Am Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP).
Eines der Hauptthemen war die barrierefreie Umgestaltung des Marktplatzes. Dabei ging es in erster Linie um die „taktilen Leitstreifen“, die Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen die Orientierung erleichtern sollen.
Hier ist es nach meiner Meinung zu einer „Planungshavarie“ gekommen.
Der ursprüngliche Ansatz des barrierefreien Umbaus des Marktplatzes war, das Kopfsteinpflaster zu glätten und für Menschen, die auf den Rollstuhl oder den Rollator angewiesen sind, besser befahr- bzw. begehbar zu machen.
Das Thema wurde ursprünglich durch den Seniorenbeirat in die Diskussion eingebracht. Später hat Ratsherr Schröder (Die Linke/heute als Linker Mitglied in der SPD-Fraktion) darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Umbaus auch ein taktiler Leitstreifen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Blinde berücksichtigt werden müßte. Diese Leitstreifen kennt man gemeinhin als Rillen-Spur, der man mit einem Taststock folgen kann oder als Noppenfeld, das die Menschen mit Sehbehinderung darauf hinweist, dass jetzt z.B. ein Weg abzweigt.
Unter Berücksichtigung des historischen Stadtbildes wurde nun auf dem Marktplatz ein Leitstreifen geplant und eingerichtet, der aus schwarzem Basalt besteht. Die kleinen Basaltsteine sind in drei Reihen verlegt, weisen aber keine Führungsrillen auf.
Der Beauftragten für Menschen mit Behinderung bemängelt, dass dieser Leitstreifen mit dem Blindenstock nicht zu ertasten sei und der Kontrast zwischen dem schwarzen Basalt und den umliegenden Granitsteinen nicht zu erkennen wäre. Zwei Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, die in der Sitzung anwesend waren, konnten diese Einschätzung bestätigen.
Die Vertreter der Firma erläuterten, dass die Arbeiten so durchgeführt wurden, wie sie ausgeschrieben waren. Die Unterlagen, die ich dazu im Vorfeld der Sitzung eingesehen habe, haben vier Reihen Basalt vorgesehen. Die Reduzierung auf drei Reihen erfolgte später aus technischen Gründen. Das eigentliche Problem würde aber auch durch die nachträgliche Verlegung einer vierten Reihe nicht gelöst.
Im weiteren Verlauf des Tagesordnungspunktes führte die Firma aus, dass der Kontrast zwischen taktilem Leitstreifen und Pflasterung ausreichend ist und erst richtig wahrgenommen werden könne, wenn die Schleifarbeiten am umliegenden Granitpflaster abgeschlossen sind. Dazu zeigte er auch ein Bild des Leitstreifens, auf der einen Seite mit geschliffenem Granit, auf der anderen Seite mit noch ungeschliffenen Granit. Tatsächlich war hier ein deutlicher Unterschied erkennbar.
Aus der Selbstverwaltung kamen dann Stimmen – u.a. von Ratsherrn Gampert (FWG-Plön) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) – dass die Fachleute aus der Verwaltung und der ausführenden Firma die Selbstverwaltung vor ihrer Entscheidung im Februar auf die Problematik hätten hinweisen müssen.
Die Verwaltung betonte, dass die Selbstverwaltung beteiligt war und den Plänen in der Sitzung des SteP im Februar zugestimmt hätte.
Ich bin zwar kein Mitglied des SteP, habe aber als Ratsherr an der Sitzung im Februar teilgenommen. Ich kann mich gut erinnern, wie darüber gesprochen wurde, dass die Taktilen Leitstreifen auch zu den Behindertenparkplätzen und zum Eingang der Kirche führen sollen. Leider kann ich mich nicht erinnern, ob wir auch darüber gesprochen haben, wie die Leitstreifen gebaut werden sollen. Aus dem Text des Protokolls der Sitzung geht dazu nichts hervor und aus den sechs Anhängen zum Protokoll lassen sich auch keine Informationen dazu entnehmen.
Die Verwaltung betonte zudem, dass es sich hier nicht um einen Neubau handelt würde und man die DIN-Vorschrift daher nicht berücksichtigen bräuchte oder dass man auch von den Vorgaben der DIN-Vorschrift abweichen könne, sofern das Ziel auf andere Weise erreicht würde.
Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) begründete allerdings, dass die betreffende Regelung nach ihrer Einschätzung in diesem Fall nicht greifen würde, da die Voraussetzungen für eine Abweichung nicht gegeben sind.
Ich habe angemerkt, dass der § 8 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz– LBGG) hier möglicherweise zum Tragen käme, weil die DIN-Vorschriften auch bei großen Umbauten zu beachten wären. Nach meiner Auffassung haben wir es in diesem Fall mit einem großen Umbau zu tun, aber meine Meinung ist hier nicht maßgeblich. Maßgeblich wäre, was in der Verwaltungspraxis als großer Umbau gilt.
Allerdings sieht auch der § 8 LBGG vor, dass von der DIN abgewichen werden kann, wenn der Aufwand zu groß ist oder das Ziel auch im gleichen Maße mit einer anderen Maßnahme erreicht werden kann. Ob das Ziel mit den jetzigen Planungen und dem bereits weit fortgeschrittenen Umbau erreicht werden kann, muß geklärt werden.
Zwar können die Mitglieder des Seniorenbeirates und der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und haben Rede- und zum Teil sogar Antragsrecht, aber ich es zielführend, wenn man zukünftig die Beiräte und die Beauftragten bei größeren Projekten mit einem eigenen Termin in der Verwaltung an Planungen beteiligt und deren Anregungen frühzeitig mit abwägt.
Das Argument eines Kollegen, dass das zu viel Arbeitsaufwand für die Verwaltung wäre, lasse ich nicht gelten. Unnötiger Arbeitsaufwand ist etwas anderes, aber ich will nicht aus nichtöffentlichen Sitzungen plaudern.
Leider muss man sagen, dass die Verantwortlichkeiten im Moment nicht eindeutig zugeordnet werden können. Allerdings mag ich dem Appell von Ratsherrn Rose (SPD-Fraktion) nicht folgen, jetzt nach vorne zu blicken.
Ich denke, wenn wir solche Planungshavarien zukünftig vermeiden wollen, dann müssen wir uns ganz genau ansehen, was wann an welcher Stelle schief gelaufen ist. Erfahrungsgemäß sind Havarien, und das gilt sicher auch für Planungshavarien, in den meisten Fällen eine Verkettung von verschiedenen Ursachen. Wenn wir herausfinden, was wir falsch gemacht haben und wie wir das künftig vermeiden können, dann können wir mit gutem Gewissen in die Zukunft blicken.
Um ehrlich zu sein, ich weiß im Moment nicht, wie es weiter geht. Allerdings hat uns eine Plöner Bürgerin angeboten, eine Marktplatzbegehung mit Taststöcken und Simulationsbrillen zu organisieren. Die Simulationsbrillen schränken die Sicht so ein, wie ein Mensch mit vielleicht gerade 20% Sehvermögen die Situation erkennen kann. Ich finde das gut und wäre gerne dabei, denn so könnten wir uns ein eigenes Bild davon machen, was Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen überhaupt wahrnehmen können.
Ich fand alle Beiträge – auch die sehr kritischen Einwürfe – wichtig. Allein dem Vorwurf, wir würden uns in Plön nicht um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern, kann ich nicht ganz folgen.
Aber der Einwurf ist in Anbetracht der etwas angespannten Atmosphäre in der Debatte auch verständlich.