Gestern: Haushaltsberatungen im SteP

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Schwerpunkt lag auf der Beratung des Haushaltsentwurfs.
Heute wird er Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten und Tourismus (GUT) über seinen Teilhaushalt beraten.
Am Montag tagt dann der Hauptausschuss, um über den Gesamthaushalt und damit auch über seinen Anteil zu beraten. Die Ausschüsse legen dann ihre Haushaltsentwürfe der Ratsversammlung zur Beratung und zum Beschluß vor. Der Hauptausschuss – zuständig für die Finanzen – wird der Ratsversammlung den Gesamthaushalt mit einer Beschussempfehlung vorlegen.
Die Ratsversammlung soll am 17. August über den Haushalt beraten und beschließen. Wirksam wird der Haushalt aber erst, wenn die Kommunalaufsicht ihn genehmigt hat. Erst dann kann Geld in Maßnahen fließen, für die es keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. 

Die Haushaltsberatung gestern verlief relativ ruhig. Richtige Knackpunkte gab es nicht, auch wenn einige Punkte zur Sprache kamen. Dabei ging es um die Planung einer KiTa am Appelwarder, die Renovierung der 5-Seen Allee und die Bieberhöhe.

Kita-Neubau
Es ist völlig unstrittig, dass vorhandene Kindergartenplätze gesichert und weitere geschaffen werden müssen. Lediglich die Standortfrage ist kontrovers. Die Verwaltung, und augenscheinlich der größte Teil der Selbstverwaltung, sieht als nächsten Standort den ehemaligen Spielplatz im Appelwarder (Im Bereich der früher so genannten Todeskurve). Das Grundstück gehört der Stadt. Für die Errichtung eines Kindergartens an der Stelle ist ein Bebauungsplan erforderlich, der auch im Haushaltsentwurf benannt wurde. Zur Vorbereitung des Bebauungsplanes wurden bereits Vorarbeiten geleistet. Es fanden auch schon Abstimmungsgespräche mit dem Kreis statt. Daher ist der Standort auch ausdrücklich im Haushaltsentwurf genannt. Der Ausschussvorsitzende Meltzer (CDU) hält den Platz allerdings für ungeeignet. Er verwies darauf, dass der GUT den Bedarf feststellen kann, dass aber der SteP aber über den Standort entscheidet. Dabei stellte er fest, dass der Standort der KiTa am Plauer Weg seinerzeit aufgrund der Entscheidung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten festgelegt wurde, und zwar in Verbindung mit einer fehlerhaften Information durch die Verwaltung. Der damalige Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wäre für die Auswahl des Standortes zuständig gewesen und hätte den Platz auf der Rasenfläche gegenüber der alten Hauptschule (jetzt Gemeinschaftsschule) bevorzugt, um ein teilweises Abholzen der ökologisch wertvollen Streuobstwiese zu vermeiden. Aufgrund knappen Zeit war eine Umplanung nicht mehr möglich. Dem Ausschussvorsitzenden wies darauf hin, dass der SteP sich noch nicht für einen Standort ausgesprochen hat und vertrat die Ansicht, dass die Nennung des Appelwarders im Haushaltsentwurf eine Vorfestlegung beinhaltet und er den Standort gegenüber der alten Hauptschule für besser hält. Diese Fläche gehört allerdings dem Schulverband und auch hier wäre ein Bebauungsplan erforderlich. (Ich persönlich vermute, dass es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt und er lediglich geändert werden müßte.)
Damit hat er nicht ganz unrecht, aber ich wies darauf hin, dass der Ausschuss und sein Vorgängerausschuss sich bereits mehrfach für die Fläche am Appelwarder ausgesprochen hätte und dass in einer der nächsten Sitzungen des SteP ein entsprechender Beschluss beraten und beschlossen werden sollte, um Klarheit zu schaffen.
Die Mehrheit der Ausschußmitglieder stimmte für die bestehende Passage im Haushaltsentwurf. Meine Meinung dazu: Die KiTa Plätze am Appelwarder werden nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, weil lediglich zwei bereits bestehende KiTa’s dorthin umgesiedelt sollen.
Daher sollte man darüber nachdenken, mit dem Schulverband in Verhandlungen zu treten, um auch auf dem Gelände gegenüber der ehemaligen Hauptschule ein weiteres KiTa-Gebäude zu errichten.

Auch der B-Plan 65-Düvelsbrook-2 sorgte zum wiederholten Male für Diskussionsstoff. Der Kollege Möller (SPD) betonte, dass der Bebauungsplan Düvelsbrook-2 nicht ausdrücklich im Haushaltsentwurf genannt wurde. Er setzt sich seit einiger Zeit sehr nachdrücklich dafür ein, diesen vor vier Jahren beschlossenen Bebauungsplan endlich fertig zu stellen. Bisher gab es lediglich ein Gutachten, dass aber u.a. vom NABU für unzureichend gehalten wurde. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung haben sich dieser Einschätzung angeschlossen. Seither ist nichts passiert. Die Stadt hat die Planung für das Gebiet Düvelsbrook-2 nicht aktiv vorangetrieben. Der Ausschuss hat es in seiner Prioritätenliste sehr niedrig eingeordnet.
Der Kollege Möller betonte, dass hier etwas geschehen müßte. Der Ausschuss sieht vor, die Prioritätenliste in einer der nächsten Sitzungen erneut zu erörtern und zu aktualisieren.
Meine Meinung dazu: Offenbar besteht von Seiten des Investors und des Grundstückseigentümers kein Handlungsdruck. Bislang ist – bis auf Herr Möller – niemand auf die Stadt zugekommen, um hier den Verfahrensgang zu beschleunigen. Mein Eindruck ist ohnehin, dass im benachbarten Neubaugebiet Düvelbrook-1 der Umweltschutz von einigen nicht so ganz ernst genommen wird. Der Bebauungsplan Düvelsbrook-1 beinhaltet ganz klare Regeln, mit denen Ausgleichsflächen innerhalb des Baugebietes geschaffen werden sollten. Diese Ausgleichsflächen sind nach meiner Beobachtung nie geschaffen oder bereits wieder beseitigt worden. Daher sehe ich das Baugebiet Düvelsbrook-2 durchaus kritisch. Hier gilt es, den Bebauungsplan so aufzustellen, dass erstens kein Nutzungsdruck auf das Seeufer entstehen kann und zweitens Ausgleichsmaßnahmen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern deren Umsetzung auch kontrolliert und umgesetzt wird.
Ich würde die Bearbeitung des Bebauungsplanes Düvelsbrook-2 daher auch in der Prioritätenliste nicht höher einstufen.

Die 5-Seen Allee verbindet den Ortsteil Stadtheide mit Bösdorf. Ihre Straßendecke befindet sich in einem schlechten Zustand. Seit einigen Jahren bringt die Verwaltung immer wieder die Instandsetzung der Straße in die Haushaltsentwürfe ein. Seit einigen Jahren streicht der Ausschuss den Haushaltsansatz. So auch in diesem Jahr für den Haushalt des Jahres 2022.
Der Ansatz lag bei etwas 240.000,- €, wobei der Kreis 40.000,- € zugeschossen hätte.
In diesem Jahr hat die CDU den Antrag auf Streichung eingebracht, der mit großer Mehrheit – ich kann mich nicht ganz genau erinnern, ob es einstimmig war – angenommen wurde.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) merkte in der Diskussion an, dass die Fahrradwege an der Straße nicht mehr den heutigen Ausbaustandards entsprechen. Von ihr kam die Anregung, die Straße so auszubauen, dass sie als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann, wenn sie denn überhaupt ausgebaut wird.
Meine Meinung dazu: Die Straße lag bis zur Auflösung der Pionierkaserne 1994 im militärischen Sicherheitsbereich und konnte von der Plöner Bevölkerung nicht genutzt werden. Sie ist heute zwar eine Abkürzung zwischen Plön und Bösdorf, aber es kann Autofahrer*innen durchaus zugemutet werden, über die Bundesstraße und die Straße nach Malente zu fahren. Eine Instandsetzung der Straße ist nicht zwingend erforderlich. Eine Schließung der Straße für den Verkehr von Autos und Motorrädern wäre vielmehr wünschenswert, weil die Strecke durch den ökologisch wertvollen Stiftungswald führt und bereits heute bei gutem Wetter überwiegend von motorisierten Ausflüglern genutzt wird. Der Verkehrslärm beeinträchtigt den Wert dieses Naherholungsgebietes erheblich und vermutlich sind auch die ökologischen Belastungen durch den motorisierten Verkehr nicht unerheblich. Für Fußgänger*innen und Radfahrende wiederum sollte der Weg offen gehalten werden. 

Für die Bieberhöhe soll eine „Genese“ erstellt werden, in der – gefördert durch den Denkmalschutz – die Baugeschichte aufgearbeitet werden soll. Dafür sind ca. 5000,- € angesetzt, an denen der Denkmalschutz sich zur Hälfte beteiligen würde. Die Summe würde im Haushalt untergehen, aber es sind Folgekosten zu befürchten.
Über die Bieberhöhe wurde bereits vor Jahren beraten. Dabei ging es darum, dass von der „Initiative Bieberhöhe“ gefordert wurde, den Weg von der Prinzenstraße zur Bieberhöhe wieder begehbar zu machen. Er war vorher gesperrt worden, weil er nicht mehr sicher begangen werden konnte. Die „Initiative Bieberhöhe“ machte dann von sich reden, als sie schon mal selbst auch auf fremden Grundstücken ungefragt Hand anlegte.
Eine damalige Kostenschätzung lag, wenn ich mich richtig erinnere, bei 60.000,- €. Das wird heute eher mehr sein. Das war in einer Zeit, als man den Sportvereinen die Zuschüsse für die Jugendarbeit zusammen gestrichen hatte, nicht zu vertreten.
Meinem Antrag, den Posten aus dem Haushaltsentwurf zu streichen, wollte aber keine*r der Kolleg*innen folgen.
Meine Meinung dazu: Die Ausgabe ist  unnötig, zumal es bereits eine Art „Genese“ gibt. http://www.bieberhoehe.de/Geschichtliches

Ich halte es für überflüssig, hier Geld auszugeben, weil abzusehen ist, das daraus Folgekosten im hohen fünfstelligen Bereich erwachsen, die mit Geld zu bezahlen sind, das die Stadt nicht hat.
Die Pflege des Ehrenmales und den Erhalt des „Kreuzes des Ostens“ läßt sich weiterhin auch ohne „Genese“ bewerkstelligen.

Der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf leitet seine Auflösung ein.

Gestern, am Mittwoch, dem 29, Juni 2022, tagte der „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“, besser bekannt als „Planungsverband Seewiesen“.
Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 aufzuheben. Darüber hinaus soll die Verwaltung die weiteren Schritte zur Aufhebung des Planungsverbandes in die Wege leiten.

Der Planungsverband kann sich allerdings nicht selber auflösen.
Die Ratsversammlung in Plön und die Gemeindevertretung von Rathjensdorf müssen die Auflösung sowie einen Auflösungsvertrag beschließen.
Darüber hinaus muss der Gebietsänderungsvertrag zwischen Plön und Rathjensdorf rückabgewickelt werden.
Die Kommunalaufsicht des Kreises und das Innenministerium sind am Verfahren zu beteiligen.

Erste Planungen zur Bebauung der Seewiesen gab es bereits 1995. Sie scheiterten. Das Scheitern führte seinerzeit zu Verwerfungen im Dorffrieden.
Gut 10 Jahre später wurden erneut Planungen aufgenommen, die aus verschiedensten Gründen nicht voran kamen. Daher wurden jetzt die notwendigen Schritte beschlossen, um dieses Projekt endgültig zu beenden.

Ich habe mich über 10 Jahre dafür eingesetzt, dass das typische Stadt- und Landschaftsbild an dieser Stelle erhalten bleibt.

Für den Tourismus – Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in unserer Region – ist deren Erhalt in Verbindung mit einer intakten Natur eine wesentliche Grundlage. 

Zudem ist der Spaziergang um den Trammer See für viele Plöner und Plönerinnen ein wichtiges Naherholhungsziel, im Bezug auf seine Bedeutung durchaus mit dem Weg um den Schöhsee vergleichbar. Das sollte man im Bezug auf die Lebensqualität vor Ort auf keinen Fall unterschätzen.

Ebenso wichtig war für mich, dass die Stadt bei der Umsetzung des Projektes nach meiner Einschätzung dauerhaft draufgezahlt hätte. Die Folgekostenberechnung hatte zwar eine ausgeglichene Bilanz aufgezeigt, aber das hat mich nicht überzeugt. Häufig zeigt sich, dass derartige Berechnungen oder Abschätzungen sich als zu optimistisch erweisen. Beispielhaft möchte ich die Kostenentwicklung nach dem Umbau des Plönbades nennen.

Darüber hinaus ist es ein Ziel der Raumplanung/Raumordnung, die Zersiedeln der Landschaft und die Versiegelung von Flächen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Daher gilt die Maxime: Innenraumverdichtung vor Ausweisung neuer Gebiete im Außenbereich. In dem Rahmen wurden Innenraumpotentialanalysen für Rathjensdorf und Plön erstellt. Die Analyse für Rathjensdorf wies damals lediglich 3 potentielle Bauplätze aus, was nachweislich nicht korrekt war und bei mir den Eindruck erweckte, dass der Inhalt des Dokumentes interessengeleitet war.
Die Analyse für Plön wies eigentlich ein ausreichendes Potential aus, lediglich für den Bereich „Einfamilienhäuser“ wurde zusätzlicher Bedarf erkannt, um eine ausgeglichene Bevölkerungsstruktur herbeizuführen. Für mich wenig überraschend deckte sich der Wert für den Bedarf mit der Anzahl der Grundstücke, die der Stadt Plön auf den Trammer Seewiesen zugerechnet wurden.
Hinzu kommt, dass die Realisierung von Wohneinheiten das seinerzeit ermittelte Potential für Plön wohl bereits überschritten hat. 

Wirtschaftliche Betrachtung dämpft Euphorie für das Quartierskonzept und die Massenalgenanlage

Auf der Sitzung des gestrigen Hauptausschusses ging es um die Massenalgenkulturanlage auf der  Kläranlage Plön (MAKKAP) in Verbindung mit der Nahwärmeversorgung des Quartiers Plön-West.
Der Beschluss, den Förderantrag für MAKKAP und Nahwärmeversorgung einzureichen wurde am 28. Februar 2022 getroffen. Gleichzeitig wurde beschlossen, ein externes Risikomanagement nach ISO 310000 einzurichten.
Heute wurde einstimmig beschlossen, Mittel für eine wirtschaftliche Risikobewertung in den Haushalt 2022 einzustellen. Die Risikobewertung ist die Voraussetzung die Einrichtung des Risikomanagements.

Die Risiken des Projektes wurden in Redebeiträgen mehrerer Redner, mich eingeschlossen, heute noch einmal aufgeführt, wobei vielfach Argumente vorgebracht wurden, die ich in der Vergangenheit bereits vorgebracht habe. 
– Das Vorhaben MAKKAP/Nahwärme ist zu 100 % auf Förderfähigkeit ausgelegt, nicht auf Wirtschaftlichkeit.
– Das Vorhaben soll 10 Millionen Euro kosten und wird zu 100 % gefördert.
– Das finanzielle Risiko für Mehrkosten trägt die Stadt zu 100 %.
Das Risiko von Mehrkosten ist offensichtlich. Öffentliche Projekte werden in der Regel teurer als veranschlagt. Zudem sind die Kosten für Baumaßnahmen seit der ersten Kostenschätzungen vor ca 1 1/2 Jahren deutlich gestiegen.
– Der Betrieb der Anlage wird pro Jahr über 800.000,- € kosten, die durch den Verkauf von Wärme erwirtschaftet werden müssen. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob das realisierbar ist.
– Die Kosten für den Bau des Nahwärmenetzes im Quartier sind noch nicht bekannt.
– Es ist auch völlig offen, wer das Nahwärmenetz im Quartier künftig betreibt.
– Es ist nicht bekannt,
erstens: wie viele Gebäude angeschlossen werden und wie groß der Bedarf an Wärme ist und
zweitens, über welchen Zeitraum sich die Gebäude anschließen werden.
Damit ist auch nicht abschätzbar, welchen Preis die Verbraucher*innen damit zu zahlen haben und wie hoch die Anschlußquote sein wird.
– Nahwärmenetze sind sinnvoll, wenn es sich um Neubaugebiete mit energetisch hochwertigen Gebäuden handelt, in denen eine Anschluß- und Nutzungspflicht besteht. Dann läßt sich die Erzeugung der Wärme und die Auslegung der Anlagen aufeinander abstimmen. Für Quartiere mit überwiegendem energetisch nicht saniertem Altbaubestand sieht das ganz anders aus.
– Die Anlage ist eine Versuchsanlage.
– Die kritische Stellungnahme der Wissenschaftlerin Frau Dr, Krambeck wurde nicht gehört obwohl sie die Einleitung von heruntergekühltem und mit Sauerstoff übersättigtem Abwasser in den Kleine Plöner See als überflüssig und potentiell gefährlich bezeichnet hat. Sie wurde zu der entscheidenden Sitzung der Ausschüsse GUT und SteP nicht eingeladen.

Der Bürgermeister stellt für die Verwaltung klar, dass es weitere Fragen geben wird, die durch die Verwaltung zu beantworten sind.
Er betonte, dass es sich auch nicht um eine Versuchsanlage handelt. Im Verwaltungsrat der Stadtwerke wurde am Beispiel der Stadt Lemgo gezeigt, dass es sich um eine funktionstüchtige Anlage handelt.
Ich erwiderte, dass im Verwaltungsrat eine Anlage vorgestellt wurde, die auf eingeführter Technik basiert. Die Massenalgenkulturanlage hätte zwar als kleiner Forschungsaufbau funktioniert, aber auch die geplante Großanlage, die es in der Form noch nirgends gibt, ist ein Forschungsprojekt.
Weiter erläuterte der Bürgermeister, dass die Firma OCF mit der Erstellung eines Sanierungsmanagements beauftragt sei. Dann sei auch eine Aussage zu erwarten, ob die Gesamtanlage wirtschaftlich zu betreiben sei.
Im Verlauf dieses wurde auch klar, dass die Fläche auf den Trammer Seewiesen, auf der die PV-Anlage errichtet werden soll, zwar im Eigentum der Stadt Plön ist, aber nach Auflösung des Planungsverbandes Seewiesen unter die Planungshoheit der Gemeinde Rathjensdorf fällt. Rathjensdorf hat wenig Interesse an den Plänen und soll nun mit einem Nahwärmeanschluss geködert werden.
Ganz nebenbei wurden dann auch die Überlegungen aus dem Verwaltungsrat öffentlich, auf dem Gelände des Klärwerkes eine Windkraftanlage zu errichten. Ich persönlich sehe darin ein Problem mit dem Landschaftsschutz und dem angrenzenden FFH Gebiet, andere sehen ein Problem mit dem Abstand zu Wohngebäuden oder dem Vogelschutz.

Zudem wurde ein weiteres Problem deutlich. Wir haben im Moment keinen genehmigten Haushalt für das Jahr 2022. Daher können die Mittel für die Risikobewertung im Moment auch nicht bereit gestellt werden. Der Haushalt 2022 wird gerade aufgestellt und kann möglicherweise erst im Herbst 2022 beschlossen und genehmigt werden. Bis dahin dürfen nur Ausgaben getätigt werden, für die es entweder eine gesetzliche oder eine vertragliche Verpflichtung gibt. Die Kosten für das Risikomanagement sind damit nicht abgedeckt. Das bedeutet aber auch, dass die Zeit sehr knapp wird. Es fiel das Wort sportlich, und das ist eine flapsige Umschreibung für kritisch.
Die Entscheidung für die Bewilligung der Förderung wird im Dezember erwartet. Dann wird innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung der Ratsversammlung über die Annahme der Förderung erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob bis dahin eine realistische und nachvollziehbare Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Projektes vorliegt. Einer der Fraktionsvorsitzenden hat betont, dass der ohne diese Berechnung nicht zustimmen wird. Die gesamte Baumaßnahme muss dann innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein.

Für mich wurde diese Situation schon zu einem früheren Zeitpunkt vorprogrammiert.
Der Beschluss, Zuschüsse für das Projekt zu beantragen, wurde bereits auf der Ratsversammlung am 28. April 2021 getroffen. Dieses Projekt ist Bestandteil des Integrierte Klimaschutzkonzept „Plön schlägt Klimawellen“, das über einen Zeitraum von 17 Monaten erstellt und ebenfalls am 28. April 2021 einstimmig und mit teilweise großer Euphorie von der Ratsversammlung beschlossen wurde.
Erst Anfang diesen Jahres wurde unsere Kämmerei enger in das Verfahren eingebunden. Seitdem wissen wir, dass der jährliche Betrieb voraussichtlich über 800.000,- € kosten wird.
In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses – also gut ein Jahr nach dem grundsätzlichen Beschuß über den Förderantrag – haben wir uns erstmals ausführlicher mit den wirtschaftlichen Aspekten des Vorhabens auseinander gesetzt. Das wäre nach meiner Auffassung bereits im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erforderlich gewesen. Ein Konzept, das Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht oder nur als untergeordneten Aspekt mit betrachtet, verdient den Zusatz „Integriert“ nicht.
Auch ich habe seinerzeit für das Klimaschutzkonzept gestimmt, aber bereits im Vorfeld auf finanzielle Risiken aufmerksam gemacht und mich darauf festgelegt, einzelne Maßnahmen nicht mitzutragen, etwa das PV-Feld auf den Trammer Seewiesen.
http://www.ingo-buth.de/2021/04/22/klimaschutzkonzept-gefahren-und-nebenwirkungen/
Erst im weiteren Verlauf des Verfahrens habe ich dann die ganze Komplexität des Projektes im Hinblick auf finanzielle und wirtschaftliche Aspekte erkannt.
http://www.ingo-buth.de/2022/02/15/finanzierung-des-risikomanagements-fuer-das-energetische-quartierskonzept-massenalgenkultur-anlage-nicht-gesichert/

Es ist immer relativ einfach, gut gemeinte Pläne zu erstellen und „zu verkaufen“. Das ist um so einfacher, wenn es sich um Pläne handelt, die in den Zeitgeist passen.
Problematisch ist deren Umsetzung, da man sich dann mit Themen wir Finanzierung und Wirtschaftlichkeit befassen muß. Diese Aufgabe ist in der Regel weniger kreativ und man verwendet auch weniger – meist zu wenig – Zeit darauf.
Die nächste Frage, die damit am Horizont auftaucht ist, wie die Bauphase organisiert wird. Relativ klar ist mir, dass die Stadt Plön die Bauherrin sein wird. Die Stadtwerke werden als Dienstleisterin eingebunden. Alles andere ist zumindest mir noch nicht wirklich klar.
Es ist spannend und vermutlich wird es noch spannender. 

Bürgerbeteiligung am Ortsentwicklungskonzept

Gestern, am 28. April fand um 18:00 Uhr in der Aula eine Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung an der Entwicklung des Ortsentwicklungskonzeptes statt.
Das Ortsentwicklungskonzept soll die Entwicklung der Stadt für die nächsten 8 bis 12 Jahre vorzeichnen. Es ist nicht verbindlich, sondern eher als Leitlinie zu verstehen. Allerdings ist ein Ortsentwicklungskonzept in vielen Fällen die Voraussetzung, um Fördermittel für Maßnahmen zu bekommen, die in dem Konzept beschrieben sind.

An der Veranstaltung nahmen knapp 50 Bürger*innen teil, davon ca. 10 aus Politik und Verwaltung. 

Ich hatte leider keine Zeit, einen vollwertigen Beitrag für den Blog zu schreiben, daher kopiere ich jetzt einfach die Notizen, die ich mir auf der Veranstaltung auf meinem Handy gemacht habe. Das ganze hat natürlich nicht dein Anspruch auf Vollständigkeit. Einige Anmerkungen, die ich nachträglich dazu habe, setze ich in Klammern.

Nach der Einführung wurden aus dem Publikum folgende Punkte genannt, die bei der weiteren Arbeit am Ortsentwicklungskonzept noch berücksichtigt werden sollten.

  • Fehlende Einbindung MUS
  • Fehlende Einbindung MPI
  • (Fehlende Einbindung Fielmann, nicht zu vergessen, ggf auch die beiden größten Tourismusanbieter (Campingplatz, Jugendherberge sowie die Kreisverwaltung als größten Arbeitgeber vor Ort)
  • Bahnhofsvorplatz
  • Stiefkind Ölmühle (Einkaufen, Abenteuerspielplatz)
  • Fischerfläche, öffentlicher Zugang
  • Miese Grünfläche
  • Jugendzentrum ist keins mehr
  • Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche, Grundversorgung mangelhaft

Weitere Kritikpunkte oder Anregungen waren:

  • kein Fleischer//kein Fischhändler
  • Verkehrssübungsplatz Rodomstorstraße zum Mini-Sportplatz umbauen
  • Radwege
  • Touristische Infrastruktur schlecht
  • Pflege der Wanderwege

(Danach wurden 6 Tische freigegeben, an denen sich die Anwesenden zu folgenden Themen äußern konnten:)

  • Wohnen
  • Stadtbild/Aufenthaltsqualität,
  • Kultur/Freizeit/Sport,
  • Tourismus,
  • Verkehrsinfrastruktur/Mobilität
  • Wirtschaft

(In der vorangehenden Diskussion und auf den Plakaten wurden folgende Punkte genannt:)

  • Weihnachtsmarkt auf der Reitbahn
  • Keine Floating Homes
  • Verbindung Strandweg/Innenstadt
  • Spannungsfeld Tourismus/Naturschutz
  • Fegetasche
  • Keine Lärmschutzwände
  • Fischereifläche frei halten
  • Kein gesunder Bettenmix, Seehof/Fegetasche (als gehobene Hotelbetriebe)
  • Jugendtreff, unorganisiert treffen
  • Fassadengestaltung, Baukultur
  • Saalbetrieb/Seminarhotel
  • Fischerei/Fleischerei in Supermärkten als Konkurrenz
  • Ausgewogenes Verhältnis FoWo, Zweitwohnsitze, Dauerwohnung für folgende Nachfragegruppen: Senioren, Familien, Junge Menschen
  • Nachverdichtung in der Gesamtstadt sinnvoll
  • Zentrale nachhaltige Energieversorgung
  • Sozialverträgliches Wohnen – Rodomstorstraße, Gartenstrasse, Rautenbergstrasse, Lütjenburger Strasse
  • Brunnen a(auf dem Markt) instandsetzen oder entfernen
  • kein Fleischer, kein Fischhändler (Anmerkung aus dem Publikum: Wir haben zwei Fleischer in den Supermärkten, nachträgliche Anmerkung von mir: Fischhändler auf dem Markt und bei EDEKA, mindestens 3 x die Woche)
  • Verkehrssübungsplatz zum Mini-Sportplatz
  • Zustand Radwege
  • Touristische Infrastruktur schlecht
  • Pflege der Wanderwege

Städtebauliches Desaster “Gänsemarktviertel”

Gestern Abend wurden im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom Investor H-Projekt Gänsemarkt GmbH neue Pläne für die Umsetzung des B-Planes 7c / Gebiet “Gerberhof und Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und Am Schwanensee“ vorgestellt.

Mein erster Eindruck: Entlang der Straße „Am Schwanensee“ wird ein absolut monotoner, überdimensionierter Gebäuderiegel entstehen. Die gestern vorgestellten Gebäudeentwürfe nutzen die „suboptimal“ formulierten Festsetzungen des Bebauungsplanes höchst geschickt aus. Das Ergebnis widerspricht eindeutig dem damaligen Planungsziel.

Wir hatten in den Jahren 2015/2016 lange um den Bebauungsplan für den Bereich Gänsemarkt gerungen. Es gab verschiedene Entwürfe, etwa die Neubebauung mit Stadtvillen, eine Riegelbebauung oder eine Blockrandbebauung. Letztendlich ging es darum, eine Nachverdichtung im Innenbereich zu erreichen und den altstädtischen Charakter unserer Innenstadt zu bewahren. Das sollte über eine kleinteilig gestaltete Neubebauung erreicht werden. Für das Gänsemarktviertel sah die Begründung zum Bebauungsplan folgendes vor:
… eine kleinteilige strukturierte und parzellierte Bebauung …, welche sich in die historisch gewachsene Struktur einfügt.“
„Auf der Ostseite der Straße „Am Schwanensee“ wird von der Stadt Plön das Ziel verfolgt den neuen Stadtgrundriss … weiterzuentwickeln. Hier soll eine zugleich harmonische und effektive Nachverdichtung entstehen, die von den besonderen Qualitäten des Bestandsgebietes entlang der „Rodomstorstraße“ und der „Lübecker Straße“ ausgeht.”

Für das Gebiet 3 / östlich Schwanensee ist eine gestaffelte ein- bis zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen.

Von all dem ist in den jetzigen Planungen nichts umgesetzt. „Am Schwanensee“ wird eine durchgehend zweigeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen. Die seinerzeit beabsichtigte Staffelung ist nicht einmal mehr im Ansatz erkennbar.

Die Ursache für die jetzige Fehlentwicklung ist ursächlich bei der Verwaltung der Stadt zu finden.
In der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weist der Kreis darauf hin, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Errichtung großer, geschlossener Baukörper zuläßt:
„1.2.2 Im Bereich der Straße Am Schwanensee wurden die Bauflächen neu gegliedert gegenüber dem letzten Entwurf. Dies wird begrüßt. Allerdings stellt auch diese Gliederung rechtlich nicht sicher, dass eine Bebauung eine “kleinteilig strukturierte und parzellierte Bebauung“ entsteht, die sich „in die historische Struktur einfügt“ (Punkt 3.2, Seite / Begründungstext (Stand 15.7.2015). Um dieses Ziel zu erreichen sind verbindliche Festsetzung zur Gebäudestellung und – gliederung gem. § 9 (1) 2 BauGB erforderlich. Ich weise hin auf die Möglichkeit, Hochbauentwürfe zu vereinbaren und städtebauvertraglich einvernehmlich festzulegen. In der vorliegenden Fassung erlaubt der Entwurf die Errichtung großer und geschlossener Baukörper, selbst die in der Planzeichnung angedeuteten Firstausrichtungen sind nicht als städtebauliche Festsetzung verbindlich festgesetzt, sondern lediglich als baugestalterische Festsetzung.“

In der Abwägung schreibt die Verwaltung der Stadt Plön:
„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise berücksichtigt. Zur Gewährleistung einer kleinteilig strukturierten und parzellierten Bebauung wird im Teil B (Text) unter Ziffer 2.1 Bauweise folgender Text ergänzt:
„Im Baugebiet 3 sind Fassaden mit einer Länge von mehr als 9 m durch mindestens 1,50 m tiefe Fassadenversprünge zu gliedern.““

Genau auf diese Passage beruft sich der Investor jetzt. Ich mache mir gerade selber schwere Vorwürfe, die fatale Tragweite der Abwägung damals nicht richtig beurteilt zu haben. Sonst hätte ich im Rückblick sicher entschiedener dagegen argumentiert. So wie es aussieht habe ich der Argumentation der Fachleute in der städtische Verwaltung zu sehr getraut. Im Nachhinein betrachtet hatten die Fachleute des Kreises recht.

Wenn jetzt jemand zu dem Schluß kommt, dass es wohl kaum eine Stadt in Deutschland gibt, die so fahrlässig mit ihrem städtebaulichen Erbe umgeht wie Plön, könnte das stimmen.

spannend. innovativ. voll daneben.

Im neuen Newsletter beschreibt er Klimaschutzmanager der Stadt die Massenalgenanlage auf dem Gebiet des Klärwerks Plön als spannendes und innovatives Projekt.
„Spannend“ und“ innovativ“ liest sich wie „stets bemüht“ in einem Arbeitszeugnis. Es klingt gut, aber in Wahrheit ist es das genaue Gegenteil.

Innovativ ist das Projekt Massenalgenanlage, weil es in dieser Form noch nirgends existiert. Warum? Das kann man sicher hinterfragen.
Fakt ist: Die Massenalgenanlage ist ein Forschungsprojekt, das zum Kernstück der Wärmeversorgung eines ganzen Quartiers gemacht werden soll.
Wenn es funktioniert, gut.
Wenn nicht, wird es spannend.

Spannend ist das 10 Millionen Projekt auch aus einem anderen Grunde.
Es ist auf eine 100 prozentige Förderung ausgelegt.
Wenn es teurer wird, trägt die Stadt das finanzielle Risiko zu 100 %.
Es ist nichts Neues, dass öffentliche Projekte nicht im Kostenrahmen bleiben. Das war bei der Einrichtung unseres eigenen Bürgerbüros so, es war bei der Gorch Fock so und die Elbphilharmonie sollte Anfangs gerade einmal 77 Millionen kosten, am Ende waren es über 800 Millionen Euro. Das ist gut das zehnfache des ursprünglichen Preises vom dem jede*r wusste, dass er nicht gehalten werden kann.
Es entsteht immer wieder der Eindruck, dass Projekte, die politisch gewollt sind, erst schön gerechnet werden, um die politische Zustimmung zu erhalten. Wenn der erste Spatenstich gemacht wurde, gibt es meist kein zurück mehr. Dann heißt es: koste es, was es wolle.
In unserem Falle einmal grob über den Daumen gerechnet: Wenn die Kosten – ganz vorsichtig gerechnet – nur um die Hälfte steigen, wird die Stadt mit 5 Millionen Euro für ein spannendes und innovatives Projekt einstehen müssen. Bei realistischer Einschätzung wird die Kostensteigerung höher sein. 
Ob die jährlichen Betriebskosten von 800.000,- Euro jemals erwirtschaftet werden können, ist im Moment völlig ungeklärt. Spannend, nicht wahr? Noch spannender wird es, weil noch gar keine Informationen darüber vorliegen, wer das Netz zur Verteilung der Wärme im Quartier baut und wie hoch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb sind.

Dagegen sind die Risiken der möglichen Kollateralschäden des Projektes fast schon bedeutungslos.
Die Frage, ob die Einleitung von heruntergekühltem, sauerstoffübersättigten Abwasser in die Tiefenzone des Kleinen Plöner Sees wirklich so unschädlich ist, wie von den Forschern behauptet wird, wage ich zu bezweifeln. Jeder Eingriff in die Natur hat Folgen, aber kritische Meinungen wurden ausgeblendet.
Zitat: “Wir wollen keine wissenschaftliche Diskussion in der Sitzung”. 
Die Bebauung der Seewiesen mit einer Photovoltaik-Anlage ist ein schwerer Eingriff in das typische Landschaftsbild unserer Heimat, der kaum wieder gut gemacht werden kann.
Der Ansatz, die erforderliche elektrische Energie über die Beteiligung an einem Photovoltaik-Projekt in der näheren Umgebung zu erzeugen, ist nicht innovativ genug und wurde verworfen, weil das nicht gefördert wird. 
Das ist ein zu spannendes Feld, Louise. 

Ratsversammlung beschließt den Beitritt zur Initiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten”

Am gestrigen Mittwoch hat die Ratsversammlung getagt. In der Sitzung wurde unsere – jetzt ehemalige – ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Torges, verabschiedet. Sie zog noch einmal ein Resümee ihrer langjährigen Tätigkeit. Die Verabschiedung übernahm der erste Stadtrat, Herr Koll. Er sprang für Herrn Bürgermeister Winter ein, der an Corona erkrankt ist. Die Ratsversammlung wünschte Frau Torges viel Glück in ihrer neuen Tätigkeit. Sie arbeitet bereits als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in unserer Nachbarstadt Preetz.
Preetz hat mehr Einwohner*innen als Plön und ist daher verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. 

Der Tagesordnungspunkt mit der wohl langfristigsten Bedeutung war ein gemeinsamer Antrag, den die Kolleg*innen Kyra Grieser (FDP), Stefanie Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg Schröder (Die Linke), Yorck Wegener (CDU), Dorit Dahmke (Umweltbeauftragte) und ich eingebracht haben. Hier geht es um den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.

Im Rahmen der AG-Lärmschutz hatten wir im kleinen Kreis bereits über das Thema gesprochen. Am 27. September 2017 hat die Stadt Plön den „Lärmaktionsplan der Stadt Plön zur zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie“ beschlossen. In dem Plan wurde aufgezeigt, dass vor allem die Bereiche der Bundesstraßen Hamburger Straße und Rautenbergstraße (zwei- und vierspuriger Teil) besonders von Lärm belastet sind. Für die nächsten fünf Jahre wurden 2017 unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen: „Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ und „Verstetigung des Verkehrs“.  Beide Maßnahmen haben zum Ziel, eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten. In den letzten 4 1/2 Jahren ist wehr oder weniger nichts passiert. Selbst der Versuch, für die Rautenbergstraße im Bereich der Grundschule Breitenaustraße und der Kita Seeblüte aus Sicherheitsgründen Tempo 30 einzuführen, scheiterte an der Verkehrsaufsicht des Kreises.

Ziel des Bündnisses ist es, die Entscheidung über die Regelung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf die Ebene der Städte und Gemeinden zu ziehen.
Der Bundestag hat bereits am 17. Januar 2020 und am 16. April 2021 Beschlüsse gefaßt, die in diese Richtung gehen.
Auch Herr Verkehrsminister Wissing (FDP) will es den Kommunen erleichtern, auf ihren Straßen Tempo 30 vorzuschreiben. “Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was für ihre Bewohner gut ist … „, auch wenn er von einem flächendeckenden Tempo 30 nicht überzeugt ist. Dahingehend hat er sich zumindest im Januar diesen Jahres geäußert.

Das betonte auch der Kollege Wegener, der unseren gemeinsamen Antrag in die Ratsversammlung einbrachte. Er betonte, dass es erst einmal nicht darum geht, morgen Tempo 30 Schilder auf den Hauptverkehrsstraßen zu verteilen. Vielmehr soll der Beitritt zu dem Bündnis dazu führen, dass dem Gesetzgeber verdeutlicht wird, dass die Kommunen erwarten, die Gesetzeslage den Bedürfnissen der Menschen anzupassen. Ziel muß, die Entscheidung über die Einführung von Tempo 30 auf die Kommunen zu verlagern. Dann werden wir vor Ort im Einzelfall entscheiden können, wo die Geschwindigkeit reduziert wird.

Er führte aus, dass es in Plön – anders als in größeren Städten, die ja häufig auch Universitätsstädte sind – weniger darum geht, die Geschwindigkeiten von Auto- und Fahrradverkehr einander anzupassen, um das Gefahrenpotential zu reduzieren, das sich aus größeren Geschwindigkeitsdifferenzen ergibt. Das wäre in Plön eher ein Nebeneffekt. Bei uns steht das Ziel im Vordergrund, den Lärmschutz zu verbessern. 

Die Ratsversammlung hat mit 16 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den Herrn Bürgermeister gebeten, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beizutreten.

Darüber hinaus hat die Ratsversammlung weitere Beschlüsse gefaßt. Als Vorsitzender des Hauptausschusses habe ich in die Tagesordnungspunkte 11 und 12 eingeführt.
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die Gemeindeordnung geändert, so dass Sitzungen auch online stattfinden können. Lediglich Wahlen waren davon ausgenommen. Nach einer weiteren Anpassung der Gemeindeordnung ist das jetzt auch möglich, Mit unserem Beschluss setzen wir das auch für Plön um.
Darüber hinaus ging es um die Neuberechnung der Benutzungsgebühren der Obdachlosenunterkünfte. Das war eher eine Formsache.
Beide Beschlüsse wurden ohne Aussprache einstimmig gefasst.

Der Kollege Meltzer brachte als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) die Änderung der Werbeanlagensatzung ein. Sie beinhaltet eine Verbesserung der Werbemöglichkeiten für Gewerbetreibende „in der zweiten Reihe“ (also zur Stadtgrabenstraße hin) und für Betriebe im ersten Stock. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung auf den Bereich des Bootshafens ausgedehnt.
Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

Der Kollege Weber hat als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stadtwerke – Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) eine Änderung der Satzung der Stadtwerke mit Bezug auf die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung eingebracht. Die Ratsversammlung muß Satzungsänderungen der Stadtwerke – AöR zu stimmen. Das hat sie dann auch getan.

Sowohl der Herr Bürgermeister wie auch weitere sieben Mitglieder der Ratsversammlung haben aufgrund er Corona-Lage nicht an der Sitzung teilgenommen. Es wurde wohl kurzfristig überlegt, die Sitzung online durchzuführen oder zu vertagen. Das hat man dann doch nicht getan, da auch der Wahlausschuss für die Direktwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu wählen war. Vorsitzender des Wahlausschusses ist Herr Westerwelle (Verwaltung), Beisitzer*innen sind: Herr Wegener (CDU), Herr Melzer (CDU), Herr Pfau (SPD), Frau Hansen (SPD), Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen, Frau Dr. Unbehauen (Bündnis 90/Die Grünen), Herr Messer (FDP) sowie Herr Schröder (Die Linke).

Die Sitzung verlief reibungslos und war nach 45 Minuten bereits beendet. Das ist in Anbetracht der Corona-Situation durchaus zu begrüßen. Die Mitglieder der Ratsversammlung haben auch durchgehend Masken getragen. Wie die Bürgervorsteherin sagte: „Passen sie auf sich auf.”

Neues aus dem letzten Hauptausschuss

Vielleicht ist es nicht das wichtigste, aber ich möchte doch gleich zu Anfang auf die Strickaktion des Seniorenbeirats hinweisen.

Die Vorsitzende des Seniorenbeirats, Frau König, hat zu beginn des Hauptausschusses darauf aufmerksam gemacht. Am ersten April werden am Rande des Wochenmarktes selbstgestrickt Strümpfe und Halstücher verkauft.
Der Erlös wird für Flüchtlinge aus der Ukraine verwendet.

Ich finde die Strickaktion sehr gut würde mich sehr freuen, wenn hier eine namhafte Summe zusammen kommt. 

In der Einwohner*innenfragestunde erwähnte ein Mitbürger den schlechten Zustand des „Mönchsweges“ zwischen Kieler Kamp in Richtung Stadtheide. Insbesondere sei das Wurzelwerk eines alten Baumes störend. Er hatte bereits in den Ausschüssen für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) sowie für „Stadtentwicklung und Planung“ (SteP) darauf hingewiesen. In beiden Fällen bekam er vom Bürgermeister die Auskunft, dass es sich beim Mönchsweg um einen Wanderweg handelt und nicht um einen Bürgersteig.  Ein bequemerer Weg vom Kieler Kamp nach Stadtheide führe über den Wendehammer am Ende des Kieler Kamps. Obwohl der Hauptausschuss wirklich nicht für das Thema zuständig ist, habe ich die Diskussion nicht gestoppt, wohl aber auf den Sachstand hingewiesen. Der Kollege Weber (Bündnis 90/Die Grünen) – Vorsitzender des GUT – bestätigte, dass ich den Sachstand korrekt wiedergegeben hätte und die Zuständigkeit in „seinem“ Ausschuß liegen würde.
Frau Hansen (SPD) wieś darauf hin, dass der Baum gerade für Kinder einen hohen Spiel- und Erlebniswert habe und man an dem Zustand nichts ändern sollte.

Letztendlich habe ich dann darauf hingewirkt, dass eine Begehung stattfinden soll um festzustellen, ob die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist und dazu angeregt, dass auch die Fachkraft für Umweltschutz und die Umweltbeauftragte an der Begehung teilnehmen sollten.

Dennoch fühlte sich der Bürger „abgebügelt“. Das tut mir zwar leid, weil ich mich über jeden Beitrag in der Einwohner*innenfragestunde freue. Vielleicht “bügel” ich ab und an Kolleg*innen ab, aber Kritik und Anregungen aus der Bürger*innenschaftnehme ich gerne auf. Auf Anfragen antworte ich meist relativ schnell, aber ich halte mich auch so gut wie möglich an Verfahren und Zuständigkeiten.

Der Tagesordnungspunkt 8 -Beratung über die Vertragsangelegenheit bezüglich des Fischereianwesens – wurde auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses geschoben, da er nicht zeitkritisch ist. Zum einen wollte der Bürgermeister persönlich zu den Gesprächen berichten, die er in dieser Angelegenheit geführt hat, zum anderen gab es einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der erst am Vortag verteilt wurde und der eine weitere Beratung in den Fraktionen erfordert.

Die beiden Tagesordnungspunkte „Neukalkulation der Nutzungsgebühren in der Obdachlosenunterkunft“ und „Änderung der Hauptsatzung“ waren mehr oder weniger „Selbstgängerinnen“. Die Kalkulation ist alternativlos und mit der Änderung der Hauptsatzung werden auch Wahlen im Rahmen von Videositzungen ermöglicht. Beide Themen wurden ohne Aussprache beschlossen.

Aufwertung des Strandweges und wie es dazu kommen könnte

Schon seit langem beschäftigt sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) mit der Frage, ob und wie man den Strandweg in der Stadtbucht weiterentwickeln soll. Die öffentliche Meinung ist geteilt. Die Einen wünschen, dass er so bleibt, wie er ist, die Anderen wünschen sich einen attraktiven Ausbau. Besonders häufig wird beklagt, dass sich bei Regen Pfützen auf dem Weg bilden. Darüber hinaus wird auch öfter geäußert, dass es keinen Bootsverleih mehr gibt. Damit wird natürlich auch immer die Frage nach einer öffentlichen Toilettenanlage am Strandweg aufgeworfen.

Aus meiner Sicht gibt es im Bezug auf den Strandweg zwei ganz wesentliche Schwachpunkte, auf die ich seit langem immer wieder hingewiesen habe.
1. Die Erreichbarkeit des Strandweges von der Innenstadt
2. Die Barrierefreiheit des Strandweges selber

Im Dezember 2018 stellte der Bürgermeister dann im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung den „Masterplan Nordufer Großer Plöner See, Vision 2030“ vor. Er beinhaltete die folgenden Punkte:
– Hotel mit Badestelle Fegetasche
– Floating Homes mit Restaurantcharakter unterhalb des neuen Hotels an der Fegetasche
– Freifläche Fischerei Reese in Wert setzen
– Erschließung Strandwege aus der Innenstadt
– Reaktivierung Bootsvermietung ehem. Tante Thea am Strandweg
– Nutzung des Gebietes Ochsenkoppel für touristische und wasserbezogene Nutzung

In der Sitzung des SteP vom 16. März diesen Jahres ging es dann um den Bereich des Strandweges in der Stadtbucht vom Bahnhof bis zum ehemaligen Bootsverleih „Tante Thea“. Für kontroverse Diskussionen sorgte seinerzeit eine Skizze, die eine barrierefreie Erreichbarkeit des Strandweges über eine Brücke vorsah.

In der Sitzung des SteP wurden wir darüber informiert, dass die Verwaltung nunmehr Gespräche mit verschiedenen Institutionen, u.a. mit der Deutschen Bahn und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus geführt hat und ein grundsätzliches Einvernehmen erzielt wurde, den Strandweg aufzuwerten. Die von mir seit langer Zeit immer wieder angeführten Schwachpunkte wurden übernommen und sind in der Unterlage ausdrücklich benannt. Darüber freue ich mich. 

In ihrem Bericht wies die Verwaltung darauf hin, dass derzeit daran gearbeitet wird, die Grundlagen für einen Wettbewerb vorzubereiten. Ziel des Wettbewerbes ist es, von verschiedenen Architektenbüros Vorschläge für die Umsetzung der Planungsziele zu erhalten. Bei der Vorbereitung des Wettbewerbes kommt die Verwaltung nun an ihre Grenzen. Im Grunde genommen ging es bei dem Tagesordnungspunkt darum, den Ausschuss darauf hinzuweisen, dass für die Vorbereitung des Wettbewerbes jetzt externe Hilfe in Anspruch genommen werden muß. Dafür müssen Haushaltsmittel in den Haushalt der Stadt für das Jahr 2022 eingestellt werden. Dagegen wurde, bis auf von Herrn Gampert von der FWG, kein grundlegender Widerspruch erhoben. Vorerst geht es allerdings erst einmal darum, lediglich die Kosten für ein Wettbewerbsverfahren zu ermitteln. Über die Durchführung des Wettbewerbes muß gesondert entschieden werden.

Für Erstaunen sorgte das Vorgehen bei unserer Umweltbeauftragten, Frau Dahmke. Sie wunderte sich, dass hier bereits der Weg zu einem Wettbewerb vorgezeichnet wird, obwohl die Ergebnisse der Befragung zum Ortsentwicklungskonzept noch gar nicht vorliegen. Eine der dort gestellten Fragen bezog sich ausdrücklich auf den Strandweg. Die Antwort, dass müßten die Fachleute machen, legt den Schluss nahe, dass die Meinung der Befragten nicht interessiert.
Dazu muß man sich aber klar machen, dass eine Befragung im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes nicht repräsentativ ist und erst recht nicht die Qualität einer Volksabstimmung hat. Die Befragung richtete sich zwar in erster Linie an Bürger*innen von Plön, aber auch Bewohner*innen aus dem Umland hatten die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Gleiches gilt für Menschen, die zum Beispiel Eigentum in Plön haben, aber nicht in Plön wohnen. Eigentlich konnte Jederman/-frau mitmachen. Zudem wurde mit berichtet, dass der Online-Fragenkatalog auch mehrfach ausgefüllt werden konnte.
Vom Grundsatz her ist das Ergebnis der Befragung also mehr als Ideensammlung zu verstehen, die in die weitere Planung einfließen kann, aber nicht muß.  

Planungsverband ex-Seewiesen verschiebt seine Sitzung

Am 22. März 2022 hätte der Planunsverband Neubaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf – besser bekannt unter seinem früheren Namen Planungsverband Seewiesen – in einer Sitzung seine Selbstauflösung beschließen sollen.
Die Sitzungsunterlagen können bis dahin nicht zeitgerecht erstellt werden.
Die Sitzung wird verschoben.
Was soll man dazu sagen? 
Ich erspare mir jeden gehässigen Kommentar.

Ja zum Neubau Kreisverwaltung, aber …

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) wurde der Entwurf für dem Neubau eines Bürogebäudes der Kreisverwaltung vorgestellt.

Der Neubau eines Gebäudes der Kreisverwaltung absolut richtig. Die steigende Zahl der Mitarbeiter*innen erfordert einen Zuwachs an Bürofläche, um zeitgemäße Arbeitsbedingungen zu schaffen und Mindestanforderungen zu erfüllen.
Es ist ebenso richtig, den Neubau in Plön zu planen. Die Verwaltung an einer Stelle zusammen zu fassen ist für die Arbeitsabläufe – trotz aller digitalen Möglichkeiten – immer noch die effektivste Lösung.

Ob ich den Entwurf gut finden soll, weiß ich noch nicht. So wie es aussieht, orientiert sich der vordere Gebäudeteil an der Höhe und der Häuserflucht der übrigen Gebäude der Hamburger Straße. Das Architektenmodell vermittelt einen ungefähren Eindruck. Leider waren die Folien aus dem Publikum kaum zu erkennen.

 

 

Allerdings traf der Vortrag selber nicht auf ungeteilte Begeisterung.

Ich habe nachgefragt, ob die Stadt oder das Amt Großer Plöner See mit eingebunden wurden. Auch die Stadt Plön hat Probleme mit der Unterbringung ihrer Mitarbeiter*innen. Zudem ist die  barrierefreie Zugänglichkeit des Rathauses am Schloßberg so gut wie nicht vorhanden.
Offenbar haben weder die Fachleute der Stadt noch die Fachleute des Kreises die Möglichkeit geprüft, hier ein gemeinsames Bürogebäude zu errichten, was mit Sicherheit zahlreiche „Synergieeffekte“ nach sich gezogen hätte. Ich gebe zu, auch ich habe diese Idee nicht mit in die Planungen eingebracht, aber der Ausschuss wurde nicht beteiligt und ich bin ja auch nur ein ambitionierter Laie.
Das Amt großer Plöner See wurde dem Vernehmen nach gefragt, hat aber abgewunken.

Weiterhin habe ich Kritik daran geäußert, dass dem Ausschuß der Entwurf des Siegers des Architektenwettbewerbes erst jetzt vorgestellt wurde. Es ist richtig, dass das Verfahren des Architektenentwurfes eine öffentliche Bekanntgabe vorsieht. Die fand vor einiger Zeit auch im Rahmen einer Ausstellung in der Kreissparkasse statt. Es ist auch richtig, dass die letzte Sitzung des SteP eine sehr volle Tagesordnung hatte. Allerdings vertrete ich die Auffassung, dass es möglich und geboten gewesen wäre, die Mitglieder des SteP unmittelbar nach Bekanntwerden über das Ergebnis des Architektenwettbewerbes zu informieren, gerne auch mit einer nicht-öffentlichen Vorab-Information.

In dem Zusammenhang habe ich auch noch einmal darauf verwiesen, dass die Stadt bereits beim Bauvorhaben am Gymnasium vom Kreis erst sehr spät beteiligt wurde. Das Ergebnis halte ich im Hinblick auf die städtebaulichen Perspektiven für den Schulstandort Plön für „nicht ganz so gelungen.“

Der Kollege Möller (SPD) äußerte sich ähnlich und erwähnte, dass es ja der SteP ist, der für das Bauvorhaben die erforderliche Bauleitplanung beschließen muß.

Im Anschluß des Vortrags gab es Applaus, allerdings nicht aus dem Kreis der Selbstverwaltung.

Schwimmbadtechnik und Kunstrasen

Am gestrigen Donnerstag tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Hier standen zwei Themen auf der Tagesordnung, die für den Sport in Plön wichtig sind.

Zum einen ging es um die Heizungsanlage im Schwimmbad, zum anderen um das Thema Kunstrasen auf dem Ksour Essaf Sportplatz.

Durch den Ausfall eines Blockheizkraftwerkes im Schwimmbad ist der Betrieb auf die beiden verbliebenen Gas-Brennwertkessel-Anlagen angewiesen. Die Gas-Brennwertkessel sind jedoch langsam am Ende ihrer Lebensdauer angekommen. Ein Ausfall eines der Kessel würde zur Schließung der Schwimmhalle führen. Das kann kaum jemand wollen.

Daher hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro vorgeschlagen, die bestehende Anlage aus Blockheizkraftwerk und Gas-Brennwertkessel zu erneuern. Die dafür veranschlagten Kosten betragen 58.000,- € für die Ingenieurleistungen und 329.500,- € für die technischen Anlagen.

Die Anlage ist so zwar sehr effizient und klimafreundlich, aber nicht klimaneutral. Das sorgte für eine Diskussion im Ausschuss. Es ging um die Frage, ob es eine Lösung gibt, die weniger CO2 ausstößt oder komplett klimaneutral ist.

Eine Holzpelletheizung fiel aus der Betrachtung heraus, weil keine ausreichende Lagerkapazität für die Pellets vorhanden ist.

Eine Wärmepumpe wäre natürlich klimaneutral, wenn sie mit Strom aus regenerierbaren Energiequellen betrieben wird. Diese Lösung ist natürlich deutlich teurer. In dem Zusammenhang wurde auch erwähnt, dass sie bei höherem finanziellen Aufwand einen geringeren Wirkungsgrad hätten. Zudem seinen sie als komplexes System reparaturanfälliger und würden höhere Wartungskosten verursachen.

Ich habe drei Fragen gestellt:

1. Warum wird nicht nur ein Heizkraftwerk gebaut.
Dazu: Ein Blockheizkraftwerk erzeugt auch Strom, der für den Betrieb der Schwimmhalle benötigt wird.

2. Läßt sich die Anlage auch auf Bio-Gas oder Wasserstoffbetrieb umstellen
Dazu: Bio-Gas kann am Markt bei einem Anbieter gekauft werden. Er kauft die entsprechende Menge ein stellt sie im Gasnetz bereit. Man bekommt dann zwar Gas, das nicht unbedingt Bio-Gas ist, aber eine entsprechende Menge Biogas wird – wo auch immer – statt Erdgas verbrannt.
Eine Umstellung auf Wasserstoff ist nur mit Änderungen am System möglich. Zudem ist die Menge an Wasserstoff, der aus regenerierbaren Energien gewonnen wird, noch sehr gering. Zur Zeit besteht auch kein geeignetes Leitungsnetz.

3. Wäre eine Hybrid-Anlage aus Blockheizkraftwerk und Wärmepumpe geeignet?
Dazu: Vom Grundsatz her ja, aber das die Dimensionierung der Anlage müßte komplett neu berechnet werden.

Es stellte sich eine weitere Frage. Sie ging dahin, die Dachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieelementen auszustatten.
Dazu: Das Dach der Schwimmhalle ist ungeeignet, da die Statik dafür nicht ausgelegt ist. Eine Aufständern auf Stahlträgern wäre ggf. möglich, aber sehr teuer. Außerdem ließe sich mit einer solchen Lösung nicht ausreichend Energie für den Betrieb der Schwimmhalle erzeugen. 

Bei der Realisierung des Projektes sind mehrere Risiken zu betrachten. Das wären:
– Lieferengpässe
– Baufristen und steigende Baupreise
– Steigende Energiepreise.

Ich habe dann darauf hingewiesen dass die Schwimmhalle unter normalen Bedingungen ein jährliches Defizit von +/- 400.000,- € aufweist und wir als Fehlbedarsgemeinde auch die Kostensituation im Auge behalten müssen. Vor diesem Hintergrund habe ich mich dann dafür ausgesprochen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Instandsetzung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen, bevor die Baukosten weiter steigen und Lieferengpässe auftreten. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass wir als Fehlbedarfsgemeinde auch die Kostensituation mit im Auge behalten müssen.
Nachdem der Ausschußvorsitzende äußerte, dass mein Vorschlag auch sein Vorschlag wäre, gab es noch einige Wortbeiträge, aber der entsprechende Beschluss wurde gefaßt, soweit ich mich erinnere, mit 10 Ja- und einer Gegenstimme.

Die Frage des Kunstrasenplatzes sollte bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses beraten werden. Gestern ging es erst einmal darum, ob der Plan, den Ksour Essaf Sportplatzes mit einem Kunstrasen auszustatten, weiter verfolgt werden sollte. Immerhin würde der Bau eines Kunstrasenplatzes dem Beschluss „Plastikfreies Plön“ entgegenstehen.

Die Vertreter des TSV Plön zeigten auf, dass die Durchführung des Fußballtrainings für die Kinder und Jugendlichen auf dem Ksour Essaf Sportplatz schwierig ist. Der Sportplatz am Schiffsthal wird für den Leistungssport geschont und der Sportplatz im Schlosspark läßt ebenso wie der Ksour Essaf Sportplatzes keinen ganzjährigen Sportbetrieb zu.
Zudem würden moderne Kunstrasenplätze 95 % weniger Mikroplastik freisetzen und die verwendeten Kunststoffe würden später recyclebar sein.
Sie erinnerten an die Bedeutung des Sportes für die Kinder und Jugendliche und zeigten Bilder, die dokumentieren, dass der Ksour Essaf Sportplatz zur Zeit eigentlich unbesiegbar ist.
Zudem würde sich die Düngung des Naturrasens negativ auf den Suhrer See auswirken.

Neben der Frage, wie dogmatisch der Beschluß „Plastikfreies Plön“ bei der Beschlussfindung in den Ausschüssen auszulegen ist, stellt sich die Frage, wie ein Kunststoffrasen zu bewerten ist.
Wenn ich richtig informiert bin, dann setzen Kunstrasenanlagen bundesweit 10.000 Tonnen Mikroplastik pro Jahr frei. Mikroplasik ist ein echtes Problem, da es mittlerweile den Weg in die Nahrungskette gefunden hat. Es steht im Verdacht, hormonartige Wirkung auf den menschlichen Körper zu haben. Diese Gefahr kann ich nicht wirklich bewerten, aber ich werde mich diesbezüglich einmal an einen Umweltmediziner werden.

Dazu kommt natürlich, dass die Kosten für ein solches Projekt mit 1.000.000,- € erheblich sind.
Dem gegenüber stehen natürlich die Kosten für einen Ersatzneubau für die abgerissene Turnhalle am Schiffsthal. Ohne die Projekte gegeneinander ausspielen zu wollen, aber der Ersatzneubau steht trotzt eines Kostenansatzes von fünf Millionen für mich an erster Stelle, da er nicht nur für Fußball, sondern für viele Sportarten im Breitensportbereich zur Verfügung steht.
Relativ klar ist aber auch, dass nichts davon kommen wird, wenn es keine Fördermittel gibt.  Daher wurde beschlossen, erst einmal weitere Informationen zusammenzutragen, bevor eine Entscheidung ansteht. 

Rodomstorstraße wird Fahrradstraße

Die Rodomstorstraße wird voraussichtlich bis Ende 2023 als Fahrradstraße eingerichtet, möglicherweise schon deutlich früher. Die Verbindung zwischen Gänsemarkt und Bahnhofstraße/Lübecker Straße soll – so zumindest die Vorstellung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung – für den Durchgangsverkehr mit PKW gesperrt werden. Ziel ist eine Verkehrsberuhigung in der Rodomstorstraße, die
– zum einen den Anwohner*innen zu Gute kommt,
– zum anderen zur erhöhten Verkehrssicherheit des Schulweges zur Grundschule Rodomstorstraße beitragen soll.
Ergänzend soll die Einbahnstraßenregelung in der Kannegießerberg geändert werden, um die Nutzung als Schleichweg zu reduzieren.
In wie weit die Verkehrsaufsicht des Kreises dem zustimmt, ist noch abzuwarten.
Außerdem soll die Fahrradstraße auf Höhe der Gemeinschaftsschule in Richtung Parkplatz Schiffsthal abschwenken. Der vom Fahrradforum favorisierte Kreisel an dieser Stelle wurde vom Ausschuß verworfen.
Ergänzend wurde von meinem Kollegen Rose (SPD) daran erinnert, dass die Verlegung der Haltestelle für Schulbusse auf den Parkplatz am Schiffsthal nun angestrebt werden solle, da sie einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit der Schüler*innen leisten kann. Die Haltestelle direkt vor dem Schulhof wurde bereits vor einigen Jahren entsprechend hergerichtet.

Zum Thema Fahrradstraße gab es eine längere Diskussion. Grundsätzlich wurde festgehalten, dass eine Fahrradstraße von allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden kann, sie aber für die Nutzung durch Fahrradfahrende optimiert ist. Der vorhandene Straßenraum bleibt im Wesentlichen unverändert, die Fahrradspuren werden entsprechend farblich gekennzeichnet.

Da die Umgestaltung sich im wesentlichen auf eine neue Beschilderung sowie eine neue Markierung beschränkt und der Ausbau zu einem hohen Maße gefördert wird, geht die Verwaltung davon aus, dass für die Grundstückseigentümer*innen an der Rodomstorstrasse keine Ausbaubeiträge anfallen werden.

In der Diskussion sprach der Kollege Wegener (CDU) davon, dass das Primat des Autos vom Primat des Fahrrades abgelöst wird und das es eigentlich um ein gleichberechtigtes Miteinander gehen müßte. Die CDU-Fraktion hatte daher vorgeschlagen, den südlich der B76 gelegenen Teil der Rodomstorstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Dieser Vorschlag ist auf den ersten Blick nicht schlecht, aber es gab seitens der Verwaltung Bedenken, da ein derart langes Straßenstück aus rechtlichen Gründen nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet werden könne. Dem widersprachen die Kollegen der CDU-Fraktion. Das wohl schlagende Argument gegen den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich war aber wohl, dass dies einen Umbau (Verkehrsfläche ohne Kantsteine) des Straßenraums nach sich gezogen hätte, für den Ausbaubeiträge fällig geworden wären.

Mein Kollege Möller (SPD) griff den von mir immer wieder gerne verwendeten Begriff der „Autogerechten Stadt“ auf. Er betonte, dass durch eine Sperrung des Gänsemarktes für den Durchgangsverkehr die Anwohner*innen des Parnass-Quartiers mit dem Auto nicht mehr direkt in die Lübecker Straße fahren können sondern den Weg über die B 76 und die Lütjenburger Straße und durch die Bahnhofstraße nehmen müssten. Er argumentierte – auch nicht von der Hand zu weisen – dass sich dadurch der Autoverkehr auf der Bahnhofstraße und im Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel erhöht, was mit den Sanierungszielen nur schwer in Einklang zu bringen wäre.

Ich habe unter Bezug auf die Argumente der Kollegen Wegener und Möller einen Redebeitrag gehalten, in dem ich betonte, dass das Primat des Autos bzw. das Konzept der „Autogerechten Stadt“ Relikte aus der Mitte des letzen Jahrhunderts wären. Für mich ist offensichtlich, dass der Autoverkehr immer noch privilegiert ist. Heute müsse es um eine gerechte Verteilung des öffentlichen Raumes unter allen Verkehrsteilnehmenden gehen. Ich habe betont, dass es für mich durchaus vertretbar sei, dass Autofahrer*innen 700 Meter weiter fahren, wenn dadurch die Verkehrssituation für Radfahrende und sie Sicherheit auf dem Schulweg verbessert werden kann.
Gleichzeitig habe ich hervorgehoben, dass ich nichts gegen das Auto an sich habe. Gerade für die Einwohner*innen in den Umlandgemeinden wäre es wichtig, um nach Plön zu kommen, da der öffentliche Personennahverkehr den Menschen aus den Gemeinden rundum kaum eine andere Möglichkeit läßt. In dem Zusammenhang habe ich mich auch noch einmal deutlich dafür ausgesprochen, Parkplätze so weit wie möglich zu erhalten.

Im Jahr 2016 war ich Gründungsmitglied der AG-Fahrrad, Vorläuferin des heutigen Fahrradforums. Schon damals – vor sechs Jahren – war es mein Ziel, an der Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer*innen mitzuarbeiten. Mein damaliger Optimismus, schnell etwas erreichen zu können, war im nachhinein betrachtet fast schon naiv. http://www.ingo-buth.de/2016/05/13/ag-fahrrad/

Ich finde auch, dass die Einrichtung der Fahrradstraße in der Rodomstorstraße jetzt nicht der große Wurf ist, aber immerhin, ein Fortschritt. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Dazu gehören die Einrichtung von Fahrradstraßen in der Eutiner Straße und der Johannisstraße.
Insgesamt bleibt aber festzustellen, dass auch das am Ende nur Stückwerk ist. Ein durchgehender Fahrradverkehr von Plön Ost nach Plön West und umgekehrt ist damit nicht gegeben. 

Finanzierung des Risikomanagements für das Energetische Quartierskonzept/Massenalgenkultur-Anlage nicht gesichert

Am letzen Montag tagte der Hauptausschuss. Bereits bei der Abstimmung zur Tagesordnung kam es zu einer längeren Diskussion. Es ging um die Absetzung des Tagesordnungspunktes 8, „Risikomanagement Energetisches Quartierskonzept“.
Die Einrichtung eines Risikomanagements wurde bereits in der vergangenen Woche in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für „Stadtentwicklung und Planung“ (SteP) und Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) beschlossen.
Leider beinhaltete der Beschluss vom vergangenen Donnerstag nicht den wichtigen Zusatz:
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt.
Diese Ergänzung hätte in der Sitzung des Hauptausschusses nachgeholt werden können, wurde sie aber nicht.
Offenbar bestand bei einer Kollegin die geäußerte Befürchtung, dass es hier zu einem Beschluss kommen könnte, der von den vorhergegangenen Beschlüssen abweicht. Das hätte gar nicht passieren können, weil der Tagesordnungspunkt das gar nicht zugelassen hätte.
Natürlich ist es aber so, dass man einen Beschluss kalt abservieren kann, wenn man keine Mittel für dessen Finanzierung bereit stellt.
Meine Einschätzung ist, dass mehrheitlich eine kritische Begleitung des Projektes Massenalgenkultur-Anlage/Quartierskonzept durch ein externes, zertifiziertes Risikomanagement gar nicht gewünscht ist. Der Grund könnte sein, dass es einigen bereits klar ist oder zumindest klar sein müßte, dass es sich bei dem Projekt um ein weiteres, von Anfang an zum Scheitern verurteiltes Projekt handelt, das man hier im Rahmen von grünäugiger Symbolpolitik vorantreibt und das man sich nicht kaputt machen lassen will.
Durch die Streichung des Tagesordnungspunktes sind sowohl mein Antrag, in dem einige der zahlreichen Risiken aufgelistet sind, wie auch eine Stellungnahme der Limnologin Frau Dr. Krambeck, die sich sehr kritisch zur Einleitung des heruntergekühlten und mit Sauerstoff angereicherten Abwassers in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees äußert, aus dem Bürgerinformationssystem herausgenommen worden.
Das ist vom Verfahren her soweit in Ordnung, weil der Tagesordnungspunkt abgesetzt und der Antrag damit nicht behandelt wurde, hat aber den Nebeneffekt, dass Informationen, die sich kontrovers mit der Thematik auseinandersetzen, für die Öffentlichkeit im Ratsinformationssystem der Stadt nicht mehr einsehbar sind.
In einem Gespräch mit einem Bürger wurde mir gegenüber geäußert, dass das ganze Projekt ohnehin nicht im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit hin optimiert wurde, sondern im Hinblick auf die maximale Förderfähigkeit. Das ist eine mögliche – möglicherweise auch böswillige – Interpretation. Ich will mich zu dieser Interpretation nicht weiter äußern.
Wenn ich das auf Basis meines jetzigen Kenntnisstandes beurteile, dann ist es aber so, dass die Christian Albrecht Universität hier ein zu 100% finanziertes, hochinteressantes Forschungsprojekt am Laufen hat, für das die Stadt Plön das finanzielle Risiko zu 100% trägt.

Da er im Bürgerinformationssystem nicht mehr einsehbar ist, stelle ich nachfolgend noch einmal meinen Antrag mit den von mir erkannten Risiken des Projektes in den Blog ein:

Antrag des Ratsherrn Buth für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Plön am 14. Februar 2022 zum
Tagesordnungspunkt 8: „Risikomanagement Energetisches Quartierskonzept“ 

Beschlußvorschlag: 

Der Hauptausschuß möge beschließen, für die Planung, Realisierung und den zukünftigen Betrieb einer Massenalgenkultur-Anlage in Verbindung mit einem Netz zur Nahwärmeversorgung – basierend auf dem „Integrierten energetischen Quartierskonzeptes Plön Süd-West“ – durch ein externes, zertifiziertes Risikomanagement zu begleiten. 

Hierfür ist eine neutrale, externe Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die dafür erforderlichen HH Mittel werden in den HH 2022 eingestellt. 

Den Beschlußvorschlag begründe ich wie folgt: 

Sachstand 

Die Verwaltung der Stadt Plön legt den Ausschüssen SteP und GUT in deren gemeinsamer Sitzung am 10. Februar 2022 eine Beschußvorlage vor, die zum Ziel hat, Fördermittel in Höhe von
10 Mio. Euro zu beantragen. Mit den Fördermitteln soll für die Umsetzung der Planungen des Quartierskonzeptes erfolgen und eine Massenalgenkultur-Anlage auf dem Gelände der Kläranlage in Plön, Tweelhörsten sowie eine Photovoltaik Anlage auf den Trammer Seewiesen gebaut werden. 

Der Antrag basiert auf folgenden Dokumenten, die von der Ratsversammlung beschlossen wurden: 1. Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Plön
„Plön schlägt Klimawellen“
2. Integriertes Energetisches Quartierskonzept Plön Südwest (kurz: Quartierskonzept) 

Die Stadtwerke Plön, Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR), betreiben u.a. das örtliche Klärwerk und sind im Beteiligungsmanagement der Stadt Plön mit berücksichtigt. 

Ziel der Errichtung einer Massenalgenkultur-Anlage wäre die klimaneutrale Produktion von Wärme durch biologische Abbauprozesse. Die Abwärme soll als Heizungswärme privaten Haushalten und Unternehmen entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 

Bei der Massenalgenkultur-Anlage handelt es sich um ein Forschungsprojekt der Christian- Albrecht-Universität zu Kiel. Eine kleine Versuchsanlage hat die grundsätzliche Funktionsfähigkeit nachgewiesen. Die für Plön vorgesehene Anlage wäre die erste ihrer Art, die kommerziell tragfähig und technisch zuverlässig für die Versorgung von Haushalten errichtet werden soll. Es ist nicht möglich die Ergebnisse von kleinen Versuchsanlagen ohne weiters auf Großanlagen für die dauerhafte und verlässliche Nutzung zu übertragen. 

Die damit verbundenen Risiken sind kontinuierlich zu beobachten und regelmäßig zu bewerten. Beispielhaft, aber nicht abschließend wären deshalb folgende Risiken aufzuführen: 

Da es sich bei der Massenalgenkultur-Anlage nicht um ein eingeführtes, marktverfügbares Produkt, sondern um eine Forschungsanlage handelt, ist die Erstellung einer umfassenden Dokumentation erforderlich, um den Betrieb, die Wartung und die Instandsetzung der Anlage über die zu erwartende Nutzungsdauer dauerhaft und mit hoher Zuverlässigkeit sicherzustellen. 

A-Risiko: Anlegen und fortlaufende Pflege einer umfassenden Dokumentation. 

Darüber hinaus besteht aus demselben Grund ein erhöhtes Risiko, dass die Ersatzteilversorgung über die zu erwartende Nutzungsdauer nicht gewährleistet ist.
Es bestehen erkennbare Risiken für den dauerhaften und verläßlichen Betrieb der Anlage, die im Rahmen eines Risikomanagements erheblich reduziert werden können. 

B-Risiko: Bewertung von Verschleiß und Produktabkündigung der verwendeten Teile. 

Weil eine Forschungsanlage als nicht marktgängiges Produkt zum Kernstück eines Nahwärmenetzes gemacht wird, ergeben sich erhöhte Risiken für die Versorgung der angeschlossenen Gebäude mit Wärme.
C-Risiko: Sicherstellung der Versorgungsicherheit der angeschlossenen Haushalte mit kontinuierlicher Wärmelieferung als Teil der kommunalen Daseinsfürsorge 

Die Vorlage der gemeinsamen Sitzung von SteP und GUT am 10. Februar 2022 führt aus, dass ein jährlicher, nicht förderfähiger Aufwand von 887.700,00 € entstehen wird, der durch ausreichend hohe Erträge, möglichst aus dem Vertrieb von Wärme, aufzufangen sein wird. Verbindliche Anmeldungen von potenziellen Endnutzern liegen nicht vor, es gibt von einzelnen Interessenten lediglich Interessensbekundungen. 

Es wird in den bestehenden Gebäudebestand in einem alten Stadtquartier hineingeplant. Um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen, ist eine hohe Anschlußquote erforderlich. Wird sie nicht erreicht, müssten die dortigen Haushalte zwangsweise an das neue System angeschlossen werden, obwohl dort bereits Heizungen vorhanden sind. Eine schrittweise Anschlusspflicht, etwa im Zuge vom Heizungsumstellungen ist unrealistisch, weil sich das über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren hinziehen würde. 

D-Risiko: Die wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Wärmeerzeugung und des Wärmevertriebes ist nachzuweisen. 

Zudem ist über das neue Gebäudeenergiegesetz und das neue Landesklimaschutzgesetz verbindlich vorgeschrieben, dass Altbauten im Falle von Umrüstungen der Heizung und Neubauten ohnehin immer, und mit steigendem Anteil die Eigenversorgung ihres Primärenergiebedarfs stellen müssen. Das werden Hausbesitzer in der Regel eher vornehmen, als einen Wechsel zur teureren Nahwärme. Grundvoraussetzung für den Aufbau einer Nahwärmeversorgung wäre der Erlass einer städtischen Anschluss- und Benutzungspflicht für die Anlieger im Geltungsbereich des Quartierskonzeptes. Das Quartierkonzept sieht eine Anschluss- und Benutzungspflicht aber nicht vor. Sie wäre auch nicht vermittelbar. 

Anschluss- und Benutzungszwangsatzungen werden 

in der Regel nur für Neubaugebiete erlassen, die aus einem Guss entwickelt und gebaut werden, wobei die zukünftigen Bewohner die Anschlussbedingungen kennen. Zudem ergibt sich in Neubaugebieten eine tragfähige wirtschaftliche Umsetzung von Nahwärmekonzepten, weil dort die Anschlüsse innerhalb kurzer Zeit gelegt und benutzt werden. 

In Bestandsgebieten beruht die Wirtschaftlichkeit von Nahwärmenetzen auf dem freiwilligen Anschluss der einzelnen Haushalte, der innerhalb kurzer Zeit erfolge muss.
Das ist im Bereich Plön Südwest nicht prognostizierbar.
E-Risiko: Rechtliche und politische Durchsetzbarkeit einer Anschluss- und Benutzungspflicht. 

Der Eingriff in bestehende, zum Teil Jahrhunderte alte Gebäude- und Besitzstrukturen ist groß. Es wurde bislang keine belastungsfähige Aussage getroffen, ob der Eingriff bei realistischer Betrachtungsweise umsetzbar ist. Er ist im Hinblick auf den tatsächlichen Wärmebedarf technisch nicht kalkulierbar. Die wenig aussagekräftigen Ausführungen im Quartierskonzept vermitteln einen Eindruck davon, mit welchen Risiken die technischen Grundlagen des Projektes behaftet sind. F-Risiko: kontinuierliche Ermittlung und Fortschreibung des tatsächlich nachgefragten Wärmebedarfs. 

Damit ist eine aussagekräftige Bilanz über Bedarf und Produktion der Masenalgenkultur-Anlage zurzeit unmöglich. Deshalb kann auch nicht verläßlich abgeschätzt werden, ob ein Nahwärmenetz in der geplanten Form überhaupt wirtschaftlich zu betreiben ist. Zudem sind die Kosten für die Erstellung des Netzes für die Verteilung der Wärme noch nicht in die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit eingeflossen. 

G-Risiko: Vorlage und Aktualisierung einer Wirtschaftlichkeitsprognose im Rahmen des Life Cycle Cost Management (LCCM) 

Ein Folgeförderungsbescheid über Folgekosten oder eine Risikoübernahme durch den Fördergeber oder Andere liegen nicht vor.
Das betriebswirtschaftliche Risiko liegt nach derzeitigem Kenntnisstand bei den Stadtwerken und damit letztendlich bei der Stadt. 

H-Risiko: Zuteilung von Folgefördermitteln 

Hinzu kommt, dass die Kommunalaufsicht in Bezug auf die Stadt Plön festgestellt hat, dass deren dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung der Aufgaben der AöR um die Geschäftsfelder Wärmeerzeugung und/oder Betrieb eines Nahwärmenetzes erfordert ein Prüfverfahren und die Zustimmung der Kommunalaufsicht. 

In kommunalrechtlicher Hinsicht unterliegt die Verwirklichung des Projektes damit erheblichen Risiken.
I-Risiko: Rechtliche Zulassungsfähigkeit 

Ferner wurde – auf eine vorab von der Verwaltung der Stadt gestellte Frage – in der Antwort der Kreisverwaltung von der Unteren Wasserbehörde darauf hingewiesen, dass eine schwimmende Photovoltaik-Anlage auf dem kleinen Plöner See nicht in Frage kommt. Die Kreisplanung gab zu bedenken, dass eine PV-Anlage auf den Trammer Seewiesen aus raumplanerischen Gründen kritisch bis ablehnend gesehen wird und die UnB hat sich hierzu nur mit Verfahrenshinweisen geäußert. 

J-Risiko: Raumplanerische Zulassungsfähigkeit 

Das Gutachten der Limnologin Frau Dr. Krambeck kommt zu dem Ergebnis, dass die Einleitung von auf 4 Grad heruntergekühltem und mit Sauerstoff übersättigten Wasser in die Tiefenzone des kleinen Plöner Sees unnötig ist, da die Entstehung von sauerstoffarmem Tiefenwasser selbst für Gewässer, die nicht nährstoffreich sind, ein völlig normaler Vorgang ist. 

Diese Einleitung von Abwasser ist ein Eingriff in das ökologische System des Kleinen Plöner Sees, dessen Nebenwirkungen erst in einem begleitenden Forschungsprogramm untersucht werden sollen. Die Folgen der Einleitung des abgekühlten Abwassers in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner See können derzeit nicht abgesehen werden. 

K-Risiko: Ökologische Auswirkungen sind kontinuierlich zu monitoren. 

Bewertung 

Das Projekt Massenalgenkultur-Anlage/Nahwärmenetz beinhaltet erhebliche betriebswirtschaftliche, haushaltsrechtliche, kommunalrechtliche, ökologische sowie technische und betriebsbezogene Risiken, die zudem untereinander in Wechselwirkung stehen. Zudem zeigt die Erfahrung, dass Projekte der öffentlichen Hand in der Regel erheblichen Kostensteigerungen unterliegen. Die Stadt Plön kann aber keine Entwicklung betreiben, wenn die zuverlässige und preiswerte Versorgung der Bevölkerung nicht sicher gewährleistet ist. Es ist völlig unklar was geschieht, wenn die Anlage, entsprechend ihres technischen Reifegrads mehrfach ausfällt oder nicht ausreichend und dauerhaft Wärme abgibt. Ebenso unklar ist, wer das Risiko von Folgekosten übernimmt, wenn der mit Strom oder Gas zu betreibende Ausfallkessel ständig beheizt werden muss. 

Die vorliegende Unterlage zur Massenalgenankultur-Alage ist unzureichend, weil die Bedeutung des Projekts als Teil der technischen Daseinsvorsorge für die Wohnbevölkerung nicht ausreichend bewertet und abgesichert dargestellt ist. 

Eine mögliche Strategie zur Risikominimierung wäre, dass eine Massenalgenkultur-Anlage ihre Leistungsfähigkeit als untergeordnetes Zweitsystem innerhalb eines größeren und technisch verlässlichen und erprobten Hauptsystems unter Beweis stellt.
Bei der Errichtung einer unerprobten Anlage als Hauptsystem ist nicht auszuschließen, dass hierfür erheblicher – auch finanzieller – zusätzlicher Aufwand entsteht oder die Forschungsanlage die erforderliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht erbringen wird. 

Insofern ist die einseitig auf den Punkt Klimaschutz zugespitzte Projektunterlage in keiner Weise ein Entwicklungsvorschlag, der die Belange der zuverlässigen kommunalen Daseinsvorsorge ausreichend berücksichtigend. 

Klimaschutz ist ein wichtiges politisches und städtisches Entwicklungsziel, allerdings eines von mehreren. Neben dem Klimaschutzes sind andere, ebenfalls bedeutsame Ziele der Stadtentwicklung in Plön, wie der Erhalt der Naherholungsräume unserer Stadt oder der Erhalt als Kleinstadt in S-H mit dem attraktivsten naturräumlichen Umfeld ausreichend zu berücksichtigen. Unsere Seeufer mit Industrieanlagen zuzustellen bedeutet Verlust von Qualität als Wohnstandort und als Tourismusziel, 

Die Umsetzung der Nahwärmeversorung des Quartiers Plön Südwest ist eine politisch aufgeladene Initiative, die den Kontext städtischen Handlens und gemeinsamer Entwicklungsziel außer acht lässt. Hier wird die Chance vertan, eine an sich interessante Idee innerhalb eines dafür passenden Rahmens zu entwickeln. 

Die Gewährleistung eines attraktiven und für die angeschlossenen Verbraucher akzeptablen Preisniveaus für die Wärmelieferungen muß im Falle technischer Mehraufwendungen und Mehraufwendungen für den Primärenergiebedarf der Anlage als Teil der kommunalen Daseinsfürsorge gesehen werden. Die Sicherstellung ist derzeit mit noch umkalkulierbaren Risiken behaftet. 

Fazit 

Es muß vermieden werden, dass Aufträge vergeben und Ausgaben zu Zeitpunkten vergeben oder getätigt werden, die einen Zugzwang erzeugen, der zu erheblichen langfristigen finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt und für die Wirtschaftlichkeit der AöR führen. 

Insbesondere muß auch das Risiko der Rückforderungen von Fördermitteln reduziert werden für den Fall, dass das Projekt sich nicht bzw. nicht wirtschaftlich durchführen läßt. 

Ferner müssen für den Fall, dass die finanziellen Belastungen im Fall einer Fortführung des Projektes zu einer weiteren, signifikanten Verschlechterung der städtischen Haushaltslage führen, durchgehend Ausstiegsoptionen und deren Folgen aufgezeigt werden. 

Ziel muss es sein, die Risiken dieses Projektes für die Stadt Plön und ihre Stadtwerke so weit wie möglich zu reduzieren. Das ist nur zu gewährleisten, wenn ein externes, zertifiziertes Risikomanagement in das Projekt implementiert wird.

Kaltwasser für Maränen?

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Planung“ (SteP) und „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) erläuterte Herr Dr. Holm sehr engagiert, aber für mich auch etwas irritierend, zu seinem Projekt, dass er früher als Kind „schwarz“ geangelt hätte und auch heute noch – legal – Sportfischer sei. Sein Lieblingsfisch wäre die Maräne.

Die wäre aber sehr selten, auch weil ein Vogel, den er mit Rücksicht auf alle Vogelschützer*innen nicht beim Namen nennen wollte (jedem im Saal war klar, dass er den Kormoran meint, der nicht unbedingt der Vogel der Sympathie unter Sportfischer*innen ist), der Maräne in den oberen Wasserschichten nachjagt. Die Fische könnten nicht in die untere Wasserzone flüchten, da dort nicht genügend Sauerstoff verfügbar sei. Er würde aber hoffen, dass nach der Anreicherung des Tiefenwassers mit Sauerstoff möglicherweise auch Maränen häufiger gefangen werden könnten.

Das war in zweierlei Hinsicht sehr bemerkenswert.

1. Ich war früher selber Sportfischer und bin seit vielen Jahren im Angelverein. Allerdings habe ich sehr lange nicht mehr geangelt. Dass man bei uns Maränen mit der Angel fangen kann, war mir neu. Allerdings scheint es so zu sein, wenn man verschiedenen Foren im Internet glauben darf.
Wieder was dazu gelernt.

2. Was muss ich von einem Projekt halten, wenn man den Kormoran bemühen muss, um Zweifel zu diskreditieren.

Ein weiteres Ziel der Einleitung von heruntergekühltem, sauerstoffreichem Abwasser in die Tiefenzone soll sein, die Ausdünstung von Methan zu reduzieren.
Methan ist ebenfalls ein Treibhausgas.
Eine Veröffentlichung des Leibnitz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei unter dem Titel: „Sauerstoffreiche Seen als Quelle für Methan identifiziert“ legt die Vermutung nahe, dass die Einleitung von sauerstoffreichem Wasser möglicherweise das genaue Gegenteil des beabsichtigten Effektes erzielt.
Ich verlinke hier einmal
1. den betreffenden Beitrag auf der Homepage des IGB und
2. den zugrunde liegenden Beitrag in „Nature Communications“.
https://www.igb-berlin.de/news/sauerstoffreiche-seen-als-quelle-fuer-methan-identifiziert
https://www.nature.com/articles/s41467-019-13320-0

Auf die Veröffentlichung des IGB habe ich in meinem Redebeitrag hingewiesen.

Herr Dr. Holm erwiderte in seinem abschließenden Redebeitrag, er würde die Veröffentlichung kennen und die Einleitung des sauerstoffreichen Wassers würde die Situation verbessern. Das stimmt vielleicht, aber ich kann es erst einmal nicht nachvollziehen.

Ich denke, dass es sinnvoll wäre, die Aussagen, die als Basis für unsere Entscheidung dienen sollte, einmal durch eine Institution überprüfen zu lassen, die nicht in das Projekt eingebunden ist. Ich könnte mir da das Leibnitz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei vorstellen.

Ich ziehe überhaupt nicht in Zweifel, dass Herr Dr. Holm ein qualifizierter Fachmann ist und nach bestem Wissen und Gewissen argumentiert. Im Eifer der Diskussion äußert man schon mal etwas, was für andere irritierend ist. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Ich würde mich aber freuen, wenn meine Zweifel an der Sinnhaftigkeit von anderer, unabhängiger Stelle ausgeräumt werden könnten statt mit dem Verweis auf den Kormoran und die Maräne.