Vertrag mit dem PSV auf gutem Wege

Am 31. Mai 2021 stand der Tagesordnungspunkt 9 „Vertragsangelegenheiten; hier: PSV, Vertragsanpassung und Verlängerung“ als nichtöffentlicher Punkt auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Der entsprechende Antrag wurde von der der SPD Fraktion eingereicht. 

Am 17. Juni 2021 wurde im Hauptausschuß erneut in nicht-öffentlicher Sitzung über das Thema beraten.
Bei 10 Ja und einer Nein-stimme wurde beschlossen:
„Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Erbbaurechtsverlängerungsvertrag in Form und Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage VO/RV/2021/2311 mit den ebenfalls aus der Verwaltungsvorlage zu entnehmenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen und den Bürgermeister zu beauftragen, diesen Vertrag mit dem vertretungsberechtigten Vorstand des Plöner Seglervereins von 1908 e. V. abzuschließen.“

Diese Empfehlung wurde der Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zum Beschluß vorgelegt. Statt wie ursprünglich geplant nicht-öffentlich zu beraten, wurde auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann von der FWG beschlossen, Beratung und Beschluß öffentlich durchzuführen.

Am Ende stimmten von 20 anwesenden Ratsmitgliedern 16 dafür, dem Vorschlag der Hauptausschusses zu folgen und den Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV zu verlängern.
Die FWG stimmte geschlossen dagegen, zwei Enthaltungen kamen aus dem Bereich von Bündnis 90/Die Grünen, da die von ihnen vorgeschlagene Ergänzung des Vertragsentwurfes nicht mit aufgenommen wurde.
Der entsprechende Entwurf wird jetzt dem PSV zugeschickt, der am 21. August 2021 auf seiner Mitgliederversammlung ebenfalls darüber abstimmen muß.
Ich gehe davon aus, daß auch die Mitglieder des PSV zustimmen und hoffe, daß die Kuh damit für die nächsten 50 Jahre vom Eis ist.

Damit würde jedenfalls ein mehrjähriger Prozess enden, in dem der PSV und die Stadt um eine tragbare Lösung gerungen haben.

Bereits bei der Einführung in den Tagesordnungspunkt habe ich gesagt: „Die Plöner Vereine brauchen Planungssicherheit, auch der PSV.“
Ich bin Herrn Jagusch dankbar, daß er die ausführliche Begründung noch einmal treffend vorgebracht hat. Dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Bastian Landschof blieb da nur übrig zu betonen, er würde alles unterschreiben, was Herr Jagusch gesagt hat, ergänzte aber noch augenzwinkernd, Herr Jagusch solle sich nicht daran gewöhnen. 

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen wollte den Vertragsentwurf noch ergänzen. Der “Heimfall” der Immobilie an die Stadt solle auch erfolgen, wenn der PSV seine Gemeinnützigkeit verliert. Dafür fand sie aber keine ausreichende Mehrheit, da die überwiegende Gruppe der Ratsmitglieder das aufgezeigte Szenario für ausgeschlossen hielt.

Abweichend von der überwiegenden Auffassung hat Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, eine andere Meinung vertreten. Das ist legitim und nicht zu beanstanden, aber dennoch habe ich zwei Anmerkungen:

1. Der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) stellt ihm für seine Argumente viel Raum zur Verfügung. Das ist völlig in Ordnung, obwohl ich glaube, daß der 1. Vorsitzende des PSV hier einiges richtig stellen könnte.
Daß Herr Kuhr in dem Artikel auch Herrn Jagusch (CDU) zitiert – obwohl es ein Antrag der SPD-Fraktion war, das Thema „Vertragsangelegenheit PSV …“ erneut auf die Tagesordnung zu setzen, ist nach meiner Meinung ein weiterer Anhaltspunkt dafür, daß der Ostholsteiner Anzeiger eher CDU-nah berichtet. 

Ich will jetzt gar nicht weiter auf die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers mit dem Namensartikels von Herrn Kuhr eingehen, den ich mal als journalistischen Ausrutscher bewerte.
Allerdings habe ich mich kürzlich betreffend der Berichterstattung des OHA mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt.
Diese Beschwerde wurde als begründet angesehen.

2. Im OHA wird Herr Dr. Erdtmann zitiert: „Die Schwester eines Ratsmitgliedes sei auch in der Vorstandsarbeit des PSV involviert“. Sofern das Zitat korrekt ist, ist diese Aussage befremdlich und wie ich finde auch nicht ganz in Ordnung.
Die Zeit der Sippenhaftung ist schon länger vergangen, und das ist auch gut so.

In einer Kleinstadt wie Plön kennt zwar nicht jede*r jede*n, aber viele kennen sich. Viele sind Mitglied in heimischen Vereinen. Solange ein Ratsmitglied nicht im Vorstand eines Vereines tätig ist, kann er aus meiner Sicht durchaus an Abstimmungen teilnehmen. Das gilt insbesondere, wenn das Ratsmitglied oder ein*e Verwandte*r ersten oder zweiten Grades keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem möglichen Abstimmungsergebnis ziehen kann.
So habe ich mich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan auch schon für befangen erklärt, obwohl es gar nicht um wirtschaftliche Vorteile ging, nur um den Anschein zu vermeiden.
Als normales Mitglied des PSV – ohne besondere Funktion in dem Verein – habe ich daher mit abgestimmt.

Innerlich habe ich ein wenig bei folgender Äußerung von Herrn Dr. Erdtmann gezuckt: „Die Stadt kann keinen Beschluß fassen, womit sie Volksvermögen verschenkt“, nachzulesen in der KN vom 3. Juli. Der Begriff „Volksvermögen“ ist für mich auch ein wenig aus der Zeit gefallen. Ich jedenfalls würde ihn nicht verwenden.
Ausdrücklich möchte ich hier aber betonen, daß ich Herrn Dr. Erdtmann, den ich durchaus schätze, hier nichts unterstellen will. 

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