Volkstrauertag, meine Gedanken zu den Gedanken der Militärseelsorgerin

In meinem Blog habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder über die Durchführung des Volkstrauertages berichtet. Das will ich auch dieses Jahr. Allerdings möchte ich mich erstmals kritisch äußern und mich mit dem Beitrag der Militärseelsorgerin auseinandersetzen.
Sie zerlegte den Begriff Volkstrauertag in die Worte Volk, Trauer und Tag. Zu jedem Wort führte sie ihre Gedanken aus.

Das ist ein Ansatz, der zum Nachdenken anzuregen soll und kann. Im Rahmen einer Feierstunde und zudem in der Kirche hat sie erst einmal die uneingeschränkte Deutungshoheit. Direkter Widerspruch ist da unangebracht. Aber im Nachhinein will auch ich meine Gedanken äußern.
 
Die Militärseelsorgerin erwähnte, dass sie aus einem Pastorenhaus kommt und ihre Eltern zur Wendezeit auf der Straße gingen und „Wir sind das Volk“ gerufen hätten. Sie appellierte, nicht diejenigen auszugrenzen, die heute auf die Straße gehen und „Wir sind das Volk“ rufen, weil sie von Sorgen getrieben werden.

Das finde ich aus zwei Gründen problematisch.

Erstens: Der Volkstrauertag ist nicht der alte Heldengedenktag. Er erinnert an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Nationen. Bundespräsident Joachim Gauck hat es 2016 in seiner Rede zum Volkstrauertag treffend ausgedrückt: „Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker …“
Die Verwendung des Begriffes „Volk“ in der Einzahl drückt genau das Gegenteil aus. Es bezieht auf Menschen eines einzigen Volkes, die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wurden. Ausgegrenzt werden die Opfer, die nicht diesem einen Volk angehören. Opfer, für die auch dieses eine Volk verantwortlich ist. Beispielsweise nenne ich die russischen Kriegsgefangenen in deutschen Gefangenenlagern, die man zu 100.000-tausenden verhungern ließ oder die gezielt ermordet wurden. Oder die Zwangsarbeiter*innen, von denen viele durch Arbeit zu Tode geschunden wurden. Menschen, die aufgrund ihrer politischen Ansichten, ihrer „Rasse“- oder Religionszugehörigkeit zu Millionen in industrieller Weise ermordet wurden. Damit will ich das Schicksal von gefallenen deutschen Soldaten, Flüchtlingen und Vertriebenen weder rechtfertigen noch relativieren, sondern nur deutlich machen, dass das Gedenken des Volkstrauertages viel weiter geht und sich nicht auf „das Volk“ beschränkt.
Die Botschaft des Volkstrauertages ist Vergebung und Versöhnung über den Gräbern. Der Volkstrauertag kann auch als Verpflichtung verstanden werden, den Frieden zu bewahren und es nie wieder zu Gewaltherrschaft und Terror kommen zu lassen.

Zweitens: Problematisch finde ich vor allem das Verständnis, das für die heutigen „Montagsdemonstrant*innen“ durchschien. Das mag nicht so gemeint gewesen sein, aber genau so habe ich die Aussage verstanden. Die Montagsdemonstranten der Wendezeit begannen mit dem Slogan „Wir sind ein Volk“. Das war nicht ausgrenzend gemeint. Dieser Slogan veränderte sich im Lauf der Zeit und wurde zu „Wir sind das Volk“. Darin kommt eine klare, ablehnende Haltung gegen das damalige DDR-System zum Ausdruck, das unbestritten ein Unrechtssystem war.
Wenn die Montagsdemonstrant*innen heute mit dem selben Slogan auf die Straße gehen, dann bringen sie damit – gewollt oder ungewollt – ihre Ablehnung unseres Gesellschaftssystems zum Ausdruck. Warum sonst sollten sie mit dem Slogan und dem Wiederauflebenlassen an die Montagsdemonstrationen anknüpfen, die einst zum Sturz des SED-Unrechtsregimes geführt haben.
Ich stelle nicht in Abrede, dass viele Bürger*innen, die heute auf Montagsdemonstrationen gehen, von Abstiegs- und Existenzängsten getrieben werden. Diese Demonstrationen werden aber – und das ist nicht zu bestreiten – entweder von extremistischen bzw radikalen Einzelpersonen oder Gruppen organisiert, unterstützt oder unterwandert. Wer sich von radikalen oder extremistischen Kräften nicht abgrenzt, grenzt sich selber aus. Man marschiert nicht mit Altkommunisten oder Neonazis, niemals! Diese Bürger*innen nach Möglichkeit wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückzuholen ist eine wichtige Aufgabe, aber nicht die Aufgabe des Volkstrauertages.

Zur Nichtwahl des Bürgermeisters

Der Kollege Möller sprach in seinem Redebeitrag von einem Scherbenhaufen, der entstanden ist, weil der einzige zur Wahl stehende Bürgermeisterkandidat nicht gewählt wurde.
http://www.ingo-buth.de/2022/11/09/kollege-bernd-moeller-zur-nein-waehler-kampagne/
Das sehe ich in Teilen anders und es stellen sich für mich auch einige Fragen anders.

1. Unser Bürgermeister wurde nicht wieder gewählt. Das ist eine Wählerentscheidung, die zu respektieren ist. Da hilft auch keine Rechenkunst, mit der man sich das Ergebnis schönrechnet.
Die problematischen Fragen sind in der Wahlbeteiligung zu suchen,
– warum beteiligen sich nur 40% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Wahl des Bürgermeisters?
– ist die Direktwahl des Bürgermeisters überhaupt gerechtfertigt.

2. Wurde der Wahlkampf der Nein-Stimmen Kampagne mit unfairen Mitteln geführt?
Da muss man sich auch weiter die Fragen stellen:
– war das wahlentscheidend?
– steckt ein anderes Kalkül dahinter?

3. Warum beteiligen sich nur 40% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Bürgermeisterwahl?
Offensichtlich besteht kaum Interesse an der Direktwahl der/des Bürgermeisters. Möglicherweise ist das im Einzelfall anders, etwa, wenn sich eine charismatische Persönlichkeit zur Wahl stellt, aber im allgemeinen geht es mehr oder weniger um die Besetzung der Spitze der Verwaltung.
Der Versuch, die Beteiligung an politischen Prozessen auf eine breitere Basis zu stellen, ist aus meiner Sicht nicht geglückt. Auf Kreisebene wurde die Wahl der Landrätin/des Landrates durch die Wähler*innen genau wegen dieses geringen Interesses bereits wieder rückgängig gemacht. Mittlerweile wird die Verwaltungsspitze auf Kreisebene wieder durch den Kreistag gewählt.

4. Ist die Direktwahl eines Bürgermeisters / einer Bürgermeisterin überhaupt gerechtfertigt?
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin leitet die Verwaltung. Aus der Funktion der Verwaltungsleitung läßt sich eigentlich kein politisches Mandat ableiten. Die Verwaltung hat umzusetzen, was die Selbstverwaltung – in diesem Fall die Ratsversammlung oder einer der Ausschüsse – beschließt.
Durch die direkte Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin sollte die demokratische Beteiligung der Bevölkerung vor Ort gefördert werden. Daher bleibt nichts anderes übrig, als im Wahlkampf mit einem eigenen Programm anzutreten, an dessen Umsetzung man später gemessen wird.
Durch direkte Wahl erhält der Bürgermeister / die Bürgermeisterin tatsächlich ein politisches Mandat. Als Leiter*in der Verwaltung kann er/sie auf das Fachwissen in der Verwaltung zurückgreifen und hat damit natürlich erst einmal einen Wissensvorsprung, mit dem sich politische Prozesse lenken lassen. Es hängt natürlich auch davon ab, ob der Bürgermeister / die Bürgermeisterin die Verwaltung steuert oder umgekehrt. Im Idealfall gibt es in der Ratsversammlung eine klare politische Mehrheit und das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin ist mit einer Person besetzt, die dieser politischen Mehrheit nahe steht.
Prozesse laufen dann schneller durch, gleichzeitig steigt die Gefahr von Klientelpolitik.
Gibt es Differenzen zwischen Bürgermeister*in und Ratsversammlung, so besteht die Gefahr, dass sich Verwaltung und Selbstverwaltung gegenseitig blockieren können. Hat der/die Bürgermeister*in klare Vorstellungen und Ideen, findet damit aber keinen Rückhalt in der Ratsversammlung und werden die Finanzmittel im Haushalt nicht bereit gestellt, dann passiert nichts. Ebenso kann die Verwaltung politische Beschlüsse ins Leere laufen lassen, indem sie beispielsweise einfach nicht umgesetzt oder nur verzögert bearbeitet werden.
Zwischen diesen Polen ist alles möglich.
Die Reibungsverluste, die zwischen der durch Wahl legitimierten Ratsversammlung und dem/der durch Wahl legitimierten Bürgermeister*in entstehen, könnten möglicherweise reduziert werden, wenn man zum alten System zurück kehrt und die Verwaltungsspitze durch die Ratsversammlung bestimmt. Das wäre kein Beinbruch.

5. Wurde die Wahl mit unfairen Mitteln geführt?
Ein klares „Ja“. Ein Plöner Bürger hat während des Wahlkampfes eine Strafanzeige wegen Untreue gegen den Bürgermeister gestellt und damit den Eindruck erweckt, dass der Bürgermeister bei der Einrichtung des Bürgerbüros möglicherweise kriminell gehandelt hat.
Schon nach meiner damaligen Einschätzung konnte die Begründung für die Anzeige nicht stichhaltig sein. Die Untersuchungen der Kommunalaufsicht waren bereits abgeschlossen, es wurde ein Fehlverhalten des Bürgermeisters festgestellt und eine Disziplinarmaßnahme verhängt.
Da die Kommunalaufsicht den Fall nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat, war für mich klar, dass „Untreue“ als Straftatbestand nicht vorlag.
Die erst nach der Wahl erfolgte Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bestätigt meine damalige Einschätzung.
Nun ist ein Disziplinarverfahren eine vertrauliche Personalangelegenheit. Darauf wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses mehrfach hingewiesen. Lediglich Mitglieder des Hauptausschusses oder deren Vertreter hatten Zugang zu den Disziplinarunterlagen. Ansonsten war der Inhalt der Disziplinarverfügung nur wenigen Mitarbeitenden der Verwaltungen von Stadt und Kreis zugänglich.
Die echte Sauerei ist, dass Inhalte aus einer vertraulichen Personalangelegenheit an eine dritte Person weitergegeben und nach meinem Kenntnisstand fast wortwörtlich in der Strafanzeige verwendet wurden.
Die Strafanzeige wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, an dem klar war, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund der Bearbeitungszeiten nicht vor dem Wahltermin nicht zu erwarten ist.

Darüber hinaus haben zahlreiche Mitbürger*innen eine Anzeige unterschrieben, die mit dem Satz: „Wußten Sie schon, dass Sie bei der Bürgermeisterwahl in Plön … auch mit NEIN stimmen können?“ überschrieben war. Dazu war in der Anzeige, die einem Wahlzettel nachempfundenen war, ein in fetter roter Schrift hervorgehobenes NEIN angekreuzt. Das war sehr suggestiv und vom Zeitpunkt her gut gewählt; erschienen am Mittwoch vor der Wahl. Damit hatte der Bürgermeister keine richtige Gelegenheit mehr, darauf zu reagieren. Das war taktisch geschickt, aber nach meiner Bewertung auch auch nicht unfair. Zudem haben sich die Anzeigenunterstützer*innen namentlich zu ihrer Meinung bekannt. 

Mein Kollege Möller verwendet auch den Begriff „Nein-Sager-Partei“. Herr Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) hat sich entschieden dagegen verwehrt, die CDU als Nein-Sager-Partei zu bezeichnen. Er hatte sich im Vorfeld in der Presse ausdrücklich nicht hinter die Nein-Stimmen-Kampagne gestellt. Er hat natürlich recht, wenn er sagt, dass zwar CDU-Mitglieder auf der Unterschriftenliste erschienen sind. Er hat aber auch recht, wenn er sagt, dass er als Vorsitzender der CDU-Fraktion nicht für die Handlungen einzelner CDU-Mitglieder verantwortlich ist.

Mein Kollege Möller kritisierte auch die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers. Der Kritik schließe ich mich an, da ich die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers durchaus als sehr CDU-nah empfinde. Das schließt die Auswahl der Leser*innenbriefe mit ein. Aber da gibt es nur zwei Möglichkeiten:
– man nimmt das hin, zumal die Pressefreiheit ein sehr schützenswertes Gut ist.
– man spricht mit den Verantwortlichen und wenn es keine Lösung gibt, dann gibt es immerhin noch den Deutschen Presserat, der in berechtigten Fällen Fehlverhalten z.B. mit einer Rüge tadeln kann.
Allerdings läuft man dann Gefahr, dass man in der Berichterstattung weniger – und vielleicht auch weniger wohlwollend – berücksichtigt wird. Die vierte Macht ist natürlich ein Thema für sich.

(Pressefreiheit heißt nicht, dass man sich kritisch mit der Presse und Ihre Kritiker*innen auseinandersetzen kann: https://www.zdf.de/comedy/bosetti-will-reden/bosetti-will-reden-vom-5-oktober-2022-102.html)

Unfair waren die zahlreichen Schmierereien, die sich gegen Lars Winter als Bürgermeisterkandidaten gerichtet haben. Zugegeben, Hitlerbärtchen auf Wahlplakate malen ist eine Art „Kavaliersdelikt“, zumal im Falle von Lars Winter völlig abwegig. Galgen zu malen hat da eine andere Qualität. Spätestens seit der Ermordung von Walter Lübke durch einen Rechtsextremisten sollte man wissen, das man oder frau so etwas nicht macht. Es ist moralisch verwerflich. Das es sich dabei auch um eine Sachbeschädigung handelt, ist da fast zweitrangig. 

5. War das wahlentscheidend?
Lars Winter teilte in der letzten Ratsversammlung mit, dass die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen ihn eingestellt wurde. Gleichzeitig betonte er, dass die Anzeige wohl ihren Zweck erfüllt hätte.
Ich persönlich schätze es nicht so ein, dass die Strafanzeige und die Anzeige im Reporter wahlentscheidend waren. Sicher haben sie das Wahlergebnis beeinflußt, aber nach meiner Einschätzung ist der deutliche Stimmenüberschuss für die Abwahl so nicht zu erklären. Auch die anderen oben genannten Faktoren dürften nicht entscheidend gewesen sein. Nach meiner Einschätzung ist es der Umstand, dass Lars Winter sich durchaus konsequent für seine Positionen eingesetzt und nicht jedem nach dem Mund geredet hat. Damit ist er manch einer*m auf die Füße getreten ist. So etwas spricht sich rum, darüber redet man in der Langen Straße, im Freundes- und Familienkreis, im Verein und sonst noch wo. Plön ist eine Kleinstadt. In einigen Fällen wurde der Bürgermeister auch kritisiert, obwohl er Beschlüsse der Politik umgesetzt hat, was unter anderem bei Baurechtsfragen und in Fragen der baulichen Nutzung der Fall ist. Nach meiner Wahrnehmung ist die Rolle des Bürgermeisters in der Bevölkerung nicht immer richtig erkannt worden. In einigen Gesprächen wurde mir gegenüber geäußert, dass er als überheblich wahrgenommen wurde. Diese Dinge spielen nach meiner Auffassung eine wesentliche Rolle für die Entscheidung der Wähler*innen.
Der andere wesentlicher Faktor ist, dass es der „Nein-Stimmen-Kampagne“ gelungen ist, die „Nein-Wähler*innen“ zu mobilisieren, während der Bürgermeister seine Wähler*innen nicht an die Wahlurne bringen konnte. 

6. Steckte ein anderes Kalkül dahinter?
Es kann natürlich spekuliert werden, ob man dem Bürgermeister nur eine auswischen wollte oder ob ein weitergehendes Kalkül hinter der Nein-Stimmen-Kampagne steht. Tatsache ist, dass sich niemand als Gegenkandidat für das Amt beworben hat, obwohl sich z.B. die Nachbarstadt Eutin vor Bewerber*innen kaum retten konnte. Da liegt die Vermutung nahe, dass sich niemand einen Wahlsieg im direkten Duell gegen Bürgermeister Lars Winter zugetraut hat. Bei einer Entscheidung  durch die Ratsversammlung könnten sich potentielle Interessenten größere Chancen ausrechnen. So zumindest kann die Äußerung des Bürgermeisters: „Wir wollen mal sehen, wer jetzt um die Ecke kommt.“ verstanden werden. Bei der Beantwortung dieser Frage würde ich mich nicht festlegen wollen. Kann sein, kann nicht sein.

Fazit: Wir haben es hier nicht mit einem Scherbenhaufen zu tun, sondern mit Realitäten der Kommunalpolitik. Wenn der neue Bürgermeister jetzt nicht von 40% der Bevölkerung, sondern von der Mehrheit Ratsversammlung, die ja durch Wahl demokratisch legitimiert ist, gewählt wird, dann ist das kein demokratischer Beinbruch.

 

Kollege Bernd Möller zur Nein-Wähler Kampagne

In der heutigen Ratsversammlung ging es um die Ausschreibung der Stelle des künftigen Bürgermeisters / der zukünftigen Bürgermeisterin. Zu dem Tagesordnungspunkt hielt der Kollege Bernd Möller (SPD) eine Rede, in der er sich rückblickend kritisch mit der Nein-Wählerkampagne im Vorfeld der Wahl auseinandersetzt. Nachfolgend stelle ich seinen Redebeitrag ohne eigene Kommentierung hier ein:

“Meine Damen und Herren,

wir stehen hier heute vor einem Scherbenhaufen, dessen Entstehung sehr viel mit einer Neinsager-Partei zu tun hat, die zu eigenen, konstruktiven Beiträgen offensichtlich nicht fähig war und es nicht schaffte, einen eigenen Gegenkandidaten für das Bürgermeisteramt aufzustellen.

Damit wurde eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Fragen zur Weiterentwicklung unserer Stadt im Austausch von Argumenten und Gegenargumenten unmöglich gemacht und es gab keine sachliche, transparente Entscheidungsgrundlage für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. 

Stattdessen trieb diese Neinsager-Partei mit ihrer Kampagne, die in einer Hetzjagd gegen den amtierenden Bürgermeister ausuferte, die ahnungslosen Wählerinnen und Wähler in eine Falle, die jetzt bedeutet, dass nunmehr ein kleiner Kreis von Ratsmitgliedern den Wählerinnen und Wählern ihnen die Entscheidung über das Bürgermeisteramt abnimmt.

Ein einmaliger Vorgang in Schleswig-Holstein.

Ich wüsste wirklich zu gerne, wie viele Personen zum Zeitpunkt der Wahl über diesen Zusammenhang Kenntnis hatten. Vermutlich sind sie an einer Hand abzuzählen.

Die Wahl, die für viele eigentlich keine Wahl mehr war, weil man sich nicht zwischen mehreren Personen entscheiden konnte, also sozusagen gefühlt ein Selbstgänger war, hatte dann laut OHA vom 11.09.22 folgendes Ergebnis: Zitat…..“Obwohl einziger Kandidat wurde SPD-Mann Lars Winter überraschend von rund 60 Prozent der Plöner abgewählt.“ 

Diese Aussage kann man wohl getrost als „fake news“ bezeichnen, denn es sind in Wirklichkeit ca. 60 Prozent derjenigen, die überhaupt noch zur Wahl gegangen sind und nicht „der Plöner“.

1835 Nein-Stimmen von 7513 sind tatsächlich nur rund 24 Prozent der Wahlberechtigten, die den amtierenden Bürgermeister abgewählt haben.

(D.h. im Umkehrschluss, Lars Winter wurde von rund 75 Prozent der Plöner nicht abgewählt.)

War es jetzt nur Unfähigkeit oder schon unseriöse Desinformation seitens des OHA? Ich erwähne es nur deshalb, weil diese Zeitung auch im Vorfeld der Wahl sehr einseitige Meinungen veröffentlicht hat. 

Aber das ist  „Schnee von gestern“, jetzt liegt alles in den Händen von 24 Ratsmitgliedern, die sich in internen Runden unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Bild von Kandidatinnen und Kandidaten machen und dann zu einer mehrheitlichen Entscheidung kommen sollen. 

Wie das in dieser in Schleswig-Holstein noch nie praktizierten Form sachgerecht zum Wohle der Stadt Plön umgesetzt werden soll, kann ich zur Zeit nicht ernsthaft beurteilen, zumal durch das Verhalten der CDU sehr viel Gift und Misstrauen gesät wurde. 

Auch wenn das Verfahren gesetzlich so vorgeschrieben ist, halte ich es eher für kontraproduktiv, weil es faktisch einer Entmündigung der Wählerinnen und Wähler gleichkommt, obwohl  ja mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister genau das Gegenteil bewirkt werden sollte.

Bleibt die Frage, ob manche Wählerinnen und Wähler sich nicht völlig zu Recht als von der Politik betrogen fühlen, weil sie nicht zeitnah über die Konsequenzen eines solchen Wahlausganges informiert wurden.

Und schließlich gilt es auch festzuhalten, dass die Neinsager-Allianz aus Partei, Flugblätterverteilern, Anzeigenschaltern und Internetaktivisten die Metamorphose vom Nein-Wähler zum degradierten zwangsweisen Nicht-Wähler geschafft hat.

Beste Voraussetzungen für eine wirklich demokratische Entscheidung für die Wahl eines Plöner Bürgermeisters sehen für mich anders aus. Bin sehr gespannt, wie dieses Desaster beendet wird.

Bernd Möller”

Auch 2023 keine zusätzliche Stelle für das Klimafolgenmanagement

Es wird auch 2023 keine Stelle für ein Klimafolgenmanagement geben. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus gab es eine denkbar knappe Entscheidung bei 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  

Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass die Äußerungen in der Vorlage, mit der die Verwaltung die Entscheidung des Hauptausschusses und der Ratsversammlung kritisiert hat, unakzeptabel sind. Der Ausschussvorsitzende Weber (Bündnis 90/Die Grünen) bat aber darum, diesen Fehltritt und die inhaltliche Diskussion zu trennen. Er betonte in seinen Eingangsworten nicht nur das Erfordernis für das Klimaschutzmanagement, sondern auch für das Klimafolgenmanagement.
Darüber hinaus führte er aus, dass es einen Beschuss des GUT zur Einführung eines Klimafolgenmanagements gibt, der auch die Entscheidung des Hauptausschusses und der Ratsversammlung nicht aufgehoben ist. Von daher muss man über die Einführung dieser Planstelle in den Stellenplan für 2023 beraten. Das sei unabhängig davon, dass die Stelle für das Jahr 2022 abgelehnt wurde.

Die Verwaltung erläuterte anschließend noch einmal, das diese Stelle erforderlich ist. Sie soll das Klimaschutzmanagement bei der Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben unterstützen. Es liegen zwar keine neuen Informationen vor, aber die Aufgaben für eine*n Klimafolgenmanager*in würden in der Anlage noch einmal ausführlich erläutert. (Anmerkung: die Begründung habe ich aus der Vorlage kopiert und am Ende des Textes angefügt.) Weiterhin wurde betont, dass die Stelle für zwei Jahre gefördert wird und damit lediglich 8333,33,- € pro Jahr aufgewendet werden sollen. In der Zeit soll ein Konzept erstellt werden, das als Grundlage für die Einwerbung von Fördergeldern für einzelne Maßnahmen ist.

Meine Fraktionsvorsitzende Frau Hansen (SPD) sprach sich in ihrem Redebeitrag kurz und Bündig für die Einführung dieser Stelle aus.

In meinem ersten Redebeitrag habe ich mich sehr kurz gehalten. Dabei habe zwar erwähnt, wie sehr mich der Unterton der Vorlage erzürnt hätte, aber vor allem habe ich ausgeführt, dass ich der Auffassung sei, dass die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels eine Querschnittsaufgabe ist, die bei allen Entscheidungen in der Verwaltung von den Mitarbeitenden mit berücksichtigt werden muss und kann. Dazu habe ich betont, dass ich die Mitarbeitenden für qualifiziert halte, diese Aufgabe bewältigen zu können. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation der Stadt kritisch ist und die Aussichten für die Zukunft nicht besser sind.
Zum einen werden wir etliche – aus meiner Sicht unumgängliche – Vorhaben finanzieren müssen. Dazu zähle ich unter anderem: Turnhallenersatzbau, Bau einer Obdachlosenunterkunft, Bau einer Kindertagesstätte sowie Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen. (Anm.: Ganz grob geschätzt werden hierfür – auch unter Berücksichtigung der Zuschüsse – 5 bis 10 Mio durch die Stadt zu finanzieren sein). Das unkalkulierbare Finanzierungsrisiko für den Bau einer Nahwärmeversorgung auf dem Gelände des Klärwerkes habe ich dabei nicht erwähnt, um die Diskussion nicht unnötig emotional aufzuladen.
Darüber hinaus betonte ich, dass die Höhe des Haushalts der Stadt nicht unerheblich durch den Umfang des Personalkörpers beeinflußt wird. Dabei habe ich darauf verwiesen, dass wir bereits in anderen Bereichen eine weitere Stellenvermehrung absehen können. (Anm.: ich habe auch hier bewußt vermieden, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu unterscheiden. Hier haben wir es mit einer freiwilligen Aufgabe zu tun. Das Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen, ist für mich unbestreitbar, dass sie finanziert werden müssen aber auch.)

Herr Jagusch (Fraktionsvorsitzender der CDU) stellte die Aufgabe des Klimafolgenmanagements ebenfalls nicht in Frage. Er verwies aber darauf, dass im Kreis die Entscheidung für die Schaffung einer Klimaschutzagentur unmittelbar bevorsteht und diese in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres zu erwarten wäre. Er betonte, dass dort dann mehrere Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammengezogen werden. Die Aufgaben für die Städte und Gemeinden seien im wesentlichen identisch und es müssten nicht alle die gleichen Arbeiten erledigen. Nach seinen Worten ist der Klimaschutzmanager der Stadt das Bindeglied zur Klimaschutzagentur des Kreises. Er warb dafür, dass die Stadt Mitglied der Klimaschutzagentur wird.

Herr Rose (SPD) sprach sich dafür aus, die Stelle einzurichten. Er betonte jedoch auch fachliche Aspekte. Leider habe ich nicht mitgeschrieben und die Inhalte vergessen. Bedauerlicher weise wurde die Diskussion damit von der Grundsatz- wieder auf eine fachliche Ebene gehoben. Dadurch sah ich mich veranlaßt, mich später erneut zu Wort zu melden und später noch einmal auf fachliche Aspekte einzugehen. 

Der Bürgermeister betonte in seinem Beitrag, dass die Verwaltung eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen hat und die Belastungsgrenze des Personals erreicht sei. Wer behaupten würde, dass die Verwaltung das Klimafolgenmanagement nebenbei erledigen könnte, hätte keine Ahnung. Das war eine klare Spitze gegen mich, die ich nicht unbeantwortet lassen konnte.
Darüber hinaus versuchte er zu verdeutlichen, dass die Klimaschutzagentur, an der die Stadt Plön sich auf jeden Fall beteiligen sollte, die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements nicht ersetzen könne. 

Ich habe hatte mich bereits zu Wort gemeldet und ging dann auf die Beiträge von Herrn Rose und dem Bürgermeister ein. Zunächst habe ich betont, dass ich 1 1/2 Jahrzehnte in einer Dienststelle (Anm.: Flottenkommando, u.a. in der M5 Abteilung, Grundsatzfragen (Plans and Policy) gearbeitet habe, die auf Ebene einer Oberen Bundesbehörde einzuordnen ist. Ich hätte daher durchaus Ahnung davon, wie Verwaltung funktioniert. Darauf bin ich aber auf die einzelnen, in der Vorlage aufgeführten Punkte eingegangen und habe noch einmal begründet, warum ich die Stelle für verfechtbar halte. Meine Argumentation werde ich weiter untern in der Kopie zu den einzelnen Punkten in Klammern einfügen).

Zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass der Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich keine Mehrheit finden wird. Der Ausschussvorsitzende versuchte, die Stimmung zu drehen und ergriff dann das Wort. Er fragte sichtlich bewegt, welchen Eindruck die Diskussion auf die Mitarbeitenden der Verwaltung machen würde und äußerte, dass dass die Diskussion  Ausdruck mangelnder Wertschätzung sei. Das wiesen mehrere Mitglieder des Ausschusses bereits während des Redebeitrages in Zwischenbemerkungen zurück.

Frau Killig (FDP) versuchte, Ruhe in die Diskussion zu bringen. Sie schlug vor, den Begriff „Fachkraft, befristet auf zunächst zwei Jahre“ abzuändern. Die Stelle sollte ausdrücklich auf zwei Jahre befristet werden. Damit wollte sie Bedenken zerstreuen, dass das die Stelle des Klimafolgenmanagement sich nach 2 Jahren verfestigt und in eine unbefristete Stelle übergeht, die dann – ohne Förderung – voll durch die Stadt zu finanzieren ist.

In der ersten Abstimmung gab es dann eine Mehrheit dafür, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern.

In der zweiten Abstimmung ging es um den geänderten geänderte Beschlussvorschalg. Hier gab es bei 5 Ja- und 5 Neinstimmen ein Patt. In einem solchen Fall gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt.

Ich habe mit Nein gestimmt. Ich halte die Erstellung eines Konzeptes für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels zwar für sinnvoll, in der jetzigen Situation aber nicht für erforderlich.
Zum einen sollte der/die Klimafolgenmanagemer*in dieses Konzept schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass dafür erneut Unterstützung durch ein Fachbüro in Anspruch genommen worden wäre, verbunden mit den entsprechenden Kosten. In Folge wäre ein Maßnahmenkatalog erstellt worden.
Zum anderen ist es zwar zutreffend, dass die dort aufgeführten Maßnahmen im Einzelfall gefördert werden, aber Förderung heißt eben auch, dass die Stadt selber einen Eigenanteil zu zahlen hat. Über die Vielzahl der Maßnahmen läppern sich die Kosten der für die Eigenanteile aber auch.
Zu guter letzt würde ich keinesfalls ausschließen, dass in dem Konzept ein „Umsetzungsmanagement“ gefordert wird, wie bereits im Ortsentwicklungskonzept vorgemacht. 
Aus Erfahrung würde ich weiterhin erwarten, dass dann versucht wird, die Bedenken mit dem Hinweis zu entkräften, dass die Selbstverwaltung ja über jeden einzelnen Schritt entscheiden kann.
Aus Erfahrung würde ich darüber hinaus erwarten, dass dann das Argument kommt, man wäre ja jetzt schon so weit gekommen und hätte ja schon eine Grundsatzentscheidung getroffen, da könne man das weitere Vorgehen ja gar nicht mehr ablehnen. Die Zustimmung sei ja eigentlich nur noch eine Formalie.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns in den letzen 6 Monaten dieser Legislaturperiode nicht weiter in dieser Diskussion aufreiben sollten. Es wäre an der Zeit, das Thema ruhen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie die Klimaschutzagentur des Kreises aufgestellt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuerschätzung und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt entwickeln wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Zinsentwicklung  verläuft, denn hier werden wir in die Kreditfinanzierung gehen müssen.
Es wird abzuwarten sein, wie die steigenden Energiekosten die Stadt belasten werden. Aus meiner Sicht sollte jetzt abgewartet werden, wie die Wahl des neuen Bürgermeisters / der neuen Bürgermeisterin im Dezember verläuft und wie sich die neue Ratsversammlung im kommenden Mai zusammensetzt. Dann haben wir eine Konstellation, die die Fragen neu bewerten und entscheiden kann und das ganze dann auch für den Zeitraum einer Legislaturperiode durchhalten muss. Von daher wäre mein Antrag zur Geschäftsordnung: „Unterbrechung der Debatte, früheste Wiederaufnahme im Herbst 2023“
 

Hier der oben angekündigte Auszug aus der Vorlage der Verwaltung zum Thema: Erforderlichkeit eines Klimaanpassungsmanagements in der Stadt Plön, datiert auf den 06. Oktober 22, behandelt in der Sitzung des SteP am 27. Oktober 2022. https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=3699
Meine persönliche Anmerkungen – die ich in der Sitzung gemacht habe – sind als solche markiert und in Klammern gesetzt.

Im Detail lassen sich bereits jetzt folgende Auswirkungen des Klimawandels in Plön feststellen, deren Bewältigung durch Anpassungsmaßnahmen die Verwaltung der Stadt Plön als ihre Pflicht sieht und die mit vorhandenem Personal nicht zu bewerkstelligen ist:

–          Umgang mit dem Baumbestand:

  • Rindenschäden durch Sonnenbrand aufgrund einer höheren Zahl an Sonnenstunden und häufiger auftretenden Extremtemperaturen sowie dadurch bedingter Eintrag von Schädlingen, Pilzen und Fäulnis bis hin zum Absterben der Bäume
  • Sinkende Lebenserwartung, Trockenstress und Verlust an Vitalität sowie Einschränkungen in der Funktion als Stadtbaum bzw. -wald (Schattenspender, Sauerstoffproduzent, Luftfilter, Wasserspeicher, Lärm- und Hitzepuffer, Raumbildner, Lebens- und Erholungsraum für Einheimische wie Tourist:innen, Nahrungsquelle, Grün in der Stadt, Wohlbefinden, ortsbildprägend) durch ausbleibende Niederschläge und steigende Temperaturen
  • Daraus resultierende hohe und unkalkulierbare Kosten für Wundversorgung, Baumpflegemaßnahmen, Bewässerung und Neupflanzungen sowie Schulung des Personals für den richtigen Umgang mit den steigenden Anforderungen
  • Erhöhter Verlust an Baumbestand, Lebensraum und -qualität, negative Veränderungen des Stadtbildes, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sowie Einschränkung der Benutzbarkeit städtischer Grünflächen durch eine erhöhte Anzahl der Fällungen und zunehmenden Sturmschäden; hierdurch bedingte Ausgleichspflanzungen an geeigneten Standorten

(Anmerkung 2: Die Fachkraft für Umweltschutz ist qualifizierte Expertin für Baumschutz. Sie wird selber beurteilen können, welche Bäume besonders vor starker Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen. Sie wird den Bauhof beauftragen können, die betreffenden Bäume mit einer Schutzfarbe zu streichen. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung keine Unterstützung durch eine*n Klimafolgenmanager*in)

–          Umgang mit Pflanzflächen/Beeten:

  • Erhöhte Anforderungen an die Bewässerung, das Personal, die Kosten und die Auswahl der Pflanzen zur Sicherung wertvollen, innerstädtischen Lebensraumes

(Anmerkung 2: Ich habe die Vermutung geäußert, dass die Fachkraft für Umweltschutz durchaus in der Lage ist, geeignete Pflanzen für die Beete auszusuchen und den Bauhof zu beauftragen, die Beete bei starker Trockenheit öfter zu bewässern. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung keine Unterstützung durch eine*n Klimafolgenmanager*in)

–          Umgang mit Starkregen, anhaltenden Niederschlägen und Stürmen:

  • Regelmäßige Veränderung der Wasserstände an den Seeufern mit Beeinträchtigungen für dort lebende Pflanzen und Tiere sowie Anwohner:innen

(Anmerkung 3: Ich habe die Meinung vertreten, dass Wasserschwankungen in den Seen und der Schwentine ein Phänomen ist, das ich seit 45 Jahren schon bewußt wahrnehme. Allerdings weiß ich auch, dass die Stadt Plön keinen Einfluß auf die Regulierung des Wasserstandes der Schwentine und der Seen hat. Das liegt im Entscheidungsbereich des Wasserwirtschaftsverbandes. Und wer das Glück hat, ein Seegrundstück zu bewohnen und sein Teepavillon oder seine Terrasse zu dicht an das. Seeufer gebaut hat, muss damit rechnen, dass es im Frühjahr unter Wasser steht. Das ist aber in der Verantwortung der*s Eigentümer*in und es ist nicht Sache der Stadt, hier Abhilfe zu schaffen. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung Klimafolgenmanagement, auch wenn sich Zeitpunkt und Höhe der hohen Wasserstände möglicherweise verändern)

  • Notwendigkeit der Entsiegelung und Zuführung von Niederschlagswasser durch Versickerung im Sinne einer „Schwammstadt“

–          Umgang mit Hitze und Trockenheit bzw. der Bedarf an Kühlung:

  • Gesundheitliche & soziale Einschränkungen
  • Erhöhter Bedarf an Schatten- und Wasserspendern sowie Abkühlungsmöglichkeiten
  • Gestiegene Notwendigkeit der Dach- und Fassadenbegrünung
  • Gesellschaftliche Pflicht zur Sicherung der Trinkwasserversorgung beizutragen

(Anmerkung 4: In einer der letzten Sitzungen des GUT wurde bereits beschlossen, einen Wärme- und Kälteplan aufzustellen. Ohne Klimafolgenmanagement. Die Notwendigkeit, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben Trinkwasserspender aufzustellen, ist erkannt. Ich bin davon überzeugt, dass die Baufachleute das Gesetz lesen können, wissen, wie viele Wasserspender aufzustellen sind und das in Auftrag geben können, auch ohne Klimafolgenmanager*in, die ihnen sagt, was zu tun ist.)

–          Auswirkungen auf Biodiversität und die Tier- und Pflanzenwelt:

  • Veränderungen der Vegetationszeiten und somit der Fortpflanzungszeiten mit daraus resultierenden Herausforderungen für Flora und Fauna
  • Veränderungen des Lebensraumes durch nicht heimische Arten mit daraus resultierenden Herausforderungen für Flora und Fauna
  • Planerische Herausforderungen bei der Erhaltung und Schaffung innerstädtischer Grünflächen und Ausgleichspflanzungen als Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und zur Steigerung der Lebensqualität

(Anmerkung 5: Unsere Fachkraft für Umwelt wird mit Sicherheit wissen, welche Bäume geeignet sind, die Veränderungen des Klimas am besten wegzustecken. Ich bin davon überzeugt, das Sie keine Beratung durch ein Klimafolgenmanagement benötigt)

–          Auswirkungen auf Stadtplanung und Bauen:

  • Gestiegene Notwendigkeit Plön klimaangepasst, grün, lebenswert und nachhaltig zu entwickeln

(Anmerkung 6: Ich habe mir die Bemerkung verkniffen, dass das eine „Edelbinse“ ist. Tatsächlich hatte ich am Vortag in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gefragt, ob es möglich sei, das Neubaugebiet Düvelsbrook Süd als klimaneutrales Baugebiet zu planen. Die Antwort war: „Das wäre möglich, das bestimmt die Politik.“ Das sehe ich auch so. Auch ohne Personal für ein Klimafolgenmanagement. Man muss es nur wollen.)

 

Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Klimaanpassungsmanagement zweiter Versuch

Am Donnerstag tagt der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.  Spannend könnte es beim Tagesordnungspunkt 8 werden, „Erforderlichkeit eines Klimaanpassungsmanagements in der Stadt Plön“.

Vor zweieinhalb Monaten hat die Ratsversammlung die Schaffung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement abgelehnt. (10 Nein-/ 8 Ja-Stimmen/2 Enthaltungen)
Keine drei Monate später versucht die Verwaltung nun, die knappe, aber klare Entscheidung der Politik zu revidieren. Dazu legt sie dem Ausschuss eine dreiseitige, klein bedruckte Vorlage zur Entscheidung vor, die keine substantiell neuen Informationen enthält. Darum gehe ich auf die inhaltlichen Punkte nicht noch einmal ein.

Die Interpretation der Verwaltung, die Ablehnung würde sich auf 2022 beziehen und sei für 2023 neu zu entscheiden, halte ich für gewagt und interessengeleitet. Ich würde allerdings nicht so weit gehen, sie als Taschenspielerintrick zu bezeichnen. Ich halte den Ansatz für falsch, aber legitim. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, hatte den Versuch am Rande von einer der letzten Sitzungen bereits angekündigt; dass der Ausschussvorsitzende des GUT, ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen, dieses Ziel unterstützt und auf die Tagesordnung setzt, ist eigentlich folgerichtig.

Kritikwürdig ist allerdings, ist dass die Vorlage unsachlich ist. Die Politik, hier die Ratsversammlung, hat eine Entscheidung getroffen.
Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung haben diese Entscheidungen zu akzeptieren und umzusetzen, nicht zu kritisieren.
Aber genau das wird mit dieser Vorlage getan. Formulierungen wie:
– „Um so erstaunlicher ist es, dass die … zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle zur Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements … wieder gestrichen wurde.“,
– „Der Förderantrag musste bedauerlicherweise daher für das Jahr 2022 zurückgezogen werden.“ und
– „ … wurde nur durch eine knappe Mehrheit und sehr kurzfristig aus dem Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2022 gestrichen.“
machen deutlich, dass die Verwaltung die Entscheidung der Ratsversammlung nicht akzeptiert.
Die ganze Argumentation wirkt auf mich wie: „Die haben falsch abgestimmt, wir wissen es besser und darum geben wir ihnen noch einmal die Chance, jetzt richtig abzustimmen.
Ich bewerte das als nichts anderes als einen Verstoß gegen die Loyalität gegenüber der Ratsversammlung. Ich lasse das jedenfalls nicht umkommentiert.

Es ist jetzt nicht so, dass ich den Mitarbeiter*innen der Verwaltung eine eigene Meinung absprechen will. Die können sie, auch zu städtischen Themen selbstverständlich äußern, am Küchen- oder Stammtisch, im Gespräch mit Mitgliedern der Selbstverwaltung und auch in der Langen Straße oder an vielen anderen Stellen im Gespräch mit Freunden und Bekannten. Von mir aus können sie das  auch in Leser*innenbriefen, wenn sie dabei nicht auf ihre Tätigkeit in der Verwaltung hinweisen. Das könnte man auch anders sehen.
In der Verwaltungsarbeit, zu der die Erstellung von Vorlagen gehört, haben Angehörige der Verwaltung sachlich und neutral zu bleiben. Das ist mit Sicherheit unstrittig. 

Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr

Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation in Plön habe ich gesagt:
„Man muss sich Klimaschutz auch leisten können.“
Darauf entgegnete der Herr hinter mir: 
„Wir können es uns nicht leisten, nichts zu tun“.
Anm.: Die Überschrift habe ich aus der NDR Intensivstation, die ich auf der Rückfahrt von Preetz nach Plön gehört habe. Der Spruch kommt ganz offensichtlich von Laotse und ist keine Satire. Von der Veranstaltung in Preetz möchte ich jetzt berichten. 

Die Infotafel am Eingang zur Veranstaltungsrau fand ich jetzt nicht so toll. Besonders die Skizzen unten haben eine eher begrenzte Aussagekraft.

Heute Abend fand in Preetz eine Information des Kreises und des Beratungsbüros Zeit*grad zur Einrichtung einer Klimaschutzagentur (KSA) statt. Mit mir waren 8 Plöner Ratspersonen aus den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/die Grünen und SPD), dazu die Umweltbeauftragte und der Klimaschutzmanager.
Darüber hinaus waren Vertreter*innen des Kreises, aus Preetz und Schwentinental vertreten. Da die Veranstaltung nicht als nichtöffentlich“ gekennzeichnet war und Inhalte am Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zur Sprache kommen, stelle ich nachfolgend meine Notizen ein. Abkürzungen schreibe ich aus, nachträgliche Anmerkungen stehen als Anm. gekennzeichnet in Klammern)

Begrüßung durch den Bürgermeister der Stadt Preetz, Herr Demin.

Zeiten*Grad (Anm.: Statt des Sternchens im Original ein “Grad-Zeichen”, aber ich finde die passende Tastenkombination nicht) hat die Gründung der Klimaschutzagentur (KSA) im Kreis Rendsburg Eckernförde beratend begleitet. 

Begrenzung Temperaturanstieg auf 1,5 Grad, IPCC Bericht, Ziele nicht erreichbar. Es zählt jedes Zehntel Grad

Mögliche Folgen, u.a.:
Alle 33 Jahre eine Sturmflut wie sonst nur alle 100 Jahre.
(Anm.: Betrifft Plön jetzt nicht so, aber die Ostseeküste des Kreises schon) 

Schleswig Holstein will bis 2045 Klimaneutralität
Koalitionsziel: bis 2040
Zur Zeit: 9T CO2-Ausstoß pro Person
Ziel: 1T CO2 pro Person

Erreichbar über: 
Konsumwende
CO2 Einspeicherung
Klimaanpassung, muss immer mitgedacht werden, zB Klimaanpassungsmaßnahmen in Kindergärten und  Seniorenheimen, Wärme-/Kälteplanung
(Anmerkung: Das ist also eine Querschnittsaufgabe, das habe ich schon immer gesagt.) 

Diskussion:
Klimaschutzmanagement lokal oder regional?

Klimaschutzmanager Plön: 
Fehler im Klimaschutzkonzept, Klimaanpassung nicht berücksichtigt

Preetz:
PV auf kommunalen Dächern
Wärme-/ Kälteplanung
Erstes klimaneutrales Baugebiet

Allgemein 
Wo brauchen wir Unterstützung 
Wie sieht die Strategie aus, um Klimaschutzziele zu erreichen?

Ich: Klimaschutz muss man sich leisten können. Plön bekommt 10 Millionen Förderung für ein Nahwärmenetz, die Mehrkosten gehen zu Lasten der Stadt.
Die Kosten für die Nahwärmeversorgung in Preetz sind von 9,6 Mio mittlerweile bei über 22 Mio, die Stadt mußte eine Bürgschaft von 6 Mio übernehmen. 

Bürgermeister Demin: Nahwärnenetz Preetz von 9,6 auf 22 Mio
Preetz hat keine Bürgschaft genommen

Der Herr hinter mir:
“Wir können es uns nicht leisten, nichts zu tun”
Plattitüde. 
Erfolglose Werbung, 260 von 300 erforderlichen Genossenschaftsmitglieder (Anm.: oder 360 von 400, da habe ich nicht genau aufgepasst)
Rohre in die Erde wäre schön, aber noch kein Spatenstich.
Bürger*innen müssen geführt werden.
Überforderung, nicht alles gleichzeitig, Prioritäten setzen. Wird alles teurer, je länger es dauert.

Es handelt sich zwar nicht wirklich um Lösungsansätze sondern um Fragen die beantwortet werden müssen, um die passenden Lösungsansätze zu finden, aber es sind die richtigen Fragen.

Klimamanagementagentur Rendsburg/Eckernförde: 
1 Teamleiterin / 5 Teammitglieder
Ergänzung zum kommunalen Klimaschutzmanagent, kein Ersatz
Größeres Team, breitgefächerte Expertise
regionale Ansprechpartnerin
Unabhängig von Verwaltungsstrukturen
Breite Öffentlichkeitsarbeit
Schnittstelle Land/Gemeinde
Organisiert als gemeinnützige GmbH gGmbH

Diskussion: Konfliktfeld “Freiwillige Ausgabe” v/s Kürzung Fehlbedarfszuweisung
Zuständigkeit bei Kreis, das Beratungsbüro wird sich informieren. 

Vorteil gGmbH: man kommt als Mitglied leicht raus
alternativ Verein
GmbH wäre ok.
Kosten: einmalige Einlage (RD/E: Kreis 25.000, Kommunen 1000, Jährlich zwischen 1,5 bis 2.5 € pro Einwohner*in)

Zeitraum bis zur Einrichtung:
Pilot RD/E 4 Jahre
Kreis Plön im Idealfall unter einem Jahr
– Machbarkeitsstudie liegt vor
– Kosten sind bekannt
Politische Entscheidungen müssen jetzt getroffen werden.

(Diskussionsbeitrag:) Klimaschutz ist Stabsaufgabe, der KSM den Rücken freihalten

Ortsentwicklungskonzept ohne „Autofreie Innenstadt“.

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurde das Ortsentwicklungskonzept beschlossen. Es beinhaltet ca. 20 Schlüsselprojekte. Diese Schlüsselprojekte sind ganz bewußt weit gefasst, um sich bei der Umsetzung der Maßnahmen alle Wege offen zu halten.
Die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes ist wichtig, weil für die Schüsselprojekte, die dort aufgeführt sind, auch Fördermittel beantragt werden können.

Das Konzept wurde mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Dem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. Dazu vielleicht ein kleiner Einstieg in die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes.
Das Planungsbüro wurde durch eine Lenkungsgruppe begleitet. Die Lenkungsgruppe setze sich im wesentlichen aus Mitgliedern der Fraktionen und Verwaltung zusammen. Die Zwischenergebnisse wurden im Laufe der Erstellung des Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bürger*innen im Rahmen einer Befragung (Online und auch „auf Papier“) sowie in einem öffentlichen Workshop beteiligt.
Der Entwurf wurde Mitte Juli verschickt.
Vom Grundsatz her liegt die Federführung für die Arbeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Einzelne Aspekte fallen aber auch in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse. Parkplatzfragen gehören in den Hauptausschuss, ebenso alle Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft sowie finanzielle Fragen und vor allen Dingen Personalfragen.
Hier wurde der Hauptausschuss jedoch nicht eingebunden.

Ich habe daher das Thema aus zwei Gründen auf die Tagesordnung des Hauptausschusses vom 29. August 2022 gesetzt:

1. Ein Umsetzungsmanagement birgt die Gefahr, dass hier eine weitere Stelle geschaffen werden soll, die sich mit dem Umsetzungsmanagement befasst. Ich bin jedoch der Auffassung, das dies zu den Querschnittsaufgaben der Kernverwaltung gehört, ebenso wie das Klimaanpassungsmanagement.
(Anmerkung: Diese Stelle, die vom Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen wurde, wurde auf meine Veranlassung hin im Hauptausschuss aus dem Stellenplan gestrichen.)

Ratsherr Weber, (Vorsitzender des GUT, Bündnis 90 / Die Grünen) hat im Hauptausschuss dann aber beantragt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen. Dafür fand er eine Mehrheit, insbesondere auch, weil die Begründung meines Antrags nicht ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde und der Kollege Schröder (Die Linke) sich nicht ausreichend informiert sah. Allerdings hatte ich alle Mitglieder des Hauptausschusses am 22. August meine Anträge per EMail übermittelt.
Auch der Verweis der Verwaltung, dass keine Vorlage erstellt wurde, sondern man das mündlich machen wollte, kann als Verweigerungshaltung interpretiert werden.

2. Das Thema „Autofreie Innenstadt“ ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebe in der Fußgängerzone von hoher Bedeutung. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Stadt im ländlichen Raum eine Versorgungsfunktion auch für das Umland hat. Da der Öffentliche Personennahverkehr nicht ausreicht, um unsere Kreisstadt verläßlich zu jeder Tageszeit und in akzeptabler Taklung zu erreichen, ist die Bereitstellung von Parkplätzen (auch gegen Gebühr, was ja die Einnahmesituation der Stadt verbessert) für Bewohner*innen des Umlandes wie auch für Tourist*innen erforderlich.
Ratsherr Wegener (CDU) ergänzte noch, dass in einer älter werdenden Bevölkerung (ungefähr die Hätte der Einwohner*innen in Plön sind älter als 50) die Mobilität der Senior*innen sichergestellt werden muß, um ihnen auch eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das schließt meiner Meinung nach den Einkaufsbummel durch die Innenstadt mit ein.
Das weitere Problem ist, dass der Ruhende Verkehr auch in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder eines/einer zukünftigen Bürgermeister*in fällt. Damit bestände zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass die „Autofreie Innenstadt“ im Alleingang durchgesetzt wird.
Zumindest ich will mir nicht noch einmal sagen lassen lassen: „Guck mal ins Konzept, was dort steht und ins Protokoll, was Ihr beschlossen habt.“

Am 07. September habe ich mich mir der Problematik bereits in meinem Blog auseinander gesetzt. http://www.ingo-buth.de/2022/09/07/keine-parkplaetze-aber-zusaetzliches-personal-das-ortsentwicklungskonzept-in-der-diskussion/

Dankenswerter Weise hat der Kollege Meltzer (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung) das Thema in der Sitzung am 14. September 2022 noch einmal auf die Tagesordnung genommen.
Dazu muss man folgendes bedenken: Foren, Arbeits- oder Lenkungsgruppen arbeiten den Ausschüssen nur zu.
Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen.
Von daher war es völlig richtig, den Tagesordnungspunkt nochmals im federführenden Ausschuss zu beraten. Hierbei wurden die oben genannten Argumente aufgeführt. Als Gegenargumente wurden von Frau Meyer (Bündnis 90/die Grünen, Mitglied der Lenkungsgruppe) vorgebracht, dass die Lenkungsgruppe gut gearbeitet hätte und sich für die Aufnahme des Begriffe entschieden hat. Niemand wolle die Innenstadt sofort autofrei machen, aber der Begriff sollte im Konzept stehen bleiben, damit man Fördermittel beantragen könne, um zur gegebenen Zeit Vorbereitungen treffen zu können.
Dem wurde entgegen gehalten, dass man das Konzept im Rahmen der Auswertung und Überprüfung in 5 bis 6 Jahren fortschreiben kann, wenn die die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrswende geschaffen wurde.
Der SteP hat dann entschieden, das Konzept ohne den Begriff „Autofrei“ zu genehmigen.

Erwartungsgemäß wurde das Thema von Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) dann in der Ratsversammlung am 21. September noch einmal thematisiert. Das ist für mich völlig in Ordnung. Die Ratsversammlung kann als oberstes Entscheidungsgremium Beschlüsse der Fachausschüsse abändern oder ablehnen. Sie beantragte, die ursprüngliche Fassung des Ortsentwicklungskonzeptes mit dem Begriff der „Autofreien Innenstadt“ zu beschließen.
Dem stand der Beschluss des SteP gegenüber, in dem  Konzept den Begriff der „Autofreie Innenstadt“ zu streichen. Dieser Beschluss lag der Ratsversammlung formal vor, auch wenn im Ratsinformationssystem noch die alte Version des Konzeptes eingestellt war.
Um in einem fairen Verfahren zu einem Ergebnis zu kommen, wurde erst über den Antrag von Ratsfrau Meyer abgestimmt, den Begriff „Autofreiheit“ wieder in das Ortsentwicklungskonzept aufzunehmen.
Dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dann wurde über das Ortsentwicklungskonzept – ohne den Begriff der „Autofreien Innenstadt“, so wie vom SteP zwei Tage vorher beschlossen – abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag wurde dann bei nur 2 Gegenstimmen angenommen.

Ob es zur Einstellung einer*e Umsetzungsmanager*in kommen wird, ist später zu entscheiden, etwa wenn der Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen des Haushalts für 2023 über den Stellenplan zu entscheiden hat. Daher habe ich das Thema nicht weiter angesprochen.

Ich persönlich halte es für unsinnig, für jede Aufgabe ein „Management“ einzusetzen. Das erweitert den Personalumfang über das erforderliche Maß hinaus, da der/die Manager*in dann lediglich im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches eingesetzt werden kann. Ich sehe die zusätzlichen Aufgaben wohl. Aus meiner Sicht sind Umsetzungsmanagement oder Klimaanpassungsmanagement Aufgaben, die in der Planung bei allen Maßnahmen querschnittlicht durch die Kernverwaltung zu betrachten sind. Wenn also neue Aufgaben dazu kommen, ist der Bereich Planung ggf. personell zu verstärken. 

Städtebauförderung und Seewiesen

Wer in die Kommunalpolitik geht, braucht einen langen Atem. Mit den Beschlüssen zur Städtebauförderung und zu Auflösung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich eines meiner Anliegen ein wichtiges Stück weiter und ein anderes zum Abschluss gebracht. 

Mein erstes Anliegen ist die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO). Die Ratsversammlung hat den Endbericht der „Vorbereitenden Untersuchungen“ und des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beschlossen. In dem Zusammenhang wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes für das Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beauftragt. Damit sind die nächsten Verfahrensschritte vorgezeichnet.

Ich freue mich vor allem, weil es mir vor 8 Jahren gelungen ist, die Aufnahme in die Städtebauförderungsprogramm anzustoßen.
http://www.ingo-buth.de/2016/04/30/chance-fuer-staedtebaufoerderung-gewahrt/
Der Ausgangspunkt war für mich die vorhergehende Umgestaltung der Lübecker Straße, bei der ebenfalls Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm verwendet wurden. Auch bei dem Projekt hatte ich einen kleinen Anteil daran, den Stein in’s Rollen zu bringen. Immer wenn ich mit meinem Rad durch die Lübecker Straße fahre freue ich mich, dass die Kolleg*innen und die Verwaltung sich des Themas angenommen haben. 

Zum anderen ging es um den Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, allgemein besser bekannt als Planungsverband Seewiesen. Ich habe mich seit Jahren gegen das Projekt engagiert. Es war der Grund, der mich in die Politik gebracht hat.
Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, den Planungsverband aufzulösen. Rathjensdorf wird voraussichtlich Mitte Oktober über das Thema abstimmen.
Ich hab mal in meinem Blog nachgesehen. Den ältesete Beitrag mit Bezug auf den Planungsverband hab ich in meinem Beitrag vom 02. Februar 2008 gefunden.
http://www.ingo-buth.de/2008/02/20/ratsherr-dietz-zuruckgetreten-verkauft-wird-trotzdem/
Ich bin mir aber sicher, dass ich mich bereits vorher mit dem Thema befasst habe. 

Meine letzte Sitzung als Ausschussvorsitzender

Die SPD Fraktion hat eine Umbesetzung des Hauptausschusses beschlossen. Dazu gibt es für die Ratsversammlung am Mittwoch einen Antrag, der aber noch nicht im Bürgerinformationssystem freigeschaltet ist. Der Hauptausschuss wird umbesetzt, ich werde ihn verlassen. Außerdem wird der Sitz im Verwaltungsrat der Stadtwerke neu besetzt. 
In der Sitzung des Hauptausschusses habe ich heute eine persönliche Erklärung das abgegeben:

“Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Sie sind nach der letzten Kommunalwahl dem Vorschlag der SPD Fraktion gefolgt und haben mich in der Ratsversammlung zum Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt.
Dies wird aller Voraussicht nach die letzte Sitzung des Hauptausschusses sein, die ich leite.
Ich habe diese Funktion nie angestrebt und sie übernommen, weil ich darum gebeten wurde.
Ich habe das aus Pflichtgefühl gemacht.
Meine Ausschussleitung versuchte ich so neutral auszuüben, wie es mir möglich war.
Sollte ich dabei jemandem auf die Füße getreten haben, dann im Eifer der politischen Auseinandersetzung. Sollte noch etwas offen sein, dann bitte ich um Entschuldigung.

Sie können mir glauben, dass ich mein politischen Engagement immer an dem ausgerichtet habe, was ich für das Beste für Plön hielt.  

Sie haben in der letzten Zeit sicher bemerkt, dass ich in Sachfragen nicht immer die Position meiner Fraktion teilen konnte.
Aus diesem Grund wird die SPD Fraktion in der nächsten Ratsversammlung vorschlagen, mich vom Amt des Vorsitzenden des Hauptausschusses zu entbinden, und das ist für mich nachvollziehbar.

Es ist ohnehin üblich, das die Fraktion, die den Zugriff auf den Hauptausschuss hat, den Vorsitz mit ihrer Fraktionsspitze besetzt.
Schon alleine deshalb möchte ich Sie bitten, dem Vorschlag der SPD-Fraktion in der Ratsversammlung zu folgen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und für Ihre Zusammenarbeit.

Mein designierter Nachfolger ist Herr Landschoff, für mich soll Frau Hansen in den Hauptausschuss nachrücken. Ich wünsche beiden viel Glück und Erfolg.”

Verfahren zur Auflösung des Planungsverbands Seewiesen läuft

Der Planunsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf – besser bekannt unter seinem vorherigen Namen „Seewiesen“ – hat den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan aus dem April 2013 in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 aufgehoben. Damit ist der die Voraussetzung für seine Fortführung entfallen.
Der Planungsverband kann sich aber nicht selber auflösen. Dafür müssen die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Juli 2006 aufheben. Zudem muß die Gebietsänderung rückgängig gemacht werden. Seinerzeit hatte die Gemeinde Rathjensdorf Flächen an die Stadt Plön übertragen, um auf den Seewiesen ein Neubaugebiet realisiert zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung stimmte der Vorlage zur Abwicklung des Verbandes einstimmig zu.
Da nicht nur Aspekte der Stadtentwicklung, sondern auch Vertragsfragen betroffen sind, wird der Vorgang am Montag auch in der Sitzung des Hauptausschusses auf der Tagesordnung stehen.
Die endgültige Entscheidung für Plön fällt am Mittwoch in der Ratsversammlung. 
Auch Rathjensdorf muss eine entsprechende Entscheidung herbeiführen, sofern das noch nicht erfolgt ist. 

Der SteP legt sich beim Standort für das Obdachlosenheim fest.

Bereits in der Einwohner*innensprechstunde wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung  (SteP) die Frage des Standortes für den Neubau des Obdachlosenheimes aufgeworfen. Der Ausschuss sollte über den Standort eines Neubaus „Am Rodomstor“ beschließen, nachdem der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) bereits die Notwendigkeit festgestellt hatte. Der Hauptausschuss (HA) hat – vorbehaltlich der Entscheidung des SteP – bereits die erforderlichen Mittel für den im Haushalt 2022 bereit gestellt.
Vorweg: Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Pflichtaufgabe, die von den Kommunen zu leisten ist. Das ist in der Beratung vielleicht nicht deutlich genug gemacht worden.

Ein Anwohner und eine Anwohnerin stellte die Eignung des Platzes in Frage. So wurde vorgerechnet, dass der Erwerb des Grundstückes mit 450.000,- € relativ teuer sei und der Neubau mit 1200 qm Wohnfläche bei einem Preis für 4000,- € pro qm bei 5 Mio liegen dürfte.
Es bestehen zudem Bedenken, dass das Verhalten der Obdachlosen zu einem ständigen Ärgernis werden könnte und den Betrieb des Kindergartens, der Stadtbücherei und des sozialen Dienstleistungszentrums beeinträchtigen könnte. Es wurde auch auf die häufigen Einsätze von Polizei und Feuerwehr am jetzigen Standort hingewiesen. 
Es wurde der Vorschlag gemacht, die Obdachlosen als Zwischenlösung in Containern unterzubringen und das Gebäude in der Gartenstraße durch den Neubau eines Obdachlosenheimes zu ersetzen. Darüber hinaus wurde auch der Vorschlag gemacht, das neue Obdachlosenheim im Bereich des Seehofes anzusiedeln.

Herr Wegener (CDU) verwies später in der Diskussion auf einen früheren Beschluss des Ausschusses, den Standort Gartenstraße weiter zu untersuchen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Herr Rose (SPD) ergänzte, dass der genannte Beschluss aber auch vorsieht, andere Standorte zu betrachten.
In der Diskussion wurde dann im Bezug auf den Standort Seehof ausgeführt, dass es nicht zulässig ist, Obdachlose an den Rand der Stadt und der Gesellschaft zu drängen, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte, dass der Flächennutzungsplan an der Stelle ausdrücklich nur eine touristische Nutzung zuließe. Die sei auch in Abstimmungsgesprächen von der Landesplanung und dem Kreis klargestellt worden.

Ich habe ausgeführt, dass sich nach dem von Herrn Wegener erwähnten Beschluss die Möglichkeit aufgetan hat, im Bereich Gartenstraße mehrere Grundstücke zusammenzufassen. Dort könnte Mietwohnungsbau betrieben werden, einschließlich des Baus von Sozialwohnungen. Schließlich sei allen Mitgliedern des Ausschusses bekannt, dass in den kommenden Jahren viele Wohnungen aus der Sozialbindung fallen werden. Ich habe betont, dass im Bereich Bahnhofstraße und Gänsemarktviertel zahlreiche Eigentumswohnungen entstehen werden. Es sei aber auch erforderlich, bezahlbare Mietwohnungen bereit zu stellen, um die Menschen versorgen zu können, die sich keine Eigentumswohnung leisten können. In der Gartenstraße bietet sich jetzt die Chance, 40 bis 60 Wohnungen zu bauen.
Bezüglich der erwähnten Baukosten erwähnte Herr Homeyer, der in Vertretung des Bürgermeisters für die Verwaltung das Wort ergriff, dass er die Zahlen so erst einmal nicht bestätigen könne und es sich um reine Vermutungen handelt. Zudem würden voraussichtlich Zuschüsse in Anspruch genommen werden können.
Frau Meyer griff bereits in der Einwohner*innenfragestunde den von mir erwähnten Begriff „Housing First“ auf und erläuterte, dass dieses Programm Zuschüsse für den Bau und eine Betreuung durch Sozialarbeit vorsieht.

Der Vorschlag der Verwaltung für den Standort „Am Rodomstor“ wurde mit 7 Ja- bei 3 Gegenstimmen angenommen.

Ich kann die Bedenken der Anwohner*innen durchaus verstehen. Auf der anderen Seite sehe ich aber auch die Notwendigkeit, Miet- und Sozialwohnungsbau zu ermöglichen. Daraus ergibt sich eine Abwägungsfrage. Mich hat die Standortdiskussion heute, anders als den Kollegen Wegener, nicht überrascht. Der Standort ist in der Vergangenheit schon in mehreren Sitzungen beraten worden und von daher waren mir auch die Argumente für und wider im wesentlichen bekannt. Das Für und Wider habe ich für mich schon länger abgewogen und es wurde nichts vorgebracht, was mich in meiner Meinung umgestimmt hat. Daher habe ich für den Standort gestimmt. 

Keine Parkplätze, aber zusätzliches Personal? Das Ortsentwicklungskonzept in der Diskussion

In der kommenden Ratsversammlung am 21. September soll das Ortsentwicklungskonzept (OEK) von der Ratsversammlung beschlossen werden.

Inhaltlich gibt es zwei Punkte, die ich für völlig falsch halte.
Erstens: Es sieht als mögliche Option eine autofreie Innenstadt oder zumindest eine Reduzierung der Parkplätze in der Innenstadt vor.
Zweitens: Es empfiehlt die Schaffung einer weiteren Stelle (70-100%) in der Verwaltung, die sich um die Umsetzung des OEK kümmern soll.

Zudem habe ich den Eindruck, dass das Planungsbüro das Konzept in großen Teilen kopiert hat, ohne es ausreichend zu überarbeiten. Wie sonst kann es sein, dass dort vom Dorfleben oder der Anbindung an die A 23 – das ist die Westküstenautobahn – geschrieben steht.
Gleichzeitig stellt sich damit die Frage, ob das Konzept von der Verwaltung wirklich sorgfältig genug geprüft wurde und warum die Fehler den Kolleg*innen in der Sitzung des SteP, in der es beschlossen wurde, nicht aufgefallen sind. Wen es interessiert, am Ende des Beitrages bringe ich weitere Beispiele.

Zum Thema Parkplätze
Eine Reduzierung von Parkplätzen in der Innenstadt lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt kategorisch ab. In dem Punkt bin ich mit meiner Fraktion nicht einer Meinung.
Ich bin vielmehr der Ansicht, und damit stehe ich nicht alleine, dass unsere Innenstadt mit ihrer Fußgängerzone relativ gut funktioniert, zumindest im Vergleich zu anderen Kommunen in der Umgebung. Das liegt aus meiner Sicht daran, dass sie zum Einen nicht zu groß und zum Anderen auch für Menschen aus dem Umland gut erreichbar ist. Plön ist für das Umland ein zentraler Ort (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums). Die Stadt hat auch eine Versorgungsfunktion für die Bewohner*innen im Umland, einschließlich Dienstleistungen und medizinischer Betreuung. Solange die Verkehrswende nicht wesentlich weiter vorangekommen ist, sind die Menschen aus den umliegenden Gemeinden auf die Nutzung des Autos angewiesen und damit auch auf Parkplätze. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass noch mehr Kaufkraft nach Schwentinental oder ins Internet abwandert.
Ganz ähnlich sieht es für den Fremdenverkehr aus. Besonders für Tagesgäste hat die Nutzung des Autos eine relativ hohe Bedeutung.
Parkplätze haben für Plön eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, und eben nicht nur im Bezug auf die Parkgebühren.

Zum Thema Personal
Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass der Personalkörper der Verwaltung so klein wie möglich, aber so groß wie nötig ist. Dabei betrachte ich auch die Aufgaben. Die Kernverwaltung ist unverzichtbar. Sie ist so auszustatten, dass sie die Pflichtaufgaben erfüllen kann. Daher habe ich mich beim Stellenplan 2022 auch dafür ausgesprochen, hier den Personalkörper anzupassen und zusätzliche Stellen zu schaffen.
Andere Aufgaben sind eher freiwillig. Hier ist aus meiner Sicht ein strenger Maßstab anzulegen, weil Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde mit 11.2 Mio Euro Schulden ist. Daher habe ich mich bereits dafür eingesetzt, die Stelle des Klimafolgenmanagements aus dem Stellenplan 2022 zu streichen. Hierfür fand ich eine Mehrheit, wenn auch nicht die Zustimmung meiner Fraktion.
Für die Einrichtung der Stelle eines „Kümmerers“, und so steht es im Konzept, sehe ich weder eine Notwendigkeit noch eine Verpflichtung. Das ist für mich, genau wie die Koordinierung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, eine Querschnittsaufgabe und von allen Angehörigen der Verwaltung bei ihren Überlegungen und Entscheidungen mit zu berücksichtigen.

Beide Punkte, eine mögliche Personalaufstockung und eine mögliche Reduzierung der Parkplätze fallen eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses. Daher habe ich das Thema „Ortsentwicklungskonzept, Beratung und Beschluss über Aspekte, die in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fallen“ als Tagesordnungspunkt 9 auf die Tagesordnung der Sitzung des letzten Hauptausschusses am 29. August gesetzt.

Dazu habe ich in meiner Email vom 16. August 22:59 eine „… zwischen Kämmerei und Wirtschaftsförderung abgestimmte Stellungnahme unter Berücksichtigung einer im Konzept bereits angedeuteten Stellenmehrung.“ von der Verwaltung erbeten. Diese Stellungnahme lag mir bis zum Sitzungstermin am 29. August 2022 nicht vor, sie war auch nicht im Ratsinformationssystem eingestellt.
Weiterhin habe ich am 22. August um 22:40 zwei Anträge zu dem Tagesordnungspunkt an die Verwaltung und meine Kolleg*innen übermittelt. Diese Anträge wurden ebenfalls nicht im Ratsinformationssystem eingestellt.

Von daher habe ich Verständnis für die Kolleg*innen, dass sie sich nicht ausreichend informiert fühlten und mehrheitlich dem Antrag von Herrn Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) folgten, der die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt hatte. Damit haben sie die Diskussion aber nur auf die nächste Ratsversammlung verschoben.

Das ist sehr bedauerlich. Da ist es fast nur ein Nebenaspekt, dass wir in der Ratsversammlung voraussichtlich ein Konzept zur Genehmigung vorgelegt bekommen, das zahlreiche inhaltliche Fehler hat.
Vielleicht ein wenig zur Vorgeschichte:
Am 13. Juli 09:51 wurde der Entwurf zum Endbericht des Ortsentwicklungskonzeptes an die Lenkungsgruppe geschickt. Damit verbunden war die Bitte um Rückmeldungen bis zum 07. August 2022.
Ich bin nicht Mitglied der Lenkungsgruppe.
Die Mail der Verwaltung wurde am 13. Juli um 10:12 – allerdings ohne den Anhang – von meinem Fraktionsvorsitzenden an mich weitergeleitet. Zu dem Zeitpunkt waren Ferien und ich befand mich auf einer Ruderwanderfahrt und im Anschluß habe ich bis zum 28. Juli eine Jugendgruppe nach England begleitet.
Drei Wochen in den Sommerferien halte ich für eine vernünftige Mitprüfung als zu knapp bemessen.
Am 08. August 13:19 bat ich die Verwaltung per Mail um Terminverlängerung.
Am 09. August um 15:00 wurde mit eine Terminverlängerung bis zum 12. August eingeräumt.
Am 11. August um 22:04 habe ich dann meine Mitprüfbemerkugnen an die Verwaltung geschickt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nicht klar, ob zumindest die von mir als Fehler erkannten Punkte im Entwurf berichtigt wurden. Die Aussage im Hauptausschuss lautete „Nein“.  Ein Kollege meinte, man könne dem Entwurf ja eine Korrekturliste beilegen und die dann mit beschließen. Ich denke, ein qualifiziertes Planungsbüro sollte in der Lage sein, 26 Prüfbemerkungen im Zeitraum vom 11. August bis zum 21. September auf die Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Korrekturen einzuarbeiten.

Beispielhaft möchte ich einige meiner Prüfbemerkungen aufführen:

Seite 9, letzter Absatz: „… Die Auftragsvergabe erfolgte im Dezember 2022, der Projektzeitraum wurde von Dezember bis September 2022 angesetzt. “
Anmerkung: Die Auftragsvergabe muss vor dem Dezember 2022 erfolgt sein.
Auch der Projektzeitraum ist nicht schlüssig.
Vorschlag: Prüfung und Korrektur.

Seite 23, erster Absatz:
Anmerkung
: Es werden die Autobahnanschlüsse an die A 21 und A 23 genannt,
Ein wesentlicher Anschluß ist aber auch der Anschluss an die A1, der in gut 20 Minuten erreicht werden kann.
Ggf. wäre hier auch noch der Anschluss an die A 210 (Kiel-Rendsburg zu erwähnen), die den Anschluß an die A7 in Richtung Norden sicherstellt.
Warum der Anschluß an die A 23 (Heide Hamburg) in diesem Absatz genannt wird, erschließt sich mir nicht.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur

Seite 26, erster Absatz: „… gibt es diverse Nahversorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie ein Gewerbegebiet an der B76 in Richtung Kiel.“
Anmerkung: Es müßte sich um das Gewerbegebiet an der B 430 in Richtung Lütjenburg handeln.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur.

 

Seite 27, Zweiter Absatz: „… Durch Umnutzung von bestehenden öffentlichen (und privaten) Flächen und Bestandsgebäuden sollte mittelfristig Wohnraum gewonnen werden.“
Anmerkung
: Die Aussage ist wenig konkret. Es muss nicht mittelfristig Wohnraum geschaffen werden, sondern kurzfristig. Zudem fehlt mir hier das Wort „Innenraumverdichtung“ und ggf. der Hinweis darauf, dass auch eine aktive Planung der Innenraumverdichtung zumindest als Option zu betrachten ist. Beispielsweise sind die Überlegungen der Zusammenfassung von Grundstücken im Bereich Gartenstraße zu nennen, bei deren Umsetzung 40 – 60 Wohneinheiten entstehen können.
Vorschlag: Überarbeitung. 

Seite 28, erste Spalte, soziale und behördliche Einrichtungen/Treffpunkte:
Anmerkung: Wenn ich das richtig sehe, dann ist das Soziale Dienstleistungszentrum und das Mehrgenerationenhaus ein und dasselbe.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur

Seite 28, zweite Spalte, Kinderbetreuung/Schulen:
Anmerkung: Es werden 3 Grundschulen aufgeführt. Als Grundschulen sind mir lediglich die Breitenau- und die Rodomstorschule bekannt.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur 

Seite 32, erster Absatz: „Es gibt eine Vielzahl privater Unterkünfte, wenige Hotels und 2 Campingplätze, …“
Anmerkung: Mit ist nur ein Campingplatz auf dem Plöner Stadtgebiet bekannt, Spitzenort. Der Campingplatz Ruhleben liegt m.E. auf dem Gebiet der Gemeinde Bösdorf.
Ergänzend halte ich es für erwähnenswert, den Wohnmobilstellplatz zu erwähnen, da er einen eigenen Standort hat, auch wenn er vom Inhaber des Campingplatzes Spitzenort betrieben wird. Die Jugendherberge als zweitgrößter Übernachtungsbetrieb verdient ebenfalls eine Erwähnung.
Vorschlag: Überarbeitung.

Seite 60, Ausgewählte Meinungen: „Ein Lärmschutz entlang der Bundesstraße“
Anmerkung: Dies ist eine ausgewählte Meinung eines Mitgliedes der Lenkungsgruppe.
10 Stimmen sprachen sich beim Beteiligungstermin eindeutig gegen Lärmschutzwände aus. Das sollte eher als Meinungsbild im Ortsentwicklungskonzept berücksichtigt werden. Bedeutsam wären Lärmschutzmaßnahmen entlang aller Bundesstraßen, die durch die Stadt führen.
Vorschlag: Überarbeitung.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

 

 

Neuauflage der Diskussion über die Einrichtung einer Stelle für das Klimaanpassungsmanagement ist vorprogrammiert.

Im August wurde der Stellenplan der Stadt Plön erst im Hauptausschuss und danach in der Ratsversammlung beraten und beschlossen. Kern eines veritablen politischen Streits war die Streichung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement.

Die Einführung eines Klimaanpassungsmanagementes wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen. Damit verbunden war die Einstellung eines/-er Klimaanpassungsmanagers/-erin. Die Stelle sollte für 2 Jahre mit 80% gefördert werden.

Der GUT hat damit einen Beschluss gefaßt, der Einfluß auf den Personalumfang der Stadtverwaltung hat. Er hat die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beschlossen.
Die Entscheidung über den Personalumfang der Verwaltung ist aber ganz eimutig eine Kernaufgabe des Hauptausschusses. Damit entsteht aus meiner Sicht das zwingende Notwendigkeit, den Hauptausschuss an der Entscheidung rechtzeitig zu beteiligen.
Das ist bis zum Anfang dieses Monats aber nicht erfolgt. Daher kam es am 8. August auf der Sitzung des Hauptausschusses zu einer lebhaften Diskussion um diese Stelle.
Dort habe ich die Position vertreten, dass Ergreifung der Maßnahmen für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine Querschnittaufgabe sind, die durch die Kernverwaltung mit ihren durchaus qualifizierten Mitarbeiter*innen zugerledigt werden kann und muss.

Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde mit einem Schuldenstand von gut 11 Millionen Euro. Die Personalkosten belaufen sich auf über 2 Millionen Euro pro Jahr. Um die Personalkosten im Griff zu behalten vertrete ich seit Jahren die Auffassung, dass der Personalumfang der Verwaltung so ausreichend wie nötig, aber so klein wie möglich gehalten werden muß.

In der Sitzung des Hauptausschusses Anfang August haben wir beschlossen, den Personalumfang in der Kernverwaltung anzuheben, um dem Aufgabenzuwachs gerecht zu werden. Diese Entscheidung trage ich in vollem Umfang mit.

Hingegen habe ich das Erfordernis hinterfragt, einen Stellenaufwuchs im Bereich Tourismus mitzutragen. Zweifel an dem Erfordernis, hier den Personalumfang zu erweitern, hatte nicht nur ich.

Vor allem aber habe ich das Erfordernis hinterfragt, eine Stelle für das Klimaanpassungsmanagement zu schaffen. Ich habe das bereits im GUT getan, der GUT hat aber mit Mehrheit anders entschieden. Das ist sein gutes Recht.
Daher habe ich die Frage der Stellenmehrung noch einmal im Hauptausschuss thematisiert. Der Hauptausschuss hat sich gegen den Aufwuchs des Personalumfangs durch die Stelle eines Kimaanpassungsmanagements ausgesprochen und die Stelle aus dem Stellenplan gestrichen.
Das ist sein gutes Recht als Ausschuss, weil es in seiner Zuständigkeit liegt und er eine Koordinierungsfunktion hat.

In der Ratsversammlung am 17. August wurde dann abschließend über den Haushalt und den Stellenplan beraten und entschieden. Dort wurde von meiner Fraktionsvorsitzenden der Antrag gestellt, die Stelle des Klimaanpassungsmanagements wieder in den Stellenplan aufzunehmen. Dieser Antrag kann in der Ratsversammlung gestellt werden und dagegen ist nichts einzuwenden. Der Antrag – in dieser Frage teile ich ausdrücklich nicht die Auffassung meiner Fraktion – wurde abgelehnt (mit 10 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen). Ich habe wegen einer Urlaubsreise nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Ganz offensichtlich wurde der Verfahrensablauf bereits im GUT in der vergangenen Woche thematisiert. Dazu kann ich nichts sagen, weil ich noch im Urlaub war und das Protokoll noch nicht vorliegt.
In der Sitzung des Hauptausschuss am Montag haben sich der Vorsitzende des GUT, Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) und die Umweltbeauftragte Frau Dahmke erneut kritisch geäußert.
Das ist in Ordnung, auch wenn vor zwei Wochen ein Beschluss in der Ratsversammlung gefasst wurde.
Weil ich mich durch beide Beiträge angesprochen fühlte, habe ich die Kritik erwidert, erspare es mir aber, den Verlauf der Diskussion jetzt wiederzugeben. Ich möchte nur noch einmal klarstellen, dass ich:
1. der festen Überzeugung bin, dass es einen natürlichen Klimawandel gibt
2. der festen Überzeugung bin, dass die derzeitige Entwicklung des Klimas maßgeblich durch die Menschheit beeinflußt ist, vor allem durch die Nutzung fossiler Brennstoffe.
In Folge dessen ist es unumgänglich, den CO2 Ausstoß zu reduzieren.

Der Hinweis, dass meine Argumentation an die Argumentation US-amerikanischer Republikaner erinnern würde, ist völliger Unfug. 
Ich stelle den Klimawandel nicht in Frage und sehe auch unsere kollektive und persönliche Verantwortung, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Das ist eine globale Frage.
Die Antwort liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen und auch der Stadt.

Ich entziehe mich der Verantwortung nicht. Für mich habe ich bereits vor 40 Jahren erste Konsequenzen gezogen. Seit der Zeit fahre ich – sofern es möglich ist – mit dem Fahrrad. Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren meiner Dienstzeit bei Dienstreisen im Inland bewußt auf Inlandflüge verzichtet und für weitere Strecken fast nur die Bahn genutzt, zum Teil auch für Auslandsdienstreisen. Seit drei Jahren beschränke ich mich auf einen Urlaubsflug pro Jahr und kompensiere den CO2 Ausstoß bei Athmosfair.
Im kommenden Monat rüste ich mein Haus mit einer Photovoltaik-Anlage aus, obwohl sich das bestenfalls (bei Anschaffung eines E-Autos und einer deutlichen Steigerung der Strompreise) in 14 bis 20 Jahren amortisiert. Aber ich tue das, weil ich es mir leisten kann, meinen CO2 Fußabdruck auf dieser Welt zu verringern. Vielleicht ist es nicht genug, aber ich bin lernfähig.

Die Stadt plant derzeit die Einrichtung eines Nahwärmenetzes. Auch das unterstütze ich grundsätzlich. Ich trage lediglich die Einrichtung eines Photovoltaik-Feldes auf den Trammer Seewiesen und die Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände des Klärwerkes nicht mit, weil ich das Landschaftsbild an dieser Stelle für ein höhenwertiges Gut halte. 
Darüber hinaus sehe ich es als Grundvoraussetzung an, dass die Anlage zur Nahwärmeversorgung im Kostenrahmen bleibt (10 Mio) und kostendeckend betrieben werden kann. Das ist bisher nicht sichergestellt.

Die Klimaerwärmung wird auch in Plön Folgen haben, das ist unbestritten. Die Folgen abzumildern ist wichtig. Bezogen auf Plön und unsere Handlungsmöglichkeiten ist das aber ein lokales Problem. 

Der Handlungsspielraum eines jeden Einzelnen ist groß. Der Handlungsspielraum der Stadt ist eher gering. Und bei der besagten Stelle geht es nur um Maßnahmen, die in der Stadt ergriffen werden können. Uns muß klar sein, dass der Anstieg des Meeresspiegels ein globales Problem ist, das Handlungsbedarf an unserer Schleswig Holsteinischen Westküste und im Elbebereich erzeugt. Möglicherweise gibt es auch Probleme im Kreis Plön, etwa in den niedrig gelegenen Gebieten an der Ostsee nördlich Schönbergs. Mit Sicherheit erzeugt der Anstieg des Meeresspiegels aber keinen Handlungsbedarf für die Stadt Plön.
Ich wiederhole meine feste Überzeugung, dass notwendige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel von der Verwaltung auch ohne zusätzliche Stelle bewältigt werden können und möchte das begründen.
 
Ich habe mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Platanen (und die Parkplätze) in der Lübecker Straße erhalten werden, weil mir die Bedeutung großer Bäume für das Stadtklima durchaus bewußt war. Es gab Pläne, sie im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zu fällen.
Für derartige Entscheidungen brauchen wir kein Klimaanpassungsmanagement, das weiß eigentlich jedes Kind.

Wir haben bereits im März 2019 beschlossen, Maßnahmen gegen eine zusätzliche Versiegelung des Bodens zu ergreifen oder dessen Versiegelung rückgängig zu machen.
Aus Klimaschutzgründen, aber ohne Klimaanpassungsmanagement.
Passiert ist nur nicht viel, aber das scheint ein Umsetzungsproblem zu sein. Dazu kommt, dass ich den Eindruck habe, dass im Beschlusscontrolling der Selbstverwaltung nicht mit dem nötigen Nachdruck auf die Umsetzung gedrungen wurde.

In der Ratsversammlung von Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen wird, dass man zufrieden sei, wenn die Stellen für das Klimaanpassungsmanagement im Jahr 2023 im den Stellenplan aufgenommen wird. Damit ist die gleiche Diskussion für das kommende Jahr bereits vorprogrammiert.

Die beispielsweise Begründung von Frau Meyer fand ich sehr dünn:

– Das Erfordernis, Energie zu sparen, hat nichts mit dem Management von Folgen des Klimawandels zu tun. Energiesparen ist im Bereich des Klimaschutzes angesiedelt und dafür haben wir bereits ein Management. Zudem sind die derzeit geplanten Maßnahmen zur Energieeinsparung nicht dem Klimawandel, sondern der Gasknappheit in Folge der Sanktionen im Rahmen des Ukrainekrieges geschuldet, aber das nur nebenbei.

– Die Verpflichtung für Kommunen, ab dem kommenden Jahr öffentliche Trinkbrunnen zu schaffen, wurde als zweites genannt. Ich denke, unsere Bauverwaltung oder die Stadtwerke sind in der Lage, Trinkbrunnen aufzustellen, auch ohne dass ihnen ein Klimaanpassungsmanagement zur Seite steht.

Im Hauptausschuss wurde dann von Frau Dahmke noch auf das Phänomen einer Windhose hingewiesen. Ja, das ist ein Wetterphänomen, was es schon immer gab und was im Rahmen des Klimawandels zukünftig häufiger auftreten wird. Aber was genau soll ein städtisches Klimaanpassungsmanagement dagegen tun? Das einzige, was mir einfiele, wäre, Hausbesitzer*innen darauf hinzuweisen, ihre Gebäude ausreichend zu versichern. Brauchen wir dafür zusätzliches Personal? Ich meine nein.

Auch der Hinweis, dass die Äpfel in ihrem Garten durch die Sonneneinstrahlung massiv geschädigt werden, ist sicher richtig. Ich habe daraufhin in meinem Garten nach den Äpfeln geguckt. Die Früchte meines Holsteiner Cox sind zwar klein, aber das waren sie schon immer. Es gibt auch wurmstichige Äpfel, weil ich keine Pflanzenschutzmittel einsetze. Schädigungen durch Sonneneinstrahlungen wie bei den von ihr vorgezeigten Äpfeln konnte ich bei meinen Äpfeln nicht erkennen.
Ich schätze die Arbeit von Frau Dahmke und stelle ihre Aussagen überhaupt nicht in Zweifel.
Die Frage, die ich mir stelle ist aber, was genau ist in diesem Zusammenhang die Aufgabe des städtischen Klimaanpassungsmanagements sein soll. Da bin ich überfragt.

Kurzum, ich halte es nicht für erforderlich, hier eine neue Stelle zu schaffen. Dabei lasse ich auch das Argument nicht gelten, dass diese Stelle gefördert wird und sie lediglich mit 8000,- bis 9000,- Euro zu Buche schlägt. Die Förderung der Stelle ist auf zwei Jahre befristet. Die Stelle ist aber nicht auf zwei Jahre begrenzt. Erfahrungsgemäß werden diese Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt, wobei dann jährliche Personalkosten von um und bei 50.000,- € folgen.

Für eine Fehlbedarfsgemeinde ist das nicht zu vertreten. An der Stelle möchte ich Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen dann auch entschieden widersprechen.
Das Klimafolgenmanagement ist keine Pflichtaufgabe der Stadt sondern ein „nice to have“, wenn man es sich leisten kann.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Verwaltung qualifiziert und in der Lage ist, die Aspekte der Klimaanpassung bei ihrer laufenden Arbeit mit zu berücksichtigen.

Besser heißt nicht gut; Rahmendaten zum Haushalt 2022 und zum Stellenplan

Gestern tagte der Hauptausschuss von 18:30 Uhr bis kurz nach 23 Uhr. 
Für mich als Vorsitzenden des Ausschuss ist das ein Marathon, das durchgehend ein hohes Maß an Konzentration erfordert. Daher werde ich auch nicht ausführlich berichten, sonder ein paar Zeilen weiter unten gleich nur meine Einführung zum Haushalt und zum Stellenplan in den Beitrag kopieren, so wie ich sie halten wollte, aber nicht gehalten habe. 

Der Haushalt ist wichtig, weil nur die finanziellen Mittel, die im Haushalt stehen, auch für die Umsetzung von Beschlüssen und Vorhaben verwendet werden können.
Etwas flapsig zusammengefaßt: “Ohne Moos nix los.”
Daher haben auch einige der Kolleg*innen sich nachdrücklich dafür eingesetzt, für ihre Vorhaben auch die erforderlichen Gelder in den Haushalt einzubringen. Ich neige nicht dazu, Diskussionen zu unterbinden, weil ich es für erforderlich halte, Themen zu erörtern statt sie nur abzunicken, weil Fußball läuft oder zu Hause andere Verpflichtungen auf eine*n warten. Dennoch ist es eine sehr lange Zeit. 
Die wichtigsten Tagesordnungspunkte waren der Stellenplan und der Produkthaushalt der Stadt.
Der Stellenplan ist Teil der Haushaltsberatung. Über ihn wird der Personalumfang der Verwaltung gesteuert.
Darüber hinaus haben wir den Produkthaushalt des Hauptausschusses und den Produkthaushalt der Stadt beraten. Das schließt die Produkthaushalte der beiden anderen Ausschüsse (Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sowie Stadtentwicklung und Planung) mit ein. Der Hauptausschuss hat die Zuständigkeit für den gesamten Haushalt der Stadt. 

Weil es wirklich spät ist, werde ich hier nicht im Detail berichten. Als Überblick vielleicht nur Kurs meine einführenden Worte  in die oben genannten Tagesordnungspunkte, so wie ich sie schriftlich vorbereitet hatte. Da mir meine Notizen zwischen die anderen Unterlagen gerutscht sind, habe ich den Vortrag frei gehalten. Das gesprochene Wort weicht daher vom nachfolgenden Text ab, auch wenn ich die Inhalte im wesentlichen erwähnt habe. 

Zum besseren Verständnis habe ich einige Anmerkungen in Klammern in den ursprünglichen Text eingearbeitet. 

Einleitung zu Stellenplan und Produkthaushalt

Der derzeitige Schuldenstand der Stadt beträgt 11,27 Mio €,
aufgeteilt in: 
8,27 Mio Euro langfristige Darlehen
3 Mio Kassenkredit

Das Eigenkapital wurde im Jahresabschluß 2020 mit
6,7 Mio Euro beziffert.

Der Ergebnisplan aus 2021, so wie er in der Vorlage dargestellt ist, ging für die Jahre 2022 bis 2024 von einem Fehlbedarf von ca 8,5 Mio aus.

Die Einnahmeverbesserungen für die Jahre 2022 bis 2024 reduzieren den Fehlbedarf über die genannten Jahre auf 2,27 Mio €.
Für 2025 wird auf Basis der jetzigen Informationen ein Überschuss von 134.200 € erwartet.

Das sieht besser aus als noch vor einem Jahr gedacht, ist aber nicht wirklich gut, den es gibt nicht kalkulierbare Ungewissheiten, insbesondere:
– Steigende Inflation
– Steigende Personalkosten
– Steigende Energiepreise,
die mit Sicherheit Auswirkungen auf die Haushaltsentwicklung haben werden.

Wenn wir über den Zeitraum 2022 bis 2024 reden, dann müssen wir auch das Quartierskonzept im Auge behalten.
Das Quartierskonzept wurde bislang in keiner Weise in ausreichendem Maße auf seine betriebswirtschaftlichen Aspekte untersucht. Die einzige verläßliche Zahl ist 875.000 €.  Diese 875.000 € müssten mit der Wärmeerzeugung erwirtschaftet werden, um kostendeckend zu arbeiten.
Und wir reden da nicht vom Umsatz, der bei grober Schätzung das 10 bis 20-fache dieser Summe betragen dürfte.

Der Bau der Anlagen für die Wärmegewinnung wird zwar mit 10. Mio gefördert, aber alles, was über diese Summe hinaus geht, wird die Stadt tragen müssen. Wir wissen aus der Zeitung auch, dass das Nahwärmenetz in Preetz ursprünglich mit 9,6 Mio € geplant wurde und jetzt bei ca. 16 Mio liegt.
Für mich ist eine Kostensteigerung für unser Projekt so sicher wie das Amen in der Kirche, die offene Frage ist nur, wie hoch sie sein wird.
Wenn die Anlage dauerhaft defizitär arbeitet, dann besteht kein Anlass, sich über den bescheidenen Überschuss zu freuen, der für 2025 prognostiziert wird.

Wenn wir gleich über den Stellenplan und den Produkthaushalt diskutieren, dann bitte ich, die genannten Rahmenbedingungen im Hinterkopf zu behalten.

Zum Stellenplan:
Die Verwaltung wird gleich detailliert dazu ausführen.
Die wesentlichen Kennziffern sind:
2021: 83,193 Stellen
2022: 106,362 Stellen
Stellenmehrung: 23,169 Stellen

(Anmerkung: Der Baubetriebshof wird aus steuerlichen Gründen mit fast 18 Stellen wieder von den Stadtwerken in die Verwaltung überführt)
Abzüglich der: 17,926 Stellen
für die Übernahme des Baubetriebshof 

(Um das Personal des Baubetriebshofes bereinigter)
Aufwuchs: 5,246 Stellen

Ich übergebe an die Verwaltung mit der Bitte, den Entwurf des Stellenplanes vorzustellen und das Erfordernis für den Stellenaufwachs zu begründen.