Heute lesen, was morgen im Protokoll steht.

Heute um 19:00 fand in Ascheberg eine Informationsveranstaltung zum Thema Verwaltungszusammenarbeit statt. Es begann mit der Einwohnerversammlung, die schnell beendet werden konnte. Danach ging es zur Sache: Verwaltungszusammenarbeit.
Diese Informationsveranstaltung kam zustande, weil sich die ascheberger Gemeindevertreter aus erster Hand über die verschiedenen Möglichkeiten der Verwaltungszusammenarbeit informieren wollten. Er bemängelte, dass Ascheberg als größte Gemeinde des Amtes nicht von Anfang an in die Überlegungen innerhalb des Amtes Großer Plöner See einbezogen wurde. Dabei klang an, dass sich die Ascheberger vom Amt nur einseitig informiert fühlten. Mit einem Seitenhieb auf seine Kollegen, sie sich schon für das vom Amt vorangetriebene Modell „Amtsdirektor“ ausgesprochen haben, sagte er, dass sich die Ascheberger erst schlau machen würden, andere hätten sich vorher entschieden.
Anschließend ging Frau Söller-Winkler vom Innenministerium auf die Situation der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf ein, die ermitteln lassen, welche Kosten sie zu erwarten haben, wenn sie ihre Verwaltung durch Plön, oder im Fall Bösdorf möglicherweise auch durch Eutin oder Malente erledigen lassen würden. Aber dazu später.
Ihr Kollege Herr Petersen stellte erst einmal dar, dass es insgesamt 8 unterschiedliche Möglichkeiten für eine gemeinsame Verwaltung der Stadt Plön und der Amtsgemeinden gibt.
Dabei sind 3 unterschieliche Lösungsansätze zu betrachten:

1. Die Amtslösung
2. Die Verwaltungsgemeinschaft
3. Die aufgabenbezogene Kooperation.

Ich gehe jetzt auf die Details der unterschiedlichen Lösungsansätze ein:

1. Die Amtslösung
1.1. Ein Amtsdirektor führt die Verwaltung für alle Gemeinden, einschließlich der Stadt Plön, wobei Plön entweder einen ehrenamtlichen Bürgermeister, oder mit Ausnahmegenehmigung, auch durch einen hauptamtlichen Bürgermeister verwaltet wird.
1.2. Verwaltung mit ehrenamtlichem Amtsvorsteher, aber ohne Amtsdirektor.

2. Die Verwaltungsgemeinschaft
2.1. Die Verwaltung des Amtes wird durch Bosau weiter geführt, Plön bekommt einen ehrenamtlichen, oder mit Ausnahmegenehmigung, auch einen hauptamtlichen Bürgermeister.
2.2. Die Verwaltung des Amtes wird vom hauptamtlichen Bürgermeister Plöns weitergeführt, Bosaus Bürgermeister wird nach Ablauf seiner Amtszeit ehrenamtlich.

3. Aufgabenbezogene Kooperation / Umfängliche Zusammenarbeit
3.1. Einzelne Aufgaben werden mit der Trägerschaft zwischen der Stadt- und Amtsverwaltung aufgeteilt.
3.2. Die Trägerschaft für einzelne Aufgaben bleibt bei der Stadt bzw. dem Amt oder den Amtsgemeinden, der Vollzug wird übertragen.

Sofern die unter 1.1. oder unter 2.1. genannten Lösungen mit bzw. ohne hauptamtlichen Bürgermeister als eigenständige Lösung zählen, also 8 Lösungen.

Nachdem die Stadt Plön in Sachen Verwaltungskooperation auf das Amt zugegangen ist, hat sich das Amt sehr schnell für eine Lösung Amtsdirektor entschieden, und zwar, ohne sich mit der Stadt Plön auch nur im Ansatz abzustimmen.
Ich bin der Überzeugung, dass dabei eigentlich jedem klar sein mußte, dass der Lösungsweg Amtsdirektor für die Stadt in ihrer Funktion als Kreisstadt und Unterzentrum mit Funktion eines Mittelzentrums nicht annehmbar ist, nicht zuletzt, weil sich daraus auch unabsehbare Risiken für die Zuschüsse des Landes an Plön ergeben können. Über die Gründe für das Vorgehen des Amtes will ich hier nicht spekulieren.
Der zeitliche Ablauf des Verfahrens geht aus einem Dokument des Amtes hervor, das im Downloadbereich der Homepage des Amtes Großer Plöner See unter http://www.amt-grosser-ploener-see.de/download_agrops/chronologie_vsr.pdf zu finden ist.

Frau Söller-Winkler ging dann auf die Situation ein, die entstanden ist, nachdem sich Ascheberg und Bösdorf erkundigt haben, welche Kosten den Gemeinden entstünden, wenn sie ihre Verwaltung durch Plön, bzw. im Fall Bösdorf, durch Plön oder Malente oder Eutin wahrnehmen lassen würden.
Sie stellte klar, dass die Amtsverwaltung die vom Innenministerium bevorzugte Lösung sein und betonte im weiteren Verlauf der Veranstaltung, dass die Verwaltungsstrukturreform umgesetzt sei und kein zwingender Handlungsbedarf und auch keine Eile bestehen würde. Sie betonte, dass sie den Ansatz, die Verwaltungsstruktur zu stärken und effizienter zu gestalten, durchaus begrüßt hat, schloß sich aber der Bewertung einer Aschebergerin an, daß die Situation derzeit verfahren ist. Allerdings wollte Sie sich nicht auf einen bestimmten Lösungsweg festlegen. Nach einer Bewertung gefragt äußerte sie: „Ich möchte hierzu keine fachliche Bewertung abgeben, weil es eine politische ist.“

Ohne der Herauslösung der Gemeinden aus dem Amt von vorn herein eine klare und ganz eindeutige Absage zu erteilen, stellte sie klar, das dies nicht der Weg sei, den das Innenministerium unterstützen würde. Für eine Herauslösung müssten, neben rein finanziellen Aspekten, auch weitere Gründe vorliegen, etwa enge wirtschaftliche und politische Beziehungen sowie gemeinsame Interessen. Der Weg, sich aus dem Amt zu klagen, so wie es Bönebüttel getan hat, wurde als Sonderfall dargestellt, der nicht verallgemeinert werden könne.

Fazit: Die vom Amt vorgeschlagene Lösung “Amtsdirektor” ist für Plön in seiner Funktion als Unterzentrum mit Funktionen eines Mittelzentrums und als Kreisstadt nicht akzeptabel, andere Lösungen sind durchaus denkbar, wenn sie zu einer bürgerfreundlichen und effizienteren Verwaltung führen. Durch das kompromisslose Festhalten an der Lösung Amtsdirektor und die ohne Not so hastig vorangetriebene Umsetzung macht das Amt jede andere Lösung unmöglich. Fachliche Gründe kann ich hierfür nicht erkennen. Wenn es in Folge dieser starren Haltung zur Herauslösung der Gemeinden Ascheberg oder auch Bösdorf kommt, so liegt die Verantwortung hierfür beim Amt.

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