Kritische Betrachtung der Presseberichterstattung über die letzte Ratsversammlung

Die Sitzung der Ratsversammlung am Dienstag fand Ihren Niederschlag in der Lokalpresse.
Am 19. August 2021 titelte der Ostholsteiner Anzeiger auf Seite 10:
„Bekommt Plön 500000 Euro für die Innenstadt?“
Über diesen Artikel habe ich herzlich gelacht. Er ist nach meiner Meinung wieder einmal ein Beispiel dafür, wie Herr Kuhr, gewollt oder ungewollt, unterschwellig Wahlkampf für die CDU macht, egal ob gewollt oder ungewollt.
Da stellt sich die Frage: „Ist er eigentlich Mitglied der CDU und in der Lage, berufliche und politische Aspekte voneinander zu trennen?”
Mir geht es darum, daß ständige Wiederholungen die Wahrnehmung der Menschen beeinflussen kann. Im Zusammenhang mit positiv besetzen Themen würde ich hier von einer suggestiven Wahlkampfhilfe des OHA-Redakteurs für die CDU erkennen.
In dem Namensartikel schreibt Herr Kuhr:
– „Bürgervorsteherin Mechthilde Gräfin von Waldersee (CDU)“
– “York Wegener (CDU)”
und im Zusammenhang mit der Textpassage: „ … Zustimmung der CDU.“ wird mein Kollege  Andre Jagusch (CDU-Fraktionsvorsitzender) namentlich genannt.
Im Zusammenhang mit meinen Redebeiträgen werde ich – anders als die drei CDU Mitglieder – namentlich nicht genannt. Auch meine Zugehörigkeit zur SPD-Fraktion wird nicht erwähnt.
Lediglich die Funktion „Vorsitzende(r) des städtischen Hauptausschusses“ wird genannt.
Da ich nicht glaube, daß Herr Kuhr sich vor der Nennung der SPD oder meines Namens fürchtet wie sich der Teufel vor dem Weihwasser, fühle ich mich in meiner Wahrnehmung bestätigt.

Vielleicht stimmt auch mit meiner Wahrnehmung etwas nicht. Der Satz: „Doch der Ausschußvorsitzende des städtischen Haushaltsausschusses sah die Einführung in das Thema prinzipiell in seiner Kompetenz und fand grundsätzlich die Zustimmung der CDU.“ deckt sich nicht mit meiner Erinnerung an den Sitzungsverlauf.
Ich hatte eher den Eindruck, daß das Gegenteil der Fall ist.

Die Kieler Nachrichten berichten am 20. August auf Seite 25 unter dem Titel „Plön will ein Stück vom 10 Millionen Paktet“ über die Sitzung der Ratsversammlung. Hier wird lediglich mein Kollege Bernd Möller (SPD) erwähnt, der die Anträge als 2. Stadtrat in Vertretung des Bürgermeisters unterschrieben hat.

Die Diskussion darüber, ob der/die Vorsitzende in den Tagesordnungspunkte einführender ob die Bürgervorsteherin diese Aufgabe an sich ziehen kann, wird im OHA angedeutet, in der KN gänzlich ausgeklammert. Im Rahmen dieser Diskussion hatte ich der Bürgervorsteherin Schwächen in der Ausführung ihres Amtes vorgeworfen. 

Ratsversammlung beantragt Zuschüssen aus dem Innenstadtprogramm des Landes

In der kurzfristig angesetzten Ratsversammlung am gestrigen Dienstag ging es um das Innenstadtprogramm des Landes Schleswig Holstein.
Dafür hat die Landesregierung insgesamt 10 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sollen die Stadtzentren von zentralen Orten, deren Wirtschaft durch die Corona-Krise geschädigt wurde. Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist antragsberechtigt. Die Ratsversammlung hat beschlossen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Beantragt werden 499.500,- Euro aus dem Programm, die Stadt muß lediglich einen Eigenanteil von 166.500,- Euro aufbringen. Damit lassen sich Maßnahmen in Höhe von 666.000,- Euro finanzieren. Einige der Maßnahmen sind bereits im städtischen Haushalt 2021  vorgesehen.
Das Geld wird für folgende Vorhaben eingeplant:
– Planung für den und barrierefreier Ausbau des Marktplatzes
– Baumschutzmaßnahmen im Stadtgraben
– Veranstaltungen, Plön Schau, Kulturnacht und andere
– Auf- und Abhängig der Weihnachtsbeleuchtung für 2 Jahre
– Maibaum, Kinderfest, Wintermärchen Dekomaterial Lichtzauber
– Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Durchführung der Maßnahmen wird durch einen Projektfond erfolgen, in dem Mitglieder der Ratsversammlung, Beauftragte der Selbstverwaltung, Stadtmarketing und Initiative schönes Plön vertreten sind.
Die Entscheidung war zeitkritisch, da die Gelder nach dem Windhundprinzip (wer zuerst kommt, mahlt zuerst) vergeben werden. Entscheidend dafür ist der Termin des Ratsbeschlusses. Der Beschluß wurde einstimmig gefasst.

Hervorzuheben ist, daß Herr Neufeind aus der Verwaltung diese Förderquelle aufgetan hat, als der Bürgermeister im Urlaub war. Unser Wirtschaftsförderer hat die entsprechenden Antragsunterlagen vorbereitet, mit dem Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Bernd Möller (SPD) abgestimmt und ihm die Papiere abschließend zur Unterschrift vorgelegt. Im Vorfeld hatte er mich in meinem Urlaub erreichen können und mich als Vorsitzenden des Hauptausschusses entsprechend informiert. Finanzen und Wirtschaftsförderung sind die ureigensten Zuständigkeiten des Hauptausschusses.
Auch ich sah keinerlei Bedenken, den Antrag umgehend abzugeben, zumal ich davon ausgehen konnte, daß eine Genehmigung durch einen Beschluß der Ratsversammlung nachträglich eingeholt werden muß.
Während meines Urlaubs hat mein Vertreter, Herr Roth (SPD) gemeinsam mit dem Bürgermeister entschieden, die Sitzung des Hauptausschusses am 9. August ausfallen zu lassen, da sie mit dem Wohltätigkeitskonzert auf der Prinzeninsel terminlich kollidierte.
Gestern führte der Bürgermeister aus, daß die Vorlage bis dahin auch nicht hätte erstellt werden können.

So weit so gut, aber:

ich habe es im Vorfeld zu einem kleinen Eklat kommen lassen, obwohl ich das eigentlich nicht wollte und mich um eine gütliche Lösung bemüht habe.
Es ist bisher selbstverständlich, daß die Vorsitzenden der jeweils zuständigen Ausschüsse in die Tagesordnungspunkte einführen. Das ist so selbstverständlich, daß es nirgendwo schriftlich festgehalten ist. 
In einer EMail an den Bürgermeister und die Bürgervorsteherin am Vortag der Sitzung habe ich darauf hingewiesen, daß ich davon ausgehe, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ich habe mich dazu veranlaßt gesehen, weil es nicht das erste Mal gewesen wäre, daß die Bürgervorsteherin versucht, ohne vorherige Absprache über die Köpfe der Ausschußvorsitzenden hinweg in Tagesordnungspunkte einzuführen. Auf die Einhaltung des gängigen Verfahrens wurde auch in der Vergangenheit schon hingewiesen.
Die Aufgabe der Bürgervorsteherin ist es, die Sitzung so neutral wie möglich zu leiten.
Im Grunde genommen müßte sie, wenn sie eigene politische Aussagen trifft, die Sitzungsleitung an ihre Stellvertreterin übergeben um klar zu machen, daß es sich jetzt um eine Aussage in ihrer Funktion als Ratsfrau und nicht in Ihrer Funktion als Bürgervorsteherin handelt.
Als Ratsfrau vertritt sie natürlich die Interessen ihrer Fraktion (CDU / ursprünglich hatte ich hier CSU geschrieben, freudscher Vertipper :). Dank an meinen aufmerksamen Leser), das ist ihr gutes Recht,  als Bürgervorsteherin hat sie sie die Ratsversammlung in ihrer Gesamtheit zu vertreten, das ist ihre Pflicht.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Ich bekam zur Antwort, daß es keine vorhergehende Sitzung des Hauptausschusses gab und Sie daher in den Tagesordnungspunkt einführen würde.
Im meiner Antwort habe ich die Bürgervorsteherin bereits im Vorfeld kollegial darauf hingewiesen, daß sie das zwar so handhaben könne, ich dann aber dann in der Sitzung dazu Stellung nehmen würde.
In einem Vorgespräch vor der Sitzung habe ich dann versucht, hierzu noch zu einer Klarstellung zu kommen, wir beharrten aber beide auf unseren Positionen.
Meine Fraktionsvorsitzende hat dann noch einmal das Gespräch mit der Bürgervorsteherin gesucht und mir mitgeteilt, daß ich in den Tagesordnungspunkt einführen könne.
Im weiteren Sitzungsverlauf hat die Bürgervorsteherin dann unter Tagesordnungspunkt 4, (Mitteilungen) die Einführung in den Tagesordnungspunkt 6 (Förderungsantrag) quasi vorweggenommen. Ich habe daher mit einer Stellungnahme geantwortet und mit der Zuständigkeit des Hauptausschusses für dieses Thema argumentiert. Aufgrund ihres Vorgehens warf ich der Bürgervorsteherin Schwächen in der Leitung der Ratsversammlung vor.
Der Fraktionsvorsitzende der Bürgervorsteherin, Herr Jagusch (CDU) folgte dann der Argumentationslinie der Bürgervorsteherin, es hätte keine vorhergehende Sitzung des Hauptausschusses gegeben.
Eigentlich wäre das Thema dann für mich durch gewesen, aber zu meiner großen Überraschung hat die Bürgervorsteherin mir dann das Wort für die Einführung in den Tagesordnungspunkt erteilt.

Das ganze unwürdige Gezänk um Verfahrensfragen hätten wir uns eigentlich sparen können, wenn wir uns von Anfang an an das gebräuchliche Vorgehen gehalten hätten. 

Vertrag mit dem PSV auf gutem Wege

Am 31. Mai 2021 stand der Tagesordnungspunkt 9 „Vertragsangelegenheiten; hier: PSV, Vertragsanpassung und Verlängerung“ als nichtöffentlicher Punkt auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Der entsprechende Antrag wurde von der der SPD Fraktion eingereicht. 

Am 17. Juni 2021 wurde im Hauptausschuß erneut in nicht-öffentlicher Sitzung über das Thema beraten.
Bei 10 Ja und einer Nein-stimme wurde beschlossen:
„Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Erbbaurechtsverlängerungsvertrag in Form und Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage VO/RV/2021/2311 mit den ebenfalls aus der Verwaltungsvorlage zu entnehmenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen und den Bürgermeister zu beauftragen, diesen Vertrag mit dem vertretungsberechtigten Vorstand des Plöner Seglervereins von 1908 e. V. abzuschließen.“

Diese Empfehlung wurde der Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zum Beschluß vorgelegt. Statt wie ursprünglich geplant nicht-öffentlich zu beraten, wurde auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann von der FWG beschlossen, Beratung und Beschluß öffentlich durchzuführen.

Am Ende stimmten von 20 anwesenden Ratsmitgliedern 16 dafür, dem Vorschlag der Hauptausschusses zu folgen und den Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV zu verlängern.
Die FWG stimmte geschlossen dagegen, zwei Enthaltungen kamen aus dem Bereich von Bündnis 90/Die Grünen, da die von ihnen vorgeschlagene Ergänzung des Vertragsentwurfes nicht mit aufgenommen wurde.
Der entsprechende Entwurf wird jetzt dem PSV zugeschickt, der am 21. August 2021 auf seiner Mitgliederversammlung ebenfalls darüber abstimmen muß.
Ich gehe davon aus, daß auch die Mitglieder des PSV zustimmen und hoffe, daß die Kuh damit für die nächsten 50 Jahre vom Eis ist.

Damit würde jedenfalls ein mehrjähriger Prozess enden, in dem der PSV und die Stadt um eine tragbare Lösung gerungen haben.

Bereits bei der Einführung in den Tagesordnungspunkt habe ich gesagt: „Die Plöner Vereine brauchen Planungssicherheit, auch der PSV.“
Ich bin Herrn Jagusch dankbar, daß er die ausführliche Begründung noch einmal treffend vorgebracht hat. Dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Bastian Landschof blieb da nur übrig zu betonen, er würde alles unterschreiben, was Herr Jagusch gesagt hat, ergänzte aber noch augenzwinkernd, Herr Jagusch solle sich nicht daran gewöhnen. 

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen wollte den Vertragsentwurf noch ergänzen. Der “Heimfall” der Immobilie an die Stadt solle auch erfolgen, wenn der PSV seine Gemeinnützigkeit verliert. Dafür fand sie aber keine ausreichende Mehrheit, da die überwiegende Gruppe der Ratsmitglieder das aufgezeigte Szenario für ausgeschlossen hielt.

Abweichend von der überwiegenden Auffassung hat Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, eine andere Meinung vertreten. Das ist legitim und nicht zu beanstanden, aber dennoch habe ich zwei Anmerkungen:

1. Der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) stellt ihm für seine Argumente viel Raum zur Verfügung. Das ist völlig in Ordnung, obwohl ich glaube, daß der 1. Vorsitzende des PSV hier einiges richtig stellen könnte.
Daß Herr Kuhr in dem Artikel auch Herrn Jagusch (CDU) zitiert – obwohl es ein Antrag der SPD-Fraktion war, das Thema „Vertragsangelegenheit PSV …“ erneut auf die Tagesordnung zu setzen, ist nach meiner Meinung ein weiterer Anhaltspunkt dafür, daß der Ostholsteiner Anzeiger eher CDU-nah berichtet. 

Ich will jetzt gar nicht weiter auf die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers mit dem Namensartikels von Herrn Kuhr eingehen, den ich mal als journalistischen Ausrutscher bewerte.
Allerdings habe ich mich kürzlich betreffend der Berichterstattung des OHA mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt.
Diese Beschwerde wurde als begründet angesehen.

2. Im OHA wird Herr Dr. Erdtmann zitiert: „Die Schwester eines Ratsmitgliedes sei auch in der Vorstandsarbeit des PSV involviert“. Sofern das Zitat korrekt ist, ist diese Aussage befremdlich und wie ich finde auch nicht ganz in Ordnung.
Die Zeit der Sippenhaftung ist schon länger vergangen, und das ist auch gut so.

In einer Kleinstadt wie Plön kennt zwar nicht jede*r jede*n, aber viele kennen sich. Viele sind Mitglied in heimischen Vereinen. Solange ein Ratsmitglied nicht im Vorstand eines Vereines tätig ist, kann er aus meiner Sicht durchaus an Abstimmungen teilnehmen. Das gilt insbesondere, wenn das Ratsmitglied oder ein*e Verwandte*r ersten oder zweiten Grades keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem möglichen Abstimmungsergebnis ziehen kann.
So habe ich mich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan auch schon für befangen erklärt, obwohl es gar nicht um wirtschaftliche Vorteile ging, nur um den Anschein zu vermeiden.
Als normales Mitglied des PSV – ohne besondere Funktion in dem Verein – habe ich daher mit abgestimmt.

Innerlich habe ich ein wenig bei folgender Äußerung von Herrn Dr. Erdtmann gezuckt: „Die Stadt kann keinen Beschluß fassen, womit sie Volksvermögen verschenkt“, nachzulesen in der KN vom 3. Juli. Der Begriff „Volksvermögen“ ist für mich auch ein wenig aus der Zeit gefallen. Ich jedenfalls würde ihn nicht verwenden.
Ausdrücklich möchte ich hier aber betonen, daß ich Herrn Dr. Erdtmann, den ich durchaus schätze, hier nichts unterstellen will. 

Zum Stand des Haushaltes 2021 und seinen Wirrungen

Noch ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Wochen, die im wesentlichen von der Erstellung des Haushaltes 2021 bestimmt waren. Die Ausschüsse für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT)“, „Stadtentwicklung und Planung (SteP)“ sowie der „Hauptausschuß (HA)“ haben zwei mal getagt. Auf der jeweils ersten Sitzung wurde der Haushalt der einzelnen Ausschüsse vorgestellt. Es konnten Fragen gestellt und schon einmal Erklärungen abgegeben werden.

Danach tagte die Haushaltskonsolidierungsgruppe. Plön ist strukturell unterfinanziert. Das heißt, selbst wenn alle freiwilligen Ausgaben gestrichen würden, käme die Stadt mit dem Geld nicht aus. Als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ bekommt die Stadt natürlich auch Mittel vom Land, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Wenn die Versorgung des Umlandes nicht mehr sichergestellt ist, etwa durch die Schließung der Schwimmhalle oder der Bücherei, würden diese Mittel wegfallen. Eine Schließung von unseren öffentlichen Einrichtungen würde damit im Grunde genommen nicht weiter helfen.
Als Fehlbedarfsgemeinde – also als Gemeinde, die sich nicht selbst finanzieren kann – ist die Stadt auf Zuschüsse vom Land angewiesen, so genannte Fehlbedarfszuweisungen. Daher wird unser Haushalt von der Kommunalaufsicht geprüft, die ihn dann genehmigen muß. Im Haushaltsplan müssen auch Konsolidierungsbemühungen aufgezeigt werden. Von daher müssen die Fraktionen jetzt über die Vorschläge der Verwaltung beraten.
Dazu wären sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation wie auch Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben oder eine Kombination aus beiden zu betrachten. Die Fraktionen sich gebeten, bis Mittwoch an die Verwaltung zu übermitteln, welchen Maßnahmen sie zustimmen würden, damit sie in den Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet werden können. 

Für die zweite Runde der Haushaltsberatungen wurden dann von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Ratsherrn Kruppa Haushaltsanträge gestellt. Die Anträge wurden in dem zuständigen Ausschuß beraten.
Als letztes hat der HA beraten, zum einen über seinen eigenen Haushalt, zum anderen aber auch noch über den Stellenplan und den Gesamthaushalt.

Viele der Anträge gingen im gegenseitigen Einvernehmen und mit großer Mehrheit durch. Einzelne Anträge sorgten aber für eine lebhafte Diskussion, so daß sich die Sitzungen von SteP und HA bisweilen sehr in die Länge zogen.

Der Abschließende Beschluß soll dann am 30. Juni in der Ratsversammlung folgen.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wäre realistischerweise 6 bis 8 Wochen später vor. Sie kann Auflagen enthalten, etwa eine Beschränkung der Kreditaufnahme. 

Zu den Ausschusssitzungen:

Auf das Jahr 2022 wurde z.B. der Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale geschoben. Das dafür vorgesehene Geld wird erst im kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt. Die Planung ist noch nicht so weit, daß in diesem Jahr eine Kaufentscheidung fallen kann.

Auf 2022 wurde auch der Ersatzneubau für die mittlerweile abgerissene Sporthalle am  Schiffsthal geschoben.  Zum einen ist die Förderung des Baus im Moment völlig offen, zum anderen sind die Planungen noch nicht konkret genug, um hierfür Haushaltsmittel vorzusehen. Mit einem Volumen von 5,9 Millionen Euro ist das der größte Brocken.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Instandsetzung der 5-Seen-Allee, die mit 150.000,- Euro veranschlagt ist. Die Verwaltung möchte diese Maßnahme schon seit längerem durchführen. Ich allerdings habe die Frage gestellt, ob diese Straße überhaupt notwendig ist. Als die Pionierkaserne in Stadtheide bestand, gab es keine Möglichkeit, über diesen Weg mit dem Auto von Plön nach Niederkleveez zu fahren. Für Radfahrer*innen und Fußgänger gab es schon immer den Wanderweg über den Adlerhorst. Den Weg gibt es immer noch, sie könnten aber auch zukünftig die 5-Seen Allee weiter nutzen. Sie müßte nur für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Bei einer Sperrung des Weges müßten Autofahrer*innen lediglich einen Umweg von weniger als 2 Kilometer in Kauf nehmen. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h entspricht das gerade einmal einer zusätzlichen Fahrtzeit von 2 Minuten.
Die Aussage, daß dann die Buslinie eingestellt werden müßte, weil der Umweg mit dem Fahrplan nicht mehr zu vereinbaren wäre, ist zu bedenken, aber sie ist ungeprüft.
Ich bin mir auch sicher, daß Bösdorf damit Probleme hätte, aber die Gemeinde dürfte die Situation kennen, da auch die Brücke über die Schwentine bei Timmendorf extrem teuer ist und eine Nutzungseinschränkung im Gespräch oder bereits umgesetzt ist.

Eine weitere Kontroverse gab es über die Sprottenflotte. Im GUT wurde beschlossen, in Plön 6 Stationen für dieses Leihfahrradprogramm der Kielregion einzurichten. Der selbe GUT, der das beschlossen hat, hat nun auf Antrag der CDU die Finanzmittel dafür zusammengestrichen, mit dem Ziel, nur noch zwei Stationen einzurichten, und zwar am Bahnhof und an der Fegetasche. Besonders der Kollege Koll von der CDU hat sich dafür stark gemacht.
Damit wird das System aber ad absurdum geführt. Es könnte dann zwar immer noch dazu dienen, vom Bahnhof zur Fegetasche mit dem Abfahrtpunkt der Großen Plöner Seerundfahrt und zurück zu kommen, aber die grundsätzliche Zielsetzung, innerstädtisch vom Auto auf das (Leih)Fahrrad umzusatteln, wäre ausgehebelt.
Zur Verbindung zwischen den Ostufergemeinden an der Kieler Förde kann eine Ausleihstation pro Ort ja ausreichen, um von Ort zu Ort zu kommen, so die Argumentation der CDU-Fraktion. Hier in Plön geht es aber vorrangig darum, von den Parkplätzen am Ortsrand in die Innenstadt zu kommen, als ein Beitrag zur Mobilitätswende. Natürlich hätten mehrere Stationen auch einen Einfluß auf die Förderung des Tourismus, nicht zuletzt, weil man dann mit dem Rad z.B. von Plön nach Preetz fahren könnte. Das Argument, man könne es ja erst einmal mit zwei Stationen versuchen, ist aus zwei Gründen problematisch:
1. Die Kiel-Region fordert mindestens 3 Stationen, um die Sprottenflotte finanziell zu fördern. Zumindest wiesen Bürgermeister Winter und die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin.
2. Das System muß von Anfang an so attraktiv sein, daß es angenommen wird. Es ist als Verkehrssystem zu verstehen, nicht als Verbindung zwischen zwei Punkten. Wenn man das System zusammenschrumpft, wird es nicht mehr funktionieren. Ein System ist nun mal mehr als die Summe der Teile.
In der abschließenden Beratung des Haushaltes habe ich dann beantragt, die Finanzierung des ursprünglichen Konzeptes wieder in den Haushalt mit aufzunehmen und der Ratsversammlung zu empfehlen, das zu beschließen.  Bei Stimmengleichheit und vielen Enthaltungen wurde der Antrag nicht angenommen.

Ganz ähnlich ging es dem SCvP, dem Segelverein bei der Jugendherberge. Dieser oft unbeachtete Verein hat immerhin fast 100 Mitglieder und liegt an einer Stelle, die besonders bei Stürmen sehr unruhig ist. Durch die Corona-Lage war der Verein auch nicht in der Lage, Arbeitsdienste durchzuführen. Dennoch muß die Verankerung der Wellenbrecher erneuert werden. Dafür wurde ein Zuschuß von 2500,- Euro beantragt. Der GUT hat diesem Zuschuß zugestimmt, wenn auch mit knapper Mehrheit, der Verein wurde informiert. Bei der Haushaltsverhandlung hat der GUT dann auf Antrag der CDU die Streichung der dafür vorgesehenen Gelder aus dem Haushalt beantragt und eine Mehrheit dafür gefunden.
Das ist für die Stadt – nicht nur für den Bürgermeister, sondern auch für die politischen Vertreter*innen schon sehr peinlich, nicht zuletzt, weil der Bürgermeister den Verein bereits über den positiven Entscheid informiert hatte.
Ich habe zwar versucht, den Zuschuß dann in der Abschließenden Beratung im HA wieder in den Haushalt zu bringen, aber mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, diesen Zuschuß zu bewilligen, wurde bei Stimmengleichheit und zahlreichen Enthaltungen nicht angenommen.

Im Haushalt hatte der Bürgermeister 2500,- Euro vorgesehen, um der Schützengilde anläßlich des 400-jährigen Jubiläums ein repräsentatives Geschenk machen zu können. Dieser Betrag wurde gestrichen. Das Geschenk ist nun aus dem normalen Geschenketitel des Bürgermeisters zu bezahlen.
Der Entscheidung ist eine rege Diskussion vorangegangen, in der erörtert wurde, ob man einen Verein, der Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder zuläßt, derartig repräsentativ beschenken sollte, (die Plöner Schützengilde ist ein eingetragener Verein, aber nach meiner Kenntnis aus dem Grunde nicht als gemeinnützig anerkannt).

Angenommen wurde mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, die eingeplanten Mittel für das Gründach im Wald auf dem Gebäude des Prinzenbades zu streichen und die bereits zugesagten Fördermittel zurückzugeben. Wenn die Ratsversammlung dieser Empfehlung nicht folgt, fließen über eine Viertel Million Euro an Steuermittel in ein paar Quadratmeter Gründach auf dem Prinzenbad. Eine Verschwendung von Steuermitteln, auch wenn die Stadt selber nur 10% davon aufzubringen hätte. Den Rest zahlt der Bund. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln sieht anders aus. 

Für die Pflege der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wurde der Betrag von 50.000,- auf 100.000,- Euro verdoppelt. Damit sollen die 53 Bäume gerettet werden. Geplant ist, das Erdreich aufzulockern, einen Zugang zum Wurzelbereich zu schaffen, über die dem Baum Wasser zugeführt werden kann, Bewässerungssäcke zu besorgen, um die Bäume kontinuierlich mit Wasser zu versorgen und Metallabdeckungen für das Erdteich um den Stamm, die sogenannte Baumscheibe, zu beschaffen, damit das Erdreich nicht weiter verdichtet wird. 
Ich habe gerade am Wochenende ein Gespräch geführt, in dem ich darauf hingewiesen wurde, daß das ganze vergebene Liebesmühe sei. Die Baumscheiben wären einfach zu klein für die gepflanzten Bäume, die Anlage des Parkplatzes sei schlicht und einfach fehlerhaft geplant und das Sterben der Bäume ließe sich so nur hinauszögern. 
In der Haushaltsberatung wurde allerdings darauf hingewiesen, daß eine Neuanpflanzung noch teurer wäre. 

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, begrenzt auf 2 Jahre eine zusätzliche Fachkraft im Bereich Stadtplanung in den Stellenplan mit aufzunehmen, fand keine Zustimmung. Selbst der Bürgermeister wies dieses Ansinnen zurück, da er im Rathaus aufgrund der Raumnot keinen Platz mehr hat und ansonsten auch noch zusätzlich eine*n technische*n Zeichner*in benötigen würde. Da die Ablehnung in der Vorberatung im SteP eindeutig war, wurde der Antrag dann zurück gezogen und im Hauptauschuß nicht weiter beraten.

Der Antrag von Ratsherrn Kruppa wurde im Ansatz begrüßt. Er hatte vorgeschlagen, die Arbeiten an mehreren Bebauungsplänen (B-Plänen) einzustellen und das Grundstück Eutiner Straße, „Altes Fährhaus“, an den Plöner Segelverein zu verkaufen, um von den Einsparungen und dem Erlös das Fischereigelände mit Gebäuden zu kaufen.
Das Konzept, da er dazu erarbeitet hat (Gastronomie, Imbiss, Ferienwohnungen) finde ich gar nicht schlecht, aber ein Verkauf des Grundstückes, auf dem das „Alte Fährhaus“ steht, sollte meines Erachtens nicht über das Knie gebrochen werden.
Dazu kommt, daß die Stadt mit dem Land gerade über ein Erbbaurecht betreffend des Fischereigeländes verhandelt.
Ebenso stand der Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV noch auf dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Hier griff Herr Dr. Erdtmann von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) das Wort, der sich kritisch zum Erbbaurechtsvertrag und völlig ablehnend zu einem Verkauf äußerte. Da wir Vertragsangelegenheiten grundsätzlich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandeln, mußte ich als Vorsitzender darauf achten, daß hier die Vertraulichkeit gewahrt wurde. Ich brauchte aber nicht einzugreifen.
Es widerstrebt mir, Redebeiträge zu unterbrechen oder zu unterbinden, auch wenn sie langatmig sind und man ihnen inhaltlich nicht immer folgen kann, aber wenn es darum ginge, Vorlagen der Verwaltung immer nur abzunicken, könnte ma auch ein paar Pelikane in die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse setzen.

 

 

Baumschutzsatzung in der Nachspielzeit

Die Frage, ob die Ratsversammlung oder der Bürgermeister in Sachen Baumschutz das letzte Wort hat, ist nach wie vor offen.
Sie entzündete sich an den sechs Birken in der Ulmenstraße 42. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hatte der Fällung zugestimmt und die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen.
(Anmerkung 1)
Der Bürgermeister verwies darauf, daß die Entscheidung über Fällgenehmigungen bei Ihm als Leiter der Verwaltung liegen würde. Wenn die Selbstverwaltung ein Mitspracherecht wünsche, müsse sie die Baumschutzsatzung ändern.
Es wurde versucht, diese Satzungsänderung im Frühjahr im Rahmen einer Ratsversammlung übers Knie zu brechen. Die Tagesordnung der Ratsversammlung war aber so aufgestellt, daß über eine Satzungsänderung nicht abgestimmt werden konnte. Die für eine Änderung der Tagesordnung erforderliche 2/3-Mehrheit kam nicht zustande.
Daraufhin hat die Verwaltung am 06. Mai 2021 im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus einen neuen Entwurf vorgelegt. Er beinhaltete zwar eine zusätzliche Passage, die Ausnahmen in besonderen Fällen zuließ, aber das Kernanliegen der Selbstverwaltung, die Entscheidung über Fällgenehmigungen in Einzelfällen durch die Ratsversammlung zu treffen zu lassen, blieb unberücksichtigt.
Mit neun Stimmen bei zwei Gegenstimmen wurde der Entwurf dann zur Vorberatung in den (SteP) überwiesen.
Der SteP hat dann am 19. Mai 2021 über die Baumschutzsatzung beraten. Im Ergebnis stimmten acht Mitglieder – bei drei Gegenstimmen – dafür, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung über Baumfällungen im Einzelfall an sich ziehen kann.
Der GUT hat dann am 03. Juni 2021 abschließend über die Baumschutzsatzung beraten. Hier wurde mit sechs Ja bei vier Nein-Stimmen beschlossen, die Ausnahmegenehmigungen wie vom SteP empfohlen mit in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.
Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung wies im Verlaufe der Beratung darauf hin, daß § 5 der die Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung) die Verantwortung für Ausnahmen von Satzungen ausschließlich für Bürgermeister*innen vorzieht.
Er betonte, daß ein anderslautender Beschluß rechtswidrig wäre und er gegen einen solchen Beschluß Widerspruch einlegen würde.
Für den 09. Juni 2021 wurde dann der Beschluß über die Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gesetzt.
Im Vorfeld gab es eine Initiative der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt auf die folgende Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zu schieben, um die rechtlichen Fragen mit dem Kreis und dem Land abzuklären.
Der Vorsitzende des GUT, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) machte im Vorfeld der Ratsversammlung darauf aufmerksam, daß er gegen eine Verschiebung ist. Er würde sich für eine sofortige Abstimmung über den ursprünglich von der Verwaltung vorgelegten Entwurf aussprechen. Damit wurde die Tagesordnung nicht geändert.

Als Vorsitzender des GUT führte er später in das Thema ein. Als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er dann, über den Entwurf der Verwaltung abzustimmen. Dieser hätte die Ergänzungen von GUT und SteP nicht mit berücksichtigt.
Ich beantragte im Gegenzug, über die Baumschutzsatzung mit den entsprechenden Änderungen abzustimmen
Darüber hinaus schloß ich mich aber dem Antrag von Herrn Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) an, den Tagesordnungspunkt zu schieben, um die Änderung vor dem Hintergrund der erst vor sechs Tagen bekannt gewordenen Rechtslage neu bewerten zu können.
Die Ratsversammlung folgte dem Vorschlag mit denkbar knapper Mehrheit von – dafür will ich mich jetzt nicht verbürgen – einer Stimme.

Ob die Mehrheit der Selbstverwaltung sich hier gegen die Verwaltung und Teile der Selbstverwaltung durchsetzen kann, ist fraglich.
Die Naturschutzzuständigkeitsverordnung ist kein Gesetz, das vom Parlament des Landes Schleswig Holstein beschlossen wurde. Sie wurde aber aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage von der Landesverwaltung erlassen.
Der § 5 dieser Rechtsverordnung stellt ein erheblichen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang (Art 28 Grundgesetz). Die kommunale Selbstverwaltung muß sich dabei natürlich im bestehenden Rechtsrahmen bewegen.

Eingriffe in das Recht der Kommunalen Selbstverwaltung müssen vom Gesetzgeber gut begründet sein. Dieses Recht und die Pflicht zur Begründung hat die Landesregierung/der Landtag natürlich.
Es stellt sich aber die Frage, ob die Naturschutzzuständigkeitsordnung den Minimalanforderungen genügt, die an eine entsprechende Verordnung zu stellen sind.
Nach meiner derzeitigen Auffassung ist das nicht der Fall.
Das Zitiergebot – also der Hinweis auf die Gesetzesquelle, mit der die Einschränkung begründet wird – ist zumindest im Bezug auf § 5 nicht ausreichend beachtet.
Dazu kommt, daß der § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung in seinem Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist.

Die Kreis- und Landesbehörden sind natürlich an die Rechtsverordnung des Landes gebunden. Daher habe ich wenig Zweifel, daß sie die Verordnung im Allgemeinen und die Position der städtischen Verwaltung im Besonderen in Frage stellen.
Ein objektives Ergebnis wäre nur durch eine externe, unabhängige juristische Bewertung möglich.

Eine Alternative wäre natürlich auch, die Baumschutzsatzung außer Kraft zu setzen oder zu suspendieren. Das könnte die Ratsversammlung, aber das will nach meiner Wahrnehmung natürlich niemand, da allen verantwortlichen Personen an einem Schutz der städtischen Bäume gelegen ist.

Ein Verzicht auf den Entscheidungsvorbehalt der Ratsversammlung wäre eine andere Option. Damit wird aber die Möglichkeit der Selbstverwaltung, ihrem Gestaltungswillen Ausdruck zu verleihen und ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, eingeschränkt. 
Das kann nach meiner Auffassung aber auch nicht die richtige Lösung sein. 

Anmerkung 1: Die Frage war, ob städtebauliche und gestalterische Aspekte einen Vorrang vor dem Erhalt von sechs Bäumen haben. Dabei ging es um Folgendes:
Pro Fällung:
1. Einhalten einer Bauflucht. Gebäude, die aus einer Bauflucht herausragen, fallen dem Betrachter genau so unangenehm auf wie ein Pickel auf der Nase, der auch nicht weit über die Hautoberfläche herausragt. E
2. Optimale Anordnung von Nebengebäuden
3. Optimale Wegeführung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
4. Ersatzpflanzung von 18 Bäume , die über die Lebensdauer betrachtet eine höheren ökologischen Wert haben als sechs Bäume mit einer nur noch begrenzten Restlebensdauer. 
Contra Fällung:
1. Die Bäume sind alt und haben aktuell einen hohen ökologischen Wert. 
2. Die Bäume prägen das Ortsbild

Der Kompromiss ist aus meiner Sicht faul:
1. Eine Birke wurde gefällt. 
2. Die Gebäude rücken sehr dicht an die verbliebenen fünf Birken heran.
Deren Restlebensdauer wird dadurch start verkürzt.
3. Es wird lediglich drei Bäume als Ersatzpflanzung geben.
4. Die Gebäudeaufstellung wird für die voraussichtlich nächsten 60-80 Jahre vermurkst sein.

Haushalt, Verfahren und Hintergründe

In der vergangenen Woche begannen die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltes der Stadt Plön für das Jahr 2021. Im Prinzip ist es so, daß nur die Beschlüsse für freiwillige Aufgaben der Stadt umgesetzt werden können, für die Geld in den Haushalt eingestellt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwas Sozialleistungen werden im Haushalt auch erfaßt. Allerdings hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Wenn es einen gesetzlich begründeten Anspruch gibt, muß bezahlt werden.

In der vergangenen Woche tagten alle drei Ausschüsse der Stadt. Der Hauptausschuß (HA) kam am Montag, dem 31. Mai zusammen, der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagte am Mittwoch, dem 02. Juni und der Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einen Tag darauf am 03. Juni.

In dieser Sitzungswoche wurden in allen drei Ausschüssen die Ergebnis- und Finanzpläne, die Produktbücher und die Investitionslisten vorgelegt.
Die Ergebnis- und Finanzpläne geben eine allgemeine Übersicht über die Finanzlage.
Die Produktbücher sind – wie hier beispielhaft aufgezeigt – gegliedert in
– 5. Hauptproduktbereich (z.B. Gestaltung und Umwelot
– 5.3. Ver- und Entsorgung
– 5.3.8. Abwasserbeseitungung
– 5.3.8.00 Bedürfnisanstalten
Die einzelnen Produktbereiche werden dann auch noch erläutert.
Der Produkthaushalt des HA hat 146 Seiten. Sich hier einzuarbeiten dauert aber nicht so lange, wie im ersten Moment vermutet werden kann. Insbesondere die Erläuterungen machen es einem leichter, das „Zahlenwirrwarr“ zu verstehen. Es ist nämlich kein „Wirrwarr“, sondern ganz übersichtlich, wenn man die Struktur erst einmal verstanden hat.
In der Investitionsliste sind dann noch einmal sehr übersichtlich die Ausgaben zusammengefaßt, die für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden sollen.

Aber Obacht: 2 Positionen haben mein Mißtrauen bzw. Mißfallen erregt.

Hauptausschuß: Produkt 11110 Konto 78683000 /
Kauf Grünfläche CO2-Kompensation für 20.000,— Euro.
Darunter konnte ich mir so gar nichts vorstellen, Wie sich auf Nachfrage herausstellte, handelt es sich dabei um die Wiese am Ortseingang, auf der im Rahmen des städtischen „Klimaschutzplanes“ Sonnenkollektoren errichtet werden sollen. Das steht dann im Zusammenhang mit dem „Quartierskonzept“ für den Bereich Bieberhöhe/Seestraße.
Nun habe ich im Prinzip nichts gegen Sonnenkollektoren, aber ich bin der Überzeugung, daß wir nicht unter dem Motte Klimaschutz, Klimaschutz über alles jede Entscheidung abnicken sollten wie die Pinguine, sondern auch Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz mit in die Abwägung einbeziehen sollten. Allerdings lege ich mich hier jetzt schon fest. Meine Hand werde ich für den „Photovoltarikpark“ am Ortseingang nicht heben.
Hinzu kommt nicht nur, daß der Ankauf unter dem Begriff „CO2 Kompensation“ verschleiert daherkam. Wir hatten uns darauf festgelegt, daß jede Maßnahme zum Klimaschutz und deren Durchführung einzeln beraten und beschlossen wird. Daher könnte ich jetzt versucht sein zu behaupten, daß uns diese Ausgabe untergejubelt wurde. Zumindest wäre es sinnvoll gewesen, sie mit einem Sperrvermerk zu versehen. Das würde bedeuten, daß das Geld erst fließen kann, wenn der Sperrvermerk durch eine Entscheidung des Ausschusses aufgehoben wird.

GUT: Produkt 42402 Konto 78170020 /
Zuschuss Gründach Prinzenbad in Höhe von 277.000,— Euro
Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. (Um mir hier nicht den Vorwurf der Unsachlichkeit zuzuziehen verzichte ich anders als in der Sitzung darauf, das als Schwachsinn zu bezeichnen, aber das mußte mal gesagt werden.)
Dazu zwei Punkte:
1. Eine Blumenwiese (ungefähr 250 qm) auf dem Dach des Prinzenbades mitten im Wald für eine Viertelmillion Euro ist Verschwendung von Steuergeldern und wäre ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Ob hier bereits von Veruntreuung gesprochen werden kann, müßte geprüft werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn 90% der Summe aus Bundesmitteln kommen und die Stadt „nur“ mit 27.000,- Euro an dieser Verschwendung von Steuermitteln beteiligt ist.
Ein Hektar (10.000 qm) Dauergrünland kostet im Kreis Plön über den Daumen 20.000,- Euro)
Das wäre das 40-fache der Fläche des Daches auf dem Prinzenbad. Auf einer derartig großen Fläche ließe sich tatsächlich eine großräumige „Insektentankstelle“ errichten. Nur nicht im Plöner Stadtgebiet. Aber der Nutzen dürfte um ein vielfaches höher sein als der der 250 qm.
Für 200.000,- Euro ließen sich fast 14 Hektar Dauergrünland erwerben. Das wäre grob über den Daumen mehr als das 400-fache der Fläche auf dem Dach des Prinzenbades.

Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Haushaltskonsolidierungsgruppe um 17:00. Dort wird mit den Fraktionsspitzen und der Verwaltung über Einsparmöglichkeiten geredet. Dabei muß einem klar sein, daß Einschnitte schmerzlich sein können.

Bereits jetzt haben die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf einzureichen. Über die Anträge wird dann in der 24. Kalenderwoche (14-18. Juni) erneut in den Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Die Ausschüsse tagen wir folgt:
GUT: Montag, 14. Juni
Step: Mittwoch, 16. Juni
HA: Donnerstag, 17. Juni

In allen drei Ausschüssen werden dann die Haushaltsentwürfe des jeweiligen Ausschüsse beraten und beschlossen. Der Hauptausschuß berät und entscheidet dann auch noch über den Gesamthaushalt.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt dann am 30. Juni dieses Jahres, sofern alles läuft wie geplant. Sicher ist das nicht, da es noch einige Risiken gibt, aber wahrscheinlich ist dieser Zeitablauf schon.

Die Zusammensetzung von Ratsversammlung und Ausschüssen ändert sich

Am 09. Juni tritt die Ratsversammlung zusammen. Nach dem Austritt von Herrn Kruppa (CDU) aus der CDU-Fraktion und dem Rückzug von Frau Hinrichsen (ehemals FWG) aus der Ratsversammlung wird sich die Zusammensetzung der Ratsversammlung und der Ausschüsse erneut ändern.

Frau Hinrichsen ist Anfang des Jahres aus der FWG-Fraktion ausgetreten, hatte aber ihr Mandat als Ratsfrau behalten.
Letzter verbliebener FWG-Ratsherr war Herr Dr. Erdtmann, als „Einzelkämpfer“ allerdings ohne Fraktionsstatus.
Mit dem Verlust des Fraktionsstatusses hatte die FWG auch ihre stimmberechtigten Sitze in allen drei Ausschüssen verloren. Herr Dr. Erdtmann hatte in den Ausschüssen zwar immer noch Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht mehr.
Die stimmberechtigten Sitze der FWG gingen an die CDU über.
Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
4 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP und Die Linke.

Zum 31. Mai 2021 hat Frau Hinrichsen auch ihren Sitz in der Ratsversammlung aufgegeben.
Damit kann Herr Gampert als Ratsherr für die FWG aufrücken.
Folglich hat die FWG dann aber auch wieder Fraktionsstatus und Anspruch auf einen Sitz in jedem Ausschuß. Das geht dann zu Lasten der CDU.
Herr Dr. Erdtmann wird damit stimmberechtigt in den Hauptausschuß einziehen.
Herr Gampert wird die FWG im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung vertreten.
Herr Florian Dräger wird als bürgerliches Mitglied im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus für die FWG vertreten sein.

Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
3 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP, Die Linke und die FWG.

Üblicherweise werden die neu in den Rat und die Ausschüsse aufgenommenen Personen durch die Ratsversammlung einstimmig bestätigt. Das wird sicher auch für die oben genannten Personalveränderungen der Fall sein.

Problematisch wird es aber beim Antrag der FWG, Herrn Gampert in den Verwaltungsrat der Stadtwerke (Anstalt öffentlichen Rechts) aufzunehmen. Der Verwaltungsrat soll paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. Im Gegensatz zu den Ausschüssen besteht auch kein Anrecht auf Besetzung durch eine Partei oder Wählergruppe. Schon heute sind im Verwaltungsrat mehr Männer als Frauen vertreten. Mit dem Ausscheiden von Frau Hinrichsen aus dem Verwaltungsrat wird sich das Verhältnis nochmals verschlechtern. Die Wahl eines weiteren Mannes in den Verwaltungsrat steht damit eigentlich nicht zur Debatte und ich gehe davon aus, daß sich dafür auch keine Mehrheit findet.

Der Austritt von Herrn Kruppa aus der CDU Fraktion wird nach meiner Einschätzung keine Konsequenzen für die politische Konstellation haben. Anders als in der vorherigen Legislaturperiode, als die beiden aus der CDU-Fraktion ausgetretenen bzw. rausgeworfenen Mitglieder grundsätzlich gegen ihre alte Fraktion stimmten, gehe ich davon aus, daß sich Herr Kruppa mit seinen Entscheidungen weiterhin an einer sachorientierten Arbeit ausrichtet. Seine Kritik richtet sich ja nicht gegen die Inhalte der CDU-Linie an sich, sondern gegen den Führungsstil seines Fraktionsvorsitzenden Jagusch. So zumindest berichtet der OHA in seiner gestrigen Ausgabe. 

Geordneter Gang für die neue Baumschutzsatzung

Gestern tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Da ich nicht Mitglied in dem Ausschuß bin, hatte ich mich bis vor einer Woche noch auf einen ruhigen Abend zu Hause eingestellt. Der Tagesordnungspunkt „Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Plön“ hat mich dann doch bewogen, an der Sitzung teilzunehmen.

Obwohl bereits seit Ende letzten Jahres völlig klar war, daß eine politische Mitsprache bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen mit in die neue Baumschutzsatzung aufgenommen werden soll, hat die Verwaltung trotzdem einen Entwurf vorgelegt, der genau das ausschließt. Hinzu kommt, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung nicht an den Vorberatungen beteiligt wurde, obwohl dessen Zuständigkeitsbereich eindeutig von der Baumschutzsatzung betroffen ist.

Ich hatte mich als Vorsitzender des Hauptausschusses bereits im Vorfeld mit meinen Kollegen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) in Verbindung gesetzt. Uns allen war eigentlich klar, daß eine Vorberatung der Neufassung der Baumschutzsatzung im SteP unumgänglich  ist.

Der Ausschußvorsitzende Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) hatte in seiner Einführung bereits vorgeschlagen, erst über die Frage abzustimmen, ob der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Vorberatung überwiesen wird und damit den Weg vorgezeichnet. Da Ratsfrau Hansen (SPD) vorschlug, ausschließlich im GUT über den Entwurf der Baumschutzsatzung zu beraten und ihn direkt zum Beschluß in die Ratsversammlung zu geben, kam es zu einer Diskussion.
Frau Hansen argumentierte, daß über Änderungen dann in der Ratsversammlung beraten und beschlossen werden könnten.
In diesem Falle habe ich eine andere Position als meine Fraktionsvorsitzende bezogen und unmißverständlich dargelegt, daß wir dazu übergehen sollten, eine geordnete Beratungsreihenfolge einzuhalten. Dabei habe ich auch meine Absicht erklärt, das Thema auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 17. Mai 2021 zu setzen, um eine hinreichende Beteiligung des SteP sicherzustellen. Das wäre nach meiner Auffassung durchaus möglich gewesen, da der Hauptausschuß nach §9 der Hauptsatzung eine zentrale Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hat.
Mein Kollege Yorck Wegener (CDU) ging dann sehr viel zurückhaltend und vermittelnd vor und legte dar, warum der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Beratung gegeben werden sollte.

Letztendlich wurde mit 9 Ja bei 2 Neinstimmen entschieden, den Entwurf jetzt zur Vorberatung an den SteP zu überweisen und dann nach der Beratung im GUT in der Ratsversammlung zu beschließen.

Das ist nach meiner Auffassung der eindeutig richtige Weg. Der SteP kann dann in seiner Sitzung am 19. Mai  2021 seine Vorstellungen über die politische Beteiligung an Entscheidungen klar zum Ausdruck bringen. Städtebauliche Aspekte sind nach meiner Meinung mit Belangen des Baumschutzes aufeinander abzustimmen. Baumschutz geht nicht über alles.
Der SteP hat jetzt die Gelegenheit, Grundlinien aufzuzeigen und die Verwaltung dann zu  beauftragen, einen Entwurf zu erarbeiten, der ein politisches Entscheidungsrecht bei Baumfällungen beinhaltet, wenn das von besonderen öffentlichen Interesse ist.
Darüber kann dann in der Sitzung im GUT am 03. Juni beraten werden.
Das hätte den Vorteil, daß wir dann über eine professionelle, verwaltungsrechtlich geprüfte und entscheidungsreife Formulierung beraten könnten und nicht später in der Sitzung der Ratsversammlung versuchen müßten, erst etwas und dann eine Kompromissformel zu formulieren.
Für die Ratsversammlung am 09. Juni 2021 sind für mich zwei Möglichkeiten absehbar.
Zum einen könnte man sich im Vorfeld auf einen Entwurf einigen, der eine politische Entscheidungsmöglichkeit über Baumfällungen von besonderem öffentlichen Interesse beinhaltet, gerne auch an größere Hürden geknüpft.
Damit wäre in der Ratsversammlung eine breite Zustimmung zur Änderung der Baumschutzsatzung zu erwarten.
Zum anderen: einigt man sich im GUT nicht, dann werden zwei Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Es käme zu einer Kampfabstimmung.

Ich würde mir eine breite Mehrheit wünschen, eine kontroverse Abstimmung wäre aber auch kein demokratischer Beinbruch. 

Nach der Abstimmung hatte Frau Duwe als Umweltfachkraft dann die Möglichkeit, den Entwurf der geänderten Baumschutzsatzung vorzustellen. Sie verwies darauf, daß sie bereits seit einem Jahr an der Neufassung arbeiten würde. Bei der Neufassung hat sie sich am Musterentwurf des Deutschen Städtetages orientiert.
Neu sei vor allem, daß jetzt auch Obstbäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten. Darüber hinaus wäre die neue Baumschutzsatzung an die geänderte Rechtslage angepaßt worden.
Ratsherr Wegener (CDU) verwies darauf – wohl nicht ganz zu Unrecht – daß er wohl als einziges Ausschussmitglied den Entwurf im Detail gelesen hätte und regte an, nur Bäume zu schützen, aber nicht aber auch Hecken, so wie der Entwurf das vorsah. Darüber gab es dann keine Diskussion.

Naturparkumzug, zweiter Versuch

Gestern (Mittwoch, 28. April 2021) hat der Naturparkverein erneut den Versuch gestartet, nach Eutin umzuziehen. Diesmal wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins die Feddersche Scheune (oder so ähnlich) in Fissau als neuer Standort für die Ausstellung des Naturparks beschlossen.

Der erste Umzugsversuch nach Eutin ging wegen grober Planungsfehler krachend in die Hose. Es wurde versäumt, die Umzugspläne auch mit einem Mietvertrag für die Opernscheune abzusichern. Dilettantismus pur. Der Mietvertrag kam nicht zustande. Allerdings wurde niemand für dieses grobe Versagen zur Verantwortung gezogen.

Vorausgegangen war ein Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereins und der Marius-Böger-Stiftung. In Folge wurden für eine Neugestaltung der Ausstellung in Eutin 500.000,00 Euro von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Bindung der Mittel an einen Umzug nach Eutin wurde später zurückgenommen, aber zu dem Zeitpunkt war bereits eine Vorentscheidung getroffen.

Obwohl seit Dezember 2020 bekannt war, daß die Opernscheune in Eutin nicht verfügbar ist, wurde die Ausstellung im Uhrenhaus an der Reitbahn in Plön zwischenzeitlich geschlossen und abgebaut. Das macht nach meiner Meinung klar, daß es bei der gestrigen Entscheidung überhaupt nicht mehr um eine ergebnisoffene Standortprüfung ging.

Rein spekulativ: Vermutlich wurde eine Entscheidungsmatrix aufgestellt. Ein solches Vorgehen korrekt angewendet wäre professionell, es könnte aber auch  geeignet sein, den Anschein von Objektivität zu wahren.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie die Entscheidungsfindung Naturparkverein im Detail ablief. Ich wüßte aber, wie ich es machen würde, wenn es darum ginge, ein Ergebnis vorwegzunehmen. Dazu würde ich ein Kriterium “Verwaltung und Ausstellung in einem Gebäude” schaffen. Weil ich wüßte, das das im Uhrenhaus in Plön nicht umsetzbar ist, würde ich es mit einem so hohen Bewertungsfaktor gewichten, daß alle anderen Kriterien dadurch relativiert würden. Das reicht das kleine 1 x 1 der Verwaltungskunst.

Jetzt wurde offenbar erneut beschlossen, nach Eutin umzuziehen. Das hat unser Bürgermeister in der heutigen Sitzung der Ratsversammlung bekannt gegeben. Wieder einmal – so seine Information – lagen der Entscheidung weder Informationen über die Kosten des Umzuges noch über dessen Folgekosten zu Grunde. Auch ein Mietvertrag oder ein Vorvertrag ist wohl noch nicht vorhanden.
„Same procedure als last year.“ Genau genommen „as three years ago“, aber ich will es mir nicht verkneifen, den Klassiker wörtlich zu zitieren.

Im Grunde genommen befinden wir uns hier am Einstieg in eine Zeitschleife. Beim letzten Umzugsversuch haben der Kreis Plön, aber auch die Stadt Plön und andere Gemeinden die Mitgliedschaft in Naturparkverein gekündigt, da nicht absehbar war, wie sich der Umzug und die Miete (das Uhrenhaus in Plön stand dem Naturparkverein kostenlos zur Verfügung, in Eutin wäre Miete zu zahlen gewesen) sich auf die Mitgliedsbeiträge auswirken wird.
Ich gehe davon aus, daß erneut zu Diskussionen kommen kann, ob die Mitgliedschaft im Naturparkverein vorsorglich gekündigt werden sollte. Ob es so weit kommt, könnte ich jetzt nicht prognostizieren. 
Mit einer frühzeitigen Kündigung wäre Zeit gewonnen um zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die heutige Entscheidung haben wird. Die Kündigung kann man immer noch zurücknehmen, auch das hatten wir schon.

Bei der Diskussion um die Rücknahme des Austritts wurde 2019 auch klar, woran der Naturparkverein krankt. Den Mitgliedern geht es scheinbar vor allem darum, über den Verein Fördermittel für touristische Zwecke einzuwerben und die Region als solche zu vermarkten. Das ist vom Ansatz her in Ordnung.
Der Naturschutzgedanke scheint nach meiner Beobachtung eine eher untergeordnete Bedeutung zu haben. Das ist schade. 

Vor dem Hintergrund könnte man fragen, ob es überhaupt erforderlich ist, eine Ausstellung zu betreiben, zumal die Scheune in Fissau wohl ziemlich abseits liegt. Sie ist nach meinem Kenntnisstand mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar.
Wie die Gruppen, die jetzt in Plön mit umwelterzieherischen Angeboten wie geführten Exkursionen wirklich ziemlich gut betreut werden, nämlich vor allem Kinder und jüngere Heranwachsende, erschließt sich mir nicht. Fissau ist verkehrsfern, außer man setzt auf die Anreise mit dem Auto.

Vielleicht sollte hier ernsthaft darüber nachgedacht werden, ganz auf eine feste Ausstellung zu verzichten und mit mobilen Teams im gesamten Gebiet des Naturparkvereines tätig zu werden. Dann könnte man sich bei der Arbeit auf Kindergärten und Grundschulen konzentrieren. Das wären die Multiplikatoren der Zukunft. 

Ich habe mich in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Thema auseinander gesetzt. Wer Interesse hat, das nachzulesen, hier sind die Links: 

http://www.ingo-buth.de/2020/12/22/gescheiterte-umzugsplaene-des-naturparks-kein-grund-zur-klammheimlichen-schadenfreude/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/30/die-stadt-bleibt-mitglied-im-naturparkverein/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/20/der-haushalt-2020-wurde-verabschiedet/

http://www.ingo-buth.de/2019/11/21/bleibt-ploen-doch-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2019/09/27/mitgliedschaft-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/22/verlegung-naturparkinfozentrum-eine-sachgerechte-entscheidung/

http://www.ingo-buth.de/2018/12/21/verkackt-haben-es-die-gruenen-im-land/

http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Klimaschutzkonzept, Gefahren und Nebenwirkungen?

Heute wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über da Klimaschutzkonzept beraten. Das Klimaschutzkonzept ist im großen und ganzen ein gutes Papier, aber es beinhaltet Maßnahmen, die ich so nicht mittrage, etwa die Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Innenstadt. Außerdem beinhaltet die Beschlußempfehlung für die Ratsversammlung den Satz: “Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungsjahren projektbezogen zu beraten und einzustellen.”
Ich sehe darin einen Blankoscheck, und das ist bedenklich, da überhaupt nicht bekannt ist, wie viel Geld wir einplanen müssen, um all die Maßnahmen zu finanzieren. 
Dabei muß jedem klar sein, daß all die Maßnahmen auf Kredit finanziert werden müssen.
Eine Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muß jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen. 

Auch wenn in der Vorlage geschrieben steht, daß jede einzelne Maßnahme vorher in den Ausschüssen zu beraten und beschließen ist, und jede Rednerin oder jeder Redner das in seinen Beiträgen mehr oder weniger so bestätigt hat, findet sich das für mich so nicht im Beschlußvorschlag wieder. Beraten ist natürlich ein ergebnisoffener Begriff.  Finanzmittel einzustellen ist es nicht. Genau das soll aber beschlossen werden.  
Daher hatte ich beantragt, den Beschlußvorschlag zu präzisieren und wie folgt zu ergänzen:
“Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der Beratung und dem Beschluß in den zuständigen Gremien.” Die AG Klimaschutz ist kein Gremium und sie hat, anders als die AG Lärmschutz, auch kein Mandat der Ratsversammlung. Ich sehe im Hinblick auf unsere zukünftige Haushaltsführung mit Besorgnis, daß der Ausschuß mir hier nicht folgen wollte. Damit keiner sagen kann, er/sie habe von nichts gewußt, habe ich darum gebeten, meinen Redebeitrag zum Protokoll zu nehmen. Für alle, die ihn jetzt schon nachlesen wollen, hier adervolle Wortlaut, allerdings ohne zwei Einfügungen, die ich frei gehalten habe. 
Ich habe dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es meine Meinung als besorgter Hauptausschußvorsitzender ist, die nicht mit meiner Fraktion abgestimmt ist. 

“Der menschgemachte Klimawandel ist zweifelsohne eine Tatsache.
Ihm entgegenzuwirken ist eine Menscheitsaufgabe und auch wir sollten dazu beitragen.

Titel ist des Konzeptes heißt: Plön schlägt Klimawellen.
Der Titel könnte auch sein: „Seid realistisch, fordert das Unmögliche“.
Die Unmöglichkeit, die ich hier sehe, ist die Finanzierbarkeit.

Bei realistischer Betrachtung wird die Umsetzung aller Maßnahmen trotz aller Förderung kostenmäßig im Millionenbereich liegen. Wenn wir wenigstens ein Teil davon finanzieren wollen, ist schon einiges an Kreativität gefragt, schließlich sind wir Fehlbedarfsgemeinde, unser Haushalt muß durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Wir alle wissen, daß unser Eigenkapital in Kürze aufgebraucht ist. Das heißt zwar nicht zwangsautomatisch, daß wir dann einen Sparkommissar vorgesetzt bekommen, der über den Haushaltsvollzug entscheidet, aber es heißt auch nicht, daß das nicht passieren wird.

Ich verstehe den Beschlußvorschlag so, daß wir hier ein Konzept vorliegen haben, aber jede einzelne Maßnahme als Empfehlung zu verstehen ist, in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, beraten und beschlossen werden muß. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß dabei auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit zu beschließen ist. Spätestens dann sollten wir wissen, was die Maßnahmen kosten.
Wenn das nicht so ist bitte ich, das hier ganz klar zu sagen.
Ich ich bitte auch, das so im Protokoll aufzunehmen.

Ich will hier keinen Essig in den Wein kippen, aber wir sollten vermeiden, daß Erwartungen geweckt werden, von denen wir heute schon wissen, daß wir sie nicht erfüllen können. Wir sollten daher schnellstmöglich eine Rangfolge der Maßnahmen bilden, die bei verfügbarem Geld das höchste Einsparpotential an Treibhausgasen haben.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Das wird in dem Klimaschutzkonzept wortreich aber schlüssig dargelegt. Daher wundert es mich, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung ebensowenig beteiligt wurde wie der Hauptausschuß, obwohl deren Zuständigkeiten berührt sind.

Das Konzept beinhaltet unter anderem folgende Themenfelder, die fachlich dem Hauptausschuß zugeordnet sind:
Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Berichtswesens,
 Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung,
Grundsätze der Wirtschaftsförderung,
Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,

S 81 Klimaschutz in der Bauleitplanung, diese Überschrift macht deutlich, daß hier der
 SteP mit einzubinden gewesen wäre.

Neben diesen grundsätzlichen Anmerkungen muß ich feststelle, daß das Konzept viele Maßnahmen beinhaltet, die ich vorbehaltlos unterstütze. Dazu gehören der Bürgerwald, der städtische Klimafond und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal, auch wenn damit jährlich Mehrkosten von 30.000,- Euro für den Betrieb verbunden sind.

Es gibt aber einzelne Vorschläge und Maßnahmen, die ich nicht mittrage, und auf die will ich mich jetzt konzentrieren:

S 59 / Photovoltaik und Denkmalschutz, hier insbesondere im Schoßgebiet.
In der dazugehörigen Abbildung sind viele Gebäude eingezeichnet, die Photovoltarikpotential haben.
Tatsächlich ist im Text später zu lesen, daß sich Photovoltaik und Denkmalschutz eher
 gegenseitig ausschließen. Das tatsächliche Potential ist damit deutlich geringer als graphisch dargestellt.
Für denkmalgeschützte Gebäude wird eine Innenisolierung in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmetauscher empfohlen. Das unterschreibe ich.

S 61 / Photovoltaik am Ortseingang der B 76 auf den Trammer Seewiesen.
Hier ist eine Abwägung mit Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar. 
 An dieser Stelle geht eine Photovoltaik oder Solarthermieanlage mit einer erheblichen Störung des Stadt und Landschaftsbildes einher. Sich das mit einem modernen
Stadtbild schönreden zu wollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Für mich ist ein Solarpark an dieser Stelle ein Unding.
Dieser Ortseingang ist absolut prägend für unser Plön, und jeder, der jemals von Kiel gekommen ist, wird das bestätigen. Ob in der Trägerschaft der Stadtwerke, der Stadt oder Privater, da lege ich mich hier und heute fest, diese Maßnahme trage ich nicht mit.

S 71 / Flanierbare Innenstadt hört sich auch gut an, aber direkt damit verbunden ist:
– die Reduzierung der Parkangebote in der Innenstadt,
– die Verlagerung von Parkplätzen,
– die Neuverteilung der Parkplätze im Innenstadtbereich
Zitat: „Da die Zuständigkeiten für die Planung und Bewirtschaftung in Plön bei dem Bürgermeister liegen, ist dieser hier zentraler Akteur und Ansprechpartner.“
Das ist so nicht korrekt und widerspricht auch der Zuständigkeitsordnung.
Ich halte die Parkplätze in der Innenstadt für erforderlich, um einer weiteren Verödung
der Innenstadt entgegenzuwirken.
Ich trage diese Maßnahme nicht mit und weise bereits hier, auch das fürs Protokoll, darauf hin, daß die Beratungen und der Beschluß darüber im Hauptausschuß zu erfolgen hat.
Eine Vorberatung im SteP ist vom Verfahren her geboten.

S 99 / Besonders ist zu bemerken, daß im Konzept bereits über eine Aufstockung des Personals im Bereich des Klimaschutzes nachgedacht wird.
Ich habe einige Anpassungen im Personalkörper mitgetragen und mich in der letzten Sitzung des Hauptausschusses für die Aufstockung des Bereiches IT um eine Stelle stark gemacht. Die ursprüngliche Vorstellung, wir stellen einen Klimaschutzmanager ein, der sich auch um den Umweltschutz kümmern kann, verkehrt sich jetzt in das Gegenteil.

Ich bin durchaus der Ansicht, daß wir das vorliegende Konzept beschließen sollten, um die Förderung des Klimaschutzmanagers für die nächsten drei Jahre sicherzustellen. Wir werden auch darüber zu beraten haben, das Klimaschutzmanagement längerfristig sicherzustellen.
Es wäre in der Tat unsinnig, jetzt mit viel Aufwand Wellen zu schlagen und den Klimaschutz nach drei Jahren wieder einschlafen zu lassen, aber einen Personalaufwachs sehe ich nicht.

Wenn wir dem Konzept heute zustimmen und zur Beratung an die Ratsversammlung überweisen, dann muß uns klar sein, und das sollten wir auch in der Ratsversammlung so klarstellen, daß es ein lebenden Dokument ist, das keine Selbstverpflichtung beinhaltet, die Maßnahmen so wie dargestellt auch umzusetzen.
Die Maßnahmen Photovoltaik am Ortseingang, Flanierbare Innenstadt und Personalaufstockung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Konzept herausnehmen, zur Beratung in die Ausschüsse überweisen und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes – je nach Entscheidungslage – in das Konzept aufnehmen oder auch nicht.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken darf es nicht heißen:
„Seid realistisch fordert das Unmögliche.“
Das Motto muß heißen:
„Seid realistisch, macht das Machbare.“ 
”

Ein Eklat und meine Position

Heute oder morgen wird die Lokalpresse über die Wahl der Umweltbeauftragten und die Nichtwahl ihrer Stellvertreterin berichten. Die Lokalpresse vereinfacht die Berichterstattung, um sie für die interessierte Leserschaft leichter verständlich darzustellen. Da fallen Details, die ich für wichtig halte, schon mal unter den Tisch. Um Herr über die Deutung meiner Position zu bleiben, habe ich mich entschieden, hier doch noch einen – entschärften – Beitrag zum Thema zu schreiben. 
Um hier keine Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung preiszugeben, sehe ich mich gezwungen, im Text Konjunktive zu nutzen und offenkundigen Fragen zu stellen. Das macht ihn nicht leichter lesbar. 

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März, also gestern, zeichnete sich schon bei der Abstimmung über die Tagesordnung ab, daß es über den „Tagesordnungspunkt 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön“ zu einem Eklat kommen kann.
Trotz anderslautende Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) konnte keine Stellvertreterin gewählt werden.

Vorbemerkung:
Es ist eine lange bestehende Gepflogenheit, daß die Beschlüsse über die Besetzung von Ehrenämtern und Ausschüssen einstimmig gefaßt werden.
Nach meiner Wahrnehmung bestand im Vorfeld der Ratsversammlung das Einvernehmen, daß der Beschluß des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT) über die Nachbesetzung des Umweltbeauftragten in der Ratsversammlung einstimmig und ohne Aussprache erfolgen würde.
Dieses Einvernehmen wurde offenbar – und zumindest für mich völlig unvorbereitet – einseitig aufgekündigt. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet und massiv Kritik an der Bürgervorsteherin geäußert.
Dennoch fühlte ich mich an dieses Einvernehmen gebunden und habe für die neue Umweltbeauftragte gestimmt. Trotzreaktionen sind nicht meine Sache.
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg im Amt.
Später wurde auch die Umbesetzung der Ausschüsse einstimmig beschlossen.  Der Tagesordnungspunkt stand nach der Auflösung der FWG-Fraktion und der dadurch folgenden Neuverteilung der Sitze in den Ausschüssen auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.

Der Bürgermeister sprang der Bürgervorsteherin nach meiner Kritik an ihr zur Seite und verteidigte sie. Die Verwaltung hat die Tagesordnung aufgestellt und der Tagesordnungspunkt hätte gar nicht anders formuliert werden können, weil es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keinen Beschluß des GUT gab und nicht absehbar war, daß auch eine Stellvertreterin gewählt werden soll.

Dem möchte ich in Teilen widersprechen und das auch begründen.

Die erste Beratung über die Nachfolge unseres Umweltbeauftragten Achim Kuhnt erfolgte am 11. März 2021 im GUT unter „Tagesordnungspunkt 11 (Nicht-Öffentlich), Beratung über die/den neuen Umweltbeauftragte/n.
Wohlgemerkt, vier Tage vor dem 15. März 2021, dem Tag der Versendung der Tagesordnung der Ratsversammlung am 24. März 2021.
Der Tagesordnungspunkt des GUT vom 11. März ist durch die Genderung möglicherweise mißverständlich. Nach meiner Auffassung ist er aber eindeutig so zu lesen, daß hier bereits die Möglichkeit mit beinhaltet ist, über die Wahl einer Person oder über die Wahl einer Person und die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters zu beraten.
Das Protokoll der Sitzung liegt noch nicht vor, aber die Kolleginnen und Kollegen – das Protokoll  ist ja nichtöffentlich und damit nur Ratspersonen und der Verwaltung zugänglich – können dort dann später noch einmal den Diskussionsverlauf und Entscheidungsstand nachlesen. Dann werden sie beurteilen können, ob hier ausschließlich über eine Einzelwahl oder auch über die Möglichkeit einer Stellvertretung gesprochen wurde.

Am 15. März 2021, vier Tage nach der Sitzung des GUT, wurde die Einladung zur Sitzung der Ratsversammlung am 24. März 2021 verschickt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Bürgervorsteherin entweder gewußt, oder sie hätte es wissen müssen, ob oder ob nicht über einen Vertreter oder eine Vertreterin abgestimmt werden könnte.
Auch dem Bürgermeister müßte der Sachstand der Diskussion bekannt gewesen sein oder er hätte ihm bekannt sein müssen.
Dennoch lautet der Tagesordnungspunkt 9 der Ratsversammlung:
„9. Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön.“
Die Einladungen zur Ratsversammlung werden von der Verwaltung erstellt, aber die Bürgervorsteherin hat sie unterschriebt. Ich hab noch einmal nachgesehen. Sie ist damit letztendlich verantwortlich.

In der Sitzung des GUT am 18. März 2021 hat der Ausschuß die Nachfolgeregelung per Dringlichkeitsantrag erneut auf die Tagesordnung gesetzt, der Natur der Sache natürlich nichtöffentlich. Der Ausschuß hat dann beschlossen, der Ratsversammlung zu empfehlen, Frau Dahmke als Umweltschutzbeauftragte und Frau Stehle als Stellvertreterin zu wählen. Das ist jetzt kein Geheimnis aus der nichtöffentlichen Sitzung, es war so in der Zeitung zu lesen (OHA, im Internet veröffentlicht am 21. März 2021, 11:30 Uhr).
Da wäre also die Frage berechtigt: „Wurde das Thema Umweltbeauftragte oder Umweltbeauftragte und Vertreterin“ nicht vielleicht schon in der Sitzung eine Woche vorher, am 11.März besprochen?“

In der Ratsversammlung einen Monat zuvor, am 24. Februar 2021, haben wir erfahren müssen, daß wir nicht über die Satzungsänderung der Baumschutzsatzung beschließen konnten, weil wir dafür den Text des betreffenden Tagesordnungspunktes hätten ändern müssen. Die dafür erforderliche Zwei/Drittelmehrheit kam aber nicht zustande. Die Einladung wurde von der Verwaltung zwar vorbereitet, aber von der Bürgervorsteherin verantwortlich unterschrieben.
Nach meiner Meinung eine Fehlleistung, die ihr zuzuschreiben ist.
Nach meiner Einschätzung hätte es eine einfache Mehrheit für die Änderung der Baumschutzsatzung und die Fällgenehmigung für 6 Birken gegeben.
Diese Entscheidung wurde über das Verfahren ausgehebelt. Ob diese Entscheidung rechtlich einwandfrei gewesen wäre, ist eine andere Frage, die strittig diskutiert werden kann.

Um in der Ratsversammlung gestern über den Beschluß des GUT, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen, abstimmen zu können, sollte der Tagesordnungspunkt entsprechend geändert werden. Der Änderungsantrag: „TOP 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten und deren Stellvertretung der Stadt Plön“ hätte eine Zwei/Drittel Mehrheit erfordert.

Daß es schwierig sein könnte, eine Zwei/Drittelmehrheit zu erreichen, war spätestens nach dem Verlauf der Sitzung der Ratsversammlung einen Monat vorher bekannt, zumal einige Mitglieder der Ratsversammlung aufgrund gesundheitlicher Gefährdung nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 
Die erforderlichen 17 Stimmen wurden auch jetzt nicht erreicht, lediglich 15 Ratsmitglieder (soweit ich mich erinnere) stimmten dafür. Daher konnte nur über die Umweltbeauftragte, aber nicht über eine Stellvertretung abgestimmt werden.
Damit dürfte die Frage erlaubt sein: Handelt es sich um eine wiederholte Fehlleistung der Bürgervorsteherin oder könnte auch – basierend auf den Erfahrungen der vorhergehenden Ratssitzung – ein taktisches Kalkül vermutet werden?
Diese Frage habe ich dann zumindest sinngemäß auch der Bürgervorsteherin gestellt.

„Frauen für Ideenschmiede gesucht“ betitelt die KN am 16. März einen Artikel über die Bürgervorsteherin. Im Untertitel: „Bürgervorsteherin … wünscht sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön“. Im Text wird sie direkt und indirekt zitiert: „“Wir sind deutlich überaltert“, … und zu wenig weiblich“.  „Die Bürgervorsteherin glaubt, daß junge Frauen durchaus etwas zu Plöner Plänen zu sagen haben“.

Alles klar, gestern wäre die Möglichkeit gewesen, eine junge Frau über ein Ehrenamt an Entscheidungen zu beteiligen und sie an die Politik heranzuführen. Soweit ich das beobachtet habe, folgte ihre Fraktion ihr nicht. Wie sie selber abgestimmt hat, konnte ich nicht sehen. Mir war die Sicht verdeckt.

Dann habe ich die Bürgervorsteherin allerdings auch gefragt, wie sie im Ausschuß argumentiert hat und ob das mit dem Inhalt des Zeitungsberichtes zu vereinbaren ist. Diese Frage darf man wohl stellen.
Die Frage, ob sie eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen könne, hätte ich mir verkneifen sollen. Da bedaure ich, mich im Ton vergriffen zu haben.
Inhaltlich habe ich nichts zurückzunehmen.

Bereits in der Vergangenheit konnte die Bürgervorsteherin mich mit Ihren Leistungen nicht immer überzeugen. Sicher werde ich aufgefordert, hier Beispiele zu nennen. Das werde ich aber aus Respekt vor ihrem Amt nicht öffentlich tun, außer sie oder ihr Fraktionsvorsitzender fordert mich ausdrücklich dazu auf.   

Und natürlich stelle ich in meinem Blog gerne Raum für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, so wie ich es in der Vergangenheit auch schon getan habe. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen und die Verwaltung ausdrücklich dazu ein, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Herr Jagusch, der Fraktionsvorsitzende der CDU, stellt den Verlauf der gestrigen Sitzung in seinem Blog: Ploenblog.de dar. Ich verlinke den Beitrag gerne. 
https://ploenblog.de/2021/03/ergebnisse-der-gestrigen-ratsversammlung-1-2/?unapproved=315&moderation-hash=190bdf49bbf6514a41458e6cbb271812#comment-315

Eklat bei der Wahl der Umweltbeauftragten

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung kam es zu einem Eklat.
15 Stimmen reichten nicht für die erforderliche Zwei/Drittelmehrheit, um den
“Tagesordnungspunkt 9 – Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön”   
so zu umzubenennen, daß die Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen werden konnte. 
Der GUT hatte sich in seiner Sitzung am 18. März 2018 dafür ausgesprochen, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen. 

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung am 24. Februar äußerte Herr Koll (CDU), daß die Sitzung “keine Sternstunde dieses Gremiums, sondern einer der schwärzesten Tage seiner politischen Laufbahn” sei.
Die gestrige Sitzung vom 24. März 2021 war nach meiner Einschätzung allerdings noch schwärzer. 

Üblicherweise besteht ein stilles Einvernehmen darüber, daß Personalentscheidungen wie die Besetzung von Ausschüssen und Ehrenämtern in der Ratsversammlung einstimmig getroffen werden.
Mit der – vom Verfahren her nicht zu beanstandenden – Verweigerung der Umbenennung des Tagesordnungspunktes wurde dieser Konsens aufgegeben. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet, obwohl die Wahl ursprünglich ohne Aussprache vorgesehen war.
Dabei habe ich die Bürgervorsteherin massiv kritisiert.
Nach dem Fehler mit der Benennung eines Tagesordnungspunktes in der vorletzten Sitzung – keine Sternstunde –  wurde ein vergleichbarer Fehler in der Tagesordnung für die gestrige Sitzung wiederholt.
Mögliche Fragen könnten doch sein: Vorsatz? Unvermögen? oder was? Und soll das jetzt so weitergehen? 

In meinem ehemaligen Beruf war es so geregelt, daß man Beschwerden erst abgeben durfte, wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat.
Ich habe über die Ratsversammlung bereits einen Textbeitrag im Entwurf erstellt, aber ich werde dessen Veröffentlichung diese Nacht überschlafen. 

Tatsache ist aber, daß das Abstimmungsverhalten der Kolleg*innen, die eine Änderung des Tagesordnungspunktes abgelehnt haben, in höchstem Maße demotivierend auf junge Leute sein muß, die sich ehrenamtlich in der Gesellschaft engagieren wollen.

Danke CDU.

Ein herber Rückschlag für den Turnhallenersatzbau

Ein herber Rückschlag, titelt der Ostholsteiner Anzeiger und unsere KN fragt, ob die Stadt zu gierig war. 
Ein herber Rückschlag ist vor allem, daß aus dem Programm des Bundes zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Kultur und Jugend“ erst einmal kein Geld für einen Turnhallenersatzbau fließen wird. Durch den Ausfall der „Alten Aula“ im Gymnasium Schloß Plön hat sich die Situation für die Vereine noch einmal verschärft.

Daß es kein Geld für das Prinzenbad aus dem Programm gibt, wundert mich hingegen nicht besonders. Das Prinzenbad ist keine klassische kommunale Einrichtung, auch wenn es bislang der Stadt Plön kostenlos zur Nutzung überlassen wurde. Es ist keine Sport- oder Kulturstätte. Die Jugendarbeit der DLRG findet nur im Sommer in einem kleinen Teil des Gebäudes statt, im Rahmen des normalen Wachdienstes. 
Das Problem war bisher, daß der/die Pächter*in des Imbisses im Prinzenbad starken Beschränkungen unterworfen war, so daß kein attraktives Angebot gemacht werden konnte. Daher begrüße ich ausdrücklich, daß der Betrieb des Niedersächsischen Bauernhauses und des Imbisses am Prinzenbad künftig in einer Hand liegen werden.
Da entsprechend der Antragsunterlagen beabsichtigt war, die kommerzielle Nutzung des Prinzenbades auf ca. 70 % der Fläche auszudehnen, wäre die beantragte Förderung um 70% gekürzt worden. Die verbleibende Finanzierung hätte durch die Stadt Plön erfolgen müssen, über den Daumen wären Kosten in Höhe von 500.000,00 € auf die Stadt zugekommen.
Genauere Angaben wurden auch auf Anfrage nicht gemacht. Der für Finanzen zuständige Hauptausschuß wurde auch nicht beteiligt.

In dem Zusammenhang wird in der Berichterstattung auch gefragt, was jetzt mit dem Zuschuss in Höhe von fast einer Viertelmillion Euro für ein Gründach auf dem Gebäude Prinzenbad passieren soll, der über das „Programm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ bereits genehmigt ist.
Mich hatte die Genehmigung ohnehin gewundert. Plön selber befindet sich planerisch im ländlichen Raum und das Prinzenbad liegt in einem FFH-Gebiet. Auf der Prinzeninsel ist nichts urban, auch nicht das Gebäude Prinzenbad.

Was mich in dem Zusammenhang auch wundert ist, daß der Ostholsteiner Anzeiger im seiner Berichterstattung von dem Förderprogramm  „… zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume …“ schreibt, so
am letzten Wochenende Quelle: https://www.shz.de/31492522 ©2021 und auch
am 31. Oktober 2020 auf Seite 11
Das ist definitiv falsch, hier der Auszug aus der Mitteilung über die 80. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/resource/blob/806146/08cf2780390ee27d1ed868469eb47a54/080_081_sitzung-data.pdf 

Ich würde dem Ostholsteiner Anzeiger niemals Hofberichterstattung vorwerfen, aber die Zeitung gibt der Prinzeninselbetriebs GmbH und der Eigentümerin der Prinzeninsel relativ breiten Raum, etwa in dem bereits oben erwähnten Artikel vom 31. Oktober 2020.
Tendenziell empfinde ich den Tenor der Berichterstattung beider Zeitungen als gegen die Stadt gerichtet, aber das ist jetzt nur meine persönliche Empfindung.
Der Herr Bürgermeister hat den Vorwurf, die Stadt sei zu gierig gewesen, in seinem Newsletter ja auch bereits zurück gewiesen.

Die eigentliche Frage ist jetzt, wie es weiter geht. Dazu werden bei der Eigentümerin der Prinzeninsel und bei der Stadt sicher einige Überlegungen anzustellen sein, auch im Hinblick auf einen Nutzungsvertrag, der im Gespräch ist.

Sporthallenersatzbau, Aufnahme ins Förderprogramm wird beantragt

Gestern hat die Ratsversammlung mit 12 JA- bei zwei NEIN-Stimmen und sieben Enthaltungen beschlossen, daß die Stadt sich mit einem Turnhallenersatzbau um Fördermittel beim Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” bewirbt.

Damit hat die Stadt neben dem Vorhaben “Sanierung Badestelle Prinzeninsel” zwei Maßnahmen angemeldet, die nun im Auswahlverfahren beim Projektträger Jülich in einer ersten Phase bewertet werden.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG und Die Linke stimmten für diesen Antrag. Die CDU Fraktion enthielt sich der Stimme. Die FDP Fraktion stimmte dagegen.

Meine Bewertung: Die CDU wollte sich nicht in die Rolle des Buhmanns drängen lassen, so wie ihr Fraktionsvorsitzender Herr Jagusch das in der Sitzung des Hauptausschusses am 26. Oktober auf den Punkt brachte.
Die FDP hatte hingegen den Mut, sich klar zu positionieren. 

Das ganze muß man natürlich noch vor dem Hintergrund der Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers vom 31. Oktober bewerten, in der den Herren Mattfeld und Prinz von Preussen breiter Raum für die Darstellung ihrer Sicht der Dinge eingeräumt wurde. 
Aber dazu später.

(Anmerkung: Die letzten beiden Absätze wurden heute um 10:21 nachträglich eingefügt.)

OHA, unparteiisch und ungenau?

Was ist das eigentlich für eine Berichterstattung wurde ich gefragt. Es ging um die Artikel im Ostholsteiner Anzeiger zur Ratsversammlung am letzten Mittwoch. Ausnahmsweise habe ich mir daher den Ostholsteiner Anzeiger gekauft.

Vielleicht bin ich da etwas übersensibel und aufgrund eines Vorganges in der Vergangenheit noch immer etwas angefressen, aber die Berichterstattung des OHA steht bei uns im Ruf, immer etwas CDU nah zu sein.
Im Beitrag „Stadt will Prinzenbad sanieren“ führt Gernot Melzer (CDU) aus, Frau Meyer (Grüne) gab zu bedenken, Herr Jagusch (CDU) unterstreicht, alles neutrale und nicht wertende Ausdrücke, nur Buth wetterte. Der Begriff ist eindeutig wertend, und zwar abwertend, aber vielleicht gingen der Journalistin nur die neutralen Begriffe aus.
Im nachfolgenden Beitrag über den Zuschußantrag für den Ersatzbau einer Sporthalle ist es dann wieder Herr Jagusch (CDU), der wertet „mit heißer Nadel gestrickt“. Werten ist für mich ein Begriff, der neutal bis positiv gemeint ist. An dieser Stelle möchte ich klarstellen: Herr Jagusch kann nichts dafür. Aus der Wortwahl ergeben sich für mich aber Indizien für eine zumindest unterschwellige CDU-freundliche Berichterstattung.

Aber das ist eigentlich auch gar nicht das Thema und vielleicht bewerte ich das auch ein wenig über. Nachdem ich die Seite 13 gelesen habe, bin ich der Meinung, daß die meisten Punkte gut und umfassend dargestellt sind, aber in zwei Punkten läßt die Berichterstattung es an Präzision vermissen.

Für die Badestelle Prinzeninsel wird ein Betrag von 900.000 Euro genannt, der als Zuschuss in das Millionenprojekt Sanierung fließen soll. In der Sitzung wurde allerdings ausgeführt, daß die kommerziell genutzten Anteile des Gebäudes nicht gefördert werden. Das betrifft insbesondere den Imbiss, der nach der vorgelegten Entwurfs-Skizze gut die Hälfte des Gebäudes einnimmt.
Das hieße über den Daumen gerechnet, daß von dem Millionenprojekt lediglich eine halbe Million gefördert wird. Damit beträgt die Fördersumme nicht 900.000 Euro, sondern nach meiner Abschätzung lediglich 450.000 Euro, 90% von 500.000 Euro.
Die verbleibenden grob geschätzten 650.000 Euro muß die Stadt tragen, und da sind, anders als später bei Herrn Jagusch bezüglich der Kostenabschätzung zum Turnhallenneubau, noch nicht einmal die üblichen Kostensteigerungen mit eingerechnet.
Wenn man dann bedenkt, daß Herr Möller (SPD) in der OHA zitiert wird: „Bedingung sollte sein, daß der Eigentümer der Prinzeninsel und des Prinzenbades, das Haus Hohenzollern mit Georg Friedrich Prinz von Preußen, die Verantwortung für den Kiosk trage.“, dann wird klar, daß die Stadt hier über eine halbe Million in ein Objekt steckt, das von einem privaten Unternehmer betrieben wird, der dann den Gewinn aus einem Objekt zieht, das vom Bund und der notorisch klammen Stadt Plön finanziert wird.
Von mir aus kann der OHA über mich schreiben, was er will, und ich werfe ihm auch keine Hofberichterstattung zu Gunsten der CDU vor, aber eine kritischere Berichterstattung hier und da wäre schon mal schön.

Meine Position ist da ganz klar: Lieber 1.2 Millionen für eine Sporthalle ausgeben, die dann auch im Eigenkapital der städtischen Bilanz auftaucht, für ein Projekt, das ganzjährig einen erheblichen Beitrag zum Breitensport und Gemeinleben in unserer Stadt beiträgt, als 650.000 Euro in eine Immobilie zu investieren, die einer GmbH & Co KG gehört und in wesentlichen Teilen kommerziell genutzt werden soll. Die Bedeutung des Prinzenbades als Naherholungsziel und für den Tourismus ist mir dabei durchaus bewußt. 

In dem Zusammenhang ist auch der Beitrag „Darf der Bürgermeister allein verhandelt“ zu sehen. Richtig ist dort beschrieben, daß der Vertrag, den der Bürgermeister mit der Eigentümerin der Prinzeninsel abschließen will, in den Hauptausschuß verschoben wird. Ferner ist geschrieben, daß die Debatte  nach Auskunft des Bürgermeisters bereits im Hauptausschuß geführt wurde.
Das ist so nicht ganz korrekt. Der Bürgermeister hatte im Hauptausschuß über die Vertragsverhandlungen berichtet, debattiert oder entschieden wurde dort noch gar nichts. Der Vertragsentwurf lag dort noch nicht einmal vor. Die Selbstverwaltung sollte nach Aussage des Bürgermeisters in der Ratsversammlung in einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden eingebunden werden, das für den darauffolgenden Donnerstag festgesetzt war. Diese Gesprächsrunde fand auch statt, ist aber keine Gremium der Selbstverwaltung und hat auch kein Mandat der Ratsversammlung oder des Hauptausschusses.
Genau genommen wurde beschlossen, daß die Beratung und der Beschluß über den Vertrag im Hauptausschuß erfolgen soll. Damit hat die Ratsversammlung die Entscheidung an sich gezogen und an den Hauptausschuß delegiert. Das geht aus der Berichterstattung so nicht in aller Deutlichkeit hervor.
Ich gebe aber zu, das klingt langweilig und detailversessen, am Ende geht es doch um die Frage, entscheidet der Bürgermeister oder die Selbstverwaltung. Von daher ist zumindest die Überschrift zutreffend.