Nachdem Herr M. Schmidt als Bürgermeisterkandidat in Grömitz durchgefallen ist, steht er laut KN von heute wieder als Amtsdirektorkandidat für das Amt Großer Plöner See zur Verfügung. Dabei hatte das Innenministerium dringend von der Wahl eines Amtdirektors abgeraten, um seine Zielvorstellung, nämlich die Einamtung der Stadt und die Führung der Verwaltung des dann aufgewachsenen Amts durch den Plöner Bürgermeister, umsetzen zu könnnen. Dieser Weg wurde vorgezeichnet, weil das Innenminnisterium hierin die einzige Lösung sah, die mit den verfügbaren rechtlichen Mitteln durchsetzbar sei. (Anm.: Die rechtliche Durchsetzbarkeit wird sowohl von der Stadt wie auch vom Amt bezweifelt, der Wille, ggf. den Rechtsweg zu beschreiten, wurde von beiden Seiten geäußert.)
Die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen von Stadt und Amt wurde als Alternative aufgezeigt, sie würde allerdings auf Freiwilligkeit basieren. Die Gemeinden Bösdorf und Ascheberg, sie stellen als größte Gemeinden ungefähr die Hälfte aller Einwohner des Amtes, sind aber im Amtsausschuß völlig unterrepräsentiert, würden diesen Weg gehen wollen und streben eine Verwaltungskooperation mit Plön an. Hierbei zeigt sich die Krux mit der jetzigen Form der Amtsverwaltung, nämlich die mangelnde demokratische Legitimierung. Es besteht keine Gleichheit bei der Gewichtung der Stimmen, die Kleineren können die Größeren dominieren. Das war auch der Grund für das Landesverfassungsgericht, die jetzige Amtsorganisation für unrechtmäßig zu erklären. Ob der von der Landesregierung angestrebte Lösungsansatz, jetzt zusätzlich zu den Amtsausschüssen noch Verwaltungsgemeinschaften zu bilden, wirklich weiter hilft, kann bezweifelt werden. Die abschließende Regelung steht jedoch noch aus.
Vor diesem Hintergrund erscheint mir auch die Terminsetzung des Innenministeriums (freiwillige Lösung bis zum 31. Dezember, sonst Zwangsehe) nicht mehr sachgerecht.