Wegen einer Dienstreise kam ich heute nicht mehr rechtzeitig zur Sitzung des Hauptausschusses, was aber kein Beinbruch ist, da ich dort kein Stimmrecht habe. Das sieht im Ausschuss für Stadtplanung und Unwelt anders aus, der am Mittwoch im Bahnhof tagen wird. Im Vorfeld sind zwei Themen interessant:
– Bebauungsplan 26, – 1. Änderung (Vierschillingsberg). Wesentlich hier ist der Beschluss über die Billigung des Entwurfes und die öffentliche Auslegung. Kritischer Punkt hier ist möglicherweise die Parkplatzsituation und die Verkehrsführung. Leider scheint eine Tiefgarage aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar zu sein. Bei Betrachtung der zusätzlichen Verkehrsbelastung wird festgestellt, dass durch die 15 Reihenhäuser keine bedeutende Steigerung des bereits existierenden Verkehrs zu erwarten ist. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass die im SteU angedachte Einbahnstraßenregelung nicht über das Baurecht geregelt werden kann. Das Ordnungsamt hat hier Kontakt mit der Polizei und der Verkehrsaufsichtsbehörde aufgenommen. Sie stehen dem Ansinnen skeptisch gegenüber, wollen es aber noch nicht sofort ablehnen und erst einmal abwarten, wie sich die Situation nach Fertigstellung der Reihenhäuser und nach Abschluss der Bauarbeiten in der Krabbe darstellt. Grund für die Skepsis ist zum einen, dass die Autofahrer bei Einbahnstraßenregelung mit erhöhter Geschwindigkeit fahren und die Entlastung beim Vierschillingsberg zu einer Erhöhten Belastung des Vierschillingsberges führen wird. Zum Schutz der Fußgänger soll aber ein Handlauf gebaut werden, sobald die Witterung dies zulässt.
– Bebauungsplan 16g – 2. Änderung (Max Planck Institut). Hier habe ich mich seinerzeit für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen B-Plans eingesetzt, um der Stadt zu ermöglichen, ihre Vorstellungen zur Gestaltung des Gebäudes durchsetzen zu können. Das war – und ist – aus meiner Sicht sehr wichtig, da das geplante Gebäude an einer dominanten Stelle im Stadtbild stehen wird. Leider haben der Ausschuss und die Ratsversammlung damals beschlossen, einen angebotsbezogenen B-Plan aufzustellen. Die jetzige Beschussvorlage krankt an dieser Entscheidung. Das dokumentieren einige fast lehrbuchreife Formulierungen. Ein Beispiel: „Andererseits haben sowohl er Ausschuss als auch die Ratsversammlung im Entwurfsbeschluss nicht die Möglichkeit gesehen, durch eigene Gestaltungsfestsetzungen aktiv ein für das Stadtbild positiv prägendes Gestaltungskonzept festzusetzen, welches darüber hinaus die heute noch nicht erkennbare Anforderung an das Gebäude durch die Max-Planck-Gesellschaft gewährleisten könnte.“ Das ist quasi ein Freibrief, denn der Versuch, den städtischen Einfluss auf die Gestaltung über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern, steht möglicherweise auf tönernen Füßen, denn ausschlaggebend für die Gestaltung ist und bleibt der Bebauungsplan, der quasi ein kommunales Gesetz ist. Inwieweit hier vertragliche Vereinbarungen ihre Wirkung entfalten können, ist m.E. zweifelhaft, möglicherweise kann das Vorgehen das Verfahren verzögern und später die rechtssichere Handhabung von Baurechten beeinträchtigen. So lese ich es auf jeden Fall aus den Hinweisen in der Stellungnahme des Kreises Plön vom 10. Februar heraus.