Ortsentwicklungskonzept ohne „Autofreie Innenstadt“.

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurde das Ortsentwicklungskonzept beschlossen. Es beinhaltet ca. 20 Schlüsselprojekte. Diese Schlüsselprojekte sind ganz bewußt weit gefasst, um sich bei der Umsetzung der Maßnahmen alle Wege offen zu halten.
Die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes ist wichtig, weil für die Schüsselprojekte, die dort aufgeführt sind, auch Fördermittel beantragt werden können.

Das Konzept wurde mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Dem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. Dazu vielleicht ein kleiner Einstieg in die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes.
Das Planungsbüro wurde durch eine Lenkungsgruppe begleitet. Die Lenkungsgruppe setze sich im wesentlichen aus Mitgliedern der Fraktionen und Verwaltung zusammen. Die Zwischenergebnisse wurden im Laufe der Erstellung des Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bürger*innen im Rahmen einer Befragung (Online und auch „auf Papier“) sowie in einem öffentlichen Workshop beteiligt.
Der Entwurf wurde Mitte Juli verschickt.
Vom Grundsatz her liegt die Federführung für die Arbeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Einzelne Aspekte fallen aber auch in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse. Parkplatzfragen gehören in den Hauptausschuss, ebenso alle Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft sowie finanzielle Fragen und vor allen Dingen Personalfragen.
Hier wurde der Hauptausschuss jedoch nicht eingebunden.

Ich habe daher das Thema aus zwei Gründen auf die Tagesordnung des Hauptausschusses vom 29. August 2022 gesetzt:

1. Ein Umsetzungsmanagement birgt die Gefahr, dass hier eine weitere Stelle geschaffen werden soll, die sich mit dem Umsetzungsmanagement befasst. Ich bin jedoch der Auffassung, das dies zu den Querschnittsaufgaben der Kernverwaltung gehört, ebenso wie das Klimaanpassungsmanagement.
(Anmerkung: Diese Stelle, die vom Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen wurde, wurde auf meine Veranlassung hin im Hauptausschuss aus dem Stellenplan gestrichen.)

Ratsherr Weber, (Vorsitzender des GUT, Bündnis 90 / Die Grünen) hat im Hauptausschuss dann aber beantragt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen. Dafür fand er eine Mehrheit, insbesondere auch, weil die Begründung meines Antrags nicht ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde und der Kollege Schröder (Die Linke) sich nicht ausreichend informiert sah. Allerdings hatte ich alle Mitglieder des Hauptausschusses am 22. August meine Anträge per EMail übermittelt.
Auch der Verweis der Verwaltung, dass keine Vorlage erstellt wurde, sondern man das mündlich machen wollte, kann als Verweigerungshaltung interpretiert werden.

2. Das Thema „Autofreie Innenstadt“ ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebe in der Fußgängerzone von hoher Bedeutung. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Stadt im ländlichen Raum eine Versorgungsfunktion auch für das Umland hat. Da der Öffentliche Personennahverkehr nicht ausreicht, um unsere Kreisstadt verläßlich zu jeder Tageszeit und in akzeptabler Taklung zu erreichen, ist die Bereitstellung von Parkplätzen (auch gegen Gebühr, was ja die Einnahmesituation der Stadt verbessert) für Bewohner*innen des Umlandes wie auch für Tourist*innen erforderlich.
Ratsherr Wegener (CDU) ergänzte noch, dass in einer älter werdenden Bevölkerung (ungefähr die Hätte der Einwohner*innen in Plön sind älter als 50) die Mobilität der Senior*innen sichergestellt werden muß, um ihnen auch eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das schließt meiner Meinung nach den Einkaufsbummel durch die Innenstadt mit ein.
Das weitere Problem ist, dass der Ruhende Verkehr auch in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder eines/einer zukünftigen Bürgermeister*in fällt. Damit bestände zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass die „Autofreie Innenstadt“ im Alleingang durchgesetzt wird.
Zumindest ich will mir nicht noch einmal sagen lassen lassen: „Guck mal ins Konzept, was dort steht und ins Protokoll, was Ihr beschlossen habt.“

Am 07. September habe ich mich mir der Problematik bereits in meinem Blog auseinander gesetzt. http://www.ingo-buth.de/2022/09/07/keine-parkplaetze-aber-zusaetzliches-personal-das-ortsentwicklungskonzept-in-der-diskussion/

Dankenswerter Weise hat der Kollege Meltzer (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung) das Thema in der Sitzung am 14. September 2022 noch einmal auf die Tagesordnung genommen.
Dazu muss man folgendes bedenken: Foren, Arbeits- oder Lenkungsgruppen arbeiten den Ausschüssen nur zu.
Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen.
Von daher war es völlig richtig, den Tagesordnungspunkt nochmals im federführenden Ausschuss zu beraten. Hierbei wurden die oben genannten Argumente aufgeführt. Als Gegenargumente wurden von Frau Meyer (Bündnis 90/die Grünen, Mitglied der Lenkungsgruppe) vorgebracht, dass die Lenkungsgruppe gut gearbeitet hätte und sich für die Aufnahme des Begriffe entschieden hat. Niemand wolle die Innenstadt sofort autofrei machen, aber der Begriff sollte im Konzept stehen bleiben, damit man Fördermittel beantragen könne, um zur gegebenen Zeit Vorbereitungen treffen zu können.
Dem wurde entgegen gehalten, dass man das Konzept im Rahmen der Auswertung und Überprüfung in 5 bis 6 Jahren fortschreiben kann, wenn die die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrswende geschaffen wurde.
Der SteP hat dann entschieden, das Konzept ohne den Begriff „Autofrei“ zu genehmigen.

Erwartungsgemäß wurde das Thema von Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) dann in der Ratsversammlung am 21. September noch einmal thematisiert. Das ist für mich völlig in Ordnung. Die Ratsversammlung kann als oberstes Entscheidungsgremium Beschlüsse der Fachausschüsse abändern oder ablehnen. Sie beantragte, die ursprüngliche Fassung des Ortsentwicklungskonzeptes mit dem Begriff der „Autofreien Innenstadt“ zu beschließen.
Dem stand der Beschluss des SteP gegenüber, in dem  Konzept den Begriff der „Autofreie Innenstadt“ zu streichen. Dieser Beschluss lag der Ratsversammlung formal vor, auch wenn im Ratsinformationssystem noch die alte Version des Konzeptes eingestellt war.
Um in einem fairen Verfahren zu einem Ergebnis zu kommen, wurde erst über den Antrag von Ratsfrau Meyer abgestimmt, den Begriff „Autofreiheit“ wieder in das Ortsentwicklungskonzept aufzunehmen.
Dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dann wurde über das Ortsentwicklungskonzept – ohne den Begriff der „Autofreien Innenstadt“, so wie vom SteP zwei Tage vorher beschlossen – abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag wurde dann bei nur 2 Gegenstimmen angenommen.

Ob es zur Einstellung einer*e Umsetzungsmanager*in kommen wird, ist später zu entscheiden, etwa wenn der Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen des Haushalts für 2023 über den Stellenplan zu entscheiden hat. Daher habe ich das Thema nicht weiter angesprochen.

Ich persönlich halte es für unsinnig, für jede Aufgabe ein „Management“ einzusetzen. Das erweitert den Personalumfang über das erforderliche Maß hinaus, da der/die Manager*in dann lediglich im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches eingesetzt werden kann. Ich sehe die zusätzlichen Aufgaben wohl. Aus meiner Sicht sind Umsetzungsmanagement oder Klimaanpassungsmanagement Aufgaben, die in der Planung bei allen Maßnahmen querschnittlicht durch die Kernverwaltung zu betrachten sind. Wenn also neue Aufgaben dazu kommen, ist der Bereich Planung ggf. personell zu verstärken. 

Städtebauförderung und Seewiesen

Wer in die Kommunalpolitik geht, braucht einen langen Atem. Mit den Beschlüssen zur Städtebauförderung und zu Auflösung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich eines meiner Anliegen ein wichtiges Stück weiter und ein anderes zum Abschluss gebracht. 

Mein erstes Anliegen ist die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO). Die Ratsversammlung hat den Endbericht der „Vorbereitenden Untersuchungen“ und des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beschlossen. In dem Zusammenhang wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes für das Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beauftragt. Damit sind die nächsten Verfahrensschritte vorgezeichnet.

Ich freue mich vor allem, weil es mir vor 8 Jahren gelungen ist, die Aufnahme in die Städtebauförderungsprogramm anzustoßen.
http://www.ingo-buth.de/2016/04/30/chance-fuer-staedtebaufoerderung-gewahrt/
Der Ausgangspunkt war für mich die vorhergehende Umgestaltung der Lübecker Straße, bei der ebenfalls Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm verwendet wurden. Auch bei dem Projekt hatte ich einen kleinen Anteil daran, den Stein in’s Rollen zu bringen. Immer wenn ich mit meinem Rad durch die Lübecker Straße fahre freue ich mich, dass die Kolleg*innen und die Verwaltung sich des Themas angenommen haben. 

Zum anderen ging es um den Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, allgemein besser bekannt als Planungsverband Seewiesen. Ich habe mich seit Jahren gegen das Projekt engagiert. Es war der Grund, der mich in die Politik gebracht hat.
Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, den Planungsverband aufzulösen. Rathjensdorf wird voraussichtlich Mitte Oktober über das Thema abstimmen.
Ich hab mal in meinem Blog nachgesehen. Den ältesete Beitrag mit Bezug auf den Planungsverband hab ich in meinem Beitrag vom 02. Februar 2008 gefunden.
http://www.ingo-buth.de/2008/02/20/ratsherr-dietz-zuruckgetreten-verkauft-wird-trotzdem/
Ich bin mir aber sicher, dass ich mich bereits vorher mit dem Thema befasst habe. 

Meine letzte Sitzung als Ausschussvorsitzender

Die SPD Fraktion hat eine Umbesetzung des Hauptausschusses beschlossen. Dazu gibt es für die Ratsversammlung am Mittwoch einen Antrag, der aber noch nicht im Bürgerinformationssystem freigeschaltet ist. Der Hauptausschuss wird umbesetzt, ich werde ihn verlassen. Außerdem wird der Sitz im Verwaltungsrat der Stadtwerke neu besetzt. 
In der Sitzung des Hauptausschusses habe ich heute eine persönliche Erklärung das abgegeben:

“Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Sie sind nach der letzten Kommunalwahl dem Vorschlag der SPD Fraktion gefolgt und haben mich in der Ratsversammlung zum Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt.
Dies wird aller Voraussicht nach die letzte Sitzung des Hauptausschusses sein, die ich leite.
Ich habe diese Funktion nie angestrebt und sie übernommen, weil ich darum gebeten wurde.
Ich habe das aus Pflichtgefühl gemacht.
Meine Ausschussleitung versuchte ich so neutral auszuüben, wie es mir möglich war.
Sollte ich dabei jemandem auf die Füße getreten haben, dann im Eifer der politischen Auseinandersetzung. Sollte noch etwas offen sein, dann bitte ich um Entschuldigung.

Sie können mir glauben, dass ich mein politischen Engagement immer an dem ausgerichtet habe, was ich für das Beste für Plön hielt.  

Sie haben in der letzten Zeit sicher bemerkt, dass ich in Sachfragen nicht immer die Position meiner Fraktion teilen konnte.
Aus diesem Grund wird die SPD Fraktion in der nächsten Ratsversammlung vorschlagen, mich vom Amt des Vorsitzenden des Hauptausschusses zu entbinden, und das ist für mich nachvollziehbar.

Es ist ohnehin üblich, das die Fraktion, die den Zugriff auf den Hauptausschuss hat, den Vorsitz mit ihrer Fraktionsspitze besetzt.
Schon alleine deshalb möchte ich Sie bitten, dem Vorschlag der SPD-Fraktion in der Ratsversammlung zu folgen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und für Ihre Zusammenarbeit.

Mein designierter Nachfolger ist Herr Landschoff, für mich soll Frau Hansen in den Hauptausschuss nachrücken. Ich wünsche beiden viel Glück und Erfolg.”

Verfahren zur Auflösung des Planungsverbands Seewiesen läuft

Der Planunsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf – besser bekannt unter seinem vorherigen Namen „Seewiesen“ – hat den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan aus dem April 2013 in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 aufgehoben. Damit ist der die Voraussetzung für seine Fortführung entfallen.
Der Planungsverband kann sich aber nicht selber auflösen. Dafür müssen die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Juli 2006 aufheben. Zudem muß die Gebietsänderung rückgängig gemacht werden. Seinerzeit hatte die Gemeinde Rathjensdorf Flächen an die Stadt Plön übertragen, um auf den Seewiesen ein Neubaugebiet realisiert zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung stimmte der Vorlage zur Abwicklung des Verbandes einstimmig zu.
Da nicht nur Aspekte der Stadtentwicklung, sondern auch Vertragsfragen betroffen sind, wird der Vorgang am Montag auch in der Sitzung des Hauptausschusses auf der Tagesordnung stehen.
Die endgültige Entscheidung für Plön fällt am Mittwoch in der Ratsversammlung. 
Auch Rathjensdorf muss eine entsprechende Entscheidung herbeiführen, sofern das noch nicht erfolgt ist. 

Der SteP legt sich beim Standort für das Obdachlosenheim fest.

Bereits in der Einwohner*innensprechstunde wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung  (SteP) die Frage des Standortes für den Neubau des Obdachlosenheimes aufgeworfen. Der Ausschuss sollte über den Standort eines Neubaus „Am Rodomstor“ beschließen, nachdem der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) bereits die Notwendigkeit festgestellt hatte. Der Hauptausschuss (HA) hat – vorbehaltlich der Entscheidung des SteP – bereits die erforderlichen Mittel für den im Haushalt 2022 bereit gestellt.
Vorweg: Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Pflichtaufgabe, die von den Kommunen zu leisten ist. Das ist in der Beratung vielleicht nicht deutlich genug gemacht worden.

Ein Anwohner und eine Anwohnerin stellte die Eignung des Platzes in Frage. So wurde vorgerechnet, dass der Erwerb des Grundstückes mit 450.000,- € relativ teuer sei und der Neubau mit 1200 qm Wohnfläche bei einem Preis für 4000,- € pro qm bei 5 Mio liegen dürfte.
Es bestehen zudem Bedenken, dass das Verhalten der Obdachlosen zu einem ständigen Ärgernis werden könnte und den Betrieb des Kindergartens, der Stadtbücherei und des sozialen Dienstleistungszentrums beeinträchtigen könnte. Es wurde auch auf die häufigen Einsätze von Polizei und Feuerwehr am jetzigen Standort hingewiesen. 
Es wurde der Vorschlag gemacht, die Obdachlosen als Zwischenlösung in Containern unterzubringen und das Gebäude in der Gartenstraße durch den Neubau eines Obdachlosenheimes zu ersetzen. Darüber hinaus wurde auch der Vorschlag gemacht, das neue Obdachlosenheim im Bereich des Seehofes anzusiedeln.

Herr Wegener (CDU) verwies später in der Diskussion auf einen früheren Beschluss des Ausschusses, den Standort Gartenstraße weiter zu untersuchen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Herr Rose (SPD) ergänzte, dass der genannte Beschluss aber auch vorsieht, andere Standorte zu betrachten.
In der Diskussion wurde dann im Bezug auf den Standort Seehof ausgeführt, dass es nicht zulässig ist, Obdachlose an den Rand der Stadt und der Gesellschaft zu drängen, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte, dass der Flächennutzungsplan an der Stelle ausdrücklich nur eine touristische Nutzung zuließe. Die sei auch in Abstimmungsgesprächen von der Landesplanung und dem Kreis klargestellt worden.

Ich habe ausgeführt, dass sich nach dem von Herrn Wegener erwähnten Beschluss die Möglichkeit aufgetan hat, im Bereich Gartenstraße mehrere Grundstücke zusammenzufassen. Dort könnte Mietwohnungsbau betrieben werden, einschließlich des Baus von Sozialwohnungen. Schließlich sei allen Mitgliedern des Ausschusses bekannt, dass in den kommenden Jahren viele Wohnungen aus der Sozialbindung fallen werden. Ich habe betont, dass im Bereich Bahnhofstraße und Gänsemarktviertel zahlreiche Eigentumswohnungen entstehen werden. Es sei aber auch erforderlich, bezahlbare Mietwohnungen bereit zu stellen, um die Menschen versorgen zu können, die sich keine Eigentumswohnung leisten können. In der Gartenstraße bietet sich jetzt die Chance, 40 bis 60 Wohnungen zu bauen.
Bezüglich der erwähnten Baukosten erwähnte Herr Homeyer, der in Vertretung des Bürgermeisters für die Verwaltung das Wort ergriff, dass er die Zahlen so erst einmal nicht bestätigen könne und es sich um reine Vermutungen handelt. Zudem würden voraussichtlich Zuschüsse in Anspruch genommen werden können.
Frau Meyer griff bereits in der Einwohner*innenfragestunde den von mir erwähnten Begriff „Housing First“ auf und erläuterte, dass dieses Programm Zuschüsse für den Bau und eine Betreuung durch Sozialarbeit vorsieht.

Der Vorschlag der Verwaltung für den Standort „Am Rodomstor“ wurde mit 7 Ja- bei 3 Gegenstimmen angenommen.

Ich kann die Bedenken der Anwohner*innen durchaus verstehen. Auf der anderen Seite sehe ich aber auch die Notwendigkeit, Miet- und Sozialwohnungsbau zu ermöglichen. Daraus ergibt sich eine Abwägungsfrage. Mich hat die Standortdiskussion heute, anders als den Kollegen Wegener, nicht überrascht. Der Standort ist in der Vergangenheit schon in mehreren Sitzungen beraten worden und von daher waren mir auch die Argumente für und wider im wesentlichen bekannt. Das Für und Wider habe ich für mich schon länger abgewogen und es wurde nichts vorgebracht, was mich in meiner Meinung umgestimmt hat. Daher habe ich für den Standort gestimmt. 

Keine Parkplätze, aber zusätzliches Personal? Das Ortsentwicklungskonzept in der Diskussion

In der kommenden Ratsversammlung am 21. September soll das Ortsentwicklungskonzept (OEK) von der Ratsversammlung beschlossen werden.

Inhaltlich gibt es zwei Punkte, die ich für völlig falsch halte.
Erstens: Es sieht als mögliche Option eine autofreie Innenstadt oder zumindest eine Reduzierung der Parkplätze in der Innenstadt vor.
Zweitens: Es empfiehlt die Schaffung einer weiteren Stelle (70-100%) in der Verwaltung, die sich um die Umsetzung des OEK kümmern soll.

Zudem habe ich den Eindruck, dass das Planungsbüro das Konzept in großen Teilen kopiert hat, ohne es ausreichend zu überarbeiten. Wie sonst kann es sein, dass dort vom Dorfleben oder der Anbindung an die A 23 – das ist die Westküstenautobahn – geschrieben steht.
Gleichzeitig stellt sich damit die Frage, ob das Konzept von der Verwaltung wirklich sorgfältig genug geprüft wurde und warum die Fehler den Kolleg*innen in der Sitzung des SteP, in der es beschlossen wurde, nicht aufgefallen sind. Wen es interessiert, am Ende des Beitrages bringe ich weitere Beispiele.

Zum Thema Parkplätze
Eine Reduzierung von Parkplätzen in der Innenstadt lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt kategorisch ab. In dem Punkt bin ich mit meiner Fraktion nicht einer Meinung.
Ich bin vielmehr der Ansicht, und damit stehe ich nicht alleine, dass unsere Innenstadt mit ihrer Fußgängerzone relativ gut funktioniert, zumindest im Vergleich zu anderen Kommunen in der Umgebung. Das liegt aus meiner Sicht daran, dass sie zum Einen nicht zu groß und zum Anderen auch für Menschen aus dem Umland gut erreichbar ist. Plön ist für das Umland ein zentraler Ort (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums). Die Stadt hat auch eine Versorgungsfunktion für die Bewohner*innen im Umland, einschließlich Dienstleistungen und medizinischer Betreuung. Solange die Verkehrswende nicht wesentlich weiter vorangekommen ist, sind die Menschen aus den umliegenden Gemeinden auf die Nutzung des Autos angewiesen und damit auch auf Parkplätze. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass noch mehr Kaufkraft nach Schwentinental oder ins Internet abwandert.
Ganz ähnlich sieht es für den Fremdenverkehr aus. Besonders für Tagesgäste hat die Nutzung des Autos eine relativ hohe Bedeutung.
Parkplätze haben für Plön eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, und eben nicht nur im Bezug auf die Parkgebühren.

Zum Thema Personal
Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass der Personalkörper der Verwaltung so klein wie möglich, aber so groß wie nötig ist. Dabei betrachte ich auch die Aufgaben. Die Kernverwaltung ist unverzichtbar. Sie ist so auszustatten, dass sie die Pflichtaufgaben erfüllen kann. Daher habe ich mich beim Stellenplan 2022 auch dafür ausgesprochen, hier den Personalkörper anzupassen und zusätzliche Stellen zu schaffen.
Andere Aufgaben sind eher freiwillig. Hier ist aus meiner Sicht ein strenger Maßstab anzulegen, weil Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde mit 11.2 Mio Euro Schulden ist. Daher habe ich mich bereits dafür eingesetzt, die Stelle des Klimafolgenmanagements aus dem Stellenplan 2022 zu streichen. Hierfür fand ich eine Mehrheit, wenn auch nicht die Zustimmung meiner Fraktion.
Für die Einrichtung der Stelle eines „Kümmerers“, und so steht es im Konzept, sehe ich weder eine Notwendigkeit noch eine Verpflichtung. Das ist für mich, genau wie die Koordinierung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, eine Querschnittsaufgabe und von allen Angehörigen der Verwaltung bei ihren Überlegungen und Entscheidungen mit zu berücksichtigen.

Beide Punkte, eine mögliche Personalaufstockung und eine mögliche Reduzierung der Parkplätze fallen eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses. Daher habe ich das Thema „Ortsentwicklungskonzept, Beratung und Beschluss über Aspekte, die in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fallen“ als Tagesordnungspunkt 9 auf die Tagesordnung der Sitzung des letzten Hauptausschusses am 29. August gesetzt.

Dazu habe ich in meiner Email vom 16. August 22:59 eine „… zwischen Kämmerei und Wirtschaftsförderung abgestimmte Stellungnahme unter Berücksichtigung einer im Konzept bereits angedeuteten Stellenmehrung.“ von der Verwaltung erbeten. Diese Stellungnahme lag mir bis zum Sitzungstermin am 29. August 2022 nicht vor, sie war auch nicht im Ratsinformationssystem eingestellt.
Weiterhin habe ich am 22. August um 22:40 zwei Anträge zu dem Tagesordnungspunkt an die Verwaltung und meine Kolleg*innen übermittelt. Diese Anträge wurden ebenfalls nicht im Ratsinformationssystem eingestellt.

Von daher habe ich Verständnis für die Kolleg*innen, dass sie sich nicht ausreichend informiert fühlten und mehrheitlich dem Antrag von Herrn Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) folgten, der die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt hatte. Damit haben sie die Diskussion aber nur auf die nächste Ratsversammlung verschoben.

Das ist sehr bedauerlich. Da ist es fast nur ein Nebenaspekt, dass wir in der Ratsversammlung voraussichtlich ein Konzept zur Genehmigung vorgelegt bekommen, das zahlreiche inhaltliche Fehler hat.
Vielleicht ein wenig zur Vorgeschichte:
Am 13. Juli 09:51 wurde der Entwurf zum Endbericht des Ortsentwicklungskonzeptes an die Lenkungsgruppe geschickt. Damit verbunden war die Bitte um Rückmeldungen bis zum 07. August 2022.
Ich bin nicht Mitglied der Lenkungsgruppe.
Die Mail der Verwaltung wurde am 13. Juli um 10:12 – allerdings ohne den Anhang – von meinem Fraktionsvorsitzenden an mich weitergeleitet. Zu dem Zeitpunkt waren Ferien und ich befand mich auf einer Ruderwanderfahrt und im Anschluß habe ich bis zum 28. Juli eine Jugendgruppe nach England begleitet.
Drei Wochen in den Sommerferien halte ich für eine vernünftige Mitprüfung als zu knapp bemessen.
Am 08. August 13:19 bat ich die Verwaltung per Mail um Terminverlängerung.
Am 09. August um 15:00 wurde mit eine Terminverlängerung bis zum 12. August eingeräumt.
Am 11. August um 22:04 habe ich dann meine Mitprüfbemerkugnen an die Verwaltung geschickt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nicht klar, ob zumindest die von mir als Fehler erkannten Punkte im Entwurf berichtigt wurden. Die Aussage im Hauptausschuss lautete „Nein“.  Ein Kollege meinte, man könne dem Entwurf ja eine Korrekturliste beilegen und die dann mit beschließen. Ich denke, ein qualifiziertes Planungsbüro sollte in der Lage sein, 26 Prüfbemerkungen im Zeitraum vom 11. August bis zum 21. September auf die Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Korrekturen einzuarbeiten.

Beispielhaft möchte ich einige meiner Prüfbemerkungen aufführen:

Seite 9, letzter Absatz: „… Die Auftragsvergabe erfolgte im Dezember 2022, der Projektzeitraum wurde von Dezember bis September 2022 angesetzt. “
Anmerkung: Die Auftragsvergabe muss vor dem Dezember 2022 erfolgt sein.
Auch der Projektzeitraum ist nicht schlüssig.
Vorschlag: Prüfung und Korrektur.

Seite 23, erster Absatz:
Anmerkung
: Es werden die Autobahnanschlüsse an die A 21 und A 23 genannt,
Ein wesentlicher Anschluß ist aber auch der Anschluss an die A1, der in gut 20 Minuten erreicht werden kann.
Ggf. wäre hier auch noch der Anschluss an die A 210 (Kiel-Rendsburg zu erwähnen), die den Anschluß an die A7 in Richtung Norden sicherstellt.
Warum der Anschluß an die A 23 (Heide Hamburg) in diesem Absatz genannt wird, erschließt sich mir nicht.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur

Seite 26, erster Absatz: „… gibt es diverse Nahversorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie ein Gewerbegebiet an der B76 in Richtung Kiel.“
Anmerkung: Es müßte sich um das Gewerbegebiet an der B 430 in Richtung Lütjenburg handeln.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur.

 

Seite 27, Zweiter Absatz: „… Durch Umnutzung von bestehenden öffentlichen (und privaten) Flächen und Bestandsgebäuden sollte mittelfristig Wohnraum gewonnen werden.“
Anmerkung
: Die Aussage ist wenig konkret. Es muss nicht mittelfristig Wohnraum geschaffen werden, sondern kurzfristig. Zudem fehlt mir hier das Wort „Innenraumverdichtung“ und ggf. der Hinweis darauf, dass auch eine aktive Planung der Innenraumverdichtung zumindest als Option zu betrachten ist. Beispielsweise sind die Überlegungen der Zusammenfassung von Grundstücken im Bereich Gartenstraße zu nennen, bei deren Umsetzung 40 – 60 Wohneinheiten entstehen können.
Vorschlag: Überarbeitung. 

Seite 28, erste Spalte, soziale und behördliche Einrichtungen/Treffpunkte:
Anmerkung: Wenn ich das richtig sehe, dann ist das Soziale Dienstleistungszentrum und das Mehrgenerationenhaus ein und dasselbe.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur

Seite 28, zweite Spalte, Kinderbetreuung/Schulen:
Anmerkung: Es werden 3 Grundschulen aufgeführt. Als Grundschulen sind mir lediglich die Breitenau- und die Rodomstorschule bekannt.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur 

Seite 32, erster Absatz: „Es gibt eine Vielzahl privater Unterkünfte, wenige Hotels und 2 Campingplätze, …“
Anmerkung: Mit ist nur ein Campingplatz auf dem Plöner Stadtgebiet bekannt, Spitzenort. Der Campingplatz Ruhleben liegt m.E. auf dem Gebiet der Gemeinde Bösdorf.
Ergänzend halte ich es für erwähnenswert, den Wohnmobilstellplatz zu erwähnen, da er einen eigenen Standort hat, auch wenn er vom Inhaber des Campingplatzes Spitzenort betrieben wird. Die Jugendherberge als zweitgrößter Übernachtungsbetrieb verdient ebenfalls eine Erwähnung.
Vorschlag: Überarbeitung.

Seite 60, Ausgewählte Meinungen: „Ein Lärmschutz entlang der Bundesstraße“
Anmerkung: Dies ist eine ausgewählte Meinung eines Mitgliedes der Lenkungsgruppe.
10 Stimmen sprachen sich beim Beteiligungstermin eindeutig gegen Lärmschutzwände aus. Das sollte eher als Meinungsbild im Ortsentwicklungskonzept berücksichtigt werden. Bedeutsam wären Lärmschutzmaßnahmen entlang aller Bundesstraßen, die durch die Stadt führen.
Vorschlag: Überarbeitung.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

 

 

Neuauflage der Diskussion über die Einrichtung einer Stelle für das Klimaanpassungsmanagement ist vorprogrammiert.

Im August wurde der Stellenplan der Stadt Plön erst im Hauptausschuss und danach in der Ratsversammlung beraten und beschlossen. Kern eines veritablen politischen Streits war die Streichung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement.

Die Einführung eines Klimaanpassungsmanagementes wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen. Damit verbunden war die Einstellung eines/-er Klimaanpassungsmanagers/-erin. Die Stelle sollte für 2 Jahre mit 80% gefördert werden.

Der GUT hat damit einen Beschluss gefaßt, der Einfluß auf den Personalumfang der Stadtverwaltung hat. Er hat die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beschlossen.
Die Entscheidung über den Personalumfang der Verwaltung ist aber ganz eimutig eine Kernaufgabe des Hauptausschusses. Damit entsteht aus meiner Sicht das zwingende Notwendigkeit, den Hauptausschuss an der Entscheidung rechtzeitig zu beteiligen.
Das ist bis zum Anfang dieses Monats aber nicht erfolgt. Daher kam es am 8. August auf der Sitzung des Hauptausschusses zu einer lebhaften Diskussion um diese Stelle.
Dort habe ich die Position vertreten, dass Ergreifung der Maßnahmen für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine Querschnittaufgabe sind, die durch die Kernverwaltung mit ihren durchaus qualifizierten Mitarbeiter*innen zugerledigt werden kann und muss.

Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde mit einem Schuldenstand von gut 11 Millionen Euro. Die Personalkosten belaufen sich auf über 2 Millionen Euro pro Jahr. Um die Personalkosten im Griff zu behalten vertrete ich seit Jahren die Auffassung, dass der Personalumfang der Verwaltung so ausreichend wie nötig, aber so klein wie möglich gehalten werden muß.

In der Sitzung des Hauptausschusses Anfang August haben wir beschlossen, den Personalumfang in der Kernverwaltung anzuheben, um dem Aufgabenzuwachs gerecht zu werden. Diese Entscheidung trage ich in vollem Umfang mit.

Hingegen habe ich das Erfordernis hinterfragt, einen Stellenaufwuchs im Bereich Tourismus mitzutragen. Zweifel an dem Erfordernis, hier den Personalumfang zu erweitern, hatte nicht nur ich.

Vor allem aber habe ich das Erfordernis hinterfragt, eine Stelle für das Klimaanpassungsmanagement zu schaffen. Ich habe das bereits im GUT getan, der GUT hat aber mit Mehrheit anders entschieden. Das ist sein gutes Recht.
Daher habe ich die Frage der Stellenmehrung noch einmal im Hauptausschuss thematisiert. Der Hauptausschuss hat sich gegen den Aufwuchs des Personalumfangs durch die Stelle eines Kimaanpassungsmanagements ausgesprochen und die Stelle aus dem Stellenplan gestrichen.
Das ist sein gutes Recht als Ausschuss, weil es in seiner Zuständigkeit liegt und er eine Koordinierungsfunktion hat.

In der Ratsversammlung am 17. August wurde dann abschließend über den Haushalt und den Stellenplan beraten und entschieden. Dort wurde von meiner Fraktionsvorsitzenden der Antrag gestellt, die Stelle des Klimaanpassungsmanagements wieder in den Stellenplan aufzunehmen. Dieser Antrag kann in der Ratsversammlung gestellt werden und dagegen ist nichts einzuwenden. Der Antrag – in dieser Frage teile ich ausdrücklich nicht die Auffassung meiner Fraktion – wurde abgelehnt (mit 10 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen). Ich habe wegen einer Urlaubsreise nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Ganz offensichtlich wurde der Verfahrensablauf bereits im GUT in der vergangenen Woche thematisiert. Dazu kann ich nichts sagen, weil ich noch im Urlaub war und das Protokoll noch nicht vorliegt.
In der Sitzung des Hauptausschuss am Montag haben sich der Vorsitzende des GUT, Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) und die Umweltbeauftragte Frau Dahmke erneut kritisch geäußert.
Das ist in Ordnung, auch wenn vor zwei Wochen ein Beschluss in der Ratsversammlung gefasst wurde.
Weil ich mich durch beide Beiträge angesprochen fühlte, habe ich die Kritik erwidert, erspare es mir aber, den Verlauf der Diskussion jetzt wiederzugeben. Ich möchte nur noch einmal klarstellen, dass ich:
1. der festen Überzeugung bin, dass es einen natürlichen Klimawandel gibt
2. der festen Überzeugung bin, dass die derzeitige Entwicklung des Klimas maßgeblich durch die Menschheit beeinflußt ist, vor allem durch die Nutzung fossiler Brennstoffe.
In Folge dessen ist es unumgänglich, den CO2 Ausstoß zu reduzieren.

Der Hinweis, dass meine Argumentation an die Argumentation US-amerikanischer Republikaner erinnern würde, ist völliger Unfug. 
Ich stelle den Klimawandel nicht in Frage und sehe auch unsere kollektive und persönliche Verantwortung, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Das ist eine globale Frage.
Die Antwort liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen und auch der Stadt.

Ich entziehe mich der Verantwortung nicht. Für mich habe ich bereits vor 40 Jahren erste Konsequenzen gezogen. Seit der Zeit fahre ich – sofern es möglich ist – mit dem Fahrrad. Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren meiner Dienstzeit bei Dienstreisen im Inland bewußt auf Inlandflüge verzichtet und für weitere Strecken fast nur die Bahn genutzt, zum Teil auch für Auslandsdienstreisen. Seit drei Jahren beschränke ich mich auf einen Urlaubsflug pro Jahr und kompensiere den CO2 Ausstoß bei Athmosfair.
Im kommenden Monat rüste ich mein Haus mit einer Photovoltaik-Anlage aus, obwohl sich das bestenfalls (bei Anschaffung eines E-Autos und einer deutlichen Steigerung der Strompreise) in 14 bis 20 Jahren amortisiert. Aber ich tue das, weil ich es mir leisten kann, meinen CO2 Fußabdruck auf dieser Welt zu verringern. Vielleicht ist es nicht genug, aber ich bin lernfähig.

Die Stadt plant derzeit die Einrichtung eines Nahwärmenetzes. Auch das unterstütze ich grundsätzlich. Ich trage lediglich die Einrichtung eines Photovoltaik-Feldes auf den Trammer Seewiesen und die Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände des Klärwerkes nicht mit, weil ich das Landschaftsbild an dieser Stelle für ein höhenwertiges Gut halte. 
Darüber hinaus sehe ich es als Grundvoraussetzung an, dass die Anlage zur Nahwärmeversorgung im Kostenrahmen bleibt (10 Mio) und kostendeckend betrieben werden kann. Das ist bisher nicht sichergestellt.

Die Klimaerwärmung wird auch in Plön Folgen haben, das ist unbestritten. Die Folgen abzumildern ist wichtig. Bezogen auf Plön und unsere Handlungsmöglichkeiten ist das aber ein lokales Problem. 

Der Handlungsspielraum eines jeden Einzelnen ist groß. Der Handlungsspielraum der Stadt ist eher gering. Und bei der besagten Stelle geht es nur um Maßnahmen, die in der Stadt ergriffen werden können. Uns muß klar sein, dass der Anstieg des Meeresspiegels ein globales Problem ist, das Handlungsbedarf an unserer Schleswig Holsteinischen Westküste und im Elbebereich erzeugt. Möglicherweise gibt es auch Probleme im Kreis Plön, etwa in den niedrig gelegenen Gebieten an der Ostsee nördlich Schönbergs. Mit Sicherheit erzeugt der Anstieg des Meeresspiegels aber keinen Handlungsbedarf für die Stadt Plön.
Ich wiederhole meine feste Überzeugung, dass notwendige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel von der Verwaltung auch ohne zusätzliche Stelle bewältigt werden können und möchte das begründen.
 
Ich habe mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Platanen (und die Parkplätze) in der Lübecker Straße erhalten werden, weil mir die Bedeutung großer Bäume für das Stadtklima durchaus bewußt war. Es gab Pläne, sie im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zu fällen.
Für derartige Entscheidungen brauchen wir kein Klimaanpassungsmanagement, das weiß eigentlich jedes Kind.

Wir haben bereits im März 2019 beschlossen, Maßnahmen gegen eine zusätzliche Versiegelung des Bodens zu ergreifen oder dessen Versiegelung rückgängig zu machen.
Aus Klimaschutzgründen, aber ohne Klimaanpassungsmanagement.
Passiert ist nur nicht viel, aber das scheint ein Umsetzungsproblem zu sein. Dazu kommt, dass ich den Eindruck habe, dass im Beschlusscontrolling der Selbstverwaltung nicht mit dem nötigen Nachdruck auf die Umsetzung gedrungen wurde.

In der Ratsversammlung von Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen wird, dass man zufrieden sei, wenn die Stellen für das Klimaanpassungsmanagement im Jahr 2023 im den Stellenplan aufgenommen wird. Damit ist die gleiche Diskussion für das kommende Jahr bereits vorprogrammiert.

Die beispielsweise Begründung von Frau Meyer fand ich sehr dünn:

– Das Erfordernis, Energie zu sparen, hat nichts mit dem Management von Folgen des Klimawandels zu tun. Energiesparen ist im Bereich des Klimaschutzes angesiedelt und dafür haben wir bereits ein Management. Zudem sind die derzeit geplanten Maßnahmen zur Energieeinsparung nicht dem Klimawandel, sondern der Gasknappheit in Folge der Sanktionen im Rahmen des Ukrainekrieges geschuldet, aber das nur nebenbei.

– Die Verpflichtung für Kommunen, ab dem kommenden Jahr öffentliche Trinkbrunnen zu schaffen, wurde als zweites genannt. Ich denke, unsere Bauverwaltung oder die Stadtwerke sind in der Lage, Trinkbrunnen aufzustellen, auch ohne dass ihnen ein Klimaanpassungsmanagement zur Seite steht.

Im Hauptausschuss wurde dann von Frau Dahmke noch auf das Phänomen einer Windhose hingewiesen. Ja, das ist ein Wetterphänomen, was es schon immer gab und was im Rahmen des Klimawandels zukünftig häufiger auftreten wird. Aber was genau soll ein städtisches Klimaanpassungsmanagement dagegen tun? Das einzige, was mir einfiele, wäre, Hausbesitzer*innen darauf hinzuweisen, ihre Gebäude ausreichend zu versichern. Brauchen wir dafür zusätzliches Personal? Ich meine nein.

Auch der Hinweis, dass die Äpfel in ihrem Garten durch die Sonneneinstrahlung massiv geschädigt werden, ist sicher richtig. Ich habe daraufhin in meinem Garten nach den Äpfeln geguckt. Die Früchte meines Holsteiner Cox sind zwar klein, aber das waren sie schon immer. Es gibt auch wurmstichige Äpfel, weil ich keine Pflanzenschutzmittel einsetze. Schädigungen durch Sonneneinstrahlungen wie bei den von ihr vorgezeigten Äpfeln konnte ich bei meinen Äpfeln nicht erkennen.
Ich schätze die Arbeit von Frau Dahmke und stelle ihre Aussagen überhaupt nicht in Zweifel.
Die Frage, die ich mir stelle ist aber, was genau ist in diesem Zusammenhang die Aufgabe des städtischen Klimaanpassungsmanagements sein soll. Da bin ich überfragt.

Kurzum, ich halte es nicht für erforderlich, hier eine neue Stelle zu schaffen. Dabei lasse ich auch das Argument nicht gelten, dass diese Stelle gefördert wird und sie lediglich mit 8000,- bis 9000,- Euro zu Buche schlägt. Die Förderung der Stelle ist auf zwei Jahre befristet. Die Stelle ist aber nicht auf zwei Jahre begrenzt. Erfahrungsgemäß werden diese Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt, wobei dann jährliche Personalkosten von um und bei 50.000,- € folgen.

Für eine Fehlbedarfsgemeinde ist das nicht zu vertreten. An der Stelle möchte ich Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen dann auch entschieden widersprechen.
Das Klimafolgenmanagement ist keine Pflichtaufgabe der Stadt sondern ein „nice to have“, wenn man es sich leisten kann.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Verwaltung qualifiziert und in der Lage ist, die Aspekte der Klimaanpassung bei ihrer laufenden Arbeit mit zu berücksichtigen.

Besser heißt nicht gut; Rahmendaten zum Haushalt 2022 und zum Stellenplan

Gestern tagte der Hauptausschuss von 18:30 Uhr bis kurz nach 23 Uhr. 
Für mich als Vorsitzenden des Ausschuss ist das ein Marathon, das durchgehend ein hohes Maß an Konzentration erfordert. Daher werde ich auch nicht ausführlich berichten, sonder ein paar Zeilen weiter unten gleich nur meine Einführung zum Haushalt und zum Stellenplan in den Beitrag kopieren, so wie ich sie halten wollte, aber nicht gehalten habe. 

Der Haushalt ist wichtig, weil nur die finanziellen Mittel, die im Haushalt stehen, auch für die Umsetzung von Beschlüssen und Vorhaben verwendet werden können.
Etwas flapsig zusammengefaßt: “Ohne Moos nix los.”
Daher haben auch einige der Kolleg*innen sich nachdrücklich dafür eingesetzt, für ihre Vorhaben auch die erforderlichen Gelder in den Haushalt einzubringen. Ich neige nicht dazu, Diskussionen zu unterbinden, weil ich es für erforderlich halte, Themen zu erörtern statt sie nur abzunicken, weil Fußball läuft oder zu Hause andere Verpflichtungen auf eine*n warten. Dennoch ist es eine sehr lange Zeit. 
Die wichtigsten Tagesordnungspunkte waren der Stellenplan und der Produkthaushalt der Stadt.
Der Stellenplan ist Teil der Haushaltsberatung. Über ihn wird der Personalumfang der Verwaltung gesteuert.
Darüber hinaus haben wir den Produkthaushalt des Hauptausschusses und den Produkthaushalt der Stadt beraten. Das schließt die Produkthaushalte der beiden anderen Ausschüsse (Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sowie Stadtentwicklung und Planung) mit ein. Der Hauptausschuss hat die Zuständigkeit für den gesamten Haushalt der Stadt. 

Weil es wirklich spät ist, werde ich hier nicht im Detail berichten. Als Überblick vielleicht nur Kurs meine einführenden Worte  in die oben genannten Tagesordnungspunkte, so wie ich sie schriftlich vorbereitet hatte. Da mir meine Notizen zwischen die anderen Unterlagen gerutscht sind, habe ich den Vortrag frei gehalten. Das gesprochene Wort weicht daher vom nachfolgenden Text ab, auch wenn ich die Inhalte im wesentlichen erwähnt habe. 

Zum besseren Verständnis habe ich einige Anmerkungen in Klammern in den ursprünglichen Text eingearbeitet. 

Einleitung zu Stellenplan und Produkthaushalt

Der derzeitige Schuldenstand der Stadt beträgt 11,27 Mio €,
aufgeteilt in: 
8,27 Mio Euro langfristige Darlehen
3 Mio Kassenkredit

Das Eigenkapital wurde im Jahresabschluß 2020 mit
6,7 Mio Euro beziffert.

Der Ergebnisplan aus 2021, so wie er in der Vorlage dargestellt ist, ging für die Jahre 2022 bis 2024 von einem Fehlbedarf von ca 8,5 Mio aus.

Die Einnahmeverbesserungen für die Jahre 2022 bis 2024 reduzieren den Fehlbedarf über die genannten Jahre auf 2,27 Mio €.
Für 2025 wird auf Basis der jetzigen Informationen ein Überschuss von 134.200 € erwartet.

Das sieht besser aus als noch vor einem Jahr gedacht, ist aber nicht wirklich gut, den es gibt nicht kalkulierbare Ungewissheiten, insbesondere:
– Steigende Inflation
– Steigende Personalkosten
– Steigende Energiepreise,
die mit Sicherheit Auswirkungen auf die Haushaltsentwicklung haben werden.

Wenn wir über den Zeitraum 2022 bis 2024 reden, dann müssen wir auch das Quartierskonzept im Auge behalten.
Das Quartierskonzept wurde bislang in keiner Weise in ausreichendem Maße auf seine betriebswirtschaftlichen Aspekte untersucht. Die einzige verläßliche Zahl ist 875.000 €.  Diese 875.000 € müssten mit der Wärmeerzeugung erwirtschaftet werden, um kostendeckend zu arbeiten.
Und wir reden da nicht vom Umsatz, der bei grober Schätzung das 10 bis 20-fache dieser Summe betragen dürfte.

Der Bau der Anlagen für die Wärmegewinnung wird zwar mit 10. Mio gefördert, aber alles, was über diese Summe hinaus geht, wird die Stadt tragen müssen. Wir wissen aus der Zeitung auch, dass das Nahwärmenetz in Preetz ursprünglich mit 9,6 Mio € geplant wurde und jetzt bei ca. 16 Mio liegt.
Für mich ist eine Kostensteigerung für unser Projekt so sicher wie das Amen in der Kirche, die offene Frage ist nur, wie hoch sie sein wird.
Wenn die Anlage dauerhaft defizitär arbeitet, dann besteht kein Anlass, sich über den bescheidenen Überschuss zu freuen, der für 2025 prognostiziert wird.

Wenn wir gleich über den Stellenplan und den Produkthaushalt diskutieren, dann bitte ich, die genannten Rahmenbedingungen im Hinterkopf zu behalten.

Zum Stellenplan:
Die Verwaltung wird gleich detailliert dazu ausführen.
Die wesentlichen Kennziffern sind:
2021: 83,193 Stellen
2022: 106,362 Stellen
Stellenmehrung: 23,169 Stellen

(Anmerkung: Der Baubetriebshof wird aus steuerlichen Gründen mit fast 18 Stellen wieder von den Stadtwerken in die Verwaltung überführt)
Abzüglich der: 17,926 Stellen
für die Übernahme des Baubetriebshof 

(Um das Personal des Baubetriebshofes bereinigter)
Aufwuchs: 5,246 Stellen

Ich übergebe an die Verwaltung mit der Bitte, den Entwurf des Stellenplanes vorzustellen und das Erfordernis für den Stellenaufwachs zu begründen. 

Gestern: Haushaltsberatungen im SteP

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Schwerpunkt lag auf der Beratung des Haushaltsentwurfs.
Heute wird er Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten und Tourismus (GUT) über seinen Teilhaushalt beraten.
Am Montag tagt dann der Hauptausschuss, um über den Gesamthaushalt und damit auch über seinen Anteil zu beraten. Die Ausschüsse legen dann ihre Haushaltsentwürfe der Ratsversammlung zur Beratung und zum Beschluß vor. Der Hauptausschuss – zuständig für die Finanzen – wird der Ratsversammlung den Gesamthaushalt mit einer Beschussempfehlung vorlegen.
Die Ratsversammlung soll am 17. August über den Haushalt beraten und beschließen. Wirksam wird der Haushalt aber erst, wenn die Kommunalaufsicht ihn genehmigt hat. Erst dann kann Geld in Maßnahen fließen, für die es keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. 

Die Haushaltsberatung gestern verlief relativ ruhig. Richtige Knackpunkte gab es nicht, auch wenn einige Punkte zur Sprache kamen. Dabei ging es um die Planung einer KiTa am Appelwarder, die Renovierung der 5-Seen Allee und die Bieberhöhe.

Kita-Neubau
Es ist völlig unstrittig, dass vorhandene Kindergartenplätze gesichert und weitere geschaffen werden müssen. Lediglich die Standortfrage ist kontrovers. Die Verwaltung, und augenscheinlich der größte Teil der Selbstverwaltung, sieht als nächsten Standort den ehemaligen Spielplatz im Appelwarder (Im Bereich der früher so genannten Todeskurve). Das Grundstück gehört der Stadt. Für die Errichtung eines Kindergartens an der Stelle ist ein Bebauungsplan erforderlich, der auch im Haushaltsentwurf benannt wurde. Zur Vorbereitung des Bebauungsplanes wurden bereits Vorarbeiten geleistet. Es fanden auch schon Abstimmungsgespräche mit dem Kreis statt. Daher ist der Standort auch ausdrücklich im Haushaltsentwurf genannt. Der Ausschussvorsitzende Meltzer (CDU) hält den Platz allerdings für ungeeignet. Er verwies darauf, dass der GUT den Bedarf feststellen kann, dass aber der SteP aber über den Standort entscheidet. Dabei stellte er fest, dass der Standort der KiTa am Plauer Weg seinerzeit aufgrund der Entscheidung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten festgelegt wurde, und zwar in Verbindung mit einer fehlerhaften Information durch die Verwaltung. Der damalige Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wäre für die Auswahl des Standortes zuständig gewesen und hätte den Platz auf der Rasenfläche gegenüber der alten Hauptschule (jetzt Gemeinschaftsschule) bevorzugt, um ein teilweises Abholzen der ökologisch wertvollen Streuobstwiese zu vermeiden. Aufgrund knappen Zeit war eine Umplanung nicht mehr möglich. Dem Ausschussvorsitzenden wies darauf hin, dass der SteP sich noch nicht für einen Standort ausgesprochen hat und vertrat die Ansicht, dass die Nennung des Appelwarders im Haushaltsentwurf eine Vorfestlegung beinhaltet und er den Standort gegenüber der alten Hauptschule für besser hält. Diese Fläche gehört allerdings dem Schulverband und auch hier wäre ein Bebauungsplan erforderlich. (Ich persönlich vermute, dass es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt und er lediglich geändert werden müßte.)
Damit hat er nicht ganz unrecht, aber ich wies darauf hin, dass der Ausschuss und sein Vorgängerausschuss sich bereits mehrfach für die Fläche am Appelwarder ausgesprochen hätte und dass in einer der nächsten Sitzungen des SteP ein entsprechender Beschluss beraten und beschlossen werden sollte, um Klarheit zu schaffen.
Die Mehrheit der Ausschußmitglieder stimmte für die bestehende Passage im Haushaltsentwurf. Meine Meinung dazu: Die KiTa Plätze am Appelwarder werden nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, weil lediglich zwei bereits bestehende KiTa’s dorthin umgesiedelt sollen.
Daher sollte man darüber nachdenken, mit dem Schulverband in Verhandlungen zu treten, um auch auf dem Gelände gegenüber der ehemaligen Hauptschule ein weiteres KiTa-Gebäude zu errichten.

Auch der B-Plan 65-Düvelsbrook-2 sorgte zum wiederholten Male für Diskussionsstoff. Der Kollege Möller (SPD) betonte, dass der Bebauungsplan Düvelsbrook-2 nicht ausdrücklich im Haushaltsentwurf genannt wurde. Er setzt sich seit einiger Zeit sehr nachdrücklich dafür ein, diesen vor vier Jahren beschlossenen Bebauungsplan endlich fertig zu stellen. Bisher gab es lediglich ein Gutachten, dass aber u.a. vom NABU für unzureichend gehalten wurde. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung haben sich dieser Einschätzung angeschlossen. Seither ist nichts passiert. Die Stadt hat die Planung für das Gebiet Düvelsbrook-2 nicht aktiv vorangetrieben. Der Ausschuss hat es in seiner Prioritätenliste sehr niedrig eingeordnet.
Der Kollege Möller betonte, dass hier etwas geschehen müßte. Der Ausschuss sieht vor, die Prioritätenliste in einer der nächsten Sitzungen erneut zu erörtern und zu aktualisieren.
Meine Meinung dazu: Offenbar besteht von Seiten des Investors und des Grundstückseigentümers kein Handlungsdruck. Bislang ist – bis auf Herr Möller – niemand auf die Stadt zugekommen, um hier den Verfahrensgang zu beschleunigen. Mein Eindruck ist ohnehin, dass im benachbarten Neubaugebiet Düvelbrook-1 der Umweltschutz von einigen nicht so ganz ernst genommen wird. Der Bebauungsplan Düvelsbrook-1 beinhaltet ganz klare Regeln, mit denen Ausgleichsflächen innerhalb des Baugebietes geschaffen werden sollten. Diese Ausgleichsflächen sind nach meiner Beobachtung nie geschaffen oder bereits wieder beseitigt worden. Daher sehe ich das Baugebiet Düvelsbrook-2 durchaus kritisch. Hier gilt es, den Bebauungsplan so aufzustellen, dass erstens kein Nutzungsdruck auf das Seeufer entstehen kann und zweitens Ausgleichsmaßnahmen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern deren Umsetzung auch kontrolliert und umgesetzt wird.
Ich würde die Bearbeitung des Bebauungsplanes Düvelsbrook-2 daher auch in der Prioritätenliste nicht höher einstufen.

Die 5-Seen Allee verbindet den Ortsteil Stadtheide mit Bösdorf. Ihre Straßendecke befindet sich in einem schlechten Zustand. Seit einigen Jahren bringt die Verwaltung immer wieder die Instandsetzung der Straße in die Haushaltsentwürfe ein. Seit einigen Jahren streicht der Ausschuss den Haushaltsansatz. So auch in diesem Jahr für den Haushalt des Jahres 2022.
Der Ansatz lag bei etwas 240.000,- €, wobei der Kreis 40.000,- € zugeschossen hätte.
In diesem Jahr hat die CDU den Antrag auf Streichung eingebracht, der mit großer Mehrheit – ich kann mich nicht ganz genau erinnern, ob es einstimmig war – angenommen wurde.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) merkte in der Diskussion an, dass die Fahrradwege an der Straße nicht mehr den heutigen Ausbaustandards entsprechen. Von ihr kam die Anregung, die Straße so auszubauen, dass sie als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann, wenn sie denn überhaupt ausgebaut wird.
Meine Meinung dazu: Die Straße lag bis zur Auflösung der Pionierkaserne 1994 im militärischen Sicherheitsbereich und konnte von der Plöner Bevölkerung nicht genutzt werden. Sie ist heute zwar eine Abkürzung zwischen Plön und Bösdorf, aber es kann Autofahrer*innen durchaus zugemutet werden, über die Bundesstraße und die Straße nach Malente zu fahren. Eine Instandsetzung der Straße ist nicht zwingend erforderlich. Eine Schließung der Straße für den Verkehr von Autos und Motorrädern wäre vielmehr wünschenswert, weil die Strecke durch den ökologisch wertvollen Stiftungswald führt und bereits heute bei gutem Wetter überwiegend von motorisierten Ausflüglern genutzt wird. Der Verkehrslärm beeinträchtigt den Wert dieses Naherholungsgebietes erheblich und vermutlich sind auch die ökologischen Belastungen durch den motorisierten Verkehr nicht unerheblich. Für Fußgänger*innen und Radfahrende wiederum sollte der Weg offen gehalten werden. 

Für die Bieberhöhe soll eine „Genese“ erstellt werden, in der – gefördert durch den Denkmalschutz – die Baugeschichte aufgearbeitet werden soll. Dafür sind ca. 5000,- € angesetzt, an denen der Denkmalschutz sich zur Hälfte beteiligen würde. Die Summe würde im Haushalt untergehen, aber es sind Folgekosten zu befürchten.
Über die Bieberhöhe wurde bereits vor Jahren beraten. Dabei ging es darum, dass von der „Initiative Bieberhöhe“ gefordert wurde, den Weg von der Prinzenstraße zur Bieberhöhe wieder begehbar zu machen. Er war vorher gesperrt worden, weil er nicht mehr sicher begangen werden konnte. Die „Initiative Bieberhöhe“ machte dann von sich reden, als sie schon mal selbst auch auf fremden Grundstücken ungefragt Hand anlegte.
Eine damalige Kostenschätzung lag, wenn ich mich richtig erinnere, bei 60.000,- €. Das wird heute eher mehr sein. Das war in einer Zeit, als man den Sportvereinen die Zuschüsse für die Jugendarbeit zusammen gestrichen hatte, nicht zu vertreten.
Meinem Antrag, den Posten aus dem Haushaltsentwurf zu streichen, wollte aber keine*r der Kolleg*innen folgen.
Meine Meinung dazu: Die Ausgabe ist  unnötig, zumal es bereits eine Art „Genese“ gibt. http://www.bieberhoehe.de/Geschichtliches

Ich halte es für überflüssig, hier Geld auszugeben, weil abzusehen ist, das daraus Folgekosten im hohen fünfstelligen Bereich erwachsen, die mit Geld zu bezahlen sind, das die Stadt nicht hat.
Die Pflege des Ehrenmales und den Erhalt des „Kreuzes des Ostens“ läßt sich weiterhin auch ohne „Genese“ bewerkstelligen.

Der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf leitet seine Auflösung ein.

Gestern, am Mittwoch, dem 29, Juni 2022, tagte der „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“, besser bekannt als „Planungsverband Seewiesen“.
Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 aufzuheben. Darüber hinaus soll die Verwaltung die weiteren Schritte zur Aufhebung des Planungsverbandes in die Wege leiten.

Der Planungsverband kann sich allerdings nicht selber auflösen.
Die Ratsversammlung in Plön und die Gemeindevertretung von Rathjensdorf müssen die Auflösung sowie einen Auflösungsvertrag beschließen.
Darüber hinaus muss der Gebietsänderungsvertrag zwischen Plön und Rathjensdorf rückabgewickelt werden.
Die Kommunalaufsicht des Kreises und das Innenministerium sind am Verfahren zu beteiligen.

Erste Planungen zur Bebauung der Seewiesen gab es bereits 1995. Sie scheiterten. Das Scheitern führte seinerzeit zu Verwerfungen im Dorffrieden.
Gut 10 Jahre später wurden erneut Planungen aufgenommen, die aus verschiedensten Gründen nicht voran kamen. Daher wurden jetzt die notwendigen Schritte beschlossen, um dieses Projekt endgültig zu beenden.

Ich habe mich über 10 Jahre dafür eingesetzt, dass das typische Stadt- und Landschaftsbild an dieser Stelle erhalten bleibt.

Für den Tourismus – Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in unserer Region – ist deren Erhalt in Verbindung mit einer intakten Natur eine wesentliche Grundlage. 

Zudem ist der Spaziergang um den Trammer See für viele Plöner und Plönerinnen ein wichtiges Naherholhungsziel, im Bezug auf seine Bedeutung durchaus mit dem Weg um den Schöhsee vergleichbar. Das sollte man im Bezug auf die Lebensqualität vor Ort auf keinen Fall unterschätzen.

Ebenso wichtig war für mich, dass die Stadt bei der Umsetzung des Projektes nach meiner Einschätzung dauerhaft draufgezahlt hätte. Die Folgekostenberechnung hatte zwar eine ausgeglichene Bilanz aufgezeigt, aber das hat mich nicht überzeugt. Häufig zeigt sich, dass derartige Berechnungen oder Abschätzungen sich als zu optimistisch erweisen. Beispielhaft möchte ich die Kostenentwicklung nach dem Umbau des Plönbades nennen.

Darüber hinaus ist es ein Ziel der Raumplanung/Raumordnung, die Zersiedeln der Landschaft und die Versiegelung von Flächen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Daher gilt die Maxime: Innenraumverdichtung vor Ausweisung neuer Gebiete im Außenbereich. In dem Rahmen wurden Innenraumpotentialanalysen für Rathjensdorf und Plön erstellt. Die Analyse für Rathjensdorf wies damals lediglich 3 potentielle Bauplätze aus, was nachweislich nicht korrekt war und bei mir den Eindruck erweckte, dass der Inhalt des Dokumentes interessengeleitet war.
Die Analyse für Plön wies eigentlich ein ausreichendes Potential aus, lediglich für den Bereich „Einfamilienhäuser“ wurde zusätzlicher Bedarf erkannt, um eine ausgeglichene Bevölkerungsstruktur herbeizuführen. Für mich wenig überraschend deckte sich der Wert für den Bedarf mit der Anzahl der Grundstücke, die der Stadt Plön auf den Trammer Seewiesen zugerechnet wurden.
Hinzu kommt, dass die Realisierung von Wohneinheiten das seinerzeit ermittelte Potential für Plön wohl bereits überschritten hat. 

Wirtschaftliche Betrachtung dämpft Euphorie für das Quartierskonzept und die Massenalgenanlage

Auf der Sitzung des gestrigen Hauptausschusses ging es um die Massenalgenkulturanlage auf der  Kläranlage Plön (MAKKAP) in Verbindung mit der Nahwärmeversorgung des Quartiers Plön-West.
Der Beschluss, den Förderantrag für MAKKAP und Nahwärmeversorgung einzureichen wurde am 28. Februar 2022 getroffen. Gleichzeitig wurde beschlossen, ein externes Risikomanagement nach ISO 310000 einzurichten.
Heute wurde einstimmig beschlossen, Mittel für eine wirtschaftliche Risikobewertung in den Haushalt 2022 einzustellen. Die Risikobewertung ist die Voraussetzung die Einrichtung des Risikomanagements.

Die Risiken des Projektes wurden in Redebeiträgen mehrerer Redner, mich eingeschlossen, heute noch einmal aufgeführt, wobei vielfach Argumente vorgebracht wurden, die ich in der Vergangenheit bereits vorgebracht habe. 
– Das Vorhaben MAKKAP/Nahwärme ist zu 100 % auf Förderfähigkeit ausgelegt, nicht auf Wirtschaftlichkeit.
– Das Vorhaben soll 10 Millionen Euro kosten und wird zu 100 % gefördert.
– Das finanzielle Risiko für Mehrkosten trägt die Stadt zu 100 %.
Das Risiko von Mehrkosten ist offensichtlich. Öffentliche Projekte werden in der Regel teurer als veranschlagt. Zudem sind die Kosten für Baumaßnahmen seit der ersten Kostenschätzungen vor ca 1 1/2 Jahren deutlich gestiegen.
– Der Betrieb der Anlage wird pro Jahr über 800.000,- € kosten, die durch den Verkauf von Wärme erwirtschaftet werden müssen. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob das realisierbar ist.
– Die Kosten für den Bau des Nahwärmenetzes im Quartier sind noch nicht bekannt.
– Es ist auch völlig offen, wer das Nahwärmenetz im Quartier künftig betreibt.
– Es ist nicht bekannt,
erstens: wie viele Gebäude angeschlossen werden und wie groß der Bedarf an Wärme ist und
zweitens, über welchen Zeitraum sich die Gebäude anschließen werden.
Damit ist auch nicht abschätzbar, welchen Preis die Verbraucher*innen damit zu zahlen haben und wie hoch die Anschlußquote sein wird.
– Nahwärmenetze sind sinnvoll, wenn es sich um Neubaugebiete mit energetisch hochwertigen Gebäuden handelt, in denen eine Anschluß- und Nutzungspflicht besteht. Dann läßt sich die Erzeugung der Wärme und die Auslegung der Anlagen aufeinander abstimmen. Für Quartiere mit überwiegendem energetisch nicht saniertem Altbaubestand sieht das ganz anders aus.
– Die Anlage ist eine Versuchsanlage.
– Die kritische Stellungnahme der Wissenschaftlerin Frau Dr, Krambeck wurde nicht gehört obwohl sie die Einleitung von heruntergekühltem und mit Sauerstoff übersättigtem Abwasser in den Kleine Plöner See als überflüssig und potentiell gefährlich bezeichnet hat. Sie wurde zu der entscheidenden Sitzung der Ausschüsse GUT und SteP nicht eingeladen.

Der Bürgermeister stellt für die Verwaltung klar, dass es weitere Fragen geben wird, die durch die Verwaltung zu beantworten sind.
Er betonte, dass es sich auch nicht um eine Versuchsanlage handelt. Im Verwaltungsrat der Stadtwerke wurde am Beispiel der Stadt Lemgo gezeigt, dass es sich um eine funktionstüchtige Anlage handelt.
Ich erwiderte, dass im Verwaltungsrat eine Anlage vorgestellt wurde, die auf eingeführter Technik basiert. Die Massenalgenkulturanlage hätte zwar als kleiner Forschungsaufbau funktioniert, aber auch die geplante Großanlage, die es in der Form noch nirgends gibt, ist ein Forschungsprojekt.
Weiter erläuterte der Bürgermeister, dass die Firma OCF mit der Erstellung eines Sanierungsmanagements beauftragt sei. Dann sei auch eine Aussage zu erwarten, ob die Gesamtanlage wirtschaftlich zu betreiben sei.
Im Verlauf dieses wurde auch klar, dass die Fläche auf den Trammer Seewiesen, auf der die PV-Anlage errichtet werden soll, zwar im Eigentum der Stadt Plön ist, aber nach Auflösung des Planungsverbandes Seewiesen unter die Planungshoheit der Gemeinde Rathjensdorf fällt. Rathjensdorf hat wenig Interesse an den Plänen und soll nun mit einem Nahwärmeanschluss geködert werden.
Ganz nebenbei wurden dann auch die Überlegungen aus dem Verwaltungsrat öffentlich, auf dem Gelände des Klärwerkes eine Windkraftanlage zu errichten. Ich persönlich sehe darin ein Problem mit dem Landschaftsschutz und dem angrenzenden FFH Gebiet, andere sehen ein Problem mit dem Abstand zu Wohngebäuden oder dem Vogelschutz.

Zudem wurde ein weiteres Problem deutlich. Wir haben im Moment keinen genehmigten Haushalt für das Jahr 2022. Daher können die Mittel für die Risikobewertung im Moment auch nicht bereit gestellt werden. Der Haushalt 2022 wird gerade aufgestellt und kann möglicherweise erst im Herbst 2022 beschlossen und genehmigt werden. Bis dahin dürfen nur Ausgaben getätigt werden, für die es entweder eine gesetzliche oder eine vertragliche Verpflichtung gibt. Die Kosten für das Risikomanagement sind damit nicht abgedeckt. Das bedeutet aber auch, dass die Zeit sehr knapp wird. Es fiel das Wort sportlich, und das ist eine flapsige Umschreibung für kritisch.
Die Entscheidung für die Bewilligung der Förderung wird im Dezember erwartet. Dann wird innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung der Ratsversammlung über die Annahme der Förderung erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob bis dahin eine realistische und nachvollziehbare Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Projektes vorliegt. Einer der Fraktionsvorsitzenden hat betont, dass der ohne diese Berechnung nicht zustimmen wird. Die gesamte Baumaßnahme muss dann innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein.

Für mich wurde diese Situation schon zu einem früheren Zeitpunkt vorprogrammiert.
Der Beschluss, Zuschüsse für das Projekt zu beantragen, wurde bereits auf der Ratsversammlung am 28. April 2021 getroffen. Dieses Projekt ist Bestandteil des Integrierte Klimaschutzkonzept „Plön schlägt Klimawellen“, das über einen Zeitraum von 17 Monaten erstellt und ebenfalls am 28. April 2021 einstimmig und mit teilweise großer Euphorie von der Ratsversammlung beschlossen wurde.
Erst Anfang diesen Jahres wurde unsere Kämmerei enger in das Verfahren eingebunden. Seitdem wissen wir, dass der jährliche Betrieb voraussichtlich über 800.000,- € kosten wird.
In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses – also gut ein Jahr nach dem grundsätzlichen Beschuß über den Förderantrag – haben wir uns erstmals ausführlicher mit den wirtschaftlichen Aspekten des Vorhabens auseinander gesetzt. Das wäre nach meiner Auffassung bereits im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erforderlich gewesen. Ein Konzept, das Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht oder nur als untergeordneten Aspekt mit betrachtet, verdient den Zusatz „Integriert“ nicht.
Auch ich habe seinerzeit für das Klimaschutzkonzept gestimmt, aber bereits im Vorfeld auf finanzielle Risiken aufmerksam gemacht und mich darauf festgelegt, einzelne Maßnahmen nicht mitzutragen, etwa das PV-Feld auf den Trammer Seewiesen.
http://www.ingo-buth.de/2021/04/22/klimaschutzkonzept-gefahren-und-nebenwirkungen/
Erst im weiteren Verlauf des Verfahrens habe ich dann die ganze Komplexität des Projektes im Hinblick auf finanzielle und wirtschaftliche Aspekte erkannt.
http://www.ingo-buth.de/2022/02/15/finanzierung-des-risikomanagements-fuer-das-energetische-quartierskonzept-massenalgenkultur-anlage-nicht-gesichert/

Es ist immer relativ einfach, gut gemeinte Pläne zu erstellen und „zu verkaufen“. Das ist um so einfacher, wenn es sich um Pläne handelt, die in den Zeitgeist passen.
Problematisch ist deren Umsetzung, da man sich dann mit Themen wir Finanzierung und Wirtschaftlichkeit befassen muß. Diese Aufgabe ist in der Regel weniger kreativ und man verwendet auch weniger – meist zu wenig – Zeit darauf.
Die nächste Frage, die damit am Horizont auftaucht ist, wie die Bauphase organisiert wird. Relativ klar ist mir, dass die Stadt Plön die Bauherrin sein wird. Die Stadtwerke werden als Dienstleisterin eingebunden. Alles andere ist zumindest mir noch nicht wirklich klar.
Es ist spannend und vermutlich wird es noch spannender. 

Bürgerbeteiligung am Ortsentwicklungskonzept

Gestern, am 28. April fand um 18:00 Uhr in der Aula eine Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung an der Entwicklung des Ortsentwicklungskonzeptes statt.
Das Ortsentwicklungskonzept soll die Entwicklung der Stadt für die nächsten 8 bis 12 Jahre vorzeichnen. Es ist nicht verbindlich, sondern eher als Leitlinie zu verstehen. Allerdings ist ein Ortsentwicklungskonzept in vielen Fällen die Voraussetzung, um Fördermittel für Maßnahmen zu bekommen, die in dem Konzept beschrieben sind.

An der Veranstaltung nahmen knapp 50 Bürger*innen teil, davon ca. 10 aus Politik und Verwaltung. 

Ich hatte leider keine Zeit, einen vollwertigen Beitrag für den Blog zu schreiben, daher kopiere ich jetzt einfach die Notizen, die ich mir auf der Veranstaltung auf meinem Handy gemacht habe. Das ganze hat natürlich nicht dein Anspruch auf Vollständigkeit. Einige Anmerkungen, die ich nachträglich dazu habe, setze ich in Klammern.

Nach der Einführung wurden aus dem Publikum folgende Punkte genannt, die bei der weiteren Arbeit am Ortsentwicklungskonzept noch berücksichtigt werden sollten.

  • Fehlende Einbindung MUS
  • Fehlende Einbindung MPI
  • (Fehlende Einbindung Fielmann, nicht zu vergessen, ggf auch die beiden größten Tourismusanbieter (Campingplatz, Jugendherberge sowie die Kreisverwaltung als größten Arbeitgeber vor Ort)
  • Bahnhofsvorplatz
  • Stiefkind Ölmühle (Einkaufen, Abenteuerspielplatz)
  • Fischerfläche, öffentlicher Zugang
  • Miese Grünfläche
  • Jugendzentrum ist keins mehr
  • Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche, Grundversorgung mangelhaft

Weitere Kritikpunkte oder Anregungen waren:

  • kein Fleischer//kein Fischhändler
  • Verkehrssübungsplatz Rodomstorstraße zum Mini-Sportplatz umbauen
  • Radwege
  • Touristische Infrastruktur schlecht
  • Pflege der Wanderwege

(Danach wurden 6 Tische freigegeben, an denen sich die Anwesenden zu folgenden Themen äußern konnten:)

  • Wohnen
  • Stadtbild/Aufenthaltsqualität,
  • Kultur/Freizeit/Sport,
  • Tourismus,
  • Verkehrsinfrastruktur/Mobilität
  • Wirtschaft

(In der vorangehenden Diskussion und auf den Plakaten wurden folgende Punkte genannt:)

  • Weihnachtsmarkt auf der Reitbahn
  • Keine Floating Homes
  • Verbindung Strandweg/Innenstadt
  • Spannungsfeld Tourismus/Naturschutz
  • Fegetasche
  • Keine Lärmschutzwände
  • Fischereifläche frei halten
  • Kein gesunder Bettenmix, Seehof/Fegetasche (als gehobene Hotelbetriebe)
  • Jugendtreff, unorganisiert treffen
  • Fassadengestaltung, Baukultur
  • Saalbetrieb/Seminarhotel
  • Fischerei/Fleischerei in Supermärkten als Konkurrenz
  • Ausgewogenes Verhältnis FoWo, Zweitwohnsitze, Dauerwohnung für folgende Nachfragegruppen: Senioren, Familien, Junge Menschen
  • Nachverdichtung in der Gesamtstadt sinnvoll
  • Zentrale nachhaltige Energieversorgung
  • Sozialverträgliches Wohnen – Rodomstorstraße, Gartenstrasse, Rautenbergstrasse, Lütjenburger Strasse
  • Brunnen a(auf dem Markt) instandsetzen oder entfernen
  • kein Fleischer, kein Fischhändler (Anmerkung aus dem Publikum: Wir haben zwei Fleischer in den Supermärkten, nachträgliche Anmerkung von mir: Fischhändler auf dem Markt und bei EDEKA, mindestens 3 x die Woche)
  • Verkehrssübungsplatz zum Mini-Sportplatz
  • Zustand Radwege
  • Touristische Infrastruktur schlecht
  • Pflege der Wanderwege

Städtebauliches Desaster “Gänsemarktviertel”

Gestern Abend wurden im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom Investor H-Projekt Gänsemarkt GmbH neue Pläne für die Umsetzung des B-Planes 7c / Gebiet “Gerberhof und Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und Am Schwanensee“ vorgestellt.

Mein erster Eindruck: Entlang der Straße „Am Schwanensee“ wird ein absolut monotoner, überdimensionierter Gebäuderiegel entstehen. Die gestern vorgestellten Gebäudeentwürfe nutzen die „suboptimal“ formulierten Festsetzungen des Bebauungsplanes höchst geschickt aus. Das Ergebnis widerspricht eindeutig dem damaligen Planungsziel.

Wir hatten in den Jahren 2015/2016 lange um den Bebauungsplan für den Bereich Gänsemarkt gerungen. Es gab verschiedene Entwürfe, etwa die Neubebauung mit Stadtvillen, eine Riegelbebauung oder eine Blockrandbebauung. Letztendlich ging es darum, eine Nachverdichtung im Innenbereich zu erreichen und den altstädtischen Charakter unserer Innenstadt zu bewahren. Das sollte über eine kleinteilig gestaltete Neubebauung erreicht werden. Für das Gänsemarktviertel sah die Begründung zum Bebauungsplan folgendes vor:
… eine kleinteilige strukturierte und parzellierte Bebauung …, welche sich in die historisch gewachsene Struktur einfügt.“
„Auf der Ostseite der Straße „Am Schwanensee“ wird von der Stadt Plön das Ziel verfolgt den neuen Stadtgrundriss … weiterzuentwickeln. Hier soll eine zugleich harmonische und effektive Nachverdichtung entstehen, die von den besonderen Qualitäten des Bestandsgebietes entlang der „Rodomstorstraße“ und der „Lübecker Straße“ ausgeht.”

Für das Gebiet 3 / östlich Schwanensee ist eine gestaffelte ein- bis zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen.

Von all dem ist in den jetzigen Planungen nichts umgesetzt. „Am Schwanensee“ wird eine durchgehend zweigeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen. Die seinerzeit beabsichtigte Staffelung ist nicht einmal mehr im Ansatz erkennbar.

Die Ursache für die jetzige Fehlentwicklung ist ursächlich bei der Verwaltung der Stadt zu finden.
In der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weist der Kreis darauf hin, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Errichtung großer, geschlossener Baukörper zuläßt:
„1.2.2 Im Bereich der Straße Am Schwanensee wurden die Bauflächen neu gegliedert gegenüber dem letzten Entwurf. Dies wird begrüßt. Allerdings stellt auch diese Gliederung rechtlich nicht sicher, dass eine Bebauung eine “kleinteilig strukturierte und parzellierte Bebauung“ entsteht, die sich „in die historische Struktur einfügt“ (Punkt 3.2, Seite / Begründungstext (Stand 15.7.2015). Um dieses Ziel zu erreichen sind verbindliche Festsetzung zur Gebäudestellung und – gliederung gem. § 9 (1) 2 BauGB erforderlich. Ich weise hin auf die Möglichkeit, Hochbauentwürfe zu vereinbaren und städtebauvertraglich einvernehmlich festzulegen. In der vorliegenden Fassung erlaubt der Entwurf die Errichtung großer und geschlossener Baukörper, selbst die in der Planzeichnung angedeuteten Firstausrichtungen sind nicht als städtebauliche Festsetzung verbindlich festgesetzt, sondern lediglich als baugestalterische Festsetzung.“

In der Abwägung schreibt die Verwaltung der Stadt Plön:
„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise berücksichtigt. Zur Gewährleistung einer kleinteilig strukturierten und parzellierten Bebauung wird im Teil B (Text) unter Ziffer 2.1 Bauweise folgender Text ergänzt:
„Im Baugebiet 3 sind Fassaden mit einer Länge von mehr als 9 m durch mindestens 1,50 m tiefe Fassadenversprünge zu gliedern.““

Genau auf diese Passage beruft sich der Investor jetzt. Ich mache mir gerade selber schwere Vorwürfe, die fatale Tragweite der Abwägung damals nicht richtig beurteilt zu haben. Sonst hätte ich im Rückblick sicher entschiedener dagegen argumentiert. So wie es aussieht habe ich der Argumentation der Fachleute in der städtische Verwaltung zu sehr getraut. Im Nachhinein betrachtet hatten die Fachleute des Kreises recht.

Wenn jetzt jemand zu dem Schluß kommt, dass es wohl kaum eine Stadt in Deutschland gibt, die so fahrlässig mit ihrem städtebaulichen Erbe umgeht wie Plön, könnte das stimmen.

spannend. innovativ. voll daneben.

Im neuen Newsletter beschreibt er Klimaschutzmanager der Stadt die Massenalgenanlage auf dem Gebiet des Klärwerks Plön als spannendes und innovatives Projekt.
„Spannend“ und“ innovativ“ liest sich wie „stets bemüht“ in einem Arbeitszeugnis. Es klingt gut, aber in Wahrheit ist es das genaue Gegenteil.

Innovativ ist das Projekt Massenalgenanlage, weil es in dieser Form noch nirgends existiert. Warum? Das kann man sicher hinterfragen.
Fakt ist: Die Massenalgenanlage ist ein Forschungsprojekt, das zum Kernstück der Wärmeversorgung eines ganzen Quartiers gemacht werden soll.
Wenn es funktioniert, gut.
Wenn nicht, wird es spannend.

Spannend ist das 10 Millionen Projekt auch aus einem anderen Grunde.
Es ist auf eine 100 prozentige Förderung ausgelegt.
Wenn es teurer wird, trägt die Stadt das finanzielle Risiko zu 100 %.
Es ist nichts Neues, dass öffentliche Projekte nicht im Kostenrahmen bleiben. Das war bei der Einrichtung unseres eigenen Bürgerbüros so, es war bei der Gorch Fock so und die Elbphilharmonie sollte Anfangs gerade einmal 77 Millionen kosten, am Ende waren es über 800 Millionen Euro. Das ist gut das zehnfache des ursprünglichen Preises vom dem jede*r wusste, dass er nicht gehalten werden kann.
Es entsteht immer wieder der Eindruck, dass Projekte, die politisch gewollt sind, erst schön gerechnet werden, um die politische Zustimmung zu erhalten. Wenn der erste Spatenstich gemacht wurde, gibt es meist kein zurück mehr. Dann heißt es: koste es, was es wolle.
In unserem Falle einmal grob über den Daumen gerechnet: Wenn die Kosten – ganz vorsichtig gerechnet – nur um die Hälfte steigen, wird die Stadt mit 5 Millionen Euro für ein spannendes und innovatives Projekt einstehen müssen. Bei realistischer Einschätzung wird die Kostensteigerung höher sein. 
Ob die jährlichen Betriebskosten von 800.000,- Euro jemals erwirtschaftet werden können, ist im Moment völlig ungeklärt. Spannend, nicht wahr? Noch spannender wird es, weil noch gar keine Informationen darüber vorliegen, wer das Netz zur Verteilung der Wärme im Quartier baut und wie hoch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb sind.

Dagegen sind die Risiken der möglichen Kollateralschäden des Projektes fast schon bedeutungslos.
Die Frage, ob die Einleitung von heruntergekühltem, sauerstoffübersättigten Abwasser in die Tiefenzone des Kleinen Plöner Sees wirklich so unschädlich ist, wie von den Forschern behauptet wird, wage ich zu bezweifeln. Jeder Eingriff in die Natur hat Folgen, aber kritische Meinungen wurden ausgeblendet.
Zitat: “Wir wollen keine wissenschaftliche Diskussion in der Sitzung”. 
Die Bebauung der Seewiesen mit einer Photovoltaik-Anlage ist ein schwerer Eingriff in das typische Landschaftsbild unserer Heimat, der kaum wieder gut gemacht werden kann.
Der Ansatz, die erforderliche elektrische Energie über die Beteiligung an einem Photovoltaik-Projekt in der näheren Umgebung zu erzeugen, ist nicht innovativ genug und wurde verworfen, weil das nicht gefördert wird. 
Das ist ein zu spannendes Feld, Louise. 

Ratsversammlung beschließt den Beitritt zur Initiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten”

Am gestrigen Mittwoch hat die Ratsversammlung getagt. In der Sitzung wurde unsere – jetzt ehemalige – ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Torges, verabschiedet. Sie zog noch einmal ein Resümee ihrer langjährigen Tätigkeit. Die Verabschiedung übernahm der erste Stadtrat, Herr Koll. Er sprang für Herrn Bürgermeister Winter ein, der an Corona erkrankt ist. Die Ratsversammlung wünschte Frau Torges viel Glück in ihrer neuen Tätigkeit. Sie arbeitet bereits als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in unserer Nachbarstadt Preetz.
Preetz hat mehr Einwohner*innen als Plön und ist daher verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. 

Der Tagesordnungspunkt mit der wohl langfristigsten Bedeutung war ein gemeinsamer Antrag, den die Kolleg*innen Kyra Grieser (FDP), Stefanie Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg Schröder (Die Linke), Yorck Wegener (CDU), Dorit Dahmke (Umweltbeauftragte) und ich eingebracht haben. Hier geht es um den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.

Im Rahmen der AG-Lärmschutz hatten wir im kleinen Kreis bereits über das Thema gesprochen. Am 27. September 2017 hat die Stadt Plön den „Lärmaktionsplan der Stadt Plön zur zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie“ beschlossen. In dem Plan wurde aufgezeigt, dass vor allem die Bereiche der Bundesstraßen Hamburger Straße und Rautenbergstraße (zwei- und vierspuriger Teil) besonders von Lärm belastet sind. Für die nächsten fünf Jahre wurden 2017 unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen: „Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ und „Verstetigung des Verkehrs“.  Beide Maßnahmen haben zum Ziel, eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten. In den letzten 4 1/2 Jahren ist wehr oder weniger nichts passiert. Selbst der Versuch, für die Rautenbergstraße im Bereich der Grundschule Breitenaustraße und der Kita Seeblüte aus Sicherheitsgründen Tempo 30 einzuführen, scheiterte an der Verkehrsaufsicht des Kreises.

Ziel des Bündnisses ist es, die Entscheidung über die Regelung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf die Ebene der Städte und Gemeinden zu ziehen.
Der Bundestag hat bereits am 17. Januar 2020 und am 16. April 2021 Beschlüsse gefaßt, die in diese Richtung gehen.
Auch Herr Verkehrsminister Wissing (FDP) will es den Kommunen erleichtern, auf ihren Straßen Tempo 30 vorzuschreiben. “Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was für ihre Bewohner gut ist … „, auch wenn er von einem flächendeckenden Tempo 30 nicht überzeugt ist. Dahingehend hat er sich zumindest im Januar diesen Jahres geäußert.

Das betonte auch der Kollege Wegener, der unseren gemeinsamen Antrag in die Ratsversammlung einbrachte. Er betonte, dass es erst einmal nicht darum geht, morgen Tempo 30 Schilder auf den Hauptverkehrsstraßen zu verteilen. Vielmehr soll der Beitritt zu dem Bündnis dazu führen, dass dem Gesetzgeber verdeutlicht wird, dass die Kommunen erwarten, die Gesetzeslage den Bedürfnissen der Menschen anzupassen. Ziel muß, die Entscheidung über die Einführung von Tempo 30 auf die Kommunen zu verlagern. Dann werden wir vor Ort im Einzelfall entscheiden können, wo die Geschwindigkeit reduziert wird.

Er führte aus, dass es in Plön – anders als in größeren Städten, die ja häufig auch Universitätsstädte sind – weniger darum geht, die Geschwindigkeiten von Auto- und Fahrradverkehr einander anzupassen, um das Gefahrenpotential zu reduzieren, das sich aus größeren Geschwindigkeitsdifferenzen ergibt. Das wäre in Plön eher ein Nebeneffekt. Bei uns steht das Ziel im Vordergrund, den Lärmschutz zu verbessern. 

Die Ratsversammlung hat mit 16 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den Herrn Bürgermeister gebeten, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beizutreten.

Darüber hinaus hat die Ratsversammlung weitere Beschlüsse gefaßt. Als Vorsitzender des Hauptausschusses habe ich in die Tagesordnungspunkte 11 und 12 eingeführt.
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die Gemeindeordnung geändert, so dass Sitzungen auch online stattfinden können. Lediglich Wahlen waren davon ausgenommen. Nach einer weiteren Anpassung der Gemeindeordnung ist das jetzt auch möglich, Mit unserem Beschluss setzen wir das auch für Plön um.
Darüber hinaus ging es um die Neuberechnung der Benutzungsgebühren der Obdachlosenunterkünfte. Das war eher eine Formsache.
Beide Beschlüsse wurden ohne Aussprache einstimmig gefasst.

Der Kollege Meltzer brachte als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) die Änderung der Werbeanlagensatzung ein. Sie beinhaltet eine Verbesserung der Werbemöglichkeiten für Gewerbetreibende „in der zweiten Reihe“ (also zur Stadtgrabenstraße hin) und für Betriebe im ersten Stock. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung auf den Bereich des Bootshafens ausgedehnt.
Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

Der Kollege Weber hat als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stadtwerke – Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) eine Änderung der Satzung der Stadtwerke mit Bezug auf die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung eingebracht. Die Ratsversammlung muß Satzungsänderungen der Stadtwerke – AöR zu stimmen. Das hat sie dann auch getan.

Sowohl der Herr Bürgermeister wie auch weitere sieben Mitglieder der Ratsversammlung haben aufgrund er Corona-Lage nicht an der Sitzung teilgenommen. Es wurde wohl kurzfristig überlegt, die Sitzung online durchzuführen oder zu vertagen. Das hat man dann doch nicht getan, da auch der Wahlausschuss für die Direktwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu wählen war. Vorsitzender des Wahlausschusses ist Herr Westerwelle (Verwaltung), Beisitzer*innen sind: Herr Wegener (CDU), Herr Melzer (CDU), Herr Pfau (SPD), Frau Hansen (SPD), Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen, Frau Dr. Unbehauen (Bündnis 90/Die Grünen), Herr Messer (FDP) sowie Herr Schröder (Die Linke).

Die Sitzung verlief reibungslos und war nach 45 Minuten bereits beendet. Das ist in Anbetracht der Corona-Situation durchaus zu begrüßen. Die Mitglieder der Ratsversammlung haben auch durchgehend Masken getragen. Wie die Bürgervorsteherin sagte: „Passen sie auf sich auf.”