Auch in Sachen Strandhaus gibt es eine neue Entwicklung. Heute wurde einstimmig beschlossen, ein Freiraumnutzungskonzept für den Bereich Fegetasche erstellen zu lassen.
Durch den maroden Zustand des Strandhauses, das sich im Eigentum der Stadt befindet, besteht Handlungsbedarf. Das Gebäude liegt im Außenbereich und genießt Bestandschutz, der allerdings sofort erlischt, wenn das Gebäude beseitigt wird.
Ein Wiederaufbau, aber auch der Neubau eines erweiterten Gebäudes, ist möglich, aber dazu ist die Einleitung einer Bauleitplanung erforderlich.
Mit dem vorgesehenen Freiraumnutzungskonzept sollen nun die unterschiedlichen Nutzungen erfaßt und das Potential für eine Zielgerichtet Weiterentwicklung des gesamten Bereiches – insbesondere im Hinblick auf die touristische Nutzung – untersucht werden. Vorrangiges Ziel ist, verschieden Nutzungsmöglichkeiten für den Bereich des Strandhauses und des Strandbades zu ermittel, um sich dann für eine Lösung zu entscheiden und zügig in eine Bauleitplanung einzusteigen.
Zu dem Thema hat es einen Besprechungstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Kreisplanung und der Bauaufsicht des Kreises gegeben, die ihre Unterstützung für ein solches Vorgehen in Aussicht gestellt haben. Diese konstruktive Unterstützung ist in einem Zusammenhang zu sehen mit den Äußerungen der Frau Landrätin, die sie gestern während des Stammtisches der CDU und Anfang letzter Woche in einem Gespräch mir gegenüber gemacht hat.
Aufgrund des Bauzustandes ist eine schnelle Umsetzung des Beschlusses erforderlich, wie Herr Dr. Lorenzen (FWG) widerholte. Als Zeitansatz wurden von der Verwaltung 6 Monate genannt.