Bootshalle und Berichte

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Wesentliche Inhalte waren die Berichte der Verwaltung und der Bebauungsplan „Südliche Eutiner Straße“.

Die für mich wesentlichen Punkte aus dem Bericht er Verwaltung

1. Der Planungsverband Seewiesen tagt am 10. November 2015 um 1900 im Rathaus in Plön. Im Vorfeld gibt es am 20. Oktober ein internes Planungsgespräch mit Bürgermeister Koch, Bürgervorsteher Krüger, dem Planungsbüro und dem Investor.

2. In Stadtheide hat es erneut illegale Rückschnitte an dem Gehölzen gegeben, die als Ausgleichsfläche angelegt wurden. Obwohl es sich dabei um eine Straftat handelt, hat die Verwaltung auf eine Strafanzeige verzichtet, da sie eine Täterermittlung für unwahrscheinlich hält.

3. Lärmschutz an der B 76. Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren sollen bis Ende des Jahres vervollständigt sein und an die Planfeststellungsbehörde weritergeleitet werden. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen verfügbarer Ressouren, die spätere Umsetzzung der Maßnahme im Rahmen verfügbarer Finanzmittel. Auf gut Deutsch: es wir noch dauern.

Der SteU hatte beschlossen, für den Bereich südliche Eutiner Straße einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauliche Entwicklung in dem Bereich zukünftig zielgerichtet steuern zu können. Anlaß für Aufstellung des Bebauungsplanes war die Absicht des Plöner Segelvereins (PSV), parallel zur Eutiner Straße eine Bootshalle zu errichten. Mit der Bootshalle in der geplanten Höhe würde die Sicht von einem Teil der Eutiner Straße auf den Plöner See verbaut.
In mehreren Gesprächen zwischen dem PSV und der Stadt wurde versucht, Kompromisslösungen zu finden. Die vorangegangenen Gespräche, das letzte am gestrigen Tag, verliefen ergebnislos.

Nach meiner Auffassung ist die Frage, ob das B-Plan-Verfahren weitergeführt wird, ohnehin nicht an die Frage gebunden, ob es eine außerplanmäßige Einigung mit dem PSV gibt. Es ist wichtig, die Entwicklung im gesamten Planungsbereich im Sinne der Stadt zu steuern. Auch auf den Nachbargrundstücken könnten früher oder später Vorhaben geplant werden, die den Entwicklungszielen der Stadt zuwiderlaufen. Aus diesem Grunde ist die Fortführung des B-Plan-Verfahrens aus meiner Sicht ohnehin unumgänglich. Da das Verfahren ergebnisoffen geführt wird, ist es auch später möglich, mögliche Einigungslösungen mit dem PSV in den Plan einzuarbeiten.

Zu meinem Erstaunen haben auch die Vertreter der CDU für die Fortführung des B-Plan-Verfahrens gestimmt. In den vergangenen Sitzungen hatte ich bislang den Eindruck gewonnen, dass sie der Aufstellung eines Bebauungsplanes eher skeptisch gegenüberstehen.

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