Neues aus dem GUT

Der Ausschuß für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) hatte im März beschlossen, dem Segelclub von Plön (SCvP) einen Zuschuss von 2500,- Euro für die Instandsetzung der Steganlage zu gewähren.
In der gestrigen Sitzung des GUT wurden diese 2500,- Euro auf Antrag der CDU aus dem Haushalt gestrichen. Sechs von elf Ausschussmitgliedern folgten dem Antrag der CDU.
Ich hatte mich seinerzeit für den Antrag eingesetzt, auch wenn der Zuschuss für eine investive Ausgabe vorgesehen war und wir investive Maßnahmen grundsätzlich nicht fördern. Der Antrag wurde im GUT mit fünf Ja Stimmen angenommen. Drei Mitglieder votierten mit Nein, zwei enthielten sich.
Grundsätzlich bedeutet für mich aber, in begründeten Einzelfällen eine Ausnahme machen zu können. In diesem Fall haben wir es mit einem Verein zu tun, der – solange ich im Rahmen meiner kommunalpolitischen Tätigkeit zurück denken kann – erst einmal geringfügig gefördert wurde, während einem anderen Verein über EU-Mittel einen Zuschuss von mehr als 10,000,- Euro für die Errichtung eines Gästesteges zu Gute kamen.
Die Plöner Sportvereine können die Sporthallen kostenlos nutzen, eine Regelung, von der der SCvP keinen Nutzen hat. Vor diesem Hintergrund hielt ich diesen Zuschuß für gerechtfertigt, zumal die Gesamtkosten deutlich drüber lagen und Eigenleistungen aufgrund der Coronasituation bislang nicht möglich waren. Ein anderer Aspekt war, daß die Gesamtkosten für die Sanierung deutlich höher liegen und Zuschüsse vom Landessportbund in der Regel nur fließen, wenn eine Maßnahme auch von anderer Stelle gefördert wird.

Abgesegnet wurden allerdings 100.000,- Euro für den Schutz der 53 Bäume auf dem Parkplatz am Stadtgraben. Die „Baumscheiben“ (die freien Erdflächen um den Stamm) sollen aufgelockert werden. Zusätzlich ist beabsichtigt, eine Bewässerungsmöglichkeit für den Wurzelbereich zu schaffen. Bewässerungssäcke sollen die dauerhafte Wasserversorgung sicherstellen. Sie stellen eine Arbeitserleichterung dar, weil auf diese Weise nicht mehr so häufig gegossen werden muß. Um eine Verdichtung der Baumscheiben zukünftig zu vermeiden wird vorgesehen, sie mit Metallgittern zu schützen.
Das sind knapp 2000,- Euro pro Baum. Die Neupflanzung eines Baumes wäre teurer. 
Ich habe mich schon immer für den Erhalt innerstädtischen Grüns eingesetzt, allerdings mit Augenmaß und in Abwägung mit anderen öffentlichen Interessen. Trotz der hohen Summe und der noch nicht bezifferten Folgekosten trage ich diese Entscheidung – wenn auch mit Bauchschmerzen – mit. 

Eine weitere Maßnahme wurde auf das Jahr 2022 geschoben. Es handelt sich um den Ersatzbau der Sporthalle am Schiffsthal, der mit 5.9 Mio Euro im Haushaltsansatz stand.
Das ist aus meiner Sicht unschädlich, da sich möglicherweise neue Förderungsmöglichkeiten ergeben können und der jetzige Planungsstand keinen Baubeginn in diesem Jahr ermöglichen würde.

Zu Beginn der Sitzung fragte ich, warum die Obstbäume in der Muster-Baumschutzsatzung des Deutschen Städtebundes nicht berücksichtigt sind. Diese Frage, obwohl bereits in der Vergangenheit gestellt, konnte von der Verwaltung nicht beantwortet werden. Ebensowenig die Frage, wie viele Obstbäume unter den Schutz der Satzung fallen würden und welcher zusätzliche Arbeitsaufwand damit verbunden wäre, die Einhaltung der Satzung im Bezug auf die Obstbäume zu kontrollieren.

In seinen Berichten erwähnte der Bürgermeister, daß mehrere Krähennester in der Eutiner Straße spurlos verschwunden sind. Für das Verschwinden gibt es nach seiner Aussage derzeit keine plausible Erklärung. Da es sich bei den Krähen um eine geschützte Art handelt, wäre eine mutwillige Beseitigung der Nester eine Straftat. Da eine mutwillige Beseitigung nicht ausgeschlossen werden kann wird geprüft, ob nunmehr eine Strafanzeige gestellt wird.

Baumschutzsatzung in der Nachspielzeit

Die Frage, ob die Ratsversammlung oder der Bürgermeister in Sachen Baumschutz das letzte Wort hat, ist nach wie vor offen.
Sie entzündete sich an den sechs Birken in der Ulmenstraße 42. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hatte der Fällung zugestimmt und die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen.
(Anmerkung 1)
Der Bürgermeister verwies darauf, daß die Entscheidung über Fällgenehmigungen bei Ihm als Leiter der Verwaltung liegen würde. Wenn die Selbstverwaltung ein Mitspracherecht wünsche, müsse sie die Baumschutzsatzung ändern.
Es wurde versucht, diese Satzungsänderung im Frühjahr im Rahmen einer Ratsversammlung übers Knie zu brechen. Die Tagesordnung der Ratsversammlung war aber so aufgestellt, daß über eine Satzungsänderung nicht abgestimmt werden konnte. Die für eine Änderung der Tagesordnung erforderliche 2/3-Mehrheit kam nicht zustande.
Daraufhin hat die Verwaltung am 06. Mai 2021 im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus einen neuen Entwurf vorgelegt. Er beinhaltete zwar eine zusätzliche Passage, die Ausnahmen in besonderen Fällen zuließ, aber das Kernanliegen der Selbstverwaltung, die Entscheidung über Fällgenehmigungen in Einzelfällen durch die Ratsversammlung zu treffen zu lassen, blieb unberücksichtigt.
Mit neun Stimmen bei zwei Gegenstimmen wurde der Entwurf dann zur Vorberatung in den (SteP) überwiesen.
Der SteP hat dann am 19. Mai 2021 über die Baumschutzsatzung beraten. Im Ergebnis stimmten acht Mitglieder – bei drei Gegenstimmen – dafür, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung über Baumfällungen im Einzelfall an sich ziehen kann.
Der GUT hat dann am 03. Juni 2021 abschließend über die Baumschutzsatzung beraten. Hier wurde mit sechs Ja bei vier Nein-Stimmen beschlossen, die Ausnahmegenehmigungen wie vom SteP empfohlen mit in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.
Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung wies im Verlaufe der Beratung darauf hin, daß § 5 der die Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung) die Verantwortung für Ausnahmen von Satzungen ausschließlich für Bürgermeister*innen vorzieht.
Er betonte, daß ein anderslautender Beschluß rechtswidrig wäre und er gegen einen solchen Beschluß Widerspruch einlegen würde.
Für den 09. Juni 2021 wurde dann der Beschluß über die Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gesetzt.
Im Vorfeld gab es eine Initiative der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt auf die folgende Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zu schieben, um die rechtlichen Fragen mit dem Kreis und dem Land abzuklären.
Der Vorsitzende des GUT, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) machte im Vorfeld der Ratsversammlung darauf aufmerksam, daß er gegen eine Verschiebung ist. Er würde sich für eine sofortige Abstimmung über den ursprünglich von der Verwaltung vorgelegten Entwurf aussprechen. Damit wurde die Tagesordnung nicht geändert.

Als Vorsitzender des GUT führte er später in das Thema ein. Als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er dann, über den Entwurf der Verwaltung abzustimmen. Dieser hätte die Ergänzungen von GUT und SteP nicht mit berücksichtigt.
Ich beantragte im Gegenzug, über die Baumschutzsatzung mit den entsprechenden Änderungen abzustimmen
Darüber hinaus schloß ich mich aber dem Antrag von Herrn Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) an, den Tagesordnungspunkt zu schieben, um die Änderung vor dem Hintergrund der erst vor sechs Tagen bekannt gewordenen Rechtslage neu bewerten zu können.
Die Ratsversammlung folgte dem Vorschlag mit denkbar knapper Mehrheit von – dafür will ich mich jetzt nicht verbürgen – einer Stimme.

Ob die Mehrheit der Selbstverwaltung sich hier gegen die Verwaltung und Teile der Selbstverwaltung durchsetzen kann, ist fraglich.
Die Naturschutzzuständigkeitsverordnung ist kein Gesetz, das vom Parlament des Landes Schleswig Holstein beschlossen wurde. Sie wurde aber aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage von der Landesverwaltung erlassen.
Der § 5 dieser Rechtsverordnung stellt ein erheblichen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang (Art 28 Grundgesetz). Die kommunale Selbstverwaltung muß sich dabei natürlich im bestehenden Rechtsrahmen bewegen.

Eingriffe in das Recht der Kommunalen Selbstverwaltung müssen vom Gesetzgeber gut begründet sein. Dieses Recht und die Pflicht zur Begründung hat die Landesregierung/der Landtag natürlich.
Es stellt sich aber die Frage, ob die Naturschutzzuständigkeitsordnung den Minimalanforderungen genügt, die an eine entsprechende Verordnung zu stellen sind.
Nach meiner derzeitigen Auffassung ist das nicht der Fall.
Das Zitiergebot – also der Hinweis auf die Gesetzesquelle, mit der die Einschränkung begründet wird – ist zumindest im Bezug auf § 5 nicht ausreichend beachtet.
Dazu kommt, daß der § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung in seinem Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist.

Die Kreis- und Landesbehörden sind natürlich an die Rechtsverordnung des Landes gebunden. Daher habe ich wenig Zweifel, daß sie die Verordnung im Allgemeinen und die Position der städtischen Verwaltung im Besonderen in Frage stellen.
Ein objektives Ergebnis wäre nur durch eine externe, unabhängige juristische Bewertung möglich.

Eine Alternative wäre natürlich auch, die Baumschutzsatzung außer Kraft zu setzen oder zu suspendieren. Das könnte die Ratsversammlung, aber das will nach meiner Wahrnehmung natürlich niemand, da allen verantwortlichen Personen an einem Schutz der städtischen Bäume gelegen ist.

Ein Verzicht auf den Entscheidungsvorbehalt der Ratsversammlung wäre eine andere Option. Damit wird aber die Möglichkeit der Selbstverwaltung, ihrem Gestaltungswillen Ausdruck zu verleihen und ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, eingeschränkt. 
Das kann nach meiner Auffassung aber auch nicht die richtige Lösung sein. 

Anmerkung 1: Die Frage war, ob städtebauliche und gestalterische Aspekte einen Vorrang vor dem Erhalt von sechs Bäumen haben. Dabei ging es um Folgendes:
Pro Fällung:
1. Einhalten einer Bauflucht. Gebäude, die aus einer Bauflucht herausragen, fallen dem Betrachter genau so unangenehm auf wie ein Pickel auf der Nase, der auch nicht weit über die Hautoberfläche herausragt. E
2. Optimale Anordnung von Nebengebäuden
3. Optimale Wegeführung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
4. Ersatzpflanzung von 18 Bäume , die über die Lebensdauer betrachtet eine höheren ökologischen Wert haben als sechs Bäume mit einer nur noch begrenzten Restlebensdauer. 
Contra Fällung:
1. Die Bäume sind alt und haben aktuell einen hohen ökologischen Wert. 
2. Die Bäume prägen das Ortsbild

Der Kompromiss ist aus meiner Sicht faul:
1. Eine Birke wurde gefällt. 
2. Die Gebäude rücken sehr dicht an die verbliebenen fünf Birken heran.
Deren Restlebensdauer wird dadurch start verkürzt.
3. Es wird lediglich drei Bäume als Ersatzpflanzung geben.
4. Die Gebäudeaufstellung wird für die voraussichtlich nächsten 60-80 Jahre vermurkst sein.

Haushalt, Verfahren und Hintergründe

In der vergangenen Woche begannen die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltes der Stadt Plön für das Jahr 2021. Im Prinzip ist es so, daß nur die Beschlüsse für freiwillige Aufgaben der Stadt umgesetzt werden können, für die Geld in den Haushalt eingestellt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwas Sozialleistungen werden im Haushalt auch erfaßt. Allerdings hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Wenn es einen gesetzlich begründeten Anspruch gibt, muß bezahlt werden.

In der vergangenen Woche tagten alle drei Ausschüsse der Stadt. Der Hauptausschuß (HA) kam am Montag, dem 31. Mai zusammen, der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagte am Mittwoch, dem 02. Juni und der Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einen Tag darauf am 03. Juni.

In dieser Sitzungswoche wurden in allen drei Ausschüssen die Ergebnis- und Finanzpläne, die Produktbücher und die Investitionslisten vorgelegt.
Die Ergebnis- und Finanzpläne geben eine allgemeine Übersicht über die Finanzlage.
Die Produktbücher sind – wie hier beispielhaft aufgezeigt – gegliedert in
– 5. Hauptproduktbereich (z.B. Gestaltung und Umwelot
– 5.3. Ver- und Entsorgung
– 5.3.8. Abwasserbeseitungung
– 5.3.8.00 Bedürfnisanstalten
Die einzelnen Produktbereiche werden dann auch noch erläutert.
Der Produkthaushalt des HA hat 146 Seiten. Sich hier einzuarbeiten dauert aber nicht so lange, wie im ersten Moment vermutet werden kann. Insbesondere die Erläuterungen machen es einem leichter, das „Zahlenwirrwarr“ zu verstehen. Es ist nämlich kein „Wirrwarr“, sondern ganz übersichtlich, wenn man die Struktur erst einmal verstanden hat.
In der Investitionsliste sind dann noch einmal sehr übersichtlich die Ausgaben zusammengefaßt, die für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden sollen.

Aber Obacht: 2 Positionen haben mein Mißtrauen bzw. Mißfallen erregt.

Hauptausschuß: Produkt 11110 Konto 78683000 /
Kauf Grünfläche CO2-Kompensation für 20.000,— Euro.
Darunter konnte ich mir so gar nichts vorstellen, Wie sich auf Nachfrage herausstellte, handelt es sich dabei um die Wiese am Ortseingang, auf der im Rahmen des städtischen „Klimaschutzplanes“ Sonnenkollektoren errichtet werden sollen. Das steht dann im Zusammenhang mit dem „Quartierskonzept“ für den Bereich Bieberhöhe/Seestraße.
Nun habe ich im Prinzip nichts gegen Sonnenkollektoren, aber ich bin der Überzeugung, daß wir nicht unter dem Motte Klimaschutz, Klimaschutz über alles jede Entscheidung abnicken sollten wie die Pinguine, sondern auch Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz mit in die Abwägung einbeziehen sollten. Allerdings lege ich mich hier jetzt schon fest. Meine Hand werde ich für den „Photovoltarikpark“ am Ortseingang nicht heben.
Hinzu kommt nicht nur, daß der Ankauf unter dem Begriff „CO2 Kompensation“ verschleiert daherkam. Wir hatten uns darauf festgelegt, daß jede Maßnahme zum Klimaschutz und deren Durchführung einzeln beraten und beschlossen wird. Daher könnte ich jetzt versucht sein zu behaupten, daß uns diese Ausgabe untergejubelt wurde. Zumindest wäre es sinnvoll gewesen, sie mit einem Sperrvermerk zu versehen. Das würde bedeuten, daß das Geld erst fließen kann, wenn der Sperrvermerk durch eine Entscheidung des Ausschusses aufgehoben wird.

GUT: Produkt 42402 Konto 78170020 /
Zuschuss Gründach Prinzenbad in Höhe von 277.000,— Euro
Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. (Um mir hier nicht den Vorwurf der Unsachlichkeit zuzuziehen verzichte ich anders als in der Sitzung darauf, das als Schwachsinn zu bezeichnen, aber das mußte mal gesagt werden.)
Dazu zwei Punkte:
1. Eine Blumenwiese (ungefähr 250 qm) auf dem Dach des Prinzenbades mitten im Wald für eine Viertelmillion Euro ist Verschwendung von Steuergeldern und wäre ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Ob hier bereits von Veruntreuung gesprochen werden kann, müßte geprüft werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn 90% der Summe aus Bundesmitteln kommen und die Stadt „nur“ mit 27.000,- Euro an dieser Verschwendung von Steuermitteln beteiligt ist.
Ein Hektar (10.000 qm) Dauergrünland kostet im Kreis Plön über den Daumen 20.000,- Euro)
Das wäre das 40-fache der Fläche des Daches auf dem Prinzenbad. Auf einer derartig großen Fläche ließe sich tatsächlich eine großräumige „Insektentankstelle“ errichten. Nur nicht im Plöner Stadtgebiet. Aber der Nutzen dürfte um ein vielfaches höher sein als der der 250 qm.
Für 200.000,- Euro ließen sich fast 14 Hektar Dauergrünland erwerben. Das wäre grob über den Daumen mehr als das 400-fache der Fläche auf dem Dach des Prinzenbades.

Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Haushaltskonsolidierungsgruppe um 17:00. Dort wird mit den Fraktionsspitzen und der Verwaltung über Einsparmöglichkeiten geredet. Dabei muß einem klar sein, daß Einschnitte schmerzlich sein können.

Bereits jetzt haben die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf einzureichen. Über die Anträge wird dann in der 24. Kalenderwoche (14-18. Juni) erneut in den Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Die Ausschüsse tagen wir folgt:
GUT: Montag, 14. Juni
Step: Mittwoch, 16. Juni
HA: Donnerstag, 17. Juni

In allen drei Ausschüssen werden dann die Haushaltsentwürfe des jeweiligen Ausschüsse beraten und beschlossen. Der Hauptausschuß berät und entscheidet dann auch noch über den Gesamthaushalt.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt dann am 30. Juni dieses Jahres, sofern alles läuft wie geplant. Sicher ist das nicht, da es noch einige Risiken gibt, aber wahrscheinlich ist dieser Zeitablauf schon.

Geordneter Gang für die neue Baumschutzsatzung

Gestern tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Da ich nicht Mitglied in dem Ausschuß bin, hatte ich mich bis vor einer Woche noch auf einen ruhigen Abend zu Hause eingestellt. Der Tagesordnungspunkt „Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Plön“ hat mich dann doch bewogen, an der Sitzung teilzunehmen.

Obwohl bereits seit Ende letzten Jahres völlig klar war, daß eine politische Mitsprache bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen mit in die neue Baumschutzsatzung aufgenommen werden soll, hat die Verwaltung trotzdem einen Entwurf vorgelegt, der genau das ausschließt. Hinzu kommt, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung nicht an den Vorberatungen beteiligt wurde, obwohl dessen Zuständigkeitsbereich eindeutig von der Baumschutzsatzung betroffen ist.

Ich hatte mich als Vorsitzender des Hauptausschusses bereits im Vorfeld mit meinen Kollegen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) in Verbindung gesetzt. Uns allen war eigentlich klar, daß eine Vorberatung der Neufassung der Baumschutzsatzung im SteP unumgänglich  ist.

Der Ausschußvorsitzende Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) hatte in seiner Einführung bereits vorgeschlagen, erst über die Frage abzustimmen, ob der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Vorberatung überwiesen wird und damit den Weg vorgezeichnet. Da Ratsfrau Hansen (SPD) vorschlug, ausschließlich im GUT über den Entwurf der Baumschutzsatzung zu beraten und ihn direkt zum Beschluß in die Ratsversammlung zu geben, kam es zu einer Diskussion.
Frau Hansen argumentierte, daß über Änderungen dann in der Ratsversammlung beraten und beschlossen werden könnten.
In diesem Falle habe ich eine andere Position als meine Fraktionsvorsitzende bezogen und unmißverständlich dargelegt, daß wir dazu übergehen sollten, eine geordnete Beratungsreihenfolge einzuhalten. Dabei habe ich auch meine Absicht erklärt, das Thema auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 17. Mai 2021 zu setzen, um eine hinreichende Beteiligung des SteP sicherzustellen. Das wäre nach meiner Auffassung durchaus möglich gewesen, da der Hauptausschuß nach §9 der Hauptsatzung eine zentrale Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hat.
Mein Kollege Yorck Wegener (CDU) ging dann sehr viel zurückhaltend und vermittelnd vor und legte dar, warum der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Beratung gegeben werden sollte.

Letztendlich wurde mit 9 Ja bei 2 Neinstimmen entschieden, den Entwurf jetzt zur Vorberatung an den SteP zu überweisen und dann nach der Beratung im GUT in der Ratsversammlung zu beschließen.

Das ist nach meiner Auffassung der eindeutig richtige Weg. Der SteP kann dann in seiner Sitzung am 19. Mai  2021 seine Vorstellungen über die politische Beteiligung an Entscheidungen klar zum Ausdruck bringen. Städtebauliche Aspekte sind nach meiner Meinung mit Belangen des Baumschutzes aufeinander abzustimmen. Baumschutz geht nicht über alles.
Der SteP hat jetzt die Gelegenheit, Grundlinien aufzuzeigen und die Verwaltung dann zu  beauftragen, einen Entwurf zu erarbeiten, der ein politisches Entscheidungsrecht bei Baumfällungen beinhaltet, wenn das von besonderen öffentlichen Interesse ist.
Darüber kann dann in der Sitzung im GUT am 03. Juni beraten werden.
Das hätte den Vorteil, daß wir dann über eine professionelle, verwaltungsrechtlich geprüfte und entscheidungsreife Formulierung beraten könnten und nicht später in der Sitzung der Ratsversammlung versuchen müßten, erst etwas und dann eine Kompromissformel zu formulieren.
Für die Ratsversammlung am 09. Juni 2021 sind für mich zwei Möglichkeiten absehbar.
Zum einen könnte man sich im Vorfeld auf einen Entwurf einigen, der eine politische Entscheidungsmöglichkeit über Baumfällungen von besonderem öffentlichen Interesse beinhaltet, gerne auch an größere Hürden geknüpft.
Damit wäre in der Ratsversammlung eine breite Zustimmung zur Änderung der Baumschutzsatzung zu erwarten.
Zum anderen: einigt man sich im GUT nicht, dann werden zwei Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Es käme zu einer Kampfabstimmung.

Ich würde mir eine breite Mehrheit wünschen, eine kontroverse Abstimmung wäre aber auch kein demokratischer Beinbruch. 

Nach der Abstimmung hatte Frau Duwe als Umweltfachkraft dann die Möglichkeit, den Entwurf der geänderten Baumschutzsatzung vorzustellen. Sie verwies darauf, daß sie bereits seit einem Jahr an der Neufassung arbeiten würde. Bei der Neufassung hat sie sich am Musterentwurf des Deutschen Städtetages orientiert.
Neu sei vor allem, daß jetzt auch Obstbäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten. Darüber hinaus wäre die neue Baumschutzsatzung an die geänderte Rechtslage angepaßt worden.
Ratsherr Wegener (CDU) verwies darauf – wohl nicht ganz zu Unrecht – daß er wohl als einziges Ausschussmitglied den Entwurf im Detail gelesen hätte und regte an, nur Bäume zu schützen, aber nicht aber auch Hecken, so wie der Entwurf das vorsah. Darüber gab es dann keine Diskussion.

Klimaschutzkonzept, Gefahren und Nebenwirkungen?

Heute wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über da Klimaschutzkonzept beraten. Das Klimaschutzkonzept ist im großen und ganzen ein gutes Papier, aber es beinhaltet Maßnahmen, die ich so nicht mittrage, etwa die Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Innenstadt. Außerdem beinhaltet die Beschlußempfehlung für die Ratsversammlung den Satz: “Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungsjahren projektbezogen zu beraten und einzustellen.”
Ich sehe darin einen Blankoscheck, und das ist bedenklich, da überhaupt nicht bekannt ist, wie viel Geld wir einplanen müssen, um all die Maßnahmen zu finanzieren. 
Dabei muß jedem klar sein, daß all die Maßnahmen auf Kredit finanziert werden müssen.
Eine Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muß jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen. 

Auch wenn in der Vorlage geschrieben steht, daß jede einzelne Maßnahme vorher in den Ausschüssen zu beraten und beschließen ist, und jede Rednerin oder jeder Redner das in seinen Beiträgen mehr oder weniger so bestätigt hat, findet sich das für mich so nicht im Beschlußvorschlag wieder. Beraten ist natürlich ein ergebnisoffener Begriff.  Finanzmittel einzustellen ist es nicht. Genau das soll aber beschlossen werden.  
Daher hatte ich beantragt, den Beschlußvorschlag zu präzisieren und wie folgt zu ergänzen:
“Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der Beratung und dem Beschluß in den zuständigen Gremien.” Die AG Klimaschutz ist kein Gremium und sie hat, anders als die AG Lärmschutz, auch kein Mandat der Ratsversammlung. Ich sehe im Hinblick auf unsere zukünftige Haushaltsführung mit Besorgnis, daß der Ausschuß mir hier nicht folgen wollte. Damit keiner sagen kann, er/sie habe von nichts gewußt, habe ich darum gebeten, meinen Redebeitrag zum Protokoll zu nehmen. Für alle, die ihn jetzt schon nachlesen wollen, hier adervolle Wortlaut, allerdings ohne zwei Einfügungen, die ich frei gehalten habe. 
Ich habe dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es meine Meinung als besorgter Hauptausschußvorsitzender ist, die nicht mit meiner Fraktion abgestimmt ist. 

“Der menschgemachte Klimawandel ist zweifelsohne eine Tatsache.
Ihm entgegenzuwirken ist eine Menscheitsaufgabe und auch wir sollten dazu beitragen.

Titel ist des Konzeptes heißt: Plön schlägt Klimawellen.
Der Titel könnte auch sein: „Seid realistisch, fordert das Unmögliche“.
Die Unmöglichkeit, die ich hier sehe, ist die Finanzierbarkeit.

Bei realistischer Betrachtung wird die Umsetzung aller Maßnahmen trotz aller Förderung kostenmäßig im Millionenbereich liegen. Wenn wir wenigstens ein Teil davon finanzieren wollen, ist schon einiges an Kreativität gefragt, schließlich sind wir Fehlbedarfsgemeinde, unser Haushalt muß durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Wir alle wissen, daß unser Eigenkapital in Kürze aufgebraucht ist. Das heißt zwar nicht zwangsautomatisch, daß wir dann einen Sparkommissar vorgesetzt bekommen, der über den Haushaltsvollzug entscheidet, aber es heißt auch nicht, daß das nicht passieren wird.

Ich verstehe den Beschlußvorschlag so, daß wir hier ein Konzept vorliegen haben, aber jede einzelne Maßnahme als Empfehlung zu verstehen ist, in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, beraten und beschlossen werden muß. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß dabei auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit zu beschließen ist. Spätestens dann sollten wir wissen, was die Maßnahmen kosten.
Wenn das nicht so ist bitte ich, das hier ganz klar zu sagen.
Ich ich bitte auch, das so im Protokoll aufzunehmen.

Ich will hier keinen Essig in den Wein kippen, aber wir sollten vermeiden, daß Erwartungen geweckt werden, von denen wir heute schon wissen, daß wir sie nicht erfüllen können. Wir sollten daher schnellstmöglich eine Rangfolge der Maßnahmen bilden, die bei verfügbarem Geld das höchste Einsparpotential an Treibhausgasen haben.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Das wird in dem Klimaschutzkonzept wortreich aber schlüssig dargelegt. Daher wundert es mich, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung ebensowenig beteiligt wurde wie der Hauptausschuß, obwohl deren Zuständigkeiten berührt sind.

Das Konzept beinhaltet unter anderem folgende Themenfelder, die fachlich dem Hauptausschuß zugeordnet sind:
Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Berichtswesens,
 Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung,
Grundsätze der Wirtschaftsförderung,
Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,

S 81 Klimaschutz in der Bauleitplanung, diese Überschrift macht deutlich, daß hier der
 SteP mit einzubinden gewesen wäre.

Neben diesen grundsätzlichen Anmerkungen muß ich feststelle, daß das Konzept viele Maßnahmen beinhaltet, die ich vorbehaltlos unterstütze. Dazu gehören der Bürgerwald, der städtische Klimafond und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal, auch wenn damit jährlich Mehrkosten von 30.000,- Euro für den Betrieb verbunden sind.

Es gibt aber einzelne Vorschläge und Maßnahmen, die ich nicht mittrage, und auf die will ich mich jetzt konzentrieren:

S 59 / Photovoltaik und Denkmalschutz, hier insbesondere im Schoßgebiet.
In der dazugehörigen Abbildung sind viele Gebäude eingezeichnet, die Photovoltarikpotential haben.
Tatsächlich ist im Text später zu lesen, daß sich Photovoltaik und Denkmalschutz eher
 gegenseitig ausschließen. Das tatsächliche Potential ist damit deutlich geringer als graphisch dargestellt.
Für denkmalgeschützte Gebäude wird eine Innenisolierung in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmetauscher empfohlen. Das unterschreibe ich.

S 61 / Photovoltaik am Ortseingang der B 76 auf den Trammer Seewiesen.
Hier ist eine Abwägung mit Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar. 
 An dieser Stelle geht eine Photovoltaik oder Solarthermieanlage mit einer erheblichen Störung des Stadt und Landschaftsbildes einher. Sich das mit einem modernen
Stadtbild schönreden zu wollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Für mich ist ein Solarpark an dieser Stelle ein Unding.
Dieser Ortseingang ist absolut prägend für unser Plön, und jeder, der jemals von Kiel gekommen ist, wird das bestätigen. Ob in der Trägerschaft der Stadtwerke, der Stadt oder Privater, da lege ich mich hier und heute fest, diese Maßnahme trage ich nicht mit.

S 71 / Flanierbare Innenstadt hört sich auch gut an, aber direkt damit verbunden ist:
– die Reduzierung der Parkangebote in der Innenstadt,
– die Verlagerung von Parkplätzen,
– die Neuverteilung der Parkplätze im Innenstadtbereich
Zitat: „Da die Zuständigkeiten für die Planung und Bewirtschaftung in Plön bei dem Bürgermeister liegen, ist dieser hier zentraler Akteur und Ansprechpartner.“
Das ist so nicht korrekt und widerspricht auch der Zuständigkeitsordnung.
Ich halte die Parkplätze in der Innenstadt für erforderlich, um einer weiteren Verödung
der Innenstadt entgegenzuwirken.
Ich trage diese Maßnahme nicht mit und weise bereits hier, auch das fürs Protokoll, darauf hin, daß die Beratungen und der Beschluß darüber im Hauptausschuß zu erfolgen hat.
Eine Vorberatung im SteP ist vom Verfahren her geboten.

S 99 / Besonders ist zu bemerken, daß im Konzept bereits über eine Aufstockung des Personals im Bereich des Klimaschutzes nachgedacht wird.
Ich habe einige Anpassungen im Personalkörper mitgetragen und mich in der letzten Sitzung des Hauptausschusses für die Aufstockung des Bereiches IT um eine Stelle stark gemacht. Die ursprüngliche Vorstellung, wir stellen einen Klimaschutzmanager ein, der sich auch um den Umweltschutz kümmern kann, verkehrt sich jetzt in das Gegenteil.

Ich bin durchaus der Ansicht, daß wir das vorliegende Konzept beschließen sollten, um die Förderung des Klimaschutzmanagers für die nächsten drei Jahre sicherzustellen. Wir werden auch darüber zu beraten haben, das Klimaschutzmanagement längerfristig sicherzustellen.
Es wäre in der Tat unsinnig, jetzt mit viel Aufwand Wellen zu schlagen und den Klimaschutz nach drei Jahren wieder einschlafen zu lassen, aber einen Personalaufwachs sehe ich nicht.

Wenn wir dem Konzept heute zustimmen und zur Beratung an die Ratsversammlung überweisen, dann muß uns klar sein, und das sollten wir auch in der Ratsversammlung so klarstellen, daß es ein lebenden Dokument ist, das keine Selbstverpflichtung beinhaltet, die Maßnahmen so wie dargestellt auch umzusetzen.
Die Maßnahmen Photovoltaik am Ortseingang, Flanierbare Innenstadt und Personalaufstockung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Konzept herausnehmen, zur Beratung in die Ausschüsse überweisen und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes – je nach Entscheidungslage – in das Konzept aufnehmen oder auch nicht.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken darf es nicht heißen:
„Seid realistisch fordert das Unmögliche.“
Das Motto muß heißen:
„Seid realistisch, macht das Machbare.“ 
”

Klimaschutzkonzept, Wunschvorstellungen und Bezahlbarkeit

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März 2021 wurde uns der Entwurf des Klimaschutzkonzeptes vorgelegt. 
Der Ausschuß sollte darüber beraten und beschließen, damit es am 28. April 2021 der Ratsversammlung beschlossen werden kann. 
Die Vorlage erfolgte sehr kurzfristig, so daß in den Fraktionen keine Gelegenheit bestand, das 168-seitige Dokument rechtzeitig zu lesen und dessen Inhalt zu beraten. In der ursprünglichen Version des Beschlußvorschlages war der Passus enthalten, das Konzept und seine Umsetzung zu beschließen.

Ich habe mich im März sehr deutlich dagegen ausgesprochen, die Umsetzung gleich mit zu beschließen, da mir beim Überfliegen des Klimaschutzkonzeptes einige Maßnahmen aufgefallen sind, die ich nicht für spruchreif hielt. Das betraf zum Einen die völlig ungeklärte Frage der Finanzierung, zum Anderen die Frage, ob alle der genannten Maßnahmen politisch so gewollt sind.
Wieder einmal kam bei mir die Vermutung auf, daß hier durch den einsamen Beschluß eines Ausschusses Maßnahmen abgenickt werden sollten, die auf anderem Wege nicht mehrheitsfähig sind. 

Das Thema kommt auf der nächsten Sitzung des GUT am 22. April 2020 erneut auf die Tagesordnung. Ich habe mir bis jetzt die Mühe gemacht, das Dokument zu lesen, was mich bis tief in die Nacht beschäftigt hat. Ich bin auch nur bis zur Seite 91 gekommen und werde mich noch mit dem Rest befassen müssen. 

Hier erst einmal nur mein erster Eindruck, der nicht meine abschließende Meinung und auch nicht mit der Fraktion abgestimmt ist. 

Natürlich gibt es an einem solchen Dokument an Detail immer etwas zu mäkeln, aber ich will mich hier nicht über das Bonbon-Design und der Anhäufung von Aphorismen auslassen. Wenn es der Akzeptanz und der Motivation dient, na dann. 

Inhaltlich ist anzumerken:
– Es wird erneut der Versuch gestartet, die Parkplätze aus der Innenstadt zu verbannen, das ganze verborgen unter der Maßnahme “Flanierbare Innenstadt”. 
– Wunschvorstellungen treffen auf Finanzierbarkeit, aber die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sind nur in Einzelfällen genannt. Auch der Wunsch nach zusätzlichem Personal wird bereits angedeutet. 
– Wieder einmal wurden die anderen Ausschüsse an dem Genehmigungsprozess nicht beteiligt, obwohl sich herausstellt, daß Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist und sowohl auch die Verantwortungsbereiche des Ausschusses für “Stadtentwicklung und Planung” und auch des “Hauptausschusses” betrifft. 

Ansonsten ist das Konzept im wesentlichen methodisch gut erarbeitet und in sich logisch aufgearbeitet. Aus den einzelnen Maßnahmen wurden Arbeitsschritte/Ziele, so genannte “Meilensteine”, abgeleitet. Es wurde sogar definiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um bewerten zu können, ob der “Meilenstein” erreicht wurde. Die Kriterien sind so definiert, daß sie auch meßbar sind. Das ist die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Controlling. 
Ein Beispiel:
Maßnahme: IPK 5, Green IT
Milestone: MS 6.1, Analyse Potentiale für die Reduzierung von Standby Verbräuchen
Teermin/Fälligkeit: 11/2021
Das Vorgehen ist nachvollzieh- und überprüfbar. Kosten werden zwar nicht genannt, aber ein- und ausschaltbare Steckerleisten, wie ich sie auch zu Hause benutze, werden wir sicher ein paar Euro aus dem Laufenden übrig haben. Sofern es in Richtung Investition in neue Geräte läuft, werden wir in Abhängigkeit von den Kosten auf Ebene der Verwaltung oder der Selbstverwaltung entscheiden müssen, wie hier weiter vorgegangen wird.

Eine weitere Schwierigkeit wird sein, auch andere Akteure mit ins Boot zu holen. Wenn es und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal geht, so ist die Zustimmung der Schulverbandsversammlung erforderlich, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben.
Für die Maßnahmen sind im Klimaschutzkonzept Investitionskosten in Höhe von 334.000 Euro genannt, die Betriebskosten werden sich von derzeit 80.000 Euro um 43.000 Euro auf 123.000 Euro erhöhen. Wenn ich das richtig sehe, dann wird die Stadt Plön die Hälfte dieser Kosten (Investition 167.000 Euro / Mehrkosten Betrieb pro Jahr: 21.500 Euro) tragen müssen, der Rest wird auf die Umlandgemeinden zu verteilen sein.
Verschiedene Fördermöglichkeiten könnten die Investitionskosten reduzieren, sind aber noch nicht ermittelt und auch noch nicht eingerechnet. 
Die Schulverbandsversammung, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben, hat  am 08. Dezember 2020 wohl beschlossen, hier mitzumachen, sofern bestätigt wird, daß das auf Basis der vorgelegten Zahlen machbar ist.  
Das schließt also den Finanzierungsvorbehalt ein. 
Wenn die Maßnahme umgesetzt wird, dann können damit 50% der derzeitigen Treibhausgasemissionen vermieden werden, bei einem Preis von 32 Euro pro eingesparter Tonne.
Das sind konkrete Angaben, mit denen man etwas anfangen kann. Ich persönlich halte die Maßnahme nach meinem jetzigen Kenntnisstand für sinnvoll und würde deren Umsetzung unterstützen. 

Uns muß auch klar sein, daß wir als Stadt die Maßnahmen schuldenfinanzieren müssen. Letztendlich ist damit eine Erhöhung der Kreditaufnahme verbunden. Um nicht ein Faß ohne Boden zu zu öffnen, wird die Umsetzung der Maßnahmen letztendlich zu priorisieren sein. Der Maßstab “Euro pro eingesparter Tonne Treibhausgas” scheint mir geeignet, hier eine Reihenfolge der Maßnahmen festzulegen, damit mit dem nur begrenzt vorhandenen Geld der größtmögliche Effekt erzielt werden kann. 

Am Ende des Tages werden wir sagen müssen, wie viel Geld wir für Umweltschutz ausgeben wollen und wo wir es herbekommen und wie wir es irgendwann zurückzahlen wollen. 

Plattitüden wie:
“Wir kommen nicht darum herum, uns das zu leisten” oder
“Klimaschutz hat eben seinen Preis” haben den Hauch der “Alternativlosigkeit”,
aber auch die muß man im echten Leben bezahlen können.

Verstöße gegen das Befahren des Naturschutzgebietes haben nichts mit “Willkommenskultur” zu tun.

An Samstag, dem 05. Dezember stand auch in der KN zu lesen, daß der Wasserwanderweg Schwentine attraktiver gestaltet werden soll. Das finde ich ausgesprochen gut. Gleichzeitig muß auch der Grad der Nutzung geregelt werden. Dazu wurde u.a. auch angeregt, auch die Anlage von Biwakplätzen zu prüfen. Das finde ich ebenfalls sehr gut. Man muß den Leuten ermöglichen, auch einmal unter einfachsten Bedingungen zu übernachten. Das haben wir vor 50 Jahren auch gemacht, man nannte das “wild Campen”. Mittlerweile ist der Nutzungsdruck auf die Natur durch Erholungsuchende aber so groß geworden, daß ich das heute nicht mehr ohne weiteres befürworten würde. Ein “geregeltes Wildcampen” fände ich für die Schwentine aber in Ordnung.
Hier wäre ein Beispiel für einen Biwakplatz auf der Insel Aerö in Dänemark, den ich sehr gelungen finde.

Was ich aber überhaupt nicht in Ordnung finde ist der Teil des Berichtes. Ein Mitglied des Jugendrates macht darauf aufmerksam, daß viele Wassersportler das Naturschutzgebiet “Inseln im Großen Plöner See Halbinsel Störland” nicht respektieren und es trotz Verbot befahren und zudem die Inseln betreten. 
https://schleswig-holstein.nabu.de/natur-und-landschaft/nabu-schutzgebiete/inseln-grosser-ploener-see-halbinsel-stoerland/02990.html 
Dem Hinweis unserer Touristikerin, wir sollten dort Schilder anbringen, “wir wollen keine riesigen Bojenketten und keine Verbote … Das widerspricht unserer Willkommenskultur” kann ich, wenn er so gefallen ist, nicht folgen.
1. Es besteht ein Verbot, auch wenn es nicht ausreichend überwacht und zunehmend verletzt wird.
2. Schilder sind gut und schön, aber ein paar Bojen mehr wären durchaus sinnvoll, um Wassersprotler*innen darauf hinzuweisen, daß es ein Befahrensverbot für den Bereich der Inseln gibt. Mal ehrlich, so von Wassersportler*in zu Wassersportler*in, der See ist groß genug, man muß nicht auch noch den geschützten Bereich durchfahren. Zusätzliche Schilder, zusätzliche Bojen, das wäre der aus meiner Sicht richtige Ansatz.
3. Die Akzeptanz von offenkundigen Verstößen gegen Naturschutzvorschriften mit dem Hinweis auf die “Willkommenskultur” zu rechtfertigen, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Nicht nur, weil der Begriff “Willkommenskultur” in einem völlig anderen Sinnzusammenhang steht. 

Doch noch ein Antrag auf Zuschüsse für eine neue Sporthalle?

Am 30. September hat die Ratsversammlung den Beschluss abgelehnt, einen Förderantrag für einen Ersatzbau einer Turnhalle im Schiffsthal zu stellen. Die Förderung sollte aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ beantragt werden. Heute hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einstimmig entschieden, daß der Bedarf für eine Zwei-Felder-Multifunktionshalle besteht (acht Ja Stimmen bei drei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion). Der GUT hat damit den Auftrag an den Hauptausschuß überwiesen, über das Thema „Ersatzbau Sporthalle“  im Hinblick auf die Finanzierung und den Antrag auf Förderung zu beraten.
Der Hauptausschuß tagt am kommenden Montag, dem 26. Oktober 2020 um 18:30 in der Aula im Schiffsthal. Damit ist eine Entscheidung noch vor dem Ablauf der Antragsfrist für die Zuschüsse möglich.
In einer Ratsversammlung Anfang November müßte dann über den Förderantrag beraten und abgestimmt werden. Die Entscheidung, wenn sie dann so getroffen wird, könnte termingerecht bis zum 14. November 2020 beim Projektträger Jülich nachgereicht werden.

In der Beratung des GUT wurde vom Vorsitzenden Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich gemacht, daß es zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal um den Förderantrag geht, genauer um die Bewerbung für Fördermittel. Das bestätigte auch unser Bürgermeister. Solange sich das Verfahren in dieser ersten Phase befindet, ist es möglich, die Bewerbung zurückzuziehen oder zu reduzieren. Zudem ist es möglich, daß eine Gemeinde mehrere Anträge stellt.
Diese Anträge konkurrieren untereinander. Abhängig davon, wie weit sie den Förderkriterien entsprechen, können beide Anträge genehmigt oder abgelehnt werden, es kann aber auch sein, daß nur einer der Anträge angenommen wird.
Das deckt sich mit der Auskunft, die ich vom Projektträger Jülich erhalten habe. Vor diesem Hintergrund habe ich nunmehr keine Bedenken mehr, mit zwei Anträgen in das Verfahren zu gehen. Damit muß ich meine Argumentation aus der Ratsversammlung korrigieren.

Ich hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, daß den anwesenden Vertreter*innen der Vereine zu diesem Thema das Rederecht in der Sitzung erhalten sollten. Auch wenn ich schon vor der Sitzung bei den meisten Kolleg*innen die Stimmung ausgelotet hatte, ob sie einem solchen Antrag zustimmen würde, war ich dann doch erleichtert, daß alle Ausschussmitglieder dafür gestimmt haben.

Der Vorsitzende des TSV, Herr Willhöft, erläuterte sehr ruhig und sachlich die Lage der Sportvereine.
Die Konsequenzen des Ausfalls der baufälligen Sporthalle der ehemaligen Realschule sind real zu spüren:
– Bereits jetzt sind Trainingszeiten gestrichen worden.
– Trainingstermine mußten verlegt werden.
– Trainingstermine verschiedener Gruppen mußten zusammengelegt werden.
– Die Vereine mußten ihre Trainingszeiten verkürzen und neu untereinander koordinieren.

Verschärft wird die Situation dadurch, daß die Nutzung der Sporthalle in der MUS aufgrund der Korona-Lage nicht mehr möglich ist.
Bei einem Ausfall der Dreifeldersporthalle am Schiffsthal, die bereits 40 Jahre alt ist, käme der Sportbetrieb weitgehend zum Erliegen.

Das Potential für neue Angebote kann nicht umgesetzt werden, obwohl es Trainer gibt, die dafür zur Verfügung ständen.

Nur die anwesenden Vereine (TSV-Plön, Plön Bewegt, DLRG und Musikzug) haben zusammen über 2000 Mitglieder. Darüber hinaus gibt es weitere Vereine, wenn auch nicht mit so vielen Mitgliedern.

Herr Willhöft schloß mit der Anmerkung, daß eine neue Halle ist nicht für die Vereine, sondern für die Bürgerinen und Bürger Plön da ist und betonte die Bedeutung der Vereinsarbeit für Inklusion, Integration sowie Alten- und Kindergartensport, für Aufgaben, die sozial wichtig sind. 

Frau Slamanig vom Musikzug Plön hob auf die Bedeutung eines vielseitigen Vereinslebens ab. Wettkämpfe und Sozialleben brauchen einen Ort. Der Musikzug kümmert sich bereits um Kinder ab 4 Jahren und arbeitet generationsübergreifend. Das Vereinsleben trägt zur Zufriedenheit vor Ort bei. Die Erfolge des Musikzuges machen landesweit auf Plön aufmerksam. Mach dem Verlust der Räumlichkeiten unter der Schiffsthalhalle fehlt ein Raum für Übungen und das gesellschaftliche Beisammensein. Dashat bereits zu einem Mitgliederverlust geführt, der, wenn er sich fortsetzt, den Bestand des Musikzuges gefährden könnte.

Frau Kuhnt von Plön Bewegt schloß sich den Ausführungen von Herrn Willhöft und Frau Slamanig uneingeschränkt an und betonte noch einmal, daß die Auswahl des Standortes Schiffsthal schon allein wegen der zentralen Lage, der guten Erreichbarkeit und der großzügigen Parkplatzsituation richtig ist. 

Frau Hinrichsen (FWG) faßte sich kurz und äußerte: „Man braucht ein zuhause, und das brauchen auch die Vereine.“ Sie fragte nach, ob es eine Zweifeldhalle sein muß oder ob auch eine Einfeldhalle ausreichend sei.

Herr Willhöft (TSV) betonte: Ein Feld ist besser als nichts, nachhaltig wäre aber eine Zweifeldhalle.

Frau Hansen (SPD) ging auf die Bedeutung des Sportes für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein und betonte den besonders hohen Förderbedarf bei Kindern. Schon heute gäbe es Kindergartenkinder, die nicht rückwärts laufen können. Die räumliche Nähe zu den zwei größten Kindergärten der Stadt und die Verfügbarkeit der Halle auch während der Schulzeiten stellen eine erhebliche Verbesserung dar.

Der Ausschußvorsitzende Weber (Bündnis 90/die Grünen) faßte zusammen, daß die Notwendigkeit eines Ersatzbaues für die baufällige Turnhalle unstrittig ist und unterband auch die noch einmal aufkommende Diskussion über Standortfragen. Dazu gab es in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung bereits eine klare Entscheidung für das Schiffsthal.

Herr Wegner (CDU) hinterfragte noch einmal, welchen Charme eine Tribüne hat und ob sie erforderlich sei. Die anwesenden Vereinsvertreter*innen sprachen sich für eine Tribüne aus, da sie zusätzliche Möglichkeiten bietet, etwa im Rahmen gesellschaftlicher Veranstaltungen wie der Weihnachtssportgala, Musikwettbewerben oder von zukünftig möglichen Kindergartenveranstaltungen. 

Herr Schröder (Die Linke) bedankte sich bei den Ehrenamtlichen der Vereine für ihre Arbeit. Die Ratsmitglieder bekräftigten diesen Dank durch lautes Klopfen. Er stellte dann den Antrag, den Hauptausschuß zu beauftragen, über einen Antrag für eine Zweifelder Multifunktionshalle zu beraten. 

Wenn der Hauptausschuß hierzu einen positiven Beschluß trifft, und die Finanzierung oder Finanzierbarkeit wird noch erheblichen Diskussionsbedarf ergeben, dann wird es vielleicht doch noch etwas mit einer neuen Halle für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Da zitiere ich dann gerne meinen Kollegen Yorck Wegener (CDU), der in einem anderen Zusammenhang sagte, wir müssen auch einmal mutig sein. Hier wäre ich dabei.

Piratenschiff der FDP, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Knapp bin ich aus drei Tagen Urlaub zurück, der nächste Aufreger. „Piratenschiff in schwerer See“ titelt die KN am Dienstag, dem 16. Juni auf Seite 26. Aus meiner Sicht kommt die FDP dabei viel zu gut weg, aber was mich am meisten ärgert ist, daß ich die unterschwellige Tendenz erkenne, das Versagen der FDP „Land in Sicht“ in die Schuhe zu schieben.
Jetzt gibt es ein Spielzeugschiff, daß nicht als Spielzeugschiff genutzt werden darf.
Als Ausdruck größter Hilflosigkeit hat die FDP dann für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten den Antrag gestellt, der Ausschuß möge beraten und beschließen, was mit dem Piratenschiff nun geschehen soll. Bis dahin solle es auf dem Bauhof zwischengelagert werden.

Warum ich so sauer bin, will ich gerne erklären. Die FDP hatte den Antrag eingebracht, ein Piratenschiff oder eine Materialbox für die Sandkiste auf dem Marktplatz zu beschaffen. Dieser Antrag fand große Unterstützung, auch meine. So wurde beschlossen, 1000,- Euro zur Verfügung zu stellen. „Land in Sicht“ sollte mit dem Bau des Schiffes betraut werden. Bei „Land in Sicht“ werden Menschen betreut, die aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit  einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es, die Teilnehmer*innen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Eigentlich eine echte Win-Win-Situation.

Als etwas unappetitlich fand ich es schon damals, daß die FDP – hier wären die Ortsvereinsvorsitzende oder Ratsfrau Killig (siehe Bild in der KN) zu nennen – loszogen und Werbung mit diesem politischen Erfolg machten, frei nach dem Motto: „Versprochen, geliefert“. Klar, Klappern gehört zum Handwerk. Aber die ständige Einbindung von Kindern in die parteipolitische Werbung stieß mir irgendwie unangenehm auf. Aber wie gesagt, Klappern gehört zum Handwerk.

Völlig verfehlt und aus fachlicher Sicht nur durch die Unerfahrenheit einzelner Akteur*innen zu entschuldigen war es aber, daß „die FDP“ dann mit Plänen aus dem Internet loszog, um das Piratenschiff selber bei „Land in Sicht“ in Auftrag zu geben. Das wäre eindeutig Sache der Verwaltung gewesen. Das hat frau wissen müssen, Frau Killig ist schließlich eine alte Häsin. Aber es hat den Anschein, daß es der FDP gar nicht schnell genug gehen konnte, den politischen Erfolg auszukosten.
Ich gehe einmal davon aus, daß die Stadtverwaltung ihre Arbeit anständig gemacht hätte. Dann wäre es jetzt auch nicht zu der ganzen Maläse gekommen. 

Die KN berichtetweiter, daß Frau Gertrud Werner und Frau Gabriele Killig regelmäßig bei „Land in Sicht“ vorbei kamen, um den Baufortschritt zu begutachten. Leider ging es dabei wohl weniger um eine qualifizierte Bauaufsicht als vielmehr darum, Kinder zu instrumentalisieren und werbewirksame Bilder mit ihnen zu machen. 

Die Formulierungen in der KN „Die gemeinnützige GmbH bietet Langzeitarbeitslosen Qualifizierung und Beschäftigung“ in Verbindung mit „Außerdem ist das Schiff viel zu groß für die Sandkiste, vielleicht im Eifer des Bauens so geworden“, legt zumindest unterschwellig die Deutung nahe, na ja, die Langzeitarbeitslosen sind eh zu blöd. Diese Herablassung widert mich an, denn die Fehler liegen eindeutig woanders. Ob dieser Tenor von der FDP im Gespräch mit der KN in den Artikel eingeflossen ist oder ob die von mir sehr geschätzte Journalistin Anja Rüstmann alleine für diesen Fauxpas „zuständig“ ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Auf jeden Fall halte ich ihn nicht für charakteristisch für die Berichterstattung der KN.

Daß „Land in Sicht“ ganz offenbar über eine qualifizierte Leitung verfügt wird für mich in der  Formulierung: „„Land in Sicht“ wollte mit unserer Zeitung nicht sprechen“ sehr deutlich. Hier befindet man sich in einem Minenfeld und jede falsche „Bewegung“, also jede Äußerung kann für diese aus meiner Sicht sehr wichtige Institution nur nachteilig sein. 

Der Zwischentitel „Die FDP will das Schiff mit einem Antrag retten“ ist für mich auf jeden Fall der blanke Hohn. „Die FDP versucht, sich aus der Affäre zu ziehen“ oder „Die FDP will die Schuld anderen in die Schuhe schieben“ wäre aus meiner Sicht jedenfalls deutlich passender gewesen. 

Der Umstand, daß ich diesen Beitrag schreibe, bevor ich mich darüber informiere, was denn bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses herausgekommen ist (die Fraktionskolleg*innen arbeiten nämlich noch), mag vielleicht Ausdruck dafür sein, wie sehr mich dieser Vorgang ärgert, und zwar nicht, weil es hier “nur” um 1000,- verplemperte Euro aus der Stadtkasse geht. 

Natürlich stelle ich meinen Blog wie immer für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, und zwar nicht nur in der wenig beachteten Kommentarfunktion.

Der Haushalt im Hauptausschuß

In der Sitzung des Hauptausschusses am Montag wurde über den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beraten. Nach jetzigem Stand wird es 2020 einen Fehlbedarf von 2.171.000,– Euro geben, der in den Folgejahren bis 2023 auf 1.349.300,– Euro absinken wird. Ursächlich sind niedrigere Steuereinnahmen und zusätzliche Kosten, etwa für Kindergartenplätze.
Auch der Weggang von Ascheberg aus der Verwaltungsgemeinschaft wird sich ab 2021 negativ auf die Finanzentwicklung auswirken. Nicht, weil durch die Einnahmen Gewinne erzielt wurden. Die Beiträge waren nicht ganz kostendeckend. Vielmehr hat die Stadt seinerzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Großer Plöner See übernommen. Diese Mitarbeiter*innen gehen aber nach dem Weggang ganz offensichtlich nicht zurück zum Amt oder in die neue Ascheberger Verwaltung nach Quickborn, sondern verbleiben in der Plöner Verwaltung, wo sie in den kommenden Jahren als Personalüberhang bestehen.
Der Abbau des Personalüberhanges wird durch Abgänge sozialverträglich erfolgen müssen.
Darüber hinaus werden – unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels – die guten Auszubildenden übernommen, um die langfristig durch den Abgang der Baby-Boomer Generation entstehende Lücken mit eigenen Leuten aufzufüllen. Der Fachkräftemangel macht sich auch in der Verwaltung bemerkbar.
Personalplanung ist ein komplexes Geschäft. Am Ende des Tages werden wir froh sein können, wenn wir den derzeitigen Personalbestand halten und langfristig etwas reduzieren können. Der Bürgermeister betonte aber, daß das bei immer mehr Aufgaben, die auf die Stadt übertragen werden, sehr problematisch werden kann.

Die Maßnahmen, die das Land zur Neuordnung des Finanzausgleiches getroffen hat, gehen dabei auch zu Lasten der Stadt Plön. Die jetzt ins Auge gefaßten Nachbesserungen helfen zwar etwas weiter, werden die Mehrbelastungen aber nicht ausgleichen.
Die Prognosen sind also nicht gut.

Die Produkthaushalte der Ausschüsse wurden vor ca. einem Monat erstmalig beraten. Am Montag ging es dann um die Veränderungen in den einzelnen Produkthaushalten, die sich aus den vorhergegangenen Beratungen ergeben haben. Diese Veränderungen wurden in den Veränderungslisten zusammengefaßt, über sie wurde einzeln abgestimmt. Wenn allserdings die Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen von 110.000,– Euro aufgrund von verbindlichen Vorgaben auf 192.000,– Euro angehoben werden müssen, dann gibt es keine andere Möglichkeit, als das zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Hauptausschuß wurden dann die Änderungsanträge zum Haushalt besprochen. Die Fraktionen von SPD und CDU haben hierzu Haushaltsklausuren durchgeführt und Anträge eingereicht.

Der Vorschlag der SPD, den Exchangeserver nicht zu tauschen (Einsparung 19.000,– Euro) wurde verworfen, da es für da alte Gerät wohl keine Ersatzteile mehr gibt und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung bei einem Ausfall massiv eingeschränkt wird.) Lediglich die Beschaffung neuer Software wird um ein Jahr geschoben (Einsparung 10.000,– Euro).

Der Bau der Glasfaser-Ringleitung (Einsparung 80.000,–) Euro im Bereich Appelwarder/Krabbe wird geschoben und soll – in Abstimmung mit einem ähnlich lautenden Antrag der CDU – erst im Rahmen der Glasfaserverlegung durch die Stadtwerke erfolgen. Das Risiko eines Ausfalls der bestehenden Leitung und dadurch folgende kurzfristige Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit (Bücjerei, Mehrgeneratiopnenhaus) werden als Risiko akzeptiert. (Einsparung 80.000,– Euro)

Die Befestigung des Parkplatzes neben der Feuerwehrhalle, um diesen für LKW tragfähig zu machen, wird aus dem Haushalt 2020 gestrichen. Dies entsprach auch einem fast gleichlautenden Antrag der CDU-Fraktion (Einsparung 80.000,– Euro)

Die CDU hatte vorgeschlagen, das Gebäude Schloßberg 12 zu verkaufen und den Erlös in den Haushalt einzustellen. Dieses Ansinnen wurde von der Verwaltung zurück gewiesen, da trotz der bevorstehenden Eröffnung des Bürgerbüros nach wie vor Bedarf für Büroräume und Archivraum bestehen würde.
Alternativ wurde die Verwaltung gebeten, im kommenden JAhr ein Raumkonzept vorzulegen und den  Raumbedarf zu begründen, bevor hier eine Entscheidung getroffen wird.

Der von der CDU vorgeschlagenen Verkauf des Grundstückes Behler Weg 13 steht unmittelbar bevor. Hier folgte der Ausschuß dem Ansinnen der CDU, den Erlös in den Haushalt 2020 einzustellen, sofern sich daraus keine haushaltsrechtlichen Nachteile ergeben. Damit verschlechtert sich das Ergebnis für das Jahr – ich glaube- 2018, das Ergebnis für 2020 sieht dafür etwas besser aus.

Der Antrag, 600.000,– Euro für den Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale einzustellen, fand allgemeine Zustimmung, war aber bereits Bestandteil der Beratungen im SteP. Wir haben jetzt einen Sperrvermerk auf dem Posten, ich hätte dem auch ohne Sperrvermerk zugestimmt. Es wäre ein Gewinn für die Stadt, wenn dort eine geordnete wirtschaftliche und touristische Entwicklung mit dem Schwerpunkt Wassersport in Gange käme.

Für Diskussion sorgte auch der Vorschlag, den städtischen Anteil der Schloßgarage zu verkaufen. Der Bürgermeister führte aus, daß das aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der damit zusammenhängenden vertraglichen Vereinbarungen durchaus schwierig sein könnte. Darüber hinaus befände sich die Stadt in einer schwierigen Verhandlungsposition gegenüber potentiellen Interessenten, wenn der angestrebte Erlös bereits im Haushalt steht.
Die Einnahmen in Höhe von 16.000,– Euro pro Jahr hätte der Bürgermeister auch weiterhin gerne im Haushalt. Dem gegenüber stand die Haltung des Ausschusses, daß die Einnahmen langfristig durch die Ausgaben für Sanierungen wieder aufgezehrt werden.
Es wurde beschlossen, die Rahmenbedingungen für einen möglichen Verkauf zu klären und potentielle Interessenten anzusprechen.

Darüber hinaus wurden auf Antrag der CDU 3000,– Euro für die Feierlichkeiten anläßlich des Jubiläums der MUS in den Haushalt eingestellt.

Die ebenfalls von der CDU beantragte Prüfung, ob die Toilettenbewirtschaftung privatisiert werden könne, wurde bei gleicher Stimmzahl (4 ja/4 nein/2 Enthaltung) abgelehnt.

Eine pauschale Kürzung der Beträge für Vermischte Aufwendungen und Vermischte Auszahlungen um 50% wurde von der Verwaltung abgelehnt und sehr nachvollziehbar begründet. Eine Abstimmung entfiel, da der Antrag danach von der CDU zurück gezogen wurde.

Mit der Zustimmung zu den Vorschlägen der Verwaltung, zu der Veränderungsliste und den Ergebnissen der Abstimmung der Anträge von SPD und CDU sowie der nachfolgenden Zustimmung zum Stellenplan wurde der Produkthaushalt des Hauptausschusses beschlossen.

Danach wurden die Veränderungslisten von des SteP und GUT beraten. Die zum Teil hohen Summen bei Ausgaben setzten sich aus dem Beitrag der Stadt und den Zuschüssen Dritter zusammen, die im Rahmen des Bruttoprinzips als Ausgaben in den Haushalt aufgenommen werden müssen. Dem stehen aber die Zuschüsse als Einnahmen gegenüber.

Nachdem es keine Einwendungen und keinen weiteren Beratungsbedarf gab, wurde beschlossen, den Gesamthaushalt und den Stellenplan der Ratsversammlung vorzulegen, um ihn dann am 19. Dezember beschließen zu können.

Die schlechte Nachricht ist, daß es uns nicht gelungen ist, die finanzielle Situation der Stadt zu verbessern, die gute Nachicht ist, daß es uns ebenso wie im letzten Jahr vermutlich auch in diesem Jahr gelingen wird, einen Haushalt für das Folgejahr zu beschließen und nicht wie früher ohne beschlossenen Haushalt in das neue Jahr zu starten.

Was treibt die BI Agenda 2030

Ich arbeite gerne und auch lange, wenn es einer guten Sache dient.
Aber ich hasse es, meine Zeit mit Schmonzes zu verplempern.

In meinem Beitrag über die Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus vom 14. März 2019 (http://www.ingo-buth.de/2019/03/18/und-was-gabs-sonst-noch-so-im-gut/) habe ich bereits darüber berichtet, daß der Redebeitrag, den der stellvertretende Umweltbeauftragte zum Tagesordnungspunkt “Agenda 2030” abgegeben hat, fast zu einem Eklat geführt hat. Dieser Eklat konnte vermieden werden, weil die Ausschußvorsitzende ihm das Wort entzogen hat.

Der Tagesordnungspunkt war durch die einstimmige Annahme bereits abgeschlossen, als Herr Marquardsen sich zu Wort melden wollte. Ich habe mich dafür eingesetzt, daß ihm, obwohl er kein Rederecht hatte, trotzdem das Wort erteilt wird, weil ich davon ausging, daß er ein abschließendes Statement abgeben wollte.
Statt dessen verlor er sich in einem Vortrag zur Wortwahl.
Ich bedaure nicht, daß ich mich dafür eingesetzt habe, ihm außer der Reihe das Rederecht einzuräumen, aber ich stehe auch voll hinter der konsequenten Entscheidung von Frau Dr. Unbehauen, der Ausschußvorsitzenden.

Jetzt ist mir unabhängig voneinander von zwei Personen das Protokoll der „Bürgerinitiative Agenda 2030“ (BI) über deren Sitzung am 21. März 2019 zugeleitet worden, weil ich ja der „Verursacher“ des Eklats sei. Eigentlich wollte ich mich nicht weiter mit dem Vorgang befassen, da das keinerlei Belang hat, aber nachdem ich das Protokoll der BI gelesen habe, tue ich es doch.

In dem Protokoll der BI steht zu lesen:
„2. Vorlage „Agenda 2030 für Plön
Klaus berichtete über die Sitzung des Ausschusses GUT vom 14.03.19 in der über den interfraktionellen Antrag zur Agenda 2030 abgestimmt werden sollte. Klaus erhielt vom Umweltbeauftragten Achim Kuhnt die Bitte, nähere Aussagen dazu zu machen (siehe dazu die anl. Anlage). Nach kurzer Diskussion gab Klaus auf, weil sonst die Gefahr bestand, dass der vorliegende Entwurf nicht zur Abstimmung kommen würde. Einstimmig wurde der Entwurf dann angenommen.“

Diese Darstellung ist völlig unzutreffend. Sie wird weder durch das Protokoll der Sitzung dokumentiert, noch deckt sie sich mit meiner Erinnerung.
Entweder handelt es sich um ein Versehen oder um eine verfälschte Darstellung.

Ich bin wirklich ratlos, was das soll, aber ich möchte betonen, daß ich voll hinter dem Beschluß zur Agenda 2030 stehe und die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Maßnahmen unterstütze, auch wenn die Wenigsten davon im Zuständigkeits- oder Einflußbereich der Stadt liegen.

Allerdings sollte evaluiert werden, ob sich die Einführung des Amtes eines stellvertretenden Umweltbeauftragten tatsächlich bewährt hat und wenn ja, ob es mit dem richtigen Amtsinhaber besetzt ist.

Und was gab’s sonst noch so im GUT?

Es gab fast einen Eklat zur Agenda 2030.

Die Agenda 2030 ist eine Art Zukunftsvertrag der UN, in dem 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals. SDG’s) beschrieben sind. Die Agenda basiert auf dem Rio-Prozess von 1992 und der Milleniumserklärung aus dem Jahr 2000.
Seit 2002 werden die SDG in der Nationale Nachhaltigkeitsstrategie übergeleitet. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wird alle 4 Jahre fortgeschrieben.
Der Deutsche Städtetag hat dazu eine Musterresolution erstellt, die von Kreisen, Städten und Gemeinden verabschiedet werden können. Darin wird die Agenda 2030 und die Rolle, die man den Städten und Gemeinden dabei zumisst, begrüßt und von der Bundesregierung gefordert,
– Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen,
– die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen,
– Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und
– die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Dabei sollen kommunale (finanzielle) Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.

Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Geflecht aus Veeinbarungsswerken überwiegend um unverbindliche Selbstverpflichtungen, deren Nichteinhaltung nicht sanktioniert wird und deren Wirkung damit auch begrenzt wird. Aber selbst jeder kleine Fortschritt ist besser als gar keiner.
Daß nun der Städtebund für seine Mitglieder – auch finanzielle – Unterstützung vom Bund fordert, wenn Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt werden sollen, dann ist das nachvollziehbar und seine Pflicht als Interessenvertreteung.

Im Vorfeld gab es wohl einige Irritationen, da der Vorstoß vom stellvertretenden Umweltbeauftragten Herrn Marquardsen als fraktionsübergreifende Initiative gedacht und dann in der Presse als als CDU-Initiative verwurstet wurde. OK, er ist neu im Amt und der Lebensgefährte unserer Bürgervorsteherin (CDU), da wird dann möglicherweise nicht immer ganz genau zwischen den Funktionen und Ämtern getrennt. Das alles ereignete sich wohl während meines Urlaubes, ich habe es nicht so ganz verfolgt und man ist dann auch – der Sache wegen – mit dem Schwamm drüber.

Der Antrag zur Agenda 2030 wurde dann auch als Antrag aller Fraktionen eingebracht. Da im Wesentlichen Einigkeit bestand, gab es auch keine kontroverse Diskussion. Als über den Tagesordnungspunkt dann abgestimmt wurde – der Antrag wurde einstimmig angenommen – war der Tagesordnungspunkt damit formal geschlossen.
Dann meldete sich der stellvertretende Umweltbeauftragte Herr Marquardsen zu Wort. Da der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt an der Sitzung teilnahm, hatte sein Stellvertreter kein Rederecht. Das war jetzt nicht das erste Mal, daß diese Regel nicht eingehalten wurden. Herr Kuhnt sprach sich aber dafür aus, seinem Stellvertreter das Rederecht einzuräumen. Ich habe dann den Antrag gestellt, Herrn Marquardsen als Sachverständigen zu hören. Der Antrag wurde mit knapper Mehrheit angenommen.
Leider nutzte Herr Marquardsen die Gelegenheit nicht, ein paar grundsätzliche Worte zur Umsetzung der Agenda zu sagen, sondern verlor sich im Detail, etwa dazu, daß man die Sustainable Development Goals besser ins Deutsche übersetzt hätte.
Die Ausschußvorsitzende Frau Dr. Unbehauen entzog ihm dann das Wort.

Leider scheint der stellvertretende Umweltbeauftragte sich bislang noch nicht in seine Rolle eingefunden zu haben, zumindest ist er mit der Geschäftsordnung nicht vertraut. Daß er sich nach der Schließung eines Tagesordnungspunktes noch zu diesem Tagesordnungspunkt meldet, ist schon wenig professionell. Wenn er seinen Redebeitrag im vorherein geplant hat – und alles deutet darauf hin, denn sonst hätte er sich nicht detailliert zum „Wording“ des Textes geäußert – dann wäre es naheliegend gewesen, wenn die Bürgervorsteherin zu Beginn der Sitzung beantragt hätte, ihn als Sachverständigen zu dem Punkt zuzulassen.

Jetzt geht es darum, es nicht bei Lippenbekenntnissen zu belassen, sondern bei der Umsetzung der Ziele im Rahmen der Möglichkeiten voranzugehen, oder besser: den Worten Taten folgen lassen. Mit der Umrüstung der Straßenlampen auf LED und dem Beschluß zur Plastikreduzierung ist unsere Stadt ja schon weiter als manch andere.

Attraktivitätssteigerung für Plön

Brichte sind wichtig, um sich einen Überblick über den Sachstand zu verschaffen. Noch wichtiger ist es aber, die entsprechenden Schlüsse aus den Berichten zu ziehen. Das hat die SPD Fraktion getan und den Tourismus-Bericht zum Anlaß genommen, ein paar Vorschläge zu machen.
Diese Vorschläge wurden in einem Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zusammengefaßt. Der Vorschlag der SPD-Fraktion war, die vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit prüfen zu lassen.
Diesem Vorschlag stimmten die Mitglieder des GUT zu.
Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt und auch bekannt ist, was die einzelnen Maßnahmen kosten würden, kann darüber entschieden werden, welcher Vorschlag tatsächlich umgesetzt wird.
Das ist ein etwas langwieriger, aber auch vernünftiger Prozess.

Nachfolgend führe ich die vorgeschlagenen Maßnahmen noch einmal auf:

Kurzfristig:
1. Einheitliche Gestaltung von Wegweisern / Leitsystemen
2. Piktogramme zur Erklärung von Hinweisen für fremdsprachige Gäste
3. Austausch von Fahrradständern am Rathaus („Felgenkiller“), Überprüfung des weiteren Bedarfs
4. Wiederaufstellung von Wipptieren oder ähnlichen Geräten für Kinder im Stadtgebiet (Wendtorper Platz, Marktbereich, Fußgängerzone)
5. Den „Plöner Angler“ (aktuell oberhalb der Anglertwiete zwischen Sky und Sparkasse) in eine exponiertere Lage versetzen
6. Im Bootshafen die Planken überprüfen und ggf. austauschen, Gestaltung durch Pflanzkübel (z.B. mit Bambus oder Gräsern)
7. Aufstellung von weiteren Hängematten (siehe Fegetasche) und/ oderAufstellung von Pfählen für das Aufhängen von eigenen Hängematten in den Bereichen Fegetasche und Strandweg
8. Überprüfung einer einheitlichen Quartiergestaltung, z.B. einheitliche Bankfarben im Innenstadtbereich, am Strandweg
9. Reaktivierung des Brunnens auf dem Markt, Instandsetzung und Kontaktaufnahme zum Förderverein des Brunnens (Herr Mey)
10. Wasser in der Stadt erlebbar machen! Zum Beispiel Aufbau von Kurbeln, „Springender Wasserstrahl“, Fontänen, Wirbeln etc.

Mittelfristig:
1. Anlegestelle für Kanus/ Kajaks in der Stadtgrabenstraße (Zugang zum Schwanensee) und Einrichtung von einem Parkplatz zum Be- und Entladen von Booten
2. Konzept für die Spielplätze in der Stadt
3. Konzept zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Strandweg

Langfristig:
1. Neues Gestaltungskonzept für den Marktplatz, Anlage von Marktwegen (vgl. Wismar), Neugestaltung der Pavillons

Einige der Anregungen sind nicht wirklich neu. So wurde der Austausch der „Felgenkiller“ vor dem Rathaus schon mehrfach thematisiert und auch von der AG-Fahrrad angesprochen, passiert ist bislang nichts.

Auch das Thema Wackeltiere – eines meiner immer wieder vorgebrachten Lieblingsthemen – wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angesprochen. Ich kann mich erinnern, daß die Kinder – nicht nur meine – die Wackeltiere am Wentorper Platz geliebt haben. Der Umstand, daß die Fußrasten keinen Abrutschschutz hatten und damit nicht mehr den neuesten Sicherheitsvorgaben entsprachen, hat zu ihrem Abbau geführt.
Ich persönlich bin der Ansicht, daß es nicht erforderlich ist, die Tiere (ca. 500,– Euro/Stück) zu ersetzen. Vermutlich ist es mit dem Austausch der Fußrasten getan, und wenn meine Internetrecherche richtig ist, dann gibt es Ersatzteile für unter 10,– Euro.
Es wäre für mich völlig unverständlich, wenn die Tiere bereits entsorgt wurden, ohne diese Option zu prüfen.
Bislang hatte ich den Eindruck, daß die Verwaltung nicht besonders interessiert war, diesen öfter geäußerten Wunsch umzusetzen. Jetzt gibt es zumindest den Auftrag, die Möglichkeit zur Umsetzung zu prüfen.

Eine Diskussion gab es zum Thema Aufhängemöglichkeiten für Hängematte an der Fegetaschenwiese. Die Sinnhaftigkeit dieses Vorschlages wurde von einer älteren Erwachsenen bezweifelt.
Man kann ja zumindest einmal prüfen, welcher Aufwand dafür zu betreiben ist. Tatsache ist, daß die Hängematten, die von der Landesgartenschau in Eutin übernommen wurden, an der Badestelle gut angekommen sind und jüngere Erwachsene gerade in großen Städten ihre Hängematten gerne in Parks zwischen Bäumen aufhängen.
Ob wir dann wirklich entsprechende Möglichkeiten schaffen, wird man entscheiden können, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und mögliche Kosten bekannt sind.

Wasser in der Stadt erlebbar machen, ist für mich ebenfalls eine gute Idee.
Ob wir den Marktbrunnen reaktiviert bekommen, ist für mich nicht sicher. Der seinerzeit veranschlagte Preis für die technische Instandsetzung ist hoch und auch der Betrieb ist nicht billig. Vielleicht gibt es Lösungen, die finanzierbar sind, vielleicht gibt es auch ein Engagement aus der Bürgerschaft.

Eine wirklich gute Idee ist es aus meiner Sicht, den Plöner Angler zu versetzen. Er fristet im Moment ein trostloses Dasein in der Twiete zwischen Sky und der Sparkasse und ist – was das Künstlerische angeht – nicht so umstritten wie der Marktbrunnen. Er wurde in meiner Jugend of als Symbol in der Werbung genutzt und hat – zumindest für mich – nichts von seinem alten Charme eingebüßt.

Die Aufenthaltsqualität des Strandweges ist ein Dauerbrenner. So wurden die Picknickbänke, die dort aufgestellt wurden, im letzten Sommer durchaus gut angenommen. Wie aus der Presse bekannt, gibt es für den Strandweg bereits größere Pläne. In wie weit es sinnvoll ist, hier jetzt noch zu investieren, bevor es eine Entscheidung über die Umbaumaßnahmen mit Brücke und Uferverbreiterung gibt, müßte genau betrachtet werden.

Auch der Marktplatz ist immer wieder in der Diskussion. Auf der einen Seite wirkt das Pflaster duchaus historisch, auf der anderen Seite ist es für Rollstuhlfahrer*innen, Rollatorennutzer*innen und Stöcklschuhträgerinnen nicht einfach, auf den Markt zu gelangen und sich dort wohl zu fühlen. Auch der Herr Bürgermeister hat bereits in seinem Wahlkampf dafür geworben, den Markt umzugestalten und ihn aufzuwerten, damit er attraktiver wird und mehr Menschen in die Stadt zieht.

Anders als die ersten Punkte lassen sich die letzten beiden Maßnahmen aber nur mittel- oder langfristig umsetzen.

Ich selber war nicht an der Erstellung des Antrages beteiligt, habe ihn aber in der Fraktionssitzung mit diskutiert und für gut befunden. Daher habe ich mich auch sehr gefreut, daß er am Ende doch eine Mehrheit im Ausschuß fand.

WasserWunderWeltchen

Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. So beschrieb der Bürgermeister, was von seiner Vision einer Wasserwunderwelt erst einmal übrig geblieben ist.

Ausgangspunkt der Überlegungen war der Beschluß über den Umzug des Naturparkzentrums von Plön nach Eutin. Daraufhin hatten sowohl der Kreis Plön, die Stadt Plön und mehrere Umlandgemeinden die Mitgliedschaft im Naturparkverein gekündigt, da nach der Kündigung der Mitgliedstadt des Kreises und dem Umstand, daß für die Räume in Eutin Miete zu zahlen ist, während die Nutzung der Räume in Plön kostenlos war, eine erhebliche Steigerung der Mitgliedsbeiträge absehbar ist.
Die Kündigung der Stadt Plön war mit der Einschränkung verbunden, daß sie zurückgenommen werden könne, wenn ein vernünftiger Ersatz geschaffen wird.

Das, was uns am letzten Donnerstag im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus präsentiert wurde, ist die vermutlich bescheidenste Lösung, die gefunden werden konnte. Sie kann nicht mehr sein als eine Zwischenlösung, und das soll sie gemäß des Berichtes des Bürgermeisters auch nur sein, wie er auf meine Nachfrage hin bestätigte. Aus den Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Jagusch, ging klar hervor, daß das nicht die Lösung ist, die die CDU sich vorgestellt hat. Und ganz offenbar ist auch der Kreis von der jetzt vorgestellten Lösung enttäuscht.
Der Bürgermeister führte aus, daß die Kontinuität der Umwelterziehung gewahrt bleiben muß. Eine Pause würde sie als ganzes gefährden.
Dem stimme ich zu, betonte aber, daß eine Zwischenlösung immer die Gefahr in sich birgt, sich auf Dauer zu verfestigen.

Zuerst einmal ist der Kreisjägerschaft wirklich zu danken, daß sie ihren Ausbildungsraum im Ölmühlenviertel für die Zwischenlösung zur Verfügung stellen würde. Der Raum hat allerdings nur eine Größe von 57 qm und ist für eine Ausstellung nicht geeignet. Wie die im Ideenkonzept auf zwei Seiten vorgestellten Grundthemen und Sonderausstellungen hier umgesetzt werden können, erschließt sich mir noch nicht. Allerdings ist das an der Schwentine gelegene Areal hervorragend geeignet, sich mit dem Thema Wasser im Naturpark auseinanderzusetzen und es bietet genügend Raum, hier etwas Größeres zu entwickeln.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, auch das Strandhaus mit in die Betrachtung für einen möglichen Standort einzubeziehen. Das ist aber nach Aussagen des Bürgermeisters nicht erfolgt, weil es noch als Verhandlungsmasse für einen möglichen Hotelbau auf der Fegetaschenwiese dienen soll. (Mittlerweile bin ich zu der Auffassung gelangt, daß ein Informationszentrum und ein Hotel sich nicht ausschließen müssen.)

Im Ausschuß gingen die Meinungen über die Zielgruppe und die Art der Umsetzung auseinander.
Ich habe die Auffassung vertreten, daß die WasserWunderWelt für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Ältere ausgelegt sein muß, um nicht nur der Umweltbildung für Kinder zu dienen, sondern auch als touristische Attraktion für umweltinteressierte Gäste ausgelegt sein muß. Als Beispiel für eine attraktive und gut besuchte Ausstellung habe ich das Ostseeinformationszentrum in Eckernförde genannt.
Frau Killig (FDP) vertrat die Ansicht, daß auch „Ältere“ Erwachsene sind. Recht hat sie, aber zur Sache hat diese Äußerung nicht so richtig beigetragen.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Dr. Unbehauen (Bündnis 90/Die Grünen), betonte, daß die Umwelterziehung bei den Kindern ansetzen muß und man nicht alle bedienen könne.

Auch in Fragen Ausstellung gingen die Meinungen auseinander. Einigkeit bestand lediglich bei der Aussage, daß die Ausstellung des Naturparkvereins im Uhrenhaus völlig veraltet und uninteressant war. Frau Backmann aus der Tourist-Info betonte, daß Austellungen aus der Mode gekommen sind und weniger Zulauf hätten. Man müsse das Thema anfassen und erleben können. Letzteres unterstreiche ich, aber daß Ausstellungen langweilig sein müssen, kann ich nicht nachvollziehen, weil ich gerade in meinem Urlaub in Mexiko gegenteilige Beispiele gesehen habe. Eine Kombination halte ich für ausgesprochen sinnvoll, um alle Altersgruppen anzusprechen.

Auf die Frage von unserem Umweltbeauftragten, Herrn Kuhnt, ob es nicht sinnvoll sei, die Ausstellung in den Räumen des bisherigen Naturparkzentrums anzusiedeln, antwortete der Bürgermeister, daß der Vorstand des Naturparkvereins mit der Marius Böger Stiftung nicht mehr zusammenarbeiten will. Ohne Naturparkverein wären die Nutzung dieser Räume denkbar.

Problematisch ist aber in der Tat, daß das Personal des Naturparkvereins nicht ausreicht, um zwei Ausstellungen zu betreuen. Daher wird darüber nachgedacht, die Plöner Ausstellung mit Unterstützung durch Personal aus der Tourist Info zu betreiben.
Hier sehe ich in der Tat einen Knackpunkt.

Zu guter letzt muß noch erwähnt werden, daß der Begriff WasserWunderWelt bereits in Malente genutzt wird und wir uns auf Wunsch der Nachbargemeinde auf die Suche nach einem anderen Namen machen müssen.

Ungeachtet aller Kritik gab es eine positive Grundstimmung im Ausschuß, so daß der Bericht, und nichts anderes war es, erst einmal zur Kenntnis gegeben wurde.

Am Ende habe ich mich noch ein wenig mit dem Bürgermeister gekabbelt, weil ich nachfragte, ob denn die Kenntnisnahme beinhaltet, daß es sich tatsächlich nur um eine Zwischenlösung handelt. Das stand zwar so im Bericht, aber ich wollte es noch einmal hören. Mal sehen, ob es dann auch in der Niederschrift der Sitzung erscheint. Das wäre mir wichtig, damit man es dokumentiert ist und man es nachlesen kann.
Es soll ja später niemand sagen können, davon stand nichts im Protokoll und man hätte von nichts gewußt.

Ich bleibe dabei. Ziel muß eine größere Lösung sein, die für alle Altersgruppen sowie Einheimische und Gäste attraktiv ist. Entsprechende Perspektiven sollten bis zur Ratsversammlung im Dezember aufgezeigt werden.

Vorerst keine kostenlosen Parkplätze für E-Autos

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus wurde auch über den SPD-Antrag beraten, in Plön kostenfreies Parken für E-Autos zu ermöglichen.
Die Annahme des Antrages wurde auch mit mindestens einer Stimme von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Statt dessen wurde der Antrag zur weiteren Bearbeitung in die AG: Tourismus und Parken verwiesen.

Zuerst einmal hat der Herr Bürgermeister klargestellt, daß die Entscheidungen zu Parkplatzangelegenheiten ausschließlich in seinen Zuständigkeitsbereich fallen und dabei auf unsere Nachbarstadt Preetz verwiesen. (Anm.: Dort hatte die politische Diskussion über die Einführung von Parkgebühren hohe Wellen geschlagen). Mit dieser Anmerkung hatte er natürlich recht. Dennoch steht es dem Ausschuß natürlich frei, ihm gegenüber Wünsche oder Anregungen zu formulieren. In der Vorlage der Verwaltung wurde auch ein aus meiner Sicht praktikabler Vorschlag gemacht. Über den von mir formulierten Antrag, den Bürgermeister zu bitten, die von der Verwaltung aufgezeigten Lösungswege umzusetzen, wurde abgestimmt. Auch der Umweltbeauftragte hatte sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Antrag anzunehmen.

Natürlich ist klar, daß man mit ein paar freien Parkplätzen für E-Autos nicht die Welt oder zumindest ihr Klima rettet. Mir ist natürlich genau so bekannt, daß ein „Stromer“ erst ab einer Laufleistung von 40.000 bis 50.000 km besser abschneidet als ein Benziner, zumindest nach Berechnungen des ADAC. Und natürlich weiß ich auch, daß die Herstellung von Akkus alles andere als „sauber“ ist und sehr viel Wasser verbraucht, das in den Gegenden, wo die Rohstoffe gewonnen werden, sehr knapp ist.

Dennoch wäre der Beschluß ein Zeichen gewesen, daß es uns nicht nur mit dem Schutz des Klimas, sondern auch mit der Reduzierung des Ausstoßes von anderen Emissionen, seien es andere Schadstoffe oder Lärm, ernst ist. Ein kleiner Schritt ist immerhin ein Anfang und ermutigt vielleicht andere, auch tätig zu werden und womöglich einen Schritt weiter zu gehen.

Wer weiß, daß die Einrichtung eines Schutzstreifens vor ALDI von der AG-Fahrrad schon vor Jahren angeregt wurde, wird enttäuscht feststellen, daß hier noch nicht ein Pinselstrich getan wurde.
Einer der Gründe dafür ist, daß die Abstimmung und die Überzeugungarbeit bei anderen Behörden wohl sehr zeitintensiv ist. Vor dem Hintergrund ist es für mich völlig unverständlich, daß die Kolleginnen und Kollegen sich im Bezug auf die Förderung der E-Mobilität nicht auf eine einfache, kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme einigen konnten.

Unser Bürgermeister hat sich – und da bin ich mit ihm einer Meinung – sehr wohlwollend über die Friday for Future“ Demonstrant*innen vor dem Rathaus geäußert. Aber wie eingangs festgestellt: die Entscheidung ist alleine Sache des Bürgermeisters, und ich bin gespannt darauf, wie er sich entscheidet.