Zur letzten Ratsversammlung, bei der ich nicht dabei war.

Aus übergeordneten Günden konnte ich an der Ratsversammlung am letzten Mittwoch, dem 20. Mai, leider nicht teilnehmen.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Eröffnungsbilanz der vor fünf Jahren eingeführten doppelten Buchführung. In dem Zusammenhang ist auch der Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes zu sehen.

Der Bericht selber wurde mit folgendem Zitat aus dem Prüfbericht selber übermittelt:
„Soweit im Prüfbericht Angelegenheiten angesprochen worden sind, die dem Schutz personenbezogener Daten oder der Geheimhaltung u.a. nach §§ 11 KAG, 30 Abgabenordnung, § 35 SGB (I) , § 88 LVwG, § 3 Abs. 2 GO unterliegen oder deren Offenbarung nach § 203 Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist, hat die Stadt in eigener Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu sorgen.“ Da muß ich erst einmal prüfen, was sich hinter den Normen verbirgt.
Grundsätzlich sehe ich es auch so, daß nicht alle Informationen veröffentlicht werden dürfen, vor allem, wenn persönliche bzw. personenbezogene Interessen berührt sind. Andererseits halte ich auch nichts von zu viel Geheimniskrämerei und in Paragraphen verpackte Einschüchterungsversuche.

Ich habe den Bericht zwar überflogen, aber noch nicht gründlich gelesen. Daher will ich hier noch nicht im Detail darauf eingehen. Auf jeden Fall kann ich aber jetzt schon so viel sagen:
der positive Eindruck, der in der Presse in der Berichterstattun güber die Eröffnungsbilanz zum Beispiel im Hinblick auf das Eigenkapital erweckt wurde, gibt die finanzielle Situation der Stadt nicht wirklich zutreffend wider. Sicher wird es bei der Bewertung einzelner Posten noch Nachsteuerungsbedarf geben. Der Verweis auf eine Eigenkapitaldecke von über 10 Millionen zum Stichtag 31.12.2014 ist korrekt, solange die Bewertung einzelner Posten nicht dramatsich nach unten korrigiert werden muß. Die Prognose für die Eigenkapitalentwicklung – in der öffentlichen Vorlage zum Tagesordnungspunkt im Bürgerinformationssystem ALLRIS im Detail einsehbar – sagt für 2018 eine Reduzierung auf gut 6 Millionen voraus. Schreibt man die Prognose im Sinn ein wenig fort, ist das Eigenkapital 2024 aufgezehrt. Nach meiner Einschätzung wird diese Situation aber schon etwas früher eintreten. Das ist aus meiner Sicht nicht so bedenklich, wie es sich anhört, da man auch mit einem abgeschriebenen Wentorper Platz noch gut ein paar Jahre leben kann.

Wirklich bedenklich ist aber die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, die in einem nicht ausgeglichenen Verhältnis stehen. Der Prüfbericht enthält auch dazu Prüfbemerkungen, die noch einmal bewertet werden müssen, aber in ihrer Gesamtheit nicht unbeachtet bleiben können.

In der Ratsversammlung wollte – soweit ich gehört habe – der Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf Details eingehen, der Vorsitzende der Fraktion der SPD soll ihn unter Bezugnahme auf die Verschiegenheitspflicht unterbrochen haben.

In der vergangenen Woche war ich auf einem Seminar im Altmühltal. Leider gab es keinen Ausweichtermin. Daher konnte ich auch nicht an der Sitzung der Ratsversammlung teilnehmen.

Das Programm ließ wenig Zeit für private Unternehmungen. Während eines Abstechers zum Kloster Weltenburg entstand dieses Foto des Donaudurchbruches. Die felsen werden von der untergehenden Sonne beleuchtet.

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Habemus Haushalt

Wir haben einen Haushalt 2015, aber die Verabschiedung war eine schwere Geburt. Zum ersten Mal seit vielen Jahren entwickelte sich die Haushaltsdebatte zu einer kontroversen und emotional geführten Diskussion.
Bündnis 90/Die Grünen hatte angekündigt, dem Haushalt nicht zuzustimmen. Die FWG bemängelte fehlende Klar- und Wahrheit und kündigte ebenfalls die Ablehnung des Zahlenwerkes an.
Insbesondere wurde von der FWG ausgeführt, daß im Haushalt Mittel  für die Instandsetzung des Strandweges berücksichtigt sind, obwohl bekannt sein müßte, daß sie in diesem Jahr voraussichtlich nicht abfließen werden. Darüber hinaus wurde erläutert, daß die Kostensteigerung für den Bereich Steinbergweg und Ulmenstraße nicht plausibel erklärt wurden. Zudem wurde betont, daß die Vorgaben der Haushaltskonsolidierungsgruppe an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt, den Betrag für Planungskosten auf 20.000,– Euro abzusenken, nicht eingehalten wurden.
Zum ersten beiden Punkten antworteten der Herr Bürgermeister, Herr Hagen (CDU, Vorsitzender des für die Finanzen zuständigen Hauptausschusses) und Herr Pfau (SPD), daß durch eine Streichung kein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann, sondern lediglich die Neuerschuldung gesenkt wird. Wenn die Maßnahmen nicht begonnen würden, würden auch keine Kredite aufgenommen.
Die Kostensteigerung im Breich Steinbergweg/Ulmenstraße seinen durch die Fortführung der Planungen erklärbar. In deren Verlauf hätte sich ergeben, daß die Maßnahme teurer wird als ursprünglich gedacht.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Möller, stellte klar, daß die Vorgabe des Haushaltskonsolidierungsausschusses für Planungskosten unrealistisch niedrig sei und die Verantwortung für den Haushalt des Ausschusses beim Ausschuß liege. Die für 2015 eingestellten 42.000,– Euro orientieren sich an den vom Ausschuß beschlossenen Planungen.
Gerd Weber, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen hob hervor, daß seine Frage, wie hoch die von der Haushaltskonsolidierungsgruppe erwirtschafteten Einsparungen denn tatsächlich seinen, noch keine Antwort erhalten hätte. Darüber hinaus führte er aus, daß die Überstunden, die sich in der Verwaltung ansammeln, nicht mit der Absicht in Übereinstimmung zu bringen sei, in den kommenden 5 Jahren 5 weitere Stellen abzubauen.
In der weiteren Diskussion führte Herr Hagen aus, welche Konsequenzen es für die Stadt hätte, den Haushalt jetzt nicht zu verabschieden. Er betonte, daß ohne verabschiedeten Haushalt keine Fehlbedarfszuweisungen fließen würden, auf die die Stadt angewiesen ist. Außerdem wären keine Änderungen an der Gebührenordnung möglich. Er drohte, in dem Fall genau vorzurechnen, welcher Schaden der Stadt durch das Abstimmungsverhalten entstehen würde.
In meinem Beitrag verwies ich darauf, daß die Stadt ein strukturelles Haushaltsdefizit hat und der Herr Bürgermeister auch die Struktur der Verwaltung überprüfen müsse. Das Gemeindeprüfungsamt bemängelt immer noch ein zuviel an Personal, während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer mehr Überstunden aufbauen würden. Dabei erwähnte ich, daß die Verwaltung in den vergangenen Jahren durch außergewöhnliche Belastungen wie die Zusammenführung der Verwaltung von Plön und den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf sowie die Umstellung des Haushaltes auf die Doppelte Buchführung (DOPPIK) erheblichen zusätzlichen Aufwand betreiben mußte. Eine Struktur- und Aufgabenkritik wäre nach meiner Auffassung in der nächsten Zeit erforderlich.
Frau Killig (FDP) beantragte eine Sitzungsunterbrechung. In der zehnminütigen Pause wurden dann noch verschiedene Randgespräche geführt. FWG und Bündnis90/Die Grünen überdachten ihr weiteres Abstimmungsverhalten. Am Ende stimmte die Ratsversammlung mit 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den Produkthaushalt und die Haushaltssatzung, der Stellenplan wurde mit 16 Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.
Ich habe für den Haushalt gestimmt, mich beim Stellenplan enthalten.

Unsere Landtagsabgeordnete Regina Poersch (SPD) hat die Sitzung aufmerksam verfolgt. Sie war gekommen, um die Resolution gegen das Fracking, die einstimmig verabschiedet wurde, persönlich entgegenzunehmen. Aber dazu in einem späteren Beitrag mehr. Mich würde interessieren, was die Presse zu dem Thema bringt. Aus der Ferne sah es so aus, als wenn man sich einig war, von der Übergabe keine Fotos zu machen. Mal sehen, was an Textbeiträgen dazu veröffentlicht wird.

Resolution gegen Fracking

Heute habe ich einen Entwurf für eine Resolution gegen Fracking entworfen. Das Dokument habe ich mit der Bitte, es auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung zu setzen, an die Herren Bürgervorsteher und Bürgermeister verschickt.

Ich bin davon überzeugt, daß die ganz überwiegende Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger Fracking ablehnt. Daher ist die Forderung nach einem Totalverbot nach meiner Überzeugung Ausdruck des Bürgerwillens. Nach meiner Überzeugung sollten wir uns zu einer klaren Position durchringen und auf vorauseilende Kompromisse verzichten. Kompromisse werden in anderen Gremien eingegangen. Wir müssen Flagge zeigen und den Frackinggegnern in diesen Gremien den Rücken stärken.

Ich würde mich freuen, wenn sich alle Fraktionen, Parteien sowie Fraktions- und Parteilose (das bin ich) auf einen gemeinsamen Text einigen können, er dann einstimmig beschlossen wird. Natürlich bin ich auch an Rat, Kritik und Empfehlungen meiner interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger interessiert (ingobuth(at)gmx.de). Daher nachfolgend der Text meines Entwurfes:

Resolution der Ratsversammlung der Stadt Plön
gegen Fracking in der Stadt Plön und im Kreis Plön (1. Entwurf, 22. November)

Der Kreistag des Kreises Plön hat sich am 18 April 2014 über alle Parteigrenzen hinweg in einer Resolution einstimmig gegen das Fracking im Kreis Plön ausgesprochen.

Die Ratsversammlung Plön begrüßt und unterstützt die Resolution des Kreistages und beschließt eine eigene Resolution gegen Fracking.

Die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher werden beauftragt, diese Resolution in einem gemeinsamen Schreiben an folgende Adressen zu übermitteln:
Herrn Jean-Claude Junker, Präsident der Europäischen Kommission
Herrn Herman van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates
Herrn Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments
Frau Cicilia Malmström, EU Kommission, Kommissarin für Handel
Frau Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Herrn Sigmar Gabriel, Minister für Wirtschaft und Energie
Frau Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Herrn Torsten Albig, Ministerpräsident Schleswig Holstein
Herrn Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Frau Ulrike Rodust, MdE
Frau Birgit Malecha Nissen, MdB
Herr Philipp Murrman, MdB
Frau Regina Poersch, MdL
Städteverband Schleswig Holstein
Schleswig Holsteinischer Gemeindetag
Darüber hinaus werden die Herrn Bürgervorsteher und Bürgermeister gebeten, die Bürgermeister, Bürger- und Gemeindevorsteher der Umlandgemeinden sowie der Städte Preetz und Eutin zu informieren.

Die Stadt Plön ist durch das Untersuchungsfeld Leezen direkt vom Fracking betroffen. Die Regelungen des Bergrechtes schließen nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirksame Beteiligung der Kommunen als Träger öffentlicher Belange an den Genehmigungsverfahren weitgehend aus. Die Ratsversammlung betrachtet dies als nicht hinzunehmenden Eingriff in die Kommunale Selbstverwaltung.

Die Ratsversammlung in Plön sieht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch die laufenden Verfahren gefährdet.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön fordert die Verwaltung auf, das öffentliche Interesse gem. Beteiligung der Kommunen in § 15 BBergG (Bundesberggesetz) in Verbindung mit § 11 Nr. 10 BBergG unter Berücksichtigung des Urteils des BverwG vom 15. Oktober 1998 mit allen verfügbaren Mitteln durchzusetzen.

Fracking gefährdert die zügige Umsetzung der Energiewende und kann keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung Europas und Deutschlands leisten. Fracking beinhaltetet bislang noch nicht ausreichend untersuchte Gefahren und stellt damit ein unkalkulierbares Risiko für unsere natürliche Umwelt dar, die in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen steht.
Insbesondere bestehen Risiken für:
– Flora Fauna Habitat Flächen und andere Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie weitere Naturschutzbelange.
– die Trinkwasserversorgung
– den Tourismus als Hauptwirtschaftsfaktor in der Region
– die Erzeugung von unbelasteten Lebensmitteln

Wir richten die folgenden Forderungen an die Europäische Union, die Bundesregierung und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
– Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
– Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.

Wir richten die folgenden Forderungen an den Bund und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit müssen im Fokus der Novellierung zu stehen.
– Ein konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende und damit die Abkehr von fossilen Brennstoffen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.

Die Plöner Ratsversammlung befürchtet weiterhin, daß die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP enthaltenen Regelungen geeignet sind, die legitimen Rechte der EU, des Bundes, des Bundelandes Schleswig Holstein, des Kreises Plön sowie der Stadt Plön zu unterlaufen und Fracking über demokratisch nicht legitimierte Verfahrenswege durchzusetzen.
Wir fordern die Entscheidungsträger aller Ebenen auf:
– keine außergerichtlichen Schiedsgerichte und
– keine Absenkung europäischer und deutscher Sozialstandards, Umweltschutzstandards und Verbaucherschutzstandards zuzulassen

Die Mitglieder der Plöner Ratsversammlung rufen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Umlandes auf, eine der verschiedenen Petitionen gegen Fracking zu unterzeichnen und sich friedlich an möglichen Protestaktionen gegen Fracking zu beteiligen.

Anfrage zum Fracking

Wie ich bereits in meinem Beitrag vom 11. Dezember berichtet hatte, wurde in der letzten Ratsversammlung eine Frage an die Fraktionen der Ratsversammlung gerichtet. Hier die Frage in vollem Wortlauf:

“Betr.: Antrag der Central Anglia AS auf Aufsuchungserlaubnis im Feld Leezen

Ich bin Mitglied der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ und zugleich aktiv in der Ökologischen Plattform bei der Linkspartei-SH.

Im August 2014 wurde bekannt, dass das in Oslo angesiedelte Unternehmen Central Anglia AS einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe im Feld Leezen gestellt hat. Auch das Gebiet der Stadt Plön ist betroffen.

Gemäß § 15 BBergG hat das LBEG als zuständige Behörde vor der Entscheidung jenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 gehört. Laut  Urteil des BVerwG vom 15.10.98 – 4 B 94.98 – zählen ausdrücklich die betroffenen Gemeinden zu den anzusprechenden Behörden. Um ein fachgerechtes Urteil abgeben zu können, benötigt die Stadt Plön Einsicht in die vollständigen Antragsunterlagen, insbesondere in den Arbeitsplan. Das wurde vom LBEG verweigert. Stattdessen präsentierte man ein eineinhalb Seiten umfassendes Schreiben, aus dem weder hervorgeht, was das Unternehmen im Einzelnen plant, noch ein Hinweis auf die problematische Solvenz der Central Anglia. Deren Eigenkapital beträgt rund 13.000 Euro – jede einzelne Bohrung erfordert aber einen zweistelligen Millionenbetrag. Das ist so, als würde die Sparkasse meine schmale Altersrente mit einem zweistelligen Millionenkredit aufhübschen. Die Central Anglia ist bei diesem Eigenkapital nicht fähig, für mögliche Schäden aus der Förderung gerade zu stehen – alle Schäden würden Grundeigentümern und betroffener Kommune zur Last fallen.

Alleine schon dieser Fakt zwingt das LBEG, gemäß § 11 Nr. 7 BBergG den Antrag abzulehnen. Allerdings ließ der Stabstellenleiter im MELUR Tobias Goldschmidt in seinem Brief an den stellvertretenden Plöner Landrat Werner Kalinka  erkennen, dass er – entgegen dem eindeutigen Gesetzestext – einen Spielraum bei der Entscheidung sehe. Besonders zu beachten ist, dass im späteren Betriebsplanverfahren keine Ablehnungsgründe mit Aussicht auf Erfolg vorgebracht werden können, die schon bei der Antragstellung auf Aufsuchungserlaubnis bekannt waren. Damit wäre eine Vorentscheidung für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Leezen gefallen, einschließlich der als realistisch anzusehenden Möglichkeit zu fracken.

Meine Frage geht an alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung: Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt? Wie werden Sie damit umgehen?

Ich erbitte im Namen der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ schriftliche Antwort. Danke!“

Hebesätze angehoben

In der heutigen Ratsversammlung nahmen die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher noch einmal sehr eindeutig Stellung zur Berichterstattung des OHA vom 15 November, der unter dem Titel „Mißtrauen regiert das Rathaus“ für reichlich Furore gesorgt hat. Ich habe immer noch keine klare Vorstellung, aus welchem Beweggrund das OHA gerade diesen Artikel in der Form veröffentlicht hat, aber aus meiner Sicht wäre er ein Fall für den Deutschen Presserat.

In der Einwohnerfragestunde wies Herr Jörg Schröder (Die Linke) darauf hin, daß der Kreistag sich eindeutig gegen Fracking ausgesprochen hat und regte an, daß sich der Rat mit dem Thema befassen möge. Der Bürgervorsteher entgegnete, daß sich bereits ein Resolutionsentwurf in der Abstimmung befindet, der auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung gesetzt werden soll.
Ich nutzte die Gelegenheit, eine klare Position gegen Fracking zu beziehen. Für mich beinhaltet Fracking unkalkulierbare Gefahren, die in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. Dazu kommt, daß das geltende Bergrecht für ausgesprochen intransparente Entscheidungsgänge sorgt, die die Energieerzeugungsunternehmen über Gebühr begünstigen. Wohl wissend, daß eine Resolution der Plöner Ratsversammlung alleine für sich die politische Durchschlagskraft eines Wattebäuschchens hat, sie wäre eine von tausenden Resolutionen, und viele Tropfen höhlen bekanntlich den Stein. Daher sprach ich mich auch ganz eindeutig dafür aus, eine Resolution an die Entscheidungsträger in der EU, im Bund und im Land zu schicken. Eine Beschränkung auf Hinterbänkler oder Hinterbänklerinnen im Land oder Kreis wird der Sache nicht gerecht.
Ich sehe auch eine ganz starke Gefahr, daß über die so genannten „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP eine Sondergerichtsbarkeit mit Schiedsgerichten eingeführt wird, die nationales Recht aushebelt. Damit könnte Fracking quasi durch die Hintertür durchgesetzt werden. Leider habe ich vergessen, auch auf diesen Aspekt hinzuweisen.
Anschließend stellte Herr Schulze von den Linken noch eine sehr lange Frage, über die ich hier jetzt nicht berichte. Die Frage war aber nicht schlecht. Ich habe ihn daher gebeten, mir den Fragetext zuzumailen, damit ich ihn in den nächsten Tagen veröffentlichen kann.
Zum Abschluß habe ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich auch die anderen Angehörigen der Ratsversammlung eindeutig und entschieden gegen Fracking positionieren.

Zurück zum Haushalt und den Steuererhöhungen, denn nichts anderes sind die Anhebung der Hebesätze. Der Bürgermeister, aber auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU sowie der Fraktionsvorsitzende der SPD wiesen darauf hin, daß die finanzielle Situation der Stadt nach den Ergebnissen des Mikrozensus und dem damit verbundenen statistischen Einwohnerverlust nach wie vor bedenklich ist und ein strukturelles Defizit aufweist. Eine unerwartete Mehreinnahme von 800.000,– Euro aus Gewerbesteuereinnahmen ändert daran nichts. Der finanzielle Mehrbedarf wird damit für 2015 von ca. 1,38 Millionen auf ca. 830.000,– Euro sinken. Für 2016 wird ein Fehlbedarf von 1,4 Millionen geschätzt, 2017 werden es voraussichtlich 1,6 Millionen sein.
Die Stadt muß daher nicht nur den bereits eingeschlagenen Sparkurs konsequent weiter verfolgen, sie muß auch alle Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört auch, daß Steuersätze auf die vom Land vorgegebene Mindesthöhe angehoben werden. Tut die Stadt es nicht, werden die Ausgleichszahlungen des Landes um den Betrag gekürzt, den die Stadt hätte einnehmen können.
Dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU passierte dabei ein kleiner Fehler; er kündigte an, daß die Grundsteuer um 10% angehoben würde. Das stimmt natürlich so nicht. Sie wird von 360 auf 370 Prozentpunkte angehoben, was einer realen Anhebung von ca. 3 % entspricht.
Soll noch mal Einer oder Eine behaupten, die CDU könne besser rechnen. Ich habe mir daher nicht verkneifen können, ans Rednerpult zu treten, um mein Rechenergebnis zu verkünden und klarzustellen, daß ich eine dreiprozentige Anhebung für vertretbar halte. (betrifft mich im Übrigen auch)

Die Steuererhöhungen im Einzelnen.
Der Hebesatz für die Grundsteuern steigt wie folgt:
Grundsteuer A: von 360 v.H. auf 370 v.H.
Grundsteuer B: von 380 v.H. auf 390 v.H.
Gewerbesteuer: von 360 v.H. auf 370 v.H
Die erwarteten Mehreinnahmen werden sich auf ca. 60.000,– Euro belaufen.

Die Hundesteuer wird ebenfalls angehoben.
Für den ersten Hund von 110,– auf 120,– Euro,
für den zweiten Hund von 130,– auf 140,– Euro und
für jeden weiteren Hund von 180,– auf 190 Euro.

Die Hundesteuer für Tiere, die als Kampfhund eingestuft sich, bleibt unverändert:
600,– Euro für den ersten,
800,– Euro für den zweiten und
1000,– Euro für jedes weitere Tier.

Mit dem Haushaltsplan wurde auch eine Änderung im Stellenplan beschlossen. Alle Beschlüsse einschließlich der Steueranhebungen fielen einstimmig, es gab gelegentlich einzelne Enthaltungen. (Enthaltungen zählen nicht als Gegenstimmen)

Darüber hinaus wurden auch die Gebühren für die Abwasserbeseitungung angehoben. Die Gebühren werden alle drei Jahre neu berechnet. Überschüsse oder Unterschüsse sind zu verrechnen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß die Gebühren seit ca. 20 Jahren stabil sind. Die Gebühren pro Kubikmeter seien zwar im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch, dafür würde in Plön, Ascheberg und Bösdorf aber auf eine Grundgebühr verzichten, was besonders den Haushalten zu Gute kommt, die wenig verbrauchen.
Die Gebühren für Abwasser steigen von 3,18 Euro um 8 Cent auf 3.27 Euro,
was für einen durchschnittlichen Haushalt mit 100 Kubikmetern Abwasser zusätzliche Kosten von 8,– Euro pro Jahr bedeutet.
Die Gebühren für die Regenwasserbesetigung steigen von 63 Cent pro Quadratmeter um 16 Cent auf 79 Cent pro quadratmeter und erreicht damit wieder den Stand der Berechnungsperiode 2009 – 2012.

Am Montag tagt der Hauptausschuß noch einmal. Ich überlege noch, ob ich die Sitzung besuche.

Im Anschluß gab es, wie immer nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung im Jahr, noch ein paar belegte Brote und Getränke.

Mittwoch 19:00 / Ratsversammlung II

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden mehrere Themen angesprochen. Der Vertreter des Seniorenbeirates bat darum, am Ende des Kieler Kamp am Übergang zum Wanderweg am Madebrökensee einen Spendebehälter für Hundekotbeutel aufzustellen.
Der Bürgermeister sagte zu, die Möglichkeit zu prüfen.

Darüber hinaus wies der Vertreter des Seniorenbeirates darauf hin, daß die Holzstufen an der Brücke über die Schwentine (Strandweg) nur schlecht zu erkennen sind und bat, gut sichtbare Markierungen anzubringen. Der Bürgermeister stellte in Aussicht, den Wunsch umzusetzen.

Der Vorsitzende des TSV erkundigte sich nach dem Planungsstand für die Kletterwand in der Sporthalle am Schiffstal. Da sich auch der TSV an den Kosten für die Kletterwand beteiligen möchte, bat er um einen Sachstand, um die Finnazplanung des Vereins darauf abstimmen zu können.
Die Initiative für die Kletterwand kam urspünglich von der Gemeinschaftsschule. Der Schulverband hat aber abgelehnt, sich an den Kosten zu beteiligen. Bei der Stadt ist noch kein Zuschußantrag eingegangen, wobei ich davon ausgehe, daß die Stadt keinen oder keinen nennenswerten Zuschuß gewähren wird. Damit müssen sich die Sportvereine Plön bewegt und TSV die Kosten teilen.

Wie die KN berichteten, mußte Plön bewegt den für die Kletterwand vorgesehenen Finanzierungsbeitrag senken, um Sportgeräte zu kaufen, weil sich die beiden Vereine nicht auf eine gemeinsame Nutzung der Geräte einigen konnten, die sich im Eigentum des TSV befinden.

Ich würde mich freuen, wenn man hier zu einer Lösung kommen könnte. Vielleicht findet sich ein Spender oder man verständigt sich auf eine kleinere Kletterwand, die zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden kann. Für die Kinder wäre es ein gutes Angebot. Klettern trainiert die Körperkoordination und die Maximalkraft. Es verlangt den Sportlern und Sportlerinnen Mut ab und fördert das Selbstbewußtsein durch Stolz auf erbrachte Leistungen.

Mittwoch 19:00 / Ratsversammlung

Am Mittwoch standen auf der Ratsversammlung drei Entscheidungen an.

1) Die Kürzung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ausschüsse und der Ratsversammlung um 20 Prozent. Diese Maßnahme ist als Beitrag der Mandatsträger zur Haushaltskonsolodierung gedacht. 15 von 20 Ratsmitgliedern stimmten dafür, 5 Mitglieder (alle CDU-Fraktion) stimmten dagegen.
Von mir aus hätte man die Aufwandsentschädigung auch gerne um 50 Prozent kürzen können.

2) Um die Vorstellungen bezüglich der zukünftigen Gestaltung von Werbeanlagen rechtlich einwandfrei umsetzten zu können, müssen mehrere Bebauungspläne geändert werden. Die Ratsversammlung hat beschlossen, dies in einem beschleunigten Verfahren zu tun.

3) Die Gebührenordnung für die Tiefgarage unter der Reitbahn wurde geändert, die Preise wurden nach über 7 Jahren erstmalig angehoben. Die Parkzeit für Nachttickets läuft von 1900 bis 0600 Uhr, die Parkzeit für Tagestickets von 0600 bis 1900.
Weil ich mir nicht vorstellen kann, daß alle Nachtschwärmer pünktlich um 0600 die Garage verlassen, während die Werktätigen Massen gleichzeitig um 0600 Uhr einrücken, hatte ich vorgeschlagen, die Nachtparkzeit bis 0800 zu verlängern. Das wäre aus meiner Sicht ein Entgegenkommen an die von mir vermuteten Bedürfnisse der Nutzer und hätte möglicherweise dazu beigetregen, den einen oder anderen Nutzer hinzuzugewinnen. Aus den Reihen der FWG wurde meine Position unterstützt und der Kompromissvorschlag 0700 gemacht. Der Ausschußvorsitzende des Hauptausschusses, Herr Hagen (CDU), äußerte seine Verwunderung, daß diese Diskussion jetzt in der Ratsversammlung geführt wird, wo die Vorlagen doch seit längerer Zeit bekannt sind und in den Ausschüssen behandelt wurden. Nun, damit hattte er nicht ganz unrecht. Weil er in Aussicht stellte, daß die Gebührenordnung erneut überprüft wird, zog ich meinen Vorschlag zurück.
Der Beschlußvorschlag wurde dann einstimmig angenommen.

Über die Einwohnerfragestunde berichte ich in Kürze.

Werbeanlagensatzung, Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen

In der gestrigen Ratsversammlung gab es drei Themenkomplexe. Die Werbeanlagensatzung, die Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen waren die bestimmenden Inhalte.

Da alle drei Themen den Umfang eines Gesamtbeitrages sprengen würden, werde ich nachfolgend in Einzelbeiträgen darüber berichten.

Werbeanlagensatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Werbeanlagensatzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Bernd Möller (SPD) eingebracht.

Er betonte, daß die neue Werbeanlagensatzung die Stadt noch liebenswerter machen wird als sie ohnehin schon ist. Im Rückblick erwähnte er die alte Gestaltungssatzung aus dem Februar 1989, die bereits die Aufgabe hatte, den unverwechselbaren Kleinstadtcharakter zu bewahren. Da diese Satzung nur für die Lange Straße galt (Anm: und möglicherweise nicht mit dem erforderlichen Nachdruck durchgesetzt wurde) gab es über die Jahre Nachholbedarf, der vor gut zwei Jahren durch die Marius Böger Stiftung ausgedrückt wurde und mit als Anstoß für die Überarbeitung betrachtet werden kann. Hierbei betonte er die hervorragende Arbeit von Herrn Jänicke und seinen Mitarbeitern aus dem Planungsbüros Jänicke und Blank. (Anm: dem Lob für die Arbeit von Herrn Jänicke kann ich mich uneingeschränkt anschließen).

Die Regelungen der Satzung sind sehr umfangreich, das wesentliche Merkmal ist, daß zukünftig nur noch Einzelbuchstaben Verwendung finden sollen. Für übergroße Formate, beschriftete Plexiglaskisten mit Innenbeleuchtung und Fassadenbänder wird es zukünftig keine Genehmigungen geben. Obwohl die schon vorhandenen Anlagen – sofern sie genehmigt wurden – Bestandsschutz haben, hoffen wir, daß die Geschäftstreibenden sie nach und nach im Sinne der neuen Satzung ersetzen werden. Die umfangreiche Beteiligung des Stadtmarketing und der interessierten Öffentlichkeit geben Anlaß zu der Hoffnung, daß diese Verbesserungen nach und nach freiwillig umgesetzt werden.

Die Satzung wurde beschlossen, sie tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie veröffentlicht wird. Das wird voraussichtlich nach der nächsten Ratsversammlung erfolgen. Bis dahin werden alle Regelungen, die noch in Bebauungsplänen oder der alten Gestaltungssatzung enthalten sind, erfaßt und gesammelt. Sie sollen erst außer Kraft gesetzt werden, bevor die neue Satzung in Kraft tritt, um Überschneidungen bei den Regelungen zu vermeiden. Die Außerkraftsetzung kann nur in der nächsten Ratsversammlung erfolgen.

Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet. Die Neufassung der Werbeanlagensatzung ist für mich nur einer von mehreren Schritten, die zu einer Steigerung der Qualität der Innenstadt und damit zu ihrer Attraktivität beitragen kann. Zwei andere Schritte in diese Richtung sind mit der Aufwertung der Klosterstraße und der Umgestaltung der Lübecker Straße bereits getan.
Jetzt ist es erforderlich, eine Entwicklungsplanung für den Bereich des Bahnhofes und der alten Post zu beginnen, um auch diesen Bereich aufzuwerten, damit die Innenstadt als Ganzes ein attraktives Erscheinungsbild entwickelt.

Ausbaubeitragssatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Ausbaubeitragsatzung wurde vom Bürgermeister eingebracht. Zweck der neugefaßten Satzung ist zum einen, die Satzung aus dem Jahr 1999 der geänderten Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen, zum anderen, die Mindestbeiträge für die Eigentümer den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, damit das Land die Fehlbedarfszuweisungen nicht um die Beiträge kürzt, die die Stadt hätte einnehmen können. Die Neufassung der Satzung wurden in den letzten beiden Satzungen des Hauptausschusses diskutiert und abgestimmt. Die Festlegung der Kriterien für die Bewertung von Straßen als Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße wurden – wie im Hauptausschuß am Montag beschlossen – als Tischvorlage vor der Sitzung verteilt. Die Tischvorlage beinhaltetet zusätzlich zum Kriterium der Fahbahnbreite auch eine Beschreibung der Straßenfunktion.

Die Abstimmung hätte meines Wissens ohne Aussprache erfolgen sollen, aber der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Herr Bernd Möller, meldete sich zu Wort.
Er betonte, daß die Bürger bei der Anhebung der Ausbaubeiträge auf 85% für Anliegerstraßen die Zeche zahlen müßten und die Stadt noch nicht einmal in Höhe der Mehrwertsteuer beteiligt sei. Der Ausschußvorsitzende äußerte, daß er den Anteil für zu hoch erachten würde, daß die Stadt aber keine Spielräume hätte. Für Ihn sei die Anhebung Verpflichtung, zukünftig noch stärker nach den günstigsten Lösungen zu suchen.

Besser kann man sich als Sozialdemokrat bei Hauseigentümern kaum anbiedern, meine ich.

Die letzte Aussage ließe sich übrigens auch als Unvermögen interpretieren und wirft die Frage auf, ob in der Vergangenheit nicht nach der wirtschaftlichsten Lösung gesucht wurde. Und wenn dem so sei, wer trägt dafür die Verantwortung?
Eine mögliche Antwort könnte sein: “Der Ausschußvorsitzende”.

Gleichzeitg betonte er, daß für manche Straßen auch höhere esthetische Anforderungen gelten würden, was dann auch mit höheren Kosten verbunden wäre.

Also was den nun?

Ganz einfach ist die Beantwortung dieser Frage nicht, denn es geht nicht nur um die Interessen der Hauseigentümer, sondern auch um das öffentliches Interesse. In Abhängigkeit von der Lage der Straße wird es auch zukünftig Fälle geben, bei denen Straßen, die für das Stadtbild wichtig sind, im öffentlichen Interesse in höherer Qualität und damit auch mit höheren Kosten auszubauen sind. Bestes Beispiel ist die Klosterstraße. Diese Straße liegt im historischen Stadtkern direkt am vielbesuchten Markt und ist für das Stadtbild Plöns wichtig. Daher sah der erste Entwurf die vollständige Pflasterung mit Naturstein vor. Dies hätte dem historischen Zustand entsprochen. Auf Betreiben der Eigentümer wurde die Planung aus Kostengründen abgeändert. Ein Anwohner des Schloßbergs äußerte mir gegenüber seine Hochachtung für die CDU, in dieser Angelegenheit als einzige Fraktion (Anm.: zumindest am Anfang) nicht eingeknickt sei. Die meisten werden mir zustimmen wenn ich sage, daß in der Klosterstraße die kostengünstigste Lösung, Asphalt als Fahrbahn und graue Betonpflaster als Fußweg, keine Lösung gewesen wäre. Den jetzigen Ausbau kann ich mittragen, die Form der Bürgerbeteiligung übrigens auch, auch wenn das Interesse der Bürger trotz frühzeitiger Einbindung erst sehr spät zum Ausdruck gebracht wurden und zu erhöhten Arbeitsaufwand geführt hat.
In der Krabbe haben sich die Eigentümer übrigens mehrheitlich für die mittlere Lösung entschieden, auch wenn es Stimmen für Natursteinpflaster (teuerste Lösung) und Betonpflaster, grau (günstigste Lösung) gegeben hat.
Welche Lehre ziehe ich daraus? Es wird auch zukünftig erforderlich sein, den Einzelfall zu betrachten und das Öffentliche Interesse sowie die Interessen der Hauseigentümer gegeneinander abzuwägen. Die Eigentümer sind nach Möglichkeit so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess einzubinden. Außerdem wird sich an der bisherigen Praxis, die Aufträge auszuschreiben und von den Angeboten das günstigste auszuwählen, nichts ändern.

Das Personalkarussell wurde gedreht

Frau Henninger (FWG) ist von ihrem Mandat zurück getreten und wird zukünftig nur noch als stellvertretendes Mitglied in der Schulverbandsversammlung tätig sein. Ihr folgt Frau Kirsten Hinrichsen (FWG) als Ratsfrau und Vorsitzende des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) nach. Außerdem ist Frau Sabine Voelker (Die Grünen) als bürgerliches Mitglied ausgeschieden.
Beide Rücktritte bringen das Personalkarussell in Schwung und ziehen eine Kette von Umbesetzungen in den Ausschüssen nach sich. Neu im Politikgeschehen ist Herr Dr. Detlef Erdtmann (FWG) als bürgerliches Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Er wird Ratsherrn Jens Uwe Seligmann (FWG) als ordentliches Mitglied ablösen. Herr Seligmann wird in den GA gehen und dort die Lücke füllen, die Frau Henninger durch ihr Ausscheiden hinterlassen hat.
Für die Grünen wird Ratsfrau Sabine Kauf im SteU einziehen und dort Ratsfrau Dr. Ingeborg Unbehauen als ordentliches Mitglied ablösen. Ratsfrau Dr. Unbehauen wechselt in den GA und nimmt dort die Position von Frau Sabine Voelker ein.
Die Gründe für diese Wechsel will ich nicht näher hinterfragen, weil es für meine Arbeit nicht weiter relevant ist. Grundsätzlich werden die Sitze in den Ausschüssen nach den gültigen Berechnungsregeln unter den Fraktionen verteilt, die Besetzungsvorschläge für ihre Sitze kommen von den Fraktionen und werden in der Regel nicht weiter diskutiert. Möglicherweise spielt bei der jetzigen Umbesetzung eine Rolle, daß im SteU und im GA bürgerliche Vertreter (Listenkandidaten, die nicht zum Ratsherrn/zur Ratsfrau gewählt wurden) als ordentliche Mitglieder eingesetzt werden können, wobei ist die Vorgabe zu berücksichtigen ist, daß die Anzahl der bürgerlichen Vertreter die Anzahl der Ratsherren/-frauen nicht übersteigen darf.
Da über die Hintergründe für das Ausscheiden von Frau Henninger und Frau Voelker nicht weiter gesprochen wurde, kann ich hierzu auch nichts berichten.

Ratsversammlung, Springerpresse, Tourismus und TSV

Vor kurzem wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß der Link in meinem Beitrag vom 4. April „ALDI geht auch anders“ auf einen Artikel im Hamburger Abendblatt führt, für dessen Ansicht bezahlt werden muss. Das tut mir leid, so ist sie, die Springer Presse. Was soll ich mehr sagen.
Vielleicht doch ein Link auf meinen Beitrag vom 18. Dezember des letzten Jahres, als sich die so genannte „Bild-Zeitung“ zur neuen APO erklärte. Hat jemand das schon bemerkt.

Heute Abend findet im Bahnhof eine Veranstaltung der Tourismusanbieter statt. Wenn ich es schaffe, rechtzeitig nach Plön zu kommen, werde ich daran teilnehmen.

Am Mittwoch findet die nächste Ratsversammlung statt. Hauptthema ist die Haushaltsdebatte, Anlaß für einen ritualisierten Schlagabtausch. Dieses Mal vermutlich unter Einsatz von Wattebäuschchen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU wird sicher eröffnen und betonen, daß die Einnahmesituation nach dem Mikrozensus dramatisch ist und starke Einschnitte erforderte. Gleichzeitig wird er betonen, daß die Zusammenarbeit der Gruppe Haushaltskonsolidierung und der Verwaltung Einsparungspotential in Höhe von einer halben Million Euro realisieren konnte. Der Fraktionsvorsitzende der SPD wird dann die gute Zusammenarbeit in der Gruppe Haushaltskonsolidierung betonen und anmerken, daß Streichungen im Bereich Soziales auf ein noch vertretbares Maß beschränkt bleiben konnten. Der FWG bleibt dann nur noch zu betonen, wie gut die Zusammenarbeit in der Gruppe mit dem langen Namen war und widerzukäuen, was die Vorredner gesagt haben. Eventuell wird es ein oder zwei Bemerkungen zu Projekten geben, die von der FWG angeregt und dann doch gestrichen wurden.
Auf den Beitrag der Grünen bin ich gespannt. Vermutlich wird sich auch Frau Killig (Fraktions- aber nicht parteilos (FDP)) mit einem kurzen Beitrag zu Wort melden.
Ich überlege noch, ob ich mich überhaupt zu Wort melden soll, und wenn ja, was ich dann sagen werde. Auf jeden Fall werde ich nicht die gute Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung loben, denn dort arbeiten nur Mitglieder der im Hauptausschuß vertretenen Parteien mit. Dazu gehöre ich nicht, und deshalb kann ich das auch nicht beurteilen. Das ermöglicht natürlich den Verzicht auf Eigenlobhudelei.

Am Donnerstag spielt die Handballmanschaft des TSV (Panther) im Rahmen der Feierlichkeiten zum 150 jährigen Bestehen gegen den THW Kiel (Zebras). Da wünsch ich den Plöner Handballern viel Glück und drücke die Daumen! Und allen Zuschauern wünsche ich einen spannenden Abend. Das Spiel in der Schiffstal-Sporthalle ist ausverkauft. Ich habe keine Karte, aber auch keine Zeit, obwohl ich sie mir gerne genommen hätte.

Am Samstag gehen die Veranstaltungen im Rahmen des TSV-Jubiläums weiter. Auch hier die alte Leider, ein Termin, den ich nicht schieben kann. Das ist bedauerlich, denn der Verein hat ein sehr abwechslungsreiches Programm – auch zum Mitmachen – auf die Beine gestellt. Vielleicht schaffe ich es ja doch, auf einen Sprung vorbeizukommen.

Einwohnerfragestunde wirft Fragen auf.

In der heutigen Sitzung der Ratsversammlung wurden zwei Fragen gestellt.

Herr Gampert regte an, die Entscheidung über die Änderung der Sondernutzungssatzung zu überdenken und in der Fußgängerzone pro Geschäft ein Stellschild zuzulassen, sofern sie einen Abstand von einem Meter zum Kleinpflaster einhalten. Diese Stellschilder wären für manche Geschäftsleute wichtig und würden nicht mehr stören als die Gastronomie oder die Verkaufsauslagen.

Ich versuchte darauf hinzuweisen, daß diese Frage von der Tagesordnung genommen wurde, weil es in der Arbeit Verzögerungen gab und in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erwähnt wurde, daß der Beschluß verschoben wird, um die Öffentlichkeit noch einmal zu beteiligen.
Schnell wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich hier um die Sondernutzungsordnung handeln würde, die nach wie vor auf der Tagesordnung stände. Lediglich der Tagesordnungspunkt Werbeanlagensatzung sei verschoben worden. Das stimmte, hier hatte ich mich geirrt.
Der Vorsitzende des SteU, Bernd Möller fragte noch, auf welcher Sitzung des SteU ich gewesen wäre, eine weitere öffentliche Beteiligung würde es nicht geben, die Satzung hätte sechs Wochen ausgelegen.

Ich habe auf eine Erwiderung verzichtet, aber es war die Sitzung des SteU am 5. März. Ich habe anhand meiner Aufzeichnungen noch in derselben Nacht darüber berichtet.

Die zweite Frage betraf den Aufstellungsbeschluß des B-Planes für das Gebiet Gerberhof/Am Schwanensee. Hier ging es um den Erhalt der drei alten Buchen, die sich in dem Bereich befinden.
Der Vorsitzende des SteU führte aus, daß der Aufstellungsbeschluß getroffen worden sei, um alle Aspekte des Bauvorhabens im Planungsgang zu prüfen. Eine Entscheidung würde erst anschließend getroffen.
Aus der Verwaltung gab es eine ergänzende Antwort, die sich wie eine Bestandsgarantie für die Bäume anhörte. Das wirft Fragen auf, denn ich glaube, daß man das so zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen kann. Die Frage, ob die Bäumer erhalten bleiben oder gefällt werden, wird sich tatsächlich erst im Laufe des Planungsprozesses zeigen. Eine Entscheidung wird sicher durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Selbstverwaltung vorbereitet. Eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt kann es nicht geben.

Mitteilungen und Termine

Einige Mitteilungen und Termine aus der letzten Ratsversammlung, die nicht im Artikel der heutigen Zeitung standen.

Der Neujahrsempfang der Stadt Plön und der MUS wird in diesem Jahr am 5. Januar um 11:30 Uhr – vermutlich wie immer in der Sparkasse – stattfinden. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

Der Neujahrsempfang der Patenstadt Plau am See findet am 12. Januar, ebenfalls um 11:30 statt. Die Plöner Bürgerinnen und Bürger sind auch hier zur Teilnahme eingeladen.

Der Neubürgerempfang ist für den 25. Januar um 11:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus „Altes E-Werk“ geplant. Hier werden die neu nach Plön gezogenen Bürgerinnen und Bürger durch die Vertreter der Verwaltung und der Politik begrüßt und bekommen die Gelegenheit zum direkten Gespräch.
Das ist eine, wie ich finde, gute Veranstaltung.

Die Bäderregelung gilt künftig in den Zeiträumen vom 17. Dezember bis zum 08. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober. In diesen Zeiträumen dürfen die Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfes und Gebrauches anbieten, auch am Sonntag öffnen. In Absprache mit dem Stadtmarketing und den Kirchen wurde die Öffnungszeit von acht auf sechs Stunden reduziert und auf 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt.
Das ist eine, wie ich finde, vernünftige Regelung.