Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Pedelecs für die Verwaltung

Im Hauptsausschuß am Montag stand auch die Anschaffung von zwei Dienst-Pedelecs (1) für die Stadtverwaltung auf der Tagesordnung.
Diese Anschaffung war bereits beschlossen, aber die Selbstverwaltung hatte noch einen Sperrvermerk auf die Anschaffung gelegt. Es sollte vor der abschließenden Entscheidung geklärt werden, ob eine Kauf- oder eine Leasinglösung günstiger wäre.

Es hat sich dann herausgestellt, dass die Kauflösung mit 3400,- € pro Pedelec deutlich günstiger ist als ein Leasing mit Kosten von 5400,- € pro Stück.

Kritik an der Anschaffung wurde u.a. von Jörg Schröder (Die Linke) geäußert. Er vertrat die Ansicht, die Mitarbeiter*innen könnten auch die Sprottenflotte vor der Sparkasse nutzen.
Dem hielt der Bürgermeister entgegen, daß hierfür die Nutzung der Mobiltelefone erforderlich sei und die Mitarbeiter*innen nicht gezwungen werden können, die entsprechende App herunterzuladen. Der Kollege Schröder schlug daraufhin vor, Diensthandies anzuschaffen.
Damit fand er aber wenig Anklang.

Auch der Vorschlag, ein Pedelec und ein Diensthandy anzuschaffen, wurde nicht weiter verfolgt, da zwei Pedelecs als Minimalausstattung angesehen wurden.

Ein anderer Kritikpunkt gegen die Anschaffung war, daß die E-Autos der Sprottenflotte den Mitarbeiter*innen der Verwaltung zur Verfügung ständen. Der Bürgermeister verwies darauf, dass die Pedelecs als Alternative zum PKW zu sehen sind. Insbesondere auf kürzeren Strecken könnten Mitarbeiter*innen schnell und ohne Parkplatzsuche zu Außenterminen gelangen.

Das sind Begründungen, die ich uneingeschränkt mittrage.

Was ich nicht mittrage ist das Argument des Bürgermeisters, dass dadurch ein Beitrag geleistet wird, die Innenstadt “autofrei” zu machen. Für mich ist die Innenstadt autofrei genug, so wie sie ist. Ich trete nach wie vor jedem Versuch entgegen, die Parkplätze in der Innenstadt zu vernichten. Ihr Erhalt ist mir wichtig, auf dem Marktplatz ebenso wie in der Lübecker Straße.  

Was mich immer etwas enttäuscht sind die Begründungen zur Klimarelevanz. „Durch die Anschaffung von Diensträdern (Pedelecs) können kürzere Dienstfahrten mit motorisierten Fahrzeugen vermieden werden, sodass ein positiver Effekt für den Klimaschutz zu erwarten ist.“ ist eine Binsenweisheit, abgesehen davon, dass auch ein Pedelec motorisiert ist, wenn auch mit einem E-Motor.

Herr Jagusch (CDU) regte an, die Nutzung der E-Autos und der Pedelecs in Fahrtenbüchern zu erfassen. Sie sollen nach 2 – 3 Jahren ausgewertet werden, um eine Aussage zu treffen, ob die Anschaffung sinnvoll war. Wenn ja, sollen die Pedelecs dann weiter betrieben werden.

Die Aufhebung des Sperrvermerkes wurde dann einstimmig – bei einer Enthaltung – beschlossen.

Kleiner Exkurs:
Ich bin dieses Jahr nach Lissabon und zurück geflogen. Für die Kompensation des CO2 Ausstoßes habe ich bei Atmosfair 16,50 € bezahlt. Das bedeutet nichts anderes, als daß man für den Preis der beiden Pedelecs über 400 Mittelstreckenflüge kompensieren kann. Ich habe daher argumentiert, daß der Beitrag eines Pedelecs zum Klimaschutz nicht wirklich signifikant ist und aufgezeigt, dass man mit dem Geld deutlich mehr für die CO2 Bilanz erreichen könnte, wenn man das Geld in die Kompensation steckt und die bisherigen Verkehrsmittel weiter nutzt.
Ein Kollege verwies dann darauf, daß ein Pedelec in der Produktion 380 kg CO2 erzeugt. (Ich hab gerade einmal nachgesehen, daß der CO2 Fußabdruck des Pedelec ca. 8 gr. pro km beträgt und 10 – 15 mal niedriger ist als der eines E-Autos. Eigentlich ist völlig klar, daß ein Pedelec CO2 günstiger ist als ein E-Auto oder ein Verbrenner.
Dass E-Autos ab einer Kilometerleistung irgendwo zwischen 40.000 und 60.000 eine günstigere CO2 Bilanz aufweisen, dürfte weitgehend unstrittig sein, auch wenn mein Kollege von Bündnis 90/die Grünen erwähnte, daß der Wert günstiger sein. Ich hatte den Wert vor einiger Zeit mal in einer Studie dazu gelesen, die ich über eine Seite von Bündnis90/Die Grünen gefunden hatte.
Leider habe ich das Dokument auf die Schnelle nicht wieder gefunden.
Dafür fand ich einen Beitrag der Industrie- und Handelskammer. Dort ist ein Bericht verlinkt, der nicht leicht zu lesen ist und klar macht, dass bei dem Vergleich derart viele Faktoren in die Betrachtung einfließen, dass eine wirklich stimmige Aussage nicht möglich ist.
https://www.ihk-niederbayern.de/wirtschaftsstandort-niederbayern/zahlen-fakten-analysen/verbrenner-vs-elektroautos-4412950?shortUrl=%2Fverbrenner-elektro
https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/sustainability-innovation/2019/WP02-2019_Treibhausgasemissionsbilanz_von_Fahrzeugen.pdf
Ich sehe mich aber bestätigt, daß ein E-Auto in Verbindung mit einem E-Speicher im Keller, einer Photovoltaik-Anlag auf dem Dach und einer eigenen Ladestation die vermutlich CO2 günstigste Lösung ist. Wenn mein guter alter Diesel irgendwann ersetzt werden muß, wäre das wohl meine Nachfolgelösung.

Anm (1), weil ich bislang nicht wußte, wo der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike ist:
Bei einem Pedelec unterstützt ein E-Motor die Fortbewegung, solange die Pedale getreten werden. Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Km/h gelten Sie als Fahrrad.
S-Pedelecs sind leistungsstärker. Sie unterstützen den/die Fahrer*in bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Erforderlich ist eine Zulassung in Form von einem Versicherungskennzeichen, eine Haftpflichtversicherung und einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller). Es besteht Helmpflicht. Der/Die Fahrer*in muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen ist untersagt, normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht benutzt werden.

E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung. Sobald sie ohne Treten schneller als 6 km/h fahren, handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis, die der Leistungsstärke entspricht, sind Pflicht. 

Wiedereingliederung des Bauhofes

Die wohl wichtigste Entscheidung der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses wurde zum Tagesordnungspunkt 7 / “Rückführung des Baubetriebshofes von den Stadtwerken Plön AöR zur Stadt Plön” getroffen.
Einstimmig (11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung) faßte der Ausschuß den Beschluß, der Ratsversammlung folgendes zu empfehlen:
– Rückführung des Baubetriebshofes aus der AöR zur Stadt Plön als Regiebetrieb.
– Planung der Umsetzung der Leitung des Baubetriebshofes.
Die Wiedereingliederung des Bauhofes in die Verwaltung soll spätestens zum 01. Januar 2023 abgeschossen sein.

Damit ist zwar noch keine endgültige Entscheidung gefallen, aber die Richtung ist vorgegeben.
Die Ratsversammlung wird am 15. Dezember über diesen Schritt zu beschließen haben.
Wenn im Rahmen der weiteren Prüfung keine gravierenden Gründe erkannt werden, die zu einem Überdenken der Entscheidung führen sollten, wird dieser Weg beschritten.

In der Diskussion konnte niemand sagen, warum der Baubetriebshof seinerzeit aus der Verwaltung ausgegliedert wurde. Im Grunde genommen ist das für die aktuell anstehende Entscheidung auch belanglos.
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden künftig Umsatzsteuern auf Bauhofleistungen zu zahlen sein, weil der Bauhof nunmehr als externer Dienstleister angesehen wird.
Durch die Wiedereingliederung in die Verwaltung wird die Tätigkeit des Bauhofes zu einer Tätigkeit innerhalb der Verwaltung. Damit fällt auch keine Umsatzsteuer an.

Alle Denkansätze, die daraus hinauflaufen, Rasenmäher und Papierkörbe leeren zu hoheitlichen Aufgaben umzudeuten, um die AöR bei den Stadtwerken zu lassen, sind eher fragwürdig und angreifbar. 
Herr Hochstädter vom Büro Sander + Partner berät die Verwaltung und hat die Thematik noch einmal anschaulich erörtert.

Würde diese Wiedereingliederung nicht erfolgen, würden sich die Rechnungen, die die Stadtwerke bislang an die Stadt schicken, zukünftig um die Umsatzsteuer (üblicherweise 19%) erhöhen.
Daher ist es im Grunde genommen schon ein Gebot des wirtschaftlichen Handelns, diesen Weg zu gehen.

Am Personalbestand soll sich nichts ändern, lediglich die Organisationsstruktur wird angepaßt. Die Überlegungen des Bürgermeisters laufen darauf hinaus, den Betriebsleiter als Teamleiter im Fachbereich 2 anzusiedeln. Das wird im Detail natürlich noch zu klären sein.

Möglicherweise wird es noch zu einer Diskussion kommen, ob die Wiedereingliederung zu einer Gebührenerhöhung führt. Mit Sicherheit wäre eine Gebührenerhöhung vorprogrammiert, wenn wir diesen Schritt nicht gehen würden und künftig Umsatzsteuer zu zahlen hätten.
Aus meiner Erfahrung als Gebührenzahler heraus kann ich nur sagen, daß Gebühren auf lange Sicht gesehen immer gestiegen sind, vielleicht mit Ausnahme der Telefongebühren, aber das sind seit der Marktöffnung für Kommunikation auch keine Gebühren im eigentlichen Sinne mehr.
Ich vermute, dass sich die Gebühren für Leistungen des Bauhofes, z.B. Straßenreinigung, auf lange Sicht moderat erhöhen, da Personal- und Energiekosten ebenfalls eher steigen.
Wenn Kosten für den Geschäftsführer der AöR künftig nicht mehr eingerechnet werden, dann hat das nach meiner persönlichen Einschätzung eher nur einen kurzfristigen Einfluß auf die Gebührenhöhe. Aber ich möchte betonen, daß das eher persönliche Einschätzungen sind, die auf keinen verläßlichen Daten beruhen.
Eine verläßliche Aussage zur Gebührenentwicklung ist im Moment nicht möglich.

Versteht die Bürgervorsteherin überhaupt ihr Amt?

In einem mitleiderregenden Artikel in Kieler Nachrichten vom 05. November äußert die Bürgervorsteherin Frau Gräfin von Waldersee, „Aber ich bin noch für anderthalb Jahre gewählt und werde in der Zeit meine Aufgaben noch so wahrnehmen, wie ich es für richtig halte.“

Besser wäre, wenn Sie sich vornehmen würde, ihre Aufgaben richtig wahrzunehmen.
Tatsächlich wurde sie nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, sondern von der Ratsversammlung. Vielleicht wäre einmal interessant nachzuschlagen, ob die Ratsversammlung sie auch wieder abwählen kann.
Ihr Amt als als Ratsfrau stellt niemand in Frage. Dafür ist sie auch gewählt.

Aber genau das liegt das Problem. Frau Gräfin von Waldersee ist nicht in der Lage, ihre Funktionen als Ratsfrau und als Bürgervorstehende sauber zu trennen.

So hat sie zu Beginn ihrer Amtszeit zum Beispiel die Bürgerfragestunden nicht in Räumlichkeiten der Stadt durchgeführt, sondern in den Räumen eines privaten Unternehmens, mit dem Sie in direkter Verbindung stand.

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Leitung der Sitzung der Ratsversammlung. Die Sitzungsleitung hat sie neutral durchzuführen. Tatsächlich kommentiert Sie regelmäßig die Wortbeiträge ihrer Kolleg*innen.

Natürlich kann Sie sich in der Ratsversammlung als Ratsfrau auch parteilich äußern. Das ist ihr gutes Recht, das ihr niemand abspricht. Dann muß sie das aber auch klar machen, dass sie sich als Ratsfrau äußert. Vom Verfahren her kann Sie sich auf die Redner*innenliste setzen und dann das Wort ergreifen, wenn sie an der Reihe ist. Um klar zu  machen, daß sie als Ratsfrau spricht, sollte sie die Sitzungsleitung an ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter übergeben, so wie das Verfahren es vorsieht. Das wirkt zwar etwas komisch, aber wenn ich den Hauptausschuß leite, dann halte ich mich an das Verfahren. Ich will ganz klar machen, wann ich mich als Ausschußvorsitzender äußern und wann aich als Ratsherr meine Meinung sage.

Verfahrenstreue ist allerdings – meiner Meinung nach – auch keine Stärke der Bürgervorsteherin. 

Wir haben in der Ratsversammlung keine Begrenzung der Redezeit. Das müßte die Bürgervorsteherin als Sitzungsleiterin wissen. Man könnte erwarten, dass sie als Bürgervorsteherin das kleine Einmaleins der Sitzungsleitung beherrscht. Trotzdem unterbrach sie die Rede meines Kollegen Bernd Möller mit den Worten, dass wir nicht in der Schulstunde seien. Damit hat sie nicht nur gegen die Regeln verstoßen. Sie hat sich auch eines klassisches Vorurteil gegen Lehrer*innen bedient. Die Größe, sich zu entschuldigen, hatte sie nicht.

Ihr Vorgehen im Fall der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema Ascheberger Parkplatz ist nach meiner Meinung erneut ein Beispiel dafür, dass Sie ihr Handwerk nicht beherrscht. Im Handwerk gibt es für mangelhafte Arbeit den Ausdruck Pfusch. In diesem Fall würde ich nicht so weit gehen und sagen, ihr Vorgehen sein völlig ungeeignet, die Probleme zu lösen.
Im Grunde genommen hat sie sich erst einmal um Probleme gekümmert, die keine sind oder für die es keine politische Lösung gibt.

Ihre offizielle Informationsveranstaltung sollte die Themen Parkgebühren und Erweiterungsbau des Kioskes am Ascheberger Parkplatz behandeln, so war es zumindest in der Presse zu lesen.
Da es keine öffentliche Einladung gab, stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine offizielle Informationsveranstaltung war.

Besonders bedenklich ist aber, daß es nach meinem Kenntnisstand kein Schutzkonzept zur Vermeidung von Coronainfektionen gegeben hat. Das ist um so schlimmer, als daß es sich ja angeblich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hat. Nach meiner Überzeugung ein Akt der Verantwortungslosigkeit.

Von der Veranstaltung hat sie zuerst dem Bürgermeister erzählt, so berichten die Kieler Nachrichten. Das ist ein unglücklicher Ausdruck. Erzählen tut man Märchen, einen Bürgermeister informiert oder unterrichtet man. Aber das nur nebenbei. Der hat ihr von der Durchführung der Veranstaltung abgeraten. Zum einen war nie geplant, auf dem Ascheberger Parkplatz Parkgebühren zu erheben, zum anderen ist der Erweiterungsbau Gegenstand eines laufenden Verfahren, das abschließend durch die Kreisverwaltung entschieden wird. 

Für den von Ihr angesetzten Termin standen aus Termingründen weder der Bürgermeister noch  Fachpersonal aus der Verwaltung bereit.
So etwas klärt man nach meinem Verständnis in Vorfeld, bevor man zu einer  Informationsveranstaltung einlädt. Das gilt um so mehr, wenn ein Thema behandelt werden soll, von dem man keine Fachkenntnisse hat.

Mit dem Ausschußvorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat sie dem Interview nach telefoniert. Interessant wäre auch zu wissen, ob der Ausschußvorsitzende ihr in dem Telefonat zur Durchführung geraten hat oder ob sie gegen seine Empfehlung gehandelt hat. Auf jeden Fall hat der Ausschußvorsitzende des SteP nicht an der Veranstaltung der Bürgervorsteherin teilgenommen. Ansonsten: siehe oben.

Die Mitglieder der Ratsversammlung hat sie nicht über ihre Veranstaltung nicht informiert, geschweige denn eingeladen.

Die Mitglieder der Ausschüsse (Hauptausschuß und Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung) hat sie ebenfalls nicht informiert, geschweige denn eingeladen.

Allein ihrer Fraktion (CDU) hat sie wohl Bescheid gesagt. Teilgenommen haben lediglich die Ratsherren Wegener (CDU) und Kruppa (CDU, fraktionslos). Für mich ein klares Zeichen dafür, daß  sie für die Veranstaltung noch nicht einmal Rückhalt in ihrer eigenen Fraktion hatte. Damit stellt sich wieder die Frage: „Was war das eigentlich für eine Veranstaltung, wenn es keine offizielle Informationsveranstaltung noch eine Veranstaltung der Fraktion war?“

Den weiteres Argument, warum ich mich nicht mehr durch die Bürgervorsteherin der CDU vertreten fühle ist Ihre Äußerung im Ausschuß, als sie erwähnte, daß die SPD Fraktion ihr schon seit dem Vorgang um den Kollegen Möller das Vertrauen entzogen hat: „Es interessiert mich nicht mehr, was die denken und darum informiere ich die auch nicht mehr.“
Dieser Ausspruch zeigt für mich nur zu deutlich, daß sie nicht in der Lage ist, ihr Amt unparteiisch auszuüben.

Wenn Ihr die Probleme mit dem Parkplatz bekannt waren, warum hat sie die Probleme nicht bereits früher an die Verwaltung herangetragen oder über die Fraktion oder als Ratsfrau in die Ausschüsse eingebracht, statt sie in so verunglückter Form zu thematisieren.
Daß die CDU-Fraktion weiß wie es geht, hat sie in der selben Sitzung im nicht-öffentlichen Teil bewiesen.

Dass die Bürgervorsteherin sich jetzt auf die Nebenthemen fokussiert und schon die nächste Ortsbegehung ankündigt, werte ich als Ablenkungsmanöver von einer von ihr völlig verpatzen populistischen Aktion.

Die Thematisierung der übrigen Themen, die im Zusammenhang mit dem Ascheberger Parkplatz stehen, wird sicher in den zuständigen Ausschüssen erfolgen, wenn entsprechende Anträge vorliegen, die dann in rechtlicher, fachlicher aber auch in finanzieller Hinsicht erläutert und bewertet werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Dann kommen wir hoffentlich zu einer sachlichen Diskussion zurück.

Ihre Ankündigung, eine erneute Begehung des Parkplatzes zu initiieren, hilft auch nicht weiter.

Um jetzt nicht nur zu kritisieren ein Vorschlag für das weitere Vorgehen:
Der richtige Schritt wäre aus meiner Sicht, einen Ortstermin des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gemeinsam mit dem Hauptausschuß und dem Bürgermeister zu vereinbaren. Der Termin darf dann auch gerne öffentlich sein, so daß vor Ort Anregungen und Fragen aufgenommen oder geklärt werden können.

Gerade eben habe ich gesehen, daß sie nunmehr die Ratsmitglieder und die bürgerlichen Mitglieder zu einer Ortsbegehung eingeladen hat. Leider geht aus der Einladung nicht hervor, ob die Begehung fachlich durch die Verwaltung begleitet wird. 
Dazu habe ich vor 5 Minuten eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.
Es geht aus der Einladung auch nicht hervor, ob die Öffentlichkeit teilnimmt. 
Das werde ich bei der Bürgervorsteherin noch nachfragen.
Sie macht halt weiter, wie sie es für richtig hält.

Bericht über die “Informationsveranstatlung” der Bürgervorsteherin im SteP

Dienstag Abend fand eine „Informationsveranstaltung“ der Bürgervorsteherin zum Thema Ascheberger Parkplatz statt.
Sie hatte wohl – außer ihrer eigenen Fraktion – weder die anderen Mitglieder der Ratsversammlung noch die Mitglieder der Ausschüsse vorab über die Veranstaltung informiert.
Auch auf der Homepage der Stadt war keine Information über diese Veranstaltung eingestellt.
Es stellt sich daher die Frage, ob es sich damit überhaupt um eine öffentliche Informationsveranstaltung gehandelt hat oder um eine Privatveranstaltung der Bürgervorsteherin in ihrer Funktion als Ratsfrau.

In der Lokalpresse wurde angekündigt, daß des bei der Veranstaltung um folgende Fragen geht:
1. Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz
2. Erweiterungsbau des Kiosks

In meinem Beitrag vom 02. November 2021 habe ich mich bereits dazu geäußert, daß:
1. über Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz zwar am Rande beraten, aber noch nicht einmal abgestimmt wurde und
2. der Erweiterungsbau eine baurechtliche Angelegenheit ist, die nach den Buchstaben des Gesetzes zu bewerten ist und entsprechend entschieden wurde.
Diese Themen wurden dann auch gar nicht angesprochen.

Dafür wurden Dienstag Abend mehrere andere Themen angesprochen:

– Unerlaubtes Übernachten von Wohnmobilen außerhalb der Wohnmobilfläche
– Fehlende öffentliche Toilette und in Folge
– Nutzung der Grünflächen für die Notdurft
– Fehlender Zebrastreifen zum Übergang in den Schloßwald
– Nutzung durch schwere Nutzfahrzeuge
– Rutschige Fahrbahnoberfläche auf der Ein- und Ausfahrt
– Unübersichtliche Situation bei der Ein- und Ausfahrt
– Motorradtreff wegen des Lärms als Störfaktor, das allerdings nur als Randnotiz

Die meisten Probleme wurden nach Aussage der Bürgervorsteherin bereits in der Vergangenheit an sie herangetragen. Da wundert es mich, daß sie nicht schon lange reagiert hat.
Sie hätte ohne Probleme in Ihrem Namen oder über ihre Fraktion entsprechende Anträge in den entsprechenden Ausschüssen stellen können. Auch Anfragen an die Verwaltung wären eine Möglichkeit gewesen.
Alternativ hätte sie die Fragen und Anregungen auf dem kurzen Dienstweg an den Bürgermeister und seine Verwaltung weitergeben können. Nichts dergleichen ist passiert.
Augenscheinlich ging es ihr darum, auf einen öffentlichkeitswirksamen Zug mit 2400 Unterschriften aufzuspringen, um sich den Anschein der sich Kümmernden zu geben. Nach meiner Meinung war das nichts anderes als eine populistische Hau-Ruck Aktion.

Wenn ich die Berichterstattung der Kieler Nachrichten von heute richtig verstehe, hat sie den Termin auch nicht mit dem Bürgermeister abgestimmt, der am betreffenden Tag bereits einen anderen Termin hatte. Auch die Fachleute in der Verwaltung, die die Anwesend*innen hätten informieren können, waren durch andere Termine gebunden.
Mit Sicherheit hätte die Verwaltung zu dem ein oder anderen Thema schon einmal Stellung beziehen und Zusammenhänge erklären können.
So wie es aussieht, war das aber gar nicht gewollt.
Wenn die „Informationsveranstaltung“ nur “gut gemeint” war, dann war die Vorbereitung und Durchführung aber in höchstem Maße unprofessionell.

Daher habe ich persönlich den Eindruck, daß es keine „Informationsveranstaltung der Bürgervorsteherin“ war, sondern eine Informationsveranstaltung der CDU, die unter dem Deckmäntelchen des Amtes der Bürgervorsteherin durchgeführt wurde.

Wenn die Bürgervorsteherin öffentlich als Bürgervorsteherin auftritt, hat sie die gesamte Ratsversammlung zu vertreten. Nach meinem Verständnis hat sie die Mitglieder der Ratsversammlung und der Ausschüsse so zeitgerecht über die Termine von öffentlichen Informationsveranstaltungen zu informieren, daß die Kolleg*innen die Gelegenheit haben, sich vorzubereiten und die Teilnahme einzuplanen.
Als Kommunalpolitiker haben dann auch lediglich zwei Kollegen aus der CDU an der Veranstaltung teilgenommen.

Abweichend von der Ankündigung in der Berichterstattung in den Kieler Nachrichten war es dann auch nicht die Bürgervorsteherin, die im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung über ihre Informationsveranstaltung berichtet hat, sondern der von mir geschätzte Kollege Wegener.
Er hat in seiner sachlichen Art dann darauf hingewiesen, daß es weder um Parkgebühren noch um Baugenehmigungen ging, sondern über die von mir bereits oben aufgeführten Kritikpunkte. Im Grunde genommen hat er der Bürgervorsteherin damit aus der Patsche geholfen.

Über Lösungen zu den oben genannten Kritikpunkten wird man sicher im einzelnen sprechen können. Die Lösung der Probleme wird dann aber nicht nur in den Händen der Stadt liegen. Nur mal eine kurze Einschätzung aus dem Stand, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit hat.
Der rutschigen Belag in der Ein- und Ausfahrt erfordert doch zuerst einmal die Klärung, ob hier ggf. der Bund oder das Land mit einzubinden ist, falls die Flächen nicht der Stadt gehören.
Auch bei der Frage nach der Übersichtlichkeit der Ein- und Ausfahrten sowie des Erfordernisses eines Zebrastreifens wird zumindest die Einbindung der Unteren Verkehrsaufsicht des Kreises erforderlich sein.
Die Frage, ob hier ein Toilettenhaus errichtet werden darf, wird mit Sicherheit Klärungsbedarf mit dem Kreis nach sich ziehen. Nach meiner ersten Einschätzung wäre das ein Bauvorhaben im Außenbereich, das nicht zulässig ist.
Vielleicht stehen die schweren Nutzfahrzeuge ja auch auf dem Parkplatz, weil er ihnen dafür angeboten wurde, damit die LKW-Fahrenden nicht in den Wohngebieten vor ihren Häusern parken. 
Bevor wir in den Ausschüssen Entscheidungen zu den Kritikpunkten und Anregungen treffen, wären doch erst einmal die entsprechenden Fragen zu klären. Da diese Punkte bereits seit längerem an die Bürgervorsteherin herangetragen wurden frage ich mich, warum sie nicht längst gehandelt und die Themen in die Ausschüsse eingebracht hat.

Natürlich will ihr niemand verbieten, mit Bürger*innen zu reden. Vermutlich werden viele von uns Ratsfrauen und -herren angesprochen, zumindest ich bekomme gelegentlich Hinweise und Rückmeldungen. Dafür wurden wir gewählt.
Als Ratsfrau der CDU kann die Bürgervorsteherin selbstverständlich so viele Gespräche und Informationsveranstaltungen durchführen wie sie will, dann aber bitte unter ihrem eigenen Namen oder im Namen der CDU.

Es sieht so aus, als müßte man die an sich selbstverständlichen Regeln für öffentliche Informationsveranstaltungen der Stadt, die sie als Bürgervorsteherin vertritt, einmal schriftlich fixieren, damit ein Regelwerk vorliegt, an das man sich halten kann.
Vielleicht wäre das ja erst mal ein Thema für den nächsten Ältestenrat.

Die Aussage der Bürgervorsteherin in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, die SPD Fraktion hätte ihr das Vertrauen entzogen, daher würde sie uns auch nicht informieren, zeugt für mich von einem sehr seltsamen Amtsverständnis.
Ich habe im Gegenzug zum Ausdruck gebracht, daß es genau diese wiederholten Fehlleistungen sind, die zum Entzug des Vertrauens geführt haben. 

Der Ascheberger Parkplatz und die Bürgervorsteherin

Am Freitag, dem 26. Oktober 2021 berichteten die Kieler Nachrichten im Lokalteil auf Seite 26: „Traum vom Anbau droht zu platzen“. Es geht zum einen um die Einführung von Parkgebühren (die nie beschlossen wurden), zum anderen um einen Anbau an den Kiosk am Ascheberger Parkplatz.
Letztendlich geht es aber auch um das Vorgehen der Bürgervorsteherin, die für Dienstag zu einer Versammlung eingeladen hat.

Erstens: Es gibt keinen Beschluß, auf dem Ascheberger Parkplatz Parkgebühren einzuführen. Die Entscheidung über die Parkgebühren und deren Höhe liegt beim Bürgermeister. Der Bürgermeister hat gemeinsam mit dem Hauptausschuß über die Erhebung von Parkgebühren im Stadtgebiet beraten. Im Rahmen der Beratung wurde auch nachgefragt, ob man auf dem Ascheberger Parkplatz Gebühren erheben sollte. Das hat der Bürgermeister von vornherein abgelehnt. Die meisten Mitglieder des Hauptausschusses lehnten das ebenso ab.
Die Stimmungslage war so eindeutig, daß es dazu noch nicht einmal eine Abstimmung gab.
Von daher ist die Befürchtung unbegründet.

Zweitens: Der Kiosk ist in der Tat in die Jahre gekommen, das stimmt. Er steht im Außenbereich. Im Außenbereich darf grundsätzlich nicht gebaut werden, außer, es handelt sich um so genannte „privilegierte Bauvorhaben“.  Eine Sanierung von bestehenden Gebäuden nach meiner Einschätzung baurechtlich zulässig. Sanierung heißt aber nicht Abriß und Neubau. Sanierung heißt auch nicht „Erweiterung“. Die geplante Erweiterung ist nach rechtlicher Bewertung der städtischen Bauverwaltung rechtlich nicht zulässig. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt teilten die Rechtsauffassung der Verwaltung einstimmig.
Wir haben uns in der Vergangenheit bei der Erteilung oder der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens schon mal über die rechtliche Bewertung der städtischen Verwaltung hinweggesetzt. Letztendlich wurden die Entscheidung dann aber von der Bauaufsicht des Kreises korrigiert. Hätte die Selbstverwaltung der Stadt hier das Einvernehmen erteilt, wäre es nach meiner Einschätzung spätestens bei der Bauaufsicht des Kreises wieder „einkassiert“ worden. 

Drittens: Der Zeitung entnehme ich, daß die Bürgervorsteherin für Dienstag, den 02. November ab 18:30 in der Tourist Info eine Info Veranstaltung plant, um die Themen Parkplatz-Gebühren und Imbiss-Erweiterung zu diskutieren. Zu den Parkplatzgebühren sollen 2400 Unterschriften überreicht werden, die die Betreiberin des Kiosks gesammelt hat.

Parkplatzgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz wurden im Hauprtausschuß bereits diskutiert. Der Hauptausschuß ist auch für Parkgebühren zuständig. Der Bürgermeister entscheidet über Parkgebühren. Er hat entschieden, es wird sie nicht geben. Ich weiß jetzt nicht, was weiter diskutiert werden soll. Die 2400 Unterschriften helfen auch nicht weiter, weil es nichts zu helfen gibt.

Der Erweiterungsbau des Imbiss ist auch kein Thema, das diskutiert werden muß. Ein Bauantrag wird nach den Buchstaben des Gesetzes entschieden. Man kann das diskutieren, aber das hilft nicht weiter, im Gegenteil. In den allermeisten Fällen, wo Baurecht über öffentlichen Druck erzwungen werden soll, wird von der Genehmigungsbehörde ein ganz besonders kritischer Blick auf das Objekt geworfen. Diesbezüglich ist die Bürgervorsteherin nach meiner Einschätzung gerade dabei, der Betreiberin einen Bärendienst zu erweisen.

Das gesamte Vorgehen der Bürgervorsteherin erstaunt mich ohnehin. Ich kann nicht erkennen, daß es sich überhaupt um eine offizielle Veranstaltung der Stadt handelt. Die Bürgervertreterin vertritt die Ratsversammlung nach außen, da hätte ich erwartet, daß sie die Mitglieder der Ratsversammlung über eine öffentliche Veranstaltung vorab informiert. Zumindest hätte ich erwartet, daß ich als Vorsitzender des Hauptausschusses informiert werde, da Parkplatzangelegenheiten in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fallen. Nichts dergleichen ist erfolgt.
Ich hätte auch erwartet, daß über eine öffentliche Veranstaltung auf der Homepage der Stadt Plön informiert wird. Auch das ist nicht der Fall.
Zu guter letzt ist nicht erkennbar, ob die Veranstaltung unter 2G oder 3G Corona-Regeln laufen wird oder wie der Schutz gegen Corona-Ansteckungen überhaupt gewährleistet werden soll.

Nach meiner Einschätzung steht das Ganze unter dem Vorzeichen der Unprofessionalität. Ich bin aber gespannt, was die Presse so berichten wird.
Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Da wird die Bürgervorsteherin dann sicher berichten, was sie am Dienstag so erlebt hat.
Die Sitzung des Ausschusses wäre ohnehin der bessere Anlaß gewesen, die Unterschriften zu überreichen. Schließlich wurde hier die Entscheidung getroffen, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben zu versagen.

Nein, ich bin wirklich nicht Gilde

Am 16. September 2021 habe ich den Beitrag “Ich bin nicht Gilde” geschrieben. Zu diesem Beitrag hat ein Bekannter von mir und ein Mitglied der Gilde einen Kommentar geschrieben. Da mich die Argumentation in dem Kommentar nicht überzeugt und mir einige Fragen gestellt werden, möchte ich darauf antworten. 

Der besseren Lesbarkeit und des besseren Verständnisses wegen kopiere ich hier erst einmal den Kommentar. Im weiteren Verlauf des Beitrages ist dann meine Antwort zu lesen. 

Hallo Ingo,

ich bin ja etwas spät mit dem Lesen, aber nun möchte ich doch antworten.
Schließlich bin ich frischer Rekrut der Gilde 

Zunächst zum Ausspruch “Gilde ist Plön, Plön ist Gilde”.

“Gilde ist Plön” drückt die Verbundenheit der Gilde mit Plön aus. Dagegen ist nichts zu sagen, oder?

“Plön ist Gilde” meint jetzt sicher nicht, dass Plön und die Gilde ein und dasselbe wären, Plön in der Gilde aufginge oder alle Plöner sich als Gilde zu fühlen hätten. Du musst dich also nicht vereinnahmt fühlen.

Was ist denn Plön für dich? Für mich ist Plön alles das, was die Identifikation mit Plön stärkt, was zum Wohlfühlen in Plön und zum sozialen Zusammenhalt der Bürger beiträgt. Plön ist Schloss, Twieten und Seen, TSV und PSV, Chöre, Kirchengemeinde, Kulturverein, die Initiative Schönes Plön, für dich sicher auch der SPD-Ortsverein und nicht zuletzt eben auch die Gilde. Natürlich, jeder wird seine eigene Rangfolge haben, was für ihn die Verbundenheit mit Plön ausmacht, was Plön für ihn besonders macht. Und jeder wird einiges gar nicht nennen. Aber das, was für dich nicht wichtig ist, mag dennoch für Plön wichtig sein. Weil es eben einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt darstellt. Wie die Gilde in meinen Augen. Plön wäre ohne die Gilde ärmer, nicht mehr dasselbe. So verstehe ich “Plön ist Gilde”.

Und das hätte die Stadt nach 400 Jahren durchaus auch mit einem repräsentativen Geschenk anerkennen können.

Den historischen Abriss zur Zeit 1920-1950 hab ich nicht wirklich verstanden.

Du willst doch sicher nicht sagen, dass ich monarchistisch, nationalsozialistisch oder sonst irgendwie antidemokratisch gesinnt bin?
Oder irgendein anderer Gildebruder?
Dass andererseits die Gildebrüder immer auch Kinder ihrer Zeit waren, ist hingegen selbstverständlich und keinen Artikel wert.

Also, was willst du sagen?

Bleibt der Vorwurf, dass keine Frauen Mitglieder sind. Ja, und? Es gibt doch eine ganze Reihe Vereine, Chöre etc., die sich explizit nur an ein Geschlecht wenden. Gerade auch viele Frauenvereine. Ich kann das gut verstehen, dass Frauen oder Männer auch mal unter sich sein wollen. Und sie dürfen sich auch organisieren. Andererseits mag es auch gut sein, dass du selbst dich in einer reinen Männerrunde unwohl fühlst. Wie schön, dass wir alle unterschiedlich sind! Wie langweilig wäre die Welt sonst. Dann trittst du eben nicht ein.

Im übrigen: Die Gildeschwestern spielen tatsächlich eine wesentliche Rolle in der Gilde. Nicht einmal die Königswahl kann gegen die Gildeschwester stattfinden. Und natürlich macht Feiern ohne Frauen viel weniger Spaß. Sei also versichert, die Gildeschwestern fühlen sich in der Gilde wohl. Und einige bleiben ihr sogar als Witwe noch verbunden und kommen weiterhin zum Gildefest.

Vielen Dank noch für die Glückwünsche, wir hatten tatsächlich ein schönes Gildejubiläum.

Beste Grüße

Hans-Dirk

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Hallo Hans Dirk,

erst einmal vielen dank für Deinen sehr schönen und diplomatischen Kommentar als Erwiderung auf meinen Beitrag. Ich teile Deine Sicht der Dinge nicht oder zumindest nicht in den meisten Punkten.

Vielleicht war ich in meinem Beitrag zu diplomatisch und nicht klar genug. Ich versuche es noch einmal.

„Plön ist Gilde, Gilde ist Plön“ drückt zweifellos einen Alleinvertretungsanspruch aus. Beide Sätze werden in einem direkten Sinnzusammenhang genannt und sind auch in einem Sinnzusammenhang zu verstehen.
Deinem Ansatz, jeden Satz einzeln für sich zu interpretieren, kann ich nicht folgen.

Die Gilde kann wirklich nicht für sich in Anspruch nehmen, Plön zu sein, da sie über ihre Satzung schon einmal die Hälfte der Bevölkerung, nämlich die Frauen, als gleichwertige Mitglieder ausschließt.
Soweit ich das sehe, sind Frauen als Gildeschwestern nur gerne gesehen, wenn sie entweder die Frau oder Witwe eines Gildebruders sind.
Welchen Status hat eine Gildeschwester, wenn sie von einem Gildebruder geschieden wird?  Ich vermute einmal, daß sie als Gildeschwester nicht mehr akzeptiert wird. Das wäre Ausdruck eines sehr antiquierten Denkens, oder? 

Eine Frau hat natürlich die Möglichkeit, den Antrag auf die Aufnahme als gleichgberechtigtes Mitglied in die Gilde zu stellen, aber ich gehe davon aus, daß ein solcher Antrag unter Bezug auf die Satzung von vorn hinein abgelehnt wird.
Nein, das ist nicht das zeitgemäße Plön, das ich mir vorstelle.

Die Gildebrüder sind auch kein repräsentativer Schnitt durch den männlichen Teil der Bevölkerung. Ein Blick auf die Plakate : „Gilde zeigt Gesicht“ zeigt das. Gilde ist ein kleiner Teil von Plön, in dem sich überwiegend Honoratioren, Geschäftsleute und Funktionsträger zusammengetan haben.

Mein Standpunkt zu repräsentativen Geschenken in Zeiten klammer Kassen: 

In der Haushaltssitzung des Hauptausschusses wurde beschlossen, einem Sportverein einen Zuschuß von 2000,- Euro zu streichen. Dieser Zuschuß war dem Verein bereits zugesagt, da er im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten vorher bereits beschlossen wurde.
Nicht nur vor diesem Hintergrund erschienen mir 2000,- Euro für ein repräsentatives Geschenk für einen Verein, der nicht als gemeinnützig anerkannt ist, nicht als vertretbar. Daran ändert auch das 400 jähriges Jubiläum des Vereines nichts.
Soweit ich informiert bin, läßt der Bürgermeister ja auch schon daran arbeiten, der Gilde ein hübsches Geschenk zukommen zu lassen.

Weil Du es angesprochen hast, ein Abriß über die Geschichte eines Vereine, und wenn es auch nur die letzten 100 Jahre umfaßt, wird anläßlich eines 400 jährigen Jubiläums sicher erlaubt sein, zumal ich mich dabei auf ein Buch beziehe, das mit Unterstützung bzw. auf Veranlassung des Vereines herausgegeben wurde.

Natürlich sind die Mitglieder der Gilde Kinder ihrer Zeit, aber wie es bei Kindern so ist, sie können sehr unterschiedlich sein. Zu Beginn der Zwanziger Jahren waren die Gildemitglieder ganz offenbar gegen die neue Demokratie eingestellt. Wie sonst ließe sich erklären, daß man unter den Fahnen der untergegangenen Monarchie und nicht unter der Fahne der neuen Demokratie marschieren wollte? Andere Kinder der Zeit traten für die Demokratie ein. 

Wenn sich 10 Jahre später viele Gildemitglieder der Gleichschaltung durch die NS-Diktatur widersetzen, dann doch vermutlich nicht, weil sie sich in kurzer Zeit zu glühenden Verfechtern der demokratischen Ordnung der Weimarer Republik entwickelt haben, sondern weil sie nach wie vor der monarchistischen Gesellschaftsordnung anhingen.
Immerhin, und das sage ich mit allem Respekt, waren die meisten Gildemitglieder offenbar so konservativ, daß sie keine glühenden Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie wurden.

Ich habe damit weder Dir noch irgendeinem anderen Gildemitglied – und einige kenne ich ja persönlich – vorgeworfen oder unterstellt, Nationalsozialist oder Monarchist zu sein oder entsprechenden Gedankengut nachzuhängen. Ich würde die Mitglieder der Gilde noch nicht einmal in die Nähe solchen Gedankengutes rücken. Aber das Festhalten daran, Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder aufzunehmen, ist für mich heute so rückwärtsgewandt wie das Festhalten an der alten Reichsflagge in den Zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts.

Vor 400 Jahren – zu Zeiten der Gründung der Gilde – wurden Frauen noch als Hexen verbrannt. Gut 100 Jahre später endete die Zeit der Hexenverfolgung auf dem Gebiet des heutigen Deutschland. 
Es wäre aus meiner Sicht durchaus angebracht, nach über 100 Jahren Frauenwahlrecht den diskriminierenden Ausschluss von Frauen zu beenden.
Dabei möchte ich die beiden Umstände in ihrer Brutalität und Wirkung nicht gleichsetzen, es geht vielmehr um die Verdeutlichung, daß gesellschaftlicher Fortschritt oft eine lange Zeit brauchen, bis er überall ankommt.

Der Verweis auf reine Frauenvereine ist im übrige der untaugliche Versuch, vom eigentlichen Thema abzulenken. Diese Art der Argumentation bezeichnet man heute als Whatabourtism. Ich will da jetzt nicht weiter drauf eingehen.

Also, nichts für ungut, aber für mich ist Plön nicht Gilde und Gilde ist für mich auch nicht Plön und das bitte ich zu akzeptieren.

 

Planungsverband, ein Ende auf Raten

Gestern tagte der Planungsverband “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf”, gemeinhin auch bekannt als Planungsverband Seewiesen.

Vorweg: Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen:
1. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verlegung der Straße, so wie vom Eigentümer gewünscht.
2. Der Planungsverband wird im April 2022 zusammentreten, um über seine Auflösung zu beschließen, sofern bis dahin keine verbindliche Planungsabsicht geäußert wird.
3. Der Eigentümer soll angeschrieben werden, sich bis Ende November zu erklären, wie er sich in die Entwicklung des Neubaugebietes einbringen will.

Der Verbandsvorsitzende, BM Winter, stellte fest: Das ist der erste Beschluß des Planungsverbandes, in dem der Begriff Auflösung vorkommt, der einstimmig gefaßt wurde.

Insgesamt war die Stimmung in der Sitzung eigenartig. Niemand aus der Verbandsversammlung sah mehr eine realistische Chance, daß sich hier ein Neubaugebiet entwickeln läßt, weder von den Plöner, noch von den Rathjensdorfer Seite.

Es konnte auch nicht geklärt werden, was der Eigentümer eigentlich will, Er hat an der Sitzung nicht teilgenommen. Das wunderte vor allem die Mitglieder der Verbandsversammlung, die bisher uneingeschränkt hinter dem Projekt standen. Es wurde geäußert, daß dies wohl auf ein Desinteresse an der weiteren Entwicklung zurück zu führen sein müßte.
Die Rathjensdorfer Bürgermeisterin äußerte, daß der Eigentümer betont bei dem Zusammentreffen betont hätte, seine Ruhe haben zu wollen. Daher die Absicht, die Straße zu verlegen, um einen größeren Abstand zu seinem Wohnhaus zu erreichen.

Meine Annahme, daß nebenbei noch ein paar hochpreisige Baugrundstücke entwickeln werden sollen, wurde zwar als Vermutung bezeichnet. Ich betonte, daß die Annahme, daß keine Baugrundstücke entstehen sollen, ebenfalls eine Vermutung sei.

Allerdings bestätigten die Rathjensdorfer Mitglieder meine Annahme, daß die blau eingezeichneten Felder keine Bestandsgebäude sind. Damit ist die Vermutung, es handelt sich um potentielle Flächen für Neubauten, durchaus plausibel.

Es stellte sich dann die Frage, ob sich auf der Fläche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überhaupt noch etwas entwickeln ließe. Bürgermeister Winter äußerte dazu, es gäbe zwei interessierte Investoren, die aber nichts mit dem Eigentümer zu tun haben wollen. Andererseits seien die Grundstückspreise im Moment derartig hoch, daß sich vielleicht etwas rechnen könnte.

Ich bezeichnete die derzeit hohen Immobilienpreise als Blase, weil viel Geld in spekulativer Absicht in Grundstücke und Immobilien angelegt wird, Geld, für das es auf der Bank keine Zinsen gibt. 

Einige Mitglieder der Verbandsversammlung ließen auch durchblicken, daß Sie es als Druckmittel gegenüber dem Eigentümer sehen würden, jetzt einen Termin für die Auflösung des Verbandes zu setzen. Zudem bestand die einhellige Meinung, daß erst eine belastbare Planung vorliegen müsse, bevor über eine Verlegung der Straße gesprochen werden kann. 

Ich persönlich sehe die Gefahr, daß bis April eine Planungsabsicht vorgestellt wird, von der wir aber wissen, daß sie am Ende nicht realisierbar ist. Auf Basis einer bloßen  Absichtserklärung darf aber m.E. keine Entscheidung über die Verlegung der Straße getroffen werden. Das darf nur im Zusammenhang mit dem letzten Beschluß erfolgen, der Baurecht schafft. 

Bei einer realistischen Bewertung der jetzigen Situation wird es im April 22 dann zum Beschluß kommen, den Planungsverband aufzulösen. 

Der Planungsveband zuckt noch. Überarbeitete Version I

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.

Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.

Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.
Ich habe ich entschlossen, meinen Beitrag 17. Oktober 2021 noch einmal zu überarbeiten, nicht zuletzt auch, weil ich von verschiedenen Seiten auf den Beitrag angesprochen wurde.
Eigentlich hatte ich mir den heutigen Vormittag vorbehalten, um noch einmal Akteneinsicht zu nehmen. Da ich auf meinen Antrag auf Akteneinsicht kein Antwort erhalten habe, hatte ich noch einmal Zeit, mich etwas inniger mit dem Thema zu befassen.

Der Eigentümer des Gutshofes hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln.
Es stellte sich zudem heraus, dass die Projektentwickler von der Aufgabe zurücktraten, weil eine technische Erschließung des für ein Wohngebiet auf den Moorböden der Trammer Seewiesen wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Zudem kam noch die Frage auf, wie mit den alljährlichen Überschwemmungen der Seewiesenflächen zu verfahren wäre.

Am 09. Juli 2021 fand auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Das zeugt von geringem politischen Instinkt, ein intimes Treffen mit einem Immobilienentwickler zu einer Fläche, die in den vergangenen Jahren für erhebliche Irritation in der Bevölkerung gesorgt hatte und die auch in der Plöner Ratsversammlung höchst umstritten ist.
Dazu kommt noch der Widerspruch zu den Wahlkkampfaussagen von Bürgermeister Winter, der seinerzeit die Einstellung des Projekts Seewiesen im Falle seiner Wahl angekündigt hatte.

Der Eigentümer brachte bei dem Treffen im kleinsten Kreise am 09. Juli 2021 „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“
(Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Der Eigentümer hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße, die an seinem Grundstück, dem ehemaligen Gutshof Tramm, vorbeiführt. Mit der Verlegung würde das Gelände des Gutshofes erheblich erweitert, dem Eigentümer würden dann einige neue Bauflächen zufallen. Das an einer Stelle im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich, an der es für jeden Bürger völlig unmöglich wäre, eine Baugenehmigung zu erhalten.

Die Planskizze zur Straßenverkegung ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwarz gekennzeichnet. Ich glaube nicht, daß ich die Zeichnung mißverstanden habe.

Nach meiner Einschätzung würden diese Neubauflächen zu einer weiteren, erheblichen Zersiedelung der Landschaft beitragen. Der Standort der historischen Gutsanlage würde nach meiner Annahme in eine exklusive kleine Wohnanlage verwandelt, die keinen wesentlichen Beitrag zum Baulandangebot für Plön oder Rathjensorf leisten würde, sondern lediglich zu ein paar superteuren Bauplätzen. Der Natur- und Erholungsraum zwischen Trammer See und Kleinem Plöner See würde zersiedelt und durch einige wenige hochpreisige Grundstücke erheblich gestört.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß die beiden Bürgermeister auf so ein Ansinnen  nicht eindeutig reagiert haben.

Im Rahmen der beantragten Akteneinsicht wollte ich eigentlich klären, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Aus der Vorlage des Planungsverbandes geht eigentlich klar hervor, daß die Prüfung des Amtes Großer Plöner See zusammen mit der Kreisplanung ergeben hat, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die in der Vorlage getroffene Einschätzung, die Gefahr einer Zersiedelung durch eine Splittersiedlung sei nicht gegeben, weil es sich ja schließlich um eine „Neubausiedlung“ handeln würde, offenbart zwei Aspekte:

Erstens: die offensichtlich bereits abgestecken Claims für ein „Neubaugebiet“ in einem Bereich, der weder baulich noch politisch als tragfähige Siedlungsfläche betrachtet werden kann.

Zweitens: eine zumindest für mich erkennbare fehlerhafte Information der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung sowie der Einwohner*innen von Rathjensdorf und Plön.

Bei einer isolierten Bauentwicklung in der freien Landschaft oder der scheibchenweisen Vergrößerung der Gutsanlage Tramm handelt es sich nach meiner Bewertung eindeutig um die illegale Vergrößerung einer Splittersiedlung. Mich würde interessieren, wie die Landesplanung den Sachverhalt rechtlich bewertet.

Die Landesplanung hatte in der Vergangenheit aber schon klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet auf den Trammer Seewiesen zu entwickeln.

Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Der Planungsverband zuckt noch, Sitzung am Montag

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.
Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.
Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.

Der Eigentümer des Gutshofes, Timm von Bargen, früher Timm Barnstedt, hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln. Am 09. Juli 2021 fand nun auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Er brachte dabei „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“ (Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Herr von Bargen hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße. Damit wird auch das Gelände des Gutshofes erweitert. Es bietet dann Raum für die Entwicklung von Neubauten. Die nunmehr vorgelegte Planung kommt mir sehr bekannt vor. Sie ähnelt den Planungen, an die ich mich aus früherer Zeit erinnere.
Ich stelle die Skizze hier nicht ein, um keine Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen, sie ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwer gekennzeichnet.
Für Freitag bzw. Montag habe ich im Rathaus um Alteneinsicht gebeten, um unter anderem diese Vermutung genau zu klären. Bislang habe ich auf meine Anfrage keine Antwort.

Klären will ich auch, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Als Ergebnis der Prüfung des Amtes Großer Plöner See mit der Kreisplanung ist der Vorlage zu entnehmen, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die Landesplanung hat in der Vergangenheit aber klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet zu entwickeln.
Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Damit besteht die Perspektive, daß in der Sitzung des Planungsverbandes wieder darüber beraten wird, neue Pläne zu entwickeln und zu beraten.

Ich persönlich halte einen neuen Versuch für aussichtslos. Er bindet nur wieder Arbeitskraft in der Verwaltung der Stadt Plön. Der Bürgermeister hat in der letzten Zeit ohnehin schon darüber geklagt, daß die Verwaltung ausgelastet ist. Zusätzliche Aufgaben bedeuten möglicherweise auch zusätzliches Personal und damit zusätzliche Kosten. Wir sollten us auf das wesentliche und das machbare konzentrieren und keinen Luftschlössern hinterherlaufen.

Was käme nach meiner Einschätzung auf uns zu?
Es wären wieder zahlreiche Untersuchungen und Vorarbeiten erforderlich.
Der Investor müßte einen Bebauungsplan für die Trammer Seewiesen entwickeln und mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, der Kreisplanung und der Landesplanung sowie dem Planungsverband abstimmen.
Die ursprünglichen Planungen, den auszuhebenden Torf auf den umliegenden Feldern zu verteilen, dürften nicht mehr realisierbar sein. Aus Klimaschutzgründen wäre es ein schwerer Fehler. Torf ist ein CO2 Speicher, eine Verteilung auf Feldern oder die Verbauung in einem Lärmschutzwall würde Klimaschutzbemühungen entgegenlaufen, weil das bislang gebundene CO2 dann freigesetzt wird. Das Neubaugebiet würde wesentlich kleiner und unrentabler.
Die Potentialanalysen für die Innenraumverdichtung müßten vermutlich neu geschrieben oder zumindest überarbeitet werden.
Die Plöner Analyse hat sich in den vergangenen Jahren als „zu vorsichtig“ herausgestellt. Im Innenraum wurde bereits deutlich mehr Potential entwickelt, als seinerzeit aufgezeigt wurde.
Die Rathjensdorfder Analyse war aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf die sie gedruckt wurde. Sie beinhaltete lediglich das Potential für 3 Wohneinheiten, obwohl in der Gemeinde seinerzeit bereits auf mehr als 20 Wohneinheiten herumgeplagt wurde. Hier hat der damalige Rathjensdorfer Bürgermeister falsch geantwortet, als ich ihn ausdrücklich danach fragte.
Nur wenn kein Potential für die Entwicklung von Wohnraum im Innenraum nachgewiesen werden kann, darf außerhalb des Innenbereiches, also etwa auf den Trammer Seewiesen, etwas entwickelt werden. Das entscheidende ist, daß Potential im Innenbereich vorhanden ist. Das Rathjensdorf bislang nicht in der Lage war, da etwas draus zu machen, ist für die Genehmigung eines Neubaugebietes auf der „Grünen Wiese“ unerheblich.
Darüber hinaus wäre eine neue Folgekostenberechnung durchzuführen. Alleine die Herstellung einer neuen Straßenverbindung für das neue Wohngebiet dürfte für die Stadt Plön unwirtschaftlich sein. Auch darum ging seinerzeit der Streit mit dem Investor. Von Seiten des Investors wurde eine „wirtschaftliche Lösung“ angestrebt. Die Richtlinie zur Anlage von Straßen aus dem Jahr 2006 sollte nicht zur Anwendung kommen. Damit hätte die Stadt eine Straße übernommen, deren Haltbarkeit durchaus nicht an die Haltbarkeit einer Straße herankommt, wie entsprechend der RAST 2006 gebaut wurde. Was die Instandhaltung von Straßen kosten kann, hat uns die 5-Seen Straße von Stadtheide nach Niederkleveez vor Augen geführt. Für die reine Sanierung sollten 150.000,- Euro im Haushalt bereit gestellt werden.
Es wäre ein Fuß- und ein Radweg erforderlich, um das Neubaugebiet an die Stadt anzubinden.
Die angrenzenden Naturflächen, also das noch halbwegs intakte Ufer des Trammer Sees und der Teich, der in der Tat ein malerischer Teich ist und keine Brennesselwüste, wie manche despektierlich meinten, müßte vor zusätzlichem Nutzungsdruck durch die Besiedelung geschützt werden. Schließlich will Plön ein „Green Labeling“. Alles andere wäre „Green Labering“.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wäre zu prüfen. Ein kostspieliges „Muß“.
Zudem soll sich das Gebiet – das wird die Argumentation sein, sie war es zumindest immer – sich besonders an junge Familien richten. Zum Einen funktioniert das aber nur, wenn man entsprechende Regelungen vereinbart, was man nie wollte, zum Anderen entsteht durch junge Familien auch die Verpflichtung, für Kindergartenplätze und Schulen zu sorgen. Die hierfür entstehenden Kosten wären durchaus zu berücksichtigen.

Ich bin nicht Gilde

„Plön ist Gilde, Gilde ist Plön“, habe ich vor einiger Zeit gehört oder gelesen. Da ich mich ungern vereinnahmen lasse möchte ich kurz anmerken, daß „ich vielleicht Plön bin“, aber mit Sicherheit bin ich nicht Gilde.

Der erste Nachweis der Gilde ist – auch wenn sie vermutlich älter ist – eine Gravur auf dem Silberschild, das der Vogel, der am Königsschild hängt, im Schnabel trägt. Sie verweist auf das Jahr 1621. Daher feiert die Gilde in diesem Jahr ihr 400-jähriges Bestehen.

Das ist in der Tat ein bemerkenswertes Ereignis, denn es gibt wohl nur wenige Vereine, die auf eine 400 jährige Geschichte zurückblicken können. Ich kann daher gut verstehen, daß die Gilde dieses Jubiläum feiert und ich möchte dazu auch gratulieren.

Ich nehme das  zum Anlaß, mich auch einmal kritisch mit der Gilde auseinander zu setzen. 

Anläßlich dieses Jubiläums habe ich das Buch „Friede – Freude – Eintracht, Geschichte der Plöner Schützengilde von 1621 e.V.“ erworben. Zusammengetragen wurde es von Jochen Storjohann, erschienen ist es 1996 in der Edition Barkau. Ich habe es mit großem Interesse gelesen.

An dieser Stelle möchte ich jetzt nicht die gesamte Gildegeschichte wiederkäuen, sondern mich auf einige Aspekte der jüngeren Geschichte beschränken. Als Quelle beziehe ich mich lediglich auf das oben genannte Buch.

Die Gilde befand sich schon in den zwanziger Jahren in dem Spagat zwischen Fortschritt und Rückwärtsorientierung. 1922 wurde den Mitgliedern empfohlen, anläßlich des Gildefestes die Schwarz-Weiß-Rote Flagge zu hissen. Das ist die Flagge des 1918 nicht besonders rühmlich untergegangenen Kaiserreiches. Die Flagge der Weimarer Republik und seiner demokratisch verfassten Gesellschaftsordnung war Schwarz-Rot-Gold. Das ist die Flagge, die ihren Ursprung in den Befreiungskriegen gegen Napoleon hat und die beim Hambacher Fest getragen wurde, einem der elementaren Ereignisse für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland. Sie ist heute unsere Staatsflagge.
Der damalige Landrat hat die Ältermänner zu sich zitiert. Der Landrat hat „sich gegen die Abhaltung des Festes als auch die Aufhängung der Fahnen in den alten Reichsfarben““ ausgesprochen. „Die Gilde hat das Fest dann dennoch abgehalten, allerdings wurden die alten Fahnen durch Girlanden ersetzt, aber nicht „aus Feigheit“, wie Ältermann Blohm in seinem Gildebericht schrieb.“

Für mich legt diese Episode die Annahme nahe, daß die der Mehrheit der Gildebrüder seinerzeit der Weimarer Republik ablehnend gegenüberstanden. Es würde auch eher der Stimmungslage der nationalkonservativen Kreise entsprechen, auf eine Wiedereinführung eines monarchistischen Systems hinzuwirken. Es darf nicht vergessen werden, daß die letzten Kriegsjahre und die vier Jahre nach Kriegsende von wirtschaftlicher Not und politischer Unsicherheit geprägt waren. Der Wunsch insbesondere  bürgerlicher Kreise nach Stabilität und Wohlstand der Vorkriegszeit ist nachvollziehbar, läßt aber die demokratischen Defizite und sozialen Probleme der „Kaiserzeit“ außer Acht.

Meine Hypothese, daß sich die Gilde seinerzeit aus überwiegend nationalkonservativem Klientel zusammensetzt, wird durch die Ereignisse 11 Jahre später gestützt. Die Gilde ist zu dem Zeitpunkt offenbar zutiefst gespalten. Die Nationalsozialisten versuchen, die Gilde gleichzuschalten. Die nationalkonservativ orientierten Mitglieder der Gilde zogen sich offenbar aus dem Gildeleben zurück. So zumindest deute ich die Schilderungen in dem oben genannte Buch. Im Jahr 1934 erschienen nur noch 26 Mitglieder zur Generalversammlung der Gilde. Im Jahr 1925 war die Beteiligung mit 17 Mitgliedern noch geringer. 1938 weigern sich die Mitglieder der Gilde, für ihren Umzug die Uniform des (nationalsozialistischen) Deutschen Schützenbundes zu tragen. Aus diesem Grund wurde in der Einladung darauf hingewiesen, „daß der Anzug nicht wie bisher getragen werden sollte, „sondern Straßenanzug und als einheitliche Kopfbedeckung Schützenhut mit blau-weißer Kokarde““. Allerdings wird für mich nicht deutlich, ob diese Form des Widerstandes aus der Ablehnung des Nationalsozialismus als Unrechtssystem beruht oder sich lediglich gegen die Umwälzungen wendet, weil  entsprechend der neuen Vorgabe ein “Fest als wahre Volksgemeinschaft“ und nicht mehr das Gildefest „in althergebrachter Weise“ gefeiert werden sollte.
Die Abneigung der nationalkonservativen Kreise gegen die Bewegung des „böhmischen“ bzw. „österreichischen Gefreiten, wie Reichspräsident Hindenburg Hitler bezeichnet haben soll, ist jedenfalls bekannt.
Die Verwerfungen zwischen nationalkonservativen und nationalsozialistischen Strömungen in der Gilde fanden wohl 1939 ihren Höhepunkt. Der damalige NSDAP Bürgermeister Dostal trat aus der Gilde aus und ermahnte die Mitglieder in einem Schreiben, daß Sorge zu tragen sei, daß „die Mitglieder der Gilde nicht im betrunkenen Zustand hinter der Hakenkreuzfahne hermarschieren. Nach den bisherigen Erfahrungen sei eine solche Gewähr nicht gegeben.“

Damit will ich vor allem deutlich machen, daß es in Organisationen oder Vereinigungen Beharrungskräfte und Kontinuität gibt, die Jahrzehnte und politische Systeme überdauern können. Andererseits unterliegen auch Weltanschauungen dem stetigen gesellschaftlichen Wandel.

Im November 1948 trafen sich dann, drei Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, 23 Mitglieder zur Generalversammlung und nahmen das offizielle Gildeleben wieder auf.

Zumindest in den Sechziger Jahren bis hin in die Mitte der Siebziger Jahre waren die Schützenfeste große gesellschaftliche Ereignisse mit einer deutlich erkennbaren Beteiligung der Bevölkerung. Wer sich ein Bild davon machen will, sollte einmal versuchen, die Folge „Schützenfest“ aus der Serie Kleinstadtbahnhof von 1972 zu sehen.

In den letzten Jahren hat die Gilde dann aber doch an gesellschaftlicher bzw. gesellschaftspolitischer Bedeutung verloren. Sie ist zwar vorhanden und macht großflächig auf sich aufmerksam, aber die Beteiligung der Plöner*innen an Veranstaltungen der Gilde hat doch stark nachgelassen, zumindest im Vergleich zu den sechziger/siebziger Jahren.
Es wäre nebenbei mal interessant prozentual aufzuschlüsseln, wie viele Angehörige der Ratsversammlung früher Mitglied waren und wie viele es heute sind.

Obwohl auch heute viele Plöner, die Rang und Namen haben, Mitglied in der Gilde sind, muß sich die Gilde die Frage stellen lassen, ob sie mit Ihrer Form der Traditionspflege nicht ein wenig aus der Zeit  fällt. Schaut man sich die Bilder auf ihren Plakaten an, die mit „Gilde hat Gesicht“ betitelt sind, sieht man dort ausschließlich die Gesichter überwiegend älterer und ausschließlich weißer Männer. Sie stellen damit keinen repräsentativen Durchschnitt durch die Bevölkerung dar und kann allein von daher nicht Plön sein.

Der redaktionelle Teil des oben genannten Buches endet auf Seite 135 mit der Aussage: „… in der Gilde sitzen … „Bürgermeister und Postbote nebeneinander.“ Daß dort laut Statuten immer noch keine Postbotin sitzen darf, ist eine Eigenart, die die Gilde sicherlich nicht so schnell ändern wird.“
Das ist auch heute – 25 Jahre später – immer noch so.

Die Gilde grenzt auch heute noch über ihre Staturen die Hälfte unserer Bevölkerung aus. Die Statuten widersprechen vom Grundsatz her auch dem Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, … benachteiligt werden.

Ich will hier auch nicht auf juristische Feinheiten eingehen, aber daraus die Aussage abzuleiten, die Gilde sei verfassungswidrig, ist definitiv falsch. Andererseits setzt sie Grundsätze unserer Verfassung nicht um. Das ist meines Erachtens auch mit dem Verweis auf die Traditionspflege nicht wirklich zu rechtfertigen, denn es gibt durchaus auch überkommene Traditionen, an denen man nicht festhalten sollte. Das Festhalten an einem rollenspezifischen Frauenbild gehört für mich dazu.

Ich lasse aber auch den Vergleich der Gilde mit einem Mädelsabend, zu dem auch keine Männer zugelassen sind, nicht zu. Ein Mädelsabend nimmt keine gesellschaftliche Rolle für sich in Anspruch, ist nicht in einem Verein organisiert und marschiert nicht mit mit Bumsvallera und in Uniform durch die Stadt.

Ich spanne jetzt mal den Bogen in das Jahr 1922 zurück. Für mich ist das Festhalten an den „Reichsfarben“ damals vergleichbar mit dem Festhalten an der Ausgrenzung der Frauen heute. Der gesellschaftliche Wandel ist an der Gilde vorbeigegangen. Solche Statuten sind für mich rückwärtsgewandt. Das 400 jährige Jubiläum hätte eine Gelegenheit sein können, eine Entwicklung nachzuholen, die in der Gesellschaft seit langem eine allgemein anerkannte Realität ist.

Daher verstehe ich auch nicht, daß der Bürgermeister angeordnet hat, die Gildeflaggen an allen sechs Flaggenmasten auf dem Platz vor dem Bürgerbüro zu setzen. Vielleicht ist es eine Reaktion darauf, daß wir 2000,- € für ein repräsentatives Geschenk der Stadt für die Gilde aus dem Haushalt der Stadt gestrichen haben. Wenn ich das richtig sehe, dann hängen die Flaggen dort schon seit zwei Wochen oder länger. An diese Flaggenmasten gehören für mich die Flaggen Europas, Deutschlands, Schleswig Holsteins sowie die der Städte Plön und Plau. Der letzte Mast stände dann zur Verfügung, im Wechsel die Flaggen der benachbarten Bundesländer, unseres nördlichen Nachbarn Dänemark oder vielleicht auch einmal die Regenbogenflagge zu tragen. Letztere um deutlich zu machen, daß Plön eine zukunftsorientierte und weltoffene Stadt ist. Und für die Zeit des Gildefestes wäre die Gildefahne dann auch in Ordnung.

In diesem Sinne und trotz alledem wünsche ich der Gilde und ihren Gästen ein fröhliches Beisammensein und ein schönes Jubiläumsfest. 

Gleichzeitig Ich bin aber auch gespannt, wann die erste richtige Schützenkönigin in ihr Amt eingeführt wird.

 

 

Naturerlbnisraum Ölmühle, wollen wir das wirklich?

Die Entscheidung für den Umzug des Naturparkhauses von Plön nach Eutin ist und bleibt für mich ein Skandal. Nachdem die Planung für den Standort Eutin/Opernscheune fulminant in die Hose gegangen ist – nach meiner Meinung wegen Unfähigkeit des beteiligten Personals – soll die Ausstellung jetzt irgendwo in einer Scheune am Stadtrand eingerichtet werden, wo sie bei realistischer Betrachtung für die meisten Besucher*innen nur mit dem Auto erreichbar ist.
Gelebter Naturschutz. Immerhin ist zu vermuten, daß hier ein schönes Büro für die Leitung eingerichtet werden kann.

So wie ich es sehe, hat der Naturpark auch weniger mit Naturschutz als mehr mit Naturnutzung zu tun. Wohl die meisten Mitgliedgemeinden scheinen den Naturpark eher als Vehikel zu sehen, über den man Fördermittel für die Beschilderung neuer Wanderwege oder ähnliches einwerben kann.
Der Bürgermeister widersprach mir in der Sitzung des Hauptausschusses und führte aus, welche Aufgaben der Naturpark sich im Blick auf Naturschutz und Umwelterziehung auf die Fahnen geschrieben hat.
Damit hat er sicher recht, aber bei der Umsetzung der Ziele glaube ich doch Defizite zu erkennen.
Gerne lasse ich mich in der Beziehung eines Besseren belehren.

Die Ratsversammlung Plön hat sich seinerzeit entschieden, die vorsichtshalber ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft im Naturparkverein wieder zurück zu ziehen, als der Wert des Naturparks für die Tourismuswerbung betont und zudem vorgerechnet wurde, daß mehr Geld aus dem Naturpark herausgezogen als hineingesteckt wurde. Eine ökonomisch betrachtet richtige Entscheidung, die mit dem Naturschutzgedanken aber nicht viel zu tun hat.

Nachdem die Umzugsentscheidung getroffen war, wurde versucht, eine Alternative für die Ausstellung im Uhrenhaus als Standort für die Umweltbildung in Plön zu finden. Dabei wurde das Gelände in der Ölmühle, direkt an der Schwentine ins Auge gefaßt. Quasi als Schmerzensgeld für den Verlust der Naturparkausstellung stellte der Kreis Plön 50.000,- € in Aussicht, die Kreise Segeberg und Ostholstein waren bereit, je 38.000,- € beizusteuern. Mit weiteren Fördermaßnahmen kann davon ausgegangen werden, daß für die Investition 216.000,- € zur Verfügung stehen.
Die Stadt hat die entsprechenden Mittel in den Haushalt 2020 eingestellt, die Kommunalaufsicht des Kreises hat sie unter eine Einzelgenehmigung gestellt und erst einmal eine Folgekostenberechnung gefordert.
Das Ergebnis liegt vor. Die Erhaltung der Außenausstellung, und nur um die geht es, wird jährlich voraussichtlich 14.000,- Euro kosten.

Nach meiner Einschätzung ist das Gelände hinter dem Gebäude Ölmühle für die Einrichtung einer Anlage für die Umweltbildung nur bedingt geeignet. Die Wiese selber ist relativ feucht und damit für eine intensivierte Nutzung möglicherweise ungeeignet. Die Schwentine ist an dieser Stelle relativ naturnah, einschließlich noch vorhandener Schilfbestände. Eine Umweltbildungsstätte an dieser Stelle würde ich als Störfaktor betrachten, der den ohnehin schon bestehenden Nutzungsdruck auf dieses sensible Stück Fluß unnötig erhöht. 
Das Gelände ist auch relativ abgelegen. Ich habe meine Bedenken schon relativ früh geäußert und stehe damit auch nicht alleine.

Zumindest wurde der Standort nur als zweite Wahl angesehen, weil dann auch der Standort Uhrenhaus wieder ins Gespräch gebracht wurde, als der Traum von dem Standort Opernscheune Eutin platzte. Die Stadt Plön ließ die Planung für den Standort Ölmühle ruhen, um mit der Marius Böger Stiftung als Eigentümerin des Uhrenkaufes in Verhandlungen aufzunehmen. Die Stiftung hat jedoch mitgeteilt, mit anderen Interessenten im Gespräch zu stehen.
Hinzu käme, daß an diesem Standort Personal vorgehalten werden müßte, was die jährlichen Betriebskosten erheblich in die Höhe treiben dürfte.

Jetzt bestehen erneut Überlegungen, den Standort Ölmühle wieder in den Focus der Betrachtung zu stellen.

Dabei gilt es zu beachten, daß die Haushaltslage der Stadt Plön keine großen Sprünge zuläßt. So lange Überlegungen angestellt werden, die Öffnungszeiten des PlönBad zu kürzen oder die Gebühren für die Stadtbücherei zu erhöhen fragt die Verwaltung natürlich zu Recht bei der Politik an, ob an einem Projekt festgehalten werden soll, das mit jährlichen Zuschüssen in nicht unerheblicher Höhe am Leben gehalten werden muß.

Ich persönlich bin der Ansicht, daß man dieses Projekt einstellen sollte, weil davon auszugehen ist, daß des nur wenig genutzt wird und der Nutzen in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand steht. Auch wenn es ähnlich lautende Stimmen gab, konnte sich diese Auffassung im Hauptausschuß nicht durchsetzen. Der Ausschuss möchte weitere Beratungen. Unter anderem soll geklärt werden, ob der Kreis bereit wäre, die jährlichen Betriebskosten zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen. Damit kann ich erst einmal leben, obwohl ich durchaus Zweifel an der Eignung des Standortes habe. Viel interessanter fände ich, als Alternative ein niedrigschwelliges dezentrales Angebot in der Stadt oder am Strandweg anzubieten, das den Informationsschwerpunkt Wasser, See und Schwentine hat.

Herr Dr. Erdtmann (FWG) hat vorgeschlagen, mit der Monbijou Immobilien GmbH in Verbindung zu treten um zu prüfen, ob hier ein Informationszentrum aufgebaut werden kann. Diese Idee klingt im ersten Moment schlüssig, aber ich gab zu Bedenken, daß auf den See und die Seeufer bereits ein gestiegener Nutzungsdruck ausgeübt wird. Das gilt auch für das Naherholungsgebiet Prinzeninsel, auf der nach meiner Wahrnehmung vermehrt Veranstaltungen durchgeführt werden. Weitere Angebote würden diese Belastungen für die Umwelt nochmals erhöhen. Das lehne ich ab. Man muß der Natur Raum und Ruhe lassen.

Unser Bürgerbüro, teurer, als urspünglich geplant

In der gestrigen Sitzung nahm die Diskussion über den Haushaltsabschluß 2019 breiten Raum ein.
Der Gesamtabschluß ist deutlich besser ausgefallen als der ursprüngliche Ansatz.
Die Differenz beträgt rund 2.2 Millionen Euro.
Die Ursachen für das positive Ergebnis sind vielfältig:
– Die Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2014 bis 2016 wurden durch das Land gezahlt (977.000 €)
– Die vorsichtshalber eingestellten Mittel für die Sanierung des Piratenlandes im Plönbad wurden nicht benötigt (125.000€)
– Einsparungen bei Planungen im Bereich Städtebau und Flächennutzungsplan (402.000 €)
– Verringerung der Kreisumlage um (90.000 €)
– Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer (410.000 €)

Auf einen Nachtragshaushalt wurde verzichtet, weil das mit dem vorhandenen Personal nicht hätte geleistet werden können. Die Jahresabschlüsse bis 2020 müssen bis zum Ende dieses Jahres aufgearbeitet sein. Das ist eine Nachwirkung der Umstellung von der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten).

Der Haushaltsabschluß 2019 wurde am 23. August 2021 durch die Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die Ratsherren Koll (CDU) und Landschof (SPD) geprüft. Herr Koll stellte das Prüfergebnis vor und sparte nicht mit kritischen Anmerkungen. Frau Meyer merke dazu an, daß er sicher mit einigem Recht hätte, aber nicht mit allem und der Bericht so nicht im Team abgestimmt war.

Der Schwerpunkt der Kritik richtete sich auf die Finanzierung des Bürgerbüros im Otto Haack Haus in der Langen Straße. Die Gesamtkosten für die Einrichtung des Bürgerbüros lagen bei 203.587,26 € und waren damit deutlich höher als erwartet. Für einen Teilbetrag von 70.686,45 € reichte der Deckungskreis nicht aus. Die Deckung erfolgte aus dem Gesamthaushalt. 
Herr Koll machte am Anfang klar, daß sich seine Kritik nicht gegen die Sinnhaftigkeit des Bürgerbüros an sich richtet. Das ist – zumindest nach meiner Wahrnehmung – über alle Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten. Er betonte, daß sich seine Kritik gegen die Art und Weise richtet, mit dem es zu der Kostenüberschreitung kam. Die Kostensteigerung wäre der Selbstverwaltung auch trotz Nachfrage nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Er bezweifelte auch, daß diese Ausgaben unausweichlich und damit rechtmäßig waren.

Der Bürgermeister hat die Verantwortung dafür übernommen. Nachdem der Beschluß gefaßt wurde, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten, sei es ihm der damaligen Situation darauf angekommen, das so schnell wie möglich zu handeln. In der Vorlage wird darauf verwiesen, daß die UN-Behindertenkonvention 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und Barrierefreiheit damit in Deutschland geltendes Recht ist. Eine Alternative gab es nicht.
Im Rahmen des Umbaus hätten sich immer wieder neue Situationen ergeben, die in der Planung nicht berücksichtigt waren. Die erforderlichen Maßnahmen wurden seinerzeit schnell entschieden. Dabei habe er die Kostenentwicklung nicht vollständig im Auge behalten.

Letztendlich wurde die außerplanmäßige Auszahlung in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses vorerst nicht genehmigt. Die Kommunalaufsicht soll gebeten werden zu prüfen, ob die Ausgabe als überplanmäßige Ausgabe tatsächlich unausweichlich waren.
Erst danach soll der Beschuss in der Ratsversammlung behandelt werden.

Weiterhin wurde von Herrn Jagusch (CDU) zur Sprache gebracht, daß mit den Stadtwerken GmbH eine Absprache bestand, daß diese einen Teil der Kosten trägt. Das schien nachdem Stand der aktuellen Diskussion auch nicht der Fall zu sein. Hier soll geprüft werden, in wie weit eine vertragliche Verpflichtung besteht oder ob die Kosten über einen angehobenen Mietbeitrag auf die Stadtwerke GmbH umgelegt werden können.

Darüber hinaus betonte der Bürgermeister, daß bereits jetzt organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. Die Einbindung der Kämmerei in Zahlungsvorgänge erfolgt bereits jetzt und es ist ein internes Kontrollsystem im Aufbau. Das wäre eine Konsequenz aus der Erfahrung mit der DOPPIK, die, soweit ich es verstanden habe, ab 2023 dann auch so vorgeschrieben ist.

Die Vermutung, daß bei der Einrichtung des Bürgerbüros gegen das Vergaberecht verstoßen worden wäre, wies der Bürgermeister zurück.

Vom Grundsatz stehe ich zu der Entscheidung, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einrichtung des Bürgerbüros günstiger geworden wäre, wenn man Verfahren eingehalten hätte. Tatsache ist, daß die Selbstverwaltung nicht rechtzeitig über die Kostensteigerungen informiert wurde.
Die Verfahren wurden aber auch durch den Bürgermeister unbestritten nicht eingehalten. Das ist ein Fehler, zu dem er sich bekannt hat. Im Grunde genommen hatte Frau Killig (FDP) recht mit der Feststellung, daß der Bürgermeister im guten Glauben und mit guten Absichten gehandelt hat, aber etwas blauäugig war.

 

Grundsteinlegung und ein paar Gedanken

Am Freitag konnte ich zu meiner großen Freude an der Grundsteinlegung des Gebäudes Ulmenstraße 42 teilnehmen. Gleichzeitig wurde das 85 jährige Jubiläum der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft gefeiert.
Herzlichen Glückwunsch and die Baugenossenschaft und alle, die dort arbeiten.
Neben dem bereits im Bau befindlichen Wohnhaus sind zwei baugleiche Häuser geplant. Ein größeres Gebäude ist an Selle des ehemaligen Markant-Marktes an der Kreuzung Ulmenstraße / Breslauer Straße vorgesehen. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 18 Millionen Euro.
Ich habe das Bauvorhaben in vollem Umfang unterstützt, auch wenn es kritische Stimmen gab, insbesondere im Bezug auf das größere Gebäude an der Breslauer Straße

Die Zeitkapsel wird in den Grundstein eingemauert

Das Bauvorhaben ist ein gelungener Beitrag zur Innenraumverdichtung und die Alternative zur Zersiedeln der Landschaft. Plön ist zwar als Wohnort attraktiv, aber es wird der demographischen Entwicklung nicht entgehen. Jetzt im Außenbereich neue Infrastruktur zu schaffen würde auf lange Sicht für die Stadt sehr sehr teuer.

Ich hätte mir zwar gewünscht, daß die Gebäude auch in städtebaulich optimaler Weise aufgestellt würden, aber dem standen sechs Birken im Weg, von denen jetzt nur noch vier stehen. Ich vermute, daß die Flachwurzler in unmittelbarer Nähe zum Gebäude nicht lange überleben werden.
Aus meiner Sicht hat die Verwaltung ihren Ermessensspielraum hier nicht voll ausgeschöpft, zumal 18 Ersatzanpflanzungen auf die Lebensdauer der Bäume betrachtet mit Sicherheit die ökologisch sinnvollere Lösung gewesen wären. Eine nachvollziehbare Berechnung gab es aber nicht. Die Verwaltungsentscheidung war dann auch der Ausgangspunkt für das Ringen um die Baumschutzsatzung.
In die Zeitkapsel – die im Grundstein eingemauerte wird – kamen dann neben einer Kopie der Baugenehmigung, der Regionalzeitung und ein paar Euro auch die besagte Baumschutzsatzung.

Die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft ist eine Organisation, in der neben der Stadt Plön und der Sparkasse vor allem Plöner Handwerker*innen organisiert sind, die auch einen Großteil der Arbeiten ausführen werden und damit zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft beitragen.
Sie ist neben der Wankendorfer Baugenossenschaft, die im Übrigen die Verwaltungsaufgaben der „Gewerblichen“ mit übernommen hat, der größte Wohnungsanbieter in Plön.
Die Wohnungen in den älteren Gebäuden liegen vom Quadratmeterpreis – auch nach den Modernisierungen, die derzeit bereits laufen – bei unter sechs Euro pro Quadratmeter.
Für die Neubauten sollen die Quadratmetermieten zwischen 8,50 und 9 Euro liegen.

Gegründet wurde die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft im Jahr 1936. Ziel war es, für die neue Unteroffizierschule der Kriegsmarine in der Stadt Wohnraum für die Stammsoldaten, insbesondere Unteroffiziere und Offiziere zu schaffen. Dies erfolgte in der Tirpitz- und in der Klanderstraße. (Ich persönlich bin übrigens der Meinung, die Tirpitzstraße müßte umbenannt werden, zumal die Deutsche Marine die gleichnamige Mole im Marinestützpunkt Kiel bereits aus guten Gründen umbenennt.)

Der stellvertretende Kommandeur der Marineunteroffizierschule machte in seinem Grußwort als einziger auch klar, daß der Kasernenbau im Zusammenhang mit der Wiederaufrüstung im Dritten Reich stand und damit als Teil der Vorbereitung eines Angriffskrieges zu sehen ist. (Und ich persönlich möchte ergänzend anmerken, daß das für die Kriege im Westen Europas und in Nordafrika gilt, die Kriege in Osteuropa waren ja eher Vernichtungskriege.)
Ich hätte mir eine etwas kritische Distanz zu den Ursprüngen der Baugenossenschaft auch in den übrigen Festreden gewünscht.
Mit Schmunzeln habe ich zur Kenntnis genommen, daß hier gegendert wurde, obwohl es nichts zu gendern gab. Zumindest würde ich mich wundern, wenn seinerzeit schon Soldatinnen in der Kriegsmarine gedient hätten.

Nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg begann in den fünfziger Jahren der Aufbau der Bundeswehr. Mit dem Einzug des Pionierbattalion 6 entstand erneut erheblicher Bedarf an neuem Wohnraum. Das wurde in seiner Bedeutung nach meinem Verständnis nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt. Man hat immer den Eindruck, daß die Plöner Pioniere im kollektiven Gedächtnis der Stadt langsam in Vergessenheit geraten. Vielmehr wurde auf die Bundesmarine abgehoben, die erst zwei Jahre nach den Pionieren den Betrieb der Kaserne in Ruhleben wieder aufgenommen hat. Hier hätte ich mir auch gewünscht, daß in den Kieler Nachrichten nicht nur von Marine gesprochen worden wäre. Eine klare Unterscheidung zwischen der Kriegsmarine des Dritten Reiches und der Bundesmarine der jungen Bundesrepublik Deutschland hätte deutlicher zum Ausdruck gebracht, daß die Kriegsmarine für die früher Bundesmarine genannte Deutsche Marine nicht traditionsstiftend ist.
Unstrittig ist, daß auch diese Kasernenansiedlung weiteren Wohnraumbedarf nach sich zog. Mit der Ansiedlung von zwei Kasernen hat Plön, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ca. 3000 neue Einwohner*innen gewonnen. Die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft war auch hier an der Schaffung von Wohnraum beteiligt.
Zudem mußte auch Wohnraum für zahlreiche Flüchtlinge und Vertriebene geschaffen werden.

Herr Andreas Breitner, ehemal Innenminister im Kabinett Albig, jetzt Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, sprach drei Punkte für ihn wesentliche Punkte der Wohnraumentwicklung an. Hier, an der Stelle der Grundsteinlegung, den Neubau, auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Ulmenstraße die Modernisierung und natürlich auch die Digitalisierung. Die Gebäude, auch die älteren Bauten werden in absehbarer Zeit in Zusammenarbeit der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft und den Stadtwerken Plön mit Glasfaser ausgerüstet sein.

Herr Minister Buchholz hielt dann keine Festrede mehr, sondern eine Wahlkampfrede, mit der ich mich an dieser Stelle einmal kritisch auseinandersetzen will.
Er steckte den Zettel mit Stichworten ein, der ihm von der „Gewerblichen“ zugeschickt wurde und kündigte an, frei zu sprechen. Ein altbewährtes Stilmittel, das am Anfang einer Rede auflockernd wirkt, aber er sprach auch frei und man merkte ihm auch an, daß er von den Inhalten überzeugt war. Ein Profi, wie auch Herr Breitner.

Herr Minister Buchholz beschwor den Unternehmer*innengeist. Das Streben nach Gewinn ist nichts schlechtes, das streben nach viel Gewinn auch nicht. Unternehmer zahlen die Steuern und halten die Wirtschaft im Schwung.
Der Kieler Tatort würde ihn ärgern, weil Unternehmer*innen dort immer entweder als kriminell oder als larmoyantes Entführungsopfer gezeigt würden. (Stimmt vermutlich, ich gucke den Tatort nicht, weil ich der Ansicht bin, daß die Polizeiarbeit dort nicht besonders realistisch dargestellt wird. Sehr gerne habe ich früher aber „Schwarz-Rot-Gold“ geguckt, Wirtschaftskrimis mit dem großartigen Zollamtmann, später Zollamtrat Zaluskowski, den ich für realitätsnah hielt.)
Die Maßnahmen im Lockdown, etwa die Einschränkungen für die Gastronomie, bezeichnete er als Enteignung, die entschädigt werden müßte.
Dem ehemaligen Minister Breitner unterstellte er, wenn ich das richtig verstanden habe, daß er doch ein distanziertes Verhältnis zu seiner Parteiführung (also der der SPD) haben müsse.
Für meinen Geschmack war das meiste argumentativ aus der Mottenkiste des Wirtschaftsliberalismus geholt.
Ich stimme natürlich zu, daß das Geld in der Wirtschaft verdient wird. Das ist völlig legitim, das sehe ich auch so. Ganz besonders sehe ich das so, wenn nicht nur der Schutz des Eigentums betont wird, sondern ab und an auch die Verpflichtungen, die sich aus dem Eigentum ergeben.
Das steht so auch im Grundgesetz.
Natürlich ist es – im Rahmen des gesetzlich erlaubten, versteht sich – zulässig, seine Steuerlast nach Kräften zu minimieren. Aber wie moralisch ist es, wenn übernational tätige Unternehmen ihre Gewinne, die sie in Deutschland machen, beliebig in Länder verschieben können, in denen die Steuersätze deutlich niedriger liegen?
Hier sind beide Hände gefragt, die unsichtbare Hand des Marktes und die ordnende Hand des Staates.
Viel zu verdienen ist wie gesagt in Ordnung, aber der Chance, die Unternehmer*innen haben, deutlich mehr zu verdienen als Ottonormalverdienende, steht auch das unternehmerische Risiko gegenüber.
Es kann nicht sein, daß dieses unternehmerische Risiko auf den Staat abgewälzt wird, nur weil der geeignete Maßnehmen ergreift, um eine Pandemie in den Griff zu bekommen.
Die beiden Worte unternehmerisches und Risiko habe ich in der Ansprache von Herrn Minister Buchholz dann doch vermißt.

Viele Kleinunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter*innen, weniger als 2 Mio Umsatz), Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter*innen und bis zu 10 Mio Umsatz) und mittelständige Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter*innen und ein Jahresumsatz von bis zu 50 Mio Euro) sorgen für den Großteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hier in Deutschland. Diese Unternehmen gehören tatsächlich gefördert und unterstützt. Diesen Unternehmen, wenn sie denn gesund sind, muß das Überleben in unvorhersehbaren Notlagen gesichert werden. Da heißt aber nicht, daß das Risiko vollständig vom Staat übernommen werden muß. Der Idee einer Entschädigung für jede steuernde Maßnahme des Staats, auch wenn sie Eingriff genannt wird, kann ich nicht folgen.

Kritische Betrachtung der Presseberichterstattung über die letzte Ratsversammlung

Die Sitzung der Ratsversammlung am Dienstag fand Ihren Niederschlag in der Lokalpresse.
Am 19. August 2021 titelte der Ostholsteiner Anzeiger auf Seite 10:
„Bekommt Plön 500000 Euro für die Innenstadt?“
Über diesen Artikel habe ich herzlich gelacht. Er ist nach meiner Meinung wieder einmal ein Beispiel dafür, wie Herr Kuhr, gewollt oder ungewollt, unterschwellig Wahlkampf für die CDU macht, egal ob gewollt oder ungewollt.
Da stellt sich die Frage: „Ist er eigentlich Mitglied der CDU und in der Lage, berufliche und politische Aspekte voneinander zu trennen?”
Mir geht es darum, daß ständige Wiederholungen die Wahrnehmung der Menschen beeinflussen kann. Im Zusammenhang mit positiv besetzen Themen würde ich hier von einer suggestiven Wahlkampfhilfe des OHA-Redakteurs für die CDU erkennen.
In dem Namensartikel schreibt Herr Kuhr:
– „Bürgervorsteherin Mechthilde Gräfin von Waldersee (CDU)“
– “York Wegener (CDU)”
und im Zusammenhang mit der Textpassage: „ … Zustimmung der CDU.“ wird mein Kollege  Andre Jagusch (CDU-Fraktionsvorsitzender) namentlich genannt.
Im Zusammenhang mit meinen Redebeiträgen werde ich – anders als die drei CDU Mitglieder – namentlich nicht genannt. Auch meine Zugehörigkeit zur SPD-Fraktion wird nicht erwähnt.
Lediglich die Funktion „Vorsitzende(r) des städtischen Hauptausschusses“ wird genannt.
Da ich nicht glaube, daß Herr Kuhr sich vor der Nennung der SPD oder meines Namens fürchtet wie sich der Teufel vor dem Weihwasser, fühle ich mich in meiner Wahrnehmung bestätigt.

Vielleicht stimmt auch mit meiner Wahrnehmung etwas nicht. Der Satz: „Doch der Ausschußvorsitzende des städtischen Haushaltsausschusses sah die Einführung in das Thema prinzipiell in seiner Kompetenz und fand grundsätzlich die Zustimmung der CDU.“ deckt sich nicht mit meiner Erinnerung an den Sitzungsverlauf.
Ich hatte eher den Eindruck, daß das Gegenteil der Fall ist.

Die Kieler Nachrichten berichten am 20. August auf Seite 25 unter dem Titel „Plön will ein Stück vom 10 Millionen Paktet“ über die Sitzung der Ratsversammlung. Hier wird lediglich mein Kollege Bernd Möller (SPD) erwähnt, der die Anträge als 2. Stadtrat in Vertretung des Bürgermeisters unterschrieben hat.

Die Diskussion darüber, ob der/die Vorsitzende in den Tagesordnungspunkte einführender ob die Bürgervorsteherin diese Aufgabe an sich ziehen kann, wird im OHA angedeutet, in der KN gänzlich ausgeklammert. Im Rahmen dieser Diskussion hatte ich der Bürgervorsteherin Schwächen in der Ausführung ihres Amtes vorgeworfen.