Ratsversammlung zur Aufhebung der Baumschutzsatzung?

Das Thema hat die Plöner Politik in den letzten Tagen und Wochen durchaus bewegt.

Vorweg: Ich bin davon überzeugt, daß es nicht zu einer Aufhebung der „Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“ kommen wird. Alle Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, lehnen das ab. Die „Kollateralschäden“ wären viel zu hoch. Nach meiner Einschätzung wird es auf eine Änderung der Satzung hinauslaufen. Eine Änderung wird ohnehin schon seit längerem diskutiert.

Die Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995 ist in die Jahre gekommen. So steht dort geschrieben, daß der Magistrat für Ausnahmeentscheidungen zuständig ist, wenn trotz bestehender Satzung gestützte Bäume gefällt werden sollen.
Den Magistrat, ein Entscheidungsgremium aus Politik und Verwaltung, gibt es nicht mehr.
Nach allgemeiner Lesart ist nun ausschließlich die Verwaltung für diese Entscheidungen zuständig. Ich gehe davon aus, daß die Selbstverwaltung sich ihr Mitspracherecht mit der Satzungsänderung auch offiziell zurückholen wird.
Da Termine und Fristen eingehalten werden mußten, hat die Bürgervorsteherin in aller Schnelle eine Ratsversammlung einberufen. Dabei kam es wohl zu dieser unglücklichen Formulierung des Tagesordnungspunktes „Aufhebung der Satzung ….. , die beim Umweltbeauftragten völlig zu Recht auf Unmut stieß, da er im Vorfeld von der Bürgervorsteherin nicht beteiligt wurde.

Bisher war es so, daß die Anträge auf Fällung durchaus im früheren Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt, dem heutigen Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung,  beraten wurden und sich die Verwaltung bei ihrer Entscheidung an dem Beschluß des Ausschusses orientiert hat.
Das war zum Beispiel der Fall, als ich mich vehement für den Erhalt der Platanen in der Lübecker Straße eingesetzt habe und dafür auch eine Mehrheit fand. (Ebenso wie für die Parkplätze, die jetzt in friedlicher Ko-Existenz dort existieren.)
Ich hatte mich auch anfänglich für den Erhalt der drei Buchen im geplanten Neubaugebiet Gänsemarkt eingesetzt, während eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt kundtat, große Bäume gehören nicht in die Stadt. Diese Aussage erregt bei Leuten vom Fach heute noch Kopfschütteln. Das die Bäume letztendlich fielen, lag an dem Pilzbefall.

Im Fall des Neubauvorhabens der Plöner Gewerblichen – es sollen zwei alte Gebäude abgerissen und drei moderne Gebäude entstehen – sollen 6 Birken in der Ulmenstraße gefällt werden, weil sie der geplanten Aufstellung von einem der drei Gebäude im Wege stehen.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hat sich mehrheitlich und sehr eindeutig für die Fällung der Bäume ausgesprochen.
Die Verwaltung wollte der Selbstverwaltung in dieser Angelegenheit nicht folgen, weil das durch die bestehende Satzung rechtlich nicht genehmigungsfähig sei. 
Mein Appel, den vollen Auslegungsspielraum der Satzung „in seiner ganzen Elastizität“ zu nutzen, wurde zurückgewiesen. Der Bürgermeister sprach auf meine Anregung hin von Rechtsbeugung und betonte, daß eine so weitgehende Auslegung nicht möglich sei.

Ich persönlich bin der Ansicht, daß man die Satzung entsprechend hätte auslegen können.
Konsequenterweise strebt die Selbstverwaltung jetzt an, ihre politische Mitsprachemöglichkeit auch rechtlich einwandfrei sicherzustellen und den politischen Willen umzusetzen.

Die Aufstellung der Gebäude ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll. Eine einheitliche Häuserflucht wirkt ästhetisch. Die Wegebeziehungen sind sinnvoll angelegt, die Stellplätze für KFZ fügen sich in das Gesamtbild der Ulmenstraße ein. Für die zu fällenden 6 Birken sollen in der Umgebung 16 neue Bäume angepflanzt werden.

Als ich erstmals auf die erforderliche Fällung der Bäume angesprochen wurde, habe ich den Ausdruck, Birken seien städtebauliches Unkraut, entschieden zurückgewiesen. Große Bäume gehören in das Stadtbild. Sie sind ein Biotop für andere Arten. Mir ist auch bewußt, daß drei kleine Bäume zum Zeitpunkt ihrer Pflanzung nicht den ökologischen Wert eines alten Baumes haben.
Den entwickeln sie erst nach Jahren, aber sie entwickeln ihn, wenn sie größer sind und die alten Bäume ihr Lebensrettende erreicht haben.
Daher spreche ich mich in diesem Fall dafür aus, die 6 Birken zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Die Gebäude werden nach meiner Einschätzung 50 bis 60 Jahre Bestand haben. Die Restlebensdauer der 6 Birken wurde mit voraussichtlich 20 Jahren angegeben.
Man müßte also ca. 40 Jahre mit einer städtebaulichen Behelfslösung leben, während die Bäume, um die es jetzt geht, gar nicht mehr existieren.

Nun hat die Verwaltung natürlich recht, wenn sie sagt, das Gebäude könne 3 Meter verschoben werden.
Ich bin aber der Überzeugung, daß auch eine Verschiebung des Neubaus um drei Meter nicht ausreicht, daß die Bäume lange überleben. Birken haben ein ausgedehntes Wurzelwerk, daß auch bei einer Verschiebung des Neubaus durch die Bauarbeiten mit Sicherheit in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch die Verlegung der Parkplätze ist nicht optimal. Ich bin zwar ausdrücklich dafür, Fahrrad- und Fußgängerverkehr im Vergleich zum Autoverkehr gleichberechtigt zu berücksichtigen, aber ich habe grundsätzlich nichts gegen Autos.
Auch wenn die Wegeverbindungen in Fall einer Verschiebung des Gebäudes anders angelegt werden, ist das Möglich. Aber die meisten von uns kennen Beispiele aus der Praxis, daß Wege, wenn sie nicht optimal angelegt sind, ignoriert werden. In Folge werden Trampelpfade entstehen, die sich im Laufe der Zeit verbreitern und verfestigen, bis sie befestigt werden.

Ich bin gespannt, wie sich die Diskussion am Mittwoch entwickelt und gehe davon aus, daß sich alle Fraktionen vorher noch intern beraten.

Wohnraum oder Ferienwohnungen?

Wer die Presse in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt hat wird feststellen, daß es immer wieder Berichte über Probleme gibt, die entstehen, wenn Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Beispielhaft verweise ich auf den Bericht der Kieler Nachrichten vom Freitag, dem 19 Februar auf Seite 23 über das Neubaugebiet Portland. Dort werden wohl viele Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt. 

In der jetzigen Corona-Kreise verstärkt sich der Trend zum Urlaub im eigenen Land. Damit wird letztendlich auch für Plön eine höhere Nachfrage nach Ferienunterkünften zu erwarten sein. Folglich ist zu befürchten, daß Wohnraum, der der Wohnraumversorgung der Bevölkerung dient, in Ferienunterkünfte umgewandelt wird.

Im nichtöffentlichen Tel der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung hatten wir  über das gemeindliche Vernehmen zu einem solchen Antrag zu entscheiden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bleibt oft nichts anderes übrig, als entsprechende Anträge zu genehmigen.
Daher habe ich die Frage an die Verwaltung gestellt, wie diese Entwicklung eingeschränkt werden kann. Um der Verwaltung ausreichend Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung zu lassen, hatte ich darum gebeten, die Frage in der nächsten Sitzung des SteP zu beantworten. Der Bürgermeister antwortete spontan: „Mit Bebauungsplänen.“ und ergänzte: „Wir brauchen Wohnraum und Ferienwohnungen“.
Die Antwort ist natürlich richtig, aber meine Frage zielte in Richtung von Zweckentfremdungsregelungen, wie sie in anderen Städten mit knappen Wohnraum mehr oder weniger erfolgreich angewendet werden.

In den Sechzigern konnte man in Plön so ziemlich jede Abstellkammer mit Sperrmüll vollstellen und als Ferienzimmer vermieten. Ein Freund aus Schweden fragte mal, er könne sich überhaupt nicht erklären, warum seine Eltern immer erzählt haben, die Deutschen wären sehr nett, hätten aber keinen Geschmack. Klar, sie waren in den Sechzigern bei uns zu Gast.
Einige Familien sind im Sommer in den Keller gezogen und haben ihr Wohnzimmer vermietet. Die Zeiten dieser Art der Untervermietung sind vorbei. Heute sind wohl fast alle Ferienunterkünfte zertifiziert und sehr ordentlich ausgestattet.

Die Problematik mit Ferienwohnraum ist folgende:
1. Die Vermietung von ganzen Häusern und Wohnungen verknappt das reguläre Wohnraumangebot.
2. Die Nutzung von Wohnraum für Fremdenverkehr steht z.T. im Konflikt mit der Nachbarschaft.
3. Ferienhaussiedlungen „mutieren“ zu Wohngebieten und werden dem Fremdenverkehr entzogen.

1. AirBnB und andere Vermittlungsfirmen machen es Eigentümer*innen leicht, ihre Wohnung anzubieten. Städte wie Berlin oder Barcelona leiden unter diesem Trend, der ja ganz im Anfang als Einstieg in die Shared Economy gepriesen wurde. (Airbed and Breakfast steht für Luftmatratze und Frühstück). In Berlin werden tausende von Wohnungen auf diese Weise dem Wohnungsmarkt entzogen. In Folge wurden bereits durch AirBnB und andere verursachte Mieterhöhungen erkannt.
Das ist natürlich klar. Wenn Wohnungen zweckentfremdet werden, verkürzen sie das Angebot auf dem Wohnungsmarkt. Knappe Güter steigen im Preis. Das ist so in der Marktwirtschaft. Damit will ich die Marktwirtschaft nicht in Frage stellen, aber Regelungsmechanismen machen aus der Marktwirtschaft erst eine soziale Marktwirtschaft.

2. In den Großstädten mit ihren „Partytouristen“ prallen der Wunsch der Feriengäste nach Feiern und das Ruhebedürfnis der regulären Bewohner*innen aufeinander. Grölen und Party in der Woche und Wochenende für Wochenende auf der einen Seite und der Wunsch, nach einem anstrengenden Arbeitstag auch mal seine Ruhe haben zu wollen sind nicht miteinander vereinbar.

Die Frage, ob Frage, ob von den Eigentümer*innen für die Einkünfte Steuern abgeführt werden, möchte ich nicht erörtern. Die Frage, wieviel Steuern AirBnB hier in Deutschland auf seine Gewinne zahlt, wäre ein anderes Thema. 

3. Wenn ein Investor im Landschafts- oder Naturschutzgebiet bauen will, dann ist der Weg ein touristisches Projekt von übergeordneter Bedeutung. So kann dann ein Ferienhausgebiet realisiert, von dem jede*r weiß, daß es sich langfristig in ein Wohngebiet verwandelt. Aber das ist ein anderes Thema.

Heute im SteP, Wohnungen, verkehrsberuhigter Bereich, LIDL-Neubau und Baumschutzsatzung

Diese vier wichtigen Themen standen unter anderen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Daher ist mein Beitrag wieder einmal länger geworden.

Wohnungen: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat beschlossen, daß das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines  Wohngebäudes mit 29 Wohneinheiten in der Ulmenstraße 52 erteilt werden soll. Ich habe mich in einem Wortbeitrag ausdrücklich für dieses Bauprojekt eingesetzt. Die Entscheidung fiel später einstimmig bei zwei Enthaltungen.
In der Einwohner*innenfragestunde wurden noch einmal Bedenken geäußert, daß das Gebäude mit 5 Stockwerken zu groß sei. Ich kann die Einwände der benachbarten Einwohner der Reihenhäuser zwar verstehen, vermutlich würde mir das Projekt an ihrer Stelle auch nicht gefallen.
Allerdings sind zwei Dinge zu bedenken:
1. Plön braucht bezahlbaren Wohnraum. Das ist ein öffentliches Interesse. 29 Wohneinheiten sind zwar nicht so viel, aber besser als nichts, wenn man sich die Nachfrage ansieht. Nach Aussage der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft ist bei der Größe eine Quadratmetermiete von 8,50 € zu erwarten.
2. Da es für das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art der Nutzung (Wohnen), der Bauweise und auch nach der Nutzung des Grundstückes in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Eigenart der „Näheren Umgebung“ sind nicht nur die Gebäude rechts und links zu betrachten, sondern auch das darüber hinausgehende Umfeld. Hier gibt es nun einmal Gebäude, die sogar noch größer und höher sind. Damit hat die Stadt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen gar keine andere Wahl, als das Einvernehmen zu erteilen. Die Baugenehmigung selber wird die Kreisverwaltung erteilen.

Gut verstehen kann ich zwei weitere Fragen bzw. Anregungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Die erste Anregung betrifft einen „Tante Emma Laden“. Ich würde mir auch einen „Tante Emma Laden“ im Bereich Ölmühle wünschen. Noch mehr würde ich mir einen kleinen Frischemarkt als Nahversorger wünschen. Die Plöner Gewerbliche hat allerdings glaubhaft gemacht, daß trotz zweijähriger Bemühungen kein Betreiber gefunden werden konnte, was der Bürgermeister bestätigte. Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder nach den Bemühungen erkundigt, die Ölmühle war schließlich einmal mein Wahlbezirk. Es hat sich bislang wirklich kein Interessent gefunden.
Die zweite Frage kam von Jörg Schröder (Die Linke) und thematisierte den Sozialwohnungsbau. Er führte aus, daß von den 300 Plöner Sozialwohnungen in absehbarer Zeit 100 aus der Sozialbindung herausfallen.
Die Plöner Gewerbliche führte an, daß die durchschnittlichen Quadratmetermieten für die meisten ihrer Wohnungen unter 6,- € und daher auch unter dem Preisniveau für Sozialwohnungen liegen. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Die Stettiner Straße soll neu „gemacht“ werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, in der zwei Varianten zur Auswahl gestellt wurden.
Ich habe den Antrag gestellt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in die nächste Sitzung zu verschieben, da ich eine Variante vermißt habe, die statt einer Einbahnstraßenregelung einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ vorsieht.
Hier wollte der Ausschuß meinem Antrag nicht folgen, sondern das Thema diskutieren. Der Ausschußvorsitzende betonte aber, daß eine weitere Variante durchaus betrachtet werden könne.
In der Diskussion vermochten die beiden Varianten, Einbahnstraßenregelung und Einbahnstraßenregelung mit zusätzlichem Grundstückserwerb die Mitglieder des STeP nicht wirklich zu überzeugen. Meine ursprüngliche Anregung, eine Variante mit „Verkehrsberuhigtem Bereich“ zu erarbeiten und dann alle drei Varianten in der folgenden Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten, wurde zu guter Letzt aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, daß der Ausschuß sein Recht auf kommunale Selbstbestimmung wahrnimmt und sich vorbehält, gegebenenfalls abweichend von der Empfehlung der Unteren Verkehrsbehörde zu entscheiden. In meinem Redebeitrag habe ich betont, daß es Zeit ist, sich vom Konzept der autogerechten Stadt zu verabschieden. In einer Verkehrsberuhigten Zone (im Volksmund: Spielstraße) sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt.
Sehr erfreulich fand ich, daß die Plöner Gewerbliche dieser Idee nicht ablehnend gegenüber stand und die Unterstützung ihrer Städteplaner angeboten hat. 

LIDL Neubau. Ein Vertreter der Firma LIDL stellte die Pläne für den Neubau eines neuen Filialgebäudes vor. Der Neubau soll 1400 qm umfassen. Das Sortiment wird nicht erweitert, aber auf der vergrößerten Verkaufsfläche dann besser präsentiert. Die Gänge sollen breiter werden und die Regale nicht mehr so hoch sein. Zudem sollen die Sozialräume vergrößert werden. Da für das Gelände ein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein modernes Energiemanagement, die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom sowie eine Schnelladesäule mit zwei Ladeplätzen runden die Planung ab. Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes auf der nächsten Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich habe bei der Vorstellung 4 Punkte angesprochen:
1. Der Neubau darf nicht höher werden als der bestehende Bau. Ziel ist, das Blickfeld von der Bundesstraße 76 auf das Schloß zu erhalten.
Das ist offenbar nicht beabsichtigt und der Firmenvertreter wies darauf hin, daß das auch in der Änderung des Bebauungsplanes so festgesetzt werden kann.
2. Keine auffälligen Werbepylone, die das Blickfeld auf das Schloß beeinträchtigen. Auch das ist nach Aussage des Firmenvertreters nicht geplant.
3. Eine bessere Infrastruktur für Radfahrer. Hier werden 20 „Kieler Bügel“ in Eingangsnähe und am Einkaufswagenständer geplant, die zudem überdacht sind. Good news!
4. Als Anregung: eine Glasfront mit Blick auf das Schloß, um die Attraktivität des Marktes zu erhöhen. Das war durchaus ernst gemeint; damit hätte Plön nicht nur den schönsten Bahnhof der Welt, sondern vermutlich auch den attraktivsten LIDL Markt Deutschlands. Hier verwies der Mitarbeiter von LIDL aber darauf, daß in dem Gebäudeteil zum Parkplatz hin die Sozialräume geplant sind.

Als es um das Thema Energieversorgung ging, erwähnte ich noch, das unsere Stadtwerke auch Energieanbieter sind. Schließlich sitze ich im Verwaltungsrat. Ich würde mich natürlich freuen, wenn LIDL als Kunde geworben werden könnte. Allerdings wurde ich darauf hingewiesen, daß die Firma langfristige Verträge über große Abnahmemengen hat, so daß eine zukünftige Kundenbeziehung zu unseren Stadtwerken unwahrscheinlich ist.

Die Baumschutzsatzung war ein Thema, das uns im Vorfeld der Sitzung bereits bewegt hat.
Hierzu wurde für kommende Woche zu einer Sitzung der Ratsversammlung eingeladen.

Da der SteP nicht für die Baumschutzsatzung zuständig ist, weil wir uns nicht in einem Bauleitplanungsverfahren befinden, hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion beantragt, das Thema nicht über einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, sondern direkt auf der kommenden Ratsversammlung zu beraten.
Als Tagesordnungspunkt für die Ratsversammlung ist vorgesehen: „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“.
Da die Zwei Drittel Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt im SteP dann auch nicht behandelt.

Nach mehreren Vorgesprächen auch mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß es in der Ratsversammlung keine Mehrheit dafür geben wird, die Baumschutzsatzung zeitlich begrenzt auszusetzen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Kollateralschäden wären zu hoch. Mein Lösungsvorschlag, die Baumschutzssatzung durch eine Ergänzung zu ändern, scheint durchaus kompromissfähig zu sein.

Hintergrund ist die seit langem beabsichtigte Anpassung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995. Aktueller Anlaß der Diskussion ist das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen auf den Grundstücken Ulmenstraße 42. Der SteP hat den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, daß das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen so wie beantragt durchgeführt werden soll. Dabei wurden städtebauliche Argumente angeführt. Inhaltlich ging es um die optimale Wegeführung, Barrierefreiheit und die einheitliche Häuserflucht der drei geplanten Neubauten, aber damit auch verbunden auch um die Fällung von 6 großen Birken, für die 16 neue Bäume als Ersatz angepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung machte in den letzten Sitzungen deutlich, daß sie aufgrund der bestehenden Baumschutzsatzung dazu nur eine negative Stellungnahme an den Kreis abgeben kann, was sie auch getan hat.
Der politische Wille der Selbstverwaltung ist aber, das Bauvorhaben wir geplant umzusetzen.
Dazu bedarf es offenbar einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung wird nun in Angriff genommen, wohl wissend, daß die Zeit knapp ist. Selbst wenn die Beschluß am nächsten Mittwoch, dem 24. Februar getroffen wird, muß er noch veröffentlicht werden, um wirksam werden zu können. Das wäre dann frühestens am Freitag, dem 26. Februar möglich. Die Zeit ist dann knapp, weil Baumfällungen nach meinem jetzigen Kenntnisstand nur bis zum 01. März zulässig sind. Möglicherweise sind sie auch bis zum 15. März erlaubt, wenn der Antrag bis zum 01. März gestellt wurde. Das muß durch die Verwaltung noch geprüft werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, danach die seit langem geplante größere Änderung der Satzung mit der erforderlichen Gründlichkeit und sorgfältiger Abwägung anzugehen. 

Völlig zu Recht hat aber der Umweltbeauftragte bemängelt, daß er im Vorfeld nicht in die Diskussion eingebunden wurde. Er wies darauf hin, daß mit der Außerkraftsetzung oder der zeitlich begrenzten Aussetzung der Satzung seine Arbeit der letzten 15 Jahre gefährdet ist. 
Da gebe ich ihm uneingeschränkt recht. Ich bin sicher, daß er in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung die Gelegenheit hat, seine Argumente einzubringen. 

Wie kann Radfahren in Plön funktionieren?

Am Montag berichteten die Kieler Nachrichten auf Seite 14 über Jana Kühl, die in Kiel studiert hat und derzeit in Salzgitter an der Universität Ostfalia als Professorin für Radverkehrsmanagement tätig ist.
Der Titel des Beitrages lautete: „Es muß funktionieren, Rad zu fahren“ und hervorgehoben wurde das Zitat: „Es gibt etliche Ecken, wo Autos krass bevorteilt werden, auch in Kiel. Die Omnipräsenz der autogerechten Stadt ist nicht mehr zeitgemäß.“
Das trifft nach meiner Beobachtung – ich war im vergangenen Jahr mehrfach mit dem Fahrrad in Kiel unterwegs – durchaus zu, auch wenn sich in Kiel in den letzten Jahren einiges getan hat.
Die Aussage trifft mit Sicherheit auch zu, wenn man Kiel durch Plön ersetzt.

Die „autogerechte Stadt“ ist ein Konzept aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und hat sich im Ansatz aus der „luftschutzgerechten Stadt“ entwickelt, die mit ihren Brandschneisen zur Reduzierung der Feuergefahr durch Bombenangriffe das Potential für den Bau großzügiger Straßen bot. Das Auto galt als Symbol neu aufgebauten Wohlstandes und Fortschrittes, was aus Sicht der damaligen Zeit heraus durchaus nachvollziehbar ist. Die Automobilindustrie war – und ist es heute auch noch –  einer der Hauptmotoren der deutschen Wirtschaft und ging dann auch mit der Förderung des Straßenverkehrs einher.
Allerdings habe ich schon 1982 den sarkastischen Satz gehört, daß Verkehrsplaner auf Basis des Konzeptes der autogerechten Stadt Füßgänger und Radfahrer als Verkehrshindernis betrachten.

Mittlerweile sind die Nachteile der stetig steigenden Automobilisierung erkennbar. Aus ökologischer Sicht gilt das Auto als „Dinosaurier“. Das ist natürlich überspitzt dargestellt. Hier spielt auch die Sichtweise des Betrachters eine Rolle. Im urbanen Raum wie Kiel wird das Auto als Transportmittel eher an Bedeutung verlieren. Bei uns in Plön, also im ländlichen Raum, wird der Bedeutungsverlust geringer ausfallen, weil zum einen der öffentliche Personennahverkehr nicht mit dem gut ausgebauten System in Kiel verglichen werden kann und damit auch das Umland damit deutlich schwerer anzubinden ist. Junge Leute betrachten das Auto zunehmend nicht mehr als Statussymbol, für uns Ältere hat es an Bedeutung nicht so verloren und für noch Ältere ist es das letzte Mittel, sich ihre Mobilität zu erhalten.

Dennoch ist sowohl in Stadt und Land ein Aspekt gleich: Öffentlicher Raum ist knapp und wird gefühlt auch immer knapper, weil er von immer mehr und immer größeren Autos beansprucht wird, ebenso von immer mehr Radfahrern, die sich in ihrem Selbstverständnis nicht mehr als „Verkehrshindernis“ behandeln lassen und von Fußgängern, die sich nicht mehr auf engen Bürgersteigen aneinander vorbeiquetschen wollen.

Vom Prinzip her geht es um eine sachgerechte und faire Verteilung des öffentlichen Raumes und nicht, wie immer wieder und zum Teil auch sehr emotionell argumentiert wird, um einen Kampf gegen das Auto. Die nahezu unmögliche gerechte Lösung des Verteilungsproblemes ist eine Daueraufgabe. Das zeigt sich schon alleine dadurch, daß die Gebührenpflicht für Parkplätze eine Diskussion ist, die mit vielen Emotionen seit langem geführt und uns auch zukünftig beschäftigen wird.

Auch die Regelung in der Fußgängerzone ist Ausdruck dieses Verteilungskonfliktes. Mit den Pollern wird das vorher vielfach mißachtete Befahrungsverbot für KFZ durchgesetzt, Radfahrer müssen in der Zeit von 1000 bis 1900 schieben. Der Versuch, mit dem Rad über die Stadtgrabenstraße unter Einhaltung der Regeln zügig von Ost nach West oder umgekehrt zu kommen, ist zum Scheitern verurteilt. Autofahrern würde man eine solche Verkehrsführung niemals zumuten. Das Parken in Straßen wie der Brückenstraße oder in den Wohngebieten am Wasserturm, in der Ölmühle oder am Heidblecken zeigt, wie intensiv der öffentliche Raum durch Autos in Anspruch genommen wird. Auf dem Appelwarder fährt der Parnassbus Slalom zwischen den parkenden Autos.

Mit der Gruppe „Plön fährt Rad“ wurde ein erster Schritt getan, der zu der AG Fahrrad führte. Deren Arbeit zeigt bereits erste Ergebnisse, etwa mit der Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Lütjenburger Straße. Auch die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rodomstorstraße geht auf die Initiative der AG zurück. Aus meiner Sicht wäre ein auch die Eutiner Straße hervorragend als Fahrradstraße geeignet, zumal sie nach meiner Beobachtung überwiegend von Fahrradfahrenden genutzt wird.

Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, daß ein Rückbau der B76 / B430 auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße in Verbindung mit einem Begleitstreifen für einen Radweg nicht nur dem Lärmschutz dienen würde, sondern auch der besseren Durchgängigkeit für den Radverkehr, ohne daß ihre Leistungsfähigkeit grundsätzlich beeinträchtigt würde. 

Die Musterlösung wäre natürlich, diesen Radweg direkt an die geplante Fahrradschnellstrecke nach Kiel mit anzubinden. Das wäre ein Ansatz für eine problemübergreifende oder ganzeinheitliche Betrachtung, aber davon sind wir noch weit entfernt. Daher „fahren wir weiter auf Sicht“, oder wie man früher weniger vornehm sagte, wir „wursteln uns schon irgendwie durch“.
Für mich ist klar: Verkehrswende geht anders.

Der Rat darf den Bürgermeister doch einschränken, zumindest im Einzelfall

Am 23. Januar 2021 erschien im OHA auf Seite 10 ein Artikel unter der Überschrift: „Rat darf Lars Winter nicht einschränken“. Das gilt grundsätzlich schon, aber nicht im Einzelfall. So kann die Ratsversammlung eine Entscheidungsbefugnis, die durch die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung an den Bürgermeister überwiesen wurde, durchaus wieder an sich ziehen.
Das ist für den Fall des Abschlusses eines Vertrages über die Nutzung der Prinzeninsel am 30. September 2020 geschehen. Ich hatte dort den Antrag gestellt:
„Er (Herr Buth, also ich) beantragt daher, dass die Ratsversammlung beschließen möge, dass das Thema „Vertragsabschluss Prinzeninsel“ zuständigkeitshalber zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss verwiesen wird. Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind dazu anzupassen.“
Mein Antrag ist so auch im Protokoll festgehalten. Später ist im Protokoll ferner festgehalten: 
„Ratsherr Buth konstatiert, dass der Beratungsgegenstand nicht ausdrücklich in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung genannt ist. Beide Regelwerke schließen allerdings eine Befassung auch nicht aus. Die Befugnisse des Hauptausschusses lassen es durchaus zu, dass dieses Thema dort beraten und beschlossen werden kann. Er hält seinen Antrag aufrecht.“

Dieser Antrag wurde mit 23 JA und zwei NEIN-Stimmen beschlossen. 

Leider geht die Beschlusslage aus dem Protokoll der Ratssitzung nicht eindeutig hervor, daß auch genau das so beschlossen wurde. Der Beschluß ist dort wie folgt dokumentiert:
„Der Antrag der FWG – Fraktion; hier: Zuständigkeit der Ratsversammlung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend die Prinzeninsel wird zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.“

Die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 wurde in der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 so bestätigt. Da muß ich mir den Vorwurf machen, die Niederschrift nicht gründlich genug gelesen zu haben oder mich bezüglich der Beschlussfassung von meiner Erinnerung täuschen zu lassen.

Das ist aber nicht der Kernpunkt. Der Kernpunkt ist, daß ich mich am 12. Oktober 2020 mit mehreren Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt habe, um meinen Standpunkt prüfen zu lassen. 

Die Antwort auf die Frage, wer für den Abschluss des Vertrages mit der Eigentümerin der Prinzeninsel zuständig ist, geht für mich aus dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom gleichen Tag eindeutig hervor. Die Ratsversammlung kann im Einzelfall die Zuständigkeit an einen Ausschuß übertragen oder ganz an sich ziehen. Damit ist nach meiner Auffassung der Hauptausschuß für die Beratung und den Beschluß des Vertrages über die zukünftige Nutzung der Prinzeninsel zuständig, auch wenn die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 das nicht in dieser Eindeutigkeit darstellt.

Sofern es Zweifel an der Auslegung des Beschlusses gibt sehe ich die Möglichkeit, das in der nächsten Ratsversammlung noch einmal klarzustellen. 

Gescheiterte Umzugspläne des Naturparks, kein Grund zur klammheimlichen Schadenfreude

Nein, Corona ist nach meiner Meinung nicht schuld, daß der Naturparkverein gerade mit voller Kraft auf die Wand zusteuert. Corona ist nur der Auslöser. Die eigentliche Ursache ist nach meiner Meinung das unprofessionelle Handeln der Geschäftsleitung.

Wie ich heute morgen aus der Presse erfahren habe, wird der Umzug des Naturparkvereins von Plön nach Eutin nicht stattfinden. Der Entscheidung für den Umzug war nach meinem Kenntnisstand ein Streit zwischen der Geschäftsführung der Marius Böger Stiftung und dem Naturparkverein. Vordergründig ging es um den Streit über die Begleichung eines Schadens in Höhe von 10.000,- Euro, hintergründig war aber ein unüberbrückbares Zerwürfnis zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereines und dem der Stiftung .
Ich habe bereits vor zwei Jahren die Meinung vertreten, daß ich es für sinnvoll hielte, wenn der Naturparkverein personelle Konsequenzen in der Geschäftsführung ziehen würde. 

Wie richtig ich mit der damaligen Einschätzung lag, sehe ich durch die heutige Berichterstattung in der Lokalpresse bestätigt. Ich will hier nicht noch einmal auf die aus meiner Sicht ebenfalls fragwürdigen Umstände im Zusammenhang mit der Umzugsentscheidung eingehen, das habe ich u.a. bereits in meinem Blogbeitrag vom 25. Oktober 2018 getan ( http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/ ).
Aber ich frage mich, wie es passieren kann, daß eine Umzugsentscheidung getroffen wird, ohne daß es eine verbindliche Zusage für die Räume gibt, in der die neue Ausstellung gezeigt werden soll. Mein erster Eindruck ist, daß die Geschäftsführung des Naturparkvereines administrativ versagt hat.
Hier wäre es nach meiner Auffassung die Pflicht des Vorstandes des Naturparkvereins, eine unabhängige Prüfung zu veranlassen und in Abhängigkeit des Prüfungsergebnisses dann die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Die Frage von Schadensersatzforderungen dürfte hierbei ebenso zu Stelen sein wie die Frage nach personellen Veränderungen. 
Ansonsten muß sich der Vorstand des Naturparkvereines die Frage stellen lassen, ob er seiner Aufsichtspflicht wirklich in dem erforderlichen Maß nachgekommen ist.

Bedauerlich ist, daß bereits Geld für das Konzept der neuen Ausstellung geflossen ist. Dieses Geld ist im wesentlichen verloren, da das Konzept auf die Räumlichkeiten in Eutin zugeschnitten war. Jetzt geht es aber nicht darum, verschüttete Milch zu beweinen, sondern die Kuh vom Eis zu holen.

Aus meiner Sicht ist es absehbar wie das Amen in der Kirche, daß jetzt neue Standorte ins Gespräch gebracht werden.
Hier werden sich vor allem die Gemeinden Eutin, Malente und auch Plön oder einzelne Akteure  schnell positionieren. Das wäre aus Sicht der einzelnen Kommunen durchaus sinnvoll, denn wer schnell etwas vorschlägt, hat im weiteren Entscheidungsprozess möglicherweise die Nase vorne. Erste Ideen sollen bereits die Runde machen.
Darum bringe ich hier schon einmal den Standort „Strandhaus Fegetasche“ in die Diskussion ein.
Dieses Gebäude gehört der Stadt Plön, was eine langfristige und gesicherte Perspektive ermöglicht. Es ist sanierungsbedürftig, wobei ein Um- und Ausbau für die Nutzung als Naturparkhaus vermutlich durch Fördermittel unterstützt würde. Der Bereich Fegetasche soll auch zukünftig touristisch genutzt werden und bietet daher ein großes Entwicklungspotential.  Das Projekt würde die touristische Entwicklung deutlich fördern. Er ist verkehrstechnisch gut angebunden und bietet auch in unmittelbaren Umfeld die Möglichkeiten für Aktivitäten in der Natur. Hier ist die Holsteinische Schweiz mit ihrer Seenplatte und ihren Wäldern unmittelbar erlebbar. 

Im weiteren hängt es sicher davon ab, wie sich die Situation entwickelt. Die Ratsversammlung hat bereits einmal die Entscheidung getroffen, die Mitgliedschaft im Naturparkverein zu kündigen, weil die finanziellen Konsequenzen für die Stadt Plön nach der Umzugsentscheidung vor zwei Jahren nicht absehbar waren. Die Entscheidung zur Kündigung der Mitgliedschaft wurde 2019 wieder zurückgenommen. In der jetzigen Situation müßte – je nachdem wie sich das Verfahren weiter entwickelt – man natürlich erneut in Erwägung ziehen, nach gründlicher Prüfung über eine erneute vorsorgliche Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Plön zu beraten.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, wenn die Stadt Plön im Naturparkverein verbleibt; aber nicht um jeden Preis. 

Fortführung durch Liegenlassen, der Planungsverband (ehemals) Seewiesen wurstelt sich weiter durch

Gestern tagte der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf.
Das Planungsziel ist das Planungsziel des ehemaligen Planungsverbandes Seewiesen, die Errichtung eines Wohngebietes auf den Trammer Seewiesen.

Die Arbeit des Planungsverbandes Seewiesen war ein fürchterliches Gewürge und ist gescheitert. Hierbei ist ein erheblicher Arbeitsaufwand in der Verwaltung der Stadt Plön betrieben worden, dessen tatsächliche Kosten nie ermittelt wurden und sich vermutlich auch nicht mehr ermitteln lassen. Dabei war von Anfang an zu erkennen, daß das Projekt zum Scheitern verurteilt ist.

Nachdem der Begriff „Seewiesen“ einen so negativen Beigeschmack bekommen hatte, wurde tief in die Trickkiste gegriffen. Der Planungsverband wurde einfach umbenannt. Jetzt heißt jetzt so, wie er heißt.
Böse Zungen könnten das einen Etikettenschwindel nennen. 

Dabei beruht die Berechtigung des Planungsverbandes auf zwei fragwürdigen Unterlagen. Um überhaupt auf der grünen Wiese – also im Außenbereich – bauen zu können, mußten die Gemeinden Plön und Rathjensdorf nachweisen, daß sie im Innenbereich kein ausreichendes Potential haben, den Wohnraumbedarf zu decken.

Rathjensdorf hat in einer Potentialanalyse das Potential für drei Wohneinheiten nachgewiesen.
Der damalige Bürgermeister bestätigte das in der Sitzung auf meine Anfrage ausdrücklich. Tatsächlich wurde zu der Zeit bereits an der Entwicklung eines innerörtlichen Wohngebietes gearbeitet, das bis zu 22 Bauplätze beinhaltete, auch wenn die Planungen zu dem Zeitpunkt nicht besonders konkret waren. 
Der Umstand, das die Gemeinde unfähig war, das Vorhaben umzusetzen ändert nichts daran, daß das Potential besteht. Genau darauf kommt es bei einer Potentialanalyse an. Nach meinem Kenntnisstand plant Rathjensdorf auf der Fläche derzeit ein Gebiet für die Errichtung von Tiny Houses. 

Für Plön wurde in dem Entwurf der Potentialanalyse nachgewiesen, daß ein ausreichendes Potential im Innenbereich besteht. Auf Intervention aus Verwaltung und Selbstverwaltung wurde seinerzeit der Entwurf nachgearbeitet und – ganz vorsichtig – auch ein zusätzlicher Bedarf für das Marktsegment „Einfamilienhaus“ angedeutet, das im Innenbereich nicht gedeckt werden könne.
Tatsächlich wurde und wird in Plön mittlerweile im Innenbereich in erheblichem Maße Wohnraum entwickelt. Das erfolgt zum Teil an Stellen, die in der Potentialanalyse überhaupt nicht betrachtet wurden. Innenraumverdichtung ist möglich, wenn man will und sich Mühe gibt. Bauen auf der grünen Wiese ist nur einfacher. 

Im Grunde genommen ist damit die rechtliche Grundlage für eine Bebauung auf der Grünen Wiese  – also für eine weitere Zersiedeln der Landschaft – entfallen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob diesbezüglich ein Normenkontrollverfahren möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Vielleicht sollte ich mich einmal näher erkundigen.

Weiterhin ist es rechtlich fragwürdig, ein Planungsverfahren weiterzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat. Immerhin wurde vor vielen, vielen Jahren der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan gefaßt. Der betreffende Bebauungsplan steckt noch immer in den Kinderschuhen. Außerdem ruht die Arbeit seit längerem, aus gutem Grund.
Der Eigentümer der Flächen hat vor zwei Jahren erklärt, daß für Ihn ein Verkauf oder eine Entwicklung der Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht in Frage kommen würde. Eine Rückfrage des Verbandsvorsitzenden beim Eigentümer, ob er seine Ansicht geändert habe, wurde nicht beantwortet. Deutlicher kann man sein Desinteresse nicht unterstreichen.
Ein Planverfahren durchzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat, ist nur schwer mit dem Verwaltungsrecht in Übereinstimmung zu bringen. Die Aussage der Landesplanung, daß ein Ruhenlassen des Verfahrens bis zu fünf Jahren toleriert werden könnte, ist da schon ein sehr weitreichendes Entgegenkommen.
Zwei Jahre sind mittlerweile rum und es nicht absehbar, daß sich in den kommenden drei Jahren etwas tut. Außer vielleicht, daß uns die Fortführung des Planungsverbandes in den Jahren etwas Geld kosten wird.

Ich habe dann im Ausschuß weiter argumentiert, daß von vorn herein gesagt wurde, das Projekt würde nur realisiert, weil alle Beteiligten dahinter ständen. Der Antrag in der Plöner Ratsversammlung, das Vorhaben zu beenden, wurde seinerzeit mit 11 Ja- und 11 Neinstimmen abgelehnt (Ein Antrag mit Stimmengleichheit gilt als abgelehnt). Die Plöner Ratsversammlung steht also nicht mehr geschlossen oder mit Mehrheit hinter dem Vorhaben. Einigen Kolleg*innen ging es darum, so gut wie möglich aus dem ganzen Schlamassel herauszukommen, ohne daß die Stadt mit Schadensersatzforderungen konfrontiert wird und haben daher nicht für einen Ausstieg gestimmt.
Der Verbandsvorsitzende, der Plöner Bürgermeister Winter, bestätigte heute meine damalige Aussage, daß aus einer Einstellung der Planung keine Schadensersatzforderungen abgeleitet werden können. 

Aus Rathjensdorfer Kreisen wurde geäußert, in zwei Jahren seinen ja Kommunalwahlen, dann könnten sich die Mehrheiten ja ändern.
Im Sport nennt man das wohl „auf Zeit spielten“. 

Der Verbandsvorsitzende skizzierte, daß es zwei Wege gäbe, den Planungsverband abzuwickeln.
Entweder, eine der Gemeinden beantragt die Auflösung des Planungsverbandes bei der Landesplanung oder der Planungsverband beschließt, die Bauleitplanung zu beenden. Damit entfiele der Verbandszweck und er könnte sich auflösen.

Aufgrund der Erfahrung, daß ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, habe ich dann – nicht ganz ernst gemeint, weil mit klar war, daß das Manöver viel zu durchsichtig ist – beantragt, die Planungsarbeit fortzuführen (Leider fiel mir der Ausdruck: „Fortführung durch Liegenlassen“ nicht in der Sitzung ein, aber er ist zu schön, um ihn hier nicht zu bringen). Damit wollte ich auch die ganze Absurdität des Planungsverbandes aufzeigen. Ich verwies auf Rückfrage, warum ich jetzt für die Fortführung bin, auf die oben erläuterten Erfahrungen mit Verfahrensfragen.

Tatsächlich wurde dann beschlossen, noch einmal den Kontakt mit dem Eigentümer und dann spätestens im Sommer neu zu beraten. Man wurstelt sich durch.

Klarstellung zum Beitrag vom 07. Dezember 2020

In meinem Beitrag: „Verstöße gegen das Befahren des Naturschutzgebietes haben nichts mit “Willkommenskultur zu tun” vom 07. Dezember habe ich unter Bezugnahme auf die Berichterstattung der KN geschrieben und aus dem Artikel zitiert: 

„Dem Hinweis unserer Touristikerin, wir sollten dort Schilder anbringen, “wir wollen keine riesigen Bojenketten und keine Verbote … Das widerspricht unserer Willkommenskultur” kann ich, wenn er so gefallen ist, nicht folgen.“

Weiter schreibe ich: „Die Akzeptanz von offenkundigen Verstößen gegen Naturschutzvorschriften mit dem Hinweis auf die “Willkommenskultur” zu rechtfertigen, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Nicht nur, weil der Begriff “Willkommenskultur” in einem völlig anderen Sinnzusammenhang steht.“

Unsere Touristikerin hat mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß die Darstellung in der Zeitung verkürzt ist und sie das weder so gesagt noch gemeint hätte.
Mit dem Hinweis „wenn er so gefallen ist“ habe ich ja bereits meine Zweifel zum Ausdruck gebracht, daß dieser Satz so gefallen ist.

Natürlich hätte ich mich direkt bei Rücksprache über ihr über ihre Äußerung halten können, habe es aber nicht getan. Das bedaure ich und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch gerne entschuldigen.

Sie weist ausdrücklich darauf hin, daß: „Das Konzept (vorsieht), dem Thema aber nicht nur mit Verbotsschildern zu begegnen, sondern durch eine gezielte Besucherlenkung mittels Routenempfehlungen und entsprechende wasser- und landseitige Beschilderung hierauf einzuwirken. Zudem soll auf den Info-Tafeln und verstärkt auch in Flyer und auf der Website auf die Befahrungsregeln hingewiesen werden und durch Information und Aufklärung die Sensibilität für den Aufenthalt in einem Naturschutzgebiet erhöht werden.“ … „Das Konzept sieht auch weiterhin und in Teilen auch verstärkt den Einsatz von Bojen und Bojenketten vor.“

Ansonsten habe ich mich ja durchaus positiv zu einer Attraktivierung des Wasserwanderweges einschließlich der Einrichtung von Biwak-Plätzen geäußert. Wichtig ist mir dabei, den durch die Attraktivierung entstehenden, zusätzlichen Nutzungsdruck durch Wassersportler*innen auf die geschützten Gebiete zu vermeiden und den bereits bestehenden Druck zu reduzieren.
Daher halte ich die in dem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer Kombination durchaus für sinnvoll. Eine moderne erkennbare Beschilderung des Streckenverlaufes und weitergehende Informationen über das empfindliche Ökosystem ist das Eine. Das Andere ist  eine klare, einheitliche und gut erkennbare Kennzeichnung der geschützten Teile des Schwentinelaufes, die nicht befahren werden dürfen, etwa auf dem Großen Plöner See oder dem Lanker See. Auch das ist aus meiner Sicht unverzichtbar. Die Überwachung und Durchsetzung des Verbotes versteht sich doch von selbst.

Verstöße gegen das Befahren des Naturschutzgebietes haben nichts mit “Willkommenskultur” zu tun.

An Samstag, dem 05. Dezember stand auch in der KN zu lesen, daß der Wasserwanderweg Schwentine attraktiver gestaltet werden soll. Das finde ich ausgesprochen gut. Gleichzeitig muß auch der Grad der Nutzung geregelt werden. Dazu wurde u.a. auch angeregt, auch die Anlage von Biwakplätzen zu prüfen. Das finde ich ebenfalls sehr gut. Man muß den Leuten ermöglichen, auch einmal unter einfachsten Bedingungen zu übernachten. Das haben wir vor 50 Jahren auch gemacht, man nannte das “wild Campen”. Mittlerweile ist der Nutzungsdruck auf die Natur durch Erholungsuchende aber so groß geworden, daß ich das heute nicht mehr ohne weiteres befürworten würde. Ein “geregeltes Wildcampen” fände ich für die Schwentine aber in Ordnung.
Hier wäre ein Beispiel für einen Biwakplatz auf der Insel Aerö in Dänemark, den ich sehr gelungen finde.

Was ich aber überhaupt nicht in Ordnung finde ist der Teil des Berichtes. Ein Mitglied des Jugendrates macht darauf aufmerksam, daß viele Wassersportler das Naturschutzgebiet “Inseln im Großen Plöner See Halbinsel Störland” nicht respektieren und es trotz Verbot befahren und zudem die Inseln betreten. 
https://schleswig-holstein.nabu.de/natur-und-landschaft/nabu-schutzgebiete/inseln-grosser-ploener-see-halbinsel-stoerland/02990.html 
Dem Hinweis unserer Touristikerin, wir sollten dort Schilder anbringen, “wir wollen keine riesigen Bojenketten und keine Verbote … Das widerspricht unserer Willkommenskultur” kann ich, wenn er so gefallen ist, nicht folgen.
1. Es besteht ein Verbot, auch wenn es nicht ausreichend überwacht und zunehmend verletzt wird.
2. Schilder sind gut und schön, aber ein paar Bojen mehr wären durchaus sinnvoll, um Wassersprotler*innen darauf hinzuweisen, daß es ein Befahrensverbot für den Bereich der Inseln gibt. Mal ehrlich, so von Wassersportler*in zu Wassersportler*in, der See ist groß genug, man muß nicht auch noch den geschützten Bereich durchfahren. Zusätzliche Schilder, zusätzliche Bojen, das wäre der aus meiner Sicht richtige Ansatz.
3. Die Akzeptanz von offenkundigen Verstößen gegen Naturschutzvorschriften mit dem Hinweis auf die “Willkommenskultur” zu rechtfertigen, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Nicht nur, weil der Begriff “Willkommenskultur” in einem völlig anderen Sinnzusammenhang steht. 

Die Stadt hat kein Wrack gekauft

Am Samstag, dem 05. Dezember 2020 hat die KN berichtet, daß ab sofort der Plön-Fisch in der Hamburger Straße Gäste und Einheimische grüßt. an der Fegetasche haben wir bereits ein “Begrüßungsboot”, das ich sehr gelungen finde. Das Bild des neuen Bootes war ebenfalls sehr ansprechend. Vorweg: eine tolle Aktion.

Was mich beim lesen des Artikels ein wenig irritiert hat war, daß die Stadt Plön 2000,- Euro für das Boot ausgegeben haben soll. Das Boot war dem Bericht nach von Wasserschnecken befallen und wäre mit vernünftigen Aufwand nicht mehr instandsetzbar gewesen. Mit anderen Worten: 2000,- Euro für ein Wrack. 

Nun ist es so, daß Kleinvieh auch Mist macht und der Haushalt der Stadt nicht nur mir Sorgen bereitet. Auf meine Rückfrage beim Bürgermeister wurde ich darüber informiert, daß die Information nicht zutreffend ist und sich die Stadt an der Bepflanzung beteiligt hat.
Das wiederum ist für mich völlig in Ordnung. Beim Sonntagsspaziergang konnte ich mich dann persönlich davon überzeugen, daß es sich um eine gelungene Verschönerung des Ortseingangs handelt. Danke an alle Beteiligten.

Nachtragshaushalt 2020 im Hauptausschuß

Montag fand die Sitzung des Hauptausschusses in der Aula am Schiffsthal statt. Der wesentliche Punkt waren die Beratungen zum Nachtragshaushalt. Dazu hatten CDU- und FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, den Hebesatz für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte (effektiv 2,5 %) abzusenken. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. 

2020 war kein normales Jahr, auch nicht für den städtischen Haushalt. Einnahmen brachen weg, Ausgaben konnten nicht getätigt werden, andere Ausgaben mußten getätigt werden. Das hat die Haushaltsplanung der Stadt über den Haufen geworfen. Aufgrund der massiven Verschiebungen und der gesetzlichen Vorgaben mußte ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

Die Haushaltsplanung erfolgt in der Zuständigkeit der Ausschüsse. Der Hauptausschuß ist für die Beratung seines eigenen und des Gesamtausschusses zuständig. Die Ratsversammlung berät den Gesamthaushalt und beschließt ihn dann, oder auch nicht. 

Die erste Haushaltsberatung fand am letzten Mittwoch im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) statt. Im wesentlichen wurde beschlossen,  die Mittel für die Baumaßnahmen an der Fünf-Seen-Allee aus dem Haushaltsplan herauszunehmen. Damit bestätigte der Ausschuß eine frühere Entscheidung, die Arbeiten zu schieben. Darüber hinaus wurde der Ansatz für Planungsmittel von 100.000,- € auf 170.000,- € angehoben. 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wurden zusätzliche Mittel für den Erwerb eines Grundstückes in den Nachtragshaushalt eingestellt. Damit sollen Flächen erworben werden, die für den CO2 Ausgleich erforderlich sind. 

In der Sitzung des Hauptausschusses wurden die Änderungen im großen und ganzen bestätigt. Allerdings wurden die Ansätze für Planungen aus dem SteP wieder auf den Ansatz zurückgeführt, der im ursprünglichen Verwaltungsvorschlag aufgeführt waren. Hier wurde glaubhaft versichert, daß das keinen Einfluß auf laufende oder künftige Vorhaben hat. Obwohl ich früher immer ein Freund der Einplanung von Reserven war,  habe dann auch dafür gestimmt, weil Haushaltsehrlichkeit durchaus ein Wert ist.

Der Haushaltsplan des Hauptausschusses (HA) wurde ohne weitere Veränderungen übernommen. Einzelne Posten wie die Erhöhung der Reinigungskosten der öffentlichen Toiletten wurden noch einmal kritisch hinterfragt, aber im Grunde genommen gab es hier wenig bis gar kein Gestaltungsspielraum. 

Kritisch ist vor allem, dass der Fehlbedarf im ersten Nachtragshaushaltsplan 2020 von 1.770.000,- € um 202.000,- € auf 1.972.000,- € steigt.

Vor diesem Hintergrund ging es auch um den Antrag von CDU- und FDP-Fraktion, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 390 auf 380 Prozentpunkte abzusenken. Diese Absenkung entspricht real einer Senkung um 2,5 % und würde zu Mindereinnahmen von voraussichtlich 61.500,- € führen.

Die Absenkung der sollte nach Vorstellung der CDU und FDP zur Unterstützung der Wirtschaft dienen. Darüber hinaus sollte die Belastung der Gewerbetreibenden reduziert werden, die die höheren Steuern nicht gegen die Einkommensteuern gegenrechnen können.

Der Bürgermeister führte aus, daß die Gewerbesteuer im wesentlichen von den großen Unternehmen gezahlt wird, etwa Banken und Betrieben der Energiewirtschaft. Die wiederum würden aber unter der Corona Kreise nicht sehr leiden. Bislang lägen auch noch keine Anträge vor, die Umsatzsteuerzahlung aussetzen zu können. Die Regeln für die steuerliche Gegenrechnung seien geändert worden, so daß nunmehr keine zusätzlichen Belastungen bestehen.

Dem Argument, daß niedrigere Gewerbesteuern zusätzliche Gewerbeansiedlungen begünstigen würden, wurde entgegengehalten, daß die Steuersenkung um 2,5 % kein ausreichender Anreiz sei und das eigentliche Problem die hohen Pachten für Gewerbeflächen seien.

CDU und FDP stimmten für Ihren Antrag, SPD, Bündnis 90/die Grünen und die FWG stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich der Stimme. Bei vier Ja- und sechs Neinstimmen wurde dar Antrag der CDU- und FDP Fraktion damit abgelehnt.

Wenn jetzt am 16. Dezember in der Ratsversammlung über den Nachtragshaushalt abgestimmt wird, dann ist die Verwaltung auch zu Beginn 2021 handlungsfähig.

Bevor wir im kommenden Jahr über den Haushalt 2021 beraten und abstimmen werden, muß erst einmal der Jahresabschluß 2019 aufbereitet werden. Er ist zwingende Voraussetzung für die weitere Haushaltsplanung.

Der Haushalt 2021 wird uns vor eine schwierige Situation stellen. Bisher rechneten wir für 2021 mit einem Fehlbedarf von 1.584.100,- €. Unter Berücksichtigung der neuen Prognosen ist der Fehlbedarf 2021 um 1.370.000,- € auf 2.954.100,- € zu korrigieren.
Knappe Mittel führen in der Regel um „Verteilungskämpfe“. Mit Sicherheit werden wir dann ernsthaft diskutieren müssen, was wir uns noch leisten können oder was wir uns trotz alledem noch leisten müssen.

Für 2022 sieht es nicht wesentlich besser aus. Der alte Ansatz lag bei 1.716.900,- €. Er muß um 1.141.800,- € auf 2.858.700,- € aufgestockt werden.
2023 wurde bisher von einem Fehlbedarf von 1.467.100,- € ausgegangen. Hier sind zusätzliche 1.238.700,- € einzuplanen, so daß der neue Wert 2.706.600,- € betragen wird. 

CDU verärgert über einen Beitrag auf der Homepage der SPD Plön-Bösdorf

Vermutlich hat ihn – außer dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion – kaum jemand so richtig zur Kenntnis genommen, den Beitrag zum Thema Turnhallenersatzbau, der auf der Homepage der SPD Plön-Bösdorf zu finden ist:
https://www.spd-ploen-boesdorf.de/2020/11/25/spd-fuer-den-neubau-der-sporthalle-am-schiffsthal/  (Um den Beitrag für meine Leser*innen einfacher auffindbar zu machen, füge ich ihn am Ende des Beitrags einfach noch mal ein.)

Jetzt wird dieser Beitrag wohl den Ältestenrat beschäftigen. 
In der Sitzung des Hauptausschusses wurde nach meiner Erinnerung aus der CDU Fraktion heraus geäußert, daß man sich enthalten werde, weil man nicht der Buhmann sein wolle. Diese Position – also die Enthaltung – hat die CDU Fraktion auch in der Ratsversammlung durchgehalten.

Die Position der FDP-Fraktion – und das ist im Beitrag auf der Homepage der SPD Plön-Bösdorf tatsächlich nicht richtig dargestellt – war hingegen ganz klar. Sie hat es abgelehnt, daß die Stadt sich um die Aufnahme in ein Förderprogramm bewirbt. Sie hat die Ablehnung mit den zu erwartenden Kosten begründet. 

Ich hatte aber vor allem den Eindruck gewonnen, daß es der CDU-Fraktion darum ging, den Antrag zur Bewerbung für die Aufnahme des Ersatzneubaus der Turnhalle zu vermeiden, da diese Bewerbung vermutlich in Konkurrenz zu dem Förderantrag für die Sanierung des in Privateigentum befindlichen  Gebäudes “Prinzenbad” steht. 
Darüber habe ich bereits Anfang November berichtet.
http://www.ingo-buth.de/2020/11/05/sporthallenersatzbau-aufnahme-ins-foerderprogramm-wird-beantragt/

Nachfolgend wie angekündigt – vollumfänglich zitiert – der Text des strittigen Beitrags auf der Homepage der SPD Plön-Bösdorf:
“Wir fördern das Ehrenamt und den Sport in Plön und haben deshalb in der Ratsversammlung am 04. November für den Antrag zur Förderung des Neubaus einer Turnhalle am Schiffsthal als Ersatz für die nun schon abgerissene Halle an der Gemeinschaftsschule gestimmt.
Wäre die Baufälligkeit nicht plötzlich Thema gewesen, hätte niemand die Notwendigkeit der Halle angezweifelt. Nun enthalten sich 2 Fraktionen (CDU und FDP) und treten das Engagement der Ehrenamtlichen und die Bedürfnisse der Nutzer:innen aller Altersklassen mit Füßen.
Traurig, dass scheinbar selbst die Notwendigkeit für den Schulsport ignoriert wurde. Wir weinen eine digitale Träne, weil die Ratsversammlung nicht einstimmig für den Fördeantrag gestimmt hat. Kein gutes Zeichen und mangelnde Wertschätzung für Sportler:innen aus Plön und Umgebung. Wenn man bedenkt, dass Kinder jeden Alters immer mehr Förderbedarf haben und mittlerweile besser mit Medien umgehen als zum Beispiel rückwärtslaufen…. eine Katastrophe!”

Bahnhofstraße 8 + 9, Bauen ist Verantwortung

“Weil uns das, was wir heute bauen, meist über 100 Jahre begleitet, ist Bauen eine große Verantwortung.”
Pro. Dr.-Ing Frauke Gerdes-Rohkamm

Darum schreibe ich diesen Beitrag.

Das Bauprojekt Bahnhofstraße 8 + 9 (bekannt auch als Hotel zum Hirschen und Radio Jung) wurde bereits in öffentlicher Sitzung erörtert. Die Presse hat dazu berichtet und auch ich habe etwas geschrieben:
http://www.ingo-buth.de/2020/08/03/bauprojekt-in-der-bahnhofstrasse/

Nun steht das Thema in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am kommenden Mittwoch, dem 25. November erneut auf der Tagesordnung (nicht-öffentlich).
Ich kann verstehen, daß es dem Investor wichtig ist, hier im ständigen Austausch mit der Verwaltung der Stadt und der Selbstverwaltung (der politischen Vertretung in den Ausschüssen und der Ratsversammlung) zu stehen, um möglichst frühzeitig loslegen zu können. Das ist ein berechtigtes privates Interesse.

Gleichzeitig muß aber beachtet werden, daß das Bauvorhaben im Sanierungsgebiet liegt, für das wir als Stadt nach Möglichkeit Mittel aus der Städtebauförderung für die Gestaltung des öffentlichen Raumes bekommen wollen.
Hierzu müßte aber erst einmal die Planung soweit abgeschlossen sein, daß Sanierungsziele und -maßnahmen in Absprache mit dem Förder(geld)geber festgelegt sind.
Vor diesem Hintergrund ist eine verfrühte Festlegung oder Entscheidung durchaus problematisch. Wie soll einem Fördergeber  klar gemacht werden, warum man die Aufnahme in eine Förderprogramm beantragt, wenn man zwischendurch erhebliche Baumaßnahmen in dem Sanierungsgebiet zuläßt, ohne daß die Sanierungsziele und -maßnahmen überhaupt hinreichend bestimmt sind. 
Diese Auffassung wurde von der Verwaltung bereits in einer der letzten Sitzungen bestätigt. 
Die Aussage aus der Lenkungsgruppe, in der jede Fraktion der Ratsversammlung vertreten ist, daß man doch wisse, was man wolle, hilft da nicht weiter.

Auch wenn ich bei Bauvorhaben zur Innenraumverdichtung ungern auf die Bremse trete und mich darüber freue, daß hier wieder Wohnraum im Innenbereich geschaffen werden soll, so ist es mir doch besonders wichtig,
– erst einmal einen Plan fertigzustellen, bevor er umgesetzt wird und
– sicherzustellen, daß sich das neue Bauvorhaben auch harmonisch in das Straßen- und Stadtbild im Sanierungsgebiet einfügt.
Das ist ein berechtigtes öffentliches Interesse.
Bausünden haben wir in Plön schon genug.

Die privaten und öffentlichen Interessen konnten wir bereits beim Bebauungsplan 7c (Gänsemarktviertel und Neubau Gebäude “Gerberhof”) miteinander unter einen Hur bringen. Das war seinerzeit ein zäher Prozeß, aber notwendig. 

Mit Sicherheit werde ich mich energisch dafür einsetzen, daß hier keine Gebäude entstehen, die deutlich über die heute bestehende Silhouette hinausgehen. Darüber hinaus sind Lochfassaden und stehende Fensterformate (Fenster sind höher als breit) und Lochfassaden (Fenster liegen zurückgesetzt im Mauerwerk) für mich unabdingbar. Stehende Fensterformate sind besonders wichtig, da die umliegenden Gebäude auch fast ausschließlich so gebaut sind und ein Bruch im Straßenbild unbedingt vermieden werden muß. Zudem wurden stehende Fensterformate in den Neubauten auch die Gestaltungsmerkmale der alten Gebäude aufnehmen.
Roter Klinker wäre ein Wunsch, aber kein Muß, da die bestehenden Gebäude auch nicht in rotem Klinker ausgeführt sind. 
Unter Beachtung der genannten Aspekte würden sich die Neubauten gestalterisch an den historischen Bestand anlehnen und sich gleichzeitig auch gestalterisch an den benachbarten Gebäuden orientieren. Ein gestalterischer Bruch wird vermieden. 

Meine Haltung dazu habe ich bereits vor sechs Jahren (B-Plan 7c. Gänsemarktviertel / Gebäude Gerberhof) sehr deutlich gemacht, und an der Verantwortung der Mitglieder der Ratsversammlung und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung für das öffentliche Interesse hat sich seit damals nichts geändert. 
http://www.ingo-buth.de/2014/09/01/noch-einmal-gerberhof/

 

 

SpamSpamSpam

Liebe Leser*innen,

einige Spammer aus Russland, Israel und sonstwoher nutzen gerade die Kommentarfunktion einiger meiner Beiträge, um ihren Spam mit Werbung zweifelhafter Art auf meiner Homepage zu platzieren. Bisher habe ich das ignoriert und die Kommentare einfach nicht freigegeben. Im Moment häuft sich das, und da ich über jeden Kommentar per EMail informiert werde, füllt sich mein EMail-Postfach in unerträglicher Weise. 
Daher habe ich die Kommentarfunktion bei einigen meiner Beiträge mittlerweile gesperrt.
Wer Beiträge auf meiner Homepage kommentieren will, kann das bei den meisten Beiträgen wie bisher tuen, ansonsten bitte eine kurze Nachricht per Email an:
ingobuth(at)gmx.de

Sporthallenersatzbau, Aufnahme ins Förderprogramm wird beantragt

Gestern hat die Ratsversammlung mit 12 JA- bei zwei NEIN-Stimmen und sieben Enthaltungen beschlossen, daß die Stadt sich mit einem Turnhallenersatzbau um Fördermittel beim Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” bewirbt.

Damit hat die Stadt neben dem Vorhaben “Sanierung Badestelle Prinzeninsel” zwei Maßnahmen angemeldet, die nun im Auswahlverfahren beim Projektträger Jülich in einer ersten Phase bewertet werden.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG und Die Linke stimmten für diesen Antrag. Die CDU Fraktion enthielt sich der Stimme. Die FDP Fraktion stimmte dagegen.

Meine Bewertung: Die CDU wollte sich nicht in die Rolle des Buhmanns drängen lassen, so wie ihr Fraktionsvorsitzender Herr Jagusch das in der Sitzung des Hauptausschusses am 26. Oktober auf den Punkt brachte.
Die FDP hatte hingegen den Mut, sich klar zu positionieren. 

Das ganze muß man natürlich noch vor dem Hintergrund der Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers vom 31. Oktober bewerten, in der den Herren Mattfeld und Prinz von Preussen breiter Raum für die Darstellung ihrer Sicht der Dinge eingeräumt wurde. 
Aber dazu später.

(Anmerkung: Die letzten beiden Absätze wurden heute um 10:21 nachträglich eingefügt.)