Kostenrahmen gesprengt

In der heutigen Sitzung des SteU ging es um den Ausbau der Lübecker Straße. Abweichend von der Vorkalkulation mit einem Kostenansatz von 501 000 Euro lag das günstigste Angebot nach der Ausschreibung bei 628 000 Euro. Die Mehrkosten wurden u.a.  mit den gestiegenen Preisen für die Granitplatten und den erhöhten Frachtraten begründet.
Es wurden im Ausschuß mehrfach Zweifel geäußert, ob eine fast 100 %ige Preissteigerung für das Material so zu begründen ist. Sollten diese Zweifel berechtigt sein, kann man durchaus zu dem Schluß gelangen, daß die Vorkalkulation des Architektenbüros möglicherweise etwas unpräzise war.

Nunmehr gab es drei Möglichkeiten:

1. Das Ausschreibungsergebnis akzeptieren und den Auftrag erteilen

2. Den Auftrag erteilen, dabei Wechsel von von Vollgranitplatten zu Betonplatte mit Granitvorsatz

3. Der Auftrag wird neu ausgeschrieben.

Für die erste Möglichkeit, also mit dem Ausbau trotz Kostensteigerung zu beginnen, war schon im Ansatz keine Zustimmung erkennbar. Die Arbeiten hätten zwar rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft beendet werden können, aber auf die Anlieger wäre der Kostenbeitrag um ca. 25 % gestiegen. Das hätten im Einzelfall zu Mehrbelastungen von über 4000 Euro führen können. Das wollte keiner der Ausschußmitglieder den Anwohnern zumuten

Eine Erteilung des Auftrages und ein späterer Wechsel bei der Materialauswahl auf Betonplatten mit Granitvorsatz (Nachtragsangebot) wäre geeignet gewesen, den Auftrag relativ schnell zu vergeben. Dabei wurde angenommen, daß die Einsparungen durch den Materialwechsel die Kosten auf den ursprünglichen Ansatz von 500 000 Euro gedrückt hätten. Herr Becker legte dar, daß dieses Verfahren rechtlich einwandfrei ist, was von einigen Ausschußmitgliedern bezweifelt wurde. Dennoch wären Verzögerungen eingetreten, so daß die Bauarbeiten sich in die Weihnachtszeit hineingezogen hätten, so daß eine Verlegung des Baubeginnes in das nächste Jahr sinnvoll gewesen wäre. Ich hätte diese Lösung favorisiert.

Der Ausschuß hat sich ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung für die dritte Lösung entschieden. Das Ergebnis der Ausschreibung wird aufgrund der erheblichen Überschreitung der Kosten gegenüber der Vorkalkulation nicht akzeptiert. Jetzt soll bei geänderter Materialauswahl neu ausgeschrieben werden, um die Maßnahme im finanziell vertretbaren Rahmen zu halten. Da wie bei Lösung zwei auch erst nach dem Weihnachtsgeschäft mit den Arbeiten begonnen werden soll, fällt die ca. zweimonatige Verzögerung gegenüber dem Fertigstellungstermines der Lösung zwei nicht ins Gewicht.

Das nunmehr zur Auswahl stehenden Betonplatten mit Granitvorsatz sollen von Granitplatten fast nicht zu unterscheiden sein. Sie sind seit Jahren in Lübeck im Gebrauch und werden derzeit in Dresden und Koblenz verlegt.
Da erscheint die von Herrn Plischka (CDU) aufgeworfene Frage, warum wir dieses Material nicht schon in der ersten Ausschreibung als mögliche Alternative berücksichtigt haben, durchaus berechtigt.

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