Notizen aus dem Hauptausschuss 2.0

Vorgestern habe ich bereits in den „Notizen aus dem Hauptausschuss“ über einige Tagesordnungspunkte berichtet und angekündigt, in einem späteren Beitrag etwas zu den übrigen Notizen zu schreiben.
Es geht um einen Zuschuss für die Feuerwehr, um den Jahresabschluss 2021 und die Patenschaft mit dem Max Planck Institut. 

Feuerwehr
Dann stand noch ein sehr schwieriges Thema auf der Tagesordnung. Der Zuschuss der Stadt für die 150 Jahr-Feier unserer Feuerwehr. 
Es ging dabei um drei Posten:
Erstens: einen Zuschuss von 2000,- € für die Festveranstaltung
Zweitens: einen Zuschuss von etwas über 11.000,- € für eine Feuerwehrchronik
Drittens: die Übernahme der Kosten für die Übernachtung der Gäste mit knapp 2.000,- €

Wir haben eine hoch motivierte und sehr gute freiwillige Feuerwehr. Uns allen liegt das Ehrenamt am Herzen. Daher fördern wir die Jugendarbeit in den Vereinen und kulturelle Veranstaltungen ebenso wie die DLRG im Rahmen unserer Möglichkeiten. Es ist auch völlig unstrittig, dass die Feuerwehr gut ausgerüstet werden muss, damit sie sicher in den Einsatz gehen kann und vor allem auch sicher aus dem Einsatz wieder zurück kommt. Das habe ich auch ausdrücklich in meinem Redebeitrag betont. So habe ich vor einigen Jahren dafür geworben, ein neues Fahrzeug für die Feuerwehr anzuschaffen und keinen guten Gebrauchten. Selbstverständlich habe ich auch für den Ausbau des Parkplatzes gestimmt, da hier eine erhebliche Unfallgefahr bestand. Letztendlich wurde der Ausbau jetzt beschlossen. Die Entscheidung hat auf sich warten lassen, aber immerhin, jetzt geht es weiter.

In Anbetracht der finanziellen Lage, in der sich die Stadt befindet, habe ich aber bei jeder Entscheidung auch das Geld im Blick. Damit bin ich im Hauptausschuss nicht alleine.
Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Einnahmen decken die Ausgaben nicht. Der Fehlbedarf wird teilweise vom Land übernommen. Wenn wir Geld für „freiwillige“ Ausgaben ausgeben, dann wird uns das von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen. Faktisch fehlt uns dann das doppelte der Summe im Haushalt, die Summe, die wir ausgeben und noch einmal die selbe Summe, die wir nicht vom Land bekommen.

Für die Mitglieder des Hauptausschusses war es unstrittig, dass die beantragten 2000,- € für die Festveranstaltung bewilligt werden.

Kontrovers wurde aber diskutiert, dass der Zuschuss in Höhe von 11.660,- Euro für die Erstellung der Chronik in vollem Umfang ausgezahlt werden soll. Dabei erläuterte Ratsfrau Bettina Hansen, dass vorgesehen ist, den ca. 100 Aktiven die Chronik zu überreichen und die verbleibenden ca. 400 Exemplare an die Nicht-Aktiven zu verkaufen. Ich habe dann angeregt, zumindest die Einnahmen aus dem Verkauf mit dem Zuschuss zu verrechnen. So ähnlich verfahren wir auch mit Zuschüssen für kulturelle Veranstaltungen. Nachdem eine Schussabrechnung vorgelegt wird, wird das Defizit ausgeglichen. Der Ausschuss hat dann in diesem Sinne entschieden.

Auf die Übernahme der Übernachtungskosten für die Gäste wurde kontrovers diskutiert. In meiner beruflichen Vergangenheit habe ich an verschiedenen Jubiläen teilgenommen, darunter an 100-jährigen Jubiläen von Ubootflottillen befreundeter Marinen. Ich kann mich aber an keinen Fall erinnern, bei dem die Gastgeber die Kosten für die Übernachtung übernommen hätten.
Da es sich hier um zwei Übernachtungen handelt, wurde diskutiert, ob die Stadt keine, eine oder beide Übernachtungen übernimmt. Zuerst wurde über beide Nächte abgestimmt, wofür sich auch eine Mehrheit gefunden hat. Ich hätte für die Kostenübernahme für eine Nacht gestimmt.

Es fiel mir schwer, hier für die Kürzungen der Anträge der Feuerwehr zu stimmen.
Zum einen kann es als Missachtung des Ehrenamtes ausgelegt werden, zum anderen gewinnt man damit auch sonst keinen Beliebtheitspreis. Allerdings muss man bei freiwilligen Ausgaben auch immer im Auge behalten, bei leeren Kassen verantwortungsvoll zu haushalten. Letztendlich ist auch zu beachten, dass die Ehrenamtlichen möglichst gleich behandelt werden.   

Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss 2021 wurde von den Ratsherren Koll (CDU) und Landeschof (SPD) sowie der Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) geprüft. Der Fehlbedarf betrug 614.360,69 €. Ursprünglich war im Nachtragshaushalt ein Jahresfehlbedarf von 1.317.800,00 € eingeplant.
Die Abschlussverbesserung auf einen Fehlbedarf von nur noch 703.439,31 € ist dennoch kein Grund zum Jubeln.
Darüber hinaus musste der Ausschuss noch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3.967,88 € zur Kenntnis nehmen. 

Patenschaft mit dem Max Planck Institut
Die CDU hat einen Antrag gestellt, eine Patenschaft mit dem Max Planck Institut für Evolutionsbiologie in Plön einzugehen. Damit lief sie eine offene Tür ein.
Vorbild soll die Patenschaft zwischen Marineunteroffizierschule und der Stadt sein.
Ich kann den Antrag wirklich folgen. Das Max-Planck Institut hat sich mit dem Aufbau einer weiteren Abteilung eindeutig gegen Kiel und für Plön entschieden. Damit fiel eine wichtige Entscheidung für Plön als Wissenschaftsstandort. Das hiesige Max Planck Institut ist nicht nur deutschlandweit, sondern weltweit für seine Spitzenforschung bekannt. Leider wird es von den meisten Mitbürger*innen so gut wie gar nicht wahrgenommen. Auch die Wintervorträge des Instituts sind nicht immer so gut besucht, wie ich es mir wünschen würde. Besonders gut in Erinnerung habe ich den Vortrag über den Orientierungssinn von Zugvögeln, den Frau Prof Dr. Liedvogel vor einigen Jahren gehalten hat. Sie ist seit 2020 Professorin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und als erste Frau in dieser Funktion auch Direktorin des Instituts für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“.
Da unsere Bürgermeisterin betonte, dass auch das Max Planck Institut großes Interesse an dieser Patenschaft hat, war die Zustimmung ein „Selbstgänger“. 

Notizen aus dem Hauptausschuss

Noch vor 11 Tagen sah es so aus, dass die Sitzung des Hauptausschusses am gestrigen 27. November nicht allzu lange dauern würde. Dann kam die Tagesordnung. Dass es lange dauern würde war mir da klar. Nachdem ich mich in die Tagesordnungspunkte eingearbeitet hatte war mir klar, dass es noch länger dauern würde. Dass die Sitzung erst kurz vor 23:00 enden würde, damit hätte ich selber nicht gerechnet. 

Um welche Themen ging es?  Unter anderm um folgendes: Bewerbung der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz als Radreiseregion / Umbau des Bahnhofes / Neuregelung der Tourismusabgabe / Zweitwohnungssteuer

Bewerbung der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz als Radreiseregion
In Schleswig Holstein sollen zwei Regionen ausgewählt werden, in denen der Fahrradtourismus besonders gefördert werden soll. Im engeren Kreis sind vier Regionen, die sich beworben haben:  Holsteinische Schweiz, Lauenburg, Dithmarschen und Schleiregion. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung zu schaffen, muss die Stadt Plön einen Letter of Intent abgeben.
Dieses Dokument ist erst einmal juristisch unverbindlich und auch nicht mit Kosten verbunden.
Die Arbeit der Radreiseregion wird zu 100 Prozent gefördert, 75% kommen vom Land, 25% werden von der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz beigesteuert. Die einzelnen Maßnahmen sind dann durch die Region zu finanzieren. Aber hier hat jede Gemeinde ein Mitspracherecht.
Fahrradtourismus passt in unser Tourismuskonzept, das sich am entschleunigten und nachhaltigen Urlaub orientiert und auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern und „Best Agern“ zugeschnitten ist. Daher war es für die FWG kein Problem, hier einstimmig zuzustimmen. Mit Sicherheit werden wir darauf achten, dass die Planung mit den Füßen auf dem Boden bleibt und keine Luftschlösser entstehen. 

Umbau des Bahnhofes
Es gibt Umbaupläne für unseren Bahnhof, die bereits in vorhergehenden Ausschusssitzungen öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Zum einen ging es darum, die Vorgaben des Arbeitsschutzes für die Mitarbeitenden umzusetzen, zum anderen ging es aber auch um eine Weiterentwicklung der Nutzung. Damals habe ich deutlich gemacht, dass die große Lösung, die der Architekt vorgestellt hat, für mich nicht in Frage kommt. Den Glasvorbau habe ich von Anfang an abgelehnt, da er aus meiner Sicht nicht zum kleinstädtisch geprägten Straßenbild passt. Auch anderen Bauvorhaben wie einer Chill Lounge oder Co-Working Spaces stand ich von Anfang an kritisch gegenüber. Seinerzeit hatte ich gefordert, eine Minimallösung durchzurechnen, mit der die Anforderungen des Arbeitsschutzes sichergestellt sind, die aber keine architektonische Aufwertungen beinhaltet. Die jetzt vorgelegten Unterlagen waren diesbezüglich nicht aussagekräftig, gaben aber schon einmal eine Anhalt für die zu erwartenden Kosten von über einer Million bei der Realisierung aller Ideen.
Die Leiterin der Tourist Info, Frau Backmann, erläuterte, dass man vor vier Jahren, als die Planungen begannen, mit dem Motto: „Wir denken jetzt mal groß“ an den Umbau herangegangen sei. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der Stadt wäre das aber nicht mehr vertretbar. Daher hat sie bereits  eine abgesteckte Version vorgestellt. Mit Erleichterung habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Glasvorbau nicht weiter verfolgt werden soll. Allerdings gehen die Vorstellungen über die reine Beseitigung von Mängeln beim Arbeitsschutz hinaus.
Für die FWG-Fraktion habe ich eine Kostenschätzung für die „Minimallösung“ beantragt.
Ich weiß leider nicht mehr genau, wer vorgeschlagen hat, auch die „Wunschlösung“ durchzurechnen. Beschlossen wurde, beide Kalkulationen durchführen zu lassen und die Ergebnisse im nächsten Hauptausschuss vorzustellen. Danach soll der Hauptausschuss entscheiden und die Zuständigkeit an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung übergeben. Damit kann ich gut leben
Hierüber waren wir uns in der FWG einig und haben zugestimmt.

Neuregelung der Tourismusabgabe
Plöner Betriebe habe eine Toursimusabgabe zu zahlen, da sie vom Tourismus profitieren. Das finde ich soweit in Ordnung. Für die Erhebung der Tourismusabgabe gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird die „Realgröße“ oder die „Umsatzbezogene Größe“ als Grundlage für die Erhebung herangezogen. Beide Möglichkeiten sind juristisch einwandfrei. Eine Mischform, so wie sie von Plöner Unternehmer*innen ins Gespräch gebracht wurde, ist rechtlich nicht haltbar, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde. Die Kommunalaufsicht hat empfiehlt der Stadt Plön, die Bemessungsgrundlage von der „Realgröße“ auf die „Umsatzbezogene Größe“ umzustellen, das hierbei die „Abgabengerechtigkeit“ besser gewährleistet ist und es auch Vorteile im Hinblick auf die Rechtssicherheit gibt.
Der Hauptausschuss ist seinerzeit dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.
Auf einer Informationsveranstaltung mit Plöner Gewerbetreibenden wurde massive Kritik an der Umstellung geäußert. Insbesondere ging es um die Offenlegung der Umsatzzahlen. Hinzu kam, dass die Umstellung einen größeren Arbeitsaufwand erfordern würde, als ursprünglich vermutet wurde.
Die Verwaltung hatte daher zwei mögliche Beschlüsse erarbeitet:
Erstens: Verschiebung der Einführung der „umsatzbezogenen“ Erhebung vom 01. Januar 2024 auf den 01. Januar 2025. Dabei wäre die Umsetzung bis Ende diesen Jahres nicht mehr möglich gewesen. Außerdem hätten noch neu aufgetretene offene Fragengeklärt werden müssen.
Zweitens: Verzicht auf die Umstellung. Eine Umstellung soll allerdings erfolgen, falls die „umsatzbezogene“ Erhebung in der Zukunft rechtlich nicht mehr haltbar sein sollte.

Grundsätzlich bin ich ein Freund davon, an einmal gefassten Beschlüsse festzuhalten, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben. Hier haben sich die Rahmenbedingungen geändert.
Zum ersten ist der Arbeitsaufwand deutlich höher als ursprünglich angenommen,
zum zweiten ist die Abgabengerechtigkeit möglicherweise doch nicht so groß wie ursprünglich angenommen. Zumindest läßt die Auskunft, die die Verwaltung in Eutin eingeholt hat, das vermuten und
Zum Dritten ist der Arbeitsaufwand für die Umstellung größer als ursprünglich angenommen.
Letztendlich trifft man seine politischen Entscheidungen als Mitglied eines Ausschusses zwar nach bestem Wissen und Gewissen, aber es kann auch nicht verkehrt sein, die Kritik und die Anregungen der Bürger*innen bei seinen Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Die Ablehnung ging schließlich nicht von wenigen Einzelpersonen mit Individualinteressen aus, sondern von vielen Vertreter*innen der unterschiedlichen Berufsgruppen.
Daher habe ich in der Diskussion für die Beibehaltung der bisherigen Regelung geworben.

Daher habe ich mich in der Diskussion für die zweite Option, den Verzicht auf die Umstellung ausgesprochen. Zuerst wurde aber über ein Verschieben der Einführung abgestimmt, da das als der Weitergehende Antrag gewertet wurde. Er wurde mit 8 Nein Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Ich habe mich sehr gefreut, dass der Ausschuss dann mit 11 Stimmen einstimmig für die Beibehaltung der bestehenden Regelung entschieden hat.

Zweitwohnungssteuer
Der Hebesatz für die Zweitwohnungssteuer wurde ohne weitere Aussprache mit 11 Stimmen von 3,4 auf 4,5 Prozent angehoben.
Wer sich eine Zweitwohnung in Plön leistet zahlt, hier erst einmal so gut wie keine Steuern. Die Anteile der Einkommensteuer fließen an seinen Erstwohnsitz, die Schlüsselzuweisungen und vieles andere auch. Dennoch werden die bereitgestellten Angebote und die Infrastruktur der Stadt genutzt. Um diese Angebote und die Infrastruktur mit finanzieren zu lassen, wird die Zweitwohnungssteuer erhoben.
Außerdem und für mich ebenso bedeutsam ist, dass über die Zweitwohnungssteuer die Umwandlung von Wohnungen in Zweitwohnungen reduziert werden kann. Aus meiner Sicht hat Wohnraum für Plöner*innen Vorrang vor Zweitwohnungsraum für Wochenendausflüglern (Wochenendpendler*innen werden übrigens nicht zur Zweitwohnugnssteuer herangezogen). Zudem verknappen Zweitwohnungen den verfügbaren Mietwohnraum und ein knappes Angebot führt zwangsläufig zu höheren Preisen, in diesem Fall zu höheren Mieten. Um die Steuerungswirkung der Zweitwohnungssteuer zu erhöhen würde ich durchaus einen höheren Steuersatz befürworten. Eine entsprechende Diskussion hätte aber zu keinem anderen Ergebnis geführt. Darum habe ich es gelassen.

In Anbetracht der fortgerückten Stunde verzichte ich wieder einmal auf das Korrekturlesen und setze die Notizen aus dem Hauptausschuss heute später am Tag oder Morgen fort.

Naturpark, lag es wirklich am Geld?

Die Kieler Nachrichten vom 17. November titeln auf Seite 26: Natur-Entdeckerort scheitert am Geld.
Das würde ich ganz anders sehen. Die Naturentdeckerorte in Seedorf, Malente und Tramm sind an der Geschäftsführung des Naturparkvereines gescheitert.

Bereits im Jahr 2018 sind 500.000,- € für den Umzug der Naturparkaussstellung von Plön nach Eutin durch das Land bereitgestellt worden. Ursächlich war ein Streit zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereines und der Marius-Böger-Stiftung. Seinerzeit ging es um 10.000,- € für die Sanierung des Dachstuhles im Uhrenhaus, der vom Holzwurm befallen war. Das Uhrenhaus gehört der Stiftung, der Naturparkverein konnte die Räume kostenlos für seine Ausstellung nutzen. Der Holzwurm wurde mutmaßlich durch ein Stück Holz eingeschleppt, das der Naturparkverein im Zusammenhang mit seiner Ausstellung verbaut hat.

Der Naturparkverein hielt, obwohl der Kreis Plön im weiteren Verlauf angeboten hatte, die Kosten zu übernehmen, an den Umzugsplänen fest. Die neue Ausstellung sollte in der Opernscheune in Eutin entstehen. Für das Konzept wurden 90.000,- € ausgegeben. Das Konzept war gar nicht schlecht und optimal auf die Räumlichkeiten der Opernscheune zugeschnitten. Das Blöde war, dass die Geschäftsführung des Naturparkvereins gar keinen Mietvertrag mit der Eigentümerin der Opernscheune abgeschlossen hatte. In wie weit das Vorgehen professionell ist, mag jeder für sich beurteilen.

Anschließend wurde ein anderer Standort in Eutin gesucht, aber auch hier kam kein Mietvertrag zustande.

In diesem Jahr wurde dann ein neuer Plan erdacht, um das „Geld zu retten“. Zum einen gab es keinen Standort, an dem die noch in Aussicht stehenden 410.000,-  € investiert werden konnten. Zum anderen bestand – und besteht – die Gefahr, dass die 90.000,- €, die für die Erstellung des Konzeptes bereits ausgegeben wurden, vom Land zu rückgefordert werden. Schließlich ließ sich das Konzept ja nicht in ein Projekt umsetzen.
Auch gestern, ich hatte in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus nachgefragt, gab es nur eine mündliche Aussage as dem Ministerium, dass das bereits verbrauchte Geld nicht zurück gezahlt werden muss. Schriftlich liegt zumindest bei der Stadt wohl noch nichts vor.

Um der real existierenden Gefahr der Rückforderung zu begegnen hat man/frau anscheinend beabsichtigt, die verbleibenden 410.000,- € zu verplanen. Jeden Kreis, der im Naturpark liegt, sollte mit einem Naturentdeckerort berücksichtigt werden. Leider erfolgte das wohl in einem völlig intransparenten und nicht nachvollziehbaren Entscheidungsverfahren. Sofern ich richtig informiert bin, hat man/frau darauf verzichtet, Entscheidungskriterien zu erarbeiten und eine entsprechende Gewichtung der Kriterien vorzunehmen. Auch die übrigen Gemeinden im Kreis Plön wurden an der Suche nach dem besten Standort nicht beteiligt. Zumindest hat man die Stadt Plön nicht beteiligt. Das war eine meiner Meinung nach willkürliche Entscheidung. Vielleicht lag es nur daran, dass es schnell gehen mußte und man sich keine Zeit für die gebotene Sorgfalt nehmen konnte. Vielleicht lag es auch daran, das es in der Vergangenheit aus der Stadt Plön kritisch-konstruktive Äußerungen zur Arbeit des Naturparkvereins gab?
Auf jeden Fall hat man sich innerhalb der Frist, möglicherweise etwas überhastet, auf drei Naturentdeckerorte festgelegt und die entsprechenden Förderanträge beim Land eingereicht.

Ob die Förderanträge dort nicht rechtzeitig eingegangen sind oder ob sie aus anderen Gründen nicht bearbeitet wurden, dazu will ich mich nicht äußern.

Der Artikel endet mit der Information, dass die Geschäftsführerin zum 31. März 2024 gekündigt hat, weil sie es etwas ruhiger angehen lassen will. Da ich in der Vergangenheit ohnehin schon öfter personelle Konsequenzen bezüglich der Geschäftsführung gefordert habe, freue ich mich, dass Frau Daubitz diese Entscheidung getroffen hat und wünsche ihr viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Berufsweg.

Nun, das Kind Natur-Entdeckerort ist in den Brunnen gefallen. Einige der bisherigen Entscheidungsträgerinnen sind bereits gegangen oder werden das in Kürze tun. Das ist eine Chance, neuen Schwung in die Arbeit des Naturparks zu bringen und die Querelen der Vergangenheit hinter sich zu lassen. Daher gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass wir in Plön fraktionsübergreifend und gemeinsam mit unserer Kreisverwaltung einen geeigneten Standort finden, an dem ein Naturerlebnis- und Umweltbildungsort für Plöner*innen und auch für unsere Gäste aus nah und fern entstehen kann.

Volkstrauertag 2023 und Kundgebung gegen Hass, Rassismus und Terror

Zwei Ereignisse haben in den vergangenen Tagen gezeigt, dass sich die Zivilgesellschaft in Plön engagiert.

Am letzen Donnerstag trafen sich über 150 Menschen auf dem Marktplatz zu einer Kundgebung, die unter dem Motto:
“Plön zeigt Haltung!
Gegen Hass, Gewalt und Terror!
Für Demokratie, Toleranz und ein friedliches Miteinander!“

Die meisten Teilnehmer*innen blieben trotz der technischer Probleme mit dem Mikrofon und dem scharfen, kalten Wind vor Ort. Die Veranstaltung endete mit dem gemeinsamen Singen der Lieder „We shall overcome“ von Pete Seeger und „Imagine“ von John Lenon und der Yoko Ono Plastic Band.

Ursprünglich war eine Veranstaltung angedacht, die sich ausschließlich gegen Antisemitismus richtet. Das hätte zu kurz gegriffen. Auf Anregung der FWG wurde das Motte breiter gefaßt, und das war gut so.

Herr Bürgervorsteher Thure Koll sprach stellvertretend für alle Fraktionen der Plöner
Ratsversammlung. Er fand klare Worte zu dem verbrecherischen Überfall der Hamas auf Israel. Dabei betonte er, dass wir auf Ebene der Stadt natürlich nicht die Probleme im Nahen Osten lösen könnten, das wäre die Sache der Diplomatie. Aber er appellierte an die persönlichen Verantwortung der Plöner Bürger*innen, Hass, Gewalt und Terror hier vor Ort entgegenzutreten und für ein friedliches Zusammenleben einzutreten.

Frau Bürgermeisterin Mira Radünzel betonte, dass das Grundgesetz ein Segen für Deutschland sei und man es schätzen, schützen, pflegen und dafür eintreten müsse.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich selber hatte mich freiwillig als Ordner gemeldet, in dieser Funktion aber nichts zu tun.

Am Sonntag wurde dann der Volkstrauertag begangen. Der Volkstrauertag wurde 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die im Ersten Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten vorgeschlagen und 1925 erstmalig öffentlich begangen.
1934 wurde er von den Nationalsozialisten in Heldengedenktag umbenannt und bekam eine andere Bedeutung.
Seit 1946 wird aus dem Heldengedenktag wieder der Volkstrauertag, zumindest in den drei westlichen Besatzungszonen. Der Name wird auch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten. In der Deutschen Demokratischen Republik wird von 1952 bis 1990 der Internationale Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors begangen.

In der Bundesrepublik Deutschland war der Volkstrauertag im Laufe der Zeit einem Wandel unterworfen. 1987 wurde im Festakt der Bundesregierung der Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus gedacht. Dieses Gedenken bezieht heute auch die Gefallenen und im Dienst verstorbenen Soldat*innen der Bundeswehr mit ein.

Der Kommandeur der MUS und der Bürgervorsteher begrüßten die gut 200 Gäste, die sich in der Nikolaikirche eingefunden hatten. Das musikalische und auch das inhaltliche Programm wurde durch Schüler*innen des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule gestaltet.
Der Bürgervorsteher sprach über Benjamin Ferenc, der als Chefankläger im Einsatzgruppenprozess – einem der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse – versuchte, den Opfern der Gewaltherrschaft zumindest nachträglich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Drei Schüler der Gemeinschaftsschule berichteten über ihre Reise in den „Wald der Erinnerungen“ bei Potsdam. Mit dem Wald der Erinnerungen ist ein stiller Ort geschaffen worden, in dem Angehörige, Kamerad*innen, Bekannte und Freund*innen einen Ort der Trauer und Besinnung finden können. Er unterscheidet sich damit grundlegend vom eindrucksvollen Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin Mitte auf dem Gelände des Bendler-Blockes, in dem heute große Teile des Verteidigungsministerium untergebracht sind. Die eindrucksvollen Schilderungen der Schüler machten sehr deutlich, dass der Wald der Erinnerungen ein Erinnerungsort ist, der einen bleibenden Eindruck hinterläßt.
Backsteine aus dem Ehrenhain in Masar-e-Sharif (Afghanistan) standen im Mittelgang der Kirche und boten die Gelegenheit, Erinnerung zu „begreifen“.
Der Kreisvorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Herr Sönnichsen betonte, dass viele Gäste aus dem Ausland anerkennen, dass beim Volkstrauertag neben dem Gedenken an die deutschen Opfer auch an die Opfer der ehemaligen Gegner gedacht wird.
Die Vertreterin der Militärseelsorge berichtete kurz aber anschaulich von ihren Besuchen auf Friedhöfen in Frankreich, auf denen gefallene deutsche und französische Soldaten bestattet sind.

Die Kranzniederlegung am Ehrenmal an der Bieberhöhe war ein wenig verregnet. Abordnungen von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, und wenn ich mich richtig erinnere, auch von THW – da kann ich mich aber irren, da ich in der zweiten Reihe stand – waren angetreten. Herr Pastor Thiele sprach dann einige Worte. An der Stelle, wo er sich auf „gottgläubige Menschen“ bezog, fühlte ich mich allerdings ein wenig ausgegrenzt. Das war sicher nicht so gemeint oder vielleicht habe ich es auch nicht ganz richtig verstanden. Musikalisch wurden der Teil der Veranstaltung von einem Bläserchor begleitet.

Zum Abschluss gab es noch einen anständigen Schlag Erbsensuppe im Gebäude des Gymnasiums. Das ist vielleicht das einzige, was noch vom Heldengedenktag alter Art übrig geblieben ist. Wir können zu Recht stolz darauf sein, dass der Volkstrauertag in Plön in einer zeitgemäßen und würdevollen Form der Trauer und des Erinnerns begangen wird. Und wir sollten allen danken, die an der Ausrichtung der Veranstaltung teilgenommen haben.

 


“Tiefengeothermie ist der Favorit”

lautet die Überschrift eines Artikels der Kieler Nachrichten / Ostholsteinschen Zeitung von heute (28. September). Dort wird berichtet, dass in unserem Nachbarort Preetz Geothermie in einer ergebnisoffenen Prüfung Tiefengeothermie als beste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermittelt wurde.

Wir haben in Plön am 06. Juli 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über die Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung beraten. In dem Zusammenhang hatte ich als Ratsherr auch angeregt, dass „Tiefengeothermie in Verbindung mit dem Betrieb eines Hochtemperaturwärmenetzes als Option/Alternative mit untersucht wird“.
Das wurde von einer Mehrheit (7 Nein, 4 Ja-Stimmen) abgelehnt.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe – die Niederschrift der Sitzung ist leider nicht aussagekräftig, da sie den Diskussionsverlauf und die Abwägung nicht wiedergibt – wurde wie folgt für und gegen eine technologieoffene Prüfung argumentiert.

Pro:
– Plön ist für den Einsatz von Teifengeothermie geeignet, wie durch geologische Daten aus der Zeit, als hier noch Öl gefördert wurde, belegt ist.
– Mit Tiefengeothermie können auch Hochtemperatqurnetze betrieben werden. Damit kann die Wärmedämmung der Gebäude für die Eigentüme*innen deutlich kostengünstiger werden oder ggf. ganz entfallen.

Contra:
– Zeitdruck, die Wärme- und Kälteplanung muss bis Ende 2024 beim Land vorgelegt werden (Anmerkung 1)
– Kostenrahmen, die vom Land bereitgestellten Mittel (ca. 34.000,- €) reichen nicht aus, um Tiefengeothermie mit zu untersuchen
– Kosten, für eine Tiefbohrung würde 30. Mio kosten, Risiko einer Fehlbohrung
(Anmerkung 2).
– Kurzfristigkeit des Beschulussvorschlages
(Anmerkung 3)

Anmerkung 1: Die Bundesgesetzgebung sieht vor, dass Städte unter 10.000 Einwohner*innen gar keine Wärme- und Kälteplanung erstellen müssen, ansonsten wurden für kleinere Kommunen der Termin 2028 gesetzt. Die Landesregierung fordert die Vorlage für Plön aber bereits 2024, weil Plön Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist. Ich persönlich halte die Einwohnerzahl als Kriterium als Kriterium für eine sachgerechte Entscheidung für besser.
Anmerkung 2: In der KN vom 28. September, Seite 25 wird der Planer Meereis zitiert, der von einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag ausgeht und von Vorgesprächen berichtet, die mit dem Land zur Übernahme des Risikos für Fehlbohrungen geführt wurden.
Anmerkung 3: Normalerweise reicht es aus, Beschussvorschläge in der Sitzung einzubringen. Ich hatte den Beschlussvorschlag mit einer ausführlichen Begründung aber bereits in der Nacht vor dem Sitzungstag an die Kolleg:innen verschickt. Daher ist das Argument nicht stichhaltig.


Insgesamt ist man hier in Plön nach meiner Meinung deutlich zu ambitioniert, also überhastet, an die Sache herangegangen. Preetz scheint es besser zu machen. Unter der Überschrift: „Tiefengeothermie ist der Favorit“ berichtet die KA vom 28. September auf Seite 25 über Preetz. Dort hat man vier Varianten ergebnisoffen geprüft und ist zum Ergebnis gekommen: „Tiefengeothermie ist der Favorit“.

Das heißt jetzt nicht, dass Plön sofort und euphorisch auf diesen Zug aufspringen sollte. Aber eine ergebnisoffene Prüfung unter Berücksichtigung von Geothermie als Wärmequelle wäre aus meiner Sicht das Mindeste. Schließlich gelingt es ja auch in München, in einem Quartier 80.000 Bewohner*innen mit Fernwärme aus Geothermie zu versorgen.

Auf keinen Fall sollten wir aber den MAKKAP (Massenalgenanlage auf dem Klärwerk) – Fehler wiederholen, in eine Planung zu gehen, ohne vorher die finanziellen Aspekte sorgfältig mit geprüft zu haben und sich bei der Anschlussquote auf die Annahme zu verlassen, die Leute schließen sich schon an, wenn das Netz erst einmal vorhanden ist. 
Die Leute schließen sich an, wenn es günstiger ist als die Alternativen, aber bis heute kann niemand verbindlich sagen, wie teuer die Wärme am Ende für den Verbraucher oder die Verbraucherin würde.
Für die Stadt ist allerdings klar: Sie trägt – trotz 100% Förderung – das volle Kostenrisiko für die zu erwartenden Mehrkosten und wird auch die Folgekosten pro Jahr, ursprünglich wurden über 800.000,- € berechnet, übernehmen müssen.

Ziel muss es sein, eine dauerhaft möglichst CO2 neutrale und bezahlbare Wärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu erreichen, die auch die Stadt nicht finanziell überfordert.

Abschied von der Ausstellung des Naturparks Holsteinische Schweiz

In Herbst 2018 wurde im Naturparkverein Holsteinische Schweiz die Entscheidung getroffen, dass die Ausstellung des Naturparkvereins von Plön nach Eutin umziehen soll.
Bis dahin war die Ausstellung im Uhrenhaus an der Reitbahn untergebracht.
Das Uhrenhaus gehört der „Marius Böger Stiftung“ und stand dem Naturparkverein kostenlos zur Verfügung.
In der Opernscheune in Eutin sollte eine neue Ausstellung aufgebaut werden.
Dazu sollte die Opernscheune angemietet werden.
Unterstützt wurden die Umzugspläne für die Ausstellung durch die Landtagsabgeordnete Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen). Eutin liegt in Ihrem Wahlkreis.
Die in Aussicht gestellte Förderung der neuen Ausstellung in Höhe von 500.000,- Euro war ursprünglich an die Bedingung geknüpft, dass die Ausstellung von Plön nach Eutin zieht. Diese Forderung wurde später nicht mehr erhoben.

Vorangegangen war ein längerer Streit zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereins und der Geschäftsführung der „Marius Böger Stiftung“. Es ging um Reparaturkosten in Höhe von ca. 10.000,- Euro.

Nachdem der Mietvertrag zur Opernscheune nicht zustande kam, war die Ausstellung erst einmal „obdachlos“. Danach bemühte sich der Naturparkverein um einen neuen Standort für die Ausstellung, eine Scheune am Stadtrand von Eutin.
Offenkundig kam auch dort kein Miet- oder Pachtvertrag zustande.

In Folge hat man auf einer Sitzung der Lenkungsgruppe des Naturparkvereins beschlossen, die Pläne für eine ortsfeste Ausstellung aufzugeben. Statt dessen soll in den Kreisen Plön, Ostholstein und Segeberg je ein Naturerlebnisort unter freiem Himmel eingerichtet werden. Für den Kreis Plön hat die Lenkungsgruppe die Badekoppel in Rathjensdorf/Ortsteil Tramm ausgewählt.

Die Plöner Bürgermeisterin hat am letzten Donnerstag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt darüber berichtet.
Daraufhin habe ich in der Sitzung gefordert, dass das Thema in der Sitzung des Plöner Hauptausschusses am 18. September auf die Tagesordnung kommt. Das ist mittlerweile geschehen.

Ich persönlich frage mich natürlich, wie sich der Kreis Plön selber in der Lenkungsgruppe des Naturparkvereines positioniert hat, wenn er überhaupt anwesend war. Die Stadt Plön wurde nach meinem Kenntnisstand jedenfalls nicht in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. 

Insbesondere interessiert mich die fachliche Begründung für die Auswahl des Standortes. Um ehrlich zu sein, mir persönlich fehlt die Phantasie, diesen schönen, aber nicht wirklich zentral gelegenen Standort zu begründen.

Darüber sehe ich in dem ganzen Vorgang entweder ein individuelles oder ein kollektives Versagen, das aufgrund des Prinzips kollektiver Verantwortungslosigkeit folgenlos bleiben wird. Der ehemalige Kreispräsident sprach von einem Fall für den Rechnungshof. Ob er sich seinerzeit an den Rechnungshof gewandt hat, weiß ich nicht.

Zumindest mir ist völlig schleierhaft, wie man einen Standort aufgeben kann, der einem kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wenn für einen alternativen Standort (hier: Opernscheune) nur eine offenbar unverbindliche Zusage, aber noch keinen unterschriebenen Miet- oder Pachtvertrag vorliegt.
Das wäre aus meiner Sicht bereits damals Anlass genug gewesen, eine Änderung in der Geschäftsführung des Naturparkvereins herbeizuführen.
Dass es nach Jahren nicht gelungen ist, einen Ausweichstandort zu finden, rundet das Bild ab. Jetzt drei „Naturerlebnisorte“ aus der Taufe zu heben ist nach meiner Einschätzung der untaugliche Versuch, eine gesichtswahrende Lösung zu finden.

Die Stadt Plön hat nur noch die Möglichkeit, zu den Vorgängen Stellung zu nehmen. Das sollte sie tun. In meinem Schreiben an die Kolleg*innen schlage ich vor, jetzt endlich personelle Konsequenzen zu fordern. Ich hoffe, dass in der Stellungnahme Klartext stehen wird.

Ich habe – quasi als Anlage – einen Beitrag aus meinem Blog verlinkt, der die fast schon skandalöse Vorgänge zu den nunmehr gescheiterten Umzugsplänen sowie das Versagen des Naturparkvereins betreffend der „Ausstellung“ bzw. des “Umzugs der Ausstellung nach Eutin“ nachzeichnet, um diese ggf. noch einmal im Detail in Erinnerung zu bringen. 

http://www.ingo-buth.de/2021/04/29/naturparkumzug-zweiter-versuch/

Erhalt des Osterkarree und Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung


Gestern tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.
Gute Nachricht für das Osterkarree: Die Parteien stehen geschlossen hinter dieser sozialen Einrichtung und haben beschlossen, sie zukünftig mit zu finanzieren.
Das energetische Quartieskonzept schrumpf sich auf Mikronetze zurecht.
Die kommunale Wärmeplanung ist „designed to cost“ und damit das Geld nicht wert.  

Im Einzelnen: 

TOP 8, Controllingbericht Sanierungsmanagement Plön Süd-West
Von den verfügbaren Mitteln in Höhe von 262.990,- € wurden bislang 37%, also 96.763,- Euro verwendet.
Der Controllingbericht fasst auch die Aktivitäten und die bisherigen Ergebnisse des Sanierungsmanagement zusammen. Eine Wärmeversorgung im Quartier durch ein Wärmenetz in Verbindung mit der Massenalgenanlage auf dem Klärwerk rückt deutlich in den Hintergrund, weil erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit des Konzeptes erkennbar sind.
Mittlerweile stehen zwei Mikronetze im Blickpunkt.
Für den Bereich Friedrich Lamp Straße zeichnet sich ab, dass voraussichtlich die
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) für die Nutzer*innen die günstigste Lösung sein wird (100%).
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) wurde als zweitgünstigste Lösung dargestellt (105%).
Für den Bereich Klosterstraße zeichnet sich
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) als günstigste Lösung ab (100%), gefolgt von
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) als zweitgünstigste Lösung (113%)

TOP 9, aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Plön
Die Stadt Plön muss die kommunale Wärme- und Kälteplanung bis zum 17. Dezember 2024 beim Land Schleswig Holstein vorlegen. Das ist durch das Energiewende und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig Holstein so vorgegeben. Das Land finanziert die Planung mit 34.041,45 €.
Der Auftrag für die Erstellung der Wärme- und Kälteplanung soll noch im August ausgeschrieben werden.
Dazu habe ich als Ratsherr (Anm. 1) den Antrag gestellt, den Beschussvorschlag der Verwaltung (Kenntnisnahme) zu ergänzen. Ziel war es, sicherzustellen, dass
1. Tiefengeothermie in Verbindung mit dem Betrieb eines Hochtemperaturwärmenetzes als Option/Alternative mit untersucht wird,
2. eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, z.B. Bösdorf, Ascheberg und Rathjensdorf als eine mögliche Option mit untersucht wird,
3. der kommunale Wärme- und Kälteplan nicht nur die Anforderungen des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig Holstein erfüllt, sondern auch die Anforderungen des noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gebäude-Energie-Gesetz,
4. die Anregungen und Empfehlungen des „Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung“ vom 12/2022, Deutsches Institut für Urbanistik, Autoren Robert Reichel, Jan Walter,  Herausgeber: Umweltbundesamt, mit berücksichtigt werden.
Die Ergänzungsanträge 1 und 2 wurden bei 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-stimmen abgelehnt.
Die Ergänzungsanträge 3 und 4 wurden bei 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Gründe für die Ablehnung waren:
1. Die Änderungsanträge sind erst Gestern Nacht zugestellt worden (Stimmt, aber ansonsten werden Beschussvorschläge auch gerne in der Sitzung erarbeitet. Es war also eher ein Entgegenkommen, die Anträge schon vor der Sitzung bekannt zu geben)
2. Die vorhandenen Finanzmittel reichen nicht aus, um potentielle Alternativen ernsthaft zu untersuchen.
Fazit:
1. Die Erstellung von kommunalen Kälte- und Wärmeplänen ist vom Land unterfinanziert.
2. Es wird bei der Erstellung des kommunalen Wärme- und Kälteplanes keine ergebnisoffene Variantenprüfung geben.
3. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann wegen der engen Zeitvorgaben des Landes nicht geprüft werden.
4. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse bleiben möglicherweise unberücksichtigt.

Obwohl die Anträge abgelehnt wurden, ist die Abstimmung als Erfolg zu werten. Es ist jetzt aktenkundig, dass der kommunale Wärme- und Kälteplan methodische Schwächen aufweisen wird, bevor er überhaupt ausgeschrieben wird. 

TOP 10, Zuschussantrag für die Erhaltung des Osterkarrees.
Der Bestand des Osterkarrees in der Schillener Straße ist akut gefährdet, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Mit ihrem Beschluss, sich an der Finanzierung zu beteiligen, hat die Stadt gegenüber den anderen Trägern der Einrichtung ein klares Zeichen gesetzt.
Die FWG hat beantragt, für dieses Jahr zu prüfen, ob die Stadt
1. einen Investitionskostenzuschuss aus Haushaltsresten oder aus Pauschalen im Haushalt 2023 leisten kann.
2.  ab 2024 sollen mindestens 1000,- € pro Monat bereit gestellt werden.
In einer Sitzungsunterbrechung gab es ein Gespräch unter den Ausschussmitgliedern. Der Antrag der FWG wurde um zwei Punkte ergänzt:
3. weitere Institutionen sollen als Fördergeber gefunden werden
4.  die Bürgermeisterin soll mit allen Fördergebern noch einmal Gespräche über eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten führen.
Der Kollege Kalinka führte dann aus, dass wir den Antrag nunmehr als interfraktionellen Antrag stellen und erläuterte, dass dies trotz der prekären Finanzlage der Stadt Plön erfolgt, weil die Politik hinter dieser sozialen Einrichtung steht.
Der Beschuss wurde einstimmig gefasst.

Anm.: 1 Ursprünglich stand hier, dass es sich um einen Antrag der FWG-Fraktion gehandelt hat.
Das war nicht ganz richtig und damit falsch.
Tatsächlich wurde in der Fraktionssitzung beschlossen, einen in seiner Zielsetzung identischen Antrag zu stellen. Da ich nach dem Beschluss jedoch aufgrund weiterer Erkenntnisse noch Veränderungen an dem Antrag vorgenommen habe und ein Fraktionsmitglied danach Bedenken äußerte, habe ich den Antrag als Ratsherr eingebracht. Das geht auch so aus dem Antrag hervor, den ich an die Kolleg*innen im Ausschuss übermittelt habe.
Warum mir hier dieser Fehler unterlaufen ist, kann ich nicht mehr sagen. Allerdings möchte ich das gerne klarstellen.

Wenn ein fehlinterpretierter Freiheitsbegriff zum ideologischen Schlagwort wird

Anstoß dieses Beitrages ist ein Interview, das Herr Bundesverkehrsminister Wissing gestern, am 21. Juni 23 im Deutschlandfunk zum neuen Straßenverkehrsgesetz gegeben hat.

Vielleicht zur besseren Einordnung vorweg ein Zitat von der Internetpräsenz des Bundesministerium für Verkehr und Digitales (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/059-wissing-aenderung-stassenverkehrsgesetz.html):

“Das Straßenverkehrsgesetz setzt einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen die Bundesministerien mit Zustimmung des Bundesrates Verkehrsregeln und Maßgaben für die den Verkehr regelnden Behörden der Länder in Form von Verordnungen aufstellen können. Es enthält keine konkreten Verkehrsregeln und auch keine unmittelbaren Maßgaben für die Behörden, die das Verkehrsrecht vor Ort umsetzen.

Der Gesetzentwurf hat das Ziel, den Ermächtigungsrahmen des Verordnungsgebers zum Erlass konkreter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (z. B. Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung) zu erweitern. Es wird eine neue zusätzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die zum Erlass von Verordnungen berechtigt. Danach können zukünftig Verordnungen und darauf fußende Anordnungen der Behörden vor Ort – ausschließlich – zum Zweck der Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung erlassen werden. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind dabei stets zu berücksichtigen.”

Das klingt erst einmal plausibel und nicht schlecht. Die angegebenen Bereiche:
– Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes
– Schutz der Gesundheit
– Unterstützung der Städtebaulichen Entwicklung
sind aus meiner Sicht tatsächlich sinnvoll gewählt. Die Regelungen im Detail sind dann in der Straßenverkehrsordnung festzulegen.

Jetzt muss der Gesetzentwurf im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Erst dann kann z.B. die Straßenverkehrsordnung auf Basis des Straßenverkehrsgesetzes geändert werden. Noch ist nichts in trockenen Tüchern und bis zur Änderung der Straßenverkehrsverordnung wird noch etwas Zeit ins Land gehen.

So weit, so gut. Das ist alles nachvollziehbar und läuft in geordneten Bahnen. Vielleicht wird das Ergebnis ja gar nicht so schlecht wie manche auf den ersten Blick befürchten.

Leider scheinen die Befürchtungen aber nicht völlig aus der Luft greifen zu sein, wenn man sich das Interview des Deutschlandfunks mit Herrn Bundesminister Wissing am gestrigen Tage anhört.

https://www.deutschlandfunk.de/wo-steht-die-verkehrswende-interview-mit-volker-wissing-fdp-verkehrsminister-dlf-766f7732-100.html

Was für eine schwache Argumentationslinie, die sich windet wie ein Aal. Herr Minister Wissing scheint unterschwellig zu unterstellen, dass seine politischen Mitstreiter*innen und Gegner*innen die Diskussion um CO2 Emissionen zu einem Kampf „Mobilität oder Klimaschutz“ verkürzen. Das tut fast niemand.
Damit nicht genug. Nach meiner Auffassung unterstellt er der Initiative “Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeit” eine Missachtung des Grundgesetzes. Die Frage nach einem Tempolimit, also dem Ergebnis einer Abwägung der Rechtsgüter „Mobilität“, Klimaschutz und Lärmschutz beantwortet er eindeutig mit dem Argument:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„… das Klimaschutz zum Preis des Verlustes der Mobilität kein attraktives Angebot ist. So etwas ist auch nicht mehrheitsfähig in einer freien und offenen Gesellschaft, übrigens weltweit nicht.“

Da niemand die Abschaffung der Mobilität gefordert hat vermute ich, dass der damit ein Tempolimit auf Autobahnen und die Möglichkeit meint, den Städten die Entscheidung über Tempo 50 oder Tempo 30 zu übertragen. Damit befinden wir uns in einer Auseinandersetzung die auf beiden Seiten ideologisch verhärtet ist.

Weltweit gibt es in freien und offen geprägten Ländern Tempolimits auf Autobahnen.
Vielleicht weiss der Verkehrsminister es nicht besser, wer weiß.
In Europa gibt es, außer in Deutschland, kein einziges Land, in dem es kein Tempolimit auf Autobahnen gibt. Auch die USA, Land der unbegrenzten Möglichkeiten, kennt Tempolimits.
Als einzige Länder ohne Tempolimits auf Autobahnen nennt die Seite HEY.CAR: Haiti, Somalia, Libanon, Nepal, Myanmar, Mauretanien, Burundi, Bhutan sowie die indischen Bundesstaaten Vanuatu, Pradesh und Uttar. (https://hey.car/magazine/laender-ohne-tempolimit)

Für mich entsteht der Eindruck, dass der Verkehrsminister aus rein ideologischen oder vielleicht auch aus parteipolitisch-populistischen Gründen daran festhält, auf Autobahnen kein Tempolimit einzuführen zu wollen und eine Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Städten von 50 auf 30 so schwer wie möglich zu machen oder so weit wie möglich zu verhindern.

Meine Einschätzung: Bei der Tempo 30 – Diskussion geht es nicht um die Abschaffung des “Grundrechtes auf Mobilität” (also der grundgesetzlich garantierten Freizügigkeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Ein ausdrückliches Grundrecht auf Mobilität konnte ich im Grundgesetz nicht finden.)
Es geht darum, dass der Bund das Recht an die Städten und Gemeinden überträgt, selber festlegen zu dürfen, wo auf Durchgangsstraßen Tempo 50 und wo Tempo 30 gilt.
Das ist den Städten und Gemeinden jetzt im Wesentlichen verboten und es bleibt wohl auch mit den oben genannten Ausnahmen verboten.
Lediglich bei den Ausnahmen, die den Städten und Gemeinden für ihre Entscheidung zugebilligt werden, wird jetzt eine Beteiligung möglich sein.

Besonders empörend finde ich in dem Zusammenhang, dass der Herr Verkehrsminister Wissing der Initiative: „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ unterstellt, mit einem flächendeckenden Tempo 30 gegen das Grundgesetz verstoßen zu wollen.
811 Städte haben sich der Initiative angeschlossen, auch die Stadt Plön.
Die Initiative fordert das Entscheidungsrecht für Städte und Gemeinden, aber anders als unterstellt, nicht flächendeckend Tempo 30. Das ist ein großer Unterschied.
Schlagwortalarm: Freiheitseinschränkung wegen Bürokratieabbau.
Ich für mich weise das als vernunftbeleidigend zurück.

Herr Verkehrsminister Wissing:
Weil unsere Verfassung hier klar entgegen steht.“ … 

„.. Eingriffe in die Freiheit der Bürger, dass die verhältnismäßig sein müssen, geeignet, erforderlich und angemessen.“

„…aber dass der Staat sich hinstellt und sagt, ich möchte mir nicht mehr die Mühe machen, Freiheitseingriffe zu begründen, weil ich das als Bürokratie empfinde, mit Verlaub, dieses Argument der Kommunen kann ich weder nachvollziehen noch ansatzweise akzeptieren. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, Freiheitseingriffe gegen den Bürger zu begründen, das verlangt das Grundgesetz.“

„… was wir ausdrücklich nicht machen werden ist flächendeckend Tempo 30. Und die Kommunen werden auch künftig die Einschränkungen begründen müssen, denn die Regelgeschwindigkeit bleibt Tempo 50 und eine Ausnahme muss begründet werden und die muss  auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat und dabei bleibt es.“

Niemand hat einen Verfassungsbruch gefordert. Darum halte ich diese Argumentationslinie für falsch und die damit verbundene Unterstellung für völlig unangemessen.
Im Gegenzug habe ich die Befürchtung, dass der Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden durch die noch ausstehende Umsetzung des Straßenverkehrsgesetz in die Straßenverkehrsordnung auf Null reduziert wird und alles beim Alten bleibt.

Es geht um mehr Entscheidungsfreiheit für die Städte und Gemeinden. Die Freiheit, die gemeint ist, scheint für Herrn Verkehrsminister Wissing aber ein rotes Tuch zu sein. Niemand will und wird die Städte und Gemeinden davon entbinden, rechtssichere Entscheidungen zu treffen, wenn sie für Teilstrecken Tempo 30 festlegen.
Gesetzliche Grundlagen, die den Städten und Gemeinden die entsprechende Entscheidungsfreiheit einräumen, stehen der Verfassung mit Sicherheit nicht entgegen.
Sie würden aber im neuen Straßenverkehrsgesetz – von den oben genannten Ausnahmeregelungen abgesehen -so weit wie möglich verhindert.


Außerdem:

Die einzelnen Bundesministerien haben die Verpflichtung, in ihrem Verantwortungsbereich für CO2 Einsparungen zu sorgen. Die bestehende Regelung ist sehr starr und eine flexiblere Handhabung ist in Anbetracht der Komplexität des Themas kann sinnvoll sein, wenn die Regelung durch “Flexibilität” nicht unterlaufen wird.
Die Einsparungen und Überschreitungen können zukünftig gegeneinander aufgerechnet werden und für Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzen sind zwei Jahre vorgesehen.

Das Verkehrsministerium überschreitet die derzeit bestehenden Vorgaben deutlich.

Die Journalistin des DLF konfrontiert den Herrn Verkehrsminister mit folgender Aussage:

DLF: „…, selbst nach Berechnungen der Bundesregierung wird Deutschland bis 2030 im Verkehrssektor einen Emissionsüberschuss von bis zu 175.000 Mio Tonnen CO2 anhäufen. … Wie wollen sie das denn den jüngeren Generationen erklären, dass Sie deren Freiheit gefährden?“

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Wichtig ist, dass wir vor allem die Freiheit schützen, mobil zu sein, …“

Ich erwarte eigentlich, dass ein Minister die Verantwortung für das trägt, was in seinem Ministerium passiert. Offenbar liege ich da nicht ganz falsch.

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Ich habe als Bundesverkehrsminister die Verantwortung, dass wir unsere Klimaziele einhalten, …“

Der Herr Verkehrsminister versucht dann aber, die Verantwortung für das Versagen beim Erreichen der Einsparziele auf jeden einzelnen von uns abzuladen. Mir wäre ein solch hilfloser Versuch peinlich, dem Herrn Verkehrsminister mutmaßlich nicht:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Der Klimaschutz ist eine Gesamtaufgabe der Regierung, ich würde sagen, eine Gesamtaufgabe der Gesellschaft und es ist ja nicht das Verkehrsministerium, dass Klimaziele reißt, es ist die Gesellschaft insgesamt, jeder Einzelne, der mobil sein muss, jede Einzelne, die mobil sein muss, … .“


Einen anderen Satz, den der Herr Minister Wissing sagt, könnte ich aber sofort unterschreiben. 

Herr Verkehrsminister Wissing:
„ Es gibt nicht das Eine statt dem Anderen, sondern wir müssen klug abwägen, … indem wir Klimaschutzziele ehrgeizig angehen und gleichzeitig die Gesellschaft mobil halten.“

Genau darum geht es. Es geht um die Abwägung der Belange des Verkehrs, also des gesamten Verkehrs, nicht nur des Autoverkehrs, sondern des Verkehrs, einschließlich von Fußgänger*innen und Radfahrenden und des ÖPNV, des Fernverkehrs und auch des Lieferverkehrs, mit anderen Rechtsgütern. Zu nennen wären zum einen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2.2 Grundgesetz), das durch Verkehrslärm beeinträchtigt werden kann, zum anderen die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen, die den Staat auch zum Schutz der Lebensgrundlagen verpflichtet. Das ergibt sich aus Art 20a Grundgesetz.

Leider scheint Herr Minister Wissing die Bedeutung des Autoverkehrs in diesem Abwägungsprozess deutlich überzubewerten. Die Berücksichtigung der anderen Rechtsgütern kommt da möglicherweise etwas zu kurz. 

Herr Verkehrsminister Wissing:
„ Wir reden über ein Straßenverkehrsgesetz und dass in einem Straßenverkehrsgesetz sich der Verkehr unterordnet, das stellt ja wirklich die Sache auf den Kopf, und deswegen mach ich das auch nicht mit.“

Nach meiner Meinung benutzt der Herr Minister die Begriffe wie Freiheit und Mobilität als Schlagworte. Tatsächlich scheint es mir um gelebte Klientelpolitik zu gehen, die in populistischer Weise dem überkommenen ADAC-Motto folgt: „Freie Fahrt für Freie Bürger“.
Der Rest ist Scheindebatte. 

Herr Minister Wissing wirft seinen politischen Gegenspieler*innen vor:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Scheindebatten, die mit Schlagwörtern arbeiten, hinter denen sich nicht viel verbirgt.“
„ … dass man ein so komplexes Thema immer auf solche Schlagwörter reduziert, obwohl man eigentlich wissen kann, dass hinter diesen Schlagwörtern sich eigentlich nichts als heiße Luft verbirgt.“


Meine Meinung: er selber hat einen substantiellen Beitrag zur Scheindebatte geleistet. 

Jetzt kommt es im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf an, dass die Bundesländer die Position der Städte und Gemeinden stärken, ihre Fachkompetenz zu nutzen und Verkehrsregelungen in ihrer eigenen Verantwortung zu treffen. Für Plön würde das bedeuten, auf dem Schulweg zwischen Breitenaustraße und Stetiger Straße und vor der Kita in der Rautenbergstraße endlich Tempo 30 einzuführen. Einen entsprechenden Beschluss der Ratsversammlung gibt es seit Jahren.
Auch die Umsetzung des Lärmaktionsplanes zum Schutz der Anwohner*innen vor Straßenlärm wird durch die derzeit bestehenden Regelungen blockiert.

Konstituierende Ratsversammlung und die Zeichen der Zeit

Gestern fand die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung statt. Ablauf und Hintergründe  hat der Kollege Jagusch (CDU) in seinem Blog einen sehr gut lesbaren Beitrag dargestellt.

https://ploenblog.de/2023/06/die-ploener-ratsversammlung-hat-sich-konstituiert-thure-koll-einstimmig-zum-neuen-buergervorsteher-gewaehlt/

Seine Bewertung teile ich allerdings nur zum Teil.
Sowohl CDU wie auch SPD haben in der Kommunalwahl Stimmanteile verloren (minus 2,8 bzw. minus 5,1 %), genau wie DIE LINKE (minus 1,7 %). Die FDP blieb nahezu unverändert, zugewonnen haben Bündnis 90/Die Grünen (plus 1,9 %) und vor allem die FWG-Plön (plus 6,7%).
Da keine Überhangmandate ausgeglichen werden mussten, schrumpfte die Anzahl der Mitglieder der Ratsversammlung von 25 auf 19. Das ist die vorgesehene Größe.

Aus dem Wahlergebnis ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 5 / Die Grünen 4 / SPD 4 /FWG-Plön 3 / FDP 2 / DIE LINKE 1
Aus der Anzahl der Mandate ergibt sich die folgende Verteilung der 11 Sitze in den drei Ausschüssen:
CDU 3 / Die Grünen „2 oder 3“ / SPD „2 oder 3“ / FWG 2 / FDP 1
DIE LINKE bleibt unberücksichtigt, weil sie mit nur einem Sitz in der Ratsversammlung keinen Fraktionsstatus erreicht hat.

Im Rahmen der Berechnungen stellte sich heraus, dass Bündnis 90/Die Grünen und SPD für die Besetzung der Ausschüsse die gleichen Bewertungsziffern erreicht haben. Sie hätten über die Vergabe des dritten Sitzes im Ausschusses einigen müssen. Wenn keine Einigung zustande gekommen wäre, hätte das Los entschieden müssen. 

Es hätte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung jeder Fraktion frei gestanden, mit einer anderen Fraktion eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen. Die SPD und DIE LINKE haben sich entschieden, diesen Schritt zu gehen. Das hat für beide Parteien deutliche Vorteile.
Die Linke bekommt einen von neun Ausschusssitzen und erlangt so im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung einen Sitz mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Zudem kann die SPD nun fünf Mandate in die Waagschale werfen, genau wie die CDU.
Damit haben beide Fraktionen das Zugriffsrecht auf die Positionen des Bürgervorstehers und des Ersten Stadtrates.

Das hatte für zwei Parteien gravierende Folgen.

1. Bündnis 90/Die Grünen bekommen durch die Berechnung nur zwei Sitze in den Ausschüssen, die SPD/LINKE kann durchgehend drei besetzen.

2. Die CDU muss sich mit der SPD über die Besetzung der beiden Spitzenpositionen einigen.
Die Spitzenpositionen sind die des Bürgervorstehers und die des ersten Stadtrates.

Der Bürgervorsteher ist der Repräsentant der Ratsversammlung, der hat zwei Stellvertreter*innen. Er oder sie leitet die Ratsversammlung und wird in der Öffentlichkeit – auch als Vertreter seiner/ihrer Partei – wahrgenommen.

Der erste Stadtrat ist Vertreter der Bürgermeisterin. Er hat einen Stellvertreter. Seine Aufgabe ist weniger repräsentativ, aber durchaus sehr einflußreich. Er tritt selten in den Vordergrund.

Herr Jagusch verwendet in seinem für die Bildung der Fraktionsgemeinschaft zwischen SPD und DIE LINKE den Begriff „Handel“ und setzt ihn in Anführungsstriche. Das kann man machen, aber es vermittelt den Eindruck, dass diese Vereinbarung nicht ganz sauber ist. Dabei steht es jeder Fraktion frei, mit anderen Fraktionen Gemeinschaften zu bilden und Absprachen zu treffen. Das ist nichts anrüchiges.

Aus meiner Sicht sind zuerst einmal Bündnis 90/Die Grünen die Hauptleidtragenden. Als zweitstärkste Partei sitzen sie jetzt nur mit zwei Personen in den Ausschüssen. Da ihnen nichts anderes übrig bliebt, haben sie das in der Ratsversammlung klaglos hingenommen.

Anders die CDU. Mit fünf Mandaten ebenso stark wie die Fraktiosngemeinschaft SPD/DIE LINKE hätten beide Parteien sich im Vorfeld über die Verteilung der beiden Spitzenposten verständigen können. Die SPD hat ausdrücklich auf ihr Vorschlagsrecht für den Bürgervorsteher verzichtet und erklärt, Thure Koll (CDU) zu unterstützen. Im Gegenzug stand die Erwartungshaltung im Raum, dass die CDU damit auf das Erstzugriffsrecht für den Posten des Ersten Stadtrates verzichtet und es der SPD überläßt. Es zeichnete sich bereits seit über einer Woche ab, dass die CDU sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlassen will. Gleichzeitig wurde der CDU signalisiert, dass es in dem Fall einer Kampfabstimmung keine Mehrheit für Ihren Kandidaten geben wird.

Der neue Bürgervorsteher Thure Koll ließ dann in alphabetischer Reihenfolge abstimmen, also erst Herr Landschof (SPD). Für den Fall, dass Herr Landschof nicht die erforderliche Anzahl von Ja-Stimmen erreicht hätte, wäre über Herrn Seeligmann (CDU) abgestimmt worden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Meltzer beantragte dann geheime Abstimmung.
Herr Landschof (SPD) wurde mit 11 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen gewählt.
Damit wurde Herrn Seeligmann (CDU) eine direkte Abstimmungsniederlage erspart.

Da der Vorschlag der SPD erfolgreich war, hatte die CDU automatisch das Vorschlagsrecht für den zweiten Stadtrat. Diesmal beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion geheime Wahl. Herr Seeligmann wurde dann mit 7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen gewählt.

Das ist ein sehr knappes und enttäuschendes Wahlergebnis, was Herr Jagusch in seinem Blog mit dem Begriff „Retourkutsche“ kommentiert.

Auch diese Bewertung teile ich nicht. Es ist nach meiner Meinung ein sehr klares Zeichen, dass 28,3 % nicht zum Durchregieren reichen. Es wird schwer bis unmöglich, sich gegen die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung durchzusetzen. Gleichzeitig zeigt die einstimmige Wahl des Bürgervorstehers Thure Koll, dass alle Fraktionen an einer kooperativen Zusammenarbeit und einvernehmlichen Lösungen interessiert sind. Der Rahmen ist damit abgesteckt.

In dem Sinne werden wir uns nach meiner Einschätzung dann auch zu einer fairen, sachorientierten Arbeit zusammenraufen, auch wenn dazu vermutlich der ein oder andere Kompromiss erforderlich ist.


Meine Haushaltsrede zum Haushalt

Gestern hat die Ratsversammlung über den Haushalt beschlossen. In der Einführung durch Herrn Ratsherrn Roth (SPD), der den erkrankten Vorsitzenden des Hauptausschusses vertreten hat, erwähnte er die Kennzahlen des vorliegenden Haushaltsentwurfes.
Anschließend ergriff Frau Bürgermeisterin Radünzel das Wort. Sie nahm zu dem Haushaltsentwurf Stellung und verwies auf die schlechten Zahlen. Dabei führte sie aus, dass neben Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit in ihrem Blickfeld stehen.
Als Vorsitzender der Größten Fraktion ergriff dann Herr Jagusch das Wort. Er betonte, dass der Wahlkampf sich nicht auf die Haushaltsdebatte ausgewirkt hat und alle Fraktionen sich mit der Vergabe von Wahlgeschenken zurückgehalten haben. Danach begründete er sehr bemüht, warum die CDU-Fraktion sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer B ausgesprochen hat, obwohl dies von der Verwaltung empfohlen wurde. Frau Meyer als Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) nahm das zum Anlass, Ihren Redebeitrag mit den Worten zu beenden, dass die Parteien den Haushalt und die Kommunalwahl auseinander gehalten hätten, bis zu Ihrem Redebeitrag, Herr Jagusch.
Zwischen Herrn Jagusch und Frau Meyer hielt Frau Hansen (SPD) ihre Haushaltsrede. Sie appellierte , trotz aller erforderlichen Sparmaßnahmen doch nicht auf die kleinen freiwilligen Leistungen zu verzichten, die Plön so lebenswert machen.
Anschließend hielt ich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender die Haushaltsrede der FWG-Plön, die ich im Anschluß an diese Einführung noch einmal veröffentliche.
Herr Messer (FDP) trat nach mir ans Rednerpult. Seine Rede war rhetorisch brilliant, inhaltlich konnte ich ihm aber nicht folgen. Von einer Erhöhung der Gewerbesteuer war nie die Rede und warum eine Erhöhung der Grundsteuer B die Gesellschaft spalten würde, kann ich bis jetzt nicht nachvollziehen.
Herr Schröder (Die Linke) äußerte sich nur sehr kurz, forderte Unterstützung vom Land und bedankte sich bei der Bürgervorsteherin Frau von Waldersee für Ihre Arbeit in den letzten 5 Jahre, da diese Sitzung die letzte reguläre Sitzung wäre, die sie leitet.
Außer der Reihe trat dann noch Herr Koll (CDU) ans Rednerpult. Er mahnte an, dass es in Plön endlich voran gehen müsse bei der Schaffung von Wohnraum und erwähnte in dem Zusammenhang den Verzug bei der Umsetzung des Bauvorhabens in der Krabbe 2/3. Außerdem regte er an, auch Gewerbeansiedlungen zu fördern, um die Einnahmen aus Gewerbesteuern zu erhöhen und sprach in dem Zusammenhang von dem Firschereigelänbde in der Eutiner Straße.
Der Haushalt wurde dann mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.


Nachfolgend meine Haushaltsrede:

Meine Damen und Herren, 

Machen wir einmal den gedanklichen Dreisprung:
– Darstellen
– Bewerten
– Folgern

Darstellung

Kurz die Rahmendaten des Haushaltsentwurfs der Stadt Plön für das Jahr 2023, wie sie uns zu Beginn der Haushaltsberatungen vorgelegt wurden:
Gesamterträge: ca. 25,1 Mio
Gesamtaufwendungen: ca. 29,0 Mio
Daraus ergab sich zu Beginn des Haushaltsverfahrens ein Fehlbedarf in Höhe von 3.945.200 €

Für die Folgejahre wird derzeit mit folgenden Werten für den Fehlbedarf gerechnet:
2024: 2.814.000,- Mio
2025: 1.984.400,- Mio
2026: 1.868.300,- Mio

Ende 2022 hat die Nettoverschuldung von 9,3 Mio €  betragen.
Ende 2024 wird sie voraussichtlich auf 15,4 Mio € gestiegen sein.

Die Zinsaufwendungen steigen 2023 um 110.000,- € und dürften im Jahre 2024 um weitere 305.000,- € steigen. Bei einer Verschuldung von 15,4 Mio und bei 3 % Zinsen wären das dann Zinsaufwendungen von 462.000,- €.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage:
„Tendenz weiter steigend“.

Die Maßnahmen, die in zwei Sitzungen der Haushaltskonsolidierungsgruppe im März und April beraten wurden, sind jetzt in den vorliegenden Haushalt eingeflossen.

Die FWG-Plön hat am 20. April – nebenbei als einzige Fraktion – ein Papier an die anderen Fraktionen und die Verwaltung verschickt. In 45 Punkten wurden Ausgaben hinterfragt und Vorschläge gemacht, einzelne Haushaltspositionen auf das Jahr 2024 zu verschieben, einzelne Haushaltsansätze zu kürzen oder einzelne Haushaltsansätze zu streichen.
So wurden auf unseren Vorschlag hin noch einmal alle relevanten Empfehlungen aus dem Haushaltskonsolidierungserlass des Landes auf ihre Anwendung geprüft. In Folge ergaben sich z.B. die Anpassungen von Mieten und Pachten, die zu Mehreinnahmen führte.

In den Sitzungen, in denen der Haushalt der Ausschüsse beraten wurde, ist man zumindest zum Teil den Vorschlägen aus dem 45-Punkte Papier der FWG gefolgt. Leider war aber auch teilweise eine Blockadehaltung erkennbar. So hatten wir vorgeschlagen, den Ansatz für Werbemaßnahmen der Tourist Info zu kürzen.
Für 2022 waren 19.000,- Euro angesetzt.
Für 2023 kamen 15.000,- Euro obendrauf.
Insgesamt also 34.000,- Euro
Wir wollten den neuen Ansatz um 5000,- Euro auf 29.000,- Euro kürzen.
Leider gab es selbst dafür keine Mehrheit, obwohl die Verwaltung dazu geäußert hatte, dass man das machen könnte.

Immerhin ist es am Montag im Hauptausschuss auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gelungen, einen Beschluss zu fassen, die Zweitwohnungssteuer von 3,4 % auf 4,5 % anzuheben. Den Streichungen auf der einen Seite stehen nun immerhin Einnahmeverbesserungen in Höhe von fast 60.000,- Euro auf der andern Seite gegenüber.

Durch alles diese Maßnahmen konnte der Fehlbedarf aktuell auf ca. 3.6 Mio gesenkt werden, so wie jetzt vorgelegt.

Allerdings mochte der Hauptausschuss nicht der mit Nachdruck von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 10 % nicht folgen. Hierdurch wären Einnahmen in Höhe von 170.000,- Euro zusammengekommen.

Bewertung:

Während wir uns in den vergangenen Jahren mit der Finanzierung der Stadt immer noch irgendwie durchlaviert haben, sind heute an einem Punkt angekommen, an dem erkennbar ist, dass die Haushaltssituation sich deutlich, ja dramatisch verschlechtert hat.

Mehrausgaben für Energie, Kostensteigerungen durch die Tarifabschlüsse, steigende Ausgaben für KiTa’s, Steigerungen bei der Schulverbandsumlage, steigende Zinslasten, alles im unteren oder mittleren sechsstelligen Bereich zwingen zum Handeln. Der Fehlbedarf hat sich bedrohlich um fast das vierfache des bisherigen Durchschnitts der letzen Jahre erhöht und wird in den Folgejahren voraussichtlich nur doppelt so hoch sein wie bisher.
Das ist keine tröstliche Perspektive. 

Auch das Land wird wissen, dass die Stadt aus dieser Situation nicht von alleine heraus kommt. Allerdings kann das Land schon erwarten, dass die Stadt alles erdenkliche tut, um zur Lösung der Situation beizutragen. 

Wenn wir nichts tun, dann werden vielleicht andere die Aufgabe der Haushaltskonsolidierung für uns in die Hand nehmen.
Das kann keiner von uns wollen.

Folgerung:

In den vor uns liegenden Jahren werden wir viele Ausgaben auf den Prüfstand stellen müssen.
Wir werden uns auch fragen müssen, ob alle Aufgaben, die die Stadt jetzt wahrnimmt, wahrgenommen werden müssen.
Gleichzeitig werden wir darauf achten müssen, nichts kaputtzusparen.
Ja, und wenn alles nichts hilft, werden uns auch über eine Verbesserung der Einnahmesituation unterhalten müssen. Das muss so deutlich und ehrlich gesagt werden, auch vor der Kommunalwahl.

Das ist eine schwierige und vor allem auch unangenehme Aufgabe, der sich die FWG-Plön stellen möchte.

Mein persönliches Fazit:

Die Zeit der Haushaltspolitik nach dem Känguru-Prinzip:
“Leerer Beutel – Große Sprünge”
ist vorbei. 

Haushaltsberatungen im Wahlkampf

Gestern tagte der Hauptausschuss. Es wurde unter anderem über den Haushalt der Stadt Plön beraten, der am Mittwoch in der Ratsversammlung beschlossen werden soll. Dabei wurde auch über eine Anhebung der Grundsteuer B gestritten. Es ging um effektiv 10%. Nur um die Dimensionen der tatsächlichen Anhebung an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Für ein Einfamilienhaus am Kieler Kamp wäre das eine Erhöhung von 24,- € im Jahr, also 2,- € im Monat.
In anderen Stadtteilen kann der Betrag höher liegen.
In der Gesamtsumme wären das ca. 170.000,- € Mehreinnahmen. Keine „Peanuts“ für mich, aber für einige dann doch „Symbolpolitik“

Um den Ernst der Situation zu verstehen, ein paar Rahmendaten aus dem Haushaltsentwurf der Stadt Plön für das Jahr 2023:
Gesamterträge: ca. 25,1 Mio
Gesamtaufwendungen: ca. 29,0 Mio
Daraus ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von 3.945.200 €

Diese Zahlen lagen der AG Haushaltskonsolidierung vor. Auf Basis dieser Zahlen hat die Fraktion der FWG-Plön eine Haushaltsklausur durchgeführt und ein 45 Punkte Papier erstellt. Es wurde den Kolleg*innen der anderen Fraktionen und der Verwaltung am 20. April übermittelt. Das 45 Punkte Papier enthielt Fragen zu einzelnen Ausgaben sowie Anregungen für Streichungen oder Verschiebungen.

Einige der Punkte wurden umgesetzt und finden sich – wie einige Korrekturen durch die Verwaltung – heute in der Veränderungsliste wieder. Nach aktuellem Stand beträgt der Fehlbedarf mittlerweile „nur“ noch ca. 3,6 Mio für das Jahr 2023

Für die Folgejahre wird derzeit mit folgenden Werten für den Fehlbedarf gerechnet:
2024: 2.814.000,- Mio
2025: 1.984.400,- Mio
2026: 1.868.300,- Mio

Nach derzeitigen Stand würde die Nettoverschuldung von 9,3 Mio € (Stand Ende 2022) auf 15,4 Mio € (Stand Ende 2024) steigen. Die Zinsaufwendungen steigen 2023 um 110.000,- € und dürften im Jahre 2024 um weitere 305.000,- € steigen. Bei 15,4 Mio und 3 % Zinsen wären das dann Zinsaufwendungen von 462.000,- €.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage: „Tendenz weiter steigend“.

Natürlich sind auch die Steuereinnahmen gestiegen, insbesondere bei den Steuerarten, die sich an steigenden Löhnen oder an die Inflation anpassen. Das wäre z.B. der Anteil an der Gewerbesteuer oder der Einkommensteuer. Für die Gewerbesteuer werden Mehrerträge von ca. 250.000,- € erwartet. Sie wird jetzt mit 3.100.000,- € gerechnet. Der Gemeindeanteil der Einkommensteuer steigt um 194.000,- € auf 4.743.700,- €

Das reicht aber bei weitem nicht, um die Mehraufwendungen der Stadt auszugleichen. Allein der Teilergebnisplan des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat sich von minus 6.087.300,- € im Jahr 2022 auf minus 7.425.800,- € im Jahr 2023 um ca. 20 % verändert. „Kostentreiber” sind z.B. die Mehraufwendungen für Zuschüsse an die Kindertagesstätten, die Schulverbandsumlage oder gestiegene Strom und Gas-Preise des Plön-Bad. Das sind alles Kostensteigerungen, die zwangsläufig sind nicht wirklich durch die Stadt beeinfußt werden können.

Wie die Verwaltung heute in öffentlicher Sitzung ausgeführt hat, hat sie bereits in der AG-Haushaltskonsolidierung darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer B nicht mit der Inflation steigt.
Die letzte Anhebung ist vor 5 Jahren erfolgt. Die Verwaltung hat den Fraktionen vorgeschlagen, den Hebesatz von 425 von Hundert auf 475 von Hundert zu erhöhen. Das entspricht den oben bereits erwähnten ca. 10 % und würde zu 170.000,- € Mehreinnahmen führen.
Herr Roth (SPD) wies späte darauf hin, dass in der Vorlage ausgeführt wurde, dass der Hebesatz in Schleswig Holstein im Vergleich zu allen anderen Flächenländern unterdurchschnittlich ist.

In der Sitzung des Hauptausschusses appellierte die Verwaltung noch einmal eindringlich an die Fraktionen, ihrer Empfehlung zu folgen. Zum einen geht es darum, die Einnahmeseite zu verbessern, zum anderen fordert der Haushaltskonsolidierungserlaß des Landes von Fehlbedarfsgemeinden wie Plön, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Ist für das Land bzw. die Kommunalaufsicht die Konsolidierungsabsicht nicht erkennbar, kann das Konsequenzen haben:
– Zum einen kann es sein, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt nicht genehmigt oder die Auflage macht, die Verschuldung um eine bestimmte Summe zu kürzen. Damit müssten dann Vorhaben geschoben oder gestrichen werden.
– Zum anderen könnte das Land die Fehlbedarfszuweisungen kürzen.

Zwischen den Zeilen war – zumindest für mich – die Warnung zu hören, dass nicht mehr ausgeschlossen werden kann, in absehbarer Zeit auf Einrichtungen in der Stadt verzichten zu müssen.

Herr Landschof – nicht in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender, sondern als Vorsitzender der SPD-Fraktion – eröffnete die Debatte und erklärte, dass die SPD dem Vorschlag der Verwaltung (Anhebung von 425 von Hundert auf 475 von Hundert, entsprechend 10%) folgen würde.

Der Fraktionsvorsitzende Herr Dräger von der FWG-Fraktion schloss sich Herrn Landschof an.

Der Fraktionsvorsitzende Herr Schröder von der Fraktion Die Linke schlug vor, als Kompromiss eine Erhöhung des Hebesatzes von 425 von Hundert auf 450 von Hundert zu beschießen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Jagusch lehnte eine Erhöhung der Grundsteuer B ab und bezeichnete das als „Symbolpolitik“. Die Mehreinnahmen von 170.000,- wären kein nennenswerter Beitrag zur Konsolidierung und träfen alle Plöner und Plönerinnen, nicht nur die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, sondern auch die Mieterinnen und Mieter, auf die die Grundsteuer umgelegt würde.
Zudem würde der Hebesatz auf dem Niveau liegen, die das Land als Mindestvoraussetzung für die Zahlung von Fehlbedarfszuweisungen festschreibt.

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke Herr Schröder stimmte Herrn Jagusch (CDU) zu und verwies darauf, dass viele Haushalte mit finanziellen Problemen zu kämpfen hätten.

Ich (FWG-Plön) griff die Argumentation der Verwaltung auf, dass sich anderen Steuern mit der Inflation entwickeln, aber die Grundsteuer A sich immer noch nach den alten Bewertungsgrundlagen richtet. Zudem kritisierte ich die Ablehnung der Erhöhung der Grundsteuer mit dem Argument „Symbolpolitik“, da keine der anderen Fraktionen bisher ernsthafte Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung gemacht hat, die über das hinausgingen, was in der Gruppe Haushaltskonsolidierung besprochen wurde. Ich habe dann noch einmal auf das 45-Punkte Papier der FWG-Plön hingewiesen. Selbst kleinsten Ansätzen zu Einsparungen mochte die CDU nicht folgen, wie sich zuletzt im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus gezeigt hat.
Beispielsweise erwähnte ich den Antrag der FWG-Fraktion, die Ausgaben für Werbung der Tourist-Info zu kürzen. 2022 waren dafür 19.000,- € veranschlagt. Für 2023 wurden daraus 34.000,- €. Das ist eine deutliche Steigerung um 15.000,- Euro. Ziel unseres Antrages war, den Haushaltsansatz um 5.000,- € auf 29.000,- € zu kürzen.
Der Antrag wurde auch mit den Stimmen der CDU abgelehnt, obwohl die Verwaltung signalisiert hatte, damit leben zu können. Bemühungen zu Haushaltskonsolidierung über das bereits beschlossene hinaus sind für mich nicht erkennbar. Die kategorische Ablehnung von Steuererhöhungen so unmittelbar vor der Wahl ist nach meiner Ansicht dem Wahlkampf geschuldet.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP Herr Meusser lehnte eine Erhöhung der Grundsteuer A kategorisch ab, ebenso eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Davon war allerdings nie die Rede.

Herr Jagusch wiederholte in einem weiteren Redebeitrag seine Argumentation einschließlich des Begriffes der „Symbolpolitik“

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen Frau Meyer äußerte sich dahingehend, einer Steuererhöhung zuzustimmen, wenn das einstimmig geschehen würde.

In einer Sitzungsunterbrechung kam es dann zu Gesprächen zwischen den Fraktionen.

Herr Schröder (Die Linke) zog danach seinen Kompromissvorschlag zurück. Bei 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung wurde der Antrag der SPD dann abgelehnt.

Bei der nachfolgenden Diskussion über die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer lag der Vorschlag der Verwaltung auf dem Tisch, diese von 3,4% auf 4,0% anzuheben.
Zum Vergleich wurde auch auf den Steuersatz in Bosau hingewiesen, der bei 5% liegt.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen stellte den Antrag, den Steuersatz auf 4,5% festzusetzen.
Argumentiert wurde auch mit der Steuerungswirkung. Die höhere Steuer soll verhindern, das regulärer Wohnraum in Zweitwohnungen umgewandelt werden.
Der entsprechende Beschuss erfolgte mit großer Mehrheit, auch mit den Stimmen der CDU.
Die Verwaltung geht nach einem kurzen Überschlag von Mehreinnahmen in Höhe von 49.000,- € aus.

Die Frage, oben das jetzt Symbolpolitik ist, habe ich mir verkniffen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion dann noch zwei Anträge gestellt, die auch eine Mehret fanden.
Der Haushaltsansatz für den Erbbauvertrag Fischereigelände Eutiner Straße wird auf 2024 geschoben, da es in diesem Jahr mit Sicherheit nicht mehr zum Vertragsabschluss kommt.
Außerdem wird der Bau der Fahrradgarage auf dem Parkplatz des Rathauses (40.000,- €) auf das Jahr 2024 geschoben. Hier soll noch einmal die Notwendigkeit oder die Größe des Vorhabens geprüft werden. Entscheiden wird dann die neue Ratsversammlung.

Um ehrlich zu sein, ich bin etwas ratlos. Ich habe bisher immer die Position vertreten, dass eine Kommune durchaus auch bei aufgezehrtem Eigenkapital noch handlungsfähig sein kann. Darum habe ich mich vor Jahren dagegen ausgesprochen, die Zuschüsse für Kinder und Jugendliche, die in Vereinen tätig sind, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu streichen. Damals ging es um kleine Beträge. Die Streichungen wurden dann später nach erbitterten Streitereien wieder rückgängig gemacht. Kaputtsparen ist keine Option.
Die jetzige Situation ist damit nicht zu vergleichen. Bezüglich der sich abzeichnenden Entwicklung des Fehlbedarfs für die kommenden Jahre sprechen wir von Millionenbeträgen.
Meine ganz große Befürchtung ist: Wenn wir und nicht bemühen, Lösungen zu  finden, werden andere das für uns tun.

Wie ist das mit dem Wahlverfahren?

Am Infostand, beim Verteilen meiner Flyer oder auch über das Internet wurde ich bereits mehrfach gefragt, wie das Wahlverfahren bei der Kommunalwahl ist und warum ich nicht auf dem Wahlzettel stehen würde. Offenbar gibt es offene Fragen. Daher versuche ich einmal, das Verfahren zur Kommunalwahl zu beschreiben.

Vorweg: Auch wenn die Freie Wählergemeinschaft Plön im eigentlichen Sinne keine Partei ist, wird sie nachfolgend bei der Verwendung des Begriffes Partei mit gemeint.

Am 14. Mai werden der Kreistag des Kreises Plön und die Ratsversammlung der Stadt Plön neu gewählt. 

In Plön gibt es fünf Wahlbezirke; deren Lage ganz kurz beschrieben:
1. Knivsberg bis Parnass
2. Innenstadt und Seestraße
3. Waldhöhe bis Wasserturm
4. Ölmühle
5. Stadtheide

Jede Partei kann in jedem Wahlbezirk 2 Kandidaten aufstellen. Jede Wählerin oder jeder Wähler hat zwei Stimmen. Man kann die Stimmen den Kandidaten bzw. den Kandidatinnen einer Partei geben, man kann seine Stimmen auch teilen. Es ist möglich, mit einer Stimme den Kandidaten der Partei X und mit der zweiten Stimme die Kandidatin der Partei Y zu wählen.
Was man nicht kann ist, zwei Kreuze bei ein und dem selben Kandidaten zu machen.
Das Wahlverfahren unterscheidet sich daher von dem Verfahren zur Bundestags- oder Landtagswahl, wo mit der Erststimme der Kandidat und mit der Zweitstimme die Partei gewählt wird.

Man kann auch nur die Kandidaten wählen, die in dem Wahlbezirk aufgestellt sind, in dem man selber wählen darf. Ich kandidiere im Wahlbezirk 1 und kann auch nur dort gewählt werden. Wenn jemand z.B. im Wahlbezirk 3 wohnt und mich wählen möchte, so muss er das Kreuz bei dem Kandidaten und der Kandidatinnen der FWG-Plön machen. Das gilt für die Kandidaten der anderen Parteien im Wahlbezirk 1 natürlich genau so, z.B. für Herrn Meltzer von der CDU oder Herrn Steinborn von den Grünen.
Eine Ausnahme ist „Die Partei“, die meines Wissens nur im Wahlbezirk 5 antritt.  Der Kandidat „Der Partei“, Herr von Baudessin, kann daher auch nur von den Plönerinnen und Plönern gewählt werden, die im Wahlbezirk 5 wohnen.

Die zwei Kandidierenden, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommen, ziehen direkt in die Ratsversammlung ein.
Bei der letzten Kommunalwahl waren das für den Wahlbezirk 1 und 5 je ein Kandidat der CDU der SPD. Die übrigen Direktmandate wurden von der CDU gewonnen.

Die übrigen Sitze in der Ratsversammlung werden dann mit den Kandidatinnen und Kandidaten von den Listen der Parteien aufgefüllt, bis das Verhältnis der Stimmen, die für eine Partei X abgegeben wurden, dem Verhältnis der Sitze dieser Partei X in der Ratsversammlung entspricht.

Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl im Jahr 2018:
CDU – 31,6 % – 8 Sitze, davon 8 Direktmandate
SPD – 25,59 % – 6 Sitze, davon 2 Direktmandate
Grüne – 19,64 % – 5 Sitze
FWG – 9,06 % – 2 Sitze
FDP – 8,36 % – 2 Sitze
Linke – 6,28 % – 2 Sitze


Der Kreis hat mehrere Wahlkreise, in denen jeweils ein Kandidat oder eine Kandidatin einer Partei antritt. Auf dem roten Wahlzettel darf man nur ein Kreuz machen.
Damit wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin, aber auch die Partei, für den der Kandidat oder die Kandidatin antritt.
Wer die meisten Stimmen in einem Wahlbezirk erhält, ist direkt in den Kreistag gewählt. Die weiteren Sitze im Kreistag werden dann auch nach dem Anteil der Stimmen verteilt, die eine Partei  im Kreis auf sich vereinigen konnte. 

Gewählt werden kann am Wahltag im Wahllokal oder auch per Briefwahl. Dabei besteht bereits die Möglichkeit, im Bürgerbüro in der Langen Straße seine Stimmen abzugeben. Dort ist eine Wahlkabine eingerichtet. Dazu braucht man seine Wahlbenachrichtigung oder seinen Personalausweis, am besten bringt man beides mit.
Ansonsten kann man seine Unterlagen für die Briefwahl auch schriftlich oder online unter www.plön.de anfordern. Die Zeit dafür ist jetzt aber knapp. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag beim Rathaus eingegangen sein.

Haushalt und Neues vom Strandweg

Kernpunkt der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) war die Vorbereitung der Haushaltsberatung. Die Anteile des Haushaltes, die in die Zuständigkeit des SteP gehören, wurden beraten. Am Donnerstag der kommenden Woche berät der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über seinen Haushalt, in der darauf folgenden Woche wird der Hauptausschuss seinen eigenen und dann auch den Gesamthaushalt der Stadt beraten. Am 10. Mai soll die Ratsversammlung dann über den Haushalt für das Jahr 2023 beschließen.

In den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung (AG-HHK) wurde am 27. März und am 24. April in nicht-öffentlicher Sitzung über die Situation gesprochen. In der Gruppe sind die Vorsitzenden der Fraktionen (oder ihre Vertreter) sowie die Bürgermeisterin, der leitende Beamte und der Kämmerer mit Unterstützung vertreten. Dabei wurde die schwierige Finanzlage der Stadt erörtert. Der ursprüngliche Haushaltsplan weist einen Fehlbedarf von 3.9 Mio Euro aus, der jetzige Schuldenstand liegt bei gut 10 Mio. In den vertraulichen Beratungen der AG-HHK ging es um die Frage, ob, und wenn ja, welche Ausgaben reduziert werden und welche zusätzlichen Einnahmen erzielt werden können. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht über Details der Sitzung berichten kann, um auch zukünftig in einem „geschützten Raum“ offen miteinander reden zu können, um Lösungswege im Konsens auszuloten.
Daher gehe ich nunmehr auf Punkte ein, die auf ein Konsolidierungspapier der FWG- Plön zurückgehen und heute in öffentlicher Sitzung diskutiert wurden.  Die FWG-Plön hatte am 20. April nach einer Haushaltsklausur für die zweite Sitzung der ein vierseitiges Papier mit  45 Fragen oder Vorschlägen eingebracht.

Einige dieser Fragen oder Vorschläge haben sich dann in der Veränderungsliste wiedergefunden, die heute in öffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Andere Vorschläge basierten auf Vorschlägen und Empfehlungen der Verwaltung.
– So wurde die Sanierung des Marktbrunnens auf das Jahr 2024 geschoben. Zum einen hätten in diesem Jahr ohnehin keine Kapazitäten für die Baumaßnahme zur Verfügung gestanden, zum anderen kann dann die neu gewählte Ratsversammlung über das weitere Schicksal des Brunnens entscheiden.
– Weitere Baumaßnahmen im Zusammenhang von Parkplätzen wurden gestrichen oder reduziert.
Die Streichungen betreffen die Parkplätze am Klinkerteich und an der Gartenstraße. Die Komplettsanierung des Parkplatzes Schiffsthal mit einem Gesamtumfang von 380.000,- €, verteilt auf vier Jahre mit eine Kostenansatz von jeweils 95.000,- € wurde gestrichen. Jetzt ist ein Beseitigung der Bodensenke für 30.000,- vorgesehen.
– Schiebung der Kosten für den Ausbau der Stettiner Straße (430.000,- €) auf das Jahr 2024. Für 2023 werden lediglich die Planungskosten (100.000,- €) in den Haushalt eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahmen sollen erst nach Abschluss der Bauarbeiten der Plöner Baugenossenschaft in der Ulmenstraße erfolgen, weil die Baustellenfahrzeuge bis dahin die Stettiner Straße nutzen werden.
– Schiebung der Instandsetzung der 5-Seen-Allee (280.000,-) zuzüglich des Baues einer Amphibienquerung (150.000,-, Finanzierung durch den Kreis) auf 2024. Die Kosten werden allerdings aus dem Investivbereich herausgenommen und in das Bilanzkonto Unterhaltungsaufwand geschoben. Damit entscheidet grundsätzlich die Verwaltung und nicht mehr die Politik über diese Maßnahme. Durch einen Sperrvermerk hat sich die Politik jedoch die Entscheidung über diese Baumaßnahme vorbehalten.
– Auch die Fahrradbügel für Lastenräder (5.000,- €) wurde gestrichen. Lastenräder können auch die bereits vorhandenen Fahrradbügel nutzen.

Über diese Änderungen wurden zum Teil einzeln abgestimmt. Sie wurden einstimmig oder mit Mehrheit angenommen. Der Haushaltsplan des SteP wurde dann mit den beschossenen Änderungen einstimmig angenommen.

In der Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Plön wurde gefragt, warum die Sitzflächen der Bänke am Strandweg abgenommen wurde. Auf die berechtigte Frage, ergänzt um die Zusatzfrage, warum die Sitzflächen nicht im Winter, sondern zu Beginn der Saison überarbeitet werden, gab es eine gute und eine schlechte Nachricht.
Der Belag des Strandweges zwischen der Rosenstraße und der Fegetasche wird erneuert. Das wird Ende Mai bis Anfang Juni erfolgen. Die schlechte Nachricht: bis dahin werden die Bänke ohne Sitzflächen auskommen. 

Davor stellte Herr Rose (SPD-Fraktion) die Frage an die Verwaltung, wann die Instandsetzung des Strandweges vom PSV bis zum SRSV erfolgen würde. Ein entsprechender Beschluss wurde am 03. April 2019 gefaßt worden.

Dazu nachfolgend der Beratunsgverlauf aus dem Protokoll der damaligen Beratung

9 . Instandhaltung des Strandweges,
Sachstandsbericht, Vorgehensweise und ggfs. weitere Beschlussfas- sung

Beratungsverlauf:

Ausschussvorsitzender Melzer erteilt Bürgervertreterin Grießer das Wort. Sie bringt den gemeinsamen Antrag für die FDP-Fraktion ein und verliest den Beschlussvorschlag. Sie führt aus, dass der Strandweg wegen ständiger Pfützenbildung aufgrund nicht vorhandener Drainagetechnik für Fußgänger und Radfahrer nicht passierbar ist.

Der Antrag wird von Ratsfrau Killig dahingehend ergänzt, dass es aufgrund nur flickenhaftiger Ausbesserung durch Sandaustausch an einer nachhaltigen Instandhaltung fehle. Man könne jetzt aber nicht weitere 11 Jahr bis zu einem Tourismusentwicklungskonzept (TEK) 2030 abwarten.

Ratsherr Wegener beklagt ebenfalls den desolaten Zustand des Strandweges, insbesondere zwischen dem SRSV und dem „Seeprinz“. Man dürfe hier nicht das TEK abwarten. Plön wirbt bei den Touristen mit dem Aushängeschild Strandweg, abgeleitet von dem Namen Plön am See.

Bürgervertreter Gampert erinnert an die Vielzahl der in der Vergangenheit auch von der FWG-Plön-Fraktion eingebrachten Anträgen zu diesem Thema, die allesamt auch aus umweltrelevanten Gründen gescheitert seien. Er könne sich vorstellen, dass Bäume durch eine vorsichtige Einfassung nicht zu Schaden kommen werden.

Bürgervertreter Gampert ergänzt, dass die Pfützen allerdings nicht das ganze Jahr bestünden. Er begrüßt den Vorschlag der CDU-/FDP-Fraktion, dem sich die FWG-Plön-Fraktion anschließen könne.

Ratsfrau Kauf geht auf die Entstehungsgeschichte, die vorgenommenen Vermessungen, Eigentumsfragen und den bis heute nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Land und der Bahn AG ein.

Bürgermeister Winter bestätigt den von Ratsfrau Kauf geschilderten Sachstand und ergänzt im Hinblick auf den Masterplan 2030 den aktuellen Stand der Verhandlungen und Gespräche mit dem Land und der Bahn auf Leitungsebene, die für den Mai 2019 vorgesehen seien.

Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt in fremdes Eigentum vermögenswirksam und im Finanzhaushalt darzustellen wären.

Bürgermeister Winter weist auf die Ursachen der Pfützenbildung auch durch Wegegefälle und wachsenden Grasnarben hin, die dazu führen, dass das Wasser nicht abfließen könne. Er fragt die Ausschussmitglieder, welche konkreten Maßnahmen sie der Verwaltung jetzt vorschlagen wollen.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion auf die Dringlichkeit geeigneter Maßnahmen hin. An der Art des wassergebundenen Weges sollte nicht geändert werden. Es müsse aktuell ein finanzierbarer „Mittelweg“ gefunden werden, so z.B. durch die Auftragung einer dickeren Kiesschicht mit einem stärkeren Profil sowie der Abtragung der Grasnarben. Eine „ideale“ Ausbauvariante sollte erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen mit dem Land und der Bahn geprüft werden.

Umweltschutzbeauftragter Kuhnt führt aus, dass es am Strandweg an einem Dachprofil fehle und dickerer Sand aufgetragen werden sollte. Er rechnet bei einem Bedarf von 160 Tonnen Kies für die Strecke von einem Kilometer mit einem Materialaufwand von ca. 2.300 € sowie Personalkosten. Mit dieser Maßnahme wäre dem Strandweg schon viel geholfen und eine Grundsanierung für 2 bis 3 Jahre gegeben. Die vorhandenen Bäume könnten diese Maßnahme unbeschadet verkraften, führt Umweltschutzbeauftragter Kuhnt weiter aus.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine mit hohen Investitionskosten verbundene tiefgreifende Sanierung mit Drainagemaßnahmen wünsche. Dem Vorschlag von Umweltschutzbeauftragten Kuhnt könne sich die SPD-Fraktion anschließen. Erforderliche Haushaltsmittel stünden im Produktsachkonto der baulichen Unterhaltung wassergebundener Wege 54100.52210000 zur Verfügung, zumal die eingeplanten Mittel für die Sanierung im Umfeld der ehemaligen Bootsvermietung Tante Thea in 2019 wohl nicht benötigt würden. Bürgervertreter Rose bittet die Verwaltung, diesen Finanzierungsvorschlag zu prüfen.

Ausschussvorsitzender Melzer fasst den bisherigen Diskussionsverlauf dahingehend zusammen, dass sich alle Beteiligten einig sind, dass jetzt eine wasserabführende Instandhaltung notwendig und keine typische Drainagenverlegung durch eine Tief- baumaßnahme nötig ist. Die erforderlichen Mittel für diese Wegeunterhaltung wären im Haushalt 2019 verfügbar.

Auf technische Detailfragen erläutert der anwesende Baubetriebshofleiter Herr Rausch, dass hinsichtlich der Feuchtigkeitsbildung auch die Auswirkungen des win- terlichen Wellenschlages zu berücksichtigen seien und sich nach langen Regenperioden immer Pfützen bilden werden. Verdichtungs- und Profilierungsarbeiten können nur in Trockenzeiten vorgenommen werden.

Herr Rausch weist auf die Schwierigkeiten bei Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die Angleichung an den Bahnunterführungen hin. Auch die Sitzbänke am Strandweg sind davon betroffen.
Auf Nachfrage beziffert Herr Rausch den jährlichen Aufwand für Unterhaltungsaufwendungen am Strandweg auf 3 bis 4 solcher Einsätze. Der hohe Kostenaufwand ist der notwendige aufwändige Personaleinsatz.

Ratsfrau Meyer ergänzt, dass auch das bei Starkregen vom Bahndamm auf den Strandweg abfließende Regenwasser eine Entwässerungseinrichtung nötig werden lässt.

Weiterhin fragt Ratsfrau Meyer, ob es in der Verwaltung Unterlagen über die Be- schaffenheit des Untergrundes gäbe oder ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden müsste.

Ratsherr Roth teilt die Länge des Strandweges vom SRSV bis zum „Seeprinz“ mit genau 1.400 Metern mit.

Ratsherr Roth bringt für die SPD-Fraktion den nachfolgenden alternativen Beschluss- vorschlag ein:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines ge- eigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuho- len, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann.

Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Eine Auftragsvergabe soll möglichst umgehend erfolgen.

Die Ausschreibung soll zwei Lose umfassen:
1. Vom SRSV bis zum „Seeprinz“
2. Vom „Seeprinz“ bis zum PSV

Für diese Gesamtmaßnahme (beide Lose) werden für das Haushaltsjahr 2019 bereits im Produktsachkonto 54100.52210000 für den Umbau von „Tante Theas Bootsverleih“ bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 € umgewidmet, da zurzeit nicht sichergestellt ist, dass der dort geplante Umbau in 2019 realisiert werden kann.

Diese Haushaltsmittel sind auf das nächste Jahr zu verschieben.“

Ausschussvorsitzender Melzer schlägt vor, den Antrag der CDU-/FDP-Fraktion mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu verbinden, und hierüber gemeinsam abzustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unter- haltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines geeigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuholen, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann. Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Bei der Ausschreibung soll berücksichtigt werden, dass die Entwässerung des Strandweges sichergestellt wird. Zudem soll die Ausschreibung zwei Lose umfassen:

1.) SRSV bis zum “Seeprinz”
2.) “Seeprinz” bis PSV

Der Ausschuss bittet die Verwaltung weiterhin, die in dem Beschlussvorschlag aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen.

Der Ausschuss bittet um Angebotsvorlage zur nächsten Sitzung am 08.05.2019.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Baumfällungen im Schöhseewald empören Plöner Bürgerinnen und Bürger.

In den Kieler Nachrichten von Sonnabend, dem 22. April wird über die Baumfällarbeiten im Steinbergwald berichtet. Der Vorsitzende der Initiative „Schönes Plön“ spricht dort von einem „Frevel“ und hat damit auch zweifellos recht.
Tatsächlich ist es wohl so, dass die meisten Baumfällungen in dem Gebiet im Rahmen der Bewirtschaftung von Wäldern rechtlich zulässig sind.
Aber muss man alles machen, was rechtlich möglich ist?

Mich wundern zwei Umstände:
 
1. Die Stadt Plön bemüht sich um ein naturnahes Image, nimmt an der Initiative „StadtGrün naturnah” teil und “feiert” sich als „Silberplakettenträgerin“. Klimaschutz wird ganz groß geschrieben und um sechs Birken, die einer geordneten baulichen Entwicklung im Wege stehen, wird wochenlang gerungen, bis dann zwei von ihnen gefällt werden dürfen. Die Verwaltung hat sich mit der Baumschutzsatzung gegen erhebliche Widerstände aus der Politik durchgesetzt.
Gleichzeitig läßt die Verwaltung jetzt umfangreiche Fällarbeiten in ihren eigenen Wäldern zu; Wälder, die als Naherholungsgebiete bei den Bürgerinnen und Bürgern ausgesprochen beliebt sind.
Das Ganze erfolgt auch nicht im Zeitraum Januar bis März, sondern im April, während der Brut und Setzzeit, ohne Rücksicht auf in der Nähe brütende seltene Arten wie Hohltaube oder Kolkrabe.
Leider sind alle Umstände geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, dass es hier darum ging, gut zu verwertende Bäume so schnell wie möglich umzulegen, um den Gewinn zu optimieren.
Besonders irritierend finde sich, dass die Umweltbeauftragte an dem Verfahren nicht beteiligt wurde.

2. Die Stadt argumentiert der Zeitung zu folge mit der Gefahr, die von umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen ausgehen kann. Dazu gibt es seit Oktober 2012 eine ganz klare höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. In Wäldern gibt es keine Verkehrssicherungspflicht.

Zur Klärung der Punkte habe ich gerade eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Gleichzeitig habe ich die Verwaltung darum gebeten, die Arbeiten so lange einzustellen, bis die Umweltbeauftragte in das Verfahren eingebunden wurde. 

Antrag zur Befreiung vom Biotopschutz abgelehnt

Das Baugebiet Düvelsbrook Süd ist seit knapp einem Jahr Anlass für kontroverse Diskussionen.
Jetzt hat die Ratsversammlung entschieden, keinen Antrag bei der “Unteren Naturschutzbehörde ” zu stellen, um den Biotopschutzes aufzuheben.
Die Entscheidung fiel mit 9 Ja- und 10 Neinstimmen bei einer Enthaltung denkbar knapp aus.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Düvelsbrook Süd (B-Plan) wurde im April 2018 gefaßt. Dann passierte erst einmal eine ganze Zeit lang nichts. Irgendwann wurde der erste Entwurf für einen B-Plan vorgelegt. Der war nicht bearbeitungsfähig, weil er die Ansprüche an die Qualität eines solchen Planes nicht erfüllt hat. Dann passierte längere Zeit wieder nichts. Im Herbst letzten Jahres hat Ratsherr Möller (SPD) dann massiv darauf gedrängt, diesen B-Plan in der Bearbeitungsliste auf „Priorität Eins“ zu heben. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob der Biotopschutz für eine Streuobstwiese und vier weitere, kleine Feuchtbiotope aufgehoben werden soll.

Ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten im Gebiet des Bebauungsplanes Düvelsbrook Süd zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wird der Biotopschutz aufgehoben, wären es insgesamt sechs oder sieben.

Anfang des Jahres wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus darüber beraten. Unmittelbar vor der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung geändert. Herr Möller( SPD) und Herr Koll (CDU) hatten aus der Zuständigkeitsordnung herausgelesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Entscheidung treffen müsste. Dazu sollte man erwähnen, dass beide dabei als zweiter bzw. erster Stadtrat, also als Stellvertreter des Bürgermeisters, gehandelt haben. Beide sitzen aber auch als Ratsherren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, der nun entscheiden sollte. 

Letztendlich kam es auch dort nicht zu einer Entscheidung, weil unklar war, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wirklich zuständig ist. Die Frage wurde an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsordnung hier nicht eindeutig ist und den Hinweis gegeben, das wesentliche Entscheidungen in der Ratsversammlung zu treffen sind.

Das ist am vergangenen Mittwoch geschehen. Nach der Einführung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Meltzer, ergriff Herr Möller das Wort. Er führte noch einmal sehr ausführlich aus, warum der Bau von 3 bis 4 zusätzlichen Stadtvillen in einem ökologisch sensiblen Gebiet und einer landschaftlich besonders reizvollen Seelage so viel bedeutsamer ist als der Erhalt besonders geschützter Biotope.

Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte und betonte die Bedeutung des Naturschutzes. Er verwies auf zahlreiche Dokumente wie das Klimaschutzkonzept oder an der Initiative „Stadtgrün naturnah“, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund könne er den Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz nicht nachvollziehen.

Die Umweltbeauftragte Frau Dahmke sprach sich ebenso dafür aus, die Flächen nicht aus dem Biotopschutz zu entlassen. Sie betonte als Diplombiologin die Bedeutung der Artenvielfalt und des Genpools verschiedener Populationen, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope gewährleistet bleiben muss.

Für mich war ein Punkt besonders wichtig, das war der Verfahrensgang. Auch die Stadt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz trifft die „Untere Naturschutzbehörde“ des Kreises (UNB).
Die UNB hatte aber bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Entlassung aus dem Biotopschutz ist nur möglich, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das wurde aber in der Vorlage nirgends begründet und es läßt sich nach meiner Überzeugung auch nicht begründen.
Damit bliebe der UNB nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen. Dagegen könnte die Stadt dann Widerspruch einlegen. Die UNB würde den Widerspruch zurückweisen. Als letzter Schritt bliebe der Stadt der Gang vor das Verwaltungsgericht. Das gesamte Verfahren bis zu einer Entscheidung würde nach meiner Schätzung mindest 3 Jahre dauern.
Auch wenn der Investor zugesagt hat, die Kosten für das Planverfahren und die Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen, die Arbeitsstunden in der Verwaltung müssen auch bezahlt werden und können besser genutzt werden als für ein Verfahren, das von Anfang an aussichtslos ist.