Herr Kuhr vom OHA und das Gschmäckle

In der Ausgabe des Ostholsteiner Anzeigers (OHA) erschien am Samstag, dem 19. November 22 ein von Herrn Michael Kuhr geschriebener Artikel unter der Überschrift:
„Winter atmet auf – doch ein Gschmäckle bleibt“.
Ein Gschmäcke gibt es, aber nach meiner Meinung ein ganz anderes als Herr Kuhr meint.

Am Wochenende mußte ich auf einer privaten Veranstaltung der Behauptung entgegentreten, wir würden uns in der Ratsversammlung bei der Wahl des nächsten Bürgermeisters (oder der nächsten Bürgermeisterin) etwas zurechtmauscheln. Es stand dabei die Behauptung im Raum, dass niemand den Mut hatte, als Gegenkandidat gegen den amtierenden Bürgermeister anzutreten. Mein Gesprächspartner vermutete, dass ein Gegenkandidat bei einer Wahl durch die Bevölkerung keine Chance gehabt hätte. Darum sei eine Intrige gegen Herrn Bürgermeister Winter gesponnen worden. Zumindest käme das bei der Bevölkerung so an. Mit der Nein-Stimmen Kampagne wäre seine Wiederwahl verhindert worden und nun würde eine Mehrheit in der Ratsversammlung sich einen neuen Kandidaten hinmauscheln. Als Mitglied der Ratsversammlung habe ich diesen Vorwurf der Mauschelei zurückgewiesen.

Dennoch ist dieser Aussage nur schwer zu begegnen. Die Umstände, die mit zu dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl geführt haben, könnten so interpretiert werden.

In dem Zusammenhang muss nun auch der Artikel von Herrn Kuhr betrachtet werden, der über die Strafanzeige von Herrn Dr. Kickler gegen Herrn Bürgermeister Winter berichtet hat. Diese Strafanzeige wurde im Vorfeld der Bürgermeisterwahl gestellt. Die Strafanzeige war offenbar substanzlos. Die Ermittlungen wurden nach dem Wahltermin eingestellt. Dennoch wird jetzt, Wochen nach der Wahl, mit dem Artikel ein „Gschmäckle“ suggeriert, das Herrn Bürgermeister Winter angedichtet wird.
Genau das hat ein Gschmäckle und wirft die Frage auf: „Warum?“
Ich kann es mir nicht erklären.

Dazu möchte ich noch einmal meine Sicht der Dinge darstellen:

Während der Bürgermeisterwahl wurde u.a. die Finanzierung des Bürgerbüros in der Langen Straße thematisiert. Die ursprünglichen Kosten für die Ausstattung wurden mit 20.000,- Euro beziffert, letztendlich kostete uns das Bürgerbüro über 200.000,- Euro.
Dazu kam, dass die Absprachen zur Finanzierung und Nutzung mit den Stadtwerken Plön, die das Büro in Gemeinschaft mit der Stadtverwaltung nutzen, nicht tragfähig waren.
Auf Veranlassung des Hauptausschusses wurde der Vorgang zur Prüfung an die Kommunalaufsicht gegeben.
Die Prüfung endete mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister, weil er  gegen Kommunalrecht verstoßen hat. Den Verstoß hatte er bereits im Vorfeld gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt. Es wurde eine Disziplinarstrafe gegen den Bürgermeister ausgesprochen. Diese Strafe hat der Bürgermeister akzeptiert. Sie wurde rechtswirksam.
Damit ist der Fall abgeschlossen.
Das ganze ist durch die Presse gegangen.
Ich kann in dem Zusammenhang kein „Gschmäckle“ erkennen.

Hätte die Kommunalaufsicht – die zweifellos über erheblichen rechtlichen Sachverstand verfügt – einen Anhaltspunkt für Untreue gesehen, hätte sie den Fall mit Sicherheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Das hat sie aber nicht getan.

Dennoch kann natürlich jeder*e eine Strafanzeige stellen, das ist sein oder ihr gutes Recht. Nun ist allgemein bekannt, dass rechtliche Verfahren eine ganze Zeit dauern. Von daher war absehbar, dass die Entscheidung über die Aufnahme oder Einstellung von Ermittlungen nicht vor dem Termin der Bürgermeisterwahl erfolgen wird. Es muß eigentlich jeder*m klar sein, dass das Einfluß auf das Ergebnis der Bürgermeisterwahl haben kann. Wenn das die Absicht war, wäre der Zeitpunkt der Abgabe der Strafanzeige sicher taktisch gut gewählt.
Natürlich können auch andere Motive, beispielsweise die Sorge um das öffentliche Wohl, als Motivation für die Abgabe einer Strafanzeige angenommen werden. Das kann letztendlich nur beantworten, wer die Anzeige erstattet hat. Darüber will ich nicht spekulieren.

Dazu kommt, dass in der Strafanzeige nach meinem Kenntnisstand ganze Passagen aus der Begründung der Disziplinarstrafe verwendet wurden. Hier stellt sich die Frage, ob jemand – und wenn ja, wer – Informationen weitergegeben hat, die als „Vertrauliche Personalangelegenheit“ gekennzeichnet waren und so zu behandeln sind. Der Personenkreis, der Zugang zu den Unterlagen des Disziplinarverfahrens hatte, ist denkbar klein. Es sind, was die Politik betrifft, die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter*innen.

Jetzt meine rhetorische Frage: „Herr Kuhr, ist es das, was Sie mit Gschmäckle meinen?“

Ein Gedanke zu „Herr Kuhr vom OHA und das Gschmäckle

  1. Es lässt sich ja nicht wegdiskutieren:
    Lars Winter hat die Bürgermeisterwahl verloren, Punkt!

    Viele kennen ihn aus dem Stadtbild, aus den sozialen Medien und der Berichterstattung, und einige sogar persönlich.

    Jeder einzelne mündige Wähler, jede einzelne mündige Wählerin, wird für sich persönlich wahrscheinlich gute Gründe gefunden haben, das Kreuz bei „nein“ zu machen.

    Sucht man nach der einen Begründung für die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler, so wird das nicht gelingen, das Ergebnis ist zweifellos eine Ansammlung vieler einzelner Gesichtspunkte.

    Die „Nein“ Kampagne und auch die aus meiner Sicht oftmals einseitige Berichterstattung speziell des Ostholsteinischen Anzeigers (Herr Kuhr), sowie die mehrfache Veröffentlichung von Meinungen sehr weniger Leserbriefschreiber/innen, die sich negativ über den Bürgermeister äußerten, hat sicherlich auch etwas dazu beigetragen.

    Journalismus ist natürlich nicht dazu da, um zu gefallen, und ich mache mich auch nicht auf die Suche nach einem Sündenbock, aber einige Artikel sind, aus meiner Sicht, entweder schlecht recherchiert oder geben nur die halbe Wahrheit wieder.

    Ein Beispiel:
    Im Artikel vom 4. August 2022: „Er macht sich vom Täter zum Opfer“, schreibt Herr Kuhr, dass sich die drei CDU Hauptausschussmitglieder André Jagusch, Thure Koll und Thore Kalinka „…empört…“ davon distanzieren, dass sie von Herrn Winter damit in Verbindung gebracht würden, Informationen über die Disziplinarverfügung gegen ihn aus dem nicht-öffentlichen Teil der betreffenden Hauptausschusssitzung an den Rechtsanwalt Dr. Kickler weitergegeben zu haben, und fordern deshalb wortreich eine Entschuldigung und Klarstellung von Herrn Winter.

    Das klingt zunächst erst einmal für die Leserinnen und Leser sehr plausibel, ist aber nur die halbe Wahrheit.

    Denn, wie dem öffentlich zugänglichen Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 27.06.2022 zu entnehmen ist, hat der sich von einer Weitergabe distanzierende CDU Ratsherr Thure Koll an eben dieser Sitzung gar nicht persönlich teilgenommen, sondern wurde von seinem Fraktionskollegen Yorck Wegener vertreten.

    Dieser Umstand hätte durchaus dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Jagusch und, mit ein wenig Recherche, auch Herrn Kuhr bekannt sein dürfen!

    Eine Richtigstellung durch die CDU Fraktion oder gar eine anschließende Erklärung von Herrn Wegener, dass auch er keine Informationen aus ihm zugänglichen nicht-öffentlichen Akten weitergegeben hat, habe ich jedenfalls bisher nicht vernommen.
    Wer von den sehr wenigen Personen die Einsicht in die als vertrauliche Personalangelegenheit gekennzeichneten Unterlagen genommen haben, diese weitergeleitet und somit massiv gegen seine Verschwiegenheitspflicht als Ratsherr verstoßen hat, lässt sich zunächst weiterhin nur vermuten.

    Was bleibt, ist auch hier, ein Gschmäckle.

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