Programmentwurf und Leserbrief an die KN

Heute habe ich mich in den Programmentwurf der Plöner SPD für die Kommunalwahl am 25. Mai eingearbeitet. Hierzu wird es sicher noch ein paar kleine, eher redaktionelle Änderungen geben, aber im Großen und Ganzen hat das Papier schon Hand und Fuß.
Ich bin bisher sehr angetan von der kooperativen und kollegialen Zusammenarbeit.

Außerdem habe ich vor wenigen Minuten den Leserbrief, den ich bereits gestern vorbereitet habe, an die KN verschickt. Meine Leser/Leserinnen können hier schon heute lesen, was morgen vielleicht in der Zeitung steht:

Die Bürgerfragestunde auf der Ratsversammlung am 20. Februar verspricht interessant zu werden.

Stadtvertreter verpflichten sich per Handschlag zu gewissenhafter Pflichterfüllung. Sie übernehmen damit eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dazu gehört natürlich auch, daß sie nicht tätig werden dürfen, wenn dies für Sie selbst oder – unter anderen – für verschwägerte Personen einen unmittelbaren Vorteil bringen kann. Herr Dietz hat als Mitglied des Hauptausschusses sowohl an der Beschlußfindung zum Verkauf der Gartenstraße 13-15 mitgewirkt wie auch als Ratsherr an der Abstimmung über den Verkauf. Daß ihm seine Befangenheit nicht bewußt war, ist nur schwer zu glauben. Vielmehr wirkt die Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, als sein Verwandschaftsverhältnis zum potentiellen Käufer bekannt wurde und sich juristische Konsequenzen abzeichneten sowie die Information des Bürgermeisters und des SPD – Fraktionsvorsitzenden wie der Versuch, noch zu retten, was zu retten ist. Im Prinzip muß man ihm danken, daß er durch sein Verhalten den Verkauf in letzter Minute vereitelt hat. Dies würde Zeit schaffen, neu und geordnet über die Zukunft der Häuser zu entscheiden. Letztlich dürfte aber unstrittig sein, daß der jetzige Beschluß rechtswidrig ist. Von daher verwundert es ein wenig, daß der Bürgermeister die Umsetzung des Beschlusses lediglich aussetzt und keinen Widerspruch einlegt, so wie es die Gemeindeordnung vorsieht. Bis hierhin ist auch das Verhalten der CDU Fraktion noch nachvollziehbar, auch wenn ein Verkauf ohne Ausschreibung und deutlich unter Verkehrsswert Zweifel an der wirtschaftlichen Kompetenz und der Vereinbarkeit mit den kommunalrechtlichen Vorgaben aufkommen läßt. Fragwürdig wird das weitere Vorgehen aber, wenn in der nächsten Ratsversammlung am nächsten Mittwoch der Beschluß gefaßt werden sollte, die Immobilie für nur 4 Wochen auszuschreiben, wobei jedem klar sein müßte, daß für eine vernünftige Vermarktung ein Zeitansatz von mindestens 4, eher 6 Monaten anzusetzen wäre. Hierdurch kann der Anschein entstehen, daß ein starkes Interesse besteht, den jetzige Kaufinteressenten zu begünstigen. Vielleicht gibt es während der Bürgerfragestunde am 20. Februar schlüssige Antworten.

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