In den letzten Tagen wurde in der Presse wiederholt über die Datensammelwut und vor allem auf dubiose bzw. unauthorisierte Abbuchungen hingewiesen. Diese Hinweise sind durchaus ernst zu nehmen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur darauf hinweisen, mit Kreditkartendaten sorgsam umzugehen. Darüber hinaus scheint es mir dringend erforderlich, daß die gesetzlichen Regelungen im Sinne des Verbraucherschutzes angepaßt werden. Ich kann nur hoffen, daß sich hier etwas ändert. Hier ein Beispiel über Abbuchungen aus dem örtlichen Bereich:
Ich habe zu Pfingsten eine Ruderwanderfahrt organisiert. Um alle Schüler transportieren zu können, haben wir über Billiger-Mietwagen.de mit Car-del-Mar einen Mietvertrag abgeschlossen. Die Ausgabe des Wagens erfolgte an der AVIS Station in Plön. Wir haben das Fahrzeug am Pfingstmontag auf dem Gelände der AVIS-Niederlassung abgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug in Ordnung. Zwei Wochen später überprüfte unser Trainer seine Kontoauszüge und stellte fest, daß ein höherer dreistelliger Vertrag abgezogen wurde. Nur auf Rückfrage wurde ihm von AVIS mitgeteilt, daß es sich dabei um die Reparaturkosten für die Windschutzscheibe handeln würde. Die Rückforderung über die Bank läuft noch, sie gestaltet sich äußerst schwierig.
Bedenklich ist,
1. daß die ortsansässige Mietwagenfirma die Abbuchung durchführte, ohne Rücksprache zu halten. Dies scheint mir schon ungewöhnlich, denn selbst einer Autovermietung aus Kanada gelang es, mich nach 2 Tagen zu erreichen, um eine Rückfrage zu einem angeblichen Kratzer an der Stoßstange zu stellen.
2. daß sich die Rückbuchung als überaus problematisch erweist, obwohl sie rechtzeitig eingeleitet wurde.
3. daß “all-inclusive” Versicherungspaket der Firma Car Del Mar eigenlich ein “All-Exclusiv” Paket ist, wie sich bei näherer – und leider erst nachträglicher – Lektüre des Kleingedruckten herausstellte. Die häufigsten Schadensereignisse, nämlich Glas- und Reifenschäden, waren ausdrücklich ausgenommen.
Hier noch zwei Links zum Thema: Süddeutsche.de
Süddeutsche.de
Leider ist der Kommentar von Herrn Prantel aus der Süddeutschen vom 12. August nicht mehr eingestellt. Ich zietiere hier auszugsweise:
“Datenschützer galten als sonderbare Zeitgenossen, und über den Datenschutz wurde geredet, als handele es sich um eine Geschlechtskrankheit des EDV- und Internetzeitalters.”
“Der Datenschutz schützt nicht abstrakte Daten, sondern konkrete Bürger. Und seitdem Bankkunden fürchten müssen, dass ihre Konten per Internet geplündert werden, weiß jeder potentiell Geschädigte, was Datenschutz ist: Vorbeugung gegen Missbrauch.”
Herr Prantel wiederum zitiert das Bundesverfassungsgericht: “Der Datenschutz ist also Persönlichkeitsschutz, er ist Schutz der informationellen Selbstbestimmung, er ist Schutz der Menschen in der digitalen Welt – er ist das Grundrecht der Informationsgesellschaft.”
Das vor 31 Jahren entstandene Datenschutzgesetz richtete sich vor allem gegen den Mißbrauch der Daten durch den Staat. Mittlerweile zeigen die verschiedenen Vorgänge jedoch, daß das Gesetz möglicherweise Lücken hat, wenn es um den Mißbrauch im nichtöffentlichen Bereich geht.
Zu guter Letzt noch ein Link auf die Seite des Verbraucherschutzes Schleswig Holsteins.