Freie Sicht für freie Bürger?

Zur Zeit läuft in Stadtheide eine Diskussion heiß, bei der es um die Uferbegrünung am Suhrer See geht. Dies war natürlich auch Thema in der gestrigen Fraktionssitzung, wobei ich hier ausdrücklich darauf aufmerksam mache, daß ich im Folgenden meine ganz persönliche Meinung widergebe.
In zahlreichen, z.T. emotionell wirkenden Leserbriefen haben sich Bürgerinnen und Bürger in der KN geäußert, wobei auch der Bürgermeister angegriffen wurde, der wiederum am 22. August den Sachstand in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme treffend dargestellt hat. (Die Verlinkungn auf die Seite der stadt soll nciht in allen Fällen funktionieren. Hier die direkte Bezeichnung: http://www.ploen.de/nc_1024/index_1024.htm   . Tatsache ist, daß die Seeanlieger ihre Grundstücke natürlich in dem Glauben erworben haben, daß sie auf Dauer einen unverbaubaren Seeblick haben werden. Diese Erwartung wurde zum einen durch die Werbung der LEG, zum anderen durch eine Zeichnung im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan genährt. Sie zeigt den Streifen mit Sträuchern, die im Vergleich mit den dargestellten Personen eine Höhe von ca. 2 Metern vermuten lassen. Eine Höhenfestlegung ist jedoch weder in der Zeichnung festgeschrieben noch an anderer Stelle niedergelegt. Daher läßt sich daraus auch kein Anspruch auf eine Maximalhöhe der Gehölze ableiten. Und für die Werbung der LEG kann die Stadt nun wirklich nicht verantwortlich gemacht werden. Hinzu kommt, daß der Uferstreifen – trotz der von der Stadt Plön vorgebrachten Einwendungen – später durch das Land unter Naturschutz gestellt wurde. Damit verbietet sich jeder Rückschnitt an den Gehölzen von selbst. Das ist für die Anwohner und Spaziergänger sicher bedauerlich, liegt aber nicht im Verantwortungsbereich der Stadt oder des Bürgermeisters. Hier hätten Verwaltung oder Politik gegenüber dem Land sicher eine vermittelnde Position einnehmen können. Dieser Weg ist durch die eigenmächtige und vor allem illegale Abholzung der Erlen deutlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Die Entscheidungsträger auf allen Ebenen werden zu Recht den Eindruck vermeiden wollen, daß illegales Handeln nachträglich noch belohnt wird. Auch das Rumgehacke auf „dem Naturschutz“ – wer immer das ist – oder namentlich auf der Unteren Naturschutzbehörde oder dem NABU trifft nicht den Kern. Die hier tätigen Leute setzen sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Schutz der Natur als Lebensgrundlage von uns allen ein und werden regelmäßig dann angegriffen, wenn individuelle Interessen nicht voll ausgelebt werden können. Ich jedenfalls habe Respekt für ihre Arbeit und hoffe, daß mit den Anliegern trotz der schlechten Ausgangslage noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Was läuft in der Johannisstraße?

Am Ende der Johannesstraße soll ein Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen errichtet werden. Auch hiergegen rührt sich Protest, öffentlich gemacht in einem Leserbrief an die KN, da das Haus sich nicht sich nicht in die Umgebung einpassen wird. Dazu muß man aber wissen, daß es für das Gebiet keinen Bebauungsplan gibt. Daher können Gebäude im Rahmen der ortsüblichen Bebauung errichtet werden. Und genau das ist beantragt worden, u.a. auch unter Bezug auf das auf dem Nachbargrundstück befindliche moderne Gebäude, das sich ebenfalls nicht in das historische Straßenbild einfügt. Was die Gestaltung des Gebäudes angeht, ist der Investor auf viele Forderungen und Vorgaben der Stadt eingegangen. Faktisch gab es aber keine Möglichkeiten, die Baugenehmigung nicht zu erteilen. Eine Rücknahme der gültigen Baugenehmigung, wenn juristisch überhaupt haltbar, würde auf jeden Fall Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Aus meiner Sicht ist der Bau nicht zu verhindern, zeigt aber einmal mehr, daß nicht nur in der Johannisstraße Handlungsbedarf besteht. Das historische wirkende Stadtbild Plöns ist, obwohl es nur wenige wirklich alte Häuser gibt, neben dem intakten Landschaftsbild die unverzichtbare Grundlage für die weitere Entwicklung Plöns als Fremdenverkehrsort. Von daher halte ich es für erforderlich, für noch zu bestimmende Flächen bzw. Straßenzüge B-Pläne aufzustellen, um städtebaulichen Fehlentwicklungen wirksam entgegentreten zu können.

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