Konservativer Markenkern

Ein weiterer konservativer Markenkern ist nach der Präsidiumssitzung der CDU/CSU dem Rotstift oder der Einsicht in die Notwendigkeit zum Opfer gefallen.

Die Wehrpflicht.

Da die politische Diskussion am 23 August durch den Verteidigungsminister eröffnet wurde, gehe ich davon aus, daß ich mich als Bürger in Uniform dazu äußern kann.
Ich bin für die Beibehaltung der Wehrpflicht, der Musterung und der Einberufung, beziehe damit aber auch in der SPD eine Minderheitsposition.

Durch die Wehrpflicht besteht eine enge Verzahnung von Streitkräften und Gesellschaft. Dieser gesellschaftspolitische Wert hat nach meiner Auffassung eine so hohe Bedeutung, daß er eine im Moment nicht unmittelbar erkennbare sicherheitspolitische Notwendigkeit als Begründung für die Beibehaltung der Wehrpflicht ersetzt.

Die Beibehaltung der Einberufungspraxis gewährleistet, daß die Streitkräfte innerhalb kurzer Zeit wieder aufwachsen können. Auch wenn wir gegenwärtig von Freunden umzingelt sind, keine noch so gründliche Sicherheitsanalyse kann mit Sicherheit vorhersagen, daß dies in 20 Jahren auch noch so ist.
Keine mir bekannte Sicherheitsanalyse hat 1987 die friedliche Revolution in der DDR und die Wiedervereinigung als Möglichkeit in Betracht gezogen.

Auch das immer wieder bemühte Argument, daß von 28 NATO Staaten nur noch fünf an der Wehrpflicht festhalten, ist inhaltlich völlig substanzlos. Hinterfragt man die Zufriedenheit mit der Aussetzung bzw. Abschaffung der Wehrpflicht in den Streitkräften, die davon betroffen sind, wird man ein sehr differenziertes Bild erhalten. Soweit ich mich erinnere, habe ich vor einiger Zeit gelesen, daß Spanien junge Soldaten in Südamerika anwirbt und als Gegenleistung für eine längere Verpflichtung am Ende der Dienstzeit die Einbürgerung anbietet. Leider habe ich den Artikel nicht mehr zur Hand. Auch andere Staaten müssen erhebliche Mittel aufbringen, um geeignetes Personal zu rekrutieren.

Das Argument Wehrgerechtigkeit ist auch nur teilweise stichhaltig, wenn argumentiert wird, daß nur 15 % eines Jahrganges tatsächlich einberufen werden.  Diese Argumentation suggeriert, daß 85 % des Jahrganges keinen Dienst leisten. Rechnet man die Untauglichen und aus anderen Gründen Zurückgestellten (Polizei, Feuerwehr, THW ect.) sowie die Zivildienstleistenden mit ein, gibt es einen wesentlich geringeren Anteil an jungen Männern, die keinen – wie auch immer gearteten – Dienst leisten. Die demografische Entwicklung würde ohnehin schon in den kommenden Jahren für mehr Wehrgerechtigkeit sorgen.

Sofern die bei Bundeswehr-monitoring.de, einer sehr streitkräftekritischen und damit sicher mit Vorsicht zu lesenden Seite, veröffentlichten Version des Berichtes des Generalinspekteurs zum Prüfauftrag aus der Kabinettsklausur vom 07. Juni 2010  authentisch ist, besteht eine Wahl zwischen den Modellen 4 (das vom Minister bevorzugte Modell mit einer Stärke von 163 500, davon 7500 Freiwillig Längerdienende) und dem gleich effizienten Modell 5 (Stärke 210 000 , davon 30 000 Grundwehrdienstleistende).
Bei Modell 5 ist allerdings auffällig, daß ausschließlich 30 000 Grundwehrdienstleistenden vorgesehen sind.
Wenn man den Bericht als Diskussionsgrundlage versteht – und es werden ja bereits von verschiedenen Seiten unterschiedliche Zahlen genannt, ist es m.E. zulässig, hier mit weiteren Zahlenmodellen zu arbeiten, die die bereits heute bestehende Möglichkeit, sich über die 6 Monate Grundwehrdienst hinaus bis zu 23 Monaten verpflichten zu können, im Modell 5 (Beibehaltung der Wehrpflicht)  mit berücksichtigt. Diese Freiwillig Längerdienenden nehmen auch heute schon an Auslandseinsätzen teil und würden die Stärke der verfügbaren Einsatzkräfte erkennbar erhöhen. Will man auf eine mit Modell 4 vergleichbare Personalstärke für Einsatzkräfte kommen, kann man an der Zahl der Berufs/Zeitsoldaten  sowie der Grundwehrdienstleistenden und Freiwillig Längerdienenden noch ein wenig feilen und käme auf  eine Gesamtstärke, die in etwa der von der FDP ins Gespräch gebrachten Forderung nach ca. 190 000 Soldaten/-innen entspricht.
Die hierfür erforderlichen Kosten werden dann irgendwo zwischen denen für das Modell 4 und denen für das Modell 5 liegen.

Nebenbei: das politisch vorgegebene Sparziel wird mit beiden Modellen nicht erreicht. Bleibt es bei den Vorgaben, werden Einschnitte bei Großvorhaben unumgänglich sein.

Um die Ernsthaftigkeit dieses Beitrages nicht zu beeinträchtigen, werde ich die im Netz kursierenden Informationen zu einem Modell 6 in einem gesonderten Beitrag zur Kenntnis bringen.

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