Anregungen und Bedenken

Heute habe ich mich wieder einmal mit dem Projekt Seewiesen auseinandergesetzt. Wir erinnern uns: Die Auslegung des B-Planes war sehr kurzfristig erfolgt, der Zeitraum der Auslegung so kurz wie möglich gewählt und in die Sommerferien gelegt. Daher war es mir nicht möglich, die Unterlagen in der gebotenen Ausführlichkeit zu prüfen. Aber einige Dinge sind mir als ambitioniertem Laien doch aufgefallen. Ich vermute, daß die Schwächen der Planungsunterlagen zwischenzeitlich auch in der Verwaltung erkannt wurden. Interessant dürfte werden, ob das Verfahren weiter ordnungsgemäß abgearbeitet wird oder durch kreative Verfahrenstechniken bzw. einfach “par Ordre de Mufti” beschleunigt wird. Hier also schon einmal vorab meine Anregungen und Bedenken, die ich am Montag oder Dienstag im Rathaus beim Bürgermeister als dem Vorsitzenden des Planungsverbandes einreichen werde:

Nachtrag: Offensichtlich sind ältere Softwareversionen nicht in der Lage, kopierte Zeilenumbrüche und Nummerierungen aus Word-Dokumenten sauber im Blog darzustellen. Ich werde daher in Kürze ein wenig nachbessern müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden möchte ich Ihnen meine Anregungen und Bedenken zum betr. B-Plan vorlegen.
Grundsätzliche Anregungen und Bedenken sind bereits im Anschreiben aufgeführt,
in der Anlage 1 gehe ich im Einzelnen auf die Begründung zum B-Plan,
in der Anlage 2 zur UVS ein.

1. Die Umsetzung der Planung des Baugebietes bzw. das Konzept kann nach Aussagen der Planer nur funktionieren, wenn das Gewässer realisierbar ist. Das Planfeststellungsverfahren als Voraussetzung für die Herstellung des Gewässers ist noch nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für die Entlassung des Gebietes aus dm Landschaftsschutz.
Bevor hier keine abschließende Klärung herbeigeführt wurde, ob das Gewässer überhaupt realisierbar ist bzw. ob es genehmigt wird, wird angeregt, daß die Stadt bzw. ihrer Verwaltung bis zum Vorliegen der erforderlichen Genehmigung ihre Mitarbeit an dem
B-Plan ruhen lässt.
Begründung: Die Fortsetzung der Arbeiten an einem Projekt, dessen planungsrechtliche Vorraussetzungen noch nicht vorliegen und dessen Umsetzung zwar politisch beabsichtigt, aber noch nicht sicher ist, widerspricht den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung.

2. Ich rege an, das planerische Konzept des Gebietes dahingehend zu überarbeiten, dass zum Einen die natürlichen Standortvorteile wie Landschaftsbild, natürliche Uferbereiche, Waldgebiete und topografische Profile erhalten bleiben und zum Anderen die zur Bebauung vorgesehenen Bereiche von dieser Umgebung dauerhaft profitieren. Dazu ist es erforderlich, hier eine klare Trennung zu bewahren.
Begründung: Der vorgelegte Entwurf sieht beispielsweise vor, im Bereich der illegal abgeholzten Fläche hinter dem Gut Tramm Baugrundstücke zu schaffen, die die natürlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigen und zudem durch ihre Lage am natürlichen Gewässer Trammer See eine gebietsinterne Konkurrenzsituation verursachen. Diese Konkurrenzsituation ist nachteilig für die zügige Besiedlung und fiskalisch vertretbare Bewirtschaftung des eigentlichen Siedlungsprojektes. Zudem bringt sich der Planungsverband damit in die Nähe der Förderung von Bauland, das durch illegale Abholzung entstanden ist und gleichzeitig in Konkurrenz zu den eigentlichen gemeindlichen Entwicklungszielen steht. Der Plan sollte seriöser weise in dem durch Waldfrevel betroffenen Bereich Aufforstung und Naherholung vorsehen. Damit würde ein Konzept erkennbar, dass den naturräumlichen Rahmen des Plangebietes dauerhaft erhält.
Ähnliche Überlegungen gelten beispielsweise auch für die Gestaltungs- und Nutzungsvorgaben im Uferbereich zwischen Gut Tramm und Kleingartenanlage, die den Erhalt der natürlichen Situation gewährleisten sollen.

3. Übergeordnete internationale und kommunale Zielsetzungen sind nicht berücksichtigt. Dies gilt besonders für den Klimaschutz und damit verbunden auch für vorgesehene Ausweitung der Aufgaben der Stadtwerke AöR oder GmbH zu einem Kommunalen Versorger. Daher wird angeregt, die Nutzung einer Kraftwärmekopplung (Blockkraftheizwerk) verbindlich für das Baugebiet vorzusehen.
Begründung:
a) Die Stadt sollte sich nicht aus Ihrer Verantwortung ziehen, wenn es um die Umsetzung zukunftswichtiger Ziele geht, wie sie von der Bundesregierung auch im internationalen Rahmen verfolgt wird.
b) Der Ausbau der Stadtwerke zu einem kommunalen Versorger würde durch die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes nachhaltig gestärkt.
c) Die Berücksichtigung zukunftsweisender Konzepte und fortschrittlicher Techniken unterstreicht und hebt den angestrebten hochwertigen Charakter* des geplanten Wohngebietes. (*Bez. 1 S. 11)

4. Für die Geruchsemission wird das Szenario 2 angenommen. Dies beinhaltet emissionsmindernde Maßnahmen im Bereich der Kläranlage. Diese Maßnahmen sind nicht weiter spezifiziert. Ich habe Bedenken, dass die hierfür anfallenden Kosten über die Gebühren auf die Allgemeinheit der Gebührenzahler umgelegt werden. Ich rege an, dass die eventuell anfallenden Kosten von der Investorengruppe umgesetzt werden und als Voraussetzung für die Umsetzung des Neubaugebietes juristisch abgesichert werden.

5. Aussagen „alter“ Plöner zu Folge soll es in den letzten Tagen des II. Weltkrieges entlang der B 76 in Richtung Kiel zu Fliegerangriffen auf die zurückflutenden deutschen Truppen gekommen sein. Es sollen mehrere Fahrzeuge ausgebrannt am Straßenrand gestanden haben. Es ist zu erwarten, dass insbesondere im Bereich des Moores Kriegsreste, Munition oder Munitionsteile gefunden werden.
Ich rege an, das Ausmaß der möglichen Belastung vor Beginn der Arbeiten genauer zu ermitteln und diesbezüglich eine Gefahrenabschätzung vorzunehmen.
Begründung: Von alter Munition kann auch nach langer Zeit noch eine Gefährdung ausgehen.

6. Insgesamt zeichnet sich die UVS durch mangelnde Sorgfalt im Hinblick auf die formale Ausführung aus. Ich rege an, sie diesbezüglich zu überarbeiten. Aufgrund der schon formalen Schwächen scheint mir eine besonders gründliche inhaltliche Prüfung geboten.
Begründung: Arbeiten, die formal schwach sind, lassen die Vermutung aufkommen, dass sie auch inhaltlich nicht besonders stark sind.

Die Grundlagenermittlung der UVS ist erheblich mängelbehaftet in der Erfassung und Bewertung ökologischer Sachverhalte. Daher eignet sie sich nicht, als inhaltliche oder verfahrensrechtliche Grundlage für die Bauleitplanung.

Eine Bewertung des Vorhabens ist damit nicht abschließend möglich, daher behalte ich mir ausdrücklich vor, auch nach Ablauf der jetzigen Frist weitere Anregungen und Bedenken mitzuteilen und deren Berücksichtigung in der gemeindlichen Abwägung zu fordern.

Ich bitte, jeden einzelnen Punkt des Schreibens und der Anlagen einzeln abzuwägen und die Inhalte der Abwägung rechtssicher zu dokumentieren, um Stadt und Planungsverband von Schäden freizuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Buth

Anlage 1

1. Pkt 3, Lage des Baugebietes (S. 7)
Im Rahmen der mit dem geplanten Baugebiet zusammenhängenden Verlegung und Gestaltung der B 76 wird angeregt, das Plangebiet geringfügig zu erweitern und die Kreutzng B 76 / Appelwarder und angrenzende Gebiete mit einzubeziehen.
Begründung:
a) Die Anbindung des Baugebietes für Fußgänger und Radfahrer wird über den am Trammer See gelegenen Wanderweg – der um einen Radweg erweitert werden sollte – erfolgen.
b) Der Ausgleich für die wegfallenden Parkplätze der Kleingartenanlage wird am anderen Ende der Kleingartenanlage in Richtung Osterterp erfolgen. Die Kleingartenanlage ist im Plangebiet enthalten, die Parkplätze wären es nicht.
c) Darüber hinaus sollte die Kreuzung B 76 / Appelwarder mit eingeschlossen werden. Hier wäre, ebenso wie bei der Zufahrt zum geplanten Neubaugebiet, ein Kreisverkehr vorzusehen. Damit wäre zum einen ein Beitrag zur Lärmreduzierung geleistet, zum anderen eine – insbesondere für Linksabbieger gefährliche – Entschärfung eines Gefahrenschwerpunktes erreicht. Aus meiner Sicht ist es höchst erstaunlich, daß es an dieser Kreuzung noch nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist.

2. Pkt 4.1.1., Ziele der Raumordung und Landesplanung, S. 8 ff)
Die Entwicklung in Ascheberg wird angesprochen, die der anderen Gemeinden im Stadt-Umlandbereich (SUB) jedoch nicht. Es wird angeregt, die Planungen der Umlandgemeinden Bösdorf, Dörnik, Grebin, Lebrade und Wittmolds mit in die Betrachtung einzubeziehen und detailliert darzustellen.
Begründung: Es sollte zuverlässig abgeklärt werden, daß kein Überangebot geschaffen wird, das spätere Umplanungen „erzwingt“, die dem angestrebten hochwertigen Charakter der geplanten Siedlung zuwiderlaufen.

3. Pkt 4.2.1., Anlaß der Planung, (S. 12)
Strich 1, Hier wird als Ziel beschrieben, im Plangebiet selber Ausgleichsflächen zu schaffen. Es wird angeregt, diese Passage zu streichen.
Begründung: Die Umsetzung des Baugebietes führt zu Eingriffen in die Natur. Den Eingriff gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahme vorzusehen, widerspricht den Absichten des Gesetzgebers und wird die Maßnahme als ganzes juristisch angreifbar machen.

4. Pkt 4.2.1., Anlaß der Planung, (S. 12)
Es wurde überprüft, ob und wie ein See mit guter Wasserqualität an diesem Standort etabliert und dauerhaft stabil erhalten werden kann. Es wird angeregt, hier weitergehende Überprüfungen durchzuführen, um eine verlässliche Aussage zur qualitativen Entwicklung des Gewässers zu erhalten.
Begründung: Die vom Planungsverband beauftragten Planer kommen zu dem Ergebnis, daß ein See herstellbar ist. Über die zu erwartende Qualität können aber keine nachprüfbaren Aussagen gemacht werden, es werden ausschließlich Vermutungen angestellt. Mit eines Monitoring-Systems soll nach Gewässerherstellung erkennbaren Fehlentwicklungen erkannt werden, um dann rechtzeitig gegensteuern zu können.
Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Plausibilitätsüberprüfung kommt zu dem Ergebnis, daß das Gewässer zwar herstellbar ist, es wird aber eutroph bis sehr eutroph (hyper- oder polytroph) sein. Noch negativer als diese Formulierung kann eine gutachterliche Prognose zum späteren Zustand des künstlichen Gewässers kaum ausfallen. Um eine genauere Aussage zur zukünftigen Entwicklung und Qualität des Gewässers zu erhalten wird empfohlen, weitere Untersuchungen insbesondere zum Phosphateintrag vorzunehmen. Diese Empfehlung ist deutlich seriöser als die Absicht der Planer des Gewässers, die im bisherigen Planugsverlauf bereits mehrfach Aussagen, die selbst für den interessierten Laien erkennbar falsch waren, zurücknehmen mussten. Beispielhaft sei hier die Aussage aufgeführt, daß sich eine stabile thermische Sprungschicht entwickeln wird, die ein Aufsteigen der Nährstoffe in die obere Wasserschicht verhindert. Die Aussage, daß man erkennen könne, daß der Wasserspiegel von Trammer See und kleinem Plöner See ausgeglichen seien, dann würden beide Seen so ruhig daliegen, sei ergänzt.

In Kenntnis der Aussagen des städtischen Gutachters, die Planung weiter zu betreiben, heißt, dass der Planungsverband die Verantwortung für einen Misserfolg oder eine Fehlentwicklung bereits heute übernimmt und den Vorhabenträger von Verantwortung freistellt.

5. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 13)
Es wird angeregt, die Passage „ … dessen wesentliches Qualitätsmerkmal seine Lage … am neu zu schaffenden Gewässer sein wird.“ Wie folgt zu ersetzen: „ … dessen zwingend erforderliches Qualitätsmerkmal seine Lage … am neu zu schaffenden Gewässer sein wird.“
Begründung: Im weiteren Verlauf der Begründung des B-Plan wird ausgeführt, daß das Besiedlungskonzept ohne die Herstellung des Gewässers nicht funktioniert.
(Siehe Pkt 5.4.1., S. 28)

6. Darüber hinaus wird angeregt, die Beschaffenheit der Zugänglichkeit des Gewässers von den neuen Grundstücken und den öffentlichen Zugängen zu definieren.
Von daher ist es erforderlich, Klarheit darüber herzustellen, welche Bandbreite möglicher Erscheinungsbilder der zukünftigen Uferkante vom Planungsverband unter Berücksichtigung des Planungszieles „attraktive Seegrundstücke“ als akzeptabel angesehen werden.
Begründung: Die Art der Uferkanten der zukünftigen privaten Seegrundstücke ist der zentrale Punkt für den Erfolg bei der Umsetzung des Siedlungs- bzw. Plankonzeptes. Aufgrund der unverbindlichen Darstellungen und Entwürfe wird suggeriert, es handele sich bei der Planung um Grundstücke, deren betret- und nutzbaren Gartenbereiche bis unmittelbar an die Kante des neuen Gewässers heranreichen und so eine klassische und hochattraktive Seelage erzeugen. Diese Erwartung ist durch nichts sichergestellt und eher unwahrscheinlich umzusetzen. Tatsächlich erfordert diese Art der Grundstücksnutzung und des Gewässerbaus erhebliche konstruktive und finanzielle Aufwendungen, da der moorig-torfige Boden im Bereich des Plangebietes attraktive Garten-Ufer-Kanten vermutlich nicht zulässt. Realistischer wäre die Annahme, dass aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse eine sehr breiter moorig-schlammiger privater Uferstreifen entsteht, der in keinem Fall den Vorstellungen schöner Seegrundstückssituationen entspricht und große Unzufriedenheit der Anwohner verursachen würde.

7. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 14)
Zu Strich 3: Die Kubatur der Gebäude soll den Maßstab der in Plön und Rathjensdorf typischen Bauweise aufnehmen. Es wird angeregt, die Werte zu ermitteln, sofern dies nicht bereits geschehen ist, und in die Begründung bzw. in den Entwurf B-Plan mit aufzunehmen.
Begründung:
Wie auf S. 13 ausgeführt wurde, soll hierbei insbesondere die Bebauung am Wasser in Rathjensdorf und Plön aufgenommen werden. Sinngemäß muß es sich dabei natürlich um die Bebauung am Trammer See handeln, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, da nur mit diesem Bereich ein räumlicher Zusammenhang besteht. Die Einhaltung der Zielvorstellung gem. Strich 3 kann aber nur überprüft werden, wenn diese mit den ermittelten Werten verglichen und ins Verhältnis gesetzt werden.
Diese Zielvorstellung an sich ist aber unprofessionell. Es ist davon auszugehen, dass das gutverdienende Klientel auf großzügigen Grundstückszuschnitten nicht die Maß- und Formsprache der Bebauung der 60ger Jahre eines holsteinischen Dorfes oder Stadtrandes übernehmen will. Dies wäre im übrigen auch zu erhoffen.

8. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 14)
Zu Strich 6 und 7: Es wird angeregt, eindeutig festzulegen, daß es sich bei den betr. Wasserflächen ausschließlich um das noch zu schaffende Gewässer handelt.
Begründung: Es muß ausgeschlossen werden, daß, insbesondere in den ökologisch wertvollen oder besonders wertvollen Uferstreifen des Trammer Sees bzw. im Gewässserschutzstreifen, zusätzlich zur bestehenden Badestelle nördlich Tramms, weitere Badestellen eingerichtet werden.

9. 4.3., Wesentliche Auswirkungen der Planung (S. 16)
Es wird angeregt, den Trentsee in die Betrachtung mit aufzunehmen.
Begründung: Der Trentsee wird im wesentlichen durch den einzigen Zufluß, die Trammer Furt gespeist. Dieser Zufluß ist im Sommer sehr flach, eine nennenswerte Strömung ist vorwiegend im Winter und Frühling zu beobachten, wenn im Trammer See Hochwasserspitzen auftreten. Werden diese Hochwasserspitzen später in das noch zu schaffende Gewässer abgeführt werden, ist damit zu rechnen, daß sich der Zustrom in den Trentsee deutlich verringern wird, was bislang noch nicht betrachtete Auswirkungen auf dessen Wasserqualität haben kann. Eine Nichtberücksichtigung dieses Sachverhaltes würde zu einem Abwägungsausfall führen, in dessen Folge nicht nur die Rechtskraft des Bebauungsplanes leiden würde, sondern auch Regressansprüche gegenüber dem Planungsverband entstehen könnten.

10. Pkt 5.1.1., Mischgebiet (S. 18)
Hier wird als mögliche Nutzung die Pferdehaltung genannt. Es wird angeregt, diesen Punkt zu streichen oder die B-Planung nachzubessern.
Begründung:
a) Mit der Pferdehaltung sind erfahrungsgemäß Geruchsbelästigungen verbunden, die in der ausliegenden Planung und den Emissionsuntersuchungen nicht betrachtet wurden.
b) Mit Pferdehaltung sind i.d.R. Nebenanlagen wie Reithallen oder Peitplätze verbunden. Derartige Anlagen sind in der vorliegenden Planung nicht erkennbar.
c) Es sind bislang keine Konzepte erkennbar, wie den Bedürfnissen der Reiter Rechung getragen werden kann und gleichzeitig den Belangen der nicht-reitenden Menschen und den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen werden sollen. Insbesondere fehlen Aussagen über den umfang dieser Nutzung und die Anbindung an einen Reitweg.

11. 5.1.2., Maß der baulichen Nutzung (S. 19ff)
Hier fehlen die Vergleichswerte für die Seenahe Bebauung in Tramm und Plön. Es wird angeregt, diese zu ermitteln, sofern noch nicht geschehen.
Begründung: um tatsächlich beurteilen zu können, ob die städtebaulichen Zielvorstellungen umgesetzt werden, ist die Ermittlung von Vergleichswerten erforderlich.

12. Pkt. 5.3.1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen (S 24ff)
Es wird angeregt, Reetdächer im Plan mit zu berücksichtigen.
Begründung: Aufgrund der in Tramm weit verbreiteten Reetdächer (geschätzt
mind. 30 %) sollten diese Dachart für den Bereich des Gutshofes ausdrücklich vorgeschrieben werden und zumindest für den Bereich in Gutshofnähe und auf der Insel als Möglichkeit zulässig sein.

13. Pkt. 5.3.2., Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksfläche (S 26f)
Es wird angeregt, Bambusarten als Sichtschutz zu streichen.
Begründung: Es gibt ausreichend heimische Pflanzen, die als Sichtschutz genutzt werden können, und die einen deutlich höheren ökologischen Wert haben.

14. Pkt 5.4.1., Landschaftsplan (S27f)
In Absatz 5 wird ausgeführt, daß insbesondere die Beseitigung der Waldfläche nördlich des Gutshofes und des Weihers im Bereich des geplanten Gewässers kritisch zu betrachten sind, aber unausweichlich sind, da ansonsten das Siedlungskonzept scheitern würde. Es wird angeregt, diese Betrachtung getrennt für das Waldgebiet und das Gewässer auszuführen.
Begründung:
Die Argumentation kann für den Bereich des Gewässers nachvollzogen werden und ist im Text begründet. Eine Begründung, warum das Siedlungskonzept scheitert, wenn der Wald nördlich des Gutshofes erhalten bliebe, ist nicht gegeben und auf den ersten Blick auch nicht erkennbar.

15. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Landschaftsbild (S. 30)
Hier wird ausgeführt, daß die Verwallung (Lärmschutzwall) von anderer Seite verursacht wird. Es wird angeregt, diese Aussage zu überprüfen.
Begründung: Die Maßnahme kann bei realistischer Einschätzung entfallen oder deutlich kleiner ausfallen, wenn auf das Neubaugebiet verzichtet wird.

16. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Ausgleichsmaßnahmen Wasser (S. 32)
Es bestehen Bedenken, daß die aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der Gewässerherstellung als Ausgleichsmaßnahmen gerechnet werden können.
Begründung: Die Gewässerherstellung ist unverzichtbarer Bestandteil des Siedlungskonzeptes.
a) Das neu zu schaffende Gewässer oder Teile davon als Ausgleichsmaßnahme zu anzurechnen widerspricht den Grundüberlegungen des Gesetzgebers und macht die Maßnahme juristisch anfechtbar.
b) Der Weiher ist Habitat mehrerer besonders schützenswerter Arten. Über die Qualität des neu zu schaffenden Gewässers kann keine verlässliche Aussage getroffen werden, außer das es sich eutroph oder sehr eutroph entwickeln wird. Ob dieses Gewässer tatsächlich einen Ausgleich für den Weiher darstellt oder an anderer Stelle in vergleichbarer Weiher geschaffen werden muß, bleibt zu untersuchen.

17. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Ausgleichsmaßnahmen Boden (S. 33)
Die Modellierung des Bodenaushubs im nördlichen Plangebiet und gegenüber der Trasse der B 76 wird als Ausgleichsmaßnahme genannt. Es bestehen Bedenken, daß dies als Ausgleichsmaßnahme anzusehen und juristisch haltbar ist.
Begründung: Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Seeherstellung zu sehen und dient auch der Beseitigung des Aushubs, der anderenfalls abgefahren werden müsste. Insbesondere die Einbeziehung des Lärmschutzwalles in die Ausgleichsflächen widerspricht dem gesunden Menschenverstand und wird die Planung juristisch anfechtbar machen.

18. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 38f)
Die mittlere Wassertiefe wurde mit 3 Metern angegeben.
Ich habe Bedenken, dass diese mittlere Wassertiefe erreicht werden kann.
Begründung: Das Gewässer ist sehr gegliedert und hat mehrere schmale Wasserarme. Mit einer Böschungsneigung von 1:3 im bebauten Bereich bzw. 1:4 im Verlandungsbereich wird die angestrebte mittlere Wassertiefe erst in einem Abstand von 9 bzw. 12 Metern vom Ufer erreicht. In den hierbei abgedeckten Flächen beträgt die Mittlere Wassertiefe 1,5 Meter. In den Seitenarmen soll die maximale Wassertiefe nur 2 Meter betragen. Bei einer geplanten maximalen Tiefe von 4 Metern reicht die verbleibende Fläche überschlägig nicht aus, die angegebene mittlere Wassertiefe
von 3 Metern zu realisieren.

19. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Als Beispiel für einen neu geschaffenes Gewässer wird der Eimersee bei Eckernförde genannt, wobei es 5 bis 7 Jahre dauern soll, bis eine stabile Gewässerqualität erreicht ist. Ich habe Bedenken, dass dieses Beispiel richtig gewählt ist und befürchte, dass es zu einer falschen Beurteilung führt.
Begründung: Bei dem Eimersee handelt es sich offenkundig um eine wiederhergestellte Seefläche, ohne dass die bestehende Erdschicht durchstochen wurde. Bei dem im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet geplanten See wird der Boden jedoch durchstochen und Torfschichten werden angeschnitten, so dass sie großflächig frei liegen und Nährstoffe ungehindert in das Wasser eindringen können.

20. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Über technische Maßnahmen und die Einrichtung aufgelockerter Bereiche in den Zu- und Abflüssen soll eine Sauerstoffanreichung des Wassers erreicht werden.
Ich rege an, diese Aussage auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Begründung: Das Gefälle des Geländes wird nicht ausreichen, eine Strömung zu erzeugen, die als Voraussetzung für die Anreicherung des Wassers mit Sauerstoff ausreicht, wenn das Wasser etwa über eingelegte Steine oder Schwellen fließt.

21. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Als Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserqualität – für den Fall, dass sich kein stabiler Zustand herstellen lässt – werden maschinelle Entkrautung und das Einbringen einer Tonschicht genannt. Ich rege an, die Tonschicht bereits bei der Gewässerherstellung einzubringen.
Begründung: Die angestrebte hohe Wohnqualität und der voraussichtliche durchschnittliche Quadratmeterpreis von geschätzt 200 Euro wird Käufer mit gutem Einkommen und hohen Ansprüchen anziehen. Die zukünftigen Käufer können und werden erwarten, dass sie sich nicht über Jahre mit einem sich entwickelnden Gewässer herumärgern müssen, wobei der Ausgang ungewiß ist. Insbesondere würde das ohnehin nicht finanzierbare nachträgliche Einbringen einer Tonschicht für nicht akzeptable Belästigungen sorgen. Wenn sich das Gewässer nicht stabil entwickelt und die nachträgliche Einbringung erforderlich wird, müssen sich die Mitglieder des Planungsverbandes, und damit auch die Vertreter der Stadt, fragen lassen, wie sie eine solche Planung zulassen konnten, zumal alle Umstände bekannt und aktenkundig waren. Der Streit über die anfallenden Kosten wird zum Nachteil der Stadt bzw. der Gemeinde gereichen, selbst wenn sie sich nicht finanziell beteiligen müssen. Die Aufarbeitung in der Presse wird dann voraussichtlich deutlich intensiver sein als im Fall „Turmbau“ oder „Stadtbus-Twiete“. Die Thematik Wasserqualität ist insbesondere im Hinblick auf den Tourismus äußerst sensibel. Möglicherweise übertragen ortsunkundige Gäste betreffende Berichte unreflektiert auf die übrigen Seen in Gebiet. Ein Imageverlust der Region und damit verbunden Einbußen im Fremdenverkehr würden in einem solchen Fall die Folgen sein.

22. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 41)
Die Straße „Am See“ als Haupterschließungsachse verfügt über keinen eigenen Radweg.
Ich rege an, hier zusätzlich einen Radweg einzuplanen oder bauliche Maßnahmen zum Schutz von Radfahrern umzusetzen.
Begründung: Bisher wird der betr. Wanderweg und der Weg entlang der Kleingärten von den Radfahrern aus Richtung Tramm / Rathjensdorf genutzt. Mit dem Zuzug von ca. 500 Einwohnern, die die Ortsmitte von Plön bequem innerhalb von 10 Minuten mit dem Rad erreichen können, wird das Aufkommen von Radfahrern erheblich steigen. Dies gilt auch für Kinder, die mit dem Rad zur Schule fahren. Da dies besonders zu Zeiten des Berufsverkehrs zum Tragen kommt, ist bei diesen Verkehrsteilnehmern von einem erhöhten Unfallrisiko auszugehen, dem vorgebeugt werden muß.


23. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 42)
Für den Fuß- und Radweg entlang des Trammer Sees ist eine Breite von 3 Metern vorgesehen. Ich habe Bedenken, dass dies ausreichend ist.
Ich rege an, diesen Weg breiter auszulegen und Fuß und Radweg räumlich zu trennen.
Darüber hinaus ist der Radweg mit einer Oberfläche zu versehen, die komfortabel zu befahren ist (Kein Pflasterstein!)
Auch hier erscheint der Entwurf unprofessionell und unausgereift. Wer die Verhältnisse kennt, weiß um die hohe Bedeutung dieser Verbindung für Naherholung und Tourismus. Der zukünftige Ausbau sollte in Form einer promenadenartigen Verbindung des neuen Stadtteils mit Plön erfolgen. Hierzu sind Wegebreiten von nicht unter 5 Metern anzustreben.
Begründung: Dieser Weg wird voraussichtlich stark genutzt, und zwar in beide Richtungen. Dabei sind gefahrenträchtige Nahbereichssituationen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern vorhersehbar.

24. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 43)
Es sind keine öffentlichen Stellplätze für Fahrräder berücksichtigt.
Ich rege an, an den öffentlichen Flächen ausreichend Fahrradstellplätze vorzusehen.
Begründung: selbsterklärend.

Anlage 2

1. Zu Pkt 7.1.1. Beschreibung des Vorhabens, Landschaftsgestaltung (S. 4)
Der ausgehobene Torf (170 000 m3) soll in Mieten gelagert und mit landwirtschaftlichen Maschinen weggebracht werden. Der 50 Meter Schutzstreifen zu Gewässern soll grundsätzlich eingehalten werden. Ich habe Bedenken, dass es dabei zu Torfeinträgen in den Trammer See kommt.
Begründung:
a) Wenn der Torf in mieten gelagert wird, besteht die Gefahr, das durch Winderosion Torfpartikel gelöst und über Wind in den Trammer See eingetragen werden. Als Abhilfe wäre jedoch denkbar, den Torf feucht zu halten oder abzudecken.
b) Spätestens beim Verladen des Torfes wird es dazu kommen, dass Torfteilchen gelöst, aufgewirbelt und vom Wind fort getragen werden.
c) Die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ lässt ausnahmen zu. Diese sollten nicht für den Schutzstreifen des Trammer Sees gelten. Dies gilt es zu spezifizieren.

2. 7.2.2.2., Oberflächenwasser Bewertung. (S. 10)
In der Bewertung werden Tatsachen (die Gewässerqualität des Trammer Sees weist eine geringe Belastung auf) und Bewertungen (Sie ist also von „besonderer Bedeutung“) vermengt. Ich rege an, hier klarer zwischen Fakten und Bewertungen zu trennen.
Begründung: selbsterklärend.

3. 7.2.4., Schutzgut Pflanzen und Biotope (S. 11 ff)
Ich rege an, dieses Kapitel komplett zu überarbeiten.
Begründung: In diesem Abschnitt werden zwar unterschiedliche Biotoparten betrachtet, ihre Unterscheidung orientiert sich aber fast ausschließlich an der Flora. Die Bewertungen zu fast allen Pflanzenarten fehlen, die Wechselwirkungen zwischen Tier- und Pflanzenwelt bleiben völlig unberücksichtigt.

4. 7.2.4.1. Biotoparten Wälder (S. 11)
siehe Anl. 2 Pkt 2.

5. 7.2.4.2. Flora, gefährdete Pflanzenarten (S. 15f)
Bewertungen zu fast allen Pflanzenarten fehlen.
Ich rege an, die Bewertungen einzuarbeiten.
Begründung: selbsterklärend.

6. 7.2.5.1. Säugetiere Bewertung (S. 16f)
Der systematische Aufbau ist schwer nachvollziehbar. Unter Bewertung folgen mindestens 2 Absätze, die den Umfang der Beschreibung zu den Themen Fledermäuse, Fischotter und sonstige Säugetiere übertreffen, wobei es sich überwiegend um die Beschreibung von Fakten zum Thema Fledermaus handelt.
Ich rege an, hier nachzubessern.
Begründung: selbsterklärend.

7. 7.2.5.3., Reptilien (S. 18)
Es fehlt die Bewertung. Ich rege an, sie einzuarbeiten.

1. 7.2.5.3., Reptilien (S. 18)
Es wird die Verbesserung der Situation der Amphibien angedeutet.
Ich rege an, diese Aussage zu überprüfen.
Begründung: Der bestehende Weiher und der zu schaffende See sind sehr unterschiedliche Gewässer. Die Erwatung, dass bei fachgerechter Anlage eine weitere Verbesserung zu erwarten ist, ist eine Behauptung, die nicht weiter belegt ist, auf jeden Fall ist sie keine Bewertung.

2. 7.2.5.5., Fische (S. 19)
Daß durch die Neuschaffung des Gewässers Laich- und Aufwuchshabitate entstehen, ist eine Vermutung, keine Bewertung. Ich rege an, hier nachzuarbeiten.
Begründung:
a) Die Bewertung enthält keine Aussage, die bei näherer Betrachtung eine Bewertung ist.
b) Es ist nachvollziehbar, dass im neuen See Fische leben werden. Allerdings wird der neu zu schaffende See keinen direkten Kontakt zu benachbarten Gewässer haben und damit wird er für diese auch kein Laich- und Aufwuchshabitat sein. Außer vielleicht für Karpfen wird das künstliche Gewässer keinerlei Bedeutung für die heimischen Fischvorkommen haben.
Bewertung: Diese Passage macht ganz klar, dass der Verwaltung und den politisch Verantwortlichen Brocken hingeworfen werden, die anlocken und die Sache schmackhaft machen sollen, aber keiner realistischen Betrachtung standhalten.

3. 7.2.5.9., streng geschützte Arten (S. 20)
Dieser Abschnitt beinhaltet keine Bewertung, schließt aber mit der Folgerung: Eine Verschlechterung der Wasserqualität durch das Siedlungsvorhaben muß ausgeschlossen werden. Ich rege an, hier nachzuarbeiten.
Begründung: selbsterklärend.

4. 7.2.6. Landschaftsbild (S. 21)
Ich rege an, diesen Gliederungspunkt weitgehend zu überarbeiten.
Begründung:
a) Hier wird überhaupt nicht auf die Auswirkungen der geplanten Siedlung auf das Landschaftsbild eingegangen. Völlig unberücksichtigt bleiben z.B. die Lärmschutzwälle.
b) Der erste Satz der Bewertung kommt über die Bedeutung einer Plattidüde nicht hinaus, der zweite Satz hat mit dem Thema bei näherer Betrachtung nichts zu tun. Eine deutlich bessere Aussage befindet sich in der Begründung des B-Planes Pkt 4.3, S. 16:
“Durch die Bebauung wird das Landschaftsbild grundlegend verändert.“
Von daher ist festzustellen, dass Begründung und UVS in sich nicht konsistent sind.

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