Der Kreistag und der Landesentwicklungsplan

Erwatungsgemäß hat der Kreistag sich mehrheitlich gegen die Teile des Landesentwicklungsplanes ausgesprochen, die die Siedlungstätigkeit zukünftig steuern sollen.
Betroffen sind vor allem Gemeinden, die keine zentralörtliche Funktionen wahrnehmen.
Für sie gilt die Beschränkung der Ausweisung neuer Baugebiete auf 8 % des Bestandes, ausgehend vom Zusatnd aus dem Jahr 2006. So schmerzlich dies für die einzelne Gemeinde auch sein mag, und so sehr manch einer, der kurz vor Toresschluß noch einmal sein Ackerland vergolden – also in Bauland verwandeln – wollte, auch sein mag, der Ansatz des Landesentwicklungsplanes ist richtig. Die Aussagen des Landrates zur Bevölkerungsentwicklung sind ebenso schlüssig wie die des Landesentwicklungsplanes, die Rückschlüsse sind logisch und eindeutig, die daraus abgeleitete Planung ist schlüssig. Die 8 % Zuwachspotential sind ohnehin ein Kompromiß, mit dem man den Gemeinden weit entgegen gekommen ist. Interkommunale Vereinbarungen, wie sie gerade zwischen Plön und Ascheberg abgeschlossen wurden, bieten jedoch die Möglichkeit, hiervon abzuweichen und für die Gemeinden Planungen zu realisieren, die über die 8 % hinausgehenden. Es bleibt zu hoffen, daß der Landesentwicklungsplan in diesem Punkt ohne große Änderungen durchkommt.

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