Geordneter Gang für die neue Baumschutzsatzung

Gestern tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Da ich nicht Mitglied in dem Ausschuß bin, hatte ich mich bis vor einer Woche noch auf einen ruhigen Abend zu Hause eingestellt. Der Tagesordnungspunkt „Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Plön“ hat mich dann doch bewogen, an der Sitzung teilzunehmen.

Obwohl bereits seit Ende letzten Jahres völlig klar war, daß eine politische Mitsprache bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen mit in die neue Baumschutzsatzung aufgenommen werden soll, hat die Verwaltung trotzdem einen Entwurf vorgelegt, der genau das ausschließt. Hinzu kommt, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung nicht an den Vorberatungen beteiligt wurde, obwohl dessen Zuständigkeitsbereich eindeutig von der Baumschutzsatzung betroffen ist.

Ich hatte mich als Vorsitzender des Hauptausschusses bereits im Vorfeld mit meinen Kollegen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) in Verbindung gesetzt. Uns allen war eigentlich klar, daß eine Vorberatung der Neufassung der Baumschutzsatzung im SteP unumgänglich  ist.

Der Ausschußvorsitzende Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) hatte in seiner Einführung bereits vorgeschlagen, erst über die Frage abzustimmen, ob der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Vorberatung überwiesen wird und damit den Weg vorgezeichnet. Da Ratsfrau Hansen (SPD) vorschlug, ausschließlich im GUT über den Entwurf der Baumschutzsatzung zu beraten und ihn direkt zum Beschluß in die Ratsversammlung zu geben, kam es zu einer Diskussion.
Frau Hansen argumentierte, daß über Änderungen dann in der Ratsversammlung beraten und beschlossen werden könnten.
In diesem Falle habe ich eine andere Position als meine Fraktionsvorsitzende bezogen und unmißverständlich dargelegt, daß wir dazu übergehen sollten, eine geordnete Beratungsreihenfolge einzuhalten. Dabei habe ich auch meine Absicht erklärt, das Thema auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 17. Mai 2021 zu setzen, um eine hinreichende Beteiligung des SteP sicherzustellen. Das wäre nach meiner Auffassung durchaus möglich gewesen, da der Hauptausschuß nach §9 der Hauptsatzung eine zentrale Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hat.
Mein Kollege Yorck Wegener (CDU) ging dann sehr viel zurückhaltend und vermittelnd vor und legte dar, warum der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Beratung gegeben werden sollte.

Letztendlich wurde mit 9 Ja bei 2 Neinstimmen entschieden, den Entwurf jetzt zur Vorberatung an den SteP zu überweisen und dann nach der Beratung im GUT in der Ratsversammlung zu beschließen.

Das ist nach meiner Auffassung der eindeutig richtige Weg. Der SteP kann dann in seiner Sitzung am 19. Mai  2021 seine Vorstellungen über die politische Beteiligung an Entscheidungen klar zum Ausdruck bringen. Städtebauliche Aspekte sind nach meiner Meinung mit Belangen des Baumschutzes aufeinander abzustimmen. Baumschutz geht nicht über alles.
Der SteP hat jetzt die Gelegenheit, Grundlinien aufzuzeigen und die Verwaltung dann zu  beauftragen, einen Entwurf zu erarbeiten, der ein politisches Entscheidungsrecht bei Baumfällungen beinhaltet, wenn das von besonderen öffentlichen Interesse ist.
Darüber kann dann in der Sitzung im GUT am 03. Juni beraten werden.
Das hätte den Vorteil, daß wir dann über eine professionelle, verwaltungsrechtlich geprüfte und entscheidungsreife Formulierung beraten könnten und nicht später in der Sitzung der Ratsversammlung versuchen müßten, erst etwas und dann eine Kompromissformel zu formulieren.
Für die Ratsversammlung am 09. Juni 2021 sind für mich zwei Möglichkeiten absehbar.
Zum einen könnte man sich im Vorfeld auf einen Entwurf einigen, der eine politische Entscheidungsmöglichkeit über Baumfällungen von besonderem öffentlichen Interesse beinhaltet, gerne auch an größere Hürden geknüpft.
Damit wäre in der Ratsversammlung eine breite Zustimmung zur Änderung der Baumschutzsatzung zu erwarten.
Zum anderen: einigt man sich im GUT nicht, dann werden zwei Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Es käme zu einer Kampfabstimmung.

Ich würde mir eine breite Mehrheit wünschen, eine kontroverse Abstimmung wäre aber auch kein demokratischer Beinbruch. 

Nach der Abstimmung hatte Frau Duwe als Umweltfachkraft dann die Möglichkeit, den Entwurf der geänderten Baumschutzsatzung vorzustellen. Sie verwies darauf, daß sie bereits seit einem Jahr an der Neufassung arbeiten würde. Bei der Neufassung hat sie sich am Musterentwurf des Deutschen Städtetages orientiert.
Neu sei vor allem, daß jetzt auch Obstbäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten. Darüber hinaus wäre die neue Baumschutzsatzung an die geänderte Rechtslage angepaßt worden.
Ratsherr Wegener (CDU) verwies darauf – wohl nicht ganz zu Unrecht – daß er wohl als einziges Ausschussmitglied den Entwurf im Detail gelesen hätte und regte an, nur Bäume zu schützen, aber nicht aber auch Hecken, so wie der Entwurf das vorsah. Darüber gab es dann keine Diskussion.

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