Schäumen oder wettern, was kommt morgen?

Auch wenn ich den Ostholsteiner Anzeiger aus Überzeugung nicht abonniert habe oder kaufe, zwei Tage nach Sitzungen besorge ich mir das Lokalblatt immer gerne bei meinem Nachbarn, auch wenn ich es bisweilen aus der grünen Tonne fischen muß.

Heute haben wir überschäumend gelacht und darüber gescherzt, was denn morgen in der Zeitung steht. In der Vergangenheit hieß es schon mal: „Buth wetterte“ oder: „Buth schäumte“.
Der OHA bemüht sich zwar um Qualitätsjournalismus, aber wenn es um mich geht, dann werden ab und an gerne negativ belegte Ausdrücke gebraucht. Es ist das Bemühen, durch die Verwendung von Synonymen etwas mehr Emotionalität in die Berichterstattung zu bringen, um den Leser*innen bei aller gebotener Sachlichkeit in der Berichterstattung einen noch besseren Eindruck über das Geschehene zu vermitteln.
Ein Fall für den Deutschen Presserat? Das in diesem speziellen Fall eher nicht. 

Ich hatte mich ja am Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus für den Beschluß eines Klimaschutzkonzeptes ausgesprochen, aber einige kritische Anmerkungen zur Vorbereitung und zu einzelnen Maßnahmen geäußert, verbunden mit der Frage, wie das denn finanziert werden soll.

Wir sind jedenfalls gespannt, was morgen in der Zeitung steht. 

Klimaschutzkonzept, Gefahren und Nebenwirkungen?

Heute wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über da Klimaschutzkonzept beraten. Das Klimaschutzkonzept ist im großen und ganzen ein gutes Papier, aber es beinhaltet Maßnahmen, die ich so nicht mittrage, etwa die Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Innenstadt. Außerdem beinhaltet die Beschlußempfehlung für die Ratsversammlung den Satz: “Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungsjahren projektbezogen zu beraten und einzustellen.”
Ich sehe darin einen Blankoscheck, und das ist bedenklich, da überhaupt nicht bekannt ist, wie viel Geld wir einplanen müssen, um all die Maßnahmen zu finanzieren. 
Dabei muß jedem klar sein, daß all die Maßnahmen auf Kredit finanziert werden müssen.
Eine Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muß jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen. 

Auch wenn in der Vorlage geschrieben steht, daß jede einzelne Maßnahme vorher in den Ausschüssen zu beraten und beschließen ist, und jede Rednerin oder jeder Redner das in seinen Beiträgen mehr oder weniger so bestätigt hat, findet sich das für mich so nicht im Beschlußvorschlag wieder. Beraten ist natürlich ein ergebnisoffener Begriff.  Finanzmittel einzustellen ist es nicht. Genau das soll aber beschlossen werden.  
Daher hatte ich beantragt, den Beschlußvorschlag zu präzisieren und wie folgt zu ergänzen:
“Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der Beratung und dem Beschluß in den zuständigen Gremien.” Die AG Klimaschutz ist kein Gremium und sie hat, anders als die AG Lärmschutz, auch kein Mandat der Ratsversammlung. Ich sehe im Hinblick auf unsere zukünftige Haushaltsführung mit Besorgnis, daß der Ausschuß mir hier nicht folgen wollte. Damit keiner sagen kann, er/sie habe von nichts gewußt, habe ich darum gebeten, meinen Redebeitrag zum Protokoll zu nehmen. Für alle, die ihn jetzt schon nachlesen wollen, hier adervolle Wortlaut, allerdings ohne zwei Einfügungen, die ich frei gehalten habe. 
Ich habe dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es meine Meinung als besorgter Hauptausschußvorsitzender ist, die nicht mit meiner Fraktion abgestimmt ist. 

“Der menschgemachte Klimawandel ist zweifelsohne eine Tatsache.
Ihm entgegenzuwirken ist eine Menscheitsaufgabe und auch wir sollten dazu beitragen.

Titel ist des Konzeptes heißt: Plön schlägt Klimawellen.
Der Titel könnte auch sein: „Seid realistisch, fordert das Unmögliche“.
Die Unmöglichkeit, die ich hier sehe, ist die Finanzierbarkeit.

Bei realistischer Betrachtung wird die Umsetzung aller Maßnahmen trotz aller Förderung kostenmäßig im Millionenbereich liegen. Wenn wir wenigstens ein Teil davon finanzieren wollen, ist schon einiges an Kreativität gefragt, schließlich sind wir Fehlbedarfsgemeinde, unser Haushalt muß durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Wir alle wissen, daß unser Eigenkapital in Kürze aufgebraucht ist. Das heißt zwar nicht zwangsautomatisch, daß wir dann einen Sparkommissar vorgesetzt bekommen, der über den Haushaltsvollzug entscheidet, aber es heißt auch nicht, daß das nicht passieren wird.

Ich verstehe den Beschlußvorschlag so, daß wir hier ein Konzept vorliegen haben, aber jede einzelne Maßnahme als Empfehlung zu verstehen ist, in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, beraten und beschlossen werden muß. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß dabei auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit zu beschließen ist. Spätestens dann sollten wir wissen, was die Maßnahmen kosten.
Wenn das nicht so ist bitte ich, das hier ganz klar zu sagen.
Ich ich bitte auch, das so im Protokoll aufzunehmen.

Ich will hier keinen Essig in den Wein kippen, aber wir sollten vermeiden, daß Erwartungen geweckt werden, von denen wir heute schon wissen, daß wir sie nicht erfüllen können. Wir sollten daher schnellstmöglich eine Rangfolge der Maßnahmen bilden, die bei verfügbarem Geld das höchste Einsparpotential an Treibhausgasen haben.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Das wird in dem Klimaschutzkonzept wortreich aber schlüssig dargelegt. Daher wundert es mich, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung ebensowenig beteiligt wurde wie der Hauptausschuß, obwohl deren Zuständigkeiten berührt sind.

Das Konzept beinhaltet unter anderem folgende Themenfelder, die fachlich dem Hauptausschuß zugeordnet sind:
Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Berichtswesens,
 Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung,
Grundsätze der Wirtschaftsförderung,
Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,

S 81 Klimaschutz in der Bauleitplanung, diese Überschrift macht deutlich, daß hier der
 SteP mit einzubinden gewesen wäre.

Neben diesen grundsätzlichen Anmerkungen muß ich feststelle, daß das Konzept viele Maßnahmen beinhaltet, die ich vorbehaltlos unterstütze. Dazu gehören der Bürgerwald, der städtische Klimafond und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal, auch wenn damit jährlich Mehrkosten von 30.000,- Euro für den Betrieb verbunden sind.

Es gibt aber einzelne Vorschläge und Maßnahmen, die ich nicht mittrage, und auf die will ich mich jetzt konzentrieren:

S 59 / Photovoltaik und Denkmalschutz, hier insbesondere im Schoßgebiet.
In der dazugehörigen Abbildung sind viele Gebäude eingezeichnet, die Photovoltarikpotential haben.
Tatsächlich ist im Text später zu lesen, daß sich Photovoltaik und Denkmalschutz eher
 gegenseitig ausschließen. Das tatsächliche Potential ist damit deutlich geringer als graphisch dargestellt.
Für denkmalgeschützte Gebäude wird eine Innenisolierung in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmetauscher empfohlen. Das unterschreibe ich.

S 61 / Photovoltaik am Ortseingang der B 76 auf den Trammer Seewiesen.
Hier ist eine Abwägung mit Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar. 
 An dieser Stelle geht eine Photovoltaik oder Solarthermieanlage mit einer erheblichen Störung des Stadt und Landschaftsbildes einher. Sich das mit einem modernen
Stadtbild schönreden zu wollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Für mich ist ein Solarpark an dieser Stelle ein Unding.
Dieser Ortseingang ist absolut prägend für unser Plön, und jeder, der jemals von Kiel gekommen ist, wird das bestätigen. Ob in der Trägerschaft der Stadtwerke, der Stadt oder Privater, da lege ich mich hier und heute fest, diese Maßnahme trage ich nicht mit.

S 71 / Flanierbare Innenstadt hört sich auch gut an, aber direkt damit verbunden ist:
– die Reduzierung der Parkangebote in der Innenstadt,
– die Verlagerung von Parkplätzen,
– die Neuverteilung der Parkplätze im Innenstadtbereich
Zitat: „Da die Zuständigkeiten für die Planung und Bewirtschaftung in Plön bei dem Bürgermeister liegen, ist dieser hier zentraler Akteur und Ansprechpartner.“
Das ist so nicht korrekt und widerspricht auch der Zuständigkeitsordnung.
Ich halte die Parkplätze in der Innenstadt für erforderlich, um einer weiteren Verödung
der Innenstadt entgegenzuwirken.
Ich trage diese Maßnahme nicht mit und weise bereits hier, auch das fürs Protokoll, darauf hin, daß die Beratungen und der Beschluß darüber im Hauptausschuß zu erfolgen hat.
Eine Vorberatung im SteP ist vom Verfahren her geboten.

S 99 / Besonders ist zu bemerken, daß im Konzept bereits über eine Aufstockung des Personals im Bereich des Klimaschutzes nachgedacht wird.
Ich habe einige Anpassungen im Personalkörper mitgetragen und mich in der letzten Sitzung des Hauptausschusses für die Aufstockung des Bereiches IT um eine Stelle stark gemacht. Die ursprüngliche Vorstellung, wir stellen einen Klimaschutzmanager ein, der sich auch um den Umweltschutz kümmern kann, verkehrt sich jetzt in das Gegenteil.

Ich bin durchaus der Ansicht, daß wir das vorliegende Konzept beschließen sollten, um die Förderung des Klimaschutzmanagers für die nächsten drei Jahre sicherzustellen. Wir werden auch darüber zu beraten haben, das Klimaschutzmanagement längerfristig sicherzustellen.
Es wäre in der Tat unsinnig, jetzt mit viel Aufwand Wellen zu schlagen und den Klimaschutz nach drei Jahren wieder einschlafen zu lassen, aber einen Personalaufwachs sehe ich nicht.

Wenn wir dem Konzept heute zustimmen und zur Beratung an die Ratsversammlung überweisen, dann muß uns klar sein, und das sollten wir auch in der Ratsversammlung so klarstellen, daß es ein lebenden Dokument ist, das keine Selbstverpflichtung beinhaltet, die Maßnahmen so wie dargestellt auch umzusetzen.
Die Maßnahmen Photovoltaik am Ortseingang, Flanierbare Innenstadt und Personalaufstockung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Konzept herausnehmen, zur Beratung in die Ausschüsse überweisen und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes – je nach Entscheidungslage – in das Konzept aufnehmen oder auch nicht.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken darf es nicht heißen:
„Seid realistisch fordert das Unmögliche.“
Das Motto muß heißen:
„Seid realistisch, macht das Machbare.“ 
”

Verkehrswende mit verkehrsberuhigtem Bereich und Tempo 30 vor der Breitenauschule. Ein dickes Brett.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.
Die Kernthemen waren der Ausbau der Stettiner Straße und die Tempo 30 Zone im Bereich Rautenberg Straße vor der Grundschule Breitenaustraße.

Das Thema Ausbau der Stettiner Straße wurde bereits in der Einwohnerfragestunde thematisiert. Hier ging es im wesentlichen um folgende Fragen und Anregungen:
– Warum wurden die Eigetümer*innen im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch nicht mit eingebunden?
– Das allgemeine Stimmungsbild der Anwohner läuft auf eine verkehrsberuhigten Bereich hinaus.
– Der Ausbau der Straße sollte erst erfolgen, wenn die Bauarbeiten der Neubauten Ulmenstraße 42 abgeschlossen sind, damit Schäden durch Baustellenfahrzeuge ausgeschlossen werden können.
Im Vorfeld der Sitzung hatten der Anwohner und der Bürgermeister bereits einzelne Aspekte des Themas besprochen. Die Verwaltung und der Ausschuß wollten erst über verschiedene Möglichkeiten beraten, bevor man mit Vorschlägen in die Bürgerbeteiligung geht.
Dazu kam, daß der Ausschuß in der vorhergehenden Sitzung die Verwaltung gebeten hat, über die bis dahin vorgestellten Pläne hinaus auch eine Planung mit verkehrsberuhigtem Bereich vorzulegen. Dafür habe auch ich mich stark gemacht und diese Variante wurde gestern auch vorgelegt. Daher habe ich mich sehr gefreut, daß der Ausschuß einstimmig dafür gestimmt hat, mit einem Verkehrsberuhigten Bereich in die Bürgerbeteiligung zu gehen.
Das wird nicht einfach, da sich die Verkehrsaufsicht des Kreises hierzu bereits skeptisch geäußert hat. Aber wenn wir jetzt nicht anfangen, wann dann? Darüber hinaus wurde beschlossen, ein Konzept vorzubereiten, welche Straßen in dem Wohngebiet noch für einen Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich in Frage kommen. Ziel ist, gegenüber dem Kreis zu verdeutlichen, daß es sich hier nicht um eine Einzellösung handelt, sondern um den Beginn einer Neuausrichtung der Verkehrssituation.
Ich habe darauf hingewiesen, daß ich Anregung, mit dem Ausbau der Stettiner Straße erst nach Abschluss der Bauarbeiten in der Ulmenstraße 42 vorzunehmen, für ausgesprochen sinnvoll halte und habe gebeten, das im Verlauf der weiteren Prüfung mit zu berücksichtigen.
Das Vorgehen wurde einstimmig beschlossen.

Der Antrag, die Geschwindigkeit im Verlauf der B 76 vor der Breitenauschule auf 30 km/h zu begrenzen, wurde von der Verkehrsaufsicht abgelehnt. Dazu liegt mittlerweile ein offizieller Bescheid vor, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Der Ausschuß hat fraktionsübergreifend und einstimmig beschlossen, das zu tun.

Gründach, Stellvertretung Umweltbeauftragte und Protokolle des Ältestenrates

Am Montag trat der Hauptausschuß zusammen.

Das ist mir in vielen Jahre noch nie passiert, auch wenn ich zu den Sitzungen oft auf den letzten Drücker kam. Ich hatte mir versehentlich als Termin 19:00 eingetragen. Vermutlich war ich gedanklich bereits in der Ratsversammlung nächste Woche. Daher fing die Sitzung ohne mich an, aber nach 10 Minuten konnte ich dann die Sitzungsleitung übernehmen. 

Drei Themen:
Gründach Prinzeninsel
Stellvertretung Umweltbeauftragte
Protokolle des Ältestenrates

Zu Gründach Prinzeninsel.
Die Ratsversammlung hatte beschlossen, im Rahmen des Programmes für Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisieren in urbanen Räumen ein Förderantrag zu stellen.
Begründet wurde der Förderantrag mit einer CO2 Einsparung und der Anlage einer Insektentankstelle auf dem Dach. Aus meiner Sicht war die Begründung der Stadt sehr konstruiert. Der Antrag wurde dann im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages befürwortet. Für das Gründach auf dem Gebäude des Prinzenbades waren 248.000,00 € bewilligt.

In der Vorlage der Verwaltung, und das Zitat lasse ich umkommentiert für sich stehen, ist dazu zu lesen: „Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Maßnahme am 18.11.2020 durchgewinkt.“

Soweit ich es verstanden habe, und das geht auch aus der Vorlage der Verwaltung hervor, aus diesem Programm aber stets verknüpft mit der Förderung aus dem Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Aus diesem Förderprogramm sollten noch einmal ca. 800.000,00 € in das Gebäude Prinzenbad fließen.
Die Bewerbung um diese Fördermittel ist aber nicht angenommen worden.
Da keine gewerblich genutzten Flächen gefördert werden können, wäre ohnehin ein großer Anteil der Kosten, nach meiner Schätzung die Hälfte oder mehr, durch die Stadt zu zahlen.
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, daß ich das kritisch sehe, da sich das Gebäude im Eigentum der Monbijou Immobilen GmbH & Co KG befindet, oder wie in der Vorlage der Verwaltung steht, auf Grund und Boden der Hohenzollern, und sich damit in derem Eigentum befindet.

In der Vorlage der Verwaltung steht weiter, Herr Mattfeldt hätte sich in einem Telefonat (mit dem Bürgermeister) dafür ausgesprochen, von der Maßnahme Abstand zu nehmen und die Fördermittel einer anderen Kommune zukommen zu lassen.

Der Bürgermeister berichtete dann, daß Herr Mattfeldt ihn dazu angerufen hätte und geäußert habe, daß die Stadt von Anfang an auf die Beantragung der Fördermittel hätte verzichten sollen, damit andere Gemeinden in den Genuss der Förderung kommen könnten. Eine Ausschüttung der zurückgegebenen Mittel an andere sei nicht möglich.

Ich konnte mir dazu die Bemerkung nicht verkneifen, daß Herr Mattfeldt es ja wissen müsse, schließlich sei er ja im Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages Berichterstatter für dieses Programm.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch bemerkte, er hätte auch mit Herrn Mattfeldt telefoniert und einen anderen Informationsstand. Er warb dafür, die Fördermittel nicht zurück zu geben und abzuwarten.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Frau Meyer, sprach sich dann dafür aus, eine Abschätzung durch einen Statiker durchführen zu lassen, ob das Dach, die Wände und die Fundamente des bestehenden Gebäudes es zulassen, aus ohne weitere Baumaßnahmen ein Gründach zu errichten.

Ich habe angemerkt, daß hierzu eine Abklärung mit der Eigentümerin, der Monbijou Immobilien GmbH herbeigeführt werden muß.

Der Vorsitzende der FDP Fraktion, Herr Meusser hat dann geäußert, das sei ihm zu technisch und zu spekulativ. Er sei dafür, etwas zumachen, aber nicht um jeden Preis. Es sei zu klären, wozu die Hohenzollern bereit sind und welche Folgekosten sich ergeben.

Der Ausschuß hat dann einstimmig beschlossen, die Verwaltungsvorlage abzulehnen und dem Vorschlag von Herrn Messer zu folgen.  

Zum Thema Stellvertretung Umweltbeauftragte
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch, sprach in der Sitzung des Hauptausschusses davon, das Thema Stellvertretung zu entpolitisieren und der Umweltbeauftragten in der Hauptsatzung das Recht einzuräumen, einen oder zwei Stellvertretungen vorzuschlagen.

Dazu ist anzumerken, daß das Thema erst von der CDU politisiert wurde, indem sie mit einer Serrminderheit in der Ratsversammlung verhindert hat, daß die Wahl einer Stellvertreterin erfolgt.

Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hatte mehrheitlich beschlossen, Frau Dahmke als Umweltbeauftragte und Frau Stehle als ihre Stellvertreterin zu benennen und durch die Ratsversammlung bestätigen zu lassen.
Wie auch aus der Presse bekannt, fiel diese Entscheidung nicht einstimmig. Da die Abstimmung in nichtöffentlicher Sitzung fiel, werde ich hier nichts zum Abstimmungsverhalten der Kolleg*innen sagen. Aber wer 1 und 1 zusammenzählen kann, der kommt auch drauf, von wem die Gegenstimmen gekommen sein müßten.
Der CDU reichten in der Ratsversammlung 6 Stimmen, um über diese Sperrminderheit die Änderung der Tagesordnung zu verhindern. Die Wahl einer bereits designierten Stellvertreterin wurde damit vereitelt. Das ganze, obwohl beide im Rahmen der Vorstellungsrunde bekräftigt hatten, als Stellvertreterin bereit zu stehen oder mit einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin zusammenarbeiten zu wollen.

Die CDU hat also sehr kurzfristig Antrag gestellt, der Umweltbeauftragten in der Hauptsatzung ein Vorschlagsrecht für ein oder zwei Stellvertretungen erhalten soll.
Der Vorschlag ging bei mir rechtzeitig ein, daher habe ich ihn auch auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt.

Allerdings handelte es sich wieder um einen „Hau Ruck“ Antrag, der aus zwei Gründen zum jetzigen Zeitpunkt im Hauptausschuß noch nicht entscheidungsreif war.
1. stellte sich die Frage, warum nur die/der Umweltbeauftragte ein oder zwei Stellvertretungen vorschlagen kann und auch nicht der/die Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung
2. der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) hätte diese Frage im Rahmen einer Vorberatung erörtern können und müssen.

Nach meiner Auffassung wird es Zeit, in unserer Arbeit wieder zu geregelten Beratungsabläufen zurück zukommen. Die „Hau Ruck“ Aktionen in den letzten Monaten haben nicht dazu beigetragen, das Vertrauen in die Arbeit unserer Ratsversammlung und Ausschüsse zu festigen.
Es besteht auch kein Zeitdruck für diese Entscheidung.

Obwohl wir nun über die Antrag der CDU abschließend hätten abstimmen können bin ich sehr dankbar, daß mein Vorschlag, den Antrag zur Vorberatung in den GUT zu verweisen.

Wenn der Ostholsteiner Anzeiger in der heutigen Ausgabe titelt: „Umweltbeauftragte soll doch eine Stellvertretung bekommen, dann ist das dahingehend richtig, daß die Wahl von Frau Stehle als stellvertretende Umweltbeauftragte bereits als Tagesordnungspunkt 7 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung vom 28. April steht.
Der Untertitel „CDU-Ratsfraktion setzt sich mit einem Antrag im Hauptausschuß durch“ ist in dem Zusammenhang falsch. Die CDU hatte beantragt, das Thema schon in der kommenden Woche in der Ratsversammlung am 28. April zu beraten und zu entscheiden. Damit hat sie sich nicht durchgesetzt.
Diese Überschriften sind aber das Ergebnis einer grundsätzlich CDU-nahen Berichterstattung dieses Blattes.
Die Kieler Nachrichten waren mit einer Reporterin bei der Sitzung vertreten. Der Ostholsteiner Anzeiger war es nicht. Nach meinem Kenntnisstand hat sich die Reporterin beim Bürgermeister erkundigt und dessen Informationen falsch wiedergegeben.

Protokolle des Ältestenrates
Die Ratsversammlung hatte in ihrer letzten Sitzung mit knapper Mehrheit beschlossen, daß die Protokolle der Sitzungen des Ältestenrates den Mitgliedern der Ratsversammlung und den Bürgerlichen Mitgliedern der Ausschüsse im nicht-öffentlichen Tel des Ratsinformationssystems zur Verfügung gestellt werden.
Ziel war, die Informationen aus dem Ältestenrat allen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung zu stellen.
Das gilt eigentlich für alle Ratsmitglieder, aber insbesondere gilt das für die Kollegin Hinrichsen, die nach dem Austritt aus der FWG-Fraktion von diesem Informationsfluß ausgeschlossen ist.
Hier hat sich die CDU gemeinsam mit der FDP und den Linken durchgesetzt.
Die Geschäftsordnung hätte – entsprechend des Beschlusses der Ratsversammlung – demgemäß geändert werden müssen. Dafür fand sich keine Mehrheit.

Der Ältestenrat wird weiter in aller Stille beraten können.

Der Ältestenrat hatte auch vor der Sitzung des Hauptausschusses getagt und sich dem Vernehmen nach zu zwei Themen auf ein gemeinsames Vorgehen der Fraktionen verständigt.
Ich hätte die Sitzungsleitung den Absprachen angepaßt, Leider war mir das Ergebnis dieser Verständigung nicht bekannt, zum einen, weil ich zu spät kam und keine Zeit für Vorgespräche hatte, zum anderen aber auch, weil niemand, auch die anwesende Bürgervorsteherin, eine Sitzungsunterbrechung beantragt hat, in der man mich auf Stand hätte bringen können.
Eine Zugänglichkeit der Protokolle des Ältestenrates hätte das jetzt nicht verhindert, aber ich bin der Überzeugung, daß ein fehlender Informationsaustausch immer wieder zu Brüchen in der Arbeit führen wird.

Klimaschutzkonzept, Wunschvorstellungen und Bezahlbarkeit

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März 2021 wurde uns der Entwurf des Klimaschutzkonzeptes vorgelegt. 
Der Ausschuß sollte darüber beraten und beschließen, damit es am 28. April 2021 der Ratsversammlung beschlossen werden kann. 
Die Vorlage erfolgte sehr kurzfristig, so daß in den Fraktionen keine Gelegenheit bestand, das 168-seitige Dokument rechtzeitig zu lesen und dessen Inhalt zu beraten. In der ursprünglichen Version des Beschlußvorschlages war der Passus enthalten, das Konzept und seine Umsetzung zu beschließen.

Ich habe mich im März sehr deutlich dagegen ausgesprochen, die Umsetzung gleich mit zu beschließen, da mir beim Überfliegen des Klimaschutzkonzeptes einige Maßnahmen aufgefallen sind, die ich nicht für spruchreif hielt. Das betraf zum Einen die völlig ungeklärte Frage der Finanzierung, zum Anderen die Frage, ob alle der genannten Maßnahmen politisch so gewollt sind.
Wieder einmal kam bei mir die Vermutung auf, daß hier durch den einsamen Beschluß eines Ausschusses Maßnahmen abgenickt werden sollten, die auf anderem Wege nicht mehrheitsfähig sind. 

Das Thema kommt auf der nächsten Sitzung des GUT am 22. April 2020 erneut auf die Tagesordnung. Ich habe mir bis jetzt die Mühe gemacht, das Dokument zu lesen, was mich bis tief in die Nacht beschäftigt hat. Ich bin auch nur bis zur Seite 91 gekommen und werde mich noch mit dem Rest befassen müssen. 

Hier erst einmal nur mein erster Eindruck, der nicht meine abschließende Meinung und auch nicht mit der Fraktion abgestimmt ist. 

Natürlich gibt es an einem solchen Dokument an Detail immer etwas zu mäkeln, aber ich will mich hier nicht über das Bonbon-Design und der Anhäufung von Aphorismen auslassen. Wenn es der Akzeptanz und der Motivation dient, na dann. 

Inhaltlich ist anzumerken:
– Es wird erneut der Versuch gestartet, die Parkplätze aus der Innenstadt zu verbannen, das ganze verborgen unter der Maßnahme “Flanierbare Innenstadt”. 
– Wunschvorstellungen treffen auf Finanzierbarkeit, aber die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sind nur in Einzelfällen genannt. Auch der Wunsch nach zusätzlichem Personal wird bereits angedeutet. 
– Wieder einmal wurden die anderen Ausschüsse an dem Genehmigungsprozess nicht beteiligt, obwohl sich herausstellt, daß Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist und sowohl auch die Verantwortungsbereiche des Ausschusses für “Stadtentwicklung und Planung” und auch des “Hauptausschusses” betrifft. 

Ansonsten ist das Konzept im wesentlichen methodisch gut erarbeitet und in sich logisch aufgearbeitet. Aus den einzelnen Maßnahmen wurden Arbeitsschritte/Ziele, so genannte “Meilensteine”, abgeleitet. Es wurde sogar definiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um bewerten zu können, ob der “Meilenstein” erreicht wurde. Die Kriterien sind so definiert, daß sie auch meßbar sind. Das ist die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Controlling. 
Ein Beispiel:
Maßnahme: IPK 5, Green IT
Milestone: MS 6.1, Analyse Potentiale für die Reduzierung von Standby Verbräuchen
Teermin/Fälligkeit: 11/2021
Das Vorgehen ist nachvollzieh- und überprüfbar. Kosten werden zwar nicht genannt, aber ein- und ausschaltbare Steckerleisten, wie ich sie auch zu Hause benutze, werden wir sicher ein paar Euro aus dem Laufenden übrig haben. Sofern es in Richtung Investition in neue Geräte läuft, werden wir in Abhängigkeit von den Kosten auf Ebene der Verwaltung oder der Selbstverwaltung entscheiden müssen, wie hier weiter vorgegangen wird.

Eine weitere Schwierigkeit wird sein, auch andere Akteure mit ins Boot zu holen. Wenn es und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal geht, so ist die Zustimmung der Schulverbandsversammlung erforderlich, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben.
Für die Maßnahmen sind im Klimaschutzkonzept Investitionskosten in Höhe von 334.000 Euro genannt, die Betriebskosten werden sich von derzeit 80.000 Euro um 43.000 Euro auf 123.000 Euro erhöhen. Wenn ich das richtig sehe, dann wird die Stadt Plön die Hälfte dieser Kosten (Investition 167.000 Euro / Mehrkosten Betrieb pro Jahr: 21.500 Euro) tragen müssen, der Rest wird auf die Umlandgemeinden zu verteilen sein.
Verschiedene Fördermöglichkeiten könnten die Investitionskosten reduzieren, sind aber noch nicht ermittelt und auch noch nicht eingerechnet. 
Die Schulverbandsversammung, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben, hat  am 08. Dezember 2020 wohl beschlossen, hier mitzumachen, sofern bestätigt wird, daß das auf Basis der vorgelegten Zahlen machbar ist.  
Das schließt also den Finanzierungsvorbehalt ein. 
Wenn die Maßnahme umgesetzt wird, dann können damit 50% der derzeitigen Treibhausgasemissionen vermieden werden, bei einem Preis von 32 Euro pro eingesparter Tonne.
Das sind konkrete Angaben, mit denen man etwas anfangen kann. Ich persönlich halte die Maßnahme nach meinem jetzigen Kenntnisstand für sinnvoll und würde deren Umsetzung unterstützen. 

Uns muß auch klar sein, daß wir als Stadt die Maßnahmen schuldenfinanzieren müssen. Letztendlich ist damit eine Erhöhung der Kreditaufnahme verbunden. Um nicht ein Faß ohne Boden zu zu öffnen, wird die Umsetzung der Maßnahmen letztendlich zu priorisieren sein. Der Maßstab “Euro pro eingesparter Tonne Treibhausgas” scheint mir geeignet, hier eine Reihenfolge der Maßnahmen festzulegen, damit mit dem nur begrenzt vorhandenen Geld der größtmögliche Effekt erzielt werden kann. 

Am Ende des Tages werden wir sagen müssen, wie viel Geld wir für Umweltschutz ausgeben wollen und wo wir es herbekommen und wie wir es irgendwann zurückzahlen wollen. 

Plattitüden wie:
“Wir kommen nicht darum herum, uns das zu leisten” oder
“Klimaschutz hat eben seinen Preis” haben den Hauch der “Alternativlosigkeit”,
aber auch die muß man im echten Leben bezahlen können.

Öffnung der Schwimmhalle, Plön als Modellversuch und barrierefreier Ausbau des Marktplatzes

Die Einwohner*innenfragestunde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt dauerte gestern relativ lange.
Die drei Top-Themen waren:
– Öffnung der Schwimmhalle für das Training von Rettungsschwimmern und für Kinderschwimmkurse
– Plön als Modellversuch
– Barrierefreier Ausbau des Marktplatzes

Herr Jonas Paustian, Vorsitzender des Kinder- und Jugendrates meldete sich als Vertreter der DLRG zu Wort. Er fragte nach, ob geplant ist, die Schwimmhalle wieder zu öffnen. Die aktuelle Corona-Verordnung ließe es zu, daß Schwimmbäder u.a. für die Nutzung für Rettungsschwimmer sowie für Gruppenschwimmunterricht für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Er begründete das sehr schlüssig mit der bevorstehenden Badesaison, auf die sich die Rettungsschwimmer vorbereiten müssten. Darüber hinaus sei es für Plön mit seinen vielen Seen wichtig, daß so viele Kinder wie möglich schwimmen können.

Der Bürgermeister erläuterte, daß über eine Öffnung bislang noch nicht beraten wurde. Er führte aus, daß es vier bis sechs Wochen dauern würde, bis das Wasser wieder aufgefüllt und so aufbereitet ist, daß es für den Schwimmbetrieb freigegeben werden kann.
Darüber hinaus seien die Mitarbeiter*innen derzeit in Kurzarbeit.
Der Aufwand, der betrieben werden müßte, wäre sehr hoch, verglichen mit den wenigen Nutzer*innen.
Auch die Schwimmbäder in den Nachbargemeinden würden nicht geöffnet.
Es könnte zusätzlich geprüft werden, ob Schwimmhallen in Kiel mit genutzt werden könnten.

Herr Paustian erwiderte, daß die Anreise nach Kiel lang und kostspielig ist und bemerkte, daß ja auch die Rettungsschwimmer aus den Umlandgemeinden in Plön trainieren könnten, um eine höhere Auslastung der Schwimmhalle zu erreichen.

Der Bürgermeister sagte zu, einmal zu prüfen, welche Kosten mit der Eröffnung für Schwimmkurse und Rettungsschwimmerausbildung verbunden sind und das dem Ausschuss dann zur Beratung und zum Beschluß vorzulegen.

Ein weiterer Punkt war die Anregung eines hiesigen Geschäftsmannes, daß Plön beantragen sollte, sich als Modellversuch zu bewerben. Mit dieser Forderung verbunden übergab er zahlreiche Unterschriften von weiteren Plöner Geschäftsleuten und Vereinen an den Bürgermeister.

Der Bürgermeister wies den damit verbundenen Vorwurf, er habe nichts getan, zurück und zählte die zahlreichen Gespräche und Abklärungen auf. Er fragte auch, warum eigentlich niemand auf ihn selber zugekommen ist und das Gespräch gesucht hat. Im folgenden legte er dar, warum Plön sich nicht bewerben sollte.
Die Unterlagen für die Bewerbung müssen vollständig bis zum Termin 7. April 2021 eingereicht werden. Das ist alleine von Zeitansatz nicht zu schaffen, zumal das Osterfest noch in diesen eng bemessenen Zeitraum fällt.
Für den Modellversuch wären täglich 1000 Corona Tests nötig. Derzeit werden in Plön mit vorhandenem Personal 300 Tests pro Tag durchgeführt. Für die zusätzlichen Tests wäre zusätzliches Personal einzustellen.
Dazu wären 4 Personen eines Sicherheitsdienstes zu beschäftigen, die die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren müßten.
Die Nachbarstadt Eutin hat die Kosten für einen solchen Modellversuch kalkuliert und kam auf 200.000,- € für diese Maßnahme. In Plön sei die Finanzierung derzeit ohnehin nicht möglich, da der Haushalt 2021 noch nicht aufgestellt ist. Mit dem Beschluß des Haushaltes sei in 2. Quartal des Jahres zu rechnen, die Haushaltsgenehmigung wird für Juni oder Juli erwartet.
Bis dahin können nur Ausgaben getätigt werden, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder bereits vertraglich vereinbart und damit verpflichtend sind.
Darüber hinaus muß der Modellversuch wissenschaftlich begleitet werden und ist nur in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt zu realisieren. Der Kreis wiederum hat zu erkennen gegeben, daß er die Durchführung von Modellversuchen nicht unterstützt.
Im Übrigen hätten sich alle Städte und Gemeinden in Schleswig Holstein gegen die Bewerbung für einen Modellversuch entschieden. Lediglich ein Tourismusbetrieb und eine kleinräumige Region hätten Interesse bekundet.

Der Ausschußvorsitzende, mein Kollege Herr Meltzer (CDU) hat dann angeregt, daß sich alle Beteiligten noch einmal an einen Tisch setzen sollten. Das soll nun voraussichtlich am Dienstag in Form einer Videokonferenz erfolgen.
Ich habe angeregt, hierzu auch die Landesverwaltung einzuladen. Ziel muß es sein abzuklären, ob:
– die Unterlagen auch nachgereicht werden können. Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen hatte das für denkbar gehalten
und ob
– kurzfristig Geld vom Land für die Finanzierung des Modellversuches bereitgestellt waren kann.

Aus dem Plöner Haushalt kann dieses Geld aus rechtlichen Gründen nicht kommen. Solange keine Perspektive besteht, daß der Modellversuch mit Landesmitteln durchgeführt wird, braucht man sich eigentlich gar nicht zusammensetzen.
Nach der Sitzung habe ich einen Kollegen gefragt, ob er sich nicht mal mit dem Landtagsabgeordneten seiner Partei in Verbindung setzen kann, um auszuloten, ob von der Landesregierung entsprechende Mittel kurzfristig für Plön bereit gestellt werden könnten.
Ich persönlich glaube, daß diese Bereitschaft eher nicht besteht und würde mich freuen, wenn ich mich irre. 

Der dritte Punkt war die Frage aus dem Seniorenbeirat, warum der behindertengerechte Ausbau des Marktplatzes verzögert würde. Schließlich seien 1/3 der Plöner*innen Senioren, hinzu kämen Menschen mit Behinderung.

Hier entgegnete der Bürgermeister, daß das nicht der Fall ist. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hätte in der letzten Sitzung beschlossen, die Planung an ein Fachbüro zu vergeben, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Mittel für die Detailplanung in den Haushaltsplanentwurf 2021 anzumelden. Erst danach werden wir wissen, was der barrierefreie Ausbau überhaupt kosten wird. Die ersten groben Abschätzungen laufen in Richtung 400.000,- €. Nach meiner Einschätzung kann der Betrag für die Durchführung der Maßnahme dann in den Haushalt 2022 eingebracht werden.

In Anbetracht der Haushaltssituation werden wir in diesem und im kommenden Jahr bei gleichbleibenden Kosten und deutlich niedrigeren Einnahmen mit einer erheblich höheren Neuverschuldung zu rechnen haben, auch wenn mir noch keine genauen Zahlen vorliegen.
Ob die Finanzierung aller Beschlüsse überhaupt machbar ist, würde ich bezweifeln. Die Haushaltsgenehmigung des Kreises kann erhebliche finanzielle Einschnitte beinhalten. In dem Fall müssen wir uns auch darauf einstellen, einzelne Maßnahmen zu streichen, um die Einsparvorgaben des Kreises erreichen zu können. Hier wird es dann zu spannenden Diskussionen kommen. Das ist auch der Zeitpunkt wo sich entscheidet, welche Maßnahmen gestrichen und welche Maßnahmen in Angriff genommen werden sollen. Bis dahin würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß der Ausbau wirklich kommt. 

Zu den übrigen Tagesordnungspunkten später mehr im Detail, jetzt in Kürze:
1. Die Ausschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes kann erfolgen.
2. Beide Planungsvarianten und das Leitbild für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel werden in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
3. Statt einer Bauvoranfrage zur Prüfung des Standortes Breslauer Straße für die Obdachlosenunterkunft wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan in der Gartenstraße vorzubereiten.

Die Obdachlosenunterbringung , das integrierte Stadtentwicklungskonzept und die Sanierung des Bahnhofsviertels. Eine Sitzung, drei wichtige Themen

Am Mittwoch wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung tagen.

Die drei wesentlichen Punkte auf der Tagesordnung sind:
1. Die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Plön 2040“
2. Das Städtebauförderungsprogramm … Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße
3. Neubau einer Obdachlosenunterkunft

1. Die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist eine Forderung, die ich bereits 2011 gestellt habe.
http://www.ingo-buth.de/2011/02/28/integriertes-stadtentwicklungskonzept/

Leider ist die Forderung weder 2011 noch später, 2016 zur Umsetzung gekommen. Zu den Gründen dafür will ich mich nicht äußern, das ist Schnee von gestern.
Auf Anregung der CDU wurde im November des vergangenen Jahres die Initiative aufgenommen, eine Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes zu erstellen.  Eine gute und richtige Entscheidung, zumal Fördermittel hierfür in Aussicht stehen.
Nunmehr liegt die Leistungsbeschreibung vor, nachdem sie inhaltlich mit dem zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein abgestimmt wurde.
Ich unterstütze die Erstellung eines ISEK in vollem Umfang. 

2. Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren  (ASO) Stadt Plön“ – Gesamtmaßnahme „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“. Ein langer Name, ich werde im folgenden den Begriff Städtebauförderung Bahnhofsviertel benutzen. 
Dazu gab es eine Lenkungsgruppe, die gemeinsam mit der Verwaltung und dem Planungsbüro ein Leitbild und zwei Planungsvarianten entwickelt hat.
Das Leitbild und die Planungsvarianten „Kfz-reduziert und städtisch“ und „Kfz-minimiert und grün“ oder wie ich spitz bemerkt habe: „ohne Parkplätze“ und „ganz ohne Parkplätze“ wurden bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses am 17. März vorgestellt. Nicht alle  Ausschussmitglieder waren überzeugt und bereit, einen Beschluß zu fassen. Zu dem Zeitpunkt wollten uns nicht auf eine der beiden Varianten festlegen und haben über Änderungen diskutiert.

Das Leitbild:
Bei der Durchsicht der neuen Unterlagen habe ich festgestellt, daß nunmehr beide Varianten gleichgewichtig in die bevorstehende Bürgerbeteiligung gegeben werden sollen.
Ich habe aber leider auch festgestellt, daß die Anmerkungen und Bemerkungen aus dem Ausschuß nicht in die Unterlagen eingeflossen sind.
Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

2.1.    Der Bereich „Alte Post“ ist nach wie vor entweder für ein „Boutique-Hotel“ oder ein kleineres „Low-Budget-Hostel“ vorgesehen. Das ist für mich eine unnötige Vorfestlegung.
Ich hätte mir gewünscht, daß hier auch ein Konferenzhotel mit in Betracht gezogen wird, das auf den Bedarf des Max-Planck-Institutes und der Fielmann Akademie zugeschnitten ist. Ziel wäre – ein wenig über das Bahnhofsviertel hinaus gedacht – die Stärkung des Wissenschafts- und Ausbildungsstandortes Plön.
Da der zukünftige Bedarf jetzt in der Corona-Krise noch nicht absehbar ist, wäre eine etwas spätere Betrachtung sinnvoll, um aus dieser 1A Lage das Beste zu machen.
Daher habe ich den Begriff des „weißen Flecks“ benutzt, um den Bereich für ein Unterbringungsgewerbe freizuhalten, sich aber im Moment noch nicht auf Art und Umfang festzulegen.

2.2.    Die Verkehrsführung muß so angelegt sein, daß die Parkplätze auf dem Marktplatz und in der Lübecker Straße weiterhin für den Kundenverkehr zugänglich sind. Ich halte diese Parkplätze für ausgesprochen wichtig, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten.
Kleine Anmerkung: In dem Zusammenhang lehne ich nach jetzigem Kenntnisstand auch das Projekt „Flanierbare Innenstadt“ im Klimaschutzkonzept ab, aber dazu mehr in einem späteren Beitrag vor der nächsten GUT-Sitzung.

2.3.    Mittlerweile kann ich mir für den Bereich am Pferdemarkt auch vorstellen, daß im Bereich Bahnhofstraße die Gebäude 8 und 9 in viergeschossiger Bauweise und die Gebäude 7, 10 und 11 in dreigeschossiger Bauweise entstehen.
Das charakteristische Gestaltungsmerkmal dort ist: man kann die Dachlandschaft von der Straße aus erkennen. Dieses Gestaltungsmerkmal prägt das Straßenbild und sollte erhalten bleiben. Bei zu flacher Dachneigung wären die Dächer nicht mehr erkennbar und von der Straße aus würde der Eindruck der immer wieder beklagten städtebaulichen Verklotzung entstehen. Stehende Fensterformate und Lochfassade verstehen sich von selber.
Von meiner sonst gerne erhobenen Forderung „roter Backstein“ würde ich sogar absehen.
Das alles ist aber nur über einen Bebauungsplan rechtssicher zu regeln und nicht Gegenstand der Städtebauförderung.
Was ich mir definitiv nicht vorstellen kann ist, das Jugendstilhaus mit dem Türmchen an der Ecke Lütjenburger Straße/Krabbe durch eine viergeschossige Bebauung zu ersetzen, wie es die „Variante 1“ vorsieht. Das Gebäude gehört eindeutig zum Ensemble der Bürgerhäuser in der Lütjenburger Straße.

3. Die Unterbringung der Obdachlosen
Die derzeit genutzten Unterbringungen in der Gartenstraße sind aus den 50ger Jahren und in einem schlechten Zustand. Nachdem das Gelände der ehemaligen Autowerkstatt Ehm in Planungen mit einbezogen werden kann ergibt sich an dieser Stelle die Möglichkeit, hier in größerem Rahmen Mietwohnungsbau zu ermöglichen. Dazu ist es aber erforderlich, die Obdachlosen – zeitlich begrenzt oder dauerhaft – an einer anderen Stelle unterzubringen.
In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März sollte eigentlich beschlossen werden, eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Obdachlosenheimes in der Breslauer Straße zu stellen. Damit wäre aus meiner Sicht unnötiger Weise eine frühzeitige Vorfestlegung getroffen worden.
Aus der Erfahrung mit der Kita am Plauer Weg – auch hier hatte der damalige Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten ohne Beteiligung des eigentlich für die Standortfrage zuständigen SteU über den Standort und damit auch über die Fällung der Hälfte der Bäume auf der Streuobstwiese entschieden – habe ich sehr frühzeitig schon darauf hingewiesen, daß die Standortfrage für die Obdachlosenunterbringung eindeutig im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung liegen würde.

Ich lehne die entsprechende Bauvoranfrage nicht grundsätzlich ab, weil damit erst einmal geprüft wird, ob an dieser Stelle überhaupt in dem beabsichtigten Umfang gebaut werden dürfte.
Für mich ist der Standort aber erst einmal nur Dritte Wahl. Ich habe bereits in der Sitzung des GUT betont, daß ich eine dezentrale Unterbringung befürworten würde. So würde ich es für sinnvoll halten, Familien oder Alleinerziehende mit Kindern getrennt von alleinstehenden Obdachlosen und Durchreisenden unterzubringen. Auch eine Trennung von Männern und Frauen hat eine Gesprächspartnerin mir gegenüber für sinnvoll gehalten. Mögliche Standorte wären noch einmal ernsthaft zu betrachten.
Von der CDU wurde als Antrag eingebracht, Gespräche mit der Wankenderer und der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft aufzunehmen um zu prüfen, ob eine zeitweise Unterbringung der Obdachlosen in derem Wohnungsbestand möglich wäre. Im Gespräch waren die Gebäude Ulmenstraße 42, die derzeit leergewohnt werden, bevor der Abriß erfolgt. Damit solle die Zeit überbrückt werden, bis in der Gartenstraße neue Unterkünfte für Obdachlose geschaffen wären. In wie weit das mit dem Stand der Planungen für den Bau von Mietwohnungen vereinbar ist, ist mir im Moment nicht klar, aber die Idee sollte durchaus geprüft werden, da sie erst einmal nicht von der Hand zu weisen ist.
Das wird nach meiner Einschätzung aber nur schwer mit der Zeitplanung der Baugenossenschaften in Übereinstimmung zu bringen sein. Nach meinem Kenntnisstand wollen sie ihre Bauplanung so schnell wie möglich umsetzen.
Vielleicht kann der Bürgermeister in Gesprächen mit den Baugenossenschaften aber auch noch einen andere Perspektive entwickeln.
Mir ist es wichtig, daß mit der Beauftragung der Bauvoranfrage in keinem Fall eine Vorentscheidung getroffen wird.

Die letzte Ratsversammlung aus einer jungen weiblichen Sicht

Ich für meinen Teil beenden die Nabelschau erst einmal und versuche, 
die Sache einmal aus der Sicht der nicht gewählten Stellvertreterin zu sehen:
Eine junge Frau bewirbt sich um ein öffentliches Ehrenamt.
Der GUT als zuständiger Ausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die Wahl einer Umweltbeauftragten und einer Stellvertreterin.
Die Empfehlung wird in der Presse veröffentlicht.
Die Beschlußvorlage steht so öffentlich im Bürgerinformationssystem.
Die junge Frau wird zur Amtseinführung in die Ratsversammlung eingeladen.
Die Bürgervorsteherin wird Tage vorher in der KN zitiert, die Politik solle jünger und weiblicher werden.
Dann erlebt die designierte Stellvertreterin, daß sechs weiße alte Menschen, fast alle Männer, fast alle CDU eine Änderung der Tagesordnung verhindern. Damit verhindern sie auch die Berufung der jungen Frau in das Amt der stellvertretenden Umweltbeauftragten.

Anschließend entschuldigen sich viele Ratsmitglieder bei ihr für den Sitzungsverlauf und vom Bürgermeister gibt es zu guter Letzt den Blumenstrauß, mit dem er ihr zur Amtseinführung gratulieren wollte. 

Kein Bauerntheater kann besser inszeniert sein als das richtige Leben. 

Ich habe den Beitrag nachträglich geändert. Ratsherr Schröder von der Fraktion “Die Linke” hat mich darauf hingewiesen, daß er nicht gegen die Änderung des Tagesordnungspunktes gestimmt hat. Vielmehr hatte er den Antrag gestellt, getrennt über die Umweltbeauftragte und die Vertreterin der Umweltbeauftragte abzustimmen.
Ich habe den Beitrag entsprechend geändert und bitte meinen Irrtum zu entschuldigen.  

Der “PlönBlog”, eine erste Einschätzung

Ein neuer Blog ist auf dem Markt, der Plönblog.
Das Impressum nennt Andre Jagusch als Verantwortlichen.
Herr Jagusch ist bekanntlich der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Plöner Ratsversammlung.
Unter der Rubrik „Über uns“ steht:
„Auf dem PlönBlog sollen Kommunalpolitiker die Möglichkeit bekommen, direkt aus der (ehrenamtlichen) Arbeit in den Gremien zu informieren und umfassend Hintergründe zu vermitteln.“

Alle Kommunalpolitiker? Eher nicht.

In seinem ersten Beitrag vom 25. März 2021 wirft er mir nicht nur eine „(völlig ungerechtfertigte) verbale Entgleisungen“ vor.
Ich bat in den Kommentaren um die Gelegenheit zu einer Gegendarstellung, um einige ganz offenbar falsche Informationen richtig zu stellen.
Meinen Kommentar dazu ließ Herr Jagusch zu, aber Kommentare haben nicht den selben Stellenwert wie eine eigenständige Gegendarstellung. 

Dazu Erstens:
In den Kommentaren antwortet Herr Jagusch: „Von „allen Kommunalpolitikern“ war aber nie die Rede.“
Na gut, dann habe ich den Begriff „Kommunalpolitikern“ mißverstanden. Er bietet nicht „allen Kommunalpolitikern“ ein Forum, sondern „ausgewählten Kommunalpolitikern“.
Wäre es ehrlicher gewesen, das unter “Über uns” auch so zu schreiben.
Sonst liegt die Vermutung doch nahe, daß es sich beim PloenBlog um die Fortsetzung der CDU-Homepage mit anderen Mitteln handelt.
Da auf den einschlägigen Seiten auf Facebook (Plönbook, Wir sind Plön, …) die Beiträge politischer Parteien unerwünscht sind, läge die Vermutung nahe, es handelt sich beim Plön-Blog um eine Art von Trojaner, um diese Schranke zu unterlaufen.

Ich gehe einmal davon aus, daß Herr Jagusch den Erfolg meiner Homepage zum Vorbild genommen hat. Ich betreibe meine Seite seit mehr als 10 Jahren, also noch bevor ich überhaupt ein Amt in der Kommunalpolitik übernommen hatte. Dabei mache ich immer wieder klar, daß es sich um meine persönlichen Positionen handelt, die nicht immer mit den Positionen meiner Fraktion übereinstimmen müssen. Zudem verlinke ich meine Beiträge auch auf den entsprechenden Medien.
Um ehrlich zu sein, es hat mich schon lange gewundert, daß andere Kollegi*innen nicht in ähnliche Weise verfahren.
Daher begrüße ich den Blog grundsätzlich. Noch mehr würde ich begrüßen, wenn nicht versucht würde, eine Ausgewogenheit oder Neutralität vorzugaukeln.

Dazu Zweitens:
Eine Gegendarstellung verweigert Herr Jagusch mir.
„Ich habe an Sachlichkeit und Stil bestimmte Ansprüche – schon allein deshalb, weil ich als Dienstanbieter hier am Ende in der rechtlichen Verantwortung stehe.“
Das Zitat spricht für sich.
Die Absage beinhaltet auch indirekt den Vorwurf der Stillosigkeit.
Herr Jagusch ist allerdings aus verschiedenen Gründen der Letzte, mit dem ich Stilfragen erörtern würde.

Ein Eklat und meine Position

Heute oder morgen wird die Lokalpresse über die Wahl der Umweltbeauftragten und die Nichtwahl ihrer Stellvertreterin berichten. Die Lokalpresse vereinfacht die Berichterstattung, um sie für die interessierte Leserschaft leichter verständlich darzustellen. Da fallen Details, die ich für wichtig halte, schon mal unter den Tisch. Um Herr über die Deutung meiner Position zu bleiben, habe ich mich entschieden, hier doch noch einen – entschärften – Beitrag zum Thema zu schreiben. 
Um hier keine Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung preiszugeben, sehe ich mich gezwungen, im Text Konjunktive zu nutzen und offenkundigen Fragen zu stellen. Das macht ihn nicht leichter lesbar. 

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März, also gestern, zeichnete sich schon bei der Abstimmung über die Tagesordnung ab, daß es über den „Tagesordnungspunkt 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön“ zu einem Eklat kommen kann.
Trotz anderslautende Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) konnte keine Stellvertreterin gewählt werden.

Vorbemerkung:
Es ist eine lange bestehende Gepflogenheit, daß die Beschlüsse über die Besetzung von Ehrenämtern und Ausschüssen einstimmig gefaßt werden.
Nach meiner Wahrnehmung bestand im Vorfeld der Ratsversammlung das Einvernehmen, daß der Beschluß des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT) über die Nachbesetzung des Umweltbeauftragten in der Ratsversammlung einstimmig und ohne Aussprache erfolgen würde.
Dieses Einvernehmen wurde offenbar – und zumindest für mich völlig unvorbereitet – einseitig aufgekündigt. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet und massiv Kritik an der Bürgervorsteherin geäußert.
Dennoch fühlte ich mich an dieses Einvernehmen gebunden und habe für die neue Umweltbeauftragte gestimmt. Trotzreaktionen sind nicht meine Sache.
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg im Amt.
Später wurde auch die Umbesetzung der Ausschüsse einstimmig beschlossen.  Der Tagesordnungspunkt stand nach der Auflösung der FWG-Fraktion und der dadurch folgenden Neuverteilung der Sitze in den Ausschüssen auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.

Der Bürgermeister sprang der Bürgervorsteherin nach meiner Kritik an ihr zur Seite und verteidigte sie. Die Verwaltung hat die Tagesordnung aufgestellt und der Tagesordnungspunkt hätte gar nicht anders formuliert werden können, weil es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keinen Beschluß des GUT gab und nicht absehbar war, daß auch eine Stellvertreterin gewählt werden soll.

Dem möchte ich in Teilen widersprechen und das auch begründen.

Die erste Beratung über die Nachfolge unseres Umweltbeauftragten Achim Kuhnt erfolgte am 11. März 2021 im GUT unter „Tagesordnungspunkt 11 (Nicht-Öffentlich), Beratung über die/den neuen Umweltbeauftragte/n.
Wohlgemerkt, vier Tage vor dem 15. März 2021, dem Tag der Versendung der Tagesordnung der Ratsversammlung am 24. März 2021.
Der Tagesordnungspunkt des GUT vom 11. März ist durch die Genderung möglicherweise mißverständlich. Nach meiner Auffassung ist er aber eindeutig so zu lesen, daß hier bereits die Möglichkeit mit beinhaltet ist, über die Wahl einer Person oder über die Wahl einer Person und die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters zu beraten.
Das Protokoll der Sitzung liegt noch nicht vor, aber die Kolleginnen und Kollegen – das Protokoll  ist ja nichtöffentlich und damit nur Ratspersonen und der Verwaltung zugänglich – können dort dann später noch einmal den Diskussionsverlauf und Entscheidungsstand nachlesen. Dann werden sie beurteilen können, ob hier ausschließlich über eine Einzelwahl oder auch über die Möglichkeit einer Stellvertretung gesprochen wurde.

Am 15. März 2021, vier Tage nach der Sitzung des GUT, wurde die Einladung zur Sitzung der Ratsversammlung am 24. März 2021 verschickt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Bürgervorsteherin entweder gewußt, oder sie hätte es wissen müssen, ob oder ob nicht über einen Vertreter oder eine Vertreterin abgestimmt werden könnte.
Auch dem Bürgermeister müßte der Sachstand der Diskussion bekannt gewesen sein oder er hätte ihm bekannt sein müssen.
Dennoch lautet der Tagesordnungspunkt 9 der Ratsversammlung:
„9. Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön.“
Die Einladungen zur Ratsversammlung werden von der Verwaltung erstellt, aber die Bürgervorsteherin hat sie unterschriebt. Ich hab noch einmal nachgesehen. Sie ist damit letztendlich verantwortlich.

In der Sitzung des GUT am 18. März 2021 hat der Ausschuß die Nachfolgeregelung per Dringlichkeitsantrag erneut auf die Tagesordnung gesetzt, der Natur der Sache natürlich nichtöffentlich. Der Ausschuß hat dann beschlossen, der Ratsversammlung zu empfehlen, Frau Dahmke als Umweltschutzbeauftragte und Frau Stehle als Stellvertreterin zu wählen. Das ist jetzt kein Geheimnis aus der nichtöffentlichen Sitzung, es war so in der Zeitung zu lesen (OHA, im Internet veröffentlicht am 21. März 2021, 11:30 Uhr).
Da wäre also die Frage berechtigt: „Wurde das Thema Umweltbeauftragte oder Umweltbeauftragte und Vertreterin“ nicht vielleicht schon in der Sitzung eine Woche vorher, am 11.März besprochen?“

In der Ratsversammlung einen Monat zuvor, am 24. Februar 2021, haben wir erfahren müssen, daß wir nicht über die Satzungsänderung der Baumschutzsatzung beschließen konnten, weil wir dafür den Text des betreffenden Tagesordnungspunktes hätten ändern müssen. Die dafür erforderliche Zwei/Drittelmehrheit kam aber nicht zustande. Die Einladung wurde von der Verwaltung zwar vorbereitet, aber von der Bürgervorsteherin verantwortlich unterschrieben.
Nach meiner Meinung eine Fehlleistung, die ihr zuzuschreiben ist.
Nach meiner Einschätzung hätte es eine einfache Mehrheit für die Änderung der Baumschutzsatzung und die Fällgenehmigung für 6 Birken gegeben.
Diese Entscheidung wurde über das Verfahren ausgehebelt. Ob diese Entscheidung rechtlich einwandfrei gewesen wäre, ist eine andere Frage, die strittig diskutiert werden kann.

Um in der Ratsversammlung gestern über den Beschluß des GUT, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen, abstimmen zu können, sollte der Tagesordnungspunkt entsprechend geändert werden. Der Änderungsantrag: „TOP 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten und deren Stellvertretung der Stadt Plön“ hätte eine Zwei/Drittel Mehrheit erfordert.

Daß es schwierig sein könnte, eine Zwei/Drittelmehrheit zu erreichen, war spätestens nach dem Verlauf der Sitzung der Ratsversammlung einen Monat vorher bekannt, zumal einige Mitglieder der Ratsversammlung aufgrund gesundheitlicher Gefährdung nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 
Die erforderlichen 17 Stimmen wurden auch jetzt nicht erreicht, lediglich 15 Ratsmitglieder (soweit ich mich erinnere) stimmten dafür. Daher konnte nur über die Umweltbeauftragte, aber nicht über eine Stellvertretung abgestimmt werden.
Damit dürfte die Frage erlaubt sein: Handelt es sich um eine wiederholte Fehlleistung der Bürgervorsteherin oder könnte auch – basierend auf den Erfahrungen der vorhergehenden Ratssitzung – ein taktisches Kalkül vermutet werden?
Diese Frage habe ich dann zumindest sinngemäß auch der Bürgervorsteherin gestellt.

„Frauen für Ideenschmiede gesucht“ betitelt die KN am 16. März einen Artikel über die Bürgervorsteherin. Im Untertitel: „Bürgervorsteherin … wünscht sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön“. Im Text wird sie direkt und indirekt zitiert: „“Wir sind deutlich überaltert“, … und zu wenig weiblich“.  „Die Bürgervorsteherin glaubt, daß junge Frauen durchaus etwas zu Plöner Plänen zu sagen haben“.

Alles klar, gestern wäre die Möglichkeit gewesen, eine junge Frau über ein Ehrenamt an Entscheidungen zu beteiligen und sie an die Politik heranzuführen. Soweit ich das beobachtet habe, folgte ihre Fraktion ihr nicht. Wie sie selber abgestimmt hat, konnte ich nicht sehen. Mir war die Sicht verdeckt.

Dann habe ich die Bürgervorsteherin allerdings auch gefragt, wie sie im Ausschuß argumentiert hat und ob das mit dem Inhalt des Zeitungsberichtes zu vereinbaren ist. Diese Frage darf man wohl stellen.
Die Frage, ob sie eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen könne, hätte ich mir verkneifen sollen. Da bedaure ich, mich im Ton vergriffen zu haben.
Inhaltlich habe ich nichts zurückzunehmen.

Bereits in der Vergangenheit konnte die Bürgervorsteherin mich mit Ihren Leistungen nicht immer überzeugen. Sicher werde ich aufgefordert, hier Beispiele zu nennen. Das werde ich aber aus Respekt vor ihrem Amt nicht öffentlich tun, außer sie oder ihr Fraktionsvorsitzender fordert mich ausdrücklich dazu auf.   

Und natürlich stelle ich in meinem Blog gerne Raum für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, so wie ich es in der Vergangenheit auch schon getan habe. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen und die Verwaltung ausdrücklich dazu ein, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Herr Jagusch, der Fraktionsvorsitzende der CDU, stellt den Verlauf der gestrigen Sitzung in seinem Blog: Ploenblog.de dar. Ich verlinke den Beitrag gerne. 
https://ploenblog.de/2021/03/ergebnisse-der-gestrigen-ratsversammlung-1-2/?unapproved=315&moderation-hash=190bdf49bbf6514a41458e6cbb271812#comment-315

Eklat bei der Wahl der Umweltbeauftragten

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung kam es zu einem Eklat.
15 Stimmen reichten nicht für die erforderliche Zwei/Drittelmehrheit, um den
“Tagesordnungspunkt 9 – Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön”   
so zu umzubenennen, daß die Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen werden konnte. 
Der GUT hatte sich in seiner Sitzung am 18. März 2018 dafür ausgesprochen, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen. 

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung am 24. Februar äußerte Herr Koll (CDU), daß die Sitzung “keine Sternstunde dieses Gremiums, sondern einer der schwärzesten Tage seiner politischen Laufbahn” sei.
Die gestrige Sitzung vom 24. März 2021 war nach meiner Einschätzung allerdings noch schwärzer. 

Üblicherweise besteht ein stilles Einvernehmen darüber, daß Personalentscheidungen wie die Besetzung von Ausschüssen und Ehrenämtern in der Ratsversammlung einstimmig getroffen werden.
Mit der – vom Verfahren her nicht zu beanstandenden – Verweigerung der Umbenennung des Tagesordnungspunktes wurde dieser Konsens aufgegeben. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet, obwohl die Wahl ursprünglich ohne Aussprache vorgesehen war.
Dabei habe ich die Bürgervorsteherin massiv kritisiert.
Nach dem Fehler mit der Benennung eines Tagesordnungspunktes in der vorletzten Sitzung – keine Sternstunde –  wurde ein vergleichbarer Fehler in der Tagesordnung für die gestrige Sitzung wiederholt.
Mögliche Fragen könnten doch sein: Vorsatz? Unvermögen? oder was? Und soll das jetzt so weitergehen? 

In meinem ehemaligen Beruf war es so geregelt, daß man Beschwerden erst abgeben durfte, wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat.
Ich habe über die Ratsversammlung bereits einen Textbeitrag im Entwurf erstellt, aber ich werde dessen Veröffentlichung diese Nacht überschlafen. 

Tatsache ist aber, daß das Abstimmungsverhalten der Kolleg*innen, die eine Änderung des Tagesordnungspunktes abgelehnt haben, in höchstem Maße demotivierend auf junge Leute sein muß, die sich ehrenamtlich in der Gesellschaft engagieren wollen.

Danke CDU.

Erste Ergebnisse der städtebaulichen Voruntersuchung

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Tagesordnungspunkt 8:
„Städtebauförderungsprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO) Stadt Plön” – Gesamtmaßnahme “Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ 
hört sich zwar sperrig an, aber er ist bedeutsam. Hier geht es um Städtebauförderung. Die finanzielle Situation in Plön ist angespannt. Wenn wir etwas für das Stadtbild tun wollen, geht das nur mit Zuschüssen. Die Städtebaumaßnahmen werden zu einem Drittel von Bund, Land und der Stadt finanziert.
Im Rahmen des Verfahrens wurde dem Ausschuß ein Leitbild und zwei Ausbauvarianten zur Beratung und zum Beschluß vorgelegt. Beides wurde gemeinsam von der Verwaltung, dem Planungsbüro und der Lenkungsgruppe, in der je ein Mitglied der Fraktionen vertreten ist, erarbeitet.
Nach der Entscheidung für eine Variante ist vorgesehen, damit in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Unter Coronabedingungen wird das voraussichtlich online erfolgen, aber das wird im Einzelnen noch zu klären sein.

Die Mitglieder des SteP konnten sich auf Anhieb mit keiner der Variante anfreunden. Befürchtet wurde, daß man sich mit der Entscheidung für eine Variante zu früh an die Inhalte der Planung bindet. Daher wurde beschlossen, das Thema erst einmal zu diskutieren und dann wieder zur Beratung in die Fraktionen zu geben. Ziel ist, in er nachten Sitzung im SteP zu einer mehrheitsfähigen Entscheidung zu kommen.

Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

  1. Standort „Alte Post“
    Für mich ist das ein 1-A Standort. Ich halte ihn für einen hervorragenden Hotelstandort. In den Unterlagen wird hier als Option „Boutiquehotel“ oder „Low-Budget-Hostel“ genannt. Das ist mir zu wenig. Hier wäre nach meiner Auffassung zu prüfen, ob auch ein Konferenzhotel realisierbar ist. Damit verbunden wäre eine städtebauliche Wirkung, die über das Bahnhofsviertel hinausgeht. Für mich wäre damit auch ein Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Plön verbunden. Dabei habe ich das Max Planck Institut und die Fielmann Akademie als potentielle Nutzer im Hinterkopf.
    Daher habe ich gefordert, sich für den Bereich nicht schon durch eine Vorfestlegung zu binden, sondern den gesamten Bereich als „Weißen Fleck“ offen zu halten und die Optionen zu prüfen. Dazu wäre noch etwas Zeit für eine Bewertung erforderlich, wie sich die Corona-Pandemie auf den zukünftigen Bedarf auswirkt.
  2. Die Zugänglichkeit für den KFZ-Verkehr
    Die Variante „Städtisch“ beinhaltet einen reduzierten Verkehr, die Variante „Grün“ dessen Minimierung. Nun bin ich dafür bekannt, daß ich mich für die Umsetzung der Verkehrswende, für den Rückbau von Straßen sowie Tempo 30 Zonen zum Lärmschutz sowie verkehrsberuhigte Bereiche einsetze und die Überwindung des Leitbildes der „Autogerechten Stadt einsetze. Ich bin aber nicht grundsätzlich gegen den motorisierten Individualverkehr.
    Gehässig habe ich die Varianten als „Ohne Autos“ und „Ganz ohne Autos“ bezeichnet. Das war natürlich überzogen. Was immer wir später umsetzen, ich halte die Berücksichtigung folgender Punkte für erforderlich:
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze auf dem Marktplatz
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze in der Lübecker Straße
    – Erhalt von Parkplätzen in Sanierungsgebiet. In Verbindung mit einem größeren Hotel wäre für mich auch eine öffentlich-private Parkhauslösung denkbar.
    – Verbesserung der Park und Ride Bedingungen für Bahnkunden.
  3. Gestaltung Pferdemarkt.
    Der Bereich hat erhebliches Potential, zumal die Häuser in der Bahnhofstraße mehr oder weniger abgängig sind. Die Diskussion über die Häuser Bahnhofstraße 8/9 wird bereits geführt, eine Entscheidung wurde bisher zurückgestellt, um das Ergebnis der Voruntersuchung zur Städtebauförderung abzuwarten.
    Mir ist es im Grunde genommen egal, ob dort drei- oder viergeschossig gebaut wird. Für mich ist wichtig, daß sich die Gestaltung am Bestand orientiert, so wie wir es bereits beim „Alten Gerberhof/Lübecker Straße 7“ realisiert haben. Im Bezug auf den Pferdemarkt bedeutet das für mich:
    –     Die Dachform muß sich an der bisherigen Dachlandschaft orientieren. Die Dächer der Gebäude müssen von der Bahnhofstraße aus wahrgenommen werden können. Die bisher vorbestellen Entwürfe mit ihren Dachneigungen gewährleisten das nicht. Bei der jetzigen Planung mit den vorgestellten Dachneigungen besteht für mich die Gefahr, daß die Neubauten zu der vielbeklagten „Verklotzung“ von Stadtbildern beitragen.
    –      Stehende Fensterformate (Fenster also höher als breit)
    –      Lochfassade (keine Glasfronten, zurückgesetzte Fenster, so wie es ortsüblich ist).

    Das sind allerdings Punkte, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu regeln sind.


    Vom Grundsatz her würde ich einen Bebauungsplan für den Bereich für sinnvoll halten, um hier zu einer verbindlichen Planung zu kommen, die das Baurecht für alle Eigentümer*innen festsetzt und eine verbindliche Festsetzung unserer Gestaltungsvorstellungen regelt.

  4. Das Eckhaus Lütjenburger Straße/Eingang Krabbe.
    Dieses Eckhaus mit seinem charakteristischen Türmchen gehört für mich in eine Reihe mit den übrigen Stadt- bzw. Bürgerhäusern in der Lütjenburger Straße zwischen ALDI und der Krabbe.
    Die Planung an dieser Stelle mit einem drei- oder sogar viergeschossigen Gebäude fortzusetzen kann ich mir im Moment nicht wirklich vorstellen.

  5. Ein echter Knackpunkt ist für mich die Schwentineplattform.
    Das ist ein Bereich, der völlig unter Wert genutzt ist. Allerdings machen die Eigentumsverhältnisse in Verbindung mit dem Gebäudebestand eine städtebauliche Entwicklung schwierig. In beiden Planungsvarianten ist eine Brückenlösung, die die Schwentineplattform barrierefrei mit dem Strandweg verbindet. Das finge ich vom Grundsatz her sinnvoll, aber für eine der vorgestellten Lösungen kann ich mich im Moment noch nicht spontan begeistern.

Ich denke, wir werden das Thema in unseren Fraktionen noch ausgiebig diskutieren, bevor wir uns im Ausschuß entscheiden. Das Thema ist zu wichtig, um hier eine Entscheidung über das Knie zu brechen. Was immer wir bauen, statt die nächsten 100 Jahre. Ich wiederhole mich, aber: „Bauen ist Verantwortung“. Planung auch.

Frauen für Plön

Heute berichten die Kieler Nachrichten im Lokalteil auf Seite 26 über die Initiative der Bürgervorsteherin, die sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön wünscht.
Die nächste sich bietende Gelegenheit zur Erfüllung dieses Wunsches haben wir bei der Wahl der/des nächsten Umweltbeauftragten. Ich bin gespannt, ob Ihre eigene Partei ihr da folgt, wenn in der nächsten Sitzung des Ausschusses Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über die Nachfolge des noch amtierenden Umweltbeauftragten beraten wird.

In der letzten Sitzung hatten sich zwei Kandidatinnen und ein Kandidat vorgestellt, die sich um dieses Ehrenamt beworben haben. Ich halte alle drei im Bezug auf ihre Qualifikation für gleichermaßen geeignet.

Vorerfahrung im Amt eines/einer Umweltbeauftragten kann keine*r der Bewerber*innen aufweisen. Mit 23 (wie die jüngste Bewerberin) ist niemand zu jung, Verantwortung zu übernehmen, mit 71 (so wie unsere Bürgervorsteherin) ist auch niemand zu alt dafür. Vor einiger Zeit hörte ich von einer alten weißen Frau im Bezug auf die jüngste Bewerberin: „Die ist ja viel zu jung, die hat ja gar keine Erfahrung“. Das ist nicht nur Blödsinn, sondern auch eine Form von Altersdiskriminierung. Und wer ernsthaft behauptet, daß Jäger*innen keine Ahnung von Natur haben, hat selber keine Ahnung oder spricht mit gespaltener Zunge. 

Ich würde es jedenfalls gut finden, wenn sich die Mitsprache junger Frauen nicht nur auf die von der Bürgervorsteherin im Beitrag der KN genannten breitgefächerten Themenfelder: „ … von öffentlichen Toiletten über Müll in der Innenstadt oder auf Spazierwegen, Hunde am Strandweg oder Spielgeräte für Kinder“ beschränkt.
Ihre Idee, Frauen die Möglichkeit zu geben, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren und dies auch über eine „Baby-Sitter-Zulage“ zu erleichtern, könnte man gerne einmal aufgreifen, wobei ich für eine solche Unterstützung von Alleinerziehenden durchaus Sympathie hätte.

Wie geht es weiter? Wir werden auf der Sitzung des GUT am Donnerstag, dem 18. März 2021 in einem Dringlichkeitsantrag darüber zu beschließen haben, die Beratung über die Nachfolge für das Amt des Umweltbeauftragten als Nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu nehmen.
Dort wird dann das Für und Wider diskutiert. Das Ergebnis wird offen sein. Die Frage, ob ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt wird, ist ebenfalls zu beraten. Personalentscheidungen können oftmals schwierig sein. Ziel wird es sein, einen Vorschlag zu erarbeiten, dem alle Mitglieder der Ratsversammlung folgen können.

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März wird dann über die Nachfolge entschieden. Die Amtszeit des/der Umweltbeauftragten und des/der Stellvertreter*in endet mit der laufenden Wahlperiode. 

Zum Internationalen Frauentag

Zu Beginn der heutigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich ein paar Worte zum Internationalen Frauentag gesagt. Natürlich habe ich mich als Mann gefragt, ob ich prädestiniert dafür bin, zum Internationalen Frauentag zu sprechen. Aber bereits der Umstand, daß ich mir abhängig von meinem Geschlecht diese Frage stellen muß, zeigt, dass die Gleichberechtigung trotz aller Fortschritte in den letzen 100 Jahren immer noch nicht vollständig erreicht ist, auch bei uns nicht.
Um einen Eklat zu vermeiden habe ich im Vorfeld die Bürgervorsteherin und die Frauenbeauftragte sowie die Fraktionsvorstände gefragt, ob es in Ordnung ist, heute zu dem Thema zu  sprechen. 

Meine Damen und Herren, der heutige Internationale Frauentag ist nicht die Fortsetzung des Muttertages mit anderen Mitteln.

Er geht zurück auf die Initiative von sozialistischen Organisationen vor den Ersten Weltkrieg und wurde erstmals am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich-Ungarn, der Schweiz und Dänemark begangen. Vorrangiges Ziel der Initiative war die Erlangung des Frauenwahlrechtes.
Dieses Recht ist heute bei uns selbstverständlich und sie stimmen mir bestimmt zu, daß es von keinem ernsthaft in Frage gestellt wird.

Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland im Rahmen der Novemberrevolution 1918 eingeführt. 

Während der Weimarer Republik gab es zwei Frauentage, den kommunistischen am 8. März und den sozialdemokratischen, der an kein festes Datum gebunden war. 

Die Kernforderungen in der Zeit waren:
– Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnabschläge
– Senkung der Lebensmittelpreise
– Regelmäßige Schulspeisungen
– Recht auf legalen Schwangerschaftsabbruch

Zwischen 1933 und 1945 war der Frauentag in Deutschland verboten. In der NS Zeit wurden traditionelle Frauenbilder propagiert. Der Muttertag entsprach dem Leitbild der Frau in der nationalsozialistischen Gesellschaftsordnung.

1946 wurde der 8. März in der Sowjetisch besetzten Zone (SBZ) wieder eingeführt. In der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mutierte er dann im Laufe der Zeit zu einer Art sozialistischem Muttertag.

In der alten Bundesrepublik Deutschland (BRD) gewann der Frauentag erst Ende der Sechziger Jahre durch das Engagement der Frauenbewegung wieder an Bedeutung.

1975 erklärten die Vereinten Nationen den 8. März zum „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frauen und für den Frieden.“ Dennoch führte der Tag in der alten Bundesrepublik Deutschland eher ein Nischendasein. 

Seit Mitte der 90ger Jahre erlebt der Frauentag ein Comeback.
Während der Frauentag in den neuen Bundesländern in vielen Betrieben immer noch zur Alltagskultur gehört, hat er im gesamten Land einen Bedeutungswandel erfahren. Er rückte vom linken Rand in die Mitte der Gesellschaft.
In Berlin ist der Frauentag heute ein arbeitsfreier Feiertag.

Wenn Alice Schwarzer fordert: „Schaffen wir ihn endlich ab, diesen gönnerhaften 8. März. …“, dann läßt sich trefflich darüber streiten, ob und wie man diesen Tag begeht. 

Wenn ich jetzt hier in die Runde der Ausschussmitglieder gucke, dann stelle ich fest, der Ausschuss setzt sich überwiegend aus alten weißen Männern zusammen, was mich mit einschließt.
Es ist plakativ, was ich jetzt sage und man kann jede Aussage analysieren und versuchen, die Unterschiede zu begründen, aber:
80% der Mitarbeitenden in systemrelevanten Berufen sind Frauen.
Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind ein Fakt.
Übermorgen ist der Equal Pay Day. Bis dahin haben Frauen, gleiche Bezahlung wie Männer vorausgesetzt, quasi umsonst gearbeitet.
Frauen leisten 12 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit weltweit, jeden Tag.

Ich bin überzeugt, daß wir von dem Ziel „Gleichheit“ in Form von gleichen, fairen Chancen und Gleichberechtigung noch ein ganzes Stück entfernt sind.

Ich will nicht gönnerhaft wirken und überreiche heute auch keine Rosen.
Ich habe auch keinen Rat, wie man den Tag angemessen begehen soll.
Aber, liebe Mitbürgerinnen, kämpfen Sie für Ihre Rechte.

Ingo Buth

Ein herber Rückschlag für den Turnhallenersatzbau

Ein herber Rückschlag, titelt der Ostholsteiner Anzeiger und unsere KN fragt, ob die Stadt zu gierig war. 
Ein herber Rückschlag ist vor allem, daß aus dem Programm des Bundes zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Kultur und Jugend“ erst einmal kein Geld für einen Turnhallenersatzbau fließen wird. Durch den Ausfall der „Alten Aula“ im Gymnasium Schloß Plön hat sich die Situation für die Vereine noch einmal verschärft.

Daß es kein Geld für das Prinzenbad aus dem Programm gibt, wundert mich hingegen nicht besonders. Das Prinzenbad ist keine klassische kommunale Einrichtung, auch wenn es bislang der Stadt Plön kostenlos zur Nutzung überlassen wurde. Es ist keine Sport- oder Kulturstätte. Die Jugendarbeit der DLRG findet nur im Sommer in einem kleinen Teil des Gebäudes statt, im Rahmen des normalen Wachdienstes. 
Das Problem war bisher, daß der/die Pächter*in des Imbisses im Prinzenbad starken Beschränkungen unterworfen war, so daß kein attraktives Angebot gemacht werden konnte. Daher begrüße ich ausdrücklich, daß der Betrieb des Niedersächsischen Bauernhauses und des Imbisses am Prinzenbad künftig in einer Hand liegen werden.
Da entsprechend der Antragsunterlagen beabsichtigt war, die kommerzielle Nutzung des Prinzenbades auf ca. 70 % der Fläche auszudehnen, wäre die beantragte Förderung um 70% gekürzt worden. Die verbleibende Finanzierung hätte durch die Stadt Plön erfolgen müssen, über den Daumen wären Kosten in Höhe von 500.000,00 € auf die Stadt zugekommen.
Genauere Angaben wurden auch auf Anfrage nicht gemacht. Der für Finanzen zuständige Hauptausschuß wurde auch nicht beteiligt.

In dem Zusammenhang wird in der Berichterstattung auch gefragt, was jetzt mit dem Zuschuss in Höhe von fast einer Viertelmillion Euro für ein Gründach auf dem Gebäude Prinzenbad passieren soll, der über das „Programm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ bereits genehmigt ist.
Mich hatte die Genehmigung ohnehin gewundert. Plön selber befindet sich planerisch im ländlichen Raum und das Prinzenbad liegt in einem FFH-Gebiet. Auf der Prinzeninsel ist nichts urban, auch nicht das Gebäude Prinzenbad.

Was mich in dem Zusammenhang auch wundert ist, daß der Ostholsteiner Anzeiger im seiner Berichterstattung von dem Förderprogramm  „… zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume …“ schreibt, so
am letzten Wochenende Quelle: https://www.shz.de/31492522 ©2021 und auch
am 31. Oktober 2020 auf Seite 11
Das ist definitiv falsch, hier der Auszug aus der Mitteilung über die 80. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/resource/blob/806146/08cf2780390ee27d1ed868469eb47a54/080_081_sitzung-data.pdf 

Ich würde dem Ostholsteiner Anzeiger niemals Hofberichterstattung vorwerfen, aber die Zeitung gibt der Prinzeninselbetriebs GmbH und der Eigentümerin der Prinzeninsel relativ breiten Raum, etwa in dem bereits oben erwähnten Artikel vom 31. Oktober 2020.
Tendenziell empfinde ich den Tenor der Berichterstattung beider Zeitungen als gegen die Stadt gerichtet, aber das ist jetzt nur meine persönliche Empfindung.
Der Herr Bürgermeister hat den Vorwurf, die Stadt sei zu gierig gewesen, in seinem Newsletter ja auch bereits zurück gewiesen.

Die eigentliche Frage ist jetzt, wie es weiter geht. Dazu werden bei der Eigentümerin der Prinzeninsel und bei der Stadt sicher einige Überlegungen anzustellen sein, auch im Hinblick auf einen Nutzungsvertrag, der im Gespräch ist.