Lippenbekenntnis zum Natur- und Umweltschutz?

In der letzten Legislaturperiode lag ein An trag vor, einige der Biotope im Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aus dem Biotopschutz zu entlassen. Das wurde seinerzeit – wenn auch knapp – in der Ratsversammlung abgelehnt. Vorausgegangen war eine Ablehnung im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Danach hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung unter dem Ausschussvorsitzenden (CDU) das Verfahren an sich gezogen und einen anders lautenden Beschluss gefaßt. Letztendlich landete die Frage in der Ratsversammlung.
Nachdem die Verwaltung Anfang des Jahres vorgeschlagen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65/Düwelsbrook Süd wegen vorhersehbarer Erfolglosigkeit aufzuheben, wurde beschlossen, vor dem Aufhebungsbeschluss noch einmal mit dem Investor zu sprechen. Das ist erfolgt.
Danach wurde der entsprechende Beschuss in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gefasst, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz im geplanten B-Plangebiet aufzuheben.
Anschließend wurde das Thema in öffentlicher Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch behandelt. Die Ratsversammlung – sie fand als letzte Ratsversammlung des Jahres – wie bereits im Vorjahr in der MUS statt. Leider fand sich kaum Öffentlichkeit zu der Sitzung ein.

Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, SPD, FDP) einer Enthaltung (Die Linke) und 5 Nein-Stimmen (Bündnis 90/die Grünen, FWG) wurde dann beschlossen, den Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beim Kreis zu stellen.

Im Tagesordnungspunkt vorher wurde mit 13 Ja-Stimmen und nur einer Nein-Stimme das Marken und Leitbild beschlossen. Im Leitbild ist ausdrücklich festgehalten, dass die Stadt sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz einsetzt. Für mich passen beide Beschlüsse so nicht zusammen. Eine klare Haltung sieht anders aus. Das klare Bekenntnis zu Natur- und Umweltschutz scheint für einige nur ein Lippenbekenntnis zu sein.

Ich habe dazu den jetzt folgenden Redebeitrag gehalten:

Wir sollen heute beschließen, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aufzuheben.
Diesen Antrag hatten wir in der letzten Legislaturperiode schon einmal vorliegen und abgelehnt.

Ein Investor ist meist im Vorteil. Die Zeit spielt für ihn. Er braucht nur auf die nächste Kommunalwahl warten, eine Schamfrist vergehen lassen und dann mit dem alten Antrag noch einmal antreten

Ein Musterbeispiel dafür steht heute, gerade jetzt, hier auf der Tagesordnung

Dass der Investor das Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung in nicht-öffentlicher Sitzung sucht, ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, auch wenn ich bei einigen Einlassungen schon mit den Ohren geschlackert habe.

Die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung für die heutige Ratsversammlung wurde allerdings auch in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Aus objektiver Sicht sprach seinerzeit nichts dafür, das Thema selber öffentlich zu behandeln. Man ließ die Öffentlichkeit aber außen vor. 

Ob es sich dabei um einen Verfahrensfehler handelt, der durch die heutige Sitzung geheilt wird, kann ich im Moment noch nicht beurteilen. Darüber sollten wir aber heute nicht spekulieren. Das wird die Verwaltung im weiteren Verfahrensgang sicher prüfen. 

Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfohlen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65, Düwelsbrook Süd aufzuheben. Hier wird wieder einmal Zeit und Geld für ein Projekt verschwendet, das so nie kommen wird.

Mal abgesehen von den ganzen taktischen Winkelzügen geht es aber auch um eine Grundsatzfrage und um die politische oder sogar persönliche Glaubwürdigkeit. 

Bauen bzw. Bauen lassen heißt Verantwortung übernehmen.

Was jetzt gebaut wird, steht für die nächsten 50 bis 100 Jahre. 

Für Freiflächen und Biotope gilt umgekehrt: Was weg ist ist weg.

Aufgrund der dokumentierten schlechten Erfahrungen mit dem Baugebiet Düwelsbrook Nord sollten wir meiner Meinung nach die Finger von einem Baugebiet Düwelsbrook Süd lassen.

Der Brief des NABU bezüglich eine Begehung des Neubaugebietes Düvelsbrook Nord am 14. März 2023 , der am 21. November 2024 im Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie erörtert wurde, spricht Bände. Damals, 9 Monate nach der Begehung, lag immer noch kein Protokoll über die bei der Begehung festgestellten eklatanten Missstände vor.
Mittlerweile soll es vorhanden sein.
Die Missstände sind nicht zu leugnen, sie sind nicht nur stadtbekannt, sie sich mittlerweile auch aktenkundig. 

Die Investoren heute sind zum Teil die gleichen wie damals. 
Die Rahmenbedingungen sind die gleich wie damals.
Die Fehler von damals sind systemimmanent.
Die Rahmenbedingungen damals und heute sind fast identisch.
Was genau garantiert uns, dass zukünftig die Vorgaben und Auflagen in Sachen Naturschutz und Ausgleichsmaßnahmen eingehalten werden?
Der Hinweis, dass Stadt oder Kreis ja genauer kontrollieren könnten?
Das funktioniert doch nachgewiesenermaßen seit Jahren nicht. 

Aber es geht noch grundsätzlicher.

Wir haben gerade über den Marken- und Leitbildprozess beschossen.
Die Vorlage beinhaltet auch den Punkt:
Vision und Leitbild.

Im Leitbild steht nichts von einer weiteren Zersiedelung der Landschaft.
Im Leitbild steht auch nichts über Stadtvillen.
Dort steht; ich zitiere kurz: „Bezahlbarer Wohnraum“
Im Planungsgebiet Düvelsbrook Süd entsteht kein bezahlbarer Wohnraum. 

Selbst ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten zwei oder drei Stadtvillen entstehen.
Mit einer Befreiung wären es fünf oder sechs.
Zitat: „bezahlbar“? Nicht für die breite Bevölkerung.

Mit einer Befreiung kann die Bebauung direkt an den Trammer See heranrücken, an einen, Zitat aus dem Leitbild: „einzigartigen, intakten Naturraum“, denn das ist der Trauer See mit Einschränkungen noch. 

Und noch einmal etwas aus dem Leitbild. Die Stadt setzt sich Zitat: „aktiv für den Natur- und Umweltschutz ein“.
Wie genau läßt sich das mit dem Antrag, ein Biotop aus dem Biotopschutz zu befreien, in Übereinstimmung bringen?  

Die Stadt ist seit 2020 Mitglied im Städtebündnis für Biologische Vielfalt und hat am Wettbewerb „StadtGrün Naturnah“ teilgenommen. Es wurde mit dem Label in Silber ausgezeichnet. 

Wie läßt sich der heutige Beschluss, wenn er so zustande kommt, damit verbinden?
Ich meine: gar nicht.
Diejenigen, die nachher mit Ja stimmen, sollten auch gleich mit beantragen, aus dem Städtebündnis für Biologische Vielfalt auszutreten.
Wo bliebe sonst Ihre Glaubwürdigkeit.

Die FWG folgt der Empfehlung der Verwaltung und stellt den Antrag, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan 65 / Düwelsbrook Süd aufzuheben. 

Die FWG-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung tagt nächste Woche Mittwoch

Wir werden in der Fraktion noch über die Themen beraten, aber meinePositionen sind relativ klar. Worum wird es gehen?

– Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwicklung des touristischen Nutzungskonzeptes im Plöner Bahnhof. Ursprünglich stand unter dieser Überschrift einmal eine millionenschwere Umbaumaßnahme des Plöner Bahnhofes. Davon sind wir wohl erst einmal abgekommen. Für mich ist klar, dass die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion hat und die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen von der FWG-Fraktion gefordert, dass verschiedenen Optionen für den Umbau vorgelegt werden, um dann eine Entscheidung zu treffen, was gemacht werden soll. Insbesondere habe ich darauf hingewirkt, dass eine der Optionen lediglich die Baumaßnahmen (und Kosten) aufzeigt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes unumgänglich sind. Die Tagesordnung der Sitzung ist bereits im Bürgerinformationssystem einsehbar. Leider trifft das für die Vorlage der Verwaltung mit den entsprechenden Vorschlägen noch nicht zu.

– Das gilt auch für den Standort der neuen Obdachlosenunterkunft. Eigentlich ist das Grundstück an der B 76 gegenüber der Gartenstrasse schon länger dafür vorgesehen. Für den Kauf wurde Geld in den Haushalt eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Grundstück nicht schon im Eigentum der Stadt befindet. Bisher war vorgesehen, das Konzept „Housing First“ umzusetzen, mit dem die Leute erst einmal von der Straße geholt werden und dann durch gezielte Sozialarbeit wieder in den Alltag integriert werden sollen. Dieses Konzept hat sich an anderen Orten bereits gut bewährt.

– Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu gab es bereits im Frühjahr eine Diskussion. Da der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen kein eigenen Antragsrecht hat, wurde ich von den Ausschussmitgliedern gebeten, für ihn einen Antrag zu stellen. Das habe ich dann auch getan. Der Antrag wurde zu einer großen Überraschung dann abgelehnt, auch von Kolleg*innen, die mich darum gebeten hatten. Als Kompromiss wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossen, erst einmal die Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz abzuwarten und die Belegung der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen den Sommer über zu beobachten, um dann später neu zu beraten und zu entscheiden. Jetzt ist es wohl so weit.
Hierzu gibt es bereits eine Vorlage. Im Zeitraum vom 10.06. bis 31.07. wurden die Parkplatzbelegungen dokumentiert. Als Spitzenwert wurde die Belegung von 6 der 18 Plätze ermittelt. Am Wochenende wurde nicht gezählt.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass zumindest der Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen, der sich auf dem Längsstreifen an der Stadtgrabenstraße befindet, verlegt werden muss, weil er nicht normgerecht ist. Ansonsten bn ich an der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen interessiert. 

– Geförderter Wohnraum. Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Regelung für den Sozialwohnungsbau zu beschließen. Vor 10 Jahren hatten wir noch ca. 500 Sozialwohnungen in Plön. Heute sind es wohl nur noch 88, also weniger als 80% des alten Bestandes. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sollen nach der Vorstellung der SPD zukünftig bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit über 10 Wohneinheiten 30% der Wohnungen Sozialwohnungen sein.
Das ist natürlich ein Spagat. Einerseits müssen Investoren gefunden werden, die diese Forderung in einem städtebaulichen Vertrag akzeptieren, andererseits ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnmöglichkeit in der Stadt zu bieten und steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Ich persönlich könnte mir eine solche Lösung vorstellen, gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird. Vielleicht läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.

– Spannend kann es auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden. Dort steht der „Bebauungsplan 65, Düvelsbrook Süd“ zur Beratung über das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung. Ohne in die nicht-öffentlichen Details zu gehen, aber meine persönliche Meinung (die nicht mit der Meinung meiner Kolleg*innen aus der Fraktion übereinstimmen muss): – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bebauungsplan jemals zur Genehmigungsreife gebracht werden kann, weil sich in dem Gebiet mehrere geschützte Biotope befinden.
Bereits beim unmittelbar angrenzenden Baugebiet Düvelbrook Nord wurden vom Investor und von Bauherren Auflagen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht oder nur teilweise umgesetzt. Unter Tagesordnungspunkt 12 (öffentlich) des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 21. September ist ein Schreiben des NABU einsehbar, in dem die Versäumnisse und Verstöße dokumentiert sind.
Ein Protokoll des Ortstermins von Kreis- und Stadtverwaltung liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht vor.

Vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde am 05. April 2023 in der Ratsversammlung öffentlich darüber abgestimmt, ob der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden solle, „drei Biotope von den Regelungen der bundes- und landesrechtlichen Schutzvorschriften auszunehmen.“
Die Ratsversammlung hat das mit knapper Mehrheit (10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.)

Die Verwaltung hat danach folgerichtig empfohlen, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan aufzuheben. Aus meiner Sicht wäre das die logische Konsequenz gewesen.
Dass das Thema erneut auf der Tagesordnung auftaucht werte ich als Versuch, es nach der Kommunalwahl doch noch einmal zu versuchen. Vielleicht klappt es ja jetzt.
Nach meiner Meinung ist aber jede weitere Beschäftigung mit dem Thema rausgeschmissene Zeit (Arbeitszeit der Verwaltung) und damit auch rausgeschmissenes Geld (Steuergeld).

Was ich davon halte – und an meiner Meinung hat sich nichts wesentliches geändert -habeich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlung am 05.04.2023 unter dem öffentlich behandelten TOP 11 gesagt. Meine Aussage ist im Protokoll nachzulesen. Der Einfachheit halber habe ich es aber hier hineinkopiert und nachträglich einige Ergänzungen eingefügt, um einige missverständliche oder falsche Passagen klarzustellen. Ich will nicht auf die Protokollführung schimpfen, zumal es gut sein kann, dass ich in meinem Redebeitrag im Eifer des Gefechtes auch einige Fehler gemacht habe.
 
„Ratsherr Buth leitet ein, . … Argumente, die hier zum Teil sehr langatmig angeführt wurden, sind zum Teil nicht zutreffend. Wenn hier behauptet wird, wir haben eine fast durchgehende Wohnbebauung am Ufer des Trammer Sees, vom Osterterp bis zum Düvelsbrook Nord, so ist das einfach falsch. Von der Trammer Furt bis zum Düvelsbrook Nord haben wir ein weitgehend naturbelassenes Ufer, und diese Ufer wird beeinträchtigt durch das Baugebiet Düvelsbrook Nord. Und zwar aus einen Grund: Weil die Ausgleichsmaßnahmen, die dort vorgesehen waren, von den Anwohner:innen und Anwohnern nicht eingehalten wurden. Bei den Akteuren, die mit dem Baugebiet Düvelsbrook Nord verbunden sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Akteure, die jetzt auch das Baugebiet Düvelsbrook Süd entwickeln wollen. Er hat Zweifel, ob wirklich die erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, das sensible Biotop in die Hände der Leute zu geben, die bereits bei dem anderen Baugebiet sich ganz offensichtlich nicht an die Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen gehalten haben. Das eigentliche Problem ist folgendes: Es existiert ein (nachträgliche Einfügung von mir: „Aufstellungsbeschluss für einen“) Bebaungsplan; dieser wurde beschlossen und ermöglicht die (Nachträgliche Anmerkung von mir: „zukünftige“ Bebauung. Die bleibt auch weiterhin so bestehen, auch wenn kein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beantragt wird. D. h., es könnte dort zwei bis drei Stadtvillen entstehen, was in etwa dem entspricht, was mit dem (nachträgliche Einfügung von mir: Aufstellungsbeschluss) für den B – Plan beschlossen wurde. Wenn nunmehr die Befreiung aus dem Biotopschutz durchgesetzt werden kann, könnten dort zusätzliche zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das geht aus der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung ja auch hervor. Um überhaupt eine Befreiung aus dem Biotopschutz erreichen zu können, muss (nachträgliche Einfügung von mir: es) ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Vorhaben geben. Dieses übergeordnete öffentliche Interesse ist in der Vorlage weder genannt noch begründet. Von daher bleibt der Kreisverwaltung in Form der UNB gar nichts anderes übrig, als einen Antrag der Stadt abzulehnen. Hinzu kommt, dass die UNB bereits in Vorgesprächen verlautbart hat, das s eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Hinweis, dass keine Kosten entstehen, ist auch falsch. Das überwiegende öffentliche Interesse begründen zu müssen, bedarf eines hohen Maßes administrativer Qualität, was eine ganze Menge an Verwaltungsarbeit erfordert. Wenn der Antrag an den Kreis geht, wird er abgelehnt, was sodann das verwaltungsgerichtliche Verfahren anstößt. Da das Verfahren Arbeitszeit- und Kraft bindet, entstehen an die dieser Stelle Kosten. Insoweit bezeichnet er ein Festhalten an der Antragstellung als unverantwortlich und bittet die Anwesenden, sich seinen Überlegungen anzuschließen.

Das schöne an ausführlichen Protokollen ist ja, dass man nachvollziehen kann, wer wann welche Position bezogen hat. Damit läßt sich auch später die politische Verantwortlichkeit für Entscheidungen klar zuordnen.