Der Planungsverband zuckt noch, Sitzung am Montag

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.
Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.
Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.

Der Eigentümer des Gutshofes, Timm von Bargen, früher Timm Barnstedt, hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln. Am 09. Juli 2021 fand nun auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Er brachte dabei „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“ (Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Herr von Bargen hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße. Damit wird auch das Gelände des Gutshofes erweitert. Es bietet dann Raum für die Entwicklung von Neubauten. Die nunmehr vorgelegte Planung kommt mir sehr bekannt vor. Sie ähnelt den Planungen, an die ich mich aus früherer Zeit erinnere.
Ich stelle die Skizze hier nicht ein, um keine Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen, sie ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwer gekennzeichnet.
Für Freitag bzw. Montag habe ich im Rathaus um Alteneinsicht gebeten, um unter anderem diese Vermutung genau zu klären. Bislang habe ich auf meine Anfrage keine Antwort.

Klären will ich auch, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Als Ergebnis der Prüfung des Amtes Großer Plöner See mit der Kreisplanung ist der Vorlage zu entnehmen, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die Landesplanung hat in der Vergangenheit aber klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet zu entwickeln.
Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Damit besteht die Perspektive, daß in der Sitzung des Planungsverbandes wieder darüber beraten wird, neue Pläne zu entwickeln und zu beraten.

Ich persönlich halte einen neuen Versuch für aussichtslos. Er bindet nur wieder Arbeitskraft in der Verwaltung der Stadt Plön. Der Bürgermeister hat in der letzten Zeit ohnehin schon darüber geklagt, daß die Verwaltung ausgelastet ist. Zusätzliche Aufgaben bedeuten möglicherweise auch zusätzliches Personal und damit zusätzliche Kosten. Wir sollten us auf das wesentliche und das machbare konzentrieren und keinen Luftschlössern hinterherlaufen.

Was käme nach meiner Einschätzung auf uns zu?
Es wären wieder zahlreiche Untersuchungen und Vorarbeiten erforderlich.
Der Investor müßte einen Bebauungsplan für die Trammer Seewiesen entwickeln und mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, der Kreisplanung und der Landesplanung sowie dem Planungsverband abstimmen.
Die ursprünglichen Planungen, den auszuhebenden Torf auf den umliegenden Feldern zu verteilen, dürften nicht mehr realisierbar sein. Aus Klimaschutzgründen wäre es ein schwerer Fehler. Torf ist ein CO2 Speicher, eine Verteilung auf Feldern oder die Verbauung in einem Lärmschutzwall würde Klimaschutzbemühungen entgegenlaufen, weil das bislang gebundene CO2 dann freigesetzt wird. Das Neubaugebiet würde wesentlich kleiner und unrentabler.
Die Potentialanalysen für die Innenraumverdichtung müßten vermutlich neu geschrieben oder zumindest überarbeitet werden.
Die Plöner Analyse hat sich in den vergangenen Jahren als „zu vorsichtig“ herausgestellt. Im Innenraum wurde bereits deutlich mehr Potential entwickelt, als seinerzeit aufgezeigt wurde.
Die Rathjensdorfder Analyse war aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf die sie gedruckt wurde. Sie beinhaltete lediglich das Potential für 3 Wohneinheiten, obwohl in der Gemeinde seinerzeit bereits auf mehr als 20 Wohneinheiten herumgeplagt wurde. Hier hat der damalige Rathjensdorfer Bürgermeister falsch geantwortet, als ich ihn ausdrücklich danach fragte.
Nur wenn kein Potential für die Entwicklung von Wohnraum im Innenraum nachgewiesen werden kann, darf außerhalb des Innenbereiches, also etwa auf den Trammer Seewiesen, etwas entwickelt werden. Das entscheidende ist, daß Potential im Innenbereich vorhanden ist. Das Rathjensdorf bislang nicht in der Lage war, da etwas draus zu machen, ist für die Genehmigung eines Neubaugebietes auf der „Grünen Wiese“ unerheblich.
Darüber hinaus wäre eine neue Folgekostenberechnung durchzuführen. Alleine die Herstellung einer neuen Straßenverbindung für das neue Wohngebiet dürfte für die Stadt Plön unwirtschaftlich sein. Auch darum ging seinerzeit der Streit mit dem Investor. Von Seiten des Investors wurde eine „wirtschaftliche Lösung“ angestrebt. Die Richtlinie zur Anlage von Straßen aus dem Jahr 2006 sollte nicht zur Anwendung kommen. Damit hätte die Stadt eine Straße übernommen, deren Haltbarkeit durchaus nicht an die Haltbarkeit einer Straße herankommt, wie entsprechend der RAST 2006 gebaut wurde. Was die Instandhaltung von Straßen kosten kann, hat uns die 5-Seen Straße von Stadtheide nach Niederkleveez vor Augen geführt. Für die reine Sanierung sollten 150.000,- Euro im Haushalt bereit gestellt werden.
Es wäre ein Fuß- und ein Radweg erforderlich, um das Neubaugebiet an die Stadt anzubinden.
Die angrenzenden Naturflächen, also das noch halbwegs intakte Ufer des Trammer Sees und der Teich, der in der Tat ein malerischer Teich ist und keine Brennesselwüste, wie manche despektierlich meinten, müßte vor zusätzlichem Nutzungsdruck durch die Besiedelung geschützt werden. Schließlich will Plön ein „Green Labeling“. Alles andere wäre „Green Labering“.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wäre zu prüfen. Ein kostspieliges „Muß“.
Zudem soll sich das Gebiet – das wird die Argumentation sein, sie war es zumindest immer – sich besonders an junge Familien richten. Zum Einen funktioniert das aber nur, wenn man entsprechende Regelungen vereinbart, was man nie wollte, zum Anderen entsteht durch junge Familien auch die Verpflichtung, für Kindergartenplätze und Schulen zu sorgen. Die hierfür entstehenden Kosten wären durchaus zu berücksichtigen.

Ich bin nicht Gilde

„Plön ist Gilde, Gilde ist Plön“, habe ich vor einiger Zeit gehört oder gelesen. Da ich mich ungern vereinnahmen lasse möchte ich kurz anmerken, daß „ich vielleicht Plön bin“, aber mit Sicherheit bin ich nicht Gilde.

Der erste Nachweis der Gilde ist – auch wenn sie vermutlich älter ist – eine Gravur auf dem Silberschild, das der Vogel, der am Königsschild hängt, im Schnabel trägt. Sie verweist auf das Jahr 1621. Daher feiert die Gilde in diesem Jahr ihr 400-jähriges Bestehen.

Das ist in der Tat ein bemerkenswertes Ereignis, denn es gibt wohl nur wenige Vereine, die auf eine 400 jährige Geschichte zurückblicken können. Ich kann daher gut verstehen, daß die Gilde dieses Jubiläum feiert und ich möchte dazu auch gratulieren.

Ich nehme das  zum Anlaß, mich auch einmal kritisch mit der Gilde auseinander zu setzen. 

Anläßlich dieses Jubiläums habe ich das Buch „Friede – Freude – Eintracht, Geschichte der Plöner Schützengilde von 1621 e.V.“ erworben. Zusammengetragen wurde es von Jochen Storjohann, erschienen ist es 1996 in der Edition Barkau. Ich habe es mit großem Interesse gelesen.

An dieser Stelle möchte ich jetzt nicht die gesamte Gildegeschichte wiederkäuen, sondern mich auf einige Aspekte der jüngeren Geschichte beschränken. Als Quelle beziehe ich mich lediglich auf das oben genannte Buch.

Die Gilde befand sich schon in den zwanziger Jahren in dem Spagat zwischen Fortschritt und Rückwärtsorientierung. 1922 wurde den Mitgliedern empfohlen, anläßlich des Gildefestes die Schwarz-Weiß-Rote Flagge zu hissen. Das ist die Flagge des 1918 nicht besonders rühmlich untergegangenen Kaiserreiches. Die Flagge der Weimarer Republik und seiner demokratisch verfassten Gesellschaftsordnung war Schwarz-Rot-Gold. Das ist die Flagge, die ihren Ursprung in den Befreiungskriegen gegen Napoleon hat und die beim Hambacher Fest getragen wurde, einem der elementaren Ereignisse für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland. Sie ist heute unsere Staatsflagge.
Der damalige Landrat hat die Ältermänner zu sich zitiert. Der Landrat hat „sich gegen die Abhaltung des Festes als auch die Aufhängung der Fahnen in den alten Reichsfarben““ ausgesprochen. „Die Gilde hat das Fest dann dennoch abgehalten, allerdings wurden die alten Fahnen durch Girlanden ersetzt, aber nicht „aus Feigheit“, wie Ältermann Blohm in seinem Gildebericht schrieb.“

Für mich legt diese Episode die Annahme nahe, daß die der Mehrheit der Gildebrüder seinerzeit der Weimarer Republik ablehnend gegenüberstanden. Es würde auch eher der Stimmungslage der nationalkonservativen Kreise entsprechen, auf eine Wiedereinführung eines monarchistischen Systems hinzuwirken. Es darf nicht vergessen werden, daß die letzten Kriegsjahre und die vier Jahre nach Kriegsende von wirtschaftlicher Not und politischer Unsicherheit geprägt waren. Der Wunsch insbesondere  bürgerlicher Kreise nach Stabilität und Wohlstand der Vorkriegszeit ist nachvollziehbar, läßt aber die demokratischen Defizite und sozialen Probleme der „Kaiserzeit“ außer Acht.

Meine Hypothese, daß sich die Gilde seinerzeit aus überwiegend nationalkonservativem Klientel zusammensetzt, wird durch die Ereignisse 11 Jahre später gestützt. Die Gilde ist zu dem Zeitpunkt offenbar zutiefst gespalten. Die Nationalsozialisten versuchen, die Gilde gleichzuschalten. Die nationalkonservativ orientierten Mitglieder der Gilde zogen sich offenbar aus dem Gildeleben zurück. So zumindest deute ich die Schilderungen in dem oben genannte Buch. Im Jahr 1934 erschienen nur noch 26 Mitglieder zur Generalversammlung der Gilde. Im Jahr 1925 war die Beteiligung mit 17 Mitgliedern noch geringer. 1938 weigern sich die Mitglieder der Gilde, für ihren Umzug die Uniform des (nationalsozialistischen) Deutschen Schützenbundes zu tragen. Aus diesem Grund wurde in der Einladung darauf hingewiesen, „daß der Anzug nicht wie bisher getragen werden sollte, „sondern Straßenanzug und als einheitliche Kopfbedeckung Schützenhut mit blau-weißer Kokarde““. Allerdings wird für mich nicht deutlich, ob diese Form des Widerstandes aus der Ablehnung des Nationalsozialismus als Unrechtssystem beruht oder sich lediglich gegen die Umwälzungen wendet, weil  entsprechend der neuen Vorgabe ein “Fest als wahre Volksgemeinschaft“ und nicht mehr das Gildefest „in althergebrachter Weise“ gefeiert werden sollte.
Die Abneigung der nationalkonservativen Kreise gegen die Bewegung des „böhmischen“ bzw. „österreichischen Gefreiten, wie Reichspräsident Hindenburg Hitler bezeichnet haben soll, ist jedenfalls bekannt.
Die Verwerfungen zwischen nationalkonservativen und nationalsozialistischen Strömungen in der Gilde fanden wohl 1939 ihren Höhepunkt. Der damalige NSDAP Bürgermeister Dostal trat aus der Gilde aus und ermahnte die Mitglieder in einem Schreiben, daß Sorge zu tragen sei, daß „die Mitglieder der Gilde nicht im betrunkenen Zustand hinter der Hakenkreuzfahne hermarschieren. Nach den bisherigen Erfahrungen sei eine solche Gewähr nicht gegeben.“

Damit will ich vor allem deutlich machen, daß es in Organisationen oder Vereinigungen Beharrungskräfte und Kontinuität gibt, die Jahrzehnte und politische Systeme überdauern können. Andererseits unterliegen auch Weltanschauungen dem stetigen gesellschaftlichen Wandel.

Im November 1948 trafen sich dann, drei Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, 23 Mitglieder zur Generalversammlung und nahmen das offizielle Gildeleben wieder auf.

Zumindest in den Sechziger Jahren bis hin in die Mitte der Siebziger Jahre waren die Schützenfeste große gesellschaftliche Ereignisse mit einer deutlich erkennbaren Beteiligung der Bevölkerung. Wer sich ein Bild davon machen will, sollte einmal versuchen, die Folge „Schützenfest“ aus der Serie Kleinstadtbahnhof von 1972 zu sehen.

In den letzten Jahren hat die Gilde dann aber doch an gesellschaftlicher bzw. gesellschaftspolitischer Bedeutung verloren. Sie ist zwar vorhanden und macht großflächig auf sich aufmerksam, aber die Beteiligung der Plöner*innen an Veranstaltungen der Gilde hat doch stark nachgelassen, zumindest im Vergleich zu den sechziger/siebziger Jahren.
Es wäre nebenbei mal interessant prozentual aufzuschlüsseln, wie viele Angehörige der Ratsversammlung früher Mitglied waren und wie viele es heute sind.

Obwohl auch heute viele Plöner, die Rang und Namen haben, Mitglied in der Gilde sind, muß sich die Gilde die Frage stellen lassen, ob sie mit Ihrer Form der Traditionspflege nicht ein wenig aus der Zeit  fällt. Schaut man sich die Bilder auf ihren Plakaten an, die mit „Gilde hat Gesicht“ betitelt sind, sieht man dort ausschließlich die Gesichter überwiegend älterer und ausschließlich weißer Männer. Sie stellen damit keinen repräsentativen Durchschnitt durch die Bevölkerung dar und kann allein von daher nicht Plön sein.

Der redaktionelle Teil des oben genannten Buches endet auf Seite 135 mit der Aussage: „… in der Gilde sitzen … „Bürgermeister und Postbote nebeneinander.“ Daß dort laut Statuten immer noch keine Postbotin sitzen darf, ist eine Eigenart, die die Gilde sicherlich nicht so schnell ändern wird.“
Das ist auch heute – 25 Jahre später – immer noch so.

Die Gilde grenzt auch heute noch über ihre Staturen die Hälfte unserer Bevölkerung aus. Die Statuten widersprechen vom Grundsatz her auch dem Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, … benachteiligt werden.

Ich will hier auch nicht auf juristische Feinheiten eingehen, aber daraus die Aussage abzuleiten, die Gilde sei verfassungswidrig, ist definitiv falsch. Andererseits setzt sie Grundsätze unserer Verfassung nicht um. Das ist meines Erachtens auch mit dem Verweis auf die Traditionspflege nicht wirklich zu rechtfertigen, denn es gibt durchaus auch überkommene Traditionen, an denen man nicht festhalten sollte. Das Festhalten an einem rollenspezifischen Frauenbild gehört für mich dazu.

Ich lasse aber auch den Vergleich der Gilde mit einem Mädelsabend, zu dem auch keine Männer zugelassen sind, nicht zu. Ein Mädelsabend nimmt keine gesellschaftliche Rolle für sich in Anspruch, ist nicht in einem Verein organisiert und marschiert nicht mit mit Bumsvallera und in Uniform durch die Stadt.

Ich spanne jetzt mal den Bogen in das Jahr 1922 zurück. Für mich ist das Festhalten an den „Reichsfarben“ damals vergleichbar mit dem Festhalten an der Ausgrenzung der Frauen heute. Der gesellschaftliche Wandel ist an der Gilde vorbeigegangen. Solche Statuten sind für mich rückwärtsgewandt. Das 400 jährige Jubiläum hätte eine Gelegenheit sein können, eine Entwicklung nachzuholen, die in der Gesellschaft seit langem eine allgemein anerkannte Realität ist.

Daher verstehe ich auch nicht, daß der Bürgermeister angeordnet hat, die Gildeflaggen an allen sechs Flaggenmasten auf dem Platz vor dem Bürgerbüro zu setzen. Vielleicht ist es eine Reaktion darauf, daß wir 2000,- € für ein repräsentatives Geschenk der Stadt für die Gilde aus dem Haushalt der Stadt gestrichen haben. Wenn ich das richtig sehe, dann hängen die Flaggen dort schon seit zwei Wochen oder länger. An diese Flaggenmasten gehören für mich die Flaggen Europas, Deutschlands, Schleswig Holsteins sowie die der Städte Plön und Plau. Der letzte Mast stände dann zur Verfügung, im Wechsel die Flaggen der benachbarten Bundesländer, unseres nördlichen Nachbarn Dänemark oder vielleicht auch einmal die Regenbogenflagge zu tragen. Letztere um deutlich zu machen, daß Plön eine zukunftsorientierte und weltoffene Stadt ist. Und für die Zeit des Gildefestes wäre die Gildefahne dann auch in Ordnung.

In diesem Sinne und trotz alledem wünsche ich der Gilde und ihren Gästen ein fröhliches Beisammensein und ein schönes Jubiläumsfest. 

Gleichzeitig Ich bin aber auch gespannt, wann die erste richtige Schützenkönigin in ihr Amt eingeführt wird.

 

 

Naturerlbnisraum Ölmühle, wollen wir das wirklich?

Die Entscheidung für den Umzug des Naturparkhauses von Plön nach Eutin ist und bleibt für mich ein Skandal. Nachdem die Planung für den Standort Eutin/Opernscheune fulminant in die Hose gegangen ist – nach meiner Meinung wegen Unfähigkeit des beteiligten Personals – soll die Ausstellung jetzt irgendwo in einer Scheune am Stadtrand eingerichtet werden, wo sie bei realistischer Betrachtung für die meisten Besucher*innen nur mit dem Auto erreichbar ist.
Gelebter Naturschutz. Immerhin ist zu vermuten, daß hier ein schönes Büro für die Leitung eingerichtet werden kann.

So wie ich es sehe, hat der Naturpark auch weniger mit Naturschutz als mehr mit Naturnutzung zu tun. Wohl die meisten Mitgliedgemeinden scheinen den Naturpark eher als Vehikel zu sehen, über den man Fördermittel für die Beschilderung neuer Wanderwege oder ähnliches einwerben kann.
Der Bürgermeister widersprach mir in der Sitzung des Hauptausschusses und führte aus, welche Aufgaben der Naturpark sich im Blick auf Naturschutz und Umwelterziehung auf die Fahnen geschrieben hat.
Damit hat er sicher recht, aber bei der Umsetzung der Ziele glaube ich doch Defizite zu erkennen.
Gerne lasse ich mich in der Beziehung eines Besseren belehren.

Die Ratsversammlung Plön hat sich seinerzeit entschieden, die vorsichtshalber ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft im Naturparkverein wieder zurück zu ziehen, als der Wert des Naturparks für die Tourismuswerbung betont und zudem vorgerechnet wurde, daß mehr Geld aus dem Naturpark herausgezogen als hineingesteckt wurde. Eine ökonomisch betrachtet richtige Entscheidung, die mit dem Naturschutzgedanken aber nicht viel zu tun hat.

Nachdem die Umzugsentscheidung getroffen war, wurde versucht, eine Alternative für die Ausstellung im Uhrenhaus als Standort für die Umweltbildung in Plön zu finden. Dabei wurde das Gelände in der Ölmühle, direkt an der Schwentine ins Auge gefaßt. Quasi als Schmerzensgeld für den Verlust der Naturparkausstellung stellte der Kreis Plön 50.000,- € in Aussicht, die Kreise Segeberg und Ostholstein waren bereit, je 38.000,- € beizusteuern. Mit weiteren Fördermaßnahmen kann davon ausgegangen werden, daß für die Investition 216.000,- € zur Verfügung stehen.
Die Stadt hat die entsprechenden Mittel in den Haushalt 2020 eingestellt, die Kommunalaufsicht des Kreises hat sie unter eine Einzelgenehmigung gestellt und erst einmal eine Folgekostenberechnung gefordert.
Das Ergebnis liegt vor. Die Erhaltung der Außenausstellung, und nur um die geht es, wird jährlich voraussichtlich 14.000,- Euro kosten.

Nach meiner Einschätzung ist das Gelände hinter dem Gebäude Ölmühle für die Einrichtung einer Anlage für die Umweltbildung nur bedingt geeignet. Die Wiese selber ist relativ feucht und damit für eine intensivierte Nutzung möglicherweise ungeeignet. Die Schwentine ist an dieser Stelle relativ naturnah, einschließlich noch vorhandener Schilfbestände. Eine Umweltbildungsstätte an dieser Stelle würde ich als Störfaktor betrachten, der den ohnehin schon bestehenden Nutzungsdruck auf dieses sensible Stück Fluß unnötig erhöht. 
Das Gelände ist auch relativ abgelegen. Ich habe meine Bedenken schon relativ früh geäußert und stehe damit auch nicht alleine.

Zumindest wurde der Standort nur als zweite Wahl angesehen, weil dann auch der Standort Uhrenhaus wieder ins Gespräch gebracht wurde, als der Traum von dem Standort Opernscheune Eutin platzte. Die Stadt Plön ließ die Planung für den Standort Ölmühle ruhen, um mit der Marius Böger Stiftung als Eigentümerin des Uhrenkaufes in Verhandlungen aufzunehmen. Die Stiftung hat jedoch mitgeteilt, mit anderen Interessenten im Gespräch zu stehen.
Hinzu käme, daß an diesem Standort Personal vorgehalten werden müßte, was die jährlichen Betriebskosten erheblich in die Höhe treiben dürfte.

Jetzt bestehen erneut Überlegungen, den Standort Ölmühle wieder in den Focus der Betrachtung zu stellen.

Dabei gilt es zu beachten, daß die Haushaltslage der Stadt Plön keine großen Sprünge zuläßt. So lange Überlegungen angestellt werden, die Öffnungszeiten des PlönBad zu kürzen oder die Gebühren für die Stadtbücherei zu erhöhen fragt die Verwaltung natürlich zu Recht bei der Politik an, ob an einem Projekt festgehalten werden soll, das mit jährlichen Zuschüssen in nicht unerheblicher Höhe am Leben gehalten werden muß.

Ich persönlich bin der Ansicht, daß man dieses Projekt einstellen sollte, weil davon auszugehen ist, daß des nur wenig genutzt wird und der Nutzen in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand steht. Auch wenn es ähnlich lautende Stimmen gab, konnte sich diese Auffassung im Hauptausschuß nicht durchsetzen. Der Ausschuss möchte weitere Beratungen. Unter anderem soll geklärt werden, ob der Kreis bereit wäre, die jährlichen Betriebskosten zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen. Damit kann ich erst einmal leben, obwohl ich durchaus Zweifel an der Eignung des Standortes habe. Viel interessanter fände ich, als Alternative ein niedrigschwelliges dezentrales Angebot in der Stadt oder am Strandweg anzubieten, das den Informationsschwerpunkt Wasser, See und Schwentine hat.

Herr Dr. Erdtmann (FWG) hat vorgeschlagen, mit der Monbijou Immobilien GmbH in Verbindung zu treten um zu prüfen, ob hier ein Informationszentrum aufgebaut werden kann. Diese Idee klingt im ersten Moment schlüssig, aber ich gab zu Bedenken, daß auf den See und die Seeufer bereits ein gestiegener Nutzungsdruck ausgeübt wird. Das gilt auch für das Naherholungsgebiet Prinzeninsel, auf der nach meiner Wahrnehmung vermehrt Veranstaltungen durchgeführt werden. Weitere Angebote würden diese Belastungen für die Umwelt nochmals erhöhen. Das lehne ich ab. Man muß der Natur Raum und Ruhe lassen.

Unser Bürgerbüro, teurer, als urspünglich geplant

In der gestrigen Sitzung nahm die Diskussion über den Haushaltsabschluß 2019 breiten Raum ein.
Der Gesamtabschluß ist deutlich besser ausgefallen als der ursprüngliche Ansatz.
Die Differenz beträgt rund 2.2 Millionen Euro.
Die Ursachen für das positive Ergebnis sind vielfältig:
– Die Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2014 bis 2016 wurden durch das Land gezahlt (977.000 €)
– Die vorsichtshalber eingestellten Mittel für die Sanierung des Piratenlandes im Plönbad wurden nicht benötigt (125.000€)
– Einsparungen bei Planungen im Bereich Städtebau und Flächennutzungsplan (402.000 €)
– Verringerung der Kreisumlage um (90.000 €)
– Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer (410.000 €)

Auf einen Nachtragshaushalt wurde verzichtet, weil das mit dem vorhandenen Personal nicht hätte geleistet werden können. Die Jahresabschlüsse bis 2020 müssen bis zum Ende dieses Jahres aufgearbeitet sein. Das ist eine Nachwirkung der Umstellung von der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten).

Der Haushaltsabschluß 2019 wurde am 23. August 2021 durch die Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die Ratsherren Koll (CDU) und Landschof (SPD) geprüft. Herr Koll stellte das Prüfergebnis vor und sparte nicht mit kritischen Anmerkungen. Frau Meyer merke dazu an, daß er sicher mit einigem Recht hätte, aber nicht mit allem und der Bericht so nicht im Team abgestimmt war.

Der Schwerpunkt der Kritik richtete sich auf die Finanzierung des Bürgerbüros im Otto Haack Haus in der Langen Straße. Die Gesamtkosten für die Einrichtung des Bürgerbüros lagen bei 203.587,26 € und waren damit deutlich höher als erwartet. Für einen Teilbetrag von 70.686,45 € reichte der Deckungskreis nicht aus. Die Deckung erfolgte aus dem Gesamthaushalt. 
Herr Koll machte am Anfang klar, daß sich seine Kritik nicht gegen die Sinnhaftigkeit des Bürgerbüros an sich richtet. Das ist – zumindest nach meiner Wahrnehmung – über alle Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten. Er betonte, daß sich seine Kritik gegen die Art und Weise richtet, mit dem es zu der Kostenüberschreitung kam. Die Kostensteigerung wäre der Selbstverwaltung auch trotz Nachfrage nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Er bezweifelte auch, daß diese Ausgaben unausweichlich und damit rechtmäßig waren.

Der Bürgermeister hat die Verantwortung dafür übernommen. Nachdem der Beschluß gefaßt wurde, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten, sei es ihm der damaligen Situation darauf angekommen, das so schnell wie möglich zu handeln. In der Vorlage wird darauf verwiesen, daß die UN-Behindertenkonvention 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und Barrierefreiheit damit in Deutschland geltendes Recht ist. Eine Alternative gab es nicht.
Im Rahmen des Umbaus hätten sich immer wieder neue Situationen ergeben, die in der Planung nicht berücksichtigt waren. Die erforderlichen Maßnahmen wurden seinerzeit schnell entschieden. Dabei habe er die Kostenentwicklung nicht vollständig im Auge behalten.

Letztendlich wurde die außerplanmäßige Auszahlung in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses vorerst nicht genehmigt. Die Kommunalaufsicht soll gebeten werden zu prüfen, ob die Ausgabe als überplanmäßige Ausgabe tatsächlich unausweichlich waren.
Erst danach soll der Beschuss in der Ratsversammlung behandelt werden.

Weiterhin wurde von Herrn Jagusch (CDU) zur Sprache gebracht, daß mit den Stadtwerken GmbH eine Absprache bestand, daß diese einen Teil der Kosten trägt. Das schien nachdem Stand der aktuellen Diskussion auch nicht der Fall zu sein. Hier soll geprüft werden, in wie weit eine vertragliche Verpflichtung besteht oder ob die Kosten über einen angehobenen Mietbeitrag auf die Stadtwerke GmbH umgelegt werden können.

Darüber hinaus betonte der Bürgermeister, daß bereits jetzt organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. Die Einbindung der Kämmerei in Zahlungsvorgänge erfolgt bereits jetzt und es ist ein internes Kontrollsystem im Aufbau. Das wäre eine Konsequenz aus der Erfahrung mit der DOPPIK, die, soweit ich es verstanden habe, ab 2023 dann auch so vorgeschrieben ist.

Die Vermutung, daß bei der Einrichtung des Bürgerbüros gegen das Vergaberecht verstoßen worden wäre, wies der Bürgermeister zurück.

Vom Grundsatz stehe ich zu der Entscheidung, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einrichtung des Bürgerbüros günstiger geworden wäre, wenn man Verfahren eingehalten hätte. Tatsache ist, daß die Selbstverwaltung nicht rechtzeitig über die Kostensteigerungen informiert wurde.
Die Verfahren wurden aber auch durch den Bürgermeister unbestritten nicht eingehalten. Das ist ein Fehler, zu dem er sich bekannt hat. Im Grunde genommen hatte Frau Killig (FDP) recht mit der Feststellung, daß der Bürgermeister im guten Glauben und mit guten Absichten gehandelt hat, aber etwas blauäugig war.

 

Grundsteinlegung und ein paar Gedanken

Am Freitag konnte ich zu meiner großen Freude an der Grundsteinlegung des Gebäudes Ulmenstraße 42 teilnehmen. Gleichzeitig wurde das 85 jährige Jubiläum der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft gefeiert.
Herzlichen Glückwunsch and die Baugenossenschaft und alle, die dort arbeiten.
Neben dem bereits im Bau befindlichen Wohnhaus sind zwei baugleiche Häuser geplant. Ein größeres Gebäude ist an Selle des ehemaligen Markant-Marktes an der Kreuzung Ulmenstraße / Breslauer Straße vorgesehen. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 18 Millionen Euro.
Ich habe das Bauvorhaben in vollem Umfang unterstützt, auch wenn es kritische Stimmen gab, insbesondere im Bezug auf das größere Gebäude an der Breslauer Straße

Die Zeitkapsel wird in den Grundstein eingemauert

Das Bauvorhaben ist ein gelungener Beitrag zur Innenraumverdichtung und die Alternative zur Zersiedeln der Landschaft. Plön ist zwar als Wohnort attraktiv, aber es wird der demographischen Entwicklung nicht entgehen. Jetzt im Außenbereich neue Infrastruktur zu schaffen würde auf lange Sicht für die Stadt sehr sehr teuer.

Ich hätte mir zwar gewünscht, daß die Gebäude auch in städtebaulich optimaler Weise aufgestellt würden, aber dem standen sechs Birken im Weg, von denen jetzt nur noch vier stehen. Ich vermute, daß die Flachwurzler in unmittelbarer Nähe zum Gebäude nicht lange überleben werden.
Aus meiner Sicht hat die Verwaltung ihren Ermessensspielraum hier nicht voll ausgeschöpft, zumal 18 Ersatzanpflanzungen auf die Lebensdauer der Bäume betrachtet mit Sicherheit die ökologisch sinnvollere Lösung gewesen wären. Eine nachvollziehbare Berechnung gab es aber nicht. Die Verwaltungsentscheidung war dann auch der Ausgangspunkt für das Ringen um die Baumschutzsatzung.
In die Zeitkapsel – die im Grundstein eingemauerte wird – kamen dann neben einer Kopie der Baugenehmigung, der Regionalzeitung und ein paar Euro auch die besagte Baumschutzsatzung.

Die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft ist eine Organisation, in der neben der Stadt Plön und der Sparkasse vor allem Plöner Handwerker*innen organisiert sind, die auch einen Großteil der Arbeiten ausführen werden und damit zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft beitragen.
Sie ist neben der Wankendorfer Baugenossenschaft, die im Übrigen die Verwaltungsaufgaben der „Gewerblichen“ mit übernommen hat, der größte Wohnungsanbieter in Plön.
Die Wohnungen in den älteren Gebäuden liegen vom Quadratmeterpreis – auch nach den Modernisierungen, die derzeit bereits laufen – bei unter sechs Euro pro Quadratmeter.
Für die Neubauten sollen die Quadratmetermieten zwischen 8,50 und 9 Euro liegen.

Gegründet wurde die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft im Jahr 1936. Ziel war es, für die neue Unteroffizierschule der Kriegsmarine in der Stadt Wohnraum für die Stammsoldaten, insbesondere Unteroffiziere und Offiziere zu schaffen. Dies erfolgte in der Tirpitz- und in der Klanderstraße. (Ich persönlich bin übrigens der Meinung, die Tirpitzstraße müßte umbenannt werden, zumal die Deutsche Marine die gleichnamige Mole im Marinestützpunkt Kiel bereits aus guten Gründen umbenennt.)

Der stellvertretende Kommandeur der Marineunteroffizierschule machte in seinem Grußwort als einziger auch klar, daß der Kasernenbau im Zusammenhang mit der Wiederaufrüstung im Dritten Reich stand und damit als Teil der Vorbereitung eines Angriffskrieges zu sehen ist. (Und ich persönlich möchte ergänzend anmerken, daß das für die Kriege im Westen Europas und in Nordafrika gilt, die Kriege in Osteuropa waren ja eher Vernichtungskriege.)
Ich hätte mir eine etwas kritische Distanz zu den Ursprüngen der Baugenossenschaft auch in den übrigen Festreden gewünscht.
Mit Schmunzeln habe ich zur Kenntnis genommen, daß hier gegendert wurde, obwohl es nichts zu gendern gab. Zumindest würde ich mich wundern, wenn seinerzeit schon Soldatinnen in der Kriegsmarine gedient hätten.

Nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg begann in den fünfziger Jahren der Aufbau der Bundeswehr. Mit dem Einzug des Pionierbattalion 6 entstand erneut erheblicher Bedarf an neuem Wohnraum. Das wurde in seiner Bedeutung nach meinem Verständnis nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt. Man hat immer den Eindruck, daß die Plöner Pioniere im kollektiven Gedächtnis der Stadt langsam in Vergessenheit geraten. Vielmehr wurde auf die Bundesmarine abgehoben, die erst zwei Jahre nach den Pionieren den Betrieb der Kaserne in Ruhleben wieder aufgenommen hat. Hier hätte ich mir auch gewünscht, daß in den Kieler Nachrichten nicht nur von Marine gesprochen worden wäre. Eine klare Unterscheidung zwischen der Kriegsmarine des Dritten Reiches und der Bundesmarine der jungen Bundesrepublik Deutschland hätte deutlicher zum Ausdruck gebracht, daß die Kriegsmarine für die früher Bundesmarine genannte Deutsche Marine nicht traditionsstiftend ist.
Unstrittig ist, daß auch diese Kasernenansiedlung weiteren Wohnraumbedarf nach sich zog. Mit der Ansiedlung von zwei Kasernen hat Plön, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ca. 3000 neue Einwohner*innen gewonnen. Die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft war auch hier an der Schaffung von Wohnraum beteiligt.
Zudem mußte auch Wohnraum für zahlreiche Flüchtlinge und Vertriebene geschaffen werden.

Herr Andreas Breitner, ehemal Innenminister im Kabinett Albig, jetzt Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, sprach drei Punkte für ihn wesentliche Punkte der Wohnraumentwicklung an. Hier, an der Stelle der Grundsteinlegung, den Neubau, auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Ulmenstraße die Modernisierung und natürlich auch die Digitalisierung. Die Gebäude, auch die älteren Bauten werden in absehbarer Zeit in Zusammenarbeit der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft und den Stadtwerken Plön mit Glasfaser ausgerüstet sein.

Herr Minister Buchholz hielt dann keine Festrede mehr, sondern eine Wahlkampfrede, mit der ich mich an dieser Stelle einmal kritisch auseinandersetzen will.
Er steckte den Zettel mit Stichworten ein, der ihm von der „Gewerblichen“ zugeschickt wurde und kündigte an, frei zu sprechen. Ein altbewährtes Stilmittel, das am Anfang einer Rede auflockernd wirkt, aber er sprach auch frei und man merkte ihm auch an, daß er von den Inhalten überzeugt war. Ein Profi, wie auch Herr Breitner.

Herr Minister Buchholz beschwor den Unternehmer*innengeist. Das Streben nach Gewinn ist nichts schlechtes, das streben nach viel Gewinn auch nicht. Unternehmer zahlen die Steuern und halten die Wirtschaft im Schwung.
Der Kieler Tatort würde ihn ärgern, weil Unternehmer*innen dort immer entweder als kriminell oder als larmoyantes Entführungsopfer gezeigt würden. (Stimmt vermutlich, ich gucke den Tatort nicht, weil ich der Ansicht bin, daß die Polizeiarbeit dort nicht besonders realistisch dargestellt wird. Sehr gerne habe ich früher aber „Schwarz-Rot-Gold“ geguckt, Wirtschaftskrimis mit dem großartigen Zollamtmann, später Zollamtrat Zaluskowski, den ich für realitätsnah hielt.)
Die Maßnahmen im Lockdown, etwa die Einschränkungen für die Gastronomie, bezeichnete er als Enteignung, die entschädigt werden müßte.
Dem ehemaligen Minister Breitner unterstellte er, wenn ich das richtig verstanden habe, daß er doch ein distanziertes Verhältnis zu seiner Parteiführung (also der der SPD) haben müsse.
Für meinen Geschmack war das meiste argumentativ aus der Mottenkiste des Wirtschaftsliberalismus geholt.
Ich stimme natürlich zu, daß das Geld in der Wirtschaft verdient wird. Das ist völlig legitim, das sehe ich auch so. Ganz besonders sehe ich das so, wenn nicht nur der Schutz des Eigentums betont wird, sondern ab und an auch die Verpflichtungen, die sich aus dem Eigentum ergeben.
Das steht so auch im Grundgesetz.
Natürlich ist es – im Rahmen des gesetzlich erlaubten, versteht sich – zulässig, seine Steuerlast nach Kräften zu minimieren. Aber wie moralisch ist es, wenn übernational tätige Unternehmen ihre Gewinne, die sie in Deutschland machen, beliebig in Länder verschieben können, in denen die Steuersätze deutlich niedriger liegen?
Hier sind beide Hände gefragt, die unsichtbare Hand des Marktes und die ordnende Hand des Staates.
Viel zu verdienen ist wie gesagt in Ordnung, aber der Chance, die Unternehmer*innen haben, deutlich mehr zu verdienen als Ottonormalverdienende, steht auch das unternehmerische Risiko gegenüber.
Es kann nicht sein, daß dieses unternehmerische Risiko auf den Staat abgewälzt wird, nur weil der geeignete Maßnehmen ergreift, um eine Pandemie in den Griff zu bekommen.
Die beiden Worte unternehmerisches und Risiko habe ich in der Ansprache von Herrn Minister Buchholz dann doch vermißt.

Viele Kleinunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter*innen, weniger als 2 Mio Umsatz), Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter*innen und bis zu 10 Mio Umsatz) und mittelständige Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter*innen und ein Jahresumsatz von bis zu 50 Mio Euro) sorgen für den Großteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hier in Deutschland. Diese Unternehmen gehören tatsächlich gefördert und unterstützt. Diesen Unternehmen, wenn sie denn gesund sind, muß das Überleben in unvorhersehbaren Notlagen gesichert werden. Da heißt aber nicht, daß das Risiko vollständig vom Staat übernommen werden muß. Der Idee einer Entschädigung für jede steuernde Maßnahme des Staats, auch wenn sie Eingriff genannt wird, kann ich nicht folgen.

Kritische Betrachtung der Presseberichterstattung über die letzte Ratsversammlung

Die Sitzung der Ratsversammlung am Dienstag fand Ihren Niederschlag in der Lokalpresse.
Am 19. August 2021 titelte der Ostholsteiner Anzeiger auf Seite 10:
„Bekommt Plön 500000 Euro für die Innenstadt?“
Über diesen Artikel habe ich herzlich gelacht. Er ist nach meiner Meinung wieder einmal ein Beispiel dafür, wie Herr Kuhr, gewollt oder ungewollt, unterschwellig Wahlkampf für die CDU macht, egal ob gewollt oder ungewollt.
Da stellt sich die Frage: „Ist er eigentlich Mitglied der CDU und in der Lage, berufliche und politische Aspekte voneinander zu trennen?”
Mir geht es darum, daß ständige Wiederholungen die Wahrnehmung der Menschen beeinflussen kann. Im Zusammenhang mit positiv besetzen Themen würde ich hier von einer suggestiven Wahlkampfhilfe des OHA-Redakteurs für die CDU erkennen.
In dem Namensartikel schreibt Herr Kuhr:
– „Bürgervorsteherin Mechthilde Gräfin von Waldersee (CDU)“
– “York Wegener (CDU)”
und im Zusammenhang mit der Textpassage: „ … Zustimmung der CDU.“ wird mein Kollege  Andre Jagusch (CDU-Fraktionsvorsitzender) namentlich genannt.
Im Zusammenhang mit meinen Redebeiträgen werde ich – anders als die drei CDU Mitglieder – namentlich nicht genannt. Auch meine Zugehörigkeit zur SPD-Fraktion wird nicht erwähnt.
Lediglich die Funktion „Vorsitzende(r) des städtischen Hauptausschusses“ wird genannt.
Da ich nicht glaube, daß Herr Kuhr sich vor der Nennung der SPD oder meines Namens fürchtet wie sich der Teufel vor dem Weihwasser, fühle ich mich in meiner Wahrnehmung bestätigt.

Vielleicht stimmt auch mit meiner Wahrnehmung etwas nicht. Der Satz: „Doch der Ausschußvorsitzende des städtischen Haushaltsausschusses sah die Einführung in das Thema prinzipiell in seiner Kompetenz und fand grundsätzlich die Zustimmung der CDU.“ deckt sich nicht mit meiner Erinnerung an den Sitzungsverlauf.
Ich hatte eher den Eindruck, daß das Gegenteil der Fall ist.

Die Kieler Nachrichten berichten am 20. August auf Seite 25 unter dem Titel „Plön will ein Stück vom 10 Millionen Paktet“ über die Sitzung der Ratsversammlung. Hier wird lediglich mein Kollege Bernd Möller (SPD) erwähnt, der die Anträge als 2. Stadtrat in Vertretung des Bürgermeisters unterschrieben hat.

Die Diskussion darüber, ob der/die Vorsitzende in den Tagesordnungspunkte einführender ob die Bürgervorsteherin diese Aufgabe an sich ziehen kann, wird im OHA angedeutet, in der KN gänzlich ausgeklammert. Im Rahmen dieser Diskussion hatte ich der Bürgervorsteherin Schwächen in der Ausführung ihres Amtes vorgeworfen. 

Ratsversammlung beantragt Zuschüssen aus dem Innenstadtprogramm des Landes

In der kurzfristig angesetzten Ratsversammlung am gestrigen Dienstag ging es um das Innenstadtprogramm des Landes Schleswig Holstein.
Dafür hat die Landesregierung insgesamt 10 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sollen die Stadtzentren von zentralen Orten, deren Wirtschaft durch die Corona-Krise geschädigt wurde. Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist antragsberechtigt. Die Ratsversammlung hat beschlossen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Beantragt werden 499.500,- Euro aus dem Programm, die Stadt muß lediglich einen Eigenanteil von 166.500,- Euro aufbringen. Damit lassen sich Maßnahmen in Höhe von 666.000,- Euro finanzieren. Einige der Maßnahmen sind bereits im städtischen Haushalt 2021  vorgesehen.
Das Geld wird für folgende Vorhaben eingeplant:
– Planung für den und barrierefreier Ausbau des Marktplatzes
– Baumschutzmaßnahmen im Stadtgraben
– Veranstaltungen, Plön Schau, Kulturnacht und andere
– Auf- und Abhängig der Weihnachtsbeleuchtung für 2 Jahre
– Maibaum, Kinderfest, Wintermärchen Dekomaterial Lichtzauber
– Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Durchführung der Maßnahmen wird durch einen Projektfond erfolgen, in dem Mitglieder der Ratsversammlung, Beauftragte der Selbstverwaltung, Stadtmarketing und Initiative schönes Plön vertreten sind.
Die Entscheidung war zeitkritisch, da die Gelder nach dem Windhundprinzip (wer zuerst kommt, mahlt zuerst) vergeben werden. Entscheidend dafür ist der Termin des Ratsbeschlusses. Der Beschluß wurde einstimmig gefasst.

Hervorzuheben ist, daß Herr Neufeind aus der Verwaltung diese Förderquelle aufgetan hat, als der Bürgermeister im Urlaub war. Unser Wirtschaftsförderer hat die entsprechenden Antragsunterlagen vorbereitet, mit dem Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Bernd Möller (SPD) abgestimmt und ihm die Papiere abschließend zur Unterschrift vorgelegt. Im Vorfeld hatte er mich in meinem Urlaub erreichen können und mich als Vorsitzenden des Hauptausschusses entsprechend informiert. Finanzen und Wirtschaftsförderung sind die ureigensten Zuständigkeiten des Hauptausschusses.
Auch ich sah keinerlei Bedenken, den Antrag umgehend abzugeben, zumal ich davon ausgehen konnte, daß eine Genehmigung durch einen Beschluß der Ratsversammlung nachträglich eingeholt werden muß.
Während meines Urlaubs hat mein Vertreter, Herr Roth (SPD) gemeinsam mit dem Bürgermeister entschieden, die Sitzung des Hauptausschusses am 9. August ausfallen zu lassen, da sie mit dem Wohltätigkeitskonzert auf der Prinzeninsel terminlich kollidierte.
Gestern führte der Bürgermeister aus, daß die Vorlage bis dahin auch nicht hätte erstellt werden können.

So weit so gut, aber:

ich habe es im Vorfeld zu einem kleinen Eklat kommen lassen, obwohl ich das eigentlich nicht wollte und mich um eine gütliche Lösung bemüht habe.
Es ist bisher selbstverständlich, daß die Vorsitzenden der jeweils zuständigen Ausschüsse in die Tagesordnungspunkte einführen. Das ist so selbstverständlich, daß es nirgendwo schriftlich festgehalten ist. 
In einer EMail an den Bürgermeister und die Bürgervorsteherin am Vortag der Sitzung habe ich darauf hingewiesen, daß ich davon ausgehe, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ich habe mich dazu veranlaßt gesehen, weil es nicht das erste Mal gewesen wäre, daß die Bürgervorsteherin versucht, ohne vorherige Absprache über die Köpfe der Ausschußvorsitzenden hinweg in Tagesordnungspunkte einzuführen. Auf die Einhaltung des gängigen Verfahrens wurde auch in der Vergangenheit schon hingewiesen.
Die Aufgabe der Bürgervorsteherin ist es, die Sitzung so neutral wie möglich zu leiten.
Im Grunde genommen müßte sie, wenn sie eigene politische Aussagen trifft, die Sitzungsleitung an ihre Stellvertreterin übergeben um klar zu machen, daß es sich jetzt um eine Aussage in ihrer Funktion als Ratsfrau und nicht in Ihrer Funktion als Bürgervorsteherin handelt.
Als Ratsfrau vertritt sie natürlich die Interessen ihrer Fraktion (CDU / ursprünglich hatte ich hier CSU geschrieben, freudscher Vertipper :). Dank an meinen aufmerksamen Leser), das ist ihr gutes Recht,  als Bürgervorsteherin hat sie sie die Ratsversammlung in ihrer Gesamtheit zu vertreten, das ist ihre Pflicht.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Ich bekam zur Antwort, daß es keine vorhergehende Sitzung des Hauptausschusses gab und Sie daher in den Tagesordnungspunkt einführen würde.
Im meiner Antwort habe ich die Bürgervorsteherin bereits im Vorfeld kollegial darauf hingewiesen, daß sie das zwar so handhaben könne, ich dann aber dann in der Sitzung dazu Stellung nehmen würde.
In einem Vorgespräch vor der Sitzung habe ich dann versucht, hierzu noch zu einer Klarstellung zu kommen, wir beharrten aber beide auf unseren Positionen.
Meine Fraktionsvorsitzende hat dann noch einmal das Gespräch mit der Bürgervorsteherin gesucht und mir mitgeteilt, daß ich in den Tagesordnungspunkt einführen könne.
Im weiteren Sitzungsverlauf hat die Bürgervorsteherin dann unter Tagesordnungspunkt 4, (Mitteilungen) die Einführung in den Tagesordnungspunkt 6 (Förderungsantrag) quasi vorweggenommen. Ich habe daher mit einer Stellungnahme geantwortet und mit der Zuständigkeit des Hauptausschusses für dieses Thema argumentiert. Aufgrund ihres Vorgehens warf ich der Bürgervorsteherin Schwächen in der Leitung der Ratsversammlung vor.
Der Fraktionsvorsitzende der Bürgervorsteherin, Herr Jagusch (CDU) folgte dann der Argumentationslinie der Bürgervorsteherin, es hätte keine vorhergehende Sitzung des Hauptausschusses gegeben.
Eigentlich wäre das Thema dann für mich durch gewesen, aber zu meiner großen Überraschung hat die Bürgervorsteherin mir dann das Wort für die Einführung in den Tagesordnungspunkt erteilt.

Das ganze unwürdige Gezänk um Verfahrensfragen hätten wir uns eigentlich sparen können, wenn wir uns von Anfang an an das gebräuchliche Vorgehen gehalten hätten. 

Vertrag mit dem PSV auf gutem Wege

Am 31. Mai 2021 stand der Tagesordnungspunkt 9 „Vertragsangelegenheiten; hier: PSV, Vertragsanpassung und Verlängerung“ als nichtöffentlicher Punkt auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Der entsprechende Antrag wurde von der der SPD Fraktion eingereicht. 

Am 17. Juni 2021 wurde im Hauptausschuß erneut in nicht-öffentlicher Sitzung über das Thema beraten.
Bei 10 Ja und einer Nein-stimme wurde beschlossen:
„Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Erbbaurechtsverlängerungsvertrag in Form und Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage VO/RV/2021/2311 mit den ebenfalls aus der Verwaltungsvorlage zu entnehmenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen und den Bürgermeister zu beauftragen, diesen Vertrag mit dem vertretungsberechtigten Vorstand des Plöner Seglervereins von 1908 e. V. abzuschließen.“

Diese Empfehlung wurde der Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zum Beschluß vorgelegt. Statt wie ursprünglich geplant nicht-öffentlich zu beraten, wurde auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann von der FWG beschlossen, Beratung und Beschluß öffentlich durchzuführen.

Am Ende stimmten von 20 anwesenden Ratsmitgliedern 16 dafür, dem Vorschlag der Hauptausschusses zu folgen und den Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV zu verlängern.
Die FWG stimmte geschlossen dagegen, zwei Enthaltungen kamen aus dem Bereich von Bündnis 90/Die Grünen, da die von ihnen vorgeschlagene Ergänzung des Vertragsentwurfes nicht mit aufgenommen wurde.
Der entsprechende Entwurf wird jetzt dem PSV zugeschickt, der am 21. August 2021 auf seiner Mitgliederversammlung ebenfalls darüber abstimmen muß.
Ich gehe davon aus, daß auch die Mitglieder des PSV zustimmen und hoffe, daß die Kuh damit für die nächsten 50 Jahre vom Eis ist.

Damit würde jedenfalls ein mehrjähriger Prozess enden, in dem der PSV und die Stadt um eine tragbare Lösung gerungen haben.

Bereits bei der Einführung in den Tagesordnungspunkt habe ich gesagt: „Die Plöner Vereine brauchen Planungssicherheit, auch der PSV.“
Ich bin Herrn Jagusch dankbar, daß er die ausführliche Begründung noch einmal treffend vorgebracht hat. Dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Bastian Landschof blieb da nur übrig zu betonen, er würde alles unterschreiben, was Herr Jagusch gesagt hat, ergänzte aber noch augenzwinkernd, Herr Jagusch solle sich nicht daran gewöhnen. 

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen wollte den Vertragsentwurf noch ergänzen. Der “Heimfall” der Immobilie an die Stadt solle auch erfolgen, wenn der PSV seine Gemeinnützigkeit verliert. Dafür fand sie aber keine ausreichende Mehrheit, da die überwiegende Gruppe der Ratsmitglieder das aufgezeigte Szenario für ausgeschlossen hielt.

Abweichend von der überwiegenden Auffassung hat Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, eine andere Meinung vertreten. Das ist legitim und nicht zu beanstanden, aber dennoch habe ich zwei Anmerkungen:

1. Der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) stellt ihm für seine Argumente viel Raum zur Verfügung. Das ist völlig in Ordnung, obwohl ich glaube, daß der 1. Vorsitzende des PSV hier einiges richtig stellen könnte.
Daß Herr Kuhr in dem Artikel auch Herrn Jagusch (CDU) zitiert – obwohl es ein Antrag der SPD-Fraktion war, das Thema „Vertragsangelegenheit PSV …“ erneut auf die Tagesordnung zu setzen, ist nach meiner Meinung ein weiterer Anhaltspunkt dafür, daß der Ostholsteiner Anzeiger eher CDU-nah berichtet. 

Ich will jetzt gar nicht weiter auf die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers mit dem Namensartikels von Herrn Kuhr eingehen, den ich mal als journalistischen Ausrutscher bewerte.
Allerdings habe ich mich kürzlich betreffend der Berichterstattung des OHA mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt.
Diese Beschwerde wurde als begründet angesehen.

2. Im OHA wird Herr Dr. Erdtmann zitiert: „Die Schwester eines Ratsmitgliedes sei auch in der Vorstandsarbeit des PSV involviert“. Sofern das Zitat korrekt ist, ist diese Aussage befremdlich und wie ich finde auch nicht ganz in Ordnung.
Die Zeit der Sippenhaftung ist schon länger vergangen, und das ist auch gut so.

In einer Kleinstadt wie Plön kennt zwar nicht jede*r jede*n, aber viele kennen sich. Viele sind Mitglied in heimischen Vereinen. Solange ein Ratsmitglied nicht im Vorstand eines Vereines tätig ist, kann er aus meiner Sicht durchaus an Abstimmungen teilnehmen. Das gilt insbesondere, wenn das Ratsmitglied oder ein*e Verwandte*r ersten oder zweiten Grades keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem möglichen Abstimmungsergebnis ziehen kann.
So habe ich mich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan auch schon für befangen erklärt, obwohl es gar nicht um wirtschaftliche Vorteile ging, nur um den Anschein zu vermeiden.
Als normales Mitglied des PSV – ohne besondere Funktion in dem Verein – habe ich daher mit abgestimmt.

Innerlich habe ich ein wenig bei folgender Äußerung von Herrn Dr. Erdtmann gezuckt: „Die Stadt kann keinen Beschluß fassen, womit sie Volksvermögen verschenkt“, nachzulesen in der KN vom 3. Juli. Der Begriff „Volksvermögen“ ist für mich auch ein wenig aus der Zeit gefallen. Ich jedenfalls würde ihn nicht verwenden.
Ausdrücklich möchte ich hier aber betonen, daß ich Herrn Dr. Erdtmann, den ich durchaus schätze, hier nichts unterstellen will. 

Haushaltsberatung und Beschluß

Gestern hat die Ratsversammlung den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Wenn die Kommunalaufsicht unseren Haushalt genehmigt, endet die Interimswirtschaft, in der nur Ausgaben möglich sind, für die es eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. 
Ich würde gerne ausführlich berichten, aber ich muß gleich bei einem Umzug mit anpacken. Daher kopiere ich erst einmal meine Einführungsrede in den Tagesordnungspunkt in den Blog:

Heute werden wir über den Haushalt der Stadt Plön für das Jahr 2021 zu beraten und zu beschließen haben. Er besteht aus mehreren Teilbeschlüssen, die sich in den Tagesordnungspunkten 12, 13 und 14 wiederfinden.

Wir befinden uns momentan in einer Interimswirtschaft.
Das bedeutet, daß im Moment nur Ausgaben getätigt werden können, zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.

Vor zwei Jahren ist es uns noch gelungen, den Haushalt 2020 so zeitgerecht aufzustellen, daß er mit Jahresbeginn vollzogen werden konnte.
Das ist uns für den Haushalt 2021 nicht gelungen.
Zum einen waren die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 zu erstellen, zum Anderen verzögerten die Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Ansteckungen die Arbeiten am Haushalt.
Erschwerend kam hinzu, daß Ende 2020 zahlreiche Haushaltspositionen wegen der Unsicherheit und den schwer einschätzbaren wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen noch nicht planbar waren.

Die Verwaltung hat in dieser schwierigen Situation mit großer Ernsthaftigkeit und großem Nachdruck gearbeitet. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, Herr Tietze, herzlich bedanken.
Der Dank gilt stellvertretend für alle, die an dieser Arbeit beteiligt waren.
Ich bitte Sie, meinen Dank an Ihr Team weiterzuleiten.

So haben wir jetzt einen Haushaltsentwurf vorliegen, der unter erheblichem zeitlichen Druck erarbeitet wurde.
Es ist in der Regel unüblich, daß die Ratsversammlung in den Sommerferien tagt. Heute tuen wir es, um den Haushalt zumindest noch im ersten Halbjahr beschließen zu können. Mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht werden wir dann vermutlich ab Mitte August zahlreiche Projekte angehen können. 

Die einzelnen Produkte wurden in den Ausschüssen im Zeitraum vom 31. Mai bis 03. Juni vorgestellt.
Dann hatten die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder der Ratsversammlung die Gelegenheit, Anträge für die Änderung der Produkthaushalte zu stellen.

Am 09. Juni tagte dann die Haushaltskonsolidierungsgruppe.
Hier hat die Verwaltung noch einmal die zu erwartende Finanzsituation der kommenden Jahre aufgezeigt.
Im Bereich der Gewerbesteuer und des Anteils der Gemeinde an der Einkommensteuer sind starke Einnahmeeinbrüche zu verzeichnen.
Der Vorlage der Verwaltung können Sie entnehmen, daß der Fehlbedarf für die Jahre 2021, 2022 und 2023 jeweils mit ca. 3 Millionen veranschlagt wird.
Ein Fehlbedarf von 2.5 Millionen für 2024 ist auch kein Licht am Ende des Tunnels.
Damit ist absehbar, daß das Eigenkapital der Stadt in absehbarer Zeit aufgezehrt sein wird.
Nun kann man eine Kommune nicht mit einer GmbH vergleichen. Das „Unternehmensziel“ einer GmbH ist die Gewinnerzielung, das Handeln einer Kommune ist am Allgemeinwohl und der Daseinsfürsorge orientiert.
Eine Kommune kann, rechtlich betrachtet, auch nicht in die Insolvenz geraten.
Tatsächlich werden sich die Rahmenbedingungen am Kreditmarkt verschlechtern und die Kommunalaufsicht wird bei der Prüfung des Haushaltes einen noch strengeren Maßstab anlegen.
Die Fraktionsspitzen und die Verwaltung haben sich über mögliche Konsolidierungsmaßnahmen ausgetauscht. Entscheidungen fällt dieses Gremium aber nicht.
Wir werden aber heute über einzelne Konsolidierungsmaßnahmen beraten und beschließen müssen.
Als Fehlbedarfsgemeinde müssen wir in unserem Haushalt Konsolidierungsbemühungen nachweisen. Als Fehlbedarfsgemeinde muß unser Haushalt auch durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Kurzgesagt: Keine Konsolidierungsbemühungen, keine Genehmigung, kein Geld.

Die Beratung der Produkthaushalte erfolgte dann in den Ausschüssen im Zeitraum vom 14. bis 17. Juni. Am 17. Juni hat der Hauptausschuß dann noch einmal über den Gesamthaushalt und den Stellenplan beraten.
Hierbei kam es dann zu Beschlüssen oder Empfehlungen an die Ratsversammlung, die von den Beschlüssen der Fachausschüsse oder den Vorschlägen der Verwaltung abwichen.

Das Ergebnis der Beratungen ist in einer eng bedruckten Veränderungsliste zu lesen. Sie umfasst 4 Seiten.
Sie ist Ausdruck des ernsthaften Bemühens, einen Haushaltsplan aufzustellen, der so sparsam wie möglich ist, aber so wenig wie möglich kaputtspart. 

Im Einzelnen wären beispielhaft folgende große Posten hervorzuheben:
– Eine Verschiebung des möglichen Kaufes der ehemaligen Kreisfeuerwehrzentrale auf das Jahr 2022
– Eine Verschiebung der Instandsetzung der 5 Seen Allee auf das Jahr 2022
– Eine Verschiebung des Ersatzneubaus einer Sporthalle am Schiffsthal  auf 2022.
Alle Projekte sind in der Vorbereitung noch nicht so weit fortgeschritten, daß sie noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnten. Daher ist es auch ein Gebot der Haushaltsehrlichkeit, sie nicht in den Haushalt 2021 mit aufzunehmen.
Geschoben heißt aber nicht aufgehoben.

Gestrichen wurden u.a.:
– das Projektes Sprottenflotte
– der Investitionsförderungszuschusses für das Gründach auf dem Gebäude Prinzenbad.

Obwohl es in vielen Bereichen sehr breite Mehrheiten gab, so gab es zu einzelnen Punkten dann doch sehr ausführliche und engagierte Diskussionen. Die Ergebnisse der Abstimmung wurden in den uns nunmehr vorliegenden Haushalt eingearbeitet bzw. in der Veränderungsliste erfaßt.
Ich bin mir sicher, daß es auch heute noch Anträge zum Haushalt und damit Änderungen zum Haushaltsplan geben wird. Das ist legitim, auch wenn es Zeit kostet und wir als Ehrenamtliche hier in unserer Freizeit tätig sind.
Würde es darum gehen, den Haushalt nur abzunicken, könnten wir hier auch 25 Pelikane hinsetzen. 
Letztendlich entscheidet die Ratsversammlung – und zum Thema Sprottenflotte liegt ja auch bereits ein Antrag vor – und hier kann sich jedes Mitglied noch einmal für die Interessen seiner Wählerinnen und Wähler und das Wohl der Stadt Plön einsetzen, auch wenn es auf den einen oder die andere ermüdend wirkt. 

Zum weiteren Verlauf der Beratungen

Unter Tagesordnungspunkt 12 werden wir den Stellenplan zu behandeln haben.
Im Jahr 2020 waren 83,789 Stellen eingeplant.
Bei einer Reduzierung von 2,596 Stellen ergeben sich für 2021 nunmehr 81,193 Stellen.
In der jüngeren Vergangenheit sind im Wesentlichen je eine Stelle für die Bereiche:
– Stadtplanung
– Wirtschaftsförderung und
– Klimaschutz
sowie 1,5 Stellen für den Bereich Hoch- und Tiefbau
hinzugekommen, die durch den sozialverträglichen Abbau von Stellen in anderen Bereichen ausgeglichen wurden.

Damit befinden wir uns nunmehr annähernd bei einem Stellenumfang wie im Jahr 2014, bevor wir die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg und Bösdorf eingegangen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß 2015 durch die Ankunft von Geflüchteten ein unerwarteter Personalzuwachs zu deren Betreuung unvermeidbar wurde. 

Unter Tagesordnungspunkt 13 wird der Ergebnis- und Finanzplan zu beraten sein.
Die Stadt Plön hat schon seit Jahren ein strukturelles Finanzierungsproblem.
Die Gewerbesteuer ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Finanzierung der Städte und Gemeinden.
Die Ansiedlung von gewerbesteuerzahlenden Betrieben ist allerdings ein Problem, das im wesentlichen auch darin begründet ist, daß Plön keine geeigneten Flächen hat, die als Gewerbegebiet ausgewiesen werden können.

Die Höhe der Hebesätze für die Gewerbesteuer, aber auch für die Grundsteuern wurden bereits in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert, vermutlich werden wir uns auch in diesem Jahr darüber streiten.

Die Anteile an der Einkommensteuer sind ein weiterer wesentlicher Teil der Einnahmen. Sie sinken aufgrund der coronabedingten Einbrüche in die Wirtschaftsentwicklung und führen auch bei den Gemeinden zu einem Rückgang der Einnahmen. Für Plön bedeutet das, daß Einnahmeausfälle durch Einsparungen und oder durch zusätzliche Einnahmen kompensiert werden müssen, oder durch die Aufnahme von Kassenkrediten am Kapitalmarkt.

Für 2021 ist eine Neuverschuldung von 867.000 € vorgesehen, abhängig von den heutigen Beschlüssen. Diese Summe ergibt sich aus der Neuaufnahme von 1.402.000,- € und der Tilgung von 535.000,- €

Die gesamte Situation wird sich auch für die kommenden Jahre nicht besser entwickeln.

Selbst wenn wir die freiwilligen Einrichtungen wie Plönbad, Soziales Dienstleistungszentrum oder die Bücherei schließen würden, könnten wir das Defizit nicht auffangen. Im Gegenteil, es wäre zu erwarten, daß das Land in dem Fall die Mittel für die Wahrnehmung dieser Aufgaben kürzt oder ganz streicht. Am Ende ständen wir möglicherweise noch schlechter da als mit diesen wichtigen sozialen Einrichtungen.
Zugegebenermaßen, hierbei handelt es sich um Überschlagsrechnungen. Eine genaue Berechnung ist angefordert und wird von der Verwaltung erstellt.

Zurück zu den Zahlen: Sie sind in der Haushaltssatzung zusammengefaßt und ich greife da einmal vor:

Zum Ergebnisplan:
Der Gesamtbetrag der
Erträge beläuft sich auf 20.118.800 €.
Der Gesamtbetrag der
Aufwendungen errechnet sich mit 23.321.300 €,
so dass ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.202.500 € auszuweisen ist.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wird auf 2.098.500 € festgestellt.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist mit 2.581.500 € auszuweisen.

Daraus ergibt sich, daß zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes Kreditaufnahmen in Höhe von 1.402.000 € benötigt werden.

Zum Finanzplan:
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf  18.893.900 €.
Dem gegenüber steht der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 21.374.400 €.

Zu den Hebesätzen der Grund und Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt mit 390 % und der Hebesatz der Grundsteuer B mit 425 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Zu den Kassenkrediten
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 8.000.000,00 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. 84 der Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt mit 10.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bei einer Kreditaufnahme von 1.400.000 € Euro im Rahmen des Finanzplanes stellt die Streichung eines Zuschusses für einen Verein in Höhe von 2500,- € noch nicht einmal eine Einsparung von 0,2 % dar.
Auf dem bekannten Zollstock mit 2 Meter Länge wären das über den Daumen gerade einmal 4 Millimeter.
Herr Kopper von der Deutschen Bank hätte das noch nicht einmal als Peanuts bezeichnet.

Selbst wenn wir alle städtebaulichen Planungen, für die 210.000,- € in den Haushalt eingestellt sind, beenden würden, wären die Einsparung ins Verhältnis zum Fehlbedarf des Ergebnisplanes zu setzen, der ca. 3.2 Mio € beträgt. Die Einsparung würde noch nicht einmal  7 % betragen, keine 14 cm auf den bekannten Zollstock. 

Für die Maßnahmen zum Erhalt der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wären 100.000,- € zu berücksichtigen, davon 50.000 € als investiv und 50.000 € als Aufwand.
Wer sich dafür interessiert, kann das jetzt selber auf die Zollstöcke für den Ergebnis- und Finanzplan umrechnen. 

Neben der Schuldenaufnahme ist natürlich auch der Investitionsstau zu bedenken. Für jeden Euro, den wir heute schieben, müssen morgen noch ein paar Cent zusätzlich bereitgestellt werden.

Wenn über die Haushaltsanträge und die Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen wurde, werden wir in einem letzten Schritt über die Haushaltssatzung beraten und beschließen müssen.

In dem Zusammenhang wird es voraussichtlich noch einmal zu einer Diskussion über die Höhe der Hebesätze kommen. Um unsere Konsolidierungsbemühungen auch gegenüber dem Land und dem Kreis zu zeigen, sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bereits 10 Punkte über dem Maß, das für Fehlbedarfsgemeinden erfordert wird, sofern sie Fehlbedarfszuweisungen in Anspruch nehmen wollen. Bei einem Hebesatz von 390 für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A entsprechen 10 Prozentpunkte real 2,5 %. Das klingt wenig, aber man wird ja noch darüber diskutieren dürfen.

Alles in allem hoffe ich, die Situation anschaulich dargestellt zu haben. Zumindest mir ist klar geworden, daß es keine Musterlösung gibt.
Ein totaler Verzicht auf freiwillige Leistungen ist keine Lösung, sie wäre ein Kaputtsparen, was keiner will.
Ebenso wenig vertretbar wäre ein Rauspulvern von Geld unter dem Deckmantel der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Das wäre Geld, das wir nicht haben.
Niedrige Zinsen sind ein Argument, aber kein Argument an sich.

Der Personalkörper ist teuer. Sein Umfang ist seit 2016 kontinuierlich verringert worden. Eine weitere Reduzierung müßte auch mit einer Reduzierung von Aufgaben einhergehen. Zumindest ist die Übernahme von neuen Aufgaben sehr kritisch zu betrachten und am besten zu vermeiden.

Augenmaß und gesunder Menschenverstand sind das Maß der Dinge. Eine wirklich gute Lösung, die uns aus der Finanzklemme befreien könnte, sehe ich im Moment nicht. Den Kopf in den Sand zu stecken ist auch keine Lösung. 

Ich gehe jetzt von einer engagierten und lebhaften Diskussion aus, an der ich mich selber gerne beteilige werde. Da wir bereits im Hauptausschuß sehr ausführlich diskutiert haben, freue ich mich, die Leitung der weiteren Beratung jetzt an die Bürgervorsteherin abgeben zu können.

Industrieverglasung am Vierschillingsberg?

Das Gebäude an der B 76 neben der Bücherei ist mittlerweile abgerissen, der Bau eines neuen Gebäudes ist in Vorbereitung. Dazu ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes 26 „Vierschillingsberg“ erforderlich. Entstehen sollen hier 22 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau, die auf die Bedürfnisse von Senior*innen ausgelegt sind.

Die Änderung des Bebauungsplanes sollte nach meiner Einschätzung relativ problemlos sein. Was ich aber wichtig fände wäre, daß das Gebäude auch zur B 76  hin eine ansprechende Fassade erhalten sollte. Da konnte mich der vorgelegte Entwurf nicht überzeugen, der hier Laubengänge, verblendet mit Industrieglas vorsieht.

Im Grunde genommen habe ich nichts gegen Laubengänge. Sie an diesem Standort zu verkleiden ist schon aus dem Grunde wichtig, um für die Bewohner*innen einen Beitrag zum Lärmschutz zu leisten. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, das Straßenbild an unserer innerörtlichen Umgehung, der meist befahrenen Straße Plöns, deutlich aufzubessern. Gerade für Durchreisende würde es dann fast ein wenig wie eine Visitenkarte wirken, Wenn man sich selbst gegenüber einmal mal ehrlich ist, dann muß man zugeben, das der Bereich zwischen Rodomstorstraße und Lütjenburger Straße nicht so besonders einladend auf Ortsfremde wirkt.

Eine attraktive und ortsangemessene Fassadengestaltung wäre um so wünschenswerter, weil auch auf dem gegenüberliegenden Bereich Gartenstraße in absehbarer Zeit neu gebaut wird und auch dort ein maßgeblicher Beitrag geleistet werden kann, um das Straßenbild in der Ortsdurchfahrt attraktiver zu machen.

Dabei sollte berücksichtigt werden, daß das jetzt geplante Gebäude direkt neben der Krabbe 17 steht, die durchaus als historisches Gebäude in Backsteinarchitektur anzusehen ist. Auch die Rodomstorschule ist ein ortstypisches und den Bereich prägendes Gebäude. Dazwischen liegt die „Alte Meierei“, die in ihrer Ansicht zur Hauptstraße eher wie der Hinterhof eines Wirtschaftsbetriebes wirkt.
Zwischen diese drei Gebäude ein Haus mit einer großflächigen Glasfassade zu setzen, wäre eine Bausünde, die uns die nächsten 80 Jahre begleiten wird, selbst wenn das Glas dunkel gefärbt  sein sollte.

Das hat nichts mit historisierend zu tun, wie Frau Meyer, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen meinte. Es hat etwas damit zu tun, daß sich Gebäude in die Umgebung einpassen sollten, um nicht störend zu wirken. Die Umgebung bei uns ist eher kleinstädtisch geprägt, da gilt: Keine Experimente. Experimente kann man in Hamburg in der Hafencity machen.

Daß eine moderne Fassadengestaltung möglich ist, ohne zu stören, kann man sogar in Plön besichtigen. Das Geschäftshaus in der Langen Straße 51, in dem Foto-Jessen ansässig ist, ist noch nicht alt. Die Fassade ist modern gestaltet, aber sie wirkt nicht störend, weil sie die Gestaltungsmerkmale der Umgebung aufgenommen hat. Beim Neubau auf dem Gelände des alten Gerberhofes (Lübecker Straße 9) ist es gelungen, ein Gebäude zu errichten, das zumindest nicht unangenehm im Straßenbild auffällt.
Ich fände es gut, wenn wir hier sozialen Wohnungsbau und ein attraktives Straßenbild unter einen Hut bringen könnten. Sozialer Wohnungsbau und Stadtgestaltung müssen kein Widerspruch sein. 

Zum Stand des Haushaltes 2021 und seinen Wirrungen

Noch ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Wochen, die im wesentlichen von der Erstellung des Haushaltes 2021 bestimmt waren. Die Ausschüsse für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT)“, „Stadtentwicklung und Planung (SteP)“ sowie der „Hauptausschuß (HA)“ haben zwei mal getagt. Auf der jeweils ersten Sitzung wurde der Haushalt der einzelnen Ausschüsse vorgestellt. Es konnten Fragen gestellt und schon einmal Erklärungen abgegeben werden.

Danach tagte die Haushaltskonsolidierungsgruppe. Plön ist strukturell unterfinanziert. Das heißt, selbst wenn alle freiwilligen Ausgaben gestrichen würden, käme die Stadt mit dem Geld nicht aus. Als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ bekommt die Stadt natürlich auch Mittel vom Land, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Wenn die Versorgung des Umlandes nicht mehr sichergestellt ist, etwa durch die Schließung der Schwimmhalle oder der Bücherei, würden diese Mittel wegfallen. Eine Schließung von unseren öffentlichen Einrichtungen würde damit im Grunde genommen nicht weiter helfen.
Als Fehlbedarfsgemeinde – also als Gemeinde, die sich nicht selbst finanzieren kann – ist die Stadt auf Zuschüsse vom Land angewiesen, so genannte Fehlbedarfszuweisungen. Daher wird unser Haushalt von der Kommunalaufsicht geprüft, die ihn dann genehmigen muß. Im Haushaltsplan müssen auch Konsolidierungsbemühungen aufgezeigt werden. Von daher müssen die Fraktionen jetzt über die Vorschläge der Verwaltung beraten.
Dazu wären sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation wie auch Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben oder eine Kombination aus beiden zu betrachten. Die Fraktionen sich gebeten, bis Mittwoch an die Verwaltung zu übermitteln, welchen Maßnahmen sie zustimmen würden, damit sie in den Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet werden können. 

Für die zweite Runde der Haushaltsberatungen wurden dann von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Ratsherrn Kruppa Haushaltsanträge gestellt. Die Anträge wurden in dem zuständigen Ausschuß beraten.
Als letztes hat der HA beraten, zum einen über seinen eigenen Haushalt, zum anderen aber auch noch über den Stellenplan und den Gesamthaushalt.

Viele der Anträge gingen im gegenseitigen Einvernehmen und mit großer Mehrheit durch. Einzelne Anträge sorgten aber für eine lebhafte Diskussion, so daß sich die Sitzungen von SteP und HA bisweilen sehr in die Länge zogen.

Der Abschließende Beschluß soll dann am 30. Juni in der Ratsversammlung folgen.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wäre realistischerweise 6 bis 8 Wochen später vor. Sie kann Auflagen enthalten, etwa eine Beschränkung der Kreditaufnahme. 

Zu den Ausschusssitzungen:

Auf das Jahr 2022 wurde z.B. der Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale geschoben. Das dafür vorgesehene Geld wird erst im kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt. Die Planung ist noch nicht so weit, daß in diesem Jahr eine Kaufentscheidung fallen kann.

Auf 2022 wurde auch der Ersatzneubau für die mittlerweile abgerissene Sporthalle am  Schiffsthal geschoben.  Zum einen ist die Förderung des Baus im Moment völlig offen, zum anderen sind die Planungen noch nicht konkret genug, um hierfür Haushaltsmittel vorzusehen. Mit einem Volumen von 5,9 Millionen Euro ist das der größte Brocken.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Instandsetzung der 5-Seen-Allee, die mit 150.000,- Euro veranschlagt ist. Die Verwaltung möchte diese Maßnahme schon seit längerem durchführen. Ich allerdings habe die Frage gestellt, ob diese Straße überhaupt notwendig ist. Als die Pionierkaserne in Stadtheide bestand, gab es keine Möglichkeit, über diesen Weg mit dem Auto von Plön nach Niederkleveez zu fahren. Für Radfahrer*innen und Fußgänger gab es schon immer den Wanderweg über den Adlerhorst. Den Weg gibt es immer noch, sie könnten aber auch zukünftig die 5-Seen Allee weiter nutzen. Sie müßte nur für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Bei einer Sperrung des Weges müßten Autofahrer*innen lediglich einen Umweg von weniger als 2 Kilometer in Kauf nehmen. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h entspricht das gerade einmal einer zusätzlichen Fahrtzeit von 2 Minuten.
Die Aussage, daß dann die Buslinie eingestellt werden müßte, weil der Umweg mit dem Fahrplan nicht mehr zu vereinbaren wäre, ist zu bedenken, aber sie ist ungeprüft.
Ich bin mir auch sicher, daß Bösdorf damit Probleme hätte, aber die Gemeinde dürfte die Situation kennen, da auch die Brücke über die Schwentine bei Timmendorf extrem teuer ist und eine Nutzungseinschränkung im Gespräch oder bereits umgesetzt ist.

Eine weitere Kontroverse gab es über die Sprottenflotte. Im GUT wurde beschlossen, in Plön 6 Stationen für dieses Leihfahrradprogramm der Kielregion einzurichten. Der selbe GUT, der das beschlossen hat, hat nun auf Antrag der CDU die Finanzmittel dafür zusammengestrichen, mit dem Ziel, nur noch zwei Stationen einzurichten, und zwar am Bahnhof und an der Fegetasche. Besonders der Kollege Koll von der CDU hat sich dafür stark gemacht.
Damit wird das System aber ad absurdum geführt. Es könnte dann zwar immer noch dazu dienen, vom Bahnhof zur Fegetasche mit dem Abfahrtpunkt der Großen Plöner Seerundfahrt und zurück zu kommen, aber die grundsätzliche Zielsetzung, innerstädtisch vom Auto auf das (Leih)Fahrrad umzusatteln, wäre ausgehebelt.
Zur Verbindung zwischen den Ostufergemeinden an der Kieler Förde kann eine Ausleihstation pro Ort ja ausreichen, um von Ort zu Ort zu kommen, so die Argumentation der CDU-Fraktion. Hier in Plön geht es aber vorrangig darum, von den Parkplätzen am Ortsrand in die Innenstadt zu kommen, als ein Beitrag zur Mobilitätswende. Natürlich hätten mehrere Stationen auch einen Einfluß auf die Förderung des Tourismus, nicht zuletzt, weil man dann mit dem Rad z.B. von Plön nach Preetz fahren könnte. Das Argument, man könne es ja erst einmal mit zwei Stationen versuchen, ist aus zwei Gründen problematisch:
1. Die Kiel-Region fordert mindestens 3 Stationen, um die Sprottenflotte finanziell zu fördern. Zumindest wiesen Bürgermeister Winter und die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin.
2. Das System muß von Anfang an so attraktiv sein, daß es angenommen wird. Es ist als Verkehrssystem zu verstehen, nicht als Verbindung zwischen zwei Punkten. Wenn man das System zusammenschrumpft, wird es nicht mehr funktionieren. Ein System ist nun mal mehr als die Summe der Teile.
In der abschließenden Beratung des Haushaltes habe ich dann beantragt, die Finanzierung des ursprünglichen Konzeptes wieder in den Haushalt mit aufzunehmen und der Ratsversammlung zu empfehlen, das zu beschließen.  Bei Stimmengleichheit und vielen Enthaltungen wurde der Antrag nicht angenommen.

Ganz ähnlich ging es dem SCvP, dem Segelverein bei der Jugendherberge. Dieser oft unbeachtete Verein hat immerhin fast 100 Mitglieder und liegt an einer Stelle, die besonders bei Stürmen sehr unruhig ist. Durch die Corona-Lage war der Verein auch nicht in der Lage, Arbeitsdienste durchzuführen. Dennoch muß die Verankerung der Wellenbrecher erneuert werden. Dafür wurde ein Zuschuß von 2500,- Euro beantragt. Der GUT hat diesem Zuschuß zugestimmt, wenn auch mit knapper Mehrheit, der Verein wurde informiert. Bei der Haushaltsverhandlung hat der GUT dann auf Antrag der CDU die Streichung der dafür vorgesehenen Gelder aus dem Haushalt beantragt und eine Mehrheit dafür gefunden.
Das ist für die Stadt – nicht nur für den Bürgermeister, sondern auch für die politischen Vertreter*innen schon sehr peinlich, nicht zuletzt, weil der Bürgermeister den Verein bereits über den positiven Entscheid informiert hatte.
Ich habe zwar versucht, den Zuschuß dann in der Abschließenden Beratung im HA wieder in den Haushalt zu bringen, aber mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, diesen Zuschuß zu bewilligen, wurde bei Stimmengleichheit und zahlreichen Enthaltungen nicht angenommen.

Im Haushalt hatte der Bürgermeister 2500,- Euro vorgesehen, um der Schützengilde anläßlich des 400-jährigen Jubiläums ein repräsentatives Geschenk machen zu können. Dieser Betrag wurde gestrichen. Das Geschenk ist nun aus dem normalen Geschenketitel des Bürgermeisters zu bezahlen.
Der Entscheidung ist eine rege Diskussion vorangegangen, in der erörtert wurde, ob man einen Verein, der Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder zuläßt, derartig repräsentativ beschenken sollte, (die Plöner Schützengilde ist ein eingetragener Verein, aber nach meiner Kenntnis aus dem Grunde nicht als gemeinnützig anerkannt).

Angenommen wurde mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, die eingeplanten Mittel für das Gründach im Wald auf dem Gebäude des Prinzenbades zu streichen und die bereits zugesagten Fördermittel zurückzugeben. Wenn die Ratsversammlung dieser Empfehlung nicht folgt, fließen über eine Viertel Million Euro an Steuermittel in ein paar Quadratmeter Gründach auf dem Prinzenbad. Eine Verschwendung von Steuermitteln, auch wenn die Stadt selber nur 10% davon aufzubringen hätte. Den Rest zahlt der Bund. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln sieht anders aus. 

Für die Pflege der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wurde der Betrag von 50.000,- auf 100.000,- Euro verdoppelt. Damit sollen die 53 Bäume gerettet werden. Geplant ist, das Erdreich aufzulockern, einen Zugang zum Wurzelbereich zu schaffen, über die dem Baum Wasser zugeführt werden kann, Bewässerungssäcke zu besorgen, um die Bäume kontinuierlich mit Wasser zu versorgen und Metallabdeckungen für das Erdteich um den Stamm, die sogenannte Baumscheibe, zu beschaffen, damit das Erdreich nicht weiter verdichtet wird. 
Ich habe gerade am Wochenende ein Gespräch geführt, in dem ich darauf hingewiesen wurde, daß das ganze vergebene Liebesmühe sei. Die Baumscheiben wären einfach zu klein für die gepflanzten Bäume, die Anlage des Parkplatzes sei schlicht und einfach fehlerhaft geplant und das Sterben der Bäume ließe sich so nur hinauszögern. 
In der Haushaltsberatung wurde allerdings darauf hingewiesen, daß eine Neuanpflanzung noch teurer wäre. 

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, begrenzt auf 2 Jahre eine zusätzliche Fachkraft im Bereich Stadtplanung in den Stellenplan mit aufzunehmen, fand keine Zustimmung. Selbst der Bürgermeister wies dieses Ansinnen zurück, da er im Rathaus aufgrund der Raumnot keinen Platz mehr hat und ansonsten auch noch zusätzlich eine*n technische*n Zeichner*in benötigen würde. Da die Ablehnung in der Vorberatung im SteP eindeutig war, wurde der Antrag dann zurück gezogen und im Hauptauschuß nicht weiter beraten.

Der Antrag von Ratsherrn Kruppa wurde im Ansatz begrüßt. Er hatte vorgeschlagen, die Arbeiten an mehreren Bebauungsplänen (B-Plänen) einzustellen und das Grundstück Eutiner Straße, „Altes Fährhaus“, an den Plöner Segelverein zu verkaufen, um von den Einsparungen und dem Erlös das Fischereigelände mit Gebäuden zu kaufen.
Das Konzept, da er dazu erarbeitet hat (Gastronomie, Imbiss, Ferienwohnungen) finde ich gar nicht schlecht, aber ein Verkauf des Grundstückes, auf dem das „Alte Fährhaus“ steht, sollte meines Erachtens nicht über das Knie gebrochen werden.
Dazu kommt, daß die Stadt mit dem Land gerade über ein Erbbaurecht betreffend des Fischereigeländes verhandelt.
Ebenso stand der Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV noch auf dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Hier griff Herr Dr. Erdtmann von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) das Wort, der sich kritisch zum Erbbaurechtsvertrag und völlig ablehnend zu einem Verkauf äußerte. Da wir Vertragsangelegenheiten grundsätzlich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandeln, mußte ich als Vorsitzender darauf achten, daß hier die Vertraulichkeit gewahrt wurde. Ich brauchte aber nicht einzugreifen.
Es widerstrebt mir, Redebeiträge zu unterbrechen oder zu unterbinden, auch wenn sie langatmig sind und man ihnen inhaltlich nicht immer folgen kann, aber wenn es darum ginge, Vorlagen der Verwaltung immer nur abzunicken, könnte ma auch ein paar Pelikane in die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse setzen.

 

 

Neues aus dem GUT

Der Ausschuß für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) hatte im März beschlossen, dem Segelclub von Plön (SCvP) einen Zuschuss von 2500,- Euro für die Instandsetzung der Steganlage zu gewähren.
In der gestrigen Sitzung des GUT wurden diese 2500,- Euro auf Antrag der CDU aus dem Haushalt gestrichen. Sechs von elf Ausschussmitgliedern folgten dem Antrag der CDU.
Ich hatte mich seinerzeit für den Antrag eingesetzt, auch wenn der Zuschuss für eine investive Ausgabe vorgesehen war und wir investive Maßnahmen grundsätzlich nicht fördern. Der Antrag wurde im GUT mit fünf Ja Stimmen angenommen. Drei Mitglieder votierten mit Nein, zwei enthielten sich.
Grundsätzlich bedeutet für mich aber, in begründeten Einzelfällen eine Ausnahme machen zu können. In diesem Fall haben wir es mit einem Verein zu tun, der – solange ich im Rahmen meiner kommunalpolitischen Tätigkeit zurück denken kann – erst einmal geringfügig gefördert wurde, während einem anderen Verein über EU-Mittel einen Zuschuss von mehr als 10,000,- Euro für die Errichtung eines Gästesteges zu Gute kamen.
Die Plöner Sportvereine können die Sporthallen kostenlos nutzen, eine Regelung, von der der SCvP keinen Nutzen hat. Vor diesem Hintergrund hielt ich diesen Zuschuß für gerechtfertigt, zumal die Gesamtkosten deutlich drüber lagen und Eigenleistungen aufgrund der Coronasituation bislang nicht möglich waren. Ein anderer Aspekt war, daß die Gesamtkosten für die Sanierung deutlich höher liegen und Zuschüsse vom Landessportbund in der Regel nur fließen, wenn eine Maßnahme auch von anderer Stelle gefördert wird.

Abgesegnet wurden allerdings 100.000,- Euro für den Schutz der 53 Bäume auf dem Parkplatz am Stadtgraben. Die „Baumscheiben“ (die freien Erdflächen um den Stamm) sollen aufgelockert werden. Zusätzlich ist beabsichtigt, eine Bewässerungsmöglichkeit für den Wurzelbereich zu schaffen. Bewässerungssäcke sollen die dauerhafte Wasserversorgung sicherstellen. Sie stellen eine Arbeitserleichterung dar, weil auf diese Weise nicht mehr so häufig gegossen werden muß. Um eine Verdichtung der Baumscheiben zukünftig zu vermeiden wird vorgesehen, sie mit Metallgittern zu schützen.
Das sind knapp 2000,- Euro pro Baum. Die Neupflanzung eines Baumes wäre teurer. 
Ich habe mich schon immer für den Erhalt innerstädtischen Grüns eingesetzt, allerdings mit Augenmaß und in Abwägung mit anderen öffentlichen Interessen. Trotz der hohen Summe und der noch nicht bezifferten Folgekosten trage ich diese Entscheidung – wenn auch mit Bauchschmerzen – mit. 

Eine weitere Maßnahme wurde auf das Jahr 2022 geschoben. Es handelt sich um den Ersatzbau der Sporthalle am Schiffsthal, der mit 5.9 Mio Euro im Haushaltsansatz stand.
Das ist aus meiner Sicht unschädlich, da sich möglicherweise neue Förderungsmöglichkeiten ergeben können und der jetzige Planungsstand keinen Baubeginn in diesem Jahr ermöglichen würde.

Zu Beginn der Sitzung fragte ich, warum die Obstbäume in der Muster-Baumschutzsatzung des Deutschen Städtebundes nicht berücksichtigt sind. Diese Frage, obwohl bereits in der Vergangenheit gestellt, konnte von der Verwaltung nicht beantwortet werden. Ebensowenig die Frage, wie viele Obstbäume unter den Schutz der Satzung fallen würden und welcher zusätzliche Arbeitsaufwand damit verbunden wäre, die Einhaltung der Satzung im Bezug auf die Obstbäume zu kontrollieren.

In seinen Berichten erwähnte der Bürgermeister, daß mehrere Krähennester in der Eutiner Straße spurlos verschwunden sind. Für das Verschwinden gibt es nach seiner Aussage derzeit keine plausible Erklärung. Da es sich bei den Krähen um eine geschützte Art handelt, wäre eine mutwillige Beseitigung der Nester eine Straftat. Da eine mutwillige Beseitigung nicht ausgeschlossen werden kann wird geprüft, ob nunmehr eine Strafanzeige gestellt wird.

Baumschutzsatzung in der Nachspielzeit

Die Frage, ob die Ratsversammlung oder der Bürgermeister in Sachen Baumschutz das letzte Wort hat, ist nach wie vor offen.
Sie entzündete sich an den sechs Birken in der Ulmenstraße 42. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hatte der Fällung zugestimmt und die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen.
(Anmerkung 1)
Der Bürgermeister verwies darauf, daß die Entscheidung über Fällgenehmigungen bei Ihm als Leiter der Verwaltung liegen würde. Wenn die Selbstverwaltung ein Mitspracherecht wünsche, müsse sie die Baumschutzsatzung ändern.
Es wurde versucht, diese Satzungsänderung im Frühjahr im Rahmen einer Ratsversammlung übers Knie zu brechen. Die Tagesordnung der Ratsversammlung war aber so aufgestellt, daß über eine Satzungsänderung nicht abgestimmt werden konnte. Die für eine Änderung der Tagesordnung erforderliche 2/3-Mehrheit kam nicht zustande.
Daraufhin hat die Verwaltung am 06. Mai 2021 im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus einen neuen Entwurf vorgelegt. Er beinhaltete zwar eine zusätzliche Passage, die Ausnahmen in besonderen Fällen zuließ, aber das Kernanliegen der Selbstverwaltung, die Entscheidung über Fällgenehmigungen in Einzelfällen durch die Ratsversammlung zu treffen zu lassen, blieb unberücksichtigt.
Mit neun Stimmen bei zwei Gegenstimmen wurde der Entwurf dann zur Vorberatung in den (SteP) überwiesen.
Der SteP hat dann am 19. Mai 2021 über die Baumschutzsatzung beraten. Im Ergebnis stimmten acht Mitglieder – bei drei Gegenstimmen – dafür, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung über Baumfällungen im Einzelfall an sich ziehen kann.
Der GUT hat dann am 03. Juni 2021 abschließend über die Baumschutzsatzung beraten. Hier wurde mit sechs Ja bei vier Nein-Stimmen beschlossen, die Ausnahmegenehmigungen wie vom SteP empfohlen mit in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.
Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung wies im Verlaufe der Beratung darauf hin, daß § 5 der die Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung) die Verantwortung für Ausnahmen von Satzungen ausschließlich für Bürgermeister*innen vorzieht.
Er betonte, daß ein anderslautender Beschluß rechtswidrig wäre und er gegen einen solchen Beschluß Widerspruch einlegen würde.
Für den 09. Juni 2021 wurde dann der Beschluß über die Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gesetzt.
Im Vorfeld gab es eine Initiative der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt auf die folgende Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zu schieben, um die rechtlichen Fragen mit dem Kreis und dem Land abzuklären.
Der Vorsitzende des GUT, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) machte im Vorfeld der Ratsversammlung darauf aufmerksam, daß er gegen eine Verschiebung ist. Er würde sich für eine sofortige Abstimmung über den ursprünglich von der Verwaltung vorgelegten Entwurf aussprechen. Damit wurde die Tagesordnung nicht geändert.

Als Vorsitzender des GUT führte er später in das Thema ein. Als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er dann, über den Entwurf der Verwaltung abzustimmen. Dieser hätte die Ergänzungen von GUT und SteP nicht mit berücksichtigt.
Ich beantragte im Gegenzug, über die Baumschutzsatzung mit den entsprechenden Änderungen abzustimmen
Darüber hinaus schloß ich mich aber dem Antrag von Herrn Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) an, den Tagesordnungspunkt zu schieben, um die Änderung vor dem Hintergrund der erst vor sechs Tagen bekannt gewordenen Rechtslage neu bewerten zu können.
Die Ratsversammlung folgte dem Vorschlag mit denkbar knapper Mehrheit von – dafür will ich mich jetzt nicht verbürgen – einer Stimme.

Ob die Mehrheit der Selbstverwaltung sich hier gegen die Verwaltung und Teile der Selbstverwaltung durchsetzen kann, ist fraglich.
Die Naturschutzzuständigkeitsverordnung ist kein Gesetz, das vom Parlament des Landes Schleswig Holstein beschlossen wurde. Sie wurde aber aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage von der Landesverwaltung erlassen.
Der § 5 dieser Rechtsverordnung stellt ein erheblichen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang (Art 28 Grundgesetz). Die kommunale Selbstverwaltung muß sich dabei natürlich im bestehenden Rechtsrahmen bewegen.

Eingriffe in das Recht der Kommunalen Selbstverwaltung müssen vom Gesetzgeber gut begründet sein. Dieses Recht und die Pflicht zur Begründung hat die Landesregierung/der Landtag natürlich.
Es stellt sich aber die Frage, ob die Naturschutzzuständigkeitsordnung den Minimalanforderungen genügt, die an eine entsprechende Verordnung zu stellen sind.
Nach meiner derzeitigen Auffassung ist das nicht der Fall.
Das Zitiergebot – also der Hinweis auf die Gesetzesquelle, mit der die Einschränkung begründet wird – ist zumindest im Bezug auf § 5 nicht ausreichend beachtet.
Dazu kommt, daß der § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung in seinem Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist.

Die Kreis- und Landesbehörden sind natürlich an die Rechtsverordnung des Landes gebunden. Daher habe ich wenig Zweifel, daß sie die Verordnung im Allgemeinen und die Position der städtischen Verwaltung im Besonderen in Frage stellen.
Ein objektives Ergebnis wäre nur durch eine externe, unabhängige juristische Bewertung möglich.

Eine Alternative wäre natürlich auch, die Baumschutzsatzung außer Kraft zu setzen oder zu suspendieren. Das könnte die Ratsversammlung, aber das will nach meiner Wahrnehmung natürlich niemand, da allen verantwortlichen Personen an einem Schutz der städtischen Bäume gelegen ist.

Ein Verzicht auf den Entscheidungsvorbehalt der Ratsversammlung wäre eine andere Option. Damit wird aber die Möglichkeit der Selbstverwaltung, ihrem Gestaltungswillen Ausdruck zu verleihen und ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, eingeschränkt. 
Das kann nach meiner Auffassung aber auch nicht die richtige Lösung sein. 

Anmerkung 1: Die Frage war, ob städtebauliche und gestalterische Aspekte einen Vorrang vor dem Erhalt von sechs Bäumen haben. Dabei ging es um Folgendes:
Pro Fällung:
1. Einhalten einer Bauflucht. Gebäude, die aus einer Bauflucht herausragen, fallen dem Betrachter genau so unangenehm auf wie ein Pickel auf der Nase, der auch nicht weit über die Hautoberfläche herausragt. E
2. Optimale Anordnung von Nebengebäuden
3. Optimale Wegeführung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
4. Ersatzpflanzung von 18 Bäume , die über die Lebensdauer betrachtet eine höheren ökologischen Wert haben als sechs Bäume mit einer nur noch begrenzten Restlebensdauer. 
Contra Fällung:
1. Die Bäume sind alt und haben aktuell einen hohen ökologischen Wert. 
2. Die Bäume prägen das Ortsbild

Der Kompromiss ist aus meiner Sicht faul:
1. Eine Birke wurde gefällt. 
2. Die Gebäude rücken sehr dicht an die verbliebenen fünf Birken heran.
Deren Restlebensdauer wird dadurch start verkürzt.
3. Es wird lediglich drei Bäume als Ersatzpflanzung geben.
4. Die Gebäudeaufstellung wird für die voraussichtlich nächsten 60-80 Jahre vermurkst sein.

Haushalt, Verfahren und Hintergründe

In der vergangenen Woche begannen die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltes der Stadt Plön für das Jahr 2021. Im Prinzip ist es so, daß nur die Beschlüsse für freiwillige Aufgaben der Stadt umgesetzt werden können, für die Geld in den Haushalt eingestellt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwas Sozialleistungen werden im Haushalt auch erfaßt. Allerdings hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Wenn es einen gesetzlich begründeten Anspruch gibt, muß bezahlt werden.

In der vergangenen Woche tagten alle drei Ausschüsse der Stadt. Der Hauptausschuß (HA) kam am Montag, dem 31. Mai zusammen, der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagte am Mittwoch, dem 02. Juni und der Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einen Tag darauf am 03. Juni.

In dieser Sitzungswoche wurden in allen drei Ausschüssen die Ergebnis- und Finanzpläne, die Produktbücher und die Investitionslisten vorgelegt.
Die Ergebnis- und Finanzpläne geben eine allgemeine Übersicht über die Finanzlage.
Die Produktbücher sind – wie hier beispielhaft aufgezeigt – gegliedert in
– 5. Hauptproduktbereich (z.B. Gestaltung und Umwelot
– 5.3. Ver- und Entsorgung
– 5.3.8. Abwasserbeseitungung
– 5.3.8.00 Bedürfnisanstalten
Die einzelnen Produktbereiche werden dann auch noch erläutert.
Der Produkthaushalt des HA hat 146 Seiten. Sich hier einzuarbeiten dauert aber nicht so lange, wie im ersten Moment vermutet werden kann. Insbesondere die Erläuterungen machen es einem leichter, das „Zahlenwirrwarr“ zu verstehen. Es ist nämlich kein „Wirrwarr“, sondern ganz übersichtlich, wenn man die Struktur erst einmal verstanden hat.
In der Investitionsliste sind dann noch einmal sehr übersichtlich die Ausgaben zusammengefaßt, die für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden sollen.

Aber Obacht: 2 Positionen haben mein Mißtrauen bzw. Mißfallen erregt.

Hauptausschuß: Produkt 11110 Konto 78683000 /
Kauf Grünfläche CO2-Kompensation für 20.000,— Euro.
Darunter konnte ich mir so gar nichts vorstellen, Wie sich auf Nachfrage herausstellte, handelt es sich dabei um die Wiese am Ortseingang, auf der im Rahmen des städtischen „Klimaschutzplanes“ Sonnenkollektoren errichtet werden sollen. Das steht dann im Zusammenhang mit dem „Quartierskonzept“ für den Bereich Bieberhöhe/Seestraße.
Nun habe ich im Prinzip nichts gegen Sonnenkollektoren, aber ich bin der Überzeugung, daß wir nicht unter dem Motte Klimaschutz, Klimaschutz über alles jede Entscheidung abnicken sollten wie die Pinguine, sondern auch Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz mit in die Abwägung einbeziehen sollten. Allerdings lege ich mich hier jetzt schon fest. Meine Hand werde ich für den „Photovoltarikpark“ am Ortseingang nicht heben.
Hinzu kommt nicht nur, daß der Ankauf unter dem Begriff „CO2 Kompensation“ verschleiert daherkam. Wir hatten uns darauf festgelegt, daß jede Maßnahme zum Klimaschutz und deren Durchführung einzeln beraten und beschlossen wird. Daher könnte ich jetzt versucht sein zu behaupten, daß uns diese Ausgabe untergejubelt wurde. Zumindest wäre es sinnvoll gewesen, sie mit einem Sperrvermerk zu versehen. Das würde bedeuten, daß das Geld erst fließen kann, wenn der Sperrvermerk durch eine Entscheidung des Ausschusses aufgehoben wird.

GUT: Produkt 42402 Konto 78170020 /
Zuschuss Gründach Prinzenbad in Höhe von 277.000,— Euro
Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. (Um mir hier nicht den Vorwurf der Unsachlichkeit zuzuziehen verzichte ich anders als in der Sitzung darauf, das als Schwachsinn zu bezeichnen, aber das mußte mal gesagt werden.)
Dazu zwei Punkte:
1. Eine Blumenwiese (ungefähr 250 qm) auf dem Dach des Prinzenbades mitten im Wald für eine Viertelmillion Euro ist Verschwendung von Steuergeldern und wäre ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Ob hier bereits von Veruntreuung gesprochen werden kann, müßte geprüft werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn 90% der Summe aus Bundesmitteln kommen und die Stadt „nur“ mit 27.000,- Euro an dieser Verschwendung von Steuermitteln beteiligt ist.
Ein Hektar (10.000 qm) Dauergrünland kostet im Kreis Plön über den Daumen 20.000,- Euro)
Das wäre das 40-fache der Fläche des Daches auf dem Prinzenbad. Auf einer derartig großen Fläche ließe sich tatsächlich eine großräumige „Insektentankstelle“ errichten. Nur nicht im Plöner Stadtgebiet. Aber der Nutzen dürfte um ein vielfaches höher sein als der der 250 qm.
Für 200.000,- Euro ließen sich fast 14 Hektar Dauergrünland erwerben. Das wäre grob über den Daumen mehr als das 400-fache der Fläche auf dem Dach des Prinzenbades.

Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Haushaltskonsolidierungsgruppe um 17:00. Dort wird mit den Fraktionsspitzen und der Verwaltung über Einsparmöglichkeiten geredet. Dabei muß einem klar sein, daß Einschnitte schmerzlich sein können.

Bereits jetzt haben die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf einzureichen. Über die Anträge wird dann in der 24. Kalenderwoche (14-18. Juni) erneut in den Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Die Ausschüsse tagen wir folgt:
GUT: Montag, 14. Juni
Step: Mittwoch, 16. Juni
HA: Donnerstag, 17. Juni

In allen drei Ausschüssen werden dann die Haushaltsentwürfe des jeweiligen Ausschüsse beraten und beschlossen. Der Hauptausschuß berät und entscheidet dann auch noch über den Gesamthaushalt.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt dann am 30. Juni dieses Jahres, sofern alles läuft wie geplant. Sicher ist das nicht, da es noch einige Risiken gibt, aber wahrscheinlich ist dieser Zeitablauf schon.

Die Zusammensetzung von Ratsversammlung und Ausschüssen ändert sich

Am 09. Juni tritt die Ratsversammlung zusammen. Nach dem Austritt von Herrn Kruppa (CDU) aus der CDU-Fraktion und dem Rückzug von Frau Hinrichsen (ehemals FWG) aus der Ratsversammlung wird sich die Zusammensetzung der Ratsversammlung und der Ausschüsse erneut ändern.

Frau Hinrichsen ist Anfang des Jahres aus der FWG-Fraktion ausgetreten, hatte aber ihr Mandat als Ratsfrau behalten.
Letzter verbliebener FWG-Ratsherr war Herr Dr. Erdtmann, als „Einzelkämpfer“ allerdings ohne Fraktionsstatus.
Mit dem Verlust des Fraktionsstatusses hatte die FWG auch ihre stimmberechtigten Sitze in allen drei Ausschüssen verloren. Herr Dr. Erdtmann hatte in den Ausschüssen zwar immer noch Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht mehr.
Die stimmberechtigten Sitze der FWG gingen an die CDU über.
Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
4 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP und Die Linke.

Zum 31. Mai 2021 hat Frau Hinrichsen auch ihren Sitz in der Ratsversammlung aufgegeben.
Damit kann Herr Gampert als Ratsherr für die FWG aufrücken.
Folglich hat die FWG dann aber auch wieder Fraktionsstatus und Anspruch auf einen Sitz in jedem Ausschuß. Das geht dann zu Lasten der CDU.
Herr Dr. Erdtmann wird damit stimmberechtigt in den Hauptausschuß einziehen.
Herr Gampert wird die FWG im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung vertreten.
Herr Florian Dräger wird als bürgerliches Mitglied im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus für die FWG vertreten sein.

Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
3 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP, Die Linke und die FWG.

Üblicherweise werden die neu in den Rat und die Ausschüsse aufgenommenen Personen durch die Ratsversammlung einstimmig bestätigt. Das wird sicher auch für die oben genannten Personalveränderungen der Fall sein.

Problematisch wird es aber beim Antrag der FWG, Herrn Gampert in den Verwaltungsrat der Stadtwerke (Anstalt öffentlichen Rechts) aufzunehmen. Der Verwaltungsrat soll paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. Im Gegensatz zu den Ausschüssen besteht auch kein Anrecht auf Besetzung durch eine Partei oder Wählergruppe. Schon heute sind im Verwaltungsrat mehr Männer als Frauen vertreten. Mit dem Ausscheiden von Frau Hinrichsen aus dem Verwaltungsrat wird sich das Verhältnis nochmals verschlechtern. Die Wahl eines weiteren Mannes in den Verwaltungsrat steht damit eigentlich nicht zur Debatte und ich gehe davon aus, daß sich dafür auch keine Mehrheit findet.

Der Austritt von Herrn Kruppa aus der CDU Fraktion wird nach meiner Einschätzung keine Konsequenzen für die politische Konstellation haben. Anders als in der vorherigen Legislaturperiode, als die beiden aus der CDU-Fraktion ausgetretenen bzw. rausgeworfenen Mitglieder grundsätzlich gegen ihre alte Fraktion stimmten, gehe ich davon aus, daß sich Herr Kruppa mit seinen Entscheidungen weiterhin an einer sachorientierten Arbeit ausrichtet. Seine Kritik richtet sich ja nicht gegen die Inhalte der CDU-Linie an sich, sondern gegen den Führungsstil seines Fraktionsvorsitzenden Jagusch. So zumindest berichtet der OHA in seiner gestrigen Ausgabe.