Zur Zukunft des Seehofes

Die Presse zeigte sich überschwänglich, als es um die Vorstellung der Pläne für den Seehof ging. 
Die KN berichtete, die Ausschussmitglieder seinen so begeistert gewesen, daß sie unter Verzicht auf die Beteiligung der Fraktionen schon einmal unverbindlich „grünes Licht“ gegeben hätten.
Der Ostholsteiner Anzeiger vermeldete, daß es landesplanerisch keine Bedenken gäbe und „auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises sei begeistert.

Besonders die letzte Aussage glaube ich inhaltlich nicht. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß diese Aussage vom Bürgermeister kam und ich kann mir in meinen wildesten Träumen nicht vorstellen, daß diese Aussage von der UNB stammt. Zumindest die Absicht, die Nutzung des Seeufers zu intensivieren (Seehäuser, Bootsverleih, Restaurant) wird dort nicht auf Zustimmung gestoßen sein. Der Investor, Herr Philipp Schmitz-Morkamer von der Quantum Immobilien AG, scheint hier einen realistischeren Blick auf die Dinge gehabt zu haben. Er bezeichnete diese Frage daher auch als „delikat“.
Was den Nutzungsdruck auf die Natur des Behler Sees angeht, habe ich sehr große Bedenken. Es ist einer der wenigen größeren Seen in der Umgebung, dessen Ufer noch fast unberührt von Bebauung ist und dessen Befahren im wesentlichen verboten ist. 

Die Präsentation der Fa. Quantum war sehr professionell. Die Entwurfskizzen waren sehr ansprechend, aber sie geben nur einen ersten, groben und vagen Anhalt für die Veränderung des Landschaftsbild. Sofern die Planungen weiter geführt werden, wird über einen “vorhabensbezogenen Bebauungsplan” zu regeln sein, in wie weit hier Eingriffe erfolgen können bzw. sollen. 


Es hat mich ein wenig gewundert, daß alle, die sonst engagiert und lauf für Umwelt- Klima- und Naturschutz eintreten, hier kein Problem sehen. Durch die Bebauung und den ganzjährig geplanten Hotelbetrieb wird ein erheblicher Nutzungsdruck auf den See zu erwarten sein.
Auch die Umweltbeauftragte beschränkte sich auf den Aspekt, daß insektenfreundliches Licht mit hohem Gelbanteil verwendet werden solle.

Die Landesplanung sieht zuständigkeitshalber natürlich keine Bedenken, das glaube ich wohl. Es handelt sich um ein touristisches Projekt, das planerisch in die „Schwerpunktregion Tourismus Holsteinische Schweiz“ fällt.

Genau hier sehe ich einen Aspekt, der bei der weiteren Planung mit zu berücksichtigen ist, bevor wir hier eine Planungssünde mit anschließender Bausünde begehen.

Der Tourismuskomplex mit bis zu 132 Betten muß langfristig für den Tourismus gesichert werden. Es wäre wirklich kontraproduktiv, wenn hier eine Bebauung entsteht, die 5 bis 10 Jahre als Hotel betrieben wird, dann aber in einzelne Parzellen aufgeteilt wird. Danach wäre ein Verkauf der einzelnen Parzellen möglich und der Weg in eine Ferienhaussiedlung für neureiche Hamburger und Frankfurter vorgezeichnet. Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Landesplanung.

Ich habe Herrn Schmitt-Morkammer in der Sitzung darauf angesprochen und er äußerte, daß die Quantum AG bereit wäre, entsprechende juristische Verträge mit abzuschließen, um eine solche Entwicklung zu verhindern. Diese geäußerte Bereitschaft begrüße ich außerordentlich. 

Insgesamt fand ich die Präsentation des Projektes gut. Allerdings hatte ich den Eindruck, daß an einer Stelle in wenig geschönt wurde. Die Behauptung, das Projekt würde sich in die Landschaft „hineinducken“, fand ich unzutreffend. Projekte, die mehrfach den See- und Landschaftsblick als Besonderheit hervorheben, ducken sich nicht in die Landschaft. Sie heben sich daraus hervor. Anders ist ein See- und Landschaftsblick nicht möglich.
Das gab denn auch der Investor zu.

Der jetzige Seehofbebauung “duckt” sich in die Landschaft. Das Quantum Projekt wird herausragen, schließlich wirbt man mit See- und Landschaftsblick. Das muß man wissen, wenn man bereit ist, ein Projekt in dieser sensiblen Landschaft zu entwickeln.

Die Erschließung des Projektes über Hipperstraße und Steinbergweg halte ich ebenfalls für ein Problem. Das ist sicher lösbar, aber hier wäre besonders darauf zu achten, daß die damit verbundenen Kosten nicht zu Lasten der Stadt Plön gehen.

Und natürlich, und das war nicht Gegenstand der Vorstellung des Projektes im SteP, ist darauf hinzuwirken, daß die Gewerbesteuern hier in Plön gezahlt werden. Auch das wird mit zu erörtern sein.

Ich sehe dieses Projekt verhalten positiv, es bietet vielversprechende Ansätze, aber die Begeisterung der Kolleg*innen teile ich nicht uneingeschränkt. Dieses Projekt ist in dem sensiblen Gebiet kein “Selbstgänger”, aber ich bin der Ansicht, daß hier noch sehr viele offenen Fragen zu klären sind. Ich hätte es gut gefunden, wenn wir das Projekt in den Fraktionen beraten hätten, bevor wir im Ausschuß schon mal unverbindlich „grünes Licht“ signalisieren.

Einer meiner Leser wies mich darauf hin, daß wir Gefahr laufen, in Plön und Umgebung die Stadt, die Landschaft und die Seeufer zu verklotzen. Er nannte beispielhaft das DJO-Heim in Bosau, das Fährhaus Uklei, die Jahn’sche Mühle in Dessau, die Bahnhofstraße 8 + 9 in Plön und den Seehof.

Die Baumschutzsatzung, Für und Wider einer politische Beteiligung.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich habe bereits am 15. Mai einen Ausblick auf die Sitzung gegeben.
http://www.ingo-buth.de/2021/05/15/seehof-bahnhofstrasse-und-baumschutzsatzung-drei-themen-von-bedeutung-mittwoch-im-ausschuss/

In Sachen Baumschutzsatzung geht es voran. Die Satzung wurde vom Ausschuß für Gesellschaftliche Anlagen, Umwelt und Tourismus (GUT) erst einmal an den SteP zur Vorberatung überwiesen.
Hier ging es um zwei Themen:
1. Soll es für die Selbstverwaltung möglich gemacht werden, die Entscheidung im Ausnahmefall an sich zu ziehen?
2. Sollen Obstbäume mit unter die Satzung fallen?

Für die Mehrheit des SteP (8 Ja, 3 Nein-Stimmen) war es klar, daß die Politik zukünftig die Möglichkeit haben soll, im Ausnahmefall die Entscheidung über Baumfällungen an sich zu ziehen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sah diese Möglichkeit ausdrücklich nicht vor.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf damit, daß ein solches Verfahren nicht üblich sei und das z.B. auch in der Hundesteuersatzung nicht vorgesehen sei. Er würde auch kein Landes- oder Bundesgesetz kennen, daß einen einen entsprechenden politischen Entscheidungsvorbehalt vorsieht. Sein Fazit: Die Politik (hier die Selbstverwaltung mit der Ratsversammlung und ihren Ausschüssen) gibt die Leitlinie vor, die Verwaltung setzt diese um.
Nun hat sich bei dem Gezerre um die 6 Birken in der Ulmenstraße 42 gezeigt, daß ein Beschluß des SteP, nämlich das geplante Wohnhaus entsprechend der vorgelegten Pläne aus städtebaulicher Sicht optimal aufzustellen, nicht umgesetzt wurde.
Zwar hat die Verwaltung der Stadt das gemeindliche Einvernehmen, daß der SteP den Planungen erteilt hat, pflichtgemäß an die Kreisverwaltung weitergegeben. Allerdings wurde diese Entscheidung durch eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ausgehebelt. Die städtische Stellungnahme basierte auf der Baumschutzsatzung.
(Mehr in Anmerkung 1)

Auf meine Nachfrage hin vertritt die Kommunalaufsicht des Kreises die Auffassung, daß die Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung alleine für die Entscheidung zuständig ist.
Um eine politische Entscheidung zu ermöglichen muß die Satzung daher entsprechend angepaßt werden. Der SteP hat die Verwaltung gebeten, einen dementsprechend geänderten Entwurf zu erarbeiten, der dann in der nächsten Sitzung des GUT beraten werden kann. Dazu sah sich der Bürgermeister nicht im Stande, er wisse nicht, was er tun solle.
Daraufhin formulierte der SteP einen Beschluß, der vorsieht, den Paragraphen 6 Absatz (1) zu ergänzen. Bisher sieht er folgende unter anderem folgende Ausnahmen und Befreiungen vor:

4. bei einem Bauvorhaben, auf das bauplanungsrecht- lich ein Rechtsanspruch besteht, im Bereich des Bau- körpers und den nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und der geschützte Baum auch bei einer zumutbaren Veränderung oder Verschiebung des Baukörpers nicht erhalten werden können.

5. die Beseitigung der geschützten Bäume aus über- wiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.

Nach Auffassung des SteP ist ein 6. Punkt hinzuzufügen, der vorsieht, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung zu den Punkten 4 und 5 an sich ziehen kann.

Dieser Antrag wurde mit 8 von 11 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der GUT in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni damit befassen müssen.

Ich habe in der Sitzung noch erwähnt, daß es jetzt zu zwei Szenarien kommen kann.
Entweder der GUT schließt sich der Auffassung des SteP an
oder er beschließt, daß diese Änderung wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen werden soll.
In dem Fall käme es dann eine kontroverse Diskussion bzw. Abstimmung in der Ratsversammlung.
Mein Kollege Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) riet mir dann, mich mit Weissagungen zurück zu halten.

Ich wage nun mal den Blick in die Glaskugel: Für das Szenario 2 zwei besteht die Gefahr, daß die Tagesordnung der Ratsversammlung wieder einmal so formuliert wird, daß ein Beschluß über eine politische Beteiligung nicht möglich ist und für eine Änderung der Tagesordnung keine Zwei/Drittel Mehrheit zustande kommt.
Das hätte dann allerdings weniger mit dem Blick in die Glaskugel zu tun, sondern mit einem Déjà-vu.

Das zweite Thema war die Frage, ob Obstbäume mit unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten.
Anfangs war ich von der Idee sehr angetan. Aber auch hier gibt es Aspekte, die dagegensprechen und sachlich erörtert werden sollten, auch wenn das erst einmal emotional eher verstörend sein könnte. Wir wollen der Umwelt und den Bäumen ja Gutes tun, und das meine ich nicht ironisch.

Ein erstes Indiz dafür, daß der Schutz von Obstbäumen möglicherweise nicht sinnvoll sein kann, ist der Umstand, daß er in der Mustersatzung des Städteverbandes nicht vorgesehen ist.

Die Unterschutzstellung von Obstbäumen weitet den Aufgabenumfang der Verwaltung aus.
Kommen mehr Aufgaben hinzu, werden schnell Forderungen nach zusätzlichem Personal laut.
Das hat der Bürgermeister im Hinblick auf die Forderung nach Personalabbau immer wieder betont. Daher müssen wir zusehen, daß es nicht zu einem zusätzlichen Personalaufwuchs kommt.
Personal kostet nun einmal Geld, das wir nicht im Überfluss haben.

Wenn wir eine Satzung beschließen, dann muß man in der Lage sein, die Satzung auch durchzusetzen. Dazu gehört, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Ob das überhaupt praktikabel ist, muß erörtert werden.
Neben den Genehmigungsverfahren müssen auch Bußgeld- und Widerspruchsverfahren bearbeitet werden, möglicherweise zusätzlich noch nachfolgende Gerichtsverfahren.
Das ginge Hand in Hand mit der Aufgabenausweitung.

Es muß auch gefragt werden, ob die Zielsetzung stimmt. Häufig werden Obstbäume wegen ihres Obstes gepflanzt. Tragen sie nicht mehr, müßten sie in dem Fall ersetzt werden. Stehen sie unter Schutz, dann besteht die Gefahr, daß sie gefällt werden, bevor sie den Umfang von 80 cm erreichen. Dazu kommt, daß man sich in dem Fall auch die Gebühr sparen würde, die für eine Genehmigung eingeführt werden soll. 
Ich selber habe ein 30 Jahre altes Exemplar im Garten, das im vergangenen Jahr gerade mal zwei Äpfel getragen hat und im diesem Jahr lediglich 10 Blüten aufweist. Der Stammumfang geht hart auf den Grenzwert von 80 cm zu. Aus gärtnerischer Sicht wäre der Baum jetzt eigentlich ein Fall für die Kettensäge und den Ersatz durch einen neuen Apfelbaum.
Keine Sorge, ich werde mich jetzt trotz der angekündigten neuen Satzung nicht dazu hinreißen lassen, schnell noch zur Säge zu greifen. Der Baum ist mir ans Herz gewachsen.

Ausschließen würde ich in diesem Fall allerdings, daß die Umweltfachkraft durch die Aufgabenausweitung mit „Kleinkram“ beschäftigt werden soll, um sie von der Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben abzuhalten. Das ist ein „Werkzeug“, das eher auf höheren Verwaltungsebenen zum Einsatz kommt.

(Anmerkung 1): Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss. Eine Birke ist bereits gefällt, die übrigen werden eine verkürzte Restlebenszeit haben, da die Bebauung dicht an sie heranrücken wird. Dafür stehen die Gebäude nicht mehr in einer Fluch. Das wird im Straßenbild für die nächsten 50 bis 90 Jahre unästhetisch wirken. Die Nebenanlagen werden so erstellt, daß eine optimale Wegeführung – auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit – nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen bilden sich dann meist Trampelpfade, die sich als Wege verfestigen und, damit sie bei Regen nicht so matschig sind, dann provisorisch mit Betonplatten ausgelegt werden. Das Ergebnis planerischen Murkses.

Seehof, Bahnhofstraße und Baumschutzsatzung. Drei Themen von Bedeutung. Mittwoch im Ausschuß.

Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.

Dabei geht es um drei richtungsweisende Themen:
1. Die Entwicklung des „Seehof“ Areals
2. Die Entwicklung der Gebäude Bahnhofstraße 8-9
3. Die Baumschutzsatzung.

Bei Tagesordnungspunkte können langfristig erheblichen Einfluß auf das Stadt- und Landschaftsbild unserer Stadt zu haben. Die Änderung der Baumschutzsatzung dehnt deren Schutz auch auf Obstbäume aus. Strittig ist aber die Frage, wer über Ausnahmegenehmigungen entscheidet.

Zu 1: Die Entwicklung des „Seehof“- Areals ist sehr problematisch, da es landschaftlich reizvoll im Außenbereich liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Heilsarmee als Eigentümerin des Grundstückes hat natürlich ein nachvollziehbares Interesse, einen maximalen Verkaufspreis zu erzielen.
Die Immobilienwirtschaft hat natürlich ein Interesse, hier mit Immobilien Geld zu verdienen, zumal auf dem Kapitalmarkt nur noch geringe Gewinne zu erzielen sind und Finanzierungen bei einem Zins um 1% natürlich verlockend sind.
Die Stadt hat ihre Interessen bereits 2020 formuliert. Der Bereich des Seehofes soll ausschließlich touristisch entwickelt werden. Die touristische Nutzung soll dem Konzept der Firma VAMOS  entsprechen, so zumindest der Beschluß des SteP aus dem vergangen Jahr.

Das “Seehof”-Areal vom Adlerhost aus gesehen. Das Bild aus dem November 2019 verdeutlicht, wie sensibel das Landschaftsbild ist und wie es durch eine weitere Bebauung nachhaltig vermasselt werden kann.

Genaue Informationen zum Projekt liegen noch nicht vor, die Vorlage der Verwaltung ist nicht viel aussagefähiger als die Überschrift des Tagesordnungspunktes. Genaueres werden wir dann aber am Mittwoch von der Quantum Immobilien AG aus Hamburg  https://www.quantum.ag und dem Planungsbüro KSP Engel GmbH aus Frankfurt https://www.ksp-engel.com vorgestellt.

Das ganze Verfahren macht mich etwas mißtrauisch.

Die Firmen sind nach meiner Bewertung ganz offensichtlich keine kleinen Krauter, sondern hochprofessionell, seriös und sie spielen in einer höheren Liga.

Von daher gehe ich mit der Erwartung in die Ausschusssitzung, daß sich die Planungen nicht an denen der Firma VAMOS orientieren und die Verwaltung den Beschuß des Ausschusses aus dem letzen Jahr in ihrem Ermessen sehr sehr weit ausgelegt hat.
Ich hoffe, ich täusche mich, aber ich vermute, daß die Entwürfe von denen von VAMOS weit entfernt sind und die einzige Übereinstimmung ist, daß sie auch „etwas mit Tourismus“ zu tun haben.

Ich bin auch immer vorgewarnt, wenn Planungen erst in der Sitzung vorgestellt werden. Da kann man dann die ein oder andere Überraschung erleben. Überraschung hat natürlich manchmal auch was mit Überrumpelung zu tun. Tolle Pläne oder Hochglanzpräsentionen werden dann mit den Worten des Ausschußvorsitzenden einleitend schon mal wohlwollend kommentiert, um die Richtung vorzugeben. Wenn man entsprechend dagegen argumentiert, dann hat man zwangsautomatisch schon mal den schwarzen Peter.

Es gibt einen ganz wesentlichen Punkt, bei denen ich mich nicht überrumpeln lassen werde. Es muß von Anfang an klar sein, daß hier – wenn hier – ein Projekt entsteht, für das dauerhaft eine touristische Nutzung sicherstellt ist. Das Eigentum muß – juristisch abgesichert – unteilbar sein, damit hier nicht über kurz oder lang Edelimmobilien für neureiche Hamburger*innen, Stuttgarter*innen oder Frankfurter*innen entstehen.
Erfahrungsgemäß entstehen aus vielen touristischen Projekten schnell Eigentumswohnungen in bevorzugten Wohnlagen.

Dazu kommt natürlich, daß die Versiegelung im Außenbereich nicht über das Maß hinausgehen darf, in dem der Boden dort bereits jetzt versiegelt ist.
Ein weiteres Kriterium für mich wäre, daß sich die gesamte Anlage so unauffällig wie möglich in die Landschaft einfügt.
Letztendlich wird die Frage der Erschließung des „Seehof“-Areals zu prüfen sein. Der Steinbergweg in seiner jetzigen Form wird da wohl nicht ausreichen.

Zu 2: Die Gebäude Bahnhofstraße 8+9 beschäftigen uns auch schon seit dem letzten Jahr.
Ursprünglich lagen uns im letzten Jahr bereits zwei Entwürfe vor.
Einer der Entwürfe orientierte sich an den Ausmaßen der bestehenden Gebäude. Er wäre nach meiner Erinnerung nach § 34 Baugesetzbuch zustimmungsfähig.
Der andere Entwurf beinhaltete ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk. Das Gebäude war deutlich höher und hätte sich von der Höhenentwicklung nicht in den Bestand eingefügt.
Er wäre damit nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. In der weiteren Entwicklung der Entwürfe wurde auch noch ein Türmchen draufgesetzt.
Um diese Planung umzusetzen, wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Zusätzlich wären die Zielsetzungen des Sanierungskonzeptes zu berücksichtigen, die jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. 

Aus meiner Sicht erschließt es sich mir nicht, warum wir abweichend vom üblichen Verfahren jetzt in öffentlicher Sitzung über ein Verfahren beraten und abstimmen, obwohl der Sachstand eigentlich völlig klar ist.

Für mich wäre wichtig, die wesentlichen baulichen Charakteristika der Gebäude in der unmittelbaren und näheren Umgebung für die Gestaltung aufzunehmen.


Dazu gehören vor allem:
Die Dächer müssen von der gegenüberliegenden Straßenseite deutlich erkennbar sein (Es muß also eine entsprechend große Dachneigung umgesetzt werden, damit man nicht nur die Fassaden sieht und der Eindruck einer optische Verklotzung – in Fachkreisen auch scherzhaft als architektonischer Würfelhusten bezeichnet – entsteht.)
Stehende Fensterformate (Die Fenster müssen höher als breit sein).
Roter Backstein wäre schön, aber an der Stelle nicht unbedingt zwingend.

Eigentlich wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich am Pferdemarkt einschließlich Krabbe 2-3 mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um hier Städtebau aus einem Guß zu betreiben. Dann könnte ich mir auch durchaus größere Gebäude an der Stelle vorstellen, um den im Sanierungskonzept beschriebenen Eingangsbereich zur Stadt zu gestalten.

Zu 3: Die Baumschutzsatzung sollte schon seit längerem überarbeitet werden, da zahlreiche juristisch Bezüge nicht mehr stimmten. Zusätzlich sollten auch Obstbäume mit unter Schutz gestellt werden. Diesen zusätzliche Schutz von Obstbäumen begrüße ich ausdrücklich.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob ausschließlich die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden darf oder ob die Selbstverwaltung (unsere politischen Gremien) die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall an sich ziehen darf.
Diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Verwaltung will das nicht, die Selbstverwaltung will das vermutlich mit Mehrheit. Letztendlich entscheidet die Selbstverwaltung über die Änderung der Satzung. Ob es eine Mehrheit gibt, wird sich im weiteren Verlauf dann zeigen.
Zum Verfahren: am 19. Mai 2021 Vorberatung im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), dann am 03. Juni 2021 Beratung im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), dann Beschluß in der Ratsversammlung (RV), voraussichtlich am 09. Juni 2021.

Hintergrund:
Es gab im Bezug auf das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft in der Ulmenstraße 42 Unstimmigkeiten, wer letztendlich für die Genehmigung von Fällungen von Bäumen zuständig ist.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte das städtische Einvernehmen für die Baupläne erteilt und die Verwaltung beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen (neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen).
Die Verwaltung hat das nicht getan und das damit begründet, daß die Erteilung der Fällgenehmigung rechtswidrig wäre, weil sie der Baumschutzsatzung widerspricht.
Der Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, daß die Baumschutzsatzung geändert werden muß, falls die Mitsprache politisch gewünscht ist.
Der Versuch, das In einem Hau Ruck Verfahren im Februar umzusetzen, scheiterte unter anderem an Verfahrensfragen.
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister aufgrund der bestehenden Satzung die alleinige Entscheidungsbefugnis. So zumindest deren Antwort auf meine Anfrage.

Jetzt hat die Verwaltung einen Entwurf für die überarbeitete Baumschutzsatzung vorgelegt. Der sieht wiederum keine Entscheidungsmöglichkeit der politischen Gremien vor. Daher wurde er vom Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung zur Vorberatung überwiesen.
Hier wird es jetzt darauf ankommen, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß die politischen Gremien die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen können. Ich halte es für wahrscheinlich, daß es dafür eine Mehrheit geben wird.

    

Geordneter Gang für die neue Baumschutzsatzung

Gestern tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Da ich nicht Mitglied in dem Ausschuß bin, hatte ich mich bis vor einer Woche noch auf einen ruhigen Abend zu Hause eingestellt. Der Tagesordnungspunkt „Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Plön“ hat mich dann doch bewogen, an der Sitzung teilzunehmen.

Obwohl bereits seit Ende letzten Jahres völlig klar war, daß eine politische Mitsprache bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen mit in die neue Baumschutzsatzung aufgenommen werden soll, hat die Verwaltung trotzdem einen Entwurf vorgelegt, der genau das ausschließt. Hinzu kommt, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung nicht an den Vorberatungen beteiligt wurde, obwohl dessen Zuständigkeitsbereich eindeutig von der Baumschutzsatzung betroffen ist.

Ich hatte mich als Vorsitzender des Hauptausschusses bereits im Vorfeld mit meinen Kollegen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) in Verbindung gesetzt. Uns allen war eigentlich klar, daß eine Vorberatung der Neufassung der Baumschutzsatzung im SteP unumgänglich  ist.

Der Ausschußvorsitzende Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) hatte in seiner Einführung bereits vorgeschlagen, erst über die Frage abzustimmen, ob der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Vorberatung überwiesen wird und damit den Weg vorgezeichnet. Da Ratsfrau Hansen (SPD) vorschlug, ausschließlich im GUT über den Entwurf der Baumschutzsatzung zu beraten und ihn direkt zum Beschluß in die Ratsversammlung zu geben, kam es zu einer Diskussion.
Frau Hansen argumentierte, daß über Änderungen dann in der Ratsversammlung beraten und beschlossen werden könnten.
In diesem Falle habe ich eine andere Position als meine Fraktionsvorsitzende bezogen und unmißverständlich dargelegt, daß wir dazu übergehen sollten, eine geordnete Beratungsreihenfolge einzuhalten. Dabei habe ich auch meine Absicht erklärt, das Thema auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 17. Mai 2021 zu setzen, um eine hinreichende Beteiligung des SteP sicherzustellen. Das wäre nach meiner Auffassung durchaus möglich gewesen, da der Hauptausschuß nach §9 der Hauptsatzung eine zentrale Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hat.
Mein Kollege Yorck Wegener (CDU) ging dann sehr viel zurückhaltend und vermittelnd vor und legte dar, warum der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Beratung gegeben werden sollte.

Letztendlich wurde mit 9 Ja bei 2 Neinstimmen entschieden, den Entwurf jetzt zur Vorberatung an den SteP zu überweisen und dann nach der Beratung im GUT in der Ratsversammlung zu beschließen.

Das ist nach meiner Auffassung der eindeutig richtige Weg. Der SteP kann dann in seiner Sitzung am 19. Mai  2021 seine Vorstellungen über die politische Beteiligung an Entscheidungen klar zum Ausdruck bringen. Städtebauliche Aspekte sind nach meiner Meinung mit Belangen des Baumschutzes aufeinander abzustimmen. Baumschutz geht nicht über alles.
Der SteP hat jetzt die Gelegenheit, Grundlinien aufzuzeigen und die Verwaltung dann zu  beauftragen, einen Entwurf zu erarbeiten, der ein politisches Entscheidungsrecht bei Baumfällungen beinhaltet, wenn das von besonderen öffentlichen Interesse ist.
Darüber kann dann in der Sitzung im GUT am 03. Juni beraten werden.
Das hätte den Vorteil, daß wir dann über eine professionelle, verwaltungsrechtlich geprüfte und entscheidungsreife Formulierung beraten könnten und nicht später in der Sitzung der Ratsversammlung versuchen müßten, erst etwas und dann eine Kompromissformel zu formulieren.
Für die Ratsversammlung am 09. Juni 2021 sind für mich zwei Möglichkeiten absehbar.
Zum einen könnte man sich im Vorfeld auf einen Entwurf einigen, der eine politische Entscheidungsmöglichkeit über Baumfällungen von besonderem öffentlichen Interesse beinhaltet, gerne auch an größere Hürden geknüpft.
Damit wäre in der Ratsversammlung eine breite Zustimmung zur Änderung der Baumschutzsatzung zu erwarten.
Zum anderen: einigt man sich im GUT nicht, dann werden zwei Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Es käme zu einer Kampfabstimmung.

Ich würde mir eine breite Mehrheit wünschen, eine kontroverse Abstimmung wäre aber auch kein demokratischer Beinbruch. 

Nach der Abstimmung hatte Frau Duwe als Umweltfachkraft dann die Möglichkeit, den Entwurf der geänderten Baumschutzsatzung vorzustellen. Sie verwies darauf, daß sie bereits seit einem Jahr an der Neufassung arbeiten würde. Bei der Neufassung hat sie sich am Musterentwurf des Deutschen Städtetages orientiert.
Neu sei vor allem, daß jetzt auch Obstbäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten. Darüber hinaus wäre die neue Baumschutzsatzung an die geänderte Rechtslage angepaßt worden.
Ratsherr Wegener (CDU) verwies darauf – wohl nicht ganz zu Unrecht – daß er wohl als einziges Ausschussmitglied den Entwurf im Detail gelesen hätte und regte an, nur Bäume zu schützen, aber nicht aber auch Hecken, so wie der Entwurf das vorsah. Darüber gab es dann keine Diskussion.

Naturparkumzug, zweiter Versuch

Gestern (Mittwoch, 28. April 2021) hat der Naturparkverein erneut den Versuch gestartet, nach Eutin umzuziehen. Diesmal wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins die Feddersche Scheune (oder so ähnlich) in Fissau als neuer Standort für die Ausstellung des Naturparks beschlossen.

Der erste Umzugsversuch nach Eutin ging wegen grober Planungsfehler krachend in die Hose. Es wurde versäumt, die Umzugspläne auch mit einem Mietvertrag für die Opernscheune abzusichern. Dilettantismus pur. Der Mietvertrag kam nicht zustande. Allerdings wurde niemand für dieses grobe Versagen zur Verantwortung gezogen.

Vorausgegangen war ein Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereins und der Marius-Böger-Stiftung. In Folge wurden für eine Neugestaltung der Ausstellung in Eutin 500.000,00 Euro von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Bindung der Mittel an einen Umzug nach Eutin wurde später zurückgenommen, aber zu dem Zeitpunkt war bereits eine Vorentscheidung getroffen.

Obwohl seit Dezember 2020 bekannt war, daß die Opernscheune in Eutin nicht verfügbar ist, wurde die Ausstellung im Uhrenhaus an der Reitbahn in Plön zwischenzeitlich geschlossen und abgebaut. Das macht nach meiner Meinung klar, daß es bei der gestrigen Entscheidung überhaupt nicht mehr um eine ergebnisoffene Standortprüfung ging.

Rein spekulativ: Vermutlich wurde eine Entscheidungsmatrix aufgestellt. Ein solches Vorgehen korrekt angewendet wäre professionell, es könnte aber auch  geeignet sein, den Anschein von Objektivität zu wahren.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie die Entscheidungsfindung Naturparkverein im Detail ablief. Ich wüßte aber, wie ich es machen würde, wenn es darum ginge, ein Ergebnis vorwegzunehmen. Dazu würde ich ein Kriterium “Verwaltung und Ausstellung in einem Gebäude” schaffen. Weil ich wüßte, das das im Uhrenhaus in Plön nicht umsetzbar ist, würde ich es mit einem so hohen Bewertungsfaktor gewichten, daß alle anderen Kriterien dadurch relativiert würden. Das reicht das kleine 1 x 1 der Verwaltungskunst.

Jetzt wurde offenbar erneut beschlossen, nach Eutin umzuziehen. Das hat unser Bürgermeister in der heutigen Sitzung der Ratsversammlung bekannt gegeben. Wieder einmal – so seine Information – lagen der Entscheidung weder Informationen über die Kosten des Umzuges noch über dessen Folgekosten zu Grunde. Auch ein Mietvertrag oder ein Vorvertrag ist wohl noch nicht vorhanden.
„Same procedure als last year.“ Genau genommen „as three years ago“, aber ich will es mir nicht verkneifen, den Klassiker wörtlich zu zitieren.

Im Grunde genommen befinden wir uns hier am Einstieg in eine Zeitschleife. Beim letzten Umzugsversuch haben der Kreis Plön, aber auch die Stadt Plön und andere Gemeinden die Mitgliedschaft in Naturparkverein gekündigt, da nicht absehbar war, wie sich der Umzug und die Miete (das Uhrenhaus in Plön stand dem Naturparkverein kostenlos zur Verfügung, in Eutin wäre Miete zu zahlen gewesen) sich auf die Mitgliedsbeiträge auswirken wird.
Ich gehe davon aus, daß erneut zu Diskussionen kommen kann, ob die Mitgliedschaft im Naturparkverein vorsorglich gekündigt werden sollte. Ob es so weit kommt, könnte ich jetzt nicht prognostizieren. 
Mit einer frühzeitigen Kündigung wäre Zeit gewonnen um zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die heutige Entscheidung haben wird. Die Kündigung kann man immer noch zurücknehmen, auch das hatten wir schon.

Bei der Diskussion um die Rücknahme des Austritts wurde 2019 auch klar, woran der Naturparkverein krankt. Den Mitgliedern geht es scheinbar vor allem darum, über den Verein Fördermittel für touristische Zwecke einzuwerben und die Region als solche zu vermarkten. Das ist vom Ansatz her in Ordnung.
Der Naturschutzgedanke scheint nach meiner Beobachtung eine eher untergeordnete Bedeutung zu haben. Das ist schade. 

Vor dem Hintergrund könnte man fragen, ob es überhaupt erforderlich ist, eine Ausstellung zu betreiben, zumal die Scheune in Fissau wohl ziemlich abseits liegt. Sie ist nach meinem Kenntnisstand mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar.
Wie die Gruppen, die jetzt in Plön mit umwelterzieherischen Angeboten wie geführten Exkursionen wirklich ziemlich gut betreut werden, nämlich vor allem Kinder und jüngere Heranwachsende, erschließt sich mir nicht. Fissau ist verkehrsfern, außer man setzt auf die Anreise mit dem Auto.

Vielleicht sollte hier ernsthaft darüber nachgedacht werden, ganz auf eine feste Ausstellung zu verzichten und mit mobilen Teams im gesamten Gebiet des Naturparkvereines tätig zu werden. Dann könnte man sich bei der Arbeit auf Kindergärten und Grundschulen konzentrieren. Das wären die Multiplikatoren der Zukunft. 

Ich habe mich in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Thema auseinander gesetzt. Wer Interesse hat, das nachzulesen, hier sind die Links: 

http://www.ingo-buth.de/2020/12/22/gescheiterte-umzugsplaene-des-naturparks-kein-grund-zur-klammheimlichen-schadenfreude/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/30/die-stadt-bleibt-mitglied-im-naturparkverein/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/20/der-haushalt-2020-wurde-verabschiedet/

http://www.ingo-buth.de/2019/11/21/bleibt-ploen-doch-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2019/09/27/mitgliedschaft-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/22/verlegung-naturparkinfozentrum-eine-sachgerechte-entscheidung/

http://www.ingo-buth.de/2018/12/21/verkackt-haben-es-die-gruenen-im-land/

http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Keine Photovoltaik auf den Trammern Seewiesen!

Auf dem Weg zum Tierpark Arche Werder kam ich heute durch den kleinen Ort Dätgen. Kurz hinterm Ort an der Autobahn A7 entsteht ein Photovoltarikpark.

Als Foto mit Bagger vor dem Sonnenuntergang fast romantisch. Die Schuttcontainer vor den Photovoltarikelementen machen aber klar, wie riesig diese Anlagen heute sind.

An dieser Stelle finde ich das in Ordnung, weil das Landschaftsbild dadurch nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Allerdings war ich beeindruckt von der Größe der Anlage und den Ausmaßen der Photovoltarik-Elemente.

Das Klimaschutzkonzept, das in der Ratsversammlung am Mittwoch beschlossen werden soll, beinhaltet als eine mögliche Maßnahme eine Photovoltaikanlage auf einem Teil der Trammer Seewiesen, neben der B 76 direkt am Ortseingang von Plön. Das kann und will ich mir nicht vorstellen.

Aus der Nähe betrachtet. Die Bäume verschwinden hinter den Photovoltarikelementen. In einer Region, die vom Tourismus lebt, geht das gar nicht.

Die Bilder sind natürlich nicht repräsentativ, aber Anlagen die sich im großen Maßstab  rechnen sollen, müssen wohl diese Ausmaße haben. Für eine Region, die vom Tourismus lebt, ist ein solches “Aushängeschild” am Ortseingang Gift.

Schäumen oder wettern, was kommt morgen?

Auch wenn ich den Ostholsteiner Anzeiger aus Überzeugung nicht abonniert habe oder kaufe, zwei Tage nach Sitzungen besorge ich mir das Lokalblatt immer gerne bei meinem Nachbarn, auch wenn ich es bisweilen aus der grünen Tonne fischen muß.

Heute haben wir überschäumend gelacht und darüber gescherzt, was denn morgen in der Zeitung steht. In der Vergangenheit hieß es schon mal: „Buth wetterte“ oder: „Buth schäumte“.
Der OHA bemüht sich zwar um Qualitätsjournalismus, aber wenn es um mich geht, dann werden ab und an gerne negativ belegte Ausdrücke gebraucht. Es ist das Bemühen, durch die Verwendung von Synonymen etwas mehr Emotionalität in die Berichterstattung zu bringen, um den Leser*innen bei aller gebotener Sachlichkeit in der Berichterstattung einen noch besseren Eindruck über das Geschehene zu vermitteln.
Ein Fall für den Deutschen Presserat? Das in diesem speziellen Fall eher nicht. 

Ich hatte mich ja am Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus für den Beschluß eines Klimaschutzkonzeptes ausgesprochen, aber einige kritische Anmerkungen zur Vorbereitung und zu einzelnen Maßnahmen geäußert, verbunden mit der Frage, wie das denn finanziert werden soll.

Wir sind jedenfalls gespannt, was morgen in der Zeitung steht. 

Klimaschutzkonzept, Gefahren und Nebenwirkungen?

Heute wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über da Klimaschutzkonzept beraten. Das Klimaschutzkonzept ist im großen und ganzen ein gutes Papier, aber es beinhaltet Maßnahmen, die ich so nicht mittrage, etwa die Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Innenstadt. Außerdem beinhaltet die Beschlußempfehlung für die Ratsversammlung den Satz: “Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungsjahren projektbezogen zu beraten und einzustellen.”
Ich sehe darin einen Blankoscheck, und das ist bedenklich, da überhaupt nicht bekannt ist, wie viel Geld wir einplanen müssen, um all die Maßnahmen zu finanzieren. 
Dabei muß jedem klar sein, daß all die Maßnahmen auf Kredit finanziert werden müssen.
Eine Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muß jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen. 

Auch wenn in der Vorlage geschrieben steht, daß jede einzelne Maßnahme vorher in den Ausschüssen zu beraten und beschließen ist, und jede Rednerin oder jeder Redner das in seinen Beiträgen mehr oder weniger so bestätigt hat, findet sich das für mich so nicht im Beschlußvorschlag wieder. Beraten ist natürlich ein ergebnisoffener Begriff.  Finanzmittel einzustellen ist es nicht. Genau das soll aber beschlossen werden.  
Daher hatte ich beantragt, den Beschlußvorschlag zu präzisieren und wie folgt zu ergänzen:
“Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der Beratung und dem Beschluß in den zuständigen Gremien.” Die AG Klimaschutz ist kein Gremium und sie hat, anders als die AG Lärmschutz, auch kein Mandat der Ratsversammlung. Ich sehe im Hinblick auf unsere zukünftige Haushaltsführung mit Besorgnis, daß der Ausschuß mir hier nicht folgen wollte. Damit keiner sagen kann, er/sie habe von nichts gewußt, habe ich darum gebeten, meinen Redebeitrag zum Protokoll zu nehmen. Für alle, die ihn jetzt schon nachlesen wollen, hier adervolle Wortlaut, allerdings ohne zwei Einfügungen, die ich frei gehalten habe. 
Ich habe dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es meine Meinung als besorgter Hauptausschußvorsitzender ist, die nicht mit meiner Fraktion abgestimmt ist. 

“Der menschgemachte Klimawandel ist zweifelsohne eine Tatsache.
Ihm entgegenzuwirken ist eine Menscheitsaufgabe und auch wir sollten dazu beitragen.

Titel ist des Konzeptes heißt: Plön schlägt Klimawellen.
Der Titel könnte auch sein: „Seid realistisch, fordert das Unmögliche“.
Die Unmöglichkeit, die ich hier sehe, ist die Finanzierbarkeit.

Bei realistischer Betrachtung wird die Umsetzung aller Maßnahmen trotz aller Förderung kostenmäßig im Millionenbereich liegen. Wenn wir wenigstens ein Teil davon finanzieren wollen, ist schon einiges an Kreativität gefragt, schließlich sind wir Fehlbedarfsgemeinde, unser Haushalt muß durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Wir alle wissen, daß unser Eigenkapital in Kürze aufgebraucht ist. Das heißt zwar nicht zwangsautomatisch, daß wir dann einen Sparkommissar vorgesetzt bekommen, der über den Haushaltsvollzug entscheidet, aber es heißt auch nicht, daß das nicht passieren wird.

Ich verstehe den Beschlußvorschlag so, daß wir hier ein Konzept vorliegen haben, aber jede einzelne Maßnahme als Empfehlung zu verstehen ist, in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, beraten und beschlossen werden muß. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß dabei auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit zu beschließen ist. Spätestens dann sollten wir wissen, was die Maßnahmen kosten.
Wenn das nicht so ist bitte ich, das hier ganz klar zu sagen.
Ich ich bitte auch, das so im Protokoll aufzunehmen.

Ich will hier keinen Essig in den Wein kippen, aber wir sollten vermeiden, daß Erwartungen geweckt werden, von denen wir heute schon wissen, daß wir sie nicht erfüllen können. Wir sollten daher schnellstmöglich eine Rangfolge der Maßnahmen bilden, die bei verfügbarem Geld das höchste Einsparpotential an Treibhausgasen haben.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Das wird in dem Klimaschutzkonzept wortreich aber schlüssig dargelegt. Daher wundert es mich, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung ebensowenig beteiligt wurde wie der Hauptausschuß, obwohl deren Zuständigkeiten berührt sind.

Das Konzept beinhaltet unter anderem folgende Themenfelder, die fachlich dem Hauptausschuß zugeordnet sind:
Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Berichtswesens,
 Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung,
Grundsätze der Wirtschaftsförderung,
Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,

S 81 Klimaschutz in der Bauleitplanung, diese Überschrift macht deutlich, daß hier der
 SteP mit einzubinden gewesen wäre.

Neben diesen grundsätzlichen Anmerkungen muß ich feststelle, daß das Konzept viele Maßnahmen beinhaltet, die ich vorbehaltlos unterstütze. Dazu gehören der Bürgerwald, der städtische Klimafond und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal, auch wenn damit jährlich Mehrkosten von 30.000,- Euro für den Betrieb verbunden sind.

Es gibt aber einzelne Vorschläge und Maßnahmen, die ich nicht mittrage, und auf die will ich mich jetzt konzentrieren:

S 59 / Photovoltaik und Denkmalschutz, hier insbesondere im Schoßgebiet.
In der dazugehörigen Abbildung sind viele Gebäude eingezeichnet, die Photovoltarikpotential haben.
Tatsächlich ist im Text später zu lesen, daß sich Photovoltaik und Denkmalschutz eher
 gegenseitig ausschließen. Das tatsächliche Potential ist damit deutlich geringer als graphisch dargestellt.
Für denkmalgeschützte Gebäude wird eine Innenisolierung in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmetauscher empfohlen. Das unterschreibe ich.

S 61 / Photovoltaik am Ortseingang der B 76 auf den Trammer Seewiesen.
Hier ist eine Abwägung mit Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar. 
 An dieser Stelle geht eine Photovoltaik oder Solarthermieanlage mit einer erheblichen Störung des Stadt und Landschaftsbildes einher. Sich das mit einem modernen
Stadtbild schönreden zu wollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Für mich ist ein Solarpark an dieser Stelle ein Unding.
Dieser Ortseingang ist absolut prägend für unser Plön, und jeder, der jemals von Kiel gekommen ist, wird das bestätigen. Ob in der Trägerschaft der Stadtwerke, der Stadt oder Privater, da lege ich mich hier und heute fest, diese Maßnahme trage ich nicht mit.

S 71 / Flanierbare Innenstadt hört sich auch gut an, aber direkt damit verbunden ist:
– die Reduzierung der Parkangebote in der Innenstadt,
– die Verlagerung von Parkplätzen,
– die Neuverteilung der Parkplätze im Innenstadtbereich
Zitat: „Da die Zuständigkeiten für die Planung und Bewirtschaftung in Plön bei dem Bürgermeister liegen, ist dieser hier zentraler Akteur und Ansprechpartner.“
Das ist so nicht korrekt und widerspricht auch der Zuständigkeitsordnung.
Ich halte die Parkplätze in der Innenstadt für erforderlich, um einer weiteren Verödung
der Innenstadt entgegenzuwirken.
Ich trage diese Maßnahme nicht mit und weise bereits hier, auch das fürs Protokoll, darauf hin, daß die Beratungen und der Beschluß darüber im Hauptausschuß zu erfolgen hat.
Eine Vorberatung im SteP ist vom Verfahren her geboten.

S 99 / Besonders ist zu bemerken, daß im Konzept bereits über eine Aufstockung des Personals im Bereich des Klimaschutzes nachgedacht wird.
Ich habe einige Anpassungen im Personalkörper mitgetragen und mich in der letzten Sitzung des Hauptausschusses für die Aufstockung des Bereiches IT um eine Stelle stark gemacht. Die ursprüngliche Vorstellung, wir stellen einen Klimaschutzmanager ein, der sich auch um den Umweltschutz kümmern kann, verkehrt sich jetzt in das Gegenteil.

Ich bin durchaus der Ansicht, daß wir das vorliegende Konzept beschließen sollten, um die Förderung des Klimaschutzmanagers für die nächsten drei Jahre sicherzustellen. Wir werden auch darüber zu beraten haben, das Klimaschutzmanagement längerfristig sicherzustellen.
Es wäre in der Tat unsinnig, jetzt mit viel Aufwand Wellen zu schlagen und den Klimaschutz nach drei Jahren wieder einschlafen zu lassen, aber einen Personalaufwachs sehe ich nicht.

Wenn wir dem Konzept heute zustimmen und zur Beratung an die Ratsversammlung überweisen, dann muß uns klar sein, und das sollten wir auch in der Ratsversammlung so klarstellen, daß es ein lebenden Dokument ist, das keine Selbstverpflichtung beinhaltet, die Maßnahmen so wie dargestellt auch umzusetzen.
Die Maßnahmen Photovoltaik am Ortseingang, Flanierbare Innenstadt und Personalaufstockung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Konzept herausnehmen, zur Beratung in die Ausschüsse überweisen und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes – je nach Entscheidungslage – in das Konzept aufnehmen oder auch nicht.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken darf es nicht heißen:
„Seid realistisch fordert das Unmögliche.“
Das Motto muß heißen:
„Seid realistisch, macht das Machbare.“ 
”

Verkehrswende mit verkehrsberuhigtem Bereich und Tempo 30 vor der Breitenauschule. Ein dickes Brett.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.
Die Kernthemen waren der Ausbau der Stettiner Straße und die Tempo 30 Zone im Bereich Rautenberg Straße vor der Grundschule Breitenaustraße.

Das Thema Ausbau der Stettiner Straße wurde bereits in der Einwohnerfragestunde thematisiert. Hier ging es im wesentlichen um folgende Fragen und Anregungen:
– Warum wurden die Eigetümer*innen im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch nicht mit eingebunden?
– Das allgemeine Stimmungsbild der Anwohner läuft auf eine verkehrsberuhigten Bereich hinaus.
– Der Ausbau der Straße sollte erst erfolgen, wenn die Bauarbeiten der Neubauten Ulmenstraße 42 abgeschlossen sind, damit Schäden durch Baustellenfahrzeuge ausgeschlossen werden können.
Im Vorfeld der Sitzung hatten der Anwohner und der Bürgermeister bereits einzelne Aspekte des Themas besprochen. Die Verwaltung und der Ausschuß wollten erst über verschiedene Möglichkeiten beraten, bevor man mit Vorschlägen in die Bürgerbeteiligung geht.
Dazu kam, daß der Ausschuß in der vorhergehenden Sitzung die Verwaltung gebeten hat, über die bis dahin vorgestellten Pläne hinaus auch eine Planung mit verkehrsberuhigtem Bereich vorzulegen. Dafür habe auch ich mich stark gemacht und diese Variante wurde gestern auch vorgelegt. Daher habe ich mich sehr gefreut, daß der Ausschuß einstimmig dafür gestimmt hat, mit einem Verkehrsberuhigten Bereich in die Bürgerbeteiligung zu gehen.
Das wird nicht einfach, da sich die Verkehrsaufsicht des Kreises hierzu bereits skeptisch geäußert hat. Aber wenn wir jetzt nicht anfangen, wann dann? Darüber hinaus wurde beschlossen, ein Konzept vorzubereiten, welche Straßen in dem Wohngebiet noch für einen Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich in Frage kommen. Ziel ist, gegenüber dem Kreis zu verdeutlichen, daß es sich hier nicht um eine Einzellösung handelt, sondern um den Beginn einer Neuausrichtung der Verkehrssituation.
Ich habe darauf hingewiesen, daß ich Anregung, mit dem Ausbau der Stettiner Straße erst nach Abschluss der Bauarbeiten in der Ulmenstraße 42 vorzunehmen, für ausgesprochen sinnvoll halte und habe gebeten, das im Verlauf der weiteren Prüfung mit zu berücksichtigen.
Das Vorgehen wurde einstimmig beschlossen.

Der Antrag, die Geschwindigkeit im Verlauf der B 76 vor der Breitenauschule auf 30 km/h zu begrenzen, wurde von der Verkehrsaufsicht abgelehnt. Dazu liegt mittlerweile ein offizieller Bescheid vor, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Der Ausschuß hat fraktionsübergreifend und einstimmig beschlossen, das zu tun.

Gründach, Stellvertretung Umweltbeauftragte und Protokolle des Ältestenrates

Am Montag trat der Hauptausschuß zusammen.

Das ist mir in vielen Jahre noch nie passiert, auch wenn ich zu den Sitzungen oft auf den letzten Drücker kam. Ich hatte mir versehentlich als Termin 19:00 eingetragen. Vermutlich war ich gedanklich bereits in der Ratsversammlung nächste Woche. Daher fing die Sitzung ohne mich an, aber nach 10 Minuten konnte ich dann die Sitzungsleitung übernehmen. 

Drei Themen:
Gründach Prinzeninsel
Stellvertretung Umweltbeauftragte
Protokolle des Ältestenrates

Zu Gründach Prinzeninsel.
Die Ratsversammlung hatte beschlossen, im Rahmen des Programmes für Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisieren in urbanen Räumen ein Förderantrag zu stellen.
Begründet wurde der Förderantrag mit einer CO2 Einsparung und der Anlage einer Insektentankstelle auf dem Dach. Aus meiner Sicht war die Begründung der Stadt sehr konstruiert. Der Antrag wurde dann im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages befürwortet. Für das Gründach auf dem Gebäude des Prinzenbades waren 248.000,00 € bewilligt.

In der Vorlage der Verwaltung, und das Zitat lasse ich umkommentiert für sich stehen, ist dazu zu lesen: „Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Maßnahme am 18.11.2020 durchgewinkt.“

Soweit ich es verstanden habe, und das geht auch aus der Vorlage der Verwaltung hervor, aus diesem Programm aber stets verknüpft mit der Förderung aus dem Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Aus diesem Förderprogramm sollten noch einmal ca. 800.000,00 € in das Gebäude Prinzenbad fließen.
Die Bewerbung um diese Fördermittel ist aber nicht angenommen worden.
Da keine gewerblich genutzten Flächen gefördert werden können, wäre ohnehin ein großer Anteil der Kosten, nach meiner Schätzung die Hälfte oder mehr, durch die Stadt zu zahlen.
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, daß ich das kritisch sehe, da sich das Gebäude im Eigentum der Monbijou Immobilen GmbH & Co KG befindet, oder wie in der Vorlage der Verwaltung steht, auf Grund und Boden der Hohenzollern, und sich damit in derem Eigentum befindet.

In der Vorlage der Verwaltung steht weiter, Herr Mattfeldt hätte sich in einem Telefonat (mit dem Bürgermeister) dafür ausgesprochen, von der Maßnahme Abstand zu nehmen und die Fördermittel einer anderen Kommune zukommen zu lassen.

Der Bürgermeister berichtete dann, daß Herr Mattfeldt ihn dazu angerufen hätte und geäußert habe, daß die Stadt von Anfang an auf die Beantragung der Fördermittel hätte verzichten sollen, damit andere Gemeinden in den Genuss der Förderung kommen könnten. Eine Ausschüttung der zurückgegebenen Mittel an andere sei nicht möglich.

Ich konnte mir dazu die Bemerkung nicht verkneifen, daß Herr Mattfeldt es ja wissen müsse, schließlich sei er ja im Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages Berichterstatter für dieses Programm.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch bemerkte, er hätte auch mit Herrn Mattfeldt telefoniert und einen anderen Informationsstand. Er warb dafür, die Fördermittel nicht zurück zu geben und abzuwarten.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Frau Meyer, sprach sich dann dafür aus, eine Abschätzung durch einen Statiker durchführen zu lassen, ob das Dach, die Wände und die Fundamente des bestehenden Gebäudes es zulassen, aus ohne weitere Baumaßnahmen ein Gründach zu errichten.

Ich habe angemerkt, daß hierzu eine Abklärung mit der Eigentümerin, der Monbijou Immobilien GmbH herbeigeführt werden muß.

Der Vorsitzende der FDP Fraktion, Herr Meusser hat dann geäußert, das sei ihm zu technisch und zu spekulativ. Er sei dafür, etwas zumachen, aber nicht um jeden Preis. Es sei zu klären, wozu die Hohenzollern bereit sind und welche Folgekosten sich ergeben.

Der Ausschuß hat dann einstimmig beschlossen, die Verwaltungsvorlage abzulehnen und dem Vorschlag von Herrn Messer zu folgen.  

Zum Thema Stellvertretung Umweltbeauftragte
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch, sprach in der Sitzung des Hauptausschusses davon, das Thema Stellvertretung zu entpolitisieren und der Umweltbeauftragten in der Hauptsatzung das Recht einzuräumen, einen oder zwei Stellvertretungen vorzuschlagen.

Dazu ist anzumerken, daß das Thema erst von der CDU politisiert wurde, indem sie mit einer Serrminderheit in der Ratsversammlung verhindert hat, daß die Wahl einer Stellvertreterin erfolgt.

Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hatte mehrheitlich beschlossen, Frau Dahmke als Umweltbeauftragte und Frau Stehle als ihre Stellvertreterin zu benennen und durch die Ratsversammlung bestätigen zu lassen.
Wie auch aus der Presse bekannt, fiel diese Entscheidung nicht einstimmig. Da die Abstimmung in nichtöffentlicher Sitzung fiel, werde ich hier nichts zum Abstimmungsverhalten der Kolleg*innen sagen. Aber wer 1 und 1 zusammenzählen kann, der kommt auch drauf, von wem die Gegenstimmen gekommen sein müßten.
Der CDU reichten in der Ratsversammlung 6 Stimmen, um über diese Sperrminderheit die Änderung der Tagesordnung zu verhindern. Die Wahl einer bereits designierten Stellvertreterin wurde damit vereitelt. Das ganze, obwohl beide im Rahmen der Vorstellungsrunde bekräftigt hatten, als Stellvertreterin bereit zu stehen oder mit einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin zusammenarbeiten zu wollen.

Die CDU hat also sehr kurzfristig Antrag gestellt, der Umweltbeauftragten in der Hauptsatzung ein Vorschlagsrecht für ein oder zwei Stellvertretungen erhalten soll.
Der Vorschlag ging bei mir rechtzeitig ein, daher habe ich ihn auch auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt.

Allerdings handelte es sich wieder um einen „Hau Ruck“ Antrag, der aus zwei Gründen zum jetzigen Zeitpunkt im Hauptausschuß noch nicht entscheidungsreif war.
1. stellte sich die Frage, warum nur die/der Umweltbeauftragte ein oder zwei Stellvertretungen vorschlagen kann und auch nicht der/die Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung
2. der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) hätte diese Frage im Rahmen einer Vorberatung erörtern können und müssen.

Nach meiner Auffassung wird es Zeit, in unserer Arbeit wieder zu geregelten Beratungsabläufen zurück zukommen. Die „Hau Ruck“ Aktionen in den letzten Monaten haben nicht dazu beigetragen, das Vertrauen in die Arbeit unserer Ratsversammlung und Ausschüsse zu festigen.
Es besteht auch kein Zeitdruck für diese Entscheidung.

Obwohl wir nun über die Antrag der CDU abschließend hätten abstimmen können bin ich sehr dankbar, daß mein Vorschlag, den Antrag zur Vorberatung in den GUT zu verweisen.

Wenn der Ostholsteiner Anzeiger in der heutigen Ausgabe titelt: „Umweltbeauftragte soll doch eine Stellvertretung bekommen, dann ist das dahingehend richtig, daß die Wahl von Frau Stehle als stellvertretende Umweltbeauftragte bereits als Tagesordnungspunkt 7 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung vom 28. April steht.
Der Untertitel „CDU-Ratsfraktion setzt sich mit einem Antrag im Hauptausschuß durch“ ist in dem Zusammenhang falsch. Die CDU hatte beantragt, das Thema schon in der kommenden Woche in der Ratsversammlung am 28. April zu beraten und zu entscheiden. Damit hat sie sich nicht durchgesetzt.
Diese Überschriften sind aber das Ergebnis einer grundsätzlich CDU-nahen Berichterstattung dieses Blattes.
Die Kieler Nachrichten waren mit einer Reporterin bei der Sitzung vertreten. Der Ostholsteiner Anzeiger war es nicht. Nach meinem Kenntnisstand hat sich die Reporterin beim Bürgermeister erkundigt und dessen Informationen falsch wiedergegeben.

Protokolle des Ältestenrates
Die Ratsversammlung hatte in ihrer letzten Sitzung mit knapper Mehrheit beschlossen, daß die Protokolle der Sitzungen des Ältestenrates den Mitgliedern der Ratsversammlung und den Bürgerlichen Mitgliedern der Ausschüsse im nicht-öffentlichen Tel des Ratsinformationssystems zur Verfügung gestellt werden.
Ziel war, die Informationen aus dem Ältestenrat allen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung zu stellen.
Das gilt eigentlich für alle Ratsmitglieder, aber insbesondere gilt das für die Kollegin Hinrichsen, die nach dem Austritt aus der FWG-Fraktion von diesem Informationsfluß ausgeschlossen ist.
Hier hat sich die CDU gemeinsam mit der FDP und den Linken durchgesetzt.
Die Geschäftsordnung hätte – entsprechend des Beschlusses der Ratsversammlung – demgemäß geändert werden müssen. Dafür fand sich keine Mehrheit.

Der Ältestenrat wird weiter in aller Stille beraten können.

Der Ältestenrat hatte auch vor der Sitzung des Hauptausschusses getagt und sich dem Vernehmen nach zu zwei Themen auf ein gemeinsames Vorgehen der Fraktionen verständigt.
Ich hätte die Sitzungsleitung den Absprachen angepaßt, Leider war mir das Ergebnis dieser Verständigung nicht bekannt, zum einen, weil ich zu spät kam und keine Zeit für Vorgespräche hatte, zum anderen aber auch, weil niemand, auch die anwesende Bürgervorsteherin, eine Sitzungsunterbrechung beantragt hat, in der man mich auf Stand hätte bringen können.
Eine Zugänglichkeit der Protokolle des Ältestenrates hätte das jetzt nicht verhindert, aber ich bin der Überzeugung, daß ein fehlender Informationsaustausch immer wieder zu Brüchen in der Arbeit führen wird.

Klimaschutzkonzept, Wunschvorstellungen und Bezahlbarkeit

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März 2021 wurde uns der Entwurf des Klimaschutzkonzeptes vorgelegt. 
Der Ausschuß sollte darüber beraten und beschließen, damit es am 28. April 2021 der Ratsversammlung beschlossen werden kann. 
Die Vorlage erfolgte sehr kurzfristig, so daß in den Fraktionen keine Gelegenheit bestand, das 168-seitige Dokument rechtzeitig zu lesen und dessen Inhalt zu beraten. In der ursprünglichen Version des Beschlußvorschlages war der Passus enthalten, das Konzept und seine Umsetzung zu beschließen.

Ich habe mich im März sehr deutlich dagegen ausgesprochen, die Umsetzung gleich mit zu beschließen, da mir beim Überfliegen des Klimaschutzkonzeptes einige Maßnahmen aufgefallen sind, die ich nicht für spruchreif hielt. Das betraf zum Einen die völlig ungeklärte Frage der Finanzierung, zum Anderen die Frage, ob alle der genannten Maßnahmen politisch so gewollt sind.
Wieder einmal kam bei mir die Vermutung auf, daß hier durch den einsamen Beschluß eines Ausschusses Maßnahmen abgenickt werden sollten, die auf anderem Wege nicht mehrheitsfähig sind. 

Das Thema kommt auf der nächsten Sitzung des GUT am 22. April 2020 erneut auf die Tagesordnung. Ich habe mir bis jetzt die Mühe gemacht, das Dokument zu lesen, was mich bis tief in die Nacht beschäftigt hat. Ich bin auch nur bis zur Seite 91 gekommen und werde mich noch mit dem Rest befassen müssen. 

Hier erst einmal nur mein erster Eindruck, der nicht meine abschließende Meinung und auch nicht mit der Fraktion abgestimmt ist. 

Natürlich gibt es an einem solchen Dokument an Detail immer etwas zu mäkeln, aber ich will mich hier nicht über das Bonbon-Design und der Anhäufung von Aphorismen auslassen. Wenn es der Akzeptanz und der Motivation dient, na dann. 

Inhaltlich ist anzumerken:
– Es wird erneut der Versuch gestartet, die Parkplätze aus der Innenstadt zu verbannen, das ganze verborgen unter der Maßnahme “Flanierbare Innenstadt”. 
– Wunschvorstellungen treffen auf Finanzierbarkeit, aber die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sind nur in Einzelfällen genannt. Auch der Wunsch nach zusätzlichem Personal wird bereits angedeutet. 
– Wieder einmal wurden die anderen Ausschüsse an dem Genehmigungsprozess nicht beteiligt, obwohl sich herausstellt, daß Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist und sowohl auch die Verantwortungsbereiche des Ausschusses für “Stadtentwicklung und Planung” und auch des “Hauptausschusses” betrifft. 

Ansonsten ist das Konzept im wesentlichen methodisch gut erarbeitet und in sich logisch aufgearbeitet. Aus den einzelnen Maßnahmen wurden Arbeitsschritte/Ziele, so genannte “Meilensteine”, abgeleitet. Es wurde sogar definiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um bewerten zu können, ob der “Meilenstein” erreicht wurde. Die Kriterien sind so definiert, daß sie auch meßbar sind. Das ist die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Controlling. 
Ein Beispiel:
Maßnahme: IPK 5, Green IT
Milestone: MS 6.1, Analyse Potentiale für die Reduzierung von Standby Verbräuchen
Teermin/Fälligkeit: 11/2021
Das Vorgehen ist nachvollzieh- und überprüfbar. Kosten werden zwar nicht genannt, aber ein- und ausschaltbare Steckerleisten, wie ich sie auch zu Hause benutze, werden wir sicher ein paar Euro aus dem Laufenden übrig haben. Sofern es in Richtung Investition in neue Geräte läuft, werden wir in Abhängigkeit von den Kosten auf Ebene der Verwaltung oder der Selbstverwaltung entscheiden müssen, wie hier weiter vorgegangen wird.

Eine weitere Schwierigkeit wird sein, auch andere Akteure mit ins Boot zu holen. Wenn es und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal geht, so ist die Zustimmung der Schulverbandsversammlung erforderlich, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben.
Für die Maßnahmen sind im Klimaschutzkonzept Investitionskosten in Höhe von 334.000 Euro genannt, die Betriebskosten werden sich von derzeit 80.000 Euro um 43.000 Euro auf 123.000 Euro erhöhen. Wenn ich das richtig sehe, dann wird die Stadt Plön die Hälfte dieser Kosten (Investition 167.000 Euro / Mehrkosten Betrieb pro Jahr: 21.500 Euro) tragen müssen, der Rest wird auf die Umlandgemeinden zu verteilen sein.
Verschiedene Fördermöglichkeiten könnten die Investitionskosten reduzieren, sind aber noch nicht ermittelt und auch noch nicht eingerechnet. 
Die Schulverbandsversammung, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben, hat  am 08. Dezember 2020 wohl beschlossen, hier mitzumachen, sofern bestätigt wird, daß das auf Basis der vorgelegten Zahlen machbar ist.  
Das schließt also den Finanzierungsvorbehalt ein. 
Wenn die Maßnahme umgesetzt wird, dann können damit 50% der derzeitigen Treibhausgasemissionen vermieden werden, bei einem Preis von 32 Euro pro eingesparter Tonne.
Das sind konkrete Angaben, mit denen man etwas anfangen kann. Ich persönlich halte die Maßnahme nach meinem jetzigen Kenntnisstand für sinnvoll und würde deren Umsetzung unterstützen. 

Uns muß auch klar sein, daß wir als Stadt die Maßnahmen schuldenfinanzieren müssen. Letztendlich ist damit eine Erhöhung der Kreditaufnahme verbunden. Um nicht ein Faß ohne Boden zu zu öffnen, wird die Umsetzung der Maßnahmen letztendlich zu priorisieren sein. Der Maßstab “Euro pro eingesparter Tonne Treibhausgas” scheint mir geeignet, hier eine Reihenfolge der Maßnahmen festzulegen, damit mit dem nur begrenzt vorhandenen Geld der größtmögliche Effekt erzielt werden kann. 

Am Ende des Tages werden wir sagen müssen, wie viel Geld wir für Umweltschutz ausgeben wollen und wo wir es herbekommen und wie wir es irgendwann zurückzahlen wollen. 

Plattitüden wie:
“Wir kommen nicht darum herum, uns das zu leisten” oder
“Klimaschutz hat eben seinen Preis” haben den Hauch der “Alternativlosigkeit”,
aber auch die muß man im echten Leben bezahlen können.

Öffnung der Schwimmhalle, Plön als Modellversuch und barrierefreier Ausbau des Marktplatzes

Die Einwohner*innenfragestunde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt dauerte gestern relativ lange.
Die drei Top-Themen waren:
– Öffnung der Schwimmhalle für das Training von Rettungsschwimmern und für Kinderschwimmkurse
– Plön als Modellversuch
– Barrierefreier Ausbau des Marktplatzes

Herr Jonas Paustian, Vorsitzender des Kinder- und Jugendrates meldete sich als Vertreter der DLRG zu Wort. Er fragte nach, ob geplant ist, die Schwimmhalle wieder zu öffnen. Die aktuelle Corona-Verordnung ließe es zu, daß Schwimmbäder u.a. für die Nutzung für Rettungsschwimmer sowie für Gruppenschwimmunterricht für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Er begründete das sehr schlüssig mit der bevorstehenden Badesaison, auf die sich die Rettungsschwimmer vorbereiten müssten. Darüber hinaus sei es für Plön mit seinen vielen Seen wichtig, daß so viele Kinder wie möglich schwimmen können.

Der Bürgermeister erläuterte, daß über eine Öffnung bislang noch nicht beraten wurde. Er führte aus, daß es vier bis sechs Wochen dauern würde, bis das Wasser wieder aufgefüllt und so aufbereitet ist, daß es für den Schwimmbetrieb freigegeben werden kann.
Darüber hinaus seien die Mitarbeiter*innen derzeit in Kurzarbeit.
Der Aufwand, der betrieben werden müßte, wäre sehr hoch, verglichen mit den wenigen Nutzer*innen.
Auch die Schwimmbäder in den Nachbargemeinden würden nicht geöffnet.
Es könnte zusätzlich geprüft werden, ob Schwimmhallen in Kiel mit genutzt werden könnten.

Herr Paustian erwiderte, daß die Anreise nach Kiel lang und kostspielig ist und bemerkte, daß ja auch die Rettungsschwimmer aus den Umlandgemeinden in Plön trainieren könnten, um eine höhere Auslastung der Schwimmhalle zu erreichen.

Der Bürgermeister sagte zu, einmal zu prüfen, welche Kosten mit der Eröffnung für Schwimmkurse und Rettungsschwimmerausbildung verbunden sind und das dem Ausschuss dann zur Beratung und zum Beschluß vorzulegen.

Ein weiterer Punkt war die Anregung eines hiesigen Geschäftsmannes, daß Plön beantragen sollte, sich als Modellversuch zu bewerben. Mit dieser Forderung verbunden übergab er zahlreiche Unterschriften von weiteren Plöner Geschäftsleuten und Vereinen an den Bürgermeister.

Der Bürgermeister wies den damit verbundenen Vorwurf, er habe nichts getan, zurück und zählte die zahlreichen Gespräche und Abklärungen auf. Er fragte auch, warum eigentlich niemand auf ihn selber zugekommen ist und das Gespräch gesucht hat. Im folgenden legte er dar, warum Plön sich nicht bewerben sollte.
Die Unterlagen für die Bewerbung müssen vollständig bis zum Termin 7. April 2021 eingereicht werden. Das ist alleine von Zeitansatz nicht zu schaffen, zumal das Osterfest noch in diesen eng bemessenen Zeitraum fällt.
Für den Modellversuch wären täglich 1000 Corona Tests nötig. Derzeit werden in Plön mit vorhandenem Personal 300 Tests pro Tag durchgeführt. Für die zusätzlichen Tests wäre zusätzliches Personal einzustellen.
Dazu wären 4 Personen eines Sicherheitsdienstes zu beschäftigen, die die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren müßten.
Die Nachbarstadt Eutin hat die Kosten für einen solchen Modellversuch kalkuliert und kam auf 200.000,- € für diese Maßnahme. In Plön sei die Finanzierung derzeit ohnehin nicht möglich, da der Haushalt 2021 noch nicht aufgestellt ist. Mit dem Beschluß des Haushaltes sei in 2. Quartal des Jahres zu rechnen, die Haushaltsgenehmigung wird für Juni oder Juli erwartet.
Bis dahin können nur Ausgaben getätigt werden, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder bereits vertraglich vereinbart und damit verpflichtend sind.
Darüber hinaus muß der Modellversuch wissenschaftlich begleitet werden und ist nur in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt zu realisieren. Der Kreis wiederum hat zu erkennen gegeben, daß er die Durchführung von Modellversuchen nicht unterstützt.
Im Übrigen hätten sich alle Städte und Gemeinden in Schleswig Holstein gegen die Bewerbung für einen Modellversuch entschieden. Lediglich ein Tourismusbetrieb und eine kleinräumige Region hätten Interesse bekundet.

Der Ausschußvorsitzende, mein Kollege Herr Meltzer (CDU) hat dann angeregt, daß sich alle Beteiligten noch einmal an einen Tisch setzen sollten. Das soll nun voraussichtlich am Dienstag in Form einer Videokonferenz erfolgen.
Ich habe angeregt, hierzu auch die Landesverwaltung einzuladen. Ziel muß es sein abzuklären, ob:
– die Unterlagen auch nachgereicht werden können. Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen hatte das für denkbar gehalten
und ob
– kurzfristig Geld vom Land für die Finanzierung des Modellversuches bereitgestellt waren kann.

Aus dem Plöner Haushalt kann dieses Geld aus rechtlichen Gründen nicht kommen. Solange keine Perspektive besteht, daß der Modellversuch mit Landesmitteln durchgeführt wird, braucht man sich eigentlich gar nicht zusammensetzen.
Nach der Sitzung habe ich einen Kollegen gefragt, ob er sich nicht mal mit dem Landtagsabgeordneten seiner Partei in Verbindung setzen kann, um auszuloten, ob von der Landesregierung entsprechende Mittel kurzfristig für Plön bereit gestellt werden könnten.
Ich persönlich glaube, daß diese Bereitschaft eher nicht besteht und würde mich freuen, wenn ich mich irre. 

Der dritte Punkt war die Frage aus dem Seniorenbeirat, warum der behindertengerechte Ausbau des Marktplatzes verzögert würde. Schließlich seien 1/3 der Plöner*innen Senioren, hinzu kämen Menschen mit Behinderung.

Hier entgegnete der Bürgermeister, daß das nicht der Fall ist. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hätte in der letzten Sitzung beschlossen, die Planung an ein Fachbüro zu vergeben, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Mittel für die Detailplanung in den Haushaltsplanentwurf 2021 anzumelden. Erst danach werden wir wissen, was der barrierefreie Ausbau überhaupt kosten wird. Die ersten groben Abschätzungen laufen in Richtung 400.000,- €. Nach meiner Einschätzung kann der Betrag für die Durchführung der Maßnahme dann in den Haushalt 2022 eingebracht werden.

In Anbetracht der Haushaltssituation werden wir in diesem und im kommenden Jahr bei gleichbleibenden Kosten und deutlich niedrigeren Einnahmen mit einer erheblich höheren Neuverschuldung zu rechnen haben, auch wenn mir noch keine genauen Zahlen vorliegen.
Ob die Finanzierung aller Beschlüsse überhaupt machbar ist, würde ich bezweifeln. Die Haushaltsgenehmigung des Kreises kann erhebliche finanzielle Einschnitte beinhalten. In dem Fall müssen wir uns auch darauf einstellen, einzelne Maßnahmen zu streichen, um die Einsparvorgaben des Kreises erreichen zu können. Hier wird es dann zu spannenden Diskussionen kommen. Das ist auch der Zeitpunkt wo sich entscheidet, welche Maßnahmen gestrichen und welche Maßnahmen in Angriff genommen werden sollen. Bis dahin würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß der Ausbau wirklich kommt. 

Zu den übrigen Tagesordnungspunkten später mehr im Detail, jetzt in Kürze:
1. Die Ausschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes kann erfolgen.
2. Beide Planungsvarianten und das Leitbild für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel werden in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
3. Statt einer Bauvoranfrage zur Prüfung des Standortes Breslauer Straße für die Obdachlosenunterkunft wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan in der Gartenstraße vorzubereiten.

Die Obdachlosenunterbringung , das integrierte Stadtentwicklungskonzept und die Sanierung des Bahnhofsviertels. Eine Sitzung, drei wichtige Themen

Am Mittwoch wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung tagen.

Die drei wesentlichen Punkte auf der Tagesordnung sind:
1. Die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Plön 2040“
2. Das Städtebauförderungsprogramm … Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße
3. Neubau einer Obdachlosenunterkunft

1. Die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist eine Forderung, die ich bereits 2011 gestellt habe.
http://www.ingo-buth.de/2011/02/28/integriertes-stadtentwicklungskonzept/

Leider ist die Forderung weder 2011 noch später, 2016 zur Umsetzung gekommen. Zu den Gründen dafür will ich mich nicht äußern, das ist Schnee von gestern.
Auf Anregung der CDU wurde im November des vergangenen Jahres die Initiative aufgenommen, eine Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes zu erstellen.  Eine gute und richtige Entscheidung, zumal Fördermittel hierfür in Aussicht stehen.
Nunmehr liegt die Leistungsbeschreibung vor, nachdem sie inhaltlich mit dem zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein abgestimmt wurde.
Ich unterstütze die Erstellung eines ISEK in vollem Umfang. 

2. Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren  (ASO) Stadt Plön“ – Gesamtmaßnahme „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“. Ein langer Name, ich werde im folgenden den Begriff Städtebauförderung Bahnhofsviertel benutzen. 
Dazu gab es eine Lenkungsgruppe, die gemeinsam mit der Verwaltung und dem Planungsbüro ein Leitbild und zwei Planungsvarianten entwickelt hat.
Das Leitbild und die Planungsvarianten „Kfz-reduziert und städtisch“ und „Kfz-minimiert und grün“ oder wie ich spitz bemerkt habe: „ohne Parkplätze“ und „ganz ohne Parkplätze“ wurden bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses am 17. März vorgestellt. Nicht alle  Ausschussmitglieder waren überzeugt und bereit, einen Beschluß zu fassen. Zu dem Zeitpunkt wollten uns nicht auf eine der beiden Varianten festlegen und haben über Änderungen diskutiert.

Das Leitbild:
Bei der Durchsicht der neuen Unterlagen habe ich festgestellt, daß nunmehr beide Varianten gleichgewichtig in die bevorstehende Bürgerbeteiligung gegeben werden sollen.
Ich habe aber leider auch festgestellt, daß die Anmerkungen und Bemerkungen aus dem Ausschuß nicht in die Unterlagen eingeflossen sind.
Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

2.1.    Der Bereich „Alte Post“ ist nach wie vor entweder für ein „Boutique-Hotel“ oder ein kleineres „Low-Budget-Hostel“ vorgesehen. Das ist für mich eine unnötige Vorfestlegung.
Ich hätte mir gewünscht, daß hier auch ein Konferenzhotel mit in Betracht gezogen wird, das auf den Bedarf des Max-Planck-Institutes und der Fielmann Akademie zugeschnitten ist. Ziel wäre – ein wenig über das Bahnhofsviertel hinaus gedacht – die Stärkung des Wissenschafts- und Ausbildungsstandortes Plön.
Da der zukünftige Bedarf jetzt in der Corona-Krise noch nicht absehbar ist, wäre eine etwas spätere Betrachtung sinnvoll, um aus dieser 1A Lage das Beste zu machen.
Daher habe ich den Begriff des „weißen Flecks“ benutzt, um den Bereich für ein Unterbringungsgewerbe freizuhalten, sich aber im Moment noch nicht auf Art und Umfang festzulegen.

2.2.    Die Verkehrsführung muß so angelegt sein, daß die Parkplätze auf dem Marktplatz und in der Lübecker Straße weiterhin für den Kundenverkehr zugänglich sind. Ich halte diese Parkplätze für ausgesprochen wichtig, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten.
Kleine Anmerkung: In dem Zusammenhang lehne ich nach jetzigem Kenntnisstand auch das Projekt „Flanierbare Innenstadt“ im Klimaschutzkonzept ab, aber dazu mehr in einem späteren Beitrag vor der nächsten GUT-Sitzung.

2.3.    Mittlerweile kann ich mir für den Bereich am Pferdemarkt auch vorstellen, daß im Bereich Bahnhofstraße die Gebäude 8 und 9 in viergeschossiger Bauweise und die Gebäude 7, 10 und 11 in dreigeschossiger Bauweise entstehen.
Das charakteristische Gestaltungsmerkmal dort ist: man kann die Dachlandschaft von der Straße aus erkennen. Dieses Gestaltungsmerkmal prägt das Straßenbild und sollte erhalten bleiben. Bei zu flacher Dachneigung wären die Dächer nicht mehr erkennbar und von der Straße aus würde der Eindruck der immer wieder beklagten städtebaulichen Verklotzung entstehen. Stehende Fensterformate und Lochfassade verstehen sich von selber.
Von meiner sonst gerne erhobenen Forderung „roter Backstein“ würde ich sogar absehen.
Das alles ist aber nur über einen Bebauungsplan rechtssicher zu regeln und nicht Gegenstand der Städtebauförderung.
Was ich mir definitiv nicht vorstellen kann ist, das Jugendstilhaus mit dem Türmchen an der Ecke Lütjenburger Straße/Krabbe durch eine viergeschossige Bebauung zu ersetzen, wie es die „Variante 1“ vorsieht. Das Gebäude gehört eindeutig zum Ensemble der Bürgerhäuser in der Lütjenburger Straße.

3. Die Unterbringung der Obdachlosen
Die derzeit genutzten Unterbringungen in der Gartenstraße sind aus den 50ger Jahren und in einem schlechten Zustand. Nachdem das Gelände der ehemaligen Autowerkstatt Ehm in Planungen mit einbezogen werden kann ergibt sich an dieser Stelle die Möglichkeit, hier in größerem Rahmen Mietwohnungsbau zu ermöglichen. Dazu ist es aber erforderlich, die Obdachlosen – zeitlich begrenzt oder dauerhaft – an einer anderen Stelle unterzubringen.
In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März sollte eigentlich beschlossen werden, eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Obdachlosenheimes in der Breslauer Straße zu stellen. Damit wäre aus meiner Sicht unnötiger Weise eine frühzeitige Vorfestlegung getroffen worden.
Aus der Erfahrung mit der Kita am Plauer Weg – auch hier hatte der damalige Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten ohne Beteiligung des eigentlich für die Standortfrage zuständigen SteU über den Standort und damit auch über die Fällung der Hälfte der Bäume auf der Streuobstwiese entschieden – habe ich sehr frühzeitig schon darauf hingewiesen, daß die Standortfrage für die Obdachlosenunterbringung eindeutig im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung liegen würde.

Ich lehne die entsprechende Bauvoranfrage nicht grundsätzlich ab, weil damit erst einmal geprüft wird, ob an dieser Stelle überhaupt in dem beabsichtigten Umfang gebaut werden dürfte.
Für mich ist der Standort aber erst einmal nur Dritte Wahl. Ich habe bereits in der Sitzung des GUT betont, daß ich eine dezentrale Unterbringung befürworten würde. So würde ich es für sinnvoll halten, Familien oder Alleinerziehende mit Kindern getrennt von alleinstehenden Obdachlosen und Durchreisenden unterzubringen. Auch eine Trennung von Männern und Frauen hat eine Gesprächspartnerin mir gegenüber für sinnvoll gehalten. Mögliche Standorte wären noch einmal ernsthaft zu betrachten.
Von der CDU wurde als Antrag eingebracht, Gespräche mit der Wankenderer und der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft aufzunehmen um zu prüfen, ob eine zeitweise Unterbringung der Obdachlosen in derem Wohnungsbestand möglich wäre. Im Gespräch waren die Gebäude Ulmenstraße 42, die derzeit leergewohnt werden, bevor der Abriß erfolgt. Damit solle die Zeit überbrückt werden, bis in der Gartenstraße neue Unterkünfte für Obdachlose geschaffen wären. In wie weit das mit dem Stand der Planungen für den Bau von Mietwohnungen vereinbar ist, ist mir im Moment nicht klar, aber die Idee sollte durchaus geprüft werden, da sie erst einmal nicht von der Hand zu weisen ist.
Das wird nach meiner Einschätzung aber nur schwer mit der Zeitplanung der Baugenossenschaften in Übereinstimmung zu bringen sein. Nach meinem Kenntnisstand wollen sie ihre Bauplanung so schnell wie möglich umsetzen.
Vielleicht kann der Bürgermeister in Gesprächen mit den Baugenossenschaften aber auch noch einen andere Perspektive entwickeln.
Mir ist es wichtig, daß mit der Beauftragung der Bauvoranfrage in keinem Fall eine Vorentscheidung getroffen wird.

Die letzte Ratsversammlung aus einer jungen weiblichen Sicht

Ich für meinen Teil beenden die Nabelschau erst einmal und versuche, 
die Sache einmal aus der Sicht der nicht gewählten Stellvertreterin zu sehen:
Eine junge Frau bewirbt sich um ein öffentliches Ehrenamt.
Der GUT als zuständiger Ausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die Wahl einer Umweltbeauftragten und einer Stellvertreterin.
Die Empfehlung wird in der Presse veröffentlicht.
Die Beschlußvorlage steht so öffentlich im Bürgerinformationssystem.
Die junge Frau wird zur Amtseinführung in die Ratsversammlung eingeladen.
Die Bürgervorsteherin wird Tage vorher in der KN zitiert, die Politik solle jünger und weiblicher werden.
Dann erlebt die designierte Stellvertreterin, daß sechs weiße alte Menschen, fast alle Männer, fast alle CDU eine Änderung der Tagesordnung verhindern. Damit verhindern sie auch die Berufung der jungen Frau in das Amt der stellvertretenden Umweltbeauftragten.

Anschließend entschuldigen sich viele Ratsmitglieder bei ihr für den Sitzungsverlauf und vom Bürgermeister gibt es zu guter Letzt den Blumenstrauß, mit dem er ihr zur Amtseinführung gratulieren wollte. 

Kein Bauerntheater kann besser inszeniert sein als das richtige Leben. 

Ich habe den Beitrag nachträglich geändert. Ratsherr Schröder von der Fraktion “Die Linke” hat mich darauf hingewiesen, daß er nicht gegen die Änderung des Tagesordnungspunktes gestimmt hat. Vielmehr hatte er den Antrag gestellt, getrennt über die Umweltbeauftragte und die Vertreterin der Umweltbeauftragte abzustimmen.
Ich habe den Beitrag entsprechend geändert und bitte meinen Irrtum zu entschuldigen.  

Der “PlönBlog”, eine erste Einschätzung

Ein neuer Blog ist auf dem Markt, der Plönblog.
Das Impressum nennt Andre Jagusch als Verantwortlichen.
Herr Jagusch ist bekanntlich der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Plöner Ratsversammlung.
Unter der Rubrik „Über uns“ steht:
„Auf dem PlönBlog sollen Kommunalpolitiker die Möglichkeit bekommen, direkt aus der (ehrenamtlichen) Arbeit in den Gremien zu informieren und umfassend Hintergründe zu vermitteln.“

Alle Kommunalpolitiker? Eher nicht.

In seinem ersten Beitrag vom 25. März 2021 wirft er mir nicht nur eine „(völlig ungerechtfertigte) verbale Entgleisungen“ vor.
Ich bat in den Kommentaren um die Gelegenheit zu einer Gegendarstellung, um einige ganz offenbar falsche Informationen richtig zu stellen.
Meinen Kommentar dazu ließ Herr Jagusch zu, aber Kommentare haben nicht den selben Stellenwert wie eine eigenständige Gegendarstellung. 

Dazu Erstens:
In den Kommentaren antwortet Herr Jagusch: „Von „allen Kommunalpolitikern“ war aber nie die Rede.“
Na gut, dann habe ich den Begriff „Kommunalpolitikern“ mißverstanden. Er bietet nicht „allen Kommunalpolitikern“ ein Forum, sondern „ausgewählten Kommunalpolitikern“.
Wäre es ehrlicher gewesen, das unter “Über uns” auch so zu schreiben.
Sonst liegt die Vermutung doch nahe, daß es sich beim PloenBlog um die Fortsetzung der CDU-Homepage mit anderen Mitteln handelt.
Da auf den einschlägigen Seiten auf Facebook (Plönbook, Wir sind Plön, …) die Beiträge politischer Parteien unerwünscht sind, läge die Vermutung nahe, es handelt sich beim Plön-Blog um eine Art von Trojaner, um diese Schranke zu unterlaufen.

Ich gehe einmal davon aus, daß Herr Jagusch den Erfolg meiner Homepage zum Vorbild genommen hat. Ich betreibe meine Seite seit mehr als 10 Jahren, also noch bevor ich überhaupt ein Amt in der Kommunalpolitik übernommen hatte. Dabei mache ich immer wieder klar, daß es sich um meine persönlichen Positionen handelt, die nicht immer mit den Positionen meiner Fraktion übereinstimmen müssen. Zudem verlinke ich meine Beiträge auch auf den entsprechenden Medien.
Um ehrlich zu sein, es hat mich schon lange gewundert, daß andere Kollegi*innen nicht in ähnliche Weise verfahren.
Daher begrüße ich den Blog grundsätzlich. Noch mehr würde ich begrüßen, wenn nicht versucht würde, eine Ausgewogenheit oder Neutralität vorzugaukeln.

Dazu Zweitens:
Eine Gegendarstellung verweigert Herr Jagusch mir.
„Ich habe an Sachlichkeit und Stil bestimmte Ansprüche – schon allein deshalb, weil ich als Dienstanbieter hier am Ende in der rechtlichen Verantwortung stehe.“
Das Zitat spricht für sich.
Die Absage beinhaltet auch indirekt den Vorwurf der Stillosigkeit.
Herr Jagusch ist allerdings aus verschiedenen Gründen der Letzte, mit dem ich Stilfragen erörtern würde.