So schnell wie möglich von Null auf Hundert

Die Stadt Plön hat nach 787 Jahren erstmalig eine Bürgermeisterin, und das ist gut so. Am 28. Februar 2023 wurde Frau Mira Radünzel Schneider im Rahmen einer Ratsversammlung in das Amt eingeführt.
Frau Bürvervorsteherin von Waldersee (CDU) nahm ihr den Amtseid ab.
Herr Thure Koll (CDU) übernahm den „Papierkram“, aber wirklich erwähnenswert ist seine Einführungsrede. Er machte das Zitat aus dem Gedicht „Stufen“ von Hermann Hesse zu seinem Leitmotiv:
„und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“
Seine Worte waren wirklich klug und gut gewählt und dem Anlass entsprechend. Vor allem rechne ich ihm sehr hoch an, dass er den Anlass nicht dazu ausgenutzt hat, um seine Partei im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes zu positionieren. Damit hat er maßgeblich dazu beigetragen, der Einsetzung der Bürgermeisterin in ihr Amt den gebührenden, würdigen Rahmen zu geben. Den Applaus der vielen Anwesenden hat er sich verdient. Chapeau.
Frau Radünzel hat in Ihrer Antrittsrede vermittelt, wie sehr sie sich auf ihre neue Aufgabe freut. Zuerst einmal will sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung kennenlernen und sich mit den anstehenden Themen vertraut machen. Danach wird sie den Kontakt zur Selbstverwaltung suchen. In gemeinsamen Spaziergängen, voraussichtlich Ende des Monats, werden die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Gelegenheit haben, mit ihrer Bürgermeisterin persönlich ins Gespräch zu kommen. Die Termine werden noch gesondert bekannt gegeben.

Bei der Sichtung der Bewerber und Bewerberinnen für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin gab es für mich vier Bewerbungen, die ich als „besonders geeignet“ bewertet habe.
Frau Radünzel Schneider gehörte dazu. Zu meinen Bewertungskriterien gehörten: Erfahrung in der Kommunalverwaltung, Erfahrungen in der Personalführung und Parteilosigkeit. Im Entscheidungsprozess der Fraktionen zeichnete sich schnell eine deutliche Mehrheit für unsere neue Bürgermeisterin ab, die weitere Kandidaturen als aussichtslos erscheinen ließen. Daher habe ich mich der Mehrheitsmeinung angeschlossen. Mit dem einstimmigen Wahlergebnis hat die Ratsversammlung ein deutliches Zeichen gesetzt, das uns viele nicht zugetraut haben. Ich gehe fest davon aus, dass alle Fraktionen Frau Bürgermeisterin Radünzel unterstützen und sie das Vertrauen, das wir ihr entgegenbringen, nicht enttäuschen wird. Ich wünsche ihr viel Glück und Erfolg im neuen Amt. 

Ich beneide die Bürgermeisterin nicht. Grundsätzlich wäre zu wünschen, dass die Amtsinhaberin sich Zeit nehmen könnte, die Verwaltung kennen zu lernen und sich in die aktuellen Themen einzuarbeiten. Sie hat diese Zeit nicht. Zwei Themen stehen an, die innerhalb der nächsten 100 Tage virulent werden. Diese Themen werden nicht nur die Verwaltung fordern, sondern auch im Kommunalwahlkampf – der Wahltag ist in 73 Tagen –  eine Rolle spielen:
1. Lärmschutz entlang der B76/B430
2. Massenalgenanlage auf dem Gelände des Klärwerkes

Wie der Erste Stadtrat Thure Koll in den Mitteilungen des Bürgermeisters erwähnt hat, liegen die überarbeiteten Pläne für den Lärmschutz entlang der B76/B430 (innerörtliche Umgehungsstraße) zur Einsichtnahme aus. Die Ratsversammlung hat sich in Ihrer Sitzung am 26. September 2018 sehr deutlich mit 22 Stimmen bei nur zwei Gegenstimmen gegen die Pläne des Landesbetriebs für Straßenbau ausgesprochen, Schallschutzwände zu errichten. Die Bürgermeisterin wird sich daran messen lassen müssen, ob sie in der Lage ist, die Beschlüsse der Ratsversammlung auch gegenüber dem Land erfolgreich durchzusetzen.
http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Der Förderbescheid für die Massenalgenanlage auf dem Klärwerk wird in diesem Monat erwartet. Die Massenalgenanlage ist Bestandteil eines Nahwärmenetzes für das Quartier Plön Süd-West. Mit dem Eintreffen des Förderbescheids läuft eine Frist von – soweit ich informiert bin – einem Monat. Der Förderbeschied muss in dieser Frist angenommen oder ausgeschlagen werden. In diesem Zeitraum liegen voraussichtlich nicht nur die Osterferien Anfang April, sondern möglicherweise auch die Kommunalwahl am 14. Mai. Auch wenn die Frist auf Anfrage vielleicht verlängert wird, drängt die Zeit bis zur Entscheidung. Dabei sind bis jetzt viele Fragen ungeklärt. Von der Verschandelung der Landschaft durch einen Industriebau am Ortseingang abgesehen ist das finanzielle Risiko für die Stadt ist erheblich und geht in die Millionen. Es liegen öffentlich keinerlei verlässliche Informationen vor, wie hoch die Bereitschaft im Quartier ist, sich wirklich an das Nahwärmenetz anzuschließen. Die Bereitschaft, sich anzuschließen zu lassen, hängt ganz überwiegend vom Preis ab, der für die Wärmeversorgung verlangt wird. Zum Preis ist mir lediglich die Behauptung von Professor Schulz bekannt. Er hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung geäußert, dass es auf jeden Fall billiger wird. Die Kosten für das Nahwärmenetz im Quartier sind in den mir bekannten Berechnungen nicht enthalten. Wer es bauen, betreiben und bezahlen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen, auch wenn es dazu erste Ideen gibt. Möglicherweise wird bei der Risikoanalyse lediglich die Massenalgenanlage betrachtet. Eine Betrachtung ohne das Verteilungsnetz wäre eine völlig verkürzte Sichtweise. 

Ich beneide die Bürgermeisterin im Moment nicht um ihr Amt.

Neben der Amtseinführung standen auch noch die Petition der CDU zum Bahnverkehr und die Entscheidung über die Entlassung von Flächen aus dem Biotopschutz im Baugebiet Düvelsbrook 2 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung. Obwohl ich mir sehr gewünscht hätte, die Themen zu diskutieren und mich gründlich darauf vorbereitet hatte, wurden sie von der Tagesordnung genommen.
Das war auch gut so, weil es ansonsten den festlichen Rahmen der Veranstaltung gesprengt hätte.
Dazu folgt noch ein gesonderter Beitrag in meinem Blog.

Rückkehr des maritimen Jahrhunderts?

Notizen zum Vortrag „Rückkehr des maritimen Jahrhunderts“
von Prof Marsala am 22. Februar 2023 im Rahmen der Wintervorträge an der Marineunteroffizierschule in Plön

Ich habe am Mittwoch einen hoch interessanten Vortrag von Professor Marsala gehört. Während des Vortrages habe ich mir auf meinem Handy ein paar Notizen gemacht. Abkürzungen habe ich ausgeschrieben sowie ein paar Substantive und Verben eingefügt, um zumindest im Ansatz ganze Sätze zu bilden. Das soll jetzt auch keine Nacherzählung sein, sondern eher eine erweiterte Punktuation.
Meine Überlegungen zu einzelnen Aspekten habe ich in Anmerkungen gefasst, die ich an das Ende des Beitrags gesetzt habe.
Los geht’s:


Die Begriffe „Maritim“ und „Seemacht“ sind nicht gleich.
Maritim ist alles, was auf und unter dem Wasser passiert. (Anmerkung 1)
Seemacht als Machtprojektion ist ein militärischer Aspekt. Sie umfasst die Fähigkeit zur schnellen Machtprojektion in entfernten Regionen und die Verfolgung nationaler Interessen.
Signaling (Anmerkung 2)

Seemacht wird im 21. Jahrhundert eine andere Rolle spielen als in den letzten 30 Jahren. (Anmerkung 3)

Deutschland nimmt sich selbst als Landmacht wahr.
Es gibt einen heereslastiger Blickwinkel.
Der Kalte Krieg wird in DEU als Landkonflikt gesehen, von den anderen NATO-Nationen aber überwiegend als Seekonflikt wahrgenommen.
Das A in Nato steht für Atlantik.

Im weiteren Verlauf dazu: Das Sondervermögen Bundeswehr beträgt effektiv nicht 100 Milliarden, sondern um Kreditzinsen, Inflation ect. bereinigt 87 Milliarden. Die sich daraus ergebenden Streichungen gingen überwiegend zu Lasten der Marine.

Verkürztes strategisches Denken in DEU, Internationales Krisenmanagement (IMK)  wird in der Bundeswehr eher als Ballast angesehen. Notwendiges Übel, um den temporären Sitz im UN-Sicherheitsrat begründen zu können und weitergehend eine ständigen Sitz zu beanspruchen. (Anmerkung 4)

Seemacht im derzeitigen Ukrainekrieg:

z.B. Getreideexport, Russland blockiert Getreidelieferungen aus der Ukraine und schiebt „dem Westen“ die Verantwortung dafür zu. Russland stellt sich bei den auf Lebensmittellieferungen angewiesenen Staaten als einer von den Guten dar.  (Anmerkung 5)

Revisionistische Mächte stehen Status Quo Mächten gegenüber
(Russland-China) vs (EU-USA-Japan-Australien)

Chinas Bestreben ist die Kontrolle von Seeräumen.

Es kann die regionale Hegemonie nur erreichen, wenn die USA aus dem Westpazifik und angrenzenden Seengebieten verdrängt werden kann.
Langziel ist die globale Hegemonie.

Je mehr Seemacht, je mehr politische Bedeutung.

Selbstverständnis der USA: “Stopping Power of Water”
Senator Knox 1919.
Das Territorium der USA war vor der Einführung von Langsteckenbombern und Interkontinentalraketen von außen nahezu unangreifbar.
Auch heute ist es zwar zu zerstören, aber vermutlich nicht zu besetzen.
Strategische Zielvorstellung der USA: Verhinderung, dass ein Hegemon am gegenüberliegenden Ufers des Atlantik oder Pazifik entsteht.
Bezeichnend dafür: Kriegseintritt USA 1. und 2. Weltkrieg, als sich abzeichnete, dass sich an der Gegenküste ein anderer Hegemon etablieren könnte, sowohl in Europa wie auch in Japan. 

Damit der andere den Fuß nicht in die Tür stellt, stellt man ihn selber in die Tür, um strategisches Vakuum zu füllen. Derzeitiges Vorgehen Chinas, aber auch Russlands in Afrika, um sich den Zugriff auf Rohstoffe zu sichern. 

Die Herausforderung im Bezug auf Russland sind ein rein nukleares Problem;
im Bezug auf China haben sie mehrere Dimensionen.
Die Europäischen Staaten tuen zu wenig, um den Herausforderungen zu begegnen.

Symbolischer Schulterschluss mit USA durch Beteiligung im IndoPazifik, um zu zeigen, dass DEU die Gefährdungseinschätzung der USA teilen, um allianzfähig zu bleiben.

Genereller historischer Trend: Wirtschaftlicher Erfolg, der dann militärisch absichern werden muss, daraus entwickeln sich Hegemonieinteressen.

Ukraine ist nicht Taiwan, Situation ist nicht vergleichbar.

Macron, Scholz, Johnson, Biden haben unmittelbar vor dem Einmarsch Russlands den NATO Beitritt gegenüber Putin ausgeschlossen.
Danach Russland mit überzogenen Forderungen und anschließender Gewaltanwendung
Erst danach massive Unterstützung der Ukraine durch den Westen.

Xi auf Parteitag: regionale Konflikte sind nicht leicht zu gewinnen, daraus implizit abgeleitet der Auftrag an das eigene Militär, aus Fehlern der Russischen Armee in der Ukraine zu lernen und im Bezug auf ein mögliches Vorgehen gegen Taiwan ansprechende Vorbereitungen treffen.
Die Fähigkeit, Taiwan zu besetzen, könnte 2025 erreicht sein.

WU kündigt Friedensplan an.
Chinas möglicher Friedensplan könnte so aussehen:
USA geben Taiwan auf und lösen das Chinesische Problem,
Russland gibt im Gegenzug die Ukraine auf und löst das „Westliche“ Problem

Ausführungen zu einer Frage nach einer Europäischen Armee:
EU Armee eher unwahrscheinlich und auch problematisch. 2/3 Mehrheit in Brüssel für einen Militäreinsatz auch deutscher Soldaten gegen Deutsche Interessen birgt innenpolitischen Sprengstoff.
Spezialisierung einzelner Staaten auf einzelne Teilstreitkräfte oder militärische Fähigkeiten wird zumindest von Deutschland und Frankreich nicht mitgetragen, weil das eigene Machtverständnis das nicht zuläßt. 
Wahrscheinlichste Option: EU Streitkräfte fähig, eigene Operationen zu führen, bleiben aber auch Mitglied der NATO, stehen nicht in Konkurrenz zur NATO.

Meine Anmerkungen:

Anmerkung 1: Der Begriff greift zu kurz. Aus meiner Sicht gehören auch der Luftraum über dem Meer und der Meeresboden mit den darin ruhenden Bodenschätzen dazu. 

Anmerkung 2: Signaling ist nach meinem Verständnis synonym mit den englischen Begriffen „Demonstration“ und „Showing the Flag“, aber Seemacht geht weit über Flaggezeigen hinaus und schließt die Anwendung von militärischer Gewalt von See an Land einschließlich amphibischer Operationen mit ein.

Anmerkung 3: Diese Äußerung ist auch aus meiner Sicht richtig, greift aber in Verbindung mit dem Titel des Vortrages zu kurz. Das letzte Jahrhundert war kein maritimes Jahrhundert, das abgeschossen wurde und nun zurückkehrt. Wir leben seit gut 500 Jahren in einer Maritimen Epoche, beginnend mit der Kolonialisierung Südamerikas, Afrikas und Asiens. Seither gehen globale Handelsinteressen Hand in Hand mit deren militärischer Absicherung auf See, also Seemacht. Die Europäischen Staaten, später auch die USA sowie Japan und Australien, konnten sich aufgrund überlegener Technik (Segelschiffe, später Dampfschiffe, heute auch andere Antriebe) ausgerüstet mit überlegener Artillerie oder später auch modernerer Fernwaffen und Seeluftstreitkräfte) gegen jede andere Handels- und Seefahrtsnation durchsetzen. Bei einer derartigen Betrachtung endete die „Epoche Vasco da Gama“ (der indische Staatsmann und Historiker K. M. Panikkar hat diesen Begriff geprägt, bezieht sich aber auf Asien und läßt Süd- und Mittelamerika ebenso außer Acht wie Afrika) nicht mit der Dekolonialisierung Asiens nach dem Zweiten Weltkrieg. Somit wären die letzen 30 Jahre nur „Wetter“ im Vergleich zu 500 Jahren „Klima“.

Anmerkung 4: Ich hatte vor einigen Jahren die Gelegenheit, einen ehemals einflußreichen Politiker in einem persönlichen Gespräch zu erleben. Er wollte namentlich nicht genannt werden, bezeichnete dann das deutsche Streben nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat als illusorisch und benutzte das schöne Wort: Großmannssucht. 

Anmerkung 5: Viel entschiedener im Hinblick auf Seemacht ist der Marinestützpunkt Sevastopol auf der Krim. Sevastopol ist ein Heimathafen der Russischen Flotte. Er ist der einzige Hafen „am warmen Wasser“ (Prof Marsala nutzte diesen Begriff später unter Bezug auf Karl Marx, der gesagt hat, Russland ohne Zugang zum warmen Wasser sei wie ein Riese ohne Augen.“
Der Marinestützpunkt Murmansk liegt hoch im europäischen Norden, Überwassereinheiten der Russischen Marine müssen sich zwischen der Nordspitze Norwegens und dem Polareis „durchquetschen“. Der Marinestützpunkt Wladiwostok liegt an der Pazifikküste, von der freien See durch die Japanischen Inseln getrennt, beide Stützpunkte sind weit ab vom Schuss.
Die Einheiten in Sevastopol auf der Krim sind die Einheiten, die schnell in das Mittelmeer und von dort aus in den Indischen Ozean oder Atlantik verlegt werden können. Der Syrische Marinehafen Tartus ist für die Zwischenversorgung von Kampfschiffen auf dem Weg in den Indischen Ozean von großer Bedeutung. Als logistischer Abstützpunkt ist er für länger anhaltende Einsätze im Mittelmeer ebenso unerläßlich wie die russischen Luftwaffenstützpunkte in Syrien. Seekrieg wird in der Luft gewonnen, ein in Deutschland mehr und mehr in Vergessenheit geratener Merksatz.
Das das für mich der entscheidende Aspekt im Bezug auf Seemacht in Verbindung mit der Besetzung der Krim 2014 wie auch die uneingeschränkte russische Unterstützung des Assad-Regimes in Syrien.

Alles in allem ein hoch interessanter uns sehr „spannend“ gehaltener Vortrag, der leider Indien außer Acht ließ. Indien baut – ebenso wie China, nur nicht so schnell und erfolgreich – seine Marinestreitkräfte auf, um seine Einflußzone im Indischen Ozean abzusichern. Beide Atommächte haben einen ungelösten Grenzkonflikt im Himalaya. Beide dehnen ihre maritimen Einflußzonen aus. Die Grenzen der maritimen Einflußzonen werden mehr und mehr aufeinandertreffen. Ich würde vermuten, dass der Aspekt Seemacht in 30 Jahren auch im Verhältnis der beiden Milliardenvölker eine zunehmende Rolle spielen wird. Das Konzert der Seemächte wird im laufenden Jahrhundert im asiatischen Raum spielen.
Eine Bewertung der Folgen, die sich langfristig daraus ergeben könnten, wäre durchaus noch interessant gewesen. 

Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.

Zur heutigen Wahl des/der neuen Bürgermeister*in

Heute Abend um 19:00 Uhr tritt die Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung in der Aula zusammen, um eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister zu wählen.
Nachdem Bürgermeister Winter nicht nur zu meiner großen Überraschung bei der Wahl keine Mehrheit hinter sich bringen konnte, muß nun die Ratsversammlung entscheiden, wer seine Nachfolge als Spitze der Plöner Verwaltung antritt.

Nachdem die ersten Namen von potentiellen Bewerber*innen gefallen sich hatte ich kurzfristig überlegt, meinen Hut auch in den Ring zu werfen, um Schlimmeres zu vermeiden.
Wie sich gezeigt hat, war das nicht nötig. Bürgermeister war vorher auch nie Teil meiner Lebensplanung. 

Die Stelle wurde deutschlandweit ausgeschrieben, es gab 29 Bewerbungen, 27 davon gingen zeitgerecht ein. Die Qualität der Bewerbungen war zum Teil sehr unterschiedlich. Auch die Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen war im Hinblick auf den beruflichen Werdegang und die Vorerfahrungen breit gestreut. Neben Verwaltungsfachleuten gab es auch Fachkräfte aus der Wirtschaft, die als Quereinsteiger oder Quereinsteigerin Interesse daran hatten, die Leitung des Plöner Rathauses zu übernehmen.

Die Fraktionen haben zum Teil Kontakt mit den Bewerbern oder Bewerberinnen aufgenommen, die als besonders geeignet erschienen und Vorgespräche geführt. Danach wurden nach Abstimmung zwischen den Fraktionsspitzen acht Interessent*innen für das Amt zu einem Bewerbungsgespräch mit der Ratsversammlung eingeladen.
In den darauf folgenden Tagen kamen die meisten, wenn nicht alle Fraktionen erst einmal intern zusammen, um zu beraten, welche Bewerbung sie unterstützen werden. Anschließend kamen verschiedene Fraktionen zusammen, um gemeinsam zu beraten.

Bei diesen Beratungen kristallisierte sich heraus, dass es für eine Bewerbung eine deutliche Mehrheit der Stimmen in der Ratsversammlung geben wird. Unmittelbar im Anschluss an die Beratungen wurden mehreren Mitgliedern der Ratsversammlung aus unterschiedlichen Fraktionen ein gleichlaufender Vorschlag gemacht.
Ich gehe davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Ratsherren und Ratsfrauen diesem Vorschlag heute abend folgen wird.

Der Umstand, dass die Fraktionen sich im Vorfeld im wesentlichen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten festgelegt haben, mag als „Gekungel“ erscheinen. Das wurde mir gegenüber mehrfach zu Sprache gebracht.
Tatsächlich sprechen aber zwei Faktoren dagegen.
Zum einen haben alle Mitglieder der Ratsversammlung ein Interesse daran, dass der oder die Amtsnachfolger*in eine breite Rückendeckung in der Ratsversammlung hat,
zum anderen sind etliche Bewerber*innen in anderen Bereichen der Verwaltung oder Wirtschaft tätig. Für sie wäre es möglicherweise schädlich, in einer Wahl zu unterliegen, die absehbar nicht zu gewinnen ist. 

Ein weiterer Tagesordnungspunkt in der Ratsversammlung ist der Antrag der CDU, eine Resolution zu den chaotischen Zuständen des Bahnverkehrs zu beschließen. Ich halte das für problematisch, weil der Anschein entsteht, dass die CDU die Ratsversammlung, die durch die Wahl des neuen Bürgermeisters / der neuen Bürgermeisterin höchstes öffentliches Interesse auf sich zieht, für die Eröffnung des Kommunalwahlkampfes nutzen will.
Würde es um die Sache gehen, hätte die CDU-Fraktion den Text der Resolution rechtzeitig an die anderen Fraktionen gegeben, um den Inhalt miteinander abzustimmen, so wie das nach meiner Erinnerung in der Vergangenheit üblicherweise gehandhabt wurde. Dann wäre ein gemeinsame Resolution aller Fraktionen zur Abstimmung gebracht worden.
Tatsächlich wurde der Entwurf der Resolution aber erst am Abend vor dem Tag der Ratsversammlung verschickt. Das ließ niemandem mehr die Zeit, zu reagieren.
So gibt es vier Möglichkeiten:
Entweder: 1. die Ratsversammlung stimmt mehrheitlich für die Resolution
oder: 2. Teile der Ratsversammlung stimmen dagegen
oder: 3. Die Resolution wird umgeschrieben und als Antrag aller Fraktionen der Ratsversammlung zur Abstimmung gestellt
oder: 4. die Resolution wird von der Tagesordnung genommen.
Bei  Möglichkeit 1. würde der Eindruck erweckt, die übrigen Fraktionen folgen der CDU und der CDU wird die Chance gegeben, sich im Kommunalwahlkampf als führende Kraft in der Stadt darzustellen.
Bei Möglichkeit 2. besteht die Gefahr, dass denjenigen, die dem CDU-Antrag nicht folgen, nachgesagt werden kann, sie würden nicht an der Sache orientieren und kleinkarierte Parteipolitik in den Vordergrund stellen.
Bei Möglichkeit 3. würde klar, dass alle Fraktionen an einem Strang ziehen. Die CDU würde darauf verzichten, als alleinige Initiatorin der Resolution aufzutreten und es den andern Fraktionen ermöglichen, mit auf den Zug aufzuspringen.
Bei Möglichkeit 4. wäre das Thema erst einmal vom Tisch.
Nach meiner Einschätzung ist eine Resolution in der vorliegenden Form nicht mehr erforderlich. Die Probleme mit dem Bahnverkehr auf der Strecke von Kiel nach Lübeck sind stadt- und amtsbekannt. Die Landesregierung hat Maßnahmen veranlasst, die Bahngesellschaft arbeit an der Lösung der Probleme und versuchen, schnellstmöglich normale Zustände herzustellen. Erste Schritte wurden getan, man ist auf einem guten Weg, wieder einen geregelten Bahnverkehr herzustellen.
Den Nutzen, den eine Resolution in dieser Situation haben soll, kann ich im Moment nicht erkennen, zumindest wenn es um die Sache geht.
Wenn es um den Nutzen für die Selbstdarstellung geht, dann war das ein brillantes taktische Manöver der CDU, das die übrigen Fraktionen in eine Zwickmühle gebracht hat.
Allerdings halte ich die Ratsversammlung, die eigentlich ausschließlich für die Wahl eines Bürgermeisters oder einer Bürgermeisterin angesetzt wurde, nicht für die richtige Bühne für derartige Manöver.

Fraktionswechsel, warum, und warum jetzt?

Mittwoch Abend habe ich gegenüber der Bürgervorsteherin und meiner Fraktionsführung meinen Austritt aus der SPD-Fraktion erklärt.Ich habe zur FWG-Fraktion (Freie Wählergemeinschaft) gewechselt. Mein Ziel ist es, der Ratsversammlung der Stadt Plön auch nach der Kommunalwahl am 14. Mai anzugehören.

In den letzen Monaten kam ich in Sachfragen mit den Mitgliedern meiner ehemaligen Fraktion leider immer seltener auf einen gemeinsamen Nenner. Es entstanden „Reibungsverluste“, die sowohl für meine Fraktion wie auch für mich problematisch wurden.

Daher stellte sich für mich die Frage, ob ich die laufende Legislaturperiode als Fraktionsmitglied der SPD zu Ende führe und nach der Wahl im Mai aus der Kommunalpolitik ausscheide oder ob ich versuchen will, noch einmal für die Ratsversammlung zu kandidieren.

Mein ehemaliger Fraktionsvorsitzender hat dargelegt, dass ich nicht mit einem Listenplatz auf der Liste der SPD rechnen kann. Daher habe ich nach anderen Wegen gesucht und mich vor ein paar Tagen entschieden, die Fraktion zu wechseln. Da meine Standpunkte in den letzen Monaten im Grundsatz oft denen der FWG-Fraktion entsprachen, lag die Entscheidung nahe, in der nächsten Kommunalwahl für die FWG anzutreten.
Unter diesen Umständen wäre es nicht zu erklären und völlig unglaubwürdig, für die SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung zu sitzen und gleichzeitig für die FWG zu kandidieren und Wahlkampf zu machen.

Ich möchte mich bei meinen alten Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion für die zum Teil sehr kontroversen Diskussionen, aber den fairen und offenen Umgang miteinander bedanken.
Den Wählerinnen und Wählern, die mich vor fünf Jahren aufgrund meiner Kandidatur auf der Liste der SPD gewählt haben, möchte ich versichern, dass ich in den nächsten 3 1/2 Monaten nicht gegen die SPD Fraktion arbeiten werde, auch wenn ich an meinen Positionen und Überzeugungen festhalte. Ich werde mich wie bisher auf Sachfragen konzentrieren.
Den Wählerinnen und Wählern, die mich gewählt haben, weil sie mir als Mitglied der Ratsversammlung vertrauen und die meine politischen Positionen im wesentlichen teilen, möchte ich versichern, dass ich auch in Zukunft Kurs halten werde. 

Transparentes Verfahren für das Windkraftwerk an der B 76?

Der Begriff „Aktenmäßigkeit der Verwaltung“ geht auf den deutschen Soziologen, Nationalökonom und Juristen Max Weber zurück, (https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Weber) der auch die Begriffe Gesinnungs- und Verantwortungsethik geprägt hat, die heute oft mißbräuchlich und diffamierend genutzt werden.

Die Aktenmäßigkeit der Verwaltung sieht vor, dass der Sachstand eines Vorganges jederzeit aus den Akten hervorgehen muss. Wichtig ist aber auch, dass aus den Akten hervorgehen muss, wie es zu einer Entscheidung gekommen ist. Heute würde man die „Aktenmäßigkeit“ auch im Zusammenhang mit dem Begriff „Transparenz“ benutzen, ohne das damit das gleiche gemeint ist.
Daher finde ich es gut, dass wir uns in der Protokollführung nicht nur auf ein Ergebnisprotokoll beschränken, sondern zumindest Verlaufsprotokolle vorliegen, die teilweise den Charakter von Wortprotokollen haben. Das macht Abwägungen transparent und nachvollziehbar.

Was mich seit einigen Monaten ärgert ist der Versuch, den Bau einer Windkraftanlage auf dem Gelände der Kläranlage so weit und so lange wie möglich aus der öffentlichen Diskussion herauszuhalten, obwohl es sich nach meiner festen Überzeugung um ein Vorhaben handelt, das von öffentlichem Interesse ist.

Daher habe ich seit einiger Zeit ein Problem mit der Absicht der Stadtwerke (Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR, Eigentümerin ist die Stadt Plön), auf dem Gelände des Klärwerkes Tweelhörsten eine Windenergieanlage zu errichten. Die Gründe, die für mich dagegen sprechen, führe ich am Ende des Beitrages noch einmal stichpunktartig auf. In diesem Beitrag möchte ich mich schwerpunktmäßig mit dem Verfahren befassen, obwohl das für viele dröger Stoff sein wird.

Das Grundproblem ist, dass die Sitzungen des Verwaltungsrates der Stadtwerke AöR nicht öffentlich sind. In den Sitzungen werden Geschäftsgeheimnisse besprochen. Damit ist das vom Grundsatz her auch in Ordnung. Daher sind die Mitglieder des Verwaltungsrates, zu denen ich auch bis zum 21. September 2022 diesen Jahres gehörte, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Um mich nicht angreifbar zu machen, habe ich mich zu den Planungen bis dahin auch nicht öffentlich geäußert und ich werde auch zu Inhalten der Sitzungen des Verwaltungsrates nichts schreiben.

Wie auch immer:
In der Sitzung des Hauptausschusses (HA) vom 16. Mai 2022 haben sowohl der Bürgermeister wie auch die Bürgervorsteherin über die Absicht der Stadtwerke AöR gesprochen. (Ich habe mehrfach unkorrekter Weise geäußert, dass das in einer Sitzung der Ratsversammlung geschehen sei und bitte den Fehler zu entschuldigen) In der Niederschrift der Sitzung des HA wird die Aussage des Bürgermeisters wie folgt protokolliert: „Seitens der Stadtwerke wurde auch eine Windkraftanlage zur Stromerzeugung erwogen“. Etwas später ist zu lesen: „Die Bürgervorsteherin berichtet, dass in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates darüber gesprochen wurde, eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Windergieanlage auf dem Gelände des Klärwerkes zu stellen.“
Damit war im Grunde genommen die Öffentlichkeit hergestellt, allerdings nicht im Bezug auf den Stand des laufenden Verwaltungsverfahrens.

Am 15. November 2022 habe ich dann in meinem Blog einen Beitrag veröffentlicht, den Verfahrenich auch auf Facebook verlinkt habe. 
http://www.ingo-buth.de/2022/11/15/gegenwind-fuer-ein-windkraftwerk/
In dem Beitrag habe ich begründet, warum ich die Kläranlage Tweelhörsten als Standort für eine Windkraftanlage für problematisch halte. Auf Facebook gab es einige kleinere – zustimmende und ablehnende – Diskussionsbeiträge. Es entwickelte sich aber keine allgemeine Debatte.

Dennoch hatte ich nach mehreren Gesprächen den Eindruck, dass das Vorhaben in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannt ist. Dabei sind Windkraftanlagen eigentlich immer von öffentlichem Interesse. Die Diskussion setzt aber meist erst ein, wenn Planungen weit fortgeschritten sind und die Bürger*innen erst so spät davon erfahren, dass eine Grundsatzentscheidung „Ja oder Nein“ kaum noch möglich ist. Danach wird dann nur noch gesichtswahrende Kosmetik an den Planungen betrieben.

Ich habe bereits in einem anderen Beitrag Frau Prof. Dr. Gerdes-Rohkamm zitiert:
“Weil uns das, was wir heute bauen, meist über 100 Jahre begleitet, ist Bauen eine große Verantwortung.” Das halte ich für eine richtige und wichtige Aussage.

Da die Presse nicht in jeder Ausschusssitzung anwesend ist, wohl aber in den allermeisten Ratsversammlungen, hatte ich mich sehr kurzfristig entschieden, das Thema Windkraftanlage noch einmal in der Ratsversammlung anzusprechen um eine öffentliche Diskussion anzustoßen.

Ansatzpunkt war der Tagesordnungspunkt 15 / Wirtschaftspläne 2023 der Stadtwerke Plön AöR sowie der Stadtwerke Versorgungs GmbH.
Im Wirtschaftsplan war zu lesen, dass für den Bau einer Windkraftanlage oder Photovoltaikanlage 1.200.000,- Euro in den Haushaltsplan eingestellt werden.
(Das nebenbei: Eine Photovoltaikanlage auf den Trammer Seewiesen kann ich mir aus Gründen des Landschaftsschutzes auch nicht vorstellen. Daher habe ich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung angeregt zu prüfen, ob die Stadt Plön sich nicht am PV-Feld der Gemeinde Wittmoldt beteiligen könnte, das gerade mal zwei Kilometer vom Klärwerk entfernt liegt.)

Da der Tagesordnungspunkt 15 nur eine Kenntnisnahme der Wirtschaftspläne, aber keine Beratung und keinen Beschluss vorgesehen hat, hätte die Bürgervorsteherin oder ihr Vertreter eine Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt unterbinden können.
Daher habe ich mich entschieden, das Thema unter dem Tagesordnungspunkt 7 / „Anfragen der Ratsmitglieder“ anzusprechen.

Damit sowohl die Mitglieder der Ratsversammlung wie auch die anwesenden Gäste wie auch die Pressevertreter*innen die Fragen verstehen, habe ich den Sachstand ausgeführt. Das ist natürlich schon „taktisch“ gewesen, um eine breitere „Öffentlichkeit“ herzustellen.
Die Bürgervorsteherin, die gesundheitlich sehr angeschlagen war und später die Sitzung verlassen hat – an dieser Stelle möchte ich ihr von ganzem Herzen gute Besserung wünschen –  versuchte zwei Mal, mich zu unterbrechen, was ich aber zurückgewiesen habe.
Die eigentlichen Fragen, die mich bewegt haben, sind:
– Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung?
– Ist der Standort auf seine Eignung hin untersucht worden?

Beide Fragen sind durchaus begründet.

Ich habe mit mehreren Personen gesprochen, die sich schon früher mit Windenergieanlagen befasst haben. In dem Zusammenhang ist die Aussage gefallen, dass sich Kleinwindenergieanlagen unter heutigen Bedingungen nicht wirtschaftlich betreiben lassen. Diese Aussage bezieht sich möglicherweise nur auf die Einspeisung von Energie in das öffentliche Netz und nicht auf den Eigenverbrauch, aber zu klären wär das.

Darüber hinaus habe ich starke Zweifel, ob der Standort aus technischer Sicht überhaupt geeignet ist. Der Wind weht relativ gleichmäßig über die Fläche des Kleinen Plöner Sees. Dann trifft er auf die Halbinsel, die eine ca. 10 Meter hohe, fast durchgehende Ufervegitation aufweist. Dazwischen sind Abschnitte mit Baumgruppen, die nach meiner Schätzung ca, 20 Meter hoch sind. Dadurch werden in unmittelbarer Nähe der Windenergieanlage starke Turbulenzen hervorgerufen, die:
zum einen zu höheren Belastungen für das Material und damit zu vermehrtem Verschleiß und häufigeren Wartungsarbeiten führen,
zum anderen den Wirkungsgrad der Anlage negativ beeinträchtigen.
Das ist nicht aus der Luft gegriffen. So schreibt der Bundesverband WindEnergie eV in einer Studie zur Wirtschaftlichkeit und Vergütung von Kleinwindenergieanlagen bereits im Dezember 2012:
„Auch die schwer einzuschätzenden Standorte bereiten der Kleinwindenergiebranche Probleme. Oftmals sind die Standorte eher mit schlechtem Windregime ausgestattet. Es herrschen bei Nabenhöhen zwischen 5 m und 30 m geringe Windgeschwindigkeiten vor, jedoch mit einer hohen Turbulenz.“
Ob eine Windkraftanlage unter diesen Bedingungen überhaupt die Leistung erreicht, von der man seitens der Stadtwerke ausgeht, ist zumindest für mich fraglich.

Die oben genannten Fragen habe ich an meinen Kollegen Gerd Weber (Bündnis 90/die Grünen) als Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Stadtwerke AöR gerichtet.
Der hat die Fragen nicht beantwortet. Damit ist davon auszugehen, dass beide Fragestellungen bisher nicht untersucht wurden.
Er führte allerdings aus, dass die Bauvoranfrage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) behandelt wurde. Zweck der Bauvoranfrage war sei es zu prüfen, ob an dieser Stelle überhaupt eine Genehmigung für eine Windkraftanlage erteilt werden kann.
Leider ist es mir aufgrund der Verschwiegenheitspflicht an dieser Stelle nicht möglich, öffentlich Aussagen zum Abstimmungsergebnis und vor allem zu den Inhalten der Verwaltungsvorlage zu machen. 

Damit liegt die Entscheidung jetzt beim Kreis. Ich gehe davon aus, dass dort nicht nur die ökologischen Fragen, sondern auch die Rechtsgrundlagen für eine Genehmigung sorgfältig geprüft werden.

Ich finde das bisherige Verfahren problematisch, weil der Bau einer Windenergieanlage mit der Höhe der Hochhäuser an der Fegetasche durchaus von öffentlichem Interesse sein dürfte.
Damit wäre für mich eine vorhergehende Beratung im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) sinnvoll gewesen. Vorsitzender des Ausschusses ist der Kollege Weber.
Es ist zwar vom Verfahren her vorgesehen, das der SteP das gemeindliche Einvernehmen zu Bauvoranfragen erteilt oder versagt, aber in diesem Fall wäre eine vorherige Befassung des GUT durchaus sinnvoll gewesen.

Für mich wäre es interessant gewesen, wie der GUT sich in der Grundsatzfrage „Ja oder Nein“ positioniert hätte. Im Grunde genommen ließe sich der Ablauf so interpretieren, dass die Mitglieder des GUT in dieser Frage erst einmal übergangen wurden, um das Verfahren weiter zu treiben, bis es unumkehrbar ist.
Natürlich liegt hier wieder das Gegenargument in der Luft, ich würde mit Unterstellungen arbeiten.

Letztendlich haben die Mitglieder des Hauptausschusses – und der übergeordneten Ratsversammlung – im Rahmen des Beteiligungsmanagements vermutlich ein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Stadtwerke der AöR, sofern es sich dabei um Mitglieder der Ratsversammlung oder bürgerliche Mitglieder handelt. Das kann immer noch spannend werden. Ich gehe jetzt auch davon aus, das die Windenergieanlage Gegenstand der Kommunalwahl im Mai 2023 wird.

Zu guter Letzt noch einmal die stichpunktartige Zusammenfassung meiner Sachstandsdarstellung und der Fragen in der Sitzung der Ratsversammlung, so wie ich sie mir notiert habe. Am Rednerpult habe ich auf Basis der Stichpunkte relativ frei geredet.

1. Es sollte bekannt sein, dass auf dem Gelände des Klärwerks eine Windkraftanlage errichtet werden soll.
2. Die Anlage ist doppelt so hoch wie der Parnaßturm bzw. so hoch wie die Hochhäuser an der Fegetasche.
3. Aspekte des Landschaftsschutzes und des Landschaftsbildes bleiben unbeachtet
Der Standort der Windkraftanlage liegt auf einer Halbinsel mitten im Kleinen Plöner See.
4. Das Gebiet des Klärwerkes ist an drei Seien von einem FFH-Gebiet umgeben.
5. Wer Seeadlersalami mag, baut an der Stelle eine Windkraftanlage. Die Seeadler fliegen an der Stelle über der Landbrücke von Trammer See und Kleinem Plöner See niedrig und im Drehbereich des Rotors.
6. Zahlreiche Zugvögel halten sich im Bereich der Ufervegetation und der Kleingärten auf, derzeit Grünfinken und Wacholderdrosseln. Sie werden durch bodennahe, schnelldrehende Rotoren von Kleinwindanlagen ebenfalls gefährdet.
7. Erhöhte Belastung für die Kleingartenanlage, die in unmittelbarer Nähe des Standortes für die Windkraftanlage liegt und ein wichtige Naherholungsgebiet ist.
8. Die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden der Stadtwerke, der Maßnahme Land in Sicht und des Kompostplatzes des Kreises liegen in unmittelbarer Nähe des Standortes für die Windkraftanlage.
9. Es liegen Wohnungen in unmittelbare Nähe der geplanten Windenergieanlage.
10. Frage: Eignung des Standortes?
11. Frage: Berechnung der Wirtschaftlichkeit?

 

Herr Kuhr vom OHA und das Gschmäckle

In der Ausgabe des Ostholsteiner Anzeigers (OHA) erschien am Samstag, dem 19. November 22 ein von Herrn Michael Kuhr geschriebener Artikel unter der Überschrift:
„Winter atmet auf – doch ein Gschmäckle bleibt“.
Ein Gschmäcke gibt es, aber nach meiner Meinung ein ganz anderes als Herr Kuhr meint.

Am Wochenende mußte ich auf einer privaten Veranstaltung der Behauptung entgegentreten, wir würden uns in der Ratsversammlung bei der Wahl des nächsten Bürgermeisters (oder der nächsten Bürgermeisterin) etwas zurechtmauscheln. Es stand dabei die Behauptung im Raum, dass niemand den Mut hatte, als Gegenkandidat gegen den amtierenden Bürgermeister anzutreten. Mein Gesprächspartner vermutete, dass ein Gegenkandidat bei einer Wahl durch die Bevölkerung keine Chance gehabt hätte. Darum sei eine Intrige gegen Herrn Bürgermeister Winter gesponnen worden. Zumindest käme das bei der Bevölkerung so an. Mit der Nein-Stimmen Kampagne wäre seine Wiederwahl verhindert worden und nun würde eine Mehrheit in der Ratsversammlung sich einen neuen Kandidaten hinmauscheln. Als Mitglied der Ratsversammlung habe ich diesen Vorwurf der Mauschelei zurückgewiesen.

Dennoch ist dieser Aussage nur schwer zu begegnen. Die Umstände, die mit zu dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl geführt haben, könnten so interpretiert werden.

In dem Zusammenhang muss nun auch der Artikel von Herrn Kuhr betrachtet werden, der über die Strafanzeige von Herrn Dr. Kickler gegen Herrn Bürgermeister Winter berichtet hat. Diese Strafanzeige wurde im Vorfeld der Bürgermeisterwahl gestellt. Die Strafanzeige war offenbar substanzlos. Die Ermittlungen wurden nach dem Wahltermin eingestellt. Dennoch wird jetzt, Wochen nach der Wahl, mit dem Artikel ein „Gschmäckle“ suggeriert, das Herrn Bürgermeister Winter angedichtet wird.
Genau das hat ein Gschmäckle und wirft die Frage auf: „Warum?“
Ich kann es mir nicht erklären.

Dazu möchte ich noch einmal meine Sicht der Dinge darstellen:

Während der Bürgermeisterwahl wurde u.a. die Finanzierung des Bürgerbüros in der Langen Straße thematisiert. Die ursprünglichen Kosten für die Ausstattung wurden mit 20.000,- Euro beziffert, letztendlich kostete uns das Bürgerbüro über 200.000,- Euro.
Dazu kam, dass die Absprachen zur Finanzierung und Nutzung mit den Stadtwerken Plön, die das Büro in Gemeinschaft mit der Stadtverwaltung nutzen, nicht tragfähig waren.
Auf Veranlassung des Hauptausschusses wurde der Vorgang zur Prüfung an die Kommunalaufsicht gegeben.
Die Prüfung endete mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister, weil er  gegen Kommunalrecht verstoßen hat. Den Verstoß hatte er bereits im Vorfeld gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt. Es wurde eine Disziplinarstrafe gegen den Bürgermeister ausgesprochen. Diese Strafe hat der Bürgermeister akzeptiert. Sie wurde rechtswirksam.
Damit ist der Fall abgeschlossen.
Das ganze ist durch die Presse gegangen.
Ich kann in dem Zusammenhang kein „Gschmäckle“ erkennen.

Hätte die Kommunalaufsicht – die zweifellos über erheblichen rechtlichen Sachverstand verfügt – einen Anhaltspunkt für Untreue gesehen, hätte sie den Fall mit Sicherheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Das hat sie aber nicht getan.

Dennoch kann natürlich jeder*e eine Strafanzeige stellen, das ist sein oder ihr gutes Recht. Nun ist allgemein bekannt, dass rechtliche Verfahren eine ganze Zeit dauern. Von daher war absehbar, dass die Entscheidung über die Aufnahme oder Einstellung von Ermittlungen nicht vor dem Termin der Bürgermeisterwahl erfolgen wird. Es muß eigentlich jeder*m klar sein, dass das Einfluß auf das Ergebnis der Bürgermeisterwahl haben kann. Wenn das die Absicht war, wäre der Zeitpunkt der Abgabe der Strafanzeige sicher taktisch gut gewählt.
Natürlich können auch andere Motive, beispielsweise die Sorge um das öffentliche Wohl, als Motivation für die Abgabe einer Strafanzeige angenommen werden. Das kann letztendlich nur beantworten, wer die Anzeige erstattet hat. Darüber will ich nicht spekulieren.

Dazu kommt, dass in der Strafanzeige nach meinem Kenntnisstand ganze Passagen aus der Begründung der Disziplinarstrafe verwendet wurden. Hier stellt sich die Frage, ob jemand – und wenn ja, wer – Informationen weitergegeben hat, die als „Vertrauliche Personalangelegenheit“ gekennzeichnet waren und so zu behandeln sind. Der Personenkreis, der Zugang zu den Unterlagen des Disziplinarverfahrens hatte, ist denkbar klein. Es sind, was die Politik betrifft, die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter*innen.

Jetzt meine rhetorische Frage: „Herr Kuhr, ist es das, was Sie mit Gschmäckle meinen?“

Gegenwind für ein Windkraftwerk

Die Bürgervosteherin hatte in einer der letzten Ratsversammlungen erwähnt, dass auf dem Gelände des Klärwerkes Tweelhörsten ein Windkraftwerk errichtet werden soll. Ziel des Vorhabens ist, damit einen Teil der Energie zu erzeugen, die das Klärwerk benötigt.

Den Ansatz finde ich vom Prinzip sehr gut, aber den Standort halte ich für hoch problematisch.
Meine ablehnende Haltung will ich gerne begründen:

1. Aspekte des Landschaftsschutzes.
Wenn sich ein Bauwerk in die Landschaft „duckt“ dann ist es das Klärwerk. Die bestehende Anlage ist weder vom Kleinen Plöner See aus noch von der B 76 aus gut zu erkennen.
Das ist so, obwohl das Klärwerk auf einer Halbinsel mehr oder weniger mitten im See liegt.
Die Plöner Seenplatte und die Schwentine sind in eine Landschaft eingebettet, die im Vergleich zu anderen Gewässern noch relativ naturbelassen ist. Ich mag mir nicht vorstellen, dass an an einem solch exponierten Standort eine Windenergieanlage – und sei sie nur 40 Meter hoch – entstehen soll. Zum Vergleich, der Parnaß-Turm ist mit 20 Metern (Höhe der Aussichtsplattform) gerade einmal halb so hoch. Eine Windenergieanlage an dieser Stelle würde das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen.
Hinzu kommt, dass möglicherweise weitere Bauten im Rahmen der Errichtung eines Nahwärmekraftwerkes an dieser Stelle zu erwarten sind. Über die Größe dieser Anlagen liegen noch keine Informationen vor. Es gibt auch keine Zeichnungen. Wird der Bau – es würde sich im Prinzip um einen Industriebau handeln – erstellt, dann stellt das einen unverzeihlichen Eingriff in das Landschaftsbild dar.
Das Bauwerk wäre von der Seestraße, vom Ascheberger Parkplatz und vermutlich sogar von der Appenrader Straße aus zu sehen. 

2. Aspekte des Naturschutzes
Das Flora Fauna Habitat Gebiet „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ ist eines der größten und bedeutendsten Gebietedieser Art in Schleswig Holstein. Das Klärwerk ist von dem FFH-Gebiet an 3 Seiten umgeben. Es liegt quasi mittendrin. Eines der wesentlichen Schutzziele ist der Vogelschutz, insbesondere im Hinblick auf den Vogelzug. Zwar sind Windräder für Vögel bei weitem nicht so gefährlich wie Glasscheiben, Hauskatzen oder der Straßenverkehr, aber meines Wissens stehen sie an vierter oder fünfter Stelle der Vogelkiller. Mit mehreren Seeadlerhorsten ist unser Seensystem zudem ein bedeutender Lebensraum für diese seltenen Greifvögel. Neuerdings lassen sich hier auch Kraniche beobachten.
Weil das Klärwerk Tweelhörsten unmittelbar an das  FFH-Gebiet angrenzt und der Bau eines Windrades mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes nicht vereinbar ist,  kommt er aus meiner Sicht nicht in Frage.

3. Aspekte des Tourismus
Die Aspekte des Tourismus sind eng mit denen des Landschaftschutzes verknüpft. Die Halbinsel, auf dem das Klärwerk liegt, ragt tief in den Kleinen Plöner See hinein. Ein Windrad auf dem Klärwerksgelände wäre von allen Punkten des Wasserwanderweges Schwentine aus zu sehen. Bereits beim Verlassen des Stadtsees würde man genau auf das unübersehbare Windrad zufahren.
Das gleiche gilt, wenn man die Strecke über den Mühlensee nimmt. Sobald man in den Kleinen Plöner See einfährt, hat man das Windkraftwerk vor Augen. In beiden Fällen fährt man direkt auf das Windrad zu und passiert es in einem Abstand von weniger als 600 Metern.
Auch wenn man von Wittmoldt kommend den Wasserwanderweg Schwentine befährt, hat man das Windrad direkt vor Augen und fährt darauf zu.
Man kann sich bemühen wie man will, den Wasserwanderweg zu attraktiveren, mit dem Bau der Windkraftanlage entwertet man alle diese Bemühungen.

4. Aspekte der Naherholung.
Neben einem Wohnhaus liegen innerhalb eines 400 Meter Umkreises um einen möglichen Standort die Betriebsstätten des Klärwerkes, der sozialen Einrichtung „Land in Sicht“, und der Kompostplatz des Kreises. Besonders zu erwähnen ist auch die Kleingartenanlage Tweelhörsten. Kleingärten sind völlig unterbewertete Naherholungflächen. Mich würde interessieren, ob eine*r der Verantwortungs- und Entscheidungsträger*innen dort einen Kleingarten bewirtschaften wollte. 

Offenbar ist den Verantwortungs- und Entscheidungsträger*innen des Verwaltungsrates der AöR die Problematik durchaus bewußt. Nach meiner Bewertung wird dem Bau des Windrades selbst in diesem Kreis nur eine geringe Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Es herrscht wohl die Auffassung vor, dass hier so still und heimlich wie möglich vorgegangen werden sollte, um die Erfolgsaussichten nicht noch weiter zu schmälern. Insgeheim scheint es Personen zu geben, die nach außen hin das Vorhaben befürworten, aber insgeheim hoffen, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) das ganze stoppt. 

250.000,- € für eine Rennstrecke durch den Stiftungswald?

Schon wieder muss ich mich beim Lesen des Regionalteils ein wenig ärgern. „Kaputte Straße bremst Autos aus“ titelt die KN im Lokalteil und widmet dem Thema „Fünf Seen Allee“ volle fünf Spalten, in denen ganz überwiegend die Auffassung der Verwaltung zum Ausdruck gebracht wird.
Der Bürgermeister würde die Decke der Straße gerne sanieren lassen.

Damit bezieht er als Chef der Verwaltung ganz klar Position gegen politische Beschlüsse. Die seit Jahren von der Verwaltung hierfür immer wieder eingeforderten Mittel werden vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung regelmäßig abgelehnt.

Ich persönlich habe in den vergangenen Jahren stets gegen die Sanierung gestimmt, und dafür gibt es gute Gründe.

1. Eine Viertelmillion Euro ist eine stolze Summe für eine Straße, die mitten durch den Wald führt und weder die Funktion einer Erschließungs- noch die Funktion einer Anwohnerstraße hat. Es gibt in Plön eine Vielzahl von Straßen in unseren Wohngebieten, für deren Sanierung das Geld besser angelegt wäre.

2. Die Straße ist überflüssig. Es ist eine nicht zu leugnende Tatsache, dass sie bis 1994 nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich war, denn sie lag auf dem Gebiet der Pionierkaserne.
Ich weiß jetzt nicht, was an diesem Fakt „abstrus“ ist.
Mit der Öffnung der Straße kam es dort natürlich zu zusätzlichem Verkehr, weil die Strecke eine Abkürzung in Richtung Niederkleveetz und nach Malente ist. Die Verkehrsüberwachung wird natürlich diesen Verkehr erfassen, den der Bürgermeister als Argument für die Sanierung anführen will. Durch die Abkürzung sparen die Autofahrer*innen vielleicht 5 Minuten ein. 250.000,- € sind viel Geld für eine Zeitersparnis von nicht mal fünf Minuten und eine Autostrecke, die faktisch nicht benötigt wird.

3. Mit vielen Projekten, etwa dem Nahwärmekraftwerk auf dem Gelände des Klärwerkes und der dort ebenfalls geplanten Windkraftanlage versucht Plön, sich einen grünen Anstrich zu geben; ohne Rücksicht auf das Landschaftsbild, das so nachhaltig verschandelt wird.
Der verantwortungsvolle Umgang mit der umgebenden Landschaft und Natur scheint mir hingegen zweitrangig zu sein. Der Stiftungswald und sein Umfeld  sind meines Erachtens ökologisch wertvoll und schützenswert. Er ist nicht nur für die Natur, sondern auch für die Naherholung der Bevölkerung durchaus von Bedeutung. Der Nutzungsdruck auf diese Flächen ist ohnehin groß.
Die Fünf-Seen-Allee führt mitten durch den Stiftungswald. Ich war dort im Sommer mehrfach unterwegs. Auf der Straße fuhren zuhauf große Landmaschinen, klassische Cabrios und größere Gruppen von Motorradfahrer*innen mit Maschinen, von denen einige vermutlich deutlich lauter waren als die Polizei erlaubt.
Nicht, dass ich den Leuten ihren Fahrspaß nicht gönne, aber ich finde, dass man den nicht unbedingt in einem ökologisch wertvollen Naherholungsgebiet ausleben muss, von den Kosten für die Sanierung der Strecke einmal ganz abgesehen.

Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, die Straße nicht zu sanieren und sogar deren Schließung für den Kraftfahrzeugverkehr anzustreben. Für den Fahrradverkehr sollte sie erhalten bleiben, da der Umweg für Fahradfahrende deutlich mehr Zeit beansprucht als die fünf Minuten, die Autofahrende in Kauf zu nehmen hätten.
In dem Zusammenhang könnte man ergänzend folgendes überlegen. Wir haben in der Ratsversammlung einen Beschluss gefasst, die zusätzlichen Versiegelung von Flächen vermeiden und versiegelten Flächen zu entsiegeln. Um hier wohlklingenden Beschlüssen Taten folgen zu lassen wäre es folgerichtig, die Fahrbahnbreite auf das für eine Radweg erforderliche Maß zu reduzieren und den Rest zu entsiegeln. 

Überflüssige Anmerkung: der Begriff “Rennstrecke” in der Überschrift ist natürlich reißerisch, aber ich konnte ihn mir nicht verkneifen. Aus dem Zeitungsbericht geht deutlich hervor, dass die Autofahrer_innen dort wohl – zumindest beim Ortstermin – etwas zu schnell unterwegs sind.  

Volkstrauertag, meine Gedanken zu den Gedanken der Militärseelsorgerin

In meinem Blog habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder über die Durchführung des Volkstrauertages berichtet. Das will ich auch dieses Jahr. Allerdings möchte ich mich erstmals kritisch äußern und mich mit dem Beitrag der Militärseelsorgerin auseinandersetzen.
Sie zerlegte den Begriff Volkstrauertag in die Worte Volk, Trauer und Tag. Zu jedem Wort führte sie ihre Gedanken aus.

Das ist ein Ansatz, der zum Nachdenken anzuregen soll und kann. Im Rahmen einer Feierstunde und zudem in der Kirche hat sie erst einmal die uneingeschränkte Deutungshoheit. Direkter Widerspruch ist da unangebracht. Aber im Nachhinein will auch ich meine Gedanken äußern.
 
Die Militärseelsorgerin erwähnte, dass sie aus einem Pastorenhaus kommt und ihre Eltern zur Wendezeit auf der Straße gingen und „Wir sind das Volk“ gerufen hätten. Sie appellierte, nicht diejenigen auszugrenzen, die heute auf die Straße gehen und „Wir sind das Volk“ rufen, weil sie von Sorgen getrieben werden.

Das finde ich aus zwei Gründen problematisch.

Erstens: Der Volkstrauertag ist nicht der alte Heldengedenktag. Er erinnert an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Nationen. Bundespräsident Joachim Gauck hat es 2016 in seiner Rede zum Volkstrauertag treffend ausgedrückt: „Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker …“
Die Verwendung des Begriffes „Volk“ in der Einzahl drückt genau das Gegenteil aus. Es bezieht auf Menschen eines einzigen Volkes, die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wurden. Ausgegrenzt werden die Opfer, die nicht diesem einen Volk angehören. Opfer, für die auch dieses eine Volk verantwortlich ist. Beispielsweise nenne ich die russischen Kriegsgefangenen in deutschen Gefangenenlagern, die man zu 100.000-tausenden verhungern ließ oder die gezielt ermordet wurden. Oder die Zwangsarbeiter*innen, von denen viele durch Arbeit zu Tode geschunden wurden. Menschen, die aufgrund ihrer politischen Ansichten, ihrer „Rasse“- oder Religionszugehörigkeit zu Millionen in industrieller Weise ermordet wurden. Damit will ich das Schicksal von gefallenen deutschen Soldaten, Flüchtlingen und Vertriebenen weder rechtfertigen noch relativieren, sondern nur deutlich machen, dass das Gedenken des Volkstrauertages viel weiter geht und sich nicht auf „das Volk“ beschränkt.
Die Botschaft des Volkstrauertages ist Vergebung und Versöhnung über den Gräbern. Der Volkstrauertag kann auch als Verpflichtung verstanden werden, den Frieden zu bewahren und es nie wieder zu Gewaltherrschaft und Terror kommen zu lassen.

Zweitens: Problematisch finde ich vor allem das Verständnis, das für die heutigen „Montagsdemonstrant*innen“ durchschien. Das mag nicht so gemeint gewesen sein, aber genau so habe ich die Aussage verstanden. Die Montagsdemonstranten der Wendezeit begannen mit dem Slogan „Wir sind ein Volk“. Das war nicht ausgrenzend gemeint. Dieser Slogan veränderte sich im Lauf der Zeit und wurde zu „Wir sind das Volk“. Darin kommt eine klare, ablehnende Haltung gegen das damalige DDR-System zum Ausdruck, das unbestritten ein Unrechtssystem war.
Wenn die Montagsdemonstrant*innen heute mit dem selben Slogan auf die Straße gehen, dann bringen sie damit – gewollt oder ungewollt – ihre Ablehnung unseres Gesellschaftssystems zum Ausdruck. Warum sonst sollten sie mit dem Slogan und dem Wiederauflebenlassen an die Montagsdemonstrationen anknüpfen, die einst zum Sturz des SED-Unrechtsregimes geführt haben.
Ich stelle nicht in Abrede, dass viele Bürger*innen, die heute auf Montagsdemonstrationen gehen, von Abstiegs- und Existenzängsten getrieben werden. Diese Demonstrationen werden aber – und das ist nicht zu bestreiten – entweder von extremistischen bzw radikalen Einzelpersonen oder Gruppen organisiert, unterstützt oder unterwandert. Wer sich von radikalen oder extremistischen Kräften nicht abgrenzt, grenzt sich selber aus. Man marschiert nicht mit Altkommunisten oder Neonazis, niemals! Diese Bürger*innen nach Möglichkeit wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückzuholen ist eine wichtige Aufgabe, aber nicht die Aufgabe des Volkstrauertages.

Zur Nichtwahl des Bürgermeisters

Der Kollege Möller sprach in seinem Redebeitrag von einem Scherbenhaufen, der entstanden ist, weil der einzige zur Wahl stehende Bürgermeisterkandidat nicht gewählt wurde.
http://www.ingo-buth.de/2022/11/09/kollege-bernd-moeller-zur-nein-waehler-kampagne/
Das sehe ich in Teilen anders und es stellen sich für mich auch einige Fragen anders.

1. Unser Bürgermeister wurde nicht wieder gewählt. Das ist eine Wählerentscheidung, die zu respektieren ist. Da hilft auch keine Rechenkunst, mit der man sich das Ergebnis schönrechnet.
Die problematischen Fragen sind in der Wahlbeteiligung zu suchen,
– warum beteiligen sich nur 40% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Wahl des Bürgermeisters?
– ist die Direktwahl des Bürgermeisters überhaupt gerechtfertigt.

2. Wurde der Wahlkampf der Nein-Stimmen Kampagne mit unfairen Mitteln geführt?
Da muss man sich auch weiter die Fragen stellen:
– war das wahlentscheidend?
– steckt ein anderes Kalkül dahinter?

3. Warum beteiligen sich nur 40% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Bürgermeisterwahl?
Offensichtlich besteht kaum Interesse an der Direktwahl der/des Bürgermeisters. Möglicherweise ist das im Einzelfall anders, etwa, wenn sich eine charismatische Persönlichkeit zur Wahl stellt, aber im allgemeinen geht es mehr oder weniger um die Besetzung der Spitze der Verwaltung.
Der Versuch, die Beteiligung an politischen Prozessen auf eine breitere Basis zu stellen, ist aus meiner Sicht nicht geglückt. Auf Kreisebene wurde die Wahl der Landrätin/des Landrates durch die Wähler*innen genau wegen dieses geringen Interesses bereits wieder rückgängig gemacht. Mittlerweile wird die Verwaltungsspitze auf Kreisebene wieder durch den Kreistag gewählt.

4. Ist die Direktwahl eines Bürgermeisters / einer Bürgermeisterin überhaupt gerechtfertigt?
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin leitet die Verwaltung. Aus der Funktion der Verwaltungsleitung läßt sich eigentlich kein politisches Mandat ableiten. Die Verwaltung hat umzusetzen, was die Selbstverwaltung – in diesem Fall die Ratsversammlung oder einer der Ausschüsse – beschließt.
Durch die direkte Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin sollte die demokratische Beteiligung der Bevölkerung vor Ort gefördert werden. Daher bleibt nichts anderes übrig, als im Wahlkampf mit einem eigenen Programm anzutreten, an dessen Umsetzung man später gemessen wird.
Durch direkte Wahl erhält der Bürgermeister / die Bürgermeisterin tatsächlich ein politisches Mandat. Als Leiter*in der Verwaltung kann er/sie auf das Fachwissen in der Verwaltung zurückgreifen und hat damit natürlich erst einmal einen Wissensvorsprung, mit dem sich politische Prozesse lenken lassen. Es hängt natürlich auch davon ab, ob der Bürgermeister / die Bürgermeisterin die Verwaltung steuert oder umgekehrt. Im Idealfall gibt es in der Ratsversammlung eine klare politische Mehrheit und das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin ist mit einer Person besetzt, die dieser politischen Mehrheit nahe steht.
Prozesse laufen dann schneller durch, gleichzeitig steigt die Gefahr von Klientelpolitik.
Gibt es Differenzen zwischen Bürgermeister*in und Ratsversammlung, so besteht die Gefahr, dass sich Verwaltung und Selbstverwaltung gegenseitig blockieren können. Hat der/die Bürgermeister*in klare Vorstellungen und Ideen, findet damit aber keinen Rückhalt in der Ratsversammlung und werden die Finanzmittel im Haushalt nicht bereit gestellt, dann passiert nichts. Ebenso kann die Verwaltung politische Beschlüsse ins Leere laufen lassen, indem sie beispielsweise einfach nicht umgesetzt oder nur verzögert bearbeitet werden.
Zwischen diesen Polen ist alles möglich.
Die Reibungsverluste, die zwischen der durch Wahl legitimierten Ratsversammlung und dem/der durch Wahl legitimierten Bürgermeister*in entstehen, könnten möglicherweise reduziert werden, wenn man zum alten System zurück kehrt und die Verwaltungsspitze durch die Ratsversammlung bestimmt. Das wäre kein Beinbruch.

5. Wurde die Wahl mit unfairen Mitteln geführt?
Ein klares „Ja“. Ein Plöner Bürger hat während des Wahlkampfes eine Strafanzeige wegen Untreue gegen den Bürgermeister gestellt und damit den Eindruck erweckt, dass der Bürgermeister bei der Einrichtung des Bürgerbüros möglicherweise kriminell gehandelt hat.
Schon nach meiner damaligen Einschätzung konnte die Begründung für die Anzeige nicht stichhaltig sein. Die Untersuchungen der Kommunalaufsicht waren bereits abgeschlossen, es wurde ein Fehlverhalten des Bürgermeisters festgestellt und eine Disziplinarmaßnahme verhängt.
Da die Kommunalaufsicht den Fall nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat, war für mich klar, dass „Untreue“ als Straftatbestand nicht vorlag.
Die erst nach der Wahl erfolgte Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bestätigt meine damalige Einschätzung.
Nun ist ein Disziplinarverfahren eine vertrauliche Personalangelegenheit. Darauf wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses mehrfach hingewiesen. Lediglich Mitglieder des Hauptausschusses oder deren Vertreter hatten Zugang zu den Disziplinarunterlagen. Ansonsten war der Inhalt der Disziplinarverfügung nur wenigen Mitarbeitenden der Verwaltungen von Stadt und Kreis zugänglich.
Die echte Sauerei ist, dass Inhalte aus einer vertraulichen Personalangelegenheit an eine dritte Person weitergegeben und nach meinem Kenntnisstand fast wortwörtlich in der Strafanzeige verwendet wurden.
Die Strafanzeige wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, an dem klar war, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund der Bearbeitungszeiten nicht vor dem Wahltermin nicht zu erwarten ist.

Darüber hinaus haben zahlreiche Mitbürger*innen eine Anzeige unterschrieben, die mit dem Satz: „Wußten Sie schon, dass Sie bei der Bürgermeisterwahl in Plön … auch mit NEIN stimmen können?“ überschrieben war. Dazu war in der Anzeige, die einem Wahlzettel nachempfundenen war, ein in fetter roter Schrift hervorgehobenes NEIN angekreuzt. Das war sehr suggestiv und vom Zeitpunkt her gut gewählt; erschienen am Mittwoch vor der Wahl. Damit hatte der Bürgermeister keine richtige Gelegenheit mehr, darauf zu reagieren. Das war taktisch geschickt, aber nach meiner Bewertung auch auch nicht unfair. Zudem haben sich die Anzeigenunterstützer*innen namentlich zu ihrer Meinung bekannt. 

Mein Kollege Möller verwendet auch den Begriff „Nein-Sager-Partei“. Herr Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) hat sich entschieden dagegen verwehrt, die CDU als Nein-Sager-Partei zu bezeichnen. Er hatte sich im Vorfeld in der Presse ausdrücklich nicht hinter die Nein-Stimmen-Kampagne gestellt. Er hat natürlich recht, wenn er sagt, dass zwar CDU-Mitglieder auf der Unterschriftenliste erschienen sind. Er hat aber auch recht, wenn er sagt, dass er als Vorsitzender der CDU-Fraktion nicht für die Handlungen einzelner CDU-Mitglieder verantwortlich ist.

Mein Kollege Möller kritisierte auch die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers. Der Kritik schließe ich mich an, da ich die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers durchaus als sehr CDU-nah empfinde. Das schließt die Auswahl der Leser*innenbriefe mit ein. Aber da gibt es nur zwei Möglichkeiten:
– man nimmt das hin, zumal die Pressefreiheit ein sehr schützenswertes Gut ist.
– man spricht mit den Verantwortlichen und wenn es keine Lösung gibt, dann gibt es immerhin noch den Deutschen Presserat, der in berechtigten Fällen Fehlverhalten z.B. mit einer Rüge tadeln kann.
Allerdings läuft man dann Gefahr, dass man in der Berichterstattung weniger – und vielleicht auch weniger wohlwollend – berücksichtigt wird. Die vierte Macht ist natürlich ein Thema für sich.

(Pressefreiheit heißt nicht, dass man sich kritisch mit der Presse und Ihre Kritiker*innen auseinandersetzen kann: https://www.zdf.de/comedy/bosetti-will-reden/bosetti-will-reden-vom-5-oktober-2022-102.html)

Unfair waren die zahlreichen Schmierereien, die sich gegen Lars Winter als Bürgermeisterkandidaten gerichtet haben. Zugegeben, Hitlerbärtchen auf Wahlplakate malen ist eine Art „Kavaliersdelikt“, zumal im Falle von Lars Winter völlig abwegig. Galgen zu malen hat da eine andere Qualität. Spätestens seit der Ermordung von Walter Lübke durch einen Rechtsextremisten sollte man wissen, das man oder frau so etwas nicht macht. Es ist moralisch verwerflich. Das es sich dabei auch um eine Sachbeschädigung handelt, ist da fast zweitrangig. 

5. War das wahlentscheidend?
Lars Winter teilte in der letzten Ratsversammlung mit, dass die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen ihn eingestellt wurde. Gleichzeitig betonte er, dass die Anzeige wohl ihren Zweck erfüllt hätte.
Ich persönlich schätze es nicht so ein, dass die Strafanzeige und die Anzeige im Reporter wahlentscheidend waren. Sicher haben sie das Wahlergebnis beeinflußt, aber nach meiner Einschätzung ist der deutliche Stimmenüberschuss für die Abwahl so nicht zu erklären. Auch die anderen oben genannten Faktoren dürften nicht entscheidend gewesen sein. Nach meiner Einschätzung ist es der Umstand, dass Lars Winter sich durchaus konsequent für seine Positionen eingesetzt und nicht jedem nach dem Mund geredet hat. Damit ist er manch einer*m auf die Füße getreten ist. So etwas spricht sich rum, darüber redet man in der Langen Straße, im Freundes- und Familienkreis, im Verein und sonst noch wo. Plön ist eine Kleinstadt. In einigen Fällen wurde der Bürgermeister auch kritisiert, obwohl er Beschlüsse der Politik umgesetzt hat, was unter anderem bei Baurechtsfragen und in Fragen der baulichen Nutzung der Fall ist. Nach meiner Wahrnehmung ist die Rolle des Bürgermeisters in der Bevölkerung nicht immer richtig erkannt worden. In einigen Gesprächen wurde mir gegenüber geäußert, dass er als überheblich wahrgenommen wurde. Diese Dinge spielen nach meiner Auffassung eine wesentliche Rolle für die Entscheidung der Wähler*innen.
Der andere wesentlicher Faktor ist, dass es der „Nein-Stimmen-Kampagne“ gelungen ist, die „Nein-Wähler*innen“ zu mobilisieren, während der Bürgermeister seine Wähler*innen nicht an die Wahlurne bringen konnte. 

6. Steckte ein anderes Kalkül dahinter?
Es kann natürlich spekuliert werden, ob man dem Bürgermeister nur eine auswischen wollte oder ob ein weitergehendes Kalkül hinter der Nein-Stimmen-Kampagne steht. Tatsache ist, dass sich niemand als Gegenkandidat für das Amt beworben hat, obwohl sich z.B. die Nachbarstadt Eutin vor Bewerber*innen kaum retten konnte. Da liegt die Vermutung nahe, dass sich niemand einen Wahlsieg im direkten Duell gegen Bürgermeister Lars Winter zugetraut hat. Bei einer Entscheidung  durch die Ratsversammlung könnten sich potentielle Interessenten größere Chancen ausrechnen. So zumindest kann die Äußerung des Bürgermeisters: „Wir wollen mal sehen, wer jetzt um die Ecke kommt.“ verstanden werden. Bei der Beantwortung dieser Frage würde ich mich nicht festlegen wollen. Kann sein, kann nicht sein.

Fazit: Wir haben es hier nicht mit einem Scherbenhaufen zu tun, sondern mit Realitäten der Kommunalpolitik. Wenn der neue Bürgermeister jetzt nicht von 40% der Bevölkerung, sondern von der Mehrheit Ratsversammlung, die ja durch Wahl demokratisch legitimiert ist, gewählt wird, dann ist das kein demokratischer Beinbruch.

 

Kollege Bernd Möller zur Nein-Wähler Kampagne

In der heutigen Ratsversammlung ging es um die Ausschreibung der Stelle des künftigen Bürgermeisters / der zukünftigen Bürgermeisterin. Zu dem Tagesordnungspunkt hielt der Kollege Bernd Möller (SPD) eine Rede, in der er sich rückblickend kritisch mit der Nein-Wählerkampagne im Vorfeld der Wahl auseinandersetzt. Nachfolgend stelle ich seinen Redebeitrag ohne eigene Kommentierung hier ein:

“Meine Damen und Herren,

wir stehen hier heute vor einem Scherbenhaufen, dessen Entstehung sehr viel mit einer Neinsager-Partei zu tun hat, die zu eigenen, konstruktiven Beiträgen offensichtlich nicht fähig war und es nicht schaffte, einen eigenen Gegenkandidaten für das Bürgermeisteramt aufzustellen.

Damit wurde eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Fragen zur Weiterentwicklung unserer Stadt im Austausch von Argumenten und Gegenargumenten unmöglich gemacht und es gab keine sachliche, transparente Entscheidungsgrundlage für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. 

Stattdessen trieb diese Neinsager-Partei mit ihrer Kampagne, die in einer Hetzjagd gegen den amtierenden Bürgermeister ausuferte, die ahnungslosen Wählerinnen und Wähler in eine Falle, die jetzt bedeutet, dass nunmehr ein kleiner Kreis von Ratsmitgliedern den Wählerinnen und Wählern ihnen die Entscheidung über das Bürgermeisteramt abnimmt.

Ein einmaliger Vorgang in Schleswig-Holstein.

Ich wüsste wirklich zu gerne, wie viele Personen zum Zeitpunkt der Wahl über diesen Zusammenhang Kenntnis hatten. Vermutlich sind sie an einer Hand abzuzählen.

Die Wahl, die für viele eigentlich keine Wahl mehr war, weil man sich nicht zwischen mehreren Personen entscheiden konnte, also sozusagen gefühlt ein Selbstgänger war, hatte dann laut OHA vom 11.09.22 folgendes Ergebnis: Zitat…..“Obwohl einziger Kandidat wurde SPD-Mann Lars Winter überraschend von rund 60 Prozent der Plöner abgewählt.“ 

Diese Aussage kann man wohl getrost als „fake news“ bezeichnen, denn es sind in Wirklichkeit ca. 60 Prozent derjenigen, die überhaupt noch zur Wahl gegangen sind und nicht „der Plöner“.

1835 Nein-Stimmen von 7513 sind tatsächlich nur rund 24 Prozent der Wahlberechtigten, die den amtierenden Bürgermeister abgewählt haben.

(D.h. im Umkehrschluss, Lars Winter wurde von rund 75 Prozent der Plöner nicht abgewählt.)

War es jetzt nur Unfähigkeit oder schon unseriöse Desinformation seitens des OHA? Ich erwähne es nur deshalb, weil diese Zeitung auch im Vorfeld der Wahl sehr einseitige Meinungen veröffentlicht hat. 

Aber das ist  „Schnee von gestern“, jetzt liegt alles in den Händen von 24 Ratsmitgliedern, die sich in internen Runden unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Bild von Kandidatinnen und Kandidaten machen und dann zu einer mehrheitlichen Entscheidung kommen sollen. 

Wie das in dieser in Schleswig-Holstein noch nie praktizierten Form sachgerecht zum Wohle der Stadt Plön umgesetzt werden soll, kann ich zur Zeit nicht ernsthaft beurteilen, zumal durch das Verhalten der CDU sehr viel Gift und Misstrauen gesät wurde. 

Auch wenn das Verfahren gesetzlich so vorgeschrieben ist, halte ich es eher für kontraproduktiv, weil es faktisch einer Entmündigung der Wählerinnen und Wähler gleichkommt, obwohl  ja mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister genau das Gegenteil bewirkt werden sollte.

Bleibt die Frage, ob manche Wählerinnen und Wähler sich nicht völlig zu Recht als von der Politik betrogen fühlen, weil sie nicht zeitnah über die Konsequenzen eines solchen Wahlausganges informiert wurden.

Und schließlich gilt es auch festzuhalten, dass die Neinsager-Allianz aus Partei, Flugblätterverteilern, Anzeigenschaltern und Internetaktivisten die Metamorphose vom Nein-Wähler zum degradierten zwangsweisen Nicht-Wähler geschafft hat.

Beste Voraussetzungen für eine wirklich demokratische Entscheidung für die Wahl eines Plöner Bürgermeisters sehen für mich anders aus. Bin sehr gespannt, wie dieses Desaster beendet wird.

Bernd Möller”

Auch 2023 keine zusätzliche Stelle für das Klimafolgenmanagement

Es wird auch 2023 keine Stelle für ein Klimafolgenmanagement geben. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus gab es eine denkbar knappe Entscheidung bei 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  

Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass die Äußerungen in der Vorlage, mit der die Verwaltung die Entscheidung des Hauptausschusses und der Ratsversammlung kritisiert hat, unakzeptabel sind. Der Ausschussvorsitzende Weber (Bündnis 90/Die Grünen) bat aber darum, diesen Fehltritt und die inhaltliche Diskussion zu trennen. Er betonte in seinen Eingangsworten nicht nur das Erfordernis für das Klimaschutzmanagement, sondern auch für das Klimafolgenmanagement.
Darüber hinaus führte er aus, dass es einen Beschuss des GUT zur Einführung eines Klimafolgenmanagements gibt, der auch die Entscheidung des Hauptausschusses und der Ratsversammlung nicht aufgehoben ist. Von daher muss man über die Einführung dieser Planstelle in den Stellenplan für 2023 beraten. Das sei unabhängig davon, dass die Stelle für das Jahr 2022 abgelehnt wurde.

Die Verwaltung erläuterte anschließend noch einmal, das diese Stelle erforderlich ist. Sie soll das Klimaschutzmanagement bei der Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben unterstützen. Es liegen zwar keine neuen Informationen vor, aber die Aufgaben für eine*n Klimafolgenmanager*in würden in der Anlage noch einmal ausführlich erläutert. (Anmerkung: die Begründung habe ich aus der Vorlage kopiert und am Ende des Textes angefügt.) Weiterhin wurde betont, dass die Stelle für zwei Jahre gefördert wird und damit lediglich 8333,33,- € pro Jahr aufgewendet werden sollen. In der Zeit soll ein Konzept erstellt werden, das als Grundlage für die Einwerbung von Fördergeldern für einzelne Maßnahmen ist.

Meine Fraktionsvorsitzende Frau Hansen (SPD) sprach sich in ihrem Redebeitrag kurz und Bündig für die Einführung dieser Stelle aus.

In meinem ersten Redebeitrag habe ich mich sehr kurz gehalten. Dabei habe zwar erwähnt, wie sehr mich der Unterton der Vorlage erzürnt hätte, aber vor allem habe ich ausgeführt, dass ich der Auffassung sei, dass die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels eine Querschnittsaufgabe ist, die bei allen Entscheidungen in der Verwaltung von den Mitarbeitenden mit berücksichtigt werden muss und kann. Dazu habe ich betont, dass ich die Mitarbeitenden für qualifiziert halte, diese Aufgabe bewältigen zu können. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation der Stadt kritisch ist und die Aussichten für die Zukunft nicht besser sind.
Zum einen werden wir etliche – aus meiner Sicht unumgängliche – Vorhaben finanzieren müssen. Dazu zähle ich unter anderem: Turnhallenersatzbau, Bau einer Obdachlosenunterkunft, Bau einer Kindertagesstätte sowie Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen. (Anm.: Ganz grob geschätzt werden hierfür – auch unter Berücksichtigung der Zuschüsse – 5 bis 10 Mio durch die Stadt zu finanzieren sein). Das unkalkulierbare Finanzierungsrisiko für den Bau einer Nahwärmeversorgung auf dem Gelände des Klärwerkes habe ich dabei nicht erwähnt, um die Diskussion nicht unnötig emotional aufzuladen.
Darüber hinaus betonte ich, dass die Höhe des Haushalts der Stadt nicht unerheblich durch den Umfang des Personalkörpers beeinflußt wird. Dabei habe ich darauf verwiesen, dass wir bereits in anderen Bereichen eine weitere Stellenvermehrung absehen können. (Anm.: ich habe auch hier bewußt vermieden, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu unterscheiden. Hier haben wir es mit einer freiwilligen Aufgabe zu tun. Das Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen, ist für mich unbestreitbar, dass sie finanziert werden müssen aber auch.)

Herr Jagusch (Fraktionsvorsitzender der CDU) stellte die Aufgabe des Klimafolgenmanagements ebenfalls nicht in Frage. Er verwies aber darauf, dass im Kreis die Entscheidung für die Schaffung einer Klimaschutzagentur unmittelbar bevorsteht und diese in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres zu erwarten wäre. Er betonte, dass dort dann mehrere Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammengezogen werden. Die Aufgaben für die Städte und Gemeinden seien im wesentlichen identisch und es müssten nicht alle die gleichen Arbeiten erledigen. Nach seinen Worten ist der Klimaschutzmanager der Stadt das Bindeglied zur Klimaschutzagentur des Kreises. Er warb dafür, dass die Stadt Mitglied der Klimaschutzagentur wird.

Herr Rose (SPD) sprach sich dafür aus, die Stelle einzurichten. Er betonte jedoch auch fachliche Aspekte. Leider habe ich nicht mitgeschrieben und die Inhalte vergessen. Bedauerlicher weise wurde die Diskussion damit von der Grundsatz- wieder auf eine fachliche Ebene gehoben. Dadurch sah ich mich veranlaßt, mich später erneut zu Wort zu melden und später noch einmal auf fachliche Aspekte einzugehen. 

Der Bürgermeister betonte in seinem Beitrag, dass die Verwaltung eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen hat und die Belastungsgrenze des Personals erreicht sei. Wer behaupten würde, dass die Verwaltung das Klimafolgenmanagement nebenbei erledigen könnte, hätte keine Ahnung. Das war eine klare Spitze gegen mich, die ich nicht unbeantwortet lassen konnte.
Darüber hinaus versuchte er zu verdeutlichen, dass die Klimaschutzagentur, an der die Stadt Plön sich auf jeden Fall beteiligen sollte, die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements nicht ersetzen könne. 

Ich habe hatte mich bereits zu Wort gemeldet und ging dann auf die Beiträge von Herrn Rose und dem Bürgermeister ein. Zunächst habe ich betont, dass ich 1 1/2 Jahrzehnte in einer Dienststelle (Anm.: Flottenkommando, u.a. in der M5 Abteilung, Grundsatzfragen (Plans and Policy) gearbeitet habe, die auf Ebene einer Oberen Bundesbehörde einzuordnen ist. Ich hätte daher durchaus Ahnung davon, wie Verwaltung funktioniert. Darauf bin ich aber auf die einzelnen, in der Vorlage aufgeführten Punkte eingegangen und habe noch einmal begründet, warum ich die Stelle für verfechtbar halte. Meine Argumentation werde ich weiter untern in der Kopie zu den einzelnen Punkten in Klammern einfügen).

Zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass der Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich keine Mehrheit finden wird. Der Ausschussvorsitzende versuchte, die Stimmung zu drehen und ergriff dann das Wort. Er fragte sichtlich bewegt, welchen Eindruck die Diskussion auf die Mitarbeitenden der Verwaltung machen würde und äußerte, dass dass die Diskussion  Ausdruck mangelnder Wertschätzung sei. Das wiesen mehrere Mitglieder des Ausschusses bereits während des Redebeitrages in Zwischenbemerkungen zurück.

Frau Killig (FDP) versuchte, Ruhe in die Diskussion zu bringen. Sie schlug vor, den Begriff „Fachkraft, befristet auf zunächst zwei Jahre“ abzuändern. Die Stelle sollte ausdrücklich auf zwei Jahre befristet werden. Damit wollte sie Bedenken zerstreuen, dass das die Stelle des Klimafolgenmanagement sich nach 2 Jahren verfestigt und in eine unbefristete Stelle übergeht, die dann – ohne Förderung – voll durch die Stadt zu finanzieren ist.

In der ersten Abstimmung gab es dann eine Mehrheit dafür, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern.

In der zweiten Abstimmung ging es um den geänderten geänderte Beschlussvorschalg. Hier gab es bei 5 Ja- und 5 Neinstimmen ein Patt. In einem solchen Fall gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt.

Ich habe mit Nein gestimmt. Ich halte die Erstellung eines Konzeptes für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels zwar für sinnvoll, in der jetzigen Situation aber nicht für erforderlich.
Zum einen sollte der/die Klimafolgenmanagemer*in dieses Konzept schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass dafür erneut Unterstützung durch ein Fachbüro in Anspruch genommen worden wäre, verbunden mit den entsprechenden Kosten. In Folge wäre ein Maßnahmenkatalog erstellt worden.
Zum anderen ist es zwar zutreffend, dass die dort aufgeführten Maßnahmen im Einzelfall gefördert werden, aber Förderung heißt eben auch, dass die Stadt selber einen Eigenanteil zu zahlen hat. Über die Vielzahl der Maßnahmen läppern sich die Kosten der für die Eigenanteile aber auch.
Zu guter letzt würde ich keinesfalls ausschließen, dass in dem Konzept ein „Umsetzungsmanagement“ gefordert wird, wie bereits im Ortsentwicklungskonzept vorgemacht. 
Aus Erfahrung würde ich weiterhin erwarten, dass dann versucht wird, die Bedenken mit dem Hinweis zu entkräften, dass die Selbstverwaltung ja über jeden einzelnen Schritt entscheiden kann.
Aus Erfahrung würde ich darüber hinaus erwarten, dass dann das Argument kommt, man wäre ja jetzt schon so weit gekommen und hätte ja schon eine Grundsatzentscheidung getroffen, da könne man das weitere Vorgehen ja gar nicht mehr ablehnen. Die Zustimmung sei ja eigentlich nur noch eine Formalie.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns in den letzen 6 Monaten dieser Legislaturperiode nicht weiter in dieser Diskussion aufreiben sollten. Es wäre an der Zeit, das Thema ruhen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie die Klimaschutzagentur des Kreises aufgestellt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuerschätzung und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt entwickeln wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Zinsentwicklung  verläuft, denn hier werden wir in die Kreditfinanzierung gehen müssen.
Es wird abzuwarten sein, wie die steigenden Energiekosten die Stadt belasten werden. Aus meiner Sicht sollte jetzt abgewartet werden, wie die Wahl des neuen Bürgermeisters / der neuen Bürgermeisterin im Dezember verläuft und wie sich die neue Ratsversammlung im kommenden Mai zusammensetzt. Dann haben wir eine Konstellation, die die Fragen neu bewerten und entscheiden kann und das ganze dann auch für den Zeitraum einer Legislaturperiode durchhalten muss. Von daher wäre mein Antrag zur Geschäftsordnung: „Unterbrechung der Debatte, früheste Wiederaufnahme im Herbst 2023“
 

Hier der oben angekündigte Auszug aus der Vorlage der Verwaltung zum Thema: Erforderlichkeit eines Klimaanpassungsmanagements in der Stadt Plön, datiert auf den 06. Oktober 22, behandelt in der Sitzung des SteP am 27. Oktober 2022. https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=3699
Meine persönliche Anmerkungen – die ich in der Sitzung gemacht habe – sind als solche markiert und in Klammern gesetzt.

Im Detail lassen sich bereits jetzt folgende Auswirkungen des Klimawandels in Plön feststellen, deren Bewältigung durch Anpassungsmaßnahmen die Verwaltung der Stadt Plön als ihre Pflicht sieht und die mit vorhandenem Personal nicht zu bewerkstelligen ist:

–          Umgang mit dem Baumbestand:

  • Rindenschäden durch Sonnenbrand aufgrund einer höheren Zahl an Sonnenstunden und häufiger auftretenden Extremtemperaturen sowie dadurch bedingter Eintrag von Schädlingen, Pilzen und Fäulnis bis hin zum Absterben der Bäume
  • Sinkende Lebenserwartung, Trockenstress und Verlust an Vitalität sowie Einschränkungen in der Funktion als Stadtbaum bzw. -wald (Schattenspender, Sauerstoffproduzent, Luftfilter, Wasserspeicher, Lärm- und Hitzepuffer, Raumbildner, Lebens- und Erholungsraum für Einheimische wie Tourist:innen, Nahrungsquelle, Grün in der Stadt, Wohlbefinden, ortsbildprägend) durch ausbleibende Niederschläge und steigende Temperaturen
  • Daraus resultierende hohe und unkalkulierbare Kosten für Wundversorgung, Baumpflegemaßnahmen, Bewässerung und Neupflanzungen sowie Schulung des Personals für den richtigen Umgang mit den steigenden Anforderungen
  • Erhöhter Verlust an Baumbestand, Lebensraum und -qualität, negative Veränderungen des Stadtbildes, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sowie Einschränkung der Benutzbarkeit städtischer Grünflächen durch eine erhöhte Anzahl der Fällungen und zunehmenden Sturmschäden; hierdurch bedingte Ausgleichspflanzungen an geeigneten Standorten

(Anmerkung 2: Die Fachkraft für Umweltschutz ist qualifizierte Expertin für Baumschutz. Sie wird selber beurteilen können, welche Bäume besonders vor starker Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen. Sie wird den Bauhof beauftragen können, die betreffenden Bäume mit einer Schutzfarbe zu streichen. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung keine Unterstützung durch eine*n Klimafolgenmanager*in)

–          Umgang mit Pflanzflächen/Beeten:

  • Erhöhte Anforderungen an die Bewässerung, das Personal, die Kosten und die Auswahl der Pflanzen zur Sicherung wertvollen, innerstädtischen Lebensraumes

(Anmerkung 2: Ich habe die Vermutung geäußert, dass die Fachkraft für Umweltschutz durchaus in der Lage ist, geeignete Pflanzen für die Beete auszusuchen und den Bauhof zu beauftragen, die Beete bei starker Trockenheit öfter zu bewässern. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung keine Unterstützung durch eine*n Klimafolgenmanager*in)

–          Umgang mit Starkregen, anhaltenden Niederschlägen und Stürmen:

  • Regelmäßige Veränderung der Wasserstände an den Seeufern mit Beeinträchtigungen für dort lebende Pflanzen und Tiere sowie Anwohner:innen

(Anmerkung 3: Ich habe die Meinung vertreten, dass Wasserschwankungen in den Seen und der Schwentine ein Phänomen ist, das ich seit 45 Jahren schon bewußt wahrnehme. Allerdings weiß ich auch, dass die Stadt Plön keinen Einfluß auf die Regulierung des Wasserstandes der Schwentine und der Seen hat. Das liegt im Entscheidungsbereich des Wasserwirtschaftsverbandes. Und wer das Glück hat, ein Seegrundstück zu bewohnen und sein Teepavillon oder seine Terrasse zu dicht an das. Seeufer gebaut hat, muss damit rechnen, dass es im Frühjahr unter Wasser steht. Das ist aber in der Verantwortung der*s Eigentümer*in und es ist nicht Sache der Stadt, hier Abhilfe zu schaffen. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung Klimafolgenmanagement, auch wenn sich Zeitpunkt und Höhe der hohen Wasserstände möglicherweise verändern)

  • Notwendigkeit der Entsiegelung und Zuführung von Niederschlagswasser durch Versickerung im Sinne einer „Schwammstadt“

–          Umgang mit Hitze und Trockenheit bzw. der Bedarf an Kühlung:

  • Gesundheitliche & soziale Einschränkungen
  • Erhöhter Bedarf an Schatten- und Wasserspendern sowie Abkühlungsmöglichkeiten
  • Gestiegene Notwendigkeit der Dach- und Fassadenbegrünung
  • Gesellschaftliche Pflicht zur Sicherung der Trinkwasserversorgung beizutragen

(Anmerkung 4: In einer der letzten Sitzungen des GUT wurde bereits beschlossen, einen Wärme- und Kälteplan aufzustellen. Ohne Klimafolgenmanagement. Die Notwendigkeit, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben Trinkwasserspender aufzustellen, ist erkannt. Ich bin davon überzeugt, dass die Baufachleute das Gesetz lesen können, wissen, wie viele Wasserspender aufzustellen sind und das in Auftrag geben können, auch ohne Klimafolgenmanager*in, die ihnen sagt, was zu tun ist.)

–          Auswirkungen auf Biodiversität und die Tier- und Pflanzenwelt:

  • Veränderungen der Vegetationszeiten und somit der Fortpflanzungszeiten mit daraus resultierenden Herausforderungen für Flora und Fauna
  • Veränderungen des Lebensraumes durch nicht heimische Arten mit daraus resultierenden Herausforderungen für Flora und Fauna
  • Planerische Herausforderungen bei der Erhaltung und Schaffung innerstädtischer Grünflächen und Ausgleichspflanzungen als Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und zur Steigerung der Lebensqualität

(Anmerkung 5: Unsere Fachkraft für Umwelt wird mit Sicherheit wissen, welche Bäume geeignet sind, die Veränderungen des Klimas am besten wegzustecken. Ich bin davon überzeugt, das Sie keine Beratung durch ein Klimafolgenmanagement benötigt)

–          Auswirkungen auf Stadtplanung und Bauen:

  • Gestiegene Notwendigkeit Plön klimaangepasst, grün, lebenswert und nachhaltig zu entwickeln

(Anmerkung 6: Ich habe mir die Bemerkung verkniffen, dass das eine „Edelbinse“ ist. Tatsächlich hatte ich am Vortag in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gefragt, ob es möglich sei, das Neubaugebiet Düvelsbrook Süd als klimaneutrales Baugebiet zu planen. Die Antwort war: „Das wäre möglich, das bestimmt die Politik.“ Das sehe ich auch so. Auch ohne Personal für ein Klimafolgenmanagement. Man muss es nur wollen.)

 

Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Klimaanpassungsmanagement zweiter Versuch

Am Donnerstag tagt der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.  Spannend könnte es beim Tagesordnungspunkt 8 werden, „Erforderlichkeit eines Klimaanpassungsmanagements in der Stadt Plön“.

Vor zweieinhalb Monaten hat die Ratsversammlung die Schaffung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement abgelehnt. (10 Nein-/ 8 Ja-Stimmen/2 Enthaltungen)
Keine drei Monate später versucht die Verwaltung nun, die knappe, aber klare Entscheidung der Politik zu revidieren. Dazu legt sie dem Ausschuss eine dreiseitige, klein bedruckte Vorlage zur Entscheidung vor, die keine substantiell neuen Informationen enthält. Darum gehe ich auf die inhaltlichen Punkte nicht noch einmal ein.

Die Interpretation der Verwaltung, die Ablehnung würde sich auf 2022 beziehen und sei für 2023 neu zu entscheiden, halte ich für gewagt und interessengeleitet. Ich würde allerdings nicht so weit gehen, sie als Taschenspielerintrick zu bezeichnen. Ich halte den Ansatz für falsch, aber legitim. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, hatte den Versuch am Rande von einer der letzten Sitzungen bereits angekündigt; dass der Ausschussvorsitzende des GUT, ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen, dieses Ziel unterstützt und auf die Tagesordnung setzt, ist eigentlich folgerichtig.

Kritikwürdig ist allerdings, ist dass die Vorlage unsachlich ist. Die Politik, hier die Ratsversammlung, hat eine Entscheidung getroffen.
Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung haben diese Entscheidungen zu akzeptieren und umzusetzen, nicht zu kritisieren.
Aber genau das wird mit dieser Vorlage getan. Formulierungen wie:
– „Um so erstaunlicher ist es, dass die … zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle zur Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements … wieder gestrichen wurde.“,
– „Der Förderantrag musste bedauerlicherweise daher für das Jahr 2022 zurückgezogen werden.“ und
– „ … wurde nur durch eine knappe Mehrheit und sehr kurzfristig aus dem Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2022 gestrichen.“
machen deutlich, dass die Verwaltung die Entscheidung der Ratsversammlung nicht akzeptiert.
Die ganze Argumentation wirkt auf mich wie: „Die haben falsch abgestimmt, wir wissen es besser und darum geben wir ihnen noch einmal die Chance, jetzt richtig abzustimmen.
Ich bewerte das als nichts anderes als einen Verstoß gegen die Loyalität gegenüber der Ratsversammlung. Ich lasse das jedenfalls nicht umkommentiert.

Es ist jetzt nicht so, dass ich den Mitarbeiter*innen der Verwaltung eine eigene Meinung absprechen will. Die können sie, auch zu städtischen Themen selbstverständlich äußern, am Küchen- oder Stammtisch, im Gespräch mit Mitgliedern der Selbstverwaltung und auch in der Langen Straße oder an vielen anderen Stellen im Gespräch mit Freunden und Bekannten. Von mir aus können sie das  auch in Leser*innenbriefen, wenn sie dabei nicht auf ihre Tätigkeit in der Verwaltung hinweisen. Das könnte man auch anders sehen.
In der Verwaltungsarbeit, zu der die Erstellung von Vorlagen gehört, haben Angehörige der Verwaltung sachlich und neutral zu bleiben. Das ist mit Sicherheit unstrittig.