Erhalt des Osterkarree und Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung


Gestern tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.
Gute Nachricht für das Osterkarree: Die Parteien stehen geschlossen hinter dieser sozialen Einrichtung und haben beschlossen, sie zukünftig mit zu finanzieren.
Das energetische Quartieskonzept schrumpf sich auf Mikronetze zurecht.
Die kommunale Wärmeplanung ist „designed to cost“ und damit das Geld nicht wert.  

Im Einzelnen: 

TOP 8, Controllingbericht Sanierungsmanagement Plön Süd-West
Von den verfügbaren Mitteln in Höhe von 262.990,- € wurden bislang 37%, also 96.763,- Euro verwendet.
Der Controllingbericht fasst auch die Aktivitäten und die bisherigen Ergebnisse des Sanierungsmanagement zusammen. Eine Wärmeversorgung im Quartier durch ein Wärmenetz in Verbindung mit der Massenalgenanlage auf dem Klärwerk rückt deutlich in den Hintergrund, weil erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit des Konzeptes erkennbar sind.
Mittlerweile stehen zwei Mikronetze im Blickpunkt.
Für den Bereich Friedrich Lamp Straße zeichnet sich ab, dass voraussichtlich die
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) für die Nutzer*innen die günstigste Lösung sein wird (100%).
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) wurde als zweitgünstigste Lösung dargestellt (105%).
Für den Bereich Klosterstraße zeichnet sich
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) als günstigste Lösung ab (100%), gefolgt von
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) als zweitgünstigste Lösung (113%)

TOP 9, aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Plön
Die Stadt Plön muss die kommunale Wärme- und Kälteplanung bis zum 17. Dezember 2024 beim Land Schleswig Holstein vorlegen. Das ist durch das Energiewende und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig Holstein so vorgegeben. Das Land finanziert die Planung mit 34.041,45 €.
Der Auftrag für die Erstellung der Wärme- und Kälteplanung soll noch im August ausgeschrieben werden.
Dazu habe ich als Ratsherr (Anm. 1) den Antrag gestellt, den Beschussvorschlag der Verwaltung (Kenntnisnahme) zu ergänzen. Ziel war es, sicherzustellen, dass
1. Tiefengeothermie in Verbindung mit dem Betrieb eines Hochtemperaturwärmenetzes als Option/Alternative mit untersucht wird,
2. eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, z.B. Bösdorf, Ascheberg und Rathjensdorf als eine mögliche Option mit untersucht wird,
3. der kommunale Wärme- und Kälteplan nicht nur die Anforderungen des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig Holstein erfüllt, sondern auch die Anforderungen des noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gebäude-Energie-Gesetz,
4. die Anregungen und Empfehlungen des „Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung“ vom 12/2022, Deutsches Institut für Urbanistik, Autoren Robert Reichel, Jan Walter,  Herausgeber: Umweltbundesamt, mit berücksichtigt werden.
Die Ergänzungsanträge 1 und 2 wurden bei 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-stimmen abgelehnt.
Die Ergänzungsanträge 3 und 4 wurden bei 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Gründe für die Ablehnung waren:
1. Die Änderungsanträge sind erst Gestern Nacht zugestellt worden (Stimmt, aber ansonsten werden Beschussvorschläge auch gerne in der Sitzung erarbeitet. Es war also eher ein Entgegenkommen, die Anträge schon vor der Sitzung bekannt zu geben)
2. Die vorhandenen Finanzmittel reichen nicht aus, um potentielle Alternativen ernsthaft zu untersuchen.
Fazit:
1. Die Erstellung von kommunalen Kälte- und Wärmeplänen ist vom Land unterfinanziert.
2. Es wird bei der Erstellung des kommunalen Wärme- und Kälteplanes keine ergebnisoffene Variantenprüfung geben.
3. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann wegen der engen Zeitvorgaben des Landes nicht geprüft werden.
4. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse bleiben möglicherweise unberücksichtigt.

Obwohl die Anträge abgelehnt wurden, ist die Abstimmung als Erfolg zu werten. Es ist jetzt aktenkundig, dass der kommunale Wärme- und Kälteplan methodische Schwächen aufweisen wird, bevor er überhaupt ausgeschrieben wird. 

TOP 10, Zuschussantrag für die Erhaltung des Osterkarrees.
Der Bestand des Osterkarrees in der Schillener Straße ist akut gefährdet, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Mit ihrem Beschluss, sich an der Finanzierung zu beteiligen, hat die Stadt gegenüber den anderen Trägern der Einrichtung ein klares Zeichen gesetzt.
Die FWG hat beantragt, für dieses Jahr zu prüfen, ob die Stadt
1. einen Investitionskostenzuschuss aus Haushaltsresten oder aus Pauschalen im Haushalt 2023 leisten kann.
2.  ab 2024 sollen mindestens 1000,- € pro Monat bereit gestellt werden.
In einer Sitzungsunterbrechung gab es ein Gespräch unter den Ausschussmitgliedern. Der Antrag der FWG wurde um zwei Punkte ergänzt:
3. weitere Institutionen sollen als Fördergeber gefunden werden
4.  die Bürgermeisterin soll mit allen Fördergebern noch einmal Gespräche über eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten führen.
Der Kollege Kalinka führte dann aus, dass wir den Antrag nunmehr als interfraktionellen Antrag stellen und erläuterte, dass dies trotz der prekären Finanzlage der Stadt Plön erfolgt, weil die Politik hinter dieser sozialen Einrichtung steht.
Der Beschuss wurde einstimmig gefasst.

Anm.: 1 Ursprünglich stand hier, dass es sich um einen Antrag der FWG-Fraktion gehandelt hat.
Das war nicht ganz richtig und damit falsch.
Tatsächlich wurde in der Fraktionssitzung beschlossen, einen in seiner Zielsetzung identischen Antrag zu stellen. Da ich nach dem Beschluss jedoch aufgrund weiterer Erkenntnisse noch Veränderungen an dem Antrag vorgenommen habe und ein Fraktionsmitglied danach Bedenken äußerte, habe ich den Antrag als Ratsherr eingebracht. Das geht auch so aus dem Antrag hervor, den ich an die Kolleg*innen im Ausschuss übermittelt habe.
Warum mir hier dieser Fehler unterlaufen ist, kann ich nicht mehr sagen. Allerdings möchte ich das gerne klarstellen.

Wenn ein fehlinterpretierter Freiheitsbegriff zum ideologischen Schlagwort wird

Anstoß dieses Beitrages ist ein Interview, das Herr Bundesverkehrsminister Wissing gestern, am 21. Juni 23 im Deutschlandfunk zum neuen Straßenverkehrsgesetz gegeben hat.

Vielleicht zur besseren Einordnung vorweg ein Zitat von der Internetpräsenz des Bundesministerium für Verkehr und Digitales (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/059-wissing-aenderung-stassenverkehrsgesetz.html):

“Das Straßenverkehrsgesetz setzt einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen die Bundesministerien mit Zustimmung des Bundesrates Verkehrsregeln und Maßgaben für die den Verkehr regelnden Behörden der Länder in Form von Verordnungen aufstellen können. Es enthält keine konkreten Verkehrsregeln und auch keine unmittelbaren Maßgaben für die Behörden, die das Verkehrsrecht vor Ort umsetzen.

Der Gesetzentwurf hat das Ziel, den Ermächtigungsrahmen des Verordnungsgebers zum Erlass konkreter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (z. B. Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung) zu erweitern. Es wird eine neue zusätzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die zum Erlass von Verordnungen berechtigt. Danach können zukünftig Verordnungen und darauf fußende Anordnungen der Behörden vor Ort – ausschließlich – zum Zweck der Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung erlassen werden. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind dabei stets zu berücksichtigen.”

Das klingt erst einmal plausibel und nicht schlecht. Die angegebenen Bereiche:
– Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes
– Schutz der Gesundheit
– Unterstützung der Städtebaulichen Entwicklung
sind aus meiner Sicht tatsächlich sinnvoll gewählt. Die Regelungen im Detail sind dann in der Straßenverkehrsordnung festzulegen.

Jetzt muss der Gesetzentwurf im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Erst dann kann z.B. die Straßenverkehrsordnung auf Basis des Straßenverkehrsgesetzes geändert werden. Noch ist nichts in trockenen Tüchern und bis zur Änderung der Straßenverkehrsverordnung wird noch etwas Zeit ins Land gehen.

So weit, so gut. Das ist alles nachvollziehbar und läuft in geordneten Bahnen. Vielleicht wird das Ergebnis ja gar nicht so schlecht wie manche auf den ersten Blick befürchten.

Leider scheinen die Befürchtungen aber nicht völlig aus der Luft greifen zu sein, wenn man sich das Interview des Deutschlandfunks mit Herrn Bundesminister Wissing am gestrigen Tage anhört.

https://www.deutschlandfunk.de/wo-steht-die-verkehrswende-interview-mit-volker-wissing-fdp-verkehrsminister-dlf-766f7732-100.html

Was für eine schwache Argumentationslinie, die sich windet wie ein Aal. Herr Minister Wissing scheint unterschwellig zu unterstellen, dass seine politischen Mitstreiter*innen und Gegner*innen die Diskussion um CO2 Emissionen zu einem Kampf „Mobilität oder Klimaschutz“ verkürzen. Das tut fast niemand.
Damit nicht genug. Nach meiner Auffassung unterstellt er der Initiative “Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeit” eine Missachtung des Grundgesetzes. Die Frage nach einem Tempolimit, also dem Ergebnis einer Abwägung der Rechtsgüter „Mobilität“, Klimaschutz und Lärmschutz beantwortet er eindeutig mit dem Argument:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„… das Klimaschutz zum Preis des Verlustes der Mobilität kein attraktives Angebot ist. So etwas ist auch nicht mehrheitsfähig in einer freien und offenen Gesellschaft, übrigens weltweit nicht.“

Da niemand die Abschaffung der Mobilität gefordert hat vermute ich, dass der damit ein Tempolimit auf Autobahnen und die Möglichkeit meint, den Städten die Entscheidung über Tempo 50 oder Tempo 30 zu übertragen. Damit befinden wir uns in einer Auseinandersetzung die auf beiden Seiten ideologisch verhärtet ist.

Weltweit gibt es in freien und offen geprägten Ländern Tempolimits auf Autobahnen.
Vielleicht weiss der Verkehrsminister es nicht besser, wer weiß.
In Europa gibt es, außer in Deutschland, kein einziges Land, in dem es kein Tempolimit auf Autobahnen gibt. Auch die USA, Land der unbegrenzten Möglichkeiten, kennt Tempolimits.
Als einzige Länder ohne Tempolimits auf Autobahnen nennt die Seite HEY.CAR: Haiti, Somalia, Libanon, Nepal, Myanmar, Mauretanien, Burundi, Bhutan sowie die indischen Bundesstaaten Vanuatu, Pradesh und Uttar. (https://hey.car/magazine/laender-ohne-tempolimit)

Für mich entsteht der Eindruck, dass der Verkehrsminister aus rein ideologischen oder vielleicht auch aus parteipolitisch-populistischen Gründen daran festhält, auf Autobahnen kein Tempolimit einzuführen zu wollen und eine Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Städten von 50 auf 30 so schwer wie möglich zu machen oder so weit wie möglich zu verhindern.

Meine Einschätzung: Bei der Tempo 30 – Diskussion geht es nicht um die Abschaffung des “Grundrechtes auf Mobilität” (also der grundgesetzlich garantierten Freizügigkeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Ein ausdrückliches Grundrecht auf Mobilität konnte ich im Grundgesetz nicht finden.)
Es geht darum, dass der Bund das Recht an die Städten und Gemeinden überträgt, selber festlegen zu dürfen, wo auf Durchgangsstraßen Tempo 50 und wo Tempo 30 gilt.
Das ist den Städten und Gemeinden jetzt im Wesentlichen verboten und es bleibt wohl auch mit den oben genannten Ausnahmen verboten.
Lediglich bei den Ausnahmen, die den Städten und Gemeinden für ihre Entscheidung zugebilligt werden, wird jetzt eine Beteiligung möglich sein.

Besonders empörend finde ich in dem Zusammenhang, dass der Herr Verkehrsminister Wissing der Initiative: „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ unterstellt, mit einem flächendeckenden Tempo 30 gegen das Grundgesetz verstoßen zu wollen.
811 Städte haben sich der Initiative angeschlossen, auch die Stadt Plön.
Die Initiative fordert das Entscheidungsrecht für Städte und Gemeinden, aber anders als unterstellt, nicht flächendeckend Tempo 30. Das ist ein großer Unterschied.
Schlagwortalarm: Freiheitseinschränkung wegen Bürokratieabbau.
Ich für mich weise das als vernunftbeleidigend zurück.

Herr Verkehrsminister Wissing:
Weil unsere Verfassung hier klar entgegen steht.“ … 

„.. Eingriffe in die Freiheit der Bürger, dass die verhältnismäßig sein müssen, geeignet, erforderlich und angemessen.“

„…aber dass der Staat sich hinstellt und sagt, ich möchte mir nicht mehr die Mühe machen, Freiheitseingriffe zu begründen, weil ich das als Bürokratie empfinde, mit Verlaub, dieses Argument der Kommunen kann ich weder nachvollziehen noch ansatzweise akzeptieren. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, Freiheitseingriffe gegen den Bürger zu begründen, das verlangt das Grundgesetz.“

„… was wir ausdrücklich nicht machen werden ist flächendeckend Tempo 30. Und die Kommunen werden auch künftig die Einschränkungen begründen müssen, denn die Regelgeschwindigkeit bleibt Tempo 50 und eine Ausnahme muss begründet werden und die muss  auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat und dabei bleibt es.“

Niemand hat einen Verfassungsbruch gefordert. Darum halte ich diese Argumentationslinie für falsch und die damit verbundene Unterstellung für völlig unangemessen.
Im Gegenzug habe ich die Befürchtung, dass der Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden durch die noch ausstehende Umsetzung des Straßenverkehrsgesetz in die Straßenverkehrsordnung auf Null reduziert wird und alles beim Alten bleibt.

Es geht um mehr Entscheidungsfreiheit für die Städte und Gemeinden. Die Freiheit, die gemeint ist, scheint für Herrn Verkehrsminister Wissing aber ein rotes Tuch zu sein. Niemand will und wird die Städte und Gemeinden davon entbinden, rechtssichere Entscheidungen zu treffen, wenn sie für Teilstrecken Tempo 30 festlegen.
Gesetzliche Grundlagen, die den Städten und Gemeinden die entsprechende Entscheidungsfreiheit einräumen, stehen der Verfassung mit Sicherheit nicht entgegen.
Sie würden aber im neuen Straßenverkehrsgesetz – von den oben genannten Ausnahmeregelungen abgesehen -so weit wie möglich verhindert.


Außerdem:

Die einzelnen Bundesministerien haben die Verpflichtung, in ihrem Verantwortungsbereich für CO2 Einsparungen zu sorgen. Die bestehende Regelung ist sehr starr und eine flexiblere Handhabung ist in Anbetracht der Komplexität des Themas kann sinnvoll sein, wenn die Regelung durch “Flexibilität” nicht unterlaufen wird.
Die Einsparungen und Überschreitungen können zukünftig gegeneinander aufgerechnet werden und für Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzen sind zwei Jahre vorgesehen.

Das Verkehrsministerium überschreitet die derzeit bestehenden Vorgaben deutlich.

Die Journalistin des DLF konfrontiert den Herrn Verkehrsminister mit folgender Aussage:

DLF: „…, selbst nach Berechnungen der Bundesregierung wird Deutschland bis 2030 im Verkehrssektor einen Emissionsüberschuss von bis zu 175.000 Mio Tonnen CO2 anhäufen. … Wie wollen sie das denn den jüngeren Generationen erklären, dass Sie deren Freiheit gefährden?“

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Wichtig ist, dass wir vor allem die Freiheit schützen, mobil zu sein, …“

Ich erwarte eigentlich, dass ein Minister die Verantwortung für das trägt, was in seinem Ministerium passiert. Offenbar liege ich da nicht ganz falsch.

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Ich habe als Bundesverkehrsminister die Verantwortung, dass wir unsere Klimaziele einhalten, …“

Der Herr Verkehrsminister versucht dann aber, die Verantwortung für das Versagen beim Erreichen der Einsparziele auf jeden einzelnen von uns abzuladen. Mir wäre ein solch hilfloser Versuch peinlich, dem Herrn Verkehrsminister mutmaßlich nicht:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Der Klimaschutz ist eine Gesamtaufgabe der Regierung, ich würde sagen, eine Gesamtaufgabe der Gesellschaft und es ist ja nicht das Verkehrsministerium, dass Klimaziele reißt, es ist die Gesellschaft insgesamt, jeder Einzelne, der mobil sein muss, jede Einzelne, die mobil sein muss, … .“


Einen anderen Satz, den der Herr Minister Wissing sagt, könnte ich aber sofort unterschreiben. 

Herr Verkehrsminister Wissing:
„ Es gibt nicht das Eine statt dem Anderen, sondern wir müssen klug abwägen, … indem wir Klimaschutzziele ehrgeizig angehen und gleichzeitig die Gesellschaft mobil halten.“

Genau darum geht es. Es geht um die Abwägung der Belange des Verkehrs, also des gesamten Verkehrs, nicht nur des Autoverkehrs, sondern des Verkehrs, einschließlich von Fußgänger*innen und Radfahrenden und des ÖPNV, des Fernverkehrs und auch des Lieferverkehrs, mit anderen Rechtsgütern. Zu nennen wären zum einen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2.2 Grundgesetz), das durch Verkehrslärm beeinträchtigt werden kann, zum anderen die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen, die den Staat auch zum Schutz der Lebensgrundlagen verpflichtet. Das ergibt sich aus Art 20a Grundgesetz.

Leider scheint Herr Minister Wissing die Bedeutung des Autoverkehrs in diesem Abwägungsprozess deutlich überzubewerten. Die Berücksichtigung der anderen Rechtsgütern kommt da möglicherweise etwas zu kurz. 

Herr Verkehrsminister Wissing:
„ Wir reden über ein Straßenverkehrsgesetz und dass in einem Straßenverkehrsgesetz sich der Verkehr unterordnet, das stellt ja wirklich die Sache auf den Kopf, und deswegen mach ich das auch nicht mit.“

Nach meiner Meinung benutzt der Herr Minister die Begriffe wie Freiheit und Mobilität als Schlagworte. Tatsächlich scheint es mir um gelebte Klientelpolitik zu gehen, die in populistischer Weise dem überkommenen ADAC-Motto folgt: „Freie Fahrt für Freie Bürger“.
Der Rest ist Scheindebatte. 

Herr Minister Wissing wirft seinen politischen Gegenspieler*innen vor:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Scheindebatten, die mit Schlagwörtern arbeiten, hinter denen sich nicht viel verbirgt.“
„ … dass man ein so komplexes Thema immer auf solche Schlagwörter reduziert, obwohl man eigentlich wissen kann, dass hinter diesen Schlagwörtern sich eigentlich nichts als heiße Luft verbirgt.“


Meine Meinung: er selber hat einen substantiellen Beitrag zur Scheindebatte geleistet. 

Jetzt kommt es im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf an, dass die Bundesländer die Position der Städte und Gemeinden stärken, ihre Fachkompetenz zu nutzen und Verkehrsregelungen in ihrer eigenen Verantwortung zu treffen. Für Plön würde das bedeuten, auf dem Schulweg zwischen Breitenaustraße und Stetiger Straße und vor der Kita in der Rautenbergstraße endlich Tempo 30 einzuführen. Einen entsprechenden Beschluss der Ratsversammlung gibt es seit Jahren.
Auch die Umsetzung des Lärmaktionsplanes zum Schutz der Anwohner*innen vor Straßenlärm wird durch die derzeit bestehenden Regelungen blockiert.

Konstituierende Ratsversammlung und die Zeichen der Zeit

Gestern fand die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung statt. Ablauf und Hintergründe  hat der Kollege Jagusch (CDU) in seinem Blog einen sehr gut lesbaren Beitrag dargestellt.

https://ploenblog.de/2023/06/die-ploener-ratsversammlung-hat-sich-konstituiert-thure-koll-einstimmig-zum-neuen-buergervorsteher-gewaehlt/

Seine Bewertung teile ich allerdings nur zum Teil.
Sowohl CDU wie auch SPD haben in der Kommunalwahl Stimmanteile verloren (minus 2,8 bzw. minus 5,1 %), genau wie DIE LINKE (minus 1,7 %). Die FDP blieb nahezu unverändert, zugewonnen haben Bündnis 90/Die Grünen (plus 1,9 %) und vor allem die FWG-Plön (plus 6,7%).
Da keine Überhangmandate ausgeglichen werden mussten, schrumpfte die Anzahl der Mitglieder der Ratsversammlung von 25 auf 19. Das ist die vorgesehene Größe.

Aus dem Wahlergebnis ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 5 / Die Grünen 4 / SPD 4 /FWG-Plön 3 / FDP 2 / DIE LINKE 1
Aus der Anzahl der Mandate ergibt sich die folgende Verteilung der 11 Sitze in den drei Ausschüssen:
CDU 3 / Die Grünen „2 oder 3“ / SPD „2 oder 3“ / FWG 2 / FDP 1
DIE LINKE bleibt unberücksichtigt, weil sie mit nur einem Sitz in der Ratsversammlung keinen Fraktionsstatus erreicht hat.

Im Rahmen der Berechnungen stellte sich heraus, dass Bündnis 90/Die Grünen und SPD für die Besetzung der Ausschüsse die gleichen Bewertungsziffern erreicht haben. Sie hätten über die Vergabe des dritten Sitzes im Ausschusses einigen müssen. Wenn keine Einigung zustande gekommen wäre, hätte das Los entschieden müssen. 

Es hätte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung jeder Fraktion frei gestanden, mit einer anderen Fraktion eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen. Die SPD und DIE LINKE haben sich entschieden, diesen Schritt zu gehen. Das hat für beide Parteien deutliche Vorteile.
Die Linke bekommt einen von neun Ausschusssitzen und erlangt so im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung einen Sitz mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Zudem kann die SPD nun fünf Mandate in die Waagschale werfen, genau wie die CDU.
Damit haben beide Fraktionen das Zugriffsrecht auf die Positionen des Bürgervorstehers und des Ersten Stadtrates.

Das hatte für zwei Parteien gravierende Folgen.

1. Bündnis 90/Die Grünen bekommen durch die Berechnung nur zwei Sitze in den Ausschüssen, die SPD/LINKE kann durchgehend drei besetzen.

2. Die CDU muss sich mit der SPD über die Besetzung der beiden Spitzenpositionen einigen.
Die Spitzenpositionen sind die des Bürgervorstehers und die des ersten Stadtrates.

Der Bürgervorsteher ist der Repräsentant der Ratsversammlung, der hat zwei Stellvertreter*innen. Er oder sie leitet die Ratsversammlung und wird in der Öffentlichkeit – auch als Vertreter seiner/ihrer Partei – wahrgenommen.

Der erste Stadtrat ist Vertreter der Bürgermeisterin. Er hat einen Stellvertreter. Seine Aufgabe ist weniger repräsentativ, aber durchaus sehr einflußreich. Er tritt selten in den Vordergrund.

Herr Jagusch verwendet in seinem für die Bildung der Fraktionsgemeinschaft zwischen SPD und DIE LINKE den Begriff „Handel“ und setzt ihn in Anführungsstriche. Das kann man machen, aber es vermittelt den Eindruck, dass diese Vereinbarung nicht ganz sauber ist. Dabei steht es jeder Fraktion frei, mit anderen Fraktionen Gemeinschaften zu bilden und Absprachen zu treffen. Das ist nichts anrüchiges.

Aus meiner Sicht sind zuerst einmal Bündnis 90/Die Grünen die Hauptleidtragenden. Als zweitstärkste Partei sitzen sie jetzt nur mit zwei Personen in den Ausschüssen. Da ihnen nichts anderes übrig bliebt, haben sie das in der Ratsversammlung klaglos hingenommen.

Anders die CDU. Mit fünf Mandaten ebenso stark wie die Fraktiosngemeinschaft SPD/DIE LINKE hätten beide Parteien sich im Vorfeld über die Verteilung der beiden Spitzenposten verständigen können. Die SPD hat ausdrücklich auf ihr Vorschlagsrecht für den Bürgervorsteher verzichtet und erklärt, Thure Koll (CDU) zu unterstützen. Im Gegenzug stand die Erwartungshaltung im Raum, dass die CDU damit auf das Erstzugriffsrecht für den Posten des Ersten Stadtrates verzichtet und es der SPD überläßt. Es zeichnete sich bereits seit über einer Woche ab, dass die CDU sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlassen will. Gleichzeitig wurde der CDU signalisiert, dass es in dem Fall einer Kampfabstimmung keine Mehrheit für Ihren Kandidaten geben wird.

Der neue Bürgervorsteher Thure Koll ließ dann in alphabetischer Reihenfolge abstimmen, also erst Herr Landschof (SPD). Für den Fall, dass Herr Landschof nicht die erforderliche Anzahl von Ja-Stimmen erreicht hätte, wäre über Herrn Seeligmann (CDU) abgestimmt worden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Meltzer beantragte dann geheime Abstimmung.
Herr Landschof (SPD) wurde mit 11 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen gewählt.
Damit wurde Herrn Seeligmann (CDU) eine direkte Abstimmungsniederlage erspart.

Da der Vorschlag der SPD erfolgreich war, hatte die CDU automatisch das Vorschlagsrecht für den zweiten Stadtrat. Diesmal beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion geheime Wahl. Herr Seeligmann wurde dann mit 7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen gewählt.

Das ist ein sehr knappes und enttäuschendes Wahlergebnis, was Herr Jagusch in seinem Blog mit dem Begriff „Retourkutsche“ kommentiert.

Auch diese Bewertung teile ich nicht. Es ist nach meiner Meinung ein sehr klares Zeichen, dass 28,3 % nicht zum Durchregieren reichen. Es wird schwer bis unmöglich, sich gegen die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung durchzusetzen. Gleichzeitig zeigt die einstimmige Wahl des Bürgervorstehers Thure Koll, dass alle Fraktionen an einer kooperativen Zusammenarbeit und einvernehmlichen Lösungen interessiert sind. Der Rahmen ist damit abgesteckt.

In dem Sinne werden wir uns nach meiner Einschätzung dann auch zu einer fairen, sachorientierten Arbeit zusammenraufen, auch wenn dazu vermutlich der ein oder andere Kompromiss erforderlich ist.


Meine Haushaltsrede zum Haushalt

Gestern hat die Ratsversammlung über den Haushalt beschlossen. In der Einführung durch Herrn Ratsherrn Roth (SPD), der den erkrankten Vorsitzenden des Hauptausschusses vertreten hat, erwähnte er die Kennzahlen des vorliegenden Haushaltsentwurfes.
Anschließend ergriff Frau Bürgermeisterin Radünzel das Wort. Sie nahm zu dem Haushaltsentwurf Stellung und verwies auf die schlechten Zahlen. Dabei führte sie aus, dass neben Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit in ihrem Blickfeld stehen.
Als Vorsitzender der Größten Fraktion ergriff dann Herr Jagusch das Wort. Er betonte, dass der Wahlkampf sich nicht auf die Haushaltsdebatte ausgewirkt hat und alle Fraktionen sich mit der Vergabe von Wahlgeschenken zurückgehalten haben. Danach begründete er sehr bemüht, warum die CDU-Fraktion sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer B ausgesprochen hat, obwohl dies von der Verwaltung empfohlen wurde. Frau Meyer als Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) nahm das zum Anlass, Ihren Redebeitrag mit den Worten zu beenden, dass die Parteien den Haushalt und die Kommunalwahl auseinander gehalten hätten, bis zu Ihrem Redebeitrag, Herr Jagusch.
Zwischen Herrn Jagusch und Frau Meyer hielt Frau Hansen (SPD) ihre Haushaltsrede. Sie appellierte , trotz aller erforderlichen Sparmaßnahmen doch nicht auf die kleinen freiwilligen Leistungen zu verzichten, die Plön so lebenswert machen.
Anschließend hielt ich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender die Haushaltsrede der FWG-Plön, die ich im Anschluß an diese Einführung noch einmal veröffentliche.
Herr Messer (FDP) trat nach mir ans Rednerpult. Seine Rede war rhetorisch brilliant, inhaltlich konnte ich ihm aber nicht folgen. Von einer Erhöhung der Gewerbesteuer war nie die Rede und warum eine Erhöhung der Grundsteuer B die Gesellschaft spalten würde, kann ich bis jetzt nicht nachvollziehen.
Herr Schröder (Die Linke) äußerte sich nur sehr kurz, forderte Unterstützung vom Land und bedankte sich bei der Bürgervorsteherin Frau von Waldersee für Ihre Arbeit in den letzten 5 Jahre, da diese Sitzung die letzte reguläre Sitzung wäre, die sie leitet.
Außer der Reihe trat dann noch Herr Koll (CDU) ans Rednerpult. Er mahnte an, dass es in Plön endlich voran gehen müsse bei der Schaffung von Wohnraum und erwähnte in dem Zusammenhang den Verzug bei der Umsetzung des Bauvorhabens in der Krabbe 2/3. Außerdem regte er an, auch Gewerbeansiedlungen zu fördern, um die Einnahmen aus Gewerbesteuern zu erhöhen und sprach in dem Zusammenhang von dem Firschereigelänbde in der Eutiner Straße.
Der Haushalt wurde dann mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.


Nachfolgend meine Haushaltsrede:

Meine Damen und Herren, 

Machen wir einmal den gedanklichen Dreisprung:
– Darstellen
– Bewerten
– Folgern

Darstellung

Kurz die Rahmendaten des Haushaltsentwurfs der Stadt Plön für das Jahr 2023, wie sie uns zu Beginn der Haushaltsberatungen vorgelegt wurden:
Gesamterträge: ca. 25,1 Mio
Gesamtaufwendungen: ca. 29,0 Mio
Daraus ergab sich zu Beginn des Haushaltsverfahrens ein Fehlbedarf in Höhe von 3.945.200 €

Für die Folgejahre wird derzeit mit folgenden Werten für den Fehlbedarf gerechnet:
2024: 2.814.000,- Mio
2025: 1.984.400,- Mio
2026: 1.868.300,- Mio

Ende 2022 hat die Nettoverschuldung von 9,3 Mio €  betragen.
Ende 2024 wird sie voraussichtlich auf 15,4 Mio € gestiegen sein.

Die Zinsaufwendungen steigen 2023 um 110.000,- € und dürften im Jahre 2024 um weitere 305.000,- € steigen. Bei einer Verschuldung von 15,4 Mio und bei 3 % Zinsen wären das dann Zinsaufwendungen von 462.000,- €.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage:
„Tendenz weiter steigend“.

Die Maßnahmen, die in zwei Sitzungen der Haushaltskonsolidierungsgruppe im März und April beraten wurden, sind jetzt in den vorliegenden Haushalt eingeflossen.

Die FWG-Plön hat am 20. April – nebenbei als einzige Fraktion – ein Papier an die anderen Fraktionen und die Verwaltung verschickt. In 45 Punkten wurden Ausgaben hinterfragt und Vorschläge gemacht, einzelne Haushaltspositionen auf das Jahr 2024 zu verschieben, einzelne Haushaltsansätze zu kürzen oder einzelne Haushaltsansätze zu streichen.
So wurden auf unseren Vorschlag hin noch einmal alle relevanten Empfehlungen aus dem Haushaltskonsolidierungserlass des Landes auf ihre Anwendung geprüft. In Folge ergaben sich z.B. die Anpassungen von Mieten und Pachten, die zu Mehreinnahmen führte.

In den Sitzungen, in denen der Haushalt der Ausschüsse beraten wurde, ist man zumindest zum Teil den Vorschlägen aus dem 45-Punkte Papier der FWG gefolgt. Leider war aber auch teilweise eine Blockadehaltung erkennbar. So hatten wir vorgeschlagen, den Ansatz für Werbemaßnahmen der Tourist Info zu kürzen.
Für 2022 waren 19.000,- Euro angesetzt.
Für 2023 kamen 15.000,- Euro obendrauf.
Insgesamt also 34.000,- Euro
Wir wollten den neuen Ansatz um 5000,- Euro auf 29.000,- Euro kürzen.
Leider gab es selbst dafür keine Mehrheit, obwohl die Verwaltung dazu geäußert hatte, dass man das machen könnte.

Immerhin ist es am Montag im Hauptausschuss auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gelungen, einen Beschluss zu fassen, die Zweitwohnungssteuer von 3,4 % auf 4,5 % anzuheben. Den Streichungen auf der einen Seite stehen nun immerhin Einnahmeverbesserungen in Höhe von fast 60.000,- Euro auf der andern Seite gegenüber.

Durch alles diese Maßnahmen konnte der Fehlbedarf aktuell auf ca. 3.6 Mio gesenkt werden, so wie jetzt vorgelegt.

Allerdings mochte der Hauptausschuss nicht der mit Nachdruck von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 10 % nicht folgen. Hierdurch wären Einnahmen in Höhe von 170.000,- Euro zusammengekommen.

Bewertung:

Während wir uns in den vergangenen Jahren mit der Finanzierung der Stadt immer noch irgendwie durchlaviert haben, sind heute an einem Punkt angekommen, an dem erkennbar ist, dass die Haushaltssituation sich deutlich, ja dramatisch verschlechtert hat.

Mehrausgaben für Energie, Kostensteigerungen durch die Tarifabschlüsse, steigende Ausgaben für KiTa’s, Steigerungen bei der Schulverbandsumlage, steigende Zinslasten, alles im unteren oder mittleren sechsstelligen Bereich zwingen zum Handeln. Der Fehlbedarf hat sich bedrohlich um fast das vierfache des bisherigen Durchschnitts der letzen Jahre erhöht und wird in den Folgejahren voraussichtlich nur doppelt so hoch sein wie bisher.
Das ist keine tröstliche Perspektive. 

Auch das Land wird wissen, dass die Stadt aus dieser Situation nicht von alleine heraus kommt. Allerdings kann das Land schon erwarten, dass die Stadt alles erdenkliche tut, um zur Lösung der Situation beizutragen. 

Wenn wir nichts tun, dann werden vielleicht andere die Aufgabe der Haushaltskonsolidierung für uns in die Hand nehmen.
Das kann keiner von uns wollen.

Folgerung:

In den vor uns liegenden Jahren werden wir viele Ausgaben auf den Prüfstand stellen müssen.
Wir werden uns auch fragen müssen, ob alle Aufgaben, die die Stadt jetzt wahrnimmt, wahrgenommen werden müssen.
Gleichzeitig werden wir darauf achten müssen, nichts kaputtzusparen.
Ja, und wenn alles nichts hilft, werden uns auch über eine Verbesserung der Einnahmesituation unterhalten müssen. Das muss so deutlich und ehrlich gesagt werden, auch vor der Kommunalwahl.

Das ist eine schwierige und vor allem auch unangenehme Aufgabe, der sich die FWG-Plön stellen möchte.

Mein persönliches Fazit:

Die Zeit der Haushaltspolitik nach dem Känguru-Prinzip:
“Leerer Beutel – Große Sprünge”
ist vorbei. 

Haushaltsberatungen im Wahlkampf

Gestern tagte der Hauptausschuss. Es wurde unter anderem über den Haushalt der Stadt Plön beraten, der am Mittwoch in der Ratsversammlung beschlossen werden soll. Dabei wurde auch über eine Anhebung der Grundsteuer B gestritten. Es ging um effektiv 10%. Nur um die Dimensionen der tatsächlichen Anhebung an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Für ein Einfamilienhaus am Kieler Kamp wäre das eine Erhöhung von 24,- € im Jahr, also 2,- € im Monat.
In anderen Stadtteilen kann der Betrag höher liegen.
In der Gesamtsumme wären das ca. 170.000,- € Mehreinnahmen. Keine „Peanuts“ für mich, aber für einige dann doch „Symbolpolitik“

Um den Ernst der Situation zu verstehen, ein paar Rahmendaten aus dem Haushaltsentwurf der Stadt Plön für das Jahr 2023:
Gesamterträge: ca. 25,1 Mio
Gesamtaufwendungen: ca. 29,0 Mio
Daraus ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von 3.945.200 €

Diese Zahlen lagen der AG Haushaltskonsolidierung vor. Auf Basis dieser Zahlen hat die Fraktion der FWG-Plön eine Haushaltsklausur durchgeführt und ein 45 Punkte Papier erstellt. Es wurde den Kolleg*innen der anderen Fraktionen und der Verwaltung am 20. April übermittelt. Das 45 Punkte Papier enthielt Fragen zu einzelnen Ausgaben sowie Anregungen für Streichungen oder Verschiebungen.

Einige der Punkte wurden umgesetzt und finden sich – wie einige Korrekturen durch die Verwaltung – heute in der Veränderungsliste wieder. Nach aktuellem Stand beträgt der Fehlbedarf mittlerweile „nur“ noch ca. 3,6 Mio für das Jahr 2023

Für die Folgejahre wird derzeit mit folgenden Werten für den Fehlbedarf gerechnet:
2024: 2.814.000,- Mio
2025: 1.984.400,- Mio
2026: 1.868.300,- Mio

Nach derzeitigen Stand würde die Nettoverschuldung von 9,3 Mio € (Stand Ende 2022) auf 15,4 Mio € (Stand Ende 2024) steigen. Die Zinsaufwendungen steigen 2023 um 110.000,- € und dürften im Jahre 2024 um weitere 305.000,- € steigen. Bei 15,4 Mio und 3 % Zinsen wären das dann Zinsaufwendungen von 462.000,- €.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage: „Tendenz weiter steigend“.

Natürlich sind auch die Steuereinnahmen gestiegen, insbesondere bei den Steuerarten, die sich an steigenden Löhnen oder an die Inflation anpassen. Das wäre z.B. der Anteil an der Gewerbesteuer oder der Einkommensteuer. Für die Gewerbesteuer werden Mehrerträge von ca. 250.000,- € erwartet. Sie wird jetzt mit 3.100.000,- € gerechnet. Der Gemeindeanteil der Einkommensteuer steigt um 194.000,- € auf 4.743.700,- €

Das reicht aber bei weitem nicht, um die Mehraufwendungen der Stadt auszugleichen. Allein der Teilergebnisplan des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat sich von minus 6.087.300,- € im Jahr 2022 auf minus 7.425.800,- € im Jahr 2023 um ca. 20 % verändert. „Kostentreiber” sind z.B. die Mehraufwendungen für Zuschüsse an die Kindertagesstätten, die Schulverbandsumlage oder gestiegene Strom und Gas-Preise des Plön-Bad. Das sind alles Kostensteigerungen, die zwangsläufig sind nicht wirklich durch die Stadt beeinfußt werden können.

Wie die Verwaltung heute in öffentlicher Sitzung ausgeführt hat, hat sie bereits in der AG-Haushaltskonsolidierung darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer B nicht mit der Inflation steigt.
Die letzte Anhebung ist vor 5 Jahren erfolgt. Die Verwaltung hat den Fraktionen vorgeschlagen, den Hebesatz von 425 von Hundert auf 475 von Hundert zu erhöhen. Das entspricht den oben bereits erwähnten ca. 10 % und würde zu 170.000,- € Mehreinnahmen führen.
Herr Roth (SPD) wies späte darauf hin, dass in der Vorlage ausgeführt wurde, dass der Hebesatz in Schleswig Holstein im Vergleich zu allen anderen Flächenländern unterdurchschnittlich ist.

In der Sitzung des Hauptausschusses appellierte die Verwaltung noch einmal eindringlich an die Fraktionen, ihrer Empfehlung zu folgen. Zum einen geht es darum, die Einnahmeseite zu verbessern, zum anderen fordert der Haushaltskonsolidierungserlaß des Landes von Fehlbedarfsgemeinden wie Plön, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Ist für das Land bzw. die Kommunalaufsicht die Konsolidierungsabsicht nicht erkennbar, kann das Konsequenzen haben:
– Zum einen kann es sein, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt nicht genehmigt oder die Auflage macht, die Verschuldung um eine bestimmte Summe zu kürzen. Damit müssten dann Vorhaben geschoben oder gestrichen werden.
– Zum anderen könnte das Land die Fehlbedarfszuweisungen kürzen.

Zwischen den Zeilen war – zumindest für mich – die Warnung zu hören, dass nicht mehr ausgeschlossen werden kann, in absehbarer Zeit auf Einrichtungen in der Stadt verzichten zu müssen.

Herr Landschof – nicht in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender, sondern als Vorsitzender der SPD-Fraktion – eröffnete die Debatte und erklärte, dass die SPD dem Vorschlag der Verwaltung (Anhebung von 425 von Hundert auf 475 von Hundert, entsprechend 10%) folgen würde.

Der Fraktionsvorsitzende Herr Dräger von der FWG-Fraktion schloss sich Herrn Landschof an.

Der Fraktionsvorsitzende Herr Schröder von der Fraktion Die Linke schlug vor, als Kompromiss eine Erhöhung des Hebesatzes von 425 von Hundert auf 450 von Hundert zu beschießen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Jagusch lehnte eine Erhöhung der Grundsteuer B ab und bezeichnete das als „Symbolpolitik“. Die Mehreinnahmen von 170.000,- wären kein nennenswerter Beitrag zur Konsolidierung und träfen alle Plöner und Plönerinnen, nicht nur die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, sondern auch die Mieterinnen und Mieter, auf die die Grundsteuer umgelegt würde.
Zudem würde der Hebesatz auf dem Niveau liegen, die das Land als Mindestvoraussetzung für die Zahlung von Fehlbedarfszuweisungen festschreibt.

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke Herr Schröder stimmte Herrn Jagusch (CDU) zu und verwies darauf, dass viele Haushalte mit finanziellen Problemen zu kämpfen hätten.

Ich (FWG-Plön) griff die Argumentation der Verwaltung auf, dass sich anderen Steuern mit der Inflation entwickeln, aber die Grundsteuer A sich immer noch nach den alten Bewertungsgrundlagen richtet. Zudem kritisierte ich die Ablehnung der Erhöhung der Grundsteuer mit dem Argument „Symbolpolitik“, da keine der anderen Fraktionen bisher ernsthafte Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung gemacht hat, die über das hinausgingen, was in der Gruppe Haushaltskonsolidierung besprochen wurde. Ich habe dann noch einmal auf das 45-Punkte Papier der FWG-Plön hingewiesen. Selbst kleinsten Ansätzen zu Einsparungen mochte die CDU nicht folgen, wie sich zuletzt im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus gezeigt hat.
Beispielsweise erwähnte ich den Antrag der FWG-Fraktion, die Ausgaben für Werbung der Tourist-Info zu kürzen. 2022 waren dafür 19.000,- € veranschlagt. Für 2023 wurden daraus 34.000,- €. Das ist eine deutliche Steigerung um 15.000,- Euro. Ziel unseres Antrages war, den Haushaltsansatz um 5.000,- € auf 29.000,- € zu kürzen.
Der Antrag wurde auch mit den Stimmen der CDU abgelehnt, obwohl die Verwaltung signalisiert hatte, damit leben zu können. Bemühungen zu Haushaltskonsolidierung über das bereits beschlossene hinaus sind für mich nicht erkennbar. Die kategorische Ablehnung von Steuererhöhungen so unmittelbar vor der Wahl ist nach meiner Ansicht dem Wahlkampf geschuldet.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP Herr Meusser lehnte eine Erhöhung der Grundsteuer A kategorisch ab, ebenso eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Davon war allerdings nie die Rede.

Herr Jagusch wiederholte in einem weiteren Redebeitrag seine Argumentation einschließlich des Begriffes der „Symbolpolitik“

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen Frau Meyer äußerte sich dahingehend, einer Steuererhöhung zuzustimmen, wenn das einstimmig geschehen würde.

In einer Sitzungsunterbrechung kam es dann zu Gesprächen zwischen den Fraktionen.

Herr Schröder (Die Linke) zog danach seinen Kompromissvorschlag zurück. Bei 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung wurde der Antrag der SPD dann abgelehnt.

Bei der nachfolgenden Diskussion über die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer lag der Vorschlag der Verwaltung auf dem Tisch, diese von 3,4% auf 4,0% anzuheben.
Zum Vergleich wurde auch auf den Steuersatz in Bosau hingewiesen, der bei 5% liegt.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen stellte den Antrag, den Steuersatz auf 4,5% festzusetzen.
Argumentiert wurde auch mit der Steuerungswirkung. Die höhere Steuer soll verhindern, das regulärer Wohnraum in Zweitwohnungen umgewandelt werden.
Der entsprechende Beschuss erfolgte mit großer Mehrheit, auch mit den Stimmen der CDU.
Die Verwaltung geht nach einem kurzen Überschlag von Mehreinnahmen in Höhe von 49.000,- € aus.

Die Frage, oben das jetzt Symbolpolitik ist, habe ich mir verkniffen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion dann noch zwei Anträge gestellt, die auch eine Mehret fanden.
Der Haushaltsansatz für den Erbbauvertrag Fischereigelände Eutiner Straße wird auf 2024 geschoben, da es in diesem Jahr mit Sicherheit nicht mehr zum Vertragsabschluss kommt.
Außerdem wird der Bau der Fahrradgarage auf dem Parkplatz des Rathauses (40.000,- €) auf das Jahr 2024 geschoben. Hier soll noch einmal die Notwendigkeit oder die Größe des Vorhabens geprüft werden. Entscheiden wird dann die neue Ratsversammlung.

Um ehrlich zu sein, ich bin etwas ratlos. Ich habe bisher immer die Position vertreten, dass eine Kommune durchaus auch bei aufgezehrtem Eigenkapital noch handlungsfähig sein kann. Darum habe ich mich vor Jahren dagegen ausgesprochen, die Zuschüsse für Kinder und Jugendliche, die in Vereinen tätig sind, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu streichen. Damals ging es um kleine Beträge. Die Streichungen wurden dann später nach erbitterten Streitereien wieder rückgängig gemacht. Kaputtsparen ist keine Option.
Die jetzige Situation ist damit nicht zu vergleichen. Bezüglich der sich abzeichnenden Entwicklung des Fehlbedarfs für die kommenden Jahre sprechen wir von Millionenbeträgen.
Meine ganz große Befürchtung ist: Wenn wir und nicht bemühen, Lösungen zu  finden, werden andere das für uns tun.

Wie ist das mit dem Wahlverfahren?

Am Infostand, beim Verteilen meiner Flyer oder auch über das Internet wurde ich bereits mehrfach gefragt, wie das Wahlverfahren bei der Kommunalwahl ist und warum ich nicht auf dem Wahlzettel stehen würde. Offenbar gibt es offene Fragen. Daher versuche ich einmal, das Verfahren zur Kommunalwahl zu beschreiben.

Vorweg: Auch wenn die Freie Wählergemeinschaft Plön im eigentlichen Sinne keine Partei ist, wird sie nachfolgend bei der Verwendung des Begriffes Partei mit gemeint.

Am 14. Mai werden der Kreistag des Kreises Plön und die Ratsversammlung der Stadt Plön neu gewählt. 

In Plön gibt es fünf Wahlbezirke; deren Lage ganz kurz beschrieben:
1. Knivsberg bis Parnass
2. Innenstadt und Seestraße
3. Waldhöhe bis Wasserturm
4. Ölmühle
5. Stadtheide

Jede Partei kann in jedem Wahlbezirk 2 Kandidaten aufstellen. Jede Wählerin oder jeder Wähler hat zwei Stimmen. Man kann die Stimmen den Kandidaten bzw. den Kandidatinnen einer Partei geben, man kann seine Stimmen auch teilen. Es ist möglich, mit einer Stimme den Kandidaten der Partei X und mit der zweiten Stimme die Kandidatin der Partei Y zu wählen.
Was man nicht kann ist, zwei Kreuze bei ein und dem selben Kandidaten zu machen.
Das Wahlverfahren unterscheidet sich daher von dem Verfahren zur Bundestags- oder Landtagswahl, wo mit der Erststimme der Kandidat und mit der Zweitstimme die Partei gewählt wird.

Man kann auch nur die Kandidaten wählen, die in dem Wahlbezirk aufgestellt sind, in dem man selber wählen darf. Ich kandidiere im Wahlbezirk 1 und kann auch nur dort gewählt werden. Wenn jemand z.B. im Wahlbezirk 3 wohnt und mich wählen möchte, so muss er das Kreuz bei dem Kandidaten und der Kandidatinnen der FWG-Plön machen. Das gilt für die Kandidaten der anderen Parteien im Wahlbezirk 1 natürlich genau so, z.B. für Herrn Meltzer von der CDU oder Herrn Steinborn von den Grünen.
Eine Ausnahme ist „Die Partei“, die meines Wissens nur im Wahlbezirk 5 antritt.  Der Kandidat „Der Partei“, Herr von Baudessin, kann daher auch nur von den Plönerinnen und Plönern gewählt werden, die im Wahlbezirk 5 wohnen.

Die zwei Kandidierenden, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommen, ziehen direkt in die Ratsversammlung ein.
Bei der letzten Kommunalwahl waren das für den Wahlbezirk 1 und 5 je ein Kandidat der CDU der SPD. Die übrigen Direktmandate wurden von der CDU gewonnen.

Die übrigen Sitze in der Ratsversammlung werden dann mit den Kandidatinnen und Kandidaten von den Listen der Parteien aufgefüllt, bis das Verhältnis der Stimmen, die für eine Partei X abgegeben wurden, dem Verhältnis der Sitze dieser Partei X in der Ratsversammlung entspricht.

Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl im Jahr 2018:
CDU – 31,6 % – 8 Sitze, davon 8 Direktmandate
SPD – 25,59 % – 6 Sitze, davon 2 Direktmandate
Grüne – 19,64 % – 5 Sitze
FWG – 9,06 % – 2 Sitze
FDP – 8,36 % – 2 Sitze
Linke – 6,28 % – 2 Sitze


Der Kreis hat mehrere Wahlkreise, in denen jeweils ein Kandidat oder eine Kandidatin einer Partei antritt. Auf dem roten Wahlzettel darf man nur ein Kreuz machen.
Damit wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin, aber auch die Partei, für den der Kandidat oder die Kandidatin antritt.
Wer die meisten Stimmen in einem Wahlbezirk erhält, ist direkt in den Kreistag gewählt. Die weiteren Sitze im Kreistag werden dann auch nach dem Anteil der Stimmen verteilt, die eine Partei  im Kreis auf sich vereinigen konnte. 

Gewählt werden kann am Wahltag im Wahllokal oder auch per Briefwahl. Dabei besteht bereits die Möglichkeit, im Bürgerbüro in der Langen Straße seine Stimmen abzugeben. Dort ist eine Wahlkabine eingerichtet. Dazu braucht man seine Wahlbenachrichtigung oder seinen Personalausweis, am besten bringt man beides mit.
Ansonsten kann man seine Unterlagen für die Briefwahl auch schriftlich oder online unter www.plön.de anfordern. Die Zeit dafür ist jetzt aber knapp. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag beim Rathaus eingegangen sein.

Haushalt und Neues vom Strandweg

Kernpunkt der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) war die Vorbereitung der Haushaltsberatung. Die Anteile des Haushaltes, die in die Zuständigkeit des SteP gehören, wurden beraten. Am Donnerstag der kommenden Woche berät der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über seinen Haushalt, in der darauf folgenden Woche wird der Hauptausschuss seinen eigenen und dann auch den Gesamthaushalt der Stadt beraten. Am 10. Mai soll die Ratsversammlung dann über den Haushalt für das Jahr 2023 beschließen.

In den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung (AG-HHK) wurde am 27. März und am 24. April in nicht-öffentlicher Sitzung über die Situation gesprochen. In der Gruppe sind die Vorsitzenden der Fraktionen (oder ihre Vertreter) sowie die Bürgermeisterin, der leitende Beamte und der Kämmerer mit Unterstützung vertreten. Dabei wurde die schwierige Finanzlage der Stadt erörtert. Der ursprüngliche Haushaltsplan weist einen Fehlbedarf von 3.9 Mio Euro aus, der jetzige Schuldenstand liegt bei gut 10 Mio. In den vertraulichen Beratungen der AG-HHK ging es um die Frage, ob, und wenn ja, welche Ausgaben reduziert werden und welche zusätzlichen Einnahmen erzielt werden können. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht über Details der Sitzung berichten kann, um auch zukünftig in einem „geschützten Raum“ offen miteinander reden zu können, um Lösungswege im Konsens auszuloten.
Daher gehe ich nunmehr auf Punkte ein, die auf ein Konsolidierungspapier der FWG- Plön zurückgehen und heute in öffentlicher Sitzung diskutiert wurden.  Die FWG-Plön hatte am 20. April nach einer Haushaltsklausur für die zweite Sitzung der ein vierseitiges Papier mit  45 Fragen oder Vorschlägen eingebracht.

Einige dieser Fragen oder Vorschläge haben sich dann in der Veränderungsliste wiedergefunden, die heute in öffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Andere Vorschläge basierten auf Vorschlägen und Empfehlungen der Verwaltung.
– So wurde die Sanierung des Marktbrunnens auf das Jahr 2024 geschoben. Zum einen hätten in diesem Jahr ohnehin keine Kapazitäten für die Baumaßnahme zur Verfügung gestanden, zum anderen kann dann die neu gewählte Ratsversammlung über das weitere Schicksal des Brunnens entscheiden.
– Weitere Baumaßnahmen im Zusammenhang von Parkplätzen wurden gestrichen oder reduziert.
Die Streichungen betreffen die Parkplätze am Klinkerteich und an der Gartenstraße. Die Komplettsanierung des Parkplatzes Schiffsthal mit einem Gesamtumfang von 380.000,- €, verteilt auf vier Jahre mit eine Kostenansatz von jeweils 95.000,- € wurde gestrichen. Jetzt ist ein Beseitigung der Bodensenke für 30.000,- vorgesehen.
– Schiebung der Kosten für den Ausbau der Stettiner Straße (430.000,- €) auf das Jahr 2024. Für 2023 werden lediglich die Planungskosten (100.000,- €) in den Haushalt eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahmen sollen erst nach Abschluss der Bauarbeiten der Plöner Baugenossenschaft in der Ulmenstraße erfolgen, weil die Baustellenfahrzeuge bis dahin die Stettiner Straße nutzen werden.
– Schiebung der Instandsetzung der 5-Seen-Allee (280.000,-) zuzüglich des Baues einer Amphibienquerung (150.000,-, Finanzierung durch den Kreis) auf 2024. Die Kosten werden allerdings aus dem Investivbereich herausgenommen und in das Bilanzkonto Unterhaltungsaufwand geschoben. Damit entscheidet grundsätzlich die Verwaltung und nicht mehr die Politik über diese Maßnahme. Durch einen Sperrvermerk hat sich die Politik jedoch die Entscheidung über diese Baumaßnahme vorbehalten.
– Auch die Fahrradbügel für Lastenräder (5.000,- €) wurde gestrichen. Lastenräder können auch die bereits vorhandenen Fahrradbügel nutzen.

Über diese Änderungen wurden zum Teil einzeln abgestimmt. Sie wurden einstimmig oder mit Mehrheit angenommen. Der Haushaltsplan des SteP wurde dann mit den beschossenen Änderungen einstimmig angenommen.

In der Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Plön wurde gefragt, warum die Sitzflächen der Bänke am Strandweg abgenommen wurde. Auf die berechtigte Frage, ergänzt um die Zusatzfrage, warum die Sitzflächen nicht im Winter, sondern zu Beginn der Saison überarbeitet werden, gab es eine gute und eine schlechte Nachricht.
Der Belag des Strandweges zwischen der Rosenstraße und der Fegetasche wird erneuert. Das wird Ende Mai bis Anfang Juni erfolgen. Die schlechte Nachricht: bis dahin werden die Bänke ohne Sitzflächen auskommen. 

Davor stellte Herr Rose (SPD-Fraktion) die Frage an die Verwaltung, wann die Instandsetzung des Strandweges vom PSV bis zum SRSV erfolgen würde. Ein entsprechender Beschluss wurde am 03. April 2019 gefaßt worden.

Dazu nachfolgend der Beratunsgverlauf aus dem Protokoll der damaligen Beratung

9 . Instandhaltung des Strandweges,
Sachstandsbericht, Vorgehensweise und ggfs. weitere Beschlussfas- sung

Beratungsverlauf:

Ausschussvorsitzender Melzer erteilt Bürgervertreterin Grießer das Wort. Sie bringt den gemeinsamen Antrag für die FDP-Fraktion ein und verliest den Beschlussvorschlag. Sie führt aus, dass der Strandweg wegen ständiger Pfützenbildung aufgrund nicht vorhandener Drainagetechnik für Fußgänger und Radfahrer nicht passierbar ist.

Der Antrag wird von Ratsfrau Killig dahingehend ergänzt, dass es aufgrund nur flickenhaftiger Ausbesserung durch Sandaustausch an einer nachhaltigen Instandhaltung fehle. Man könne jetzt aber nicht weitere 11 Jahr bis zu einem Tourismusentwicklungskonzept (TEK) 2030 abwarten.

Ratsherr Wegener beklagt ebenfalls den desolaten Zustand des Strandweges, insbesondere zwischen dem SRSV und dem „Seeprinz“. Man dürfe hier nicht das TEK abwarten. Plön wirbt bei den Touristen mit dem Aushängeschild Strandweg, abgeleitet von dem Namen Plön am See.

Bürgervertreter Gampert erinnert an die Vielzahl der in der Vergangenheit auch von der FWG-Plön-Fraktion eingebrachten Anträgen zu diesem Thema, die allesamt auch aus umweltrelevanten Gründen gescheitert seien. Er könne sich vorstellen, dass Bäume durch eine vorsichtige Einfassung nicht zu Schaden kommen werden.

Bürgervertreter Gampert ergänzt, dass die Pfützen allerdings nicht das ganze Jahr bestünden. Er begrüßt den Vorschlag der CDU-/FDP-Fraktion, dem sich die FWG-Plön-Fraktion anschließen könne.

Ratsfrau Kauf geht auf die Entstehungsgeschichte, die vorgenommenen Vermessungen, Eigentumsfragen und den bis heute nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Land und der Bahn AG ein.

Bürgermeister Winter bestätigt den von Ratsfrau Kauf geschilderten Sachstand und ergänzt im Hinblick auf den Masterplan 2030 den aktuellen Stand der Verhandlungen und Gespräche mit dem Land und der Bahn auf Leitungsebene, die für den Mai 2019 vorgesehen seien.

Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt in fremdes Eigentum vermögenswirksam und im Finanzhaushalt darzustellen wären.

Bürgermeister Winter weist auf die Ursachen der Pfützenbildung auch durch Wegegefälle und wachsenden Grasnarben hin, die dazu führen, dass das Wasser nicht abfließen könne. Er fragt die Ausschussmitglieder, welche konkreten Maßnahmen sie der Verwaltung jetzt vorschlagen wollen.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion auf die Dringlichkeit geeigneter Maßnahmen hin. An der Art des wassergebundenen Weges sollte nicht geändert werden. Es müsse aktuell ein finanzierbarer „Mittelweg“ gefunden werden, so z.B. durch die Auftragung einer dickeren Kiesschicht mit einem stärkeren Profil sowie der Abtragung der Grasnarben. Eine „ideale“ Ausbauvariante sollte erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen mit dem Land und der Bahn geprüft werden.

Umweltschutzbeauftragter Kuhnt führt aus, dass es am Strandweg an einem Dachprofil fehle und dickerer Sand aufgetragen werden sollte. Er rechnet bei einem Bedarf von 160 Tonnen Kies für die Strecke von einem Kilometer mit einem Materialaufwand von ca. 2.300 € sowie Personalkosten. Mit dieser Maßnahme wäre dem Strandweg schon viel geholfen und eine Grundsanierung für 2 bis 3 Jahre gegeben. Die vorhandenen Bäume könnten diese Maßnahme unbeschadet verkraften, führt Umweltschutzbeauftragter Kuhnt weiter aus.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine mit hohen Investitionskosten verbundene tiefgreifende Sanierung mit Drainagemaßnahmen wünsche. Dem Vorschlag von Umweltschutzbeauftragten Kuhnt könne sich die SPD-Fraktion anschließen. Erforderliche Haushaltsmittel stünden im Produktsachkonto der baulichen Unterhaltung wassergebundener Wege 54100.52210000 zur Verfügung, zumal die eingeplanten Mittel für die Sanierung im Umfeld der ehemaligen Bootsvermietung Tante Thea in 2019 wohl nicht benötigt würden. Bürgervertreter Rose bittet die Verwaltung, diesen Finanzierungsvorschlag zu prüfen.

Ausschussvorsitzender Melzer fasst den bisherigen Diskussionsverlauf dahingehend zusammen, dass sich alle Beteiligten einig sind, dass jetzt eine wasserabführende Instandhaltung notwendig und keine typische Drainagenverlegung durch eine Tief- baumaßnahme nötig ist. Die erforderlichen Mittel für diese Wegeunterhaltung wären im Haushalt 2019 verfügbar.

Auf technische Detailfragen erläutert der anwesende Baubetriebshofleiter Herr Rausch, dass hinsichtlich der Feuchtigkeitsbildung auch die Auswirkungen des win- terlichen Wellenschlages zu berücksichtigen seien und sich nach langen Regenperioden immer Pfützen bilden werden. Verdichtungs- und Profilierungsarbeiten können nur in Trockenzeiten vorgenommen werden.

Herr Rausch weist auf die Schwierigkeiten bei Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die Angleichung an den Bahnunterführungen hin. Auch die Sitzbänke am Strandweg sind davon betroffen.
Auf Nachfrage beziffert Herr Rausch den jährlichen Aufwand für Unterhaltungsaufwendungen am Strandweg auf 3 bis 4 solcher Einsätze. Der hohe Kostenaufwand ist der notwendige aufwändige Personaleinsatz.

Ratsfrau Meyer ergänzt, dass auch das bei Starkregen vom Bahndamm auf den Strandweg abfließende Regenwasser eine Entwässerungseinrichtung nötig werden lässt.

Weiterhin fragt Ratsfrau Meyer, ob es in der Verwaltung Unterlagen über die Be- schaffenheit des Untergrundes gäbe oder ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden müsste.

Ratsherr Roth teilt die Länge des Strandweges vom SRSV bis zum „Seeprinz“ mit genau 1.400 Metern mit.

Ratsherr Roth bringt für die SPD-Fraktion den nachfolgenden alternativen Beschluss- vorschlag ein:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines ge- eigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuho- len, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann.

Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Eine Auftragsvergabe soll möglichst umgehend erfolgen.

Die Ausschreibung soll zwei Lose umfassen:
1. Vom SRSV bis zum „Seeprinz“
2. Vom „Seeprinz“ bis zum PSV

Für diese Gesamtmaßnahme (beide Lose) werden für das Haushaltsjahr 2019 bereits im Produktsachkonto 54100.52210000 für den Umbau von „Tante Theas Bootsverleih“ bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 € umgewidmet, da zurzeit nicht sichergestellt ist, dass der dort geplante Umbau in 2019 realisiert werden kann.

Diese Haushaltsmittel sind auf das nächste Jahr zu verschieben.“

Ausschussvorsitzender Melzer schlägt vor, den Antrag der CDU-/FDP-Fraktion mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu verbinden, und hierüber gemeinsam abzustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unter- haltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines geeigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuholen, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann. Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Bei der Ausschreibung soll berücksichtigt werden, dass die Entwässerung des Strandweges sichergestellt wird. Zudem soll die Ausschreibung zwei Lose umfassen:

1.) SRSV bis zum “Seeprinz”
2.) “Seeprinz” bis PSV

Der Ausschuss bittet die Verwaltung weiterhin, die in dem Beschlussvorschlag aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen.

Der Ausschuss bittet um Angebotsvorlage zur nächsten Sitzung am 08.05.2019.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Baumfällungen im Schöhseewald empören Plöner Bürgerinnen und Bürger.

In den Kieler Nachrichten von Sonnabend, dem 22. April wird über die Baumfällarbeiten im Steinbergwald berichtet. Der Vorsitzende der Initiative „Schönes Plön“ spricht dort von einem „Frevel“ und hat damit auch zweifellos recht.
Tatsächlich ist es wohl so, dass die meisten Baumfällungen in dem Gebiet im Rahmen der Bewirtschaftung von Wäldern rechtlich zulässig sind.
Aber muss man alles machen, was rechtlich möglich ist?

Mich wundern zwei Umstände:
 
1. Die Stadt Plön bemüht sich um ein naturnahes Image, nimmt an der Initiative „StadtGrün naturnah” teil und “feiert” sich als „Silberplakettenträgerin“. Klimaschutz wird ganz groß geschrieben und um sechs Birken, die einer geordneten baulichen Entwicklung im Wege stehen, wird wochenlang gerungen, bis dann zwei von ihnen gefällt werden dürfen. Die Verwaltung hat sich mit der Baumschutzsatzung gegen erhebliche Widerstände aus der Politik durchgesetzt.
Gleichzeitig läßt die Verwaltung jetzt umfangreiche Fällarbeiten in ihren eigenen Wäldern zu; Wälder, die als Naherholungsgebiete bei den Bürgerinnen und Bürgern ausgesprochen beliebt sind.
Das Ganze erfolgt auch nicht im Zeitraum Januar bis März, sondern im April, während der Brut und Setzzeit, ohne Rücksicht auf in der Nähe brütende seltene Arten wie Hohltaube oder Kolkrabe.
Leider sind alle Umstände geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, dass es hier darum ging, gut zu verwertende Bäume so schnell wie möglich umzulegen, um den Gewinn zu optimieren.
Besonders irritierend finde sich, dass die Umweltbeauftragte an dem Verfahren nicht beteiligt wurde.

2. Die Stadt argumentiert der Zeitung zu folge mit der Gefahr, die von umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen ausgehen kann. Dazu gibt es seit Oktober 2012 eine ganz klare höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. In Wäldern gibt es keine Verkehrssicherungspflicht.

Zur Klärung der Punkte habe ich gerade eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Gleichzeitig habe ich die Verwaltung darum gebeten, die Arbeiten so lange einzustellen, bis die Umweltbeauftragte in das Verfahren eingebunden wurde. 

Antrag zur Befreiung vom Biotopschutz abgelehnt

Das Baugebiet Düvelsbrook Süd ist seit knapp einem Jahr Anlass für kontroverse Diskussionen.
Jetzt hat die Ratsversammlung entschieden, keinen Antrag bei der “Unteren Naturschutzbehörde ” zu stellen, um den Biotopschutzes aufzuheben.
Die Entscheidung fiel mit 9 Ja- und 10 Neinstimmen bei einer Enthaltung denkbar knapp aus.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Düvelsbrook Süd (B-Plan) wurde im April 2018 gefaßt. Dann passierte erst einmal eine ganze Zeit lang nichts. Irgendwann wurde der erste Entwurf für einen B-Plan vorgelegt. Der war nicht bearbeitungsfähig, weil er die Ansprüche an die Qualität eines solchen Planes nicht erfüllt hat. Dann passierte längere Zeit wieder nichts. Im Herbst letzten Jahres hat Ratsherr Möller (SPD) dann massiv darauf gedrängt, diesen B-Plan in der Bearbeitungsliste auf „Priorität Eins“ zu heben. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob der Biotopschutz für eine Streuobstwiese und vier weitere, kleine Feuchtbiotope aufgehoben werden soll.

Ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten im Gebiet des Bebauungsplanes Düvelsbrook Süd zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wird der Biotopschutz aufgehoben, wären es insgesamt sechs oder sieben.

Anfang des Jahres wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus darüber beraten. Unmittelbar vor der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung geändert. Herr Möller( SPD) und Herr Koll (CDU) hatten aus der Zuständigkeitsordnung herausgelesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Entscheidung treffen müsste. Dazu sollte man erwähnen, dass beide dabei als zweiter bzw. erster Stadtrat, also als Stellvertreter des Bürgermeisters, gehandelt haben. Beide sitzen aber auch als Ratsherren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, der nun entscheiden sollte. 

Letztendlich kam es auch dort nicht zu einer Entscheidung, weil unklar war, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wirklich zuständig ist. Die Frage wurde an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsordnung hier nicht eindeutig ist und den Hinweis gegeben, das wesentliche Entscheidungen in der Ratsversammlung zu treffen sind.

Das ist am vergangenen Mittwoch geschehen. Nach der Einführung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Meltzer, ergriff Herr Möller das Wort. Er führte noch einmal sehr ausführlich aus, warum der Bau von 3 bis 4 zusätzlichen Stadtvillen in einem ökologisch sensiblen Gebiet und einer landschaftlich besonders reizvollen Seelage so viel bedeutsamer ist als der Erhalt besonders geschützter Biotope.

Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte und betonte die Bedeutung des Naturschutzes. Er verwies auf zahlreiche Dokumente wie das Klimaschutzkonzept oder an der Initiative „Stadtgrün naturnah“, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund könne er den Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz nicht nachvollziehen.

Die Umweltbeauftragte Frau Dahmke sprach sich ebenso dafür aus, die Flächen nicht aus dem Biotopschutz zu entlassen. Sie betonte als Diplombiologin die Bedeutung der Artenvielfalt und des Genpools verschiedener Populationen, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope gewährleistet bleiben muss.

Für mich war ein Punkt besonders wichtig, das war der Verfahrensgang. Auch die Stadt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz trifft die „Untere Naturschutzbehörde“ des Kreises (UNB).
Die UNB hatte aber bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Entlassung aus dem Biotopschutz ist nur möglich, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das wurde aber in der Vorlage nirgends begründet und es läßt sich nach meiner Überzeugung auch nicht begründen.
Damit bliebe der UNB nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen. Dagegen könnte die Stadt dann Widerspruch einlegen. Die UNB würde den Widerspruch zurückweisen. Als letzter Schritt bliebe der Stadt der Gang vor das Verwaltungsgericht. Das gesamte Verfahren bis zu einer Entscheidung würde nach meiner Schätzung mindest 3 Jahre dauern.
Auch wenn der Investor zugesagt hat, die Kosten für das Planverfahren und die Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen, die Arbeitsstunden in der Verwaltung müssen auch bezahlt werden und können besser genutzt werden als für ein Verfahren, das von Anfang an aussichtslos ist. 

Absage an Lärmschutzwände

Auf der gestrigen Ratsversammlung gab es eine klare Absage zu der Absicht des Amtes für Planfeststellung, entlang der „Innerörtlichen Ortsumgehung“ Lärmschutzwände zu errichten.
Mit 18 Ja und 2 Neinstimmen (Ratsherr Landschof und Ratsherr Möller, beide SPD) wurde eine Stellungnahme der Stadt Plön beschlossen, die sich an die Verwaltung des Bundeslandes Schleswig Holstein wendet. Darin wird gefordert, ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, das die Aspekte des Lärmschutzes entlang der Umgehungsstraße, des Lärmschutzes in den darüber hinausgehenden Bereichen entlang der Bundesstraßen, des Tourismus und der Stadtentwicklung gleichermaßen berücksichtigt.
Das bisherige Planfeststellungsverfahren, das sich im Wesentlichen auf die Errichtung von Lärmschutzwänden konzentrierte, kann das nicht leisten und muss als gescheitert angesehen werden.
Obwohl dem Amt für Planfeststellung die vor 5 Jahren in einer Stellungnahme vorgebrachten Einwendungen der Stadt Plön vorlagen, wurden diese Einwendungen im 1. Planänderungsverfahren weder erörtert noch abgewogen, geschweige denn berücksichtigt.

Dass wir in der Ratsversammlung mit unserer Entscheidung richtig liegen wird auch durch die Stellungnahme des Kreises Plön unterstrichen. Der Kreis Plön äußert sich in seiner Stellungnahme – fachlich gut und sehr ausführlich begründet – ganz ähnlich zu den vorliegenden Planungen.

Das Amt für Planfeststellung hat 5 Jahre gebraucht, um das erste Planänderungsverfahren vorzulegen. In dieser Zeit hat es nach Aussagen der Verwaltung nicht einen Kontakt mit der Stadt Plön gegeben. Das Vorgehen des Amtes für Planfeststellung kann man auch dahingehend verstehen, dass sich die Behörde über die Interessen der Stadt hinweggesetzt und damit das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung ignoriert hat.

Zudem hat die Ratsversammlung mit 17 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, parallel zum Verwaltungsweg auch den politischen Weg zu beschreiten. Dazu wurde beschlossen, sich mit einer Resolution an den Herrn Ministerpräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden des Schleswig Holsteinischen Landtages und die Verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen zu wenden, um die notwendige politische Unterstützung für unsere Stadt zu erhalten.

Damit ist das Thema Lärmschutzwände nicht vom Tisch. Da Verfahren läuft weiter. Es wäre zu wünschen, dass das Amt für Planfeststellung diesmal nicht wieder 5 Jahre benötigt, um einen zustimmungsfähigen Planentwurf vorzulegen.  

Als Mitglied der AG-Lärmschutz freue ich mich, dass die Ratsversammlung unseren Beschlussvorlagen mit so deutlicher Mehrheit gefolgt ist. Die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Wegener (CDU) und den Kolleginnen Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) und Griesser (FDP) lief über alle Fraktionsgrenzen hinaus hervorragend. Die Vorlage für die Stellungnahme lag bereits bei der Veröffentlichung der Tagesordnung für die Ratsversammlung vor. Der Entwurf für die Resolution wurde zwei Tage später nachgereicht, nachdem der Ältestenrat beschlossen hatte, das Thema Resolution mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Damit bestand ausreichend Zeit, sich mit den Inhalten beider Unterlagen zu befassen, auch wenn der Kollege Möller kritisiert hat, dass es keine Vorlage der Verwaltung gegeben hat und man die Inhalte vorher im Ausschuss hätte beraten müssen.
Tatsächlich ist das aber genau das geschehen und auch aktenkundig im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 22. März dokumentiert. Herr Möller war dabei.
Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der darauf hinauslief, die bereits vor 5 Jahren abgegebene Stellungnahme erneut unverändert abzugeben.
Das wurde vom Ausschuss als nicht ausreichend angesehen. Ich hatte in der Sitzung angekündigt, dass die AG-Lärmschutz einen eigenen Antrag für die Ratsversammlung einbringen wird. Der lag dem Ältestenrat und der Verwaltung zeitgerecht vor. Der Entwurf wurde ebenso fristgerecht im Bürger- und Ratsinformationssystem veröffentlicht. Warum Herr Möller keine eigenen Antrag erstellt hat, weiß ich nicht. Die Möglichkeit hätte er gehabt. Er hat sie nicht genutzt. Seine Kritik läuft ins Leere. 

Presseschau zum Lärmschutz

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt am 24. März:

„Die einen wollen, dass nach über 30 Jahren endlich Lärmschutzmaßnahmen kommen. Die anderen wollen einen Rückbau der vierspurigen Ortsumgehung.“
Das klingt, als gäbe es nahezu gleich große Gruppen von Befürworter*innen oder Gegner*innen. Das ist nach meiner Beobachtung unzutreffend. So ergriff eine ältere, mir nicht bekannte Dame neben mir das Wort und forderte Tempo 30, zumindest als Versuch. Ich wurde mehrfach von Plöner Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, stets mit dem gleichen Tenor: „Lieber Tempo 30 als diese Wände.“
Ich persönlich kenne nur drei Plöner*innen, die sich für Lärmschutzwände aussprechen.

Im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes gab es eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Ideenwerkstatt Themen auf ein großes Stück Papier bringen, die für sie von Bedeutung sind. Nachdem alle Themen aufgeschrieben waren, konnten zwei Kreuze bei den Themen gemacht werden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für besonders wichtig hielten.
Die Aussage „Keine Lärmschutzwände im Stadtbereich/Stadtgebiet“ bekam 10 Kreuze.
Die Aussage „Naturnahe, attraktive Lärmschutzwände“ bekam ein Kreuz.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

Die Aussage und das Kreuz kamen von meinem Kollegen Rose (SPD), bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Bis dahin hatte ich mich als Mitglied eben dieses Ausschusses zurückgehalten. Der Ideenworkshop war für Bürgerinnen und Bürger, nicht für Mandatsträger. Wir haben in dem Ausschuss eine viel einflußreichere Position. Nachdem ich gesehen hatte, dass der Kollege Rose sein Kreuz bei seiner eigenen Aussage gemacht hat, habe ich ein Kreuz bei der gegenteiligen Aussage gemacht.
Bereinigt man das Ergebnis um diese beiden Kreuze, gibt es eine ganz eindeutig ablehnendes Ergebnis. Mir ist natürlich bewußt, das dieses Ergebnis in keiner Weise repräsentativ ist.


Die Kieler Nachrichten vom 24. März

Hier wird der Kollege Möller (SPD) an hervorgehobener Position mit seiner Aussage zitiert: „Die Arbeitsgemeinschaft war nicht in der Lage, das Verfahren in unserem Sinne zu beeinflussen.“
Mehr oder weniger direkt wirft er der AG Versagen vor.
Den Vorwurf habe ich in der Sitzung nicht unbeantwortet gelassen.
Herr Möller hat zwar recht wenn er sagt, dass die Arbeitsgemeinschaft wenig bewirkt hat.
Die Erfolgsbilanz der AG Lärmschutz ist bis jetzt tatsächlich unbefriedigend.
Ein Gesprächstermin im Ministerium hat keinen Erfolg gebracht. Das Planfeststellungsverfahren lief weiter, ohne dass die Stadt Plön in irgend einer Weise eingebunden wurde. Die Kernaussage des Treffens lief daraus hinaus: “Wenn sie etwas anderes wollen, muss ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.”
Allerdings sollte Herr Möller nicht mit Steinen werfen, wenn er im Glashaus sitzt. Er selber war 20 Jahre Vorsitzender des „Bauausschusses“.
Seine Erfolgsbilanz in Sachen Lärmschutz: Schlechter als die der AG-Lärmschutz.

Lärmschutzwände oder doch nicht?

Vor gut 50 Jahren wurde die Umgehungsstraße geplant, die Plön heute in zwei Teile zerschneidet, jedenfalls für Fußgänger*innen und Radfahrende, aber auch für den innerörtlichen Autoverkehr.
Der Ausbau erfolgte damals als Umgehungsstraße, obwohl es sich tatsächlich um eine Durchgangsstraße handelt. Umgehungsstraßen werden großzügiger ausgelegt. Sie erlauben höhere Geschwindigkeiten als Durchgangsstraßen. Seinerzeit galt das Leitbild der „Autogerechten Stadt“, das heute lange überholt ist. Zu der Planung gehörten auch Lärmschutzwände, die heute, ein halbes Jahrhundert später, gebaut werden sollen.

Plön hat grundsätzlich ein Lärmproblem, nicht nur im Bereich der „Umgehungsstraße“, in dem B 76 und B 430 gemeinsam verlaufen. Besonders vom Lärm belastet sind auch die Hamburger Straße und die Rautenbergstraße. Dies ist auch im Lärmaktionsplan der Stadt Plön so festgestellt. Dieser Plan wurde (als 3. Fortschreibung) am 26. September 2018 in der Ratsversammlung beschlossen. Er trifft keine Aussagen zur Umgehungsstraße, beinhaltet aber Tempo 30 für die besonders vom Lärm betroffene Hamburger Straße und für Teile der Rautenbergstraße. In diesen Straßen besteht kein Anspruch auf die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die einzige effektive Maßnahme wäre die Einrichtung von Tempo 30 Zonen. So wurde es zumindest einstimmig ohne Enthaltung in der Ratsversammlung beschlossen.

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist durch EU-Recht vorgegeben. Das Land Schleswig Holstein ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinden Lärmaktionspläne erstellen. Unser Lärmaktionsplan liegt dem Land vor. Im Lärmaktionsplan wurde festgelegt, dass innerhalb von 5 Jahren überprüft werden soll, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind. Der Termin wäre in diesem Jahr gewesen. Aufgrund von Änderungen des EU-Rechtes hat das Land die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, das die Lärmaktionspläne bis zum 18.Juli 2024 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind.

Die Planungen für den Lärmschutz entlang der Umgehungsstraße wurden letztmalig im ersten Halbjahr 2018 beraten. Schon damals legte das Amt für Planfeststellung und Verkehr des Landes eine Planung vor, die die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Umgehungsstraße vorsah. Die Stadt hat dazu am 2. Mai 2018 in der Ratsversammlung einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, in der sie sich klar gegen die Errichtung von Lärmschutzwänden ausgesprochen hat. Ebenso klar war, dass die Stadt den Rückbau der Bundesstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Umgehungsstraße als bessere Lösung ansieht. Die Stellungnahme war in der Sache klar, aber im Ton zurückhaltend.
Die Stellungnahme des Kreises zu den Plänen des Landes war in der Sprache sehr viel deutlicher. Auch der Kreis lehnte die Maßnahme, so wie sie vom Land geplant war, eindeutig ab. 

Im Februar diesen Jahres wurden der Stadt die nahezu unveränderten Pläne als 1. Planänderung erneut vorgelegt. Die Stellungnahmen des Kreises und der Stadt Plön fanden darin keinerlei Berücksichtigung. Normalerweise ist es üblich, dass bei einer Planänderung die Einwendungen – in diesem Fall die Einwendungen von Stadt und Kreis – aufgeführt werden. Dazu erfolgt eine Abwägung. Vor- und Nachteile werden dabei erörtert. Dann wird schriftlich begründet, warum eine Einwendung berücksichtigt wurde oder warum nicht. All das ist in diesem Fall nicht passiert.
Die Entscheidungsfindung des Landes kann so nicht nachvollzogen werden. Damit stellt sich die Frage, ob die Unterlagen überhaupt prüffähig sind und den rechtlichen Ansprüchen entsprechen. Die verfügbaren Unterlagen machen den Eindruck, als seien sie mal eben schnell verschickt worden.

Man sagt mir ja oft nach, dass ich immer Verschwörungen wittern würde, wo keine sind. Ich bin bestimmt kein Verschwörungstheoretiker, aber ich kann schon beurteilen, ob der Zeitpunkt für einen Verwaltungsvorgang taktisch geschickt gewählt ist. Zufall oder nicht, dieser Zeitpunkt ist taktisch brilliant gewählt. Wir befinden uns in Plön gerade in einer Phase kurz nach der Wahl einer Bürgermeisterin und kurz vor der Kommunalwahl. Die Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme ist der 14. April, mitten in den Osterferien. Es kann zumindest der Anschein entstehen, dass die Stadt hier überrumpelt werden sollte. 

Es ist klar und nicht zu leugnen. Es wird zwei Streckenabschnitte geben, für die Lärmschutz nur über eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen ist. Dazwischen liegt ein kurzes Stück, dass mit Lärmschutzwänden fast autobahnartig ausgebaut werden soll. Die erste Planung ist dem Land bekannt, die zweite Planung macht das Land sogar selber. Tempolimit und Streckenausbau passen aber nicht zusammen. Ein Streckenausbau ist auch nicht mehr mit den Anforderungen der Zeit vereinbar.

Lärmschutz für die anliegenden Grundstücke ist gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich. Im Hinblick auf die Städtebauliche Entwicklung ist anzustreben, dass der Straße ihre Funktion als innerörtliche Verbindung für alle Verkehrsteilnehmenden, Autofahrende, Radfahrende sowie Fußgänger*innen wieder bekommt.
Mittlerweile liegt Plön auch in der Schwerpunktregion Tourismus. So ist es im Landesentwicklungsplan festgelegt. Der Tourismus ist der Hauptwirtschaftszeweig in unserer Region. Lärmschutzwände, die vom Landesamt für Planfeststellung geplant, laufen der Förderung des Tourismus entgegen.

Was wir brauchen, ist eine Lösung, die alle Aspekte so gut wie möglich miteinander vereinbart. Seinerzeit wurde eine Reduzierung der Breite der Fahrspuren als mögliche Lösung in Betracht gezogen. Damit wäre die Leistungsfähigkeit der Umgehungsstraße erhalten geblieben, aber die Autofahrenden hatten den Eindruck gewonnen, auf einer Durchgangsstraße zu fahren und nicht auf einer Umgehungsstraße. Breite Fahrspuren wie auf einer Umgehungsstraße verleiten zum Schnellfahren. Lärmschutzwände vermitteln den Eindruck, außerhalb eines Ortes zu fahren. Damit ist vorprogrammiert dass noch einmal schneller gefahren wird als heute schon. Das würde die Wirkung der Lärmschutzwände ganz oder teilweise aufheben.

Streitpunkt Kita-Standort

Die Stadt sucht nach einem geeigneten Standort für eine Kindertagesstätte. Die Kieler Nachrichten berichten in Ihrer heutigen Ausgabe über die Sitzung des Hauptausschusses der Schulverbandsversammlung. In der Sitzung ging es unter anderem darum, ob der Schulverband bereit ist, am Schiffsthal Flächen an die Stadt zu verkaufen, damit dort eine Kita gebaut werden kann.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, dann ist Bernd Möller (SPD) der größte Bremser für diese Lösung. Er wird in der Zeitung zitiert: „Und Bernd Möller erklärt, dass er im Hauptausschuss (Anm. des Schulverbandes) “die Interessen des Schulverbandes und der Kinder vertrete“, nicht die der Stadt. Dabei verkennt er völlig, dass er von der Ratsversammlung in den Schulverband entsandt wurde, um dort die Interessen der Stadt zu vertreten. Zu den Interessen der Stadt gehört es auch, den Eltern und ihren Kindern ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, und nicht nur, weil es dafür eine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Ich persönlich halte die Fläche des Schulverbandes hinter der Aula von allen möglichen Standorten für den besten. Der Uferschutzstreifen wird dort immer als Totschlagargument angeführt. Da ist nach meinem Kenntnisstand aber nicht korrekt. Hier können Befreiungen ausgesprochen werden, wenn es nachgewiesen wird, dass dort keine besonders geschützten Arten vorkommen. Der Bau von Kindergartenplätzen dürfte im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Damit liegt auch in dieser Hinsicht keine Hinderungsgründe vor, die einer Entlassung aus dem Umweltschutz entgegensteht.

Es geht hier auch nicht darum, dass die Interessen des Schulverbandes gegen die Interessen der Stadt ausgespielt werden, wie die Aussage von Herrn Möller suggeriert: „Das Problem, das die Stadt Plön hat, muss in der Stadt geklärt werden.“ Es geht darum, dass Stadt und Schulverband zu einer sinnvollen Lösung kommen, zum Wohle aller Schul- und Kindergartenkinder aus Stadt und Umland.

Letztendlich hat die Schulverbandsversammlung über den Verkauf der erforderlichen Flächen zu entscheiden. Sie setzt sich aus neun Mitgliedern der Stadt Plön und neun Mitgliedern aus den Umlandgemeinden zusammen.
Sollten die Mitglieder aus Plön mit einer Stimme sprechen, dann wäre es für alle anderen schwerer, eine abweichende Position zu beziehen. Im Prinzip wäre hier eine Mehrheit für eine sinnvolle Lösung denkbar, wenn alle Mitglieder aus Plön für den Verkauf der Flächen an die Stadt stimmen würden und sich zumindest ein Mitglied aus den Umlandgemeinden enthält.
Danach sieht es aber leider nicht aus. 

Ansonsten empfehle ich, auf der Schulverbandsversammlung am 4. April auf das Wahlverhalten der einzelnen Mitglieder zu achten.

Vom Plön-Turbo zurück auf Schneckentempo

Noch Anfang Februar versuchten CDU und SPD, allen voran Bernd Möller (SPD und ehemals Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt), einen Antrag durchzupeitschen (Anmerkung 1), um die Entlassung von geschützten Biotopen aus dem Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zu erreichen. Es geht darum, ob zwei oder sechs Stadtvillen im Baugebiet Düvelsbrook am Trammer See gebaut werden können. Ich habe dazu bereits am 14. Februar einen Beitrag veröffentlicht, der Herrn Möller auf die Palme getrieben hat. In dem Zusammenhang nannte er meinen Blog eine „Sozialkloake“, behauptete, dass die Jugend so sprechen würde, und zog sich einen Ordnungsruf zu. Hier noch mal der Link zum Stein des Anstoßes:
http://www.ingo-buth.de/2023/02/14/voller-einsatz-fuer-zwei-stadtvillen/

Ursprünglich war vorgesehen, über den Antrag auf Entlassung aus dem Biotopschutz am 09. Februar 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zu beschließen.
Für mich sieht es so aus: Die Befürworter des Bauvorhabens könnten befürchtet haben, dass es in diesem Ausschuss keine Mehrheit für eine Befreiung gibt.
Auf jeden Fall haben die Ratsherren Koll (CDU) und Möller (SPD) gehandelt. Sie sind nicht nur Ratsherren, sondern gleichzeitig auch Erster und Zweiter Stadtrat und damit Vertreter des Bürgermeisters. Der Bürgermeister war im Urlaub und als stellvertretende Leiter der Verwaltung haben sie nach gründlichem Studium der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass die Zuständigkeit nicht im GUT liegt, sondern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (STeP). Beide sind selber Mitglied in diesem Ausschuss. Ein Ergebnis gewissenhafter Verwaltungsarbeit. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Nach hinreichend emotioneller Diskussion während der Sitzung des STeP wurde dann entschieden, die Kommunalaufsicht anzurufen. Sie sollte um Rat gefragt werden, welcher Ausschuss tatsächlich zuständig ist. Als Antwort kam der Hinweis zurück, dass die Zuständigkeit nicht klar geregelt ist und in Erwägung gezogen werden solle, die Ratsversammlung entscheiden zu lassen.
Diese Empfehlung wurde aufgenommen. Die Entscheidung über den Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes wurde umgehend auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 28. Februar gesetzt. Allerdings zeichnete sich ab, dass die Ratsherren Möller und Wegener (CDU) nicht an der Ratsversammlung teilnehmen werden. Nach den sehr knappen Abstimmungsergebnissen im GUT und STeP war es nunmehr fraglich, ob CDU und SPD in der Ratsversammlung eine Mehrheit für den Antrag bekommen würden, den Biotopschutz aufzuheben.
Obwohl Anfang Februar noch mit massivem Nachdruck daran gearbeitet wurde, eben diesen Beschluss zu fassen, sah man plötzlich offene Fragen, die vor einem Beschluss noch geklärt werden müssten.
So wurde erst einmal vom Turbo in den Kriechgang zurückgeschaltet. Meine Vermutung, man will Zeit gewinnen.
Allerdings frage ich mich auch, warum man Anfang Februar – übrigens gegen die ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung – schon Knall auf Fall entscheiden wollte, wo die bis heute offenen Fragen doch auch damals schon hätten im Raum stehen können.

Anmerkung 1: Mir ist bewusst, dass dieser Begriff polemisch aufgefasst werden kann. Dennoch verwende ich ihn, weil er meinen Eindruck vom Vorgehen sehr treffend wiedergibt. Der Rest des Beitrages ist nicht polemisch, sondern einen leicht sarkastischen Unterton. Es fällt mir sehr schwer, in dieser Angelegenheit sachlich zu bleiben.

CDU vermasselt den Wahlkampfauftakt

Der Zug ist abgefahren. Die CDU hat ihren Wahlkampfauftakt vermasselt. Sie hatte bereits in der Ratsversammlung am 08. Februar 2023 den Antrag eingebracht, eine Resolution zur Bahnstrecke Kiel – Lübeck zu beschließen. Anlass waren die erheblichen Probleme nach der Übernahme des Bahnverkehrs durch den Verkehrsdienstleister ERIXX. Die Resolution war als Resolution der CDU Fraktion eingebracht. Damit hätte die CDU die anderen Fraktionen unter Zugzwang gesetzt, schließlich kann ja niemand etwas gegen die Verbesserung der Bedingungen im Bahnverkehr haben.
Das hat auch niemand, wie meine alten Blogbeiträge zeigen. Im Gegenteil. Nur damals wurden das Thema nicht zur parteipolitischen Profilierung genutzt, es ging um die Sache, alle haben gemeinsam an einem Strang gezogen. Am Ende wurde eine Entscheidung des Landes, die zu Lasten der Stadt Plön gegangen wäre, doch noch korrigiert. Plön hat den 30 Minuten Takt behalten.

http://www.ingo-buth.de/2014/02/07/ist-der-zug-abgefahren/

http://www.ingo-buth.de/2015/07/08/im-takt-bleiben-mit-bahn-und-bus/

Am 08. Februar 2023 wurde der Tagesordnungspunkt von der CDU zurückgezogen. Damals gab es zwar noch Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr, aber alles lief bereits in Richtung Normalbetrieb. Ich war davon ausgegangen, dass die CDU nunmehr gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen parteiübergreifenden Resolutionstext erarbeitet. Wäre es um die Sache gegangen, wäre das der richtige Weg gewesen.
So lag nun am 28. Februar 2023 erneut ein Resolutionstext vor, der wieder nur die CDU im Briefkopf getragen hat. Das werte ich als erneuten Versuch, die anderen Fraktionen im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes unter Zugzwang zu setzen. Das war ein geschickter taktischer Zug, aber auch allzu durchschaubar.
So wie ich es einschätze, hätten sich die anderen Fraktionen aber nicht unter Zugzwang setzen lassen. Es hätte für die CDU-Resolution keine Mehrheit gegeben. Die Ablehnung hätte man den Wählerinnen und Wählern durchaus erklären können, nicht nur wegen der Taktiererei, sondern auch sachlich.
Der Anlass für die Resolution waren die Störungen im Bahnverkehr Anfang des Jahres. Dieser Anlass ist mittlerweile entfallen. Der Bahnverkehr lief bereits Anfang Februar wieder fast nach Fahrplan.
Wenn man Mitte Februar erneut eine Resolution auf die Tagesordnung für die Ratsversammlung Anfang Mai setzen lässt ist die Frage erlaubt: warum? 
Mit der Zustimmung zu einer solchen Resolution macht man sich lächerlich und stellt seine Glaubwürdigkeit in Frage.
Zudem entwertet eine überflüssige Resolution das Instrument einer Resolution. Eine Resolution wird nur wahrgenommen und auch ernstgenommen, wenn sie ein seltenes und herausragendes Instrument eingesetzt wird. Benutzt man sie zu oft, stumpft sie ab. Sie ist ein Instrument, dass man so selten wie möglich einsetzen sollte. Wenn keine anderen Möglichkeiten mehr hat, ist sie das Mittel der Wahl, um seine berechtigte Interessen an höherer Stelle zum Ausdruck zu bringen. Eine parteiübergreifende Basis verleiht der Petition dann auch das erforderliche politische Gewicht und damit Aussicht auf Erfolg.
Statt den Tagesordnungspunkt einfach absetzen zu lassen nutzte Herr Jagusch, Fraktionsvorsitzender der CDU, dann doch die Gelegenheit, ans Rednerpult zu gehen und noch einmal zu erklären, wie wichtig ihm das Thema ist, er aber bittet, es von der Tagesordnung abzusetzen. Ein gelungenen Wahlkampfauftakt sieht anders aus.