Haushaltsberatung und Beschluß

Gestern hat die Ratsversammlung den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Wenn die Kommunalaufsicht unseren Haushalt genehmigt, endet die Interimswirtschaft, in der nur Ausgaben möglich sind, für die es eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. 
Ich würde gerne ausführlich berichten, aber ich muß gleich bei einem Umzug mit anpacken. Daher kopiere ich erst einmal meine Einführungsrede in den Tagesordnungspunkt in den Blog:

Heute werden wir über den Haushalt der Stadt Plön für das Jahr 2021 zu beraten und zu beschließen haben. Er besteht aus mehreren Teilbeschlüssen, die sich in den Tagesordnungspunkten 12, 13 und 14 wiederfinden.

Wir befinden uns momentan in einer Interimswirtschaft.
Das bedeutet, daß im Moment nur Ausgaben getätigt werden können, zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.

Vor zwei Jahren ist es uns noch gelungen, den Haushalt 2020 so zeitgerecht aufzustellen, daß er mit Jahresbeginn vollzogen werden konnte.
Das ist uns für den Haushalt 2021 nicht gelungen.
Zum einen waren die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 zu erstellen, zum Anderen verzögerten die Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Ansteckungen die Arbeiten am Haushalt.
Erschwerend kam hinzu, daß Ende 2020 zahlreiche Haushaltspositionen wegen der Unsicherheit und den schwer einschätzbaren wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen noch nicht planbar waren.

Die Verwaltung hat in dieser schwierigen Situation mit großer Ernsthaftigkeit und großem Nachdruck gearbeitet. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, Herr Tietze, herzlich bedanken.
Der Dank gilt stellvertretend für alle, die an dieser Arbeit beteiligt waren.
Ich bitte Sie, meinen Dank an Ihr Team weiterzuleiten.

So haben wir jetzt einen Haushaltsentwurf vorliegen, der unter erheblichem zeitlichen Druck erarbeitet wurde.
Es ist in der Regel unüblich, daß die Ratsversammlung in den Sommerferien tagt. Heute tuen wir es, um den Haushalt zumindest noch im ersten Halbjahr beschließen zu können. Mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht werden wir dann vermutlich ab Mitte August zahlreiche Projekte angehen können. 

Die einzelnen Produkte wurden in den Ausschüssen im Zeitraum vom 31. Mai bis 03. Juni vorgestellt.
Dann hatten die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder der Ratsversammlung die Gelegenheit, Anträge für die Änderung der Produkthaushalte zu stellen.

Am 09. Juni tagte dann die Haushaltskonsolidierungsgruppe.
Hier hat die Verwaltung noch einmal die zu erwartende Finanzsituation der kommenden Jahre aufgezeigt.
Im Bereich der Gewerbesteuer und des Anteils der Gemeinde an der Einkommensteuer sind starke Einnahmeeinbrüche zu verzeichnen.
Der Vorlage der Verwaltung können Sie entnehmen, daß der Fehlbedarf für die Jahre 2021, 2022 und 2023 jeweils mit ca. 3 Millionen veranschlagt wird.
Ein Fehlbedarf von 2.5 Millionen für 2024 ist auch kein Licht am Ende des Tunnels.
Damit ist absehbar, daß das Eigenkapital der Stadt in absehbarer Zeit aufgezehrt sein wird.
Nun kann man eine Kommune nicht mit einer GmbH vergleichen. Das „Unternehmensziel“ einer GmbH ist die Gewinnerzielung, das Handeln einer Kommune ist am Allgemeinwohl und der Daseinsfürsorge orientiert.
Eine Kommune kann, rechtlich betrachtet, auch nicht in die Insolvenz geraten.
Tatsächlich werden sich die Rahmenbedingungen am Kreditmarkt verschlechtern und die Kommunalaufsicht wird bei der Prüfung des Haushaltes einen noch strengeren Maßstab anlegen.
Die Fraktionsspitzen und die Verwaltung haben sich über mögliche Konsolidierungsmaßnahmen ausgetauscht. Entscheidungen fällt dieses Gremium aber nicht.
Wir werden aber heute über einzelne Konsolidierungsmaßnahmen beraten und beschließen müssen.
Als Fehlbedarfsgemeinde müssen wir in unserem Haushalt Konsolidierungsbemühungen nachweisen. Als Fehlbedarfsgemeinde muß unser Haushalt auch durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Kurzgesagt: Keine Konsolidierungsbemühungen, keine Genehmigung, kein Geld.

Die Beratung der Produkthaushalte erfolgte dann in den Ausschüssen im Zeitraum vom 14. bis 17. Juni. Am 17. Juni hat der Hauptausschuß dann noch einmal über den Gesamthaushalt und den Stellenplan beraten.
Hierbei kam es dann zu Beschlüssen oder Empfehlungen an die Ratsversammlung, die von den Beschlüssen der Fachausschüsse oder den Vorschlägen der Verwaltung abwichen.

Das Ergebnis der Beratungen ist in einer eng bedruckten Veränderungsliste zu lesen. Sie umfasst 4 Seiten.
Sie ist Ausdruck des ernsthaften Bemühens, einen Haushaltsplan aufzustellen, der so sparsam wie möglich ist, aber so wenig wie möglich kaputtspart. 

Im Einzelnen wären beispielhaft folgende große Posten hervorzuheben:
– Eine Verschiebung des möglichen Kaufes der ehemaligen Kreisfeuerwehrzentrale auf das Jahr 2022
– Eine Verschiebung der Instandsetzung der 5 Seen Allee auf das Jahr 2022
– Eine Verschiebung des Ersatzneubaus einer Sporthalle am Schiffsthal  auf 2022.
Alle Projekte sind in der Vorbereitung noch nicht so weit fortgeschritten, daß sie noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnten. Daher ist es auch ein Gebot der Haushaltsehrlichkeit, sie nicht in den Haushalt 2021 mit aufzunehmen.
Geschoben heißt aber nicht aufgehoben.

Gestrichen wurden u.a.:
– das Projektes Sprottenflotte
– der Investitionsförderungszuschusses für das Gründach auf dem Gebäude Prinzenbad.

Obwohl es in vielen Bereichen sehr breite Mehrheiten gab, so gab es zu einzelnen Punkten dann doch sehr ausführliche und engagierte Diskussionen. Die Ergebnisse der Abstimmung wurden in den uns nunmehr vorliegenden Haushalt eingearbeitet bzw. in der Veränderungsliste erfaßt.
Ich bin mir sicher, daß es auch heute noch Anträge zum Haushalt und damit Änderungen zum Haushaltsplan geben wird. Das ist legitim, auch wenn es Zeit kostet und wir als Ehrenamtliche hier in unserer Freizeit tätig sind.
Würde es darum gehen, den Haushalt nur abzunicken, könnten wir hier auch 25 Pelikane hinsetzen. 
Letztendlich entscheidet die Ratsversammlung – und zum Thema Sprottenflotte liegt ja auch bereits ein Antrag vor – und hier kann sich jedes Mitglied noch einmal für die Interessen seiner Wählerinnen und Wähler und das Wohl der Stadt Plön einsetzen, auch wenn es auf den einen oder die andere ermüdend wirkt. 

Zum weiteren Verlauf der Beratungen

Unter Tagesordnungspunkt 12 werden wir den Stellenplan zu behandeln haben.
Im Jahr 2020 waren 83,789 Stellen eingeplant.
Bei einer Reduzierung von 2,596 Stellen ergeben sich für 2021 nunmehr 81,193 Stellen.
In der jüngeren Vergangenheit sind im Wesentlichen je eine Stelle für die Bereiche:
– Stadtplanung
– Wirtschaftsförderung und
– Klimaschutz
sowie 1,5 Stellen für den Bereich Hoch- und Tiefbau
hinzugekommen, die durch den sozialverträglichen Abbau von Stellen in anderen Bereichen ausgeglichen wurden.

Damit befinden wir uns nunmehr annähernd bei einem Stellenumfang wie im Jahr 2014, bevor wir die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg und Bösdorf eingegangen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß 2015 durch die Ankunft von Geflüchteten ein unerwarteter Personalzuwachs zu deren Betreuung unvermeidbar wurde. 

Unter Tagesordnungspunkt 13 wird der Ergebnis- und Finanzplan zu beraten sein.
Die Stadt Plön hat schon seit Jahren ein strukturelles Finanzierungsproblem.
Die Gewerbesteuer ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Finanzierung der Städte und Gemeinden.
Die Ansiedlung von gewerbesteuerzahlenden Betrieben ist allerdings ein Problem, das im wesentlichen auch darin begründet ist, daß Plön keine geeigneten Flächen hat, die als Gewerbegebiet ausgewiesen werden können.

Die Höhe der Hebesätze für die Gewerbesteuer, aber auch für die Grundsteuern wurden bereits in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert, vermutlich werden wir uns auch in diesem Jahr darüber streiten.

Die Anteile an der Einkommensteuer sind ein weiterer wesentlicher Teil der Einnahmen. Sie sinken aufgrund der coronabedingten Einbrüche in die Wirtschaftsentwicklung und führen auch bei den Gemeinden zu einem Rückgang der Einnahmen. Für Plön bedeutet das, daß Einnahmeausfälle durch Einsparungen und oder durch zusätzliche Einnahmen kompensiert werden müssen, oder durch die Aufnahme von Kassenkrediten am Kapitalmarkt.

Für 2021 ist eine Neuverschuldung von 867.000 € vorgesehen, abhängig von den heutigen Beschlüssen. Diese Summe ergibt sich aus der Neuaufnahme von 1.402.000,- € und der Tilgung von 535.000,- €

Die gesamte Situation wird sich auch für die kommenden Jahre nicht besser entwickeln.

Selbst wenn wir die freiwilligen Einrichtungen wie Plönbad, Soziales Dienstleistungszentrum oder die Bücherei schließen würden, könnten wir das Defizit nicht auffangen. Im Gegenteil, es wäre zu erwarten, daß das Land in dem Fall die Mittel für die Wahrnehmung dieser Aufgaben kürzt oder ganz streicht. Am Ende ständen wir möglicherweise noch schlechter da als mit diesen wichtigen sozialen Einrichtungen.
Zugegebenermaßen, hierbei handelt es sich um Überschlagsrechnungen. Eine genaue Berechnung ist angefordert und wird von der Verwaltung erstellt.

Zurück zu den Zahlen: Sie sind in der Haushaltssatzung zusammengefaßt und ich greife da einmal vor:

Zum Ergebnisplan:
Der Gesamtbetrag der
Erträge beläuft sich auf 20.118.800 €.
Der Gesamtbetrag der
Aufwendungen errechnet sich mit 23.321.300 €,
so dass ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.202.500 € auszuweisen ist.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wird auf 2.098.500 € festgestellt.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist mit 2.581.500 € auszuweisen.

Daraus ergibt sich, daß zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes Kreditaufnahmen in Höhe von 1.402.000 € benötigt werden.

Zum Finanzplan:
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf  18.893.900 €.
Dem gegenüber steht der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 21.374.400 €.

Zu den Hebesätzen der Grund und Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt mit 390 % und der Hebesatz der Grundsteuer B mit 425 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Zu den Kassenkrediten
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 8.000.000,00 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. 84 der Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt mit 10.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bei einer Kreditaufnahme von 1.400.000 € Euro im Rahmen des Finanzplanes stellt die Streichung eines Zuschusses für einen Verein in Höhe von 2500,- € noch nicht einmal eine Einsparung von 0,2 % dar.
Auf dem bekannten Zollstock mit 2 Meter Länge wären das über den Daumen gerade einmal 4 Millimeter.
Herr Kopper von der Deutschen Bank hätte das noch nicht einmal als Peanuts bezeichnet.

Selbst wenn wir alle städtebaulichen Planungen, für die 210.000,- € in den Haushalt eingestellt sind, beenden würden, wären die Einsparung ins Verhältnis zum Fehlbedarf des Ergebnisplanes zu setzen, der ca. 3.2 Mio € beträgt. Die Einsparung würde noch nicht einmal  7 % betragen, keine 14 cm auf den bekannten Zollstock. 

Für die Maßnahmen zum Erhalt der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wären 100.000,- € zu berücksichtigen, davon 50.000 € als investiv und 50.000 € als Aufwand.
Wer sich dafür interessiert, kann das jetzt selber auf die Zollstöcke für den Ergebnis- und Finanzplan umrechnen. 

Neben der Schuldenaufnahme ist natürlich auch der Investitionsstau zu bedenken. Für jeden Euro, den wir heute schieben, müssen morgen noch ein paar Cent zusätzlich bereitgestellt werden.

Wenn über die Haushaltsanträge und die Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen wurde, werden wir in einem letzten Schritt über die Haushaltssatzung beraten und beschließen müssen.

In dem Zusammenhang wird es voraussichtlich noch einmal zu einer Diskussion über die Höhe der Hebesätze kommen. Um unsere Konsolidierungsbemühungen auch gegenüber dem Land und dem Kreis zu zeigen, sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bereits 10 Punkte über dem Maß, das für Fehlbedarfsgemeinden erfordert wird, sofern sie Fehlbedarfszuweisungen in Anspruch nehmen wollen. Bei einem Hebesatz von 390 für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A entsprechen 10 Prozentpunkte real 2,5 %. Das klingt wenig, aber man wird ja noch darüber diskutieren dürfen.

Alles in allem hoffe ich, die Situation anschaulich dargestellt zu haben. Zumindest mir ist klar geworden, daß es keine Musterlösung gibt.
Ein totaler Verzicht auf freiwillige Leistungen ist keine Lösung, sie wäre ein Kaputtsparen, was keiner will.
Ebenso wenig vertretbar wäre ein Rauspulvern von Geld unter dem Deckmantel der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Das wäre Geld, das wir nicht haben.
Niedrige Zinsen sind ein Argument, aber kein Argument an sich.

Der Personalkörper ist teuer. Sein Umfang ist seit 2016 kontinuierlich verringert worden. Eine weitere Reduzierung müßte auch mit einer Reduzierung von Aufgaben einhergehen. Zumindest ist die Übernahme von neuen Aufgaben sehr kritisch zu betrachten und am besten zu vermeiden.

Augenmaß und gesunder Menschenverstand sind das Maß der Dinge. Eine wirklich gute Lösung, die uns aus der Finanzklemme befreien könnte, sehe ich im Moment nicht. Den Kopf in den Sand zu stecken ist auch keine Lösung. 

Ich gehe jetzt von einer engagierten und lebhaften Diskussion aus, an der ich mich selber gerne beteilige werde. Da wir bereits im Hauptausschuß sehr ausführlich diskutiert haben, freue ich mich, die Leitung der weiteren Beratung jetzt an die Bürgervorsteherin abgeben zu können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert