dass es vom Grundsatz her sinnvoll ist, habe ich dafür gestimmt, allerdings auch, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass das Solarthermiefeld niemals kommen wird. 

Verschäfte Baumschutzsatzung

In der Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch (15. Dezember) wurde die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Gebührenpflicht für Genehmigungen und der Schutz von Obstbäumen.

Die Änderung der Baumschutzsatzung wurde durch ein Bauprojekt der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft angestoßen. Um ein gefälliges Straßenbild und eine optimale Aufstellung der Gebäude einschließlich der Nebenanlagen (Fahrradstand, Entsorgungscontainer, Wegeführung) zu gewährleisten, hätten im Ölmühlenquartier sechs Birken gefällt werden müssen. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte dem zugestimmt und sein Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wollte dem nicht folgen. Der Bürgermeister bemerkte, daß die alte Baumschutzsatzung das nicht zulasse und regte eine Änderung der Baumschutzsatzung an. Die Änderung wurde auf den Weg gebracht. Dann stellte sich aber heraus, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen – anders als bei der Erteilung des Einvernehmens zu bestimmten Bauvorhaben – keine Beteiligung der politisch gewählten Gremien vorgesehen ist.
Dieser Hinweis kam aus der Kreisverwaltung.
Die städtische Verwaltung hatte dann einen Entwurf erarbeitet, der folgende Neuerungen beinhaltet:
1. Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für die Beantragung von Fällgenehmigungen. Sie beträgt 90,- € und wird fällig, wenn ein Antrag genehmigt wird.
Abgelehnte Anträge bleiben kostenfrei.
Zudem gibt es klare Regelungen für Ersatzpflanzungen.
2. Obstbäume werden zusätzlich unter Schutz gestellt. Sie konnten bisher genehmigungsfrei gefällt werden.

Ich hätte es sehr begrüßt, wenn es im Bezug auf die Fällung von Bäumen einen politischen Entscheidungsvorbehalt gegeben hätte. Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt. Dass das rechtlich ausgeschlossen ist, hat sich erst später im Laufe des Verfahrens herausgestellt, als der Kreis unsere städtische Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat. Das akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es nicht gut finde.
Ferner habe ich mich dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht unter Schutz gestellt werden. Ich erkenne uneingeschränkt an, daß Obstbäume einen hohen ökologischen Wert haben (ich selber habe mehrere Apfelbäume, eine Quitte und eine Pflaume in meinem Hausgarten). Allerdings ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Satzung auch kontrolliert werden muß. Hier sehe ich zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zukommen. Die Verwaltung hat zwar seinerzeit erklärt, dass sie das problemlos mit erledigen könne. Allerdings, wenn ich mir die Vorlage zum Stellenplan ansehe und mich richtig an dessen Diskussion in der Ratsversammlung erinnere, wo darauf hingewiesen wurde wie belastet auch die Umweltabteilung ist, weiß ich nicht so recht, was ich für richtig halten soll.

Da eine politische Beteiligung an der Entscheidung über Baumfällungen rechtlich nicht möglich ist und weil zumindest abgelehnte Anträge auch zukünftig nicht gebührenpflichtig sein sollen, habe ich der geänderten Baumschutzsatzung zugestimmt. Der gesamte Vorlauf des Beschlusses hat ohnehin gezeigt, dass es in der Ratsversammlung eine große Mehrheit für den Beschluss geben wird. Einen eigenen Redebeitrag habe ich mir und den Kolleg*innen dann erspart.

Ich hoffe aber, dass die Bürger*innen jetzt nicht präventiv zur Säge greifen und ihre alten Obstbäume fällen, bevor die Fällgenehmigung kostenpflichtig wird. Wenn es darauf hinauslaufen würde, hätten wir mit unserer Entscheidung dem Baumschutz einen Bärendienst erwiesen. 

Da es ja mittlerweile üblich ist, Vorlagen der Verwaltung, sofern sie „grüne Themen“ betreffen, mit Aphorismen auszuschmücken, kommentiere ich mein Abstimmungsverhalten mal mit dem Titel des Sex Pistol Albums: „Flogging a dead Horse“.
Es lohnt sich nicht, auf ein totes Pferd einzuprügeln.

Der Nachtragshaushalt 2021 beschlossen, Diskussion um den Stellenplan

Gestern tagte die Ratsversammlung. Auch wenn es mutmaßlich eher dem Zeitgeist entspräche, zuerst über die vielen – aus meiner Sicht teilweise „grüngewaschenen“ Beschlüsse – zu berichten, beginne ich mit dem Finanziellen. 2012 war einer der Slogans in Bill Clintons Wahlkampf: „It`s the economy, stupid“, oder frei übersetzt: „Ohne Moos nichts los“.
Auch wenn ich möglicherweise falsch verstanden werde, ich folge nicht dem Slogan: “Man muß sich Umweltschutz auch leisten können”, sondern der Bewertung: Ist das Geld, was wir für Klimaschutz ausgeben, wirklich sinnvoll ausgeben. Leider, so nehme ich es zumindest wahr, ist der Verweis darauf, man müsse eben mal kurz die Welt retten, nur ein Scheinargument dafür, sich mit Ausgaben aus dem städtischen Haushalt so grün wie darzustellen, weil die kommenden Wahlkämpfe sich bereits abzeichnen.  

Ich komme also zum Nachtragshaushalt 2021. Damit verbunden ist der Stellenplan. Insbesondere der Stellenplan sorgte für eine Diskussion.

Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeigt eine Verbesserung auf, ohne dass man die Situation wirklich als gut bezeichnen kann. Der Fehlbedarf beträgt 1.305.700,- €, auch wenn er von ursprünglich eingeplanten 3.208.500,- € um 1.902.800,- € gesunken ist. 
Das liegt im Wesentlichen an der Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, die von 1.900.000,- € um 700.000,- € auf 2.600.000,- € gestiegen sind. Als weitere Einnahmesteigerungen sind beispielsweise zu vermerken: Zweitwohnungssteuer (plus 25.000,- €), Parkgebühren (plus 40.000,- €) und der Eingang der Fehlbedarfszuweisung 2018 in Höhe von 182.200,- €.
Einsparungen ergaben sich bei den Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 434.500,-€ sowie bei Personalaufwendungen mit 129.700,- €.
Negativ wirkte sich allerdings die Schließung des PlönBades aus. Im Normalbetrieb können pro Jahr Einnahmen in Höhe von rund 265.000,- erwartet werden. Der Haushaltsansatz 2021 wurde – bedingt durch die Corona-Pandemie mit 80.000,- € geplant und mußte jetzt auf 50.000,- € nach unten korrigiert werden.

Der Nachtragshaushalt muß von der Ratsversammlung genehmigt werden. Er wird dann, zusammen mit dem Stellenplan, dem Gesamtbetrag für Kredite und Investitionen (1.164.900,- €), den Verpflichtungsermächtigungen (85.000,- €) und dem Höchstbetrag für Kassenkredite (8.000.000,- €) sowie den Hebesätzen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. 

Für Diskussion sorgte der Stellenplan. Er sieht den Aufwuchs um zwei Stellen von derzeit 81,193 Stellen auf neu: 83,193 Stellen vor.
Das ist anzumerken, dass eine Stelle in der Regel eine jährliche Steigerung der Personalkosten um rund 70,000,- € nach sich zieht.
Eine Stelle wird für die Kämmerei vorgesehen. Durch die Umstellung auf die Doppelte Buchführung ist ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre mußten entsprechend der doppelten Buchführung umgestellt werden. Der Jahresabschluß 2020 befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Eine Anmerkung dazu: Er ist die Voraussetzung dafür, daß für 2022 ein Haushalt für die Stadt aufgestellt werden kann. Gerne hätte ich es gesehen, wenn wir bereits in diesem Jahr einen Haushaltsbeschluß für das kommende Jahr hätten treffen können. Bis zum Beschluß des Haushaltes 2022 werden wir uns ab Januar in einer Interimswirtschaft befinden. Durch den Nachtragshaushalt 2021 haben wir uns unsere Handlungsfähigkeit igrundsätzlich erhalten. 

Der Arbeitsaufwand für die Kämmerei wird sich in der Zukunft dauerhaft erhöhen. Der wesentliche Grund ist die Umstellung des §2b des Umsatzsteuergesetzes. Künftig fällt für verschiedene Leistungen Umsatzsteuer an. Das betrifft nicht nur, aber besonders den Bauhof. Er ist Teil der Stadtwerke/Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR). Da die Stadtwerke AöR rechtlich nicht Teil der Verwaltung sind, wären ihre Leistungen am Januar 2023 gewerbesteuerpflichtig. Daher wurde auch beschlossen, die Stadtwerke als Regiebetrieb wieder in die Verwaltung einzugliedern.
Aus meiner Beobachtung über die letzten Jahre hinweg ist die Kämmerei mit der Arbeitsbelastung an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Daher habe ich mich an dieser Stelle ganz eindeutig für eine Stellenmehrung ausgesprochen, obwohl ich Stellenmehrungen grundsätzlich ablehnend gegenüber stehe. 

Eine weitere Stelle wird es vermutlich im Bereich Bauen/Planen geben. Ein Mitarbeiter wird absehbar in den Ruhestand gehen. Seine Stelle soll frühzeitig nachbesetzt werden, um den/die Nachfolgender*in einzuarbeiten. Gleichzeitig soll mit der frühzeitigen Nachbesetzung der Rückstau von Arbeiten bewältigt werden. Unsere Partnerin in der Verwaltungsgemeinschaft, die Nachbargemeinde Bösdorf, beklagt lange Bearbeitungszeiten und würde sich zeitlich begrenzt an den Kosten der frühzeitigen Nachbesetzung beteiligen. Diese Stelle ist allerdings noch mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerkes wird erfolgen, wenn die Rahmenbedingung feststehen und diese Entscheidung dann auch als sinnvoll bewertet wird.

Die Bürgervorsteherin (CDU) und der Vorsitzende der SPD Fraktion sprachen sich eindeutig für die Stelle in der Kämmerei aus, um den Arbeitsaufwand dort in normale Bahnen zu lenken.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach mir aus der Seele, wenn er sich kritisch zu Stellenmehrungen äußerte. Im Bezug auf diese beiden genannten Stellen konnte ich ihm allerdings nicht folgen. Der Vorsitzende der SPD Fraktion betonte im Bezug auf die Stelle in der Bauverwaltung, dass es momentan ausgesprochen schwierig ist, geeignetes Personal für den öffentlichen Dienst zu finden, weil der Fachkräftemangel eine Realität ist, unter der auch die Wirtschaft leidet. Er betonte, dass bereits die Suche nach einem geeigneten Bewerber sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, so dass sich die 1 1/2 Jahre der Doppelbesetzung in der Realität deutlich reduzieren werden. 

Der Stellenplan wurde mit – soweit ich mich erinnere – 15 Ja- und sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ratsversammlung stimmte dann auch dem Nachtragshaushalt und der  Nachtragshaushaltssatzung zu. 

 

Der Planungsverband plant seine Abwicklung.

Die gestrigen Sitzung des „Planungsverbandes Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ – den meisten noch besser bekannt unter dem Namen Planungsverband Seewiesen – dauerte exakt 17 Minuten. Der Verband wird sich am 22. März erneut treffen, um die Auflösung einzuleiten. Dafür wurden 15.000,- Euro in den Haushaltsplan 2022 des Planungsverbandes eingestellt.
Der Eigentümer der Flächen hat erkennbar kein Interesse daran geäußert, selbst weiter auf der Fläche zu planen. Ein Investor ist nicht in Sicht.

Ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit und Arbeitskraft hier verschwendet wurde, obwohl das Ergebnis absehbar war.
Ich wurde gefragt, warum ich keinen Sekt zur Sitzung mitgebracht habe, aber für mich ist das kein Grund zu feiern. Das gilt so mehr, als jetzt Überlegungen angestellt werden, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage zu errichten. Das Vorhaben ist nach meiner Einschätzung genau so zum Scheitern verurteilt wie der erkennbar erfolglose Versuch, dort ein Neubaugebiet zu verwirklichen.

Um meine Motivation noch einmal klar zu machen. Ich bin für eine geordnete Entwicklung unserer Stadt Plön. Eine Entwicklung von Projekten um der Entwicklung willen, „damit etwas voran geht“, endet schnell in Fehlentwicklungen.
Der Ortseingang von Plön ist für mich im Hinblick auf das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung. Klare Ortsränder sind heute eine echte Seltenheit. Ausgefranste Ortseingänge kann man gerne anderswo bestaunen, unser Orts- und Landschaftsbild sollten wir uns erhalten. Dafür setze ich mich seit über einem Jahrzehnt ein und ich werde das auch weiterhin tun, egal ob es um Neubaugebiete oder Solarthermieanlagen auf der grünen Wiese handelt.
Um das kleinstädtische Stadtbild mit seinem ganz eigenen Charme zu erhalten bin ich auch gegen überdimensionierte Bauvorhaben, insbesondere in der Innenstadt. Vor allem dort müssen sich Neubauten am Bestand orientieren. Größe und Nutzung sind bestimmende Merkmale, genau wie roter Backstein, Lochfassaden und stehende Fensterformate.
Wenn es Vorhaben gibt, wie etwas die Umsetzung eines Nahwärmenetzes im Rahmen des Quartierkonzeptes, dann gibt es eben nicht nur die Reduzierung des CO2 Ausstosses als Kriterium für die Bewertung. Unter anderen spielen das Ortsbild, der Denkmalschutz und die Wirtschaftlichkeit dabei eine Rolle. Diese Aspekte müssen „unter einen Hut“ gebracht werden. Wenn das alles paßt, dann unterstütze ich ein solches Projekt auch uneingeschränkt. Das gilt um so mehr, wenn der Betrieb des Netzes und die Erzeugung von Wärme durch unsere Stadtwerke erfolgen würde.

Keine Solarthermie auf den Trammer Seewiesen!

Am Donnerstag steht das „Quartierskonzept“ auf der Tagesordnung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Das Quartierskonzept sieht den Aufbau eines Nahwärmenetzes vor.
Das hört sich zunächst harmlos an und ich unterstütze – nach jetzigem Kenntnisstand – die weitere Planung des Nahwärmemenetzes vom Grundsatz her mit einer Ausnahme.
Ich bin ganz entschieden dagegen, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage einzurichten.
Diese Anlage ist für den Betrieb des Nahwärmenetztes auch überhaupt nicht erforderlich und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.

Vor ein paar Wochen wurde bekannt, dass die Verwaltung über eine Photovoltaik Anlage auf den Trammer Seewiesen nachdenkt. Im vorliegenden Quartierkonzept wird jetzt von einem  Solarthermiefeld gesprochen. Das macht die Sache nicht besser. 

Der Beschlußvorschlag in der Vorlage des Ausschusses lautet:
– Die Ratsversammlung beschließt die Beantragung des Sanierungsmanagements und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 – 2024 einzustellen.
– Die Verwaltung wird gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.

Das Nahwärmenetz ließe sich auch ohne Solarthermiefeld realisieren. Eine solche Anlage läßt sich auch nicht hinter Büschen und Hecken verstecken. Am Ortseingang von Kiel kommend wäre das für mich ein “Showstopper”. Wenn noch ein Wärmespeicher auf dem Gelände des Klärwerkes dazu kommt, wäre das Landschaftsbild auf Jahrzehnte hin noch schwerer gestört.

Das Sanierungsmanagement ist im Endbericht des 112-seitigen „Endberichte Integriertes Energetisches Quartierskonzept Plön-Südwest“ enthalten. Es ist unter Punkt 9.2 auf Seite 92 ff zu finden. Es beinhaltet die Aufgabe:
– Detaillierte Flächenanalyse des möglichen Solarthermiefeldes (zunächst die grundsätzliche Verfügbarkeit mit Eigentümern absichern, dann genehmigungsrechtliche Einschätzung mit Umweltverträglichkeit)

Bereits auf Seite 3 des Endberichtes wurde ich stutzig. Dort steht, daß das Konzept „Plön-Südwest” unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte aufzeigen soll, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen.
Ausdrücklich nicht berücksichtigt wird hier der Aspekt des Landschaftsschutzes.
Ich kann hier nicht an Zufall glauben, dazu ist der Endbericht zu sorgfältig erarbeitet.
Für mich besteht der Verdacht, daß hier bereits auf eine Lösung unter Einbindung mit Solarthermieanlagen hingearbeitet wurde.

Im weiteren Verlauf des Endberichtes werden dann zwei Konzepte für den Betrieb des Nahwärmenetzes aufgezeigt. Beide Konzepte sehen die Nutzung einer Wärmepumpe vor, die die Abwärme der in der Kläranlage angedachten Algenanlage oder die Wärme des Sees nutzen soll. Ein Konzept kommt ohne Solarthermiefeld aus. Das andere Konzept  schließt ein Solarthermiefeld mit ein. Zu dem Konzept mit Solarthermie gibt es drei Optionen: zwei davon beinhalten ein großes Solarthermiefeld, eine dritte Option sieht ein kleinere Feld entlang der B76 vor.

Entscheidend ist die Aussage auf Seite 60 des Endberichtes:
„Solarthermische Anlagen sind sehr volatil (abhängig von der Sonneneinstrahlung). Der Großteil der Wärme fällt im Sommer an. In diesen Zeiten ist eine hypothetische Wärmepumpe (Kläranlage oder Seewasser) ebenfalls am effektivsten, sodass sich beide Anlagen konterkarieren würden. Aus diesem Grund ist es nicht zu empfehlen, die beiden Technologien zu kombinieren, sondern diese als Alternative zueinander zu betrachten.“
Fazit: Eine Solarthermieanlage ist nicht notwendig.

Dazu kommt, daß die Investitionskosten für das Konzept ohne Solarthermie von den Investitionskosten her günstiger ist. Die zu finanzierende Investitionssumme beträgt 8.070634,- €
Zum Vergleich: die zu finanzierende Investitionssumme für die unterschiedlichen Konzepte mit Solarthermie liegen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- €

Und natürlich schiebt man uns auf Seite 34 auch wieder „Einfahrverbote (Anm.: in die Innenstadt) für klassisch verbrennungsmotorisch betriebene KFZ (ausgenommen Anlieger und Mobiliotätseingschränkte)” unter. Ich persönlich halte die Parkplätze auf dem Markt für wichtig und erforderlich und werde mich entschieden für den Erhalt der Parkplätze auf dem Markt und in der Lübecker Straße einsetzen, so wie ich mich in der Vergangenheit dafür eingesetzt habe. 

Der Endbericht kann hier eingesehen werden:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/___tmp/tmp/4515781-136934870113/934870113/00151514/14-Anlagen/01/PloenEQKBericht16112021.pdf

Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Wiedereingliederung des Bauhofes

Die wohl wichtigste Entscheidung der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses wurde zum Tagesordnungspunkt 7 / “Rückführung des Baubetriebshofes von den Stadtwerken Plön AöR zur Stadt Plön” getroffen.
Einstimmig (11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung) faßte der Ausschuß den Beschluß, der Ratsversammlung folgendes zu empfehlen:
– Rückführung des Baubetriebshofes aus der AöR zur Stadt Plön als Regiebetrieb.
– Planung der Umsetzung der Leitung des Baubetriebshofes.
Die Wiedereingliederung des Bauhofes in die Verwaltung soll spätestens zum 01. Januar 2023 abgeschossen sein.

Damit ist zwar noch keine endgültige Entscheidung gefallen, aber die Richtung ist vorgegeben.
Die Ratsversammlung wird am 15. Dezember über diesen Schritt zu beschließen haben.
Wenn im Rahmen der weiteren Prüfung keine gravierenden Gründe erkannt werden, die zu einem Überdenken der Entscheidung führen sollten, wird dieser Weg beschritten.

In der Diskussion konnte niemand sagen, warum der Baubetriebshof seinerzeit aus der Verwaltung ausgegliedert wurde. Im Grunde genommen ist das für die aktuell anstehende Entscheidung auch belanglos.
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden künftig Umsatzsteuern auf Bauhofleistungen zu zahlen sein, weil der Bauhof nunmehr als externer Dienstleister angesehen wird.
Durch die Wiedereingliederung in die Verwaltung wird die Tätigkeit des Bauhofes zu einer Tätigkeit innerhalb der Verwaltung. Damit fällt auch keine Umsatzsteuer an.

Alle Denkansätze, die daraus hinauflaufen, Rasenmäher und Papierkörbe leeren zu hoheitlichen Aufgaben umzudeuten, um die AöR bei den Stadtwerken zu lassen, sind eher fragwürdig und angreifbar. 
Herr Hochstädter vom Büro Sander + Partner berät die Verwaltung und hat die Thematik noch einmal anschaulich erörtert.

Würde diese Wiedereingliederung nicht erfolgen, würden sich die Rechnungen, die die Stadtwerke bislang an die Stadt schicken, zukünftig um die Umsatzsteuer (üblicherweise 19%) erhöhen.
Daher ist es im Grunde genommen schon ein Gebot des wirtschaftlichen Handelns, diesen Weg zu gehen.

Am Personalbestand soll sich nichts ändern, lediglich die Organisationsstruktur wird angepaßt. Die Überlegungen des Bürgermeisters laufen darauf hinaus, den Betriebsleiter als Teamleiter im Fachbereich 2 anzusiedeln. Das wird im Detail natürlich noch zu klären sein.

Möglicherweise wird es noch zu einer Diskussion kommen, ob die Wiedereingliederung zu einer Gebührenerhöhung führt. Mit Sicherheit wäre eine Gebührenerhöhung vorprogrammiert, wenn wir diesen Schritt nicht gehen würden und künftig Umsatzsteuer zu zahlen hätten.
Aus meiner Erfahrung als Gebührenzahler heraus kann ich nur sagen, daß Gebühren auf lange Sicht gesehen immer gestiegen sind, vielleicht mit Ausnahme der Telefongebühren, aber das sind seit der Marktöffnung für Kommunikation auch keine Gebühren im eigentlichen Sinne mehr.
Ich vermute, dass sich die Gebühren für Leistungen des Bauhofes, z.B. Straßenreinigung, auf lange Sicht moderat erhöhen, da Personal- und Energiekosten ebenfalls eher steigen.
Wenn Kosten für den Geschäftsführer der AöR künftig nicht mehr eingerechnet werden, dann hat das nach meiner persönlichen Einschätzung eher nur einen kurzfristigen Einfluß auf die Gebührenhöhe. Aber ich möchte betonen, daß das eher persönliche Einschätzungen sind, die auf keinen verläßlichen Daten beruhen.
Eine verläßliche Aussage zur Gebührenentwicklung ist im Moment nicht möglich.