Ratsversammlung beantragt Zuschüssen aus dem Innenstadtprogramm des Landes

In der kurzfristig angesetzten Ratsversammlung am gestrigen Dienstag ging es um das Innenstadtprogramm des Landes Schleswig Holstein.
Dafür hat die Landesregierung insgesamt 10 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sollen die Stadtzentren von zentralen Orten, deren Wirtschaft durch die Corona-Krise geschädigt wurde. Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist antragsberechtigt. Die Ratsversammlung hat beschlossen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Beantragt werden 499.500,- Euro aus dem Programm, die Stadt muß lediglich einen Eigenanteil von 166.500,- Euro aufbringen. Damit lassen sich Maßnahmen in Höhe von 666.000,- Euro finanzieren. Einige der Maßnahmen sind bereits im städtischen Haushalt 2021  vorgesehen.
Das Geld wird für folgende Vorhaben eingeplant:
– Planung für den und barrierefreier Ausbau des Marktplatzes
– Baumschutzmaßnahmen im Stadtgraben
– Veranstaltungen, Plön Schau, Kulturnacht und andere
– Auf- und Abhängig der Weihnachtsbeleuchtung für 2 Jahre
– Maibaum, Kinderfest, Wintermärchen Dekomaterial Lichtzauber
– Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Durchführung der Maßnahmen wird durch einen Projektfond erfolgen, in dem Mitglieder der Ratsversammlung, Beauftragte der Selbstverwaltung, Stadtmarketing und Initiative schönes Plön vertreten sind.
Die Entscheidung war zeitkritisch, da die Gelder nach dem Windhundprinzip (wer zuerst kommt, mahlt zuerst) vergeben werden. Entscheidend dafür ist der Termin des Ratsbeschlusses. Der Beschluß wurde einstimmig gefasst.

Hervorzuheben ist, daß Herr Neufeind aus der Verwaltung diese Förderquelle aufgetan hat, als der Bürgermeister im Urlaub war. Unser Wirtschaftsförderer hat die entsprechenden Antragsunterlagen vorbereitet, mit dem Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Bernd Möller (SPD) abgestimmt und ihm die Papiere abschließend zur Unterschrift vorgelegt. Im Vorfeld hatte er mich in meinem Urlaub erreichen können und mich als Vorsitzenden des Hauptausschusses entsprechend informiert. Finanzen und Wirtschaftsförderung sind die ureigensten Zuständigkeiten des Hauptausschusses.
Auch ich sah keinerlei Bedenken, den Antrag umgehend abzugeben, zumal ich davon ausgehen konnte, daß eine Genehmigung durch einen Beschluß der Ratsversammlung nachträglich eingeholt werden muß.
Während meines Urlaubs hat mein Vertreter, Herr Roth (SPD) gemeinsam mit dem Bürgermeister entschieden, die Sitzung des Hauptausschusses am 9. August ausfallen zu lassen, da sie mit dem Wohltätigkeitskonzert auf der Prinzeninsel terminlich kollidierte.
Gestern führte der Bürgermeister aus, daß die Vorlage bis dahin auch nicht hätte erstellt werden können.

So weit so gut, aber:

ich habe es im Vorfeld zu einem kleinen Eklat kommen lassen, obwohl ich das eigentlich nicht wollte und mich um eine gütliche Lösung bemüht habe.
Es ist bisher selbstverständlich, daß die Vorsitzenden der jeweils zuständigen Ausschüsse in die Tagesordnungspunkte einführen. Das ist so selbstverständlich, daß es nirgendwo schriftlich festgehalten ist. 
In einer EMail an den Bürgermeister und die Bürgervorsteherin am Vortag der Sitzung habe ich darauf hingewiesen, daß ich davon ausgehe, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ich habe mich dazu veranlaßt gesehen, weil es nicht das erste Mal gewesen wäre, daß die Bürgervorsteherin versucht, ohne vorherige Absprache über die Köpfe der Ausschußvorsitzenden hinweg in Tagesordnungspunkte einzuführen. Auf die Einhaltung des gängigen Verfahrens wurde auch in der Vergangenheit schon hingewiesen.
Die Aufgabe der Bürgervorsteherin ist es, die Sitzung so neutral wie möglich zu leiten.
Im Grunde genommen müßte sie, wenn sie eigene politische Aussagen trifft, die Sitzungsleitung an ihre Stellvertreterin übergeben um klar zu machen, daß es sich jetzt um eine Aussage in ihrer Funktion als Ratsfrau und nicht in Ihrer Funktion als Bürgervorsteherin handelt.
Als Ratsfrau vertritt sie natürlich die Interessen ihrer Fraktion (CDU / ursprünglich hatte ich hier CSU geschrieben, freudscher Vertipper :). Dank an meinen aufmerksamen Leser), das ist ihr gutes Recht,  als Bürgervorsteherin hat sie sie die Ratsversammlung in ihrer Gesamtheit zu vertreten, das ist ihre Pflicht.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Ich bekam zur Antwort, daß es keine vorhergehende Sitzung des Hauptausschusses gab und Sie daher in den Tagesordnungspunkt einführen würde.
Im meiner Antwort habe ich die Bürgervorsteherin bereits im Vorfeld kollegial darauf hingewiesen, daß sie das zwar so handhaben könne, ich dann aber dann in der Sitzung dazu Stellung nehmen würde.
In einem Vorgespräch vor der Sitzung habe ich dann versucht, hierzu noch zu einer Klarstellung zu kommen, wir beharrten aber beide auf unseren Positionen.
Meine Fraktionsvorsitzende hat dann noch einmal das Gespräch mit der Bürgervorsteherin gesucht und mir mitgeteilt, daß ich in den Tagesordnungspunkt einführen könne.
Im weiteren Sitzungsverlauf hat die Bürgervorsteherin dann unter Tagesordnungspunkt 4, (Mitteilungen) die Einführung in den Tagesordnungspunkt 6 (Förderungsantrag) quasi vorweggenommen. Ich habe daher mit einer Stellungnahme geantwortet und mit der Zuständigkeit des Hauptausschusses für dieses Thema argumentiert. Aufgrund ihres Vorgehens warf ich der Bürgervorsteherin Schwächen in der Leitung der Ratsversammlung vor.
Der Fraktionsvorsitzende der Bürgervorsteherin, Herr Jagusch (CDU) folgte dann der Argumentationslinie der Bürgervorsteherin, es hätte keine vorhergehende Sitzung des Hauptausschusses gegeben.
Eigentlich wäre das Thema dann für mich durch gewesen, aber zu meiner großen Überraschung hat die Bürgervorsteherin mir dann das Wort für die Einführung in den Tagesordnungspunkt erteilt.

Das ganze unwürdige Gezänk um Verfahrensfragen hätten wir uns eigentlich sparen können, wenn wir uns von Anfang an an das gebräuchliche Vorgehen gehalten hätten. 

Vertrag mit dem PSV auf gutem Wege

Am 31. Mai 2021 stand der Tagesordnungspunkt 9 „Vertragsangelegenheiten; hier: PSV, Vertragsanpassung und Verlängerung“ als nichtöffentlicher Punkt auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Der entsprechende Antrag wurde von der der SPD Fraktion eingereicht. 

Am 17. Juni 2021 wurde im Hauptausschuß erneut in nicht-öffentlicher Sitzung über das Thema beraten.
Bei 10 Ja und einer Nein-stimme wurde beschlossen:
„Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Erbbaurechtsverlängerungsvertrag in Form und Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage VO/RV/2021/2311 mit den ebenfalls aus der Verwaltungsvorlage zu entnehmenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen und den Bürgermeister zu beauftragen, diesen Vertrag mit dem vertretungsberechtigten Vorstand des Plöner Seglervereins von 1908 e. V. abzuschließen.“

Diese Empfehlung wurde der Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zum Beschluß vorgelegt. Statt wie ursprünglich geplant nicht-öffentlich zu beraten, wurde auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann von der FWG beschlossen, Beratung und Beschluß öffentlich durchzuführen.

Am Ende stimmten von 20 anwesenden Ratsmitgliedern 16 dafür, dem Vorschlag der Hauptausschusses zu folgen und den Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV zu verlängern.
Die FWG stimmte geschlossen dagegen, zwei Enthaltungen kamen aus dem Bereich von Bündnis 90/Die Grünen, da die von ihnen vorgeschlagene Ergänzung des Vertragsentwurfes nicht mit aufgenommen wurde.
Der entsprechende Entwurf wird jetzt dem PSV zugeschickt, der am 21. August 2021 auf seiner Mitgliederversammlung ebenfalls darüber abstimmen muß.
Ich gehe davon aus, daß auch die Mitglieder des PSV zustimmen und hoffe, daß die Kuh damit für die nächsten 50 Jahre vom Eis ist.

Damit würde jedenfalls ein mehrjähriger Prozess enden, in dem der PSV und die Stadt um eine tragbare Lösung gerungen haben.

Bereits bei der Einführung in den Tagesordnungspunkt habe ich gesagt: „Die Plöner Vereine brauchen Planungssicherheit, auch der PSV.“
Ich bin Herrn Jagusch dankbar, daß er die ausführliche Begründung noch einmal treffend vorgebracht hat. Dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Bastian Landschof blieb da nur übrig zu betonen, er würde alles unterschreiben, was Herr Jagusch gesagt hat, ergänzte aber noch augenzwinkernd, Herr Jagusch solle sich nicht daran gewöhnen. 

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen wollte den Vertragsentwurf noch ergänzen. Der “Heimfall” der Immobilie an die Stadt solle auch erfolgen, wenn der PSV seine Gemeinnützigkeit verliert. Dafür fand sie aber keine ausreichende Mehrheit, da die überwiegende Gruppe der Ratsmitglieder das aufgezeigte Szenario für ausgeschlossen hielt.

Abweichend von der überwiegenden Auffassung hat Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, eine andere Meinung vertreten. Das ist legitim und nicht zu beanstanden, aber dennoch habe ich zwei Anmerkungen:

1. Der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) stellt ihm für seine Argumente viel Raum zur Verfügung. Das ist völlig in Ordnung, obwohl ich glaube, daß der 1. Vorsitzende des PSV hier einiges richtig stellen könnte.
Daß Herr Kuhr in dem Artikel auch Herrn Jagusch (CDU) zitiert – obwohl es ein Antrag der SPD-Fraktion war, das Thema „Vertragsangelegenheit PSV …“ erneut auf die Tagesordnung zu setzen, ist nach meiner Meinung ein weiterer Anhaltspunkt dafür, daß der Ostholsteiner Anzeiger eher CDU-nah berichtet. 

Ich will jetzt gar nicht weiter auf die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers mit dem Namensartikels von Herrn Kuhr eingehen, den ich mal als journalistischen Ausrutscher bewerte.
Allerdings habe ich mich kürzlich betreffend der Berichterstattung des OHA mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt.
Diese Beschwerde wurde als begründet angesehen.

2. Im OHA wird Herr Dr. Erdtmann zitiert: „Die Schwester eines Ratsmitgliedes sei auch in der Vorstandsarbeit des PSV involviert“. Sofern das Zitat korrekt ist, ist diese Aussage befremdlich und wie ich finde auch nicht ganz in Ordnung.
Die Zeit der Sippenhaftung ist schon länger vergangen, und das ist auch gut so.

In einer Kleinstadt wie Plön kennt zwar nicht jede*r jede*n, aber viele kennen sich. Viele sind Mitglied in heimischen Vereinen. Solange ein Ratsmitglied nicht im Vorstand eines Vereines tätig ist, kann er aus meiner Sicht durchaus an Abstimmungen teilnehmen. Das gilt insbesondere, wenn das Ratsmitglied oder ein*e Verwandte*r ersten oder zweiten Grades keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem möglichen Abstimmungsergebnis ziehen kann.
So habe ich mich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan auch schon für befangen erklärt, obwohl es gar nicht um wirtschaftliche Vorteile ging, nur um den Anschein zu vermeiden.
Als normales Mitglied des PSV – ohne besondere Funktion in dem Verein – habe ich daher mit abgestimmt.

Innerlich habe ich ein wenig bei folgender Äußerung von Herrn Dr. Erdtmann gezuckt: „Die Stadt kann keinen Beschluß fassen, womit sie Volksvermögen verschenkt“, nachzulesen in der KN vom 3. Juli. Der Begriff „Volksvermögen“ ist für mich auch ein wenig aus der Zeit gefallen. Ich jedenfalls würde ihn nicht verwenden.
Ausdrücklich möchte ich hier aber betonen, daß ich Herrn Dr. Erdtmann, den ich durchaus schätze, hier nichts unterstellen will. 

Haushaltsberatung und Beschluß

Gestern hat die Ratsversammlung den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Wenn die Kommunalaufsicht unseren Haushalt genehmigt, endet die Interimswirtschaft, in der nur Ausgaben möglich sind, für die es eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. 
Ich würde gerne ausführlich berichten, aber ich muß gleich bei einem Umzug mit anpacken. Daher kopiere ich erst einmal meine Einführungsrede in den Tagesordnungspunkt in den Blog:

Heute werden wir über den Haushalt der Stadt Plön für das Jahr 2021 zu beraten und zu beschließen haben. Er besteht aus mehreren Teilbeschlüssen, die sich in den Tagesordnungspunkten 12, 13 und 14 wiederfinden.

Wir befinden uns momentan in einer Interimswirtschaft.
Das bedeutet, daß im Moment nur Ausgaben getätigt werden können, zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.

Vor zwei Jahren ist es uns noch gelungen, den Haushalt 2020 so zeitgerecht aufzustellen, daß er mit Jahresbeginn vollzogen werden konnte.
Das ist uns für den Haushalt 2021 nicht gelungen.
Zum einen waren die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 zu erstellen, zum Anderen verzögerten die Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Ansteckungen die Arbeiten am Haushalt.
Erschwerend kam hinzu, daß Ende 2020 zahlreiche Haushaltspositionen wegen der Unsicherheit und den schwer einschätzbaren wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen noch nicht planbar waren.

Die Verwaltung hat in dieser schwierigen Situation mit großer Ernsthaftigkeit und großem Nachdruck gearbeitet. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, Herr Tietze, herzlich bedanken.
Der Dank gilt stellvertretend für alle, die an dieser Arbeit beteiligt waren.
Ich bitte Sie, meinen Dank an Ihr Team weiterzuleiten.

So haben wir jetzt einen Haushaltsentwurf vorliegen, der unter erheblichem zeitlichen Druck erarbeitet wurde.
Es ist in der Regel unüblich, daß die Ratsversammlung in den Sommerferien tagt. Heute tuen wir es, um den Haushalt zumindest noch im ersten Halbjahr beschließen zu können. Mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht werden wir dann vermutlich ab Mitte August zahlreiche Projekte angehen können. 

Die einzelnen Produkte wurden in den Ausschüssen im Zeitraum vom 31. Mai bis 03. Juni vorgestellt.
Dann hatten die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder der Ratsversammlung die Gelegenheit, Anträge für die Änderung der Produkthaushalte zu stellen.

Am 09. Juni tagte dann die Haushaltskonsolidierungsgruppe.
Hier hat die Verwaltung noch einmal die zu erwartende Finanzsituation der kommenden Jahre aufgezeigt.
Im Bereich der Gewerbesteuer und des Anteils der Gemeinde an der Einkommensteuer sind starke Einnahmeeinbrüche zu verzeichnen.
Der Vorlage der Verwaltung können Sie entnehmen, daß der Fehlbedarf für die Jahre 2021, 2022 und 2023 jeweils mit ca. 3 Millionen veranschlagt wird.
Ein Fehlbedarf von 2.5 Millionen für 2024 ist auch kein Licht am Ende des Tunnels.
Damit ist absehbar, daß das Eigenkapital der Stadt in absehbarer Zeit aufgezehrt sein wird.
Nun kann man eine Kommune nicht mit einer GmbH vergleichen. Das „Unternehmensziel“ einer GmbH ist die Gewinnerzielung, das Handeln einer Kommune ist am Allgemeinwohl und der Daseinsfürsorge orientiert.
Eine Kommune kann, rechtlich betrachtet, auch nicht in die Insolvenz geraten.
Tatsächlich werden sich die Rahmenbedingungen am Kreditmarkt verschlechtern und die Kommunalaufsicht wird bei der Prüfung des Haushaltes einen noch strengeren Maßstab anlegen.
Die Fraktionsspitzen und die Verwaltung haben sich über mögliche Konsolidierungsmaßnahmen ausgetauscht. Entscheidungen fällt dieses Gremium aber nicht.
Wir werden aber heute über einzelne Konsolidierungsmaßnahmen beraten und beschließen müssen.
Als Fehlbedarfsgemeinde müssen wir in unserem Haushalt Konsolidierungsbemühungen nachweisen. Als Fehlbedarfsgemeinde muß unser Haushalt auch durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Kurzgesagt: Keine Konsolidierungsbemühungen, keine Genehmigung, kein Geld.

Die Beratung der Produkthaushalte erfolgte dann in den Ausschüssen im Zeitraum vom 14. bis 17. Juni. Am 17. Juni hat der Hauptausschuß dann noch einmal über den Gesamthaushalt und den Stellenplan beraten.
Hierbei kam es dann zu Beschlüssen oder Empfehlungen an die Ratsversammlung, die von den Beschlüssen der Fachausschüsse oder den Vorschlägen der Verwaltung abwichen.

Das Ergebnis der Beratungen ist in einer eng bedruckten Veränderungsliste zu lesen. Sie umfasst 4 Seiten.
Sie ist Ausdruck des ernsthaften Bemühens, einen Haushaltsplan aufzustellen, der so sparsam wie möglich ist, aber so wenig wie möglich kaputtspart. 

Im Einzelnen wären beispielhaft folgende große Posten hervorzuheben:
– Eine Verschiebung des möglichen Kaufes der ehemaligen Kreisfeuerwehrzentrale auf das Jahr 2022
– Eine Verschiebung der Instandsetzung der 5 Seen Allee auf das Jahr 2022
– Eine Verschiebung des Ersatzneubaus einer Sporthalle am Schiffsthal  auf 2022.
Alle Projekte sind in der Vorbereitung noch nicht so weit fortgeschritten, daß sie noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnten. Daher ist es auch ein Gebot der Haushaltsehrlichkeit, sie nicht in den Haushalt 2021 mit aufzunehmen.
Geschoben heißt aber nicht aufgehoben.

Gestrichen wurden u.a.:
– das Projektes Sprottenflotte
– der Investitionsförderungszuschusses für das Gründach auf dem Gebäude Prinzenbad.

Obwohl es in vielen Bereichen sehr breite Mehrheiten gab, so gab es zu einzelnen Punkten dann doch sehr ausführliche und engagierte Diskussionen. Die Ergebnisse der Abstimmung wurden in den uns nunmehr vorliegenden Haushalt eingearbeitet bzw. in der Veränderungsliste erfaßt.
Ich bin mir sicher, daß es auch heute noch Anträge zum Haushalt und damit Änderungen zum Haushaltsplan geben wird. Das ist legitim, auch wenn es Zeit kostet und wir als Ehrenamtliche hier in unserer Freizeit tätig sind.
Würde es darum gehen, den Haushalt nur abzunicken, könnten wir hier auch 25 Pelikane hinsetzen. 
Letztendlich entscheidet die Ratsversammlung – und zum Thema Sprottenflotte liegt ja auch bereits ein Antrag vor – und hier kann sich jedes Mitglied noch einmal für die Interessen seiner Wählerinnen und Wähler und das Wohl der Stadt Plön einsetzen, auch wenn es auf den einen oder die andere ermüdend wirkt. 

Zum weiteren Verlauf der Beratungen

Unter Tagesordnungspunkt 12 werden wir den Stellenplan zu behandeln haben.
Im Jahr 2020 waren 83,789 Stellen eingeplant.
Bei einer Reduzierung von 2,596 Stellen ergeben sich für 2021 nunmehr 81,193 Stellen.
In der jüngeren Vergangenheit sind im Wesentlichen je eine Stelle für die Bereiche:
– Stadtplanung
– Wirtschaftsförderung und
– Klimaschutz
sowie 1,5 Stellen für den Bereich Hoch- und Tiefbau
hinzugekommen, die durch den sozialverträglichen Abbau von Stellen in anderen Bereichen ausgeglichen wurden.

Damit befinden wir uns nunmehr annähernd bei einem Stellenumfang wie im Jahr 2014, bevor wir die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg und Bösdorf eingegangen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß 2015 durch die Ankunft von Geflüchteten ein unerwarteter Personalzuwachs zu deren Betreuung unvermeidbar wurde. 

Unter Tagesordnungspunkt 13 wird der Ergebnis- und Finanzplan zu beraten sein.
Die Stadt Plön hat schon seit Jahren ein strukturelles Finanzierungsproblem.
Die Gewerbesteuer ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Finanzierung der Städte und Gemeinden.
Die Ansiedlung von gewerbesteuerzahlenden Betrieben ist allerdings ein Problem, das im wesentlichen auch darin begründet ist, daß Plön keine geeigneten Flächen hat, die als Gewerbegebiet ausgewiesen werden können.

Die Höhe der Hebesätze für die Gewerbesteuer, aber auch für die Grundsteuern wurden bereits in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert, vermutlich werden wir uns auch in diesem Jahr darüber streiten.

Die Anteile an der Einkommensteuer sind ein weiterer wesentlicher Teil der Einnahmen. Sie sinken aufgrund der coronabedingten Einbrüche in die Wirtschaftsentwicklung und führen auch bei den Gemeinden zu einem Rückgang der Einnahmen. Für Plön bedeutet das, daß Einnahmeausfälle durch Einsparungen und oder durch zusätzliche Einnahmen kompensiert werden müssen, oder durch die Aufnahme von Kassenkrediten am Kapitalmarkt.

Für 2021 ist eine Neuverschuldung von 867.000 € vorgesehen, abhängig von den heutigen Beschlüssen. Diese Summe ergibt sich aus der Neuaufnahme von 1.402.000,- € und der Tilgung von 535.000,- €

Die gesamte Situation wird sich auch für die kommenden Jahre nicht besser entwickeln.

Selbst wenn wir die freiwilligen Einrichtungen wie Plönbad, Soziales Dienstleistungszentrum oder die Bücherei schließen würden, könnten wir das Defizit nicht auffangen. Im Gegenteil, es wäre zu erwarten, daß das Land in dem Fall die Mittel für die Wahrnehmung dieser Aufgaben kürzt oder ganz streicht. Am Ende ständen wir möglicherweise noch schlechter da als mit diesen wichtigen sozialen Einrichtungen.
Zugegebenermaßen, hierbei handelt es sich um Überschlagsrechnungen. Eine genaue Berechnung ist angefordert und wird von der Verwaltung erstellt.

Zurück zu den Zahlen: Sie sind in der Haushaltssatzung zusammengefaßt und ich greife da einmal vor:

Zum Ergebnisplan:
Der Gesamtbetrag der
Erträge beläuft sich auf 20.118.800 €.
Der Gesamtbetrag der
Aufwendungen errechnet sich mit 23.321.300 €,
so dass ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.202.500 € auszuweisen ist.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wird auf 2.098.500 € festgestellt.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist mit 2.581.500 € auszuweisen.

Daraus ergibt sich, daß zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes Kreditaufnahmen in Höhe von 1.402.000 € benötigt werden.

Zum Finanzplan:
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf  18.893.900 €.
Dem gegenüber steht der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 21.374.400 €.

Zu den Hebesätzen der Grund und Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt mit 390 % und der Hebesatz der Grundsteuer B mit 425 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Zu den Kassenkrediten
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 8.000.000,00 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. 84 der Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt mit 10.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bei einer Kreditaufnahme von 1.400.000 € Euro im Rahmen des Finanzplanes stellt die Streichung eines Zuschusses für einen Verein in Höhe von 2500,- € noch nicht einmal eine Einsparung von 0,2 % dar.
Auf dem bekannten Zollstock mit 2 Meter Länge wären das über den Daumen gerade einmal 4 Millimeter.
Herr Kopper von der Deutschen Bank hätte das noch nicht einmal als Peanuts bezeichnet.

Selbst wenn wir alle städtebaulichen Planungen, für die 210.000,- € in den Haushalt eingestellt sind, beenden würden, wären die Einsparung ins Verhältnis zum Fehlbedarf des Ergebnisplanes zu setzen, der ca. 3.2 Mio € beträgt. Die Einsparung würde noch nicht einmal  7 % betragen, keine 14 cm auf den bekannten Zollstock. 

Für die Maßnahmen zum Erhalt der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wären 100.000,- € zu berücksichtigen, davon 50.000 € als investiv und 50.000 € als Aufwand.
Wer sich dafür interessiert, kann das jetzt selber auf die Zollstöcke für den Ergebnis- und Finanzplan umrechnen. 

Neben der Schuldenaufnahme ist natürlich auch der Investitionsstau zu bedenken. Für jeden Euro, den wir heute schieben, müssen morgen noch ein paar Cent zusätzlich bereitgestellt werden.

Wenn über die Haushaltsanträge und die Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen wurde, werden wir in einem letzten Schritt über die Haushaltssatzung beraten und beschließen müssen.

In dem Zusammenhang wird es voraussichtlich noch einmal zu einer Diskussion über die Höhe der Hebesätze kommen. Um unsere Konsolidierungsbemühungen auch gegenüber dem Land und dem Kreis zu zeigen, sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bereits 10 Punkte über dem Maß, das für Fehlbedarfsgemeinden erfordert wird, sofern sie Fehlbedarfszuweisungen in Anspruch nehmen wollen. Bei einem Hebesatz von 390 für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A entsprechen 10 Prozentpunkte real 2,5 %. Das klingt wenig, aber man wird ja noch darüber diskutieren dürfen.

Alles in allem hoffe ich, die Situation anschaulich dargestellt zu haben. Zumindest mir ist klar geworden, daß es keine Musterlösung gibt.
Ein totaler Verzicht auf freiwillige Leistungen ist keine Lösung, sie wäre ein Kaputtsparen, was keiner will.
Ebenso wenig vertretbar wäre ein Rauspulvern von Geld unter dem Deckmantel der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Das wäre Geld, das wir nicht haben.
Niedrige Zinsen sind ein Argument, aber kein Argument an sich.

Der Personalkörper ist teuer. Sein Umfang ist seit 2016 kontinuierlich verringert worden. Eine weitere Reduzierung müßte auch mit einer Reduzierung von Aufgaben einhergehen. Zumindest ist die Übernahme von neuen Aufgaben sehr kritisch zu betrachten und am besten zu vermeiden.

Augenmaß und gesunder Menschenverstand sind das Maß der Dinge. Eine wirklich gute Lösung, die uns aus der Finanzklemme befreien könnte, sehe ich im Moment nicht. Den Kopf in den Sand zu stecken ist auch keine Lösung. 

Ich gehe jetzt von einer engagierten und lebhaften Diskussion aus, an der ich mich selber gerne beteilige werde. Da wir bereits im Hauptausschuß sehr ausführlich diskutiert haben, freue ich mich, die Leitung der weiteren Beratung jetzt an die Bürgervorsteherin abgeben zu können.

Industrieverglasung am Vierschillingsberg?

Das Gebäude an der B 76 neben der Bücherei ist mittlerweile abgerissen, der Bau eines neuen Gebäudes ist in Vorbereitung. Dazu ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes 26 „Vierschillingsberg“ erforderlich. Entstehen sollen hier 22 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau, die auf die Bedürfnisse von Senior*innen ausgelegt sind.

Die Änderung des Bebauungsplanes sollte nach meiner Einschätzung relativ problemlos sein. Was ich aber wichtig fände wäre, daß das Gebäude auch zur B 76  hin eine ansprechende Fassade erhalten sollte. Da konnte mich der vorgelegte Entwurf nicht überzeugen, der hier Laubengänge, verblendet mit Industrieglas vorsieht.

Im Grunde genommen habe ich nichts gegen Laubengänge. Sie an diesem Standort zu verkleiden ist schon aus dem Grunde wichtig, um für die Bewohner*innen einen Beitrag zum Lärmschutz zu leisten. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, das Straßenbild an unserer innerörtlichen Umgehung, der meist befahrenen Straße Plöns, deutlich aufzubessern. Gerade für Durchreisende würde es dann fast ein wenig wie eine Visitenkarte wirken, Wenn man sich selbst gegenüber einmal mal ehrlich ist, dann muß man zugeben, das der Bereich zwischen Rodomstorstraße und Lütjenburger Straße nicht so besonders einladend auf Ortsfremde wirkt.

Eine attraktive und ortsangemessene Fassadengestaltung wäre um so wünschenswerter, weil auch auf dem gegenüberliegenden Bereich Gartenstraße in absehbarer Zeit neu gebaut wird und auch dort ein maßgeblicher Beitrag geleistet werden kann, um das Straßenbild in der Ortsdurchfahrt attraktiver zu machen.

Dabei sollte berücksichtigt werden, daß das jetzt geplante Gebäude direkt neben der Krabbe 17 steht, die durchaus als historisches Gebäude in Backsteinarchitektur anzusehen ist. Auch die Rodomstorschule ist ein ortstypisches und den Bereich prägendes Gebäude. Dazwischen liegt die „Alte Meierei“, die in ihrer Ansicht zur Hauptstraße eher wie der Hinterhof eines Wirtschaftsbetriebes wirkt.
Zwischen diese drei Gebäude ein Haus mit einer großflächigen Glasfassade zu setzen, wäre eine Bausünde, die uns die nächsten 80 Jahre begleiten wird, selbst wenn das Glas dunkel gefärbt  sein sollte.

Das hat nichts mit historisierend zu tun, wie Frau Meyer, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen meinte. Es hat etwas damit zu tun, daß sich Gebäude in die Umgebung einpassen sollten, um nicht störend zu wirken. Die Umgebung bei uns ist eher kleinstädtisch geprägt, da gilt: Keine Experimente. Experimente kann man in Hamburg in der Hafencity machen.

Daß eine moderne Fassadengestaltung möglich ist, ohne zu stören, kann man sogar in Plön besichtigen. Das Geschäftshaus in der Langen Straße 51, in dem Foto-Jessen ansässig ist, ist noch nicht alt. Die Fassade ist modern gestaltet, aber sie wirkt nicht störend, weil sie die Gestaltungsmerkmale der Umgebung aufgenommen hat. Beim Neubau auf dem Gelände des alten Gerberhofes (Lübecker Straße 9) ist es gelungen, ein Gebäude zu errichten, das zumindest nicht unangenehm im Straßenbild auffällt.
Ich fände es gut, wenn wir hier sozialen Wohnungsbau und ein attraktives Straßenbild unter einen Hut bringen könnten. Sozialer Wohnungsbau und Stadtgestaltung müssen kein Widerspruch sein. 

Zum Stand des Haushaltes 2021 und seinen Wirrungen

Noch ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Wochen, die im wesentlichen von der Erstellung des Haushaltes 2021 bestimmt waren. Die Ausschüsse für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT)“, „Stadtentwicklung und Planung (SteP)“ sowie der „Hauptausschuß (HA)“ haben zwei mal getagt. Auf der jeweils ersten Sitzung wurde der Haushalt der einzelnen Ausschüsse vorgestellt. Es konnten Fragen gestellt und schon einmal Erklärungen abgegeben werden.

Danach tagte die Haushaltskonsolidierungsgruppe. Plön ist strukturell unterfinanziert. Das heißt, selbst wenn alle freiwilligen Ausgaben gestrichen würden, käme die Stadt mit dem Geld nicht aus. Als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ bekommt die Stadt natürlich auch Mittel vom Land, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Wenn die Versorgung des Umlandes nicht mehr sichergestellt ist, etwa durch die Schließung der Schwimmhalle oder der Bücherei, würden diese Mittel wegfallen. Eine Schließung von unseren öffentlichen Einrichtungen würde damit im Grunde genommen nicht weiter helfen.
Als Fehlbedarfsgemeinde – also als Gemeinde, die sich nicht selbst finanzieren kann – ist die Stadt auf Zuschüsse vom Land angewiesen, so genannte Fehlbedarfszuweisungen. Daher wird unser Haushalt von der Kommunalaufsicht geprüft, die ihn dann genehmigen muß. Im Haushaltsplan müssen auch Konsolidierungsbemühungen aufgezeigt werden. Von daher müssen die Fraktionen jetzt über die Vorschläge der Verwaltung beraten.
Dazu wären sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation wie auch Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben oder eine Kombination aus beiden zu betrachten. Die Fraktionen sich gebeten, bis Mittwoch an die Verwaltung zu übermitteln, welchen Maßnahmen sie zustimmen würden, damit sie in den Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet werden können. 

Für die zweite Runde der Haushaltsberatungen wurden dann von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Ratsherrn Kruppa Haushaltsanträge gestellt. Die Anträge wurden in dem zuständigen Ausschuß beraten.
Als letztes hat der HA beraten, zum einen über seinen eigenen Haushalt, zum anderen aber auch noch über den Stellenplan und den Gesamthaushalt.

Viele der Anträge gingen im gegenseitigen Einvernehmen und mit großer Mehrheit durch. Einzelne Anträge sorgten aber für eine lebhafte Diskussion, so daß sich die Sitzungen von SteP und HA bisweilen sehr in die Länge zogen.

Der Abschließende Beschluß soll dann am 30. Juni in der Ratsversammlung folgen.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wäre realistischerweise 6 bis 8 Wochen später vor. Sie kann Auflagen enthalten, etwa eine Beschränkung der Kreditaufnahme. 

Zu den Ausschusssitzungen:

Auf das Jahr 2022 wurde z.B. der Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale geschoben. Das dafür vorgesehene Geld wird erst im kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt. Die Planung ist noch nicht so weit, daß in diesem Jahr eine Kaufentscheidung fallen kann.

Auf 2022 wurde auch der Ersatzneubau für die mittlerweile abgerissene Sporthalle am  Schiffsthal geschoben.  Zum einen ist die Förderung des Baus im Moment völlig offen, zum anderen sind die Planungen noch nicht konkret genug, um hierfür Haushaltsmittel vorzusehen. Mit einem Volumen von 5,9 Millionen Euro ist das der größte Brocken.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Instandsetzung der 5-Seen-Allee, die mit 150.000,- Euro veranschlagt ist. Die Verwaltung möchte diese Maßnahme schon seit längerem durchführen. Ich allerdings habe die Frage gestellt, ob diese Straße überhaupt notwendig ist. Als die Pionierkaserne in Stadtheide bestand, gab es keine Möglichkeit, über diesen Weg mit dem Auto von Plön nach Niederkleveez zu fahren. Für Radfahrer*innen und Fußgänger gab es schon immer den Wanderweg über den Adlerhorst. Den Weg gibt es immer noch, sie könnten aber auch zukünftig die 5-Seen Allee weiter nutzen. Sie müßte nur für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Bei einer Sperrung des Weges müßten Autofahrer*innen lediglich einen Umweg von weniger als 2 Kilometer in Kauf nehmen. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h entspricht das gerade einmal einer zusätzlichen Fahrtzeit von 2 Minuten.
Die Aussage, daß dann die Buslinie eingestellt werden müßte, weil der Umweg mit dem Fahrplan nicht mehr zu vereinbaren wäre, ist zu bedenken, aber sie ist ungeprüft.
Ich bin mir auch sicher, daß Bösdorf damit Probleme hätte, aber die Gemeinde dürfte die Situation kennen, da auch die Brücke über die Schwentine bei Timmendorf extrem teuer ist und eine Nutzungseinschränkung im Gespräch oder bereits umgesetzt ist.

Eine weitere Kontroverse gab es über die Sprottenflotte. Im GUT wurde beschlossen, in Plön 6 Stationen für dieses Leihfahrradprogramm der Kielregion einzurichten. Der selbe GUT, der das beschlossen hat, hat nun auf Antrag der CDU die Finanzmittel dafür zusammengestrichen, mit dem Ziel, nur noch zwei Stationen einzurichten, und zwar am Bahnhof und an der Fegetasche. Besonders der Kollege Koll von der CDU hat sich dafür stark gemacht.
Damit wird das System aber ad absurdum geführt. Es könnte dann zwar immer noch dazu dienen, vom Bahnhof zur Fegetasche mit dem Abfahrtpunkt der Großen Plöner Seerundfahrt und zurück zu kommen, aber die grundsätzliche Zielsetzung, innerstädtisch vom Auto auf das (Leih)Fahrrad umzusatteln, wäre ausgehebelt.
Zur Verbindung zwischen den Ostufergemeinden an der Kieler Förde kann eine Ausleihstation pro Ort ja ausreichen, um von Ort zu Ort zu kommen, so die Argumentation der CDU-Fraktion. Hier in Plön geht es aber vorrangig darum, von den Parkplätzen am Ortsrand in die Innenstadt zu kommen, als ein Beitrag zur Mobilitätswende. Natürlich hätten mehrere Stationen auch einen Einfluß auf die Förderung des Tourismus, nicht zuletzt, weil man dann mit dem Rad z.B. von Plön nach Preetz fahren könnte. Das Argument, man könne es ja erst einmal mit zwei Stationen versuchen, ist aus zwei Gründen problematisch:
1. Die Kiel-Region fordert mindestens 3 Stationen, um die Sprottenflotte finanziell zu fördern. Zumindest wiesen Bürgermeister Winter und die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin.
2. Das System muß von Anfang an so attraktiv sein, daß es angenommen wird. Es ist als Verkehrssystem zu verstehen, nicht als Verbindung zwischen zwei Punkten. Wenn man das System zusammenschrumpft, wird es nicht mehr funktionieren. Ein System ist nun mal mehr als die Summe der Teile.
In der abschließenden Beratung des Haushaltes habe ich dann beantragt, die Finanzierung des ursprünglichen Konzeptes wieder in den Haushalt mit aufzunehmen und der Ratsversammlung zu empfehlen, das zu beschließen.  Bei Stimmengleichheit und vielen Enthaltungen wurde der Antrag nicht angenommen.

Ganz ähnlich ging es dem SCvP, dem Segelverein bei der Jugendherberge. Dieser oft unbeachtete Verein hat immerhin fast 100 Mitglieder und liegt an einer Stelle, die besonders bei Stürmen sehr unruhig ist. Durch die Corona-Lage war der Verein auch nicht in der Lage, Arbeitsdienste durchzuführen. Dennoch muß die Verankerung der Wellenbrecher erneuert werden. Dafür wurde ein Zuschuß von 2500,- Euro beantragt. Der GUT hat diesem Zuschuß zugestimmt, wenn auch mit knapper Mehrheit, der Verein wurde informiert. Bei der Haushaltsverhandlung hat der GUT dann auf Antrag der CDU die Streichung der dafür vorgesehenen Gelder aus dem Haushalt beantragt und eine Mehrheit dafür gefunden.
Das ist für die Stadt – nicht nur für den Bürgermeister, sondern auch für die politischen Vertreter*innen schon sehr peinlich, nicht zuletzt, weil der Bürgermeister den Verein bereits über den positiven Entscheid informiert hatte.
Ich habe zwar versucht, den Zuschuß dann in der Abschließenden Beratung im HA wieder in den Haushalt zu bringen, aber mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, diesen Zuschuß zu bewilligen, wurde bei Stimmengleichheit und zahlreichen Enthaltungen nicht angenommen.

Im Haushalt hatte der Bürgermeister 2500,- Euro vorgesehen, um der Schützengilde anläßlich des 400-jährigen Jubiläums ein repräsentatives Geschenk machen zu können. Dieser Betrag wurde gestrichen. Das Geschenk ist nun aus dem normalen Geschenketitel des Bürgermeisters zu bezahlen.
Der Entscheidung ist eine rege Diskussion vorangegangen, in der erörtert wurde, ob man einen Verein, der Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder zuläßt, derartig repräsentativ beschenken sollte, (die Plöner Schützengilde ist ein eingetragener Verein, aber nach meiner Kenntnis aus dem Grunde nicht als gemeinnützig anerkannt).

Angenommen wurde mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, die eingeplanten Mittel für das Gründach im Wald auf dem Gebäude des Prinzenbades zu streichen und die bereits zugesagten Fördermittel zurückzugeben. Wenn die Ratsversammlung dieser Empfehlung nicht folgt, fließen über eine Viertel Million Euro an Steuermittel in ein paar Quadratmeter Gründach auf dem Prinzenbad. Eine Verschwendung von Steuermitteln, auch wenn die Stadt selber nur 10% davon aufzubringen hätte. Den Rest zahlt der Bund. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln sieht anders aus. 

Für die Pflege der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wurde der Betrag von 50.000,- auf 100.000,- Euro verdoppelt. Damit sollen die 53 Bäume gerettet werden. Geplant ist, das Erdreich aufzulockern, einen Zugang zum Wurzelbereich zu schaffen, über die dem Baum Wasser zugeführt werden kann, Bewässerungssäcke zu besorgen, um die Bäume kontinuierlich mit Wasser zu versorgen und Metallabdeckungen für das Erdteich um den Stamm, die sogenannte Baumscheibe, zu beschaffen, damit das Erdreich nicht weiter verdichtet wird. 
Ich habe gerade am Wochenende ein Gespräch geführt, in dem ich darauf hingewiesen wurde, daß das ganze vergebene Liebesmühe sei. Die Baumscheiben wären einfach zu klein für die gepflanzten Bäume, die Anlage des Parkplatzes sei schlicht und einfach fehlerhaft geplant und das Sterben der Bäume ließe sich so nur hinauszögern. 
In der Haushaltsberatung wurde allerdings darauf hingewiesen, daß eine Neuanpflanzung noch teurer wäre. 

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, begrenzt auf 2 Jahre eine zusätzliche Fachkraft im Bereich Stadtplanung in den Stellenplan mit aufzunehmen, fand keine Zustimmung. Selbst der Bürgermeister wies dieses Ansinnen zurück, da er im Rathaus aufgrund der Raumnot keinen Platz mehr hat und ansonsten auch noch zusätzlich eine*n technische*n Zeichner*in benötigen würde. Da die Ablehnung in der Vorberatung im SteP eindeutig war, wurde der Antrag dann zurück gezogen und im Hauptauschuß nicht weiter beraten.

Der Antrag von Ratsherrn Kruppa wurde im Ansatz begrüßt. Er hatte vorgeschlagen, die Arbeiten an mehreren Bebauungsplänen (B-Plänen) einzustellen und das Grundstück Eutiner Straße, „Altes Fährhaus“, an den Plöner Segelverein zu verkaufen, um von den Einsparungen und dem Erlös das Fischereigelände mit Gebäuden zu kaufen.
Das Konzept, da er dazu erarbeitet hat (Gastronomie, Imbiss, Ferienwohnungen) finde ich gar nicht schlecht, aber ein Verkauf des Grundstückes, auf dem das „Alte Fährhaus“ steht, sollte meines Erachtens nicht über das Knie gebrochen werden.
Dazu kommt, daß die Stadt mit dem Land gerade über ein Erbbaurecht betreffend des Fischereigeländes verhandelt.
Ebenso stand der Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV noch auf dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Hier griff Herr Dr. Erdtmann von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) das Wort, der sich kritisch zum Erbbaurechtsvertrag und völlig ablehnend zu einem Verkauf äußerte. Da wir Vertragsangelegenheiten grundsätzlich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandeln, mußte ich als Vorsitzender darauf achten, daß hier die Vertraulichkeit gewahrt wurde. Ich brauchte aber nicht einzugreifen.
Es widerstrebt mir, Redebeiträge zu unterbrechen oder zu unterbinden, auch wenn sie langatmig sind und man ihnen inhaltlich nicht immer folgen kann, aber wenn es darum ginge, Vorlagen der Verwaltung immer nur abzunicken, könnte ma auch ein paar Pelikane in die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse setzen.

 

 

Neues aus dem GUT

Der Ausschuß für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) hatte im März beschlossen, dem Segelclub von Plön (SCvP) einen Zuschuss von 2500,- Euro für die Instandsetzung der Steganlage zu gewähren.
In der gestrigen Sitzung des GUT wurden diese 2500,- Euro auf Antrag der CDU aus dem Haushalt gestrichen. Sechs von elf Ausschussmitgliedern folgten dem Antrag der CDU.
Ich hatte mich seinerzeit für den Antrag eingesetzt, auch wenn der Zuschuss für eine investive Ausgabe vorgesehen war und wir investive Maßnahmen grundsätzlich nicht fördern. Der Antrag wurde im GUT mit fünf Ja Stimmen angenommen. Drei Mitglieder votierten mit Nein, zwei enthielten sich.
Grundsätzlich bedeutet für mich aber, in begründeten Einzelfällen eine Ausnahme machen zu können. In diesem Fall haben wir es mit einem Verein zu tun, der – solange ich im Rahmen meiner kommunalpolitischen Tätigkeit zurück denken kann – erst einmal geringfügig gefördert wurde, während einem anderen Verein über EU-Mittel einen Zuschuss von mehr als 10,000,- Euro für die Errichtung eines Gästesteges zu Gute kamen.
Die Plöner Sportvereine können die Sporthallen kostenlos nutzen, eine Regelung, von der der SCvP keinen Nutzen hat. Vor diesem Hintergrund hielt ich diesen Zuschuß für gerechtfertigt, zumal die Gesamtkosten deutlich drüber lagen und Eigenleistungen aufgrund der Coronasituation bislang nicht möglich waren. Ein anderer Aspekt war, daß die Gesamtkosten für die Sanierung deutlich höher liegen und Zuschüsse vom Landessportbund in der Regel nur fließen, wenn eine Maßnahme auch von anderer Stelle gefördert wird.

Abgesegnet wurden allerdings 100.000,- Euro für den Schutz der 53 Bäume auf dem Parkplatz am Stadtgraben. Die „Baumscheiben“ (die freien Erdflächen um den Stamm) sollen aufgelockert werden. Zusätzlich ist beabsichtigt, eine Bewässerungsmöglichkeit für den Wurzelbereich zu schaffen. Bewässerungssäcke sollen die dauerhafte Wasserversorgung sicherstellen. Sie stellen eine Arbeitserleichterung dar, weil auf diese Weise nicht mehr so häufig gegossen werden muß. Um eine Verdichtung der Baumscheiben zukünftig zu vermeiden wird vorgesehen, sie mit Metallgittern zu schützen.
Das sind knapp 2000,- Euro pro Baum. Die Neupflanzung eines Baumes wäre teurer. 
Ich habe mich schon immer für den Erhalt innerstädtischen Grüns eingesetzt, allerdings mit Augenmaß und in Abwägung mit anderen öffentlichen Interessen. Trotz der hohen Summe und der noch nicht bezifferten Folgekosten trage ich diese Entscheidung – wenn auch mit Bauchschmerzen – mit. 

Eine weitere Maßnahme wurde auf das Jahr 2022 geschoben. Es handelt sich um den Ersatzbau der Sporthalle am Schiffsthal, der mit 5.9 Mio Euro im Haushaltsansatz stand.
Das ist aus meiner Sicht unschädlich, da sich möglicherweise neue Förderungsmöglichkeiten ergeben können und der jetzige Planungsstand keinen Baubeginn in diesem Jahr ermöglichen würde.

Zu Beginn der Sitzung fragte ich, warum die Obstbäume in der Muster-Baumschutzsatzung des Deutschen Städtebundes nicht berücksichtigt sind. Diese Frage, obwohl bereits in der Vergangenheit gestellt, konnte von der Verwaltung nicht beantwortet werden. Ebensowenig die Frage, wie viele Obstbäume unter den Schutz der Satzung fallen würden und welcher zusätzliche Arbeitsaufwand damit verbunden wäre, die Einhaltung der Satzung im Bezug auf die Obstbäume zu kontrollieren.

In seinen Berichten erwähnte der Bürgermeister, daß mehrere Krähennester in der Eutiner Straße spurlos verschwunden sind. Für das Verschwinden gibt es nach seiner Aussage derzeit keine plausible Erklärung. Da es sich bei den Krähen um eine geschützte Art handelt, wäre eine mutwillige Beseitigung der Nester eine Straftat. Da eine mutwillige Beseitigung nicht ausgeschlossen werden kann wird geprüft, ob nunmehr eine Strafanzeige gestellt wird.

Baumschutzsatzung in der Nachspielzeit

Die Frage, ob die Ratsversammlung oder der Bürgermeister in Sachen Baumschutz das letzte Wort hat, ist nach wie vor offen.
Sie entzündete sich an den sechs Birken in der Ulmenstraße 42. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hatte der Fällung zugestimmt und die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen.
(Anmerkung 1)
Der Bürgermeister verwies darauf, daß die Entscheidung über Fällgenehmigungen bei Ihm als Leiter der Verwaltung liegen würde. Wenn die Selbstverwaltung ein Mitspracherecht wünsche, müsse sie die Baumschutzsatzung ändern.
Es wurde versucht, diese Satzungsänderung im Frühjahr im Rahmen einer Ratsversammlung übers Knie zu brechen. Die Tagesordnung der Ratsversammlung war aber so aufgestellt, daß über eine Satzungsänderung nicht abgestimmt werden konnte. Die für eine Änderung der Tagesordnung erforderliche 2/3-Mehrheit kam nicht zustande.
Daraufhin hat die Verwaltung am 06. Mai 2021 im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus einen neuen Entwurf vorgelegt. Er beinhaltete zwar eine zusätzliche Passage, die Ausnahmen in besonderen Fällen zuließ, aber das Kernanliegen der Selbstverwaltung, die Entscheidung über Fällgenehmigungen in Einzelfällen durch die Ratsversammlung zu treffen zu lassen, blieb unberücksichtigt.
Mit neun Stimmen bei zwei Gegenstimmen wurde der Entwurf dann zur Vorberatung in den (SteP) überwiesen.
Der SteP hat dann am 19. Mai 2021 über die Baumschutzsatzung beraten. Im Ergebnis stimmten acht Mitglieder – bei drei Gegenstimmen – dafür, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung über Baumfällungen im Einzelfall an sich ziehen kann.
Der GUT hat dann am 03. Juni 2021 abschließend über die Baumschutzsatzung beraten. Hier wurde mit sechs Ja bei vier Nein-Stimmen beschlossen, die Ausnahmegenehmigungen wie vom SteP empfohlen mit in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.
Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung wies im Verlaufe der Beratung darauf hin, daß § 5 der die Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung) die Verantwortung für Ausnahmen von Satzungen ausschließlich für Bürgermeister*innen vorzieht.
Er betonte, daß ein anderslautender Beschluß rechtswidrig wäre und er gegen einen solchen Beschluß Widerspruch einlegen würde.
Für den 09. Juni 2021 wurde dann der Beschluß über die Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gesetzt.
Im Vorfeld gab es eine Initiative der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt auf die folgende Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zu schieben, um die rechtlichen Fragen mit dem Kreis und dem Land abzuklären.
Der Vorsitzende des GUT, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) machte im Vorfeld der Ratsversammlung darauf aufmerksam, daß er gegen eine Verschiebung ist. Er würde sich für eine sofortige Abstimmung über den ursprünglich von der Verwaltung vorgelegten Entwurf aussprechen. Damit wurde die Tagesordnung nicht geändert.

Als Vorsitzender des GUT führte er später in das Thema ein. Als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er dann, über den Entwurf der Verwaltung abzustimmen. Dieser hätte die Ergänzungen von GUT und SteP nicht mit berücksichtigt.
Ich beantragte im Gegenzug, über die Baumschutzsatzung mit den entsprechenden Änderungen abzustimmen
Darüber hinaus schloß ich mich aber dem Antrag von Herrn Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) an, den Tagesordnungspunkt zu schieben, um die Änderung vor dem Hintergrund der erst vor sechs Tagen bekannt gewordenen Rechtslage neu bewerten zu können.
Die Ratsversammlung folgte dem Vorschlag mit denkbar knapper Mehrheit von – dafür will ich mich jetzt nicht verbürgen – einer Stimme.

Ob die Mehrheit der Selbstverwaltung sich hier gegen die Verwaltung und Teile der Selbstverwaltung durchsetzen kann, ist fraglich.
Die Naturschutzzuständigkeitsverordnung ist kein Gesetz, das vom Parlament des Landes Schleswig Holstein beschlossen wurde. Sie wurde aber aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage von der Landesverwaltung erlassen.
Der § 5 dieser Rechtsverordnung stellt ein erheblichen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang (Art 28 Grundgesetz). Die kommunale Selbstverwaltung muß sich dabei natürlich im bestehenden Rechtsrahmen bewegen.

Eingriffe in das Recht der Kommunalen Selbstverwaltung müssen vom Gesetzgeber gut begründet sein. Dieses Recht und die Pflicht zur Begründung hat die Landesregierung/der Landtag natürlich.
Es stellt sich aber die Frage, ob die Naturschutzzuständigkeitsordnung den Minimalanforderungen genügt, die an eine entsprechende Verordnung zu stellen sind.
Nach meiner derzeitigen Auffassung ist das nicht der Fall.
Das Zitiergebot – also der Hinweis auf die Gesetzesquelle, mit der die Einschränkung begründet wird – ist zumindest im Bezug auf § 5 nicht ausreichend beachtet.
Dazu kommt, daß der § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung in seinem Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist.

Die Kreis- und Landesbehörden sind natürlich an die Rechtsverordnung des Landes gebunden. Daher habe ich wenig Zweifel, daß sie die Verordnung im Allgemeinen und die Position der städtischen Verwaltung im Besonderen in Frage stellen.
Ein objektives Ergebnis wäre nur durch eine externe, unabhängige juristische Bewertung möglich.

Eine Alternative wäre natürlich auch, die Baumschutzsatzung außer Kraft zu setzen oder zu suspendieren. Das könnte die Ratsversammlung, aber das will nach meiner Wahrnehmung natürlich niemand, da allen verantwortlichen Personen an einem Schutz der städtischen Bäume gelegen ist.

Ein Verzicht auf den Entscheidungsvorbehalt der Ratsversammlung wäre eine andere Option. Damit wird aber die Möglichkeit der Selbstverwaltung, ihrem Gestaltungswillen Ausdruck zu verleihen und ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, eingeschränkt. 
Das kann nach meiner Auffassung aber auch nicht die richtige Lösung sein. 

Anmerkung 1: Die Frage war, ob städtebauliche und gestalterische Aspekte einen Vorrang vor dem Erhalt von sechs Bäumen haben. Dabei ging es um Folgendes:
Pro Fällung:
1. Einhalten einer Bauflucht. Gebäude, die aus einer Bauflucht herausragen, fallen dem Betrachter genau so unangenehm auf wie ein Pickel auf der Nase, der auch nicht weit über die Hautoberfläche herausragt. E
2. Optimale Anordnung von Nebengebäuden
3. Optimale Wegeführung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
4. Ersatzpflanzung von 18 Bäume , die über die Lebensdauer betrachtet eine höheren ökologischen Wert haben als sechs Bäume mit einer nur noch begrenzten Restlebensdauer. 
Contra Fällung:
1. Die Bäume sind alt und haben aktuell einen hohen ökologischen Wert. 
2. Die Bäume prägen das Ortsbild

Der Kompromiss ist aus meiner Sicht faul:
1. Eine Birke wurde gefällt. 
2. Die Gebäude rücken sehr dicht an die verbliebenen fünf Birken heran.
Deren Restlebensdauer wird dadurch start verkürzt.
3. Es wird lediglich drei Bäume als Ersatzpflanzung geben.
4. Die Gebäudeaufstellung wird für die voraussichtlich nächsten 60-80 Jahre vermurkst sein.

Haushalt, Verfahren und Hintergründe

In der vergangenen Woche begannen die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltes der Stadt Plön für das Jahr 2021. Im Prinzip ist es so, daß nur die Beschlüsse für freiwillige Aufgaben der Stadt umgesetzt werden können, für die Geld in den Haushalt eingestellt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwas Sozialleistungen werden im Haushalt auch erfaßt. Allerdings hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Wenn es einen gesetzlich begründeten Anspruch gibt, muß bezahlt werden.

In der vergangenen Woche tagten alle drei Ausschüsse der Stadt. Der Hauptausschuß (HA) kam am Montag, dem 31. Mai zusammen, der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagte am Mittwoch, dem 02. Juni und der Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einen Tag darauf am 03. Juni.

In dieser Sitzungswoche wurden in allen drei Ausschüssen die Ergebnis- und Finanzpläne, die Produktbücher und die Investitionslisten vorgelegt.
Die Ergebnis- und Finanzpläne geben eine allgemeine Übersicht über die Finanzlage.
Die Produktbücher sind – wie hier beispielhaft aufgezeigt – gegliedert in
– 5. Hauptproduktbereich (z.B. Gestaltung und Umwelot
– 5.3. Ver- und Entsorgung
– 5.3.8. Abwasserbeseitungung
– 5.3.8.00 Bedürfnisanstalten
Die einzelnen Produktbereiche werden dann auch noch erläutert.
Der Produkthaushalt des HA hat 146 Seiten. Sich hier einzuarbeiten dauert aber nicht so lange, wie im ersten Moment vermutet werden kann. Insbesondere die Erläuterungen machen es einem leichter, das „Zahlenwirrwarr“ zu verstehen. Es ist nämlich kein „Wirrwarr“, sondern ganz übersichtlich, wenn man die Struktur erst einmal verstanden hat.
In der Investitionsliste sind dann noch einmal sehr übersichtlich die Ausgaben zusammengefaßt, die für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden sollen.

Aber Obacht: 2 Positionen haben mein Mißtrauen bzw. Mißfallen erregt.

Hauptausschuß: Produkt 11110 Konto 78683000 /
Kauf Grünfläche CO2-Kompensation für 20.000,— Euro.
Darunter konnte ich mir so gar nichts vorstellen, Wie sich auf Nachfrage herausstellte, handelt es sich dabei um die Wiese am Ortseingang, auf der im Rahmen des städtischen „Klimaschutzplanes“ Sonnenkollektoren errichtet werden sollen. Das steht dann im Zusammenhang mit dem „Quartierskonzept“ für den Bereich Bieberhöhe/Seestraße.
Nun habe ich im Prinzip nichts gegen Sonnenkollektoren, aber ich bin der Überzeugung, daß wir nicht unter dem Motte Klimaschutz, Klimaschutz über alles jede Entscheidung abnicken sollten wie die Pinguine, sondern auch Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz mit in die Abwägung einbeziehen sollten. Allerdings lege ich mich hier jetzt schon fest. Meine Hand werde ich für den „Photovoltarikpark“ am Ortseingang nicht heben.
Hinzu kommt nicht nur, daß der Ankauf unter dem Begriff „CO2 Kompensation“ verschleiert daherkam. Wir hatten uns darauf festgelegt, daß jede Maßnahme zum Klimaschutz und deren Durchführung einzeln beraten und beschlossen wird. Daher könnte ich jetzt versucht sein zu behaupten, daß uns diese Ausgabe untergejubelt wurde. Zumindest wäre es sinnvoll gewesen, sie mit einem Sperrvermerk zu versehen. Das würde bedeuten, daß das Geld erst fließen kann, wenn der Sperrvermerk durch eine Entscheidung des Ausschusses aufgehoben wird.

GUT: Produkt 42402 Konto 78170020 /
Zuschuss Gründach Prinzenbad in Höhe von 277.000,— Euro
Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. (Um mir hier nicht den Vorwurf der Unsachlichkeit zuzuziehen verzichte ich anders als in der Sitzung darauf, das als Schwachsinn zu bezeichnen, aber das mußte mal gesagt werden.)
Dazu zwei Punkte:
1. Eine Blumenwiese (ungefähr 250 qm) auf dem Dach des Prinzenbades mitten im Wald für eine Viertelmillion Euro ist Verschwendung von Steuergeldern und wäre ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Ob hier bereits von Veruntreuung gesprochen werden kann, müßte geprüft werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn 90% der Summe aus Bundesmitteln kommen und die Stadt „nur“ mit 27.000,- Euro an dieser Verschwendung von Steuermitteln beteiligt ist.
Ein Hektar (10.000 qm) Dauergrünland kostet im Kreis Plön über den Daumen 20.000,- Euro)
Das wäre das 40-fache der Fläche des Daches auf dem Prinzenbad. Auf einer derartig großen Fläche ließe sich tatsächlich eine großräumige „Insektentankstelle“ errichten. Nur nicht im Plöner Stadtgebiet. Aber der Nutzen dürfte um ein vielfaches höher sein als der der 250 qm.
Für 200.000,- Euro ließen sich fast 14 Hektar Dauergrünland erwerben. Das wäre grob über den Daumen mehr als das 400-fache der Fläche auf dem Dach des Prinzenbades.

Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Haushaltskonsolidierungsgruppe um 17:00. Dort wird mit den Fraktionsspitzen und der Verwaltung über Einsparmöglichkeiten geredet. Dabei muß einem klar sein, daß Einschnitte schmerzlich sein können.

Bereits jetzt haben die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf einzureichen. Über die Anträge wird dann in der 24. Kalenderwoche (14-18. Juni) erneut in den Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Die Ausschüsse tagen wir folgt:
GUT: Montag, 14. Juni
Step: Mittwoch, 16. Juni
HA: Donnerstag, 17. Juni

In allen drei Ausschüssen werden dann die Haushaltsentwürfe des jeweiligen Ausschüsse beraten und beschlossen. Der Hauptausschuß berät und entscheidet dann auch noch über den Gesamthaushalt.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt dann am 30. Juni dieses Jahres, sofern alles läuft wie geplant. Sicher ist das nicht, da es noch einige Risiken gibt, aber wahrscheinlich ist dieser Zeitablauf schon.

Die Zusammensetzung von Ratsversammlung und Ausschüssen ändert sich

Am 09. Juni tritt die Ratsversammlung zusammen. Nach dem Austritt von Herrn Kruppa (CDU) aus der CDU-Fraktion und dem Rückzug von Frau Hinrichsen (ehemals FWG) aus der Ratsversammlung wird sich die Zusammensetzung der Ratsversammlung und der Ausschüsse erneut ändern.

Frau Hinrichsen ist Anfang des Jahres aus der FWG-Fraktion ausgetreten, hatte aber ihr Mandat als Ratsfrau behalten.
Letzter verbliebener FWG-Ratsherr war Herr Dr. Erdtmann, als „Einzelkämpfer“ allerdings ohne Fraktionsstatus.
Mit dem Verlust des Fraktionsstatusses hatte die FWG auch ihre stimmberechtigten Sitze in allen drei Ausschüssen verloren. Herr Dr. Erdtmann hatte in den Ausschüssen zwar immer noch Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht mehr.
Die stimmberechtigten Sitze der FWG gingen an die CDU über.
Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
4 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP und Die Linke.

Zum 31. Mai 2021 hat Frau Hinrichsen auch ihren Sitz in der Ratsversammlung aufgegeben.
Damit kann Herr Gampert als Ratsherr für die FWG aufrücken.
Folglich hat die FWG dann aber auch wieder Fraktionsstatus und Anspruch auf einen Sitz in jedem Ausschuß. Das geht dann zu Lasten der CDU.
Herr Dr. Erdtmann wird damit stimmberechtigt in den Hauptausschuß einziehen.
Herr Gampert wird die FWG im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung vertreten.
Herr Florian Dräger wird als bürgerliches Mitglied im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus für die FWG vertreten sein.

Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
3 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP, Die Linke und die FWG.

Üblicherweise werden die neu in den Rat und die Ausschüsse aufgenommenen Personen durch die Ratsversammlung einstimmig bestätigt. Das wird sicher auch für die oben genannten Personalveränderungen der Fall sein.

Problematisch wird es aber beim Antrag der FWG, Herrn Gampert in den Verwaltungsrat der Stadtwerke (Anstalt öffentlichen Rechts) aufzunehmen. Der Verwaltungsrat soll paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. Im Gegensatz zu den Ausschüssen besteht auch kein Anrecht auf Besetzung durch eine Partei oder Wählergruppe. Schon heute sind im Verwaltungsrat mehr Männer als Frauen vertreten. Mit dem Ausscheiden von Frau Hinrichsen aus dem Verwaltungsrat wird sich das Verhältnis nochmals verschlechtern. Die Wahl eines weiteren Mannes in den Verwaltungsrat steht damit eigentlich nicht zur Debatte und ich gehe davon aus, daß sich dafür auch keine Mehrheit findet.

Der Austritt von Herrn Kruppa aus der CDU Fraktion wird nach meiner Einschätzung keine Konsequenzen für die politische Konstellation haben. Anders als in der vorherigen Legislaturperiode, als die beiden aus der CDU-Fraktion ausgetretenen bzw. rausgeworfenen Mitglieder grundsätzlich gegen ihre alte Fraktion stimmten, gehe ich davon aus, daß sich Herr Kruppa mit seinen Entscheidungen weiterhin an einer sachorientierten Arbeit ausrichtet. Seine Kritik richtet sich ja nicht gegen die Inhalte der CDU-Linie an sich, sondern gegen den Führungsstil seines Fraktionsvorsitzenden Jagusch. So zumindest berichtet der OHA in seiner gestrigen Ausgabe. 

Zur Zukunft des Seehofes

Die Presse zeigte sich überschwänglich, als es um die Vorstellung der Pläne für den Seehof ging. 
Die KN berichtete, die Ausschussmitglieder seinen so begeistert gewesen, daß sie unter Verzicht auf die Beteiligung der Fraktionen schon einmal unverbindlich „grünes Licht“ gegeben hätten.
Der Ostholsteiner Anzeiger vermeldete, daß es landesplanerisch keine Bedenken gäbe und „auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises sei begeistert.

Besonders die letzte Aussage glaube ich inhaltlich nicht. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß diese Aussage vom Bürgermeister kam und ich kann mir in meinen wildesten Träumen nicht vorstellen, daß diese Aussage von der UNB stammt. Zumindest die Absicht, die Nutzung des Seeufers zu intensivieren (Seehäuser, Bootsverleih, Restaurant) wird dort nicht auf Zustimmung gestoßen sein. Der Investor, Herr Philipp Schmitz-Morkamer von der Quantum Immobilien AG, scheint hier einen realistischeren Blick auf die Dinge gehabt zu haben. Er bezeichnete diese Frage daher auch als „delikat“.
Was den Nutzungsdruck auf die Natur des Behler Sees angeht, habe ich sehr große Bedenken. Es ist einer der wenigen größeren Seen in der Umgebung, dessen Ufer noch fast unberührt von Bebauung ist und dessen Befahren im wesentlichen verboten ist. 

Die Präsentation der Fa. Quantum war sehr professionell. Die Entwurfskizzen waren sehr ansprechend, aber sie geben nur einen ersten, groben und vagen Anhalt für die Veränderung des Landschaftsbild. Sofern die Planungen weiter geführt werden, wird über einen “vorhabensbezogenen Bebauungsplan” zu regeln sein, in wie weit hier Eingriffe erfolgen können bzw. sollen. 


Es hat mich ein wenig gewundert, daß alle, die sonst engagiert und lauf für Umwelt- Klima- und Naturschutz eintreten, hier kein Problem sehen. Durch die Bebauung und den ganzjährig geplanten Hotelbetrieb wird ein erheblicher Nutzungsdruck auf den See zu erwarten sein.
Auch die Umweltbeauftragte beschränkte sich auf den Aspekt, daß insektenfreundliches Licht mit hohem Gelbanteil verwendet werden solle.

Die Landesplanung sieht zuständigkeitshalber natürlich keine Bedenken, das glaube ich wohl. Es handelt sich um ein touristisches Projekt, das planerisch in die „Schwerpunktregion Tourismus Holsteinische Schweiz“ fällt.

Genau hier sehe ich einen Aspekt, der bei der weiteren Planung mit zu berücksichtigen ist, bevor wir hier eine Planungssünde mit anschließender Bausünde begehen.

Der Tourismuskomplex mit bis zu 132 Betten muß langfristig für den Tourismus gesichert werden. Es wäre wirklich kontraproduktiv, wenn hier eine Bebauung entsteht, die 5 bis 10 Jahre als Hotel betrieben wird, dann aber in einzelne Parzellen aufgeteilt wird. Danach wäre ein Verkauf der einzelnen Parzellen möglich und der Weg in eine Ferienhaussiedlung für neureiche Hamburger und Frankfurter vorgezeichnet. Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Landesplanung.

Ich habe Herrn Schmitt-Morkammer in der Sitzung darauf angesprochen und er äußerte, daß die Quantum AG bereit wäre, entsprechende juristische Verträge mit abzuschließen, um eine solche Entwicklung zu verhindern. Diese geäußerte Bereitschaft begrüße ich außerordentlich. 

Insgesamt fand ich die Präsentation des Projektes gut. Allerdings hatte ich den Eindruck, daß an einer Stelle in wenig geschönt wurde. Die Behauptung, das Projekt würde sich in die Landschaft „hineinducken“, fand ich unzutreffend. Projekte, die mehrfach den See- und Landschaftsblick als Besonderheit hervorheben, ducken sich nicht in die Landschaft. Sie heben sich daraus hervor. Anders ist ein See- und Landschaftsblick nicht möglich.
Das gab denn auch der Investor zu.

Der jetzige Seehofbebauung “duckt” sich in die Landschaft. Das Quantum Projekt wird herausragen, schließlich wirbt man mit See- und Landschaftsblick. Das muß man wissen, wenn man bereit ist, ein Projekt in dieser sensiblen Landschaft zu entwickeln.

Die Erschließung des Projektes über Hipperstraße und Steinbergweg halte ich ebenfalls für ein Problem. Das ist sicher lösbar, aber hier wäre besonders darauf zu achten, daß die damit verbundenen Kosten nicht zu Lasten der Stadt Plön gehen.

Und natürlich, und das war nicht Gegenstand der Vorstellung des Projektes im SteP, ist darauf hinzuwirken, daß die Gewerbesteuern hier in Plön gezahlt werden. Auch das wird mit zu erörtern sein.

Ich sehe dieses Projekt verhalten positiv, es bietet vielversprechende Ansätze, aber die Begeisterung der Kolleg*innen teile ich nicht uneingeschränkt. Dieses Projekt ist in dem sensiblen Gebiet kein “Selbstgänger”, aber ich bin der Ansicht, daß hier noch sehr viele offenen Fragen zu klären sind. Ich hätte es gut gefunden, wenn wir das Projekt in den Fraktionen beraten hätten, bevor wir im Ausschuß schon mal unverbindlich „grünes Licht“ signalisieren.

Einer meiner Leser wies mich darauf hin, daß wir Gefahr laufen, in Plön und Umgebung die Stadt, die Landschaft und die Seeufer zu verklotzen. Er nannte beispielhaft das DJO-Heim in Bosau, das Fährhaus Uklei, die Jahn’sche Mühle in Dessau, die Bahnhofstraße 8 + 9 in Plön und den Seehof.

Die Baumschutzsatzung, Für und Wider einer politische Beteiligung.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich habe bereits am 15. Mai einen Ausblick auf die Sitzung gegeben.
http://www.ingo-buth.de/2021/05/15/seehof-bahnhofstrasse-und-baumschutzsatzung-drei-themen-von-bedeutung-mittwoch-im-ausschuss/

In Sachen Baumschutzsatzung geht es voran. Die Satzung wurde vom Ausschuß für Gesellschaftliche Anlagen, Umwelt und Tourismus (GUT) erst einmal an den SteP zur Vorberatung überwiesen.
Hier ging es um zwei Themen:
1. Soll es für die Selbstverwaltung möglich gemacht werden, die Entscheidung im Ausnahmefall an sich zu ziehen?
2. Sollen Obstbäume mit unter die Satzung fallen?

Für die Mehrheit des SteP (8 Ja, 3 Nein-Stimmen) war es klar, daß die Politik zukünftig die Möglichkeit haben soll, im Ausnahmefall die Entscheidung über Baumfällungen an sich zu ziehen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sah diese Möglichkeit ausdrücklich nicht vor.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf damit, daß ein solches Verfahren nicht üblich sei und das z.B. auch in der Hundesteuersatzung nicht vorgesehen sei. Er würde auch kein Landes- oder Bundesgesetz kennen, daß einen einen entsprechenden politischen Entscheidungsvorbehalt vorsieht. Sein Fazit: Die Politik (hier die Selbstverwaltung mit der Ratsversammlung und ihren Ausschüssen) gibt die Leitlinie vor, die Verwaltung setzt diese um.
Nun hat sich bei dem Gezerre um die 6 Birken in der Ulmenstraße 42 gezeigt, daß ein Beschluß des SteP, nämlich das geplante Wohnhaus entsprechend der vorgelegten Pläne aus städtebaulicher Sicht optimal aufzustellen, nicht umgesetzt wurde.
Zwar hat die Verwaltung der Stadt das gemeindliche Einvernehmen, daß der SteP den Planungen erteilt hat, pflichtgemäß an die Kreisverwaltung weitergegeben. Allerdings wurde diese Entscheidung durch eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ausgehebelt. Die städtische Stellungnahme basierte auf der Baumschutzsatzung.
(Mehr in Anmerkung 1)

Auf meine Nachfrage hin vertritt die Kommunalaufsicht des Kreises die Auffassung, daß die Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung alleine für die Entscheidung zuständig ist.
Um eine politische Entscheidung zu ermöglichen muß die Satzung daher entsprechend angepaßt werden. Der SteP hat die Verwaltung gebeten, einen dementsprechend geänderten Entwurf zu erarbeiten, der dann in der nächsten Sitzung des GUT beraten werden kann. Dazu sah sich der Bürgermeister nicht im Stande, er wisse nicht, was er tun solle.
Daraufhin formulierte der SteP einen Beschluß, der vorsieht, den Paragraphen 6 Absatz (1) zu ergänzen. Bisher sieht er folgende unter anderem folgende Ausnahmen und Befreiungen vor:

4. bei einem Bauvorhaben, auf das bauplanungsrecht- lich ein Rechtsanspruch besteht, im Bereich des Bau- körpers und den nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und der geschützte Baum auch bei einer zumutbaren Veränderung oder Verschiebung des Baukörpers nicht erhalten werden können.

5. die Beseitigung der geschützten Bäume aus über- wiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.

Nach Auffassung des SteP ist ein 6. Punkt hinzuzufügen, der vorsieht, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung zu den Punkten 4 und 5 an sich ziehen kann.

Dieser Antrag wurde mit 8 von 11 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der GUT in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni damit befassen müssen.

Ich habe in der Sitzung noch erwähnt, daß es jetzt zu zwei Szenarien kommen kann.
Entweder der GUT schließt sich der Auffassung des SteP an
oder er beschließt, daß diese Änderung wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen werden soll.
In dem Fall käme es dann eine kontroverse Diskussion bzw. Abstimmung in der Ratsversammlung.
Mein Kollege Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) riet mir dann, mich mit Weissagungen zurück zu halten.

Ich wage nun mal den Blick in die Glaskugel: Für das Szenario 2 zwei besteht die Gefahr, daß die Tagesordnung der Ratsversammlung wieder einmal so formuliert wird, daß ein Beschluß über eine politische Beteiligung nicht möglich ist und für eine Änderung der Tagesordnung keine Zwei/Drittel Mehrheit zustande kommt.
Das hätte dann allerdings weniger mit dem Blick in die Glaskugel zu tun, sondern mit einem Déjà-vu.

Das zweite Thema war die Frage, ob Obstbäume mit unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten.
Anfangs war ich von der Idee sehr angetan. Aber auch hier gibt es Aspekte, die dagegensprechen und sachlich erörtert werden sollten, auch wenn das erst einmal emotional eher verstörend sein könnte. Wir wollen der Umwelt und den Bäumen ja Gutes tun, und das meine ich nicht ironisch.

Ein erstes Indiz dafür, daß der Schutz von Obstbäumen möglicherweise nicht sinnvoll sein kann, ist der Umstand, daß er in der Mustersatzung des Städteverbandes nicht vorgesehen ist.

Die Unterschutzstellung von Obstbäumen weitet den Aufgabenumfang der Verwaltung aus.
Kommen mehr Aufgaben hinzu, werden schnell Forderungen nach zusätzlichem Personal laut.
Das hat der Bürgermeister im Hinblick auf die Forderung nach Personalabbau immer wieder betont. Daher müssen wir zusehen, daß es nicht zu einem zusätzlichen Personalaufwuchs kommt.
Personal kostet nun einmal Geld, das wir nicht im Überfluss haben.

Wenn wir eine Satzung beschließen, dann muß man in der Lage sein, die Satzung auch durchzusetzen. Dazu gehört, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Ob das überhaupt praktikabel ist, muß erörtert werden.
Neben den Genehmigungsverfahren müssen auch Bußgeld- und Widerspruchsverfahren bearbeitet werden, möglicherweise zusätzlich noch nachfolgende Gerichtsverfahren.
Das ginge Hand in Hand mit der Aufgabenausweitung.

Es muß auch gefragt werden, ob die Zielsetzung stimmt. Häufig werden Obstbäume wegen ihres Obstes gepflanzt. Tragen sie nicht mehr, müßten sie in dem Fall ersetzt werden. Stehen sie unter Schutz, dann besteht die Gefahr, daß sie gefällt werden, bevor sie den Umfang von 80 cm erreichen. Dazu kommt, daß man sich in dem Fall auch die Gebühr sparen würde, die für eine Genehmigung eingeführt werden soll. 
Ich selber habe ein 30 Jahre altes Exemplar im Garten, das im vergangenen Jahr gerade mal zwei Äpfel getragen hat und im diesem Jahr lediglich 10 Blüten aufweist. Der Stammumfang geht hart auf den Grenzwert von 80 cm zu. Aus gärtnerischer Sicht wäre der Baum jetzt eigentlich ein Fall für die Kettensäge und den Ersatz durch einen neuen Apfelbaum.
Keine Sorge, ich werde mich jetzt trotz der angekündigten neuen Satzung nicht dazu hinreißen lassen, schnell noch zur Säge zu greifen. Der Baum ist mir ans Herz gewachsen.

Ausschließen würde ich in diesem Fall allerdings, daß die Umweltfachkraft durch die Aufgabenausweitung mit „Kleinkram“ beschäftigt werden soll, um sie von der Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben abzuhalten. Das ist ein „Werkzeug“, das eher auf höheren Verwaltungsebenen zum Einsatz kommt.

(Anmerkung 1): Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss. Eine Birke ist bereits gefällt, die übrigen werden eine verkürzte Restlebenszeit haben, da die Bebauung dicht an sie heranrücken wird. Dafür stehen die Gebäude nicht mehr in einer Fluch. Das wird im Straßenbild für die nächsten 50 bis 90 Jahre unästhetisch wirken. Die Nebenanlagen werden so erstellt, daß eine optimale Wegeführung – auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit – nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen bilden sich dann meist Trampelpfade, die sich als Wege verfestigen und, damit sie bei Regen nicht so matschig sind, dann provisorisch mit Betonplatten ausgelegt werden. Das Ergebnis planerischen Murkses.

Seehof, Bahnhofstraße und Baumschutzsatzung. Drei Themen von Bedeutung. Mittwoch im Ausschuß.

Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.

Dabei geht es um drei richtungsweisende Themen:
1. Die Entwicklung des „Seehof“ Areals
2. Die Entwicklung der Gebäude Bahnhofstraße 8-9
3. Die Baumschutzsatzung.

Bei Tagesordnungspunkte können langfristig erheblichen Einfluß auf das Stadt- und Landschaftsbild unserer Stadt zu haben. Die Änderung der Baumschutzsatzung dehnt deren Schutz auch auf Obstbäume aus. Strittig ist aber die Frage, wer über Ausnahmegenehmigungen entscheidet.

Zu 1: Die Entwicklung des „Seehof“- Areals ist sehr problematisch, da es landschaftlich reizvoll im Außenbereich liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Heilsarmee als Eigentümerin des Grundstückes hat natürlich ein nachvollziehbares Interesse, einen maximalen Verkaufspreis zu erzielen.
Die Immobilienwirtschaft hat natürlich ein Interesse, hier mit Immobilien Geld zu verdienen, zumal auf dem Kapitalmarkt nur noch geringe Gewinne zu erzielen sind und Finanzierungen bei einem Zins um 1% natürlich verlockend sind.
Die Stadt hat ihre Interessen bereits 2020 formuliert. Der Bereich des Seehofes soll ausschließlich touristisch entwickelt werden. Die touristische Nutzung soll dem Konzept der Firma VAMOS  entsprechen, so zumindest der Beschluß des SteP aus dem vergangen Jahr.

Das “Seehof”-Areal vom Adlerhost aus gesehen. Das Bild aus dem November 2019 verdeutlicht, wie sensibel das Landschaftsbild ist und wie es durch eine weitere Bebauung nachhaltig vermasselt werden kann.

Genaue Informationen zum Projekt liegen noch nicht vor, die Vorlage der Verwaltung ist nicht viel aussagefähiger als die Überschrift des Tagesordnungspunktes. Genaueres werden wir dann aber am Mittwoch von der Quantum Immobilien AG aus Hamburg  https://www.quantum.ag und dem Planungsbüro KSP Engel GmbH aus Frankfurt https://www.ksp-engel.com vorgestellt.

Das ganze Verfahren macht mich etwas mißtrauisch.

Die Firmen sind nach meiner Bewertung ganz offensichtlich keine kleinen Krauter, sondern hochprofessionell, seriös und sie spielen in einer höheren Liga.

Von daher gehe ich mit der Erwartung in die Ausschusssitzung, daß sich die Planungen nicht an denen der Firma VAMOS orientieren und die Verwaltung den Beschuß des Ausschusses aus dem letzen Jahr in ihrem Ermessen sehr sehr weit ausgelegt hat.
Ich hoffe, ich täusche mich, aber ich vermute, daß die Entwürfe von denen von VAMOS weit entfernt sind und die einzige Übereinstimmung ist, daß sie auch „etwas mit Tourismus“ zu tun haben.

Ich bin auch immer vorgewarnt, wenn Planungen erst in der Sitzung vorgestellt werden. Da kann man dann die ein oder andere Überraschung erleben. Überraschung hat natürlich manchmal auch was mit Überrumpelung zu tun. Tolle Pläne oder Hochglanzpräsentionen werden dann mit den Worten des Ausschußvorsitzenden einleitend schon mal wohlwollend kommentiert, um die Richtung vorzugeben. Wenn man entsprechend dagegen argumentiert, dann hat man zwangsautomatisch schon mal den schwarzen Peter.

Es gibt einen ganz wesentlichen Punkt, bei denen ich mich nicht überrumpeln lassen werde. Es muß von Anfang an klar sein, daß hier – wenn hier – ein Projekt entsteht, für das dauerhaft eine touristische Nutzung sicherstellt ist. Das Eigentum muß – juristisch abgesichert – unteilbar sein, damit hier nicht über kurz oder lang Edelimmobilien für neureiche Hamburger*innen, Stuttgarter*innen oder Frankfurter*innen entstehen.
Erfahrungsgemäß entstehen aus vielen touristischen Projekten schnell Eigentumswohnungen in bevorzugten Wohnlagen.

Dazu kommt natürlich, daß die Versiegelung im Außenbereich nicht über das Maß hinausgehen darf, in dem der Boden dort bereits jetzt versiegelt ist.
Ein weiteres Kriterium für mich wäre, daß sich die gesamte Anlage so unauffällig wie möglich in die Landschaft einfügt.
Letztendlich wird die Frage der Erschließung des „Seehof“-Areals zu prüfen sein. Der Steinbergweg in seiner jetzigen Form wird da wohl nicht ausreichen.

Zu 2: Die Gebäude Bahnhofstraße 8+9 beschäftigen uns auch schon seit dem letzten Jahr.
Ursprünglich lagen uns im letzten Jahr bereits zwei Entwürfe vor.
Einer der Entwürfe orientierte sich an den Ausmaßen der bestehenden Gebäude. Er wäre nach meiner Erinnerung nach § 34 Baugesetzbuch zustimmungsfähig.
Der andere Entwurf beinhaltete ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk. Das Gebäude war deutlich höher und hätte sich von der Höhenentwicklung nicht in den Bestand eingefügt.
Er wäre damit nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. In der weiteren Entwicklung der Entwürfe wurde auch noch ein Türmchen draufgesetzt.
Um diese Planung umzusetzen, wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Zusätzlich wären die Zielsetzungen des Sanierungskonzeptes zu berücksichtigen, die jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. 

Aus meiner Sicht erschließt es sich mir nicht, warum wir abweichend vom üblichen Verfahren jetzt in öffentlicher Sitzung über ein Verfahren beraten und abstimmen, obwohl der Sachstand eigentlich völlig klar ist.

Für mich wäre wichtig, die wesentlichen baulichen Charakteristika der Gebäude in der unmittelbaren und näheren Umgebung für die Gestaltung aufzunehmen.


Dazu gehören vor allem:
Die Dächer müssen von der gegenüberliegenden Straßenseite deutlich erkennbar sein (Es muß also eine entsprechend große Dachneigung umgesetzt werden, damit man nicht nur die Fassaden sieht und der Eindruck einer optische Verklotzung – in Fachkreisen auch scherzhaft als architektonischer Würfelhusten bezeichnet – entsteht.)
Stehende Fensterformate (Die Fenster müssen höher als breit sein).
Roter Backstein wäre schön, aber an der Stelle nicht unbedingt zwingend.

Eigentlich wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich am Pferdemarkt einschließlich Krabbe 2-3 mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um hier Städtebau aus einem Guß zu betreiben. Dann könnte ich mir auch durchaus größere Gebäude an der Stelle vorstellen, um den im Sanierungskonzept beschriebenen Eingangsbereich zur Stadt zu gestalten.

Zu 3: Die Baumschutzsatzung sollte schon seit längerem überarbeitet werden, da zahlreiche juristisch Bezüge nicht mehr stimmten. Zusätzlich sollten auch Obstbäume mit unter Schutz gestellt werden. Diesen zusätzliche Schutz von Obstbäumen begrüße ich ausdrücklich.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob ausschließlich die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden darf oder ob die Selbstverwaltung (unsere politischen Gremien) die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall an sich ziehen darf.
Diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Verwaltung will das nicht, die Selbstverwaltung will das vermutlich mit Mehrheit. Letztendlich entscheidet die Selbstverwaltung über die Änderung der Satzung. Ob es eine Mehrheit gibt, wird sich im weiteren Verlauf dann zeigen.
Zum Verfahren: am 19. Mai 2021 Vorberatung im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), dann am 03. Juni 2021 Beratung im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), dann Beschluß in der Ratsversammlung (RV), voraussichtlich am 09. Juni 2021.

Hintergrund:
Es gab im Bezug auf das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft in der Ulmenstraße 42 Unstimmigkeiten, wer letztendlich für die Genehmigung von Fällungen von Bäumen zuständig ist.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte das städtische Einvernehmen für die Baupläne erteilt und die Verwaltung beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen (neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen).
Die Verwaltung hat das nicht getan und das damit begründet, daß die Erteilung der Fällgenehmigung rechtswidrig wäre, weil sie der Baumschutzsatzung widerspricht.
Der Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, daß die Baumschutzsatzung geändert werden muß, falls die Mitsprache politisch gewünscht ist.
Der Versuch, das In einem Hau Ruck Verfahren im Februar umzusetzen, scheiterte unter anderem an Verfahrensfragen.
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister aufgrund der bestehenden Satzung die alleinige Entscheidungsbefugnis. So zumindest deren Antwort auf meine Anfrage.

Jetzt hat die Verwaltung einen Entwurf für die überarbeitete Baumschutzsatzung vorgelegt. Der sieht wiederum keine Entscheidungsmöglichkeit der politischen Gremien vor. Daher wurde er vom Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung zur Vorberatung überwiesen.
Hier wird es jetzt darauf ankommen, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß die politischen Gremien die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen können. Ich halte es für wahrscheinlich, daß es dafür eine Mehrheit geben wird.

    

Geordneter Gang für die neue Baumschutzsatzung

Gestern tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Da ich nicht Mitglied in dem Ausschuß bin, hatte ich mich bis vor einer Woche noch auf einen ruhigen Abend zu Hause eingestellt. Der Tagesordnungspunkt „Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Plön“ hat mich dann doch bewogen, an der Sitzung teilzunehmen.

Obwohl bereits seit Ende letzten Jahres völlig klar war, daß eine politische Mitsprache bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen mit in die neue Baumschutzsatzung aufgenommen werden soll, hat die Verwaltung trotzdem einen Entwurf vorgelegt, der genau das ausschließt. Hinzu kommt, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung nicht an den Vorberatungen beteiligt wurde, obwohl dessen Zuständigkeitsbereich eindeutig von der Baumschutzsatzung betroffen ist.

Ich hatte mich als Vorsitzender des Hauptausschusses bereits im Vorfeld mit meinen Kollegen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) in Verbindung gesetzt. Uns allen war eigentlich klar, daß eine Vorberatung der Neufassung der Baumschutzsatzung im SteP unumgänglich  ist.

Der Ausschußvorsitzende Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) hatte in seiner Einführung bereits vorgeschlagen, erst über die Frage abzustimmen, ob der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Vorberatung überwiesen wird und damit den Weg vorgezeichnet. Da Ratsfrau Hansen (SPD) vorschlug, ausschließlich im GUT über den Entwurf der Baumschutzsatzung zu beraten und ihn direkt zum Beschluß in die Ratsversammlung zu geben, kam es zu einer Diskussion.
Frau Hansen argumentierte, daß über Änderungen dann in der Ratsversammlung beraten und beschlossen werden könnten.
In diesem Falle habe ich eine andere Position als meine Fraktionsvorsitzende bezogen und unmißverständlich dargelegt, daß wir dazu übergehen sollten, eine geordnete Beratungsreihenfolge einzuhalten. Dabei habe ich auch meine Absicht erklärt, das Thema auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 17. Mai 2021 zu setzen, um eine hinreichende Beteiligung des SteP sicherzustellen. Das wäre nach meiner Auffassung durchaus möglich gewesen, da der Hauptausschuß nach §9 der Hauptsatzung eine zentrale Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hat.
Mein Kollege Yorck Wegener (CDU) ging dann sehr viel zurückhaltend und vermittelnd vor und legte dar, warum der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Beratung gegeben werden sollte.

Letztendlich wurde mit 9 Ja bei 2 Neinstimmen entschieden, den Entwurf jetzt zur Vorberatung an den SteP zu überweisen und dann nach der Beratung im GUT in der Ratsversammlung zu beschließen.

Das ist nach meiner Auffassung der eindeutig richtige Weg. Der SteP kann dann in seiner Sitzung am 19. Mai  2021 seine Vorstellungen über die politische Beteiligung an Entscheidungen klar zum Ausdruck bringen. Städtebauliche Aspekte sind nach meiner Meinung mit Belangen des Baumschutzes aufeinander abzustimmen. Baumschutz geht nicht über alles.
Der SteP hat jetzt die Gelegenheit, Grundlinien aufzuzeigen und die Verwaltung dann zu  beauftragen, einen Entwurf zu erarbeiten, der ein politisches Entscheidungsrecht bei Baumfällungen beinhaltet, wenn das von besonderen öffentlichen Interesse ist.
Darüber kann dann in der Sitzung im GUT am 03. Juni beraten werden.
Das hätte den Vorteil, daß wir dann über eine professionelle, verwaltungsrechtlich geprüfte und entscheidungsreife Formulierung beraten könnten und nicht später in der Sitzung der Ratsversammlung versuchen müßten, erst etwas und dann eine Kompromissformel zu formulieren.
Für die Ratsversammlung am 09. Juni 2021 sind für mich zwei Möglichkeiten absehbar.
Zum einen könnte man sich im Vorfeld auf einen Entwurf einigen, der eine politische Entscheidungsmöglichkeit über Baumfällungen von besonderem öffentlichen Interesse beinhaltet, gerne auch an größere Hürden geknüpft.
Damit wäre in der Ratsversammlung eine breite Zustimmung zur Änderung der Baumschutzsatzung zu erwarten.
Zum anderen: einigt man sich im GUT nicht, dann werden zwei Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Es käme zu einer Kampfabstimmung.

Ich würde mir eine breite Mehrheit wünschen, eine kontroverse Abstimmung wäre aber auch kein demokratischer Beinbruch. 

Nach der Abstimmung hatte Frau Duwe als Umweltfachkraft dann die Möglichkeit, den Entwurf der geänderten Baumschutzsatzung vorzustellen. Sie verwies darauf, daß sie bereits seit einem Jahr an der Neufassung arbeiten würde. Bei der Neufassung hat sie sich am Musterentwurf des Deutschen Städtetages orientiert.
Neu sei vor allem, daß jetzt auch Obstbäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten. Darüber hinaus wäre die neue Baumschutzsatzung an die geänderte Rechtslage angepaßt worden.
Ratsherr Wegener (CDU) verwies darauf – wohl nicht ganz zu Unrecht – daß er wohl als einziges Ausschussmitglied den Entwurf im Detail gelesen hätte und regte an, nur Bäume zu schützen, aber nicht aber auch Hecken, so wie der Entwurf das vorsah. Darüber gab es dann keine Diskussion.

Naturparkumzug, zweiter Versuch

Gestern (Mittwoch, 28. April 2021) hat der Naturparkverein erneut den Versuch gestartet, nach Eutin umzuziehen. Diesmal wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins die Feddersche Scheune (oder so ähnlich) in Fissau als neuer Standort für die Ausstellung des Naturparks beschlossen.

Der erste Umzugsversuch nach Eutin ging wegen grober Planungsfehler krachend in die Hose. Es wurde versäumt, die Umzugspläne auch mit einem Mietvertrag für die Opernscheune abzusichern. Dilettantismus pur. Der Mietvertrag kam nicht zustande. Allerdings wurde niemand für dieses grobe Versagen zur Verantwortung gezogen.

Vorausgegangen war ein Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereins und der Marius-Böger-Stiftung. In Folge wurden für eine Neugestaltung der Ausstellung in Eutin 500.000,00 Euro von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Bindung der Mittel an einen Umzug nach Eutin wurde später zurückgenommen, aber zu dem Zeitpunkt war bereits eine Vorentscheidung getroffen.

Obwohl seit Dezember 2020 bekannt war, daß die Opernscheune in Eutin nicht verfügbar ist, wurde die Ausstellung im Uhrenhaus an der Reitbahn in Plön zwischenzeitlich geschlossen und abgebaut. Das macht nach meiner Meinung klar, daß es bei der gestrigen Entscheidung überhaupt nicht mehr um eine ergebnisoffene Standortprüfung ging.

Rein spekulativ: Vermutlich wurde eine Entscheidungsmatrix aufgestellt. Ein solches Vorgehen korrekt angewendet wäre professionell, es könnte aber auch  geeignet sein, den Anschein von Objektivität zu wahren.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie die Entscheidungsfindung Naturparkverein im Detail ablief. Ich wüßte aber, wie ich es machen würde, wenn es darum ginge, ein Ergebnis vorwegzunehmen. Dazu würde ich ein Kriterium “Verwaltung und Ausstellung in einem Gebäude” schaffen. Weil ich wüßte, das das im Uhrenhaus in Plön nicht umsetzbar ist, würde ich es mit einem so hohen Bewertungsfaktor gewichten, daß alle anderen Kriterien dadurch relativiert würden. Das reicht das kleine 1 x 1 der Verwaltungskunst.

Jetzt wurde offenbar erneut beschlossen, nach Eutin umzuziehen. Das hat unser Bürgermeister in der heutigen Sitzung der Ratsversammlung bekannt gegeben. Wieder einmal – so seine Information – lagen der Entscheidung weder Informationen über die Kosten des Umzuges noch über dessen Folgekosten zu Grunde. Auch ein Mietvertrag oder ein Vorvertrag ist wohl noch nicht vorhanden.
„Same procedure als last year.“ Genau genommen „as three years ago“, aber ich will es mir nicht verkneifen, den Klassiker wörtlich zu zitieren.

Im Grunde genommen befinden wir uns hier am Einstieg in eine Zeitschleife. Beim letzten Umzugsversuch haben der Kreis Plön, aber auch die Stadt Plön und andere Gemeinden die Mitgliedschaft in Naturparkverein gekündigt, da nicht absehbar war, wie sich der Umzug und die Miete (das Uhrenhaus in Plön stand dem Naturparkverein kostenlos zur Verfügung, in Eutin wäre Miete zu zahlen gewesen) sich auf die Mitgliedsbeiträge auswirken wird.
Ich gehe davon aus, daß erneut zu Diskussionen kommen kann, ob die Mitgliedschaft im Naturparkverein vorsorglich gekündigt werden sollte. Ob es so weit kommt, könnte ich jetzt nicht prognostizieren. 
Mit einer frühzeitigen Kündigung wäre Zeit gewonnen um zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die heutige Entscheidung haben wird. Die Kündigung kann man immer noch zurücknehmen, auch das hatten wir schon.

Bei der Diskussion um die Rücknahme des Austritts wurde 2019 auch klar, woran der Naturparkverein krankt. Den Mitgliedern geht es scheinbar vor allem darum, über den Verein Fördermittel für touristische Zwecke einzuwerben und die Region als solche zu vermarkten. Das ist vom Ansatz her in Ordnung.
Der Naturschutzgedanke scheint nach meiner Beobachtung eine eher untergeordnete Bedeutung zu haben. Das ist schade. 

Vor dem Hintergrund könnte man fragen, ob es überhaupt erforderlich ist, eine Ausstellung zu betreiben, zumal die Scheune in Fissau wohl ziemlich abseits liegt. Sie ist nach meinem Kenntnisstand mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar.
Wie die Gruppen, die jetzt in Plön mit umwelterzieherischen Angeboten wie geführten Exkursionen wirklich ziemlich gut betreut werden, nämlich vor allem Kinder und jüngere Heranwachsende, erschließt sich mir nicht. Fissau ist verkehrsfern, außer man setzt auf die Anreise mit dem Auto.

Vielleicht sollte hier ernsthaft darüber nachgedacht werden, ganz auf eine feste Ausstellung zu verzichten und mit mobilen Teams im gesamten Gebiet des Naturparkvereines tätig zu werden. Dann könnte man sich bei der Arbeit auf Kindergärten und Grundschulen konzentrieren. Das wären die Multiplikatoren der Zukunft. 

Ich habe mich in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Thema auseinander gesetzt. Wer Interesse hat, das nachzulesen, hier sind die Links: 

http://www.ingo-buth.de/2020/12/22/gescheiterte-umzugsplaene-des-naturparks-kein-grund-zur-klammheimlichen-schadenfreude/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/30/die-stadt-bleibt-mitglied-im-naturparkverein/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/20/der-haushalt-2020-wurde-verabschiedet/

http://www.ingo-buth.de/2019/11/21/bleibt-ploen-doch-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2019/09/27/mitgliedschaft-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/22/verlegung-naturparkinfozentrum-eine-sachgerechte-entscheidung/

http://www.ingo-buth.de/2018/12/21/verkackt-haben-es-die-gruenen-im-land/

http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Keine Photovoltaik auf den Trammern Seewiesen!

Auf dem Weg zum Tierpark Arche Werder kam ich heute durch den kleinen Ort Dätgen. Kurz hinterm Ort an der Autobahn A7 entsteht ein Photovoltarikpark.

Als Foto mit Bagger vor dem Sonnenuntergang fast romantisch. Die Schuttcontainer vor den Photovoltarikelementen machen aber klar, wie riesig diese Anlagen heute sind.

An dieser Stelle finde ich das in Ordnung, weil das Landschaftsbild dadurch nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Allerdings war ich beeindruckt von der Größe der Anlage und den Ausmaßen der Photovoltarik-Elemente.

Das Klimaschutzkonzept, das in der Ratsversammlung am Mittwoch beschlossen werden soll, beinhaltet als eine mögliche Maßnahme eine Photovoltaikanlage auf einem Teil der Trammer Seewiesen, neben der B 76 direkt am Ortseingang von Plön. Das kann und will ich mir nicht vorstellen.

Aus der Nähe betrachtet. Die Bäume verschwinden hinter den Photovoltarikelementen. In einer Region, die vom Tourismus lebt, geht das gar nicht.

Die Bilder sind natürlich nicht repräsentativ, aber Anlagen die sich im großen Maßstab  rechnen sollen, müssen wohl diese Ausmaße haben. Für eine Region, die vom Tourismus lebt, ist ein solches “Aushängeschild” am Ortseingang Gift.