Wie ist das mit dem Wahlverfahren?

Am Infostand, beim Verteilen meiner Flyer oder auch über das Internet wurde ich bereits mehrfach gefragt, wie das Wahlverfahren bei der Kommunalwahl ist und warum ich nicht auf dem Wahlzettel stehen würde. Offenbar gibt es offene Fragen. Daher versuche ich einmal, das Verfahren zur Kommunalwahl zu beschreiben.

Vorweg: Auch wenn die Freie Wählergemeinschaft Plön im eigentlichen Sinne keine Partei ist, wird sie nachfolgend bei der Verwendung des Begriffes Partei mit gemeint.

Am 14. Mai werden der Kreistag des Kreises Plön und die Ratsversammlung der Stadt Plön neu gewählt. 

In Plön gibt es fünf Wahlbezirke; deren Lage ganz kurz beschrieben:
1. Knivsberg bis Parnass
2. Innenstadt und Seestraße
3. Waldhöhe bis Wasserturm
4. Ölmühle
5. Stadtheide

Jede Partei kann in jedem Wahlbezirk 2 Kandidaten aufstellen. Jede Wählerin oder jeder Wähler hat zwei Stimmen. Man kann die Stimmen den Kandidaten bzw. den Kandidatinnen einer Partei geben, man kann seine Stimmen auch teilen. Es ist möglich, mit einer Stimme den Kandidaten der Partei X und mit der zweiten Stimme die Kandidatin der Partei Y zu wählen.
Was man nicht kann ist, zwei Kreuze bei ein und dem selben Kandidaten zu machen.
Das Wahlverfahren unterscheidet sich daher von dem Verfahren zur Bundestags- oder Landtagswahl, wo mit der Erststimme der Kandidat und mit der Zweitstimme die Partei gewählt wird.

Man kann auch nur die Kandidaten wählen, die in dem Wahlbezirk aufgestellt sind, in dem man selber wählen darf. Ich kandidiere im Wahlbezirk 1 und kann auch nur dort gewählt werden. Wenn jemand z.B. im Wahlbezirk 3 wohnt und mich wählen möchte, so muss er das Kreuz bei dem Kandidaten und der Kandidatinnen der FWG-Plön machen. Das gilt für die Kandidaten der anderen Parteien im Wahlbezirk 1 natürlich genau so, z.B. für Herrn Meltzer von der CDU oder Herrn Steinborn von den Grünen.
Eine Ausnahme ist „Die Partei“, die meines Wissens nur im Wahlbezirk 5 antritt.  Der Kandidat „Der Partei“, Herr von Baudessin, kann daher auch nur von den Plönerinnen und Plönern gewählt werden, die im Wahlbezirk 5 wohnen.

Die zwei Kandidierenden, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommen, ziehen direkt in die Ratsversammlung ein.
Bei der letzten Kommunalwahl waren das für den Wahlbezirk 1 und 5 je ein Kandidat der CDU der SPD. Die übrigen Direktmandate wurden von der CDU gewonnen.

Die übrigen Sitze in der Ratsversammlung werden dann mit den Kandidatinnen und Kandidaten von den Listen der Parteien aufgefüllt, bis das Verhältnis der Stimmen, die für eine Partei X abgegeben wurden, dem Verhältnis der Sitze dieser Partei X in der Ratsversammlung entspricht.

Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl im Jahr 2018:
CDU – 31,6 % – 8 Sitze, davon 8 Direktmandate
SPD – 25,59 % – 6 Sitze, davon 2 Direktmandate
Grüne – 19,64 % – 5 Sitze
FWG – 9,06 % – 2 Sitze
FDP – 8,36 % – 2 Sitze
Linke – 6,28 % – 2 Sitze


Der Kreis hat mehrere Wahlkreise, in denen jeweils ein Kandidat oder eine Kandidatin einer Partei antritt. Auf dem roten Wahlzettel darf man nur ein Kreuz machen.
Damit wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin, aber auch die Partei, für den der Kandidat oder die Kandidatin antritt.
Wer die meisten Stimmen in einem Wahlbezirk erhält, ist direkt in den Kreistag gewählt. Die weiteren Sitze im Kreistag werden dann auch nach dem Anteil der Stimmen verteilt, die eine Partei  im Kreis auf sich vereinigen konnte. 

Gewählt werden kann am Wahltag im Wahllokal oder auch per Briefwahl. Dabei besteht bereits die Möglichkeit, im Bürgerbüro in der Langen Straße seine Stimmen abzugeben. Dort ist eine Wahlkabine eingerichtet. Dazu braucht man seine Wahlbenachrichtigung oder seinen Personalausweis, am besten bringt man beides mit.
Ansonsten kann man seine Unterlagen für die Briefwahl auch schriftlich oder online unter www.plön.de anfordern. Die Zeit dafür ist jetzt aber knapp. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag beim Rathaus eingegangen sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert