Kritische Stimmen zu Massenalgenanlage und zum Energetischen Quartierskonzept.

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Planung (SteP) sowie Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wurde heute (10. Februar) über einen Förderantrag in Höhe von 10 Millionen Euro für die Massenalgenkultur-Anlage auf dem Klärwerks in Plön beraten. Diese Forschungsanlage soll Herzstück für die Nahwärmeversorgung des Quartiers Plön Südwest werden. 
Ich halte die Massenalgenanlage für ein durchaus interessantes Forschungsprojekt, aber ich bin davon überzeugt, dass man ein Forschungsprojekt nicht zum Herzstück einer Heizungsanlage für ein ganzes Quartier machen sollte. 
Die in der Vorlage erstmals genannten Kosten für den Betrieb in Höhe von 887.700,00 Euro pro Jahr wurden gerade erst vor einer Woche bekannt. Das wirtschaftliche Risiko liegt zu 100% bei der Stadt. Ob diese Kosten durch den Verkauf von Wärme jemals gedeckt werden können, ist im Moment noch ungeklärt. Ein Ergebnis ist erst im Laufe des jetzt angestoßenen Verfahrens zu erwarten.
Auch die damit verbundene Einleitung von heruntergekühltem Abwasser in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees sehe ich sehr kritisch. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche, wissenschaftlich fundierte Aussagen. 
Obwohl ich noch vor zwei Tagen für den Antrag stimmen wollte, sehe ich jetzt – nachdem ich mich weiter mit dem Projekt auseinandergesetzt habe – mehr Risiken als Chancen . Daher, und auch, weil ich schon immer gegen eine Bebauung der Seewiesen mit was auch immer war, habe ich mich schweren Herzens doch dazu entschieden, gegen das Projekt zu stimmen.
Auch die anfängliche Begeisterung bei einigen Kolleg*innen scheint verflogen.
Es fielen durchaus sehr kritische Anmerkungen. 
Der GUT stimmte Einstimmig für den Antrag, der um die Einrichtung eines professionellen, externen, zertifizierten Risikomanagements erweitert wurde. 
Das deckt sich mit dem Antrag, den ich für den kommenden Montag im Hauptausschuß gestellt habe. 
Der SteP stimmte mit 8 Ja- und 2 Neinstimmen sowie einer Enthaltung dafür.

Nachfolgend mein Redebeitrag:

“Meine Damen und Herren,

heute soll über einen Förderantrag in Höhe von
10 Mio. Euro abgestimmt werden.
Ich habe starke Zweifel, dass diese Entscheidung in die Zuständigkeit eines der beiden Ausschüsse fällt, die hier heute tagen.

Diese Mittel waren weder im Haushalt für das Jahr 2021 aufgenommen, noch sind sie im Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.
Das ist der derzeit gültige Haushalt, weil wir noch keinen beschlossenen Haushalt für das Jahr 2022 haben.
Da wir außerhalb des gültigen Haushaltes entscheiden, sehe ich die Zuständigkeit des Hauptausschusses als gegeben an.

Mit der heutigen Entscheidung erfolgt auch eine Weichenstellung für die Stadtwerke.
Die Zuständigkeit für Fragen der Stadtwerke fällt ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses.

Daher habe ich starke Zweifel, dass dieser Beschluss, der heute wohl getroffen wird, überhaupt rechtmäßig zustande kommt. Soviel vorweg.

Die Vorlage, über die wir heute beraten, ist vor gerade einmal einer Woche veröffentlicht worden.
In ihr werden erstmals konkrete Zahlen genannt.
Der jährliche Fehlbedarf wird auf 887,700,- Euro beziffert.
Dieser Fehlbedarf soll durch die Vermarktung von Wärme erwirtschaftet werden.

Aufgrund der heute vorliegenden Informationen habe ich starke Zweifel, ob das im Ansatz realistisch ist, zumal die Kosten für die Verlegung des Nahwärmenetzes im Quartier ja noch mit keinem Cent in die Betrachtungen mit eingeflossen sind. 

Die geplante Massenalgenkultur-Anlage ist auch aus meiner Sicht spannendes Forschungsprojekt, das auf dem Gelände unserer Kläranlage verwirklicht werden sollte. Allerdings ist der Weg von einer Forschungsanlage zu einem alltagstauglichen Produkt mit erhebliche Risiken behaftet, die man nicht unterschätzen darf.
Niemand, weder die CAU noch der Fördergeber, wird uns eine Garantie auf diese Anlage geben oder das finanzielle Risiko für den Betrieb übernehmen.
Eine Garantie über die dauerhafte Leistungsfähigkeit und auf die technische Belastbarkeit der Anlage wird es noch nicht einmal mal für die ersten beiden Jahre geben.
Geschweige denn über die gesamte Nutzungszeit.

Eine Forschungsanlage zum Herzstück einer Nahwärmeanlage zu machen, ist daher ein sehr hohes Risiko. Das finanzielle Risiko trägt am Ende die Stadt Plön.

Die Stadt Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Kommunalaufsicht bestätigt uns jährlich, dass unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Ob wir unter diesen Umständen dieses Risiko tragen sollten, sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Ihrer Entscheidungsfindung heute mit berücksichtigen.

Da die Massenalgenkultur-Anlage immer im Zusammenhang mit dem Quartierkonzept gesehen wird, muß sie auch unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Daseinsvorsorge betrachtet werden.
Mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz begeben sich die Menschen in eine direkte Abhängigkeit von der Betreiberin der Anlage und des Netzes. Egal, ob das die Stadt selber ist oder ob es die Stadtwerke sein werden oder Dritte, wir haben eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und die Verlässlichkeit der Wärmeversorgung.
Für mich ist eine Forschungsanlage keine verläßliche Basis dafür.
Die öffentliche Daseinsvorsorge ist für mich aber ein wesentlicher Gesichtspunkt.

Zudem habe ich ernsthafte Zweifel, ob die Einleitung von heruntergekühltem und sauerstoffübersättigten Wasser in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees überhaupt dem erwünschten Verbesserungseffekt erzielt, auch im Bezug auf die Phosphoreinbringung.
Zum Methan: Das Leibnitz-Institut für Wasserökologie und Binnenfischerei hat am 5. Dezember 2019 einen Artikel veröffentlicht; Titel:
„Sauerstoffreiche Seen als Quelle für Methan identifiziert“. Demnach wird Methan – entgegen bisheriger Erkenntnisse – hauptsächlich in der warmen Oberschicht von Seen gebildet. 
Dennoch wird im Foliensatz suggeriert, dass die Einleitung von sauerstoffreichem Kaltwasser in die Tiefenzonen zu einer erheblichen Reduzierung der  Methanemission führt.

Jeder Eingriff in die Natur ist ein Eingriff, und auch wenn er gut gemeint ist. Die Folgen zeigen sich immer erst hinterher.
Aus den Unterlagen für heute geht auch hervor, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt.
Wie viel Sicherheit gibt es wirklich.

Ich hatte daher gebeten, die Limnologin Frau Dr. Krambeck – die sich in ihrer Forschungstätigkeit am Max Planck Institut mit dem Ökosystem der hiesigen Seen auseinandergesetzt hat – als Sachverständige zu dieser Ausschusssitzung einzuladen. In ihrem Gutachten, das ihnen bekannt sein müßte, stellt sie klar, dass die Einleitung von heruntergekühltem Abwasser in den Kleinen Plöner See zur Verbesserung der Wasserqualität überflüssig ist.

Dass Frau Dr. Krambeck nicht eingeladen wurde ist für mich ein Anzeichen, dass eine kritische Diskussion auf Basis wissenschaftlicher Fakten zu diesem Thema nicht erwünscht ist.
Dass Herr Dr. Holm sich vor zwei Tagen telefonisch mit Frau Dr. Krambeck in Verbindung gesetzt hat, ändert nichts an meiner Einschätzung.

Aufgrund der zahlreichen Risiken, die ich in Verbindung mit dem Projekt sehe, habe ich als Ratsherr zur Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Montag einen Antrag zum Tagesordnungspunkt „Risikomanagement Enegetisches Quartierskonzept“ gestellt.
Er kann seit Montag von allen im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Aufgrund der zahlreichen Risiken hoffe ich, dass sich der Hauptausschuss entscheidet, dieses Projekt von jetzt an durch ein professionelles, externes und zertifiziertes Risikomanagement begleiten zu lassen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, dem ich angehöre, wird in die heutige Entscheidung mit einbezogen, weil es auch um das Bauvorhaben eines Photovoltaik-Feldes auf städtischen Flächen im Außenbereich geht.

Wie Sie alle seit Jahren wissen, lehne ich die Bebauung der Trammer Seewiesen ab.
Ich habe lange überlegt, ob ich dem vorliegenden Antrag heute zustimmen werde, weil ich im Grunde genommen für den Bau der Massenalgenanlage bin.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen habe ich seit Jahren abgelehnt, das schießt die Ablehnung einer PV- oder Solarthermieanlage mit ein.
Ich stehe zu meiner Positionen.
Ich sehe mehr Risiken als Chancen.
Ich möchte politisch glaubwürdig bleiben.
Daher bleibt mir heute nichts anderes übrig, als den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.”

10 Millionen Fördermittel für die Massenalgenanlage im Klärwerk? Nur, wenn Risiken minimiert werden!

Wieder einmal gibt es Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit der Ausschüsse. Diesmal geht es um einen Förderantrag über 10 Millionen Euro für die Massenalgenalage auf dem Gelände des Klärwerk Plön. Dabei handelt es sich um ein Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität zu Kiel (CAU).

Am 15. Dezember 2021 hat die Ratsversammlung die Beantragung des Sanierungsmanagements beschlossen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sollen in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 eingestellt werden. Die Verwaltung wurde gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.
Vorgesehene Einzelmaßnahmen müssen dem Ausschuss / den Ausschüssen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Da es hier um Fördermittel in erheblicher Höhe geht, die nicht im laufenden Haushalt berücksichtigt sind, sehe ich ganz eindeutig die Zuständigkeit des Hauptausschusses gegeben. 

Aber nichts genaues weiß ich noch nicht. Wenn ich den Anhang zum Tagesordnungspunkt der letzten Ratsversammlung – ein Foliensack mit 18 Seiten – richtig versanden habe, dürfte es sich um die Maßnahme F1, Antrag „Sanierungsmanagement nach KfW 432“ handeln. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des SteP und GUT am 10. Februar 2022 – also in 8 Tagen, liegt bis jetzt noch nicht vor, ebensowenig gibt es bis jetzt keine Vorlage.

Ausschnitt aus dem Foliensatz des Fachbüros, der in der Ratsversammlung vorgestellt wurde und im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden kann.

Was sich genau hinter der Maßnahme F1 verbirgt, ist mit im Moment nicht klar. Der Foliensatz gibt Anhaltspunkte, ist da für meine Begriffe etwas zu wenig konkret. 

Aber ich will mich hier nicht in Verfahrensfragen verlieren. 

Die Massenalgenanlage soll zum einen das Wasser des Klärwerkes zusätzlich reinigen, gleichzeitig soll die dabei entstehende Wärme für Heizzwecke genutzt werden. Auf den ersten Blick eine Win-Win Situation mit positiver Wirkung auf die Umwelt. Sauberes Wasser, Wärme und Wärmeerzeugung als neues Geschäftsfeld für die Stadtwerke. Daher habe auch ich mich anfangs von einer gewissen grünen Euphorie für das Projekt leiten lassen. Als sich im Verlauf der Vorberatung herausgestellte, dass die Anlage auch ein Solarthermiefeld am Ortseingang auf den Trammer Seewiesen umfassen sollte, habe ich erste Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert. Jetzt soll aus der Solarthermieanlage ein Photovoltaik-Feld werden, was im Bezug auf die erhebliche Störung des Landschaftsbildes keinen Unterschied macht. Zu den Solaranlagen wurde von der Verwaltung eine Anfrage an den Kreis gestellt. Die Antwort enthält Hinweise zum Verfahren und äußert sich im wesentlichen kritisch zu dem Vorhaben.
Kein gutes Vorzeichen.

Das Hauptproblem ist aber das finanzielle Risiko für die Stadt Plön, das ich im Moment in keiner Weise abschätzen kann, weil mir trotz Anfrage noch nicht einmal der Entwurf der Verwaltungsvorlage vorliegt.
Mir ist daher auch noch völlig unbekannt, welche Konsequenzen und Bindungen sich aus einem Beschuss zur Beantragung der Fördermittel ergeben und wie weit dadurch der spätere Handlungsspielraum der Stadt eingeschränkt wird.

Das Hauptrisiko besteht darin, dass es sich bei der Massenalgenanlage um ein Forschungsprojekt handelt.
Es gibt meines Wissens keine vergleichbare Anlage. Ein kleiner Versuchsaufbau hat funktioniert. Das bedeutet aber nicht, dass eine Großanlage auch funktionieren muß. Ich vermute einmal, dass hier niemand eine Garantie auf die Funktion und Leistungsfähigkeit geben wird.

Am Ende ist es zumindest für mich eine offene Frage, wem die Anlage später gehören wird, der CAU, der Stadt oder den Stadtwerken? 

Vor allem sehe ich im Moment Risiken, die geklärt werden müssen, bevor man sich durch einen Förderantrag möglicherweise so bindet, dass man aus der Sache nicht mehr rauskommt. Was passiert, wenn es teurer wird? 10 Millionen Euro ist eine Menge Geld, aber schon die Investitionen in die Wärmeerzeugung – um die es beim Förderantrag möglicherweise gar nicht gehen wird – sind für die günstigste Lösung mit 6,7 Millionen angegeben. Das ist übrigens die Lösung ohne Solaranlage auf den Trammer Seewiesen.
Die Investitionen in die Wärmeerzeugung mit Solarfeld liegen je nach Ausbauvariante zwischen 10.170.000,- € und 17.330.000,- €.

Die Schätzungen der Kosten für die Investitionen in die Wärmeerzeugung können dem Anhang zum Protokoll der Ratsversammlung auf Seite 16 entnommen werden.

Nun ist es erfahrungsgemäß so, dass sich Bauvorhaben, aber auch Forschungsprojekte im Laufe der Zeit deutlich verteuern. Wer trägt das finanzielle Risiko? Die CAU, dessen Forschungsprojekt hier gefördert werden soll, die Stadt als Eigentümerin der Stadtwerke AöR (Anstalt öffentlichen Rechtes), die das Klärwerk betreibt oder die AöR selber?

Ich bin überzeugt, dass keiner meiner Kollegen aus den Ausschüssen diese Frage wirklich rechtssicher beantworten kann.

Hinzu kommt, dass wir es nicht mit einer marktgängigen Kauflösung zu tun haben. Daher besteht ein erhebliches Risiko für den langfristigen Betrieb. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ersatzteilversorgung für die Dauer der Nutzung, ich vermute mal 30 Jahre, geklärt ist. Das echte Problem taucht auf, wenn es nach 10 Jahren keine Ersatzteile mehr gibt, weil sie nirgendwo auf Vorrat gelegt wurden.
Natürlich muss es auch eine verläßliche Dokumentation geben, ohne die ein gesicherter Betrieb und eine verläßliche Wartung und Reparatur nicht dauerhaft garantiert werden kann.
Das hört sich erst einmal kleinkariert an, aber aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass es erhebliche Probleme nach sich ziehen kann, wenn Dokumentation und Ersatzteilversorgung nicht vorher geregelt sind. Es handelt sich dabei nämlich um echte Kostenfaktoren. Was passiert, wenn man am falschen Ende spart konnte man bei Ubooten der Klasse 212 sehen. Von sechs Einheiten war gerade mal eine fahrfähig, weil keine Ersatzteile verfügbar waren.

Was ich auch für wichtig halte ist, dass man so unbeschadet wir möglich aus dem Projekt aussteigen kann, wenn die Kosten davon laufen. Eine echte Exit-Strategie habe ich bisher in der gesamten Entscheidungsfindung vermißt. Sie ist aber aus meiner Sicht absolut erforderlich, weil die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht nachgewiesen ist und vermutlich auch nicht garantiert wird. Weiterwursteln könnte teuer werden.

Dazu kommt aus meiner Sicht ein ökologisches Risiko, das niemand wirklich abschätzen kann. Dem geklärten Abwasser wird die Wärme entzogen. Es soll auf 4 Grad abgekühlt und mit Sauerstoff angereichert werden. Das so behandelte Abwasser soll dann in die tieferen Bereiche des Kleinen Plöner Sees eingeleitet werden. Das ist nach einem mir vorliegenden Gutachten unnötig. Es ist ein völlig natürlicher Vorgang, dass das Wasser in tiefen Seen geschichtet ist. Im Sommer liegt warmes Oberflächenwasser über kaltem Tiefenwasser. Ein Austausch findet nicht statt. Der Sauerstoff im Tiefenwasser nimmt über den Sommer ab.
Im Herbst, Winter und Frühjahr ist das Wasser kalt, die Sprungschicht zwischen warmen Oberflächenwasser und kalten Tiefwassr lösen sich auf, die Wassersäule durchmischt sich, besonders bei Frühjahrs- und Herbststürmen, bei denen auch Sauerstoff in den See eingetragen wird. Das ist wohl völlig ausreichend, um die „Phosphatfalle“ zu aktivieren.

Jeder noch so gut gemeinte Eingriff in ein Ökosystem kann Folgen haben. Zuerst einmal hört es sich gut an, den See zu durchlüften. Allerdings scheint es so zu sein, dass das sauerstoffarme Tiefwasser die Kinderstube der Zuckmücken ist. Hier können die Larven heranwachsen. Etliche Fressfeinde können sie hier wohl nicht erreichen, weil für sie der Sauerstoffgehalt in der Tiefe nicht zum Atmen reicht. Nun ist die Zuckmückenlarven und die Zuckmücken selber ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette, sowohl für Tiere, die im Wasser leben wie auch für Vögel und Fledermäuse. Ich wüßte nicht, dass es hierzu eine plausible Folgenabschätzung gibt.

Nicht zuletzt ist es natürlich auch so, dass  das Klärwerk in die Wärmeerzeugung einsteigen wird. Eine Erweiterung des Geschäftsfeldes der Stadtwerke AöR muß für eine Fehlbedarfsgemeinde wie Plön durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden. Hier gibt es einen umfangreichen Anforderungskatalog. Die Notwendigkeit einer Geschäftsfelderweiterung muss begründet werden, entsprechende betriebswirtschaftliche Unterlagen sind vorzulegen. Das sieht das kommunalrecht und das Haushaltsrecht so vor. 

Gleichzeitig muß wohl auch die Satzung für die AöR geändert werden.
Das liegt definitiv im Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses, um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen.

Damit das Konzept des Nahwärmenetzes überhaupt funktioniert, müssen diejenigen, die sich daran anschließen wollen, ihre Häuser energetisch sanieren, also isolieren. Das ist erforderlich, damit die Temperatur des Wassers für die Heizung und für das Trinkwasser für den Transport abgesenkt werden kann. Damit ließen sich Wärmeverluste vermeiden und der wirtschaftliche Betrieb sicherstellen. In der Berichterstattung der Kieler Nachrichten stand: „dafür gibt es Zuschüsse“, ohne etwa Förderquoten oder Höchstsummen zu nennen. Ob der Anschluss an ein Nahwärmenetz für die Privaten Nutzer damit überhaupt wirtschaftliche ist, ist nach meiner Kenntnis nicht abschließend geklärt. Hinweise wie: „Gas wird immer teurer und die Sonne stellt keine Rechnung“ sind eigentlich keine ausreichende Begründung für eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. 

Darüber hinaus haben wir für die Johannisstraße einen Bebauungsplan aufgestellt, mit dem wir das Straßenbild dieses alten und typischen Plöner Quartiers mit bewahren wollen. Wenn wir daran festhalten und die Fassaden, die teilweise sehr schön sind, für die Nachwelt erhalten wollen, dann kommt eine Außenisolation hier eigentlich nicht in Frage. Klar ist aber auch, dass er hier keine Gestaltungssatzung gibt und alles mögliche möglich wäre.

Ich hoffe, dass wir in den kommenden Sitzungen möglichst viele offene Fragen klären können. Ich könnte mir vorstellen, dass wir den Antrag auf Fördermittel nur einreichen, um die Frist für die Antragstellung zu wahren.
Dem Argument, dass viele dieser Fragen ja erst im Laufe des Verfahrens geklärt werden sollen, kann ich nicht folgen, solange nicht klar ist, wie man ggf. schadlos für die Stadt oder die AöR aus dem Verfahren aussteigen kann.
Die Inanspruchnahme der Fördermittel sollte aus meiner Sicht erst erfolgen, wenn es eine klare Exit-Strategie gibt, sollten die Kosten aus dem Ruder laufen. 

Gegendemonstration zum so genanntem Spaziergang in Plön

Seit einigen Wochen „spazieren“ Leute durch Plön, die damit gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie demonstrierten. Ein Plöner Bürger hatte für heute 18:00 Uhr zu einer Gegendemonstration auf dem Markt aufgerufen. Etwa 150 Plönerinnen und Plöner folgten dem Appel.

Die Gegendemonstrant*innen mit Plakat sammeln sich zum Pressefoto

Schon am vergangenen Montag kam mir der Demonstrationszug der „Spaziergänger*innen“ mit geschätzt 40 Personen entgegen. Nachdem bekannt wurde, dass für heute eine Gegendemonstration geplant ist, rief der „Widerstand“ auf Telegram auf, zur Unterstützung des „Spazierganges“ nach Plön zu kommen. Dem Ruf scheinen etliche „Widerständler“ aus der Region gefolgt zu sein.
Mein Nachbar auf der Gegendemonstration hatte versucht, Plöner*innen bei der Spaziergänger-Demo zu erkennen. Ergebnis: Vier. Es werden mit Sicherheit ein paar mehr gewesen sein.

Zum Abschluss treffen sich die “Spaziergänger*innen” vor dem Rathaus. Es werden Reden gehalten.

Ich war nach Ende der Gegendemonstration noch bei der Bank und Einkaufen. Als ich danach in Richtung Wohnung fuhr sah ich, dass die Kundgebung der Spaziergänger*innen wohl auch beendet sein musste. Zahlreiche Demonstrant*innen zogen mit ihren Irrlichtern zu den Autos und etliche Fahrzeuge stauten sich vor der Ausfahrt vom Parkplatz Stadtgraben in Richtung Bundesstraße.

Auf der Gegendemonstration war die Kommunalpolitik gut vertreten. Der Bürgermeister und die Bürgervorsteherin gehörten zu den Teilnehmer*innen. Die Fraktionsvorstände von CDU, SPD und DIE LINKE waren anwesend, ebenso wie einige Ratsmitglieder und Bürgerliche Mitglieder aus den Ausschüssen, dazu etliche Anwohner*innen.

Eigentlich dürfte damit klar sein, dass die Spaziergängerei nur die Ausdrucksform einer kleinen, wenn auch lautstarke Minderheit ist, die aus der gesamten Region zusammengetrommelt wurde.

Ich halte es schon für eine perfide Anmaßung, sich in Anlehnung an den Widerstand gegen die NS-Diktatur als „Widerstand“ zu bezeichnen. Wenn „Jana aus Kassel“ sich im Widerstand glaubt und öffentlich äußert, sie fühle sich wie Sophie Scholl, dann ist das nicht nur eine peinliche Entgleisung, sondern grob wahrnehmungsgestört.
Sophie Scholl hat um die Gefahr wissend ihr Leben riskiert und wurde von einer Unrechtsjustiz zum Tode verurteilt und hingerichtet. Das Einzige, was den „Janas“ dieser Republik droht, ist sich lächerlich zu machen.

Nein, wir leben nicht in einer Corona-Diktatur. Diese Behauptung ist so absurd und wegen Vernunftbeleidigung auch nicht diskutabel. Gerne diskutiere ich, ob die Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind, aber mit Sicherheit diskutiere ich nicht die „Systemfrage“. Man kann vieles in Frage stellen, aber wer behauptet, wir würden in einer Diktatur leben, stellt damit mehr oder weniger unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage.

Durch das Tragen eines Judensternes mit dem Aufdruck „Umgeimpft“ stellt man sich sogar auf die Stufe von Opfern eines bürokratisch geplanten und industriell durchgeführten Völkermordes. Gleichzeitig stellt man unseren Staat mit dem Terrorregime des Nationalsozialismus auf eine Stufe. Das ist nicht nur boshaft, sondern auch eine widerliche Entgleisung.

In der Spaziergänger*innen-Demo wurden kleine dänische Fähnchen mitgeführt.

Nun muß man der Fairness halber feststellen, heute in Plön gab es derlei nicht. Soweit ich es mitbekommen habe, wurde die Presse nicht beschimpft oder angegriffen.  Es wurden keine Reichsflaggen mitgeführt. Auch sonst wurden keine verfassungswidrigen Symbole gezeigt. Stattdessen schwenkte man kleine dänische Fahnen, wohl, weil unsere nördlichen Nachbarn die Schutzmaßnahmen jetzt auslaufen lassen können, da sie eine ausreichend hohe Impfquote erreicht haben, mit der die Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden kann.
Von keiner Seite – weder der Seite der Spaziergehenden noch von Seiten der Gegendemonstrierenden – wurde gepöbelt. Von keiner Seite ging Gewalt aus. Die Polizei hat durch ihre Präsenz und das ruhige und professionelle Auftreten einen geordneten Rahmen geschaffen. Danke. 

Es ist eigentlich bekannt, dass die Organisation solcher „Spaziergänge“ ihren Ursprung häufig im rechten Milieu hat. Bekannte Rechtsextremisten, AfD-Mitglieder, Reichsbürger und Verschörungstheoretiker aller Art tummeln sich dort und sind auch auf der Strasse mit dabei. Aus meiner Sicht ist für sie der „Widerstand“ gegen die Maßnahmen zum Schutz vor Corona nur ein Mittel zum Zweck, um die Gesellschaft zu spalten. Das war schon seinerzeit so, als der „Widerstand“ die starke Zuwanderung von Geflüchteten für “nationale” Zwecke instrumentalisierte. Nach meiner Bewertung ist der Protest vordergründig gegen die jetzigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gerichtet, unterschwellig geht es etlichen aber doch darum, unsere Gesellschaftsordnung zu unterwandern. Fehlende Distanz macht einen zum Mitläufer.


Nun sind viele, die dort mitspazieren, keine Nazi’s. Aber man geht auch nicht mit Nazis spazieren. Es soll später zumindest niemand behaupten, man habe von nichts gewußt.  

Für mehr Artenvielfalt in der Stadt

Dienstag Abend habe ich an der Auftaktveranstaltung „Stadtgrün naturnah“ teilgenommen. “Stadtgrün naturnah“  ist eine Maßnahme, die dem Bundesprogramm „leben.natur.vielfalt“ abgeleitet ist und von dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ https://www.kommbio.de begleitet wird.
Im Rahmen der Sitzung wurde die Lokale Arbeitsgruppe gebildet.

Ziel der Aktion ist, die Artenvielfalt bei uns in Plön zu fördern.

Ich werde jetzt nicht im Detail aus der Sitzung berichten, da sie vom Charakter her nicht-öffentlich war, obwohl dort nichts besprochen wurde, was in irgend einer Weise nicht-öffentlichen Charakter hat. Dennoch gehe ich eher auf Punkte ein, die ich schon früher hier im Blog oder in Gesprächen thematisiert habe.

Neben Mitgliedern der Verwaltung, der Fraktionen, des Jugendrates war auch der NABU und die Initiative Schönes Plön vertreten. Bei der Sitzung ging es darum, den Ablauf des Verfahrens zu erläutern und den Zeitplan festzulegen.
Darüber hinaus wurden Ideen gesammelt.

Zu Ideensammlungen habe ich meine eigene Meinung.
So eine Ideensammlung ist sehr hilfreich, aber sie weckt nach meiner Erfahrung häufig auch Erwartungen, die nicht erfüllt werden können, weil sie nicht finanzierbar sind. Luftschlösser und Hirngespinste finden hier ein Habitat, bisweilen ist es schwer, sie auszusortieren.
Manche Maßnahme ist sicher und relativ einfach „mit Bordmitteln“ zu realisieren, etwa durch den Bauhof. Einiges wird gefördert, zum Teil mit beachtlichen Förderquoten.
Der bloße Hinweis „da gibt es Fördermittel“ ist schön, hilfreicher wäre aber, wenn die Fördergeber und Förderquoten konkret benannt werden könnten. Weil es sich nach meiner ersten Einschätzung bei den Maßnahmen um freiwillige Leistungen der Stadt handelt, besteht die Gefahr, dass die Ausgaben von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen werden.
Was die Finanzen angeht, da wachsen die Bäume bei uns nun mal nicht in den Himmel, leider.
Soviel zum Thema „Essig in den Wein“.

Ich bin schon immer ein Freund davon gewesen, „mehr Wildnis zu wagen“. (Dazu die wunderschöne Broschüre des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, die ich nur empfehlen kann: https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/naturschutz/mehrwildniswagen.pdf

Plön liegt mitten in Seen und Wäldern. Wir haben unter anderem im Schlosspark und im Königsgehege beeindruckende, in ihrer Form fast einmalige Buchenwälder, wir haben in manchen Bereichen noch relativ ursprüngliche Seeufer und schwer zugängliche Bruchwälder. Seeadler kreisen über unseren Köpfen und mittlerweile sollen sogar Kraniche im Stadtgebiet gesehen worden sein. Vermutlich gibt es nur wenige Städte in Deutschland, die innerhalb ihrer Stadtgrenzen so viel wilde Natur zu bieten haben, die nicht „stadttypisch“ ist. Dennoch gibt es viele und wohl auch seltene aber unerwähnte und und vielfach den Einwohner*innen unbekannte Tierarten, die in der Stadt ihren Lebensraum haben und deren Lebensräume man verbessern kann. 

Problematisch ist nach meiner Beobachtung aber der Nutzungsdruck, den Einheimische und Tourist*innen auf die wilde Natur ausüben. Wenn man sich einmal ansieht, wie viele Hunde umangeleint durch den Wald laufen oder wie viele Trampelpfade durch den Wald entstanden sind (z.B. im Stadtwäldchen am Großen Plöner See oder im Stiftungswald in Stadtheide), dann kann man erkennen, dass diese Flächen Tieren und Pflanzen nur noch eingeschränkt Rückzugsmöglichkeiten bieten. Auch die für Wassersportler gesperrten Flächen des Naturschutzgebietes im Großen Plöner See werden häufig befahren. Die Vorgabe, 50 Meter Abstand zum Ufer zu halten – wird auch nicht immer eingehalten und öfters sieht man Naturfreund*innen auf den Inseln oder am Ufer rasten oder sogar campieren.

Bei der Werbeanlagensatzung hatten wir ein Durchsetzungsdefizit, wie es mein Kollege Bernd Möller es zutreffend genannt hat. Im Bereich Naturschutz haben wir es noch immer.
Aber Kontrolle und Durchsetzung von Schutzmaßnahmen gehört ja nicht zu unserer touristischen „Willkommenskultur“, diese ironische und zugegebenermaßen etwas unsachliche Anmerkung erlaube ich mir mal.

Neben der Erhaltung von Biotopen gilt es bei dem Programm aber vorrangig darum, vorhandene Flächen im Sinne der biologischen Vielfalt aufzuwerten. Die zunehmende Versiegelung durch Bebauung ist ein Problem. Auch der „schöne“ Garten ist nicht unbedingt ein naturnaher Garten, der die Artenvielfalt fördert.


„Schönheit ist ein ganz subjektiver Begriff, sie liegt im Auge der Betrachterin/des Betrachters.
Mähroboter sind ebensowenig ein Beitrag zur Artenvielfalt wie Schottergärten oder „gepflegte“ Rasenflächen. Kirschlorbeer ist zwar schon grün, aber im Hinblick auf die Artenvielfalt eher ein GAU.
Maulwürfe scheinen für einige der „Staatsfeind Nummer Eins“ zu sein, wo auch schon mal zu (verbotenen) Gegenmaßnahmen gegriffen wird. Zu Laubbläser*innen will ich mich nicht weiter äußern.
Die Fußgängerzone und der Marktplatz sind gepflastert, auch wenn auf dem Marktplatz sehr schöne, große Bäume stehen. In der Tat wäre hier etwas mehr Stadtgrün wünschenswert. Es könnte zu einem noch freundlicheren Stadtbild führen und auch von touristischer Bedeutung sein. Dazu hate ich schon einmal Blumenampeln an den Laternen vorgeschlagen. Dem ist man leider seinerzeit nicht gefolgt, weil der Aufwand für die Pflege und das wässern zu groß ist. 

Der Lebensraum für Stadtvögel wie Schwalben oder Mauersegler wird durch Neubauten und Renovierungen reduziert. Wenn ich mich über den Specht freue, der an meinem abgestorbenen Baumstamm hackt, ist das schön. Nicht so sehr freue ich mich, wenn er das Insektenhotel ausräubert, aber so ist das in der Natur, fressen und gefressen werden. Verstehen kann ich die Hauseigentümer, die sich nicht freuen, wenn der Specht seine Bruthöhle in der neu aufgebrachten Wärmeisolierung baut. Immer wieder gibt es das Spannungsfeld Mensch-Natur, so zum Beispiel auch bei Krähenkolonien im Stadtgebiet. Dennoch gibt es hier sicher Wege, nicht nur Insekten zu schützen, sondern auch die Lebensbedingungen für Vögel und Fledermäuse zu verbessern.

Vor einigen Jahren war ich auf der Bundesgartenschau in Koblenz. Dort habe ich gelernt, dass Friedhofsgärtnerei eine sehr spannende Sache sein kann, da Friedhöfe durchaus große, zusammenhängende innerstädtische Grünflächen sind und deren Gestaltung viel Spielraum bietet. Vor allem aber habe ich von dort mitgenommen, dass man in die Höhe gehen kann, wenn die Breite begrenzt ist. Dort wurden Außenwandbegrünungen vorgestellt. Das sind mehr oder weniger senkrecht übereinander gestapelte Blumenkästen, die mit ausreichend Abstand vor Gebäudewänden angebracht werden. Nachfolgend ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann.

https://www.hydro-profi-line.com/wp-content/uploads/2022/01/Funktionsskizze-Wandbegruenungsmodule-vor-Klimaanlagen-1024×576.jpg (als Quellenangabe).

Die auf der Sitzung gesammelten Ideen wurden im Hinblick auf die Bewertungskriterien des Programms „Stadtgrün naturnah“ geordnet. Die Kriterien sind unterschiedlich gewichtet; Grünflächenunterhaltung zählt bei der Bewertung mit 65%, Interaktion/Öffentlichkeitsarbeit mit 20% und Zielsetzung/Planung wird zu 15% berücksichtigt.
Das Verfahren ist in dieser Broschüre beschrieben, die auch sehr schöne Beispiele aus der Praxis aufzeigt.
https://www.stadtgruen-naturnah.de/files/web/images/einzelseiten/7_downloads/Abschlussbroschuere_StadtGruen.pdf
Ich gehe davon aus, dass die Ideen jetzt geordnet und aufbereitet werden, um auf der nächsten Sitzung der Lokalen Arbeitsgruppe besprochen zu werden. 

Eine Stelle Klimaanpassungsmanagement für was?

In der Ratsversammlung am 15. Dezember wurde über die „Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagementes“ gesprochen. Verbunden ist die Entscheidung mit der Schaffung einer neuen Stelle, die vorerst befristet auf zwei Jahre eingerichtet werden soll. Diese Stelle wird zu 90% vom Bund gefördert.
Ich halte die Entscheidung, hierfür eine neue Stelle einzuführen, für falsch und habe konsequenterweise auch dagegen gestimmt.
Erfahrungsgemäß, und da beziehe ich mich da ganz konkret auf die letzten beiden Stellen, die befristet eingerichtet wurden, werden befristete Stellen schnell zu unbefristeten Stellen. Dann stehen sie in absehbarer Zeit auch im Stellenplan, der im Nachtragshaushalt 2021 bereits um zwei Stellen aufgestockt wurde. 
Die Personalkosten sind nicht unerheblich. Vor dem Hintergrund unserer Haushaltslage ist jede Stellenmehrung, auch jede potentielle Stellenmehrung, kritisch zu betrachten.
Aus meiner Sicht ist die Verwaltung, egal ob es sich um die Bauverwaltung oder die Umweltverwaltung handelt, fachlich durchaus in der Lage, bei Ihren Entscheidungen die Folgen des Klimawandels mit zu berücksichtigen. Die Umweltbeauftragte und ihre Stellvertreterin können der Verwaltung mit Rat zur Seite stehen.

Wenn wir über eine Stelle reden, die bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels tätig werden soll, muß man sich erst einmal ganz klar machen, dass es dabei um die Bewältigung der Folgen in der Stadt Plön handelt. Es geht – anders als beim Klimaschutz in unserer Stadt – nicht um einen Beitrag zur Reduzierung der weltweit ausgestoßenen Treibhausgase. Das muß man unterscheiden. Es geht um Maßnahmen gegen Auswirkungen des Klimawandels, die unsere Heimatstadt betreffen. 

In der Vorlage – klassische Schreibtischlyrik mit reduzierter Schriftgröße, damit alles noch auf drei Seiten paßt – werden dann die Temperaturanstiege seit Beginn des industriellen Zeitalters aufgeführt und global mit 1,2 Grad sowie für Deutschland mit 1,6 Grad angegeben.
Nicht erwähnt wird, daß der durchschnittliche Anstieg in Norddeutschland lediglich 0,4 Grad beträgt.
Anders als Völker im Pazifik, deren Inseln durch den Anstieg des Meeresspiegels langsam überflutet werden oder Hafenstädte, die erheblich in den Küstenschutz investieren müssen, um nicht im Meer zu versinken, gehört Schleswig Holstein teilweise sogar zu den Gewinnern des Klimawandels. Wärmere, trockenere Sommer werden die Landwirtschaft durch längere Vegetationsperioden begünstigen, aber vor allem der Tourismus – unser Wirtschaftsfaktor Nr. 1 – wird durch eine verlängerte Saison profitieren
Das habe ich jetzt nicht von Telegram oder aus der YouTube-Universität, sondern von der Homepage der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/klimaschutz/klimawandel.html

Natürlich bleiben auch wir in Schleswig Holstein nicht von den Folgen des Klimawandels verschont. Aber man wird schon einmal fragen dürfen, was uns in Plön ganz besonders betreffen wird und wo genau der Handlungsbedarf zu sehen ist, der die Schaffung einer neuen Stelle rechtfertigt.

Starkregenereignisse, auch stärkere als gewohnt, stellen bei uns kein besonderes Problem dar. Zumindest ist das Abwassersystem für Oberflächenwasser möglichen Starkregenereignissen gewachsen. Das ist zumindest die Auskunft, die ich von den Stadtwerken AöR auf Rückfrage erhalten habe. Problematisch ist höchstens die Senke an der Övelgönne, wo das Einheitsbudeln stattfindet. Dort stehen aber keine Gebäude.
Dürreperioden sind bei uns natürlich nicht völlig auszuschließen, aber nach meiner Einschätzung werden sie die Stadt Plön bei weitem nicht so treffen wie die Landwirtschaft in Brandenburg.
Waldbrände – sie werden ebenso in der Vorlage genannt – scheinen mir auch eher ein Problem zu sein, das in der Lüneburger Heide auftritt, aber nicht in der Stadt Plön mit ihren überschaubaren Waldflächen, die sich überwiegend nicht im Eigentum der Stadt befinden.
Der steigende Meeresspiegel sind für Plön auch relativ irrelevant. Das Erfordernis für den Küstenschutz sehe ich eher an der Nord- und Ostsee.
Da die Schwentine nicht so über die Ufer treten kann wie die durch ihr Tal eingeengte Ahr, die in der Vorlage erwähnt wird, scheint mir die Gefahr einer vergleichbaren Katastrophe in Plön sehr gering.
Windhosen sind natürlich nicht auszuschließen, aber da fehlt mir die Phantasie, welche konkreten Maßnahmen die Stadt vorbeugend ergreifen kann. Möglicherweise bietet das Baurecht hier einige Möglichkeiten, aber das können uns unserer Stadtplaner sicher sagen.
https://web.de/magazine/ratgeber/haus-garten/tornado-deutschland-schuetze-haus-windhose-31575162
Hauseigentümer*innen sei zumindest eine gute Versicherung empfohlen.

Wenn in der Diskussion über das Klimaanpassungsmanagement dann allerdings Argumente genannt werden wie „Mit dem Klima hängt doch alles zusammen“ oder „Ist doch toll, wenn wir etwas für die Umwelt tun“, dann würde ich der oder dem einen Kollegen oder der anderen Kollegin mal empfehlen, statt mit dem Wohnmobil mit der Bahn in den Urlaub zu fahren oder mit dem Rad zur Ratsversammlung zu kommen. 

Die CDU Fraktion hat sich – was soll man bei grünen Themen schon dagegen sagen – leider nicht getraut, das Klimaanpassungsmanagement abzulehnen. Statt dessen hat sie einen eigenen Beschlußvorschlag eingebracht, der darauf abzieht, die Stelle nach zwei Jahren an die Klimaagentur des  Kreises abzusteuern, die gerade in Gründung befindlich ist. Der Bürgermeister stellte die Handlungsfähigkeit dieser Agentur schon einmal vorsorglich in Frage, obwohl sie noch gar nicht gegründet ist. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch, trat dem entgegen. Der Beschlußvorschlag der CDU fiel dann so watteweich aus, dass ich ihn hier gar nicht aufführen will.  

Und nun zum Klima, das Nahwärmenetz

In der Ratsversammlung am Mittwoch zwei Themen mit Bezug zum Klimawandel beraten.
Zum Einen ging es um das energetische „Quatierskonzept Plön  Südwest“ (kurz: Quartierskonzept), zum anderen um die Etablierung eines Klimaanpassungsmanagements.

Das Quartierkonzept ist Ausfluss des Klimakonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“. Kernziel des ist der Aufbau eines Nahwärmenetzes im Bereich von der Seestraße einschließlich der Innenstadt bis hin zur Stadtschwentine.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Einrichtung eines zentralen Wärmenetzes zur Versorgung des genannten Gebietes. Hierbei soll die Abwärme der „Massenalgenkulturanlage“ (kurz Algenanlage) genutzt werden. Die Algenanlage ist eine weitere Klärstufe, die als Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität (CAU) auf dem Gebiet der Kläranlage errichtet werden soll. Diese Anlage erzeugt im Sommer voraussichtlich ausreichend Wärme, um den Bedarf des Quartiers Plön Südwest zu decken. Das ist der Kernbestandteil des Konzeptes 1, das im Endbericht „Integriertes Energetisches Quartierkonzept Plön-Südwest“ beschrieben wird.
Dieses Konzept unterstütze ich ausdrücklich.

Sollte sich herausstellen, daß die Wärmegewinnung über die Algenanlage nicht ausreicht, wird die Errichtung von Solarthermieanlagen auf den Trammer Seewiesen als Alternative vorgesehen. Auch die Wärmeerzeugung über Solarthermie wird nur im Sommer ausreichend sein.
Ein Nahwärmesystem mit Solarthermie wird im Endbericht als Konzept 2 beschrieben.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen lehne ich uneingeschränkt ab. Ich würde es in hohem Maße bedauern, wenn die Landschaft an dieser Stelle verbaut wird, sei es mit einem Neubaugebiet oder eben mit Solaranlagen.

Sowohl die Algenanlage als auch die Solarthermieanlage können nur im Sommer ausreichend Energie für ein Nahwärmenetz erzeugen. Im Winter ist eine zusätzliche Wärmegewinnung erforderlich. Hierzu werden folgende Anlagen als Option genannt: Blockheizkraftwerk (Erdgas, Bioethan), Gaskessel (Erdgas/Bioethan), Elektrokessel, Holzpellet-/Hackschnitzelkessel.
Dazu kommt ein Wärmespeicher, über dessen Ausmaße und Gestaltung erst einmal nichts weiter bekannt ist, außer, daß man zylindrische Körper stehend oder liegend vorstellen kann und dass die Speicherung in Dänemark in pyramidenförmigen Speichern erfolgt.

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Nahwärmenetzes ist die Bereitschaft der Eigentümer*innen der Gebäude, ihre Häuser ausreichend zu dämmen, um den Energieverbrauch schon im Ansatz zu senken. Verbunden damit soll das Netz mit deutlich niedrigeren Temperaturen sowohl für den Heizanteil wie auch den Warmwasseranteil des Trinkwassers betrieben werden (Absenkung von 80 auf 50 bzw. von 60 auf 30 Grad).

Die zu finanzierende Investitionssumme für das Konzept 1 wird mit ca. 8.070.634,- € angegeben. Für das Konzept 2 werden, je nach Ausbauvariante, Summen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- € genannt.

Entscheidend für den Erfolg wird auch sein, ob der Anbieter die Eigentümer*innen im Versorgungsgebiet zu halbwegs konkurrenzfähigen Preisen versorgen kann, denn nur dann besteht auch die Aussicht, eine ausreichende Anschlußquote zu erreichen.

Als mögliche Betreiber*innen des Nahwärmenetzes werden im Quartierskonzept die Stadtwerke, kommerzielle Betreiberinnen von Versorgungsleistungen oder Betriebsgenossenschaften genannt. 

Insgesamt bleibt festzustellen, dass wir es hier erst einmal mit einem Konzept zu tun haben, dessen Umsetzung vor hohen Hürden steht. Ob die Errichtung entsprechender Anlagen wie etwa eines Blockheizkraftwerkes oder eines Wärmespeichers auf dem Gebiet des Klärwerkes überhaupt möglich sein wird, ist aus meiner Sicht noch völlig offen. Das betrifft sowohl den Aspekt der tatsächlichen Bebaubarkeit wie auch des verfügbaren Platzes. Die Frage nach planungsrechtlicher Zulässigkeit ist bislang ebenso unbeantwortet. Die Antwort auf die Frage, wer das Netzt betreiben wird und wie sich die Investitionskosten tatsächlich entwickeln werden bleibt abzuwarten. Öffentliche Projekte wie der Flughafen in Berlin, die Elbphilharmonie oder auch unser Bürgerbüro bleiben selten im Preisrahmen – und ob die angebotenen Wärme dann auch noch konkurrenzfähig ist, bleibt abzuwarten.

Aus meiner Sicht ist es bereits heute absehbar, dass das Konzept 2 (Solarthermie) nicht umsetzbar ist. Um nicht, wie beim „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ über Jahre hinaus mit hohem Aufwand für den Papierkorb zu arbeiten, wäre es sinnvoll gewesen, wenn sich die Ratsversammlung jetzt auf das Konzept 1 (Algenanlage) festlegt und das Konzept 2 verworfen hätte. Ich habe das öfter als Anregung in die Diskussion eingebracht – erst in den Ausschüssen, dann auch in der Ratsversammlung – aber hier wollten mir meine Kolleg*innen nicht folgen.
Ich halte das Projekt „Nahwärmenetz“ für zukunftsträchtig. Da ich davon überzeugt bin, dass es vom Grundsatz her sinnvoll ist, habe ich dafür gestimmt, allerdings auch, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass das Solarthermiefeld niemals kommen wird. 

Wertschätzung als Totschlagargument in der politischen Diskussion, Beispiel Ratsversammlung

Wertschätzung ist auch so ein Modewort, dass ich in den Wortschatz des Bullshit-Bingo aufnehmen würde. Eigentlich ist es ein schönes Wort, gegen das man/frau nichts sagen kann. Genau darum kann es aber auch verwendet werden, um in der politischen Diskussion die  Arbeit der Verwaltung oder einzelner Personen in der Verwaltung vor Kritik zu schützen. In dem Fall ist es dann ist es ein vergiftetes Wort und wer sich dagegen wendet, bekommt schnell den“Schwarzen Peter“ zugeschoben. Weil es in der letzten Ratsversammlung genutzt wurde, gehe ich gehe das Risiko mal ein. 

Wer sich die letzten Vorlagen der Verwaltung durchliest wird feststellen, dass sie zum Teil durch Phrasen angereichert werden UND dass auch das Großbuchstabentourette Einzug in die Unterlagen der Verwaltung gehalten hat. Das mögen Stilfragen sein, die mir nicht gefallen, aber vor allem halte ich das für umprofessionell.
Hier kann der Eindruck entstehen: „Subjektivität vor Sachlichkeit“, aber Vorlagen zur Entscheidung haben nicht emotionell, sondern vor allem sachlich zu sein.

Richtig ärgere ich mich, wenn in der Sachdarstellng oder Bewertung Informationen ausgelassen werden oder Aussagen nun so gar nichts mit dem Thema zu tun haben.

Dazu zwei Beispiele.

1. In der Vorlage zur Ratsversammlung am 15. Dezember 2021 ging es um die Schaffung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement. Dort ist zu lesen, dass die globale Temperatur seit Beginn des industriellen Zeitalters um 1,2 Grad angestiegen ist. der durchschnittliche Anstieg für Deutschland wird mit 1,6 Grad angegeben. Nicht angegeben wird, dass der durchschnittliche Anstieg in Norddeutschland lediglich 0,4 Grad betrug. So zumindest ist es auf der Homepage des Umweltministeriums in Kiel zu lesen.
Durch die Auslassung erscheint die Lage dramatischer, als sie für und in der Region ist. Völlig unerwähnt bleibt, daß Schleswig Holstein zu den Gewinnerinnen des Klimawandels gehört. Die Folgen des Klimawandels werden uns eine längere Vegetationsperiode bescheren, was der Landwirtschaft zu gute kommt und sie werden uns eine längere Tourismussaison ermöglichen, was besonders für Plön von Bedeutung ist.
Global sieht es stellenweise viel dramatischer aus. Global gibt es sehr viele Verlieger. Akut sind ganze Inselgruppen vom Anstieg des Meeresspiegels in ihrer Existenz bedroht. Der Anstieg des Meeresspiegels wird auch Auswirkungen auf den Küstenschutz an Nord- und Ostsee hier bei uns in Schleswig Holstein haben. Allerdings geht es bei der neu zu schaffenden Stelle nicht um die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassungen an Folgen des Klimawandels weltweit oder regional, sondern um konkrete Maßnahmen für Plön.

2. In den Sommerferien hatte die Stadt sich um Fördermittel aus dem Landesprogramm zur Förderung der Innenstadtentwicklung in den Stadt und Ortszentren beworben. Hier wurden zweckgebunden 353.500,- € für die Planung und die Umgestaltung des Marktplatzes bereitgestellt. Unser Ziel ist es, die Barrierefreiheit auf dem Marktplatz zu verbessern.
Neuerdings ist in den Vorlagen der Punkt: „Klimarelevanz und Begründung“ mit aufgenommen. Dort steht zu lesen: Keine Auswirkungen. „Eine Umstellung der Leuchtmittel am Marktplatz ist bereits erfolgt.“
Das ist nun völlig irrelevant. Eine bereits umgesetzte Maßnahme hat mit dem neuen Vorhaben zur Umgestaltung des Marktplatzes inhaltlich nichts zu tun.
Ehrlicherweise hätte dort im Bezug auf Klimarelevanz stehen müssen:
„Negative Auswirkungen. Durch die Bauarbeiten und die Beschaffung der Baumaterialien wird in erheblichem Maße CO2 freigesetzt. Diese Freisetzung ist nicht zu verhindern und wird in Kauf genommen, weil die Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Mobilität nach gründlicher Abwägung als höherrangiges Ziel anerkannt wurde.“ 

Verschäfte Baumschutzsatzung

In der Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch (15. Dezember) wurde die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Gebührenpflicht für Genehmigungen und der Schutz von Obstbäumen.

Die Änderung der Baumschutzsatzung wurde durch ein Bauprojekt der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft angestoßen. Um ein gefälliges Straßenbild und eine optimale Aufstellung der Gebäude einschließlich der Nebenanlagen (Fahrradstand, Entsorgungscontainer, Wegeführung) zu gewährleisten, hätten im Ölmühlenquartier sechs Birken gefällt werden müssen. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte dem zugestimmt und sein Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wollte dem nicht folgen. Der Bürgermeister bemerkte, daß die alte Baumschutzsatzung das nicht zulasse und regte eine Änderung der Baumschutzsatzung an. Die Änderung wurde auf den Weg gebracht. Dann stellte sich aber heraus, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen – anders als bei der Erteilung des Einvernehmens zu bestimmten Bauvorhaben – keine Beteiligung der politisch gewählten Gremien vorgesehen ist.
Dieser Hinweis kam aus der Kreisverwaltung.
Die städtische Verwaltung hatte dann einen Entwurf erarbeitet, der folgende Neuerungen beinhaltet:
1. Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für die Beantragung von Fällgenehmigungen. Sie beträgt 90,- € und wird fällig, wenn ein Antrag genehmigt wird.
Abgelehnte Anträge bleiben kostenfrei.
Zudem gibt es klare Regelungen für Ersatzpflanzungen.
2. Obstbäume werden zusätzlich unter Schutz gestellt. Sie konnten bisher genehmigungsfrei gefällt werden.

Ich hätte es sehr begrüßt, wenn es im Bezug auf die Fällung von Bäumen einen politischen Entscheidungsvorbehalt gegeben hätte. Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt. Dass das rechtlich ausgeschlossen ist, hat sich erst später im Laufe des Verfahrens herausgestellt, als der Kreis unsere städtische Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat. Das akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es nicht gut finde.
Ferner habe ich mich dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht unter Schutz gestellt werden. Ich erkenne uneingeschränkt an, daß Obstbäume einen hohen ökologischen Wert haben (ich selber habe mehrere Apfelbäume, eine Quitte und eine Pflaume in meinem Hausgarten). Allerdings ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Satzung auch kontrolliert werden muß. Hier sehe ich zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zukommen. Die Verwaltung hat zwar seinerzeit erklärt, dass sie das problemlos mit erledigen könne. Allerdings, wenn ich mir die Vorlage zum Stellenplan ansehe und mich richtig an dessen Diskussion in der Ratsversammlung erinnere, wo darauf hingewiesen wurde wie belastet auch die Umweltabteilung ist, weiß ich nicht so recht, was ich für richtig halten soll.

Da eine politische Beteiligung an der Entscheidung über Baumfällungen rechtlich nicht möglich ist und weil zumindest abgelehnte Anträge auch zukünftig nicht gebührenpflichtig sein sollen, habe ich der geänderten Baumschutzsatzung zugestimmt. Der gesamte Vorlauf des Beschlusses hat ohnehin gezeigt, dass es in der Ratsversammlung eine große Mehrheit für den Beschluss geben wird. Einen eigenen Redebeitrag habe ich mir und den Kolleg*innen dann erspart.

Ich hoffe aber, dass die Bürger*innen jetzt nicht präventiv zur Säge greifen und ihre alten Obstbäume fällen, bevor die Fällgenehmigung kostenpflichtig wird. Wenn es darauf hinauslaufen würde, hätten wir mit unserer Entscheidung dem Baumschutz einen Bärendienst erwiesen. 

Da es ja mittlerweile üblich ist, Vorlagen der Verwaltung, sofern sie „grüne Themen“ betreffen, mit Aphorismen auszuschmücken, kommentiere ich mein Abstimmungsverhalten mal mit dem Titel des Sex Pistol Albums: „Flogging a dead Horse“.
Es lohnt sich nicht, auf ein totes Pferd einzuprügeln.

Der Nachtragshaushalt 2021 beschlossen, Diskussion um den Stellenplan

Gestern tagte die Ratsversammlung. Auch wenn es mutmaßlich eher dem Zeitgeist entspräche, zuerst über die vielen – aus meiner Sicht teilweise „grüngewaschenen“ Beschlüsse – zu berichten, beginne ich mit dem Finanziellen. 2012 war einer der Slogans in Bill Clintons Wahlkampf: „It`s the economy, stupid“, oder frei übersetzt: „Ohne Moos nichts los“.
Auch wenn ich möglicherweise falsch verstanden werde, ich folge nicht dem Slogan: “Man muß sich Umweltschutz auch leisten können”, sondern der Bewertung: Ist das Geld, was wir für Klimaschutz ausgeben, wirklich sinnvoll ausgeben. Leider, so nehme ich es zumindest wahr, ist der Verweis darauf, man müsse eben mal kurz die Welt retten, nur ein Scheinargument dafür, sich mit Ausgaben aus dem städtischen Haushalt so grün wie darzustellen, weil die kommenden Wahlkämpfe sich bereits abzeichnen.  

Ich komme also zum Nachtragshaushalt 2021. Damit verbunden ist der Stellenplan. Insbesondere der Stellenplan sorgte für eine Diskussion.

Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeigt eine Verbesserung auf, ohne dass man die Situation wirklich als gut bezeichnen kann. Der Fehlbedarf beträgt 1.305.700,- €, auch wenn er von ursprünglich eingeplanten 3.208.500,- € um 1.902.800,- € gesunken ist. 
Das liegt im Wesentlichen an der Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, die von 1.900.000,- € um 700.000,- € auf 2.600.000,- € gestiegen sind. Als weitere Einnahmesteigerungen sind beispielsweise zu vermerken: Zweitwohnungssteuer (plus 25.000,- €), Parkgebühren (plus 40.000,- €) und der Eingang der Fehlbedarfszuweisung 2018 in Höhe von 182.200,- €.
Einsparungen ergaben sich bei den Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 434.500,-€ sowie bei Personalaufwendungen mit 129.700,- €.
Negativ wirkte sich allerdings die Schließung des PlönBades aus. Im Normalbetrieb können pro Jahr Einnahmen in Höhe von rund 265.000,- erwartet werden. Der Haushaltsansatz 2021 wurde – bedingt durch die Corona-Pandemie mit 80.000,- € geplant und mußte jetzt auf 50.000,- € nach unten korrigiert werden.

Der Nachtragshaushalt muß von der Ratsversammlung genehmigt werden. Er wird dann, zusammen mit dem Stellenplan, dem Gesamtbetrag für Kredite und Investitionen (1.164.900,- €), den Verpflichtungsermächtigungen (85.000,- €) und dem Höchstbetrag für Kassenkredite (8.000.000,- €) sowie den Hebesätzen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. 

Für Diskussion sorgte der Stellenplan. Er sieht den Aufwuchs um zwei Stellen von derzeit 81,193 Stellen auf neu: 83,193 Stellen vor.
Das ist anzumerken, dass eine Stelle in der Regel eine jährliche Steigerung der Personalkosten um rund 70,000,- € nach sich zieht.
Eine Stelle wird für die Kämmerei vorgesehen. Durch die Umstellung auf die Doppelte Buchführung ist ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre mußten entsprechend der doppelten Buchführung umgestellt werden. Der Jahresabschluß 2020 befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Eine Anmerkung dazu: Er ist die Voraussetzung dafür, daß für 2022 ein Haushalt für die Stadt aufgestellt werden kann. Gerne hätte ich es gesehen, wenn wir bereits in diesem Jahr einen Haushaltsbeschluß für das kommende Jahr hätten treffen können. Bis zum Beschluß des Haushaltes 2022 werden wir uns ab Januar in einer Interimswirtschaft befinden. Durch den Nachtragshaushalt 2021 haben wir uns unsere Handlungsfähigkeit igrundsätzlich erhalten. 

Der Arbeitsaufwand für die Kämmerei wird sich in der Zukunft dauerhaft erhöhen. Der wesentliche Grund ist die Umstellung des §2b des Umsatzsteuergesetzes. Künftig fällt für verschiedene Leistungen Umsatzsteuer an. Das betrifft nicht nur, aber besonders den Bauhof. Er ist Teil der Stadtwerke/Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR). Da die Stadtwerke AöR rechtlich nicht Teil der Verwaltung sind, wären ihre Leistungen am Januar 2023 gewerbesteuerpflichtig. Daher wurde auch beschlossen, die Stadtwerke als Regiebetrieb wieder in die Verwaltung einzugliedern.
Aus meiner Beobachtung über die letzten Jahre hinweg ist die Kämmerei mit der Arbeitsbelastung an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Daher habe ich mich an dieser Stelle ganz eindeutig für eine Stellenmehrung ausgesprochen, obwohl ich Stellenmehrungen grundsätzlich ablehnend gegenüber stehe. 

Eine weitere Stelle wird es vermutlich im Bereich Bauen/Planen geben. Ein Mitarbeiter wird absehbar in den Ruhestand gehen. Seine Stelle soll frühzeitig nachbesetzt werden, um den/die Nachfolgender*in einzuarbeiten. Gleichzeitig soll mit der frühzeitigen Nachbesetzung der Rückstau von Arbeiten bewältigt werden. Unsere Partnerin in der Verwaltungsgemeinschaft, die Nachbargemeinde Bösdorf, beklagt lange Bearbeitungszeiten und würde sich zeitlich begrenzt an den Kosten der frühzeitigen Nachbesetzung beteiligen. Diese Stelle ist allerdings noch mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerkes wird erfolgen, wenn die Rahmenbedingung feststehen und diese Entscheidung dann auch als sinnvoll bewertet wird.

Die Bürgervorsteherin (CDU) und der Vorsitzende der SPD Fraktion sprachen sich eindeutig für die Stelle in der Kämmerei aus, um den Arbeitsaufwand dort in normale Bahnen zu lenken.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach mir aus der Seele, wenn er sich kritisch zu Stellenmehrungen äußerte. Im Bezug auf diese beiden genannten Stellen konnte ich ihm allerdings nicht folgen. Der Vorsitzende der SPD Fraktion betonte im Bezug auf die Stelle in der Bauverwaltung, dass es momentan ausgesprochen schwierig ist, geeignetes Personal für den öffentlichen Dienst zu finden, weil der Fachkräftemangel eine Realität ist, unter der auch die Wirtschaft leidet. Er betonte, dass bereits die Suche nach einem geeigneten Bewerber sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, so dass sich die 1 1/2 Jahre der Doppelbesetzung in der Realität deutlich reduzieren werden. 

Der Stellenplan wurde mit – soweit ich mich erinnere – 15 Ja- und sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ratsversammlung stimmte dann auch dem Nachtragshaushalt und der  Nachtragshaushaltssatzung zu. 

 

Der Planungsverband plant seine Abwicklung.

Die gestrigen Sitzung des „Planungsverbandes Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ – den meisten noch besser bekannt unter dem Namen Planungsverband Seewiesen – dauerte exakt 17 Minuten. Der Verband wird sich am 22. März erneut treffen, um die Auflösung einzuleiten. Dafür wurden 15.000,- Euro in den Haushaltsplan 2022 des Planungsverbandes eingestellt.
Der Eigentümer der Flächen hat erkennbar kein Interesse daran geäußert, selbst weiter auf der Fläche zu planen. Ein Investor ist nicht in Sicht.

Ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit und Arbeitskraft hier verschwendet wurde, obwohl das Ergebnis absehbar war.
Ich wurde gefragt, warum ich keinen Sekt zur Sitzung mitgebracht habe, aber für mich ist das kein Grund zu feiern. Das gilt so mehr, als jetzt Überlegungen angestellt werden, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage zu errichten. Das Vorhaben ist nach meiner Einschätzung genau so zum Scheitern verurteilt wie der erkennbar erfolglose Versuch, dort ein Neubaugebiet zu verwirklichen.

Um meine Motivation noch einmal klar zu machen. Ich bin für eine geordnete Entwicklung unserer Stadt Plön. Eine Entwicklung von Projekten um der Entwicklung willen, „damit etwas voran geht“, endet schnell in Fehlentwicklungen.
Der Ortseingang von Plön ist für mich im Hinblick auf das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung. Klare Ortsränder sind heute eine echte Seltenheit. Ausgefranste Ortseingänge kann man gerne anderswo bestaunen, unser Orts- und Landschaftsbild sollten wir uns erhalten. Dafür setze ich mich seit über einem Jahrzehnt ein und ich werde das auch weiterhin tun, egal ob es um Neubaugebiete oder Solarthermieanlagen auf der grünen Wiese handelt.
Um das kleinstädtische Stadtbild mit seinem ganz eigenen Charme zu erhalten bin ich auch gegen überdimensionierte Bauvorhaben, insbesondere in der Innenstadt. Vor allem dort müssen sich Neubauten am Bestand orientieren. Größe und Nutzung sind bestimmende Merkmale, genau wie roter Backstein, Lochfassaden und stehende Fensterformate.
Wenn es Vorhaben gibt, wie etwas die Umsetzung eines Nahwärmenetzes im Rahmen des Quartierkonzeptes, dann gibt es eben nicht nur die Reduzierung des CO2 Ausstosses als Kriterium für die Bewertung. Unter anderen spielen das Ortsbild, der Denkmalschutz und die Wirtschaftlichkeit dabei eine Rolle. Diese Aspekte müssen „unter einen Hut“ gebracht werden. Wenn das alles paßt, dann unterstütze ich ein solches Projekt auch uneingeschränkt. Das gilt um so mehr, wenn der Betrieb des Netzes und die Erzeugung von Wärme durch unsere Stadtwerke erfolgen würde.

Keine Solarthermie auf den Trammer Seewiesen!

Am Donnerstag steht das „Quartierskonzept“ auf der Tagesordnung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Das Quartierskonzept sieht den Aufbau eines Nahwärmenetzes vor.
Das hört sich zunächst harmlos an und ich unterstütze – nach jetzigem Kenntnisstand – die weitere Planung des Nahwärmemenetzes vom Grundsatz her mit einer Ausnahme.
Ich bin ganz entschieden dagegen, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage einzurichten.
Diese Anlage ist für den Betrieb des Nahwärmenetztes auch überhaupt nicht erforderlich und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.

Vor ein paar Wochen wurde bekannt, dass die Verwaltung über eine Photovoltaik Anlage auf den Trammer Seewiesen nachdenkt. Im vorliegenden Quartierkonzept wird jetzt von einem  Solarthermiefeld gesprochen. Das macht die Sache nicht besser. 

Der Beschlußvorschlag in der Vorlage des Ausschusses lautet:
– Die Ratsversammlung beschließt die Beantragung des Sanierungsmanagements und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 – 2024 einzustellen.
– Die Verwaltung wird gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.

Das Nahwärmenetz ließe sich auch ohne Solarthermiefeld realisieren. Eine solche Anlage läßt sich auch nicht hinter Büschen und Hecken verstecken. Am Ortseingang von Kiel kommend wäre das für mich ein “Showstopper”. Wenn noch ein Wärmespeicher auf dem Gelände des Klärwerkes dazu kommt, wäre das Landschaftsbild auf Jahrzehnte hin noch schwerer gestört.

Das Sanierungsmanagement ist im Endbericht des 112-seitigen „Endberichte Integriertes Energetisches Quartierskonzept Plön-Südwest“ enthalten. Es ist unter Punkt 9.2 auf Seite 92 ff zu finden. Es beinhaltet die Aufgabe:
– Detaillierte Flächenanalyse des möglichen Solarthermiefeldes (zunächst die grundsätzliche Verfügbarkeit mit Eigentümern absichern, dann genehmigungsrechtliche Einschätzung mit Umweltverträglichkeit)

Bereits auf Seite 3 des Endberichtes wurde ich stutzig. Dort steht, daß das Konzept „Plön-Südwest” unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte aufzeigen soll, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen.
Ausdrücklich nicht berücksichtigt wird hier der Aspekt des Landschaftsschutzes.
Ich kann hier nicht an Zufall glauben, dazu ist der Endbericht zu sorgfältig erarbeitet.
Für mich besteht der Verdacht, daß hier bereits auf eine Lösung unter Einbindung mit Solarthermieanlagen hingearbeitet wurde.

Im weiteren Verlauf des Endberichtes werden dann zwei Konzepte für den Betrieb des Nahwärmenetzes aufgezeigt. Beide Konzepte sehen die Nutzung einer Wärmepumpe vor, die die Abwärme der in der Kläranlage angedachten Algenanlage oder die Wärme des Sees nutzen soll. Ein Konzept kommt ohne Solarthermiefeld aus. Das andere Konzept  schließt ein Solarthermiefeld mit ein. Zu dem Konzept mit Solarthermie gibt es drei Optionen: zwei davon beinhalten ein großes Solarthermiefeld, eine dritte Option sieht ein kleinere Feld entlang der B76 vor.

Entscheidend ist die Aussage auf Seite 60 des Endberichtes:
„Solarthermische Anlagen sind sehr volatil (abhängig von der Sonneneinstrahlung). Der Großteil der Wärme fällt im Sommer an. In diesen Zeiten ist eine hypothetische Wärmepumpe (Kläranlage oder Seewasser) ebenfalls am effektivsten, sodass sich beide Anlagen konterkarieren würden. Aus diesem Grund ist es nicht zu empfehlen, die beiden Technologien zu kombinieren, sondern diese als Alternative zueinander zu betrachten.“
Fazit: Eine Solarthermieanlage ist nicht notwendig.

Dazu kommt, daß die Investitionskosten für das Konzept ohne Solarthermie von den Investitionskosten her günstiger ist. Die zu finanzierende Investitionssumme beträgt 8.070634,- €
Zum Vergleich: die zu finanzierende Investitionssumme für die unterschiedlichen Konzepte mit Solarthermie liegen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- €

Und natürlich schiebt man uns auf Seite 34 auch wieder „Einfahrverbote (Anm.: in die Innenstadt) für klassisch verbrennungsmotorisch betriebene KFZ (ausgenommen Anlieger und Mobiliotätseingschränkte)” unter. Ich persönlich halte die Parkplätze auf dem Markt für wichtig und erforderlich und werde mich entschieden für den Erhalt der Parkplätze auf dem Markt und in der Lübecker Straße einsetzen, so wie ich mich in der Vergangenheit dafür eingesetzt habe. 

Der Endbericht kann hier eingesehen werden:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/___tmp/tmp/4515781-136934870113/934870113/00151514/14-Anlagen/01/PloenEQKBericht16112021.pdf

Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Pedelecs für die Verwaltung

Im Hauptsausschuß am Montag stand auch die Anschaffung von zwei Dienst-Pedelecs (1) für die Stadtverwaltung auf der Tagesordnung.
Diese Anschaffung war bereits beschlossen, aber die Selbstverwaltung hatte noch einen Sperrvermerk auf die Anschaffung gelegt. Es sollte vor der abschließenden Entscheidung geklärt werden, ob eine Kauf- oder eine Leasinglösung günstiger wäre.

Es hat sich dann herausgestellt, dass die Kauflösung mit 3400,- € pro Pedelec deutlich günstiger ist als ein Leasing mit Kosten von 5400,- € pro Stück.

Kritik an der Anschaffung wurde u.a. von Jörg Schröder (Die Linke) geäußert. Er vertrat die Ansicht, die Mitarbeiter*innen könnten auch die Sprottenflotte vor der Sparkasse nutzen.
Dem hielt der Bürgermeister entgegen, daß hierfür die Nutzung der Mobiltelefone erforderlich sei und die Mitarbeiter*innen nicht gezwungen werden können, die entsprechende App herunterzuladen. Der Kollege Schröder schlug daraufhin vor, Diensthandies anzuschaffen.
Damit fand er aber wenig Anklang.

Auch der Vorschlag, ein Pedelec und ein Diensthandy anzuschaffen, wurde nicht weiter verfolgt, da zwei Pedelecs als Minimalausstattung angesehen wurden.

Ein anderer Kritikpunkt gegen die Anschaffung war, daß die E-Autos der Sprottenflotte den Mitarbeiter*innen der Verwaltung zur Verfügung ständen. Der Bürgermeister verwies darauf, dass die Pedelecs als Alternative zum PKW zu sehen sind. Insbesondere auf kürzeren Strecken könnten Mitarbeiter*innen schnell und ohne Parkplatzsuche zu Außenterminen gelangen.

Das sind Begründungen, die ich uneingeschränkt mittrage.

Was ich nicht mittrage ist das Argument des Bürgermeisters, dass dadurch ein Beitrag geleistet wird, die Innenstadt “autofrei” zu machen. Für mich ist die Innenstadt autofrei genug, so wie sie ist. Ich trete nach wie vor jedem Versuch entgegen, die Parkplätze in der Innenstadt zu vernichten. Ihr Erhalt ist mir wichtig, auf dem Marktplatz ebenso wie in der Lübecker Straße.  

Was mich immer etwas enttäuscht sind die Begründungen zur Klimarelevanz. „Durch die Anschaffung von Diensträdern (Pedelecs) können kürzere Dienstfahrten mit motorisierten Fahrzeugen vermieden werden, sodass ein positiver Effekt für den Klimaschutz zu erwarten ist.“ ist eine Binsenweisheit, abgesehen davon, dass auch ein Pedelec motorisiert ist, wenn auch mit einem E-Motor.

Herr Jagusch (CDU) regte an, die Nutzung der E-Autos und der Pedelecs in Fahrtenbüchern zu erfassen. Sie sollen nach 2 – 3 Jahren ausgewertet werden, um eine Aussage zu treffen, ob die Anschaffung sinnvoll war. Wenn ja, sollen die Pedelecs dann weiter betrieben werden.

Die Aufhebung des Sperrvermerkes wurde dann einstimmig – bei einer Enthaltung – beschlossen.

Kleiner Exkurs:
Ich bin dieses Jahr nach Lissabon und zurück geflogen. Für die Kompensation des CO2 Ausstoßes habe ich bei Atmosfair 16,50 € bezahlt. Das bedeutet nichts anderes, als daß man für den Preis der beiden Pedelecs über 400 Mittelstreckenflüge kompensieren kann. Ich habe daher argumentiert, daß der Beitrag eines Pedelecs zum Klimaschutz nicht wirklich signifikant ist und aufgezeigt, dass man mit dem Geld deutlich mehr für die CO2 Bilanz erreichen könnte, wenn man das Geld in die Kompensation steckt und die bisherigen Verkehrsmittel weiter nutzt.
Ein Kollege verwies dann darauf, daß ein Pedelec in der Produktion 380 kg CO2 erzeugt. (Ich hab gerade einmal nachgesehen, daß der CO2 Fußabdruck des Pedelec ca. 8 gr. pro km beträgt und 10 – 15 mal niedriger ist als der eines E-Autos. Eigentlich ist völlig klar, daß ein Pedelec CO2 günstiger ist als ein E-Auto oder ein Verbrenner.
Dass E-Autos ab einer Kilometerleistung irgendwo zwischen 40.000 und 60.000 eine günstigere CO2 Bilanz aufweisen, dürfte weitgehend unstrittig sein, auch wenn mein Kollege von Bündnis 90/die Grünen erwähnte, daß der Wert günstiger sein. Ich hatte den Wert vor einiger Zeit mal in einer Studie dazu gelesen, die ich über eine Seite von Bündnis90/Die Grünen gefunden hatte.
Leider habe ich das Dokument auf die Schnelle nicht wieder gefunden.
Dafür fand ich einen Beitrag der Industrie- und Handelskammer. Dort ist ein Bericht verlinkt, der nicht leicht zu lesen ist und klar macht, dass bei dem Vergleich derart viele Faktoren in die Betrachtung einfließen, dass eine wirklich stimmige Aussage nicht möglich ist.
https://www.ihk-niederbayern.de/wirtschaftsstandort-niederbayern/zahlen-fakten-analysen/verbrenner-vs-elektroautos-4412950?shortUrl=%2Fverbrenner-elektro
https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/sustainability-innovation/2019/WP02-2019_Treibhausgasemissionsbilanz_von_Fahrzeugen.pdf
Ich sehe mich aber bestätigt, daß ein E-Auto in Verbindung mit einem E-Speicher im Keller, einer Photovoltaik-Anlag auf dem Dach und einer eigenen Ladestation die vermutlich CO2 günstigste Lösung ist. Wenn mein guter alter Diesel irgendwann ersetzt werden muß, wäre das wohl meine Nachfolgelösung.

Anm (1), weil ich bislang nicht wußte, wo der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike ist:
Bei einem Pedelec unterstützt ein E-Motor die Fortbewegung, solange die Pedale getreten werden. Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Km/h gelten Sie als Fahrrad.
S-Pedelecs sind leistungsstärker. Sie unterstützen den/die Fahrer*in bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Erforderlich ist eine Zulassung in Form von einem Versicherungskennzeichen, eine Haftpflichtversicherung und einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller). Es besteht Helmpflicht. Der/Die Fahrer*in muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen ist untersagt, normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht benutzt werden.

E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung. Sobald sie ohne Treten schneller als 6 km/h fahren, handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis, die der Leistungsstärke entspricht, sind Pflicht. 

Wiedereingliederung des Bauhofes

Die wohl wichtigste Entscheidung der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses wurde zum Tagesordnungspunkt 7 / “Rückführung des Baubetriebshofes von den Stadtwerken Plön AöR zur Stadt Plön” getroffen.
Einstimmig (11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung) faßte der Ausschuß den Beschluß, der Ratsversammlung folgendes zu empfehlen:
– Rückführung des Baubetriebshofes aus der AöR zur Stadt Plön als Regiebetrieb.
– Planung der Umsetzung der Leitung des Baubetriebshofes.
Die Wiedereingliederung des Bauhofes in die Verwaltung soll spätestens zum 01. Januar 2023 abgeschossen sein.

Damit ist zwar noch keine endgültige Entscheidung gefallen, aber die Richtung ist vorgegeben.
Die Ratsversammlung wird am 15. Dezember über diesen Schritt zu beschließen haben.
Wenn im Rahmen der weiteren Prüfung keine gravierenden Gründe erkannt werden, die zu einem Überdenken der Entscheidung führen sollten, wird dieser Weg beschritten.

In der Diskussion konnte niemand sagen, warum der Baubetriebshof seinerzeit aus der Verwaltung ausgegliedert wurde. Im Grunde genommen ist das für die aktuell anstehende Entscheidung auch belanglos.
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden künftig Umsatzsteuern auf Bauhofleistungen zu zahlen sein, weil der Bauhof nunmehr als externer Dienstleister angesehen wird.
Durch die Wiedereingliederung in die Verwaltung wird die Tätigkeit des Bauhofes zu einer Tätigkeit innerhalb der Verwaltung. Damit fällt auch keine Umsatzsteuer an.

Alle Denkansätze, die daraus hinauflaufen, Rasenmäher und Papierkörbe leeren zu hoheitlichen Aufgaben umzudeuten, um die AöR bei den Stadtwerken zu lassen, sind eher fragwürdig und angreifbar. 
Herr Hochstädter vom Büro Sander + Partner berät die Verwaltung und hat die Thematik noch einmal anschaulich erörtert.

Würde diese Wiedereingliederung nicht erfolgen, würden sich die Rechnungen, die die Stadtwerke bislang an die Stadt schicken, zukünftig um die Umsatzsteuer (üblicherweise 19%) erhöhen.
Daher ist es im Grunde genommen schon ein Gebot des wirtschaftlichen Handelns, diesen Weg zu gehen.

Am Personalbestand soll sich nichts ändern, lediglich die Organisationsstruktur wird angepaßt. Die Überlegungen des Bürgermeisters laufen darauf hinaus, den Betriebsleiter als Teamleiter im Fachbereich 2 anzusiedeln. Das wird im Detail natürlich noch zu klären sein.

Möglicherweise wird es noch zu einer Diskussion kommen, ob die Wiedereingliederung zu einer Gebührenerhöhung führt. Mit Sicherheit wäre eine Gebührenerhöhung vorprogrammiert, wenn wir diesen Schritt nicht gehen würden und künftig Umsatzsteuer zu zahlen hätten.
Aus meiner Erfahrung als Gebührenzahler heraus kann ich nur sagen, daß Gebühren auf lange Sicht gesehen immer gestiegen sind, vielleicht mit Ausnahme der Telefongebühren, aber das sind seit der Marktöffnung für Kommunikation auch keine Gebühren im eigentlichen Sinne mehr.
Ich vermute, dass sich die Gebühren für Leistungen des Bauhofes, z.B. Straßenreinigung, auf lange Sicht moderat erhöhen, da Personal- und Energiekosten ebenfalls eher steigen.
Wenn Kosten für den Geschäftsführer der AöR künftig nicht mehr eingerechnet werden, dann hat das nach meiner persönlichen Einschätzung eher nur einen kurzfristigen Einfluß auf die Gebührenhöhe. Aber ich möchte betonen, daß das eher persönliche Einschätzungen sind, die auf keinen verläßlichen Daten beruhen.
Eine verläßliche Aussage zur Gebührenentwicklung ist im Moment nicht möglich.

Versteht die Bürgervorsteherin überhaupt ihr Amt?

In einem mitleiderregenden Artikel in Kieler Nachrichten vom 05. November äußert die Bürgervorsteherin Frau Gräfin von Waldersee, „Aber ich bin noch für anderthalb Jahre gewählt und werde in der Zeit meine Aufgaben noch so wahrnehmen, wie ich es für richtig halte.“

Besser wäre, wenn Sie sich vornehmen würde, ihre Aufgaben richtig wahrzunehmen.
Tatsächlich wurde sie nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, sondern von der Ratsversammlung. Vielleicht wäre einmal interessant nachzuschlagen, ob die Ratsversammlung sie auch wieder abwählen kann.
Ihr Amt als als Ratsfrau stellt niemand in Frage. Dafür ist sie auch gewählt.

Aber genau das liegt das Problem. Frau Gräfin von Waldersee ist nicht in der Lage, ihre Funktionen als Ratsfrau und als Bürgervorstehende sauber zu trennen.

So hat sie zu Beginn ihrer Amtszeit zum Beispiel die Bürgerfragestunden nicht in Räumlichkeiten der Stadt durchgeführt, sondern in den Räumen eines privaten Unternehmens, mit dem Sie in direkter Verbindung stand.

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Leitung der Sitzung der Ratsversammlung. Die Sitzungsleitung hat sie neutral durchzuführen. Tatsächlich kommentiert Sie regelmäßig die Wortbeiträge ihrer Kolleg*innen.

Natürlich kann Sie sich in der Ratsversammlung als Ratsfrau auch parteilich äußern. Das ist ihr gutes Recht, das ihr niemand abspricht. Dann muß sie das aber auch klar machen, dass sie sich als Ratsfrau äußert. Vom Verfahren her kann Sie sich auf die Redner*innenliste setzen und dann das Wort ergreifen, wenn sie an der Reihe ist. Um klar zu  machen, daß sie als Ratsfrau spricht, sollte sie die Sitzungsleitung an ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter übergeben, so wie das Verfahren es vorsieht. Das wirkt zwar etwas komisch, aber wenn ich den Hauptausschuß leite, dann halte ich mich an das Verfahren. Ich will ganz klar machen, wann ich mich als Ausschußvorsitzender äußern und wann aich als Ratsherr meine Meinung sage.

Verfahrenstreue ist allerdings – meiner Meinung nach – auch keine Stärke der Bürgervorsteherin. 

Wir haben in der Ratsversammlung keine Begrenzung der Redezeit. Das müßte die Bürgervorsteherin als Sitzungsleiterin wissen. Man könnte erwarten, dass sie als Bürgervorsteherin das kleine Einmaleins der Sitzungsleitung beherrscht. Trotzdem unterbrach sie die Rede meines Kollegen Bernd Möller mit den Worten, dass wir nicht in der Schulstunde seien. Damit hat sie nicht nur gegen die Regeln verstoßen. Sie hat sich auch eines klassisches Vorurteil gegen Lehrer*innen bedient. Die Größe, sich zu entschuldigen, hatte sie nicht.

Ihr Vorgehen im Fall der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema Ascheberger Parkplatz ist nach meiner Meinung erneut ein Beispiel dafür, dass Sie ihr Handwerk nicht beherrscht. Im Handwerk gibt es für mangelhafte Arbeit den Ausdruck Pfusch. In diesem Fall würde ich nicht so weit gehen und sagen, ihr Vorgehen sein völlig ungeeignet, die Probleme zu lösen.
Im Grunde genommen hat sie sich erst einmal um Probleme gekümmert, die keine sind oder für die es keine politische Lösung gibt.

Ihre offizielle Informationsveranstaltung sollte die Themen Parkgebühren und Erweiterungsbau des Kioskes am Ascheberger Parkplatz behandeln, so war es zumindest in der Presse zu lesen.
Da es keine öffentliche Einladung gab, stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine offizielle Informationsveranstaltung war.

Besonders bedenklich ist aber, daß es nach meinem Kenntnisstand kein Schutzkonzept zur Vermeidung von Coronainfektionen gegeben hat. Das ist um so schlimmer, als daß es sich ja angeblich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hat. Nach meiner Überzeugung ein Akt der Verantwortungslosigkeit.

Von der Veranstaltung hat sie zuerst dem Bürgermeister erzählt, so berichten die Kieler Nachrichten. Das ist ein unglücklicher Ausdruck. Erzählen tut man Märchen, einen Bürgermeister informiert oder unterrichtet man. Aber das nur nebenbei. Der hat ihr von der Durchführung der Veranstaltung abgeraten. Zum einen war nie geplant, auf dem Ascheberger Parkplatz Parkgebühren zu erheben, zum anderen ist der Erweiterungsbau Gegenstand eines laufenden Verfahren, das abschließend durch die Kreisverwaltung entschieden wird. 

Für den von Ihr angesetzten Termin standen aus Termingründen weder der Bürgermeister noch  Fachpersonal aus der Verwaltung bereit.
So etwas klärt man nach meinem Verständnis in Vorfeld, bevor man zu einer  Informationsveranstaltung einlädt. Das gilt um so mehr, wenn ein Thema behandelt werden soll, von dem man keine Fachkenntnisse hat.

Mit dem Ausschußvorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat sie dem Interview nach telefoniert. Interessant wäre auch zu wissen, ob der Ausschußvorsitzende ihr in dem Telefonat zur Durchführung geraten hat oder ob sie gegen seine Empfehlung gehandelt hat. Auf jeden Fall hat der Ausschußvorsitzende des SteP nicht an der Veranstaltung der Bürgervorsteherin teilgenommen. Ansonsten: siehe oben.

Die Mitglieder der Ratsversammlung hat sie nicht über ihre Veranstaltung nicht informiert, geschweige denn eingeladen.

Die Mitglieder der Ausschüsse (Hauptausschuß und Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung) hat sie ebenfalls nicht informiert, geschweige denn eingeladen.

Allein ihrer Fraktion (CDU) hat sie wohl Bescheid gesagt. Teilgenommen haben lediglich die Ratsherren Wegener (CDU) und Kruppa (CDU, fraktionslos). Für mich ein klares Zeichen dafür, daß  sie für die Veranstaltung noch nicht einmal Rückhalt in ihrer eigenen Fraktion hatte. Damit stellt sich wieder die Frage: „Was war das eigentlich für eine Veranstaltung, wenn es keine offizielle Informationsveranstaltung noch eine Veranstaltung der Fraktion war?“

Den weiteres Argument, warum ich mich nicht mehr durch die Bürgervorsteherin der CDU vertreten fühle ist Ihre Äußerung im Ausschuß, als sie erwähnte, daß die SPD Fraktion ihr schon seit dem Vorgang um den Kollegen Möller das Vertrauen entzogen hat: „Es interessiert mich nicht mehr, was die denken und darum informiere ich die auch nicht mehr.“
Dieser Ausspruch zeigt für mich nur zu deutlich, daß sie nicht in der Lage ist, ihr Amt unparteiisch auszuüben.

Wenn Ihr die Probleme mit dem Parkplatz bekannt waren, warum hat sie die Probleme nicht bereits früher an die Verwaltung herangetragen oder über die Fraktion oder als Ratsfrau in die Ausschüsse eingebracht, statt sie in so verunglückter Form zu thematisieren.
Daß die CDU-Fraktion weiß wie es geht, hat sie in der selben Sitzung im nicht-öffentlichen Teil bewiesen.

Dass die Bürgervorsteherin sich jetzt auf die Nebenthemen fokussiert und schon die nächste Ortsbegehung ankündigt, werte ich als Ablenkungsmanöver von einer von ihr völlig verpatzen populistischen Aktion.

Die Thematisierung der übrigen Themen, die im Zusammenhang mit dem Ascheberger Parkplatz stehen, wird sicher in den zuständigen Ausschüssen erfolgen, wenn entsprechende Anträge vorliegen, die dann in rechtlicher, fachlicher aber auch in finanzieller Hinsicht erläutert und bewertet werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Dann kommen wir hoffentlich zu einer sachlichen Diskussion zurück.

Ihre Ankündigung, eine erneute Begehung des Parkplatzes zu initiieren, hilft auch nicht weiter.

Um jetzt nicht nur zu kritisieren ein Vorschlag für das weitere Vorgehen:
Der richtige Schritt wäre aus meiner Sicht, einen Ortstermin des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gemeinsam mit dem Hauptausschuß und dem Bürgermeister zu vereinbaren. Der Termin darf dann auch gerne öffentlich sein, so daß vor Ort Anregungen und Fragen aufgenommen oder geklärt werden können.

Gerade eben habe ich gesehen, daß sie nunmehr die Ratsmitglieder und die bürgerlichen Mitglieder zu einer Ortsbegehung eingeladen hat. Leider geht aus der Einladung nicht hervor, ob die Begehung fachlich durch die Verwaltung begleitet wird. 
Dazu habe ich vor 5 Minuten eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.
Es geht aus der Einladung auch nicht hervor, ob die Öffentlichkeit teilnimmt. 
Das werde ich bei der Bürgervorsteherin noch nachfragen.
Sie macht halt weiter, wie sie es für richtig hält.