Und nun zum Klima, das Nahwärmenetz

In der Ratsversammlung am Mittwoch zwei Themen mit Bezug zum Klimawandel beraten.
Zum Einen ging es um das energetische „Quatierskonzept Plön  Südwest“ (kurz: Quartierskonzept), zum anderen um die Etablierung eines Klimaanpassungsmanagements.

Das Quartierkonzept ist Ausfluss des Klimakonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“. Kernziel des ist der Aufbau eines Nahwärmenetzes im Bereich von der Seestraße einschließlich der Innenstadt bis hin zur Stadtschwentine.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Einrichtung eines zentralen Wärmenetzes zur Versorgung des genannten Gebietes. Hierbei soll die Abwärme der „Massenalgenkulturanlage“ (kurz Algenanlage) genutzt werden. Die Algenanlage ist eine weitere Klärstufe, die als Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität (CAU) auf dem Gebiet der Kläranlage errichtet werden soll. Diese Anlage erzeugt im Sommer voraussichtlich ausreichend Wärme, um den Bedarf des Quartiers Plön Südwest zu decken. Das ist der Kernbestandteil des Konzeptes 1, das im Endbericht „Integriertes Energetisches Quartierkonzept Plön-Südwest“ beschrieben wird.
Dieses Konzept unterstütze ich ausdrücklich.

Sollte sich herausstellen, daß die Wärmegewinnung über die Algenanlage nicht ausreicht, wird die Errichtung von Solarthermieanlagen auf den Trammer Seewiesen als Alternative vorgesehen. Auch die Wärmeerzeugung über Solarthermie wird nur im Sommer ausreichend sein.
Ein Nahwärmesystem mit Solarthermie wird im Endbericht als Konzept 2 beschrieben.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen lehne ich uneingeschränkt ab. Ich würde es in hohem Maße bedauern, wenn die Landschaft an dieser Stelle verbaut wird, sei es mit einem Neubaugebiet oder eben mit Solaranlagen.

Sowohl die Algenanlage als auch die Solarthermieanlage können nur im Sommer ausreichend Energie für ein Nahwärmenetz erzeugen. Im Winter ist eine zusätzliche Wärmegewinnung erforderlich. Hierzu werden folgende Anlagen als Option genannt: Blockheizkraftwerk (Erdgas, Bioethan), Gaskessel (Erdgas/Bioethan), Elektrokessel, Holzpellet-/Hackschnitzelkessel.
Dazu kommt ein Wärmespeicher, über dessen Ausmaße und Gestaltung erst einmal nichts weiter bekannt ist, außer, daß man zylindrische Körper stehend oder liegend vorstellen kann und dass die Speicherung in Dänemark in pyramidenförmigen Speichern erfolgt.

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Nahwärmenetzes ist die Bereitschaft der Eigentümer*innen der Gebäude, ihre Häuser ausreichend zu dämmen, um den Energieverbrauch schon im Ansatz zu senken. Verbunden damit soll das Netz mit deutlich niedrigeren Temperaturen sowohl für den Heizanteil wie auch den Warmwasseranteil des Trinkwassers betrieben werden (Absenkung von 80 auf 50 bzw. von 60 auf 30 Grad).

Die zu finanzierende Investitionssumme für das Konzept 1 wird mit ca. 8.070.634,- € angegeben. Für das Konzept 2 werden, je nach Ausbauvariante, Summen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- € genannt.

Entscheidend für den Erfolg wird auch sein, ob der Anbieter die Eigentümer*innen im Versorgungsgebiet zu halbwegs konkurrenzfähigen Preisen versorgen kann, denn nur dann besteht auch die Aussicht, eine ausreichende Anschlußquote zu erreichen.

Als mögliche Betreiber*innen des Nahwärmenetzes werden im Quartierskonzept die Stadtwerke, kommerzielle Betreiberinnen von Versorgungsleistungen oder Betriebsgenossenschaften genannt. 

Insgesamt bleibt festzustellen, dass wir es hier erst einmal mit einem Konzept zu tun haben, dessen Umsetzung vor hohen Hürden steht. Ob die Errichtung entsprechender Anlagen wie etwa eines Blockheizkraftwerkes oder eines Wärmespeichers auf dem Gebiet des Klärwerkes überhaupt möglich sein wird, ist aus meiner Sicht noch völlig offen. Das betrifft sowohl den Aspekt der tatsächlichen Bebaubarkeit wie auch des verfügbaren Platzes. Die Frage nach planungsrechtlicher Zulässigkeit ist bislang ebenso unbeantwortet. Die Antwort auf die Frage, wer das Netzt betreiben wird und wie sich die Investitionskosten tatsächlich entwickeln werden bleibt abzuwarten. Öffentliche Projekte wie der Flughafen in Berlin, die Elbphilharmonie oder auch unser Bürgerbüro bleiben selten im Preisrahmen – und ob die angebotenen Wärme dann auch noch konkurrenzfähig ist, bleibt abzuwarten.

Aus meiner Sicht ist es bereits heute absehbar, dass das Konzept 2 (Solarthermie) nicht umsetzbar ist. Um nicht, wie beim „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ über Jahre hinaus mit hohem Aufwand für den Papierkorb zu arbeiten, wäre es sinnvoll gewesen, wenn sich die Ratsversammlung jetzt auf das Konzept 1 (Algenanlage) festlegt und das Konzept 2 verworfen hätte. Ich habe das öfter als Anregung in die Diskussion eingebracht – erst in den Ausschüssen, dann auch in der Ratsversammlung – aber hier wollten mir meine Kolleg*innen nicht folgen.
Ich halte das Projekt „Nahwärmenetz“ für zukunftsträchtig. Da ich davon überzeugt bin, dass es vom Grundsatz her sinnvoll ist, habe ich dafür gestimmt, allerdings auch, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass das Solarthermiefeld niemals kommen wird. 

Wertschätzung als Totschlagargument in der politischen Diskussion, Beispiel Ratsversammlung

Wertschätzung ist auch so ein Modewort, dass ich in den Wortschatz des Bullshit-Bingo aufnehmen würde. Eigentlich ist es ein schönes Wort, gegen das man/frau nichts sagen kann. Genau darum kann es aber auch verwendet werden, um in der politischen Diskussion die  Arbeit der Verwaltung oder einzelner Personen in der Verwaltung vor Kritik zu schützen. In dem Fall ist es dann ist es ein vergiftetes Wort und wer sich dagegen wendet, bekommt schnell den“Schwarzen Peter“ zugeschoben. Weil es in der letzten Ratsversammlung genutzt wurde, gehe ich gehe das Risiko mal ein. 

Wer sich die letzten Vorlagen der Verwaltung durchliest wird feststellen, dass sie zum Teil durch Phrasen angereichert werden UND dass auch das Großbuchstabentourette Einzug in die Unterlagen der Verwaltung gehalten hat. Das mögen Stilfragen sein, die mir nicht gefallen, aber vor allem halte ich das für umprofessionell.
Hier kann der Eindruck entstehen: „Subjektivität vor Sachlichkeit“, aber Vorlagen zur Entscheidung haben nicht emotionell, sondern vor allem sachlich zu sein.

Richtig ärgere ich mich, wenn in der Sachdarstellng oder Bewertung Informationen ausgelassen werden oder Aussagen nun so gar nichts mit dem Thema zu tun haben.

Dazu zwei Beispiele.

1. In der Vorlage zur Ratsversammlung am 15. Dezember 2021 ging es um die Schaffung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement. Dort ist zu lesen, dass die globale Temperatur seit Beginn des industriellen Zeitalters um 1,2 Grad angestiegen ist. der durchschnittliche Anstieg für Deutschland wird mit 1,6 Grad angegeben. Nicht angegeben wird, dass der durchschnittliche Anstieg in Norddeutschland lediglich 0,4 Grad betrug. So zumindest ist es auf der Homepage des Umweltministeriums in Kiel zu lesen.
Durch die Auslassung erscheint die Lage dramatischer, als sie für und in der Region ist. Völlig unerwähnt bleibt, daß Schleswig Holstein zu den Gewinnerinnen des Klimawandels gehört. Die Folgen des Klimawandels werden uns eine längere Vegetationsperiode bescheren, was der Landwirtschaft zu gute kommt und sie werden uns eine längere Tourismussaison ermöglichen, was besonders für Plön von Bedeutung ist.
Global sieht es stellenweise viel dramatischer aus. Global gibt es sehr viele Verlieger. Akut sind ganze Inselgruppen vom Anstieg des Meeresspiegels in ihrer Existenz bedroht. Der Anstieg des Meeresspiegels wird auch Auswirkungen auf den Küstenschutz an Nord- und Ostsee hier bei uns in Schleswig Holstein haben. Allerdings geht es bei der neu zu schaffenden Stelle nicht um die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassungen an Folgen des Klimawandels weltweit oder regional, sondern um konkrete Maßnahmen für Plön.

2. In den Sommerferien hatte die Stadt sich um Fördermittel aus dem Landesprogramm zur Förderung der Innenstadtentwicklung in den Stadt und Ortszentren beworben. Hier wurden zweckgebunden 353.500,- € für die Planung und die Umgestaltung des Marktplatzes bereitgestellt. Unser Ziel ist es, die Barrierefreiheit auf dem Marktplatz zu verbessern.
Neuerdings ist in den Vorlagen der Punkt: „Klimarelevanz und Begründung“ mit aufgenommen. Dort steht zu lesen: Keine Auswirkungen. „Eine Umstellung der Leuchtmittel am Marktplatz ist bereits erfolgt.“
Das ist nun völlig irrelevant. Eine bereits umgesetzte Maßnahme hat mit dem neuen Vorhaben zur Umgestaltung des Marktplatzes inhaltlich nichts zu tun.
Ehrlicherweise hätte dort im Bezug auf Klimarelevanz stehen müssen:
„Negative Auswirkungen. Durch die Bauarbeiten und die Beschaffung der Baumaterialien wird in erheblichem Maße CO2 freigesetzt. Diese Freisetzung ist nicht zu verhindern und wird in Kauf genommen, weil die Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Mobilität nach gründlicher Abwägung als höherrangiges Ziel anerkannt wurde.“ 

Verschäfte Baumschutzsatzung

In der Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch (15. Dezember) wurde die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Gebührenpflicht für Genehmigungen und der Schutz von Obstbäumen.

Die Änderung der Baumschutzsatzung wurde durch ein Bauprojekt der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft angestoßen. Um ein gefälliges Straßenbild und eine optimale Aufstellung der Gebäude einschließlich der Nebenanlagen (Fahrradstand, Entsorgungscontainer, Wegeführung) zu gewährleisten, hätten im Ölmühlenquartier sechs Birken gefällt werden müssen. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte dem zugestimmt und sein Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wollte dem nicht folgen. Der Bürgermeister bemerkte, daß die alte Baumschutzsatzung das nicht zulasse und regte eine Änderung der Baumschutzsatzung an. Die Änderung wurde auf den Weg gebracht. Dann stellte sich aber heraus, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen – anders als bei der Erteilung des Einvernehmens zu bestimmten Bauvorhaben – keine Beteiligung der politisch gewählten Gremien vorgesehen ist.
Dieser Hinweis kam aus der Kreisverwaltung.
Die städtische Verwaltung hatte dann einen Entwurf erarbeitet, der folgende Neuerungen beinhaltet:
1. Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für die Beantragung von Fällgenehmigungen. Sie beträgt 90,- € und wird fällig, wenn ein Antrag genehmigt wird.
Abgelehnte Anträge bleiben kostenfrei.
Zudem gibt es klare Regelungen für Ersatzpflanzungen.
2. Obstbäume werden zusätzlich unter Schutz gestellt. Sie konnten bisher genehmigungsfrei gefällt werden.

Ich hätte es sehr begrüßt, wenn es im Bezug auf die Fällung von Bäumen einen politischen Entscheidungsvorbehalt gegeben hätte. Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt. Dass das rechtlich ausgeschlossen ist, hat sich erst später im Laufe des Verfahrens herausgestellt, als der Kreis unsere städtische Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat. Das akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es nicht gut finde.
Ferner habe ich mich dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht unter Schutz gestellt werden. Ich erkenne uneingeschränkt an, daß Obstbäume einen hohen ökologischen Wert haben (ich selber habe mehrere Apfelbäume, eine Quitte und eine Pflaume in meinem Hausgarten). Allerdings ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Satzung auch kontrolliert werden muß. Hier sehe ich zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zukommen. Die Verwaltung hat zwar seinerzeit erklärt, dass sie das problemlos mit erledigen könne. Allerdings, wenn ich mir die Vorlage zum Stellenplan ansehe und mich richtig an dessen Diskussion in der Ratsversammlung erinnere, wo darauf hingewiesen wurde wie belastet auch die Umweltabteilung ist, weiß ich nicht so recht, was ich für richtig halten soll.

Da eine politische Beteiligung an der Entscheidung über Baumfällungen rechtlich nicht möglich ist und weil zumindest abgelehnte Anträge auch zukünftig nicht gebührenpflichtig sein sollen, habe ich der geänderten Baumschutzsatzung zugestimmt. Der gesamte Vorlauf des Beschlusses hat ohnehin gezeigt, dass es in der Ratsversammlung eine große Mehrheit für den Beschluss geben wird. Einen eigenen Redebeitrag habe ich mir und den Kolleg*innen dann erspart.

Ich hoffe aber, dass die Bürger*innen jetzt nicht präventiv zur Säge greifen und ihre alten Obstbäume fällen, bevor die Fällgenehmigung kostenpflichtig wird. Wenn es darauf hinauslaufen würde, hätten wir mit unserer Entscheidung dem Baumschutz einen Bärendienst erwiesen. 

Da es ja mittlerweile üblich ist, Vorlagen der Verwaltung, sofern sie „grüne Themen“ betreffen, mit Aphorismen auszuschmücken, kommentiere ich mein Abstimmungsverhalten mal mit dem Titel des Sex Pistol Albums: „Flogging a dead Horse“.
Es lohnt sich nicht, auf ein totes Pferd einzuprügeln.

Der Nachtragshaushalt 2021 beschlossen, Diskussion um den Stellenplan

Gestern tagte die Ratsversammlung. Auch wenn es mutmaßlich eher dem Zeitgeist entspräche, zuerst über die vielen – aus meiner Sicht teilweise „grüngewaschenen“ Beschlüsse – zu berichten, beginne ich mit dem Finanziellen. 2012 war einer der Slogans in Bill Clintons Wahlkampf: „It`s the economy, stupid“, oder frei übersetzt: „Ohne Moos nichts los“.
Auch wenn ich möglicherweise falsch verstanden werde, ich folge nicht dem Slogan: “Man muß sich Umweltschutz auch leisten können”, sondern der Bewertung: Ist das Geld, was wir für Klimaschutz ausgeben, wirklich sinnvoll ausgeben. Leider, so nehme ich es zumindest wahr, ist der Verweis darauf, man müsse eben mal kurz die Welt retten, nur ein Scheinargument dafür, sich mit Ausgaben aus dem städtischen Haushalt so grün wie darzustellen, weil die kommenden Wahlkämpfe sich bereits abzeichnen.  

Ich komme also zum Nachtragshaushalt 2021. Damit verbunden ist der Stellenplan. Insbesondere der Stellenplan sorgte für eine Diskussion.

Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeigt eine Verbesserung auf, ohne dass man die Situation wirklich als gut bezeichnen kann. Der Fehlbedarf beträgt 1.305.700,- €, auch wenn er von ursprünglich eingeplanten 3.208.500,- € um 1.902.800,- € gesunken ist. 
Das liegt im Wesentlichen an der Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, die von 1.900.000,- € um 700.000,- € auf 2.600.000,- € gestiegen sind. Als weitere Einnahmesteigerungen sind beispielsweise zu vermerken: Zweitwohnungssteuer (plus 25.000,- €), Parkgebühren (plus 40.000,- €) und der Eingang der Fehlbedarfszuweisung 2018 in Höhe von 182.200,- €.
Einsparungen ergaben sich bei den Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 434.500,-€ sowie bei Personalaufwendungen mit 129.700,- €.
Negativ wirkte sich allerdings die Schließung des PlönBades aus. Im Normalbetrieb können pro Jahr Einnahmen in Höhe von rund 265.000,- erwartet werden. Der Haushaltsansatz 2021 wurde – bedingt durch die Corona-Pandemie mit 80.000,- € geplant und mußte jetzt auf 50.000,- € nach unten korrigiert werden.

Der Nachtragshaushalt muß von der Ratsversammlung genehmigt werden. Er wird dann, zusammen mit dem Stellenplan, dem Gesamtbetrag für Kredite und Investitionen (1.164.900,- €), den Verpflichtungsermächtigungen (85.000,- €) und dem Höchstbetrag für Kassenkredite (8.000.000,- €) sowie den Hebesätzen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. 

Für Diskussion sorgte der Stellenplan. Er sieht den Aufwuchs um zwei Stellen von derzeit 81,193 Stellen auf neu: 83,193 Stellen vor.
Das ist anzumerken, dass eine Stelle in der Regel eine jährliche Steigerung der Personalkosten um rund 70,000,- € nach sich zieht.
Eine Stelle wird für die Kämmerei vorgesehen. Durch die Umstellung auf die Doppelte Buchführung ist ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre mußten entsprechend der doppelten Buchführung umgestellt werden. Der Jahresabschluß 2020 befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Eine Anmerkung dazu: Er ist die Voraussetzung dafür, daß für 2022 ein Haushalt für die Stadt aufgestellt werden kann. Gerne hätte ich es gesehen, wenn wir bereits in diesem Jahr einen Haushaltsbeschluß für das kommende Jahr hätten treffen können. Bis zum Beschluß des Haushaltes 2022 werden wir uns ab Januar in einer Interimswirtschaft befinden. Durch den Nachtragshaushalt 2021 haben wir uns unsere Handlungsfähigkeit igrundsätzlich erhalten. 

Der Arbeitsaufwand für die Kämmerei wird sich in der Zukunft dauerhaft erhöhen. Der wesentliche Grund ist die Umstellung des §2b des Umsatzsteuergesetzes. Künftig fällt für verschiedene Leistungen Umsatzsteuer an. Das betrifft nicht nur, aber besonders den Bauhof. Er ist Teil der Stadtwerke/Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR). Da die Stadtwerke AöR rechtlich nicht Teil der Verwaltung sind, wären ihre Leistungen am Januar 2023 gewerbesteuerpflichtig. Daher wurde auch beschlossen, die Stadtwerke als Regiebetrieb wieder in die Verwaltung einzugliedern.
Aus meiner Beobachtung über die letzten Jahre hinweg ist die Kämmerei mit der Arbeitsbelastung an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Daher habe ich mich an dieser Stelle ganz eindeutig für eine Stellenmehrung ausgesprochen, obwohl ich Stellenmehrungen grundsätzlich ablehnend gegenüber stehe. 

Eine weitere Stelle wird es vermutlich im Bereich Bauen/Planen geben. Ein Mitarbeiter wird absehbar in den Ruhestand gehen. Seine Stelle soll frühzeitig nachbesetzt werden, um den/die Nachfolgender*in einzuarbeiten. Gleichzeitig soll mit der frühzeitigen Nachbesetzung der Rückstau von Arbeiten bewältigt werden. Unsere Partnerin in der Verwaltungsgemeinschaft, die Nachbargemeinde Bösdorf, beklagt lange Bearbeitungszeiten und würde sich zeitlich begrenzt an den Kosten der frühzeitigen Nachbesetzung beteiligen. Diese Stelle ist allerdings noch mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerkes wird erfolgen, wenn die Rahmenbedingung feststehen und diese Entscheidung dann auch als sinnvoll bewertet wird.

Die Bürgervorsteherin (CDU) und der Vorsitzende der SPD Fraktion sprachen sich eindeutig für die Stelle in der Kämmerei aus, um den Arbeitsaufwand dort in normale Bahnen zu lenken.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach mir aus der Seele, wenn er sich kritisch zu Stellenmehrungen äußerte. Im Bezug auf diese beiden genannten Stellen konnte ich ihm allerdings nicht folgen. Der Vorsitzende der SPD Fraktion betonte im Bezug auf die Stelle in der Bauverwaltung, dass es momentan ausgesprochen schwierig ist, geeignetes Personal für den öffentlichen Dienst zu finden, weil der Fachkräftemangel eine Realität ist, unter der auch die Wirtschaft leidet. Er betonte, dass bereits die Suche nach einem geeigneten Bewerber sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, so dass sich die 1 1/2 Jahre der Doppelbesetzung in der Realität deutlich reduzieren werden. 

Der Stellenplan wurde mit – soweit ich mich erinnere – 15 Ja- und sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ratsversammlung stimmte dann auch dem Nachtragshaushalt und der  Nachtragshaushaltssatzung zu. 

 

Der Planungsverband plant seine Abwicklung.

Die gestrigen Sitzung des „Planungsverbandes Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ – den meisten noch besser bekannt unter dem Namen Planungsverband Seewiesen – dauerte exakt 17 Minuten. Der Verband wird sich am 22. März erneut treffen, um die Auflösung einzuleiten. Dafür wurden 15.000,- Euro in den Haushaltsplan 2022 des Planungsverbandes eingestellt.
Der Eigentümer der Flächen hat erkennbar kein Interesse daran geäußert, selbst weiter auf der Fläche zu planen. Ein Investor ist nicht in Sicht.

Ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit und Arbeitskraft hier verschwendet wurde, obwohl das Ergebnis absehbar war.
Ich wurde gefragt, warum ich keinen Sekt zur Sitzung mitgebracht habe, aber für mich ist das kein Grund zu feiern. Das gilt so mehr, als jetzt Überlegungen angestellt werden, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage zu errichten. Das Vorhaben ist nach meiner Einschätzung genau so zum Scheitern verurteilt wie der erkennbar erfolglose Versuch, dort ein Neubaugebiet zu verwirklichen.

Um meine Motivation noch einmal klar zu machen. Ich bin für eine geordnete Entwicklung unserer Stadt Plön. Eine Entwicklung von Projekten um der Entwicklung willen, „damit etwas voran geht“, endet schnell in Fehlentwicklungen.
Der Ortseingang von Plön ist für mich im Hinblick auf das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung. Klare Ortsränder sind heute eine echte Seltenheit. Ausgefranste Ortseingänge kann man gerne anderswo bestaunen, unser Orts- und Landschaftsbild sollten wir uns erhalten. Dafür setze ich mich seit über einem Jahrzehnt ein und ich werde das auch weiterhin tun, egal ob es um Neubaugebiete oder Solarthermieanlagen auf der grünen Wiese handelt.
Um das kleinstädtische Stadtbild mit seinem ganz eigenen Charme zu erhalten bin ich auch gegen überdimensionierte Bauvorhaben, insbesondere in der Innenstadt. Vor allem dort müssen sich Neubauten am Bestand orientieren. Größe und Nutzung sind bestimmende Merkmale, genau wie roter Backstein, Lochfassaden und stehende Fensterformate.
Wenn es Vorhaben gibt, wie etwas die Umsetzung eines Nahwärmenetzes im Rahmen des Quartierkonzeptes, dann gibt es eben nicht nur die Reduzierung des CO2 Ausstosses als Kriterium für die Bewertung. Unter anderen spielen das Ortsbild, der Denkmalschutz und die Wirtschaftlichkeit dabei eine Rolle. Diese Aspekte müssen „unter einen Hut“ gebracht werden. Wenn das alles paßt, dann unterstütze ich ein solches Projekt auch uneingeschränkt. Das gilt um so mehr, wenn der Betrieb des Netzes und die Erzeugung von Wärme durch unsere Stadtwerke erfolgen würde.

Keine Solarthermie auf den Trammer Seewiesen!

Am Donnerstag steht das „Quartierskonzept“ auf der Tagesordnung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Das Quartierskonzept sieht den Aufbau eines Nahwärmenetzes vor.
Das hört sich zunächst harmlos an und ich unterstütze – nach jetzigem Kenntnisstand – die weitere Planung des Nahwärmemenetzes vom Grundsatz her mit einer Ausnahme.
Ich bin ganz entschieden dagegen, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage einzurichten.
Diese Anlage ist für den Betrieb des Nahwärmenetztes auch überhaupt nicht erforderlich und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.

Vor ein paar Wochen wurde bekannt, dass die Verwaltung über eine Photovoltaik Anlage auf den Trammer Seewiesen nachdenkt. Im vorliegenden Quartierkonzept wird jetzt von einem  Solarthermiefeld gesprochen. Das macht die Sache nicht besser. 

Der Beschlußvorschlag in der Vorlage des Ausschusses lautet:
– Die Ratsversammlung beschließt die Beantragung des Sanierungsmanagements und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 – 2024 einzustellen.
– Die Verwaltung wird gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.

Das Nahwärmenetz ließe sich auch ohne Solarthermiefeld realisieren. Eine solche Anlage läßt sich auch nicht hinter Büschen und Hecken verstecken. Am Ortseingang von Kiel kommend wäre das für mich ein “Showstopper”. Wenn noch ein Wärmespeicher auf dem Gelände des Klärwerkes dazu kommt, wäre das Landschaftsbild auf Jahrzehnte hin noch schwerer gestört.

Das Sanierungsmanagement ist im Endbericht des 112-seitigen „Endberichte Integriertes Energetisches Quartierskonzept Plön-Südwest“ enthalten. Es ist unter Punkt 9.2 auf Seite 92 ff zu finden. Es beinhaltet die Aufgabe:
– Detaillierte Flächenanalyse des möglichen Solarthermiefeldes (zunächst die grundsätzliche Verfügbarkeit mit Eigentümern absichern, dann genehmigungsrechtliche Einschätzung mit Umweltverträglichkeit)

Bereits auf Seite 3 des Endberichtes wurde ich stutzig. Dort steht, daß das Konzept „Plön-Südwest” unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte aufzeigen soll, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen.
Ausdrücklich nicht berücksichtigt wird hier der Aspekt des Landschaftsschutzes.
Ich kann hier nicht an Zufall glauben, dazu ist der Endbericht zu sorgfältig erarbeitet.
Für mich besteht der Verdacht, daß hier bereits auf eine Lösung unter Einbindung mit Solarthermieanlagen hingearbeitet wurde.

Im weiteren Verlauf des Endberichtes werden dann zwei Konzepte für den Betrieb des Nahwärmenetzes aufgezeigt. Beide Konzepte sehen die Nutzung einer Wärmepumpe vor, die die Abwärme der in der Kläranlage angedachten Algenanlage oder die Wärme des Sees nutzen soll. Ein Konzept kommt ohne Solarthermiefeld aus. Das andere Konzept  schließt ein Solarthermiefeld mit ein. Zu dem Konzept mit Solarthermie gibt es drei Optionen: zwei davon beinhalten ein großes Solarthermiefeld, eine dritte Option sieht ein kleinere Feld entlang der B76 vor.

Entscheidend ist die Aussage auf Seite 60 des Endberichtes:
„Solarthermische Anlagen sind sehr volatil (abhängig von der Sonneneinstrahlung). Der Großteil der Wärme fällt im Sommer an. In diesen Zeiten ist eine hypothetische Wärmepumpe (Kläranlage oder Seewasser) ebenfalls am effektivsten, sodass sich beide Anlagen konterkarieren würden. Aus diesem Grund ist es nicht zu empfehlen, die beiden Technologien zu kombinieren, sondern diese als Alternative zueinander zu betrachten.“
Fazit: Eine Solarthermieanlage ist nicht notwendig.

Dazu kommt, daß die Investitionskosten für das Konzept ohne Solarthermie von den Investitionskosten her günstiger ist. Die zu finanzierende Investitionssumme beträgt 8.070634,- €
Zum Vergleich: die zu finanzierende Investitionssumme für die unterschiedlichen Konzepte mit Solarthermie liegen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- €

Und natürlich schiebt man uns auf Seite 34 auch wieder „Einfahrverbote (Anm.: in die Innenstadt) für klassisch verbrennungsmotorisch betriebene KFZ (ausgenommen Anlieger und Mobiliotätseingschränkte)” unter. Ich persönlich halte die Parkplätze auf dem Markt für wichtig und erforderlich und werde mich entschieden für den Erhalt der Parkplätze auf dem Markt und in der Lübecker Straße einsetzen, so wie ich mich in der Vergangenheit dafür eingesetzt habe. 

Der Endbericht kann hier eingesehen werden:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/___tmp/tmp/4515781-136934870113/934870113/00151514/14-Anlagen/01/PloenEQKBericht16112021.pdf

Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Pedelecs für die Verwaltung

Im Hauptsausschuß am Montag stand auch die Anschaffung von zwei Dienst-Pedelecs (1) für die Stadtverwaltung auf der Tagesordnung.
Diese Anschaffung war bereits beschlossen, aber die Selbstverwaltung hatte noch einen Sperrvermerk auf die Anschaffung gelegt. Es sollte vor der abschließenden Entscheidung geklärt werden, ob eine Kauf- oder eine Leasinglösung günstiger wäre.

Es hat sich dann herausgestellt, dass die Kauflösung mit 3400,- € pro Pedelec deutlich günstiger ist als ein Leasing mit Kosten von 5400,- € pro Stück.

Kritik an der Anschaffung wurde u.a. von Jörg Schröder (Die Linke) geäußert. Er vertrat die Ansicht, die Mitarbeiter*innen könnten auch die Sprottenflotte vor der Sparkasse nutzen.
Dem hielt der Bürgermeister entgegen, daß hierfür die Nutzung der Mobiltelefone erforderlich sei und die Mitarbeiter*innen nicht gezwungen werden können, die entsprechende App herunterzuladen. Der Kollege Schröder schlug daraufhin vor, Diensthandies anzuschaffen.
Damit fand er aber wenig Anklang.

Auch der Vorschlag, ein Pedelec und ein Diensthandy anzuschaffen, wurde nicht weiter verfolgt, da zwei Pedelecs als Minimalausstattung angesehen wurden.

Ein anderer Kritikpunkt gegen die Anschaffung war, daß die E-Autos der Sprottenflotte den Mitarbeiter*innen der Verwaltung zur Verfügung ständen. Der Bürgermeister verwies darauf, dass die Pedelecs als Alternative zum PKW zu sehen sind. Insbesondere auf kürzeren Strecken könnten Mitarbeiter*innen schnell und ohne Parkplatzsuche zu Außenterminen gelangen.

Das sind Begründungen, die ich uneingeschränkt mittrage.

Was ich nicht mittrage ist das Argument des Bürgermeisters, dass dadurch ein Beitrag geleistet wird, die Innenstadt “autofrei” zu machen. Für mich ist die Innenstadt autofrei genug, so wie sie ist. Ich trete nach wie vor jedem Versuch entgegen, die Parkplätze in der Innenstadt zu vernichten. Ihr Erhalt ist mir wichtig, auf dem Marktplatz ebenso wie in der Lübecker Straße.  

Was mich immer etwas enttäuscht sind die Begründungen zur Klimarelevanz. „Durch die Anschaffung von Diensträdern (Pedelecs) können kürzere Dienstfahrten mit motorisierten Fahrzeugen vermieden werden, sodass ein positiver Effekt für den Klimaschutz zu erwarten ist.“ ist eine Binsenweisheit, abgesehen davon, dass auch ein Pedelec motorisiert ist, wenn auch mit einem E-Motor.

Herr Jagusch (CDU) regte an, die Nutzung der E-Autos und der Pedelecs in Fahrtenbüchern zu erfassen. Sie sollen nach 2 – 3 Jahren ausgewertet werden, um eine Aussage zu treffen, ob die Anschaffung sinnvoll war. Wenn ja, sollen die Pedelecs dann weiter betrieben werden.

Die Aufhebung des Sperrvermerkes wurde dann einstimmig – bei einer Enthaltung – beschlossen.

Kleiner Exkurs:
Ich bin dieses Jahr nach Lissabon und zurück geflogen. Für die Kompensation des CO2 Ausstoßes habe ich bei Atmosfair 16,50 € bezahlt. Das bedeutet nichts anderes, als daß man für den Preis der beiden Pedelecs über 400 Mittelstreckenflüge kompensieren kann. Ich habe daher argumentiert, daß der Beitrag eines Pedelecs zum Klimaschutz nicht wirklich signifikant ist und aufgezeigt, dass man mit dem Geld deutlich mehr für die CO2 Bilanz erreichen könnte, wenn man das Geld in die Kompensation steckt und die bisherigen Verkehrsmittel weiter nutzt.
Ein Kollege verwies dann darauf, daß ein Pedelec in der Produktion 380 kg CO2 erzeugt. (Ich hab gerade einmal nachgesehen, daß der CO2 Fußabdruck des Pedelec ca. 8 gr. pro km beträgt und 10 – 15 mal niedriger ist als der eines E-Autos. Eigentlich ist völlig klar, daß ein Pedelec CO2 günstiger ist als ein E-Auto oder ein Verbrenner.
Dass E-Autos ab einer Kilometerleistung irgendwo zwischen 40.000 und 60.000 eine günstigere CO2 Bilanz aufweisen, dürfte weitgehend unstrittig sein, auch wenn mein Kollege von Bündnis 90/die Grünen erwähnte, daß der Wert günstiger sein. Ich hatte den Wert vor einiger Zeit mal in einer Studie dazu gelesen, die ich über eine Seite von Bündnis90/Die Grünen gefunden hatte.
Leider habe ich das Dokument auf die Schnelle nicht wieder gefunden.
Dafür fand ich einen Beitrag der Industrie- und Handelskammer. Dort ist ein Bericht verlinkt, der nicht leicht zu lesen ist und klar macht, dass bei dem Vergleich derart viele Faktoren in die Betrachtung einfließen, dass eine wirklich stimmige Aussage nicht möglich ist.
https://www.ihk-niederbayern.de/wirtschaftsstandort-niederbayern/zahlen-fakten-analysen/verbrenner-vs-elektroautos-4412950?shortUrl=%2Fverbrenner-elektro
https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/sustainability-innovation/2019/WP02-2019_Treibhausgasemissionsbilanz_von_Fahrzeugen.pdf
Ich sehe mich aber bestätigt, daß ein E-Auto in Verbindung mit einem E-Speicher im Keller, einer Photovoltaik-Anlag auf dem Dach und einer eigenen Ladestation die vermutlich CO2 günstigste Lösung ist. Wenn mein guter alter Diesel irgendwann ersetzt werden muß, wäre das wohl meine Nachfolgelösung.

Anm (1), weil ich bislang nicht wußte, wo der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike ist:
Bei einem Pedelec unterstützt ein E-Motor die Fortbewegung, solange die Pedale getreten werden. Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Km/h gelten Sie als Fahrrad.
S-Pedelecs sind leistungsstärker. Sie unterstützen den/die Fahrer*in bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Erforderlich ist eine Zulassung in Form von einem Versicherungskennzeichen, eine Haftpflichtversicherung und einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller). Es besteht Helmpflicht. Der/Die Fahrer*in muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen ist untersagt, normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht benutzt werden.

E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung. Sobald sie ohne Treten schneller als 6 km/h fahren, handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis, die der Leistungsstärke entspricht, sind Pflicht. 

Wiedereingliederung des Bauhofes

Die wohl wichtigste Entscheidung der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses wurde zum Tagesordnungspunkt 7 / “Rückführung des Baubetriebshofes von den Stadtwerken Plön AöR zur Stadt Plön” getroffen.
Einstimmig (11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung) faßte der Ausschuß den Beschluß, der Ratsversammlung folgendes zu empfehlen:
– Rückführung des Baubetriebshofes aus der AöR zur Stadt Plön als Regiebetrieb.
– Planung der Umsetzung der Leitung des Baubetriebshofes.
Die Wiedereingliederung des Bauhofes in die Verwaltung soll spätestens zum 01. Januar 2023 abgeschossen sein.

Damit ist zwar noch keine endgültige Entscheidung gefallen, aber die Richtung ist vorgegeben.
Die Ratsversammlung wird am 15. Dezember über diesen Schritt zu beschließen haben.
Wenn im Rahmen der weiteren Prüfung keine gravierenden Gründe erkannt werden, die zu einem Überdenken der Entscheidung führen sollten, wird dieser Weg beschritten.

In der Diskussion konnte niemand sagen, warum der Baubetriebshof seinerzeit aus der Verwaltung ausgegliedert wurde. Im Grunde genommen ist das für die aktuell anstehende Entscheidung auch belanglos.
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden künftig Umsatzsteuern auf Bauhofleistungen zu zahlen sein, weil der Bauhof nunmehr als externer Dienstleister angesehen wird.
Durch die Wiedereingliederung in die Verwaltung wird die Tätigkeit des Bauhofes zu einer Tätigkeit innerhalb der Verwaltung. Damit fällt auch keine Umsatzsteuer an.

Alle Denkansätze, die daraus hinauflaufen, Rasenmäher und Papierkörbe leeren zu hoheitlichen Aufgaben umzudeuten, um die AöR bei den Stadtwerken zu lassen, sind eher fragwürdig und angreifbar. 
Herr Hochstädter vom Büro Sander + Partner berät die Verwaltung und hat die Thematik noch einmal anschaulich erörtert.

Würde diese Wiedereingliederung nicht erfolgen, würden sich die Rechnungen, die die Stadtwerke bislang an die Stadt schicken, zukünftig um die Umsatzsteuer (üblicherweise 19%) erhöhen.
Daher ist es im Grunde genommen schon ein Gebot des wirtschaftlichen Handelns, diesen Weg zu gehen.

Am Personalbestand soll sich nichts ändern, lediglich die Organisationsstruktur wird angepaßt. Die Überlegungen des Bürgermeisters laufen darauf hinaus, den Betriebsleiter als Teamleiter im Fachbereich 2 anzusiedeln. Das wird im Detail natürlich noch zu klären sein.

Möglicherweise wird es noch zu einer Diskussion kommen, ob die Wiedereingliederung zu einer Gebührenerhöhung führt. Mit Sicherheit wäre eine Gebührenerhöhung vorprogrammiert, wenn wir diesen Schritt nicht gehen würden und künftig Umsatzsteuer zu zahlen hätten.
Aus meiner Erfahrung als Gebührenzahler heraus kann ich nur sagen, daß Gebühren auf lange Sicht gesehen immer gestiegen sind, vielleicht mit Ausnahme der Telefongebühren, aber das sind seit der Marktöffnung für Kommunikation auch keine Gebühren im eigentlichen Sinne mehr.
Ich vermute, dass sich die Gebühren für Leistungen des Bauhofes, z.B. Straßenreinigung, auf lange Sicht moderat erhöhen, da Personal- und Energiekosten ebenfalls eher steigen.
Wenn Kosten für den Geschäftsführer der AöR künftig nicht mehr eingerechnet werden, dann hat das nach meiner persönlichen Einschätzung eher nur einen kurzfristigen Einfluß auf die Gebührenhöhe. Aber ich möchte betonen, daß das eher persönliche Einschätzungen sind, die auf keinen verläßlichen Daten beruhen.
Eine verläßliche Aussage zur Gebührenentwicklung ist im Moment nicht möglich.

Versteht die Bürgervorsteherin überhaupt ihr Amt?

In einem mitleiderregenden Artikel in Kieler Nachrichten vom 05. November äußert die Bürgervorsteherin Frau Gräfin von Waldersee, „Aber ich bin noch für anderthalb Jahre gewählt und werde in der Zeit meine Aufgaben noch so wahrnehmen, wie ich es für richtig halte.“

Besser wäre, wenn Sie sich vornehmen würde, ihre Aufgaben richtig wahrzunehmen.
Tatsächlich wurde sie nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, sondern von der Ratsversammlung. Vielleicht wäre einmal interessant nachzuschlagen, ob die Ratsversammlung sie auch wieder abwählen kann.
Ihr Amt als als Ratsfrau stellt niemand in Frage. Dafür ist sie auch gewählt.

Aber genau das liegt das Problem. Frau Gräfin von Waldersee ist nicht in der Lage, ihre Funktionen als Ratsfrau und als Bürgervorstehende sauber zu trennen.

So hat sie zu Beginn ihrer Amtszeit zum Beispiel die Bürgerfragestunden nicht in Räumlichkeiten der Stadt durchgeführt, sondern in den Räumen eines privaten Unternehmens, mit dem Sie in direkter Verbindung stand.

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Leitung der Sitzung der Ratsversammlung. Die Sitzungsleitung hat sie neutral durchzuführen. Tatsächlich kommentiert Sie regelmäßig die Wortbeiträge ihrer Kolleg*innen.

Natürlich kann Sie sich in der Ratsversammlung als Ratsfrau auch parteilich äußern. Das ist ihr gutes Recht, das ihr niemand abspricht. Dann muß sie das aber auch klar machen, dass sie sich als Ratsfrau äußert. Vom Verfahren her kann Sie sich auf die Redner*innenliste setzen und dann das Wort ergreifen, wenn sie an der Reihe ist. Um klar zu  machen, daß sie als Ratsfrau spricht, sollte sie die Sitzungsleitung an ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter übergeben, so wie das Verfahren es vorsieht. Das wirkt zwar etwas komisch, aber wenn ich den Hauptausschuß leite, dann halte ich mich an das Verfahren. Ich will ganz klar machen, wann ich mich als Ausschußvorsitzender äußern und wann aich als Ratsherr meine Meinung sage.

Verfahrenstreue ist allerdings – meiner Meinung nach – auch keine Stärke der Bürgervorsteherin. 

Wir haben in der Ratsversammlung keine Begrenzung der Redezeit. Das müßte die Bürgervorsteherin als Sitzungsleiterin wissen. Man könnte erwarten, dass sie als Bürgervorsteherin das kleine Einmaleins der Sitzungsleitung beherrscht. Trotzdem unterbrach sie die Rede meines Kollegen Bernd Möller mit den Worten, dass wir nicht in der Schulstunde seien. Damit hat sie nicht nur gegen die Regeln verstoßen. Sie hat sich auch eines klassisches Vorurteil gegen Lehrer*innen bedient. Die Größe, sich zu entschuldigen, hatte sie nicht.

Ihr Vorgehen im Fall der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema Ascheberger Parkplatz ist nach meiner Meinung erneut ein Beispiel dafür, dass Sie ihr Handwerk nicht beherrscht. Im Handwerk gibt es für mangelhafte Arbeit den Ausdruck Pfusch. In diesem Fall würde ich nicht so weit gehen und sagen, ihr Vorgehen sein völlig ungeeignet, die Probleme zu lösen.
Im Grunde genommen hat sie sich erst einmal um Probleme gekümmert, die keine sind oder für die es keine politische Lösung gibt.

Ihre offizielle Informationsveranstaltung sollte die Themen Parkgebühren und Erweiterungsbau des Kioskes am Ascheberger Parkplatz behandeln, so war es zumindest in der Presse zu lesen.
Da es keine öffentliche Einladung gab, stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine offizielle Informationsveranstaltung war.

Besonders bedenklich ist aber, daß es nach meinem Kenntnisstand kein Schutzkonzept zur Vermeidung von Coronainfektionen gegeben hat. Das ist um so schlimmer, als daß es sich ja angeblich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hat. Nach meiner Überzeugung ein Akt der Verantwortungslosigkeit.

Von der Veranstaltung hat sie zuerst dem Bürgermeister erzählt, so berichten die Kieler Nachrichten. Das ist ein unglücklicher Ausdruck. Erzählen tut man Märchen, einen Bürgermeister informiert oder unterrichtet man. Aber das nur nebenbei. Der hat ihr von der Durchführung der Veranstaltung abgeraten. Zum einen war nie geplant, auf dem Ascheberger Parkplatz Parkgebühren zu erheben, zum anderen ist der Erweiterungsbau Gegenstand eines laufenden Verfahren, das abschließend durch die Kreisverwaltung entschieden wird. 

Für den von Ihr angesetzten Termin standen aus Termingründen weder der Bürgermeister noch  Fachpersonal aus der Verwaltung bereit.
So etwas klärt man nach meinem Verständnis in Vorfeld, bevor man zu einer  Informationsveranstaltung einlädt. Das gilt um so mehr, wenn ein Thema behandelt werden soll, von dem man keine Fachkenntnisse hat.

Mit dem Ausschußvorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat sie dem Interview nach telefoniert. Interessant wäre auch zu wissen, ob der Ausschußvorsitzende ihr in dem Telefonat zur Durchführung geraten hat oder ob sie gegen seine Empfehlung gehandelt hat. Auf jeden Fall hat der Ausschußvorsitzende des SteP nicht an der Veranstaltung der Bürgervorsteherin teilgenommen. Ansonsten: siehe oben.

Die Mitglieder der Ratsversammlung hat sie nicht über ihre Veranstaltung nicht informiert, geschweige denn eingeladen.

Die Mitglieder der Ausschüsse (Hauptausschuß und Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung) hat sie ebenfalls nicht informiert, geschweige denn eingeladen.

Allein ihrer Fraktion (CDU) hat sie wohl Bescheid gesagt. Teilgenommen haben lediglich die Ratsherren Wegener (CDU) und Kruppa (CDU, fraktionslos). Für mich ein klares Zeichen dafür, daß  sie für die Veranstaltung noch nicht einmal Rückhalt in ihrer eigenen Fraktion hatte. Damit stellt sich wieder die Frage: „Was war das eigentlich für eine Veranstaltung, wenn es keine offizielle Informationsveranstaltung noch eine Veranstaltung der Fraktion war?“

Den weiteres Argument, warum ich mich nicht mehr durch die Bürgervorsteherin der CDU vertreten fühle ist Ihre Äußerung im Ausschuß, als sie erwähnte, daß die SPD Fraktion ihr schon seit dem Vorgang um den Kollegen Möller das Vertrauen entzogen hat: „Es interessiert mich nicht mehr, was die denken und darum informiere ich die auch nicht mehr.“
Dieser Ausspruch zeigt für mich nur zu deutlich, daß sie nicht in der Lage ist, ihr Amt unparteiisch auszuüben.

Wenn Ihr die Probleme mit dem Parkplatz bekannt waren, warum hat sie die Probleme nicht bereits früher an die Verwaltung herangetragen oder über die Fraktion oder als Ratsfrau in die Ausschüsse eingebracht, statt sie in so verunglückter Form zu thematisieren.
Daß die CDU-Fraktion weiß wie es geht, hat sie in der selben Sitzung im nicht-öffentlichen Teil bewiesen.

Dass die Bürgervorsteherin sich jetzt auf die Nebenthemen fokussiert und schon die nächste Ortsbegehung ankündigt, werte ich als Ablenkungsmanöver von einer von ihr völlig verpatzen populistischen Aktion.

Die Thematisierung der übrigen Themen, die im Zusammenhang mit dem Ascheberger Parkplatz stehen, wird sicher in den zuständigen Ausschüssen erfolgen, wenn entsprechende Anträge vorliegen, die dann in rechtlicher, fachlicher aber auch in finanzieller Hinsicht erläutert und bewertet werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Dann kommen wir hoffentlich zu einer sachlichen Diskussion zurück.

Ihre Ankündigung, eine erneute Begehung des Parkplatzes zu initiieren, hilft auch nicht weiter.

Um jetzt nicht nur zu kritisieren ein Vorschlag für das weitere Vorgehen:
Der richtige Schritt wäre aus meiner Sicht, einen Ortstermin des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gemeinsam mit dem Hauptausschuß und dem Bürgermeister zu vereinbaren. Der Termin darf dann auch gerne öffentlich sein, so daß vor Ort Anregungen und Fragen aufgenommen oder geklärt werden können.

Gerade eben habe ich gesehen, daß sie nunmehr die Ratsmitglieder und die bürgerlichen Mitglieder zu einer Ortsbegehung eingeladen hat. Leider geht aus der Einladung nicht hervor, ob die Begehung fachlich durch die Verwaltung begleitet wird. 
Dazu habe ich vor 5 Minuten eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.
Es geht aus der Einladung auch nicht hervor, ob die Öffentlichkeit teilnimmt. 
Das werde ich bei der Bürgervorsteherin noch nachfragen.
Sie macht halt weiter, wie sie es für richtig hält.

Bericht über die “Informationsveranstatlung” der Bürgervorsteherin im SteP

Dienstag Abend fand eine „Informationsveranstaltung“ der Bürgervorsteherin zum Thema Ascheberger Parkplatz statt.
Sie hatte wohl – außer ihrer eigenen Fraktion – weder die anderen Mitglieder der Ratsversammlung noch die Mitglieder der Ausschüsse vorab über die Veranstaltung informiert.
Auch auf der Homepage der Stadt war keine Information über diese Veranstaltung eingestellt.
Es stellt sich daher die Frage, ob es sich damit überhaupt um eine öffentliche Informationsveranstaltung gehandelt hat oder um eine Privatveranstaltung der Bürgervorsteherin in ihrer Funktion als Ratsfrau.

In der Lokalpresse wurde angekündigt, daß des bei der Veranstaltung um folgende Fragen geht:
1. Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz
2. Erweiterungsbau des Kiosks

In meinem Beitrag vom 02. November 2021 habe ich mich bereits dazu geäußert, daß:
1. über Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz zwar am Rande beraten, aber noch nicht einmal abgestimmt wurde und
2. der Erweiterungsbau eine baurechtliche Angelegenheit ist, die nach den Buchstaben des Gesetzes zu bewerten ist und entsprechend entschieden wurde.
Diese Themen wurden dann auch gar nicht angesprochen.

Dafür wurden Dienstag Abend mehrere andere Themen angesprochen:

– Unerlaubtes Übernachten von Wohnmobilen außerhalb der Wohnmobilfläche
– Fehlende öffentliche Toilette und in Folge
– Nutzung der Grünflächen für die Notdurft
– Fehlender Zebrastreifen zum Übergang in den Schloßwald
– Nutzung durch schwere Nutzfahrzeuge
– Rutschige Fahrbahnoberfläche auf der Ein- und Ausfahrt
– Unübersichtliche Situation bei der Ein- und Ausfahrt
– Motorradtreff wegen des Lärms als Störfaktor, das allerdings nur als Randnotiz

Die meisten Probleme wurden nach Aussage der Bürgervorsteherin bereits in der Vergangenheit an sie herangetragen. Da wundert es mich, daß sie nicht schon lange reagiert hat.
Sie hätte ohne Probleme in Ihrem Namen oder über ihre Fraktion entsprechende Anträge in den entsprechenden Ausschüssen stellen können. Auch Anfragen an die Verwaltung wären eine Möglichkeit gewesen.
Alternativ hätte sie die Fragen und Anregungen auf dem kurzen Dienstweg an den Bürgermeister und seine Verwaltung weitergeben können. Nichts dergleichen ist passiert.
Augenscheinlich ging es ihr darum, auf einen öffentlichkeitswirksamen Zug mit 2400 Unterschriften aufzuspringen, um sich den Anschein der sich Kümmernden zu geben. Nach meiner Meinung war das nichts anderes als eine populistische Hau-Ruck Aktion.

Wenn ich die Berichterstattung der Kieler Nachrichten von heute richtig verstehe, hat sie den Termin auch nicht mit dem Bürgermeister abgestimmt, der am betreffenden Tag bereits einen anderen Termin hatte. Auch die Fachleute in der Verwaltung, die die Anwesend*innen hätten informieren können, waren durch andere Termine gebunden.
Mit Sicherheit hätte die Verwaltung zu dem ein oder anderen Thema schon einmal Stellung beziehen und Zusammenhänge erklären können.
So wie es aussieht, war das aber gar nicht gewollt.
Wenn die „Informationsveranstaltung“ nur “gut gemeint” war, dann war die Vorbereitung und Durchführung aber in höchstem Maße unprofessionell.

Daher habe ich persönlich den Eindruck, daß es keine „Informationsveranstaltung der Bürgervorsteherin“ war, sondern eine Informationsveranstaltung der CDU, die unter dem Deckmäntelchen des Amtes der Bürgervorsteherin durchgeführt wurde.

Wenn die Bürgervorsteherin öffentlich als Bürgervorsteherin auftritt, hat sie die gesamte Ratsversammlung zu vertreten. Nach meinem Verständnis hat sie die Mitglieder der Ratsversammlung und der Ausschüsse so zeitgerecht über die Termine von öffentlichen Informationsveranstaltungen zu informieren, daß die Kolleg*innen die Gelegenheit haben, sich vorzubereiten und die Teilnahme einzuplanen.
Als Kommunalpolitiker haben dann auch lediglich zwei Kollegen aus der CDU an der Veranstaltung teilgenommen.

Abweichend von der Ankündigung in der Berichterstattung in den Kieler Nachrichten war es dann auch nicht die Bürgervorsteherin, die im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung über ihre Informationsveranstaltung berichtet hat, sondern der von mir geschätzte Kollege Wegener.
Er hat in seiner sachlichen Art dann darauf hingewiesen, daß es weder um Parkgebühren noch um Baugenehmigungen ging, sondern über die von mir bereits oben aufgeführten Kritikpunkte. Im Grunde genommen hat er der Bürgervorsteherin damit aus der Patsche geholfen.

Über Lösungen zu den oben genannten Kritikpunkten wird man sicher im einzelnen sprechen können. Die Lösung der Probleme wird dann aber nicht nur in den Händen der Stadt liegen. Nur mal eine kurze Einschätzung aus dem Stand, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit hat.
Der rutschigen Belag in der Ein- und Ausfahrt erfordert doch zuerst einmal die Klärung, ob hier ggf. der Bund oder das Land mit einzubinden ist, falls die Flächen nicht der Stadt gehören.
Auch bei der Frage nach der Übersichtlichkeit der Ein- und Ausfahrten sowie des Erfordernisses eines Zebrastreifens wird zumindest die Einbindung der Unteren Verkehrsaufsicht des Kreises erforderlich sein.
Die Frage, ob hier ein Toilettenhaus errichtet werden darf, wird mit Sicherheit Klärungsbedarf mit dem Kreis nach sich ziehen. Nach meiner ersten Einschätzung wäre das ein Bauvorhaben im Außenbereich, das nicht zulässig ist.
Vielleicht stehen die schweren Nutzfahrzeuge ja auch auf dem Parkplatz, weil er ihnen dafür angeboten wurde, damit die LKW-Fahrenden nicht in den Wohngebieten vor ihren Häusern parken. 
Bevor wir in den Ausschüssen Entscheidungen zu den Kritikpunkten und Anregungen treffen, wären doch erst einmal die entsprechenden Fragen zu klären. Da diese Punkte bereits seit längerem an die Bürgervorsteherin herangetragen wurden frage ich mich, warum sie nicht längst gehandelt und die Themen in die Ausschüsse eingebracht hat.

Natürlich will ihr niemand verbieten, mit Bürger*innen zu reden. Vermutlich werden viele von uns Ratsfrauen und -herren angesprochen, zumindest ich bekomme gelegentlich Hinweise und Rückmeldungen. Dafür wurden wir gewählt.
Als Ratsfrau der CDU kann die Bürgervorsteherin selbstverständlich so viele Gespräche und Informationsveranstaltungen durchführen wie sie will, dann aber bitte unter ihrem eigenen Namen oder im Namen der CDU.

Es sieht so aus, als müßte man die an sich selbstverständlichen Regeln für öffentliche Informationsveranstaltungen der Stadt, die sie als Bürgervorsteherin vertritt, einmal schriftlich fixieren, damit ein Regelwerk vorliegt, an das man sich halten kann.
Vielleicht wäre das ja erst mal ein Thema für den nächsten Ältestenrat.

Die Aussage der Bürgervorsteherin in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, die SPD Fraktion hätte ihr das Vertrauen entzogen, daher würde sie uns auch nicht informieren, zeugt für mich von einem sehr seltsamen Amtsverständnis.
Ich habe im Gegenzug zum Ausdruck gebracht, daß es genau diese wiederholten Fehlleistungen sind, die zum Entzug des Vertrauens geführt haben. 

Der Ascheberger Parkplatz und die Bürgervorsteherin

Am Freitag, dem 26. Oktober 2021 berichteten die Kieler Nachrichten im Lokalteil auf Seite 26: „Traum vom Anbau droht zu platzen“. Es geht zum einen um die Einführung von Parkgebühren (die nie beschlossen wurden), zum anderen um einen Anbau an den Kiosk am Ascheberger Parkplatz.
Letztendlich geht es aber auch um das Vorgehen der Bürgervorsteherin, die für Dienstag zu einer Versammlung eingeladen hat.

Erstens: Es gibt keinen Beschluß, auf dem Ascheberger Parkplatz Parkgebühren einzuführen. Die Entscheidung über die Parkgebühren und deren Höhe liegt beim Bürgermeister. Der Bürgermeister hat gemeinsam mit dem Hauptausschuß über die Erhebung von Parkgebühren im Stadtgebiet beraten. Im Rahmen der Beratung wurde auch nachgefragt, ob man auf dem Ascheberger Parkplatz Gebühren erheben sollte. Das hat der Bürgermeister von vornherein abgelehnt. Die meisten Mitglieder des Hauptausschusses lehnten das ebenso ab.
Die Stimmungslage war so eindeutig, daß es dazu noch nicht einmal eine Abstimmung gab.
Von daher ist die Befürchtung unbegründet.

Zweitens: Der Kiosk ist in der Tat in die Jahre gekommen, das stimmt. Er steht im Außenbereich. Im Außenbereich darf grundsätzlich nicht gebaut werden, außer, es handelt sich um so genannte „privilegierte Bauvorhaben“.  Eine Sanierung von bestehenden Gebäuden nach meiner Einschätzung baurechtlich zulässig. Sanierung heißt aber nicht Abriß und Neubau. Sanierung heißt auch nicht „Erweiterung“. Die geplante Erweiterung ist nach rechtlicher Bewertung der städtischen Bauverwaltung rechtlich nicht zulässig. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt teilten die Rechtsauffassung der Verwaltung einstimmig.
Wir haben uns in der Vergangenheit bei der Erteilung oder der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens schon mal über die rechtliche Bewertung der städtischen Verwaltung hinweggesetzt. Letztendlich wurden die Entscheidung dann aber von der Bauaufsicht des Kreises korrigiert. Hätte die Selbstverwaltung der Stadt hier das Einvernehmen erteilt, wäre es nach meiner Einschätzung spätestens bei der Bauaufsicht des Kreises wieder „einkassiert“ worden. 

Drittens: Der Zeitung entnehme ich, daß die Bürgervorsteherin für Dienstag, den 02. November ab 18:30 in der Tourist Info eine Info Veranstaltung plant, um die Themen Parkplatz-Gebühren und Imbiss-Erweiterung zu diskutieren. Zu den Parkplatzgebühren sollen 2400 Unterschriften überreicht werden, die die Betreiberin des Kiosks gesammelt hat.

Parkplatzgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz wurden im Hauprtausschuß bereits diskutiert. Der Hauptausschuß ist auch für Parkgebühren zuständig. Der Bürgermeister entscheidet über Parkgebühren. Er hat entschieden, es wird sie nicht geben. Ich weiß jetzt nicht, was weiter diskutiert werden soll. Die 2400 Unterschriften helfen auch nicht weiter, weil es nichts zu helfen gibt.

Der Erweiterungsbau des Imbiss ist auch kein Thema, das diskutiert werden muß. Ein Bauantrag wird nach den Buchstaben des Gesetzes entschieden. Man kann das diskutieren, aber das hilft nicht weiter, im Gegenteil. In den allermeisten Fällen, wo Baurecht über öffentlichen Druck erzwungen werden soll, wird von der Genehmigungsbehörde ein ganz besonders kritischer Blick auf das Objekt geworfen. Diesbezüglich ist die Bürgervorsteherin nach meiner Einschätzung gerade dabei, der Betreiberin einen Bärendienst zu erweisen.

Das gesamte Vorgehen der Bürgervorsteherin erstaunt mich ohnehin. Ich kann nicht erkennen, daß es sich überhaupt um eine offizielle Veranstaltung der Stadt handelt. Die Bürgervertreterin vertritt die Ratsversammlung nach außen, da hätte ich erwartet, daß sie die Mitglieder der Ratsversammlung über eine öffentliche Veranstaltung vorab informiert. Zumindest hätte ich erwartet, daß ich als Vorsitzender des Hauptausschusses informiert werde, da Parkplatzangelegenheiten in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fallen. Nichts dergleichen ist erfolgt.
Ich hätte auch erwartet, daß über eine öffentliche Veranstaltung auf der Homepage der Stadt Plön informiert wird. Auch das ist nicht der Fall.
Zu guter letzt ist nicht erkennbar, ob die Veranstaltung unter 2G oder 3G Corona-Regeln laufen wird oder wie der Schutz gegen Corona-Ansteckungen überhaupt gewährleistet werden soll.

Nach meiner Einschätzung steht das Ganze unter dem Vorzeichen der Unprofessionalität. Ich bin aber gespannt, was die Presse so berichten wird.
Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Da wird die Bürgervorsteherin dann sicher berichten, was sie am Dienstag so erlebt hat.
Die Sitzung des Ausschusses wäre ohnehin der bessere Anlaß gewesen, die Unterschriften zu überreichen. Schließlich wurde hier die Entscheidung getroffen, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben zu versagen.

Nein, ich bin wirklich nicht Gilde

Am 16. September 2021 habe ich den Beitrag “Ich bin nicht Gilde” geschrieben. Zu diesem Beitrag hat ein Bekannter von mir und ein Mitglied der Gilde einen Kommentar geschrieben. Da mich die Argumentation in dem Kommentar nicht überzeugt und mir einige Fragen gestellt werden, möchte ich darauf antworten. 

Der besseren Lesbarkeit und des besseren Verständnisses wegen kopiere ich hier erst einmal den Kommentar. Im weiteren Verlauf des Beitrages ist dann meine Antwort zu lesen. 

Hallo Ingo,

ich bin ja etwas spät mit dem Lesen, aber nun möchte ich doch antworten.
Schließlich bin ich frischer Rekrut der Gilde 

Zunächst zum Ausspruch “Gilde ist Plön, Plön ist Gilde”.

“Gilde ist Plön” drückt die Verbundenheit der Gilde mit Plön aus. Dagegen ist nichts zu sagen, oder?

“Plön ist Gilde” meint jetzt sicher nicht, dass Plön und die Gilde ein und dasselbe wären, Plön in der Gilde aufginge oder alle Plöner sich als Gilde zu fühlen hätten. Du musst dich also nicht vereinnahmt fühlen.

Was ist denn Plön für dich? Für mich ist Plön alles das, was die Identifikation mit Plön stärkt, was zum Wohlfühlen in Plön und zum sozialen Zusammenhalt der Bürger beiträgt. Plön ist Schloss, Twieten und Seen, TSV und PSV, Chöre, Kirchengemeinde, Kulturverein, die Initiative Schönes Plön, für dich sicher auch der SPD-Ortsverein und nicht zuletzt eben auch die Gilde. Natürlich, jeder wird seine eigene Rangfolge haben, was für ihn die Verbundenheit mit Plön ausmacht, was Plön für ihn besonders macht. Und jeder wird einiges gar nicht nennen. Aber das, was für dich nicht wichtig ist, mag dennoch für Plön wichtig sein. Weil es eben einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt darstellt. Wie die Gilde in meinen Augen. Plön wäre ohne die Gilde ärmer, nicht mehr dasselbe. So verstehe ich “Plön ist Gilde”.

Und das hätte die Stadt nach 400 Jahren durchaus auch mit einem repräsentativen Geschenk anerkennen können.

Den historischen Abriss zur Zeit 1920-1950 hab ich nicht wirklich verstanden.

Du willst doch sicher nicht sagen, dass ich monarchistisch, nationalsozialistisch oder sonst irgendwie antidemokratisch gesinnt bin?
Oder irgendein anderer Gildebruder?
Dass andererseits die Gildebrüder immer auch Kinder ihrer Zeit waren, ist hingegen selbstverständlich und keinen Artikel wert.

Also, was willst du sagen?

Bleibt der Vorwurf, dass keine Frauen Mitglieder sind. Ja, und? Es gibt doch eine ganze Reihe Vereine, Chöre etc., die sich explizit nur an ein Geschlecht wenden. Gerade auch viele Frauenvereine. Ich kann das gut verstehen, dass Frauen oder Männer auch mal unter sich sein wollen. Und sie dürfen sich auch organisieren. Andererseits mag es auch gut sein, dass du selbst dich in einer reinen Männerrunde unwohl fühlst. Wie schön, dass wir alle unterschiedlich sind! Wie langweilig wäre die Welt sonst. Dann trittst du eben nicht ein.

Im übrigen: Die Gildeschwestern spielen tatsächlich eine wesentliche Rolle in der Gilde. Nicht einmal die Königswahl kann gegen die Gildeschwester stattfinden. Und natürlich macht Feiern ohne Frauen viel weniger Spaß. Sei also versichert, die Gildeschwestern fühlen sich in der Gilde wohl. Und einige bleiben ihr sogar als Witwe noch verbunden und kommen weiterhin zum Gildefest.

Vielen Dank noch für die Glückwünsche, wir hatten tatsächlich ein schönes Gildejubiläum.

Beste Grüße

Hans-Dirk

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Hallo Hans Dirk,

erst einmal vielen dank für Deinen sehr schönen und diplomatischen Kommentar als Erwiderung auf meinen Beitrag. Ich teile Deine Sicht der Dinge nicht oder zumindest nicht in den meisten Punkten.

Vielleicht war ich in meinem Beitrag zu diplomatisch und nicht klar genug. Ich versuche es noch einmal.

„Plön ist Gilde, Gilde ist Plön“ drückt zweifellos einen Alleinvertretungsanspruch aus. Beide Sätze werden in einem direkten Sinnzusammenhang genannt und sind auch in einem Sinnzusammenhang zu verstehen.
Deinem Ansatz, jeden Satz einzeln für sich zu interpretieren, kann ich nicht folgen.

Die Gilde kann wirklich nicht für sich in Anspruch nehmen, Plön zu sein, da sie über ihre Satzung schon einmal die Hälfte der Bevölkerung, nämlich die Frauen, als gleichwertige Mitglieder ausschließt.
Soweit ich das sehe, sind Frauen als Gildeschwestern nur gerne gesehen, wenn sie entweder die Frau oder Witwe eines Gildebruders sind.
Welchen Status hat eine Gildeschwester, wenn sie von einem Gildebruder geschieden wird?  Ich vermute einmal, daß sie als Gildeschwester nicht mehr akzeptiert wird. Das wäre Ausdruck eines sehr antiquierten Denkens, oder? 

Eine Frau hat natürlich die Möglichkeit, den Antrag auf die Aufnahme als gleichgberechtigtes Mitglied in die Gilde zu stellen, aber ich gehe davon aus, daß ein solcher Antrag unter Bezug auf die Satzung von vorn hinein abgelehnt wird.
Nein, das ist nicht das zeitgemäße Plön, das ich mir vorstelle.

Die Gildebrüder sind auch kein repräsentativer Schnitt durch den männlichen Teil der Bevölkerung. Ein Blick auf die Plakate : „Gilde zeigt Gesicht“ zeigt das. Gilde ist ein kleiner Teil von Plön, in dem sich überwiegend Honoratioren, Geschäftsleute und Funktionsträger zusammengetan haben.

Mein Standpunkt zu repräsentativen Geschenken in Zeiten klammer Kassen: 

In der Haushaltssitzung des Hauptausschusses wurde beschlossen, einem Sportverein einen Zuschuß von 2000,- Euro zu streichen. Dieser Zuschuß war dem Verein bereits zugesagt, da er im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten vorher bereits beschlossen wurde.
Nicht nur vor diesem Hintergrund erschienen mir 2000,- Euro für ein repräsentatives Geschenk für einen Verein, der nicht als gemeinnützig anerkannt ist, nicht als vertretbar. Daran ändert auch das 400 jähriges Jubiläum des Vereines nichts.
Soweit ich informiert bin, läßt der Bürgermeister ja auch schon daran arbeiten, der Gilde ein hübsches Geschenk zukommen zu lassen.

Weil Du es angesprochen hast, ein Abriß über die Geschichte eines Vereine, und wenn es auch nur die letzten 100 Jahre umfaßt, wird anläßlich eines 400 jährigen Jubiläums sicher erlaubt sein, zumal ich mich dabei auf ein Buch beziehe, das mit Unterstützung bzw. auf Veranlassung des Vereines herausgegeben wurde.

Natürlich sind die Mitglieder der Gilde Kinder ihrer Zeit, aber wie es bei Kindern so ist, sie können sehr unterschiedlich sein. Zu Beginn der Zwanziger Jahren waren die Gildemitglieder ganz offenbar gegen die neue Demokratie eingestellt. Wie sonst ließe sich erklären, daß man unter den Fahnen der untergegangenen Monarchie und nicht unter der Fahne der neuen Demokratie marschieren wollte? Andere Kinder der Zeit traten für die Demokratie ein. 

Wenn sich 10 Jahre später viele Gildemitglieder der Gleichschaltung durch die NS-Diktatur widersetzen, dann doch vermutlich nicht, weil sie sich in kurzer Zeit zu glühenden Verfechtern der demokratischen Ordnung der Weimarer Republik entwickelt haben, sondern weil sie nach wie vor der monarchistischen Gesellschaftsordnung anhingen.
Immerhin, und das sage ich mit allem Respekt, waren die meisten Gildemitglieder offenbar so konservativ, daß sie keine glühenden Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie wurden.

Ich habe damit weder Dir noch irgendeinem anderen Gildemitglied – und einige kenne ich ja persönlich – vorgeworfen oder unterstellt, Nationalsozialist oder Monarchist zu sein oder entsprechenden Gedankengut nachzuhängen. Ich würde die Mitglieder der Gilde noch nicht einmal in die Nähe solchen Gedankengutes rücken. Aber das Festhalten daran, Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder aufzunehmen, ist für mich heute so rückwärtsgewandt wie das Festhalten an der alten Reichsflagge in den Zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts.

Vor 400 Jahren – zu Zeiten der Gründung der Gilde – wurden Frauen noch als Hexen verbrannt. Gut 100 Jahre später endete die Zeit der Hexenverfolgung auf dem Gebiet des heutigen Deutschland. 
Es wäre aus meiner Sicht durchaus angebracht, nach über 100 Jahren Frauenwahlrecht den diskriminierenden Ausschluss von Frauen zu beenden.
Dabei möchte ich die beiden Umstände in ihrer Brutalität und Wirkung nicht gleichsetzen, es geht vielmehr um die Verdeutlichung, daß gesellschaftlicher Fortschritt oft eine lange Zeit brauchen, bis er überall ankommt.

Der Verweis auf reine Frauenvereine ist im übrige der untaugliche Versuch, vom eigentlichen Thema abzulenken. Diese Art der Argumentation bezeichnet man heute als Whatabourtism. Ich will da jetzt nicht weiter drauf eingehen.

Also, nichts für ungut, aber für mich ist Plön nicht Gilde und Gilde ist für mich auch nicht Plön und das bitte ich zu akzeptieren.

 

Planungsverband, ein Ende auf Raten

Gestern tagte der Planungsverband “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf”, gemeinhin auch bekannt als Planungsverband Seewiesen.

Vorweg: Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen:
1. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verlegung der Straße, so wie vom Eigentümer gewünscht.
2. Der Planungsverband wird im April 2022 zusammentreten, um über seine Auflösung zu beschließen, sofern bis dahin keine verbindliche Planungsabsicht geäußert wird.
3. Der Eigentümer soll angeschrieben werden, sich bis Ende November zu erklären, wie er sich in die Entwicklung des Neubaugebietes einbringen will.

Der Verbandsvorsitzende, BM Winter, stellte fest: Das ist der erste Beschluß des Planungsverbandes, in dem der Begriff Auflösung vorkommt, der einstimmig gefaßt wurde.

Insgesamt war die Stimmung in der Sitzung eigenartig. Niemand aus der Verbandsversammlung sah mehr eine realistische Chance, daß sich hier ein Neubaugebiet entwickeln läßt, weder von den Plöner, noch von den Rathjensdorfer Seite.

Es konnte auch nicht geklärt werden, was der Eigentümer eigentlich will, Er hat an der Sitzung nicht teilgenommen. Das wunderte vor allem die Mitglieder der Verbandsversammlung, die bisher uneingeschränkt hinter dem Projekt standen. Es wurde geäußert, daß dies wohl auf ein Desinteresse an der weiteren Entwicklung zurück zu führen sein müßte.
Die Rathjensdorfer Bürgermeisterin äußerte, daß der Eigentümer betont bei dem Zusammentreffen betont hätte, seine Ruhe haben zu wollen. Daher die Absicht, die Straße zu verlegen, um einen größeren Abstand zu seinem Wohnhaus zu erreichen.

Meine Annahme, daß nebenbei noch ein paar hochpreisige Baugrundstücke entwickeln werden sollen, wurde zwar als Vermutung bezeichnet. Ich betonte, daß die Annahme, daß keine Baugrundstücke entstehen sollen, ebenfalls eine Vermutung sei.

Allerdings bestätigten die Rathjensdorfer Mitglieder meine Annahme, daß die blau eingezeichneten Felder keine Bestandsgebäude sind. Damit ist die Vermutung, es handelt sich um potentielle Flächen für Neubauten, durchaus plausibel.

Es stellte sich dann die Frage, ob sich auf der Fläche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überhaupt noch etwas entwickeln ließe. Bürgermeister Winter äußerte dazu, es gäbe zwei interessierte Investoren, die aber nichts mit dem Eigentümer zu tun haben wollen. Andererseits seien die Grundstückspreise im Moment derartig hoch, daß sich vielleicht etwas rechnen könnte.

Ich bezeichnete die derzeit hohen Immobilienpreise als Blase, weil viel Geld in spekulativer Absicht in Grundstücke und Immobilien angelegt wird, Geld, für das es auf der Bank keine Zinsen gibt. 

Einige Mitglieder der Verbandsversammlung ließen auch durchblicken, daß Sie es als Druckmittel gegenüber dem Eigentümer sehen würden, jetzt einen Termin für die Auflösung des Verbandes zu setzen. Zudem bestand die einhellige Meinung, daß erst eine belastbare Planung vorliegen müsse, bevor über eine Verlegung der Straße gesprochen werden kann. 

Ich persönlich sehe die Gefahr, daß bis April eine Planungsabsicht vorgestellt wird, von der wir aber wissen, daß sie am Ende nicht realisierbar ist. Auf Basis einer bloßen  Absichtserklärung darf aber m.E. keine Entscheidung über die Verlegung der Straße getroffen werden. Das darf nur im Zusammenhang mit dem letzten Beschluß erfolgen, der Baurecht schafft. 

Bei einer realistischen Bewertung der jetzigen Situation wird es im April 22 dann zum Beschluß kommen, den Planungsverband aufzulösen. 

Der Planungsveband zuckt noch. Überarbeitete Version I

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.

Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.

Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.
Ich habe ich entschlossen, meinen Beitrag 17. Oktober 2021 noch einmal zu überarbeiten, nicht zuletzt auch, weil ich von verschiedenen Seiten auf den Beitrag angesprochen wurde.
Eigentlich hatte ich mir den heutigen Vormittag vorbehalten, um noch einmal Akteneinsicht zu nehmen. Da ich auf meinen Antrag auf Akteneinsicht kein Antwort erhalten habe, hatte ich noch einmal Zeit, mich etwas inniger mit dem Thema zu befassen.

Der Eigentümer des Gutshofes hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln.
Es stellte sich zudem heraus, dass die Projektentwickler von der Aufgabe zurücktraten, weil eine technische Erschließung des für ein Wohngebiet auf den Moorböden der Trammer Seewiesen wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Zudem kam noch die Frage auf, wie mit den alljährlichen Überschwemmungen der Seewiesenflächen zu verfahren wäre.

Am 09. Juli 2021 fand auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Das zeugt von geringem politischen Instinkt, ein intimes Treffen mit einem Immobilienentwickler zu einer Fläche, die in den vergangenen Jahren für erhebliche Irritation in der Bevölkerung gesorgt hatte und die auch in der Plöner Ratsversammlung höchst umstritten ist.
Dazu kommt noch der Widerspruch zu den Wahlkkampfaussagen von Bürgermeister Winter, der seinerzeit die Einstellung des Projekts Seewiesen im Falle seiner Wahl angekündigt hatte.

Der Eigentümer brachte bei dem Treffen im kleinsten Kreise am 09. Juli 2021 „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“
(Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Der Eigentümer hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße, die an seinem Grundstück, dem ehemaligen Gutshof Tramm, vorbeiführt. Mit der Verlegung würde das Gelände des Gutshofes erheblich erweitert, dem Eigentümer würden dann einige neue Bauflächen zufallen. Das an einer Stelle im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich, an der es für jeden Bürger völlig unmöglich wäre, eine Baugenehmigung zu erhalten.

Die Planskizze zur Straßenverkegung ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwarz gekennzeichnet. Ich glaube nicht, daß ich die Zeichnung mißverstanden habe.

Nach meiner Einschätzung würden diese Neubauflächen zu einer weiteren, erheblichen Zersiedelung der Landschaft beitragen. Der Standort der historischen Gutsanlage würde nach meiner Annahme in eine exklusive kleine Wohnanlage verwandelt, die keinen wesentlichen Beitrag zum Baulandangebot für Plön oder Rathjensorf leisten würde, sondern lediglich zu ein paar superteuren Bauplätzen. Der Natur- und Erholungsraum zwischen Trammer See und Kleinem Plöner See würde zersiedelt und durch einige wenige hochpreisige Grundstücke erheblich gestört.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß die beiden Bürgermeister auf so ein Ansinnen  nicht eindeutig reagiert haben.

Im Rahmen der beantragten Akteneinsicht wollte ich eigentlich klären, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Aus der Vorlage des Planungsverbandes geht eigentlich klar hervor, daß die Prüfung des Amtes Großer Plöner See zusammen mit der Kreisplanung ergeben hat, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die in der Vorlage getroffene Einschätzung, die Gefahr einer Zersiedelung durch eine Splittersiedlung sei nicht gegeben, weil es sich ja schließlich um eine „Neubausiedlung“ handeln würde, offenbart zwei Aspekte:

Erstens: die offensichtlich bereits abgestecken Claims für ein „Neubaugebiet“ in einem Bereich, der weder baulich noch politisch als tragfähige Siedlungsfläche betrachtet werden kann.

Zweitens: eine zumindest für mich erkennbare fehlerhafte Information der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung sowie der Einwohner*innen von Rathjensdorf und Plön.

Bei einer isolierten Bauentwicklung in der freien Landschaft oder der scheibchenweisen Vergrößerung der Gutsanlage Tramm handelt es sich nach meiner Bewertung eindeutig um die illegale Vergrößerung einer Splittersiedlung. Mich würde interessieren, wie die Landesplanung den Sachverhalt rechtlich bewertet.

Die Landesplanung hatte in der Vergangenheit aber schon klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet auf den Trammer Seewiesen zu entwickeln.

Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.