Leider hatte ich aus privaten und beruflichen Gründen bis jetzt noch keine Zeit, mich zur gestrigen Ratsversammlung zu äußern.
Der erste interessante Punkt war die Erläuterung des Bürgermeisters zu einem Verfahrensfehler des Bürgervorstehers. Wir erinnern uns: Zu Beginn der letzten Ratsversammlung trat der Vorsitzende der CDU Fraktion an das Rednerpult und hat eine persönliche Erklärung des seinerzeit zurückgetretenen und abwesenden Ratsherrn Dietz verlesen. Der Vorsitzende der SPD Fraktion hatte bereits während der laufenden Verlesung darauf hingewiesen, dass dies verfahrenswidrig ist. Diese Richtigkeit dieser Auffassung wurde nunmehr durch den Bürgervorsteher bestätigt.
Darüber hinaus lagen 2 Dringlichkeitsanträge vor. Um über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen abstimmen zu können, müssen mindestens 2/3 der Ratsmitglieder dafür stimmen. Da die Versammlung kurzfristig für diesen Termin angesetzt wurde, obwohl dem Bürgervorsteher bekannt war, daß mindestens 2 Mitglieder der SPD Fraktion nicht anwesend sein können, und da weitere Ratsmitglieder krankheitsbedingt abwesend waren, konnte die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht werden. Über die Dringlichkeitsanträge konnte also nicht entschieden werden.
Soweit ich es verstanden habe, wollte die FWG erreichen, dass die Stadt im Rahmen der Verwaltungs- bzw. Gebietsreform an den Kreis appelliert, in einen Dialog mit den Gemeinden einzutreten, um über mögliche Folgen einer Fusion mit dem Kreis Ostholstein zu sprechen.
Dies ist m.E. ein durchaus nachvollziehbares Anliegen, greift aber zu kurz, denn Alternativen zur Fusion mit Ostholstein wurden nach meiner Kenntnis nicht ausreichend geprüft. Der ursprüngliche Plan der Landesregierung, die Kreise zu Großkreisen zusammenzulegen, ist am Widerstand der Dithmarscher und der Nordfriesen gescheitert und wurde aufgegeben. Seither stehen als Alternative zur Fusion durchaus andere andere Modelle zur Verfügung.
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes Bürgerfragestunde wurde durch den Bürgervorsteher darauf hingewiesen, daß keine Statements abgegeben werden dürfen. Es dürften lediglich Fragen gestellt werden und die Zeit sei auf 30 Minuten beschränkt.
Also stellte ich die Frage, ob die Verfahren zur Erstellung der wasserrechtlichen Genehmigung, der Flächennutzungsplanänderungen in Rathjensdorf und Plön sowie die Erstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet Seewiesen miteinander verbunden seien bzw. koordieniert sind. Soweit ich den Leiter des Bauamtes richtig verstanden habe, ist dies der Fall, sie liefen parallel und ständen miteinander in Beziehung. Tatsächlich ist die Flächennutzungplanänderung Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Anschließend fragte ich den Bürgermeister, ob es richtig sei, dass Herr Dietz an der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt war. Dies hatte ich bereits in der vorhergehenden Sitzung gefragt, diese Bestätigung dafür liegt mir schriftlich vor. Daraufhin fragte ich, ob ihm bekannt sei, dass Herr Dietz im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes bereits Grundstücke vermarkten würde. Dies war ihm nicht bekannt. Danach fragte ich, ob hier nicht ein Fall von Befangenheit vorliegen könnte. Der Bürgermeister wollte hierauf – völlig verständlich – in diesem Moment keine Antwort geben und kündigte eine Prüfung an. Obwohl ich die Frage an den Bürgermeister gerichtet hatte, ergriff auch der Vorsitzende der CDU das Wort und wies mich darauf hin, dass ich vor der Frage im Kommentar zur Gemeindeordnung hätte nachlesen sollen. Dann las er selber aus der Gemeindeordnung vor und betonte dabei, dass die reine Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe keine Befangenheit begründet. Das ist sicher richtig, und ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung, aber es ging bei meiner Frage ja auch gar nicht um die Berufsgruppenzugehörigkeit. Auch der Hinweis, dass meine Fragen dem Wahlkampf geschuldet seien, ist abwegig, da ich dem ein oder anderen schon seit mindestens einem Jahr mit meiner Fragerei auf die Nerven gehe, seinerzeit wusste ich noch gar nicht, dass ich jemals für den Stadtrat kandidieren würde. Das wir nunmehr vor der Kommunalwahl stehen, hat mit meiner – lange bekannten – kritischen Haltung zu dem Seewiesenprojekt nichts zu tun.
Meine letzte Frage wurde dann vom Bürgervorsteher unterbunden, indem er darauf verwies, er hätte bereits den nächsten Tagesordnungspunkt aufgerufen. Möglicherweise habe ich das im Eifer des Frage und Antwortspieles nicht mitbekommen, mein Nachbar konnte sich allerdings auch nicht daran erinnern. Aber ich kann mich irren.
Interessant wurde es auf jeden Fall noch einmal nach der Sitzung, aber dazu vielleicht später.
Das eigentliche Thema der Ratsversammlung war jedoch die zuküftige Trägerschaft des Gymnasiums Schloß Plön. Hier wurde – bei Enthaltung der SPD Vertreter – mit großer Mehrheit beschlossen, darauf hinzuwirken, das Gymnasium beim Kreis zu belassen. Einer Übernahme de Trägerschaft durch den Schulverband oder durch die Stadt lehnt man ab. Die Gründe für die Ablehnung sind sicher in den Schulden von über einer Mio Euro zu suchen, die auf dem Gebäude lasten. Auch die Folgekosten wie die Dachstuhlsanierung und der Neubau eines Sportplatzes – erforderlich, falls der Pachtvertrag für den Sportplatz im Schloßgebiet nicht verlängert wird – schrecken ab. Die Vertreterin der FDP äußerte außerdem die Befürchtung, daß das Gymnasium bei einer Übernahme in den Schulverband mit der Regionalschule zu einer Gemeinschaftsschule verschmolzen werden könnte. Diese Befürchtung ist unberechtigt, aber Frau Wandelt betonte, daß die SPD statt einer Regionalschule – dem Elternwillen folgend – die Haupt- und Realschule lieber in eine Gemeinschaftsschule überführt hätte. Ein Ziel, an dem wir weiterhin festhalten.