Von der Tagesordnung: Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der gestrigen Sitzung des SUE gab es zu folgenden Themen durchaus kontroverse, teilweise emotionelle Diskussionen:
– „Tagesordnung“,
 -„Niederschrift der letzten Sitzung“ und
– „Beteiligung an dem „Forschungsprojekt der Uni Kiel im Kontext „SmartCity & Wärmeplanung“ – Plön als Modellstadt“.

Ich fange für heute mal mit der „Tagesordnung“ an, auch wenn es sich im ersten Moment etwas dröge anhört. In der Diskussion ging es um den Tagesordnungspunkt 13: „Benennung und Befugnisse des Behindertenbeauftragten“ (Anm.1). Dieser Tagesordnungspunkt wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Tagesordnung genommen.
Der Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, wurde von Ratsherrn Rose (SPD) eingebracht und so begründet: „mein Antrag sei ein Folgeantrag auf einen Antrag der SPD Fraktion, der zurückgezogen wurde.

Dazu muss man wissen, dass die SPD-Fraktion vorher tatsächlich einen Antrag mit einer sehr ähnlichen Zielsetzung, aber unter einem anderen Namen und mit einem gänzlich anderen Beschlussvorschlag eingebracht hatte. Das Ziel sollte sein, dem Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen ein Antragsrecht einzuräumen.
Der Anlaß für den Antrag war, dass der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Ausschüssen zwar ein Rederecht zu Themen hat, die seinen Aufgabenbereich betreffen, er aber keine eigenen Anträge stellen kann. Die Forderung der SPD-Fraktion nach einem Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen ist richtig und ich hätte den Beschlussvorschlag auch voll unterstützt.

Leider stellte sich nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht aber heraus, dass der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion etwas unglücklich verfasst war. Wäre der Beschluss so gefaßt worden, wie die SPD-Fraktion ihn formuliert hatte, wäre er rechtswidrig gewesen. Die Bürgermeisterin hätte in Folge die Pflicht gehabt, den Beschluss aufzuheben. Daher hat die SPD-Fraktion den Antrag zurückgezogen.
Somit stand erst einmal für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) kein entsprechender Tagesordnungspunkt zu dem Thema mehr zur Beratung an.

Da mir das Thema durchaus wichtig ist, habe ich dann unmittelbar vor Ablauf der Frist reagiert und beantragt, das bereits oben im zweiten Absatz genannte Thema auf die Tagesordnung des SUE zu setzen. Dabei ist mir zwar ein Irrtum unterlaufen, aber das ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung. (Anm. 2 am Ende des Beitrages mit Zusatzinformation)

Dazu habe ich einen Tagesordnungspunkt formuliert, der sehr weit gefasst ist. Unter diesem Tagesordnungspunkt hätte man sehr unterschiedliche Beschlüsse fassen können.
Gleichzeitig habe ich selber zwei Beschlussvorschläge gemacht:

1. „Umbenennung der Funktion „Behindertenbeauftragter“ in „Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung“ 

Der Begriff „Behinderter“ ist ganz offensichtlich diskriminierend und wird zudem von einigen Leuten auch bewußt beleidigend genutzt. Ausdrücke wie „Du Behinderter“ oder „Du bist ja behindert“ oder „was ist das denn für ein behinderter Vorschlag“ machen das deutlich.
Der Bund hat bereits 2016 reagiert und ihren „Beauftragten … für die Belange behinderter Menschen“ in Beauftragter der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung“ umbenannt.
Mein Vorschlag hätte dann statt „Behinderung“ auch den Begriff „Beeinträchtigung“ vorgesehen, den ich für deutlich weniger diskriminierend halte.
Ich halte es schlichtweg für ein Gebot der Höflichkeit, Menschen so anzusprechen, wie sie angesprochen werden möchten. Als „Nicht-Behinderter“ sollte man vielleicht einmal versuchen, sich in die Situation eines Menschen mit Beeinträchtigung hineinzuversetzen, bevor man sich aus verletzter Eitelkeit oder aus der weltanschaulich begründeten Ablehnung von Umbenennungen zu dem Thema äußert.

2. Beim zweiten Beschlussvorschlag ging es lediglich darum, das Thema Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen und durch die Verwaltung vorbereiten zu lassen. Dazu hatte ich folgenden Beschlussvorschlag geschrieben:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dem „Behindertenbeauftragten“ zukünftig ein Rede- und Antragsrecht eigeräumt werden kann. Die Prüfung soll unter anderem nicht nur, aber auch umfassen:

– die Umwandlung der Funktion „Behindertenbeauftragter“ in einen „Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung“ mit Rede und Antragsrecht, sowie die dazu erforderlichen Anpassungen der Satzungen
– ständiges Mitglied im Seniorenbeirat mit Rede und Antragsrecht.
– andere Lösungswege

Das Prüfergebnis soll rechtzeitig zur Sitzung des SUE im September vorliegen und dort in einem  gesonderten Tagesordnungspunkt beraten werden. Der Seniorenbeirat und der Behindertenbeauftragte sollen im Vorfeld durch die Verwaltung beteiligt werden.

Meine Absicht war es, das Thema, über das wir schon seit mehr einem halben Jahr reden, spätestens im Herbst anzupacken und die Verwaltung mit der Vorbereitung zu beauftragen.


In seinem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, äußerte Ratsherr Rose (SPD), dass  mein Antrag nur ein Folgeantrag auf einen Antrag der SPD-Fraktion sei, der zurückgezogen wurde.
Ich habe dazu erwidert, dass dasnach meiner Auffassung nicht stichhaltig wäre.
Der Antrag der SPD Fraktion existierte nicht mehr, nachdem er zurückgezogen wurde.
Mein Antrag hat sich nicht nur im Namen, sondern auch inhaltlich vom Antrag der SPD-Fraktion unterschieden. Lediglich die Zielsetzung (Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung) war gleich.

Herr Rose bedankt sich auffallend oft, fast schon gebetsmühlenhaft, bei der Verwaltung für Ihre gute Arbeit und spricht ihr bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Vertrauen aus, so zumindest meine subjektive Wahrnehmung. Anderen Mitgliedern der SPD Fraktion verwenden auch gerne den Begriff „Wertschätzung“.
Mit dem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, hat die SPD-Fraktion – oder vielleicht auch nur Ratsherr Rose – sich aus meiner Sicht nicht gerade wertschätzend gegenüber der Arbeit des ehrenamtlich tätigen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen gezeigt. So geht man, meine ich, nicht mit Menschen um, die sich freiwillig zur Übernahme eines Ehrenamtes bereit erklären. Dankbarkeit sieht anders aus. Auch gegenüber den Menschen mit Beeinträchtigung ist der Antrag von Ratsherrn Rose nach meiner Wahrnehmung kein gutes Zeichen.

Dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit der SPD stimmt, war zu erwarten. Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Dahmke, wollte das Thema von der Tagesordnung haben, weil die Tagesordnung bereits so voll war und den Schwerpunkt Klima haben sollte. Auf das Thema komme ich wohl morgen oder in Kürze noch einmal zurück.

Anmerkungen:

Anm. 1: Der offizielle Name für die Funktion ist „Behindertenbeauftragter. Da dieser Begriff aber aus meiner Sicht diskriminierend ist, nutze ich im Folgenden den Begriff „Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung“. Das ist der Begriff, den Herr Möllers schon in den vorhergehenden Sitzungen selber für die Bezeichung seines Ehrenamtes genutzt hat. 

Anm. 2: Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen, zu dem ich mich gerne bekenne. Ich ging davon aus, dass die Antragsfrist für Tagesordnungspunkte 10 Tage beträgt. Tatsächlich beträgt die Frist 14 Tage, wie mir eine Mitarbeiterin der Verwaltung dankenswerterweise mitgeteilt hat.
Die Information, dass der Antrag der SPD wegen offensichtlicher Fehler zurückgezogen wurde, ist mir erst wenige Stunden vor dem von mir angenommenen Fristablauf bekannt geworden. Daher habe ich sofort reagiert und als Ratsherr – nicht wie irrtümlich in der Tagesordnung steht, für die FWG-Fraktion – den entsprechenden Antrag gestellt. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich keine Gelegenheit, mich inhaltlich mit unserer Fraktion inhaltlich abzustimmen.