In der kurzfristig angesetzten Ratsversammlung am gestrigen Dienstag ging es um das Innenstadtprogramm des Landes Schleswig Holstein.
Dafür hat die Landesregierung insgesamt 10 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sollen die Stadtzentren von zentralen Orten, deren Wirtschaft durch die Corona-Krise geschädigt wurde. Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist antragsberechtigt. Die Ratsversammlung hat beschlossen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Beantragt werden 499.500,- Euro aus dem Programm, die Stadt muß lediglich einen Eigenanteil von 166.500,- Euro aufbringen. Damit lassen sich Maßnahmen in Höhe von 666.000,- Euro finanzieren. Einige der Maßnahmen sind bereits im städtischen Haushalt 2021 vorgesehen.
Das Geld wird für folgende Vorhaben eingeplant:
– Planung für den und barrierefreier Ausbau des Marktplatzes
– Baumschutzmaßnahmen im Stadtgraben
– Veranstaltungen, Plön Schau, Kulturnacht und andere
– Auf- und Abhängig der Weihnachtsbeleuchtung für 2 Jahre
– Maibaum, Kinderfest, Wintermärchen Dekomaterial Lichtzauber
– Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Durchführung der Maßnahmen wird durch einen Projektfond erfolgen, in dem Mitglieder der Ratsversammlung, Beauftragte der Selbstverwaltung, Stadtmarketing und Initiative schönes Plön vertreten sind.
Die Entscheidung war zeitkritisch, da die Gelder nach dem Windhundprinzip (wer zuerst kommt, mahlt zuerst) vergeben werden. Entscheidend dafür ist der Termin des Ratsbeschlusses. Der Beschluß wurde einstimmig gefasst.
Hervorzuheben ist, daß Herr Neufeind aus der Verwaltung diese Förderquelle aufgetan hat, als der Bürgermeister im Urlaub war. Unser Wirtschaftsförderer hat die entsprechenden Antragsunterlagen vorbereitet, mit dem Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Bernd Möller (SPD) abgestimmt und ihm die Papiere abschließend zur Unterschrift vorgelegt. Im Vorfeld hatte er mich in meinem Urlaub erreichen können und mich als Vorsitzenden des Hauptausschusses entsprechend informiert. Finanzen und Wirtschaftsförderung sind die ureigensten Zuständigkeiten des Hauptausschusses.
Auch ich sah keinerlei Bedenken, den Antrag umgehend abzugeben, zumal ich davon ausgehen konnte, daß eine Genehmigung durch einen Beschluß der Ratsversammlung nachträglich eingeholt werden muß.
Während meines Urlaubs hat mein Vertreter, Herr Roth (SPD) gemeinsam mit dem Bürgermeister entschieden, die Sitzung des Hauptausschusses am 9. August ausfallen zu lassen, da sie mit dem Wohltätigkeitskonzert auf der Prinzeninsel terminlich kollidierte.
Gestern führte der Bürgermeister aus, daß die Vorlage bis dahin auch nicht hätte erstellt werden können.
So weit so gut, aber:
ich habe es im Vorfeld zu einem kleinen Eklat kommen lassen, obwohl ich das eigentlich nicht wollte und mich um eine gütliche Lösung bemüht habe.
Es ist bisher selbstverständlich, daß die Vorsitzenden der jeweils zuständigen Ausschüsse in die Tagesordnungspunkte einführen. Das ist so selbstverständlich, daß es nirgendwo schriftlich festgehalten ist.
In einer EMail an den Bürgermeister und die Bürgervorsteherin am Vortag der Sitzung habe ich darauf hingewiesen, daß ich davon ausgehe, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ich habe mich dazu veranlaßt gesehen, weil es nicht das erste Mal gewesen wäre, daß die Bürgervorsteherin versucht, ohne vorherige Absprache über die Köpfe der Ausschußvorsitzenden hinweg in Tagesordnungspunkte einzuführen. Auf die Einhaltung des gängigen Verfahrens wurde auch in der Vergangenheit schon hingewiesen.
Die Aufgabe der Bürgervorsteherin ist es, die Sitzung so neutral wie möglich zu leiten.
Im Grunde genommen müßte sie, wenn sie eigene politische Aussagen trifft, die Sitzungsleitung an ihre Stellvertreterin übergeben um klar zu machen, daß es sich jetzt um eine Aussage in ihrer Funktion als Ratsfrau und nicht in Ihrer Funktion als Bürgervorsteherin handelt.
Als Ratsfrau vertritt sie natürlich die Interessen ihrer Fraktion (CDU / ursprünglich hatte ich hier CSU geschrieben, freudscher Vertipper :). Dank an meinen aufmerksamen Leser), das ist ihr gutes Recht, als Bürgervorsteherin hat sie sie die Ratsversammlung in ihrer Gesamtheit zu vertreten, das ist ihre Pflicht.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Ich bekam zur Antwort, daß es keine vorhergehende Sitzung des Hauptausschusses gab und Sie daher in den Tagesordnungspunkt einführen würde.
Im meiner Antwort habe ich die Bürgervorsteherin bereits im Vorfeld kollegial darauf hingewiesen, daß sie das zwar so handhaben könne, ich dann aber dann in der Sitzung dazu Stellung nehmen würde.
In einem Vorgespräch vor der Sitzung habe ich dann versucht, hierzu noch zu einer Klarstellung zu kommen, wir beharrten aber beide auf unseren Positionen.
Meine Fraktionsvorsitzende hat dann noch einmal das Gespräch mit der Bürgervorsteherin gesucht und mir mitgeteilt, daß ich in den Tagesordnungspunkt einführen könne.
Im weiteren Sitzungsverlauf hat die Bürgervorsteherin dann unter Tagesordnungspunkt 4, (Mitteilungen) die Einführung in den Tagesordnungspunkt 6 (Förderungsantrag) quasi vorweggenommen. Ich habe daher mit einer Stellungnahme geantwortet und mit der Zuständigkeit des Hauptausschusses für dieses Thema argumentiert. Aufgrund ihres Vorgehens warf ich der Bürgervorsteherin Schwächen in der Leitung der Ratsversammlung vor.
Der Fraktionsvorsitzende der Bürgervorsteherin, Herr Jagusch (CDU) folgte dann der Argumentationslinie der Bürgervorsteherin, es hätte keine vorhergehende Sitzung des Hauptausschusses gegeben.
Eigentlich wäre das Thema dann für mich durch gewesen, aber zu meiner großen Überraschung hat die Bürgervorsteherin mir dann das Wort für die Einführung in den Tagesordnungspunkt erteilt.
Das ganze unwürdige Gezänk um Verfahrensfragen hätten wir uns eigentlich sparen können, wenn wir uns von Anfang an an das gebräuchliche Vorgehen gehalten hätten.