Der Planungsverband Seewiesen hat getagt.

Heute, am 08. Dezember, tagte der Planungsverband Seewiesen im Dörpshus in Rathjensdorf. Das Allerwichtigste vorab in aller Kürze:

Die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf werden nach dem Tag X für den Unterhalt des Gewässers verantwortlich sein, da es sich um ein Gewässer 2. Ordnung handeln wird. In wie weit ein noch zu gründender Zweckverband das komplette Kostenrisiko tragen wird, ist offen.

+ Im Rahmen der -fairerweise nachträglich in die Tagesordnung augenommenen – Einwohnerfragestunde hinterfragte Gräfin von Gneisenau, welche Experten in das Verfahren der Seeherstellung eingebunden wurden. Leider wurde sie an der Stelle unterbrochen, als sie sich erkundigte, bei welchen Seen die Experten bisher an der Herstellung beteiligt waren. Schade.
+ Die gute Nachricht: Auf den Zufluß aus dem Trammer See wird definitiv verzichtet. Damit ist zum einen die zu erwartende Verschlechterung der Gewässerqualität im Trammer- und im Trentsee abgewendet, zum anderen wird der Eingriff in den besonders schützenswerten Uferstreifen, in dem der Überlauf errichtet werden sollte, vermieden.
+ Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Seeherstellung wurden Anfang November beim Kreis / Untere Wasserbehörde eingereicht. Weitere Unterlagen wurden bereits oder werden noch nachgereicht, so daß die Seewiesen GmbH & Co KG als Antragsteller in Kürze mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens rechnet.
+ Der Abschuß des Planfeststellungsverfahrens wird für das 3. Quartal 2009 erwartet, das B-Planverfahren soll im 2. Quartal 2010 abgeschlossen sein. Bis dahin fließt noch viel Schmutz die Trammer Au runter, und damit vielleicht auch die Planung selbst (konnte ich mir nicht verkneifen).
+ Das Gewässer wird nach Aussagen der Planer stabil. Leider hat niemand vorher gesagt, was ein stabiles Gewässer ist. Auch ein Mongrovenwald oder ein Sumpf ist ein stabiles Gewässer. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sollen die Planer jetzt festlegen, welche Zielqualität das Gewässer haben soll. Hier krankt das Verfahren erheblich, denn die Festlegung, welche Qualität das Gewässer haben muß, hätte im Voraus durch die politisch legitimierten Gremien erfolgen müssen. Man soll ja die Frösche nicht fragen, wie man den Sumpf trockenlegt. Hier ist jetzt ein anderer Weg vorgezeichnet. Die Planer legen fest, welche Ziele erreicht werden müssen. Dabei werden sie sich daran orientieren, was relativ sicher realisierbar ist. Entsprechned tief wird die Latte liegen. Das in den Planungsanfängen vielbeschworene Freizeit- und Erhohlungsgewässer wird es jedenfalls nicht.
Die politischen Gremien werden diese Kröte schlucken müssen, wenn sie nicht den Mut haben, das Verfahren zu stoppen.
+ Zur Gewässerqualität wurde gesagt, daß der See auf jeden Fall eutroph, also nährstoffreich, wird. Besonders in den Anfangsjahren wird Biomasse abzuschöpfen sein. Dies soll durch das Abmähen eines anzulegenden Schilffgürtels erfolgen. Außerdem sollen die Algen, besonders in den Totarmen, abgefischt werden. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand erklären kann, wie das Abfischen von z.B. Blau- und Grünalgen erfolgen soll. Dafür haben wir aber Experten.
+ Wieder einmal wurde der – hoffentlich nicht wirklich ernst gemeinte – Vorschlag gemacht, aus Gründen der Planungsvereinfachung statt eines Gewässers ein Regenrückhaltebecken zu planen. Als Gegner des Projektes könnte ich das eigentlich nur begrüßen, denn vor Gericht würde ein solcher Etikettenschwindel den Verantwortlichen um die Ohren fliegen. (Wie sagte jemand im Zusammenhang mit einem ganz anderen Thema kürzlich: “Da stecken wir und dann die Finger in die Ohren und warten auf den Knall”)
+ Zu guter Letzt will ich noch mal auf das eingangs erwähnte Kostenrisiko zurückkommen. Das künstlich geschaffene Gewässer wird auch Regenwasser aufnehmen, das im Siedlungsgebiet anfällt. Damit handelt es sich um ein Gewässer zweiter Ordnung. Der Investor will die Verantwortung, also auch die finanzielle Verantwortung, für das Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum übernehmen. Eben bis zum Tag X. Bis dahin will er nachgewiesen haben, daß das Gewässer die von ihm festgelegte Zielqualität erfüllt. Anschließend, so die Vorstellung des Investors, geht das Gewässer in die Verantwortung der Stadt Plön über. Und damit auch die finanzielle Verantwortung, die dann ganz oder in Teilen auf einen noch zu gründenden Zweckverband umgelegt werden soll. Die Seeanlieger oder alle Grundstückseigentümer im Neubaugebiet müßten dann bereits mit dem Kauf eines Grundstückes Mitglied im dem Zweckverband werden.
Dazu stellen sich erst einmal folgende Fragen:
– Was passiert, wenn die Zielqualität bis zum Tag X nicht dauerhaft sichergestellt ist?
– Haftet der Investor für die Grundstücke, die er bis zum Tag X nicht vermarktet hat oder müssen die Gemeinde Rathjensdorf und die Stadt Plön dann das Risiko tragen?
– Und wenn ja, nach welchem ‘Verteilungsschlüssel und in welchem Umfang?
Nach ersten Überlegungen müßten die jetzigen Eigentümer des Bodens den entsprechenden Zweckverband noch vor Abschluß des Planfeststellungsverfahrens und damit vor dem ersten Spatenstich gründen.

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