Nach der Kommunalwahl hat sich die Anspannung erst einmal gelegt. Die Fraktionen haben ihre Vorsitzenden teilweise schon gewählt. Bei uns wurde der „Alte“ zum „Neuen“. Hinter den Kulissen laufen jetzt in und zwischen den Fraktionen die Gespräche, wie die einzelnen Posten verteilt werden sollen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wer unser neuer Bürgervorsteher wird. Der Bürgervorsteher repräsentiert die Ratsversammlung, also die gewählten Ratsfrauen und -herren. Neben der Funktion als Ansprechpartner für die Bürger und als Leiter der Ratsversammlung muss er – gemeinsam oder in Abstimmung mit dem Bürgermeister – zahlreiche öffentliche Termine wahrnehmen. Kurzum, es ist keine Aufgabe, die man mal eben neben seinem Beruf hermacht. Die Komponente Zeit wird im Vergleich zur abgelaufenen Wahlperiode umso wichtiger, als Plön nach dem Mikrozensus schwierigen Zeiten entgegensieht.
Die CDU als stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht. Der Vorgeschlagene muss – soweit ich das sehe – in der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung eine Mehrheit von mindestens 12 Stimmen auf sich vereinen. Wegen der Mehrheitsverhältnisse ( Sitze wie folgt: CDU 8 / SPD 7 / FWG 4 / Grüne 3 / FDP 1 ) ist die Wahl kein Selbstgänger. Die CDU muss eine Mehrheit für Ihren Vorschlag bei den anderen Parteien erzielen. Da der Bürgervorsteher nicht für die Arbeit in den Ausschüssen zur Verfügung steht, zieht die Wahl natürlich Auswirkungen auf die Besetzung der Ausschüsse nach sich. CDU und SPD stehen in den Ausschüssen jeweils drei Sitze zu, der FWG zwei und den Grünen einer. Zudem stellt sich die Frage, wer den Vorsitz in den Ausschüssen übernimmt, denn diese Funktion erlaubt es, die Arbeit des Ausschusses gezielt zu steuern. Außerdem müssen unter anderem Plätze im Aufsichtsrat der Stadtwerke, in der Schulverbandsversammlung und im Planungsverband Seewiesen besetzt werden. Die CDU hat das Erstzugriffsrecht auf einen Vorsitz im Ausschuss, die SPD ist danach an der Reihe und die FWG muss nehmen, was übrig bleibt. Die Grünen und die FDP, die mit einem Sitz ihren Fraktionsstatus verloren hat, gehen leer aus. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wird es aber auch hier einen Abstimmungsprozess über das Gesamtpaket geben müssen. Dabei werden sicher nicht nur Personalfragen eine Rolle spielen, es kann davon ausgegangen werden, dass hier bereits auch Sachfragen in den Abstimmungsprozess einfließen werden.
Diese Abstimmungsprozesse wirken nach außen hin wenig transparent. Das Vorgehen birgt die Gefahr, dass hier der Anschein der Mauschelei entsteht. Gibt es eine Alternative? Sofern die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung keine Mammutveranstaltung mit open End werden soll, was auch keine gute Lösung ist, sehe ich leider keine andere Möglichkeit.
Diesen Beitrag hatte ich bereits vorgestern geschrieben, bin aber wegen eines eingeschänkten Zugriffs auf das Internet nicht dazu gekommen, ihn zu veröffentlichen. Als ich heute zu Hause ankam, las ich in der KN unter kurz notiert: “Dirk Krüger neuer Bürgervorsteher”. Das suggeriert, dass die Entscheidung bereits gefallen ist. Ob es so ist, werden wir am 19. Juni sehen. Oder wie der Grieche sagt: “Αὐτοῦ γὰρ καὶ Ῥόδος καὶ πήδημα”
Im weiteren Verlauf wird klargestellt, dass es sich nur um die Nominierung handelt. Und hierzu sollen in der CDU Plön durchaus unterschiedliche Positionen bestehen.