Was gab es sonst noch?

Neben der Lübecker Straße standen weitere Punkte auf der Tagesordnung des SteU.

In der Einwohnerfragestunde ging es um 2 Themen.
Die Bürgerinitiative stellte, vertreten durch Gräfin von Gneisenau, mehrere kritische Fragen zum Thema Seewiesen. Warum das Planfeststellungsverfahren stockt, wollte der Vorsitzende nicht beantworten, da dies sache des Planungsverbandes und der Genehmigungsbehörde sei. Im Übrigen sei das Verfahren noch gar nicht eingeleitet.
Anm.: Das stimmt, allerdings ist die Stadt im Planungsverband vertreten und sollte daher über den Stand informiert sein.
Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob das Büro Coastal Research Management (CRM), das das Gutachten über das neu zu erstellende Gewässer erstellt hat, tatsächlich über die notwendige Expertise verfügt, da es, jedenfalls den im Internet angegebenen Referenzen zu Folge, noch nie ein Projekt mit künstlichen- oder Binengewässern betreut war. Zweifel an der Qualifikation des CRM wurden zurückgewiesen, auch die untere Wasserbehörde hätte keinen Zweifel geäußert.
Darüber hinaus wurde die Höhe der Unterhaltskosten in Zweifel gezogen. Hierbei entstand der Eindruck, daß die Kostenaufstellung von der Stadt tatsächlich noch nicht kritisch überprüft wurde. Dabei kam zum Ausdruck, daß die Stadt die Kosten für realistisch hält. Ich brachte zum Ausdruck, daß es zumindest Zweifel an der Kaltulation geben müsse, da z.B. die Lohnkosten mit 10,– Euro sehr niedrig angesetzt seien. Darüber hinaus habe ich geäußert, daß das Arbeitsboot, für das über AWN bzw. Bavaria eine Preisspanne von 500,– bis 1500,– Euro ermittelt wurde, eine Zulassung von der Berufsgenossenschaft hat. Nachdem ich mir die Boote angesehen habe (siehe die Links oben) habe ich meine Zweifel, ob diese Boote überhaupt geeignet sind, damit Aufgaben wie Entkrautung ect. durchzuführen. Zum Thema Kosten fielen dann auch Äußerungen wie: “Natürlich wird das mehr sein, alles wird teurer.” und bei einer Sanierung nach 30 Jahren könnten das 300.000 Euro werden.
Die Frage, warum immer noch an diesem Baugebiet festgehalten werde, wo doch noch 40% der Plätze in Stadtheide nicht vergeben sind und im diesem Jahr dort erst 2 Bauplätze verkauft worden seien, wurde nur kurz beantwortet. Ich war in dem Moment etwas abgelenkt, aber ich glaube, es ging in die Richtung, daß man langfristig denken müsse.
Besonders schön fand ich den Ausdruck Problemgewässer.

Die zweite Frage ging dahin, wie man die Situation für Bahnreisende verbessern kann, die besonders morgens dem Wetter voll ausgesetzt sind. Hier sieht die Stadt die Bahn in der Verantwortung und hat sich dort – bislang erfolglos – für die Aufstellung eines Schutzhauses eingesetzt, was sich als äußerst schwierig herausgestellt hat. Darüber hinaus sind die Öffnungszeiten im Cafe des Bahnhofes bis an die Grenzen des Machbaren ausgedehnt worden.

Nach der Einwohnerfragestunde ging es noch um den Bau für das Max-Planck-Institut (MPI), den Neubau von Reihenhäusern am Vierschillingsberg sowie sie Straßenbeleuchtung und die Anbindung der Krabbe/des Kannegießerberg an die Buslinie 332. Im einzelnen:

Für die Erweiterung des MPI gibt es gewichtige Gründe. Der geplante Standort an der Ecke B76 / August Thienemann Straße ist eine sehr exponierte Stelle mit erheblichem Einfluß auf das Erscheinungsbild der Stadt. Für mich muß hier ein Gebäude entstehen, das dem Kleinstadtcharakter unserer Stadt nicht widerspricht. Dabei geht es nicht um die Erstellung eines Gebäudes im historischen Stil. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß hier auch ein modernes Gebäude entsteht. Dabei muß es sich ja nicht um einen Traum in Glas und Beton handeln. Für mich ist der Sell-Speicher in Kiel ein gelungenes Beispiel dafür, wie ein modernes Gebäude in ein schwierig zu gestaltendes Straßenbild eingepaßt werden kann.
Ich hatte seinerzeit vorgeschlagen, einen “Vorhabenbezogenen Bebauungsplan” für das geplante Gebäude nu nutzen, um die Mitsprache der Stadt bei der Gebäudegestaltung abzusichern. Der Ausschuß hat sich für ein angebotsbezogenen B-Plan entschieden. Erfreulich ist nun, daß das MPI der Stadt im Rahmen des Verfahrens ein sehr weitgehendes Mitspracherecht über die Gestaltung des Gebäudes einräumen will und sogar bereit ist, dies in einem städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.

Die Bebauung des Vierschillingsberges mit Reihenhäusern halte ich für richtig. Innerstädtische Verdichtung sollte auf jeden Fall Vorrang vor der Ausweisung von Baugebieten auf der grünen (See)Wiese haben. Ich unterstütze dieses Vorhaben daher in vollem Umfang. Dabei kann und wird natürlich noch geprüft, in wie weit sich durch die geplante Lage der Parkplätze eine Lärmbelästigung für die jetzigen Anwohner ergibt und wie diese ggf. zu reduzieren ist. Die Anregungen der sich bildenden Anwohnerinitiative sollten ernst genommen werden und in die Abwägung mit einfließen.

Die Straßenbeleuchtung in Plön soll weiter erneuert werden. Dabei geht es darum, daß derzeit vorhandene Lampen in Zukunft nicht mehr nachbeschafft werden können. Beim Ersatz soll energiesparende Technik zum Einsatz kommen, gleichzeitig wird angestrebt, flächendeckend einen einheitlichen Lampentyp zu verwirklichen. Dabei wird auch berücksichtigt, daß die Lampen möglichst vandalismussicher sind. Derzeit muß die Stadt eine Menge Geld dafür ausgeben, die immer wieder zerstörten Lampen zu ersetzten.

Die ‘Anbindung des Mehrgenerationenhauses und der Bücherei über die Buslinie 332 soll zukünftig auch über die Krabbe erfolgen. Hier wird die Streckenführung festzulegen sein. Dabei muß auch der Verkehr, der über den Vierschillingsberg läuft, mit betrachtet werden. Ein Ringverkehr über den Kannegießerberg ist möglicherweise eine brauchbare Lösung.

Ein neuer “Dauerbrenner” wird die mögliche Bebauung im Bereich des Strandbades Fegetasche sein, die in nichtöffentlicher Sitzung beraten wurde. Wegen der Nichtöffentlichkeit kann ich hier nicht weiter ins Detail gehen. Das wesentliche Problem ist die Auflösung des Widerspruch zwischen dem Wunsch nach touristischer Nutzung, Naturschutz und Wirtschaftlichkeit eines Projektes.

Zu guter letzt gibt es für den Klinkerteich eine neue Entwicklung. Der NABU hat eine rechtliche Stellungnahme zum Thema “Verhältnis zwischen Bauleitplanung und Biotopschutz” abgegeben. Autor dieses Dokumentes sind die Rechtsanwälte der Partnergesellschaft Mohr. Kernpunkt ist, daß ein B-Plan nur rechtwirksam sein kann, wenn er auch umsetzbar ist. Im Fall Klinkerteich ist dies nur möglich, wenn eine Befreiung von naturschutzrechtlichen Verboten erfolgt. Hierfür muß es objektiv nachvollziehbare “überwiegende Gründe des Allgemeinwohles” geben. Was darunter zu verstehen ist, ist in der Literatur durchaus umstritten. Relativ sicher ist aber, daß die reine Umsetzung eines Bebauungsplanes um seiner selbst willen nicht abgedeckt ist. Liegen überwiegende Gründe des Allgemeinwohles vor, wird anhand verschiedener Beispiele aus der Rechtsprechtsprechung darauf hingewiesen, daß dann geprüft werden muß, ob konkrete Eingriffe durch Umplanungen vermieden werden können.
Inhaltlich liegt die Argumentation auf der Linie der Besprechung, die am 16. September im Rahmen der Kreisbereisung der Landesplanung vorgezeichnet wurde. Nach meiner Einschätzung läßt sich das Vorhaben tatsächlich nur realisieren, wenn eine ernsthafte und nicht anfechtbare Prüfung von Standortalternativen erfolgt. Sollte diese ohne positives Ergebnis abgeschlossen werden,  hat der Standort nur eine Chance, wenn die Eingriffe in den Naturschutz minimiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, daß 2 Verkaufsschachteln großflächig realisiert werden können, ist denkbar gering.

Damit genug für heute. Jetzt will ich noch einmal zum Waldlauf auf die Prinzeninsel, bevor es dunkel wird oder anfängt zu regnen.

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