Herr Kuhr vom OHA und das Gschmäckle

In der Ausgabe des Ostholsteiner Anzeigers (OHA) erschien am Samstag, dem 19. November 22 ein von Herrn Michael Kuhr geschriebener Artikel unter der Überschrift:
„Winter atmet auf – doch ein Gschmäckle bleibt“.
Ein Gschmäcke gibt es, aber nach meiner Meinung ein ganz anderes als Herr Kuhr meint.

Am Wochenende mußte ich auf einer privaten Veranstaltung der Behauptung entgegentreten, wir würden uns in der Ratsversammlung bei der Wahl des nächsten Bürgermeisters (oder der nächsten Bürgermeisterin) etwas zurechtmauscheln. Es stand dabei die Behauptung im Raum, dass niemand den Mut hatte, als Gegenkandidat gegen den amtierenden Bürgermeister anzutreten. Mein Gesprächspartner vermutete, dass ein Gegenkandidat bei einer Wahl durch die Bevölkerung keine Chance gehabt hätte. Darum sei eine Intrige gegen Herrn Bürgermeister Winter gesponnen worden. Zumindest käme das bei der Bevölkerung so an. Mit der Nein-Stimmen Kampagne wäre seine Wiederwahl verhindert worden und nun würde eine Mehrheit in der Ratsversammlung sich einen neuen Kandidaten hinmauscheln. Als Mitglied der Ratsversammlung habe ich diesen Vorwurf der Mauschelei zurückgewiesen.

Dennoch ist dieser Aussage nur schwer zu begegnen. Die Umstände, die mit zu dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl geführt haben, könnten so interpretiert werden.

In dem Zusammenhang muss nun auch der Artikel von Herrn Kuhr betrachtet werden, der über die Strafanzeige von Herrn Dr. Kickler gegen Herrn Bürgermeister Winter berichtet hat. Diese Strafanzeige wurde im Vorfeld der Bürgermeisterwahl gestellt. Die Strafanzeige war offenbar substanzlos. Die Ermittlungen wurden nach dem Wahltermin eingestellt. Dennoch wird jetzt, Wochen nach der Wahl, mit dem Artikel ein „Gschmäckle“ suggeriert, das Herrn Bürgermeister Winter angedichtet wird.
Genau das hat ein Gschmäckle und wirft die Frage auf: „Warum?“
Ich kann es mir nicht erklären.

Dazu möchte ich noch einmal meine Sicht der Dinge darstellen:

Während der Bürgermeisterwahl wurde u.a. die Finanzierung des Bürgerbüros in der Langen Straße thematisiert. Die ursprünglichen Kosten für die Ausstattung wurden mit 20.000,- Euro beziffert, letztendlich kostete uns das Bürgerbüro über 200.000,- Euro.
Dazu kam, dass die Absprachen zur Finanzierung und Nutzung mit den Stadtwerken Plön, die das Büro in Gemeinschaft mit der Stadtverwaltung nutzen, nicht tragfähig waren.
Auf Veranlassung des Hauptausschusses wurde der Vorgang zur Prüfung an die Kommunalaufsicht gegeben.
Die Prüfung endete mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister, weil er  gegen Kommunalrecht verstoßen hat. Den Verstoß hatte er bereits im Vorfeld gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt. Es wurde eine Disziplinarstrafe gegen den Bürgermeister ausgesprochen. Diese Strafe hat der Bürgermeister akzeptiert. Sie wurde rechtswirksam.
Damit ist der Fall abgeschlossen.
Das ganze ist durch die Presse gegangen.
Ich kann in dem Zusammenhang kein „Gschmäckle“ erkennen.

Hätte die Kommunalaufsicht – die zweifellos über erheblichen rechtlichen Sachverstand verfügt – einen Anhaltspunkt für Untreue gesehen, hätte sie den Fall mit Sicherheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Das hat sie aber nicht getan.

Dennoch kann natürlich jeder*e eine Strafanzeige stellen, das ist sein oder ihr gutes Recht. Nun ist allgemein bekannt, dass rechtliche Verfahren eine ganze Zeit dauern. Von daher war absehbar, dass die Entscheidung über die Aufnahme oder Einstellung von Ermittlungen nicht vor dem Termin der Bürgermeisterwahl erfolgen wird. Es muß eigentlich jeder*m klar sein, dass das Einfluß auf das Ergebnis der Bürgermeisterwahl haben kann. Wenn das die Absicht war, wäre der Zeitpunkt der Abgabe der Strafanzeige sicher taktisch gut gewählt.
Natürlich können auch andere Motive, beispielsweise die Sorge um das öffentliche Wohl, als Motivation für die Abgabe einer Strafanzeige angenommen werden. Das kann letztendlich nur beantworten, wer die Anzeige erstattet hat. Darüber will ich nicht spekulieren.

Dazu kommt, dass in der Strafanzeige nach meinem Kenntnisstand ganze Passagen aus der Begründung der Disziplinarstrafe verwendet wurden. Hier stellt sich die Frage, ob jemand – und wenn ja, wer – Informationen weitergegeben hat, die als „Vertrauliche Personalangelegenheit“ gekennzeichnet waren und so zu behandeln sind. Der Personenkreis, der Zugang zu den Unterlagen des Disziplinarverfahrens hatte, ist denkbar klein. Es sind, was die Politik betrifft, die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter*innen.

Jetzt meine rhetorische Frage: „Herr Kuhr, ist es das, was Sie mit Gschmäckle meinen?“

Zur Nichtwahl des Bürgermeisters

Der Kollege Möller sprach in seinem Redebeitrag von einem Scherbenhaufen, der entstanden ist, weil der einzige zur Wahl stehende Bürgermeisterkandidat nicht gewählt wurde.
http://www.ingo-buth.de/2022/11/09/kollege-bernd-moeller-zur-nein-waehler-kampagne/
Das sehe ich in Teilen anders und es stellen sich für mich auch einige Fragen anders.

1. Unser Bürgermeister wurde nicht wieder gewählt. Das ist eine Wählerentscheidung, die zu respektieren ist. Da hilft auch keine Rechenkunst, mit der man sich das Ergebnis schönrechnet.
Die problematischen Fragen sind in der Wahlbeteiligung zu suchen,
– warum beteiligen sich nur 40% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Wahl des Bürgermeisters?
– ist die Direktwahl des Bürgermeisters überhaupt gerechtfertigt.

2. Wurde der Wahlkampf der Nein-Stimmen Kampagne mit unfairen Mitteln geführt?
Da muss man sich auch weiter die Fragen stellen:
– war das wahlentscheidend?
– steckt ein anderes Kalkül dahinter?

3. Warum beteiligen sich nur 40% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Bürgermeisterwahl?
Offensichtlich besteht kaum Interesse an der Direktwahl der/des Bürgermeisters. Möglicherweise ist das im Einzelfall anders, etwa, wenn sich eine charismatische Persönlichkeit zur Wahl stellt, aber im allgemeinen geht es mehr oder weniger um die Besetzung der Spitze der Verwaltung.
Der Versuch, die Beteiligung an politischen Prozessen auf eine breitere Basis zu stellen, ist aus meiner Sicht nicht geglückt. Auf Kreisebene wurde die Wahl der Landrätin/des Landrates durch die Wähler*innen genau wegen dieses geringen Interesses bereits wieder rückgängig gemacht. Mittlerweile wird die Verwaltungsspitze auf Kreisebene wieder durch den Kreistag gewählt.

4. Ist die Direktwahl eines Bürgermeisters / einer Bürgermeisterin überhaupt gerechtfertigt?
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin leitet die Verwaltung. Aus der Funktion der Verwaltungsleitung läßt sich eigentlich kein politisches Mandat ableiten. Die Verwaltung hat umzusetzen, was die Selbstverwaltung – in diesem Fall die Ratsversammlung oder einer der Ausschüsse – beschließt.
Durch die direkte Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin sollte die demokratische Beteiligung der Bevölkerung vor Ort gefördert werden. Daher bleibt nichts anderes übrig, als im Wahlkampf mit einem eigenen Programm anzutreten, an dessen Umsetzung man später gemessen wird.
Durch direkte Wahl erhält der Bürgermeister / die Bürgermeisterin tatsächlich ein politisches Mandat. Als Leiter*in der Verwaltung kann er/sie auf das Fachwissen in der Verwaltung zurückgreifen und hat damit natürlich erst einmal einen Wissensvorsprung, mit dem sich politische Prozesse lenken lassen. Es hängt natürlich auch davon ab, ob der Bürgermeister / die Bürgermeisterin die Verwaltung steuert oder umgekehrt. Im Idealfall gibt es in der Ratsversammlung eine klare politische Mehrheit und das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin ist mit einer Person besetzt, die dieser politischen Mehrheit nahe steht.
Prozesse laufen dann schneller durch, gleichzeitig steigt die Gefahr von Klientelpolitik.
Gibt es Differenzen zwischen Bürgermeister*in und Ratsversammlung, so besteht die Gefahr, dass sich Verwaltung und Selbstverwaltung gegenseitig blockieren können. Hat der/die Bürgermeister*in klare Vorstellungen und Ideen, findet damit aber keinen Rückhalt in der Ratsversammlung und werden die Finanzmittel im Haushalt nicht bereit gestellt, dann passiert nichts. Ebenso kann die Verwaltung politische Beschlüsse ins Leere laufen lassen, indem sie beispielsweise einfach nicht umgesetzt oder nur verzögert bearbeitet werden.
Zwischen diesen Polen ist alles möglich.
Die Reibungsverluste, die zwischen der durch Wahl legitimierten Ratsversammlung und dem/der durch Wahl legitimierten Bürgermeister*in entstehen, könnten möglicherweise reduziert werden, wenn man zum alten System zurück kehrt und die Verwaltungsspitze durch die Ratsversammlung bestimmt. Das wäre kein Beinbruch.

5. Wurde die Wahl mit unfairen Mitteln geführt?
Ein klares „Ja“. Ein Plöner Bürger hat während des Wahlkampfes eine Strafanzeige wegen Untreue gegen den Bürgermeister gestellt und damit den Eindruck erweckt, dass der Bürgermeister bei der Einrichtung des Bürgerbüros möglicherweise kriminell gehandelt hat.
Schon nach meiner damaligen Einschätzung konnte die Begründung für die Anzeige nicht stichhaltig sein. Die Untersuchungen der Kommunalaufsicht waren bereits abgeschlossen, es wurde ein Fehlverhalten des Bürgermeisters festgestellt und eine Disziplinarmaßnahme verhängt.
Da die Kommunalaufsicht den Fall nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat, war für mich klar, dass „Untreue“ als Straftatbestand nicht vorlag.
Die erst nach der Wahl erfolgte Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bestätigt meine damalige Einschätzung.
Nun ist ein Disziplinarverfahren eine vertrauliche Personalangelegenheit. Darauf wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses mehrfach hingewiesen. Lediglich Mitglieder des Hauptausschusses oder deren Vertreter hatten Zugang zu den Disziplinarunterlagen. Ansonsten war der Inhalt der Disziplinarverfügung nur wenigen Mitarbeitenden der Verwaltungen von Stadt und Kreis zugänglich.
Die echte Sauerei ist, dass Inhalte aus einer vertraulichen Personalangelegenheit an eine dritte Person weitergegeben und nach meinem Kenntnisstand fast wortwörtlich in der Strafanzeige verwendet wurden.
Die Strafanzeige wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, an dem klar war, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund der Bearbeitungszeiten nicht vor dem Wahltermin nicht zu erwarten ist.

Darüber hinaus haben zahlreiche Mitbürger*innen eine Anzeige unterschrieben, die mit dem Satz: „Wußten Sie schon, dass Sie bei der Bürgermeisterwahl in Plön … auch mit NEIN stimmen können?“ überschrieben war. Dazu war in der Anzeige, die einem Wahlzettel nachempfundenen war, ein in fetter roter Schrift hervorgehobenes NEIN angekreuzt. Das war sehr suggestiv und vom Zeitpunkt her gut gewählt; erschienen am Mittwoch vor der Wahl. Damit hatte der Bürgermeister keine richtige Gelegenheit mehr, darauf zu reagieren. Das war taktisch geschickt, aber nach meiner Bewertung auch auch nicht unfair. Zudem haben sich die Anzeigenunterstützer*innen namentlich zu ihrer Meinung bekannt. 

Mein Kollege Möller verwendet auch den Begriff „Nein-Sager-Partei“. Herr Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) hat sich entschieden dagegen verwehrt, die CDU als Nein-Sager-Partei zu bezeichnen. Er hatte sich im Vorfeld in der Presse ausdrücklich nicht hinter die Nein-Stimmen-Kampagne gestellt. Er hat natürlich recht, wenn er sagt, dass zwar CDU-Mitglieder auf der Unterschriftenliste erschienen sind. Er hat aber auch recht, wenn er sagt, dass er als Vorsitzender der CDU-Fraktion nicht für die Handlungen einzelner CDU-Mitglieder verantwortlich ist.

Mein Kollege Möller kritisierte auch die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers. Der Kritik schließe ich mich an, da ich die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers durchaus als sehr CDU-nah empfinde. Das schließt die Auswahl der Leser*innenbriefe mit ein. Aber da gibt es nur zwei Möglichkeiten:
– man nimmt das hin, zumal die Pressefreiheit ein sehr schützenswertes Gut ist.
– man spricht mit den Verantwortlichen und wenn es keine Lösung gibt, dann gibt es immerhin noch den Deutschen Presserat, der in berechtigten Fällen Fehlverhalten z.B. mit einer Rüge tadeln kann.
Allerdings läuft man dann Gefahr, dass man in der Berichterstattung weniger – und vielleicht auch weniger wohlwollend – berücksichtigt wird. Die vierte Macht ist natürlich ein Thema für sich.

(Pressefreiheit heißt nicht, dass man sich kritisch mit der Presse und Ihre Kritiker*innen auseinandersetzen kann: https://www.zdf.de/comedy/bosetti-will-reden/bosetti-will-reden-vom-5-oktober-2022-102.html)

Unfair waren die zahlreichen Schmierereien, die sich gegen Lars Winter als Bürgermeisterkandidaten gerichtet haben. Zugegeben, Hitlerbärtchen auf Wahlplakate malen ist eine Art „Kavaliersdelikt“, zumal im Falle von Lars Winter völlig abwegig. Galgen zu malen hat da eine andere Qualität. Spätestens seit der Ermordung von Walter Lübke durch einen Rechtsextremisten sollte man wissen, das man oder frau so etwas nicht macht. Es ist moralisch verwerflich. Das es sich dabei auch um eine Sachbeschädigung handelt, ist da fast zweitrangig. 

5. War das wahlentscheidend?
Lars Winter teilte in der letzten Ratsversammlung mit, dass die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen ihn eingestellt wurde. Gleichzeitig betonte er, dass die Anzeige wohl ihren Zweck erfüllt hätte.
Ich persönlich schätze es nicht so ein, dass die Strafanzeige und die Anzeige im Reporter wahlentscheidend waren. Sicher haben sie das Wahlergebnis beeinflußt, aber nach meiner Einschätzung ist der deutliche Stimmenüberschuss für die Abwahl so nicht zu erklären. Auch die anderen oben genannten Faktoren dürften nicht entscheidend gewesen sein. Nach meiner Einschätzung ist es der Umstand, dass Lars Winter sich durchaus konsequent für seine Positionen eingesetzt und nicht jedem nach dem Mund geredet hat. Damit ist er manch einer*m auf die Füße getreten ist. So etwas spricht sich rum, darüber redet man in der Langen Straße, im Freundes- und Familienkreis, im Verein und sonst noch wo. Plön ist eine Kleinstadt. In einigen Fällen wurde der Bürgermeister auch kritisiert, obwohl er Beschlüsse der Politik umgesetzt hat, was unter anderem bei Baurechtsfragen und in Fragen der baulichen Nutzung der Fall ist. Nach meiner Wahrnehmung ist die Rolle des Bürgermeisters in der Bevölkerung nicht immer richtig erkannt worden. In einigen Gesprächen wurde mir gegenüber geäußert, dass er als überheblich wahrgenommen wurde. Diese Dinge spielen nach meiner Auffassung eine wesentliche Rolle für die Entscheidung der Wähler*innen.
Der andere wesentlicher Faktor ist, dass es der „Nein-Stimmen-Kampagne“ gelungen ist, die „Nein-Wähler*innen“ zu mobilisieren, während der Bürgermeister seine Wähler*innen nicht an die Wahlurne bringen konnte. 

6. Steckte ein anderes Kalkül dahinter?
Es kann natürlich spekuliert werden, ob man dem Bürgermeister nur eine auswischen wollte oder ob ein weitergehendes Kalkül hinter der Nein-Stimmen-Kampagne steht. Tatsache ist, dass sich niemand als Gegenkandidat für das Amt beworben hat, obwohl sich z.B. die Nachbarstadt Eutin vor Bewerber*innen kaum retten konnte. Da liegt die Vermutung nahe, dass sich niemand einen Wahlsieg im direkten Duell gegen Bürgermeister Lars Winter zugetraut hat. Bei einer Entscheidung  durch die Ratsversammlung könnten sich potentielle Interessenten größere Chancen ausrechnen. So zumindest kann die Äußerung des Bürgermeisters: „Wir wollen mal sehen, wer jetzt um die Ecke kommt.“ verstanden werden. Bei der Beantwortung dieser Frage würde ich mich nicht festlegen wollen. Kann sein, kann nicht sein.

Fazit: Wir haben es hier nicht mit einem Scherbenhaufen zu tun, sondern mit Realitäten der Kommunalpolitik. Wenn der neue Bürgermeister jetzt nicht von 40% der Bevölkerung, sondern von der Mehrheit Ratsversammlung, die ja durch Wahl demokratisch legitimiert ist, gewählt wird, dann ist das kein demokratischer Beinbruch.