Planungsverband ex-Seewiesen verschiebt seine Sitzung

Am 22. März 2022 hätte der Planunsverband Neubaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf – besser bekannt unter seinem früheren Namen Planungsverband Seewiesen – in einer Sitzung seine Selbstauflösung beschließen sollen.
Die Sitzungsunterlagen können bis dahin nicht zeitgerecht erstellt werden.
Die Sitzung wird verschoben.
Was soll man dazu sagen? 
Ich erspare mir jeden gehässigen Kommentar.

Ja zum Neubau Kreisverwaltung, aber …

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) wurde der Entwurf für dem Neubau eines Bürogebäudes der Kreisverwaltung vorgestellt.

Der Neubau eines Gebäudes der Kreisverwaltung absolut richtig. Die steigende Zahl der Mitarbeiter*innen erfordert einen Zuwachs an Bürofläche, um zeitgemäße Arbeitsbedingungen zu schaffen und Mindestanforderungen zu erfüllen.
Es ist ebenso richtig, den Neubau in Plön zu planen. Die Verwaltung an einer Stelle zusammen zu fassen ist für die Arbeitsabläufe – trotz aller digitalen Möglichkeiten – immer noch die effektivste Lösung.

Ob ich den Entwurf gut finden soll, weiß ich noch nicht. So wie es aussieht, orientiert sich der vordere Gebäudeteil an der Höhe und der Häuserflucht der übrigen Gebäude der Hamburger Straße. Das Architektenmodell vermittelt einen ungefähren Eindruck. Leider waren die Folien aus dem Publikum kaum zu erkennen.

 

 

Allerdings traf der Vortrag selber nicht auf ungeteilte Begeisterung.

Ich habe nachgefragt, ob die Stadt oder das Amt Großer Plöner See mit eingebunden wurden. Auch die Stadt Plön hat Probleme mit der Unterbringung ihrer Mitarbeiter*innen. Zudem ist die  barrierefreie Zugänglichkeit des Rathauses am Schloßberg so gut wie nicht vorhanden.
Offenbar haben weder die Fachleute der Stadt noch die Fachleute des Kreises die Möglichkeit geprüft, hier ein gemeinsames Bürogebäude zu errichten, was mit Sicherheit zahlreiche „Synergieeffekte“ nach sich gezogen hätte. Ich gebe zu, auch ich habe diese Idee nicht mit in die Planungen eingebracht, aber der Ausschuss wurde nicht beteiligt und ich bin ja auch nur ein ambitionierter Laie.
Das Amt großer Plöner See wurde dem Vernehmen nach gefragt, hat aber abgewunken.

Weiterhin habe ich Kritik daran geäußert, dass dem Ausschuß der Entwurf des Siegers des Architektenwettbewerbes erst jetzt vorgestellt wurde. Es ist richtig, dass das Verfahren des Architektenentwurfes eine öffentliche Bekanntgabe vorsieht. Die fand vor einiger Zeit auch im Rahmen einer Ausstellung in der Kreissparkasse statt. Es ist auch richtig, dass die letzte Sitzung des SteP eine sehr volle Tagesordnung hatte. Allerdings vertrete ich die Auffassung, dass es möglich und geboten gewesen wäre, die Mitglieder des SteP unmittelbar nach Bekanntwerden über das Ergebnis des Architektenwettbewerbes zu informieren, gerne auch mit einer nicht-öffentlichen Vorab-Information.

In dem Zusammenhang habe ich auch noch einmal darauf verwiesen, dass die Stadt bereits beim Bauvorhaben am Gymnasium vom Kreis erst sehr spät beteiligt wurde. Das Ergebnis halte ich im Hinblick auf die städtebaulichen Perspektiven für den Schulstandort Plön für „nicht ganz so gelungen.“

Der Kollege Möller (SPD) äußerte sich ähnlich und erwähnte, dass es ja der SteP ist, der für das Bauvorhaben die erforderliche Bauleitplanung beschließen muß.

Im Anschluß des Vortrags gab es Applaus, allerdings nicht aus dem Kreis der Selbstverwaltung.

Schwimmbadtechnik und Kunstrasen

Am gestrigen Donnerstag tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Hier standen zwei Themen auf der Tagesordnung, die für den Sport in Plön wichtig sind.

Zum einen ging es um die Heizungsanlage im Schwimmbad, zum anderen um das Thema Kunstrasen auf dem Ksour Essaf Sportplatz.

Durch den Ausfall eines Blockheizkraftwerkes im Schwimmbad ist der Betrieb auf die beiden verbliebenen Gas-Brennwertkessel-Anlagen angewiesen. Die Gas-Brennwertkessel sind jedoch langsam am Ende ihrer Lebensdauer angekommen. Ein Ausfall eines der Kessel würde zur Schließung der Schwimmhalle führen. Das kann kaum jemand wollen.

Daher hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro vorgeschlagen, die bestehende Anlage aus Blockheizkraftwerk und Gas-Brennwertkessel zu erneuern. Die dafür veranschlagten Kosten betragen 58.000,- € für die Ingenieurleistungen und 329.500,- € für die technischen Anlagen.

Die Anlage ist so zwar sehr effizient und klimafreundlich, aber nicht klimaneutral. Das sorgte für eine Diskussion im Ausschuss. Es ging um die Frage, ob es eine Lösung gibt, die weniger CO2 ausstößt oder komplett klimaneutral ist.

Eine Holzpelletheizung fiel aus der Betrachtung heraus, weil keine ausreichende Lagerkapazität für die Pellets vorhanden ist.

Eine Wärmepumpe wäre natürlich klimaneutral, wenn sie mit Strom aus regenerierbaren Energiequellen betrieben wird. Diese Lösung ist natürlich deutlich teurer. In dem Zusammenhang wurde auch erwähnt, dass sie bei höherem finanziellen Aufwand einen geringeren Wirkungsgrad hätten. Zudem seinen sie als komplexes System reparaturanfälliger und würden höhere Wartungskosten verursachen.

Ich habe drei Fragen gestellt:

1. Warum wird nicht nur ein Heizkraftwerk gebaut.
Dazu: Ein Blockheizkraftwerk erzeugt auch Strom, der für den Betrieb der Schwimmhalle benötigt wird.

2. Läßt sich die Anlage auch auf Bio-Gas oder Wasserstoffbetrieb umstellen
Dazu: Bio-Gas kann am Markt bei einem Anbieter gekauft werden. Er kauft die entsprechende Menge ein stellt sie im Gasnetz bereit. Man bekommt dann zwar Gas, das nicht unbedingt Bio-Gas ist, aber eine entsprechende Menge Biogas wird – wo auch immer – statt Erdgas verbrannt.
Eine Umstellung auf Wasserstoff ist nur mit Änderungen am System möglich. Zudem ist die Menge an Wasserstoff, der aus regenerierbaren Energien gewonnen wird, noch sehr gering. Zur Zeit besteht auch kein geeignetes Leitungsnetz.

3. Wäre eine Hybrid-Anlage aus Blockheizkraftwerk und Wärmepumpe geeignet?
Dazu: Vom Grundsatz her ja, aber das die Dimensionierung der Anlage müßte komplett neu berechnet werden.

Es stellte sich eine weitere Frage. Sie ging dahin, die Dachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieelementen auszustatten.
Dazu: Das Dach der Schwimmhalle ist ungeeignet, da die Statik dafür nicht ausgelegt ist. Eine Aufständern auf Stahlträgern wäre ggf. möglich, aber sehr teuer. Außerdem ließe sich mit einer solchen Lösung nicht ausreichend Energie für den Betrieb der Schwimmhalle erzeugen. 

Bei der Realisierung des Projektes sind mehrere Risiken zu betrachten. Das wären:
– Lieferengpässe
– Baufristen und steigende Baupreise
– Steigende Energiepreise.

Ich habe dann darauf hingewiesen dass die Schwimmhalle unter normalen Bedingungen ein jährliches Defizit von +/- 400.000,- € aufweist und wir als Fehlbedarsgemeinde auch die Kostensituation im Auge behalten müssen. Vor diesem Hintergrund habe ich mich dann dafür ausgesprochen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Instandsetzung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen, bevor die Baukosten weiter steigen und Lieferengpässe auftreten. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass wir als Fehlbedarfsgemeinde auch die Kostensituation mit im Auge behalten müssen.
Nachdem der Ausschußvorsitzende äußerte, dass mein Vorschlag auch sein Vorschlag wäre, gab es noch einige Wortbeiträge, aber der entsprechende Beschluss wurde gefaßt, soweit ich mich erinnere, mit 10 Ja- und einer Gegenstimme.

Die Frage des Kunstrasenplatzes sollte bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses beraten werden. Gestern ging es erst einmal darum, ob der Plan, den Ksour Essaf Sportplatzes mit einem Kunstrasen auszustatten, weiter verfolgt werden sollte. Immerhin würde der Bau eines Kunstrasenplatzes dem Beschluss „Plastikfreies Plön“ entgegenstehen.

Die Vertreter des TSV Plön zeigten auf, dass die Durchführung des Fußballtrainings für die Kinder und Jugendlichen auf dem Ksour Essaf Sportplatz schwierig ist. Der Sportplatz am Schiffsthal wird für den Leistungssport geschont und der Sportplatz im Schlosspark läßt ebenso wie der Ksour Essaf Sportplatzes keinen ganzjährigen Sportbetrieb zu.
Zudem würden moderne Kunstrasenplätze 95 % weniger Mikroplastik freisetzen und die verwendeten Kunststoffe würden später recyclebar sein.
Sie erinnerten an die Bedeutung des Sportes für die Kinder und Jugendliche und zeigten Bilder, die dokumentieren, dass der Ksour Essaf Sportplatz zur Zeit eigentlich unbesiegbar ist.
Zudem würde sich die Düngung des Naturrasens negativ auf den Suhrer See auswirken.

Neben der Frage, wie dogmatisch der Beschluß „Plastikfreies Plön“ bei der Beschlussfindung in den Ausschüssen auszulegen ist, stellt sich die Frage, wie ein Kunststoffrasen zu bewerten ist.
Wenn ich richtig informiert bin, dann setzen Kunstrasenanlagen bundesweit 10.000 Tonnen Mikroplastik pro Jahr frei. Mikroplasik ist ein echtes Problem, da es mittlerweile den Weg in die Nahrungskette gefunden hat. Es steht im Verdacht, hormonartige Wirkung auf den menschlichen Körper zu haben. Diese Gefahr kann ich nicht wirklich bewerten, aber ich werde mich diesbezüglich einmal an einen Umweltmediziner werden.

Dazu kommt natürlich, dass die Kosten für ein solches Projekt mit 1.000.000,- € erheblich sind.
Dem gegenüber stehen natürlich die Kosten für einen Ersatzneubau für die abgerissene Turnhalle am Schiffsthal. Ohne die Projekte gegeneinander ausspielen zu wollen, aber der Ersatzneubau steht trotzt eines Kostenansatzes von fünf Millionen für mich an erster Stelle, da er nicht nur für Fußball, sondern für viele Sportarten im Breitensportbereich zur Verfügung steht.
Relativ klar ist aber auch, dass nichts davon kommen wird, wenn es keine Fördermittel gibt.  Daher wurde beschlossen, erst einmal weitere Informationen zusammenzutragen, bevor eine Entscheidung ansteht. 

Rodomstorstraße wird Fahrradstraße

Die Rodomstorstraße wird voraussichtlich bis Ende 2023 als Fahrradstraße eingerichtet, möglicherweise schon deutlich früher. Die Verbindung zwischen Gänsemarkt und Bahnhofstraße/Lübecker Straße soll – so zumindest die Vorstellung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung – für den Durchgangsverkehr mit PKW gesperrt werden. Ziel ist eine Verkehrsberuhigung in der Rodomstorstraße, die
– zum einen den Anwohner*innen zu Gute kommt,
– zum anderen zur erhöhten Verkehrssicherheit des Schulweges zur Grundschule Rodomstorstraße beitragen soll.
Ergänzend soll die Einbahnstraßenregelung in der Kannegießerberg geändert werden, um die Nutzung als Schleichweg zu reduzieren.
In wie weit die Verkehrsaufsicht des Kreises dem zustimmt, ist noch abzuwarten.
Außerdem soll die Fahrradstraße auf Höhe der Gemeinschaftsschule in Richtung Parkplatz Schiffsthal abschwenken. Der vom Fahrradforum favorisierte Kreisel an dieser Stelle wurde vom Ausschuß verworfen.
Ergänzend wurde von meinem Kollegen Rose (SPD) daran erinnert, dass die Verlegung der Haltestelle für Schulbusse auf den Parkplatz am Schiffsthal nun angestrebt werden solle, da sie einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit der Schüler*innen leisten kann. Die Haltestelle direkt vor dem Schulhof wurde bereits vor einigen Jahren entsprechend hergerichtet.

Zum Thema Fahrradstraße gab es eine längere Diskussion. Grundsätzlich wurde festgehalten, dass eine Fahrradstraße von allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden kann, sie aber für die Nutzung durch Fahrradfahrende optimiert ist. Der vorhandene Straßenraum bleibt im Wesentlichen unverändert, die Fahrradspuren werden entsprechend farblich gekennzeichnet.

Da die Umgestaltung sich im wesentlichen auf eine neue Beschilderung sowie eine neue Markierung beschränkt und der Ausbau zu einem hohen Maße gefördert wird, geht die Verwaltung davon aus, dass für die Grundstückseigentümer*innen an der Rodomstorstrasse keine Ausbaubeiträge anfallen werden.

In der Diskussion sprach der Kollege Wegener (CDU) davon, dass das Primat des Autos vom Primat des Fahrrades abgelöst wird und das es eigentlich um ein gleichberechtigtes Miteinander gehen müßte. Die CDU-Fraktion hatte daher vorgeschlagen, den südlich der B76 gelegenen Teil der Rodomstorstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Dieser Vorschlag ist auf den ersten Blick nicht schlecht, aber es gab seitens der Verwaltung Bedenken, da ein derart langes Straßenstück aus rechtlichen Gründen nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet werden könne. Dem widersprachen die Kollegen der CDU-Fraktion. Das wohl schlagende Argument gegen den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich war aber wohl, dass dies einen Umbau (Verkehrsfläche ohne Kantsteine) des Straßenraums nach sich gezogen hätte, für den Ausbaubeiträge fällig geworden wären.

Mein Kollege Möller (SPD) griff den von mir immer wieder gerne verwendeten Begriff der „Autogerechten Stadt“ auf. Er betonte, dass durch eine Sperrung des Gänsemarktes für den Durchgangsverkehr die Anwohner*innen des Parnass-Quartiers mit dem Auto nicht mehr direkt in die Lübecker Straße fahren können sondern den Weg über die B 76 und die Lütjenburger Straße und durch die Bahnhofstraße nehmen müssten. Er argumentierte – auch nicht von der Hand zu weisen – dass sich dadurch der Autoverkehr auf der Bahnhofstraße und im Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel erhöht, was mit den Sanierungszielen nur schwer in Einklang zu bringen wäre.

Ich habe unter Bezug auf die Argumente der Kollegen Wegener und Möller einen Redebeitrag gehalten, in dem ich betonte, dass das Primat des Autos bzw. das Konzept der „Autogerechten Stadt“ Relikte aus der Mitte des letzen Jahrhunderts wären. Für mich ist offensichtlich, dass der Autoverkehr immer noch privilegiert ist. Heute müsse es um eine gerechte Verteilung des öffentlichen Raumes unter allen Verkehrsteilnehmenden gehen. Ich habe betont, dass es für mich durchaus vertretbar sei, dass Autofahrer*innen 700 Meter weiter fahren, wenn dadurch die Verkehrssituation für Radfahrende und sie Sicherheit auf dem Schulweg verbessert werden kann.
Gleichzeitig habe ich hervorgehoben, dass ich nichts gegen das Auto an sich habe. Gerade für die Einwohner*innen in den Umlandgemeinden wäre es wichtig, um nach Plön zu kommen, da der öffentliche Personennahverkehr den Menschen aus den Gemeinden rundum kaum eine andere Möglichkeit läßt. In dem Zusammenhang habe ich mich auch noch einmal deutlich dafür ausgesprochen, Parkplätze so weit wie möglich zu erhalten.

Im Jahr 2016 war ich Gründungsmitglied der AG-Fahrrad, Vorläuferin des heutigen Fahrradforums. Schon damals – vor sechs Jahren – war es mein Ziel, an der Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer*innen mitzuarbeiten. Mein damaliger Optimismus, schnell etwas erreichen zu können, war im nachhinein betrachtet fast schon naiv. http://www.ingo-buth.de/2016/05/13/ag-fahrrad/

Ich finde auch, dass die Einrichtung der Fahrradstraße in der Rodomstorstraße jetzt nicht der große Wurf ist, aber immerhin, ein Fortschritt. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Dazu gehören die Einrichtung von Fahrradstraßen in der Eutiner Straße und der Johannisstraße.
Insgesamt bleibt aber festzustellen, dass auch das am Ende nur Stückwerk ist. Ein durchgehender Fahrradverkehr von Plön Ost nach Plön West und umgekehrt ist damit nicht gegeben. 

Finanzierung des Risikomanagements für das Energetische Quartierskonzept/Massenalgenkultur-Anlage nicht gesichert

Am letzen Montag tagte der Hauptausschuss. Bereits bei der Abstimmung zur Tagesordnung kam es zu einer längeren Diskussion. Es ging um die Absetzung des Tagesordnungspunktes 8, „Risikomanagement Energetisches Quartierskonzept“.
Die Einrichtung eines Risikomanagements wurde bereits in der vergangenen Woche in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für „Stadtentwicklung und Planung“ (SteP) und Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) beschlossen.
Leider beinhaltete der Beschluss vom vergangenen Donnerstag nicht den wichtigen Zusatz:
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt.
Diese Ergänzung hätte in der Sitzung des Hauptausschusses nachgeholt werden können, wurde sie aber nicht.
Offenbar bestand bei einer Kollegin die geäußerte Befürchtung, dass es hier zu einem Beschluss kommen könnte, der von den vorhergegangenen Beschlüssen abweicht. Das hätte gar nicht passieren können, weil der Tagesordnungspunkt das gar nicht zugelassen hätte.
Natürlich ist es aber so, dass man einen Beschluss kalt abservieren kann, wenn man keine Mittel für dessen Finanzierung bereit stellt.
Meine Einschätzung ist, dass mehrheitlich eine kritische Begleitung des Projektes Massenalgenkultur-Anlage/Quartierskonzept durch ein externes, zertifiziertes Risikomanagement gar nicht gewünscht ist. Der Grund könnte sein, dass es einigen bereits klar ist oder zumindest klar sein müßte, dass es sich bei dem Projekt um ein weiteres, von Anfang an zum Scheitern verurteiltes Projekt handelt, das man hier im Rahmen von grünäugiger Symbolpolitik vorantreibt und das man sich nicht kaputt machen lassen will.
Durch die Streichung des Tagesordnungspunktes sind sowohl mein Antrag, in dem einige der zahlreichen Risiken aufgelistet sind, wie auch eine Stellungnahme der Limnologin Frau Dr. Krambeck, die sich sehr kritisch zur Einleitung des heruntergekühlten und mit Sauerstoff angereicherten Abwassers in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees äußert, aus dem Bürgerinformationssystem herausgenommen worden.
Das ist vom Verfahren her soweit in Ordnung, weil der Tagesordnungspunkt abgesetzt und der Antrag damit nicht behandelt wurde, hat aber den Nebeneffekt, dass Informationen, die sich kontrovers mit der Thematik auseinandersetzen, für die Öffentlichkeit im Ratsinformationssystem der Stadt nicht mehr einsehbar sind.
In einem Gespräch mit einem Bürger wurde mir gegenüber geäußert, dass das ganze Projekt ohnehin nicht im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit hin optimiert wurde, sondern im Hinblick auf die maximale Förderfähigkeit. Das ist eine mögliche – möglicherweise auch böswillige – Interpretation. Ich will mich zu dieser Interpretation nicht weiter äußern.
Wenn ich das auf Basis meines jetzigen Kenntnisstandes beurteile, dann ist es aber so, dass die Christian Albrecht Universität hier ein zu 100% finanziertes, hochinteressantes Forschungsprojekt am Laufen hat, für das die Stadt Plön das finanzielle Risiko zu 100% trägt.

Da er im Bürgerinformationssystem nicht mehr einsehbar ist, stelle ich nachfolgend noch einmal meinen Antrag mit den von mir erkannten Risiken des Projektes in den Blog ein:

Antrag des Ratsherrn Buth für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Plön am 14. Februar 2022 zum
Tagesordnungspunkt 8: „Risikomanagement Energetisches Quartierskonzept“ 

Beschlußvorschlag: 

Der Hauptausschuß möge beschließen, für die Planung, Realisierung und den zukünftigen Betrieb einer Massenalgenkultur-Anlage in Verbindung mit einem Netz zur Nahwärmeversorgung – basierend auf dem „Integrierten energetischen Quartierskonzeptes Plön Süd-West“ – durch ein externes, zertifiziertes Risikomanagement zu begleiten. 

Hierfür ist eine neutrale, externe Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die dafür erforderlichen HH Mittel werden in den HH 2022 eingestellt. 

Den Beschlußvorschlag begründe ich wie folgt: 

Sachstand 

Die Verwaltung der Stadt Plön legt den Ausschüssen SteP und GUT in deren gemeinsamer Sitzung am 10. Februar 2022 eine Beschußvorlage vor, die zum Ziel hat, Fördermittel in Höhe von
10 Mio. Euro zu beantragen. Mit den Fördermitteln soll für die Umsetzung der Planungen des Quartierskonzeptes erfolgen und eine Massenalgenkultur-Anlage auf dem Gelände der Kläranlage in Plön, Tweelhörsten sowie eine Photovoltaik Anlage auf den Trammer Seewiesen gebaut werden. 

Der Antrag basiert auf folgenden Dokumenten, die von der Ratsversammlung beschlossen wurden: 1. Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Plön
„Plön schlägt Klimawellen“
2. Integriertes Energetisches Quartierskonzept Plön Südwest (kurz: Quartierskonzept) 

Die Stadtwerke Plön, Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR), betreiben u.a. das örtliche Klärwerk und sind im Beteiligungsmanagement der Stadt Plön mit berücksichtigt. 

Ziel der Errichtung einer Massenalgenkultur-Anlage wäre die klimaneutrale Produktion von Wärme durch biologische Abbauprozesse. Die Abwärme soll als Heizungswärme privaten Haushalten und Unternehmen entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 

Bei der Massenalgenkultur-Anlage handelt es sich um ein Forschungsprojekt der Christian- Albrecht-Universität zu Kiel. Eine kleine Versuchsanlage hat die grundsätzliche Funktionsfähigkeit nachgewiesen. Die für Plön vorgesehene Anlage wäre die erste ihrer Art, die kommerziell tragfähig und technisch zuverlässig für die Versorgung von Haushalten errichtet werden soll. Es ist nicht möglich die Ergebnisse von kleinen Versuchsanlagen ohne weiters auf Großanlagen für die dauerhafte und verlässliche Nutzung zu übertragen. 

Die damit verbundenen Risiken sind kontinuierlich zu beobachten und regelmäßig zu bewerten. Beispielhaft, aber nicht abschließend wären deshalb folgende Risiken aufzuführen: 

Da es sich bei der Massenalgenkultur-Anlage nicht um ein eingeführtes, marktverfügbares Produkt, sondern um eine Forschungsanlage handelt, ist die Erstellung einer umfassenden Dokumentation erforderlich, um den Betrieb, die Wartung und die Instandsetzung der Anlage über die zu erwartende Nutzungsdauer dauerhaft und mit hoher Zuverlässigkeit sicherzustellen. 

A-Risiko: Anlegen und fortlaufende Pflege einer umfassenden Dokumentation. 

Darüber hinaus besteht aus demselben Grund ein erhöhtes Risiko, dass die Ersatzteilversorgung über die zu erwartende Nutzungsdauer nicht gewährleistet ist.
Es bestehen erkennbare Risiken für den dauerhaften und verläßlichen Betrieb der Anlage, die im Rahmen eines Risikomanagements erheblich reduziert werden können. 

B-Risiko: Bewertung von Verschleiß und Produktabkündigung der verwendeten Teile. 

Weil eine Forschungsanlage als nicht marktgängiges Produkt zum Kernstück eines Nahwärmenetzes gemacht wird, ergeben sich erhöhte Risiken für die Versorgung der angeschlossenen Gebäude mit Wärme.
C-Risiko: Sicherstellung der Versorgungsicherheit der angeschlossenen Haushalte mit kontinuierlicher Wärmelieferung als Teil der kommunalen Daseinsfürsorge 

Die Vorlage der gemeinsamen Sitzung von SteP und GUT am 10. Februar 2022 führt aus, dass ein jährlicher, nicht förderfähiger Aufwand von 887.700,00 € entstehen wird, der durch ausreichend hohe Erträge, möglichst aus dem Vertrieb von Wärme, aufzufangen sein wird. Verbindliche Anmeldungen von potenziellen Endnutzern liegen nicht vor, es gibt von einzelnen Interessenten lediglich Interessensbekundungen. 

Es wird in den bestehenden Gebäudebestand in einem alten Stadtquartier hineingeplant. Um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen, ist eine hohe Anschlußquote erforderlich. Wird sie nicht erreicht, müssten die dortigen Haushalte zwangsweise an das neue System angeschlossen werden, obwohl dort bereits Heizungen vorhanden sind. Eine schrittweise Anschlusspflicht, etwa im Zuge vom Heizungsumstellungen ist unrealistisch, weil sich das über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren hinziehen würde. 

D-Risiko: Die wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Wärmeerzeugung und des Wärmevertriebes ist nachzuweisen. 

Zudem ist über das neue Gebäudeenergiegesetz und das neue Landesklimaschutzgesetz verbindlich vorgeschrieben, dass Altbauten im Falle von Umrüstungen der Heizung und Neubauten ohnehin immer, und mit steigendem Anteil die Eigenversorgung ihres Primärenergiebedarfs stellen müssen. Das werden Hausbesitzer in der Regel eher vornehmen, als einen Wechsel zur teureren Nahwärme. Grundvoraussetzung für den Aufbau einer Nahwärmeversorgung wäre der Erlass einer städtischen Anschluss- und Benutzungspflicht für die Anlieger im Geltungsbereich des Quartierskonzeptes. Das Quartierkonzept sieht eine Anschluss- und Benutzungspflicht aber nicht vor. Sie wäre auch nicht vermittelbar. 

Anschluss- und Benutzungszwangsatzungen werden 

in der Regel nur für Neubaugebiete erlassen, die aus einem Guss entwickelt und gebaut werden, wobei die zukünftigen Bewohner die Anschlussbedingungen kennen. Zudem ergibt sich in Neubaugebieten eine tragfähige wirtschaftliche Umsetzung von Nahwärmekonzepten, weil dort die Anschlüsse innerhalb kurzer Zeit gelegt und benutzt werden. 

In Bestandsgebieten beruht die Wirtschaftlichkeit von Nahwärmenetzen auf dem freiwilligen Anschluss der einzelnen Haushalte, der innerhalb kurzer Zeit erfolge muss.
Das ist im Bereich Plön Südwest nicht prognostizierbar.
E-Risiko: Rechtliche und politische Durchsetzbarkeit einer Anschluss- und Benutzungspflicht. 

Der Eingriff in bestehende, zum Teil Jahrhunderte alte Gebäude- und Besitzstrukturen ist groß. Es wurde bislang keine belastungsfähige Aussage getroffen, ob der Eingriff bei realistischer Betrachtungsweise umsetzbar ist. Er ist im Hinblick auf den tatsächlichen Wärmebedarf technisch nicht kalkulierbar. Die wenig aussagekräftigen Ausführungen im Quartierskonzept vermitteln einen Eindruck davon, mit welchen Risiken die technischen Grundlagen des Projektes behaftet sind. F-Risiko: kontinuierliche Ermittlung und Fortschreibung des tatsächlich nachgefragten Wärmebedarfs. 

Damit ist eine aussagekräftige Bilanz über Bedarf und Produktion der Masenalgenkultur-Anlage zurzeit unmöglich. Deshalb kann auch nicht verläßlich abgeschätzt werden, ob ein Nahwärmenetz in der geplanten Form überhaupt wirtschaftlich zu betreiben ist. Zudem sind die Kosten für die Erstellung des Netzes für die Verteilung der Wärme noch nicht in die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit eingeflossen. 

G-Risiko: Vorlage und Aktualisierung einer Wirtschaftlichkeitsprognose im Rahmen des Life Cycle Cost Management (LCCM) 

Ein Folgeförderungsbescheid über Folgekosten oder eine Risikoübernahme durch den Fördergeber oder Andere liegen nicht vor.
Das betriebswirtschaftliche Risiko liegt nach derzeitigem Kenntnisstand bei den Stadtwerken und damit letztendlich bei der Stadt. 

H-Risiko: Zuteilung von Folgefördermitteln 

Hinzu kommt, dass die Kommunalaufsicht in Bezug auf die Stadt Plön festgestellt hat, dass deren dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung der Aufgaben der AöR um die Geschäftsfelder Wärmeerzeugung und/oder Betrieb eines Nahwärmenetzes erfordert ein Prüfverfahren und die Zustimmung der Kommunalaufsicht. 

In kommunalrechtlicher Hinsicht unterliegt die Verwirklichung des Projektes damit erheblichen Risiken.
I-Risiko: Rechtliche Zulassungsfähigkeit 

Ferner wurde – auf eine vorab von der Verwaltung der Stadt gestellte Frage – in der Antwort der Kreisverwaltung von der Unteren Wasserbehörde darauf hingewiesen, dass eine schwimmende Photovoltaik-Anlage auf dem kleinen Plöner See nicht in Frage kommt. Die Kreisplanung gab zu bedenken, dass eine PV-Anlage auf den Trammer Seewiesen aus raumplanerischen Gründen kritisch bis ablehnend gesehen wird und die UnB hat sich hierzu nur mit Verfahrenshinweisen geäußert. 

J-Risiko: Raumplanerische Zulassungsfähigkeit 

Das Gutachten der Limnologin Frau Dr. Krambeck kommt zu dem Ergebnis, dass die Einleitung von auf 4 Grad heruntergekühltem und mit Sauerstoff übersättigten Wasser in die Tiefenzone des kleinen Plöner Sees unnötig ist, da die Entstehung von sauerstoffarmem Tiefenwasser selbst für Gewässer, die nicht nährstoffreich sind, ein völlig normaler Vorgang ist. 

Diese Einleitung von Abwasser ist ein Eingriff in das ökologische System des Kleinen Plöner Sees, dessen Nebenwirkungen erst in einem begleitenden Forschungsprogramm untersucht werden sollen. Die Folgen der Einleitung des abgekühlten Abwassers in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner See können derzeit nicht abgesehen werden. 

K-Risiko: Ökologische Auswirkungen sind kontinuierlich zu monitoren. 

Bewertung 

Das Projekt Massenalgenkultur-Anlage/Nahwärmenetz beinhaltet erhebliche betriebswirtschaftliche, haushaltsrechtliche, kommunalrechtliche, ökologische sowie technische und betriebsbezogene Risiken, die zudem untereinander in Wechselwirkung stehen. Zudem zeigt die Erfahrung, dass Projekte der öffentlichen Hand in der Regel erheblichen Kostensteigerungen unterliegen. Die Stadt Plön kann aber keine Entwicklung betreiben, wenn die zuverlässige und preiswerte Versorgung der Bevölkerung nicht sicher gewährleistet ist. Es ist völlig unklar was geschieht, wenn die Anlage, entsprechend ihres technischen Reifegrads mehrfach ausfällt oder nicht ausreichend und dauerhaft Wärme abgibt. Ebenso unklar ist, wer das Risiko von Folgekosten übernimmt, wenn der mit Strom oder Gas zu betreibende Ausfallkessel ständig beheizt werden muss. 

Die vorliegende Unterlage zur Massenalgenankultur-Alage ist unzureichend, weil die Bedeutung des Projekts als Teil der technischen Daseinsvorsorge für die Wohnbevölkerung nicht ausreichend bewertet und abgesichert dargestellt ist. 

Eine mögliche Strategie zur Risikominimierung wäre, dass eine Massenalgenkultur-Anlage ihre Leistungsfähigkeit als untergeordnetes Zweitsystem innerhalb eines größeren und technisch verlässlichen und erprobten Hauptsystems unter Beweis stellt.
Bei der Errichtung einer unerprobten Anlage als Hauptsystem ist nicht auszuschließen, dass hierfür erheblicher – auch finanzieller – zusätzlicher Aufwand entsteht oder die Forschungsanlage die erforderliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht erbringen wird. 

Insofern ist die einseitig auf den Punkt Klimaschutz zugespitzte Projektunterlage in keiner Weise ein Entwicklungsvorschlag, der die Belange der zuverlässigen kommunalen Daseinsvorsorge ausreichend berücksichtigend. 

Klimaschutz ist ein wichtiges politisches und städtisches Entwicklungsziel, allerdings eines von mehreren. Neben dem Klimaschutzes sind andere, ebenfalls bedeutsame Ziele der Stadtentwicklung in Plön, wie der Erhalt der Naherholungsräume unserer Stadt oder der Erhalt als Kleinstadt in S-H mit dem attraktivsten naturräumlichen Umfeld ausreichend zu berücksichtigen. Unsere Seeufer mit Industrieanlagen zuzustellen bedeutet Verlust von Qualität als Wohnstandort und als Tourismusziel, 

Die Umsetzung der Nahwärmeversorung des Quartiers Plön Südwest ist eine politisch aufgeladene Initiative, die den Kontext städtischen Handlens und gemeinsamer Entwicklungsziel außer acht lässt. Hier wird die Chance vertan, eine an sich interessante Idee innerhalb eines dafür passenden Rahmens zu entwickeln. 

Die Gewährleistung eines attraktiven und für die angeschlossenen Verbraucher akzeptablen Preisniveaus für die Wärmelieferungen muß im Falle technischer Mehraufwendungen und Mehraufwendungen für den Primärenergiebedarf der Anlage als Teil der kommunalen Daseinsfürsorge gesehen werden. Die Sicherstellung ist derzeit mit noch umkalkulierbaren Risiken behaftet. 

Fazit 

Es muß vermieden werden, dass Aufträge vergeben und Ausgaben zu Zeitpunkten vergeben oder getätigt werden, die einen Zugzwang erzeugen, der zu erheblichen langfristigen finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt und für die Wirtschaftlichkeit der AöR führen. 

Insbesondere muß auch das Risiko der Rückforderungen von Fördermitteln reduziert werden für den Fall, dass das Projekt sich nicht bzw. nicht wirtschaftlich durchführen läßt. 

Ferner müssen für den Fall, dass die finanziellen Belastungen im Fall einer Fortführung des Projektes zu einer weiteren, signifikanten Verschlechterung der städtischen Haushaltslage führen, durchgehend Ausstiegsoptionen und deren Folgen aufgezeigt werden. 

Ziel muss es sein, die Risiken dieses Projektes für die Stadt Plön und ihre Stadtwerke so weit wie möglich zu reduzieren. Das ist nur zu gewährleisten, wenn ein externes, zertifiziertes Risikomanagement in das Projekt implementiert wird.

Kaltwasser für Maränen?

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Planung“ (SteP) und „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) erläuterte Herr Dr. Holm sehr engagiert, aber für mich auch etwas irritierend, zu seinem Projekt, dass er früher als Kind „schwarz“ geangelt hätte und auch heute noch – legal – Sportfischer sei. Sein Lieblingsfisch wäre die Maräne.

Die wäre aber sehr selten, auch weil ein Vogel, den er mit Rücksicht auf alle Vogelschützer*innen nicht beim Namen nennen wollte (jedem im Saal war klar, dass er den Kormoran meint, der nicht unbedingt der Vogel der Sympathie unter Sportfischer*innen ist), der Maräne in den oberen Wasserschichten nachjagt. Die Fische könnten nicht in die untere Wasserzone flüchten, da dort nicht genügend Sauerstoff verfügbar sei. Er würde aber hoffen, dass nach der Anreicherung des Tiefenwassers mit Sauerstoff möglicherweise auch Maränen häufiger gefangen werden könnten.

Das war in zweierlei Hinsicht sehr bemerkenswert.

1. Ich war früher selber Sportfischer und bin seit vielen Jahren im Angelverein. Allerdings habe ich sehr lange nicht mehr geangelt. Dass man bei uns Maränen mit der Angel fangen kann, war mir neu. Allerdings scheint es so zu sein, wenn man verschiedenen Foren im Internet glauben darf.
Wieder was dazu gelernt.

2. Was muss ich von einem Projekt halten, wenn man den Kormoran bemühen muss, um Zweifel zu diskreditieren.

Ein weiteres Ziel der Einleitung von heruntergekühltem, sauerstoffreichem Abwasser in die Tiefenzone soll sein, die Ausdünstung von Methan zu reduzieren.
Methan ist ebenfalls ein Treibhausgas.
Eine Veröffentlichung des Leibnitz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei unter dem Titel: „Sauerstoffreiche Seen als Quelle für Methan identifiziert“ legt die Vermutung nahe, dass die Einleitung von sauerstoffreichem Wasser möglicherweise das genaue Gegenteil des beabsichtigten Effektes erzielt.
Ich verlinke hier einmal
1. den betreffenden Beitrag auf der Homepage des IGB und
2. den zugrunde liegenden Beitrag in „Nature Communications“.
https://www.igb-berlin.de/news/sauerstoffreiche-seen-als-quelle-fuer-methan-identifiziert
https://www.nature.com/articles/s41467-019-13320-0

Auf die Veröffentlichung des IGB habe ich in meinem Redebeitrag hingewiesen.

Herr Dr. Holm erwiderte in seinem abschließenden Redebeitrag, er würde die Veröffentlichung kennen und die Einleitung des sauerstoffreichen Wassers würde die Situation verbessern. Das stimmt vielleicht, aber ich kann es erst einmal nicht nachvollziehen.

Ich denke, dass es sinnvoll wäre, die Aussagen, die als Basis für unsere Entscheidung dienen sollte, einmal durch eine Institution überprüfen zu lassen, die nicht in das Projekt eingebunden ist. Ich könnte mir da das Leibnitz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei vorstellen.

Ich ziehe überhaupt nicht in Zweifel, dass Herr Dr. Holm ein qualifizierter Fachmann ist und nach bestem Wissen und Gewissen argumentiert. Im Eifer der Diskussion äußert man schon mal etwas, was für andere irritierend ist. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Ich würde mich aber freuen, wenn meine Zweifel an der Sinnhaftigkeit von anderer, unabhängiger Stelle ausgeräumt werden könnten statt mit dem Verweis auf den Kormoran und die Maräne.

Kritische Stimmen zu Massenalgenanlage und zum Energetischen Quartierskonzept.

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Planung (SteP) sowie Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wurde heute (10. Februar) über einen Förderantrag in Höhe von 10 Millionen Euro für die Massenalgenkultur-Anlage auf dem Klärwerks in Plön beraten. Diese Forschungsanlage soll Herzstück für die Nahwärmeversorgung des Quartiers Plön Südwest werden. 
Ich halte die Massenalgenanlage für ein durchaus interessantes Forschungsprojekt, aber ich bin davon überzeugt, dass man ein Forschungsprojekt nicht zum Herzstück einer Heizungsanlage für ein ganzes Quartier machen sollte. 
Die in der Vorlage erstmals genannten Kosten für den Betrieb in Höhe von 887.700,00 Euro pro Jahr wurden gerade erst vor einer Woche bekannt. Das wirtschaftliche Risiko liegt zu 100% bei der Stadt. Ob diese Kosten durch den Verkauf von Wärme jemals gedeckt werden können, ist im Moment noch ungeklärt. Ein Ergebnis ist erst im Laufe des jetzt angestoßenen Verfahrens zu erwarten.
Auch die damit verbundene Einleitung von heruntergekühltem Abwasser in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees sehe ich sehr kritisch. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche, wissenschaftlich fundierte Aussagen. 
Obwohl ich noch vor zwei Tagen für den Antrag stimmen wollte, sehe ich jetzt – nachdem ich mich weiter mit dem Projekt auseinandergesetzt habe – mehr Risiken als Chancen . Daher, und auch, weil ich schon immer gegen eine Bebauung der Seewiesen mit was auch immer war, habe ich mich schweren Herzens doch dazu entschieden, gegen das Projekt zu stimmen.
Auch die anfängliche Begeisterung bei einigen Kolleg*innen scheint verflogen.
Es fielen durchaus sehr kritische Anmerkungen. 
Der GUT stimmte Einstimmig für den Antrag, der um die Einrichtung eines professionellen, externen, zertifizierten Risikomanagements erweitert wurde. 
Das deckt sich mit dem Antrag, den ich für den kommenden Montag im Hauptausschuß gestellt habe. 
Der SteP stimmte mit 8 Ja- und 2 Neinstimmen sowie einer Enthaltung dafür.

Nachfolgend mein Redebeitrag:

“Meine Damen und Herren,

heute soll über einen Förderantrag in Höhe von
10 Mio. Euro abgestimmt werden.
Ich habe starke Zweifel, dass diese Entscheidung in die Zuständigkeit eines der beiden Ausschüsse fällt, die hier heute tagen.

Diese Mittel waren weder im Haushalt für das Jahr 2021 aufgenommen, noch sind sie im Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.
Das ist der derzeit gültige Haushalt, weil wir noch keinen beschlossenen Haushalt für das Jahr 2022 haben.
Da wir außerhalb des gültigen Haushaltes entscheiden, sehe ich die Zuständigkeit des Hauptausschusses als gegeben an.

Mit der heutigen Entscheidung erfolgt auch eine Weichenstellung für die Stadtwerke.
Die Zuständigkeit für Fragen der Stadtwerke fällt ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses.

Daher habe ich starke Zweifel, dass dieser Beschluss, der heute wohl getroffen wird, überhaupt rechtmäßig zustande kommt. Soviel vorweg.

Die Vorlage, über die wir heute beraten, ist vor gerade einmal einer Woche veröffentlicht worden.
In ihr werden erstmals konkrete Zahlen genannt.
Der jährliche Fehlbedarf wird auf 887,700,- Euro beziffert.
Dieser Fehlbedarf soll durch die Vermarktung von Wärme erwirtschaftet werden.

Aufgrund der heute vorliegenden Informationen habe ich starke Zweifel, ob das im Ansatz realistisch ist, zumal die Kosten für die Verlegung des Nahwärmenetzes im Quartier ja noch mit keinem Cent in die Betrachtungen mit eingeflossen sind. 

Die geplante Massenalgenkultur-Anlage ist auch aus meiner Sicht spannendes Forschungsprojekt, das auf dem Gelände unserer Kläranlage verwirklicht werden sollte. Allerdings ist der Weg von einer Forschungsanlage zu einem alltagstauglichen Produkt mit erhebliche Risiken behaftet, die man nicht unterschätzen darf.
Niemand, weder die CAU noch der Fördergeber, wird uns eine Garantie auf diese Anlage geben oder das finanzielle Risiko für den Betrieb übernehmen.
Eine Garantie über die dauerhafte Leistungsfähigkeit und auf die technische Belastbarkeit der Anlage wird es noch nicht einmal mal für die ersten beiden Jahre geben.
Geschweige denn über die gesamte Nutzungszeit.

Eine Forschungsanlage zum Herzstück einer Nahwärmeanlage zu machen, ist daher ein sehr hohes Risiko. Das finanzielle Risiko trägt am Ende die Stadt Plön.

Die Stadt Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Kommunalaufsicht bestätigt uns jährlich, dass unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Ob wir unter diesen Umständen dieses Risiko tragen sollten, sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Ihrer Entscheidungsfindung heute mit berücksichtigen.

Da die Massenalgenkultur-Anlage immer im Zusammenhang mit dem Quartierkonzept gesehen wird, muß sie auch unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Daseinsvorsorge betrachtet werden.
Mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz begeben sich die Menschen in eine direkte Abhängigkeit von der Betreiberin der Anlage und des Netzes. Egal, ob das die Stadt selber ist oder ob es die Stadtwerke sein werden oder Dritte, wir haben eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und die Verlässlichkeit der Wärmeversorgung.
Für mich ist eine Forschungsanlage keine verläßliche Basis dafür.
Die öffentliche Daseinsvorsorge ist für mich aber ein wesentlicher Gesichtspunkt.

Zudem habe ich ernsthafte Zweifel, ob die Einleitung von heruntergekühltem und sauerstoffübersättigten Wasser in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees überhaupt dem erwünschten Verbesserungseffekt erzielt, auch im Bezug auf die Phosphoreinbringung.
Zum Methan: Das Leibnitz-Institut für Wasserökologie und Binnenfischerei hat am 5. Dezember 2019 einen Artikel veröffentlicht; Titel:
„Sauerstoffreiche Seen als Quelle für Methan identifiziert“. Demnach wird Methan – entgegen bisheriger Erkenntnisse – hauptsächlich in der warmen Oberschicht von Seen gebildet. 
Dennoch wird im Foliensatz suggeriert, dass die Einleitung von sauerstoffreichem Kaltwasser in die Tiefenzonen zu einer erheblichen Reduzierung der  Methanemission führt.

Jeder Eingriff in die Natur ist ein Eingriff, und auch wenn er gut gemeint ist. Die Folgen zeigen sich immer erst hinterher.
Aus den Unterlagen für heute geht auch hervor, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt.
Wie viel Sicherheit gibt es wirklich.

Ich hatte daher gebeten, die Limnologin Frau Dr. Krambeck – die sich in ihrer Forschungstätigkeit am Max Planck Institut mit dem Ökosystem der hiesigen Seen auseinandergesetzt hat – als Sachverständige zu dieser Ausschusssitzung einzuladen. In ihrem Gutachten, das ihnen bekannt sein müßte, stellt sie klar, dass die Einleitung von heruntergekühltem Abwasser in den Kleinen Plöner See zur Verbesserung der Wasserqualität überflüssig ist.

Dass Frau Dr. Krambeck nicht eingeladen wurde ist für mich ein Anzeichen, dass eine kritische Diskussion auf Basis wissenschaftlicher Fakten zu diesem Thema nicht erwünscht ist.
Dass Herr Dr. Holm sich vor zwei Tagen telefonisch mit Frau Dr. Krambeck in Verbindung gesetzt hat, ändert nichts an meiner Einschätzung.

Aufgrund der zahlreichen Risiken, die ich in Verbindung mit dem Projekt sehe, habe ich als Ratsherr zur Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Montag einen Antrag zum Tagesordnungspunkt „Risikomanagement Enegetisches Quartierskonzept“ gestellt.
Er kann seit Montag von allen im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Aufgrund der zahlreichen Risiken hoffe ich, dass sich der Hauptausschuss entscheidet, dieses Projekt von jetzt an durch ein professionelles, externes und zertifiziertes Risikomanagement begleiten zu lassen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, dem ich angehöre, wird in die heutige Entscheidung mit einbezogen, weil es auch um das Bauvorhaben eines Photovoltaik-Feldes auf städtischen Flächen im Außenbereich geht.

Wie Sie alle seit Jahren wissen, lehne ich die Bebauung der Trammer Seewiesen ab.
Ich habe lange überlegt, ob ich dem vorliegenden Antrag heute zustimmen werde, weil ich im Grunde genommen für den Bau der Massenalgenanlage bin.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen habe ich seit Jahren abgelehnt, das schießt die Ablehnung einer PV- oder Solarthermieanlage mit ein.
Ich stehe zu meiner Positionen.
Ich sehe mehr Risiken als Chancen.
Ich möchte politisch glaubwürdig bleiben.
Daher bleibt mir heute nichts anderes übrig, als den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.”

10 Millionen Fördermittel für die Massenalgenanlage im Klärwerk? Nur, wenn Risiken minimiert werden!

Wieder einmal gibt es Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit der Ausschüsse. Diesmal geht es um einen Förderantrag über 10 Millionen Euro für die Massenalgenalage auf dem Gelände des Klärwerk Plön. Dabei handelt es sich um ein Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität zu Kiel (CAU).

Am 15. Dezember 2021 hat die Ratsversammlung die Beantragung des Sanierungsmanagements beschlossen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sollen in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 eingestellt werden. Die Verwaltung wurde gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.
Vorgesehene Einzelmaßnahmen müssen dem Ausschuss / den Ausschüssen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Da es hier um Fördermittel in erheblicher Höhe geht, die nicht im laufenden Haushalt berücksichtigt sind, sehe ich ganz eindeutig die Zuständigkeit des Hauptausschusses gegeben. 

Aber nichts genaues weiß ich noch nicht. Wenn ich den Anhang zum Tagesordnungspunkt der letzten Ratsversammlung – ein Foliensack mit 18 Seiten – richtig versanden habe, dürfte es sich um die Maßnahme F1, Antrag „Sanierungsmanagement nach KfW 432“ handeln. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des SteP und GUT am 10. Februar 2022 – also in 8 Tagen, liegt bis jetzt noch nicht vor, ebensowenig gibt es bis jetzt keine Vorlage.

Ausschnitt aus dem Foliensatz des Fachbüros, der in der Ratsversammlung vorgestellt wurde und im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden kann.

Was sich genau hinter der Maßnahme F1 verbirgt, ist mit im Moment nicht klar. Der Foliensatz gibt Anhaltspunkte, ist da für meine Begriffe etwas zu wenig konkret. 

Aber ich will mich hier nicht in Verfahrensfragen verlieren. 

Die Massenalgenanlage soll zum einen das Wasser des Klärwerkes zusätzlich reinigen, gleichzeitig soll die dabei entstehende Wärme für Heizzwecke genutzt werden. Auf den ersten Blick eine Win-Win Situation mit positiver Wirkung auf die Umwelt. Sauberes Wasser, Wärme und Wärmeerzeugung als neues Geschäftsfeld für die Stadtwerke. Daher habe auch ich mich anfangs von einer gewissen grünen Euphorie für das Projekt leiten lassen. Als sich im Verlauf der Vorberatung herausgestellte, dass die Anlage auch ein Solarthermiefeld am Ortseingang auf den Trammer Seewiesen umfassen sollte, habe ich erste Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert. Jetzt soll aus der Solarthermieanlage ein Photovoltaik-Feld werden, was im Bezug auf die erhebliche Störung des Landschaftsbildes keinen Unterschied macht. Zu den Solaranlagen wurde von der Verwaltung eine Anfrage an den Kreis gestellt. Die Antwort enthält Hinweise zum Verfahren und äußert sich im wesentlichen kritisch zu dem Vorhaben.
Kein gutes Vorzeichen.

Das Hauptproblem ist aber das finanzielle Risiko für die Stadt Plön, das ich im Moment in keiner Weise abschätzen kann, weil mir trotz Anfrage noch nicht einmal der Entwurf der Verwaltungsvorlage vorliegt.
Mir ist daher auch noch völlig unbekannt, welche Konsequenzen und Bindungen sich aus einem Beschuss zur Beantragung der Fördermittel ergeben und wie weit dadurch der spätere Handlungsspielraum der Stadt eingeschränkt wird.

Das Hauptrisiko besteht darin, dass es sich bei der Massenalgenanlage um ein Forschungsprojekt handelt.
Es gibt meines Wissens keine vergleichbare Anlage. Ein kleiner Versuchsaufbau hat funktioniert. Das bedeutet aber nicht, dass eine Großanlage auch funktionieren muß. Ich vermute einmal, dass hier niemand eine Garantie auf die Funktion und Leistungsfähigkeit geben wird.

Am Ende ist es zumindest für mich eine offene Frage, wem die Anlage später gehören wird, der CAU, der Stadt oder den Stadtwerken? 

Vor allem sehe ich im Moment Risiken, die geklärt werden müssen, bevor man sich durch einen Förderantrag möglicherweise so bindet, dass man aus der Sache nicht mehr rauskommt. Was passiert, wenn es teurer wird? 10 Millionen Euro ist eine Menge Geld, aber schon die Investitionen in die Wärmeerzeugung – um die es beim Förderantrag möglicherweise gar nicht gehen wird – sind für die günstigste Lösung mit 6,7 Millionen angegeben. Das ist übrigens die Lösung ohne Solaranlage auf den Trammer Seewiesen.
Die Investitionen in die Wärmeerzeugung mit Solarfeld liegen je nach Ausbauvariante zwischen 10.170.000,- € und 17.330.000,- €.

Die Schätzungen der Kosten für die Investitionen in die Wärmeerzeugung können dem Anhang zum Protokoll der Ratsversammlung auf Seite 16 entnommen werden.

Nun ist es erfahrungsgemäß so, dass sich Bauvorhaben, aber auch Forschungsprojekte im Laufe der Zeit deutlich verteuern. Wer trägt das finanzielle Risiko? Die CAU, dessen Forschungsprojekt hier gefördert werden soll, die Stadt als Eigentümerin der Stadtwerke AöR (Anstalt öffentlichen Rechtes), die das Klärwerk betreibt oder die AöR selber?

Ich bin überzeugt, dass keiner meiner Kollegen aus den Ausschüssen diese Frage wirklich rechtssicher beantworten kann.

Hinzu kommt, dass wir es nicht mit einer marktgängigen Kauflösung zu tun haben. Daher besteht ein erhebliches Risiko für den langfristigen Betrieb. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ersatzteilversorgung für die Dauer der Nutzung, ich vermute mal 30 Jahre, geklärt ist. Das echte Problem taucht auf, wenn es nach 10 Jahren keine Ersatzteile mehr gibt, weil sie nirgendwo auf Vorrat gelegt wurden.
Natürlich muss es auch eine verläßliche Dokumentation geben, ohne die ein gesicherter Betrieb und eine verläßliche Wartung und Reparatur nicht dauerhaft garantiert werden kann.
Das hört sich erst einmal kleinkariert an, aber aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass es erhebliche Probleme nach sich ziehen kann, wenn Dokumentation und Ersatzteilversorgung nicht vorher geregelt sind. Es handelt sich dabei nämlich um echte Kostenfaktoren. Was passiert, wenn man am falschen Ende spart konnte man bei Ubooten der Klasse 212 sehen. Von sechs Einheiten war gerade mal eine fahrfähig, weil keine Ersatzteile verfügbar waren.

Was ich auch für wichtig halte ist, dass man so unbeschadet wir möglich aus dem Projekt aussteigen kann, wenn die Kosten davon laufen. Eine echte Exit-Strategie habe ich bisher in der gesamten Entscheidungsfindung vermißt. Sie ist aber aus meiner Sicht absolut erforderlich, weil die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht nachgewiesen ist und vermutlich auch nicht garantiert wird. Weiterwursteln könnte teuer werden.

Dazu kommt aus meiner Sicht ein ökologisches Risiko, das niemand wirklich abschätzen kann. Dem geklärten Abwasser wird die Wärme entzogen. Es soll auf 4 Grad abgekühlt und mit Sauerstoff angereichert werden. Das so behandelte Abwasser soll dann in die tieferen Bereiche des Kleinen Plöner Sees eingeleitet werden. Das ist nach einem mir vorliegenden Gutachten unnötig. Es ist ein völlig natürlicher Vorgang, dass das Wasser in tiefen Seen geschichtet ist. Im Sommer liegt warmes Oberflächenwasser über kaltem Tiefenwasser. Ein Austausch findet nicht statt. Der Sauerstoff im Tiefenwasser nimmt über den Sommer ab.
Im Herbst, Winter und Frühjahr ist das Wasser kalt, die Sprungschicht zwischen warmen Oberflächenwasser und kalten Tiefwassr lösen sich auf, die Wassersäule durchmischt sich, besonders bei Frühjahrs- und Herbststürmen, bei denen auch Sauerstoff in den See eingetragen wird. Das ist wohl völlig ausreichend, um die „Phosphatfalle“ zu aktivieren.

Jeder noch so gut gemeinte Eingriff in ein Ökosystem kann Folgen haben. Zuerst einmal hört es sich gut an, den See zu durchlüften. Allerdings scheint es so zu sein, dass das sauerstoffarme Tiefwasser die Kinderstube der Zuckmücken ist. Hier können die Larven heranwachsen. Etliche Fressfeinde können sie hier wohl nicht erreichen, weil für sie der Sauerstoffgehalt in der Tiefe nicht zum Atmen reicht. Nun ist die Zuckmückenlarven und die Zuckmücken selber ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette, sowohl für Tiere, die im Wasser leben wie auch für Vögel und Fledermäuse. Ich wüßte nicht, dass es hierzu eine plausible Folgenabschätzung gibt.

Nicht zuletzt ist es natürlich auch so, dass  das Klärwerk in die Wärmeerzeugung einsteigen wird. Eine Erweiterung des Geschäftsfeldes der Stadtwerke AöR muß für eine Fehlbedarfsgemeinde wie Plön durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden. Hier gibt es einen umfangreichen Anforderungskatalog. Die Notwendigkeit einer Geschäftsfelderweiterung muss begründet werden, entsprechende betriebswirtschaftliche Unterlagen sind vorzulegen. Das sieht das kommunalrecht und das Haushaltsrecht so vor. 

Gleichzeitig muß wohl auch die Satzung für die AöR geändert werden.
Das liegt definitiv im Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses, um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen.

Damit das Konzept des Nahwärmenetzes überhaupt funktioniert, müssen diejenigen, die sich daran anschließen wollen, ihre Häuser energetisch sanieren, also isolieren. Das ist erforderlich, damit die Temperatur des Wassers für die Heizung und für das Trinkwasser für den Transport abgesenkt werden kann. Damit ließen sich Wärmeverluste vermeiden und der wirtschaftliche Betrieb sicherstellen. In der Berichterstattung der Kieler Nachrichten stand: „dafür gibt es Zuschüsse“, ohne etwa Förderquoten oder Höchstsummen zu nennen. Ob der Anschluss an ein Nahwärmenetz für die Privaten Nutzer damit überhaupt wirtschaftliche ist, ist nach meiner Kenntnis nicht abschließend geklärt. Hinweise wie: „Gas wird immer teurer und die Sonne stellt keine Rechnung“ sind eigentlich keine ausreichende Begründung für eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. 

Darüber hinaus haben wir für die Johannisstraße einen Bebauungsplan aufgestellt, mit dem wir das Straßenbild dieses alten und typischen Plöner Quartiers mit bewahren wollen. Wenn wir daran festhalten und die Fassaden, die teilweise sehr schön sind, für die Nachwelt erhalten wollen, dann kommt eine Außenisolation hier eigentlich nicht in Frage. Klar ist aber auch, dass er hier keine Gestaltungssatzung gibt und alles mögliche möglich wäre.

Ich hoffe, dass wir in den kommenden Sitzungen möglichst viele offene Fragen klären können. Ich könnte mir vorstellen, dass wir den Antrag auf Fördermittel nur einreichen, um die Frist für die Antragstellung zu wahren.
Dem Argument, dass viele dieser Fragen ja erst im Laufe des Verfahrens geklärt werden sollen, kann ich nicht folgen, solange nicht klar ist, wie man ggf. schadlos für die Stadt oder die AöR aus dem Verfahren aussteigen kann.
Die Inanspruchnahme der Fördermittel sollte aus meiner Sicht erst erfolgen, wenn es eine klare Exit-Strategie gibt, sollten die Kosten aus dem Ruder laufen. 

Gegendemonstration zum so genanntem Spaziergang in Plön

Seit einigen Wochen „spazieren“ Leute durch Plön, die damit gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie demonstrierten. Ein Plöner Bürger hatte für heute 18:00 Uhr zu einer Gegendemonstration auf dem Markt aufgerufen. Etwa 150 Plönerinnen und Plöner folgten dem Appel.

Die Gegendemonstrant*innen mit Plakat sammeln sich zum Pressefoto

Schon am vergangenen Montag kam mir der Demonstrationszug der „Spaziergänger*innen“ mit geschätzt 40 Personen entgegen. Nachdem bekannt wurde, dass für heute eine Gegendemonstration geplant ist, rief der „Widerstand“ auf Telegram auf, zur Unterstützung des „Spazierganges“ nach Plön zu kommen. Dem Ruf scheinen etliche „Widerständler“ aus der Region gefolgt zu sein.
Mein Nachbar auf der Gegendemonstration hatte versucht, Plöner*innen bei der Spaziergänger-Demo zu erkennen. Ergebnis: Vier. Es werden mit Sicherheit ein paar mehr gewesen sein.

Zum Abschluss treffen sich die “Spaziergänger*innen” vor dem Rathaus. Es werden Reden gehalten.

Ich war nach Ende der Gegendemonstration noch bei der Bank und Einkaufen. Als ich danach in Richtung Wohnung fuhr sah ich, dass die Kundgebung der Spaziergänger*innen wohl auch beendet sein musste. Zahlreiche Demonstrant*innen zogen mit ihren Irrlichtern zu den Autos und etliche Fahrzeuge stauten sich vor der Ausfahrt vom Parkplatz Stadtgraben in Richtung Bundesstraße.

Auf der Gegendemonstration war die Kommunalpolitik gut vertreten. Der Bürgermeister und die Bürgervorsteherin gehörten zu den Teilnehmer*innen. Die Fraktionsvorstände von CDU, SPD und DIE LINKE waren anwesend, ebenso wie einige Ratsmitglieder und Bürgerliche Mitglieder aus den Ausschüssen, dazu etliche Anwohner*innen.

Eigentlich dürfte damit klar sein, dass die Spaziergängerei nur die Ausdrucksform einer kleinen, wenn auch lautstarke Minderheit ist, die aus der gesamten Region zusammengetrommelt wurde.

Ich halte es schon für eine perfide Anmaßung, sich in Anlehnung an den Widerstand gegen die NS-Diktatur als „Widerstand“ zu bezeichnen. Wenn „Jana aus Kassel“ sich im Widerstand glaubt und öffentlich äußert, sie fühle sich wie Sophie Scholl, dann ist das nicht nur eine peinliche Entgleisung, sondern grob wahrnehmungsgestört.
Sophie Scholl hat um die Gefahr wissend ihr Leben riskiert und wurde von einer Unrechtsjustiz zum Tode verurteilt und hingerichtet. Das Einzige, was den „Janas“ dieser Republik droht, ist sich lächerlich zu machen.

Nein, wir leben nicht in einer Corona-Diktatur. Diese Behauptung ist so absurd und wegen Vernunftbeleidigung auch nicht diskutabel. Gerne diskutiere ich, ob die Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind, aber mit Sicherheit diskutiere ich nicht die „Systemfrage“. Man kann vieles in Frage stellen, aber wer behauptet, wir würden in einer Diktatur leben, stellt damit mehr oder weniger unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage.

Durch das Tragen eines Judensternes mit dem Aufdruck „Umgeimpft“ stellt man sich sogar auf die Stufe von Opfern eines bürokratisch geplanten und industriell durchgeführten Völkermordes. Gleichzeitig stellt man unseren Staat mit dem Terrorregime des Nationalsozialismus auf eine Stufe. Das ist nicht nur boshaft, sondern auch eine widerliche Entgleisung.

In der Spaziergänger*innen-Demo wurden kleine dänische Fähnchen mitgeführt.

Nun muß man der Fairness halber feststellen, heute in Plön gab es derlei nicht. Soweit ich es mitbekommen habe, wurde die Presse nicht beschimpft oder angegriffen.  Es wurden keine Reichsflaggen mitgeführt. Auch sonst wurden keine verfassungswidrigen Symbole gezeigt. Stattdessen schwenkte man kleine dänische Fahnen, wohl, weil unsere nördlichen Nachbarn die Schutzmaßnahmen jetzt auslaufen lassen können, da sie eine ausreichend hohe Impfquote erreicht haben, mit der die Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden kann.
Von keiner Seite – weder der Seite der Spaziergehenden noch von Seiten der Gegendemonstrierenden – wurde gepöbelt. Von keiner Seite ging Gewalt aus. Die Polizei hat durch ihre Präsenz und das ruhige und professionelle Auftreten einen geordneten Rahmen geschaffen. Danke. 

Es ist eigentlich bekannt, dass die Organisation solcher „Spaziergänge“ ihren Ursprung häufig im rechten Milieu hat. Bekannte Rechtsextremisten, AfD-Mitglieder, Reichsbürger und Verschörungstheoretiker aller Art tummeln sich dort und sind auch auf der Strasse mit dabei. Aus meiner Sicht ist für sie der „Widerstand“ gegen die Maßnahmen zum Schutz vor Corona nur ein Mittel zum Zweck, um die Gesellschaft zu spalten. Das war schon seinerzeit so, als der „Widerstand“ die starke Zuwanderung von Geflüchteten für “nationale” Zwecke instrumentalisierte. Nach meiner Bewertung ist der Protest vordergründig gegen die jetzigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gerichtet, unterschwellig geht es etlichen aber doch darum, unsere Gesellschaftsordnung zu unterwandern. Fehlende Distanz macht einen zum Mitläufer.


Nun sind viele, die dort mitspazieren, keine Nazi’s. Aber man geht auch nicht mit Nazis spazieren. Es soll später zumindest niemand behaupten, man habe von nichts gewußt.  

Für mehr Artenvielfalt in der Stadt

Dienstag Abend habe ich an der Auftaktveranstaltung „Stadtgrün naturnah“ teilgenommen. “Stadtgrün naturnah“  ist eine Maßnahme, die dem Bundesprogramm „leben.natur.vielfalt“ abgeleitet ist und von dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ https://www.kommbio.de begleitet wird.
Im Rahmen der Sitzung wurde die Lokale Arbeitsgruppe gebildet.

Ziel der Aktion ist, die Artenvielfalt bei uns in Plön zu fördern.

Ich werde jetzt nicht im Detail aus der Sitzung berichten, da sie vom Charakter her nicht-öffentlich war, obwohl dort nichts besprochen wurde, was in irgend einer Weise nicht-öffentlichen Charakter hat. Dennoch gehe ich eher auf Punkte ein, die ich schon früher hier im Blog oder in Gesprächen thematisiert habe.

Neben Mitgliedern der Verwaltung, der Fraktionen, des Jugendrates war auch der NABU und die Initiative Schönes Plön vertreten. Bei der Sitzung ging es darum, den Ablauf des Verfahrens zu erläutern und den Zeitplan festzulegen.
Darüber hinaus wurden Ideen gesammelt.

Zu Ideensammlungen habe ich meine eigene Meinung.
So eine Ideensammlung ist sehr hilfreich, aber sie weckt nach meiner Erfahrung häufig auch Erwartungen, die nicht erfüllt werden können, weil sie nicht finanzierbar sind. Luftschlösser und Hirngespinste finden hier ein Habitat, bisweilen ist es schwer, sie auszusortieren.
Manche Maßnahme ist sicher und relativ einfach „mit Bordmitteln“ zu realisieren, etwa durch den Bauhof. Einiges wird gefördert, zum Teil mit beachtlichen Förderquoten.
Der bloße Hinweis „da gibt es Fördermittel“ ist schön, hilfreicher wäre aber, wenn die Fördergeber und Förderquoten konkret benannt werden könnten. Weil es sich nach meiner ersten Einschätzung bei den Maßnahmen um freiwillige Leistungen der Stadt handelt, besteht die Gefahr, dass die Ausgaben von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen werden.
Was die Finanzen angeht, da wachsen die Bäume bei uns nun mal nicht in den Himmel, leider.
Soviel zum Thema „Essig in den Wein“.

Ich bin schon immer ein Freund davon gewesen, „mehr Wildnis zu wagen“. (Dazu die wunderschöne Broschüre des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, die ich nur empfehlen kann: https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/naturschutz/mehrwildniswagen.pdf

Plön liegt mitten in Seen und Wäldern. Wir haben unter anderem im Schlosspark und im Königsgehege beeindruckende, in ihrer Form fast einmalige Buchenwälder, wir haben in manchen Bereichen noch relativ ursprüngliche Seeufer und schwer zugängliche Bruchwälder. Seeadler kreisen über unseren Köpfen und mittlerweile sollen sogar Kraniche im Stadtgebiet gesehen worden sein. Vermutlich gibt es nur wenige Städte in Deutschland, die innerhalb ihrer Stadtgrenzen so viel wilde Natur zu bieten haben, die nicht „stadttypisch“ ist. Dennoch gibt es viele und wohl auch seltene aber unerwähnte und und vielfach den Einwohner*innen unbekannte Tierarten, die in der Stadt ihren Lebensraum haben und deren Lebensräume man verbessern kann. 

Problematisch ist nach meiner Beobachtung aber der Nutzungsdruck, den Einheimische und Tourist*innen auf die wilde Natur ausüben. Wenn man sich einmal ansieht, wie viele Hunde umangeleint durch den Wald laufen oder wie viele Trampelpfade durch den Wald entstanden sind (z.B. im Stadtwäldchen am Großen Plöner See oder im Stiftungswald in Stadtheide), dann kann man erkennen, dass diese Flächen Tieren und Pflanzen nur noch eingeschränkt Rückzugsmöglichkeiten bieten. Auch die für Wassersportler gesperrten Flächen des Naturschutzgebietes im Großen Plöner See werden häufig befahren. Die Vorgabe, 50 Meter Abstand zum Ufer zu halten – wird auch nicht immer eingehalten und öfters sieht man Naturfreund*innen auf den Inseln oder am Ufer rasten oder sogar campieren.

Bei der Werbeanlagensatzung hatten wir ein Durchsetzungsdefizit, wie es mein Kollege Bernd Möller es zutreffend genannt hat. Im Bereich Naturschutz haben wir es noch immer.
Aber Kontrolle und Durchsetzung von Schutzmaßnahmen gehört ja nicht zu unserer touristischen „Willkommenskultur“, diese ironische und zugegebenermaßen etwas unsachliche Anmerkung erlaube ich mir mal.

Neben der Erhaltung von Biotopen gilt es bei dem Programm aber vorrangig darum, vorhandene Flächen im Sinne der biologischen Vielfalt aufzuwerten. Die zunehmende Versiegelung durch Bebauung ist ein Problem. Auch der „schöne“ Garten ist nicht unbedingt ein naturnaher Garten, der die Artenvielfalt fördert.


„Schönheit ist ein ganz subjektiver Begriff, sie liegt im Auge der Betrachterin/des Betrachters.
Mähroboter sind ebensowenig ein Beitrag zur Artenvielfalt wie Schottergärten oder „gepflegte“ Rasenflächen. Kirschlorbeer ist zwar schon grün, aber im Hinblick auf die Artenvielfalt eher ein GAU.
Maulwürfe scheinen für einige der „Staatsfeind Nummer Eins“ zu sein, wo auch schon mal zu (verbotenen) Gegenmaßnahmen gegriffen wird. Zu Laubbläser*innen will ich mich nicht weiter äußern.
Die Fußgängerzone und der Marktplatz sind gepflastert, auch wenn auf dem Marktplatz sehr schöne, große Bäume stehen. In der Tat wäre hier etwas mehr Stadtgrün wünschenswert. Es könnte zu einem noch freundlicheren Stadtbild führen und auch von touristischer Bedeutung sein. Dazu hate ich schon einmal Blumenampeln an den Laternen vorgeschlagen. Dem ist man leider seinerzeit nicht gefolgt, weil der Aufwand für die Pflege und das wässern zu groß ist. 

Der Lebensraum für Stadtvögel wie Schwalben oder Mauersegler wird durch Neubauten und Renovierungen reduziert. Wenn ich mich über den Specht freue, der an meinem abgestorbenen Baumstamm hackt, ist das schön. Nicht so sehr freue ich mich, wenn er das Insektenhotel ausräubert, aber so ist das in der Natur, fressen und gefressen werden. Verstehen kann ich die Hauseigentümer, die sich nicht freuen, wenn der Specht seine Bruthöhle in der neu aufgebrachten Wärmeisolierung baut. Immer wieder gibt es das Spannungsfeld Mensch-Natur, so zum Beispiel auch bei Krähenkolonien im Stadtgebiet. Dennoch gibt es hier sicher Wege, nicht nur Insekten zu schützen, sondern auch die Lebensbedingungen für Vögel und Fledermäuse zu verbessern.

Vor einigen Jahren war ich auf der Bundesgartenschau in Koblenz. Dort habe ich gelernt, dass Friedhofsgärtnerei eine sehr spannende Sache sein kann, da Friedhöfe durchaus große, zusammenhängende innerstädtische Grünflächen sind und deren Gestaltung viel Spielraum bietet. Vor allem aber habe ich von dort mitgenommen, dass man in die Höhe gehen kann, wenn die Breite begrenzt ist. Dort wurden Außenwandbegrünungen vorgestellt. Das sind mehr oder weniger senkrecht übereinander gestapelte Blumenkästen, die mit ausreichend Abstand vor Gebäudewänden angebracht werden. Nachfolgend ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann.

https://www.hydro-profi-line.com/wp-content/uploads/2022/01/Funktionsskizze-Wandbegruenungsmodule-vor-Klimaanlagen-1024×576.jpg (als Quellenangabe).

Die auf der Sitzung gesammelten Ideen wurden im Hinblick auf die Bewertungskriterien des Programms „Stadtgrün naturnah“ geordnet. Die Kriterien sind unterschiedlich gewichtet; Grünflächenunterhaltung zählt bei der Bewertung mit 65%, Interaktion/Öffentlichkeitsarbeit mit 20% und Zielsetzung/Planung wird zu 15% berücksichtigt.
Das Verfahren ist in dieser Broschüre beschrieben, die auch sehr schöne Beispiele aus der Praxis aufzeigt.
https://www.stadtgruen-naturnah.de/files/web/images/einzelseiten/7_downloads/Abschlussbroschuere_StadtGruen.pdf
Ich gehe davon aus, dass die Ideen jetzt geordnet und aufbereitet werden, um auf der nächsten Sitzung der Lokalen Arbeitsgruppe besprochen zu werden. 

Eine Stelle Klimaanpassungsmanagement für was?

In der Ratsversammlung am 15. Dezember wurde über die „Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagementes“ gesprochen. Verbunden ist die Entscheidung mit der Schaffung einer neuen Stelle, die vorerst befristet auf zwei Jahre eingerichtet werden soll. Diese Stelle wird zu 90% vom Bund gefördert.
Ich halte die Entscheidung, hierfür eine neue Stelle einzuführen, für falsch und habe konsequenterweise auch dagegen gestimmt.
Erfahrungsgemäß, und da beziehe ich mich da ganz konkret auf die letzten beiden Stellen, die befristet eingerichtet wurden, werden befristete Stellen schnell zu unbefristeten Stellen. Dann stehen sie in absehbarer Zeit auch im Stellenplan, der im Nachtragshaushalt 2021 bereits um zwei Stellen aufgestockt wurde. 
Die Personalkosten sind nicht unerheblich. Vor dem Hintergrund unserer Haushaltslage ist jede Stellenmehrung, auch jede potentielle Stellenmehrung, kritisch zu betrachten.
Aus meiner Sicht ist die Verwaltung, egal ob es sich um die Bauverwaltung oder die Umweltverwaltung handelt, fachlich durchaus in der Lage, bei Ihren Entscheidungen die Folgen des Klimawandels mit zu berücksichtigen. Die Umweltbeauftragte und ihre Stellvertreterin können der Verwaltung mit Rat zur Seite stehen.

Wenn wir über eine Stelle reden, die bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels tätig werden soll, muß man sich erst einmal ganz klar machen, dass es dabei um die Bewältigung der Folgen in der Stadt Plön handelt. Es geht – anders als beim Klimaschutz in unserer Stadt – nicht um einen Beitrag zur Reduzierung der weltweit ausgestoßenen Treibhausgase. Das muß man unterscheiden. Es geht um Maßnahmen gegen Auswirkungen des Klimawandels, die unsere Heimatstadt betreffen. 

In der Vorlage – klassische Schreibtischlyrik mit reduzierter Schriftgröße, damit alles noch auf drei Seiten paßt – werden dann die Temperaturanstiege seit Beginn des industriellen Zeitalters aufgeführt und global mit 1,2 Grad sowie für Deutschland mit 1,6 Grad angegeben.
Nicht erwähnt wird, daß der durchschnittliche Anstieg in Norddeutschland lediglich 0,4 Grad beträgt.
Anders als Völker im Pazifik, deren Inseln durch den Anstieg des Meeresspiegels langsam überflutet werden oder Hafenstädte, die erheblich in den Küstenschutz investieren müssen, um nicht im Meer zu versinken, gehört Schleswig Holstein teilweise sogar zu den Gewinnern des Klimawandels. Wärmere, trockenere Sommer werden die Landwirtschaft durch längere Vegetationsperioden begünstigen, aber vor allem der Tourismus – unser Wirtschaftsfaktor Nr. 1 – wird durch eine verlängerte Saison profitieren
Das habe ich jetzt nicht von Telegram oder aus der YouTube-Universität, sondern von der Homepage der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/klimaschutz/klimawandel.html

Natürlich bleiben auch wir in Schleswig Holstein nicht von den Folgen des Klimawandels verschont. Aber man wird schon einmal fragen dürfen, was uns in Plön ganz besonders betreffen wird und wo genau der Handlungsbedarf zu sehen ist, der die Schaffung einer neuen Stelle rechtfertigt.

Starkregenereignisse, auch stärkere als gewohnt, stellen bei uns kein besonderes Problem dar. Zumindest ist das Abwassersystem für Oberflächenwasser möglichen Starkregenereignissen gewachsen. Das ist zumindest die Auskunft, die ich von den Stadtwerken AöR auf Rückfrage erhalten habe. Problematisch ist höchstens die Senke an der Övelgönne, wo das Einheitsbudeln stattfindet. Dort stehen aber keine Gebäude.
Dürreperioden sind bei uns natürlich nicht völlig auszuschließen, aber nach meiner Einschätzung werden sie die Stadt Plön bei weitem nicht so treffen wie die Landwirtschaft in Brandenburg.
Waldbrände – sie werden ebenso in der Vorlage genannt – scheinen mir auch eher ein Problem zu sein, das in der Lüneburger Heide auftritt, aber nicht in der Stadt Plön mit ihren überschaubaren Waldflächen, die sich überwiegend nicht im Eigentum der Stadt befinden.
Der steigende Meeresspiegel sind für Plön auch relativ irrelevant. Das Erfordernis für den Küstenschutz sehe ich eher an der Nord- und Ostsee.
Da die Schwentine nicht so über die Ufer treten kann wie die durch ihr Tal eingeengte Ahr, die in der Vorlage erwähnt wird, scheint mir die Gefahr einer vergleichbaren Katastrophe in Plön sehr gering.
Windhosen sind natürlich nicht auszuschließen, aber da fehlt mir die Phantasie, welche konkreten Maßnahmen die Stadt vorbeugend ergreifen kann. Möglicherweise bietet das Baurecht hier einige Möglichkeiten, aber das können uns unserer Stadtplaner sicher sagen.
https://web.de/magazine/ratgeber/haus-garten/tornado-deutschland-schuetze-haus-windhose-31575162
Hauseigentümer*innen sei zumindest eine gute Versicherung empfohlen.

Wenn in der Diskussion über das Klimaanpassungsmanagement dann allerdings Argumente genannt werden wie „Mit dem Klima hängt doch alles zusammen“ oder „Ist doch toll, wenn wir etwas für die Umwelt tun“, dann würde ich der oder dem einen Kollegen oder der anderen Kollegin mal empfehlen, statt mit dem Wohnmobil mit der Bahn in den Urlaub zu fahren oder mit dem Rad zur Ratsversammlung zu kommen. 

Die CDU Fraktion hat sich – was soll man bei grünen Themen schon dagegen sagen – leider nicht getraut, das Klimaanpassungsmanagement abzulehnen. Statt dessen hat sie einen eigenen Beschlußvorschlag eingebracht, der darauf abzieht, die Stelle nach zwei Jahren an die Klimaagentur des  Kreises abzusteuern, die gerade in Gründung befindlich ist. Der Bürgermeister stellte die Handlungsfähigkeit dieser Agentur schon einmal vorsorglich in Frage, obwohl sie noch gar nicht gegründet ist. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch, trat dem entgegen. Der Beschlußvorschlag der CDU fiel dann so watteweich aus, dass ich ihn hier gar nicht aufführen will.  

Und nun zum Klima, das Nahwärmenetz

In der Ratsversammlung am Mittwoch zwei Themen mit Bezug zum Klimawandel beraten.
Zum Einen ging es um das energetische „Quatierskonzept Plön  Südwest“ (kurz: Quartierskonzept), zum anderen um die Etablierung eines Klimaanpassungsmanagements.

Das Quartierkonzept ist Ausfluss des Klimakonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“. Kernziel des ist der Aufbau eines Nahwärmenetzes im Bereich von der Seestraße einschließlich der Innenstadt bis hin zur Stadtschwentine.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Einrichtung eines zentralen Wärmenetzes zur Versorgung des genannten Gebietes. Hierbei soll die Abwärme der „Massenalgenkulturanlage“ (kurz Algenanlage) genutzt werden. Die Algenanlage ist eine weitere Klärstufe, die als Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität (CAU) auf dem Gebiet der Kläranlage errichtet werden soll. Diese Anlage erzeugt im Sommer voraussichtlich ausreichend Wärme, um den Bedarf des Quartiers Plön Südwest zu decken. Das ist der Kernbestandteil des Konzeptes 1, das im Endbericht „Integriertes Energetisches Quartierkonzept Plön-Südwest“ beschrieben wird.
Dieses Konzept unterstütze ich ausdrücklich.

Sollte sich herausstellen, daß die Wärmegewinnung über die Algenanlage nicht ausreicht, wird die Errichtung von Solarthermieanlagen auf den Trammer Seewiesen als Alternative vorgesehen. Auch die Wärmeerzeugung über Solarthermie wird nur im Sommer ausreichend sein.
Ein Nahwärmesystem mit Solarthermie wird im Endbericht als Konzept 2 beschrieben.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen lehne ich uneingeschränkt ab. Ich würde es in hohem Maße bedauern, wenn die Landschaft an dieser Stelle verbaut wird, sei es mit einem Neubaugebiet oder eben mit Solaranlagen.

Sowohl die Algenanlage als auch die Solarthermieanlage können nur im Sommer ausreichend Energie für ein Nahwärmenetz erzeugen. Im Winter ist eine zusätzliche Wärmegewinnung erforderlich. Hierzu werden folgende Anlagen als Option genannt: Blockheizkraftwerk (Erdgas, Bioethan), Gaskessel (Erdgas/Bioethan), Elektrokessel, Holzpellet-/Hackschnitzelkessel.
Dazu kommt ein Wärmespeicher, über dessen Ausmaße und Gestaltung erst einmal nichts weiter bekannt ist, außer, daß man zylindrische Körper stehend oder liegend vorstellen kann und dass die Speicherung in Dänemark in pyramidenförmigen Speichern erfolgt.

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Nahwärmenetzes ist die Bereitschaft der Eigentümer*innen der Gebäude, ihre Häuser ausreichend zu dämmen, um den Energieverbrauch schon im Ansatz zu senken. Verbunden damit soll das Netz mit deutlich niedrigeren Temperaturen sowohl für den Heizanteil wie auch den Warmwasseranteil des Trinkwassers betrieben werden (Absenkung von 80 auf 50 bzw. von 60 auf 30 Grad).

Die zu finanzierende Investitionssumme für das Konzept 1 wird mit ca. 8.070.634,- € angegeben. Für das Konzept 2 werden, je nach Ausbauvariante, Summen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- € genannt.

Entscheidend für den Erfolg wird auch sein, ob der Anbieter die Eigentümer*innen im Versorgungsgebiet zu halbwegs konkurrenzfähigen Preisen versorgen kann, denn nur dann besteht auch die Aussicht, eine ausreichende Anschlußquote zu erreichen.

Als mögliche Betreiber*innen des Nahwärmenetzes werden im Quartierskonzept die Stadtwerke, kommerzielle Betreiberinnen von Versorgungsleistungen oder Betriebsgenossenschaften genannt. 

Insgesamt bleibt festzustellen, dass wir es hier erst einmal mit einem Konzept zu tun haben, dessen Umsetzung vor hohen Hürden steht. Ob die Errichtung entsprechender Anlagen wie etwa eines Blockheizkraftwerkes oder eines Wärmespeichers auf dem Gebiet des Klärwerkes überhaupt möglich sein wird, ist aus meiner Sicht noch völlig offen. Das betrifft sowohl den Aspekt der tatsächlichen Bebaubarkeit wie auch des verfügbaren Platzes. Die Frage nach planungsrechtlicher Zulässigkeit ist bislang ebenso unbeantwortet. Die Antwort auf die Frage, wer das Netzt betreiben wird und wie sich die Investitionskosten tatsächlich entwickeln werden bleibt abzuwarten. Öffentliche Projekte wie der Flughafen in Berlin, die Elbphilharmonie oder auch unser Bürgerbüro bleiben selten im Preisrahmen – und ob die angebotenen Wärme dann auch noch konkurrenzfähig ist, bleibt abzuwarten.

Aus meiner Sicht ist es bereits heute absehbar, dass das Konzept 2 (Solarthermie) nicht umsetzbar ist. Um nicht, wie beim „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ über Jahre hinaus mit hohem Aufwand für den Papierkorb zu arbeiten, wäre es sinnvoll gewesen, wenn sich die Ratsversammlung jetzt auf das Konzept 1 (Algenanlage) festlegt und das Konzept 2 verworfen hätte. Ich habe das öfter als Anregung in die Diskussion eingebracht – erst in den Ausschüssen, dann auch in der Ratsversammlung – aber hier wollten mir meine Kolleg*innen nicht folgen.
Ich halte das Projekt „Nahwärmenetz“ für zukunftsträchtig. Da ich davon überzeugt bin, dass es vom Grundsatz her sinnvoll ist, habe ich dafür gestimmt, allerdings auch, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass das Solarthermiefeld niemals kommen wird. 

Wertschätzung als Totschlagargument in der politischen Diskussion, Beispiel Ratsversammlung

Wertschätzung ist auch so ein Modewort, dass ich in den Wortschatz des Bullshit-Bingo aufnehmen würde. Eigentlich ist es ein schönes Wort, gegen das man/frau nichts sagen kann. Genau darum kann es aber auch verwendet werden, um in der politischen Diskussion die  Arbeit der Verwaltung oder einzelner Personen in der Verwaltung vor Kritik zu schützen. In dem Fall ist es dann ist es ein vergiftetes Wort und wer sich dagegen wendet, bekommt schnell den“Schwarzen Peter“ zugeschoben. Weil es in der letzten Ratsversammlung genutzt wurde, gehe ich gehe das Risiko mal ein. 

Wer sich die letzten Vorlagen der Verwaltung durchliest wird feststellen, dass sie zum Teil durch Phrasen angereichert werden UND dass auch das Großbuchstabentourette Einzug in die Unterlagen der Verwaltung gehalten hat. Das mögen Stilfragen sein, die mir nicht gefallen, aber vor allem halte ich das für umprofessionell.
Hier kann der Eindruck entstehen: „Subjektivität vor Sachlichkeit“, aber Vorlagen zur Entscheidung haben nicht emotionell, sondern vor allem sachlich zu sein.

Richtig ärgere ich mich, wenn in der Sachdarstellng oder Bewertung Informationen ausgelassen werden oder Aussagen nun so gar nichts mit dem Thema zu tun haben.

Dazu zwei Beispiele.

1. In der Vorlage zur Ratsversammlung am 15. Dezember 2021 ging es um die Schaffung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement. Dort ist zu lesen, dass die globale Temperatur seit Beginn des industriellen Zeitalters um 1,2 Grad angestiegen ist. der durchschnittliche Anstieg für Deutschland wird mit 1,6 Grad angegeben. Nicht angegeben wird, dass der durchschnittliche Anstieg in Norddeutschland lediglich 0,4 Grad betrug. So zumindest ist es auf der Homepage des Umweltministeriums in Kiel zu lesen.
Durch die Auslassung erscheint die Lage dramatischer, als sie für und in der Region ist. Völlig unerwähnt bleibt, daß Schleswig Holstein zu den Gewinnerinnen des Klimawandels gehört. Die Folgen des Klimawandels werden uns eine längere Vegetationsperiode bescheren, was der Landwirtschaft zu gute kommt und sie werden uns eine längere Tourismussaison ermöglichen, was besonders für Plön von Bedeutung ist.
Global sieht es stellenweise viel dramatischer aus. Global gibt es sehr viele Verlieger. Akut sind ganze Inselgruppen vom Anstieg des Meeresspiegels in ihrer Existenz bedroht. Der Anstieg des Meeresspiegels wird auch Auswirkungen auf den Küstenschutz an Nord- und Ostsee hier bei uns in Schleswig Holstein haben. Allerdings geht es bei der neu zu schaffenden Stelle nicht um die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassungen an Folgen des Klimawandels weltweit oder regional, sondern um konkrete Maßnahmen für Plön.

2. In den Sommerferien hatte die Stadt sich um Fördermittel aus dem Landesprogramm zur Förderung der Innenstadtentwicklung in den Stadt und Ortszentren beworben. Hier wurden zweckgebunden 353.500,- € für die Planung und die Umgestaltung des Marktplatzes bereitgestellt. Unser Ziel ist es, die Barrierefreiheit auf dem Marktplatz zu verbessern.
Neuerdings ist in den Vorlagen der Punkt: „Klimarelevanz und Begründung“ mit aufgenommen. Dort steht zu lesen: Keine Auswirkungen. „Eine Umstellung der Leuchtmittel am Marktplatz ist bereits erfolgt.“
Das ist nun völlig irrelevant. Eine bereits umgesetzte Maßnahme hat mit dem neuen Vorhaben zur Umgestaltung des Marktplatzes inhaltlich nichts zu tun.
Ehrlicherweise hätte dort im Bezug auf Klimarelevanz stehen müssen:
„Negative Auswirkungen. Durch die Bauarbeiten und die Beschaffung der Baumaterialien wird in erheblichem Maße CO2 freigesetzt. Diese Freisetzung ist nicht zu verhindern und wird in Kauf genommen, weil die Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Mobilität nach gründlicher Abwägung als höherrangiges Ziel anerkannt wurde.“ 

Verschäfte Baumschutzsatzung

In der Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch (15. Dezember) wurde die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Gebührenpflicht für Genehmigungen und der Schutz von Obstbäumen.

Die Änderung der Baumschutzsatzung wurde durch ein Bauprojekt der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft angestoßen. Um ein gefälliges Straßenbild und eine optimale Aufstellung der Gebäude einschließlich der Nebenanlagen (Fahrradstand, Entsorgungscontainer, Wegeführung) zu gewährleisten, hätten im Ölmühlenquartier sechs Birken gefällt werden müssen. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte dem zugestimmt und sein Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wollte dem nicht folgen. Der Bürgermeister bemerkte, daß die alte Baumschutzsatzung das nicht zulasse und regte eine Änderung der Baumschutzsatzung an. Die Änderung wurde auf den Weg gebracht. Dann stellte sich aber heraus, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen – anders als bei der Erteilung des Einvernehmens zu bestimmten Bauvorhaben – keine Beteiligung der politisch gewählten Gremien vorgesehen ist.
Dieser Hinweis kam aus der Kreisverwaltung.
Die städtische Verwaltung hatte dann einen Entwurf erarbeitet, der folgende Neuerungen beinhaltet:
1. Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für die Beantragung von Fällgenehmigungen. Sie beträgt 90,- € und wird fällig, wenn ein Antrag genehmigt wird.
Abgelehnte Anträge bleiben kostenfrei.
Zudem gibt es klare Regelungen für Ersatzpflanzungen.
2. Obstbäume werden zusätzlich unter Schutz gestellt. Sie konnten bisher genehmigungsfrei gefällt werden.

Ich hätte es sehr begrüßt, wenn es im Bezug auf die Fällung von Bäumen einen politischen Entscheidungsvorbehalt gegeben hätte. Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt. Dass das rechtlich ausgeschlossen ist, hat sich erst später im Laufe des Verfahrens herausgestellt, als der Kreis unsere städtische Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat. Das akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es nicht gut finde.
Ferner habe ich mich dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht unter Schutz gestellt werden. Ich erkenne uneingeschränkt an, daß Obstbäume einen hohen ökologischen Wert haben (ich selber habe mehrere Apfelbäume, eine Quitte und eine Pflaume in meinem Hausgarten). Allerdings ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Satzung auch kontrolliert werden muß. Hier sehe ich zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zukommen. Die Verwaltung hat zwar seinerzeit erklärt, dass sie das problemlos mit erledigen könne. Allerdings, wenn ich mir die Vorlage zum Stellenplan ansehe und mich richtig an dessen Diskussion in der Ratsversammlung erinnere, wo darauf hingewiesen wurde wie belastet auch die Umweltabteilung ist, weiß ich nicht so recht, was ich für richtig halten soll.

Da eine politische Beteiligung an der Entscheidung über Baumfällungen rechtlich nicht möglich ist und weil zumindest abgelehnte Anträge auch zukünftig nicht gebührenpflichtig sein sollen, habe ich der geänderten Baumschutzsatzung zugestimmt. Der gesamte Vorlauf des Beschlusses hat ohnehin gezeigt, dass es in der Ratsversammlung eine große Mehrheit für den Beschluss geben wird. Einen eigenen Redebeitrag habe ich mir und den Kolleg*innen dann erspart.

Ich hoffe aber, dass die Bürger*innen jetzt nicht präventiv zur Säge greifen und ihre alten Obstbäume fällen, bevor die Fällgenehmigung kostenpflichtig wird. Wenn es darauf hinauslaufen würde, hätten wir mit unserer Entscheidung dem Baumschutz einen Bärendienst erwiesen. 

Da es ja mittlerweile üblich ist, Vorlagen der Verwaltung, sofern sie „grüne Themen“ betreffen, mit Aphorismen auszuschmücken, kommentiere ich mein Abstimmungsverhalten mal mit dem Titel des Sex Pistol Albums: „Flogging a dead Horse“.
Es lohnt sich nicht, auf ein totes Pferd einzuprügeln.

Der Nachtragshaushalt 2021 beschlossen, Diskussion um den Stellenplan

Gestern tagte die Ratsversammlung. Auch wenn es mutmaßlich eher dem Zeitgeist entspräche, zuerst über die vielen – aus meiner Sicht teilweise „grüngewaschenen“ Beschlüsse – zu berichten, beginne ich mit dem Finanziellen. 2012 war einer der Slogans in Bill Clintons Wahlkampf: „It`s the economy, stupid“, oder frei übersetzt: „Ohne Moos nichts los“.
Auch wenn ich möglicherweise falsch verstanden werde, ich folge nicht dem Slogan: “Man muß sich Umweltschutz auch leisten können”, sondern der Bewertung: Ist das Geld, was wir für Klimaschutz ausgeben, wirklich sinnvoll ausgeben. Leider, so nehme ich es zumindest wahr, ist der Verweis darauf, man müsse eben mal kurz die Welt retten, nur ein Scheinargument dafür, sich mit Ausgaben aus dem städtischen Haushalt so grün wie darzustellen, weil die kommenden Wahlkämpfe sich bereits abzeichnen.  

Ich komme also zum Nachtragshaushalt 2021. Damit verbunden ist der Stellenplan. Insbesondere der Stellenplan sorgte für eine Diskussion.

Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeigt eine Verbesserung auf, ohne dass man die Situation wirklich als gut bezeichnen kann. Der Fehlbedarf beträgt 1.305.700,- €, auch wenn er von ursprünglich eingeplanten 3.208.500,- € um 1.902.800,- € gesunken ist. 
Das liegt im Wesentlichen an der Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, die von 1.900.000,- € um 700.000,- € auf 2.600.000,- € gestiegen sind. Als weitere Einnahmesteigerungen sind beispielsweise zu vermerken: Zweitwohnungssteuer (plus 25.000,- €), Parkgebühren (plus 40.000,- €) und der Eingang der Fehlbedarfszuweisung 2018 in Höhe von 182.200,- €.
Einsparungen ergaben sich bei den Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 434.500,-€ sowie bei Personalaufwendungen mit 129.700,- €.
Negativ wirkte sich allerdings die Schließung des PlönBades aus. Im Normalbetrieb können pro Jahr Einnahmen in Höhe von rund 265.000,- erwartet werden. Der Haushaltsansatz 2021 wurde – bedingt durch die Corona-Pandemie mit 80.000,- € geplant und mußte jetzt auf 50.000,- € nach unten korrigiert werden.

Der Nachtragshaushalt muß von der Ratsversammlung genehmigt werden. Er wird dann, zusammen mit dem Stellenplan, dem Gesamtbetrag für Kredite und Investitionen (1.164.900,- €), den Verpflichtungsermächtigungen (85.000,- €) und dem Höchstbetrag für Kassenkredite (8.000.000,- €) sowie den Hebesätzen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. 

Für Diskussion sorgte der Stellenplan. Er sieht den Aufwuchs um zwei Stellen von derzeit 81,193 Stellen auf neu: 83,193 Stellen vor.
Das ist anzumerken, dass eine Stelle in der Regel eine jährliche Steigerung der Personalkosten um rund 70,000,- € nach sich zieht.
Eine Stelle wird für die Kämmerei vorgesehen. Durch die Umstellung auf die Doppelte Buchführung ist ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre mußten entsprechend der doppelten Buchführung umgestellt werden. Der Jahresabschluß 2020 befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Eine Anmerkung dazu: Er ist die Voraussetzung dafür, daß für 2022 ein Haushalt für die Stadt aufgestellt werden kann. Gerne hätte ich es gesehen, wenn wir bereits in diesem Jahr einen Haushaltsbeschluß für das kommende Jahr hätten treffen können. Bis zum Beschluß des Haushaltes 2022 werden wir uns ab Januar in einer Interimswirtschaft befinden. Durch den Nachtragshaushalt 2021 haben wir uns unsere Handlungsfähigkeit igrundsätzlich erhalten. 

Der Arbeitsaufwand für die Kämmerei wird sich in der Zukunft dauerhaft erhöhen. Der wesentliche Grund ist die Umstellung des §2b des Umsatzsteuergesetzes. Künftig fällt für verschiedene Leistungen Umsatzsteuer an. Das betrifft nicht nur, aber besonders den Bauhof. Er ist Teil der Stadtwerke/Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR). Da die Stadtwerke AöR rechtlich nicht Teil der Verwaltung sind, wären ihre Leistungen am Januar 2023 gewerbesteuerpflichtig. Daher wurde auch beschlossen, die Stadtwerke als Regiebetrieb wieder in die Verwaltung einzugliedern.
Aus meiner Beobachtung über die letzten Jahre hinweg ist die Kämmerei mit der Arbeitsbelastung an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Daher habe ich mich an dieser Stelle ganz eindeutig für eine Stellenmehrung ausgesprochen, obwohl ich Stellenmehrungen grundsätzlich ablehnend gegenüber stehe. 

Eine weitere Stelle wird es vermutlich im Bereich Bauen/Planen geben. Ein Mitarbeiter wird absehbar in den Ruhestand gehen. Seine Stelle soll frühzeitig nachbesetzt werden, um den/die Nachfolgender*in einzuarbeiten. Gleichzeitig soll mit der frühzeitigen Nachbesetzung der Rückstau von Arbeiten bewältigt werden. Unsere Partnerin in der Verwaltungsgemeinschaft, die Nachbargemeinde Bösdorf, beklagt lange Bearbeitungszeiten und würde sich zeitlich begrenzt an den Kosten der frühzeitigen Nachbesetzung beteiligen. Diese Stelle ist allerdings noch mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerkes wird erfolgen, wenn die Rahmenbedingung feststehen und diese Entscheidung dann auch als sinnvoll bewertet wird.

Die Bürgervorsteherin (CDU) und der Vorsitzende der SPD Fraktion sprachen sich eindeutig für die Stelle in der Kämmerei aus, um den Arbeitsaufwand dort in normale Bahnen zu lenken.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach mir aus der Seele, wenn er sich kritisch zu Stellenmehrungen äußerte. Im Bezug auf diese beiden genannten Stellen konnte ich ihm allerdings nicht folgen. Der Vorsitzende der SPD Fraktion betonte im Bezug auf die Stelle in der Bauverwaltung, dass es momentan ausgesprochen schwierig ist, geeignetes Personal für den öffentlichen Dienst zu finden, weil der Fachkräftemangel eine Realität ist, unter der auch die Wirtschaft leidet. Er betonte, dass bereits die Suche nach einem geeigneten Bewerber sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, so dass sich die 1 1/2 Jahre der Doppelbesetzung in der Realität deutlich reduzieren werden. 

Der Stellenplan wurde mit – soweit ich mich erinnere – 15 Ja- und sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ratsversammlung stimmte dann auch dem Nachtragshaushalt und der  Nachtragshaushaltssatzung zu.