Konstituierende Ratsversammlung und die Zeichen der Zeit

Gestern fand die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung statt. Ablauf und Hintergründe  hat der Kollege Jagusch (CDU) in seinem Blog einen sehr gut lesbaren Beitrag dargestellt.

https://ploenblog.de/2023/06/die-ploener-ratsversammlung-hat-sich-konstituiert-thure-koll-einstimmig-zum-neuen-buergervorsteher-gewaehlt/

Seine Bewertung teile ich allerdings nur zum Teil.
Sowohl CDU wie auch SPD haben in der Kommunalwahl Stimmanteile verloren (minus 2,8 bzw. minus 5,1 %), genau wie DIE LINKE (minus 1,7 %). Die FDP blieb nahezu unverändert, zugewonnen haben Bündnis 90/Die Grünen (plus 1,9 %) und vor allem die FWG-Plön (plus 6,7%).
Da keine Überhangmandate ausgeglichen werden mussten, schrumpfte die Anzahl der Mitglieder der Ratsversammlung von 25 auf 19. Das ist die vorgesehene Größe.

Aus dem Wahlergebnis ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 5 / Die Grünen 4 / SPD 4 /FWG-Plön 3 / FDP 2 / DIE LINKE 1
Aus der Anzahl der Mandate ergibt sich die folgende Verteilung der 11 Sitze in den drei Ausschüssen:
CDU 3 / Die Grünen „2 oder 3“ / SPD „2 oder 3“ / FWG 2 / FDP 1
DIE LINKE bleibt unberücksichtigt, weil sie mit nur einem Sitz in der Ratsversammlung keinen Fraktionsstatus erreicht hat.

Im Rahmen der Berechnungen stellte sich heraus, dass Bündnis 90/Die Grünen und SPD für die Besetzung der Ausschüsse die gleichen Bewertungsziffern erreicht haben. Sie hätten über die Vergabe des dritten Sitzes im Ausschusses einigen müssen. Wenn keine Einigung zustande gekommen wäre, hätte das Los entschieden müssen. 

Es hätte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung jeder Fraktion frei gestanden, mit einer anderen Fraktion eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen. Die SPD und DIE LINKE haben sich entschieden, diesen Schritt zu gehen. Das hat für beide Parteien deutliche Vorteile.
Die Linke bekommt einen von neun Ausschusssitzen und erlangt so im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung einen Sitz mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Zudem kann die SPD nun fünf Mandate in die Waagschale werfen, genau wie die CDU.
Damit haben beide Fraktionen das Zugriffsrecht auf die Positionen des Bürgervorstehers und des Ersten Stadtrates.

Das hatte für zwei Parteien gravierende Folgen.

1. Bündnis 90/Die Grünen bekommen durch die Berechnung nur zwei Sitze in den Ausschüssen, die SPD/LINKE kann durchgehend drei besetzen.

2. Die CDU muss sich mit der SPD über die Besetzung der beiden Spitzenpositionen einigen.
Die Spitzenpositionen sind die des Bürgervorstehers und die des ersten Stadtrates.

Der Bürgervorsteher ist der Repräsentant der Ratsversammlung, der hat zwei Stellvertreter*innen. Er oder sie leitet die Ratsversammlung und wird in der Öffentlichkeit – auch als Vertreter seiner/ihrer Partei – wahrgenommen.

Der erste Stadtrat ist Vertreter der Bürgermeisterin. Er hat einen Stellvertreter. Seine Aufgabe ist weniger repräsentativ, aber durchaus sehr einflußreich. Er tritt selten in den Vordergrund.

Herr Jagusch verwendet in seinem für die Bildung der Fraktionsgemeinschaft zwischen SPD und DIE LINKE den Begriff „Handel“ und setzt ihn in Anführungsstriche. Das kann man machen, aber es vermittelt den Eindruck, dass diese Vereinbarung nicht ganz sauber ist. Dabei steht es jeder Fraktion frei, mit anderen Fraktionen Gemeinschaften zu bilden und Absprachen zu treffen. Das ist nichts anrüchiges.

Aus meiner Sicht sind zuerst einmal Bündnis 90/Die Grünen die Hauptleidtragenden. Als zweitstärkste Partei sitzen sie jetzt nur mit zwei Personen in den Ausschüssen. Da ihnen nichts anderes übrig bliebt, haben sie das in der Ratsversammlung klaglos hingenommen.

Anders die CDU. Mit fünf Mandaten ebenso stark wie die Fraktiosngemeinschaft SPD/DIE LINKE hätten beide Parteien sich im Vorfeld über die Verteilung der beiden Spitzenposten verständigen können. Die SPD hat ausdrücklich auf ihr Vorschlagsrecht für den Bürgervorsteher verzichtet und erklärt, Thure Koll (CDU) zu unterstützen. Im Gegenzug stand die Erwartungshaltung im Raum, dass die CDU damit auf das Erstzugriffsrecht für den Posten des Ersten Stadtrates verzichtet und es der SPD überläßt. Es zeichnete sich bereits seit über einer Woche ab, dass die CDU sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlassen will. Gleichzeitig wurde der CDU signalisiert, dass es in dem Fall einer Kampfabstimmung keine Mehrheit für Ihren Kandidaten geben wird.

Der neue Bürgervorsteher Thure Koll ließ dann in alphabetischer Reihenfolge abstimmen, also erst Herr Landschof (SPD). Für den Fall, dass Herr Landschof nicht die erforderliche Anzahl von Ja-Stimmen erreicht hätte, wäre über Herrn Seeligmann (CDU) abgestimmt worden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Meltzer beantragte dann geheime Abstimmung.
Herr Landschof (SPD) wurde mit 11 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen gewählt.
Damit wurde Herrn Seeligmann (CDU) eine direkte Abstimmungsniederlage erspart.

Da der Vorschlag der SPD erfolgreich war, hatte die CDU automatisch das Vorschlagsrecht für den zweiten Stadtrat. Diesmal beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion geheime Wahl. Herr Seeligmann wurde dann mit 7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen gewählt.

Das ist ein sehr knappes und enttäuschendes Wahlergebnis, was Herr Jagusch in seinem Blog mit dem Begriff „Retourkutsche“ kommentiert.

Auch diese Bewertung teile ich nicht. Es ist nach meiner Meinung ein sehr klares Zeichen, dass 28,3 % nicht zum Durchregieren reichen. Es wird schwer bis unmöglich, sich gegen die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung durchzusetzen. Gleichzeitig zeigt die einstimmige Wahl des Bürgervorstehers Thure Koll, dass alle Fraktionen an einer kooperativen Zusammenarbeit und einvernehmlichen Lösungen interessiert sind. Der Rahmen ist damit abgesteckt.

In dem Sinne werden wir uns nach meiner Einschätzung dann auch zu einer fairen, sachorientierten Arbeit zusammenraufen, auch wenn dazu vermutlich der ein oder andere Kompromiss erforderlich ist.


Meine Haushaltsrede zum Haushalt

Gestern hat die Ratsversammlung über den Haushalt beschlossen. In der Einführung durch Herrn Ratsherrn Roth (SPD), der den erkrankten Vorsitzenden des Hauptausschusses vertreten hat, erwähnte er die Kennzahlen des vorliegenden Haushaltsentwurfes.
Anschließend ergriff Frau Bürgermeisterin Radünzel das Wort. Sie nahm zu dem Haushaltsentwurf Stellung und verwies auf die schlechten Zahlen. Dabei führte sie aus, dass neben Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit in ihrem Blickfeld stehen.
Als Vorsitzender der Größten Fraktion ergriff dann Herr Jagusch das Wort. Er betonte, dass der Wahlkampf sich nicht auf die Haushaltsdebatte ausgewirkt hat und alle Fraktionen sich mit der Vergabe von Wahlgeschenken zurückgehalten haben. Danach begründete er sehr bemüht, warum die CDU-Fraktion sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer B ausgesprochen hat, obwohl dies von der Verwaltung empfohlen wurde. Frau Meyer als Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) nahm das zum Anlass, Ihren Redebeitrag mit den Worten zu beenden, dass die Parteien den Haushalt und die Kommunalwahl auseinander gehalten hätten, bis zu Ihrem Redebeitrag, Herr Jagusch.
Zwischen Herrn Jagusch und Frau Meyer hielt Frau Hansen (SPD) ihre Haushaltsrede. Sie appellierte , trotz aller erforderlichen Sparmaßnahmen doch nicht auf die kleinen freiwilligen Leistungen zu verzichten, die Plön so lebenswert machen.
Anschließend hielt ich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender die Haushaltsrede der FWG-Plön, die ich im Anschluß an diese Einführung noch einmal veröffentliche.
Herr Messer (FDP) trat nach mir ans Rednerpult. Seine Rede war rhetorisch brilliant, inhaltlich konnte ich ihm aber nicht folgen. Von einer Erhöhung der Gewerbesteuer war nie die Rede und warum eine Erhöhung der Grundsteuer B die Gesellschaft spalten würde, kann ich bis jetzt nicht nachvollziehen.
Herr Schröder (Die Linke) äußerte sich nur sehr kurz, forderte Unterstützung vom Land und bedankte sich bei der Bürgervorsteherin Frau von Waldersee für Ihre Arbeit in den letzten 5 Jahre, da diese Sitzung die letzte reguläre Sitzung wäre, die sie leitet.
Außer der Reihe trat dann noch Herr Koll (CDU) ans Rednerpult. Er mahnte an, dass es in Plön endlich voran gehen müsse bei der Schaffung von Wohnraum und erwähnte in dem Zusammenhang den Verzug bei der Umsetzung des Bauvorhabens in der Krabbe 2/3. Außerdem regte er an, auch Gewerbeansiedlungen zu fördern, um die Einnahmen aus Gewerbesteuern zu erhöhen und sprach in dem Zusammenhang von dem Firschereigelänbde in der Eutiner Straße.
Der Haushalt wurde dann mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.


Nachfolgend meine Haushaltsrede:

Meine Damen und Herren, 

Machen wir einmal den gedanklichen Dreisprung:
– Darstellen
– Bewerten
– Folgern

Darstellung

Kurz die Rahmendaten des Haushaltsentwurfs der Stadt Plön für das Jahr 2023, wie sie uns zu Beginn der Haushaltsberatungen vorgelegt wurden:
Gesamterträge: ca. 25,1 Mio
Gesamtaufwendungen: ca. 29,0 Mio
Daraus ergab sich zu Beginn des Haushaltsverfahrens ein Fehlbedarf in Höhe von 3.945.200 €

Für die Folgejahre wird derzeit mit folgenden Werten für den Fehlbedarf gerechnet:
2024: 2.814.000,- Mio
2025: 1.984.400,- Mio
2026: 1.868.300,- Mio

Ende 2022 hat die Nettoverschuldung von 9,3 Mio €  betragen.
Ende 2024 wird sie voraussichtlich auf 15,4 Mio € gestiegen sein.

Die Zinsaufwendungen steigen 2023 um 110.000,- € und dürften im Jahre 2024 um weitere 305.000,- € steigen. Bei einer Verschuldung von 15,4 Mio und bei 3 % Zinsen wären das dann Zinsaufwendungen von 462.000,- €.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage:
„Tendenz weiter steigend“.

Die Maßnahmen, die in zwei Sitzungen der Haushaltskonsolidierungsgruppe im März und April beraten wurden, sind jetzt in den vorliegenden Haushalt eingeflossen.

Die FWG-Plön hat am 20. April – nebenbei als einzige Fraktion – ein Papier an die anderen Fraktionen und die Verwaltung verschickt. In 45 Punkten wurden Ausgaben hinterfragt und Vorschläge gemacht, einzelne Haushaltspositionen auf das Jahr 2024 zu verschieben, einzelne Haushaltsansätze zu kürzen oder einzelne Haushaltsansätze zu streichen.
So wurden auf unseren Vorschlag hin noch einmal alle relevanten Empfehlungen aus dem Haushaltskonsolidierungserlass des Landes auf ihre Anwendung geprüft. In Folge ergaben sich z.B. die Anpassungen von Mieten und Pachten, die zu Mehreinnahmen führte.

In den Sitzungen, in denen der Haushalt der Ausschüsse beraten wurde, ist man zumindest zum Teil den Vorschlägen aus dem 45-Punkte Papier der FWG gefolgt. Leider war aber auch teilweise eine Blockadehaltung erkennbar. So hatten wir vorgeschlagen, den Ansatz für Werbemaßnahmen der Tourist Info zu kürzen.
Für 2022 waren 19.000,- Euro angesetzt.
Für 2023 kamen 15.000,- Euro obendrauf.
Insgesamt also 34.000,- Euro
Wir wollten den neuen Ansatz um 5000,- Euro auf 29.000,- Euro kürzen.
Leider gab es selbst dafür keine Mehrheit, obwohl die Verwaltung dazu geäußert hatte, dass man das machen könnte.

Immerhin ist es am Montag im Hauptausschuss auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gelungen, einen Beschluss zu fassen, die Zweitwohnungssteuer von 3,4 % auf 4,5 % anzuheben. Den Streichungen auf der einen Seite stehen nun immerhin Einnahmeverbesserungen in Höhe von fast 60.000,- Euro auf der andern Seite gegenüber.

Durch alles diese Maßnahmen konnte der Fehlbedarf aktuell auf ca. 3.6 Mio gesenkt werden, so wie jetzt vorgelegt.

Allerdings mochte der Hauptausschuss nicht der mit Nachdruck von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 10 % nicht folgen. Hierdurch wären Einnahmen in Höhe von 170.000,- Euro zusammengekommen.

Bewertung:

Während wir uns in den vergangenen Jahren mit der Finanzierung der Stadt immer noch irgendwie durchlaviert haben, sind heute an einem Punkt angekommen, an dem erkennbar ist, dass die Haushaltssituation sich deutlich, ja dramatisch verschlechtert hat.

Mehrausgaben für Energie, Kostensteigerungen durch die Tarifabschlüsse, steigende Ausgaben für KiTa’s, Steigerungen bei der Schulverbandsumlage, steigende Zinslasten, alles im unteren oder mittleren sechsstelligen Bereich zwingen zum Handeln. Der Fehlbedarf hat sich bedrohlich um fast das vierfache des bisherigen Durchschnitts der letzen Jahre erhöht und wird in den Folgejahren voraussichtlich nur doppelt so hoch sein wie bisher.
Das ist keine tröstliche Perspektive. 

Auch das Land wird wissen, dass die Stadt aus dieser Situation nicht von alleine heraus kommt. Allerdings kann das Land schon erwarten, dass die Stadt alles erdenkliche tut, um zur Lösung der Situation beizutragen. 

Wenn wir nichts tun, dann werden vielleicht andere die Aufgabe der Haushaltskonsolidierung für uns in die Hand nehmen.
Das kann keiner von uns wollen.

Folgerung:

In den vor uns liegenden Jahren werden wir viele Ausgaben auf den Prüfstand stellen müssen.
Wir werden uns auch fragen müssen, ob alle Aufgaben, die die Stadt jetzt wahrnimmt, wahrgenommen werden müssen.
Gleichzeitig werden wir darauf achten müssen, nichts kaputtzusparen.
Ja, und wenn alles nichts hilft, werden uns auch über eine Verbesserung der Einnahmesituation unterhalten müssen. Das muss so deutlich und ehrlich gesagt werden, auch vor der Kommunalwahl.

Das ist eine schwierige und vor allem auch unangenehme Aufgabe, der sich die FWG-Plön stellen möchte.

Mein persönliches Fazit:

Die Zeit der Haushaltspolitik nach dem Känguru-Prinzip:
“Leerer Beutel – Große Sprünge”
ist vorbei. 

Haushaltsberatungen im Wahlkampf

Gestern tagte der Hauptausschuss. Es wurde unter anderem über den Haushalt der Stadt Plön beraten, der am Mittwoch in der Ratsversammlung beschlossen werden soll. Dabei wurde auch über eine Anhebung der Grundsteuer B gestritten. Es ging um effektiv 10%. Nur um die Dimensionen der tatsächlichen Anhebung an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Für ein Einfamilienhaus am Kieler Kamp wäre das eine Erhöhung von 24,- € im Jahr, also 2,- € im Monat.
In anderen Stadtteilen kann der Betrag höher liegen.
In der Gesamtsumme wären das ca. 170.000,- € Mehreinnahmen. Keine „Peanuts“ für mich, aber für einige dann doch „Symbolpolitik“

Um den Ernst der Situation zu verstehen, ein paar Rahmendaten aus dem Haushaltsentwurf der Stadt Plön für das Jahr 2023:
Gesamterträge: ca. 25,1 Mio
Gesamtaufwendungen: ca. 29,0 Mio
Daraus ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von 3.945.200 €

Diese Zahlen lagen der AG Haushaltskonsolidierung vor. Auf Basis dieser Zahlen hat die Fraktion der FWG-Plön eine Haushaltsklausur durchgeführt und ein 45 Punkte Papier erstellt. Es wurde den Kolleg*innen der anderen Fraktionen und der Verwaltung am 20. April übermittelt. Das 45 Punkte Papier enthielt Fragen zu einzelnen Ausgaben sowie Anregungen für Streichungen oder Verschiebungen.

Einige der Punkte wurden umgesetzt und finden sich – wie einige Korrekturen durch die Verwaltung – heute in der Veränderungsliste wieder. Nach aktuellem Stand beträgt der Fehlbedarf mittlerweile „nur“ noch ca. 3,6 Mio für das Jahr 2023

Für die Folgejahre wird derzeit mit folgenden Werten für den Fehlbedarf gerechnet:
2024: 2.814.000,- Mio
2025: 1.984.400,- Mio
2026: 1.868.300,- Mio

Nach derzeitigen Stand würde die Nettoverschuldung von 9,3 Mio € (Stand Ende 2022) auf 15,4 Mio € (Stand Ende 2024) steigen. Die Zinsaufwendungen steigen 2023 um 110.000,- € und dürften im Jahre 2024 um weitere 305.000,- € steigen. Bei 15,4 Mio und 3 % Zinsen wären das dann Zinsaufwendungen von 462.000,- €.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage: „Tendenz weiter steigend“.

Natürlich sind auch die Steuereinnahmen gestiegen, insbesondere bei den Steuerarten, die sich an steigenden Löhnen oder an die Inflation anpassen. Das wäre z.B. der Anteil an der Gewerbesteuer oder der Einkommensteuer. Für die Gewerbesteuer werden Mehrerträge von ca. 250.000,- € erwartet. Sie wird jetzt mit 3.100.000,- € gerechnet. Der Gemeindeanteil der Einkommensteuer steigt um 194.000,- € auf 4.743.700,- €

Das reicht aber bei weitem nicht, um die Mehraufwendungen der Stadt auszugleichen. Allein der Teilergebnisplan des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat sich von minus 6.087.300,- € im Jahr 2022 auf minus 7.425.800,- € im Jahr 2023 um ca. 20 % verändert. „Kostentreiber” sind z.B. die Mehraufwendungen für Zuschüsse an die Kindertagesstätten, die Schulverbandsumlage oder gestiegene Strom und Gas-Preise des Plön-Bad. Das sind alles Kostensteigerungen, die zwangsläufig sind nicht wirklich durch die Stadt beeinfußt werden können.

Wie die Verwaltung heute in öffentlicher Sitzung ausgeführt hat, hat sie bereits in der AG-Haushaltskonsolidierung darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer B nicht mit der Inflation steigt.
Die letzte Anhebung ist vor 5 Jahren erfolgt. Die Verwaltung hat den Fraktionen vorgeschlagen, den Hebesatz von 425 von Hundert auf 475 von Hundert zu erhöhen. Das entspricht den oben bereits erwähnten ca. 10 % und würde zu 170.000,- € Mehreinnahmen führen.
Herr Roth (SPD) wies späte darauf hin, dass in der Vorlage ausgeführt wurde, dass der Hebesatz in Schleswig Holstein im Vergleich zu allen anderen Flächenländern unterdurchschnittlich ist.

In der Sitzung des Hauptausschusses appellierte die Verwaltung noch einmal eindringlich an die Fraktionen, ihrer Empfehlung zu folgen. Zum einen geht es darum, die Einnahmeseite zu verbessern, zum anderen fordert der Haushaltskonsolidierungserlaß des Landes von Fehlbedarfsgemeinden wie Plön, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Ist für das Land bzw. die Kommunalaufsicht die Konsolidierungsabsicht nicht erkennbar, kann das Konsequenzen haben:
– Zum einen kann es sein, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt nicht genehmigt oder die Auflage macht, die Verschuldung um eine bestimmte Summe zu kürzen. Damit müssten dann Vorhaben geschoben oder gestrichen werden.
– Zum anderen könnte das Land die Fehlbedarfszuweisungen kürzen.

Zwischen den Zeilen war – zumindest für mich – die Warnung zu hören, dass nicht mehr ausgeschlossen werden kann, in absehbarer Zeit auf Einrichtungen in der Stadt verzichten zu müssen.

Herr Landschof – nicht in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender, sondern als Vorsitzender der SPD-Fraktion – eröffnete die Debatte und erklärte, dass die SPD dem Vorschlag der Verwaltung (Anhebung von 425 von Hundert auf 475 von Hundert, entsprechend 10%) folgen würde.

Der Fraktionsvorsitzende Herr Dräger von der FWG-Fraktion schloss sich Herrn Landschof an.

Der Fraktionsvorsitzende Herr Schröder von der Fraktion Die Linke schlug vor, als Kompromiss eine Erhöhung des Hebesatzes von 425 von Hundert auf 450 von Hundert zu beschießen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Jagusch lehnte eine Erhöhung der Grundsteuer B ab und bezeichnete das als „Symbolpolitik“. Die Mehreinnahmen von 170.000,- wären kein nennenswerter Beitrag zur Konsolidierung und träfen alle Plöner und Plönerinnen, nicht nur die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, sondern auch die Mieterinnen und Mieter, auf die die Grundsteuer umgelegt würde.
Zudem würde der Hebesatz auf dem Niveau liegen, die das Land als Mindestvoraussetzung für die Zahlung von Fehlbedarfszuweisungen festschreibt.

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke Herr Schröder stimmte Herrn Jagusch (CDU) zu und verwies darauf, dass viele Haushalte mit finanziellen Problemen zu kämpfen hätten.

Ich (FWG-Plön) griff die Argumentation der Verwaltung auf, dass sich anderen Steuern mit der Inflation entwickeln, aber die Grundsteuer A sich immer noch nach den alten Bewertungsgrundlagen richtet. Zudem kritisierte ich die Ablehnung der Erhöhung der Grundsteuer mit dem Argument „Symbolpolitik“, da keine der anderen Fraktionen bisher ernsthafte Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung gemacht hat, die über das hinausgingen, was in der Gruppe Haushaltskonsolidierung besprochen wurde. Ich habe dann noch einmal auf das 45-Punkte Papier der FWG-Plön hingewiesen. Selbst kleinsten Ansätzen zu Einsparungen mochte die CDU nicht folgen, wie sich zuletzt im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus gezeigt hat.
Beispielsweise erwähnte ich den Antrag der FWG-Fraktion, die Ausgaben für Werbung der Tourist-Info zu kürzen. 2022 waren dafür 19.000,- € veranschlagt. Für 2023 wurden daraus 34.000,- €. Das ist eine deutliche Steigerung um 15.000,- Euro. Ziel unseres Antrages war, den Haushaltsansatz um 5.000,- € auf 29.000,- € zu kürzen.
Der Antrag wurde auch mit den Stimmen der CDU abgelehnt, obwohl die Verwaltung signalisiert hatte, damit leben zu können. Bemühungen zu Haushaltskonsolidierung über das bereits beschlossene hinaus sind für mich nicht erkennbar. Die kategorische Ablehnung von Steuererhöhungen so unmittelbar vor der Wahl ist nach meiner Ansicht dem Wahlkampf geschuldet.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP Herr Meusser lehnte eine Erhöhung der Grundsteuer A kategorisch ab, ebenso eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Davon war allerdings nie die Rede.

Herr Jagusch wiederholte in einem weiteren Redebeitrag seine Argumentation einschließlich des Begriffes der „Symbolpolitik“

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen Frau Meyer äußerte sich dahingehend, einer Steuererhöhung zuzustimmen, wenn das einstimmig geschehen würde.

In einer Sitzungsunterbrechung kam es dann zu Gesprächen zwischen den Fraktionen.

Herr Schröder (Die Linke) zog danach seinen Kompromissvorschlag zurück. Bei 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung wurde der Antrag der SPD dann abgelehnt.

Bei der nachfolgenden Diskussion über die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer lag der Vorschlag der Verwaltung auf dem Tisch, diese von 3,4% auf 4,0% anzuheben.
Zum Vergleich wurde auch auf den Steuersatz in Bosau hingewiesen, der bei 5% liegt.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen stellte den Antrag, den Steuersatz auf 4,5% festzusetzen.
Argumentiert wurde auch mit der Steuerungswirkung. Die höhere Steuer soll verhindern, das regulärer Wohnraum in Zweitwohnungen umgewandelt werden.
Der entsprechende Beschuss erfolgte mit großer Mehrheit, auch mit den Stimmen der CDU.
Die Verwaltung geht nach einem kurzen Überschlag von Mehreinnahmen in Höhe von 49.000,- € aus.

Die Frage, oben das jetzt Symbolpolitik ist, habe ich mir verkniffen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion dann noch zwei Anträge gestellt, die auch eine Mehret fanden.
Der Haushaltsansatz für den Erbbauvertrag Fischereigelände Eutiner Straße wird auf 2024 geschoben, da es in diesem Jahr mit Sicherheit nicht mehr zum Vertragsabschluss kommt.
Außerdem wird der Bau der Fahrradgarage auf dem Parkplatz des Rathauses (40.000,- €) auf das Jahr 2024 geschoben. Hier soll noch einmal die Notwendigkeit oder die Größe des Vorhabens geprüft werden. Entscheiden wird dann die neue Ratsversammlung.

Um ehrlich zu sein, ich bin etwas ratlos. Ich habe bisher immer die Position vertreten, dass eine Kommune durchaus auch bei aufgezehrtem Eigenkapital noch handlungsfähig sein kann. Darum habe ich mich vor Jahren dagegen ausgesprochen, die Zuschüsse für Kinder und Jugendliche, die in Vereinen tätig sind, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu streichen. Damals ging es um kleine Beträge. Die Streichungen wurden dann später nach erbitterten Streitereien wieder rückgängig gemacht. Kaputtsparen ist keine Option.
Die jetzige Situation ist damit nicht zu vergleichen. Bezüglich der sich abzeichnenden Entwicklung des Fehlbedarfs für die kommenden Jahre sprechen wir von Millionenbeträgen.
Meine ganz große Befürchtung ist: Wenn wir und nicht bemühen, Lösungen zu  finden, werden andere das für uns tun.

Wie ist das mit dem Wahlverfahren?

Am Infostand, beim Verteilen meiner Flyer oder auch über das Internet wurde ich bereits mehrfach gefragt, wie das Wahlverfahren bei der Kommunalwahl ist und warum ich nicht auf dem Wahlzettel stehen würde. Offenbar gibt es offene Fragen. Daher versuche ich einmal, das Verfahren zur Kommunalwahl zu beschreiben.

Vorweg: Auch wenn die Freie Wählergemeinschaft Plön im eigentlichen Sinne keine Partei ist, wird sie nachfolgend bei der Verwendung des Begriffes Partei mit gemeint.

Am 14. Mai werden der Kreistag des Kreises Plön und die Ratsversammlung der Stadt Plön neu gewählt. 

In Plön gibt es fünf Wahlbezirke; deren Lage ganz kurz beschrieben:
1. Knivsberg bis Parnass
2. Innenstadt und Seestraße
3. Waldhöhe bis Wasserturm
4. Ölmühle
5. Stadtheide

Jede Partei kann in jedem Wahlbezirk 2 Kandidaten aufstellen. Jede Wählerin oder jeder Wähler hat zwei Stimmen. Man kann die Stimmen den Kandidaten bzw. den Kandidatinnen einer Partei geben, man kann seine Stimmen auch teilen. Es ist möglich, mit einer Stimme den Kandidaten der Partei X und mit der zweiten Stimme die Kandidatin der Partei Y zu wählen.
Was man nicht kann ist, zwei Kreuze bei ein und dem selben Kandidaten zu machen.
Das Wahlverfahren unterscheidet sich daher von dem Verfahren zur Bundestags- oder Landtagswahl, wo mit der Erststimme der Kandidat und mit der Zweitstimme die Partei gewählt wird.

Man kann auch nur die Kandidaten wählen, die in dem Wahlbezirk aufgestellt sind, in dem man selber wählen darf. Ich kandidiere im Wahlbezirk 1 und kann auch nur dort gewählt werden. Wenn jemand z.B. im Wahlbezirk 3 wohnt und mich wählen möchte, so muss er das Kreuz bei dem Kandidaten und der Kandidatinnen der FWG-Plön machen. Das gilt für die Kandidaten der anderen Parteien im Wahlbezirk 1 natürlich genau so, z.B. für Herrn Meltzer von der CDU oder Herrn Steinborn von den Grünen.
Eine Ausnahme ist „Die Partei“, die meines Wissens nur im Wahlbezirk 5 antritt.  Der Kandidat „Der Partei“, Herr von Baudessin, kann daher auch nur von den Plönerinnen und Plönern gewählt werden, die im Wahlbezirk 5 wohnen.

Die zwei Kandidierenden, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommen, ziehen direkt in die Ratsversammlung ein.
Bei der letzten Kommunalwahl waren das für den Wahlbezirk 1 und 5 je ein Kandidat der CDU der SPD. Die übrigen Direktmandate wurden von der CDU gewonnen.

Die übrigen Sitze in der Ratsversammlung werden dann mit den Kandidatinnen und Kandidaten von den Listen der Parteien aufgefüllt, bis das Verhältnis der Stimmen, die für eine Partei X abgegeben wurden, dem Verhältnis der Sitze dieser Partei X in der Ratsversammlung entspricht.

Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl im Jahr 2018:
CDU – 31,6 % – 8 Sitze, davon 8 Direktmandate
SPD – 25,59 % – 6 Sitze, davon 2 Direktmandate
Grüne – 19,64 % – 5 Sitze
FWG – 9,06 % – 2 Sitze
FDP – 8,36 % – 2 Sitze
Linke – 6,28 % – 2 Sitze


Der Kreis hat mehrere Wahlkreise, in denen jeweils ein Kandidat oder eine Kandidatin einer Partei antritt. Auf dem roten Wahlzettel darf man nur ein Kreuz machen.
Damit wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin, aber auch die Partei, für den der Kandidat oder die Kandidatin antritt.
Wer die meisten Stimmen in einem Wahlbezirk erhält, ist direkt in den Kreistag gewählt. Die weiteren Sitze im Kreistag werden dann auch nach dem Anteil der Stimmen verteilt, die eine Partei  im Kreis auf sich vereinigen konnte. 

Gewählt werden kann am Wahltag im Wahllokal oder auch per Briefwahl. Dabei besteht bereits die Möglichkeit, im Bürgerbüro in der Langen Straße seine Stimmen abzugeben. Dort ist eine Wahlkabine eingerichtet. Dazu braucht man seine Wahlbenachrichtigung oder seinen Personalausweis, am besten bringt man beides mit.
Ansonsten kann man seine Unterlagen für die Briefwahl auch schriftlich oder online unter www.plön.de anfordern. Die Zeit dafür ist jetzt aber knapp. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag beim Rathaus eingegangen sein.

Haushalt und Neues vom Strandweg

Kernpunkt der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) war die Vorbereitung der Haushaltsberatung. Die Anteile des Haushaltes, die in die Zuständigkeit des SteP gehören, wurden beraten. Am Donnerstag der kommenden Woche berät der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über seinen Haushalt, in der darauf folgenden Woche wird der Hauptausschuss seinen eigenen und dann auch den Gesamthaushalt der Stadt beraten. Am 10. Mai soll die Ratsversammlung dann über den Haushalt für das Jahr 2023 beschließen.

In den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung (AG-HHK) wurde am 27. März und am 24. April in nicht-öffentlicher Sitzung über die Situation gesprochen. In der Gruppe sind die Vorsitzenden der Fraktionen (oder ihre Vertreter) sowie die Bürgermeisterin, der leitende Beamte und der Kämmerer mit Unterstützung vertreten. Dabei wurde die schwierige Finanzlage der Stadt erörtert. Der ursprüngliche Haushaltsplan weist einen Fehlbedarf von 3.9 Mio Euro aus, der jetzige Schuldenstand liegt bei gut 10 Mio. In den vertraulichen Beratungen der AG-HHK ging es um die Frage, ob, und wenn ja, welche Ausgaben reduziert werden und welche zusätzlichen Einnahmen erzielt werden können. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht über Details der Sitzung berichten kann, um auch zukünftig in einem „geschützten Raum“ offen miteinander reden zu können, um Lösungswege im Konsens auszuloten.
Daher gehe ich nunmehr auf Punkte ein, die auf ein Konsolidierungspapier der FWG- Plön zurückgehen und heute in öffentlicher Sitzung diskutiert wurden.  Die FWG-Plön hatte am 20. April nach einer Haushaltsklausur für die zweite Sitzung der ein vierseitiges Papier mit  45 Fragen oder Vorschlägen eingebracht.

Einige dieser Fragen oder Vorschläge haben sich dann in der Veränderungsliste wiedergefunden, die heute in öffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Andere Vorschläge basierten auf Vorschlägen und Empfehlungen der Verwaltung.
– So wurde die Sanierung des Marktbrunnens auf das Jahr 2024 geschoben. Zum einen hätten in diesem Jahr ohnehin keine Kapazitäten für die Baumaßnahme zur Verfügung gestanden, zum anderen kann dann die neu gewählte Ratsversammlung über das weitere Schicksal des Brunnens entscheiden.
– Weitere Baumaßnahmen im Zusammenhang von Parkplätzen wurden gestrichen oder reduziert.
Die Streichungen betreffen die Parkplätze am Klinkerteich und an der Gartenstraße. Die Komplettsanierung des Parkplatzes Schiffsthal mit einem Gesamtumfang von 380.000,- €, verteilt auf vier Jahre mit eine Kostenansatz von jeweils 95.000,- € wurde gestrichen. Jetzt ist ein Beseitigung der Bodensenke für 30.000,- vorgesehen.
– Schiebung der Kosten für den Ausbau der Stettiner Straße (430.000,- €) auf das Jahr 2024. Für 2023 werden lediglich die Planungskosten (100.000,- €) in den Haushalt eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahmen sollen erst nach Abschluss der Bauarbeiten der Plöner Baugenossenschaft in der Ulmenstraße erfolgen, weil die Baustellenfahrzeuge bis dahin die Stettiner Straße nutzen werden.
– Schiebung der Instandsetzung der 5-Seen-Allee (280.000,-) zuzüglich des Baues einer Amphibienquerung (150.000,-, Finanzierung durch den Kreis) auf 2024. Die Kosten werden allerdings aus dem Investivbereich herausgenommen und in das Bilanzkonto Unterhaltungsaufwand geschoben. Damit entscheidet grundsätzlich die Verwaltung und nicht mehr die Politik über diese Maßnahme. Durch einen Sperrvermerk hat sich die Politik jedoch die Entscheidung über diese Baumaßnahme vorbehalten.
– Auch die Fahrradbügel für Lastenräder (5.000,- €) wurde gestrichen. Lastenräder können auch die bereits vorhandenen Fahrradbügel nutzen.

Über diese Änderungen wurden zum Teil einzeln abgestimmt. Sie wurden einstimmig oder mit Mehrheit angenommen. Der Haushaltsplan des SteP wurde dann mit den beschossenen Änderungen einstimmig angenommen.

In der Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Plön wurde gefragt, warum die Sitzflächen der Bänke am Strandweg abgenommen wurde. Auf die berechtigte Frage, ergänzt um die Zusatzfrage, warum die Sitzflächen nicht im Winter, sondern zu Beginn der Saison überarbeitet werden, gab es eine gute und eine schlechte Nachricht.
Der Belag des Strandweges zwischen der Rosenstraße und der Fegetasche wird erneuert. Das wird Ende Mai bis Anfang Juni erfolgen. Die schlechte Nachricht: bis dahin werden die Bänke ohne Sitzflächen auskommen. 

Davor stellte Herr Rose (SPD-Fraktion) die Frage an die Verwaltung, wann die Instandsetzung des Strandweges vom PSV bis zum SRSV erfolgen würde. Ein entsprechender Beschluss wurde am 03. April 2019 gefaßt worden.

Dazu nachfolgend der Beratunsgverlauf aus dem Protokoll der damaligen Beratung

9 . Instandhaltung des Strandweges,
Sachstandsbericht, Vorgehensweise und ggfs. weitere Beschlussfas- sung

Beratungsverlauf:

Ausschussvorsitzender Melzer erteilt Bürgervertreterin Grießer das Wort. Sie bringt den gemeinsamen Antrag für die FDP-Fraktion ein und verliest den Beschlussvorschlag. Sie führt aus, dass der Strandweg wegen ständiger Pfützenbildung aufgrund nicht vorhandener Drainagetechnik für Fußgänger und Radfahrer nicht passierbar ist.

Der Antrag wird von Ratsfrau Killig dahingehend ergänzt, dass es aufgrund nur flickenhaftiger Ausbesserung durch Sandaustausch an einer nachhaltigen Instandhaltung fehle. Man könne jetzt aber nicht weitere 11 Jahr bis zu einem Tourismusentwicklungskonzept (TEK) 2030 abwarten.

Ratsherr Wegener beklagt ebenfalls den desolaten Zustand des Strandweges, insbesondere zwischen dem SRSV und dem „Seeprinz“. Man dürfe hier nicht das TEK abwarten. Plön wirbt bei den Touristen mit dem Aushängeschild Strandweg, abgeleitet von dem Namen Plön am See.

Bürgervertreter Gampert erinnert an die Vielzahl der in der Vergangenheit auch von der FWG-Plön-Fraktion eingebrachten Anträgen zu diesem Thema, die allesamt auch aus umweltrelevanten Gründen gescheitert seien. Er könne sich vorstellen, dass Bäume durch eine vorsichtige Einfassung nicht zu Schaden kommen werden.

Bürgervertreter Gampert ergänzt, dass die Pfützen allerdings nicht das ganze Jahr bestünden. Er begrüßt den Vorschlag der CDU-/FDP-Fraktion, dem sich die FWG-Plön-Fraktion anschließen könne.

Ratsfrau Kauf geht auf die Entstehungsgeschichte, die vorgenommenen Vermessungen, Eigentumsfragen und den bis heute nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Land und der Bahn AG ein.

Bürgermeister Winter bestätigt den von Ratsfrau Kauf geschilderten Sachstand und ergänzt im Hinblick auf den Masterplan 2030 den aktuellen Stand der Verhandlungen und Gespräche mit dem Land und der Bahn auf Leitungsebene, die für den Mai 2019 vorgesehen seien.

Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt in fremdes Eigentum vermögenswirksam und im Finanzhaushalt darzustellen wären.

Bürgermeister Winter weist auf die Ursachen der Pfützenbildung auch durch Wegegefälle und wachsenden Grasnarben hin, die dazu führen, dass das Wasser nicht abfließen könne. Er fragt die Ausschussmitglieder, welche konkreten Maßnahmen sie der Verwaltung jetzt vorschlagen wollen.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion auf die Dringlichkeit geeigneter Maßnahmen hin. An der Art des wassergebundenen Weges sollte nicht geändert werden. Es müsse aktuell ein finanzierbarer „Mittelweg“ gefunden werden, so z.B. durch die Auftragung einer dickeren Kiesschicht mit einem stärkeren Profil sowie der Abtragung der Grasnarben. Eine „ideale“ Ausbauvariante sollte erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen mit dem Land und der Bahn geprüft werden.

Umweltschutzbeauftragter Kuhnt führt aus, dass es am Strandweg an einem Dachprofil fehle und dickerer Sand aufgetragen werden sollte. Er rechnet bei einem Bedarf von 160 Tonnen Kies für die Strecke von einem Kilometer mit einem Materialaufwand von ca. 2.300 € sowie Personalkosten. Mit dieser Maßnahme wäre dem Strandweg schon viel geholfen und eine Grundsanierung für 2 bis 3 Jahre gegeben. Die vorhandenen Bäume könnten diese Maßnahme unbeschadet verkraften, führt Umweltschutzbeauftragter Kuhnt weiter aus.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine mit hohen Investitionskosten verbundene tiefgreifende Sanierung mit Drainagemaßnahmen wünsche. Dem Vorschlag von Umweltschutzbeauftragten Kuhnt könne sich die SPD-Fraktion anschließen. Erforderliche Haushaltsmittel stünden im Produktsachkonto der baulichen Unterhaltung wassergebundener Wege 54100.52210000 zur Verfügung, zumal die eingeplanten Mittel für die Sanierung im Umfeld der ehemaligen Bootsvermietung Tante Thea in 2019 wohl nicht benötigt würden. Bürgervertreter Rose bittet die Verwaltung, diesen Finanzierungsvorschlag zu prüfen.

Ausschussvorsitzender Melzer fasst den bisherigen Diskussionsverlauf dahingehend zusammen, dass sich alle Beteiligten einig sind, dass jetzt eine wasserabführende Instandhaltung notwendig und keine typische Drainagenverlegung durch eine Tief- baumaßnahme nötig ist. Die erforderlichen Mittel für diese Wegeunterhaltung wären im Haushalt 2019 verfügbar.

Auf technische Detailfragen erläutert der anwesende Baubetriebshofleiter Herr Rausch, dass hinsichtlich der Feuchtigkeitsbildung auch die Auswirkungen des win- terlichen Wellenschlages zu berücksichtigen seien und sich nach langen Regenperioden immer Pfützen bilden werden. Verdichtungs- und Profilierungsarbeiten können nur in Trockenzeiten vorgenommen werden.

Herr Rausch weist auf die Schwierigkeiten bei Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die Angleichung an den Bahnunterführungen hin. Auch die Sitzbänke am Strandweg sind davon betroffen.
Auf Nachfrage beziffert Herr Rausch den jährlichen Aufwand für Unterhaltungsaufwendungen am Strandweg auf 3 bis 4 solcher Einsätze. Der hohe Kostenaufwand ist der notwendige aufwändige Personaleinsatz.

Ratsfrau Meyer ergänzt, dass auch das bei Starkregen vom Bahndamm auf den Strandweg abfließende Regenwasser eine Entwässerungseinrichtung nötig werden lässt.

Weiterhin fragt Ratsfrau Meyer, ob es in der Verwaltung Unterlagen über die Be- schaffenheit des Untergrundes gäbe oder ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden müsste.

Ratsherr Roth teilt die Länge des Strandweges vom SRSV bis zum „Seeprinz“ mit genau 1.400 Metern mit.

Ratsherr Roth bringt für die SPD-Fraktion den nachfolgenden alternativen Beschluss- vorschlag ein:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines ge- eigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuho- len, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann.

Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Eine Auftragsvergabe soll möglichst umgehend erfolgen.

Die Ausschreibung soll zwei Lose umfassen:
1. Vom SRSV bis zum „Seeprinz“
2. Vom „Seeprinz“ bis zum PSV

Für diese Gesamtmaßnahme (beide Lose) werden für das Haushaltsjahr 2019 bereits im Produktsachkonto 54100.52210000 für den Umbau von „Tante Theas Bootsverleih“ bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 € umgewidmet, da zurzeit nicht sichergestellt ist, dass der dort geplante Umbau in 2019 realisiert werden kann.

Diese Haushaltsmittel sind auf das nächste Jahr zu verschieben.“

Ausschussvorsitzender Melzer schlägt vor, den Antrag der CDU-/FDP-Fraktion mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu verbinden, und hierüber gemeinsam abzustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unter- haltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines geeigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuholen, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann. Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Bei der Ausschreibung soll berücksichtigt werden, dass die Entwässerung des Strandweges sichergestellt wird. Zudem soll die Ausschreibung zwei Lose umfassen:

1.) SRSV bis zum “Seeprinz”
2.) “Seeprinz” bis PSV

Der Ausschuss bittet die Verwaltung weiterhin, die in dem Beschlussvorschlag aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen.

Der Ausschuss bittet um Angebotsvorlage zur nächsten Sitzung am 08.05.2019.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Baumfällungen im Schöhseewald empören Plöner Bürgerinnen und Bürger.

In den Kieler Nachrichten von Sonnabend, dem 22. April wird über die Baumfällarbeiten im Steinbergwald berichtet. Der Vorsitzende der Initiative „Schönes Plön“ spricht dort von einem „Frevel“ und hat damit auch zweifellos recht.
Tatsächlich ist es wohl so, dass die meisten Baumfällungen in dem Gebiet im Rahmen der Bewirtschaftung von Wäldern rechtlich zulässig sind.
Aber muss man alles machen, was rechtlich möglich ist?

Mich wundern zwei Umstände:
 
1. Die Stadt Plön bemüht sich um ein naturnahes Image, nimmt an der Initiative „StadtGrün naturnah” teil und “feiert” sich als „Silberplakettenträgerin“. Klimaschutz wird ganz groß geschrieben und um sechs Birken, die einer geordneten baulichen Entwicklung im Wege stehen, wird wochenlang gerungen, bis dann zwei von ihnen gefällt werden dürfen. Die Verwaltung hat sich mit der Baumschutzsatzung gegen erhebliche Widerstände aus der Politik durchgesetzt.
Gleichzeitig läßt die Verwaltung jetzt umfangreiche Fällarbeiten in ihren eigenen Wäldern zu; Wälder, die als Naherholungsgebiete bei den Bürgerinnen und Bürgern ausgesprochen beliebt sind.
Das Ganze erfolgt auch nicht im Zeitraum Januar bis März, sondern im April, während der Brut und Setzzeit, ohne Rücksicht auf in der Nähe brütende seltene Arten wie Hohltaube oder Kolkrabe.
Leider sind alle Umstände geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, dass es hier darum ging, gut zu verwertende Bäume so schnell wie möglich umzulegen, um den Gewinn zu optimieren.
Besonders irritierend finde sich, dass die Umweltbeauftragte an dem Verfahren nicht beteiligt wurde.

2. Die Stadt argumentiert der Zeitung zu folge mit der Gefahr, die von umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen ausgehen kann. Dazu gibt es seit Oktober 2012 eine ganz klare höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. In Wäldern gibt es keine Verkehrssicherungspflicht.

Zur Klärung der Punkte habe ich gerade eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Gleichzeitig habe ich die Verwaltung darum gebeten, die Arbeiten so lange einzustellen, bis die Umweltbeauftragte in das Verfahren eingebunden wurde. 

Antrag zur Befreiung vom Biotopschutz abgelehnt

Das Baugebiet Düvelsbrook Süd ist seit knapp einem Jahr Anlass für kontroverse Diskussionen.
Jetzt hat die Ratsversammlung entschieden, keinen Antrag bei der “Unteren Naturschutzbehörde ” zu stellen, um den Biotopschutzes aufzuheben.
Die Entscheidung fiel mit 9 Ja- und 10 Neinstimmen bei einer Enthaltung denkbar knapp aus.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Düvelsbrook Süd (B-Plan) wurde im April 2018 gefaßt. Dann passierte erst einmal eine ganze Zeit lang nichts. Irgendwann wurde der erste Entwurf für einen B-Plan vorgelegt. Der war nicht bearbeitungsfähig, weil er die Ansprüche an die Qualität eines solchen Planes nicht erfüllt hat. Dann passierte längere Zeit wieder nichts. Im Herbst letzten Jahres hat Ratsherr Möller (SPD) dann massiv darauf gedrängt, diesen B-Plan in der Bearbeitungsliste auf „Priorität Eins“ zu heben. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob der Biotopschutz für eine Streuobstwiese und vier weitere, kleine Feuchtbiotope aufgehoben werden soll.

Ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten im Gebiet des Bebauungsplanes Düvelsbrook Süd zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wird der Biotopschutz aufgehoben, wären es insgesamt sechs oder sieben.

Anfang des Jahres wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus darüber beraten. Unmittelbar vor der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung geändert. Herr Möller( SPD) und Herr Koll (CDU) hatten aus der Zuständigkeitsordnung herausgelesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Entscheidung treffen müsste. Dazu sollte man erwähnen, dass beide dabei als zweiter bzw. erster Stadtrat, also als Stellvertreter des Bürgermeisters, gehandelt haben. Beide sitzen aber auch als Ratsherren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, der nun entscheiden sollte. 

Letztendlich kam es auch dort nicht zu einer Entscheidung, weil unklar war, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wirklich zuständig ist. Die Frage wurde an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsordnung hier nicht eindeutig ist und den Hinweis gegeben, das wesentliche Entscheidungen in der Ratsversammlung zu treffen sind.

Das ist am vergangenen Mittwoch geschehen. Nach der Einführung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Meltzer, ergriff Herr Möller das Wort. Er führte noch einmal sehr ausführlich aus, warum der Bau von 3 bis 4 zusätzlichen Stadtvillen in einem ökologisch sensiblen Gebiet und einer landschaftlich besonders reizvollen Seelage so viel bedeutsamer ist als der Erhalt besonders geschützter Biotope.

Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte und betonte die Bedeutung des Naturschutzes. Er verwies auf zahlreiche Dokumente wie das Klimaschutzkonzept oder an der Initiative „Stadtgrün naturnah“, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund könne er den Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz nicht nachvollziehen.

Die Umweltbeauftragte Frau Dahmke sprach sich ebenso dafür aus, die Flächen nicht aus dem Biotopschutz zu entlassen. Sie betonte als Diplombiologin die Bedeutung der Artenvielfalt und des Genpools verschiedener Populationen, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope gewährleistet bleiben muss.

Für mich war ein Punkt besonders wichtig, das war der Verfahrensgang. Auch die Stadt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz trifft die „Untere Naturschutzbehörde“ des Kreises (UNB).
Die UNB hatte aber bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Entlassung aus dem Biotopschutz ist nur möglich, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das wurde aber in der Vorlage nirgends begründet und es läßt sich nach meiner Überzeugung auch nicht begründen.
Damit bliebe der UNB nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen. Dagegen könnte die Stadt dann Widerspruch einlegen. Die UNB würde den Widerspruch zurückweisen. Als letzter Schritt bliebe der Stadt der Gang vor das Verwaltungsgericht. Das gesamte Verfahren bis zu einer Entscheidung würde nach meiner Schätzung mindest 3 Jahre dauern.
Auch wenn der Investor zugesagt hat, die Kosten für das Planverfahren und die Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen, die Arbeitsstunden in der Verwaltung müssen auch bezahlt werden und können besser genutzt werden als für ein Verfahren, das von Anfang an aussichtslos ist. 

Presseschau zum Lärmschutz

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt am 24. März:

„Die einen wollen, dass nach über 30 Jahren endlich Lärmschutzmaßnahmen kommen. Die anderen wollen einen Rückbau der vierspurigen Ortsumgehung.“
Das klingt, als gäbe es nahezu gleich große Gruppen von Befürworter*innen oder Gegner*innen. Das ist nach meiner Beobachtung unzutreffend. So ergriff eine ältere, mir nicht bekannte Dame neben mir das Wort und forderte Tempo 30, zumindest als Versuch. Ich wurde mehrfach von Plöner Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, stets mit dem gleichen Tenor: „Lieber Tempo 30 als diese Wände.“
Ich persönlich kenne nur drei Plöner*innen, die sich für Lärmschutzwände aussprechen.

Im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes gab es eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Ideenwerkstatt Themen auf ein großes Stück Papier bringen, die für sie von Bedeutung sind. Nachdem alle Themen aufgeschrieben waren, konnten zwei Kreuze bei den Themen gemacht werden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für besonders wichtig hielten.
Die Aussage „Keine Lärmschutzwände im Stadtbereich/Stadtgebiet“ bekam 10 Kreuze.
Die Aussage „Naturnahe, attraktive Lärmschutzwände“ bekam ein Kreuz.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

Die Aussage und das Kreuz kamen von meinem Kollegen Rose (SPD), bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Bis dahin hatte ich mich als Mitglied eben dieses Ausschusses zurückgehalten. Der Ideenworkshop war für Bürgerinnen und Bürger, nicht für Mandatsträger. Wir haben in dem Ausschuss eine viel einflußreichere Position. Nachdem ich gesehen hatte, dass der Kollege Rose sein Kreuz bei seiner eigenen Aussage gemacht hat, habe ich ein Kreuz bei der gegenteiligen Aussage gemacht.
Bereinigt man das Ergebnis um diese beiden Kreuze, gibt es eine ganz eindeutig ablehnendes Ergebnis. Mir ist natürlich bewußt, das dieses Ergebnis in keiner Weise repräsentativ ist.


Die Kieler Nachrichten vom 24. März

Hier wird der Kollege Möller (SPD) an hervorgehobener Position mit seiner Aussage zitiert: „Die Arbeitsgemeinschaft war nicht in der Lage, das Verfahren in unserem Sinne zu beeinflussen.“
Mehr oder weniger direkt wirft er der AG Versagen vor.
Den Vorwurf habe ich in der Sitzung nicht unbeantwortet gelassen.
Herr Möller hat zwar recht wenn er sagt, dass die Arbeitsgemeinschaft wenig bewirkt hat.
Die Erfolgsbilanz der AG Lärmschutz ist bis jetzt tatsächlich unbefriedigend.
Ein Gesprächstermin im Ministerium hat keinen Erfolg gebracht. Das Planfeststellungsverfahren lief weiter, ohne dass die Stadt Plön in irgend einer Weise eingebunden wurde. Die Kernaussage des Treffens lief daraus hinaus: “Wenn sie etwas anderes wollen, muss ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.”
Allerdings sollte Herr Möller nicht mit Steinen werfen, wenn er im Glashaus sitzt. Er selber war 20 Jahre Vorsitzender des „Bauausschusses“.
Seine Erfolgsbilanz in Sachen Lärmschutz: Schlechter als die der AG-Lärmschutz.

Lärmschutzwände oder doch nicht?

Vor gut 50 Jahren wurde die Umgehungsstraße geplant, die Plön heute in zwei Teile zerschneidet, jedenfalls für Fußgänger*innen und Radfahrende, aber auch für den innerörtlichen Autoverkehr.
Der Ausbau erfolgte damals als Umgehungsstraße, obwohl es sich tatsächlich um eine Durchgangsstraße handelt. Umgehungsstraßen werden großzügiger ausgelegt. Sie erlauben höhere Geschwindigkeiten als Durchgangsstraßen. Seinerzeit galt das Leitbild der „Autogerechten Stadt“, das heute lange überholt ist. Zu der Planung gehörten auch Lärmschutzwände, die heute, ein halbes Jahrhundert später, gebaut werden sollen.

Plön hat grundsätzlich ein Lärmproblem, nicht nur im Bereich der „Umgehungsstraße“, in dem B 76 und B 430 gemeinsam verlaufen. Besonders vom Lärm belastet sind auch die Hamburger Straße und die Rautenbergstraße. Dies ist auch im Lärmaktionsplan der Stadt Plön so festgestellt. Dieser Plan wurde (als 3. Fortschreibung) am 26. September 2018 in der Ratsversammlung beschlossen. Er trifft keine Aussagen zur Umgehungsstraße, beinhaltet aber Tempo 30 für die besonders vom Lärm betroffene Hamburger Straße und für Teile der Rautenbergstraße. In diesen Straßen besteht kein Anspruch auf die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die einzige effektive Maßnahme wäre die Einrichtung von Tempo 30 Zonen. So wurde es zumindest einstimmig ohne Enthaltung in der Ratsversammlung beschlossen.

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist durch EU-Recht vorgegeben. Das Land Schleswig Holstein ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinden Lärmaktionspläne erstellen. Unser Lärmaktionsplan liegt dem Land vor. Im Lärmaktionsplan wurde festgelegt, dass innerhalb von 5 Jahren überprüft werden soll, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind. Der Termin wäre in diesem Jahr gewesen. Aufgrund von Änderungen des EU-Rechtes hat das Land die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, das die Lärmaktionspläne bis zum 18.Juli 2024 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind.

Die Planungen für den Lärmschutz entlang der Umgehungsstraße wurden letztmalig im ersten Halbjahr 2018 beraten. Schon damals legte das Amt für Planfeststellung und Verkehr des Landes eine Planung vor, die die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Umgehungsstraße vorsah. Die Stadt hat dazu am 2. Mai 2018 in der Ratsversammlung einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, in der sie sich klar gegen die Errichtung von Lärmschutzwänden ausgesprochen hat. Ebenso klar war, dass die Stadt den Rückbau der Bundesstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Umgehungsstraße als bessere Lösung ansieht. Die Stellungnahme war in der Sache klar, aber im Ton zurückhaltend.
Die Stellungnahme des Kreises zu den Plänen des Landes war in der Sprache sehr viel deutlicher. Auch der Kreis lehnte die Maßnahme, so wie sie vom Land geplant war, eindeutig ab. 

Im Februar diesen Jahres wurden der Stadt die nahezu unveränderten Pläne als 1. Planänderung erneut vorgelegt. Die Stellungnahmen des Kreises und der Stadt Plön fanden darin keinerlei Berücksichtigung. Normalerweise ist es üblich, dass bei einer Planänderung die Einwendungen – in diesem Fall die Einwendungen von Stadt und Kreis – aufgeführt werden. Dazu erfolgt eine Abwägung. Vor- und Nachteile werden dabei erörtert. Dann wird schriftlich begründet, warum eine Einwendung berücksichtigt wurde oder warum nicht. All das ist in diesem Fall nicht passiert.
Die Entscheidungsfindung des Landes kann so nicht nachvollzogen werden. Damit stellt sich die Frage, ob die Unterlagen überhaupt prüffähig sind und den rechtlichen Ansprüchen entsprechen. Die verfügbaren Unterlagen machen den Eindruck, als seien sie mal eben schnell verschickt worden.

Man sagt mir ja oft nach, dass ich immer Verschwörungen wittern würde, wo keine sind. Ich bin bestimmt kein Verschwörungstheoretiker, aber ich kann schon beurteilen, ob der Zeitpunkt für einen Verwaltungsvorgang taktisch geschickt gewählt ist. Zufall oder nicht, dieser Zeitpunkt ist taktisch brilliant gewählt. Wir befinden uns in Plön gerade in einer Phase kurz nach der Wahl einer Bürgermeisterin und kurz vor der Kommunalwahl. Die Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme ist der 14. April, mitten in den Osterferien. Es kann zumindest der Anschein entstehen, dass die Stadt hier überrumpelt werden sollte. 

Es ist klar und nicht zu leugnen. Es wird zwei Streckenabschnitte geben, für die Lärmschutz nur über eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen ist. Dazwischen liegt ein kurzes Stück, dass mit Lärmschutzwänden fast autobahnartig ausgebaut werden soll. Die erste Planung ist dem Land bekannt, die zweite Planung macht das Land sogar selber. Tempolimit und Streckenausbau passen aber nicht zusammen. Ein Streckenausbau ist auch nicht mehr mit den Anforderungen der Zeit vereinbar.

Lärmschutz für die anliegenden Grundstücke ist gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich. Im Hinblick auf die Städtebauliche Entwicklung ist anzustreben, dass der Straße ihre Funktion als innerörtliche Verbindung für alle Verkehrsteilnehmenden, Autofahrende, Radfahrende sowie Fußgänger*innen wieder bekommt.
Mittlerweile liegt Plön auch in der Schwerpunktregion Tourismus. So ist es im Landesentwicklungsplan festgelegt. Der Tourismus ist der Hauptwirtschaftszeweig in unserer Region. Lärmschutzwände, die vom Landesamt für Planfeststellung geplant, laufen der Förderung des Tourismus entgegen.

Was wir brauchen, ist eine Lösung, die alle Aspekte so gut wie möglich miteinander vereinbart. Seinerzeit wurde eine Reduzierung der Breite der Fahrspuren als mögliche Lösung in Betracht gezogen. Damit wäre die Leistungsfähigkeit der Umgehungsstraße erhalten geblieben, aber die Autofahrenden hatten den Eindruck gewonnen, auf einer Durchgangsstraße zu fahren und nicht auf einer Umgehungsstraße. Breite Fahrspuren wie auf einer Umgehungsstraße verleiten zum Schnellfahren. Lärmschutzwände vermitteln den Eindruck, außerhalb eines Ortes zu fahren. Damit ist vorprogrammiert dass noch einmal schneller gefahren wird als heute schon. Das würde die Wirkung der Lärmschutzwände ganz oder teilweise aufheben.

Streitpunkt Kita-Standort

Die Stadt sucht nach einem geeigneten Standort für eine Kindertagesstätte. Die Kieler Nachrichten berichten in Ihrer heutigen Ausgabe über die Sitzung des Hauptausschusses der Schulverbandsversammlung. In der Sitzung ging es unter anderem darum, ob der Schulverband bereit ist, am Schiffsthal Flächen an die Stadt zu verkaufen, damit dort eine Kita gebaut werden kann.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, dann ist Bernd Möller (SPD) der größte Bremser für diese Lösung. Er wird in der Zeitung zitiert: „Und Bernd Möller erklärt, dass er im Hauptausschuss (Anm. des Schulverbandes) “die Interessen des Schulverbandes und der Kinder vertrete“, nicht die der Stadt. Dabei verkennt er völlig, dass er von der Ratsversammlung in den Schulverband entsandt wurde, um dort die Interessen der Stadt zu vertreten. Zu den Interessen der Stadt gehört es auch, den Eltern und ihren Kindern ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, und nicht nur, weil es dafür eine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Ich persönlich halte die Fläche des Schulverbandes hinter der Aula von allen möglichen Standorten für den besten. Der Uferschutzstreifen wird dort immer als Totschlagargument angeführt. Da ist nach meinem Kenntnisstand aber nicht korrekt. Hier können Befreiungen ausgesprochen werden, wenn es nachgewiesen wird, dass dort keine besonders geschützten Arten vorkommen. Der Bau von Kindergartenplätzen dürfte im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Damit liegt auch in dieser Hinsicht keine Hinderungsgründe vor, die einer Entlassung aus dem Umweltschutz entgegensteht.

Es geht hier auch nicht darum, dass die Interessen des Schulverbandes gegen die Interessen der Stadt ausgespielt werden, wie die Aussage von Herrn Möller suggeriert: „Das Problem, das die Stadt Plön hat, muss in der Stadt geklärt werden.“ Es geht darum, dass Stadt und Schulverband zu einer sinnvollen Lösung kommen, zum Wohle aller Schul- und Kindergartenkinder aus Stadt und Umland.

Letztendlich hat die Schulverbandsversammlung über den Verkauf der erforderlichen Flächen zu entscheiden. Sie setzt sich aus neun Mitgliedern der Stadt Plön und neun Mitgliedern aus den Umlandgemeinden zusammen.
Sollten die Mitglieder aus Plön mit einer Stimme sprechen, dann wäre es für alle anderen schwerer, eine abweichende Position zu beziehen. Im Prinzip wäre hier eine Mehrheit für eine sinnvolle Lösung denkbar, wenn alle Mitglieder aus Plön für den Verkauf der Flächen an die Stadt stimmen würden und sich zumindest ein Mitglied aus den Umlandgemeinden enthält.
Danach sieht es aber leider nicht aus. 

Ansonsten empfehle ich, auf der Schulverbandsversammlung am 4. April auf das Wahlverhalten der einzelnen Mitglieder zu achten.

Vom Plön-Turbo zurück auf Schneckentempo

Noch Anfang Februar versuchten CDU und SPD, allen voran Bernd Möller (SPD und ehemals Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt), einen Antrag durchzupeitschen (Anmerkung 1), um die Entlassung von geschützten Biotopen aus dem Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zu erreichen. Es geht darum, ob zwei oder sechs Stadtvillen im Baugebiet Düvelsbrook am Trammer See gebaut werden können. Ich habe dazu bereits am 14. Februar einen Beitrag veröffentlicht, der Herrn Möller auf die Palme getrieben hat. In dem Zusammenhang nannte er meinen Blog eine „Sozialkloake“, behauptete, dass die Jugend so sprechen würde, und zog sich einen Ordnungsruf zu. Hier noch mal der Link zum Stein des Anstoßes:
http://www.ingo-buth.de/2023/02/14/voller-einsatz-fuer-zwei-stadtvillen/

Ursprünglich war vorgesehen, über den Antrag auf Entlassung aus dem Biotopschutz am 09. Februar 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zu beschließen.
Für mich sieht es so aus: Die Befürworter des Bauvorhabens könnten befürchtet haben, dass es in diesem Ausschuss keine Mehrheit für eine Befreiung gibt.
Auf jeden Fall haben die Ratsherren Koll (CDU) und Möller (SPD) gehandelt. Sie sind nicht nur Ratsherren, sondern gleichzeitig auch Erster und Zweiter Stadtrat und damit Vertreter des Bürgermeisters. Der Bürgermeister war im Urlaub und als stellvertretende Leiter der Verwaltung haben sie nach gründlichem Studium der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass die Zuständigkeit nicht im GUT liegt, sondern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (STeP). Beide sind selber Mitglied in diesem Ausschuss. Ein Ergebnis gewissenhafter Verwaltungsarbeit. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Nach hinreichend emotioneller Diskussion während der Sitzung des STeP wurde dann entschieden, die Kommunalaufsicht anzurufen. Sie sollte um Rat gefragt werden, welcher Ausschuss tatsächlich zuständig ist. Als Antwort kam der Hinweis zurück, dass die Zuständigkeit nicht klar geregelt ist und in Erwägung gezogen werden solle, die Ratsversammlung entscheiden zu lassen.
Diese Empfehlung wurde aufgenommen. Die Entscheidung über den Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes wurde umgehend auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 28. Februar gesetzt. Allerdings zeichnete sich ab, dass die Ratsherren Möller und Wegener (CDU) nicht an der Ratsversammlung teilnehmen werden. Nach den sehr knappen Abstimmungsergebnissen im GUT und STeP war es nunmehr fraglich, ob CDU und SPD in der Ratsversammlung eine Mehrheit für den Antrag bekommen würden, den Biotopschutz aufzuheben.
Obwohl Anfang Februar noch mit massivem Nachdruck daran gearbeitet wurde, eben diesen Beschluss zu fassen, sah man plötzlich offene Fragen, die vor einem Beschluss noch geklärt werden müssten.
So wurde erst einmal vom Turbo in den Kriechgang zurückgeschaltet. Meine Vermutung, man will Zeit gewinnen.
Allerdings frage ich mich auch, warum man Anfang Februar – übrigens gegen die ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung – schon Knall auf Fall entscheiden wollte, wo die bis heute offenen Fragen doch auch damals schon hätten im Raum stehen können.

Anmerkung 1: Mir ist bewusst, dass dieser Begriff polemisch aufgefasst werden kann. Dennoch verwende ich ihn, weil er meinen Eindruck vom Vorgehen sehr treffend wiedergibt. Der Rest des Beitrages ist nicht polemisch, sondern einen leicht sarkastischen Unterton. Es fällt mir sehr schwer, in dieser Angelegenheit sachlich zu bleiben.

CDU vermasselt den Wahlkampfauftakt

Der Zug ist abgefahren. Die CDU hat ihren Wahlkampfauftakt vermasselt. Sie hatte bereits in der Ratsversammlung am 08. Februar 2023 den Antrag eingebracht, eine Resolution zur Bahnstrecke Kiel – Lübeck zu beschließen. Anlass waren die erheblichen Probleme nach der Übernahme des Bahnverkehrs durch den Verkehrsdienstleister ERIXX. Die Resolution war als Resolution der CDU Fraktion eingebracht. Damit hätte die CDU die anderen Fraktionen unter Zugzwang gesetzt, schließlich kann ja niemand etwas gegen die Verbesserung der Bedingungen im Bahnverkehr haben.
Das hat auch niemand, wie meine alten Blogbeiträge zeigen. Im Gegenteil. Nur damals wurden das Thema nicht zur parteipolitischen Profilierung genutzt, es ging um die Sache, alle haben gemeinsam an einem Strang gezogen. Am Ende wurde eine Entscheidung des Landes, die zu Lasten der Stadt Plön gegangen wäre, doch noch korrigiert. Plön hat den 30 Minuten Takt behalten.

http://www.ingo-buth.de/2014/02/07/ist-der-zug-abgefahren/

http://www.ingo-buth.de/2015/07/08/im-takt-bleiben-mit-bahn-und-bus/

Am 08. Februar 2023 wurde der Tagesordnungspunkt von der CDU zurückgezogen. Damals gab es zwar noch Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr, aber alles lief bereits in Richtung Normalbetrieb. Ich war davon ausgegangen, dass die CDU nunmehr gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen parteiübergreifenden Resolutionstext erarbeitet. Wäre es um die Sache gegangen, wäre das der richtige Weg gewesen.
So lag nun am 28. Februar 2023 erneut ein Resolutionstext vor, der wieder nur die CDU im Briefkopf getragen hat. Das werte ich als erneuten Versuch, die anderen Fraktionen im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes unter Zugzwang zu setzen. Das war ein geschickter taktischer Zug, aber auch allzu durchschaubar.
So wie ich es einschätze, hätten sich die anderen Fraktionen aber nicht unter Zugzwang setzen lassen. Es hätte für die CDU-Resolution keine Mehrheit gegeben. Die Ablehnung hätte man den Wählerinnen und Wählern durchaus erklären können, nicht nur wegen der Taktiererei, sondern auch sachlich.
Der Anlass für die Resolution waren die Störungen im Bahnverkehr Anfang des Jahres. Dieser Anlass ist mittlerweile entfallen. Der Bahnverkehr lief bereits Anfang Februar wieder fast nach Fahrplan.
Wenn man Mitte Februar erneut eine Resolution auf die Tagesordnung für die Ratsversammlung Anfang Mai setzen lässt ist die Frage erlaubt: warum? 
Mit der Zustimmung zu einer solchen Resolution macht man sich lächerlich und stellt seine Glaubwürdigkeit in Frage.
Zudem entwertet eine überflüssige Resolution das Instrument einer Resolution. Eine Resolution wird nur wahrgenommen und auch ernstgenommen, wenn sie ein seltenes und herausragendes Instrument eingesetzt wird. Benutzt man sie zu oft, stumpft sie ab. Sie ist ein Instrument, dass man so selten wie möglich einsetzen sollte. Wenn keine anderen Möglichkeiten mehr hat, ist sie das Mittel der Wahl, um seine berechtigte Interessen an höherer Stelle zum Ausdruck zu bringen. Eine parteiübergreifende Basis verleiht der Petition dann auch das erforderliche politische Gewicht und damit Aussicht auf Erfolg.
Statt den Tagesordnungspunkt einfach absetzen zu lassen nutzte Herr Jagusch, Fraktionsvorsitzender der CDU, dann doch die Gelegenheit, ans Rednerpult zu gehen und noch einmal zu erklären, wie wichtig ihm das Thema ist, er aber bittet, es von der Tagesordnung abzusetzen. Ein gelungenen Wahlkampfauftakt sieht anders aus. 

So schnell wie möglich von Null auf Hundert

Die Stadt Plön hat nach 787 Jahren erstmalig eine Bürgermeisterin, und das ist gut so. Am 28. Februar 2023 wurde Frau Mira Radünzel Schneider im Rahmen einer Ratsversammlung in das Amt eingeführt.
Frau Bürvervorsteherin von Waldersee (CDU) nahm ihr den Amtseid ab.
Herr Thure Koll (CDU) übernahm den „Papierkram“, aber wirklich erwähnenswert ist seine Einführungsrede. Er machte das Zitat aus dem Gedicht „Stufen“ von Hermann Hesse zu seinem Leitmotiv:
„und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“
Seine Worte waren wirklich klug und gut gewählt und dem Anlass entsprechend. Vor allem rechne ich ihm sehr hoch an, dass er den Anlass nicht dazu ausgenutzt hat, um seine Partei im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes zu positionieren. Damit hat er maßgeblich dazu beigetragen, der Einsetzung der Bürgermeisterin in ihr Amt den gebührenden, würdigen Rahmen zu geben. Den Applaus der vielen Anwesenden hat er sich verdient. Chapeau.
Frau Radünzel hat in Ihrer Antrittsrede vermittelt, wie sehr sie sich auf ihre neue Aufgabe freut. Zuerst einmal will sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung kennenlernen und sich mit den anstehenden Themen vertraut machen. Danach wird sie den Kontakt zur Selbstverwaltung suchen. In gemeinsamen Spaziergängen, voraussichtlich Ende des Monats, werden die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Gelegenheit haben, mit ihrer Bürgermeisterin persönlich ins Gespräch zu kommen. Die Termine werden noch gesondert bekannt gegeben.

Bei der Sichtung der Bewerber und Bewerberinnen für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin gab es für mich vier Bewerbungen, die ich als „besonders geeignet“ bewertet habe.
Frau Radünzel Schneider gehörte dazu. Zu meinen Bewertungskriterien gehörten: Erfahrung in der Kommunalverwaltung, Erfahrungen in der Personalführung und Parteilosigkeit. Im Entscheidungsprozess der Fraktionen zeichnete sich schnell eine deutliche Mehrheit für unsere neue Bürgermeisterin ab, die weitere Kandidaturen als aussichtslos erscheinen ließen. Daher habe ich mich der Mehrheitsmeinung angeschlossen. Mit dem einstimmigen Wahlergebnis hat die Ratsversammlung ein deutliches Zeichen gesetzt, das uns viele nicht zugetraut haben. Ich gehe fest davon aus, dass alle Fraktionen Frau Bürgermeisterin Radünzel unterstützen und sie das Vertrauen, das wir ihr entgegenbringen, nicht enttäuschen wird. Ich wünsche ihr viel Glück und Erfolg im neuen Amt. 

Ich beneide die Bürgermeisterin nicht. Grundsätzlich wäre zu wünschen, dass die Amtsinhaberin sich Zeit nehmen könnte, die Verwaltung kennen zu lernen und sich in die aktuellen Themen einzuarbeiten. Sie hat diese Zeit nicht. Zwei Themen stehen an, die innerhalb der nächsten 100 Tage virulent werden. Diese Themen werden nicht nur die Verwaltung fordern, sondern auch im Kommunalwahlkampf – der Wahltag ist in 73 Tagen –  eine Rolle spielen:
1. Lärmschutz entlang der B76/B430
2. Massenalgenanlage auf dem Gelände des Klärwerkes

Wie der Erste Stadtrat Thure Koll in den Mitteilungen des Bürgermeisters erwähnt hat, liegen die überarbeiteten Pläne für den Lärmschutz entlang der B76/B430 (innerörtliche Umgehungsstraße) zur Einsichtnahme aus. Die Ratsversammlung hat sich in Ihrer Sitzung am 26. September 2018 sehr deutlich mit 22 Stimmen bei nur zwei Gegenstimmen gegen die Pläne des Landesbetriebs für Straßenbau ausgesprochen, Schallschutzwände zu errichten. Die Bürgermeisterin wird sich daran messen lassen müssen, ob sie in der Lage ist, die Beschlüsse der Ratsversammlung auch gegenüber dem Land erfolgreich durchzusetzen.
http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Der Förderbescheid für die Massenalgenanlage auf dem Klärwerk wird in diesem Monat erwartet. Die Massenalgenanlage ist Bestandteil eines Nahwärmenetzes für das Quartier Plön Süd-West. Mit dem Eintreffen des Förderbescheids läuft eine Frist von – soweit ich informiert bin – einem Monat. Der Förderbeschied muss in dieser Frist angenommen oder ausgeschlagen werden. In diesem Zeitraum liegen voraussichtlich nicht nur die Osterferien Anfang April, sondern möglicherweise auch die Kommunalwahl am 14. Mai. Auch wenn die Frist auf Anfrage vielleicht verlängert wird, drängt die Zeit bis zur Entscheidung. Dabei sind bis jetzt viele Fragen ungeklärt. Von der Verschandelung der Landschaft durch einen Industriebau am Ortseingang abgesehen ist das finanzielle Risiko für die Stadt ist erheblich und geht in die Millionen. Es liegen öffentlich keinerlei verlässliche Informationen vor, wie hoch die Bereitschaft im Quartier ist, sich wirklich an das Nahwärmenetz anzuschließen. Die Bereitschaft, sich anzuschließen zu lassen, hängt ganz überwiegend vom Preis ab, der für die Wärmeversorgung verlangt wird. Zum Preis ist mir lediglich die Behauptung von Professor Schulz bekannt. Er hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung geäußert, dass es auf jeden Fall billiger wird. Die Kosten für das Nahwärmenetz im Quartier sind in den mir bekannten Berechnungen nicht enthalten. Wer es bauen, betreiben und bezahlen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen, auch wenn es dazu erste Ideen gibt. Möglicherweise wird bei der Risikoanalyse lediglich die Massenalgenanlage betrachtet. Eine Betrachtung ohne das Verteilungsnetz wäre eine völlig verkürzte Sichtweise. 

Ich beneide die Bürgermeisterin im Moment nicht um ihr Amt.

Neben der Amtseinführung standen auch noch die Petition der CDU zum Bahnverkehr und die Entscheidung über die Entlassung von Flächen aus dem Biotopschutz im Baugebiet Düvelsbrook 2 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung. Obwohl ich mir sehr gewünscht hätte, die Themen zu diskutieren und mich gründlich darauf vorbereitet hatte, wurden sie von der Tagesordnung genommen.
Das war auch gut so, weil es ansonsten den festlichen Rahmen der Veranstaltung gesprengt hätte.
Dazu folgt noch ein gesonderter Beitrag in meinem Blog.

Rückkehr des maritimen Jahrhunderts?

Notizen zum Vortrag „Rückkehr des maritimen Jahrhunderts“
von Prof Marsala am 22. Februar 2023 im Rahmen der Wintervorträge an der Marineunteroffizierschule in Plön

Ich habe am Mittwoch einen hoch interessanten Vortrag von Professor Marsala gehört. Während des Vortrages habe ich mir auf meinem Handy ein paar Notizen gemacht. Abkürzungen habe ich ausgeschrieben sowie ein paar Substantive und Verben eingefügt, um zumindest im Ansatz ganze Sätze zu bilden. Das soll jetzt auch keine Nacherzählung sein, sondern eher eine erweiterte Punktuation.
Meine Überlegungen zu einzelnen Aspekten habe ich in Anmerkungen gefasst, die ich an das Ende des Beitrags gesetzt habe.
Los geht’s:


Die Begriffe „Maritim“ und „Seemacht“ sind nicht gleich.
Maritim ist alles, was auf und unter dem Wasser passiert. (Anmerkung 1)
Seemacht als Machtprojektion ist ein militärischer Aspekt. Sie umfasst die Fähigkeit zur schnellen Machtprojektion in entfernten Regionen und die Verfolgung nationaler Interessen.
Signaling (Anmerkung 2)

Seemacht wird im 21. Jahrhundert eine andere Rolle spielen als in den letzten 30 Jahren. (Anmerkung 3)

Deutschland nimmt sich selbst als Landmacht wahr.
Es gibt einen heereslastiger Blickwinkel.
Der Kalte Krieg wird in DEU als Landkonflikt gesehen, von den anderen NATO-Nationen aber überwiegend als Seekonflikt wahrgenommen.
Das A in Nato steht für Atlantik.

Im weiteren Verlauf dazu: Das Sondervermögen Bundeswehr beträgt effektiv nicht 100 Milliarden, sondern um Kreditzinsen, Inflation ect. bereinigt 87 Milliarden. Die sich daraus ergebenden Streichungen gingen überwiegend zu Lasten der Marine.

Verkürztes strategisches Denken in DEU, Internationales Krisenmanagement (IMK)  wird in der Bundeswehr eher als Ballast angesehen. Notwendiges Übel, um den temporären Sitz im UN-Sicherheitsrat begründen zu können und weitergehend eine ständigen Sitz zu beanspruchen. (Anmerkung 4)

Seemacht im derzeitigen Ukrainekrieg:

z.B. Getreideexport, Russland blockiert Getreidelieferungen aus der Ukraine und schiebt „dem Westen“ die Verantwortung dafür zu. Russland stellt sich bei den auf Lebensmittellieferungen angewiesenen Staaten als einer von den Guten dar.  (Anmerkung 5)

Revisionistische Mächte stehen Status Quo Mächten gegenüber
(Russland-China) vs (EU-USA-Japan-Australien)

Chinas Bestreben ist die Kontrolle von Seeräumen.

Es kann die regionale Hegemonie nur erreichen, wenn die USA aus dem Westpazifik und angrenzenden Seengebieten verdrängt werden kann.
Langziel ist die globale Hegemonie.

Je mehr Seemacht, je mehr politische Bedeutung.

Selbstverständnis der USA: “Stopping Power of Water”
Senator Knox 1919.
Das Territorium der USA war vor der Einführung von Langsteckenbombern und Interkontinentalraketen von außen nahezu unangreifbar.
Auch heute ist es zwar zu zerstören, aber vermutlich nicht zu besetzen.
Strategische Zielvorstellung der USA: Verhinderung, dass ein Hegemon am gegenüberliegenden Ufers des Atlantik oder Pazifik entsteht.
Bezeichnend dafür: Kriegseintritt USA 1. und 2. Weltkrieg, als sich abzeichnete, dass sich an der Gegenküste ein anderer Hegemon etablieren könnte, sowohl in Europa wie auch in Japan. 

Damit der andere den Fuß nicht in die Tür stellt, stellt man ihn selber in die Tür, um strategisches Vakuum zu füllen. Derzeitiges Vorgehen Chinas, aber auch Russlands in Afrika, um sich den Zugriff auf Rohstoffe zu sichern. 

Die Herausforderung im Bezug auf Russland sind ein rein nukleares Problem;
im Bezug auf China haben sie mehrere Dimensionen.
Die Europäischen Staaten tuen zu wenig, um den Herausforderungen zu begegnen.

Symbolischer Schulterschluss mit USA durch Beteiligung im IndoPazifik, um zu zeigen, dass DEU die Gefährdungseinschätzung der USA teilen, um allianzfähig zu bleiben.

Genereller historischer Trend: Wirtschaftlicher Erfolg, der dann militärisch absichern werden muss, daraus entwickeln sich Hegemonieinteressen.

Ukraine ist nicht Taiwan, Situation ist nicht vergleichbar.

Macron, Scholz, Johnson, Biden haben unmittelbar vor dem Einmarsch Russlands den NATO Beitritt gegenüber Putin ausgeschlossen.
Danach Russland mit überzogenen Forderungen und anschließender Gewaltanwendung
Erst danach massive Unterstützung der Ukraine durch den Westen.

Xi auf Parteitag: regionale Konflikte sind nicht leicht zu gewinnen, daraus implizit abgeleitet der Auftrag an das eigene Militär, aus Fehlern der Russischen Armee in der Ukraine zu lernen und im Bezug auf ein mögliches Vorgehen gegen Taiwan ansprechende Vorbereitungen treffen.
Die Fähigkeit, Taiwan zu besetzen, könnte 2025 erreicht sein.

WU kündigt Friedensplan an.
Chinas möglicher Friedensplan könnte so aussehen:
USA geben Taiwan auf und lösen das Chinesische Problem,
Russland gibt im Gegenzug die Ukraine auf und löst das „Westliche“ Problem

Ausführungen zu einer Frage nach einer Europäischen Armee:
EU Armee eher unwahrscheinlich und auch problematisch. 2/3 Mehrheit in Brüssel für einen Militäreinsatz auch deutscher Soldaten gegen Deutsche Interessen birgt innenpolitischen Sprengstoff.
Spezialisierung einzelner Staaten auf einzelne Teilstreitkräfte oder militärische Fähigkeiten wird zumindest von Deutschland und Frankreich nicht mitgetragen, weil das eigene Machtverständnis das nicht zuläßt. 
Wahrscheinlichste Option: EU Streitkräfte fähig, eigene Operationen zu führen, bleiben aber auch Mitglied der NATO, stehen nicht in Konkurrenz zur NATO.

Meine Anmerkungen:

Anmerkung 1: Der Begriff greift zu kurz. Aus meiner Sicht gehören auch der Luftraum über dem Meer und der Meeresboden mit den darin ruhenden Bodenschätzen dazu. 

Anmerkung 2: Signaling ist nach meinem Verständnis synonym mit den englischen Begriffen „Demonstration“ und „Showing the Flag“, aber Seemacht geht weit über Flaggezeigen hinaus und schließt die Anwendung von militärischer Gewalt von See an Land einschließlich amphibischer Operationen mit ein.

Anmerkung 3: Diese Äußerung ist auch aus meiner Sicht richtig, greift aber in Verbindung mit dem Titel des Vortrages zu kurz. Das letzte Jahrhundert war kein maritimes Jahrhundert, das abgeschossen wurde und nun zurückkehrt. Wir leben seit gut 500 Jahren in einer Maritimen Epoche, beginnend mit der Kolonialisierung Südamerikas, Afrikas und Asiens. Seither gehen globale Handelsinteressen Hand in Hand mit deren militärischer Absicherung auf See, also Seemacht. Die Europäischen Staaten, später auch die USA sowie Japan und Australien, konnten sich aufgrund überlegener Technik (Segelschiffe, später Dampfschiffe, heute auch andere Antriebe) ausgerüstet mit überlegener Artillerie oder später auch modernerer Fernwaffen und Seeluftstreitkräfte) gegen jede andere Handels- und Seefahrtsnation durchsetzen. Bei einer derartigen Betrachtung endete die „Epoche Vasco da Gama“ (der indische Staatsmann und Historiker K. M. Panikkar hat diesen Begriff geprägt, bezieht sich aber auf Asien und läßt Süd- und Mittelamerika ebenso außer Acht wie Afrika) nicht mit der Dekolonialisierung Asiens nach dem Zweiten Weltkrieg. Somit wären die letzen 30 Jahre nur „Wetter“ im Vergleich zu 500 Jahren „Klima“.

Anmerkung 4: Ich hatte vor einigen Jahren die Gelegenheit, einen ehemals einflußreichen Politiker in einem persönlichen Gespräch zu erleben. Er wollte namentlich nicht genannt werden, bezeichnete dann das deutsche Streben nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat als illusorisch und benutzte das schöne Wort: Großmannssucht. 

Anmerkung 5: Viel entschiedener im Hinblick auf Seemacht ist der Marinestützpunkt Sevastopol auf der Krim. Sevastopol ist ein Heimathafen der Russischen Flotte. Er ist der einzige Hafen „am warmen Wasser“ (Prof Marsala nutzte diesen Begriff später unter Bezug auf Karl Marx, der gesagt hat, Russland ohne Zugang zum warmen Wasser sei wie ein Riese ohne Augen.“
Der Marinestützpunkt Murmansk liegt hoch im europäischen Norden, Überwassereinheiten der Russischen Marine müssen sich zwischen der Nordspitze Norwegens und dem Polareis „durchquetschen“. Der Marinestützpunkt Wladiwostok liegt an der Pazifikküste, von der freien See durch die Japanischen Inseln getrennt, beide Stützpunkte sind weit ab vom Schuss.
Die Einheiten in Sevastopol auf der Krim sind die Einheiten, die schnell in das Mittelmeer und von dort aus in den Indischen Ozean oder Atlantik verlegt werden können. Der Syrische Marinehafen Tartus ist für die Zwischenversorgung von Kampfschiffen auf dem Weg in den Indischen Ozean von großer Bedeutung. Als logistischer Abstützpunkt ist er für länger anhaltende Einsätze im Mittelmeer ebenso unerläßlich wie die russischen Luftwaffenstützpunkte in Syrien. Seekrieg wird in der Luft gewonnen, ein in Deutschland mehr und mehr in Vergessenheit geratener Merksatz.
Das das für mich der entscheidende Aspekt im Bezug auf Seemacht in Verbindung mit der Besetzung der Krim 2014 wie auch die uneingeschränkte russische Unterstützung des Assad-Regimes in Syrien.

Alles in allem ein hoch interessanter uns sehr „spannend“ gehaltener Vortrag, der leider Indien außer Acht ließ. Indien baut – ebenso wie China, nur nicht so schnell und erfolgreich – seine Marinestreitkräfte auf, um seine Einflußzone im Indischen Ozean abzusichern. Beide Atommächte haben einen ungelösten Grenzkonflikt im Himalaya. Beide dehnen ihre maritimen Einflußzonen aus. Die Grenzen der maritimen Einflußzonen werden mehr und mehr aufeinandertreffen. Ich würde vermuten, dass der Aspekt Seemacht in 30 Jahren auch im Verhältnis der beiden Milliardenvölker eine zunehmende Rolle spielen wird. Das Konzert der Seemächte wird im laufenden Jahrhundert im asiatischen Raum spielen.
Eine Bewertung der Folgen, die sich langfristig daraus ergeben könnten, wäre durchaus noch interessant gewesen. 

Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.